#urteil

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04.01.2024 Medienschelte wegen Ignoranz der Schuldenbremse

Ist Ökonomie nur trocken und für die Massen uninteressant

Übermedien hat die Berichte und Kommentare der Medien über die Einführung der Schuldenbremse von 2009 bis heute genauer untersucht. Man kommt dabei zu der erstaunliche Feststellung, dass den meisten großen deutschen Leitmedien 2009 bei der Einführung in das deutsche Grundgesetz nicht klar zu sein schien, welche Bedeutung die Verfassungsänderung haben wird.

Lediglich einmal, am 29. Mai 2009 berichtete die „Tagesschau“ und zwar erst an dritter Stelle über die Grundgesetzänderung. Die großen Polit-Talkshows, wie „Anne Will“ oder „Maischberger“, griffen das Thema in dieser Zeit nicht einmal auf. Dagegen wurde in der Zivilgesellschaft und in den Parteien durchaus kontrovers über das Thema diskutiert.

In den sogenannten Leitmedien, wie dem „Spiegel“ kam der Beschluss nur als kleine Nachricht vor. Die „FAZ“ und die „Süddeutsche“ haben die Schuldenbremse zwar ausführlicher thematisiert, aber die Kommentare zu dem Beschluss waren grundsätzlich zustimmend. Es wurde der Vergleich mit Odysseus herangezogen, der an den Mast gebunden, nicht dem verführerischen Gesang der Sirenen (mehr Schulden zu machen) folgen könne. Dass sich dadurch eine gewählte Regierung handlungsunfähig machen könnte, wurde nicht thematisiert.

Die durchaus vorhandene Kritik von Ökonomen wurde weitgehend ignoriert. So hatte der Ökonom Sebastian Dullien, der heute das Institut für Makroökonomie und Konjunktur (IMK) in Düsseldorf leitet im Februar 2009 gesagt, es sei „erschreckend“, „wie wenig ökonomischer Sachverstand“ in der Debatte des Bundestags zu hören war. Übermedien stellt fest, dass andere Ökonomen wie der ehemalige Wirtschafsweise Peter Bofinger und der Konjunkturforscher Gustav Horn 2009 mit einer Petition vor den Folgen der Schuldenbremse warnten, die auch Dullien unterschrieb. Diese Petition schaffte es trotz der renommierten Wissenschaftler erstaunlicherweise nicht in die Medien.

Das Verhalten der Medien änderte sich erst mit der Verkündung des BVerfG Uteil im letzten Herbst. Selbst Tage vor der Urteilsverkündung hatte niemand die Folgen auf dem Schirm. In der dann folgenden Berichterstattung wurde immer noch versucht die Schuldenbremse zu verteidigen. Übermedien schreibt: In Teilen des Wirtschaftsjournalismus herrscht aber immer noch ein verkürztes Verständnis von Staatsfinanzen und öffentlichen Ausgaben. ... Im Jahr 2021 fehlten bei den Investitionen etwa 149 Milliarden Euro. Das bedeutet in der Realität, dass Schulen und Straßen verfallen.

Noch ein Zitat: „Schulden“ hören sich gemeinhin negativ an, doch sie können gleichzeitig wichtige Investitionen bedeuten - armer Odysseus ...

Mehr dazu bei https://uebermedien.de/90891/medien-haben-die-brisanz-der-schuldenbremse-zu-spaet-umrissen/
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15.12.2023 Volksbewegung schafft neue Grundrechte

40 Jahre Volkzählungsurteil

Heute vor 40 Jahren erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Gesetz zu einer Volkszählung in der Bundesrepublik für nichtig. Vorangegangen waren diesem wegweisenden Urteil Auseinandersetzungen darüber, wie weit der Staat in die Privatsphäre der Bürger eingreifen darf. Während die Bundesregierung als auch alle Landesregierungen mit Ausnahme des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg das Volkszählungsgesetz für verfassungsgemäß hielten, waren im ganzen Land Initiativen gegen das Vorhaben entstanden.

