#fragdenstaat

aktionfsa@diasp.eu

18.11.2024 Online-Medien sind Presse

Längst überfälliges Urteil des Bundesverwaltungsgericht

Diese Feststellung sollte im "digitalen Zeitalter" selbstverständlich sein. Auch die Macher von Onlinemedien müssen recherchieren können und einen Anspruch auf Auskunft haben. FragdenStaat hat sogar extra eine Zeitung gedruckt, um dieser Diskriminierung zu entgehen.

Nun hat das Bundesverwaltungsgericht im Zuge einer Klage von FragdenStaat geklärt: Presse ist Presse, egal ob digital oder gedruckt. Das ist ein großer Erfolg!

Gerichte und Behörden haben bisher Onlinemedien immer wieder die Auskunft auf Presseanfragen verweigert oder einfach gar nicht reagiert. Damit muss nun Schluss sein! FragdenStaat schreibt uns dazu:

"Arne, unser Chefredakteur, hatte nach Presserecht vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den Bundesnachrichtendienst geklagt, weil dieser ihm die Beantwortung von Presseanfragen zur Nutzung der Spionagesoftware „Pegasus“ verweigerte.

Die Software kann unbemerkt Smartphones ausspionieren sowie Anrufe und verschlüsselte Kommunikation auslesen. Bekannt ist „Pegasus“, weil es von autoritären Regimen gegen die Opposition und Journalist*innen eingesetzt wird. Auch deutsche Behörden sollen im Besitz der Software sein."

Natürlich hat auch das aktuelle Urteil seinen bitteren Wermutstropfen: "Leider muss der Bundesnachrichtendienst auch zukünftig keine Fragen dazu beantworten. Mit dem Urteil hat zwar das antiquierte Presseverständnis von vielen Behörden und Gerichten endlich ein Ende. Der Bundesnachrichtendienst kann sich dennoch aus der Affäre ziehen und weiter dazu schweigen, ob er die umstrittene Pegasus-Software einsetzt. Das ist der enttäuschende Part des Urteils."

Freuen wir uns erst einmal über den Sieg, jetzt können Onlinemedien ihre neu gewonnenen Rechte einsetzen - sehen wir mal was man mit dem positiven Teil des Urteils anfangen kann ...

Mehr dazu bei https://fragdenstaat.de/artikel/klagen/2024/11/bverwg-pressefreiheit-onlinemedien/
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Tags: #Presserecht #Auskunftsrecht #OnlineMedien #Urteil #Bundesverwaltungsgericht #FragdenStaat #Erfolg #BND #Pegasus #Handy #Smartphone #ArneSemsrottt

aktionfsa@diasp.eu

14.04.2024 Datenschutzbeauftragter unterliegt gegen Verwaltung

Verfahren ohne wirkliche Prozessbeteiligte

FragDenStaat stellt seit Jahren für betroffene Anfragen an Behörden und veröffentlicht die Antworten damit alle die Information nutzen können. Das könnte den Behörden Arbeit ersparen, so dass nicht mehrfach Anfragen zu den gleichen Dokumenten bearbeitet werden müssen.

Nun ist es mit diesem Fortschritt in der Informationsfreiheit vorbei und FragDenStaat schreibt uns: Am 21. März entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem Verfahren zwischen dem Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit und dem Bundesinnenministerium, dass anonyme Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unzulässig sind. Behörden können jetzt grundsätzlich bei jedem Antrag Name und Postadresse von Antragsteller*innen verlangen. Und sie können dann ihre Antworten vornehmlich per Post senden, auch wenn man ausdrücklich um digitalen Schriftverkehr bittet.

FragDenStaat wurde an dem Verfahren nicht beteiligt. Damit legt das Bundesverwaltungsgericht die Axt ans IFG – und an FragDenStaat! Dieses Urteil hat entscheidende Folgen für FragDenStaat:

Es schreckt Menschen ab, ihr Informationsrecht wahrzunehmen: 13 Jahre lang war es möglich, über FragDenStaat anonym Anfragen an Behörden zu stellen. Jede*r konnte grundsätzlich die E-Mail-Kommunikation über unsere Plattform erledigen, ohne dass der angegebene Name überprüft werden musste. Wenn nun eine Postadresse verlangt wird, werden wohl viele ihre Anträge zurückziehen – vor allem marginalisierte Gruppen.

Es führt zu weniger Informationen für die Allgemeinheit: FragDenStaat.de ist als Wissensarchiv für alle Menschen an den Start gegangen. Antworten auf Anfragen sollen veröffentlicht werden, damit alle die Information nutzen können. Den Behörden spart das Arbeit, wenn nicht mehrfach Anfragen zu den gleichen Dokumenten eintrudeln. Wenn Antworten zukünftig nur noch per Post verschickt werden, können sie nicht mehr einfach mit einem Klick für alle zugänglich gemacht werden. Die Idee von FragDenStaat wird mit Füßen getreten.

Letztlich stritten sich die beiden Behörden also wesentlich um den Umgang mit Anfragen über FragDenStaat – aber ohne unsere Beteiligung. Das Innenministerium bekämpft seit vielen Jahren unsere Plattform und weigert sich, darüber zu antworten. Der Bundesbeauftragte wollte währenddessen durchsetzen, dass Behörden weniger Daten von Antragsteller*innen erheben. Unsere Bemühungen, an dem Verfahren beteiligt zu werden, damit die Funktionsweise der Plattform richtig dargestellt wird, wurden auf perfide Art abgewiesen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in den letzten Jahren das IFG immer weiter geschwächt – etwa durch Urteile, mit denen horrende Gebühren zugelassen wurden oder mit der Entscheidung, dass digitale Informationen wie SMS nicht herausgegeben werden müssen. Es wird Zeit, dass dieses geschwächte IFG durch ein starkes Transparenzgesetz ersetzt wird. Seit Jahren verspricht die Ampel-Koalition einen entsprechenden Gesetzentwurf, dieses Jahr soll er wohl endlich kommen. Mit unserem Bündnis fordern wir: Anträge auf Informationen müssen auch ohne Postadresse möglich sein!

