#schengen

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24.07.2023 Unglaubliche Zahl an Sklaven weltweit

50 Millionen moderne Sklaven und 100 Mio Flüchtlinge

Diese Zahlen meldete die Zeitschrift ver.di Publik in der Juni Ausgabe. Über die Zunahme der Menschen, die auf der Flucht sind, haben wir schon oft gehört - das macht es nicht besser - aber, dass noch immer Millionen Menschen unter sklavenähnlichen Bedngungen leben und arbeiten müssen, dringt seltener an die Ohren der Menschen im Wohlstand des Nordens.

Ver.di.de schreibt:

Globalen Schätzungen zufolge sind heute zehn Millionen Menschen mehr Opfer von moderner Sklaverei als noch vor fünf Jahren. Menschen, die gegen ihren Willen zur Arbeit gezwungen oder zwangsverheiratet und ausgebeutet werden. So das Ergebnis des jüngsten Global Slavery Index der Menschenrechtsorganisation Walk Free, die für ihren Bericht auf Gutachten von Statistikern, Kriminologen, Rechtsanwälten und Entwicklungshilfeexperten zugreift.

Aktuell sind demnach weltweit 50 Millionen Menschen in moderner Sklaverei gefangen. Besonders in Gefahr, ausgebeutet zu werden, sind dem Index zufolge Menschen, die wegen Konflikten und intensiver Wetterereignisse ihre Heimat verlassen müssen. Am verbreitetsten ist moderne Sklaverei in Nordkorea, Eritrea, Mauretanien, Saudi-Arabien, in der Türkei, inTadschikistan, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Russland, Afghanistan und Kuwait. In Indien geht der Bericht von einer Zahl von 11 Millionen Sklaven aus; 5 Millionen sind es in China, 1,8 Millionen in Russland, 1,3 Millionen in der Türkei und 1,1 Millionen in den USA.

walkfree.org gibt je nach Land verschiedene Gründe für die Versklavung an

  • Forced and Child Marriage and a lack of access to education and employment
  • State-imposed forced labour, i.e. compulsory prison labour, or as a means of racial, social, national, and religious discrimination
    • Orphanage trafficking: An estimated 5.4 million children worldwide live in orphanages and other uncontrolled institutions

walkfree.org listet die ermittelten Ergebnisse in absoluten Zahlen und in Anteilen an der Bevölkerung auf. Deutschland (47.000), Norwegen (3000) und die Schweiz (4000) liegen auf den Sklaven-freisten Plätzen von 160 untersuchten Staaten. Trotzdem wäre es auch bei uns für die Betroffenen sicher hilfreich sie aus ihren Abhängigkeit zu befreien ...

Mehr dazu bei https://www.walkfree.org/global-slavery-index/
und in Ver.di Publik Juni 23, S.12
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21.07.2023 Abschaffung des Asylrechts

Ein gefährlicher Brandsatz

Zur Freude der AfD hat der Unionsgeschäftsführer Thorsten Frei (CDU) in einem Gastbeitrag für die FAZ gefordert, das Grundrecht auf Asyl (Art. 16a GG) als individuelles Recht abzuschaffen. Damit wäre Deutschland und im Fortgang die EU, wo Länder wie Polen, Italien und Griechnland nur auf solche Vorschläge warten, die ganze Asyldiskussion los.

Wie kann es angesichts der international gültigen Vereinbarungen, wie der UN Flüchtlingskonvention überhaupt zu so einem Vorschlag kommen? Dazu müssen wir uns seinen unmenschlichen Vorschlag genauer ansehen.

Er meint sehr richtig, wie lto.de ausführt: ... theoretisch hätten 35 Millionen Afghanen das Recht, in Deutschland aufgenommen zu werden. "Damit möglichst wenig Menschen ihr Recht in Anspruch nehmen, knüpfen wir es an die Voraussetzung eines Antrages auf europäischem Boden." Diese Auswahl sei aber "zutiefst inhuman". "Wer zu alt, zu schwach, zu arm oder zu krank ist, ist chancenlos", so der MdB. Wir treffen durch diese Vorschrift eine Sozialauswahl, nur wer reich genug ist, die Schleppergebühren von mehreren Tausend Euro zu zahlen und die Fähigkeiten besitzt, die Gefahren der Reise zu überstehen, wird überhaupt in unser Duldungs-Lotterie aufgenommen und erhält am Ende eventuell ein dauerhaftes Asylrecht.

Sein "Alternativvorschlag" zum indviduellen Asylrecht ist jedoch real keiner. Er schlägt vor: ... die EU könnte jedes Jahr ein Kontingent von 300.000 bis 400.000 Schutzbedürftigen direkt aus dem Ausland aufnehmen und auf die 27 Mitgliedstaaten verteilen. Aus dem Individualrecht auf Asyl müsse eine sogenannte Institutsgarantie werden ... und - Achtung! - weiter ... Damit würden Sicherheitsrisiken minimiert und Chancen auf Integration maximiert. Der Bezug von Sozialleistungen wäre dann "umfassend ausgeschlossen".

Aufnahme nur für Arbeitssklaven

Damit ist die Katze aus dem Sack. Nicht mehr der gefährdete Einzelne soll durch dieses "institutionelle Asylrecht" gerettet und geschützt werden, sondern Arbeitssklaven sollen bis zu einer bestimmten Anzahl eine Aufnahme finden. Ob sie damit ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht, Rentenansprüche u.ä. erlangen können, steht in den Sternen.

Abgesehen von der Unmenschlichkeit des Vorschlags, müssen wir an Angela Merkel erinnern, die schon vor 10 Jahren vorschlug "legale Wege nach Europa" zu öffnen. Auch das war nur Augenwischerei auf die außer Fachkräfteanwerbung - zu Lasten der Wirtschaft der betroffenen Länder - nie eine Initiative folgte. Man stelle sich ein deutsches "Selektionsamt" in Kabul unter der Talibanregierung vor, das wird es sicher auch nie geben ...

Die Flüchtlingsorganisation PRO ASYL ist bestürzt über diesen offenen Angriff auf grundlegende Menschenrechte. Sie weisen darauf hin, was Frei wirklich wolle: "Den Austritt Deutschlands und der EU-Staaten insgesamt aus der Genfer Flüchtlingskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention und der EU-Grundrechtecharta".

Wie gesagt, die AfD kann jubeln, die CSU wird damit keine Prozente bei der Landtagswahl im September gewinnen. Die angesprochenen WählerInnen werden weiter auf das Original setzen und der Rechtsruck wird weiter befördert. Das ist dann "wertebasierte Politik" nach Umdefinition der "Werte".

Mehr dazu bei https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/asyl-cdu-migration-thorsten-frei-asylrecht/
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20.07.2023 Beweisunterdrückung?

War das Schiffsunglück am 14. Juni vermeidbar?

Am frühen Morgen des 14. Juni kamen mehr als 500 Menschen ums Leben, als ein Fischkutter mit etwa 750 Geflüchteten an Bord vor der griechischen Küste sank. Nun berichten Überlebende von unterdrückten Beweismitteln und manipulierten Protokollen griechischer Ermittler.

