#chatkontrolle

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24.04.2023 Konservative wollen EU-Chatkontrolle verschärfen

Unendliche Geschichte der Chatkontrolle geht weiter

Nach 2-jähriger Diskussion geht es in Brüssel nicht mehr um das "Ob" einer EU-Chatkontrolle sondern um das "Wie". Obwohl inzwischen beliebig viele Argumente gegen mehr Überwachung auf dem Tisch liegen, hat die Fraktion der konservativen Parteien im EU-Parlament im federführenden LIBE-Ausschuss einen Entwurf vorgelegt der auf scharfe Kritik trifft.

Wieder wird das sogenannte Client-Side-Scanning (CSS) gefordert. Damit sollen Nachrichten vor dem verschlüsselten Versand überprüft werden. Der Piratenabgeordneten Patrick Breyer, der für die Grünen-Fraktion am Verhandlungstisch sitzt, verurteilt diese Inhaltskontrolle persönlicher Nachrichten in einer ersten Analyse des Entwurfs.

"Was bringt das Briefgeheimnis, wenn man es im Briefkasten abschafft?"

... urteilt der EU Parlamentarier Erik Marquardt. Wie netzpolitik.org schreibt, haben der Wissenschaftliche Dienst des EU-Parlaments die Überwachungspläne der EU-Kommission scharf kritisiert und auch der Justizausschuss des irischen Parlaments bezweifelt, dass das Gesetz mit EU-Recht kompatibel ist.

Auch 2 weitere bereits bekannte Argumente sind wieder in den Vordergrund getreten. Das sind die Alterskontrolle und damit zusammenhängend die problematische *Identitätsfeststellung von Menschen im Netz. Die "Alterssicherung" - das ist leider keine Internetrente - soll festlegen, dass Minderjährige als risikohaft eingestufte Software nicht installieren dürfen. Damit wäre eine anonyme Nutzung von Messenger-Diensten in der EU nicht mehr möglich.

Eine weitere Folge aus der Alterskontrolle ist eine Verdrehung des offiziell verkündeten Sinns der Chatkontrolle. Denn eigentlich wurde die Chat-Kontrolle aus der Taufe gehoben, um sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Netz zu bekämpfen. Nebenbei sollte auch gegen Hass-Kriminalität vorgegangen werden. Der erste Zweck wird nun nach Ansicht von WissenschaftlerInnen konterkariert.

Weder die menschlichen Kontrolleure noch erst recht nicht die KI-basierten Programme können richtig entscheiden, ob jemand im Netz pornografische Inhalte sucht oder sich wissenschaftlich darüber informieren möchte. Die wissenschaftlichen oder medizinischen Begriffe werden wie die umgangssprachlichen verfolgt. Über den Fall einer Familie, die ihrem Arzt Fotos zugeschickt hatte und Besuch von der Polizei bekamen, hatten wir berichtet.

Selbst wenn es sich um den Austausch von sexuellen Darstellungen handelt, können diese auch einvernehmich erstellt oder getauscht werden. Wie netzpolitik.org schreibt, hat sich die EU-Kommission unzureichend mit der sexuellen Selbstbestimmung von Jugendlichen befasst. Sie sollte einvernehmliches Sexting von Jugendlichen besser schützen, fordert Sabine K. Witting von der Universität Leiden.

Jugendliche versuchen mehr über ihre Identität oder sexuelle Orientierung herauszufinden und nehmen daher einvernehmlich, oft mit der momentanen Beziehungsperson, am Sexting teil. Es ist wichtig klarzustellen, dass solch einvernehmliches Sexting an sich nicht schädlich ist, sondern – wie auch der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes und der Europarat anerkennen – für viele Jugendliche ein natürlicher Ausdruck ihrer Sexualität ist.

Folge der geplanten EU-Chatkontrolle wäre Abmahnungen, Befragungen und eventuell sogar Bestrafungen von Jugendlichen, weil die Inhaltskontrollen die Motivation der Betroffenen nicht im Blick haben. So könnten sich Jugendliche unter 18 Jahren in vielen EU-Staaten bereits strafbar machen, selbst wenn sie z.B. einvernehmlich nur untereinander Fotos oder Texte austauschen.

