#staatstrojaner

aktionfsa@diasp.eu

25.06.2023 Der Staat gegen die "Letzte Generation"

Telefonüberwachung bei Nötigung und Sachbeschädigung?

Oft wird mit einer Unterscheidung zwischen Kleinkriminellen und schwerer Kriminalität argumentiert. Telefonüberwachung und Staatstrojaner sollten eigentlich nur gegen "Terroristen" eingesetzt werden. Wir sehen, dass sich die Grenzen immer mehr aufweichen.

Nun hat die bayerische Polizei wohl über Monate die Telefone von "Mitgliedern" der "Letzten Generation" überwacht, obwohl es rechtlich keine solche Organisationsstruktur gibt. Für das offizielle Pressetelefon der Gruppe fertigte das Amtsgericht München die Gerichtsbeschlüsse dafür an. Dabei wurden auch Telefonate mit JournalistInnen abgehört.

Die SZ stellt dazu fest, dass wegen der Pressefreiheit hohe Hürden für das Abhören von JournalistInnen existieren. In den Gerichtsbeschlüssen finde sich zu einer rechtlichen Abwägung dazu kein Wort.

Auch die Ergebnisse der Abhöraktion waren wohl gleich Null. Die SZ zitiert einen Vermerk des Landeskriminalamts zu der Anschlussüberwachung: "Erkenntnisse über bevorstehende Aktionen, welche nicht bereits durch Pressemitteilungen oder -Konferenzen veröffentlicht wurden, konnten im Rahmen der Überwachung nicht festgestellt werden." Womit wurden dann die ebenfalls erfolglosen Hausdurchsuchengen gerechtfertigt?

Zurück zur Eingangsfrage: Wann darf das Telefon abgehört werden? Immer öfter wird dazu der §129, die Bildung einer angeblich "kriminellen Vereinigung" genutzt. Nicht nur in diesem Fall wird auf eine rechtliche Prüfung dieses "Tatbestands" verzichtet.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/telekommunikationsueberwachung-polizei-soll-monatelang-die-letzte-generation-abgehoert-haben/
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Tags: #Telefonüberwachung #Nötigung #Sachbeschädigung #LetzteGeneration #§129 #kriminelleVereinigung #Staatstrojaner #Telefonüberwachung #Journalisten #Transparenz #Informationsfreiheit #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Grundrechte

aktionfsa@diasp.eu

22.06.2023 Blankoscheck für Staatstrojaner

Fachleute für Verschlimmbesserung

Wenn ihr wissen wollt, wo die arbeiten, dann schaut mal in diversen EU Staaten vorbei. Netzpolitik.org schreibt: Kein Journalist darf wegen seiner Arbeit bespitzelt werden. Mit diesem klaren Satz begründete EU-Kommissarin Věra Jourová im vergangenen Herbst ihren Vorschlag für ein Gesetz, das die Pressefreiheit in allen EU-Staaten stärken soll.

  • In mehreren EU-Staaten wurden Journalist:innen, NGOs und Oppositionspolitiker:innen ausgespäht.
  • Viktor Orban ließ in Ungarn Handys von Reportern hacken.
  • Griechenland spionierte die Regierung Journalist:innen aus, die Finanzskandale enthüllten.
  • An allen diesen Überwachungsaktionen waren Staatstrojaner beteiligt, meist war es Pegasus, ein Trojaner der israelischen Firma NSO Group, der Handys praktisch unbemerkt mitlesen kann.

Also musste etwas dagegen getan werden. Doch die EU-Staaten arbeiten hinter den Kulissen an einem Gegenvorschlag, der diese Vorschläge der Kommission praktisch wirkungslos macht. Mit den Ruf nach "nationaler Sicherheit" sorgten die Staaten dafür, dass der EU Vorschlag nur noch eine Luftnummer darstellt. Netzpolitik.org schreibt abschließend: Kommt kein entschiedener Widerstand aus dem EU-Parlament, das bislang noch keine eigene Position festgelegt hat, dann könnte das Medienfreiheitsgesetz die Blankoausnahme für Überwachungsmaßnahmen zur „nationalen Sicherheit“ festschreiben. Die Absicht von Kommissarin Jourová, Journalist:innen in ihrer Arbeit vor Überwachung zu schützen, bliebe damit ein frommer Wunsch.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/staatstrojaner-blankoscheck-fuer-geheimdienst-ueberwachung-der-presse/
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Tags: #Blankoscheck #Staatstrojaner #EU #Pegasus #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Transparenz #Informationsfreiheit #Privatsphäre #Journalisten

