#vorratsdatenspeicherung

aktionfsa@diasp.eu

24.08.2024 Digitale Selbstbestimmung wahren

"Meine Daten gehören mir"

"... und ich will selbst bestimmen, wer welche Daten von mir bekommt." Das haben wir schon in zahlreichen Artikeln gesagt und auch begründet warum weder der Staat noch neugierige Unternehmen darauf Zugriff haben dürfen. Damit das auch passiert muss man allerdings etwas tun, z.B. mal die Seite "Privatsphäre schützen - was tun?" lesen. und befolgen.

Die Möglichkeiten zur Verschlüsselung unserer Kommunikation sind vielfältig und Jede/r muss sich selbst überlegen, welche Möglichkeit passt. Martin Schwarzbeck gibt auf Netzpolitik.org zahlreiche Tipps und ordnet ein, was für wen und warum sinnvoll und sicher ist.

  • OpenPGP und Mail, z.B. mit Thunderbird geht wie von selbst, man muss dem Programm nur sagen, dass man es nutzen möchte.
  • Mail ist für junge Menschen "veraltet" und sie wollen Messenger. Auch da gibt es viele, die automatisch Ende-zu-Ende verschlüsselt sind, z.B. Briar, Signal, Session, ...

Einfach mal den Artikel lesen und überlegen, was für einen selbst das Geeignete wäre. Oft hängt das von der Bereitschaft der eigenen Kommunikationspartner ab. Aber wenn man selbst von der Sinnhaftigkeit des Tuns überzeugt ist, dann klappt das auch.

Oft helfen bei der Entscheidungsfindung auch so krasse Erkenntnisse, wie

  • 90% der WhatsApp Nutzer würden es nie benutzen, wenn sie die AGBs wirklich gelesen hätten, denn wer verkauft seine Seele und Daten freiwillig ohne etwas dafür zu bekommen?
  • WhatsApp lässt Sicherheitsbehörden auf Anfrage die Metadaten der Kommunikation mit einer bestimmten Nummer quasi in Echtzeit mitlesen.
  • Signal gibt zu jedem Account im schlimmsten Fall nur zwei Datenpunkte heraus.
  • Wenn man in einem Land wohnt, wo bestimmte sichere Messenger verboten sind, dann hilft das Projekt Delta Chat.
  • "Staatstrojaner sind die größte digitale Bedrohung, mit der die Pressefreiheit weltweit in den letzten Jahren konfrontiert wurde", sagen Reporter ohne Grenzen.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/digitale-selbstverteidigung-so-geht-sichere-kommunikation/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Co
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8881-20240824-digitale-selbstbestimmung-wahren.html
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8881-20240824-digitale-selbstbestimmung-wahren.html
Tags: #Verschlüsselung #Selbstschutz #Staatstrojaner #EU #Pegasus #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Transparenz #Informationsfreiheit #Privatsphäre #OpenPGP #Session #Briar

aktionfsa@diasp.eu

08.08.2024 Anlasslose Gesichtserkennung durch Polizei

"Rechtliche Bedenken werden laut"

... dagegen, dass nach Sachsen nun auch die Brandenburger Polizei Gesichtserkennung anlasslos gegen Jede/n einsetzt. Die Behörde weist das anlasslos bisher zurück, denn es wurde in einem "Fall von Eigentumskriminalität" ermittelt. Außerdem wurde ein richterlicher Beschluss erwirkt und die Daten werden nicht auf Vorrat gespeichert.

Die Grünen im Brandenburger Landtag kritisieren jedoch weiterhin, dass ständig Unbeteiligte von dem System erfasst werden. Eine Sprecherin der Polizei betonte laut maz dagegen, dass ohne solche Technologien die Aufklärung schwerwiegender Straftaten wie Raub, Drogenkriminalität und Betrug erheblich erschwert wäre.

Da fragen wir uns, wie man das früher gemacht hat?
Und z.B. welcher Betrug lässt sich durch Gesichtserkennung verfolgen? Schwarzfahrer?
Es sei denn, man geht davon aus, dass die Bewegungen jedes Menschen in der Öffentlichkeit künftig verfolgt werden und auch der Betrüger mal einkaufen gehen muss ...

