#vorratsdatenspeicherung

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21.10.2023 Chatkontrolle ist kein "nationales" Thema

USA, Kanada, Großbritannen und nun auch die EU

Nicht nur in der EU geht das Gespenst der Chatkontrolle um, in Großbritannien ist das entsprechende Gesetz durch und auch in Kanada ist das Thema aktuell. Interessant ist, dass die Diskussionen zu diesem "weitreichenden Versuche westlicher Demokratien, die Online-Sprache zu regulieren" bereits seit fünf Jahren durch die Politik geistert. Damit zeigt sich, dass der Wunsch nach Online-Zensur nicht erst als Reaktion auf COVID entstanden ist.

Seit dem 19. September 2023 gilt das Gesetz zur Zensur von Online-Inhalten im Vereinigten Königreich. Am 29. September 2023, also nur 10 Tage später kündigte die kanadische Radio-, Fernseh- und Telekommunikationskommission (CRTC) an, dass alle Online-Streaming-Dienste, die Podcasts anbieten, sich registrieren lassen und den gesetzlichen Kontrollen unterwerfen müssen. Und in der EU gilt der Digital Services Act (DSA), der Online-Unternehmen verpflichtet, ihre Plattformen aktiv zu überwachen.

Outsourcing der Zensur

Wie die New York Times berichtet, zwingt der Gesetzentwurf Online-Plattformen dazu, "proaktiv nach anstößigem Material zu suchen und zu beurteilen, ob es illegal ist", anstatt sie zu zwingen, erst zu handeln, nachdem sie auf illegale Inhalte aufmerksam gemacht wurden.

In den USA ist man bereits einen Schritt weiter. Dort haben sich Menschen (und NGOs) gegen solche Maßnahmen gewehrt. Die US-Regierung hat mit der Kennzeichnung von Material, das entfernt werden soll, die verfassungsmäßigen Rechte auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt und dagegen gab es juristische Schritte. Am 8. September 2023 bestätigte das Fifth Circuit Court of Appeals einen Teil der einstweiligen Verfügung der Vorinstanz und verbot dem Weißen Haus, dem Surgeon General, den Centers for Disease Control and Prevention und dem FBI, Social-Media-Unternehmen zu beeinflussen, um „Desinformationen“ zu entfernen. Leider hob das Berufungsgericht wieder Teile der ursprünglichen Verfügung auf.

So ist es Beamten der Agentur für Cybersicherheit und Infrastruktursicherheit (CISA) weiterhin erlaubt den Unternnehmen Anweisungen zur Zensur zu geben und die CISA wird weiter eine zentrale Rolle bei der Zensur der Amerikaner durch die Regierung spielen.
Welche "Desinformationen" sind gemeint?

Das bleibt im einzelnen Auslegungssache, eindeutig festgelegt sind nur wenige Begriffe

  • Pornografie und sexuelle Ausbeutung von Kindern
  • Informationen, die Selbstmord, Selbstbeschädigung oder Essstörungen fördern
  • "Fehlinformationen über Impfstoffe" und andere "gesundheitsschädliche Inhalte"

Bei den "gesundheitsschädlichen Inhalten" können Veganer, Vegetarier und Fleischesser sicher sehr verschiedene Ansichten haben. Die Verantwortung für das Sperren der Informationen obliegt aber nach allen Gesetzen (egal ob in Nordamerika, GB oder EU) stets den privaten Anbietern. Da denen empfindliche Strafen in der Höhe von 4-10% ihres Umsatzes drohen, werden sie sicher vorsichtshalber proaktiv handeln und ihre Zensurbefugnisse mit übermäßiger Härte einsetzen.

Das globale Internet wird fraktioniert

In der EU wurde uns versichert, dass es nur gegen die Großen, z.B. die Big5, ginge, da der DSA von Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 10 Millionen und mehr spricht. Kanada und Großbritannien zeigen, dass es auch die Kleinen treffen wird. Im verlinkten Artikel lesen wir:

Die staatliche Regulierungsbehörde, die Canadian Radio-Television and Telecommunications Commission (CRTC), kündigte an, dass sie unabhängige Produzenten von Inhalten, darunter Online-Nachrichtenunternehmen und "Einzelpersonen, die Podcasts auf ihren eigenen Websites hosten, zur Registrierung verpflichten werde". Die Registrierung ist der erste Schritt zur Regulierung. ...

Kanadas neues Online-Nachrichtengesetz verpflichtet "marktbeherrschende Plattformen" dazu , "Nachrichtenunternehmen zu entschädigen, wenn deren Inhalte auf ihren Diensten verfügbar gemacht werden" - was an das fehlgeschlagene deutsche Leistungschutzrecht (LSR) erinnert. Darauf erklärte Facebook am 1. Juni 2023: "Um dem Online News Act zu entsprechen, haben wir damit begonnen, die Verfügbarkeit von Nachrichten in Kanada zu beenden ... Nachrichtenlinks und -inhalte, die von Nachrichtenverlagen und Sendern in Kanada gepostet werden, können von Menschen in Kanada nicht mehr eingesehen werden".

Egal ob uns Nachrichten wegen des Geld Verdienens vorenthalten werden oder es um politische Zensur geht - wir setzen uns weiter für Informationsfreiheit und Transparenz ein. Allein das Wissen, dass alle unsere Nachrichten künftig mitgelesen und "überprüft" werden, ist ein schwerer Eingriff in unsere Grundrechte.