tom_s@friendica.ambag.es

Staatstrojaner: Blankoscheck für Geheimdienst-Überwachung der Presse

Ein geplantes Medienfreiheitsgesetz der EU sollte Journalisten vor Überwachung schützen. Doch Europas Regierungen planen eine Blankoausnahme für „nationale Sicherheit“, die den Vorschlag praktisch aushöhlen würde.

Kein Journalist darf wegen seiner Arbeit bespitzelt werden. Mit diesem klaren Satz begründete EU-Kommissarin Věra Jourová im vergangenen Herbst ihren Vorschlag für ein Gesetz, das die Pressefreiheit in allen EU-Staaten stärken soll.

#Staatstrojaner #EU #Medienfreiheitsgesetz #Überwachung #Überwachungsstaat

https://netzpolitik.org/2023/staatstrojaner-blankoscheck-fuer-geheimdienst-ueberwachung-der-presse/

stefanh@pod.geraspora.de

Ein sehr wichtiger Gastbeitrag von Meredith Whittaker in Netzpolitik.ORG
Sie verdeutlicht, dass clientseitige Scan-Systeme (CSS) und KI Unterstützung das Ende der Privatssphäre einläuten.
Demokratien dürfen nicht die gleichen Werkzeuge verwenden wie totalitäre Staaten, dh die Privatsphäre quasi abschaffen.

#css #privatsphäre #Netzpolitik #überwachung #Staatstrojaner
https://netzpolitik.org/2023/signal-chefin-whittaker-die-massnahmen-ebnen-den-weg-in-eine-dunkle-zukunft/

aktionfsa@diasp.eu

11.04.2023 BerlinerInnen haben Überwachungsstaat gewählt

Warum wählen die Schafe ihren Schlachter?

Die Berliner Wählerinnen und Wähler müssen zumindest zu 28% Fans des Hollywood Films "Minority Report" gewesen sein. Nach dem jetzt zwischen SPD und CDU ausgehandelten Koalitionsvertrag soll "der Polizei der Einsatz von Staatstrojanern erlaubt werden."

Aber der ist doch bereits "erlaubt"

Wir werden aber trotzdem weiter gegen dieses Überwachungsgesetz kämpfen, welches alle Menschen einem Generalverdacht aussetzt!

Warum schreiben die "alte Kamellen" in ihren Regierungsplan?

Netzpolitik.org hat nachgefragt und vom Innensenat erfahren: Die Polizei darf zwar heute schon hacken, um Straftaten aufzuklären. Sie soll aber auch hacken dürfen, um "zukünftige Straftaten" zu verhindern.

Netzpolitik.org hat auch recherchiert, wie oft die Berliner Polizei bereits "gehackt" hat: Im Jahr 2020 hat das Land Berlin dreimal die so genannte Online-Durchsuchung angeordnet und einmal tatsächlich durchgeführt. Dabei ging es um das Betäubungsmittelgesetz. Die Berliner Polizei hackt also bereits heute, um wegen Drogen zu ermitteln.

Das bestehende Gesetz bezieht sich auf "schwere Straftaten" und künftig sollen auch im Berliner Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) Passagen eingefügt werden, so dass dort die Quellen-TKÜ oder eine Online-Durchsuchung möglich ist. Es geht im ASOG um Ordnungswidrigkeiten u.ä.

Fazit: Jede/r kann zu jedem Zeitpunkt aus welchen (vorgeschobenen) Gründen auch immer überwacht werden - denn er oder sie könnte ja vielleicht zum Straftäter oder auch nur zum Störenfried werden ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/berlin-grosse-koalition-will-staatstrojaner-schon-vor-straftaten/
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aktionfsa@diasp.eu

22.02.2023 Niemand möchte über Staatstrojaner reden

Das Schweigen im (europäischen) Walde

Nach langen Diskussionen hat das Europaparlament einen Untersuchungsausschuss eingesetzt, der Konsequenzen für die Politik aus den Skandalen und Enthüllungen um den Einsatz von Staatstrojanern ziehen soll. Wir haben in diversen Artikeln über die Art und den Einsatz von Staatstrojanern berichtet. (https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Staatstrojaner&sel=meta)