Zugleich arbeiten wir aktuell mit Hochdruck daran, es unseren Nutzer*innen einfacher zu machen, Post von Behörden bei ihren Anfragen hochzuladen. Denn Antworten sollten weiterhin digital für alle zugänglich sein – auch wenn das bedeutet, dass wir alle gemeinsam diese Aufgabe erst einmal übernehmen müssen.

FragDenStaat fordert: Bleibt mit uns dran!

Sobald das ausführliche Gerichtsurteil öffentlich ist, werden wir unsere nächsten Schritte angehen. Fest steht: Wir möchten sicherzustellen, dass der Zugang zu Informationen allen Menschen zugute kommt. Dazu werden wir unsere Plattform erweitern und, wo nötig, klagen.

Mehr dazu bei https://fragdenstaat.de/
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Tags: #Bundesverwaltungsgericht #Urteil #Klage #FragDenStaat #Zensur #Transparenz #IFG #Informationsfreiheit #Anonymisierung #pseudonym #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Anfragen #Gebühren

aktionfsa@diasp.eu

23.02.2024 Gerichtsentscheidungen sollen nicht geheim bleiben

Journalist wegen Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen angeklagt

Arne Semsrott von FragdenStaat.de hat bewusst 4 Gerichtsentscheidungen im Zuge der Ermittlungen gegen die Letzte Generation und den unabhängigen Sender Radio Dreyeckland veröffentlicht. Na und? Transparenz und Informationsfreiheit vertreten wir auch!

Allerdings ist das Veröffentlichen von Gerichtsbeschlüssen auch aus einem breit öffentlich diskutierten Strafverfahren im Wortlaut in Deutschland durch § 353d Nr. 3 StGB ohne Ausnahme verboten. Nach Semsrotts - und auch unserer - Meinung behindert so ein Gesetz die Berichterstattung über Strafverfahren und schränkt damit die Pressefreiheit unverhältnismäßig ein.

"Es ist ein Skandal, dass der Gesetzgeber noch immer nicht die Norm gestrichen hat oder wenigstens eine Ausnahme zugunsten der Pressefreiheit eingeführt hat", sagt Semsrott gegenüber Netzpolitik.org. Wie auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) betont, haben sowohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als auch zuletzt der Bundesgerichtshof (BGH) in ihrer Rechtsprechung festgestellt, dass eine Abwägung mit der Pressefreiheit stets erforderlich sei und die Strafbarkeit kein Automatismus sein dürfe.

In dem vorliegenden Fall ist das Interesse der Öffentlichkeit und der Medien enorm und trotzdem wird mit dem §353.3 StGB diese Abwägung generell unterbunden. Arne Semsrott wird nun von der Staatsanwaltschaft Berlin wegen der verbotenen Veröffentlichungen mit einer Anklage beim Landgericht Berlin bedroht. Es wird Zeit, dass die Bundesregierung auch diesen antiquierten Paragrafen aus dem Gesetzbuch streicht.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/pressefreiheit-arne-semsrott-von-fragdenstaat-angeklagt-wegen-veroeffentlichung-von-gerichtsdokumenten/
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Tags: #Gerichtsentscheidungen #§353dNr.3StGB #FragdenStaat #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Internetsperren #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Verhaltensänderung #Polizeiübergriffe #Durchsuchungen #Bagatellen #LetzteGeneration

fefebot@diasp.org

[l] Habt ihr das auch gehört? Die Ampel versagt die ganze Zeit vor sich hin? Kriegt nichts gebacken? Ein einziges Scheitern!!1!

Nun, da muss man sich nicht auf Hörensagen verlassen. Es gibt eine Webseite namens Regierungsmonitor. Da kann man gucken, was für Projekte die Bundesregierung sich vorgenommen hat, und wie die Umsetzung so läuft.Ist natürlich nicht alles Gold. Letzte Aktualisierung war im Dezember. Es tauchen nur Projekte auf, die von den jeweiligen Behörden überhaupt angestoßen wurden.Aber nehmt euch mal ein paar Minuten und klickt euch da durch.Es könnte euren Eindruck von der Effektivität der Regierung ändern.Update: Ein Leser empfiehlt auch den Koalitionstracker von fragdenstaat. Der ist unabhängig und wird häufiger aktualisiert. Aber auch da sieht die Koalition jetzt nicht soooo schlecht aus, statistisch gesehen.

Update: Im Koalitionstracker sticht die Digitalisierung heraus, weil da noch kein Projekt ganz oder teilweise abgeschlossen wurde. Alles angefangen, nichts geschafft. Mit anderen Worten, um einen Kumpel zu zitieren: Agile! :-D

#fefebot #fragdenstaat

fefebot@pod.dapor.net

[l] Kann man jetzt eigentlich Nach-Hause-Telefonier-Software mit Telemtrie-Wohnsitz in der Cloud als deutsche Behörde datenschutzkonform einsetzen oder nicht?

Ich spoiler mal das Offensichtliche: Nein. Kann man nicht.

Nichtsdestotrotz haben die Bundesländer ein Gutachten in Auftrag gegeben. In der Hoffnung, offensichtlich, dass der Gutachter high, besoffen und blind ist. Und von Microsoft bezahlt, denn selbst ein Blinder sieht, dass das nicht geht.

Und wie lief das Gutachten? Fragdenstaat wollte da mal reingucken, und das wurde ihnen verweigert.

Der Antrag ist nach 8 6 a) IFG NRW abzulehnen, da das Bekanntwerden des Rechtsgutachtens die Beziehungen zu anderen Bundesländern beeinträchtigen würde.

Wait ... what?!?

Die ALD hat einer Herausgabe zu recht widersprochen. Es handelt sich nämlich um ein internes Arbeitspapier der ALD, das der gemeinsamen Erarbeitung und Umsetzung einheitlicher Verhandlungsbedingungen dient.

Ja! Richtig gelesen! Das ist klar illegal, also hoffen sich damit den Preis senken zu können. Hey Microsoft, wir bezahlen euch und die amerikanischen Geheimdienste doch schon mit dem illegalen Zugriff auf alle Daten unserer Bevölkerung, die wir hier ohne sie zu fragen ans Messer liefern!1!! Da könnt ihr doch sicher den Kaufpreis etwas senken? Schlagt das doch einfach auf die Wartungskosten drauf, die zahlt bei uns ein anderer Topf.

