#eugh

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24.12.2023 Arbeitszeiterfassung wird nach EuGH Urteil Pflicht

Was wird 2024 anders?

Mit Jahresbeginn werden einige gesetzliche Änderungen in Kraft treten. Das sind z.B.:

  • Kinderkrankengeldtage
  • Telefonische Krankschreibung
  • Pauschalen für Verpflegungskostenmehraufwand
  • Kosten für Firmenfeiern und Geschenke
  • Vereinfachte Buchführungspflicht per EÜR
  • Homeoffice-Pauschale
  • Arbeitszeiterfassung

Wir wollen uns auf den (leider noch unklarsten) letzten Punkt beschränken und verweisen für die anderen Themen auf den verlinkten Artikel.

Nach mehreren höchstrichterlichen Urteilen hinauf bis zum EuGH muss endlich die Arbeitszeiterfassung einheitlich geregelt werden. Alle Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten nüssen künftig dafür sorgen, dass eine in der Regel elektronische und fälschungssichere Zeiterfassung noch am selben Tag erfolgt. Diese muss alle abhängig Beschäftigten umfassen. Lediglich bei (übertariflichen) Führungskräften können Arbeitsverträge abgeschlossen werden, in denen "geleistete Überstunden als mit dem Gehalt abgegolten" vereinbart werden dürfen.

Aber auch für diese ist die geleistete Arbeitszeit zu dokumentieren. Die Arbeitgeberverbände haben jahrelang versucht diese Zeiterfassung zu verhindern. Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz mussten bisher nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht die gesamte Arbeitszeit. Das wurde mit den genannten Urteilen [BAG vom 13.9.2022 (1 ABR 22/21), EuGH vom 14.5.2019 (C -55/18)] hinfällig. Die dort geforderte Erfassungspflicht gilt nach den Urteilen auch jetzt bereits, obwohl das Bundesarbeitsministerium das Arbeitszeitgesetz noch nicht geändert hat. Diese Änderung sollte im Herbst erfolgen, wurde von Minister Heil nach Einsprüchen aus der FDP unterlassen.

Dieser "gesetzlose Zustand" muss schnellstens beendet werden!

Mehr dazu bei https://t3n.de/news/krankmeldung-arbeitszeiterfassung-aenderungen-angestellte-selbstaendige-2024-1595794/
und https://www.verdi.de/themen/recht-datenschutz/++co++0ba8cc14-1882-11ed-9793-001a4a160129
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Urteil zum Schufa-Score: Der EuGH stärkt Verbraucherrechte

Verbraucherschutz - Warum der EuGH der Schufa klare Grenzen setzt

Der EuGH hat das automatisierte Erfassen von Kreditdaten für den Schufa Score in einigen Fällen als unzulässig eingestuft und so die Verbraucherrechte gestärkt.#Schufa-Auskunft #Schufa #EuGH #Kredite
Urteil zum Schufa-Score: Der EuGH stärkt Verbraucherrechte

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22.09.2023 EU-Rat vertagt Abstimmung zur Chatkontrolle

Veto Ankündigung durch Justizministerium

Wow, können wir endlich mal die FDP loben? Der FDP Justizminister für Digitales und Justiz zeigte schon frühzeitig rote Linien zu dem Kommissionsentwurf zur Chatkontrolle auf und hat nun in einem Brief an seine europäischen Amtskollegen ein deutsches Veto angekündigt, sollte der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (Coreper) das Dossier zur Chatkontrolle vorgestern besprechen wollen. So wurde der Punkt von der Tagesordnung genommen.

Die roten Linien sind

  • Keine Maßnahmen, die zu einem Scannen privater verschlüsselter Kommunikation führen,
  • kein Scannen privater Kommunikation auch dann, wenn sie unverschlüsselt ist,
  • keine Altersverifikation für Messenger- und Hosting-Dienste sowie App-Stores durch die Vorlage eines Personalausweises,
  • Streichung der Artikel 7 bis 11 zu Aufdeckungsanordnungen nebst Aspekten wie Client-Side-Scanning (CSS), also dem Durchsuchen und Ausleiten privater Kommunikation direkt auf Endgeräten. Alle diese geplanten Maßnahmen haben nichts mit der angeblichen Absicht des Jugendschutzes zu tun. Nicht nur das Justizministerium wendet sich gegen das geplante Gesetz zur Chatkontrolle - einer Überwachung des Inhalts unser aller Kommunkation - sondern auch die Digitalwirtschaft läuft wegen des Aufwands aktuell Sturm gegen die Chatkontrolle. Vor einer Woche schickten die Initiative European Digital Rights (EDRi) und 81 weitere zivilgesellschaftliche Organisationen einen offenen Brief an die EU-Regierungen und protestierte gegen diesen orwellschen Überwachungsplan.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Widerstand-aus-Deutschland-Abstimmung-im-EU-Rat-zur-Chatkontrolle-geplatzt-9310335.html
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Tags: #FDP #EU #Chatkontrolle #Buschmann #E2E #scannen #mitlesen #Inhaltskontrolle #Ausweiskontrolle #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Smartphone #Handy #Grundrechtecharta #EuGH