Die Menschen befürchteten den Missbrauch der gesammelten Daten, die erstmals mit Computern abgeglichen werden sollten und sie ahnten, dass sie zum "gläsernen Bürger" werden würden. Aktuelle Slogans waren damals z.B.

  • "Politiker fragen – Bürger antworten nicht" oder
  • "Meine Daten gehören mir"

Im Urteil vom 15.12.83 stellte das BVerfG an zentraler Stelle der Entscheidung (unter C II 1 a) fest:

"Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. […]

Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist. Hieraus folgt: Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfasst. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen."

Auch wenn Facebook und Google über diese Worte heute lachen - und sie tagtäglich ignorieren - dies ist durch den Richterspruch höchstes Verfassungsrecht und zu einem Grundrecht in unserem Land geworden. Das Gericht erinnert auch mit Blick auf die damals üblichen und heute noch immer vorkommenden Berufsverbotsverfahren mit folgenden Worten an die Gefahren von unkontrollierten Datenerhebungen:

"Wer damit rechnet, daß etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und daß ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte (Art. 8, 9 GG) verzichten."

Und was wurde aus der Volkszählung?

  • Das Gesetz zur Volkszählung 1983 war mit dem Urteil nichtig.
  • Im Jahr 1987 fand eine modifizierte Volkszählung statt, gegen die nur noch kleine Gruppen Widerstand leisteten. Diese stellte fest, dass 76.700 Menschen weniger in der Bundesrepublik wohnten als zuvor angenommen. Außerdem stellte man fest, dass es rund eine Million Wohnungen weniger gab als angenommen. Aus letzterem Ergebnis folgte wenigstens in Hessen ein Wohnungsbauprogramm.
  • 2011 gab es dann einen EU-weiten Zensus, der erstmals Gesamtdeutschland umfaßte. Nur 10% der Bevölkerung wurden befragt, ansonsten wurden die Daten aus den Melderegistern abgeglichen. Trotzdem protestierten wir als Aktion Freiheit statt Angst e.V. gegen einige Fragestellungen (Zensus 2011).
  • Der für 2021 vorgesehene EU-weite Zensus fiel der Pandemie zum Opfer.

Fazit

Das Urteil vor 40 Jahren legte das Fundament für ein Reihe zentraler Grundrechte

... und führte über das deutsche BDSG letzendlich zur EU-weit geltenden DSGVO.

Über die auf EU Ebene folgenden und teilweise kritisch zu betrachtenden Entwicklungen zu

  • Data Service Act - DSA: gültig seit Anfang Sommer 23
  • Data Act - DA: kurz vor letzten Änderungen
  • Data Governance Act - DGA: gültig seit 23.9.23
  • Artificial Intelligence Act AIA: noch in der Diskussion

... hatten wir unter der Überschrift Datenkapitalismus by Default bereits angefangen zu berichten.

Mehr dazu bei https://de.wikipedia.org/wiki/Volksz%C3%A4hlungsurteil
und https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/248750/vor-30-jahren-protest-gegen-volkszaehlung/
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Tags: #Protest #Demos #Urteil #BVerfG #Volkzählungsurteil #40Jahre #Grundrechte #Berufsverbote #Zensus #Privatsphäre #BDSG #DSGVO #DSA #AIAct #Datenkapitalismus

simona@pod.geraspora.de

Bürger müssen die Einzelheiten des Wahlrechts nicht verstehen

Super #Demokratie die wir hier haben: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/wahlrechtsreform-urteil-bundesverfassungsgericht-100.html

Die Tatsache, dass trotz allem es immer noch eine der besten Demokratien in der Welt ist macht mich ratlos. Offensichtlich besteht kein Interesse daran, unsere Demokratie zu verbessern oder weiterzuentwickeln.

#politik #wahl #justiz #Verfassungsgericht #urteil #recht #verarschung #problem #macht

simona@pod.geraspora.de

Was verstehen Rechtswissenschaftler am Thema #Pressefreiheit nicht?