Die Privatsphäre im Netz wäre dahin.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/csam-verordnung-chatkontrolle-verletzt-sexuelle-selbstbestimmung-von-jugendlichen/
und https://netzpolitik.org/2023/ziemlich-frech-enttaeuschung-ueber-positionsentwurf-zur-chatkontrolle/
und alle unsere Artikel zur Chatkontrolle https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=eu+chat&sel=meta
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Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8378-20230424-konservative-wollen-eu-chatkontrolle-verschaerfen.htm
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Tags: #Alterskontrolle #EU #Chatkontrolle #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Websperren #Anonymisierung #Identität #Verschlüsselung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit

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03.04.2023 EU-Chatkontrolle benötigt eine VDS

Neue Vorratsdatenspeicherung droht

... nun aus der EU. Dabei haben wir uns schon x-mal (x größer 10) über Gerichtsurteile hoch bis zum EuGH gefreut, die eine anlasslose Speicherung unserer Kommunikationsdaten als verfassungswidrig verurteilt haben.

  • UN Bericht zur Überwachung
  • Für ein Europa frei von Massenüberwachung und Generalverdacht
  • EuGH: VDS bleibt grundrechtswidrig
  • EuGH Urteile zur VDS bisher alle positiv
  • EUGh verwirft Vorratsdatenspeicherung
  • Termin der Urteilsverkündung zur Voratsdatenspeicherung: 02. März 2010

Heise.de berichtet nun, dass das Thema Vorratsdaten erneut die Sitzungen der einschlägigen Ratsausschüsse (COSI bzw. COPEN) beherrscht. Im EU-Raum gibt es keine zwei Staaten mit direkt vergleichbaren Regeln zur Datenspeicherung für Strafverfolger. Nach mittlerweile acht negativen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung wird nun eine "High Level Expert Group" eingerichtet.

Aus den Papieren dieser Arbeitsgruppen kommen die seltsamsten Forderungen. Sie klingen, als ob es die gegeteiligen Urteile höchster Gerichte nie gegeben hat. So fordert etwa Estland, der europäische Vorreiter bei der Digitalisierung, einfach die europäische Verfassung zu ändern, wenn diese "Freiheitsrechte höher setzt als die Sicherheit". So sei es eine unhaltbare Situation, wenn die Gerichte kein anderes Gesetz zur Verfügung haben als die EU-Charta. Das gelte so lange, bis die "EU eine Lösung vorstellt, die es dem EuGH ermöglicht, seine Prinzipien und seinen Zugang neu zu bewerten."

Das ist eine Forderung nach dem Vorrang von Sicherheit und Überwachung und ein Zurückstellen der individuellen Freiheitsrechte, die wir für lange überwunden gehalten haben. Scheinbar setzt sich im Zuge des Wachsens der autokratischen Strömungen in Polen, Ungarn, Italien, Schweden, Finnland (seit gestern), ... auch in weiteren EU-Staaten konservatives Denken durch.

Auch die anhaltenden Diskussionen um eine Überwachung der Kommunikationsinhalte, also die EU Chatkontrolle, trägt zu dieser Rechts-Entwicklung bei. Denn der Tenor in diesen Diskussionen der Regierungen ist noch immer "wir haben recht und müssen unsere Position der Bevölkerung und den Gerichten nur richtig verkaufen". In Deutschland kennen wir das als VDS und VDS 2.0, die beide verfassungswidrig waren und auch Belgien ist "inzwischen Europameister in der Disziplin, wie man in puncto Vorratsdatenspeicherung die Rechtssprechung des nationalen Höchstgerichts und des EuGH konsequent umgeht." Schon dreimal wurden belgische Gesetze zur VDS entweder vom belgischen Verfassungsgerichtshof oder durch den EuGH als rechtswidrig erkannt.