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21.09.2023 EuGH urteilt gegen geheime EU-Forschung

"Pseudowissenschaftlicher Sicherheits-Hokuspokus findet keine Terroristen"

Mit der Rechtssache T-158/19 hat der Europäische Gerichtshof vor einigen Tagen wichtige Klarstellungen zur Transparenz der EU-finanzierten Entwicklung von Überwachungstechnologie ausgesprochen. Ausgangspunkt war die Transparenzklage des EU-Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei). Ihn interessierten die Hintergründe des im Rahmen des Projekts „iBorderCtrl“ der EU erprobten Einsatzes umstrittener KI-gestützter “Video-Lügendetektor”-Technologie an Reisenden.

Video-Lügendetektoren sind illegal und unethisch

Wie bitte? Lügendetektoren bei Ermittlungen in den Staaten der EU? Man glaubt es kaum, welche verrückten Ideen in der Sicherheitsforschung der EU gefördert werden. Im Rahmen unseres Projekts "Stop Orwell 2020" hatten wir im Zeitraum 2016-18 die Sicherheitsforschung der EU genauer unter die Lupe genommen. Unsere damaligen Erkenntnisse haben wir nach Ende des Projekts Stop Orwell 2020 und dem Abschalten der Domain auf unsere Seiten übernommen.

Damals mussten wir uns mit Flüchtlings-jagenden Roboterfahrzeugen an den EU Landgrenzen, Hooligan-erkennender Videoüberwachung in Sportstadien (INDECT) und auch bereits mit Angstschweiß-registrierenden Verhörstühlen beschäftigen. Natürlich waren 90% der Projekte Schrott, aber trotzdem ging von ihnen eine große Gefahr für die Menschen in der EU aus. Jede Überwachungstechnologie produziert False Positives - zu Unrecht identifizierte Unschuldige, die dann ihre Unschuld beweisen müssen.

Patrick Breyer hat nun mit seiner Klage die EU in erster Instanz dazu gezwungen, eine Vielzahl von Dokumenten über das Projekt ganz oder teilgeschwärzt herauszugeben, die er auf seiner Homepage veröffentlicht hat. Darunter sind viele Dokumente, die zum Schutz von „Geschäftsgeheimnissen“ mit weitreichenden Schwärzungen versehen wurden. Gegen diese Schwärzungen wird er weiter vorgehen, auch wenn der EuGH dies mangels „besonderer Dringlichkeit“ vorerst abwies.

Der EuGH stellte aber 3 Grundsätze klar

  • Nicht alle Informationen über ein konkretes EU-Forschungsprojekt seien als Geschäftsgeheimnis geheimzuhalten, sondern nur die im Rahmen des Projekts entwickelten „Tools und Technologien“.
  • Die Ergebnisse eines Projekts seien nicht per se geheimzuhaltende Geschäftsgeheimnisse.
  • Der öffentliche Informationszugang sei auch bei laufenden EU-Forschungsprojekten nicht ausgeschlossen.

Dies wird kommende Verfahren erleichtern. Patrick Breyer erklärte nach dem Urteil

“Die Europäische Union finanziert im Dienste privater Profitinteressen immer wieder die Entwicklung und Erprobung von Technologie, die die Grundrechte verletzt und unethisch ist. Künftig finanziert sie sogar Waffenforschung. ... Die auf meine Klage ergangenen Urteile brechen mit Jahrzehnten der geheimen EU-finanzierten Entwicklung brandgefährlicher Technologien zur Massenüberwachung, Massenkontrolle und Personendurchleuchtung.Mit meiner Transparenzklage habe ich ganz grundsätzlich klären lassen, dass der Steuerzahler, die Wissenschaft, Medien und Parlamente ein Recht auf Zugang zu öffentlich finanzierter Forschung haben, soweit nicht Geschäftsgeheimnisse betroffen sind. Gerade bei pseudowissenschaftlichen und orwellschen Entwicklungen wie dem ‚Video-Lügendetektor‘ ist öffentliche Kontrolle unentbehrlich.