Siehe: https://www.golem.de/news/linksunten-durchsuchung-bei-redakteur-von-radio-dreyeckland-rechtmaessig-2311-179668.html

Wenn Staatsanwälte glauben sie könnten einfach so Redaktionsräume durchsuchen stelle ich die Frage nach der demokratischen Grundordnung und ob diese Staatsanwaltschaft in eine #Demokratie passt. Ebenfalls stelle ich mir die Frage warum bei der #Polizei niemand die Durchsuchung in Frage gestellt hat? Ich fürchte die hätten auch ohne Bedenken beim Spiegel die #Redaktion durchsucht. Wie oft muss man diesen Staat eigentlich noch verklagen bis sich auch die #Staatsanwaltschaft an die Gesetze hält?

Hintergrund: https://rdl.de/beitrag/fsk-durchsuchung-2003-zwei-hundertschaften-polizei-und-r-umpanzer-gegen-ein-radio

Das Freie Senderkombinat Hamburg, FSK, wurde 2003 durchsucht. 2011 erklärte das #Bundesverfassungsgericht die Durchsuchung für rechtswidrig.

#justiz #presse #Freiheit #gericht #urteil #hausdurchsuchung #problem #recht #Menschenrechte #rechtsbruch

deutschlandfunk@squeet.me

Kommentar Klimarücklage gekippt: Ein überfälliges Urteil

Kommentar zur Klimarücklage - Ein längst überfälliges Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Corona-Gelder hätten nicht in den Klimafonds fließen dürfen, so das Verfassungsgericht. Aus haushaltspolitischer Sicht ein wegweisendes Urteil.#Klimaschutz #KTF #Ampel #Bundesverfassungsgericht #Urteil
Kommentar Klimarücklage gekippt: Ein überfälliges Urteil

simona@pod.geraspora.de

#Videokonferenz: "Geis­ter­stunde" beim #Arbeits­ge­richt #Köln bleibt rät­sel­haft

siehe: https://www.lto.de/recht/justiz/j/geisterstunde-arbeitsgericht-koeln-videoverhandlung-ton-bild-urteil-erfunden-mysterioes/

Lange Geschichte kurz: Eine #Videoverhandlung wird gestartet die beiden Parteien erscheinen mit Anwälten aber der Richter nicht. Die beiden Parteien warten recht lange und tauschen ein paar Daten aus und unterhalten sich. Der Richter erscheint nicht und so wird die Videokonferenz abgebrochen. Der Richter war aber anscheinend in der Sitzung wurde aber wegen technischer Herausforderungen nicht angezeigt. Der Richter glaubte allerdings an einer #Verhandlung teilzunehmen und wertete ein Nicken der Beteiligten als Zustimmung und ihr Gesagtes als Antwort auf seine Fragen. Selbst wenn der Richter auf mehrmaliges Nachfragen entweder nichts oder sinnfreies gesagt erhilet wunderte ihn das nicht. Anschließend urteilte der Richter und noch heute rätseln sie wie das sein konnte ...

Da man eine gewisse Intelligenz braucht für das Studium der #Rechtswissenschaften und der richterbefähigung wäre hiermit entgültig bewiesen, dass sich auch intelligente Menschen sehr dumm verhalten können!

Digitales Entwicklungsland #Deutschland - das wird in Zukunft noch sehr fragwürdig werden mit digitalen Behörden ...

#Bürokratie #Veraraschung #Gericht #Justiz #Problem #Technologie #Zukunft #Urteil #Dummheit

aktionfsa@diasp.eu

09.11.2023 Angriff auf die Infrastruktur des Internets

Netzdienstleister wird zum Täter

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln ist der Internetdienstleister Cloudflare allein für die Bereitstellung eines Content Delivery Networks als Täter zur Haftung verurteilt worden. Mehrmals hatten wir über die in Deutschland vor Jahren mal eingeführte Störerhaftung für Anbieter von offenen Freifunk-Routern berichten müssen. Nach vielem hin und her war diese im Telemediengesetz (TMG) eigentlich abgeschafft worden. Danach konnten Freifunk Anbieter als "Störer" für Copyright Verletzungen durch den Download geschützer Musik oder Videos haftbar gemacht werden.

