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EuGH: VDS bleibt grundrechtswidrig

Klatsche vom EuGh vor Koalitionsvertrag

Ob es in Deutschland eine Vorratsdatenspeicherung (VDS) geben soll - darüber konnten sich die Fachgruppe bei den Koaltionsverhandlungen nicht einigen ud haben dies an die Dachgruppe nach oben gegeben. Dabei ist das Thema seit dem Urteil des BVerfG im März 2010 eigentlich erledigt.

Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung unsere Kommunikationsdaten ist grundrechtswidrig

Das haben weitere Gerichte in den letzten 10 Jahren immer wieder festgestellt, auch der EuGH. Dort werden z.Zt. noch einmal 3 Klagen aus Frankreich, Irland und aus Deutschland verhandelt. Nun liegen dafür die Schlussanträge von EuGH-Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona vor - mit einem entsprechenden(!) Urteil ist in den nächsten Monaten zu rechnen:

Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung unsere Kommunikationsdaten ist mit Unionsrecht nicht vereinbar!

Damit ist die VDS2.0 in Deutschland endgültig erledigt. Außerdem wären damit auch die Speicherpflichten aus § 113a Abs. 1 i.V.m. § 113b TKG nichtig. Diese machen auch den Telekommunikationsunternehmen das Leben schwer. Klagen der Telekom und des Providers SpaceNet AG vor dem Bundesverwaltungsgericht hatte dieses dem EuGH zu endgültigen Klärung vorgelegt.

Vor 2 Wochen hatten mehrere Datenschutzgruppen aus Deutschland an die Koalitionsverhandler geschrieben und den endgültigen Verzicht der VDS gefordert.

Also Koalitionsverhandler: Das Thema Vorratsdatenspeicherung wurde im Jahr 2010 beerdigt - kapiert das endlich!

Mehr dazu bei https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-schlussantraege-c79319-c79419-c14020-c33920-c39720-vorratsdatenspeicherung-deutschland-unionsrecht-113a-113b-tkg-datenschutz-telekom-spacenet/
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7836-20211119-eugh-vds-bleibt-grundrechtswidrig.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/7836-20211119-eugh-vds-bleibt-grundrechtswidrig.htm
Tags: #VDS #Vorratsdatenspeicherung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #DataMining #Rasterfahndung #Datenbanken #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Ampelkoalition #Verhandlungen #Urteil #Eugh #BVerfG #TKG #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenpannen

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28.10.2021 Jetzt Ende der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung!

Zivilgesellschaft appelliert an Koalitionsverhandler

SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen sich in diesen Tagen mit den Themen Justiz und Inneres befassen. Liberale und Grüne fordern in ihren Wahlprogrammen ein Ende der verdachtslosen Datensammlung.

Das 2015 von der "Großen Koalition" beschlossene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde im Juni 2017 vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen für grundrechtswidrig befunden und einstweilen ausgesetzt (Az. 13 B 238/17).

Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs steht aus. Nach dem Gesetz soll verdachtslos von der gesamten Bevölkerung aufgezeichnet werden, wer mit wem und wo per Telefon oder Handy in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat.

Elf Bürgerrechts- und Berufsverbände fordern in einem Offenen Brief an die Verhandler zum Thema Justiz und Inneres - darunter der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, die Deutsche Aidshilfe und der Deutsche Journalisten-Verband - ein Ende des Gesetzes zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Verbindungs-, Standort- und Internetdaten.

Die "verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung" sei den Organisationen zufolge die "schädlichste Altlast der Großen Koalition" und "die am tiefsten in die alltägliche Privatsphäre eingreifende und unpopulärste Massenüberwachungsmaßnahme, die der Staat jemals hervorgebracht hat." Eine derart weitreichende "Registrierung des Verhaltens der Menschen in ganz Deutschland" sei "für viele Bereiche der Gesellschaft höchst schädlich", so für die Arbeit von Ärzten, Rechtsanwälten, Psychologen, Beratungsstellen und Journalisten. Die verdachtslose Datensammlung begünstige Datenpannen und -missbrauch und sei von Gerichten schon wiederholt als grundrechtswidrig verworfen worden.

Die am tiefsten in die alltägliche Privatsphäre eingreifende und unpopulärste Massenüberwachungsmaßnahme JETZT beenden!

In dem Brief an die Koalitionsverhandler heißt es:

Sehr geehrte Verhandler,

mit unzähligen Überwachungsgesetzen hat die „Große Koalition“ die Grund- und Freiheitsrechte schwer beschädigt. Von einem "Ampel"-Koalitionsvertrag mit den Parteien SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erwarten wir eine Beseitigung der schädlichsten Altlast der „Großen Koalition“, nämlich der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten in Deutschland.

Warum?

  • Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung ist die am tiefsten in die alltägliche Privatsphäre eingreifende und unpopulärste[1] Massenüberwachungsmaßnahme, die der Staat jemals hervorgebracht hat. Das 2015 beschlossene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet Telekommunikationsgesellschaften, Informationen über die Verbindungen ihrer sämtlichen Kunden aufzuzeichnen. Wochenlang soll nachvollziehbar sein, wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Smartphone-Nutzung ist auch der jeweilige Standort des Benutzers festzuhalten. Die Vorratsspeicherung von Internetkennungen (IP-Adressen) soll in Verbindung mit anderen Informationen nachvollziehbar machen, wer was im Internet gelesen, gesucht oder geschrieben hat.
  • Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in ganz Deutschland ist für viele Bereiche der Gesellschaft höchst schädlich. Ohne jeden Verdacht einer Straftat sollen sensible Informationen über die sozialen Beziehungen (einschließlich Geschäftsbeziehungen), die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Psychologen, Beratungsstellen) von über 80 Millionen Bürgern gesammelt werden. Damit höhlt eine Vorratsdatenspeicherung Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Datenpannen und -missbrauch. Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern. Sie beeinträchtigt insgesamt die Funktionsbedingungen unseres freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens. Die enormen Kosten einer Vorratsdatenspeicherung sind ohne Erstattungsregelung von den Telekommunikationsunternehmen zu tragen. Dies zieht Preiserhöhungen nach sich, führt zur Einstellung von Angeboten und belastet mittelbar auch die Verbraucher. Auch unter Bezeichnungen wie „Quick Freeze Plus“ ist eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung inakzeptabel. [2]
  • Es hat sich herausgestellt, dass eine verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung zur Aufdeckung, Verfolgung und Bestrafung schwerer Straftaten überflüssig ist. Untersuchungen belegen, dass bereits die gegenwärtig verfügbaren Kommunikationsdaten ganz regelmäßig zur effektiven Aufklärung von Straftaten ausreichen. Es gibt keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass eine Vorratsdatenspeicherung besser vor Kriminalität schützte. Dagegen kostet sie Millionen von Euro, gefährdet die Privatsphäre Unschuldiger, beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation und ebnet den Weg in eine immer weiter reichende Massenansammlung von Informationen über die gesamte europäische Bevölkerung.
  • Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung hat sich als grundrechtswidrig erwiesen und gerichtlicher Überprüfung wiederholt nicht standgehalten. Im Juni 2017 wurde die gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bereits für europarechtswidrig befunden und ausgesetzt (Az. 13 B 238/17). Die Bundesnetzagentur setzt das Gesetz nicht mehr durch. Nationale Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung hat der Europäische Gerichtshof schon mehrfach verworfen. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss der laufenden Verfahren könnten jedoch noch Jahre der Rechtsunsicherheit vergehen.

Als Vertreter der Bürger, der Medien, der freien Berufe, der Justiz und der Wirtschaft lehnen wir eine flächendeckende und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung geschlossen ab. Wir appellieren an Sie, in den Koalitionsverhandlungen ein klares Bekenntnis zur Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten (§113a ff. TKG) in Deutschland einzufordern und auch die sogenannte „freiwillige“ Vorratsdatenspeicherung der Unternehmen (§100 TKG) auf besondere Anlässe und verdächtige Aktivitäten zu beschränken [3]. Die aktuelle Missachtung der europäischen Grundrechte-Charta muss beendet und die freie Kommunikation wieder hergestellt werden. Seien Sie sich unserer Unterstützung dabei versichert.

Mit besten Grüßen
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung

sowie die Mitunterzeichner
- Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.
- Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main
- Deutsche Aidshilfe
- Deutscher Fachjournalisten-Verband AG
- Deutscher Journalisten-Verband e.V.
- Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V.
- Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V.
- Humanistische Union e.V.
- Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
- Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ)

Nachweise:

[1] Meinungsumfrage zu Überwachungsgesetzen: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/infas-umfrage.pdf
[2] Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zu „Quick Freeze Plus“: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/ak-vorrat-stellungnahme_qf-e.pdf
[3] Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zur „freiwilligen Vorratsdatenspeicherung“: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/ak-vorrat-stellungnahme_it-sicherheitsgesetz_oa.pdf

Mehr dazu bei http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/798/79/lang,de/
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7813-20211028-jetzt-ende-der-verdachtslosen-vorratsdatenspeicherung.htm
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taz@pod.geraspora.de

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12.10.2021 IT-Projekte versenken kann Deutschland

Nichts außer Kosten und Risiken für die Privatsphäre

Über die unendliche Geschichte von "elektronischer Gesundheitskarte" (eGK) und der glücklicherweise weiterhin kränkelnder "elektronischen Patientenakte" (ePA) haben wir schon oft genug berichtet. Oft genug? - wohl doch nicht genug, denn diese Milliardengäber werden weiterhin mit Steuergeldern und Beiträgen der gesetzlich Versicherten voll geschütet ...

Doch im Spiegel liefen uns noch 2 weitere IT-Projekte des Bundes über den Weg - nichts großes und doch einfach in den Sand gesetzt.

Nora

Nora sollte die offizielle App der 16 Bundesländer für Notrufe werden. Na ja, es sind nicht ganz 16 Bundesländer geworden, denn Berlin hat seine Verwaltungsvorbereitungen für den jetzt geplanten Start der App nicht geschafft. Wozu braucht man für Notrufe ein App, wenn man doch ein Telefon hat? Nun ja, man hatte ausnahmsweise mal an Menschen mit allen möglichen Sprach- oder Hörbeeinträchtigungen gedacht und an Notsituationen, in denen man nicht laut sprechen kann, so dass auch ein stiller Notruf möglich wäre.

Und da fangen die Problem der App an, denn diese kann nur deutsch und englisch, weist unbekannte oder falsch geschriebene Notrufe mit der Bemerkung man möge "bitte deutsch schreiben" ab. Darüber hinaus muss man sich den Ort seines Notrufs genau vorher überlegen, denn die Antwort des Systems kann auch lauten "Hier gibt es keinen Nora-Notruf". Das gilt nun erst einmal bundesweit, denn die App wurde wieder aus den App Stores entfernt, angeblich weil "die Server überlastet" wären.

E-Rezept

2005 hatte Angelas Merkel die "elektronischer Gesundheitskarte" (eGK) zu einem "Leuchtturmprojekt" erklärt - 16 Jahre später kann sie eigentlich nichts weiter als der mögliche Zugang/Schlüssel zur "elektronischen Patientenakte" (ePA) zu sein, die ebenfalls kaum etwas kann und eventuell 2022 (nur) auf einem Smartphone funktionieren könnte. Die Frage des Spiegel, welchen Nutzen die Versicherten von der ePA bisher haben, beantwortete der Chef der Kassenärztlichen Vereinigung zum Start mit den Worten: "Konkret noch gar keinen".

Ein Teil der ePA sollte das e-Rezept sein, dass ab dem 1. Oktober 2021 eingeführt werden sollte. Die verantwortliche Firma Gematik, zu 51% im Besitz des Gesundheitsministeriums hatte den Start einen Tag vorher abgesagt. Man wollte wohl den Wahltag erst einmal hinter sich haben.