Mehr dazu bei https://www.maz-online.de/mediabox/brandenburg/polizei-brandenburg-nutzt-gesichtserkennungssystem-kritik-und-rechtliche-bedenken-werden-laut-OQLUJ6JGPZDRNIUYADWN3RLQXU.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3C7
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8865-20240808-anlasslose-gesichtserkennung-durch-polizei.html
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8865-20240808-anlasslose-gesichtserkennung-durch-polizei.html
Tags: #Gesichtserkennung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Polizi #Brandenburg #Sachsen #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Anonymisierung #anlasslos #Richtervorbehalt

aktionfsa@diasp.eu

25.07.2024 UN-Cybercrime-Konvention noch mangelhaft

Offener Brief von NGOs an die UNO

Constanze Kurz (CCC) berichtet auf Netzpolitik.org über die von den Vereinten Nationen geplante Cybercrime-Konvention. Auf den derzeitigen Diskussionsstand reagieren nun internationale Bürgerrechts- und Journalistenorganisationen mit einem offenen Brief und schlagen Alarm. Ihr "dringender Appell zur Behebung der kritischen Mängel des jüngsten Entwurfs der UN Cybercrime Convention“ an die EU-Delegierten ist hier verlinkt.

Die Kritiker sehen in dem Entwurf praktisch nur einen Überwachungsvertrag mit zu wenig Bestimmungen zum Datenschutz und zu Menschenrechten. Mit diesem Entwurf besteht die Gefahr, dass

  • Befugnisse zur Echtzeitüberwachung geschaffen werden,
  • die Ende-zu-Ende Verschlüsselung geschwächt wird,
  • die Beschlagnahme und Durchsuchung von Daten auf Handys und Laptops erleichtert wird,
  • statt Cyberkriminalität zu bekämpfen, ethische Hacker und IT-Sicherheitsforscher gefährdet werden.

Der letzte Punkt kann die IT-Sicherheitsforschung außerhalb der großen IT-Unternehmen praktisch lahmlegen, weil die (guten) Hacker selbst unter die Konvention fallen können, wenn sie weiterhin den sehr weitgefassten Titel "International Convention on Countering the Use of Information and Communication Technologies for Criminal Purposes" (Konvention zur Bekämpfung des Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechnologien für kriminelle Zwecke) und viele andere fragwürdige oder mißverständliche Formulierungen beibehält.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/un-cybercrime-konvention-mangelhaft-und-gefaehrlich/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3BR
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8850-20240725-un-cybercrime-konvention-noch-mangelhaft.html
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8850-20240725-un-cybercrime-konvention-noch-mangelhaft.html
Tags: #UNO #CybercrimeKonvention #Smartphone #Handy #IMSI-Catcher #Überwachung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Datenskandale #Bewegungsprofile #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Rasterfahndung #Anonymisierung #Verschlüsselung #Grundrechte #Menschenrechte

aktionfsa@diasp.eu

01.07.2024 Junge Welt klagt gegen Verfassungsschutz

Grundrechte verteidigen!

Bereits in 6 Artikeln haben wir uns mit der höchstgerichtlich festgestellten 40-jährigen verfassungswidrigen Beobachtung des Juristen und Publizisten Rolf Gössner beschäftigen müssen. Nun schreibt uns Rolf Gössner über einen ebenso skandalösen Vorgang. Die Tageszeitung Junge Welt wird ebenfalls vom Verfassungsschutz als "linksextremistisch" beobachtet. Dagegen wehrt sich die Zeitung vor Gericht.

Pressefreiheit unter Beschuss

In einem Interview mit der Jungen Welt stellt Rolf Gössner aufgrund seiner eigenen Erfahrung als erstes fest:

Meinungs- und Pressefreiheit, aber auch Wissenschafts- und Kunstfreiheit sind staatlicherseits immer wieder in Gefahr. Das ist keine leere Floskel, sondern die Lehre aus der 75-jährigen bundesdeutschen Verfassungsrealität, die sich allzu häufig in Widerspruch zum Grundgesetz entwickelt.

Denken wir nur an zensurierende Auswirkungen

  • der exzessiven Kommunistenverfolgung der 1950/60er Jahre,
  • der einschüchternden Berufsverbotspolitik der 70er/80er Jahre,
  • des nicht erklärten Ausnahmezustands im "Deutschen Herbst" oder
  • der teils ausufernden Sicherheits- und Antiterrorpolitik.