Netzpolitik.org berichtet aber nun, dass das Oberlandesgericht Köln laut einer Pressemitteilung des Bundesverbands der Musikindustrie (BVMI) entschieden hat, dass der Dienstleister Cloudflare nicht Störer, sondern sogar Täter ist, wenn über sein Content-Delivery-Network (CDN) Downloads zu einem urheberrechtlich geschützten Album angeboten werden. Das Urteil zwingt Cloudflare dazu den Zugang zu einem Musikalbum über die Domain ddl-music.to - mit dem die Firma nichts zu tun hat - zu sperren.

Angriff auf die Infrastruktur des Internets

Nach diesem Urteil muss befürchtet werden, dass die im EU-Recht vorgesehenen Haftungsprivilegien für Zugangsprovider, in Deutschland z.B. im Telemediengesetz (TMG) festgeschrieben, nicht mehr gelten, sondern sie dafür haften, was ihre Nutzer im Netz anstellen. Cloudfare wurde dabei zum Verhängnis, dass wegen des immens angestiegenen Verkehrs im Netz die Dienstleister dazu übergehen, Verkehr auf eigenen Netzknoten, sogenannten Proxies, zwischenzuspeichern. Damit geraten ihre IP Adressen fälschlicherweise in die Fänge der Abmahnanwälte der Musikindustrie.

Das oben genannte Urteil ist leider nur eines von mehreren: Sony Music hatte gegen den DNS-Resolver Quad9 mit einer Klage Erfolg vor Gericht. Dabei übersetzt Quad 9 lediglich Domainnamen in IP-Adressen, ist also eine Art technischer Wegweiser, damit das Internet funktioniert, schreibt netzpolitik.org. Die Musiklabels Sony Music, Universal Music und Warner Music waren gegen den Hoster Uberspace vorgegangen, der lediglich die Website eines Open-Source-Projekts gehostet hatte, mit der sich Youtube-Videos herunterladen lassen. Die beanstandete Software selbst war überhaupt nicht auf den Servern von Uberspace.

Die Folgen solcher Urteile sind in jedem Fall, dass wie bei der geplanten EU Chatkontrolle, auch bei den Netz- und Dienstanbietern Angst geschürt wird, so dass sie präventiv mehr kontrollieren und mehr sperren, um nicht in die Haftung genommen zu werden. Wenn sich dies jetzt über den lokalen Content auch auf Wege im Internet erweitert, dann ist die Idee des freien Internets für Jede/n Vergangenheit.

Verdeutlichen wir uns noch einmal die Entwicklung von der "Idee des freien Internets" über die Vorratsdatenspeicherung "nur der Metadaten", weiter zu PRISM und Tempora - der Möglichkeit der Überwachung von allen - bis zur Chatkontrolle, die Inhalte der Kommunikation zensiert und am Ende einem Netz mit beliebigen Sperren aus beliebigen Gründen oder Vorwänden.
Glücklicherweise gibt es noch(!) das Tor Netzwerk, um unbeobachtet im Netz unterwegs zu sein ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/urheberrecht-musikindustrie-gewinnt-gegen-cloudflare/
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Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8581-20231109-angriff-auf-die-infrastruktur-des-internets.htm
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Tags: #Netzdienstleister #Haftung #Störer #Täter #Freifunk #Cloudfare #Urteil #Klage #Musikindustrie #Quad #Anonymisierung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Verschlüsselung #Internetsperren #Copyright #Netzneutralität #OpenSource #Tor

atarifrosch@piratenpartei.social

Jobcenter entzog Bürgergeld wegen bloßer Unterstellung

06.11.2023 Gegen-Hartz:

Jobcenter entzog Bürgergeld wegen bloßer Unterstellung – Urteil – https://www.gegen-hartz.de/news/jobcenter-entzog-buergergeld-wegen-blosser-unterstellung-urteil

Ja, das ist ganz „normal“. Es wird erstmal was unterstellt (darf auch gern völlig absurd sein), man muß nachweisen, daß die Unterstellung gelogen ist, und solange man das nicht kann (oder die Unterlagen verschwunden werden), bekommt man halt einfach kein Geld, oder zu wenig. Und hinterher gibt es natürlich keine Bitte um Entschuldigung, denn den ARGE-SB dürfen natürlich „Fehler“ unterlaufen, den Zwangsverarmten nicht.