Wie netzpolitik.org berichtet, hat die Berichterstatterin des Ausschusses Sophie in ’t Veld einen Vorschlag mit Empfehlungen erarbeitet. (https://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2014_2019/plmrep/COMMITTEES/PEGA/RD/2023/01-24/1269773EN.pdf)
Die Exekutive lässt sich nicht von der Legislative befragen

In einem zweiten Schritt wollte der Ausschuss Vertreter der Staaten einladen, um deren Vorgehen und ihre Ansichten zur Nutzung von Überwachungssoftware zu beurteilen. Netzpolitik.org schreibt zu dem Treffen:

Der Staatstrojaner-Untersuchungsausschuss im Europaparlament wollte am 24. Januar eine Anhörung zum Thema Geheimdienste und Staatstrojaner veranstalten. Allerdings sagten alle für die Sitzung geladenen EU-Staaten ab. Der Ausschuss-Vorsitzende sagte, er hat "langsam die Nase voll von diesem Vorgehen der Mitgliedstaaten".

Lediglich die niederländische Kontrollbehörde erklärte allgemeine Prozesse zu der Überwachung, verweigerte aber konkrete Antworten zu den Fragen des Ausschusses.

Von beiden Sitzungen veröffentlicht netzpolitik.org zur Verbesserung der Transparenz jeweils ein inoffizielles Transkript.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/pega-untersuchungsausschuss-staatstrojaner-skandale-muessen-konsequenzen-haben/
und https://netzpolitik.org/2023/pega-untersuchungsausschuss-eu-staaten-verweigern-aussage-vor-eu-parlament/

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Tags: #Staatstrojaner #EU #Kommission #Ausschuss #Exekutive #Legislative #Befragung #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Smartphone #Handy #Lauschangriff #Überwachung

aktionfsa@diasp.eu

12.02.2023 PolitikerInnen mit Fake News

Fakten-Check

Nein, so darf nicht Politik gemacht werden! Netzpolitik.org hat die Aussagen der EU-Innenkommissarin Ylva Johansson zur geplanten EU-Chatkontrolle untersucht und festgestellt, dass sie bei ihrer Berlin-Visite in einem Interview mit dem SPIEGEL mindestens drei Mal die Unwahrheit und mindestens sieben Mal irreführende Aussagen verbreitet hat:

  • Falsche Aussage 1: "Ich habe nicht vor, die Überprüfung von digitaler Kommunikation auszuweiten"
  • Im Entwurf der EU-Kommission steht, dass Online-Anbieter auf Anordnung sogar private Chats durchleuchten müssen. Verdachtsmeldungen sollen an ein zu schaffendes EU-Zentrum weitergeleitet werden. Das bedeutet eine neue Infrastruktur und reihenweise neue Angestellte – also eindeutig eine Ausweitung.
  • Falsche Aussage 2: "Die Online Anbieter sind die Einzigen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet stoppen können"
  • Das Internationale Netzwerk für Kinderrechte hat in einem Bericht zahlreiche andere Lösungen skizziert, wie Kindern besser geholfen werden kann. Es fehlt an Geld und Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure in der Prävention.
  • Falsche Aussage 3: "Dann wird es ab 2024 keinen Schutz mehr vor sexuellem Kindesmissbrauch im Netz geben. Weil dann die dafür nötigen Instrumente in der EU verboten sein werden."
  • Vermutlich meint sie mit dem Datum 2024 die aktuell geltende Verordnung zur „Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“, die im August 2024 ausläuft. Ob es dafür keinen Ersatz ohne Chatkontrolle geben dürfte, ist überhaupt nicht gesagt. Außerdem regelt auch das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DSA), wie Plattformen mit sogenanntem Missbrauch umgehen sollen.

Die sieben irreführenden Aussagen sind bei netzpolitik.org ebenfalls ausführlich auseinander genommen worden, wie auch die Falschaussagen dort noch detaillierter analysiert werden. Das wollen wir hier nicht wiederholen. Als Leseanreiz nur eine technik-inkompetente Formulierung der Kommissarin dazu: "Es gibt Erkennungstechnologie, die so eingesetzt werden kann, dass die Verschlüsselung erhalten bleibt".