Immer dran denken: Diese Leute sind von uns Steuerzahlern bezahlte Dienstleister, deren Auftrag es ist, sich an Recht und Gesetz zu halten.

Wie kriminell müssen die noch werden, bevor man die einfach mal alle rausschmeißt?

#fefebot #microsoft #fragdenstaat

aktionfsa@diasp.eu

12.04.2023 Wissen ist Macht - Wissen für alle!

Öffentliche Daten müssen allen kostenlos zugänglich sein

"Schluss mit der Privatisierung des Wissens" hat sich Frag den Staat gesagt und wird nun künftig selbst im Web alte Klausuraufgaben und Lösungen zur Vorbereitung auf Prüfungen für alle SchülerInnen in Deutschland bereit stellen.

Wo ist das Problem?

Die ersten Reaktionen auf diese Info war: "Schön, warum auch nicht?" "Was ist daran besonderes"?

Man kann es kaum glauben: Das Wissen und die Arbeit der LehrerInnen aber auch der SchülerInnen wird einfach privatisiert. Frag den Staat schreibt uns dazu:

Für SchülerInnen in ganz Deutschland rücken die Abschlussprüfungen immer näher. Viele sind zur Vorbereitung auf der Suche nach alten Prüfungsaufgaben. Doch schon hier fängt die Ungerechtigkeit an, denn Bildung ist Ländersache. Nur in Niedersachsen und Schleswig-Holstein können die alten Aufgaben einfach heruntergeladen werden. Überall sonst ist es schwierig, an sie heranzukommen – oder teuer. Wer keine Unterstützung bekommt, ist benachteiligt.

Keine Prüfungen für Schülerinnen, aber Verlag verdient Millionen

Mit unserer Kampagne Verschlusssache Prüfung wollten wir dieses Problem gemeinsam mit Wikimedia Deutschland beheben. Über unsere Plattform können Schülerinnen mit wenigen Klicks die Bildungsbehörden nach den begehrten Altklausuren fragen. Die rechtliche Grundlage dafür sind die Informationsfreiheitsgesetze (IFG) der Länder: Behörden müssen demnach auf Anfrage amtliche Informationen wie Prüfungen an BürgerInnen herausgeben.

Leider klappte dies nicht überall. Viele Ablehnungen trudelten ein. Aber nicht nur das. Der Hamburger Senat änderte nach unserem Kampagnenstart das Transparenzgesetz, sodass Anfragen nach Prüfungen jetzt nicht mehr möglich sind.

Mit dieser Intransparenz spielen die Behörden privaten Verlagen in die Hände. Ganz vorne mit dabei der Stark Verlag: In ihren für SchülerInnen bekannten roten Heften druckt das Unternehmen, das zur britischen Pearson-Gruppe gehört, die Originalprüfungen vergangener Jahre mit Lösungsvorschlägen ab. Wir wollten daher wissen, wie die Deals zwischen dem Verlag und den Bildungsbehörden aussehen und fragten per IFG-Anfragen nach Details.

Das Ergebnis: Der Verlag zahlt ziemlich wenig für die Nutzungsrechte. Meistens sind es nur wenige hundert Euro. In Hamburg, wo 2020 das Transparenzgesetz so geändert wurde, dass Schülerinnen keinen Zugriff mehr auf Prüfungen haben, bekommt sie der Verlag geschenkt. Das Unternehmen machte 2021 laut Handelsregister 13 Millionen Euro Umsatz, 82 Prozent davon mit den Prüfungsbüchern.

Das lassen wir nicht so stehen. Wir übernehmen jetzt die Veröffentlichung der Prüfungsaufgaben, denn schließlich entstanden diese mit öffentlichem Geld und sollten damit öffentliches Gut sein. In unserem Update kannst Du jetzt weitere Details zur Kampagne und unseren weiteren Plänen lesen.

FragDenStaat ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.
Singerstr. 109, 10179 Berlin

Mehr dazu bei https://fragdenstaat.de/kampagnen/verschlusssache-pruefung/
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Tags: #FragDenStaat #Bildung #Bundesländer #Privatisierung #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Monopol #OpenSource #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Prüfungsaufgaben #Diskriminierung #Ungleichbehandlung

navelbrush@pod.geraspora.de

Jetzt bewerben & Recherche-Projekt starten!

https://fragdenstaat.de/blog/2023/03/30/jetzt-bewerben-und-recherche-projekt-starten/

Ich bin da zwar raus (Zeit, Motivation), aber ein Projekt wäre vielleicht der Geldfluss bei #KAoA #KeinAbschlussohneAnschluss in #NRW.

https://www.mags.nrw/uebergang-schule-beruf-startseite

Nach meinen Informationen werden die üblichen Verdächtigen der #Sozialmafia mit Geld beschmissen, um u.a. bei 14-Jährigen sog. "Potenzialanalysen" zu machen, die nicht evaluiert werden.

14 Mio €/Jahr, deren Sinnhaftigkeit & Erfolg nicht geprüft werden.

#FragdenStaat
#Bildung
#Schule

fefebot@pod.dapor.net

[l] Wusstet ihr eigentlich, dass der Bundespräsident Leute begnadigen kann, ohne das öffentlich zu machen?

Fragdenstaat hat geklagt. Ergebnis:

Nach unserer Klage hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden, dass die Geheimhaltung vorerst bestehen bleibt. Auch für die Presse gibt es demnach kein Recht, zu erfahren, welche Gandengesuche und welche Entscheidungen des Bundespräsidenten es gibt.

Sie haben jetzt Berufung eingelegt.

Was für eine Bananenrepublik ist das hier eigentlich?!

#fefebot #fragdenstaat

deutschewelle@squeet.me
yazumo@despora.de

FragDenStaat/ZDF Magazin Royale


NSU-Akten gratis!