ID Wallet

Genau so erging es auch der ID Wallet der App für den digitalen Ausweis und Führerschein. Kurz vor der Wahl erschien die App in den App Stores und jetzt ist sie wieder verschwunden - und das ist auch gut so!

Lilith Wittmann hatte auf Twitter veröffentlicht, was an der ID Wallet alles nicht richtig läuft und das im Interview mit Netzpolitik.org mit drei grundlegenden Problemen begründet:

  • die Domain-Name-Server waren so schlecht konfiguriert, dass ein Angreifer beliebige Subdomains hätte einrichten können,
  • das 2. Problem kennen wir aus dem 1. Beispiel oben: die Server brechen bei Last einfach zusammen,
  • und noch ein Sicherheitsproblem: wer die Daten einer ID Wallet abfragen möchte, muss sich nicht authentifizieren - sollte das eine gewollte Hintertür sein? So diletantisch kann ja nicht mal der Bund sein ...

Der Spiegel macht für die letzte App den "Milliardenmurkser" (s. Maut) Andreas Scheuer maßgeblich mitverantwortlich, denn der digitale Führerschein wr sein Steckenpferd. Wir sehen alle diese Projekte seit Jahren kritisch und sehen die Schuld generell im "blinden Tapsen im Neuland" und der Weigerung der Verantwortlichen vor einem Projektstart mit Bedenkenträgern ins Gespräch zu kommen, um Gefahren für die Privatsphäre der Nutzer und Vor- und Nachteile für die Gesellschaft abzuwägen.

Mehr dazu bei https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/nora-e-rezept-und-id-wallet-deutschland-ist-das-digitale-schilda-a-b1c6458f-4857-4449-beab-fff8b683484e
und die Kritik an der ID Wallet https://netzpolitik.org/2021/interview-zu-id-wallet-konzeptionell-kaputt-und-ein-riesiger-rueckschritt/
und alle unsere Artikel zur ePA https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche="eGK+ePA"&sel=meta
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7797-20211012-it-projekte-versenken-kann-deutschland.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/7797-20211012-it-projekte-versenken-kann-deutschland.htm
Tags: #Nora #ID-Wallet #Notruf #ePA #eGK #Apps #IT-Projekte #elektronischeGesundheitskarte #eHealth #ePerso #Ausweis #Führerschein #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Transparenz #Informationsfreiheit #Hacking #Verschlüsselung #Neuland #Überwachung #Datenbanken #Blockchain

aktionfsa@diasp.eu

03.08.2021 Wer hat alles Zugriff auf unser Gesundheitsdaten?

Medizinische Daten zentral gespeichert - Betroffene werden nicht gefragt

Wie leichtfertig unser Gesundheitsminister mit dem Datenschutz höchst sensibler Gesundheitsdaten umgeht, war schon öfter unser Thema. Angefangen bei der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), über die Luca App zur Corona Nachverfolgung bis zur elektronischen Patientakte (ePA) haben wir stets Bedenken gegen die Übertragung und Speicherung von personenbeziehbaren (Gesundheits-) Daten über die angeblich sichere Telematik Infrastruktur (TI) gehabt.

Zu dem speziellen Thema der Nutzung dieser Daten für "die Forschung" gibt es demnächst eine Veranstaltung mit dem ehemaligen Datenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert.

Das medizinische Forschungsdatenzentrum
Online-Veranstaltung
am Donnerstag, den 26. August 2021, 19:00 Uhr
mit Dr. Thilo Weichert, Netzwerk Datenschutzexpertise

Einwahl-Link: https://www.galatis.de/DDRM_Veranstaltung
Es ist keine vorherige Registrierung notwendig.

Mit dem sogenannten Digitale-Versorgung-Gesetz hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Ende 2019 die rechtlichen Grundlagen geschaffen für ein sogenanntes medizinisches Forschungsdatenzentrum. Damit soll die bisherige Pseudonymdatenbank mit Abrechnungsdaten aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die bisher vorrangig für Zwecke des GKV-Risikostrukturausgleichs genutzt wurde, zu einer bundesweiten umfassenden Medizinforschungsdatenbank ausgebaut werden, in der nicht nur GKV-Abrechnungsdaten, sondern Medizindaten aus vielen anderen Bereichen zu einzelnen Patienten unter Pseudonym zentral gespeichert werden. Als Datenquellen sind bisher vorgesehen das Implantateregister sowie die derzeit in der Einführung befindliche elektronische Patientenakte. Weitere Ressourcen sind in der Planung.

Was für die medizinische Forschung absolut sinnvoll und nötig ist, ist – so wie bisher geplant – aus Datenschutzsicht ein Skandal und verfassungswidrig: Die Daten werden nicht nur unabhängigen Medizinforschenden zur Verfügung gestellt, sondern auch den Verbandsakteuren im Gesundheitsbereich und dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) selbst. Das Zentrum wird beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingerichtet, einer dem BMG nachgeordneten Behörde. Über die Nutzung der Daten entscheiden BfArM-Mitarbeiter in einem wenig transparenten Verfahren, das keine Unabhängigkeit gewährleistet. Die Betroffenenrechte sind nicht geregelt.

Der Vortrag beschreibt die Planungen sowie die rechtlichen Regelungen und begründet die nötigen Änderungen, mit denen das Forschungszentrum zu einer sinnvollen und datenschutzkonformen Einrichtung im Interesse des medizinischen Fortschritts gemacht werden kann.

Der Referent Dr. Thilo Weichert war von 2004 bis 2015 Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein und arbeitet nun im Netzwerk Datenschutzexpertise.

Veranstalter:
- der Verein Patientenrechte und Datenschutz e.V.,
- die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main,
- die regionale Gruppe Patientendatenschützer Rhein-Main und
- der Club Voltaire Frankfurt.

Die Veranstaltung ist die Fortsetzung einer Veranstaltungsreihe zur digitalen Transformation des Gesundheitswesens. Sechs Veranstaltungen fanden 2021 bereits statt. Sie wurden aufgezeichnet, die fertig gestellten Videos sind hier verfügbar: https://tube.tchncs.de/c/egk/videos
Es ist geplant, die Veranstaltungsreihe bis auf Weiteres an jedem letzten Donnerstag im Monat fortzusetzen.