Die herausgeklagten Dokumententeile zum iBorderCtrl-Projekt belegen, dass allen Beteiligten klar war, dass ein Einsatz des getesteten Video-Lügendetektor illegal und unethisch wäre, dass dies im Profitinteresse aber einfach ignoriert wird. Wissenschaftliche Veröffentlichungen werden als Marketinginstrument missbraucht, Forschungsmittel werden für Lobbying zweckentfremdet. Die EU-Forschungsförderung muss grundlegend reformiert werden!

Ich bin davon überzeugt, dass man mit diesem pseudowissenschaftlichen Sicherheits-Hokuspokus keine Terroristen findet. Für gestresste, nervöse, auffällig angezogene oder müde Menschen kann eine solche Verdächtigungsmaschine schnell zum Alptraum werden. Lügendetektoren sind hierzulande vor Gericht gerade deshalb nicht als Beweismittel zugelassen, weil sie nicht funktionieren. Mit der EU-finanzierten Entwicklung von Technologien zur immer stärkeren Überwachung, Erfassung und Kontrolle von Menschen muss Schluss sein! Dafür kämpfen wir auch in den Verhandlungen über das geplante KI-Gesetz.“

Mehr dazu bei https://www.patrick-breyer.de/piraten-klage-zwingt-eu-zur-veroeffentlichung-geheimer-ki-ueberwachungsforschung/
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Tags: #EU #StopOrwell2020 #Förderung #Forschungsprojekte #Lügendetektor #EuGH #Urteil #Transparenz #Informationsfreiheit #Schwärzungen #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Profitinteressen #Wirtschaft

aktionfsa@diasp.eu

15.09.2023 Offener Brief gegen EU-Chatkontrolle

80 NGOs gegen EU-Chatkontrolle

Nicht nur in den Staaten der EU, sondern weltweit existiert eine Bewegung gegen die Pläne der EU das Internet mit einer "Chatkontrolle" zu regulieren. Wie netzpolitik.org berichtet, warnt ein internationales Bündnis von Nichtregierungsorganistionen vor den Überwachungsplänen der EU. Die Verordnung gefährde Freiheit und Sicherheit aller Internetnutzer*innen, sagen mehr als 80 NGOs aus Afrika, Asien, Europa, Latein- und Südamerika sowie den USA.

Unter dem Deckmantel einer Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern soll künftig die anlasslose Massenüberwachung von Millionen von Menschen in der EU - und darüber hinaus - möglich sein. Der jetzt vorliegende Entwurf könnte

  • Firmen dazu zwingen, die digitale Kommunikation von jedem zu scannen,
  • die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gefährden,
  • zu einer verpflichtenden Ausweiskontrolle vor der Internetnutzung führen.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV), Mitunterzeichner des Offenen Briefs, hält das Vorhaben auch für unvereinbar mit der Grundrechtecharta der EU. "Sehenden Auges und wider besseres Wissen nehmen die EU-Co-Gesetzgeber in Kauf, eine Verordnung zu verabschieden, die der EuGH sofort wieder einkas­sieren müsste", sagt Rechtsanwalt Dr. David Albrecht gegenüber netzpolitik.org.

EU Kommission bleibt beratungsresistent

Seit den Auseinandersetzungen um die Chatkontrolle in der EU haben neben der Zivilgesellschaft auch renommierte Wissenschaftler:innen und auch auch IT-Wirtschaftsverbände und der juristische Dienst des Rates die EU-Staaten vor einer solchen Verordnung gewarnt.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/chatkonrolle-weltweite-warnung-vor-ueberwachungsplaenen-der-eu/i
und alle unsere Artikel zur Chatkontrolle https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=chatkontrolle&sel=meta
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Tags: #EU #Chatkontrolle #offenerBrief #NGOs #weltweit #E2E #scannen #mitlesen #Inhaltskontrolle #Ausweiskontrolle #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Smartphone #Handy #Grundrechtecharta #EuGH

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12.07.2023 Der "Transatlantische Datenschutzrahmen" so schlecht wie seine Vorgänger
EU bleibt treues Hündchen

  • Im Februar 2016, nach der Aushandlung des "Datenschutzabkommens Safe Harbour" zwischen der EU und den USA hatten wir geschrieben: Wir kritisieren das "Privatsphären-Schild" als "Mogelpackung" und "schlechten Witz".
  • Im Juli 2020 stellt der EuGH fest, dass Abkommen mit den USA "Privacy Shield" ist nichtig Seitdem jonglieren die EU und die USA mit einem eigentlich nicht mehr gültigen Abkommen über den transatlantischen Datenaustausch am Rande der Legalität. Alle Versuche der EU die USA zu einem der DSGVO ähnlichen Umgang mit unseren persönlichen Daten zu bewegen sind im Nirwana gelandet.