Auch heute drohen Gefahren, kommt es zu pauschalen polizeilichen Verboten sowie Auflösungen von Veranstaltungen und Protestaktionen und damit zu Eingriffen in Meinungs- und Versammlungsfreiheit, auch zu Zensur und Selbstzensur – so etwa im Zusammenhang mit "Israel-Kritik" angesichts des Gazakriegs.

Auch Maßnahmen des Verfassungsschutzes führen zu Grundrechtseingriffen, etwa im Fall der legalen, aber angeblich "linksextremistischen" Tageszeitung "junge Welt" sowie mit der Erweiterung des Extremismusbegriffs um die "verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates". Damit kann berechtigte Kritik am Staat stigmatisiert und als "extremistisch" ausgegrenzt werden – eine gefährliche Bedrohung freier Meinungsäußerung und Medienarbeit.
Sonderausgabe

Eine Sonderausgabe der Tageszeitung junge Welt (8 Seiten jW-Extra; www.jungewelt.de) lag am Wochenende 29./30. Juni 2024 in verschiedenen anderen Zeitungen in Deutschland bei, um auf den Skandal aufmerksam zu machen. Denn wie es auch Rolf Gössner bei seiner persönlichen Verteidigung erlebte, mahlen die Mühlen der Gerichte langsam - bei ihm über mehr als 30 Jahre. Auch der Verlag 8. Mai GmbH, in dem die Tageszeitung junge Welt erscheint, musste schon fast drei Jahre allein auf das nun für den 18. Juli angesetzte erstinstanzliche Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin warten.

Diese lange Zeit erfordert viel Kraft und Geduld, aber auch die reale Chance, der Stigmatisierung und den staatlichen Eingriffen in Meinungs-, Presse- und Berufsfreiheit gerichtlich ein Ende zu bereiten. Darauf weist Rolf Gössner ebenfalls aus eigener Erfahrung hin. Denn nur, wenn man mit "gerichtlichem Segen" aufzeigen und beweisen kann, dass die Mittel des "Verfassungsschutzes", wie Telefonüberwachung, Abhörwanzen, unter Druck setzen von Mitarbeitern und Freunden, Einschleusen von "Agents Provocateurs" nie die wirkliche Realität belegen, sondern die eigentlichen Fake News erzeugen, nur dann kann man hoffen, dass diese Bespitzelungen aufhören.

Mehr dazu bei https://www.jungewelt.de/prozess/de/article/478526.pdf-download-jw-extra-grundrechte-verteidigen.html
und das Interview von Stefan Huth mit Rolf Gössner https://www.aktion-freiheitstattangst.org/images/docs/20240629Interview_zuVS_mit_RolfGoessner-jW.pdf
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/77
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8826-20240701-junge-welt-klagt-gegen-verfassungsschutz.html
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8826-20240701-junge-welt-klagt-gegen-verfassungsschutz.html
Tags: #JungeWelt #Klage #VS #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Polizei #Geheimdienste #Grundrechte #Menschenrechte #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Informationsfreiheit

aktionfsa@diasp.eu

21.05.2024 Anlasslose Kameraüberwachung nicht hinnehmbar

Gegen Gesichtserkennungssysteme in Sachsen

Vor fast 3 Wochen berichteten wir über stationäre Gesichtserkennungssysteme, die stationär an Straßen in Sachsen aufgestellt werden. Diese können sowohl Kfz Kennzeichen als auch Gesichter erkennen und speichern. Auch die CDU/SPD Regierung in Berlin will davon Gebrauch machen.

Zur "rechtlichen Würdigung" solcher Eingriffe in unsere Privatsphäre und um deutlich zu machen, dass nicht wir als übertriebene Datenschützer auf dem Holzweg sind, sondern dass die Regierenden jeglichen Bezug zu den Menschen- und Persönlichkeitsrechten verlieren, hier im folgenden die Einschätzung des Deutsche Anwalt­vereins (DAV).