Mehr dazu bei https://uncutnews.ch/information-compliance-gesetzentwurf-zur-abschaffung-der-freien-meinungsaeusserung-verabschiedet/
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08.10.2023 Datenkapitalismus by Default

Was ist beim Daten-Teilen zu beachten?

Hinter der Überschrift der zweitägigen Konferenz des Forum Privatheit "Datenkapitalismus by Default" am 5. und 6. Oktober in Berlin stand natürlich kein Ausrufezeichen, aber es war auf der anderen Seite auch nicht notwendig ein Fragezeichen dahinter zu setzen. Es ist leider eine Tatsache, dass mit unseren Daten die besten Geschäfte gemacht werden - wir leben im Datenkapitalismus. Dies wurde in allen Vorträgen deutlich.
Überblick

Die Vorträge und Ergebnisse der 9. Jahreskonferenz, an der Aktion Freiheit statt Angst e.V. seit mehr als 6 Jahren teilnimmt, werden demnächst dort im Web sichtbar sein. Wir beschränken uns auf eine Zusammenfassung und danach darauf, was wir gelernt haben. Für das Forum am wichtigsten ist die Tatsache, dass das Forum zu einer Plattform wird. Am Forum waren bisher acht Institutionen beteiligt. Jetzt kommen weitere hinzu und die Förderung durch das Ministerium für Forschung und Bildung wird verstärkt weitergehen.

Der Auftritt in sozialen Netzwerken wird demnächst vollständig auf Mastodon umgestellt. Der Auftritt in Twitter oder X wird dagegen aufgegeben auch wegen des Gebaren seines neuen Besitzers. Am 15. Dezember 2023 wird in Frankfurt am Main das 40-jährige Jubiläum des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Volkszählung gebührend gefeiert werden.

Hervorzuheben sind die drei Keynotes

  • Praktische Konkordanz und Kohärenz von Inividualrechten und öffentlichem Interesse im EU Recht der persönlichen Daten von Paul Nemitz (Europäische Kommission, Generaldirektion Justiz und Verbraucherschutz)
  • Europäische Suche? Vom Datenkapitalismus zur Suchmaschinen-Diversität von Astrid Mager (Österreichische Akademie der Wissenschaften)
  • The winner takes it all? - Selbstbestimmung und Fairness beim Teilen von Daten von Ulrich Kelber (Bundesbeauftragter für den Datenschutz und Informationsfreiheit)

In allen 3 Vorträgen war es keine Frage ob die Übermacht der Big5, Google, Amazon, Facebook, Apple und Microsoft (GAFAM), uns wirtschaftlich und bei der Bewahrung unserer Privatsphäre bedroht, sondern welche Möglichkeiten wir haben, dem zu entkommen und welche Maßnahmen dafür auf den jeweiligen Ebenen notwendig sind.

Was gab es Neues?

Für die Inhalte der Vorträge verweisen wir auf die verlinkte Seite. Es gab auch wieder viele Zusammenfassungen der Forschungsergebnisse dieses interdisziplinären Forums, die ebenfalls online zur Verfügung stehen. Die "dickeren" Veröffentlichungen lagen zumindest zur Ansicht vor (s. Fotos).

Neue EU Initiativen

Folgende neue Verordnungen/Richtlinien sind im Entstehen oder gerade verabschiedet worden.

  • Data Service Act - DSA: gültig seit Anfang Sommer 23
  • Data Act - DA: kurz vor letzten Änderungen
  • Data Governance Act - DGA: gültig seit 23.9.23
  • Artificial Intelligence Act AIA: noch in der Diskussion, Abstimmung frühstens 2024

DSA: wichtig: die Big Five sollen sich nicht selbst präferieren dürfen. Unsere Erkenntnisse bisher siehe Der Digital Services Act ist nun Gesetz und andererseits DSA birgt Gefahr von Netzsperren .

DA: Daten sind für alle da. Daten teilen kann ein Vorteil sein, muss aber geregelt passieren. Daten sind kein Eigentum der Firmen, die sie (zufälligerweise) haben.

DGA: legt fest, dass öffentliche Daten anonym sein müssen. Es kann Daten-Mittler geben, Eine altruistische Datenspende wird eingeführt. Sie beruht auf DGA Art. 2 (16) Voluntary Sharing

AIA: Im bisherigen Text fehlen die Klagerechte des Einzelnen. Alle anderen bisher festgelegten Vorschriften sind eigentlich sowieso selbstverständlich und beruhen auf unserer Ethik.

Aus der Tatsache, dass der KI Act keine Individualrechte enthält folgt, dass die Datenschutzbeauftragten dringend aktiv werden müssen. Auch die Zivilgesellschaft muss klagen können und die Technik muss das unterstützen können. Das gilt allgemein auch für die anderen Richtlinien. Ein erster Einstieg wäre, dass auch SAP Module vom Unternehmen bereitstellt werden, die der Betriebsrat oder der Datenschutzbeauftragte nutzen können, um die Datenverarbeitung im Unternehmen überhaupt durchblicken zu können.