Video Link zum Ausschnitt aus der Sendung ZDF Magazin Royale vom 28.10.2022 auf YouTube:
Was der Verfassungsschutz 120 Jahre geheim halten wollte

Wir veröffentlichen, was der Verfassungsschutz 120 Jahre geheim halten wollte

Die Geschichte des NSU ist auch eine Geschichte der jahrelangen Vertuschung beim Verfassungsschutz. FragDenStaat und das ZDF Magazin Royale veröffentlichen jetzt Geheimdokumente, die vielleicht nur deshalb geheim sind, weil sie ein schlechtes Licht auf den Verfassungsschutz werfen: Hier sind die „NSU-Akten“.

Freitag, der 11. November 2011: An dem Tag, an dem die Justiz die Ermittlungen zum Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) aufnimmt, werden im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hektisch Akten geschreddert. Auch in den Verfassungsschutzbehörden der Länder herrscht ähnliche Aufregung: Im hessischen Verfassungsschutz durchforstet eine Beamtin sogar sonntags das Archiv nach Bezügen zum NSU.

Der rechtsterroristische NSU war zwischen 2000 und 2007 mordend durch ganz Deutschland gezogen und hatte dabei 10 Menschen umgebracht: Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık, Halit Yozgat und Michèle Kiesewetter.

Die Polizei vermutete die Täter:innen im Umfeld der Opfer oder in migrantischen Communities. Dass Neonazis hinter der Mordserie steckten, wurde den Ermittler:innen erst bewusst, als zwei der drei Terrorist:innen des NSU am 4. November 2011 Selbstmord begingen und ein Bekenntnis zu ihren Taten hinterließen.

Seit dieser Selbstenttarnung des NSU steht die Existenzberechtigung der Inlandsgeheimdienste in Frage: Wozu braucht es ein „Frühwarnsystem”, wenn es nicht mitbekommt, dass Neonazis jahrelang unerkannt Menschen erschießen und Bombenanschläge verüben? Hat der Verfassungsschutz etwas übersehen? Haben Beamt:innen Fehler gemacht? Oder haben sie gar bewusst weggeguckt und die Neonazis geschützt?

Warum spielt Hessen eine besondere Rolle im NSU-Komplex?

Hessen ist gleich aus mehreren Gründen ein interessanter Schauplatz im NSU-Komplex. In Kassel erschossen die Rechtsterroristen den Internetcafé-Betreiber Halit Yozgat. Das Brisante: Rund um die Tatzeit war auch der Verfassungsschutzmitarbeiter Andreas Temme am Tatort. Gegen Temme wurde zeitweise wegen Mordverdacht ermittelt – er selbst bestreitet, etwas mit der Tat zu tun zu haben. Er habe von der Erschießung im Internetcafé nichts mitbekommen. Ein britisches Forscher:innenteam von „Forensic Architecture” hat den Vorfall minutiös nachgestellt und bezweifelt, dass Temme vom Mord nichts gehört und nichts gesehen habe.

Außerdem hatte Hessen eine überaus aktive rechtsextreme Szene, die sehr gut mit der rechtsextremen Szene in Thüringen vernetzt war, aus der wiederum der NSU hervorgegangen ist. Umso drängender stellt sich also die Frage: Was wusste der hessische Verfassungsschutz über den NSU?

Dieser Frage will 2012 auch der damalige hessische Innenminister Boris Rhein von der CDU nachgehen. Er hatte offenkundig genug davon, nur häppchenweise über das Versagen seines Verfassungsschutzes informiert zu werden. Am 18. Juni 2012 ordnete er eine systematische Aufarbeitung der Aktenbestände an und ließ nach möglichen Fehlern beim hessischen Verfassungsschutz suchen.

Die offiziellen Ergebnisse der Untersuchung sind bis heute geheim. Teile des Berichts sollten ursprünglich sogar bis zum Jahr 2134 unter Verschluss bleiben. Keiner der Verantwortlichen und kein Mensch, der von der Terrorserie des NSU betroffen ist, wäre dann noch am Leben.

Der hohe Grad der Geheimhaltung irritiert viele Menschen und sorgt für Spekulationen. Viele sehen in der ursprünglich verhängten 120-jährigen Sperrfrist den Beleg dafür, dass der hessische Verfassungsschutz noch viel schlimmere Fehler gemacht haben muss, als er bisher zugegeben hat.

Was sind die sogenannten „NSU-Akten“?

Der Auftrag, den Hessens damaliger Innenminister Boris Rhein 2012 erteilt, ist umfassend. „Sämtliche noch vorhandenen Akten der vergangenen 20 Jahre im Phänomenbereich Rechtsextremismus” sollen detailliert überprüft werden. Doch zugleich ist es eine Untersuchung, die im Verborgenen stattfindet. Zunächst war es sogar geheim, dass es diese Überprüfung überhaupt gegeben hat. Erst 2017, also drei Jahre nach dem Ende der Untersuchung, stießen Parlamentarier:innen der Linken im NSU-Untersuchungsausschuss auf den für zunächst 120 Jahre gesperrten Bericht. Sie machten dessen Existenz öffentlich und forderten die Freigabe – bisher vergeblich.

Die Ergebnisse der Untersuchung sind in einem zusammenfassenden Bericht festgehalten, der mit dem Stempel GEHEIM versehen ist. Es gibt ihn in mehreren Fassungen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten erstellt wurden, und mit unterschiedlich umfangreichen Anhängen.

FragDenStaat und das ZDF Magazin Royale veröffentlichen eine vorläufige Fassung aus dem Jahr 2013, sowie den finalen Abschlussbericht mit Stand September 2014. Auf der Titelseite prangt der Vermerk: „Die VS-Einstufung [Verschlusssache-Einstufung] endet mit Ablauf des Jahres: 2134”.

Stempel der VS-Einstufung

In vielen Medien wird dieser Untersuchungsbericht als „NSU-Bericht” bzw. als „die NSU-Akten” bezeichnet. Diese Formulierungen können missverständlich sein. Untersucht wurde nicht der NSU, sondern der hessische Verfassungsschutz und seine Rolle in Bezug auf die Taten des NSU.

Warum sollten die „NSU-Akten“ öffentlich zugänglich sein?