DAV warnt vor biometrischer Überwachung - Intrans­pa­renter Einsatz von Observa­ti­ons­technik nicht hinnehmbar

Berlin (DAV). Nach Sachsen werden nun auch in Berlin Observa­ti­ons­systeme mit Gesichts­er­kennung eingesetzt. Die mobil sowie stationär einsetzbaren Geräte können Kennzeichen und Gesichter aufnehmen und werden durch die Behörden mit Informa­tionen aus anderen Datenbanken abgeglichen. Der Deutsche Anwalt­verein (DAV) kritisiert die Intrans­parenz beim Einsatz der Technik und warnt vor biometrischer Überwachung.

„Über die konkrete Verwendung der Observa­ti­ons­technik schweigen sich die Behörden in Sachsen und Berlin aus – das ist bedenklich, denn wir reden hier über ein System, das in das Recht auf informa­tionelle Selbst­be­stimmung zahlreicher Personen eingreift“, warnt Rechts­anwalt Dr. Saleh R. Ihwas, Mitglied des Ausschusses Gefahren­ab­wehrrecht des DAV. Ein derartiges Kamera­system erfasse nicht nur gesuchte Personen, sondern alle, die es passieren. Die Staats­an­walt­schaft Berlin sieht darin dennoch „keine flächen­de­ckende Überwachung“.

„Gerade unter diesem Gesichtspunkt muss transparent damit umgegangen werden, wie die Technik eingesetzt und welche Person wie betroffen wird“, fordert der Rechts­anwalt. Denn bereits im Jahr 2018 habe das Bundes­ver­fas­sungs­gericht in der zweiten Entscheidung zur automa­ti­sierten Kennzei­chen­kon­trolle festge­stellt, dass ein Eingriff in das Recht auf informa­tionelle Selbst­be­stimmung auch dann vorliege, wenn das Ergebnis des behörd­lichen Abgleichs zu einem „Nichttreffer“ führe. Bei den mit der hiesigen Observa­ti­ons­technik ebenfalls aufgenommenen Personen handele es sich um solche „Nichttreffer“. Diese betroffenen Personen könnten zudem mangels Identi­fi­kation auch nicht über die Verarbeitung informiert werden. Darüber hinaus führe die sächsische Polizei keine Statistik zu Häufigkeit und Erfolg der Technik, sodass deren tatsäch­licher Nutzen offensichtlich nicht einmal überprüft werde.

Generell sei die Intrans­parenz bei einem rechts­staatlich derart heiklen Thema nicht hinnehmbar, so Ihwas: „Die Verfas­sungs­mä­ßigkeit solcher Maßnahmen ist zu bezweifeln. Das Bundes­ver­fas­sungs­gericht hat nicht umsonst hohe Hürden für staatliche Maßnahmen gesetzt, die eine Vielzahl von unbetei­ligten Personen betreffen. Zudem sorgen solche Maßnahmen bei betroffenen Personen in der Regel für ein ungutes Gefühl des Überwacht­werdens.“ Nicht zuletzt deshalb hatte der Deutsche Anwalt­verein schon in der Vergan­genheit stets vor Vorstößen zu Gesichts­er­kennung und biometrischer Überwachung gewarnt.

Presse­mit­tei­lungen - Rechts­politik vom 10.05.2024 08:00

Aktion FsA: Kämpfen wir weiter gegen anlasslose Überwachung unseres Lebens - auf unseren digitalen Geräten genauso wie im tägliche Leben auf der Straße!

Mehr dazu bei https://anwaltverein.de/de/newsroom/pm-21-24-gesichtserkennung-dav-warnt-vor-biometrischer-ueberwachung
Kategorie[18]: Pressemitteilungen Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3AG
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8783-20240521-anlasslose-kameraueberwachung-nicht-hinnehmbar.html
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8783-20240521-anlasslose-kameraueberwachung-nicht-hinnehmbar.html
Tags: #DAV #Sachsen #Berlin #PerlS #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Datenskandale #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Privatsphäre #Videoüberwachung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #hochauflösendeKameras

aktionfsa@diasp.eu

05.05.2024 Dreißig Jahre Videoüberwachung

Jetzt beobachten mit automatischer Gesichtserkennung

Die sächsische Polizei tut es und auch die Berliner sollen PerlS, das Gesichtserkennungssystem mit Echtzeit-Funktion, bereits genutzt haben. Manchmal tun sie es so offensichtlich, wie auf dem Bild in dem verlinkten Artikel, dass man vermuten könnte, demnächst müssten auch Fußgänger Mautgebühren zahlen und in anderen Fällen sind die Kameras nicht so schnell zu erkennen.