Mehr dazu bei https://www.aktion-freiheitstattangst.org/events/3002-20210826.htm
und alle unsere Artikel zum DVG https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=DVG&sel=meta
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7725-20210803-wer-hat-alles-zugriff-auf-unser-gesundheitsdaten.htm
Link im Tor-Netzwerk: nnksciarbrfsg3ud.onion/de/articles/7725-20210803-wer-hat-alles-zugriff-auf-unser-gesundheitsdaten.htm
Tags: #eGK #ePA #DVG #Verbraucherdatenschutz #Forschungsdaten #Datensicherheit #RFIDChips #elektronischeGesundheitskarte #eHealth #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #DataMining #Rasterfahndung #Datenbanken

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25.07.2021 Pegasus zum Zweiten

Einige Betroffene identifiziert

Vor wenigen Tagen hatten wir über ein Interview mit unserem Ehrenmitglieds Edward Snowden über das Abhör- und Überwachungstool der israelischen Firma NSO berichtet. Nun liegen ein paar Namen von betroffenen JournalistInnen vor.

Unter den 50.000 sind laut "Guardian" auch Mitarbeiter der Nachrichtenagenturen AFP, Reuters und AP, der Zeitungen "New York Times", "Le Monde", "El País" und der Sender Al-Dschasira, Radio Free Europe und CNN. Die "Washington Post" berichtete über eine Liste, auf der auch die Nummern von Staatsoberhäuptern und Ministerpräsidenten, Mitgliedern arabischer Königsfamilien, Diplomaten und Geschäftsleuten. ntv berichtet nun genauer über 4 von 50.000 Menschen, die von dieser Software überwacht wurden.

Dazu gehören zwei Reporter des ungarischen Investigativmediums Direkt36, eine bekannte Reporterin von "Le Monde", bei der die Angriffe wohl aus Marokko kamen und Hatice Cengiz, die Verlobte des ermordeten saudi-arabischen Journalisten Jamal Khashoggi. Ihr Handy sei vier Tage nach dem Mord an Khashoggi mit der Schadsoftware Pegasus angegriffen worden.

Zu dem letzten Fall teilte sogar die NSO Group mit, dass die Technologie des Unternehmens "in keiner Weise" mit dem Mord an dem Journalisten in Verbindung gestanden habe. Meldet sich hier das schlechte Gewissen oder nur die Rechtsabteilung?

Mehr dazu bei https://www.n-tv.de/politik/Behoerden-missbrauchen-wohl-Spaehsoftware-article22690050.html
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7715-20210725-pegasus-zum-zweiten.htm
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Tags: #Cyberwar #PegasusProjekt #Israel #NSO #weltweit #EdwardSnowden #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Journalisten #Politiker

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21.07.2021 Das Pegasus Projekt

Leben unter ständiger Überwachung

Das hat auch unser Ehrenmitglied Edward Snowden erschüttert: Wahrscheinlich mehr als 50.000 Telefonnummern von Journalisten und Politikern werden (fast ständig) professionell abgehört. Nicht, dass ihn die technische Möglichkeit überrascht hat - das kannte er aus seiner beruflichen Tätigkeit bei Untergruppen der NSA und das hat er 2013 der Weltöffentlichkeit bekannt gemacht.

Der Skandal ist, dass das (illegale!) Abhören zu einem "normalen" Geschehen geworden ist. In einem Interview des Guardian, deutsche Übersetzung in der Zeit, sagt er:

Es ist schockierend. Wir sprechen hier über etwas in der Größenordnung von 50.000 Telefonnummern aus einer ganzen Reihe Länder, über etwas sehr Aggressives. Es geht um Journalisten, es geht um Regierungsvertreter, es geht um Vertreter der Opposition, es geht um Menschenrechtsaktivisten. Es ist furchtbar. Ich habe natürlich seit Langem den Verdacht, dass Missbrauch mit Überwachungsmöglichkeiten getrieben wird. ...

Was das Pegasus-Project zeigt, ist, dass die NSO Group in Wirklichkeit Repräsentant eines neuen Markts für Schadware ist. Es handelt sich um ein gewinnorientiert arbeitendes Unternehmen. Denen sind Gesetze egal, denen sind Regeln egal. Sie verkaufen an jeden verlässlichen Kunden, bei dem sie das Gefühl haben damit durchzukommen und dass man ihnen nicht auf die Schliche kommt.

Noch immer sind investigative Reporterinnen und Reporter aus zahlreichen Ländern dabei, zu herauszufinden wo, wie und gegen wen die Spionagesoftware Pegasus des israelischen Unternehmens NSO von Geheimdiensten und Polizeibehörden weltweit eingesetzt wird. Ausgangspunkt war eine Liste mit mehr als 50.000 Handynummern aus rund 50 Ländern.

Damit bewahrheitet sich die Aussage Edward Snowdens über den Spion in der Hosentasche, mit der er vor einiger Zeit vor der Nutzung von Smartphones warnte. Selbst David Kaye, ehemaliger Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Meinungsfreiheit, sagte, die globale Überwachungsindustrie sei außer Kontrolle geraten. Das verwanzen von 50.000 Häusern ist mühsam und illegal - und inzwischen völlig unnötig, wie sich nun zeigt.

Mehr dazu bei https://www.zeit.de/digital/2021-07/edward-snowden-spionage-software-pegasus-handy-ueberwachung-diktaturen
und https://www.zeit.de/schwerpunkte/pegasus-project
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7711-20210721-das-pegasus-projekt.htm
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Wahlprüfsteine zur Gesundheits-IT im Lande

ePA und die Gesundheits-IT

Im vergangenen Herbst haben wir vor der Einführung der ePA gewarnt und seit mehr als 10 Jahren kritisieren wir bereits die eGK , insbesondere das Verschleudern von Miliarden an Versichertenbeiträgen und weitere Steuermittel für einen weiteren Zwang zur Nutzung von digitalen Geräten.