NEIN! Ende-zu-Ende Verschlüsselung ist sicher und nicht zu durchbrechen. Sie denkt dabei bereits über den (flächendeckenden) Einsatz von Staatstrojanern auf den Endgeräten von Sender oder Empfänger nach (Client-Side-Scanning).

Netzpolitik.org stellt dazu fest: Frau Johansson war bei ihrem Deutschland Besuch wohl nicht sehr erfolgreich, denn Deutschland stellt sich mittlerweile klarer gegen eine Schwächung oder Umgehung von Verschlüsselung. Justizminister Buschmann twitterte nach den Gesprächen: "Wir sind uns in der Bundesregierung einig: Chatkontrollen lehnen wir ab. Eine anlasslose Überwachung privater Kommunikation hat in einem Rechtsstaat nichts zu suchen".

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/chatkontrolle-so-fuehrt-eu-kommissarin-ylva-johansson-die-oeffentlichkeit-in-die-irre/
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02.02.2023 Meck-Pomms Polizeigesetz verfassungswidrig

Verfassungswidriges Handeln der Regierenden abgestraft

Wieder ein Paukenschlag aus Karlsruhe, den wir gern hören. Warum hören die Politiker nicht irgendwann mal auf uns. Seit Jahren argumentieren und demonstrieren wir gegen die Versuche meist von CDU/CSU aber auch von der SPD das Gewaltmonopol der Polizei auszubauen und unsere Grundrechte einzuschänken. Bis zum Jahresende muss das Land das Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) geändert haben.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe weite Teile des "neuen Polizeigesetzes" für verfassungswidrig und als nichtig erklärt. Es sind genau die Teile, die wir und auch andere Fachleute als nicht mit dem GG vereinbar angeprangert haben.

  • Kein heimliches Eindringen von Ermittlern in Wohnungen ...
  • ... um Handys oder Laptops mit dem Staatstrojaner (Spionagesoftware) zu bespielen.
  • Keine Wohnraumüberwachung ohne "konkrete Gefahr".
  • Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern zur Abwehr von Gefahren,
  • letzteres vor allem, wenn diese Liebesbeziehungen zu Zielpersonen eingehen.
  • V-Person dürfen nicht den eigenen Ehepartner bespitzeln.

Na so was - wer hätte das gedacht!

Innenminister Christian Pegel (SPD) verspricht, das Gesetz nun schnell zu ändern und verweist daruf, dass das BVerfG-Urteil Bedeutung über Meck-Pomm hinaus hat, denn "in den anderen Bundesländern gebe es ähnliche Regelungen".

Ja, das ist uns leider bekannt! Warten wir nun gemeinsam auf ein entsprechend genau so vernichtendes Urteil gegen das bayerische Polizeigesetz, welches noch weitaus grundrechtswidrigere Regelungen, wie die 30-tägige Präventivhaft enthält!

Mehr dazu bei https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Karlsruhe-Polizeigesetz-von-MV-teils-verfassungswidrig,polizeigesetz398.html
und unsere bisherigen Artikel zum Thema https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Polizeigesetz&sel=meta
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3sf
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8293-20230202-meck-pomms-polizeigesetz-verfassungswidrig.htm
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Tags: #Urteil #BVerfG #Grundrechte #Vorpommern #Staatstrojaner #Q-TKÜ #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Entry-ExitSystem #eBorder #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Schleierfahndung #Polizeigesetz #MV #Mecklenburg

oliver@societas.online

"Dabei hatte Meister das gar nicht behauptet. Er machte lediglich eines sehr deutlich: Die grundsätzlichen Probleme, die staatliches Hacking mit sich bringt, bestehen auch in Deutschland. Auch in der Bundesrepublik verweigert die Regierung jegliche Auskunft zum Kauf und Einsatz von Staatstrojanern unter Verweis auf „nationale Sicherheitsinteressen“. Auch in Deutschland halten Behörden Sicherheitslücken absichtlich offen und schaden damit der IT-Sicherheit – entgegen eines anders lautenden Versprechens aus dem Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition."

#Staatstrojaner #Überwachungsstaat #Menschenrechte #Demokratie

https://netzpolitik.org/2022/spionageskandal-pegasus-deutschland-mauert-gegen-eu-abgeordnete/