#HartzIV #Bürgergeld #Jobcenter #Urteil

aktionfsa@diasp.eu

03.11.2023 Urteil gegen Bankman-Fried

"In allen Anklagepunkten schuldig"

... hält das Gericht den "Menschenfreund", der kurzzeitig Milliardär wurde. Sam Bankman-Fried wurde in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen. Das Gericht stellte fest, dass er mit seiner Kryptobörse FTX die Kunden um mindestens 10 Milliarden Dollar betrogen hat.

Interessanterweise ist damit für das Gericht scheinbar die Welt wieder in Ordnung. Fefe schreibt in seinem Blog: Dann müssen wir auch nicht mehr klären, welches Regierungsversagen das möglich gemacht hat. Und wer alles Parteispenden von dem kassiert hat auf dem Weg.

Es wird auch keine Konsequenzen in Aufsicht und Kontrolle des US Bankensystems geben - der Sündenbock sitzt ja hinter Gittern. Das Strafmaß muss noch festgelegt werden. Nach den 7 Anklagepunkten, für die er schuldig gesprochen wurde, drohen dem 31-Jährigen 110 Jahre Haft.

Mehr dazu bei http://blog.fefe.de/
und https://www.nytimes.com/live/2023/11/02/business/sam-bankman-fried-trial
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Tags: #Urteil #schuldig #Bankman-Fried #SBF #Spekulation #Milliarden #FTX #Kryptobörse #Pleite #Umverteilung #Spende #Bitcoin #Kurssturz #Kriminalität

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Entsetzen nach Urteil zu geschlechts­angleichenden Operationen

"Ein am letzten Donnerstag ergangenes Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zur Kostenübernahme von geschlechtsangleichenden Operationen bei nichtbinären Personen schlägt weiter hohe Wellen – entgegen ersten, auch von queer.de verbreiteten Agenturmeldungen könnte es praktisch auch die Kostenübernahme bei künftigen Maßnahmen bei binären trans Personen aussetzen."

https://www.queer.de/detail.php?article_id=47362

#nichtbinär #trans #queer #geschlechtsangleichend #operation #bsg #urteil

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21.09.2023 EuGH urteilt gegen geheime EU-Forschung

"Pseudowissenschaftlicher Sicherheits-Hokuspokus findet keine Terroristen"

Mit der Rechtssache T-158/19 hat der Europäische Gerichtshof vor einigen Tagen wichtige Klarstellungen zur Transparenz der EU-finanzierten Entwicklung von Überwachungstechnologie ausgesprochen. Ausgangspunkt war die Transparenzklage des EU-Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei). Ihn interessierten die Hintergründe des im Rahmen des Projekts „iBorderCtrl“ der EU erprobten Einsatzes umstrittener KI-gestützter “Video-Lügendetektor”-Technologie an Reisenden.

Video-Lügendetektoren sind illegal und unethisch

Wie bitte? Lügendetektoren bei Ermittlungen in den Staaten der EU? Man glaubt es kaum, welche verrückten Ideen in der Sicherheitsforschung der EU gefördert werden. Im Rahmen unseres Projekts "Stop Orwell 2020" hatten wir im Zeitraum 2016-18 die Sicherheitsforschung der EU genauer unter die Lupe genommen. Unsere damaligen Erkenntnisse haben wir nach Ende des Projekts Stop Orwell 2020 und dem Abschalten der Domain auf unsere Seiten übernommen.

