#bka

aktionfsa@diasp.eu

27.02.2022 Europol fordert Anbieter zu Sperrung von Accounts auf

Antiterrorismus-Zentrum gegen "Werbung für Migration"

Bei Europol in Den Haag gibt es, wie auch in Deutschland beim BKA, eine Meldestelle für Internetinhalte. Diese ist beim dortigen Antiterrorismus-Zentrum angesiedelt. Diese Meldestelle hat(te) eigentlich die Aufgabe terroristische Inhalte aufzuspüren. Wie so oft hat auch hier die Salamitaktik zugeschlagen. So wurde der Aufgabenbereich schnell auf die verbotene Unterstützung irregulärer Migration ausgeweitet.

So hat diese Stelle, wie netzpolitik.org berichtet, im vergangenen Jahr mindestens 455 Accounts in Sozialen Medien, die für Schleuserdienste tätig zu sein scheinen, bei den Anbietern zur Sperrung gemeldet. Ob und wie oft diese der Aufforderung gefolgt sind, ist nicht bekannt. Europol meint aber damit "erfolgreich" gewesen zu sein.

Darüber hinaus meldet Europol die Erkenntnisse über diese Accounts auch an die nationalen Polizeibehörden, in Deutschland an das für "Menschenschmuggel" zuständige BKA. Welche Maßnahmen in den Ländern gegen z.B. Angebote für gefälschte Reisedokumente eingeleitet wurden, geht aus den Meldungen von Europol nicht hervor.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/flucht-ueber-belarus-europol-wollte-455-accounts-wegen-migrantenschleusung-loeschen-lassen/
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7938-20220227-europol-fordert-anbieter-zu-sperrung-von-accounts-auf.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/7938-20220227-europol-fordert-anbieter-zu-sperrung-von-accounts-auf.htm
Tags: #Europol #BKA #asozialeNetzwerke #Sperrung #Accounts #Antiterrorismuszentrum #Asyl #Flucht #Folter #Abschiebung #Migration #Frontex #Fluggastdatenbank #EuroDAC #Europol #Schengen #VisaWaiver #Verfolgung

aktionfsa@diasp.eu

Prüfbericht zum BKA Staatstrojaner

Dieser Prüfbericht ist bis 2080 geheim

Deutsche Gründlichkeit zahlt sich aus. Auch die geheimen Überwachungsprogramme von Polizei und Geheimdiensten(?) werden amtlich geprüft. Allerdings sind die Prüfberichte für die Beteiligten alles andere als eine Empfehlung, wie netzpolitik.org schreibt:

  • Das Bundeskriminalamt durfte einen Trojaner von FinFisher fünf Jahre lang nicht einsetzen, weil sein Funktionsumfang gegen Recht und Gesetz verstieß.
  • Bei NSO Pegasus hatte das BKA zwei Jahre lang „gravierende rechtliche Bedenken“.
  • DigiTask verstieß so deutlich gegen deutsche Gesetze, dass die Software nach der ersten unabhängigen Untersuchung eingestampft wurde.

Nun folgte also die Prüfung des vom BKA selbst entwickelten Staatstrojaners RCIS u.a. durch den Bundesdatenschutzbeauftragten. Selbstverständlich sind seine Untersuchungen streng geheim und sein Bericht verbraucht sehr viel schwarze Farbe, um entscheidenen Zeilen unleserlich zu machen. Aber wie gesagt, ab 2080 wird der Bericht vollständig lesbar sein. Auch diese geschwärzte Version erhielt netzpolitik.org erst nach einer Informationsfreiheitsanzeige über FragdenStaat.de.

Bis dahin muss man sich wundern, dass der Bericht nur 10 Seiten lang ist, während die Einschätzung durch den Chaos Computer Club (CCC) ohne Details bereits fast doppelt solang ist. Der CCC hat seine Bereitschaft erklärt auch RCIS auf Herz und Nieren zu prüfen.

Fazit?