Die Beschuldigungen lauten:

  • 15 Stunden war es Zeit eine Rettungsaktion einzuleiten. Das wurde offensichtlich versäumt, obwohl es klar war, dass ein Seenotrettungsfall vorlag.
  • Überlebende behaupten, dass das Unglück durch die Küstenwache selbst verursacht worden sei - durch ein unprofessionelles Abschleppmanöver.
  • Überlebenden wurden an die 30-40 Handys abgenommen und sie hätten diese trotz Zusage bis heute nicht zurückbekommen.
  • Ein Überlebender wird von tagesschau.de zitiert mit den Worten: "Ich habe alles mit dem Handy gefilmt", versichert er. "Den Moment, als sie das Seil angebracht haben, den Moment, als sie uns gezogen haben, als Menschen ertranken und das Boot nach rechts und links schwankte."
  • Die griechischen Grenzschutzbehörden sind in der Vergangenheit schon mehrfach wegen illegaler Methoden überführt worden, schreibt tagesschau.de: Pushbacks an Land und auf See, mit denen Flüchtlinge aus den griechischen Gewässern befördert und dabei in Gefahr gebracht wurden.

Wie viel Wahrheit werden wir jemals erfahren?
Wir verweisen weiter auf unseren inzwischen über 10 Jahre alten Film "FRONTex - FORT EUROPE", der z.Zt. zusammen mit einer Diskussion über Fluchtursachen auf dem Offenen Kanal Berlin (OKB) wiederholt wird. 10 Jahre - und alles ist nur schlimmer geworden ...

Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/investigativ/monitor/schiffsunglueck-griechenland-mittelmeer-100.html
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15.07.2023 Über Tausend Menschen in der Wüste ausgesetzt

"Sichere Herkunftsländern" erzeugen erste Opfer

Marroko und Tunesien sollen als "sichere Herkunftsländer" gelten und die "wertebasierte Außenpolitik" kungelt mit den dortigen Regierungen über die Rücknahme von Geflüchteten. Was in diesen Ländern mit Flüchtlingen passiert wird bei uns kaum noch die Medien erreichen.

Nzz.ch ist es immerhin noch 10 Zeilen wert, wenn bis zu 1200 Migranten aus den Ländern südlich der Sahara von tunesischen Sicherheitskräften in die Wüste an die algerische und libysche Grenze deportiert werden. Die Menschen sind dann in sengender Hitze, ohne Schatten, ohne Wasser oder Essen auf sich allein gestellt.

Die Gegend an der Grenze zu Algerien und Libyen ist militärisches Sperrgebiet. Hilfsorganisationen haben erst nach über einer Woche Zugang zu den Überlebenden erhalten.

PS. Ist inzwischen geklärt worden, ob der Untergang des Fischerboots mit mehreren Hundert Menschen an Bord auf die nicht gewünschte Anleinung an ein Boot der griechischen Küstenwache verursacht wurde?
In weiteren 2-3 Wochen weiß kein Mensch mehr etwas über diesen Vorgang ...

Mehr dazu bei https://www.nzz.ch/international/tunesien-deportiert-afrikanische-migranten-in-die-wueste-ld.1746872
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12.06.2023 "Asylkompromiss" verhöhnt UN-Flüchtlingskonvention

Mehr Haft ist keine Lösung

Da diskutieren einige Bundesländer ob sie grundrechtswidrig die Präventivhaft für Jede/n von 2 auf 7 oder 14 Tage verlängern. Gleichzeitig sind sich die EU Staaten "einig" - eigentlich ist es nur die Niederlage des Rechts gegenüber den rechten Regierungen in Polen, Ungarn, Italien, ... - dass sie die Dauer der Grenz­ver­fah­ren von bis­lang "nur" vier Wochen auf bis zu 12 Wochen verdreifachen.

Weiterhin wird allen "offensichtlich Unberechtigten" der Rechtsweg eines Asylverfahrens von vornherein genommen. Pro Asyl protestiert gegen diesen weiteren Abbau des Asylrechts genau 30 Jahre nach dessen formaler Abschaffung durch die damalige CDU Regierung unter Kanzler Kohl und beschreibt die Zustände an den Grenzen sehr realistisch:
„Wenn Menschenrechte verschwinden"

Es war ein langer Weg, die Menschenrechte international zu verankern. Marie Juchacz, Mahatma Ghandi, Eleanor Roosevelt, Rosa Parks, Martin Luther King, Nelson Mandela sind nur einige, die dafür gekämpft haben: Die Menschenrechte gelten für alle, das muss auch künftig so bleiben!

Diese Errungenschaft verspielt die Europäische Union heute. Indem sie unter dem Druck rechtspopulistischer Regierungen die Menschenrechte Schutzsuchender zunehmend außer Acht lässt. Indem sie bei Verbrechen gegen sie wegschaut. Indem sie das Unrecht sogar finanziert und legalisiert. Flüchtlinge werden an den Rändern der EU gedemütigt, geschlagen und gefoltert und immer wieder auch dem Tod überlassen.

Ein Beispiel: Im Oktober 2020 überqueren fünf Flüchtlinge die bosnisch-kroatische Grenze. Die kroatische Polizei nimmt sie fest und übergibt vier von ihnen an maskierte Personen, die sie grausam misshandeln. „Ich sollte mich bis auf die Unterwäsche ausziehen ... Zwei haben meine Arme festgehalten, zwei meine Beine. Vier andere haben auf mich eingeschlagen" - so berichtet einer der Betroffenen. Fast nackt und teils schwer verletzt werden die Flüchtlinge zurück auf die bosnische Seite verschleppt.

Den Schutzsuchenden gelingt später die Weiterflucht. Mit unserer Hilfe durchlaufen sie nun in Deutschland ihr Asylverfahren. Gleichzeitig geht PRO ASYL zusammen mit Partnerorganisationen gegen das Unrecht vor, das sie im EU-Mitgliedsstaat Kroatien erlitten haben:

Im Dezember 2020 erstattet unser Partner in Kroatien, das Centre for Peace Studies (CPS), Strafanzeige, unter anderem wegen Folter, Misshandlung, Vergewaltigung, und Raub. Bis heute hat die kroatische Staatsanwaltschaft nicht reagiert. Ab Juli 2021 gehen wir zusammen mit dem CPS den Fall erneut an. Inzwischen liegen uns auch Schilderungen anderer Flüchtlinge über ähnliche Gewalttaten vor.

Im November 2021 verurteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Kroatien erstmals wegen eines illegalen Pushbacks mit Todesfolge. Opfer war ein sechsjähriges Mädchen. Im April 2023 erheben die Geflüchteten beim kroatischen Verfassungsgericht Beschwerde wegen mangelnder Ermittlungen. Sie werden unterstützt von einem Netzwerk europäischer Menschenrechtsorganisationen, auch von PRO ASYL.

Kroatien wird trotz vieler Berichte über schwere Menschenrechtsverletzungen 2023 auch mit Unterstützung Deutschlands in den europäischen Schengen-Raum aufgenommen. Damit werden Kroatiens Verstöße gegen die Menschenrechte buchstäblich belohnt.