Verdient haben in allen EU Staaten nur irgendwelche Tech-Firmen, die immer wieder letztendlich illegale Überwachungs-Software programmieren durften. Auch eine eventuelle EU-Chatkontrolle wird nicht von allein laufen. Funktionieren wird sie sowieso nicht - dazu haben wir bereits mehrfach berichtet https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=chat&sel=meta

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Mit-der-Chatkontrolle-kehrt-die-Vorratsdatenspeicherung-zurueck-8474890.html
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07.03.2023 Baldiger Bürgermeister in rechtsradikaler Facebook-Gruppe?

"Mit EU-Chatkontrolle hätten ...

... wir ihn schon vor der Berliner Wahl erwischt." Diese Hoffnung haben wir nicht, denn wir wissen, dass die von der konservativen EVP Fraktion aber auch von vielen Sozialdemokraten verlangten Überwachung aller unserer Kommunikation im Internet sicher nichts bringt, außer ein Mehr an Überwachung. Alle unsere Argumente gegen eine EU-weite Chatkontrolle gibt es hier https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Chat&sel=meta

Dass der Berliner CDU Spitzenkandidat nun als Mitglied in einer rechtsradikalen Facebook-Gruppe erwischt wurde, bleibt ein Zufall. Genau, wie viele andere nicht erwischt werden oder wenn wieder andere fälschlicherweise denunziert werden. Gerade letztere, die sogenannten False Positives, sind in der Regel die Opfer, weil sie Beweise für ihr "Nicht-Tun" erbringen müssen - eine Umkehrung der Unschuldsvermutung.
Überführt oder nicht?

Auch diese Frage führt nicht viel weiter, denn man könnte ja aus investigativen Gründen Mitglied so einer Gruppe werden wollen, um die wirklichen "Extremisten" zu entlarven. Fest steht, dass Kai Wegener selbst keine Beiträge in der Gruppe gepostet hat, lediglich ein Like gab es von ihm für einen Beitrag seines Parteikollegen Burkard Dregger zu einem Polizeieinsatz in der Rigaer Straße aus dem Mai 2019. Vielleicht sollte man sich dessen Äußerungen genauer ansehen?

Die taz führt in ihrem Artikel zum Thema noch 2 entlastende Argumente an, die man auch im Rahmen der Internet-Überwachung und im Nachhinein zu den Berufsverbotsverfahren stets im Kopf behalten sollte.

Die Gruppe könnte "sich erst im Laufe der Jahre über den 'erlaubten Rahmen' hinaus radikalisiert" haben, was wenig aktive Mitglieder nicht mitbekommen haben könnten.
Im Internet lassen sich die Namen der Nutzer beliebig verwenden und es war möglicherweise ein Fake der Gruppe, so bekannte Namen, wie Kai Wegener oder Hamburgs Verkehrssenator Anjes Tjarks von den Grünen oder René Domke, Landesvorsitzender der FDP in Mecklenburg-Vorpommern in ihren Reihen nennen zu können.

Gegen das letzte Argument spricht allerdings ein Satz aus dem taz Artikel: Bis 2021 war er [Kai Wegener] aber sogar als einer von 18 Ad­mi­nis­tra­to­r:in­nen und Mo­de­ra­to­r:in­nen gelistet, wie ein Sprecher der Berliner CDU bestätigte.

Wie auch immer, für uns bleibt es bei unserer Forderung von letzter Woche "Stopp für eine Politik von gestern!" - insbesondere gerichtet an die SPD, die unter Frau Giffeys Führung mit einem 29€-Ticket links blinkt und dann vorsätzlich und ohne Not rechts abbiegt.

Mehr dazu bei https://taz.de/Kai-Wegner-in-rechter-Facebook-Gruppe/!5916396/
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14.02.2023 EU-Chatkontrolle gegen Open Source

Will die EU gerade Linux verbieten?

Eigentlich wollten die (noch vorhandenen) fortschrittlichen Kräfte in der EU vor Jahren mal Linux als von US Giganten unabhängiges System sogar fördern und als Gegengewicht in der Software-Landschaft in Stellung bringen. Jede Initiative dazu wurde jedoch von der Macht der Big5 oder GAFAM (Google, Amazon, Facebook, Apple, Microsoft) aus dem Rennen geworfen.