Deshalb begrüßen wir es, dass der Verein “Patientenrechte und Datenschutz e.V.” Wahlprüfsteine entwickelt und sie an Parteizentralen und Kandidatinnen zur BT-Wahl geschickt hat. Wir sind gespannt auf die Antworten.
Fragen zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens in Deutschland

Der Aufbau der Telematik-Infrastruktur für das Gesundheitswesen (TI) hat bereits etliche Milliarden an Versichertenbeiträgen gekostet. Allein für die Konnektoren, die die Arztpraxen an das System anbinden, wurden 2 Milliarden ausgegeben (vgl. https://www.heise.de/select/ct/2021/12/2102214270901973259 ).

Bislang funktioniert nur das Versichertenstammdatenmanagement (und das auch nicht immer), das die Adresse auf der Gesundheitskarte aktualisiert.

Künftig soll dieses System durch die sog. “TI 2.0” (https://www.gematik.de/fileadmin/user_upload/gematik/files/Presseinformationen/gematik_Whitepaper_Arena_digitale_Medizin_TI_2.0_Web.pdf ) abgelöst werden, so dass die bisher installierte Hard- und Software durch neue ersetzt werden muss.

Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:

Wie beurteilen Sie die Kostenentwicklung, die die Telematik-Infrastruktur bisher verursacht hat?
Und wie bewerten sie die durch die TI 2.0 (https://www.gematik.de/fileadmin/user_upload/gematik/files/Presseinformationen/gematik_Whitepaper_Arena_digitale_Medizin_TI_2.0_Web.pdf ) verursachten weiteren Kosten, die der Versichertengemeinschaft entstehen?

Künftig soll die Authentifizierung von Versicherten sowie Behandlerinnen und Behandlern in der Telematik-Infrastruktur über “digitale Identitäten” erfolgen, die keine elektronische Gesundheitskarte der Versicherten und keine Konnektoren in den Arztpraxen mehr erfordern. Die technischen Grundlagen für diese Änderung sollen in der kommenden Wahlperiode des Bundestags geschaffen werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:

Wie bewerten Sie die (sanktionsbewehrte! - siehe § 291b Abs. 5 SGB V) Pflicht von Ärzten, Psychotherapeuten, Apotheken und anderen Anbietern im Gesundheitswesen, sich jetzt trotzdem noch mit Konnektoren an die Telematik-Infrastruktur anzuschließen?
Halten Sie eine rein Software-basierte Lösung für ebenso sicher wie die bisherige Infrastruktur?

Der Zugriff auf Informationen in der Telematikinftrastruktur über das eigene Handy ist für Versicherte bequem, aber riskant.Derzeit soll ein Handy-Zugriff auf Rezepte und auf die Elektronische Patientenakte ermöglicht werden. Nach Einführung der digitalen Identitäten könnte das Smartphone das einzige Zugangsmittel zu lebenswichtigen Gesundheitsdaten werden. Auf normalen Smartphones ist es nicht möglich, einen unbefugten Zugriff auf Daten zu verhindern.

Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:

Wie beurteilen Sie die Nutzung von Smartphones zur nicht anonymisierten Speicherung von Gesundheitsdaten der gesetzlich Versicherten?

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) hat kürzlich ein Gutachten unter dem Titel „Digitalisierung für Gesundheit – Ziele und Rahmenbedingungen eines dynamisch lernenden Gesundheitssystems“ veröffentlicht. Darin wird eine eine radikale Abkehr vom bisherigen Prinzip der Freiwilligkeit bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) gefordert. Künftig solle für alle Versicherten ab Geburt bzw. ab Zuzug aus dem Ausland per Gesetz und ohne vorherige Einwilligung eine ePA erstellt werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:

Wie bewerten Sie diese Position des Sachverständigenrats?
Werden Sie diese Positionierung im Gesetzgebungsverfahren in den kommenden Wahlperiode unterstützen oder haben Sie dazu eine abweichende Position?

Der Sachverständigenrat fordert in seinem Gutachten zudem, dass künftig auch die Gesundheits- und Behandlungsdaten, die in den ePA der einzelnen Versicherten gespeichert sind, per Gesetz und ohne vorherige Einwilligung der Betroffenen für Forschungszwecke genutzt werden dürfen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:

Wie bewerten Sie diese Position des Sachverständigenrats?
Werden Sie diese Positionierung im Gesetzgebungsverfahren in den kommenden Wahlperiode unterstützen oder haben Sie dazu eine abweichende Position?

In der jetzigen Legislaturperiode wurde der Aufbau von Datenbanken beschlossen, in denen die Daten von Patientinnen und Patienten ohne deren Einverständnis gesammelt werden. Bisher geschieht das für die Leistungsdaten der Krankenkassen ( “Forschungsdatenbank”- §§ 303 a - f SGB V https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/BJNR024820988.html#BJNR024820988BJNG008700308 ) und für alle Behandlungen mit Bezug zu Implantaten("Implantateregistergesetz - http://www.gesetze-im-internet.de/iregg/BJNR249410019.html ).

Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:

Wie bewerten Sie bisher geschaffenen Patientendaten-Pools, die ohne vorherige Einholung der Zustimmung der Betroffenen befüllt werden?
Plädieren Sie ggf. für weitere Patientendaten-Pools, die ohne vorherige Einholung der Zustimmung der Betroffenen befüllt werden?
Wenn Ja - in welchen Bereichen bzw. mit welchen Daten?

Gemäß einem Antrag der Grünen zur regionalen integrierten Versorgung ( https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/218/1921881.pdf ) sollen bis zum Jahr 2025 10 % der Bevölkerung in „Gesundheitsregionenverträgen“ versorgt werden.

“Integrierte Versorgung” bedeutet, die medizinische Versorgung wird von regionalen Management-Gesellschaften gesteuert. Deren Träger könnten Versicherungen, Kommunen, Kassenärztliche Vereinigungen oder Unternehmen sein. Vor allem im letzten Fall erwarten Kritiker eine Entwicklung wie bei der Krankenhausprivatisierung (Konzern-Gewinne zulasten der Patienten und Beschäftigten).