Angehörige der Opfer hoffen, in den „NSU-Akten” endlich mehr über die Hintergründe zu erfahren. „Was nützt es, dass der hessische Verfassungsschutz jetzt die Sperrfrist einer NSU-Akte [...] herabgestuft hat?”, sagte 2019 Abdulkerim Şimşek, der Sohn des ersten NSU-Opfers Enver Şimşek. „Ich will jetzt wissen, was da drinsteht.” Viele meinen: Die vom Staat versprochene vollständige Aufklärung könne es nur geben, wenn der Verfassungsschutz seine Untersuchung veröffentlicht.

In Hessen haben sich inzwischen 130.000 Bürger:innen mit der Petition „Geben Sie die NSU-Akten frei!” an den Landtag gewandt. Die Regierungskoalition aus CDU und Grünen blockiert die Veröffentlichung der Akten aber weiterhin. Mathias Wagner, Vorsitzender der Grünen Landtagsfraktion, argumentiert, dass der Verfassungsschutz „unter Umständen nicht mehr arbeitsfähig" sei, wenn die „NSU-Akten” veröffentlicht würden.

Zu einem ganz anderen Schluss kommt Nancy Faeser (SPD), die als aktuelle Bundesinnenministerin ein Interesse an der Handlungsfähigkeit des Verfassungsschutzes hat. Faeser war Mitglied des hessischen NSU-Untersuchungsausschusses und kennt deshalb den Inhalt der Akten. Sie sagte im März 2022: „Ich bin nach wie vor der Meinung, dass man diesen Bericht veröffentlichen kann und Zugang ermöglichen sollte“. Und auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung steht: „Wir treiben auch innerhalb der Bundesregierung die weitere Aufarbeitung des NSU-Komplexes energisch voran und bringen ein Archiv zu Rechtsterrorismus in Zusammenarbeit mit betroffenen Bundesländern auf den Weg.“ Auf den Webseiten der Bundesregierung findet man aktuell zu dem geplanten Archiv jedoch nichts.

Wie geheim sind die „NSU-Akten“? Und warum?

Bis 2134 sollte ursprünglich unter Verschluss bleiben, was der hessische Verfassungsschutz über seine eigene Arbeit zusammengetragen hat. Der offizielle Grund für die höchste Geheimhaltungsfrist sind die umfangreichen Anhänge, in denen tabellarisch aufgeführt ist, welche Informationen über die rechte Szene Neonazis an den Verfassungsschutz übermittelt haben.

Auch der hessische Geheimdienst führte – wie wohl alle Verfassungsschutzbehörden – zahlreiche sogenannte „V-Personen” (Vertrauenspersonen): Mitglieder der rechtsextremen Szene, die angeworben wurden, um meist gegen Bezahlung Informationen über ihr Umfeld zu sammeln und an den Verfassungsschutz zu geben. Unterlagen, aus denen hervorgehen könnte, wer als V-Person tätig war, will der hessische Verfassungsschutz um jeden Preis geheim halten. „Auch die Kinder und Enkel von V-Leuten sollten geschützt werden”, lässt uns der hessische Verfassungsschutz wissen. Nur durch eine Gesetzesänderung im Jahr 2019 sank die Sperrfrist der „NSU-Akten“ auf „vorerst“ drei Jahrzehnte.

Was steht in den „NSU-Akten“?

In den „NSU-Akten“ offenbart sich ein mehr als zweifelhaftes Bild von der Arbeit des hessischen Verfassungsschutzes; vor allem während der 90er Jahre – also zur Hochzeit rechtsmotivierter Gewalt, während Rechtsextreme in ganz Deutschland Anschläge verübten und auf offener Straße Menschen angriffen und töteten, weil diese nicht in ihr rassistisches Weltbild passen. Es sind jene Jahre, in denen sich auch die Rechtsterroristen des späteren NSU radikalisierten. Aus den Dokumenten geht hervor: Zu dieser Zeit sammelte der Dienst zwar umfangreiche Daten, hatte dabei aber weder den Überblick über seinen Bestand, noch folgten aus den gesammelten Informationen stets Konsequenzen.

So sind laut Bericht mehr als 500 Akten aus dem Bereich Rechtsextremismus schlicht verschwunden. „Der Verbleib von 541 Aktenstücken konnte nicht geklärt werden”, lautet die trockene Feststellung der Behörde. Was ist mit den fehlenden Dokumenten passiert? Was steht darin? Unklar. Der hessische Verfassungsschutz lässt uns nur wissen, dass mittlerweile – 10 Jahre nach der Untersuchung – nicht mehr 541, sondern nur noch 201 Aktenstücke vermisst werden.

In Bezug auf die überprüften Akten klingt das Urteil, dass sich der Verfassungsschutz im NSU-Bericht selbst ausstellt, alles andere als schmeichelhaft:

Die dokumentierten Probleme beginnen bereits beim Umgang mit Informationen, die V-Personen an den Verfassungsschutz herantrugen. „Interessanten Hinweisen oder Anhaltspunkten wurde zum Zeitpunkt der Datenerhebung sowohl in der Auswertung als auch in der Beschaffung nicht immer konsequent nachgegangen“, heißt es im Bericht. Häufig seien weder Nachfragen erfolgt, noch wurde versucht, „den Sachverhalt durch ergänzende Informationen anderer Behörden zu verifizieren oder in einen Gesamtzusammenhang zu stellen und zu bewerten“. Dass Rechtsextreme abtauchen und mordend durch das Land ziehen, schien unvorstellbar: „Bewertungen zu auch zum Zeitpunkt der Erkenntnisgewinnung auffälligen Aussagen wie ,nationaler Untergrund’ wurden zumindest nicht dokumentiert oder waren gegebenenfalls tatsächlich nicht erfolgt.“

Ein Satz, der den Umgang der Verfassungsschützer mit den erhaltenen Informationen beschreibt, liest sich besonders erschreckend: „Außerdem fielen zahlreiche Hinweise auf Waffenbesitz von Rechtsextremisten an, die zum Zeitpunkt des Informationsaufkommens in der Regel nicht bearbeitet worden waren.“ Ein Verfassungsschutz, der von womöglich bewaffneten Neonazis weiß und nicht eingreift? Eine Sicherheitsbehörde, die solche Hinweise nicht einmal weiter bearbeitet? Der Verfassungsschutz führt dazu eine etwas zweifelhafte Entwarnung an: „Information zu einem gewaltorientierten Verhalten dieser Personen fanden sich parallel dazu nicht.”