Nun birgt ausgerechnet die seit 3 Jahren in Vorbereitung befindliche Regelung der EU Chatkontrolle die (theoretische) Gefahr freie offene Software, einschließlich aller wichtigen Linux-Distributionen, zu verbieten. :Man kann allerdings auch vermuten, dass die Gesetzesschreiberlinge auf EU-Niveau so von der Realität abgehoben sind und einfach keine Ahnung von der Realität haben (s.u.)_

Was steht im Gesetzestext?

Mullvad zitiert dazu den Artikel 6 des Gesetzes zur Chatkontrolle, dass von allen "Software-Anwendungsgeschäften" verlangt , dass sie:

  • zu prüfen haben, ob jeder von jeder Softwareanwendung angebotene Dienst eine Kommunikation von Mensch zu Mensch ermöglicht,
  • zu überprüfen haben, ob jeder Nutzer über oder unter 17 Jahre alt ist,
  • Benutzer unter 17 Jahren daran zu hindern haben, solche Kommunikationssoftware zu installieren.

Natürlich wissen wir, dass das völlig irrsinnige Forderungen sind, die auch die Big5 nur in dem Sinne erfüllen, als dass sie für jedes Rechtsgeschäft jemanden benennen können, der dafür (theoretisch) verantwortlich wäre. Bei den Open Source Online-Softwarearchiven, die von Open-Source-Betriebssystemen seit den 1990er Jahren fast durchgängig als Hauptmethode für die Verteilung von Anwendungen und Sicherheitsaktualisierungen verwendet werden, ist das jdoch anders. Diese Archive werden oft von kleinen Unternehmen oder ehrenamtlichen Vereinigungen erstellt und gepflegt. Sie werden von Hunderten von Organisationen wie Universitäten und Internetdienstanbietern auf der ganzen Welt gehostet. Eines der wichtigsten, das von Freiwilligen betriebene Debian-Paketarchiv, enthält derzeit über 170.000 Softwarepakete.

Dezentral statt zentral

Die Open Source Softwarearchivdienste sind nicht auf dem Konzept eines einzelnen menschlichen Benutzers mit einer Identität oder einem Konto aufgebaut. Sie bedienen anonyme Maschinen, wie z. B. einen Laptop, einen Server oder ein Gerät. Diese Rechner können dann von einzelnen menschlichen Nutzern zur Installation von Anwendungen verwendet werden, was sich aber in der Regel der Kontrolle der Archivierungsdienste entzieht.

Um dieses EU Gesetz auch nur konzeptionell und theoretisch einhalten zu können, müssten die Software-Installation, die Beschaffung und die Sicherheitsaktualisierungen völlig neu gestaltet, etwa nach den Verfahren bei Google, Facebook, Apple oder Microsoft mit einem jeweils eigenen "Nutzerkonto" umgebaut werden. Dies würde eine umfassende organisatorische Umstrukturierung erfordern und die Infrastruktur für die Softwareverteilung müsste verschrottet, zentralisiert und neu aufgebaut werden.

Wenn das Gesetz zur Chatkontrolle so in Kraft tritt, würde es die quelloffene Software illegal machen, die den meisten Diensten und der Infrastruktur im Internet, unzähligen Geräten und den von Softwareentwicklern genutzten Computern zugrunde liegt. Und das ist der Punkt: Das Internet beruht zu einem hohen Prozentsatz auf offener Software, so sind ca. 90% der Webserver Apache 2. Von den vielen freien Anwendungen wollen wir nicht erst reden ...

Wie kann es zu so einem Schwachsinn kommen?

Ahnungslosigkeit? Verblendung, nur orientiert an der eigenen politischen Agenda und des Überwachungswahns? Handwerkliche Fehler?
So verweist Mullvad z.B. auf folgenden Schwachsinn: Zur Definition eines Softwareanwendungsspeichers verweist das Gesetz auf die EU-Verordnung über digitale Märkte, Artikel 2, Punkt 12, in dem "virtueller Assistent" definiert wird. Gemeint ist aber eigentlich Punkt 14, der den Begriff "Software-Anwendungsspeicher" definiert.