Merksätze

Die Big Five machen uns eine kostenlose Kultur vor, die es in Wirklichkeit gar nicht gibt. Deren Machtkonzentration ist negativ für Innovation und natürlich auch für die Individualrechte des Einzelnen.

Bürger sind Grundrechtsträger und nicht Wirtschaftsgut.

Die Überwachungsgesamtrechnung steigt auch in den letzten Jahren ständig weiter an.

Google ist gelebte Ideologie des Kapitalismus, eine Realisierung von Profit.

Wichtig ist das Primat der Politik über die jeweiligen Geschäftsmodelle, zum Beispiel das der Big5.

Bei den Big5 liegen ungefähr 500-1000 Daten pro Person. Damit ist mehr möglich als eine Vorhersage des Verhalten des Einzelnen. Es ist ein Einstieg zu optimaler Manipulation der Menschen. Damit wird eine freie Gesellschaft ad absurdum geführt. Der EuGH hat bereits einen solchen Chilling Effect festgestellt, der im Ergebnis die Menschen daran hindert für ihre Rechte einzustehen.
Daten-Treuhänder und Datengenossenschaften

Der DGA reguliert Daten-Vermittlungsdienste. Menschen oder Unternehmen einigen sich per Vertrag darauf ihre Daten dem Dienst für bestimmte Zwecke zur Verfügung zu stellen. Können dadurch künftig auch andere für mich in eine Datenverarbeitung/-nutzung einwilligen?

Eine Einwilligung kann nach DSGVO jederzeit widerrufen werden, Verträge jedoch nicht. Was ergibt sich daraus?

Ein Projekt berichtete über Daten-Treuhänder im Journalismus. Für einen solchen "Fair"-dienst ist das Vertrauen der Nutzer das wichtigste. Wahre und falsche Nachrichten müssen unterschieden werden können. Das Teilen von Daten ist nicht nur ein Problem für den Datenschutz. Weitere Probleme können durch Diskriminierung, Verzerrung, oder Copyright Ansprüche entstehen. Hier sind die großen Verlage, z.B. Elsvier oder Springer maßgebende Hindernisse.

Aufgrund der DSGVO wurden in der EU bisher Strafen in Höhe von 2,8 Milliarden € verhängt. Es stellt sich die Frage, ob mit diesen Strafen gemeinnützige Daten-Vermittlungsdienste finanziert werden können. Eine solche Finanzierung wäre zu unzuverlässig, da gegen die Strafen oft über Jahre geklagt wird.

Gefahren bei Gesundheitsdaten

Die Anonymisierung von Gesundheitsdaten im geplanten EU-Gesundheitsdatenraum und der Richtlinie 2016/679 soll mit "vertretbarem Aufwand" erfolgen. Dies kann im Einzelfall unzuverlässig oder nicht ausreichend sein. Der DGA verpflichtet zum Teilen von Daten sofern daraus ein sozialer Mehrwert entsteht. Art. 40 DSA behandelt Forschungsdaten. Trotzdem ist das Opt-Out Modell, welches für die ePA geplant ist, falsch. Das für die ePA geplante Opt-Out aus einer Zwangs-ePA ist nicht rechtskonform und wird sicher im weiteren Klageverfahren als unzulässig gekippt.
Interoperabilität und Portabilität

Nach Art. 20 DSGVO besteht das Recht die eigenen Daten aus einem sozialen Netzwerk in ein anderes zu portieren. Die Vorschrift legt als mögliche Formate dafür fest: CSV, XML, JSON. Die Firmen müssen die Daten eines anfragenden Nutzers innerhalb eines Monats liefern. Nur 26 % der Menschen kennen dieses Recht, nur 7 % haben es bisher genutzt, aber 63 % der Menschen haben in ihrem Leben bereits zu einem anderen sozialen Netzwerk gewechselt.

Diejenigen, die ihre Daten angefragt haben, waren erstaunt über die Menge der gelieferten Daten. Allerdings fehlen für den Import in fast allen Fällen die Tools um die Daten in das neue Netzwerk zu importieren. Hier muss nachgearbeitet werden. Der Druck dazu kann nur über mehr nachfragende Nutzer entstehen.

Digitale Nachweise in der öffentlichen Verwaltung

Es gibt bereits folgende Möglichkeiten, um sich im Netz für Dienste zu identifizieren:

  • Die EU Digital Wallet
  • Der ePerso
  • Die Bund-ID
  • Die Möglichkeiten von Facebook, Apple oder Google, die am meisten genutzt werden, die aber eigentlich niemand nutzen sollte.

Alternative Suchmaschinen

Die Suchmaschine ist der Zugang zu Wissen. Im Durchschnitt nutzen in Deutschland 94 % Google als Suchmaschine. Selbst im Kreis der Teilnehmer dieser Konferenz sind es noch 52 %.

  • Ecosia nutzt als Suchmaschine Bing von Microsoft.
  • Startpage nutzt als Suchmaschine Google.
  • Yacy ist eine dezentrale Suchmaschine
  • Open Web Index (EU Projekt)

Open Web Web Index der EU

Der Fokus liegt in der Katalogisierung des Wissens in der Forschung. Für die Entwicklung des EU-Index müssen täglich etwa 1000 Entscheidungen getroffen werden. Deshalb geht die Entwicklung nur langsam voran.