  • Ergebnis 1: Jede/r soll wissen, dass die Erkennung technisch funktioniert und dass sie angewendet wird. Das erzeugt Angst und Unterordnung.

  • Ergebnis 2: Niemand soll sicher sein, dass man im aktuellen Augenblick nicht auch gerade beobachtet und anschließend zur Rechenschaft gezogen wird. Das ist 1984.

Funktionsweise unterliegt der Geheimhaltung

Man kann es nicht glauben oder man kann nicht mehr an den transparentem demokratischen Rechtsstaat glauben. Ein Polizeisprecher sagt auf Nachfrage des nd: Details zur Funktionsweise unterliegen in Sachsen gemäß einer Polizeidienstvorschrift der Geheimhaltung.

Und was sagt die Justiz? Die, das ist hier die Berliner Staatsanwaltschaft, stellt in einer ersten "Meinung" fest, dass die rechtliche Grundlage für den Einsatz der biometrischen Überwachung der Paragraf 98a der Strafprozessordnung ist. Er erlaubt eine Rasterfahndung bei einer Straftat von erheblicher Bedeutung, wenn andere Methoden "erheblich weniger erfolgversprechend oder wesentlich schwerer durchführbar" wären.

So können nach diesem Paragrafen alle von der Technik erfassten Personen "mit anderen Daten maschinell abgeglichen werden". 30 Jahre nach den ersten Einsätzen von Kameras auf öffentlichen Plätzen geht es längst nicht mehr um das "ob", sondern im Effektivität. Vor 30 Jahren war das auch Sachsen, denn wie netzpolitik.org schreibt: Leipzig war die erste deutsche Stadt, in der seit dem Jahr 1996 ein öffentlicher Platz am Bahnhof rund um die Uhr mit Kameras beobachtet wird.

Etwas Licht ins Dunkel des Systems konnte nun durch den Einsatz in Berlin von dem innenpolitischen Sprecher der Linken, Niklas Schrader erreicht werden. Netzpolitik.org schreibt: Bei den wesentlichen technischen Komponenten beziehungsweise Details handelt es sich um ein System hochauflösender Kameras, die qualitativ sehr gute Bilder auch bei Dunkelheit und unter schlechten Witterungsbedingungen erstellen können. ... Bei den Observationen mit Videokameras geraten sämtliche Personen im Umkreis ins polizeiliche Raster. Die Staatsanwaltschaft Berlin sieht darin "keine flächendeckende Überwachung".

Eine richterliche Überprüfung solcher Behauptungen ist dringend angesagt ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/ueberwachungstechnik-polizei-observiert-mit-gesichtserkennung/
und bei uns https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6343-20171001-videoueberwachung-ein-eingriff-in-die-informationelle-selbstbestimmung.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Aq
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8767-20240505-dreissig-jahre-videoueberwachung.html
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8767-20240505-dreissig-jahre-videoueberwachung.html
Tags: #Sachsen #Berlin #PerlS #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Datenskandale #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Privatsphäre #Videoüberwachung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #hochauflösendeKameras

aktionfsa@diasp.eu

02.05.2024 Aktiv auf dem MyFest

Zehntausende feiern friedlichen 1. Mai

Obwohl es bereits zum letzten 1. Mai auf berlin.de hieß, das traditionelle MyFest in Berlin-Kreuzberg fällt aus, waren wir mit vielen anderen BerlinerInnen anderer Meinung als der damals neugewählte CDU-SPD Senat und waren am 1. Mai 2023 auf dem Mariannenplatz.

Auch 2024 hat wenig geändert, auch aktuell heißt es auf berlin.de, kein MyFest in Berlin-Kreuzberg stattfindet. Auch diesmal waren Zehntausende gekommen, um den Senat eines besseren zu belehren.