Der Verfassungsschutz listet knapp 390 solcher „Informationen” zu Waffen und Sprengstoff auf, die womöglich in den Händen von Rechtsextremen waren oder noch immer sind. Hinzu kommen zahlreiche Meldungen über Neonazis, die Schießtraining organisieren, „Häuserkampf spielen“ und für solche Übungen sogar ins Ausland reisen. Mal spekuliert ein Hinweisgeber über den Drahtzieher eines unaufgeklärten Anschlags, mal sprechen V-Leute über Terrorkonzepte – auch über die Strategie geheim agierender kleiner Zellen, wie sie der NSU verfolgte.

Was steht in den „NSU-Akten“ über den NSU?

Es muss in aller Deutlichkeit gesagt sein: Was kaum vorkommt in den „NSU-Akten” ist der NSU. Wer hofft, in diesen Berichten die Antwort auf offene Fragen zum NSU, Beweise für gezielte Vertuschungsversuche oder gar den Beleg für die Rolle des Verfassungsschutzes bei der Mordserie zu finden, wird enttäuscht.

Über die Straftaten des NSU habe der hessische Verfassungsschutz keine relevanten Erkenntnisse in seinen Aktenbeständen gefunden. So lautet zumindest das zentrale Fazit, das die Berichterstatter:innen schon im vorläufigen Bericht bereits auf der zweiten Seite in gefetteter Schrift präsentieren:

„Im Zuge der Prüfung auf eine Relevanz für das NSU-Verfahren fanden sich keine Bezüge zu den Rechtsterroristen des NSU und ihren Straf- und Gewalttaten.“

Allerdings wird an einer anderen Stelle im Bericht eingeräumt: „Bei sehr wenigen Aktenstücken ließ sich ein möglicher Bezug zum NSU-Trio ableiten oder es wurden Hintergrundinformationen mit möglichen Bezügen zum NSU-Umfeld sowie sonstige Hinweise zu möglichen rechtsterroristischen Aktivitäten im Allgemeinen erkannt”. Mit dem Wissen von 2012 – als der NSU bereits enttarnt war – hätte man in den Akten des hessischen Verfassungsschutzes also Bezüge zum „NSU-Trio ableiten” können.

Ein Schuldeingeständnis? Nicht für den hessischen Verfassungsschutz, der direkt danach relativiert: „Konkret handelte es sich allerdings auch hier um bereits bekannte Informationen im Zusammenhang mit möglichen Kontaktpersonen oder Namens- bzw. Lichtbildähnlichkeiten zu Personen aus dem NSU-Komplex oder im Zusammenhang mit Interneteintragungen.” Man habe in den Akten also nichts bahnbrechend Neues gefunden. Es seien alles „bereits bekannte Informationen” gewesen, die nur nicht entsprechend interpretiert wurden.

So findet sich in den Akten eine Notiz über Mario Brehme, eine Führungsperson des „Thüringer Heimatschutzes“, aus dessen Umfeld der NSU hervorging. Dazu vermerkt der Verfassungsschutz einen „Zusammenhang mit der Durchsuchungsaktion 1998 bei dem Trio Uwe B., Beate Z., Uwe M., wo u. a. Rohrbomben gefunden wurden“. Es ist dieses Trio – Uwe Böhnhardt, Beate Zschäpe und Uwe Mundlos –, das sich später als Kern des NSU entpuppt. Angefertigt wurde der Vermerk 2003, also 2 Jahre nach dem ersten Mord des NSU. Bis heute ist unklar, wie groß der Kreis der NSU-Unterstützer:innen war. An anderer Stelle findet sich ein Foto der NSU-Terroristin Beate Zschäpe, das sie im Jahr 1996 bei einem Neonazikonzert in Chemnitz zeigt. Auch der angebliche Kontakt zwischen Zschäpe und Stefan Jagsch, einer zentralen Figur der hessischen NPD, ist in den Akten festgehalten.

Eine Antwort auf die großen Fragen zum NSU gibt es hingegen nicht. Die „NSU-Akten“ enthalten weder Hinweise auf mögliche Aufenthaltsorte und mutmaßliche Taten der Rechtsterroristen, noch explizite Hinweise auf die Existenz der rechtsterroristischen Untergrundzelle. Auch zu Andreas Temme gibt es keine neuen Informationen – dem hessischen Verfassungsschutzmitarbeiter, der rund um die Tatzeit am Tatort in Kassel war, als die Rechtsterroristen den Internetcafé-Betreiber Halit Yozgat erschossen haben. Vor allem weil Temme seine Anwesenheit der Polizei zunächst verschwieg, haben sich um seine Rolle bei dem Mord zahlreiche Theorien entsponnen.

Dass all die zusammengetragenen Erkenntnisse tatsächlich alles sind, was der hessische Verfassungsschutz gewusst hat, wagt nicht einmal der hessische Verfassungsschutz zu behaupten. So heißt es dazu:

„Eine abschließende Sicherheit, dass Personen, Objekte und Ereignisse, die im Zusammenhang mit dem NSU und seinem Umfeld stehen oder stehen konnten, lässt sich daraus aber nicht ableiten. Dies wäre nur durch eine Sichtung der nicht auffindbaren Aktenstücke möglich.“

Die „NSU-Akten“ geben also kein abschließendes Urteil zur Arbeit des hessischen Verfassungsschutzes zum NSU – weil der hessische Verfassungsschutz selbst nicht weiß, was der hessische Verfassungsschutz alles wusste.

Warum sind die „NSU-Akten“ auch für die Gegenwart relevant?