Nun kam der endgültige Kotau vor dem Großen Bruder. Wie netzpotik.org schreibt: Als US-Präsident Joe Biden Ende März 2022 nach Brüssel kam, gab es ein Freundschaftsgeschenk von seiner Gastgeberin Ursula von der Leyen. Die EU-Kommissionspräsidentin hatte für ein leidiges Thema eine Lösung im Angebot: Statt weiter Ärger zu machen wegen der Massenüberwachung der US-Geheimdienste gegen Europäer:innen, sicherte Von der Leyen Biden einen Freifahrtschein zu.

Ein "Transatlantischer Datenschutzrahmen" garantiert US-Konzernen wie Facebook, dass sie weiterhin Nutzer:innendaten aus Europa ungehindert in die USA übertragen können. Der massenhafte und unkontrollierte Zugriff der amerikanischen Behörden auf unsere Daten spielt keine Rolle mehr. Dieser Blankoscheck der EU wird wieder so lange gültig bleiben, bis der EuGH zum 3.Mal ein vernichtendes Urteil fällen wird. Dann beginnt das Spiel mit verteilten Rollen erneut, was wir bereits seit mehr als 10 Jahren zuerst mit den Vorgängern Safe Harbor und Privacy Shield erlebt haben.

Neben den staatlichen US Behörden können sich auch die Big5 (GAFAM = Google, Amazon, Facebook, Apple und Microsoft) die Hände reiben und ihre Milliardengeschäfte mit unseren Daten ungehindert weiter betreiben.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/transatlantische-massenueberwachung-nimm-das-doch-endlich-ernst-ursula/
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Tags: #TransatlantischerDatenschutzrahmen #EuGH #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Geodaten #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken #Entry-ExitSystem #Border #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #PrivacyShield #SafeHarbor #EU #USA #GAFAM
Erstellt: 2023-07-12 07:51:16

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20230i701 ePerso ohne Fingerabdruck!

Urteil des EuGH wird erwartet

Digitalcourage und andere Bürgerrechtsorganisationen haben gegen die Speicherpflicht für Fingerabdrücke in Personalausweisen vor dem EuGH geklagt. Heute wurden nun die Schlussanträge zu dieser Klage veröffentlicht. Leider sieht die Entscheidungsempfehlung der Generalanwältin nicht so aus, wie wir es erwarten. Zwar haben die Richterinnen und Richter die Freiheit auch noch ganz anders zu entscheiden. Es ist aber zu befürchten, dass das Gericht die Argumente der Kläger nicht ausreichend würdigen will.

Digitalcourage schreibt: Ein zentrales Thema in der mündlichen Verhandlung vor Gericht war eine Lücke in der EU-Verordnung, die der Speicherpflicht zugrunde liegt. Die Fingerabdrücke werden nämlich nicht sofort gelöscht, sobald der Personalausweis hergestellt ist. Sie können bis zu 90 Tagen lang weiter bei den Ämtern gespeichert werden. Und es kommt noch schlimmer: Gibt es ein anderes nationales Gesetz, das hier reingräscht, dann darf sogar auf diese zwischengelagerten Fingerabdrücke zugegriffen werden. Das könnte zum Beispiel im Rahmen von Durchsuchungsparagrafen bei den Polizeigesetzen oder der Strafprozessordnung brisant werden.

Auf diese weit offen stehende Hintertür zur Zweckentfremdung der sensiblen biometrischen Daten geht die Generalanwältin nur unzureichend ein. Ein weiteres heißes Thema bei der mündlichen Verhandlung war die Frage, ob die Fingerabdrucks-Daten gestohlen werden könnten, während sie noch bei den Bürgerämtern liegen. In der Verhandlung gab es dazu keine beruhigende Antwort.

Das Urteil wird demnächst verkündet und wir können momentan nur hoffen ...
Digitalcourage schreibt: Wir geben die Hoffnung nicht auf, denn in der mündlichen Anhörung haben sich die Richter.innen sehr viel kritischer mit den Problemen der Fingerabdruckpflicht auseinandergesetzt, als sich das jetzt in den Schlussanträgen der Generalanwältin wiederfindet.