  • Dass Staatstrojaner die IT-Sicherheit aller schwächen, weil sie Sicherheitslücken ausnutzen und offenlassen, wird im Bericht nicht behandelt.
  • Dass sämtliche Daten, die der Trojaner an Polizei oder Geheimdienste übermittelt, von allen Akteur:innen manipuliert oder gefälscht werden können, wird im Bericht nicht behandelt.
  • Das Eindringen in den Kernbereich privater Lebensgestaltung, der laut Bundesverfassungsgericht unantastbar bleiben soll, wird einfach hingenommen. Herr Kelber bemerkt lediglich, dass "aufgezeichnete Gespräche auch teilweise gelöscht werden müssen, sofern der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung dies erfordert.“ Das BVerfG wollte bereits den Zugriff auf solche Daten verbieten!

Ansonsten gibt der Prüfbericht zu, dass von der Software lediglich Teile analysiert wurden und nicht der vollständige Quellcode - noch Fragen?

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/die-software-ist-%e2%96%88%e2%96%88%e2%96%88%e2%96%88%e2%96%88%e2%96%88%e2%96%88-%e2%96%88%e2%96%88%e2%96%88%e2%96%88%e2%96%88%e2%96%88%e2%96%88-%e2%96%88%e2%96%88%e2%96%88%e2%96%88%e2%96%88%e2%96%88/
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7933-20220222-pruefbericht-zum-bka-staatstrojaner.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/7933-20220222-pruefbericht-zum-bka-staatstrojaner.htm
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aktionfsa@diasp.eu

07.02.2022 Netzwerkdurchsetzungsgesetz vor "Härtetest"

Private Firmen werden zu Zensoren des Internets

Seit einer Woche läuft die 2. Phase des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Ab jetzt sind "große Anbieter sozialer Netzwerke" verpflichtet "potenziell strafrechtlich relevante Inhalte an das BKA zu melden". Angeblich soll damit ein weiterer "rechtsfreier Raum" geschlossen werden.

Natürlich ist das Blödsinn

1 Gibt es diesen "rechtsfreien Raum"überhaupt nicht, da auch bereits vorher Jede/r die Möglichkeit hatte, gegen strafrechtlich relevante Inhalte, etwas Beleidigungen oder Belästigungen vorzugehen. Ein Mangel bestand und besteht lediglich in der Langsamkeit der Justiz.
2 Juristisch ist die Definition "große Anbieter sozialer Netzwerke"sehr ungenau gefaßt und man kann befürchten, dass sich diese Definition langfristig zu immer kleineren Anbietern erweitert und diese schon personell vor unlösbare Probleme stellt.
3 Auch die großen Anbieter haben in der ersten Woche dieser Regelung möglichst ignoriert - zum einen auch wegen der Belastung durch das Gesetz, zum andern aber auch weil die "potenziell strafrechtlich relevante Inhalte" beliebig unklar sind.
4 Praktisch wird damit einer beliebigen Zensur durch die privaten Anbieter Tür und Tor geöffnet. Im Endergebnis ist es dann egal ob irgendwann später das BKA oder ein Gericht die Löschung von Beiträgen als illegal erklärt.

Damit bleibt nur eine wirklich handfeste Aussage zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Das BKA rechnet mit 250.000 solcher Meldungen pro Jahr und 150.000 Strafverfahren und dafür werden in der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) künftig etwa 200 BKA-Beamt:innen arbeiten.

Das erinert uns an das Gesetz zur Speicherung von Flugreisedaten (PNR). Dort werden zu 99% False Positives von vielen Beamt:innen händisch überprüft und zu den Akten gelegt (Flugreisedatenauswertung liefert 99,7% Fehler ). Was bleibt ist lediglich ein weitere Anstieg der Überwachungsgesamtrechnung der die Menschen ausgesetzt sind.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/netzwerkdurchsetzungsgesetz-ab-februar-gilt-die-meldepflicht-eigentlich/
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7918-20220207-netzwerkdurchsetzungsgesetz-vor-haertetest.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/7918-20220207-netzwerkdurchsetzungsgesetz-vor-haertetest.htm
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aktionfsa@diasp.eu

11.09.2021 Tageszeitung klagt gegen Bundesrepublik

Freie Meinungsbildung wird verfolgt

Wieviel freie Presse darf es denn sein? Geht es nach dem Grundgesetz, so darf die Pressefreiheit nicht eingeschränkt werden. Trotzdem wird die linke Tageszeitung "Junge Welt" vom Verfassungsschutz beobachtet - wie wahrscheinlich einige Presseorgane in der Bundesrepublik - aber nun sogar in deren Jahresbericht als "linksextremistische Gruppierung" genannt, was die Erreichbarkeit und Verbreitung ihrer Inhalte stark behindert und die wirtschaftlichen Grundlagen des Verlags bedroht.