Die Unterlagen unterstreichen deutlich, welche Gefahr von der organisierten Rechten ausging – und zweifelsohne bis heute ausgeht. Besonders deutlich wird dies an einem Namen, der sich gleich mehrfach in den Dokumenten findet: Stephan Ernst. Über den Mann, der am 2. Juni 2019 den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke in dessen eigenem Zuhause erschoss, notierte der Verfassungsschutz schon 2009, er sei „als aggressiv und gewalttätig einzuschätzen“. Hinzu kommen mehrere Einträge aus der Zeit um die Jahrtausendwende: Hessische Verfassungsschützer notierten, wie Stephan Ernst mit einem Messer bewaffnet an Demonstrationen teilnahm, einen Sprengstoffanschlag durchzuführen versuchte und Jahre später mit einem Kameraden eine Propangasflasche in einem Steinbruch deponierte, in dem auch Sprengstoff lagerte.

All diese Hinweise haben die Verfassungsschützer nach dem Auffliegen des NSU im Rahmen der Aktenprüfung 2012 noch einmal gelesen – bevor Ernst 2019 zum rechtsterroristischen Mörder wurde. Als Stephan Ernst den Politiker Walter Lübcke erschoss, galt er für den Verfassungsschutz als „abgekühlt“, seine Akte war seit 2015 geschlossen.

Über den Umgang des Verfassungsschutzes mit den Informationen über Stephan Ernst und weitere Inhalte der gesperrten Akten berichtete bereits 2021 der Autor Martin Steinhagen. Er konnte damals als erster Journalist Einblick in die „NSU-Akten“ nehmen und ausschnittsweise daraus zitieren. Im Kern mache der Geheimbericht zweierlei deutlich, lautete sein Fazit: „zum einen, wie viele Informationen dem hessischen Dienst vorlagen – über Terrorkonzepte, Bewaffnung, Untergrundbestrebungen –, und zum anderen, wie gefährlich fahrlässig damit umgegangen worden ist.“

Wir glauben, die Öffentlichkeit hat das Recht zu erfahren, was genau in jenen Dokumenten steht, die ursprünglich für mehr als ein Jahrhundert geheim bleiben sollten. FragDenStaat und das ZDF Magazin Royale veröffentlichen daher die „NSU-Akten“.

Die „NSU-Akten“


Methodischer Hinweis: Um unsere Quellen zu schützen, haben wir die Akten abgetippt und ein neues Dokument erstellt, das keine digitalen oder analogen Spuren enthält. Das transkribierte Dokument entspricht in seinem Inhalt dem Original. An verschiedenen Stellen haben wir aus rechtlichen Gründen personenbezogene Daten geschwärzt. Dabei haben wir uns vor allem am Protokoll des NSU-Prozesses von Annette Ramelsberger, Wiebke Ramm, Tanjev Schulz und Rainer Stadler orientiert. Personen, die dort mit vollem Namen aufgeführt sind, haben wir in den Dokumenten nicht anonymisiert.

Wir haben dem hessischen Verfassungsschutz und dem hessischen Innenministerium vor der Veröffentlichung der „NSU-Akten“ einen Fragenkatalog zum Umgang der Behörden mit den Dokumenten zugeschickt. Die Antworten darauf veröffentlichen wir hier ebenfalls vollständig.

Fragdenstaat Logo & Link
Tor/Onion Adresse: http://fdstaat23zv6kdmntgkvdzkr7hipl5oqswwi3xawzkj2w2gwsbxmrwyd.onion/

ZDF Magazin Royale Logo & Link


Auf den Artikel "NSU-Akten gratis!" bin ich durch die Sendung ZDF Magazin Royale vom 28.10.2022 aufmerksam gemacht worden. Ich habe die Seite, wie in der Sendung erwähnt, über "[www.verfassungsschutzschutz.de](www.verfassungsschutzschutz.de)" gefunden, geklaut und hier wieder eingestellt, da mir das einfache Verlinken in diesem Fall nicht zusagt/ausreicht, für die Menschen unter uns die nicht auf diese Seite gehen wollen oder können aber trotzdem wissen möchten was dort steht. Die Seite ist auch über "https://nsuakten.gratis/" zu erreichen.

Die einzigen Änderungen in der Formatierung sind:
- Die Logos am Ende. Auf der Original Webseite kommen die nach der ersten Überschrift.
- Der Video Link zum Ausschnitt aus der Sendung ZDF Magazin Royale vom 28.10.2022 ist natürlich eingebettet und kann direkt auf der Original Webseite angesehen werden.
- Das *.pdf Dokument ist auf der Original Webseite nach der Überschrift Die „NSU-Akten“ Les- und Downloadbar und muss nicht erst über einen Link erreicht werden.


#fragdenstaat #böhmermann #magazinroyale #pssst #verfassungsschutz #verfassungsschutzschutz #nsu-akten

aktionfsa@diasp.eu

17.10.2022 OLAF-Bericht über Frontex

Frontex – ein System der Straflosigkeit

Wie wichtig Informationsfreiheit und Transparenz sind, zeigt aktuell wieder der Bericht von OLAF, dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung über die Grenzschutzagentur FRONTEX. Acht Monate lang wurde das Dokument geheim gehalten und wahrscheinlich auch noch länger, wenn FragdenStaat.de es nicht veröffentlicht hätte.

Über den Bericht wurde im letzten Jahr viel geschrieben, so z.B. über den Rücktritt des ehemaligen Frontex-Direktors Fabrice Leggeri auf Grund der Aussagen aus dem Olaf-Bericht. Was aber auf den 120 Seiten wirklich steht, wurde geheim gehalten. Nach dem FragdenStaat.de die Veröffentlichung erzwungen hat, berichten u.a. die Washington Post, der Guardian und El País.
Grausame Menschenrechtsverletzungen

FragdenStaat veröffentlicht die schlimmsten Verbrechen in ihrer Zusammenfasung und schreibt abschließend dazu:

In unserer aktuellen Recherche zeigen wir die besonders erschütternden Ergebnisse des OLAF-Berichts: Menschenrechtsverletzungen wurden von der EU-Grenzagentur billigend in Kauf genommen; die Frontex-Führung schüchterte Mitarbeitende ein, die auf Missstände aufmerksam machen wollten, und führte das EU-Parlament in die Irre.

Konsequenzen bleiben bisher jedoch größtenteils aus. Zwar trat der Frontex-Direktor Fabrice Leggeri zurück. An den Strukturen hat sich aber nichts geändert.