Daten als Währung

Beim Bezahlen eines Dienstes durch meine persönlichen Daten - wie es tagtäglich im Netz geschieht - entsteht ein Widerspruch zwischen der digitalen Inhalte-Richtlinie aus dem Jahr 2022, die im BGB §312 und §327 in deutsches Recht gegossen wurde, gegenüber der DSGVO. Diese verlangt jederzeit

  • die Möglichkeit der Einwilligung und des Widerrufs,
  • eine strikte Zweckbindung,
  • die Datenminimierung,
  • ein Kopplungsverbot.

Also sprechen 4 Tatbestände aus einem Grundrecht (Informationelle Selbstbestimmung) gegen jede Erwägung, das das Bezahlen mit persönlichen Daten überhaupt angedacht wird. Schon allein die Voraussetzung der Informiertheit bei einer Einwilligung würde verlangen, dass der Einzelne den Preis seiner Daten kennt. Die Unmöglichkeit eines Widerrufs wäre das zweite Hindernis, welches nicht beseitigt werden kann.

Sprachassistenten

In diesem Projekt wurden Menschen mit Sprachassistenten nach ihren Vorkehrungen zum Datenschutz gefragt. Die (falschen) Antworten waren wie üblich

  • Ich habe nichts zu verbergen.
  • Meine Daten sind sowieso irrelevant.

Es entstehen dann in den Entschuldigungen die kleinen Fluchten:

  • wenn ich allein sein will, ziehe ich den Stecker,
  • vertrauliche Gespräche führe ich nur noch im Freien.

Vergessen wird dabei stets das Handy in der Tasche, welches die gleiche Funktion wie Alexa haben kann. Das Negativ-Super Beispiel war der Nutzer, der über Alexa sein Passwort für seine Smart Home Einstellungen setzt. Vergessen wir nicht, auch wenn, um ein Passwort mit 14 Zeichen zu knacken im Jahr 2020 noch 2 Millionen Jahre notwendig waren, so sind es 2023 lediglich noch 3000 Jahre. Alle Passworte unter 12 Zeichen kann man vergessen, sie sind mit Brute Force (Ausprobieren) innerhalb von Minuten zu knacken.

Fazit

Allen vorgestellten Projekten war gemeinsam der Versuch einen fairen Datenhandel als Gegenmodell zu den Big5 zu entwickeln. Die meisten Initiativen haben jedoch keine Durchsetzungskraft. Der Grund dafür ist, dass der Staat entweder abwartend bleibt oder die Absprachen innerhalb der EU nicht zeitnah getroffen werden.
... und die Mühlen der Justiz mahlen sehr langsam, so dass selbst die offensichtlichsten Verstöße gegen unsere Grundrechte erst nach Jahren geahndet werden. (Vorratsdatenseicherung, BKA Novelle, Schrems gegen Facebook, ...)

Mehr dazu bei https://www.forum-privatheit.de/jahreskonferenz-2023/
Kategorie[26]: Verbraucher- & ArbeitnehmerInnen-Datenschutz Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3wD
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22.09.2023 EU-Rat vertagt Abstimmung zur Chatkontrolle

Veto Ankündigung durch Justizministerium

Wow, können wir endlich mal die FDP loben? Der FDP Justizminister für Digitales und Justiz zeigte schon frühzeitig rote Linien zu dem Kommissionsentwurf zur Chatkontrolle auf und hat nun in einem Brief an seine europäischen Amtskollegen ein deutsches Veto angekündigt, sollte der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (Coreper) das Dossier zur Chatkontrolle vorgestern besprechen wollen. So wurde der Punkt von der Tagesordnung genommen.

Die roten Linien sind

  • Keine Maßnahmen, die zu einem Scannen privater verschlüsselter Kommunikation führen,
  • kein Scannen privater Kommunikation auch dann, wenn sie unverschlüsselt ist,
  • keine Altersverifikation für Messenger- und Hosting-Dienste sowie App-Stores durch die Vorlage eines Personalausweises,
  • Streichung der Artikel 7 bis 11 zu Aufdeckungsanordnungen nebst Aspekten wie Client-Side-Scanning (CSS), also dem Durchsuchen und Ausleiten privater Kommunikation direkt auf Endgeräten. Alle diese geplanten Maßnahmen haben nichts mit der angeblichen Absicht des Jugendschutzes zu tun. Nicht nur das Justizministerium wendet sich gegen das geplante Gesetz zur Chatkontrolle - einer Überwachung des Inhalts unser aller Kommunkation - sondern auch die Digitalwirtschaft läuft wegen des Aufwands aktuell Sturm gegen die Chatkontrolle. Vor einer Woche schickten die Initiative European Digital Rights (EDRi) und 81 weitere zivilgesellschaftliche Organisationen einen offenen Brief an die EU-Regierungen und protestierte gegen diesen orwellschen Überwachungsplan.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Widerstand-aus-Deutschland-Abstimmung-im-EU-Rat-zur-Chatkontrolle-geplatzt-9310335.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3wm
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21.09.2023 EuGH urteilt gegen geheime EU-Forschung

"Pseudowissenschaftlicher Sicherheits-Hokuspokus findet keine Terroristen"

Mit der Rechtssache T-158/19 hat der Europäische Gerichtshof vor einigen Tagen wichtige Klarstellungen zur Transparenz der EU-finanzierten Entwicklung von Überwachungstechnologie ausgesprochen. Ausgangspunkt war die Transparenzklage des EU-Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei). Ihn interessierten die Hintergründe des im Rahmen des Projekts „iBorderCtrl“ der EU erprobten Einsatzes umstrittener KI-gestützter “Video-Lügendetektor”-Technologie an Reisenden.