Auch in diesem Jahr mussten die Linke als Partei die Organisation übernehmen und gegen die Beharrungskräfte des Grünflächenamts ankämpfen, um die Genehmigung für das Fest zu bekommen. Danke dafür! Auch "Die Partei" von Martin Sonneborn nutzte den freien Platz für ihren Wahlkampf zur EU-Wahl.

Aktion Freiheit statt Angst war mit einem Infostand dabei und wir konnten viele Flyer verteilen und interessante Gespräche führen. Auch an unserem Nachbarstand konnte "berlin4assange" - Streetaction wurden viele Menschen über die Behandlung des mutigen Journalisten und Whistleblowers Julian Assange aufgeklärt, der seit mehr als 14 Jahren seiner Freiheit beraubt ist, nur weil er Kriegsverbrechen der USA aufgedeckt hat.

Hier einige weitere Bilder vom Tage:
Unser Infostand
Die Linksjugend solid
VVN-BdA
Auch die Linke hat die EU-Wahl im Blick
187:2 Länder der Welt haben in der UNO für die Aufhebung der Sanktionen gegen Cuba gestimmt
"Deutsche Wohnen enteignen" ist bei steigenden Mieten weiter ein Thema.

Mehr zu den Maifesten der letzten Jahre bei https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Maifest&sel=meta
Kategorie[49]: Aktivitäten Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3An
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8764-20240502-aktiv-auf-dem-myfest.html
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8764-20240502-aktiv-auf-dem-myfest.html
Tags: #Myfest #Berlin #Kreuzberg #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Verschlüsselung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Internetsperren #Cuba

aktionfsa@diasp.eu

13.04.2024 Grüne Kameras sind auch nicht besser

Alle Studien belegen: Videoüberwachung bringt nichts!

Vor Jahren konnte man zumindest von den Grünen noch Unterstützung erhoffen, dass sie einer Ausweitung von Überwachung entgegentreten. Von ihrer früheren Friedensliebe - Schwerter zu Pflugscharen - mit Ausnahme bei der Bombardierung Belgrads in den 90-iger Jahren - ist nichts mehr geblieben und nun spricht sich Landwirtschaftsminister Cem Özdemir anlässlich der Veröffentlichung der Kriminalstatistik auch noch für mehr Videoüberwachung aus:

"Mehr Videoüberwachung an neuralgischen Punkten wie Bahnhöfen kann ein Baustein gegen Kriminalität im öffentlichen Raum sein. Denn Sicherheit ist eine Voraussetzung für Freiheit und deshalb erste Aufgabe des Staates.“

Erste Aufgabe wäre ein Beleg des Sinns von Videoüberwachung

Über die Sinnlosigkeit von Videoüberwachung hatten wir uns bereits im Zusammenhang mit dem Projekt am Berliner Bahnhof Südkreuz eingehend beschäftigt

Der verlinkte Artikel verweist zusätzlich auf folgende Untersuchungen

  • Kameraüberwachung und Kriminalität, eine der seltenen Studien,
  • wissenschaftliche Auswertung des Pilotprojekts der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zur Kameraüberwachung von U-Bahnen im Jahr 2006 (erst nach Klage veröffentlicht),
  • ein Bericht der Bürgerrechtsgruppe Big Brother Watch aus dem Jahr 2013 lieferte das Ergebnis, dass selbst die hohe Kameradichte in Großbritannien keine Fahndungserfolge bringt,
  • 2023 schreibt Prof. Dr. Christian Wickert, Dozent für die Fächer Soziologie und Kriminologie an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen: „In Evaluationsstudien wurde Videoüberwachung nur ein geringer bis kein kriminalitätssenkender Effekt bescheinigt (vgl. z.B. Ratcliffe & Groff, 2018) ...

Ist es also nur Populismus, wenn jetzt auch Grüne jenseits aller Wissenschaftlichkeit argumentieren oder sind die Politiker aufgrund ihrer abgehobenen Lebenssituation schon soweit von der Realität entfernt?