Zuletzt wiesen wieder zivilgesellschaftliche Organisationen darauf hin, dass seit mehr als 1.000 Tagen keine Berichte über schwerwiegende Vorfälle auf der griechischen Insel Samos mehr gemeldet wurden. Wie im OLAF-Bericht dokumentiert, war es gerade Samos, wo die Einschüchterungstaktik der griechischen Behörden „Früchte trägt“.

Das zeigt, dass mit der Veröffentlichung eines Berichts die Arbeit noch nicht getan ist. Es gab keine Veränderung in den Strukturen von FRONTEX. Noch nicht einmal die automatische regelmäßige Veröffentlichung der nächsten Berichte von OLAF ist gesichert. Auch für die Sicherstellung des aktuellen Berichts musste FragdenStaat zusätzlich Arbeitskraft investieren:

Es ist an der Zeit, dass die Intransparenz ein Ende hat und deutliche Konsequenzen aus den entsetzlichen Befunden gezogen werden. Unser Recherche-Team hat über Wochen mit diesem Leak gearbeitet, ihn ausgewertet und die brisantesten Aspekte für Euch aufbereitet.

Außerdem haben wir den Bericht vollständig abgetippt, um so die Quelle zu schützen. Der Inhalt entspricht immer noch dem Original – nur die Größe der Schwärzungen unterscheidet sich. Durch die Veröffentlichung können wir nun das System der Straflosigkeit von Frontex aufzeigen.

Wir danken FragdenStaat für ihre Arbeit, die ebenso wie die Dokumentation des staatlichen und gesellschaftlichen Rassismus der Dokumentationsstelle der Antirassistischen Initiative (ARI) tödliche Menschenrechtsverletzungen in der EU und an ihren Außengrenzen dokumentiert.

Mehr dazu bei https://fragdenstaat.de/blog/2022/10/13/frontex-leak-olaf-bericht/
und die Abschrift des Berichts https://fragdenstaat.de/dokumente/233972-ftx-doc/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3qi
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8180-20221017-olaf-bericht-ueber-frontex.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8180-20221017-olaf-bericht-ueber-frontex.htm
Tags: #OLAF #Bericht #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #FragdenStaat #Asyl #Flucht #Folter #Abschiebung #Migration #Frontex #Fluggastdatenbank #EuroDAC #Europol #Schengen #VisaWaiver #Verfolgung #Whistleblowing
Erstellt: 2022-10-17 07:53:24

gehrke_test@libranet.de

#Frontex ist ein Skandal - was erlaube #EU!?!
Danke #FragDenStaat

"Damit haben wir eine Lösung für die aktuelle Taktik von Frontex geschaffen, doch das Grundproblem bleibt bestehen. Alle staatliche Stellen, auch Frontex, sollten auf Informationsfreiheitsanfragen auf dem bevorzugten Wege der Antragssteller:innen antworten und sich nicht hinter eigenen Plattformen verbarrikadieren."

#IFG #FCK-EU #Bürgerrechte #barrierefrei #PoweredByRSS

https://fragdenstaat.de/blog/2022/08/16/wir-haben-frontex-geknackt/ #Frontex

aktionfsa@diasp.eu

20.08.2022 FRONTEX an die Öffentlichkeit zerren

Ein Loch im digitalen Zaun

Auch die Themen Transparenz und Informationsfreiheit gehören für uns zu den wichtigen Bürgerrechten. "Private Daten schützen und öffenliche Daten nutzen" ist unser Mantra.

Doch nicht nur private Unternehmen verstecken sich gern und geben über ihre Tätigkeiten keine Auskunft, auch die öffentliche Verwaltung tut sich noch immer schwer mit dem Wort Transparenz - ein Beispiel wäre etwa die Kontrolle und Speicherung des BKA aller IP Nummern der Besucher ihrer Webseiten.

Heute geht es um eine "EU-Agentur", die wir seit ihrer Gründung im Auge haben. Die Aufgabe von FRONTEX soll eigentlich die Koordinierung der EU Polizeibehörden zum Schutz der EU Außengrenzen sein.

Seit Anbeginn hat diese "Agentur" ihre Kompetenzen überschritten - hier alle unsere Artikel zum Thema FRONTEX.

Frag den Staat hat nun "ein Loch in Frontex’ digitalen Zaun geschnitten!"

Wer in letzter Zeit eine Anfrage an die EU-Grenzpolizei geschickt hat, kennt diese Antwort. Informationen per E-Mail gibt es bei Frontex nicht mehr, sondern nur noch über das Informationsportal der Behörde. Antworten erhält man erst nach einem personalisierten Login.

Das ist schon einmal das Gegenteil von Transparenz. Um sich den Gang zur Webseite von FRONTEX - und eine eventuelle Nachverfolgung wie oben durch das BKA zu ersparen, berichtet Frag den Staat über ihren "Hack", um unbeobachtet an die Webseiten von FRONTEX zu gelangen:

In den letzten Wochen haben sich unsere Entwickler:innen deshalb das Portal von Frontex genauer angeschaut, hunderte Captchas per Hand gelöst und neuronale Netze trainiert.

Ab jetzt könnt ihr mit nur zwei Klicks die Nachrichten von Frontex bei FragDenStaat importieren. Das ist nicht nur ein großer Gewinn für die Informationsfreiheit, sondern auch für die Barrierefreiheit.

Danke an Frag den Staat !

Hinweis: Das obige Foto zeigt keinen realen Fall an den EU Außengrenzen - wie sie täglich geschehen - sondern ist aus dem Film "Europe or Death" der Filmemacherin Paula Gepard mit der wir 2013 den Film "FRONT-ex Fort Europe" gemacht haben.

Deshalb fordern wir seit Jahren: Weg mit FRONTEX
Frag den Staat hat die Forderung erweitert: Ob Frontex-Portal oder Frontex – weg damit!

Mehr dazu bei https://fragdenstaat.de/blog/2022/08/16/wir-haben-frontex-geknackt/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3pe
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8118-20220820-frontex-an-die-oeffentlichkeit-zerren.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8118-20220820-frontex-an-die-oeffentlichkeit-zerren.htm
Tags: #Frontex #Webseiten #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Internetsperren #Asyl #Flucht #FragdenStaat #Abschiebung #Migration