Mehr dazu bei https://digitalcourage.de/newsletter/2023/schlussantraege-generalanwaeltin-perso-ohne-finger

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Tags: #ePerso #Fingerabdruck #Hacking #Diebstahl #Klage #EuGH #Schlussanträge #Urteil #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Datenpannen #Datenskandale #Anonymisierung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #sensibleDaten #Biometrie

deutschewelle@squeet.me

EU-Gerichtshof kippt Polens Justizreform | DW | 05.06.2023

Seit Jahren streitet sich die EU mit Polen über die Unabhängigkeit seiner Justiz. Am Montag hat der EuGH ein wichtiges Urteil zur Reform von 2019 gefällt. Für Polen wird das richtig teuer - und es ist noch nicht vorbei.#Rechtsstaatlichkeit #Polen #EU-Kommission #EuropäischerGerichtshof #EuGH #Justizreform
EU-Gerichtshof kippt Polens Justizreform | DW | 05.06.2023

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03.04.2023 EU-Chatkontrolle benötigt eine VDS

Neue Vorratsdatenspeicherung droht

... nun aus der EU. Dabei haben wir uns schon x-mal (x größer 10) über Gerichtsurteile hoch bis zum EuGH gefreut, die eine anlasslose Speicherung unserer Kommunikationsdaten als verfassungswidrig verurteilt haben.

  • UN Bericht zur Überwachung
  • Für ein Europa frei von Massenüberwachung und Generalverdacht
  • EuGH: VDS bleibt grundrechtswidrig
  • EuGH Urteile zur VDS bisher alle positiv
  • EUGh verwirft Vorratsdatenspeicherung
  • Termin der Urteilsverkündung zur Voratsdatenspeicherung: 02. März 2010

Heise.de berichtet nun, dass das Thema Vorratsdaten erneut die Sitzungen der einschlägigen Ratsausschüsse (COSI bzw. COPEN) beherrscht. Im EU-Raum gibt es keine zwei Staaten mit direkt vergleichbaren Regeln zur Datenspeicherung für Strafverfolger. Nach mittlerweile acht negativen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung wird nun eine "High Level Expert Group" eingerichtet.

Aus den Papieren dieser Arbeitsgruppen kommen die seltsamsten Forderungen. Sie klingen, als ob es die gegeteiligen Urteile höchster Gerichte nie gegeben hat. So fordert etwa Estland, der europäische Vorreiter bei der Digitalisierung, einfach die europäische Verfassung zu ändern, wenn diese "Freiheitsrechte höher setzt als die Sicherheit". So sei es eine unhaltbare Situation, wenn die Gerichte kein anderes Gesetz zur Verfügung haben als die EU-Charta. Das gelte so lange, bis die "EU eine Lösung vorstellt, die es dem EuGH ermöglicht, seine Prinzipien und seinen Zugang neu zu bewerten."

Das ist eine Forderung nach dem Vorrang von Sicherheit und Überwachung und ein Zurückstellen der individuellen Freiheitsrechte, die wir für lange überwunden gehalten haben. Scheinbar setzt sich im Zuge des Wachsens der autokratischen Strömungen in Polen, Ungarn, Italien, Schweden, Finnland (seit gestern), ... auch in weiteren EU-Staaten konservatives Denken durch.

Auch die anhaltenden Diskussionen um eine Überwachung der Kommunikationsinhalte, also die EU Chatkontrolle, trägt zu dieser Rechts-Entwicklung bei. Denn der Tenor in diesen Diskussionen der Regierungen ist noch immer "wir haben recht und müssen unsere Position der Bevölkerung und den Gerichten nur richtig verkaufen". In Deutschland kennen wir das als VDS und VDS 2.0, die beide verfassungswidrig waren und auch Belgien ist "inzwischen Europameister in der Disziplin, wie man in puncto Vorratsdatenspeicherung die Rechtssprechung des nationalen Höchstgerichts und des EuGH konsequent umgeht." Schon dreimal wurden belgische Gesetze zur VDS entweder vom belgischen Verfassungsgerichtshof oder durch den EuGH als rechtswidrig erkannt.

Verdient haben in allen EU Staaten nur irgendwelche Tech-Firmen, die immer wieder letztendlich illegale Überwachungs-Software programmieren durften. Auch eine eventuelle EU-Chatkontrolle wird nicht von allein laufen. Funktionieren wird sie sowieso nicht - dazu haben wir bereits mehrfach berichtet https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=chat&sel=meta

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Mit-der-Chatkontrolle-kehrt-die-Vorratsdatenspeicherung-zurueck-8474890.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3tj
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Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8355-20230403-eu-chatkontrolle-benoetigt-eine-vds.html
Tags: #Lauschangriff #VDS #Klage #EUGH #Rechtslage #Ueberwachung #Chatkontrolle #Vorratsdatenspeicherung #Polizei #Geheimdienste #Grundrechte #Verfassungsänderung #Estland #Belgien #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Grundrechte #Menschenrechte