Video-Lügendetektoren sind illegal und unethisch

Wie bitte? Lügendetektoren bei Ermittlungen in den Staaten der EU? Man glaubt es kaum, welche verrückten Ideen in der Sicherheitsforschung der EU gefördert werden. Im Rahmen unseres Projekts "Stop Orwell 2020" hatten wir im Zeitraum 2016-18 die Sicherheitsforschung der EU genauer unter die Lupe genommen. Unsere damaligen Erkenntnisse haben wir nach Ende des Projekts Stop Orwell 2020 und dem Abschalten der Domain auf unsere Seiten übernommen.

Damals mussten wir uns mit Flüchtlings-jagenden Roboterfahrzeugen an den EU Landgrenzen, Hooligan-erkennender Videoüberwachung in Sportstadien (INDECT) und auch bereits mit Angstschweiß-registrierenden Verhörstühlen beschäftigen. Natürlich waren 90% der Projekte Schrott, aber trotzdem ging von ihnen eine große Gefahr für die Menschen in der EU aus. Jede Überwachungstechnologie produziert False Positives - zu Unrecht identifizierte Unschuldige, die dann ihre Unschuld beweisen müssen.

Patrick Breyer hat nun mit seiner Klage die EU in erster Instanz dazu gezwungen, eine Vielzahl von Dokumenten über das Projekt ganz oder teilgeschwärzt herauszugeben, die er auf seiner Homepage veröffentlicht hat. Darunter sind viele Dokumente, die zum Schutz von „Geschäftsgeheimnissen“ mit weitreichenden Schwärzungen versehen wurden. Gegen diese Schwärzungen wird er weiter vorgehen, auch wenn der EuGH dies mangels „besonderer Dringlichkeit“ vorerst abwies.

Der EuGH stellte aber 3 Grundsätze klar

  • Nicht alle Informationen über ein konkretes EU-Forschungsprojekt seien als Geschäftsgeheimnis geheimzuhalten, sondern nur die im Rahmen des Projekts entwickelten „Tools und Technologien“.
  • Die Ergebnisse eines Projekts seien nicht per se geheimzuhaltende Geschäftsgeheimnisse.
  • Der öffentliche Informationszugang sei auch bei laufenden EU-Forschungsprojekten nicht ausgeschlossen.

Dies wird kommende Verfahren erleichtern. Patrick Breyer erklärte nach dem Urteil

“Die Europäische Union finanziert im Dienste privater Profitinteressen immer wieder die Entwicklung und Erprobung von Technologie, die die Grundrechte verletzt und unethisch ist. Künftig finanziert sie sogar Waffenforschung. ... Die auf meine Klage ergangenen Urteile brechen mit Jahrzehnten der geheimen EU-finanzierten Entwicklung brandgefährlicher Technologien zur Massenüberwachung, Massenkontrolle und Personendurchleuchtung.Mit meiner Transparenzklage habe ich ganz grundsätzlich klären lassen, dass der Steuerzahler, die Wissenschaft, Medien und Parlamente ein Recht auf Zugang zu öffentlich finanzierter Forschung haben, soweit nicht Geschäftsgeheimnisse betroffen sind. Gerade bei pseudowissenschaftlichen und orwellschen Entwicklungen wie dem ‚Video-Lügendetektor‘ ist öffentliche Kontrolle unentbehrlich.

Die herausgeklagten Dokumententeile zum iBorderCtrl-Projekt belegen, dass allen Beteiligten klar war, dass ein Einsatz des getesteten Video-Lügendetektor illegal und unethisch wäre, dass dies im Profitinteresse aber einfach ignoriert wird. Wissenschaftliche Veröffentlichungen werden als Marketinginstrument missbraucht, Forschungsmittel werden für Lobbying zweckentfremdet. Die EU-Forschungsförderung muss grundlegend reformiert werden!

Ich bin davon überzeugt, dass man mit diesem pseudowissenschaftlichen Sicherheits-Hokuspokus keine Terroristen findet. Für gestresste, nervöse, auffällig angezogene oder müde Menschen kann eine solche Verdächtigungsmaschine schnell zum Alptraum werden. Lügendetektoren sind hierzulande vor Gericht gerade deshalb nicht als Beweismittel zugelassen, weil sie nicht funktionieren. Mit der EU-finanzierten Entwicklung von Technologien zur immer stärkeren Überwachung, Erfassung und Kontrolle von Menschen muss Schluss sein! Dafür kämpfen wir auch in den Verhandlungen über das geplante KI-Gesetz.“

Mehr dazu bei https://www.patrick-breyer.de/piraten-klage-zwingt-eu-zur-veroeffentlichung-geheimer-ki-ueberwachungsforschung/
Kategorie[24]: Zensur & Informationsfreiheit Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3wk
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15.09.2023 Offener Brief gegen EU-Chatkontrolle

80 NGOs gegen EU-Chatkontrolle

Nicht nur in den Staaten der EU, sondern weltweit existiert eine Bewegung gegen die Pläne der EU das Internet mit einer "Chatkontrolle" zu regulieren. Wie netzpolitik.org berichtet, warnt ein internationales Bündnis von Nichtregierungsorganistionen vor den Überwachungsplänen der EU. Die Verordnung gefährde Freiheit und Sicherheit aller Internetnutzer*innen, sagen mehr als 80 NGOs aus Afrika, Asien, Europa, Latein- und Südamerika sowie den USA.