Wir sagen: So darf es in Europa nicht weitergehen. Wir alle sind betroffen, denn die Menschenrechte gelten für alle! Das absolute Verbot, Schutzsuchende an den Grenzen unter Gewaltanwendung abzuwehren, ist eines dieser wertvollen Rechte -ebenso wie der Anspruch auf ein faires und rechtsstaatliches Asylverfahren.

Auf der Webseite von Pro Asyl gibt es die Möglichkeit gegen solche Menschenrechtsverletzungen und den aktuellen "Asylkompromiss" mit einer Petiiton zu protestieren.

Mehr dazu bei https://www.proasyl.de/news/ausverkauf-der-menschenrechte-deutschland-stimmt-fuer-aushebelung-des-fluechtlingsschutzes/
und Petition unterschreiben https://aktion.proasyl.de/newpact/
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26.05.2023 Auf die Straße für die Menschenwürde!

30 Jahre Abschaffung des Asylrechts

Heute jährt sich die faktische Abschaffung des Rechts auf Asyl in Deutschland zum 30. Mal und die damit einher gehende Einführung des Asylbewerberleistungsgesetz. Zusammen mit dem Komitee für Grundrechte und Demokratie und vielen anderen NGOs erinnern wir an diesen schwarzen Tag für die Menschenrechte und fordern zusammen mit über 200 Organisationen eine Abschaffung dieses Asylbewerberleistungsgesetzes.

Bereits gestern hatten wir eine Presseerklärung des Flüchtlingsrats Berlin weitergeleitet, welche fordert

"Es gibt nur eine Menschenwürde - Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!"

Es muss endlich Schluss sein, mit der Einteilung in Menschen 1. und 2. Klasse. An drei Beispielen hatte der Flüchtlingsrat diese Diskriminierung deutlich gemacht:

  • Selbstversorgung anstatt entmündigender „Vollverpflegung“
  • Gesundheitskarte anstelle diskriminierender Papierkrankenscheine
  • Wohnungen statt Lager

Bereits gestern hatten wir auf die Demonstration heute in Berlin hingewiesen: 26. Mai 2023 - Berlin trifft sich unter dem Motto: Keine Abschaffung des Rechts auf Asyl! Kein Asylkompromiss 2.0! Die Demo startet um 17:30 Uhr am Willy-Brandt-Haus (Parteizentrale der SPD) und endet an der Bundesgeschäftsstelle der Grünen. Den Aufruf findet ihr auf unserer Webseite. Mitaufrufende sind unter anderen Pro Asyl, Seebrücke, Abolish Frontex, Alarm Phone, mehrere Flüchtlingsräte, der RAV und viele mehr. https://www.grundrechtekomitee.de/details/keine-abschaffung-des-rechts-auf-asyl-kein-asylkompromiss-20

Nächste Woche: Samstag, 3. Juni 2023 - auch NRW demonstriert gegen die unmenschliche Asylpolitik von Ampel und EU: Hände weg vom Asylrecht! Keine Kompromisse mit der Festung Europa! Die Auftaktkundgebung startet um 14 Uhr in Köln, der Ort wird noch bekannt gegeben. Den Aufruf und alle weiteren Infos findet ihr sukzessive hier: http://www.keinekompromisse.info/

Mehr dazu bei https://www.grundrechtekomitee.de/details/keine-abschaffung-des-rechts-auf-asyl-kein-asylkompromiss-20
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24.05.2023 Es gibt nur eine Menschenwürde

Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!

Es war für Geflüchtete schon unter dem rot-grün-roten Senat schwierig in der Stadt menschenwürdig anzukommen. Mit der neuen schwarz-rötlichen Regierung wird es sicher nicht einfacher. Trotzdem appelliert der Flüchtlingsrat Berlin an diesen Senat, sich beim Bund für die Abschaffung des diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und des für viele Geflüchtete geltenden Arbeitsverbots einzusetzen. Es ist ein Hohn, wenn Menschen, die arbeiten wollen, dies verweigert wird und gleichzeitig über einen Mangel an Arbeitskräften lamentiert wird.

In seiner gestrigen Pressemitteilung vom 23. Mai 2023 fordert der Flüchtlingsrat Berlin:
"Es gibt nur eine Menschenwürde - Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!"

In Berlin muss Selbstversorgung wieder Vorrang vor Vollverpflegung, der Zugang zu Wohnungen wieder Vorrang vor Sammelunterbringung haben und der Zugang neu ankommender Asylsuchender zu medizinischer Versorgung wieder hergestellt werden.

Vor 30 Jahren wurde in Deutschland als Teil des „Asylkompromisses“ das diskriminierende AsylbLG als Instrument der Abschreckung eingeführt. Asylsuchende und geduldete Geflüchtete werden dadurch bis heute aus dem regulären System der Existenzsicherungsleistungen (Hartz IV bzw. „Bürgergeld“) und der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Viele unterliegen zudem einem Arbeitsverbot und sind damit gezwungenermaßen auf staatliche Fürsorgeleistungen angewiesen.

Das AsylbLG ist ein Sondergesetz, das Geflüchtete zu Menschen zweiter Klasse macht. Die Leistungen sind wesentlich geringer als das offizielle menschenwürdige Existenzminimum nach dem Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe und Bürgergeld). ABER: Die Länder haben bei der Umsetzung des AsylbLG erhebliche Spielräume. Berlin muss diese Spielräume nutzen!

Erster Spielraum: Selbstversorgung anstatt entmündigender „Vollverpflegung“

In Berlin erhalten immer mehr Geflüchtete „Vollverpflegung“, denn in immer mehr Unterkünften fehlen Kochmöglichkeiten für die Bewohnerinnen. „Für Menschen bedeutet es einen großen Verlust ihrer Autonomie und Selbstwirksamkeit, wenn sie nicht selbst entscheiden können, was sie wann essen wollen. Für das Land Berlin ist diese Form der Bevormundung zudem sehr kostspielig,“ sagt Sina Stach, Sprecherin des Flüchtlingsrats Berlin.

In vielen neuen Unterkünften wie z. B. in Tempelhof ist Selbstversorgung gar nicht erst vorgesehen. In einigen Containerunterkünften wurden die vorhandenen Herde und Kühlschränke sogar demontiert. Geflüchtete erhalten dort nur noch ein geringes Taschengeld für den „persönlichen Bedarf“.

Zweiter Spielraum: Gesundheitskarte anstelle diskriminierender Papierkrankenscheine

Berlin ist 2016 mit positivem Beispiel voran gegangen und hat eine Gesundheitskarte für alle Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG eingeführt. Dadurch wurde Bürokratie beim Zugang zu ärztlicher Versorgung abgebaut und Geflüchtete konnten direkt nach ihrer Ankunft medizinisch versorgt werden.

Leider funktioniert in Berlin die Ausstellung der Gesundheitskarten seit Herbst 2021 nicht mehr. Neu ankommende Asylsuchende müssen seitdem bis zu sechs Monate auf ihre Karte warten. Der Zugang zu ambulanter Versorgung, den viele neu Ankommende dringend brauchen, wird dadurch stark eingeschränkt. Im Ergebnis müssen häufig die Rettungsstellen der Krankenhäuser in Anspruch genommen werden, die jedoch weder Kapazitäten noch die Möglichkeit für eine ambulante ärztliche Versorgung haben.

Dritter Spielraum: Wohnungen statt Lager

Privates Wohnen muss wieder Vorrang vor Sammelunterkünften haben. Seit 2003 ermöglicht Berlin nach dem AsylbLG die Übernahme der Miete für eine private Wohnung. Trotzdem leben immer mehr Geflüchtete in Sammelunterkünften. „Wir erkennen an, dass in Berlin Wohnungsnot herrscht. Dennoch könnte sehr viel mehr unternommen werden, um Geflüchteten die Anmietung von Wohnungen zu erleichtern – etwa durch gezielte Beratungsangebote, die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen auch für Asylbewerberinnen oder die Unterstützung privater Wohnungsgeberinnen, die ihre Wohnung für Geflüchtete zur Verfügung stellen. Für das Land Berlin sind die Sammelunterkünfte auch wesentlich teurer als privates Wohnen,“ so Sina Stach, Sprecherin des Flüchtlingsrats Berlin.

Für die Abschaffung des AsylbLG und des Arbeitsverbots

Bereits 2012 urteilte das Bundesverfassungsgericht zum AsylbLG: „Die in Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren“. Leider hält der Gesetzgeber dennoch bis heute am diskriminierenden AsylbLG fest.

„Die Würde geflüchteter Menschen ist unantastbar. Deutschland muss das Grundgesetz endlich ernst nehmen und darf beim menschenwürdigen Existenzminimum nicht mehr mit zweierlei Maß messen,“ sagt Georg Classen, Sprecher des Flüchtlingsrats. „Dass es auch anders gehen kann, zeigt der Umgang mit ukrainischen Geflüchteten. Sie erhalten normalerweise sofort Zugang zu regulären Sozialleistungen, zu Arbeit, zu Integrations- und Arbeitsförderung und zu privatem Wohnraum.“

Anlässlich der bundesweiten Aktionstage gegen das AsylbLG vom 20.05.bis 26.05.2023 ermutigen wir Berlins neue Senatorin für Soziales und Antidiskriminierung Cansel Kiziltepe, die dargestellten Spielräume auf Landesebene zu nutzen und sich beim Bund für die Abschaffung des diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes und für die - auch im Koalitionsvertrag der „Ampel“ vorgesehene - vollständige Abschaffung des Arbeitsverbots für asylsuchende und geduldete Geflüchtete einzusetzen.

Flüchtlingsrat Berlin, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin

Hinweis zum AsylbLG: Im Mai 1993 hat der Deutsche Bundestag mit der Einführung der Regelung der sicheren Drittstaaten das Asylgrundrecht de facto abgeschafft. Zugleich wurde das AsylbLG verabschiedet, das drastische Kürzungen der Leistungen, das Prinzip der Sachleistungen, die Unterbringung in Sammelunterkünften sowie eine eingeschränkte medizinische Versorgung vorsah. Die Maßnahmen basierten auf dem "Asylkompromiss", der nach den rassistischen Pogromen in Rostock-Lichtenhagen im August 1992 zwischen der CDU-FPD-Regierung und der oppositionellen SPD vereinbart wurde.

Aktion Freiheit statt Angst ist seit Jahren im Flüchtlingsrat Berlin aktiv.

Mehr dazu bei http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/asylblg_abschaffen
und Bundesweiter Appell: 30 Jahre Asylbewerberleistungsgesetz - 200 Organisationen fordern seine Abschaffung
http://www.proasyl.de/asylbewerberleistungsgesetz
und Flüchtlingsrat Berlin und PRO ASYL, November 2022: Verfassungsrechtliche Stellungnahme zum AsylbLG
http://www.proasyl.de/material/stellungnahme-asylblg-2
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01.03.2023 Verkehrsminister auf Kollisionskurs

Mit "Sicherheit" für mehr Ertrinkende sorgen

Zum 2. Mal innerhalb einer Woche stellt FDP Verkehrsminister Wissing der eigenen Koalition ein Bein - und nimmt damit u.a. in Kauf, dass noch mehr Menschen auf der Flucht ertrinken. Letzte Woche versuchte er in Brüssel einen Weiterbetrieb von Verbrenner-Autos durchzusetzen - sehr zum Unverständnis des EU Parlaments. Nun will sein Verkehrsminsterium eine Verschärfung der Schiffssicherheitsverordnung erlassen, die privaten Seenotrettern genau das verbietet.

Damit verstößt er erneut gegen den auch von der FDP unterschriebenen Koaltionsvertrag, in dem steht: "Die zivile Seenotrettung darf nicht behindert werden." Den gleichen Versuch hatte bereits 2019 der damalige Minister Andreas Scheuer (CSU) unternommen.

Dieses Vorhaben hat natürlich keinen Einfluss auf die zu erwartenden Flüchtlingszahlen, wird aber dazu führen, dass künftig noch weniger Menschen aus Seenot gerettet werden können. Gerade nach der völlig unnötigen Katastrophe vor der Südküste Italiens wird erneut der Tod von Menschen ins Kalkül der Politik genommen. Denn bereits am letzten Samstag Nachmittag war den italienischen Behörden bekannt, dass sich das Boot mit vermutlich 200 Menschen in Seenot befindet. Trotzdem wurde kein Rettungsversuch unternommen und gewartet bis das Boot an der Felsenküste zerschellt. Vielleicht soll mit solcher Politik auch die Koaltion gegen die Wand gefahren werden.

Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/investigativ/monitor/seenotrettung-bundesverkehrsministerium-sicherheitsvorschriften-101.html
und https://www.focus.de/politik/deutschland/verordnungen-geaendert-vom-deutschen-staat-gehindert-bundesverkehrsministerium-blockiert-seenotretter_id_12081572.html
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05.02.2023 Zweiterlei Maß an EU-Außengrenzen

Geflüchteten zu helfen bedeutet Knast oder Auszeichnung

Früher gab es für Fluchthelfer schon mal ein Bundesverdienstkreuz, heute kommt es ganz drauf an. Hilft man Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine, so kann man schon mal mit dem Lob des Bundespräsidenten rechnen. Versucht man jedoch Kriegsflüchtlingen aus Syrien oder Afghanistan - bei letzteren sogar, wenn diese mal für die Bundeswehr dort tätig waren - zu helfen, so drohen einem in Italien und Polen Verfolgung und Kriminalisierung durch die Behörden.

Miriam Tödter und Axel Grafmanns vom Verein "Wir packens an" können darüber viele Geschichten erzählen. Mehr als ein Jahr versuchen sie Geflüchteten an der polnisch-belarussichen Grenze zu helfen. Ihre Transporte von Hilfsgütern in die widerrechtlich abgesperrte 3km breite Grenzregion werden von der Polizei verfolgt und ihre polnischen HelferInnen bekommen Schwierigkeiten mit den Behörden.

„Seitdem halten wir die Füße still. Unsere Kontaktleute sind sehr zurückhaltend. Es gibt Hausdurchsuchungen bei Anwohnenden in Dörfern, die nah am Wald liegen. Die Menschen verstecken ihre Handys im Freien und verbannen jegliche Spenden oder Hilfsgüter aus ihren Privaträumen. Die Repressionen sind so akut, dass wir niemanden gefährden wollen, indem wir mit Kartons und deutschem Nummernschild auftauchen“, erklärt Tödter. Mit den Aktiven um Magda Wroniszewska sei die Kommunikation inzwischen komplett abgebrochen.