Mehr dazu bei https://norberthaering.de/new/kameraueberwachung/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3A3
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8744-20240413-gruene-kameras-sind-auch-nicht-besser.html
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8744-20240413-gruene-kameras-sind-auch-nicht-besser.html
Tags: #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datensicherheit #Südkreuz #Lauschangriff #Rasterfahndung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Biometrie #Verhaltensvorhersage

deutschlandfunk@squeet.me

Vorratsdatenspeicherung und "Quick Freeze": Kommissar Zufall

Vorratsdatenspeicherung - Fiedler (SPD): Justizministerium setzt auf "Kommissar Zufall"

Innenpolitiker Fiedler (SPD) hält die IP-Adressdatenspeicherung für die Verbrechensbekämpfung für notwendig. Justizminister Buschmann macht er schwere Vorwürfe.#SebastianFiedlerSPD #QuickFreeze #Vorratsdatenspeicherung #Kinderpornografie
Vorratsdatenspeicherung und "Quick Freeze": Kommissar Zufall

aktionfsa@diasp.eu

16.02.2024 EMGR-Urteil: Grundrecht auf Privatsphäre

Hintertüren in Messengern verstoßen gegen Menschenrechte

So urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in dem Fall einer Klage eines russischen Bürgers gegen seinen Staat. Das Gericht stellte ganz generell fest, dass das massenhafte und anlasslose Abfangen von Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation das Grundrecht auf Privatsphäre verletzt. Der Kläger wehrte sich mit seiner Klage gegen ein umfassendes Überwachungsgesetz, das vom russischen Parlament 2016 beschlossen wurde.

Netzpolitik.org berichtet: "In seinem Urteil betont das Gericht, wie wichtig verschlüsselte Online-Kommunikation für die Privatsphäre und die Meinungsfreiheit ist. Zudem helfe Verschlüsselung gegen Daten- oder Identitätsdiebstahl. Eine wie von Russland geforderte Hintertür, etwa mittels eines hinterlegten Schlüssels, würde notwendigerweise die Privatsphäre aller Nutzer:innen des Dienstes verletzen."

Wink mit dem Zaunpfahl in Richtung EU

Dieses grundlegende Urteil muss für einige Regierungen in der EU wie ein "Wink mit dem Zaunpfahl" wirken und wird hoffentlich die unselige Diskussion zu einer EU-Chatkontrolle dämpfen. Gerade in den letzten beiden Jahren wurden entsprechende Maßnahmen, meist ohne eine gesetzliche Regelung, wie in Russland aufgedeckt. Wir haben über diese Skandale um die Verwendung der Überwachungsprogramme Pegasus und Predator in vielen Artikeln berichtet. Ihr illegaler Einsatz gegen Journalisten, Politiker und einfach Andersdenkende wurde in Griechenland, Spanien, Polen, Ungarn, ... aufgedeckt.

Verbotene Überwachung in Polen und Ungarn kommt ans Licht

Mehr als "Einzelfälle" sind inzwischen aus Polen und Ungarn bekannt, denn auch dort bröckelt die Mauer des Schweigens. So wurde in Polen eine Überwachungsliste der PiS Partei bekannt, auf der unter anderem ein ehemaliger Landwirtschaftsminister, ein Ex-Parlamentspräsident und sogar Ex-Premier Mateusz Morawiecki stehen soll. Die Enthüllung dieser Liste könnte das Ende für Jarosław Kaczyński bedeuten. Krzysztof Brejza, dessen Überwachung bereits letztes Jahr öffentlich wurde, sagt dazu: "Alles deutet darauf hin, dass Pegasus innerhalb der Partei verwendet wurde, um ‚Kompromat‘ zu sammeln, Fraktionsspiele zu betreiben und eine para-mafiöse Gruppe aufzubauen."

In Ungarn wurden die Enthüllungen von Péter Magyar, Ex-Mann der ehemaligen Justizministerin Judit Varga und selbst Profiteur der Fidesz, ans Licht gebracht. Netzpolitik.org schreibt: Judit Varga hatte damals als Justizministerin die Spähangriffe auf die Smartphones der Betroffenen bewilligt. Im Visier waren nicht nur kritische Journalist:innen und Oppositionellen, sondern auch Politiker aus Orbáns eigenem Lager. So wurde etwa der ehemalige Staatspräsident János Áder über die Telefone zweier seiner Leibwächter indirekt überwacht. Der Skandal führte jetzt zum Rücktritt der Justizministerin und Spitzenpoltikerin für die kommende Europawahl.