Dagegen wehrt sich die Redaktion mit einer Klage.

Tageszeitung junge Welt wehrt sich gegen Beobachtung durch Verfassungsschutz.
Klage gegen Bundesrepublik Deutschland eingereicht

Pressemitteilung, Fr., 10.9.2021, 11 Uhr: Berlin. Die Verlag 8. Mai GmbH, in der die überregionale Tageszeitung junge Welt erscheint, hat Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Dies teilt die Zeitung in ihrer Wochenendausgabe (11./12.9.2021) mit. Klage und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung richten sich gegen die Erwähnung in den jährlichen Berichten des Bundesamtes für Verfassungsschutz seit 1998. Verlag und Zeitung werden seitdem, mit wenigen Jahren Unterbrechung, als "linksextremistische Gruppierungen" eingestuft.

Der linke, aber unabhängige Verlag 8. Mai sieht in der geheimdienstlichen Beobachtung und Kriminalisierung ihrer Presseerzeugnisse einen erheblichen Angriff auf ihre Grundrechte, insbesondere auf Pressefreiheit, Berufsfreiheit und allgemeines Persönlichkeitsrecht. Dies führt zu Einschränkungen im Bereich Marketing (z. B. Werbeboykott), in der Verfügbarkeit der Zeitung (z. B. Sperrung der Webseite jungewelt.de) sowie Auslistungen im Einzelhandel und Behinderungen der redaktionellen Arbeit. Die Erwähnungen im Verfassungsschutzbericht stellten erhebliche Beeinträchtigungen der redaktionellen Arbeit und im Wettbewerb dar, erklärt Chefredakteur Stefan Huth: Der Verfassungsschutz verletze "in unverantwortlicher Weise das Grundgesetz, indem die Tageszeitung massiv in der Ausübung ihrer demokratischen Rechte behindert" werde, so Huth. "Die Rechtswidrigkeit dieses Vorgehens wollen wir nun feststellen lassen."

Im März 2021 hatten sich Redaktion und Verlag mit einem offenen Brief an alle Fraktionen im Deutschen Bundestag gewandt. Sie wiesen auf "erhebliche Nachteile im Wettbewerb" hin, die der jungen Welt aus der geheimdienstlichen Nennung erwachsen. Als Reaktion auf den offenen Brief stellte die Bundestagsfraktion der Partei Die Linke eine Kleine Anfrage (BT-Drucksache 19/28956) an die Bundesregierung, um sich nach den Gründen für dieses Vorgehen zu erkundigen. Das Bundesinnenministerium, für Beobachtung und Nennung der Zeitung und des Verlages im Verfassungsschutzbericht verantwortlich, antwortete im Namen der Bundesregierung. Das Vorgehen gegen die junge Welt wird mit deren weltanschaulichen Orientierung begründet.

In der Klageschrift wird verlangt, dass jede weitere Verbreitung der Verfassungsschutzberichte, in denen diskriminierende Passagen über Verlag und Redaktion enthalten sind, unterlassen wird. Es wird zudem eine Richtigstellung und Anerkenntnis der Rechtswidrigkeit des bisherigen Vorgehens verlangt. Auf dem Wege einer einstweiligen Verfügung soll eine weitere Verbreitung bis zur endgültigen Gerichtsentscheidung unterbunden werden. Prozessbevollmächtigt für den Verlag ist die Rechtsanwältin Anja Heinrich aus Berlin.

Verlag 8. Mai GmbH
Tageszeitung "junge Welt"
Torstraße 6, 10119 Berlin

"neue Cyberstrategie"

Wie wichtig die Berichterstattung der "Jungen Welt" in Zeiten der Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit ist, wird schon in der Ausgabe von gestern deutlich, in der die "neue Cyberstrategie" der Bundesrepublik untersucht wird. Auch hier geht neben der wirklichen Abwehr von Cyberangriffen darum, mißliebige Äußerungen im Internet kontrollieren und ahnden zu können.
Restriktiv im "Cyberraum" - Noch mehr Überwachung und zentralisierte Kompetenzen

Die Leitlinien werden in 44 "strategischen Zielen" ausformuliert, was bei genauer Betrachtung auf ein Sammelsurium für noch mehr Überwachung und zentralisierte Kompetenzen hinausläuft. Dazu soll das Bundeskriminalamt seine "Strafverfolgung im Cyberraum" intensivieren und zum zentralen Dienstleister auch für die Bundesländer werden - was mal wieder die Kompetenzen der Länderpolizeibehörden einschränkt.

Ein Kernpunkt liegt in dem Ausspionieren sicherer Kommunikation. Die "Junge Welt" schreibt:

Maßnahmen gegen sichere Kommunikation
Damit Polizeien und Geheimdienste auch bei Messengerdiensten mitlesen können, sollen Anbieter wie Signal, Telegram oder Whats-App ihre Verschlüsselung schwächen und Inhalte auf Anforderung herausgeben. Schließlich regelt das Dokument auch das Ausnutzen fehlerhafter Software. Für den Einsatz von Staatstrojanern benötigen die Behörden sogenannte Zero-Day-Schwachstellen, die dann als Hintertür zu Rechnern oder Telefonen von Zielpersonen fungieren. Erstmals beschreitet die "Cybersicherheitsstrategie" hierzu einen bundesweit einheitlichen Ansatz ...

Abgesehen von dem Irrsinn Zero-Day-Schwachstellen auszunutzen, anstatt sie schnellstmöglich zu veröffentlichen und schließen zu lassen, denn auch die staatliche Software besitzt solche Schwachstellen, mal ganz abgesehen von den Schäden, die bei Wirtschaftsunternehmen dadurch auftreten können - dieses ganze Szenario kann nur in einen Polizei- und Überwachungsstaat führen.

Mehr dazu bei https://www.jungewelt.de/offener_brief
und https://www.jungewelt.de/artikel/410030.%C3%BCberwachung-restriktiv-im-cyberraum.html
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7765-20210911-tageszeitung-klagt-gegen-bundesrepublik.htm
Link im Tor-Netzwerk: nnksciarbrfsg3ud.onion/de/articles/7765-20210911-tageszeitung-klagt-gegen-bundesrepublik.htm
Tags: #Cyberwar #Cyberraum #Hacking #JungeWelt #Klage #BRD #Bundesrepublik #BKA #Polizei #Verschlüsselung #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Videoüberwachung #Lauschangriff #Überwachung #Schwachstellen #Exploits

aktionfsa@diasp.eu

28.07.2021 Drohne soll Sozialleistungsbetrug aufdecken

Auch Versammlungen können überwacht werden

Nein, es ist leider nicht der 1. April. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat wirklich eine Drohne beschafft, um "bandenmäßig strukturierte Tätergruppierungen" beim Erschleichen von Sozialleistungen zu überführen. Bezahlt wurde die Anschaffung vom den EU-Fonds für Innere Sicherheit und der Zweck des Gerätes ist demnach die Verfolgung von "Sozialleistungsbetrug durch Unionsbürger" in Nordrhein-Westfalen.

Welches Gerät angeschafft wurde, will das Bundesministerium allerdings schon nicht mehr verraten. Warum gerade beim "Sozialbetrug" diese Geheimhaltung existiert ist seltsam, denn über die 106 Quadrokopter der Polizei zur Beweissicherung nach schweren Straftaten oder Verkehrsunfällen wurde ausführlich berichtet.

Eventuell soll die Drohne die "Kommission Organisierte Kriminalität" (KOK) von BKA, der Bundespolizei, dem Zoll und verschiedenen Landeskriminalämtern angehören. Auf parlamentarische Anfragen von Bundestagsabgeordneten gab es dazu keine hilfreichen Anworten. Der Einsatz von Überwachungsdrohnen ist jedoch nur beim Ausspähnen von offen zugänglichen Arbeitsstätten (Baustellen, Biergärten, Gartenlokale) vortellbar. Ob dabei Menschen ohne Sozialversicherungsabgaben identifizierbar wären, ist unklar.

Nach Abschluss des EU-Förderprojekts gehen die Geräte in den Bestand der jeweiligen Polizeibehörden über und können künftig nach den (teilweise noch geplanten) neuen Versammlungsgesetzen auch im Rahmen von Demonstrationen und Kundgebungen eingesetzt werden.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/tp/features/NRW-Polizei-setzt-Drohne-gegen-Sozialleistungsbetrug-ein-6147742.html
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7718-20210728-drohne-soll-sozialleistungsbetrug-aufdecken.htm
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Tags: #BKA #Drohne #EU #NRW #Lauschangriff #Überwachung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Grundrechte #Sozialbetrug #OrganisierteKriminalität #Transparenz #Informationsfreiheit

atarifrosch@pluspora.com

14.06.2021 Tagesschau Investigativ: Breitscheidplatz-Attentat: Schwere Ermittlungspanne beim BKA

#Breitscheidplatz #Attentat #BKA

Also ich würde das ja keine „Panne“ mehr nennen. Eine Panne ist ein Unfall oder ein Versehen. Das stinkt aber hier ganz gewaltig nach Vertuschung.

Das Bundeskriminalamt (BKA) konnte die Anschlussinhaber angeblich nicht feststellen. rbb24 Recherche hat die Ermittlungen nachvollzogen und ist zu einem anderen Ergebnis gekommen: Eine Nummer gehört zu einem Fahrzeug von BMW, bei der zweiten Nummer meldet sich ein Herr, der recht gut Deutsch spricht.

Könnte man da vielleicht auf Leute stoßen, die jemand beim BKA nicht vor einem Gericht sehen will?

aktionfsa@joindiaspora.com

Demonstrationsrecht auch bei uns bedroht

Entsetzen über jetzt veröffentlichtes BVerfG-Urteil ist groß

Rechtfertigt das Bundesverfassungsgericht die Einkesselung von unliebsamen Demonstrierenden?

Aktion Freiheit statt Angst ist entsetzt über die Meldung, dass das BVerfG sich nicht mit der verfassungswidrigen Einkesselung von Demonstranten bei der Demo gegen die Frankfurter Finanzwelt befassen will. Damit ist unser Demonstrationsrecht gefährdet - das ist fast so gefährlich, wie die Abschaffung des Versammlungsrechts in Polen.

Wir verweisen dazu auf einen Kommentar von Elke Steven vom Grundrechtekomitee:

Das BVerfG http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/11/rk20161102_1bvr028915.html entschied am 2. November 2016, veröffentlichtam 14. Dezember 2016, dass es die Klage eines Betroffenen, der am 1. Juni 2013 in Frankfurt mit fast 1.000 weiteren Personen eingekesselt wurde, nicht zur Entscheidung annimmt https://www.neues-deutschland.de/artikel/1035389.verfassungsgericht-polizei-darf-auch-unschuldige-einkesseln.html .

Kurz nach Beginn der Großdemonstration gegen das europäische Krisenregime stürmte die Polizei damals in den vorderen Teil der Demonstration und separierte eine Gruppe von fast 1.000 Demonstrierenden. Die Personalien wurden festgestellt. Erst nach neun Stunden war der Kessel aufgelöst, und die restliche Demonstration konnte zumindest noch den kurzen Weg zurück zum Bahnhof gemeinsam zurücklegen. Die Demonstration durch die Stadt hatte die Polizei mit ihrer Aktion verhindert.

Allerdings – in völliger Ignoranz gegenüber dem Zusammenhalt in einer Demonstration, der von vielen Gruppen in langen Gesprächen und in schwierigen Absprachen vereinbart worden war – bot sie von vorneherein an, die „restlichen“ mehrere tausenden Demonstrierenden könnten ihre Demonstration fortsetzen.

Das Entsetzen über das jetzt veröffentlichte Urteil ist groß. Mit seiner Entscheidung der Nicht-Annahme scheint das BVerfG mit der eigenen Tradition seiner Beschlüsse zum Versammlungsrecht zu brechen. Ein Kessel wird gerechtfertigt, friedliche Demonstrierende müssen damit rechnen, eingekesselt zu werden und ihre Personalien feststellen zu lassen. Es soll möglich werden, dass die Polizei einen Teil einer Demonstration als gewalttätig definiert.

Weiterlesen: http://www.grundrechtekomitee.de/node/829
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/5854-20161224-demonstrationsrecht-auch-bei-uns-bedroht.htm

#Grundrechte, #Menschenrechte, #BVerfG, #Klage, #Demo, #Occupy, #Frankfurt, #Einkesselung, #Ausweiskontrolle, #Hartz IV, #Gewerkschaft, #Mitbestimmung, #Koalitionsfreiheit, #Berufsverbote, #Bankdaten/ #Swift-Abkommen, #Anti-Terror Gesetze, #BKA Gesetz, #Freizuegigkeit, #Versammlungsrecht, #Volksabstimmung, #Datenskandale, #Zensur, #Informationsfreiheit, #Anonymisierung

mikhailmuzakmen@pod.geraspora.de

#terror #nachrichtenterror #meinungsterror #unwissenheitsterror #angstterror #verunsicherungsterror #geheimdienstterror #polizeiterror #regierungsterror #medienterror #talkshowterror #bka #lka #demaizere

Alles Hannover, oder was?

da ist eine reale gefahr. wir wissen nicht woher. wir dürfen auch keine aufklärung erwarten, da dies ja die aufklärung gefährden würde. politik, nachrichtendienste und polizei haben alles im griff, brauchen aber wegen der nicht erklärbaren gefährdung mehr personal und mehr daten. wir haben zwar keine angst, scheissen uns aber in die hosen. wegen was? da ist eine reale gefahr. wir wissen nicht woher. wir dürfen auch keine aufklärung erwarten, da dies ja die aufklärung gefährden würde. politik, nachrichtendienste und polizei haben alles im griff, brauchen aber wegen der nicht erklärbaren gefährdung mehr personal und mehr daten. wir haben zwar keine angst, scheissen uns aber in die hosen. wegen was? da ist eine reale gefahr. wir wissen nicht woher. wir dürfen auch keine aufklärung erwarten, da dies ja die aufklärung gefährden würde. politik, nachrichtendienste und polizei haben alles im griff, brauchen aber wegen der nicht erklärbaren gefährdung mehr personal und mehr daten. wir haben zwar keine angst, scheissen uns aber in die hosen. wegen was? da ist eine reale gefahr. wir wissen nicht woher. wir dürfen auch keine aufklärung erwarten, da dies ja die aufklärung gefährden würde. politik, nachrichtendienste und polizei haben alles im griff, brauchen aber wegen der nicht erklärbaren gefährdung mehr personal und mehr daten. wir haben zwar keine angst, scheissen uns aber in die hosen. wegen was? da ist eine reale gefahr. wir wissen nicht woher. wir dürfen auch keine aufklärung erwarten, da dies ja die aufklärung gefährden würde. politik, nachrichtendienste und polizei haben alles im griff, brauchen aber wegen der nicht erklärbaren gefährdung mehr personal und mehr daten. wir haben zwar keine angst, scheissen uns aber in die hosen. wegen was? da ist eine reale gefahr. wir wissen nicht woher. wir dürfen auch keine aufklärung erwarten, da dies ja die aufklärung gefährden würde. politik, nachrichtendienste und polizei haben alles im griff, brauchen aber wegen der nicht erklärbaren gefährdung mehr personal und mehr daten. wir haben zwar keine angst, scheissen uns aber in die hosen. wegen was? da ist eine reale gefahr, vielleicht.................................

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