Das Vorgehen der Behörden hat absolut nichts mehr mit den Menschenrechten zu tun, auf die sich unsere angeblich "wertebasierte Außenpolitik" beruft und auch nichts mehr mit dem international gültigen Asylrecht der Vereinten Nationen. Im Bericht heißt es:

Der Grenzschutz schickt Geflüchtete, die um Asyl bitten – beispielsweise aus dem Irak, Syrien, Afghanistan, Nordafrika – erneut nach Belarus, wo sie wiederum Richtung Polen getrieben werden. Engagierte der Grupa Granica, ein loser Zusammenschluss humanitärer Hilfsnetzwerke, dokumentieren das brutale und menschenverachtende Vorgehen dieser Pushbacks. Sie lassen das Leben auf drei Kilometer zusammenschrumpfen. Nichts geht vor oder zurück.

Der Bericht der HelferInnen ist lesenswert, um mehr als ein Gefühl für die absurde und für viele Geflüchtete tödliche Situation an den Außengrenzen der EU zu bekommen.

Mehr dazu bei https://veto-mag.de/wir-packens-an/
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aktionfsa@diasp.eu

04.02.2023 Schulpflicht für alle durchsetzen!

Bildungschancen Geflüchteter werden gravierend vernachlässigt

Mehr als 1000 LehrerInnen fehlen in Berlin. Das hat für viele Schülerinnen und Schüler zur Folge, dass die Klassenstärke statt endlich gesenkt, diese erhöht wird. Ständig kommt es darüber hinaus zu Stundenausfällen.

Doch für viele Kinder von Geflüchteten ist die Situation noch viel gravierender. Sie sind oft über Monate von der grundgesetzlich garantierten Schulpflicht ausgenommen. Deshalb ruft der Flüchtlingsrat Berlin zu einer Protestkundgebung auf:

Kommt zur Schultüten-Aktion am 6.2.23, 11-13 Uhr
vor der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie,
Bernhard-Weiß-Straße 6, 10178 Berlin.
Für das Recht auf Bildung für alle.

Der Flüchtlingsrat stellt fest:

Trotz der im Schulgesetz verankerten Schulpflicht und dem Recht auf Schule [1] ab dem ersten Tag nach dem Ankommen, warten offiziell [2] ca 1500 schulpflichtige Kinder und Jugendliche häufig seit mehreren Monaten auf einen Schulplatz in einer Willkommensklasse. Die Dunkelziffer dürfte weitaus höher sein, da gar nicht alle schulpflichtigen geflüchteten Kinder bereits registriert sind, wie z.B. im Hangar Tempelhof, im Ankunftszentrum Reinickendorf oder im Ankunftszentrum auf dem Flughafen Tegel.

Das Problem besteht seit Jahren und hat sich in den letzten Monaten weiter verschärft. Wir können nicht hinnehmen, dass das Recht auf Bildung von geflüchteten Kindern permanent verletzt wird. Darum protestieren wir mit Kindern und ihren Eltern am 6. Februar vor der Senatsbildungsverwaltung und fordern Schulsenatorin Astrid-Sabine Busse auf, die zeitnahe Beschulung aller Kinder im schulfähigen Alter sicherzustellen.

Zum Hintergrund

Nach wir vor gibt es weder auf Bezirks- noch auf Landesebene ein flächendeckendes Konzept für die Beschulung geflüchteter Kinder und Jugendlicher, welches den besonderen Herausforderungen wie der Fluktuation, sprachlichen Hürden und durch die langen Fluchtwege unterbrochenen Bildungsbiografien gerecht wird. Obwohl die Besonderheiten bei der Beschulung dieser Gruppe seit Jahrzenten bekannt sind, ebenso wie die starke Fluktuation bei den Asylzuzugszahlen, agiert die Senatsbildungsverwaltung immer wieder aufs Neue im Katastrophenmodus. Die Folge sind lange Wartelisten, monatelange Nichtbeschulung, Lagerschulen (also Unterricht in der Massenunterkunft statt in Regelschulen) oder Schulersatzprogramme.

Häufig hängt es vom Good-Will der Schulen oder Schulleiter:innen ab, ob eine Willkommensklasse eingerichtet wird oder nicht. Selbst wenn dies geschieht, verweilen geflüchtete Kinder und Jugendliche i.d.R. viel zu lange in diesen „Deutschlernklassen“, in denen es so gut wie keinen Fachunterricht gibt. Außerdem verletzt die Senatsbildungsverwaltung regelmäßig nicht nur das Recht auf Bildung, sondern auch die Schulpflicht, die in Berlin laut Schulgesetz 10 Jahre beträgt, [3] und erklärt diese für Jugendliche ab 16 Jahren für beendet. Viele geflüchtete 16-jährige Jugendliche konnten aber in ihren Herkunftsländern oder auf ihrer Flucht mehrere Jahre keine Schule besuchen und erfüllen die 10 Jahre Schulpflicht mitnichten.

Die Politik der Schlechterstellung geflüchteter Schüler:innen beeinträchtigt massiv deren Bildungsbiografien, Zukunftsperspektiven und somit zukünftige Ausbildungs-, Studiums und Arbeitsmöglichkeiten.

  • Wir fordern das Recht auf Schule für alle Kinder und Jugendliche in Berlin. Schulersetzende Maßnahmen sind keine Alternative und dürfen erst recht nicht verstetigt werden.
  • Wir fordern ein langfristiges flächendeckendes Konzept zur Beschulung geflüchteter Kinder und Jugendlicher in Berlin, das alle Schulen in die Verantwortung nimmt und flexibel auf schwankende Zuzugszahlen reagieren kann.
  • Wir fordern kreative Konzepte, um das Recht auf Schule für geflüchtete Kindern und Jugendliche von Anfang an sicherzustellen, wie die Akquise neuer Schulgebäude, Anwerben (pensionierter oder anders, bspw. DaZ/DaF qualifizierter) Lehrkräfte oder „Staffelunterricht“ über den Tag verteilt.
  • Wir fordern die Einhaltung des Rechts auf Bildung für alle und insbesondere der 10-jährigen Schulpflicht für alle, die in der Regel bei Geflüchteten nicht mit dem 16. Lebensjahr beendet ist.

[1] UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 28 und Berliner Schulgesetz §2
[2] Parlamentarische Anfrage 19/13794, Frage 5, https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-13794.pdf
[3] Berliner Schulgesetzt § 42, Abs. 4

Mehr dazu bei fluechtlingsrat-berlin.de
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aktionfsa@diasp.eu

09.01.2023 Wiederholte Pushbacks an EU-Grenze

Grenzschützer lassen Kind sterben

Im letzten Sommer ging die Meldung über eine Gruppe syrischer Füchtlinge auf einer Insel im griechisch-türkischen Grenzfluss Evros durch die Presse. Über mehr als eine Woche wurden die Flüchtlinge mehrmals von den jeweiligen Grenzschützern auf die jeweils andere Seite der Grenze gejagt. In dieser Zeit starb (mindestens) ein fünfjähriges Mädchen nach einem unbehandelten Skorpionbiss.

Der Spiegel hatte damals über die Ereignisse berichtet. Nachdem nach einem halben Jahr die griechischen Behörden weiter bei ihrer Aussage bleiben, dass die Gruppe sich nicht auf griechischem Gebiet befunden habe und deshalb keine Hilfe möglich gewesen sei, hat die Spiegel-Redaktion noch einmal die Geschehnisse akribisch genau recherchiert und aufgeschrieben.

Fazit

  • Jede/r sollte die Geschichte dieser Odysee lesen!
  • Die Flüchtlingsgruppe war mit Sicherheit sowohl auf griechischen, wie auch auf türlischen Inseln in dem Grenzfluss.
  • Durch wiederholte Pushbacks wächst die Gruppe auf 70 Personen an.
  • Das "Vorhandensein" der Flüchtlingsgruppe kann den Grenzschützern nicht entgangen sein, da sie sich im Verlauf der Woche über mehrere Kilometer von Insel zu Insel hin und her bewegt haben.
  • Hilfe von griechischer Seite wurde den Geflüchteten nicht geleistet trotz Intervention von HumanRights360 über den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (ECHR) und einer Anordnung des Gerichts innerhalb einer Woche die Gruppe zu lokalisieren.
  • Wie auch an der belarussischen Grenze in Polen, wird den Medienvertretern der Zugang zum Grenzgebiet verweigert.
  • Das gleiche gilt auch für Hilfsorganisationen, die versuchen den Geflüchteten Nahrungsmittel zukommen zu lassen.
  • Die Handyaufnahmen des toten Kindes stammen mit Sicherheit von der griechischen Insel Kissari.

Anhand dieser Liste wäre es nun leicht eine Liste der Menschenrechts- und Grundrechtsverletzungen zu formulieren. Leider wird dies weder dem toten Mädchen helfen, dessen Namen bis heute nicht zweifelsfrei dokumentiert werden konnte, noch die inzwischen Geretetten von ihren Traumata befreien. Die Spiegel-Redaktion kommt in ihrer erneuten Recherche zu dem Schluss, dass sie in der damaligen Berichterstattung keine Fehler gemacht hat, allerdings aus Wettbewerb mit der ebenfalls berichtenden griechische Tageszeitung "Efsyn" und dem arabische TV-Sender "Al Jazeera" und dem britischen Fernsehsenders "Channel 4" ungenügend Zeit zur Prüfung gehabt hätte.

Mehr dazu bei https://www.spiegel.de/backstage/debatte-ueber-fluechtlingsberichterstattung-des-spiegel-der-fall-maria-a-60436ed1-a07d-4288-88bf-baa530bf0ef3
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aktionfsa@diasp.eu

27.12.2022 Ausländerbehörde will auf dein Handy schauen

Grundrechte heißen Grundrechte weil ...

sie (nur) grundsätzlich gelten. Dieses kleine "nur" schieben die Ausländerbehörden gern ein, wenn sie mehr über einen Geflüchteten wissen wollen und auf sein oder ihr Handy ohne einen richterlichen Beschluss zugreifen.

Wie so etwas vonstatten geht und was die Pressestelle der Berliner Innenverwaltung dazu sagt, berichtet Chris Köver von netzpolitik.org.

Wenn Geflüchtete keine Papiere vorweisen können, kann das BAMF die Handys von ihnen durchsuchen, um die Daten im Asylverfahren zu nutzen. Wie geht so etwas vor sich?

"Wir machen das von Hand"

... war die Antwort der Berliner Ausländerbehörde, während das BAMF dafür ein Programm nutzt, welches angeblich persönliche Daten der Betroffenen unbeachtet lässt, wenn sie zur Aufklärung der Herkunft nicht hilfreich sind. Nun kann man dem Programm misstrauen oder dem einzelnen "händisch" arbeitendem Mitarbeiter. Bei dem Programm könnte man noch vermuten, dass es von sachverständigen Datenschützern geprüft wurde.

Chis Köver: "Ich fragte mich, warum liest man darüber eigentlich nichts?"

Scheinbar ist die Beschädigung von Grundrechten nicht von öffentlichem Interesse, wenn sie nur in Einzelfällen ausgehebelt werden - und sich die Betroffenen selten beschweren, da sie ihre Chancen auf eine Aufenthaltsgenehmigung dann in Gefahr sehen. Im Gegensatz zur massenweisen Auswertung von Geräten durch das BAMF, waren in Berlin in den vergangenen Jahren etwa 90 Personen davon betroffen.

Was kann man auf dem Handy finden?

Viel, was die persönlichen Daten betrifft, E-Mails, Fotos, Kontaktadressen - aber was sagt das aus? Ist jemand, der über x Prozent syrische Kontakte im Handy hat automatisch Syrer? Wird so eine "Vermutung" irgendeine Passbehörde eines Staates umstimmen, dieser Person einen Pass auszustellen? Hinter der Nicht-Kooperation der jeweiligen Botschaft stehen meist politische Gründe, die durch ein Berliner Ausländeramt selten verändert werden können.

Was bleibt, ist der Druck auf die Geflüchteten, eine Machtdemonstration von Amts wegen. Als Fazit für uns bleibt außerdem das Wissen, dass solche offensichtlichen Grundrechtseingriffe einfach geschehen und statt der vorgegebenen Werkzeuge dafür oft auch andere Methoden verwendet werden.

Chis Köver abschließend: Und wir wissen, dass sie dafür inzwischen besondere Hardware und Software angeschafft haben, dass sie teils mit den Polizeibehörden zusammenarbeiten, mit welcher Software es gemacht wird, wie oft es passiert ist. Wir recherchieren weiter in anderen Bundesländern, von denen wir ebenfalls wissen, dass sie Geräte durchsuchen. Wir haben in Berlin auch eine neue Prüfung der Datenschutzbehörde ausgelöst mit unseren Recherchen ...

Aktion Freiheit statt Angst sagt dafür DANKE

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/we-fight-for-your-digital-rights-die-stoebern-per-hand-durch-das-ganze-privatleben/
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Erstellt: 2022-12-27 09:02:57

aktionfsa@diasp.eu

15.12.2022 Geflüchtete 2. und 3. Klasse

Dem Rassismus in der Gesellschaft die Stirn bieten

"Geflüchtete 2. und 3. Klasse sollte es nicht geben", hatten wir schon im September geschrieben. Nun stellt Telepolis noch einmal in 2 Artikeln die Positionen zu diesem eindeutigen Rassismusproblem in der deutschen Gesellschaft dar. Deshalb wollen wir unsere - auch bereits 3-mal formulierten Thesen nicht wiederholen, sondern verlinken hier alle 5 Artikel noch einmal.

Viel Interesse beim Lesen und beim Handeln - und das nicht nur zu Weihnachten!