Unter dem Deckmantel einer Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern soll künftig die anlasslose Massenüberwachung von Millionen von Menschen in der EU - und darüber hinaus - möglich sein. Der jetzt vorliegende Entwurf könnte

  • Firmen dazu zwingen, die digitale Kommunikation von jedem zu scannen,
  • die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gefährden,
  • zu einer verpflichtenden Ausweiskontrolle vor der Internetnutzung führen.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV), Mitunterzeichner des Offenen Briefs, hält das Vorhaben auch für unvereinbar mit der Grundrechtecharta der EU. "Sehenden Auges und wider besseres Wissen nehmen die EU-Co-Gesetzgeber in Kauf, eine Verordnung zu verabschieden, die der EuGH sofort wieder einkas­sieren müsste", sagt Rechtsanwalt Dr. David Albrecht gegenüber netzpolitik.org.

EU Kommission bleibt beratungsresistent

Seit den Auseinandersetzungen um die Chatkontrolle in der EU haben neben der Zivilgesellschaft auch renommierte Wissenschaftler:innen und auch auch IT-Wirtschaftsverbände und der juristische Dienst des Rates die EU-Staaten vor einer solchen Verordnung gewarnt.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/chatkonrolle-weltweite-warnung-vor-ueberwachungsplaenen-der-eu/i
und alle unsere Artikel zur Chatkontrolle https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=chatkontrolle&sel=meta
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11.09.2023 Anbieter sollen Passworte herausgeben

... die sie nicht haben - Vertrauen in Digitalisierung verspielt

Da schauen wir bei Gesetzesänderungen eigentlich aus schlechter Erfahrung etwas genauer hin und trotzdem ist die Änderung von Telemediengesetz (TMG) und des Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) im Winter und Frühjahr 2020 durch das Gesetz "zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" zwar nicht völlig an uns vorbeigegangen, aber wir haben ein "Hintertürchen" übersehen was die damit verknüpften Grundrechtseingriffe noch viel größer macht.

Jetzt 3 Jahre danach kann man zwar sagen, den Dammbruch des Rechtsstaates hat es nicht gegeben, weil die Gesetze-Schreiber wie üblich weit von der technischen Realität entfernt waren. Doch der Reihe nach - was waren die Inhalte?

  • Die begehrten Bestandsdaten sollen generell neben Strafverfolgern und sämtlichen Geheimdienste auch Ämter in die Hände bekommen, die etwa Ordnungswidrigkeiten oder Schwarzarbeit ahnden.
  • Der Auskunftsanspruch soll "soweit dies zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist", also zum Verfolgen von Urheberrechtsverletzungen, genutzt werden.
  • Zu den abfragbaren Daten gehören ausdrücklich auch Daten auf räumlich getrennten Speichereinrichtungen (Cloud).
  • Passwörter sollen Behörden erhalten, die "besonders schwere Straftaten" verfolgen oder für die "Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zuständig" sind.

Passwörter?

Regen wir uns an dieser Stelle nicht schon wieder über "Ordnungswidrigkeiten" und die Gelddruckmaschine für Abmahnanwälte auf, das hatten wir damals bei der Novelle vor 3 Jahren bereits getan. Aber der Cloudzugriff und die Herausgabe von Passwörtern haben es in sich. Wir verstehen noch, dass der Serverbetreiber auf die Cloud (auf seinem Server) zugreifen kann, nehmen aber an, dass die persönlichen Daten der Nutzer verschlüsselt abgelegt werden und nach allgemeiner Rechtsauffassung der Serverbetreiber das Passwort, wie auch alle anderen Nutzerpasswörter nicht im Klartext speichert.

Denn das Gesetz verlangt von Telemedienanbieter im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den gängigen IT-Sicherheitsbestimmungen, dass Passwörter verschlüsselt gespeichert werden müssen. Den Serverbetreibern sind also nur irgendwelche Hashwerte bekannt, niemals jedoch die wirklichen Passworte. Also können auch Sicherheitsbehörden im Normalfall von den Betreibern auch keine erhalten.

Das zeigt wieder einmal, wie wichtig es ist, nicht irgendwelche Anbieter für die Aufbewahrung der eigenen Daten zu wählen - und vor allem keine, die nach US-Recht nicht an die DSGVO gebunden sind.

So gab es 3 Jahre nach der Gesetzesänderung auch kaum sensationelle Fälle von Passwortherausgaben. Trotzdem hätten wir vor 3 Jahren vor der Gefahr warnen müssen, denn ständig machen auch IT-Verantwortliche Fehler und können damit die ihnen anvertrauten Daten ihrer Kunden in Gefahr bringen.