Die regionale Vernetzung setzt übergreifende elektronische Patienten- bzw. Fallakten voraus, auf welche die Behandler und die Mitarbeiter der Managementgesellschaften der Gesundheitsregionenverträge Zugriff haben. Zur Verbesserung der Versorgungsqualität sollen die Managementgesellschaften außerdem Zugriff auf die “Forschungsdatenbank” erhalten. Diese besteht aus den Abrechungsdaten (inkl. der Diagnosen), welche bei den Krankenkassen über die einzelnen Versicherten vorliegen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:

Wie sehenSie die Übertragung der medizinischen Versorgung an regionale Management-Gesellschaften (“Integrierte Versorgung”)?
Wie sehen Sie die erweiterte Nutzung von Patientendaten, die ursprünglich nicht für Management- bzw. Forschungszwecke erhoben wurden?

Zur Bewältigung der Corona-Pandemie wurde zum 1. Juli 2021 EU-weit ein digitales Impfzertifikateingeführt. Nicht gesetzlich geregelt ist, wofür es innerhalb der BRD eingesetzt werden darf, d.h. wer zu welchen Zwecken seine Vorlage verlangen kann.

Während der Pandemie wurde vielfach gesagt, der Datenschutz verhindere eine effektive Bekämpfung der Pandemie z.B. durch Apps oder durch die Kontaktverfolgung von Handies mit Funkzellenabfragen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:

Sollte die Nutzung des digitale Impfzertifikats gesetzlich geregelt werden, und mit welchem Inhalt?
Würden Siebei zukünftig ggf. notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung von pandemischen Gesundheitsgefährdungen den Datenschutz anders gewichten, als bisher?

Mehr dazu bei https://patientenrechte-datenschutz.de/
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7705-20210715-wahlpruefsteine-zur-gesundheits-it-im-lande.htm
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aktionfsa@diasp.eu

14.07.2021 KI untersucht Schuldnertypen

Schuldeneintreiber gehen "neue Wege"

750 Inkasso-Firmen sind in Deutschland mit ungefähr 20 Millionen Fällen nichtbezahlter Rechnungen pro Jahr, "erfolgreich" tätig, d.h. es gibt genug säumige Zahler, die mit mehr oder weniger netter Ansprache und entsprechenden Geldforderungen zum Bezahlen gebracht werden sollen.

Wir hatten vor einiger Zeit über die Absichten der Schufa berichtet, auch die Kontobewegungen der Menschen zu kontrollieren, um besser einschätzen zu können, wer was bezahlen könnte und würde (Hände weg von unseren Konten! ). Nach Protesten ist das Projekt nun vorerst gestoppt worden.

Aber auch die anderen 750 Inkasso-Firmen wollen gern mehr über ihre Kunden wissen und nutzen dafür Programme der künstlichen Intelligenz (KI). Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) fasst die Aufgabe in der Welt so zusammen "KI und Algorithmen können sinnvoll sein, um über neue, individualisierte Wege der Ansprache die Erfolgsquoten zu erhöhen und gleichzeitig das Image der Branche zu verbessern".

Es wird von der KI mal wieder erwartet die Eier-legende-Wollmilch-Sau zu sein. Einen ersten Schritt können die Firmen als erledigt betrachten. Das ist eine Erweiterung der Typisierung ihrer "Kunden".

So unterschieden sie bisher vier Persönlichkeitsprofile, die KI definierte ihnen 16 verschiedene Typen mit einer größeren Anzahl zu beachtender Parameter, wie zum Beispiel der Organisationsgrad der Finanzen und das emotionale Verhalten. Die bekannten Typen sind

  • DICE-Typen, sehr schwierig, weil uneinsichtig, insolvent, chaotisch und emotional,
  • WACE-Typen, willig, zahlungsfähig, chaotisch und emotional,
  • WAOR-Typen, willig, zahlungsfähig, organisiert und rational,
  • ...

Die genauen Unterteilungen will die Branche lieber für sich behalten. Nun soll die KI Ratschläge ausarbeiten, wie man die verschiedenen Typen angeht, um sie zum Zahlen zu bewegen, was bei insolventen "Kunden" schwierig sein könnte.

Die Antworten der KI sind teils banal, wie "DICE-Typen sollten möglichst zur Mittagszeit angesprochen werden" und legen die Tonalität der Ansprache, den Zeitpunkt, die Frequenz, Stilistik, den Kommunikationskanal vom klassischen Brief über Mails bis hin zu WhatsApp-Nachrichten für den jeweiligen Typ fest.

Drei Psychologen, die man für einen Monat mit dieser Aufgabe betreut, hätten wahrscheinlich die gleichen Erkenntnisse gebracht und wären um einiges günstiger gewesen - aber KI ist gerade in.

Mehr dazu bei https://www.welt.de/wirtschaft/article232372629/Schuldeneintreiber-Inkasso-Unternehmen-setzen-auf-kuenstliche-Intelligenz.html
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7704-20210714-ki-untersucht-schuldnertypen.htm
Link im Tor-Netzwerk: nnksciarbrfsg3ud.onion/de/articles/7704-20210714-ki-untersucht-schuldnertypen.htm
Tags: #Schuldnertypen #Inkasso #Schufa #Gläubiger #AI #KI #künstlicheIntelligenz #Überwachung #DataMining #Rasterfahndung #Datenbanken #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz

aktionfsa@diasp.eu

13.07.2021 "Neue Ideen" zur Vorratsdatenspeicherung

Angst vor Terror soll anlasslose Überwachung legitimieren

Was ist daran neu?

Seit über 14 Jahren nerven uns die Politiker mit dem Versuch eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung (VDS) in Deutschland und den andern Staaten der EU einzuführen. Diese Versuche haben sowohl das Bundesverfasungsgericht (BVerfG) als auch der EUGh und auch andere nationale Gerichte regelmäßig zurückgewiesen.

Eine anlasslose Aufzeichnung aller Kommunikation der Menschen widerspricht unseren Grundrechten!