PS. Aktion Freiheit statt Angst e.V, hat sich im Winter 2015/16 in der Berliner Initiative Winter-Warm zusammen mit der Internationalen Liga für Menschenrechte für die Aufnahme von Geflüchtleten in Privatwohnungen eingesetzt.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/tp/features/Fluechtlings-Apartheid-Warum-die-EU-Ukrainer-schuetzt-und-Syrer-abwehrt-7394773.html
und https://www.heise.de/tp/features/Es-darf-keine-Gefluechteten-erster-und-zweiter-Klasse-geben-6592502.html
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deutschewelle@squeet.me
aktionfsa@diasp.eu

09.12.2022 Schüsse auf Flüchtling(e) nach Europa

Auch ohne Schießbefehl ...

... sind die Grenzen in die EU gefährlich geworden. Monitor berichtete gestern über Gewalt und schwere Misshandlungen gegen Flüchtende an den Außengrenzen der EU. In einem Handyvideo ist zu sehen, wie bulgarische "Grenzschützer" über die Grenze in die Türkei hinein auf einen Flüchtling schießen und ihn verletzen. Im Rahmen einer internationalen Recherchekooperation enthüllt MONITOR eine neue Dimension des menschenunwürdigen Umgangs mit Menschen, denen jede Chance auf einen Asylantrag systematisch verwehrt wird.

Unter den Augen von FRONTEX

Dies alles geschieht mit Wissen der europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX - über die wir bereits 2013 eine Dokumentation gedreht haben. Monitor zeigt die Wagen von FRONTEX auf dem Gelände einer Polizeistation, wo auch Flüchtlinge ohne Nahrung und ohne Toiletten gefangen gehalten werden. Ihr Recht einen Asylantrag zu stellen wird ihnen verwehrt. Sie werden in der Regel nach einigen Tage wieder illegal in die Türkei abgeschoben.

Pro Asyl schreibt dazu: Ohne Flüchtlingsschutz? Nicht mit uns!

187 Kilometer, 49.000 Tonnen Stahl, messerscharfer Stacheldraht - auch der neue Zaun an der EU-Außengrenze zwischen Polen und Belarus steht. Schutzsuchenden sendet er die Botschaft: Achtung! Niemand sollte versuchen, diese Grenze zu überwinden! Auch während der Weihnachtszeit sitzen verzweifelte Flüchtlinge vor dieser und den vielen anderen hochgerüsteten EU-Grenzen in Elend, Hunger und Kälte fest.

Manche von Ihnen hatten es bereits in die EU geschafft. Sie hofften, nun endlich in Sicherheit zu sein. Aber sie wurden - häufig unter Anwendung schwerer Gewalt - wieder auf die andere Seite der Grenze verschleppt. Das Stellen eines Asylantrags wurde ihnen verwehrt, ihre Bitte um Schutz missachtet. Ihre Menschenrechte wurden brutal verletzt. Das Unrecht an den europäischen Außengrenzen gegenüber Schutzsuchenden muss ein Ende haben.

Auch PRO ASYL recherchiert und dokumentiert vor Ort. Und wir geben den betroffenen Menschen eine Stimme.

Mehr dazu bei https://www.ardmediathek.de/video/monitor/verbotene-orte-europas-duestere-fluechtlingspolitik/das-erste/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLTk1YTQ5ZjZmLTcyNWItNDA5My04MDk3LTg4OGFlYWViMWNiOA
und https://www.proasyl.de
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aktionfsa@diasp.eu

05.12.2022 Wer kann ins Schengen Informationssystem schauen?
Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdienst ist dahin

Auf jeden Fall viele mehr als bisher, denn mit SIS-3, der 3. Ausbaustufe des europaweiten Schengen Informationssystems, erhalten 2000(!) weitere Behörden Zugriff auf seine Datenbanken.

Heise.de nennt u.a.

  • Ausländerbehörden,
  • das Auswärtige Amt,
  • das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten,
  • die Auslandsvertretungen,
  • das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF),
  • die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter,
  • das Luftfahrt-Bundesamt,
  • alle für die Kfz-Zulassung zuständigen Ämter,
  • die Waffenbehörden,
  • die Staatsanwaltschaften
  • ...

Mit erweiterten Befugnissen können auch die Geheimdienste über das Bundeskriminalamt (BKA) "Ausschreibungen" zur verdeckten Fahndung im SIS in Auftrag geben. So erfährt der auftraggebende Geheimdienst, wenn jemand in eine polizeiliche Verkehrskontrolle gerät oder einen Grenzübertritt getätigt hat.
In Deutschland eigentlich verboten

Nach den Erfahrungen im 3. Reichs und dem Polizeibrief der Alliierten von 1948 gilt in Deutschland "eigentlich" ein verfassungsrechtliches Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten. Clara Bünger, Sprecherin für Flucht- und Rechtspolitik der Linksfraktion im Bundestag, deshalb zu Heise.de: Dadurch erhielten die Agenten nämlich "unmittelbar Zugriff auf die Befugnis der Polizei zur Personenkontrolle", was einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstelle. Die Linksfraktion stimmte auch deshalb gegen den Entwurf.

Eine viel generellere Kritik an dem beschlossenen Gesetz hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber. Heise.de zitiert seinen Sprecher mit den Worten: "Die Erweiterung einer Datenbank, sei es durch den Anschluss neuer Stellen, die Verarbeitung weiterer Datenkategorien oder die Verknüpfung mit anderen Systemen, birgt grundsätzlich ein erhöhtes Risiko für Fehler bei der Datenverarbeitung." Weitere Unschuldige werden als "False Positives" demnächst die Opfer sein.

Fazit: Wir haben es in Deutschland nun mit Geheimdiensten zu tun, die den Polizeibehörden nach Gutdünken "Aufträge" geben dürfen ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/2000-weitere-Behoerden-erhalten-Zugriff-aufs-Schengen-Informationssystem-7365362.html
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bliter@diaspora-fr.org

#Immigration, le dessous des cartes - #UnionPopulaireRépublicaine

Dans cette #vidéo, #FrançoisAsselineau démonte tous les #narratifs sur l’immigration imposés par les #gouvernements, les #ONG et les #médias de l' #oligarchie.
Ceux qui nous présentent l’ #ImmigrationClandestine comme un #drame inéluctable et subi mentent car ils savent qu'elle est #organisée et même #financée par des #structures qui ont pignon sur rue en #France.

#SOS #Méditerranée à l' #origine de l' #opération #OceanViking, qui reçoit des #financements des #pouvoirs #publics #français - mais pas que -, en est un exemple flagrant.
L’immigration #clandestine est certes lourde de #drames #humains car elle cause de nombreuses #victimes, prive les #pays du #Sud d’une partie de leur #jeunesse et attise un #ressentiment #anti-immigrés dans les pays du #Nord.

Mais à qui la faute ?

La faute en revient d'abord à ceux qui se sont fait une #spécialité de ce #nouveau #trafic d' #êtres #humains entre l' #Afrique et l' #Europe.

Elle en revient aussi aux #contraintes #bruxelloises qui imposent à la France de #payer des #sommes #exorbitantes à #Bruxelles et aux pays de l' #Est, sans bénéfice pour nous et dont une petite partie seulement suffirait à développer une nouvelle #relation avec les pays #africains, permettant de #stabiliser leur #population chez eux.

Entre la " #Construction #européenne" et une nouvelle relation avec les pays africains, #équilibrée et fondée sur la #coopération, la France doit choisir.