Kritisieren müssen wir - auch nach 3 Jahren, denn ihre Begehrlichkeiten sind inzwischen nicht kleiner sondern größer geworden - die Regierenden, dass sie mit solchen Gesetzen das Vertrauen in die Datenverarbeitung untergraben und damit ihren eigenen Digitalisierungswahn selbst boykottieren.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Kampf-gegen-Hass-Bundesregierung-stimmt-fuer-Pflicht-zur-Passwortherausgabe-4663947.html
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06.09.2023 Selbstbestimmungsgesetz mit Überwachungsanhängsel

Intime Neugier des Sicherheitsapparats

Über das neue Selbstbestimmungsgesetz war man sich eigentlich schon seit dem Frühjahr einig, da preschte plötzlich das Innenministerium dazwischen. Denn vom Inlandsgeheimdienst bis zum Zoll wollen alle Dienste des ausufernden Sicherheitsapparats in Deutschland wissen, wenn eine Person in Deutschland ihren Namen oder den Geschlechtseintrag ändert.

Dabei wird dieser Eintrag sowieso in allen möglichen Datenbanken durch die Änderung der Einträge im elektronischen Personalausweis (ePerso) verändert. Die Behörden wollen jedoch zusätzlich einen aktiven Vermerk, dass diese Änderung erfolgt ist. Das Argument lautet, wie netzpolitik.org berichtet: Kriminelle könnten die neuen Regelungen missbrauchen, um mit einer neuen Identität unterzutauchen.

Dieses Argument läuft ins Leere, denn an dem Personeneintrag ändern sich ja höchstens Name und/oder Gechlecht, alle über die Jahre - gegen jede Notwendigkeit und unseren Protest - eingeführten Kennziffern, wie die Steuer-ID, die Ausweisnummer, der Nachname, der Geburtstag, ... bleiben gleich.

Das reicht den Sicherheitsfanatikern nicht, obwohl selbst im Kabinettsentwurf schon steht, dass die Änderung an das Bundeszentralregister beim Bundesamt für Justiz gemeldet werden soll. Dort wäre die Änderungshistorie vermerkt, die im ePerso natürlich nicht steht. Beim alten Transsexuellengesetz (TSG) oder etwa im Waffenregister erfolgen Änderungen ohne aktive Meldung. Warum jetzt diese zusätzliche Verschärfung?

Netzpoltik.org befürchtet, wenn es zu der aktiven Meldung kommt, würde das bedeuten: Die persönlichen Daten von Menschen, die ihren Geschlechtseintrag ändern, gehen automatisch an bis zu zehn verschiedene Bundesbehörden. Für Menschen mit mehr als einer Staatsangehörigkeit ist darunter auch das Bundesamt für Migration.

Geschieht das nur um den Überwachungsstaat weiter auszubauen oder spielen hier auch Ängste vor Transgender und queeren Menschen mit?

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/selbstbestimmungsgesetz-datenweitergabe-an-den-gesamten-sicherheitsapparat/
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Tags: #Selbstbestimmungsgesetz #Transgender #queer #Transsexuellengesetz #TSG #Waffenregister #Meldepflicht #ePerso #Ausweis #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Rasterfahndung #Datenbanken #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz #Gender #Diskriminierung

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07.08.2023 Ex-BND-Chefs fordern mehr Befugnisse

Trennungsgebot nur noch eine leere Hülle

Komisch, eigentlich erwischt man sie ständig, dass sie ihre bereits ausgedehnten Befugnisse überschreiten, in dem sie

  • Staatstrojaner einsetzen,
  • Politiker und Journalisten abhören,
  • die Luft über Deutschland nicht mehr zum Inland definieren,
  • ...

Auch Fefe macht sich lustig über Menschen, die keine Privatsphäre kennen und überall Kameraüberwachung wollen und dann noch die USA als Vorbild sehen. Wenn sie denn man bei Ungesetzlichem erwischt werden, dann macht die Politik schnell ein BND Gesetz, welches das Ungesetzliche zur Regel erklärt.

Und trotzdem berichtet tagesschau.de, dass z.B. die beiden ehemaligen BND-Präsidenten August Hanning und Gerhard Schindler die deutschen Nachrichtendienste von der Politik zu stark eingeschränkt sehen. Beide forderten auch, die Zuständigkeit für den BND aus dem Kanzleramt auf das Verteidigungsministerium zu verlagern.

Wollten wir nach dem 2. Weltkrieg nicht Polizei und Geheimdienste strikt trennen? Das sollte erst recht für Militär und Geheimdienste gelten. Oder wird hier schon Stimmung für die Zeit nach der nächsten "Machtergreifung" gemacht?

Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/inland/bnd-chefs-befugnisse-100.html
und https://blog.fefe.de/?ts=9a3179ba
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Tags: #Polizei #Geheimdienste #Hacking #BND #VS #Trennungsgebot #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Entry-ExitSystem #eBorder #Datenskandale #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Militär

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26.07.2023 Edward Snowden im Gespräch mit dem Guardian

Überwachung von 2013 erscheint uns heute wie Kinderspielzeug

“If we think about what we saw in 2013 and the capabilities of governments today,” Snowden told The Guardian, “2013 seems like child’s play.”