Damit wäre das Gesetz nicht geheilt, denn neben dem "Verbot von Linux" ist die Absicht der EU Chatkontrolle ein EU-weites, zentralisiertes Massenüberwachungs- und Zensursystem zu schaffen und der Regierung zu ermöglichen, die gesamte private Kommunikation abzuhören. Genau deshalb kämpfen wir seit Jahren dagegen.

Mehr dazu bei https://mullvad.net/en/blog/2023/2/1/eu-chat-control-law-will-ban-open-source-operating-systems/
und alle unsere Artikel gegen die EU Chatkontrolle https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=chatkontrol&sel=meta
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3ss
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8305-20230214-eu-chatkontrolle-gegen-open-source.htm
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aktionfsa@diasp.eu

12.02.2023 PolitikerInnen mit Fake News

Fakten-Check

Nein, so darf nicht Politik gemacht werden! Netzpolitik.org hat die Aussagen der EU-Innenkommissarin Ylva Johansson zur geplanten EU-Chatkontrolle untersucht und festgestellt, dass sie bei ihrer Berlin-Visite in einem Interview mit dem SPIEGEL mindestens drei Mal die Unwahrheit und mindestens sieben Mal irreführende Aussagen verbreitet hat:

  • Falsche Aussage 1: "Ich habe nicht vor, die Überprüfung von digitaler Kommunikation auszuweiten"
  • Im Entwurf der EU-Kommission steht, dass Online-Anbieter auf Anordnung sogar private Chats durchleuchten müssen. Verdachtsmeldungen sollen an ein zu schaffendes EU-Zentrum weitergeleitet werden. Das bedeutet eine neue Infrastruktur und reihenweise neue Angestellte – also eindeutig eine Ausweitung.
  • Falsche Aussage 2: "Die Online Anbieter sind die Einzigen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet stoppen können"
  • Das Internationale Netzwerk für Kinderrechte hat in einem Bericht zahlreiche andere Lösungen skizziert, wie Kindern besser geholfen werden kann. Es fehlt an Geld und Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure in der Prävention.
  • Falsche Aussage 3: "Dann wird es ab 2024 keinen Schutz mehr vor sexuellem Kindesmissbrauch im Netz geben. Weil dann die dafür nötigen Instrumente in der EU verboten sein werden."
  • Vermutlich meint sie mit dem Datum 2024 die aktuell geltende Verordnung zur „Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“, die im August 2024 ausläuft. Ob es dafür keinen Ersatz ohne Chatkontrolle geben dürfte, ist überhaupt nicht gesagt. Außerdem regelt auch das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DSA), wie Plattformen mit sogenanntem Missbrauch umgehen sollen.

Die sieben irreführenden Aussagen sind bei netzpolitik.org ebenfalls ausführlich auseinander genommen worden, wie auch die Falschaussagen dort noch detaillierter analysiert werden. Das wollen wir hier nicht wiederholen. Als Leseanreiz nur eine technik-inkompetente Formulierung der Kommissarin dazu: "Es gibt Erkennungstechnologie, die so eingesetzt werden kann, dass die Verschlüsselung erhalten bleibt".

NEIN! Ende-zu-Ende Verschlüsselung ist sicher und nicht zu durchbrechen. Sie denkt dabei bereits über den (flächendeckenden) Einsatz von Staatstrojanern auf den Endgeräten von Sender oder Empfänger nach (Client-Side-Scanning).

Netzpolitik.org stellt dazu fest: Frau Johansson war bei ihrem Deutschland Besuch wohl nicht sehr erfolgreich, denn Deutschland stellt sich mittlerweile klarer gegen eine Schwächung oder Umgehung von Verschlüsselung. Justizminister Buschmann twitterte nach den Gesprächen: "Wir sind uns in der Bundesregierung einig: Chatkontrollen lehnen wir ab. Eine anlasslose Überwachung privater Kommunikation hat in einem Rechtsstaat nichts zu suchen".

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/chatkontrolle-so-fuehrt-eu-kommissarin-ylva-johansson-die-oeffentlichkeit-in-die-irre/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3sq
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8303-20230212-politikerinnen-mit-fake-news.htm
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