Les différents chapitres de cette vidéo sont :
0:00 - Introduction
01:34 - Les #mensonges sur les flux non maîtrisés de #migrants #clandestins
06:00 - Les #transports de migrants vers l’ #Europe s’opposent aux #Droits de l’ #Homme
08:16 - #SOS #Méditerranée, financée par des #fonds #publics, bafoue la #loi.
13:00 - La France se retrouve sans #défense face à l’immigration clandestine
13:55 - L’ #hypocrisie de l’ #OQTF
17:17 - #Espace #Schengen : un État sans #frontières peut-il contrôler ses flux #migratoires ?
19:28 - L’impéritie des #gouvernements français successifs et de leurs oppositions face à l’ #avenir du #monde
22:46 - La #situation #explosive à #Mayotte
24:15 - Il faut aider les pays d’Afrique pour #endiguer les vagues d’immigration #malheureuse
28:06 - Il faut rétablir des relations d’État à État avec les pays d'Afrique, mutuellement respectueuses et équilibrées
29:12 - Il faut réorienter vers l’Afrique des milliards d’ #euros que la France verse à l’ #UE et à l’ #Ukraine en pure perte
33:46 - L’ #Émir du #Qatar financerait l’immigration clandestine à Mayotte
35:54 - Qui sont ceux qui déstabilisent les pays #occidentaux en finançant l’immigration clandestine ?
36:25 - Conclusion, ce qu’il faut faire avant qu’il ne soit trop tard

https://www.youtube.com/watch?v=pMqDSXlToXI
#politique #économie

aktionfsa@diasp.eu

Einbeziehung Geflüchteter ins Bürgergeld gefordert

BVerfG stellt fest: Geflüchtete sind keine Menschen 2. Klasse

In einer gemeinsamen Presseerklärung stellen PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Berlin fest:

Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft werden -
Einbeziehung Geflüchteter ins Bürgergeld gefordert

Das Bundesverfassungsgericht verurteilt die Leistungskürzungen für Geflüchtete

Dass die Leistungen für alleinstehende und alleinerziehende Asylsuchende und Geduldete in Sammelunterkünften seit 2019 um zehn Prozent gekürzt werden, ist verfassungswidrig. Im Urteil heißt es: „Weder im Gesetzgebungsverfahren noch im verfassungsrechtlichen Verfahren wurde hinreichend tragfähig begründet, dass tatsächlich die Möglichkeit besteht, diese Einsparungen durch gemeinsames Wirtschaften in Sammelunterkünften zu erzielen.“ (Rn 90) Dieses Urteil zum Asylbewerberleistungsgesetz fällte heute das Bundesverfassungsgericht in einem von PRO ASYL unterstützen Verfahren.

Wiebke Judith, rechtpolitische Sprecherin von PRO ASYL, kommentiert das Urteil: "Mit seinem heutigen Urteil stärken die Verfassungsrichter und -richterinnen ihre bisherige Rechtsprechung und stellen fest: Die Menschenwürde gilt für alle Menschen gleich in Deutschland. Migrationspolitisch motivierten Kürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz und Kürzungen ohne Faktenbasis wird eine klare Absage erteilt. Das Bundesverfassungsgericht ist somit erneut ein wichtiges Korrektiv, um ein menschenwürdiges Leben für schutzsuchende Menschen in Deutschland zu garantieren."

Das Bundesverfassungsgericht hält für aktuelle Debatten höchst relevant fest: "Migrationspolitische Erwägungen, Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, können von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen. Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren." (Rn. 56)

Bürgergeld muss auch für Geflüchtete gelten

Das Urteil stärkt zudem die Kritikerinnen des Asylbewerberleistungsgesetzes, die seit Jahren die Abschaffung dieses diskriminierenden Gesetzes fordern. "Das Urteil aus Karlsruhe ist auch ein Arbeitsauftrag für die Ampel-Regierung, endlich den Missständen bei der Versorgung von Asylsuchenden ein Ende zu setzen. Konsequent ist einzig und allein die Abschaffung des diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes und die Einbeziehung aller Geflüchteten ins Bürgergeld", sagt Wiebke Judith. Schließlich hatte die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag eine Überarbeitung des Asylbewerberleistungsgesetzes "im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" versprochen. Geändert wurde bislang jedoch nichts.

"Das Asylbewerberleistungsgesetz verstößt gegen die Verfassungsgrundsätze der Menschenwürde, des Sozialstaatsprinzips und des Gleichheitsgebots, gegen die UN-Kinderrechtskonvention und das Menschenrecht auf Gesundheit. Die diskriminierenden Sachleistungen und die Minimalmedizin sind dabei auch noch nachweislich teurer als reguläre Sozialleistungen", sagt Georg Classen, vom Flüchtlingsrat Berlin, der erst vor wenigen Tagen im November 2022 gemeinsam mit PRO ASYL eine umfassende Analyse des Asylbewerberleistungsgesetzes veröffentlicht hat. https://www.proasyl.de/material/stellungnahme-asylblg-2/

Das Bundesverfassungsgericht stellt weiter fest:
"Auch ein politisch ausgehandelter Kompromiss darf nicht zu sachlich nicht begründbaren Ergebnissen führen. Schlicht gegriffene Zahlen genügen ebenso wenig wie Schätzungen ins Blaue hinein den verfassungsrechtlichen Anforderungen, wenn sie nicht wenigstens im Ergebnis nachvollzogen werden können." (Rn. 59)

Dass die zehnprozentige Leistungskürzung nun vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde, überrascht nicht. Zahlreiche Fachorganisationen hatten in dem Verfahren beim Bundesverfassungsgericht kritische Stellungnahmen abgegeben. Für PRO ASYL hat Rechtsanwalt und Sozialrechtsexperte Volker Gerloff in seiner Stellungnahme erläutert, dass die fiktive "Zwangsverpartnerung" durch den Gesetzgeber jeder sachlichen und empirischen Grundlage entbehrt.

Schon 2012 hatte das höchste deutsche Gericht jahrelangen Leistungskürzungen durch das Asylbewerberleistungsgesetz in einem wegweisenden Urteil ein vorläufiges Ende gesetzt.

Hinweis für die Praxis

Das Gericht verfügte mit seinem heutigen Urteil die Gewährung ungekürzter Leistungen nach Regelbedarfsstufe 1 ab sofort. Dies gilt auch rückwirkend, soweit gegen entsprechende Kürzungen noch fristgemäß Widerspruch oder Klage eingelegt wird oder wurde. Das Urteil bezieht sich formal nur auf Analogleistungen nach § 2 AsylbLG, ist aber nach rechtlicher Einschätzung von PRO ASYL und dem Berliner Flüchtlingsrat auf die noch geringeren, ebenfalls um zehn Prozent gekürzten Leistungen nach §§ 3/3a AsylbLG für Alleinstehende in Sammelunterkünften übertragbar, gegen die daher jetzt ebenfalls Widerspruch und Klage eingelegt werden sollte.

Flüchtlingsrat Berlin, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin

Mehr dazu bei https://www.fluechtlingsrat-berlin.de
und die Pressemitteilung von Pro Asyl und dem Flüchtlingsrat als PDF https://www.aktion-freiheitstattangst.org/images/docs/20221124PM-AsylbLG-final.pdf
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