Trotzdem spukt der Wunsch nach einer VDS weiter in den Köpfen der Regierenden. Die EU-Kommission hatte Beamte verschiedene Szenarien für eine Neuauflage des umstrittenen Gesetzes durchspielen lassen. Die verschiedenen Überlegungen wurden nun im Juni in einem vertraulichesn„Non-Paper“ der Kommission an die Mitgliedsstaaten verschickt. Netzpolitik.org veröffentlicht das Papier im Volltext.

Ob es dazu eine neue EU Verordnung geben wird, ist noch fraglich - es könnte auch auf nationale Gesetze hinauslaufen. Klarer und detailliertes sind die Szenarien, die sich die EU Beamte ausgesponnen haben:

  • So könnte es eine allgemeine Verpflichtung von Diensteanbietern zur Herausgabe von Identitätsdaten an Behörden geben. Das soll auch sogenannte Over-the-top-Dienste (OTT) wie WhatsApp, Instagram oder Skype einschließen. Verkehrs- und Standortdaten müssen dabei nicht erhoben werden.
  • Eine andere Option wäre eine generelle Speicherpflicht für Verkehrs- und Standortdaten für Provider, darunter auch die "neuen" OTT-Dienste.
  • Um dem Argument der "anlasslosen Überwachung" auszuweichen, sollen die Daten ausschließlich für Zwecke der nationalen Sicherheitgespeichert werden.
  • Andere Szenarien schließen "schwerwiegende Verbrechen" mit ein, kommen aber sofort wieder in Konflikt mit der "anlasslosen Überwachung", wenn sie die Überwachung nicht auf konkrete Anlässe und bestimmbare Zeiträume beschränkt.

Die Kritik auch aus dem EU Parlament lässt auch nach 14 Jahren nicht lange auf sich warten. Netzpolitik.org zitiert dazu den Piraten-Europaabgeordnete Patrick Breyer: Selbst eine "vermeintlich ‚gezielte Vorratsdatenspeicherung‘ nach den Vorstellungen der EU-Kommission könnte Millionen unschuldiger Menschen betreffen, etwa Touristen, Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel oder gar an Mautstellen".

Vor allem mit dem 3. Punkt erklärt die EU Kommission mit der "pauschalen Datenspeicherung für Zwecke der nationalen Sicherheit zur Abwehr drohender Terrorattacken" solche speziellen Gefährdungssituationen zu einem Dauerzustand.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2021/vorratsdatenspeicherung-eu-kommission-will-mit-neuen-ideen-eugh-umgehen/
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7703-20210713-neue-ideen-zur-vorratsdatenspeicherung.htm
Link im Tor-Netzwerk: nnksciarbrfsg3ud.onion/de/articles/7703-20210713-neue-ideen-zur-vorratsdatenspeicherung.htm
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aktionfsa@diasp.eu

Angriff auf die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

Immer mehr Staaten arbeiten an Hintertüren

Die Bundesregierung will dem Verfassungschutz (u.a. Geheimdiensten) mit einem neuen Gesetz zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung auch die Überwachung für verschlüsselte Messenger erlauben - der Staatstrojaner soll ausgebaut werden. Die Überwachung auf(!) dem Endgerät, PC oder Smartphone, des Bürgers soll eingesetzt werden, weil die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vieler Kommunikationsprogramme das für staatliche und private Überwacher viel einfachere Mitlesen auf den Server im Netz unmöglich macht.

Die großen Player, wie die Five-Eyes-Nationen USA, Großbritannien, Kanada, Australien und Neuseeland, wollen den laufenden "Crypto War" auf andere Art gewinnen. Zusammen mit Indien und Japan veröffentlichten diese Staaten ein "internationales Statement", in dem sie einfach die sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung als "ernsthaftes Risiko für die öffentliche Sicherheit" beschreiben.

Sie fordern die Technologiefirmen auf, in Kooperation mit ihnen "vernünftige, technisch machbare Lösungen" zu entwickeln - d.h. diese sollen entweder die Verschlüsselung schwächen oder für staatliche Stellen Hintertüren einbauen. Für ihre eigene Komunikation forderten die Unterzeichner aber weiterhin, dass sie eine "starke", von Verschlüsselung auch von Endgeräten und Diensten zum Schutz persönlicher Informationen und der Privatsphäre, des "geistigen Eigentums", von Geschäftsgeheimnissen und der Cybersicherheit wünschen.

Sicher oder Hintertür?

Ist das Schizophrenie? Einerseits sagen sie: Verschlüsselung sei ein "existenzieller Anker für das Vertrauen in der digitalen Welt". Andererseits wollen sie bei sexuellen Missbrauch von Kindern, "gewalttätigen Straftaten", Terrorpropaganda und dem Planen von Anschlägen auf einfache Weise mitlesen. Dass sie das auch gern bei der Wirtschaftsspionage gegeneinander machen möchten und auch tagtäglich tun, sagen sie lieber nicht.

Der "Crypto-War", der Kampf der Verschlüssler gegen die Entschlüssler, wird in jedem Fall weitergehen. Unsere Aufgabe bleibt darüber aufzuklären, dass die Privatsphäre aber auch die wirtschaftlichen Interessen gefährdet werden, wenn man den Menschen eine unbeobachtete Kommunikation verbieten will.

Stoppt den Staatstrojaner!

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Five-Eyes-plus-Durchgehende-Verschluesselung-gefaehrdet-oeffentliche-Sicherheit-4926978.html
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7436-20201029-angriff-auf-die-ende-zu-ende-verschluesselung.htm

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aktionfsa@joindiaspora.com

PM: Berliner Allianz für Freiheitsrechte gegen Videoüberwachung gegründet

BAFF fordert: VERFASSUNGSGERICHTSHOF MUSS VOLKSBEGEHREN FÜR VIDEO- UND TONÜBERWACHUNG ÜBERPRÜFEN

Aktion Freiheit statt Angst bittet um Kenntnisnahme der Pressemitteilung zur Gründung der Berliner Allianz für Freiheitsrechte.