Wir brauchen jedoch mehr als Skandale und Rücktritte - wir alle müssen begreifen, dass Versuche die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Kommunikation zwischen den Menschen durch Hintertüren zu brechen, ein grundlegender Verstoß gegen die Menschenrechte und die Privatsphäre jedes einzelnen Menschen darstellt.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte-massenhafte-ueberwachung-in-russland-ist-illegal/
und https://netzpolitik.org/2024/ueberwachung-mit-pegasus-in-polen-und-ungarn-broeckelt-die-mauer-des-schweigens/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3z1
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8684-20240216-emgr-urteil-grundrecht-auf-privatsphaere.html
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8684-20240216-emgr-urteil-grundrecht-auf-privatsphaere.html
Tags: #Urteil #EMGR #Klage #Russland #Polen #Ungarn #Staatstrojaner #EU #Pegasus #Predator #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Transparenz #Informationsfreiheit #Privatsphäre #Journalisten

aktionfsa@diasp.eu

03.02.2024 Alles was (un)recht ist

Bayern testet rechtswidrig Palantir

Heute gibt es nur eine Kurzmeldung, weil die Sache einfach so rechtswidrig ist. Netzpolitik.org schreibt: Der Polizei in Bayern fehlt eine Rechtsgrundlage für den aktuellen Testeinsatz von Palantir-Software. Der bayerische Datenschutzbeauftragte fordert, den Test der Analyse-Software einzustellen.

Selbst das BVerfG hat sich mit dem Thema Palantir schon beschäftigt und in seiner Palantir-Entscheidung vom 16. Februar 2023 festgestellt: Beim Einsatz solcher Software kommt es zu erheblichen Grundrechtseingriffen.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/automatisierte-polizeidatenanalyse-bayern-testet-rechtswidrig-palantir-software/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3yM
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8671-20240203-alles-was-unrecht-ist.html
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8671-20240203-alles-was-unrecht-ist.html
Tags: #BVerfG # #BLKA #Palantir #Analysesystem #Bayern #Zweckbindung #DSGVO #Polizei #Geheimdienste #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz #Datensicherheit #Datenskandale

aktionfsa@diasp.eu

31.01.2024 Gemeinsamkeiten bei Fingerabdrücken

KI widerlegt Ansichten der Forensik

Die Forensik war sich sicher: Fingerabdrücke sind stets verschieden und es gibt keine Gemeinsamkeiten bei Verwandtschaftsverhältnissen, nicht einmal beim Fingerabdruck einer Person z.B. bei Mittel- und Zeigefinger. Dies hat nun eine Forschungsgruppe der Columbia University in New York mit KI-Unterstützung widerlegt. Der Artikel konnte erst nach vielen Ablehnungen in einer Fachzeitschrift erscheinen, weil die Redaktionen das Ergebnis nicht glaubten.

Die KI wurde mit 60.000 Fingerabdrücke trainiert. Dabei wurden Paare von Abdrücken derselben Person sowie von verschiedenen Menschen genutzt. Nach einigem Training konnte die KI mit einer Erfolgsrate von 77 Prozent auch bei unbekannten Paaren angeben, ob die Fingerabdrücke zu einer Person gehörten. Damit könnten zukünftig Kriminalfälle aufgeklärt oder der Aufklärung näher gebracht werden, bei denen Teile von Fingerabdrücken oder anderen Fingern als in der Datenbank gefunden wurden.

Als ein wichtiger Grund für den Erfolg des Projekts wird angenommen, dass die Erkenntnis nicht auf dem Vergleich der Minuzien, das sind die Endungen und Verzweigungen der Rillen, sondern auf dem Vergleich von Winkeln und Krümmungen der Wirbel und Schleifen in der Mitte eines Fingerabdrucks. Das Ergebnis zeigt die Möglichkeiten von KI, wenn man nur die Fragestellung entsprechend variiert.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Mit-KI-ermittelt-Mehrere-Fingerabdruecke-einer-Person-haben-doch-Gemeinsamkeiten-9594962.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3yH
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8668-20240131-gemeinsamkeiten-bei-fingerabdruecken.html
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8668-20240131-gemeinsamkeiten-bei-fingerabdruecken.html
Tags: #Forensik #Fingerabdruck #Gemeinsamkeiten #AI #KI #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken