#verbot

stefanh@pod.geraspora.de

Der Journalist und Jurist Heribert #Prantl appellierte, bisher ungenutzte Grundgesetzartikel der wehrhaften Demokratie gegen die #noAfD einzusetzen. Auf Basis von Artikel 18 des #Grundgesetze|s brauche es ein "Politikverbot für Björn #Höcke" und ein #Verbot der AfD. Für welche Zeiten, wenn nicht für diese, hätten die Väter und Mütter des Grundgesetzes diesen Artikel erschaffen, so Prantl.

Art 18 GG:
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

mrd_ill_be_back@diasp.org

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Kein #Vergeben – kein #Vergessen: #Gedenken heißt Handeln!

Als antifaschistisches Bündnis rufen wir am 9. November 2023, dem 85. Jahrestag der #Novemberpogrome, zu einer #Gedenkkundgebung am Mahnmal Levetzowstraße mit anschließender kraftvoller, antifaschistischer #Demo durch #Moabit auf.

Der 9. November 1938 war der Höhepunkt der Novemberpogrome und das Fanal für den #Massenmord an über 6 Millionen #Jüdinnen* #Juden. Schrittweise hatten die #Nazis bis dahin die #Ausgrenzung der jüdischen Bevölkerung mit #Berufsverboten, dem #Ausschluss aus #Universitäten, dem #Raub jüdischen Eigentums und der #Markierung von JüdinnenJuden und anderen Minderheiten als “rassische Feinde” der sogenannten “Volksgemeinschaft” betrieben. Die #Reichspogromnacht stellte den Übergang von der Diskriminierungs- zur #Vernichtungspolitik dar. Staatlich orchestriert und angestoßen, kam es überall in Deutschland und #Österreich unter der Anführung von #SA und #SS zu einem hasserfüllten Ausbruch des deutschen Mobs gegen die jüdische Bevölkerung. In ihrer antisemitischen Zerstörungswut plünderten sie jüdische Geschäfte und Wohnungen, zerstörten Friedhöfe und über die Hälfte der #Synagogen und #Gebetshäuser; viele wurden in Brand gesteckt. JüdinnenJuden wurden durch die Straßen getrieben, #verschleppt, #inhaftiert, #vergewaltigt. Über 1.300 wurden ermordet. Am 10. November erfolgten die ersten reichsweiten, systematischen #Deportationen von 30.000 JüdinnenJuden in die ersten #Konzentrationslager. Mit der weiteren Entrechtung und dem #Verbot der #Auswanderung ab 1941 wurden immer mehr JüdinnenJuden verhaftet. Die Menschen denen es nicht gelang zu fliehen oder sich zu verstecken, wurden weiter über die Deportationsstationen in die besetzten #Ostgebiete geschickt, um sie dort in den #Vernichtungslagern zu ermorden. Allein vom Güterbahnhof Moabit wurden über 32.000 JüdinnenJuden deportiert. In langen Marschkolonnen wurden sie mitten am Tag durch Moabit getrieben, das rund um das Westfälische Viertel Heimat vieler JüdinnenJuden war, um in den am Bahnhof bereit stehenden Waggons abtransportiert zu werden.
Was bis dahin eine unheilvolle Bedrohung war, wurde Realität: Der vom antisemitischen #Wahn getriebene Versuch der #Vernichtung aller und jedes einzelnen Juden, jeder einzelnen Jüdin, der erst mit der Niederlage #Nazideutschlands 1945 gestoppt werden konnte.

Die heutige deutsche “Erinnerungskultur”, die von #Staat, #Politik und #Zivilgesellschaft getragen wird, war ein langer, widerstands- und widerspruchsvoller Prozess, der teils von #Überlebenden und Antifaschistinnen erkämpft, von juristischen Meilensteinen wie dem Eichmann- und den #Auschwitzprozessen angestoßen, aber auch durch die staatliche Institutionalisierung des Gedenkens ab den 1990er Jahren stabilisiert wurde. Damit wurde die “Aufarbeitung der #Vergangenheit” zugleich zur staatstragenden Doktrin funktionalisiert. 1945 wurde zur Stunde Null, zum ideologischen Symbol des absoluten Bruchs mit der “ #Volksgemeinschaft”. Vom Fortleben nationalsozialistischer #Ideologie wollten und wollen die gut gewordenen #Deutschen nichts wissen. Bis heute gilt: “Von allem nichts gewusst!” In ihren Familien gab es keine Nazis, alle waren im Nachhinein kleinere oder größere Widerständlerinnen. Die liberale Bundesrepublik ist heute “stolz” auf ihr #Holocaustmahnmal, weil sie einen #Schlussstrich unter die Vergangenheit gesetzt hat.
Doch neben den kontinuierlichen und unverhohlenen Angriffen auf das Gedenken an die #Shoah und dessen #Leugnung von #Neonazis und anderen Rechten, bricht sich auch die unbewusste #Schuldabwehr der #Erinnerungsgemeinschaft selbst immer wieder Bahn. Etwa wenn Liberalnationale von der “ #Moralkeule #Auschwitz” sprechen (Martin #Walser), der Antisemitismus der #Linksliberalen so schwer auf ihnen lastet, dass er “gesagt werden muss” (Günter #Grass), antisemitische Flugblätter in Schulranzen von heutigen Regierungsverantwortlichen als “ #Jugendsünde” bezeichnet werden (Hubert #Aiwanger) oder in Form der Anschläge und hinterlassenen antisemitischen, rassistischen, #LGBTIQ*-feindlichen Schriften in #Berlin, etwa an der abgebrannten Bücherbox am Gedenkort Gleis 17 und dem Denkmal für die im #Nationalsozialismus verfolgten #Homosexuellen. Dies zeigt sich ebenfalls häufig, wenn eine vermeintlich linke #Palästinasolidarität dafür herhalten muss, die eigenen antisemitischen #Aggressionen gegen den #jüdischen Staat mit moralisch gutem Gewissen ausleben zu können. Dabei dient der israelische Staat nicht nur als #Projektionsfläche für die “ #Vergangenheitsbewältigung” der deutschen Antisemitinnen, er ist auch das internationale Feindbild eines globalen Antisemitismus geworden – ganz unabhängig davon, welche Regierung in Israel an der Macht ist.
Es gilt für uns Antifaschistinnen, für die Existenz des Staates Israel, das heißt den Staat der Überlebenden der Shoah, als #Zufluchtsort und notwendige #Sicherheitsgarantie für Jüdinnen*Juden einzustehen und sich mit der starken israelischen #Demokratiebewegung zu solidarisieren.
Antifaschistisches Gedenken heißt für uns, die Widersprüche der deutschen “Vergangenheitsbewältigung” ernst zu nehmen, jede Form des deutschen “Wirs” anzugreifen und das Fortwähren des Antisemitismus aufzuzeigen und zu bekämpfen – erst recht in Zeiten einer sich erneut verschärfenden deutschen und europäischen Politik gegen #Geflüchtete, wieder aufkeimenden rassistischen #Mobilisierungen und extrem rechten Wahlerfolgen.

Das Bündnis zum Gedenken an den 9. November ruft auch dieses Jahr wieder zu einer Gedenkkundgebung am Mahnmal an der ehemaligen Synagoge in der Levetzowstraße in Moabit auf. Anschließend wird eine antifaschistische Demonstration durch Moabit zum #Deportationsmahnmal auf der Putlitzbrücke führen.

Unser Gedenken heißt:
– Solidarität mit allen von Antisemitismus Betroffenen und #Israel als ihrem #Zufluchtsort
– Keine #Versöhnung mit #Deutschland
– Gegen jeden #Antisemitismus

Gedenkkundgebung und antifaschistischen Demonstration
9. November 2023 | 18.00 Uhr | Mahnmal Levetzowstraße | Moabit

https://9november.blackblogs.org/ #antifa in moabit wird dieses jahr möglicherweise etwas gefährlicher, als die letzten jahre, ich empfehle warme unauffällige kleidung and i cant believe, that i am writing this!

deutschlandfunk@squeet.me

Höferlin (FDP) fordert schnelles Hamas-Verbot in Deutschland

Antisemitismus - FDP fordert schnelles Hamas-Verbot in Deutschland

Der FDP-Politiker Manuel Höferlin fordert ein schnelles Verbot für die Hamas in Deutschland. "Ich erwarte , dass es jetzt sehr bald geschieht", sagte Höferlin.#ManuelHöferlin #FDP #HAMAS #Verbot #DEUTSCHLAND
Höferlin (FDP) fordert schnelles Hamas-Verbot in Deutschland

deutschlandfunk@squeet.me

Kommentar zu Hamas-Sympathisanten: Antisemitismusarbeit machen

Kommentar - Antisemitismusarbeit bei Hamas-Sympathisanten nicht vergessen

In Deutschland soll es ein Betätigungsverbot für die Hamas geben. Ein überfälliger Schritt, kommentiert Luise Sammann. Aber Verbote allein reichten nicht.#HAMAS #Samidoun #Neukölln #Verbot #Betätigungsverbot #ISRAEL
Kommentar zu Hamas-Sympathisanten: Antisemitismusarbeit machen

deutschlandfunk@squeet.me

Kommentar zum "Hammerskins"-Verbot: Warum erst jetzt?

Kommentar - "Hammerskins"-Verbot – keine Glanzleistung der Behörden

Das Verbot der Neonazi-Vereinigung "Hammerskins" war richtig, wenn auch zu spät, meint Johanna Hemkentokrax. Es bleiben Fragen offen.#HammerskinsCrew38RechtsextremismusNeonazis #Verbot #Razzia
Kommentar zum "Hammerskins"-Verbot: Warum erst jetzt?

aktionfsa@diasp.eu

04.08.2023 Erneut Durchsuchungen gegen Linksunten Indymedia

Nur der nichtexistente Verein dürfte klagen

Die deutsche Bürokratie ist manchmal dem Vorgehen der Bürger von Schilda ebenbürtig. Sechs Jahre nach der Durchsuchung mehrerer Räume in Freiburg durch das Stuttgarter Landeskriminalamt nach dem Verbot des Bundesinnenministerium gegen die Plattform Linksunten Indymedia sind nun erneut die Räume und digitalen Geräte von fünf Personen durchsucht worden.

Ihnen wird vorgeworfen die archivierten Webseiten von Indymedia im Internet weiterhin zugänglich zu machen. Damit stünden sie, wie Netzpolitik.org schreibt, „im Verdacht, sich wegen der Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts dieser verbotenen Vereinigung strafbar gemacht zu haben.“ So lautet die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und des baden-württembergischen Landeskriminalamts (LKA).

Die vor 6 Jahren und auch die teilweise identisch heute Betroffenen bestreiten die Existenz eines solchen Vereins. Allerdings argumentiert nun das Bundesverwaltungsgericht in seiner Klageabweisung an die Betroffenen, dass der vermeintliche Verein selbst klagen müsse.

Diese Spitzfindigkeit hat die Bürgerrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) als einen „Missbrauch des Vereinsrechts“ bezeichnet. Netzpolitik.org schreibt als Fazit: Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft wirft auch die Frage auf, wie eigentlich "eine nicht mehr existierende Vereinigung" unterstützt werden kann. Mit der gestrigen Durchsuchung signalisiert die Staatsanwaltschaft, dass sie der Auffassung ist, es gebe diese.

David Werdermann von der GFF beklagt den Versuch "einer Auslöschung linker Bewegungsgeschichte". Das mit den Maßnahmen verfolgte Archiv dokumentiert eine jahrelange Geschichte linker Bewegungen. In den Ermittlungen vor 6 Jahren wurden keine konkreten Anschuldigungen gegen einzelne Artikel oder Beiträge erhoben, sondern einfach die ganze Plattform verboten. Das hatten Juristen bereits damals als unrechtmäßig kritisiert.

Heute bleibt die Frage offen, wie sich jemand dagegen verteidigen kann, einer ominösen Vereinigung anzugehören, wenn nur dieser "Verein" dazu klageberechtigt sein soll ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/linksunten-indymedia-die-suche-nach-einer-verbotenen-vereinigung/
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Tags: #Indymedia #linksunten #Verbot #Klageberechtigung #Bürokratie #Schilda #Durchsuchungen #Beschlagnahme #Archiv #Dokumentation #Polizei #Grundrechte #Menschenrechte

aktionfsa@diasp.eu

07.06.2023 GLOBAL BAN ON WEAPONIZED DRONES

KAMPAGNE FÜR EIN GLOBALES VERBOT VON BEWAFFNETEN DROHNEN

Als langjähriger Unterstützer in der Drohnen-Kampagne ruft auch Aktion Freiheit statt Angst e.V. dazu auf, die Kampagne für ein globales Verbot von bewaffneten Drohnen zu unterstützen.

AUFRUF ZUR INTERNATIONALEN UNTERSTÜTZUNG

In der folgenden Erklärung wird von nationalen und internationalen Organisationen die Forderung erhoben, dass die Vereinten Nationen einen Vertrag über das Verbot bewaffneter Drohnen verabschieden. Diese Forderung ist inspiriert durch das Übereinkommen über das Verbot biologischer Waffen (1972), das Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen (1997), das Übereinkommen über das Verbot von Antipersonenminen (1999), das Übereinkommen über das Verbot von Streumunition (2010), den UN-Vertrag über das Verbot von Atomwaffen (2017) und ist solidarisch mit der Kampagne für einen UN-Vertrag zum Verbot von Killerrobotern. Die Forderung nach einem Verbot von bewaffneten Drohnen bezieht sich auf Grundwerte wie Menschenrechte, Internationalismus, Repräsentation des globalen Südens und seinen Schutz vor neokolonialer Ausbeutung und Stellvertreterkriegen und beachtet die Stimmen von Graswurzelbewegungen und von Frauen, jüngeren Menschen und Marginalisierten weltweit. Wir sind uns der drohenden Gefahr bewusst, dass bewaffnete Drohnen autonom werden können, was das Potenzial für Tod und Zerstörung weiter erhöht.

In Anbetracht dessen, dass der Einsatz von bewaffneten Drohnen (UAV - "unmanned aerial vehicles") in den letzten 21 Jahren zur Tötung, Verletzung, Terrorisierung und/oder Vertreibung von Millionen Menschen in Afghanistan, Irak, Pakistan, Palästina, Syrien, Libanon, Iran, Jemen, Somalia, Libyen, Mali, Niger, Äthiopien, Sudan, Südsudan, der armenischen Region in Aserbaidschan, Westsahara, kurdischen Regionen in der Türkei, Ukraine, Russland und anderen Orten geführt hat;

In Anbetracht dessen, dass zahlreiche detaillierte Studien und Berichte über Opfer durch den Einsatz von bewaffneten Drohnen darauf hinweisen, dass es sich bei der Mehrzahl der getöteten, verletzten, vertriebenen oder anderweitig geschädigten Menschen um Nichtkombattant*innen, darunter Frauen und Kinder, handelte;

In Anbetracht dessen, dass ganze Gemeinschaften und große Bevölkerungsgruppen durch den ständigen Flug bewaffneter Drohnen am Himmel über ihren Köpfen terrorisiert, eingeschüchtert und psychologisch geschädigt werden, auch wenn sie selbst nicht durch die Waffen getroffen werden;

In Anbetracht dessen, dass die Vereinigten Staaten, China, die Türkei, Pakistan, Indien, Iran, Israel, das Vereinigte Königreich, Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien, Südafrika, Südkorea, Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate, Kasachstan, Russland und die Ukraine bewaffnete Drohnen produzieren und/oder entwickeln, während eine wachsende Zahl von Ländern kleinere, kostengünstige „herumlungernde“ Einwegmunition ("loitering munition") und/oder Einwegdrohnen, die sogenannten "Selbstmord"- oder "Kamikaze"-Drohnen, produziert;In Anbetracht dessen, dass einige dieser Länder, darunter die Vereinigten Staaten, Israel, China, die Türkei und der Iran, waffenfähige Drohnen in immer mehr Länder exportieren, während Hersteller in weiteren Ländern Teile für die Produktion bewaffneter Drohnen exportieren; In Anbetracht dessen, dass der Einsatz bewaffneter Drohnen zu zahlreichen Verstößen gegen internationale Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht durch Staaten und nichtstaatliche bewaffnete Gruppen auf der ganzen Welt geführt hat, darunter Verstöße gegen internationale Grenzen, nationale Souveränitätsrechte und UN-Abkommen;

In Anbetracht dessen, dass die Materialien, die für den Bau und die Bewaffnung rudimentärer Drohnen erforderlich sind, weder technologisch fortgeschritten noch teuer sind, so dass ihr Einsatz bei Milizen, Söldnern, Aufständischen und Einzelpersonen in alarmierendem Tempo zunimmt; In Anbetracht dessen, dass eine wachsende Zahl nichtstaatlicher Akteure Angriffe und Attentate mit bewaffneten Drohnen verübt hat, unter anderem: Constellis Group (ehemals Blackwater), Wagner Group, Al-Shabab, die Taliban, der Islamische Staat, Al-Qaida, libysche Rebellen, Hisbollah, Hamas, die Houthis, Boko Haram, mexikanische Drogenkartelle sowie Milizen und Söldner in Venezuela, Kolumbien, Sudan, Mali, Myanmar und anderen Ländern des globalen Südens;

In Anbetracht dessen, dass bewaffnete Drohnen häufig in unerklärten und illegalen Kriegen eingesetzt werden;

In Anbetracht dessen, dass bewaffnete Drohnen die Hemmschwelle zum bewaffneten Konflikt senken und Kriege ausweiten und verlängern können, da sie Angriffe ohne physisches Risiko für das Boden- und Luftwaffenpersonal der Anwendenden der bewaffneten Drohnen ermöglichen; In Anbetracht dessen, dass, abgesehen vom russisch-ukrainischen Krieg, die meisten Angriffe bewaffneter Drohnen bisher gegen nicht-weiße, nicht-christliche Menschen im globalen Süden gerichtet waren oder sind;

In Anbetracht dessen, dass sowohl technologisch fortgeschrittene als auch einfache Drohnen mit Raketen oder Bomben ausgerüstet werden können, die chemische Waffen oder abgereichertes Uran enthalten;

In Anbetracht dessen, dass sowohl technologisch fortgeschrittene als auch einfache bewaffnete Drohnen eine existenzielle Bedrohung für die Menschheit und den Planeten darstellen, da sie für Angriffe auf Atomkraftwerke eingesetzt werden können, von denen es Hunderte in 32 Ländern, vor allem im globalen Norden, gibt;

In Anbetracht dessen, dass bewaffnete Drohnen aus den oben genannten Gründen ein Instrument zur Verletzung des nationalen und internationalen Rechts darstellen, wodurch sich Feindseligkeiten ausweiten und die Wahrscheinlichkeit von innerstaatlichen Konflikten, Stellvertreterkriegen, größeren Kriegen und der Eskalation bis hin zu nuklearen Bedrohungen steigt;

In Anbetracht dessen, dass der Einsatz bewaffneter Drohnen die grundlegenden Menschenrechte verletzt, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948) und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (1976) garantiert sind, insbesondere im Hinblick auf das Recht auf Leben, Privatsphäre und ein faires Verfahren, sowie gegen die Genfer Konventionen und ihre Protokolle (1949, 1977), insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Zivilbevölkerung vor unterschiedslosen oder unverhältnismäßigen Angriffen;

... stellen wir folgende Forderungen:

Wir fordern die UN-Generalversammlung, den UN-Menschenrechtsrat und die zuständigen Ausschüsse der Vereinten Nationen auf, unverzüglich die Verstöße gegen das Völkerrecht und die Menschenrechte durch staatliche und nichtstaatliche Akteure, die Drohnenangriffe aus der Luft verübt haben oder verüben, zu untersuchen.

Wir fordern den Internationalen Strafgerichtshof auf, die schwerwiegendsten Fälle von Drohnenangriffen auf zivile Ziele als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu untersuchen, darunter Angriffe auf Rettungs- und Hilfskräfte, Hochzeiten, Beerdigungen und alle Drohnenangriffe, bei denen keine Kriegserklärung vorliegt zwischen dem angreifenden Land und dem Land, in dem die Angriffe stattgefunden haben.

Wir fordern die Generalversammlung der Vereinten Nationen auf, die tatsächlichen Opferzahlen durch Drohnenangriffe sowie deren Umstände zu untersuchen und Entschädigungen für die Opfer unter Nichtkombattant*innen zu fordern.

Wir fordern die Regierungen aller Länder der Welt auf, die Entwicklung, den Bau, die Produktion, das Testen, die Lagerung, den Verkauf, den Export und den Einsatz bewaffneter Drohnen zu verbieten.

UND: Wir fordern die Generalversammlung der Vereinten Nationen nachdrücklich dazu auf, einen Vertrag auszuarbeiten und zu verabschieden, der die Entwicklung, den Bau, die Produktion, das Testen, die Lagerung, den Verkauf, den Export, den Einsatz und die Verbreitung bewaffneter Drohnen weltweit verbietet.

Initiiert: 1. Mai 2023 Initiierende Organisationen (in alphabetischer Reihenfolge): Ban Killer Drones (USA) Bund für Soziale Verteidigung (Germany) CODEPINK: Women for Peace Drohnen-Kampagne (German Drone Campaign) Drone Wars UK International Fellowship of Reconciliation (IFOR) International Peace Bureau (IPB) Veterans for Peace Women for Peace in Upstate New York World BEYOND War

Weitere Organisationen haben den Aufruf schon unterstützt. Am 8. Juni 2023 wird eine erweiterte Liste der Organisationen aus verschiedenen Ländern veröffentlicht, die bis dahin diesen Aufruf unterstützt haben. Auch danach wird die Möglichkeit bestehen, als Organisation den Aufruf zu unterzeichnen, was ebenfalls veröffentlicht wird.

Um den Aufruf als Organisation im deutschsprachigen Raum zu unterzeichnen, bitte eine Email an die Mitgründerin der deutschen Drohnen-Kampagne, Elsa Rassbach, schicken: elsarassbach@gmail.com Betreff: "Kampagne"

Bitte beachten: Internationaler Friedenskongress 10/11 Juni WienWir möchten euch noch einmal auf den Friedenskongress in Wien am 10./11. Juni hinweisen, wo ein Verbot bewaffneter Drohnen auch ein Thema sein wird. Ihr könnt an diesem auch virtuell teilnehmen. Meldet euch an unter: https://forms.gle/cFCeY62wgmXyUVaH7, dann bekommt ihr den link zur Einwahl zugeschickt.

Mehr dazu bei https://drohnen-kampagne.de/
Kategorie[25]: Schule ohne Militär Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3ut
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