Damals mussten wir uns mit Flüchtlings-jagenden Roboterfahrzeugen an den EU Landgrenzen, Hooligan-erkennender Videoüberwachung in Sportstadien (INDECT) und auch bereits mit Angstschweiß-registrierenden Verhörstühlen beschäftigen. Natürlich waren 90% der Projekte Schrott, aber trotzdem ging von ihnen eine große Gefahr für die Menschen in der EU aus. Jede Überwachungstechnologie produziert False Positives - zu Unrecht identifizierte Unschuldige, die dann ihre Unschuld beweisen müssen.

Patrick Breyer hat nun mit seiner Klage die EU in erster Instanz dazu gezwungen, eine Vielzahl von Dokumenten über das Projekt ganz oder teilgeschwärzt herauszugeben, die er auf seiner Homepage veröffentlicht hat. Darunter sind viele Dokumente, die zum Schutz von „Geschäftsgeheimnissen“ mit weitreichenden Schwärzungen versehen wurden. Gegen diese Schwärzungen wird er weiter vorgehen, auch wenn der EuGH dies mangels „besonderer Dringlichkeit“ vorerst abwies.

Der EuGH stellte aber 3 Grundsätze klar

  • Nicht alle Informationen über ein konkretes EU-Forschungsprojekt seien als Geschäftsgeheimnis geheimzuhalten, sondern nur die im Rahmen des Projekts entwickelten „Tools und Technologien“.
  • Die Ergebnisse eines Projekts seien nicht per se geheimzuhaltende Geschäftsgeheimnisse.
  • Der öffentliche Informationszugang sei auch bei laufenden EU-Forschungsprojekten nicht ausgeschlossen.

Dies wird kommende Verfahren erleichtern. Patrick Breyer erklärte nach dem Urteil

“Die Europäische Union finanziert im Dienste privater Profitinteressen immer wieder die Entwicklung und Erprobung von Technologie, die die Grundrechte verletzt und unethisch ist. Künftig finanziert sie sogar Waffenforschung. ... Die auf meine Klage ergangenen Urteile brechen mit Jahrzehnten der geheimen EU-finanzierten Entwicklung brandgefährlicher Technologien zur Massenüberwachung, Massenkontrolle und Personendurchleuchtung.Mit meiner Transparenzklage habe ich ganz grundsätzlich klären lassen, dass der Steuerzahler, die Wissenschaft, Medien und Parlamente ein Recht auf Zugang zu öffentlich finanzierter Forschung haben, soweit nicht Geschäftsgeheimnisse betroffen sind. Gerade bei pseudowissenschaftlichen und orwellschen Entwicklungen wie dem ‚Video-Lügendetektor‘ ist öffentliche Kontrolle unentbehrlich.

Die herausgeklagten Dokumententeile zum iBorderCtrl-Projekt belegen, dass allen Beteiligten klar war, dass ein Einsatz des getesteten Video-Lügendetektor illegal und unethisch wäre, dass dies im Profitinteresse aber einfach ignoriert wird. Wissenschaftliche Veröffentlichungen werden als Marketinginstrument missbraucht, Forschungsmittel werden für Lobbying zweckentfremdet. Die EU-Forschungsförderung muss grundlegend reformiert werden!

Ich bin davon überzeugt, dass man mit diesem pseudowissenschaftlichen Sicherheits-Hokuspokus keine Terroristen findet. Für gestresste, nervöse, auffällig angezogene oder müde Menschen kann eine solche Verdächtigungsmaschine schnell zum Alptraum werden. Lügendetektoren sind hierzulande vor Gericht gerade deshalb nicht als Beweismittel zugelassen, weil sie nicht funktionieren. Mit der EU-finanzierten Entwicklung von Technologien zur immer stärkeren Überwachung, Erfassung und Kontrolle von Menschen muss Schluss sein! Dafür kämpfen wir auch in den Verhandlungen über das geplante KI-Gesetz.“

Mehr dazu bei https://www.patrick-breyer.de/piraten-klage-zwingt-eu-zur-veroeffentlichung-geheimer-ki-ueberwachungsforschung/
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