Wir lehnen das Volksbegehren für Video- und Tonüberwachung in Berlin ab und fordern eine Prüfung des Volksbegehrens durch den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin.

Zu dieser Pressemitteilung ist der vollständige Gründungsaufruf der Berliner Allianz für Freiheitsrechte und die Namen der Erstunterzeichner*innen hier zu finden.

Berliner Allianz für Freiheitsrechte zur Sicherung grundgesetzlich garantierter Freiheit hat sich gegründet!

Am 11. April 2018 hat sich die Berliner Allianz für Freiheitsrechte gegen das von Thomas Heilmann, Heinz Buschkowsky und anderen angestrebte Volksbegehren gegründet. Die Berliner Allianz für Freiheitsrechte will, dass sich Parteien und Zivilgesellschaft gleichermaßen gegen den Ausbau von Videoüberwachung und für die Freiheitsrechte der Menschen einsetzen.

Max Althoff, Rechtsanwalt, erklärt dazu: „Die geplante massenhafte Videoüberwachung der Initiative mit dem irreführenden Namen 'Aktionsbündnis für mehr Videoaufklärung und Datenschutz' stellt die Menschen unter Generalverdacht, schafft Misstrauen und verändert die Art, wie wir miteinander umgehen. Eine Ausweitung der Videoüberwachung oder gar eine Tonüberwachung im öffentlichen Raum lehnen wir daher ab. Videoüberwachung ist der Einstieg in ein umfassendes Überwachungssystem für mehr Kontrolle über jeden von uns."

Maximilian Blum, Sprecher der LAG Netzpolitik der Linken ergänzt: „Mit der vom Volksbegehren angestrebten 'intelligenten Technik' der Videoüberwachung sollen mittels eines 'speziellen Algorithmus' 'potentiell gefährliche Situationen' in 'automatischer Früherkennung' identifiziert werden. Hieraus geht eindeutig hervor, dass es nicht nur um Täteraufklärung geht, sondern um die massenhafte Überwachung von Personen, denen ausgehend von entsprechenden Algorithmen ein mehr oder weniger großes Potential zur Begehung einer Straftat pauschal zugesprochen wird. Eine so umfassende Überwachungstechnologie schlägt schnell von einer Verhaltensanalyse in eine Verhaltenssteuerung um."

Aus Sicht der Berliner Allianz für Freiheitsrechte führt ein Ausbau der Videoüberwachung niemals zu mehr Sicherheit. „Sie kann nur ein rein subjektives Unsicherheitsgefühl beruhigen, führt letztendlich aber nur zur Verlagerung der Kriminalität an andere Orte", so Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise. „Zielgerechter wäre es, wenn die Ursachen der Probleme analysiert würden und die Politik sich aktiv mit deren Beseitigung beschäftigte, anstatt weiter auf eine Politik der Verdrängung und Repression zu setzen."

Alexander Spies, der ehemalige Vorsitzende der Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus, ergänzt: „Mit der Fokussierung auf Videoüberwachung machen sich die Initiatoren einen schlanken Fuß, führen die Menschen und ihre Sorgen in die Irre und verweigern tatsächliche Antworten auf sicherheitspolitische Fragestellungen. Damit setzt das Volksbegehren den Weg der Berliner CDU fort, den diese schon als Teil des Senats verfolgte: die reine Verschleppung der Probleme."

Auch das massenhafte Speichern von Daten stößt bei der Berliner Allianz für Freiheitsrechte auf erhebliche Kritik. Dazu Werner Hülsmann, stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz: „Es ist bekannt, dass das massenhafte Speichern von Daten weitere Begehrlichkeiten weckt und immer auch die Gefahr birgt, dass diese abhanden kommen. Das Grundrecht auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung kann bei Nutzung so einer Masseninfrastruktur nicht garantiert werden. Deshalb stellt ein Ausbau der Überwachung sogar ein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar. Die gewonnenen Ton- und Videodaten werden aufgrund der riesigen Masse nur automatisch ausgewertet. Ob hier Ballspiele von Schlägereien unterschieden werden können, ist höchst fraglich. Ein direktes Eingreifen bei einer Gefahr findet nicht statt, weil Kameras niemals eingreifen und einer bedrängten Person helfen können. Das bringt kein Mehr an Sicherheit, und auch keine Polizist*in ist bei einer gefährlichen Situation tatsächlich vor Ort."

Auch rechtlich sei das Volksbegehren zweifelhaft. Louisa Hattendorff, Sprecherin der Grünen Jugend Berlin, führt aus: „Das Volksbegehren weckt erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Es sollen auch massenhaft Tonaufnahmen erhoben und einen Monat gespeichert werden. Der Gesetzeswortlaut lässt jede Verhältnismäßigkeit vermissen. Es ist ein Treppenwitz der Geschichte, dass gerade ein ehemaliger Justizsenator so leichtfertig mit den Grenzen unseres Grundgesetzes und den Freiheiten der Menschen umgeht."

Rebecca Cotton sagt: „Wir wollen, dass der Schutz der Privatsphäre, welche sich in Verbindung mit dem einzigen nicht einschränkbaren Grundrecht, der Menschenwürde, aus der Verfassung ableitet (Art. 2 Abs.1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG), erhalten bleibt. Dieser Schutz darf nicht unter dem Deckmantel der Sicherheit der Bürger*innen zur Ausweitung der Macht und Informationshoheit des Staates ausgehöhlt werden."

Axel Bussmer von der Humanistischen Union ergänzt: „Aufgrund der zahlreichen, inzwischen von Fachleuten, der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, und Verbänden geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken fordern wir die Senatsverwaltung auf, das Gesetzesvorhaben dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin zur rechtlichen Prüfung vorzulegen und keine Gespräche mit dem Überwachungsbündnis zu führen."

Mehr dazu bei https://www.baff.berlin/
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/6434-20180412-gruendungsaufruf-der-berliner-allianz-fuer-freiheitsrechte.htm
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6435-20180412-pm-berliner-allianz-fuer-freiheitsrechte-gegen-videoueberwachung-gegruendet.htm

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