"Wenn wir darüber nachdenken, was wir 2013 gesehen haben und welche Möglichkeiten Regierungen heute haben", sagte Snowden dem Guardian, "dann erscheint 2013 wie ein Kinderspiel."

Unsere Probleme heute sind viel gravierender als damals und wir werden wesentlich mehr Kraft benötigen, um uns heute gegen die Überwachung durch staatliche Stellen aber noch mehr gegen die durch private Unternehmen zu wehren. Edward Snowden klagt an:

  • Strafverfolgungsbehörden haben damit begonnen, Gesichtserkennungstechnologie zur Identifizierung von Verdächtigen einzusetzen.
  • Journalisten und zivilgesellschaftliche Gruppen fordern ein weltweites Moratorium für den Verkauf und die Weitergabe von Spionagesoftware wie Pegasus, mit der Dutzende von Journalisten in mindestens zehn Ländern ins Visier genommen wurden.
  • Trotz der in den letzten Jahren erhobenen Forderungen nach einer Bundesgesetzgebung zur Zügelung von Big-Tech-Unternehmen haben wir keine nennenswerten Maßnahmen zur Einschränkung der Möglichkeiten von Tech-Unternehmen, Daten zu sammeln, gesehen.

Im weiteren Gespräch zählt unser Ehrenmitglied Edward Snowden die Maßnahmen auf, die angestoßen von der US-Zivilgesellschaft dem Überwachungswahn versuchen einen Riegel vorzuschieben. Aber alle diese Maßnahmen sind entweder im Sand verlaufen oder wurden durch neue Überwachungstechniken noch überboten. So endet das Gespräch mit einer resignierenden Botschaft:

"We trusted the government not to screw us. But they did. We trusted the tech companies not to take advantage of us. But they did."
"Wir vertrauten darauf, dass die Regierung uns nicht verarschen würde. Aber das taten sie. Wir haben den Technologieunternehmen vertraut, dass sie uns nicht ausnutzen. Aber das taten sie."

... und Jede/r trägt seine Wanze heute freiwillig mit sich herum ...

Mehr dazu bei https://21stcenturywire.com/2023/07/07/snowden-todays-surveillance-technology-makes-2013-look-like-childs-play/
und https://www.theguardian.com/us-news/2023/jun/08/no-regrets-says-edward-snowden-after-10-years-in-exile
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Tags: #EdwardSnowden #Guardian #Interview #Gesichtserkennung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Geodaten #Smartphone #Handy #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Internetsperren #Netzneutralität #Ehrenmitglied

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22.07.2023 Demo und Straßenfest zum Christopher Street Day

Aktion FsA beim Chstopher Street Day 2009

Am 27.6.2009, dem Christopher Street Day vor 14 Jahren war Aktion Freiheit statt Angst dabei. Bei hochsommerlichen Temperaturen haben wir das riesige "Big Schäuble ist watching YOU" Transparent durch die Berliner Innenstadt gezogen. So begrüßen wir auch heute wieder die Demo und das Fest zum CSD in der Stadt.

Warum Überwachungsgegner auf dem CSD?

Das wurden wir auch von 14 Jahren bereits gefragt. Neben dem Werben für die großen Freiheit statt Angst Demos am 12.9. in der Stadt hatten wir auch ein inhaltliches Anliegen, das Matthias und Markus damals so beschrieben haben:

"Der Christopher Street Day, heute ein spektakulär bunter und kreativer Umzug, hat aber einen sehr ernsten Hintergrund. Er erinnert an den sogenannten „Stonewall“-Aufstand im Jahr 1969 in New York, wo die homosexuelle Szene mit harschen Repressionen durch die Polizei zu kämpfen hatte. Tagelange Straßenschlachten waren die Folge. Noch heute, 40 Jahre später, sind Menschen mit gleichgeschlechtlicher sexueller Orientierung noch lange nicht in allen Lebensbereichen gleichberechtigt.

Ob bei der Rente oder am Arbeitsplatz - es bleibt noch viel zu tun. Im täglichen Leben sind homosexuelle Menschen immer noch Beschimpfungen, Ausgrenzungen und gewalttätigen Übergriffen ausgesetzt. Wir erleben heute, dass Staat und Privatwirtschaft immer größere, zum Teil illegale Datenberge anhäufen - und auch auswerten. Die Datenskandale der letzten Wochen und Monate und die Bestrebungen der Bundesregierung, Sicherheit durch Präventivüberwachung zu erreichen, machen deutlich, dass ein Verhalten außerhalb einer willkürlich definierten Norm schnell zu Ausgrenzung und Beschränkung der persönlichen Freiheit führen kann. Daher sympathisiert Aktion Freiheit statt Angst e. V. mit Zielen der homosexuellen Bewegung und möchte diese konkret unterstützen."

Leider hat sich auch in den vergangegen 14 Jahren nicht viel zum besseren gewandelt. Die technischen Überwachungsmöglichkeiten wurden weiter ausgebaut und sind in den Alltag der Menschen eingeflossen.

Wieder können wir leider sogar ohne Abstriche den Text aus dem Aufruf von 2009 zitieren:

"Wir erleben heute, dass Staat und Privatwirtschaft immer größere, zum Teil illegale Datenberge anhäufen – und auch auswerten. Die Datenskandale der letzten Wochen und Monate und die Bestrebungen der Bundesregierung, Sicherheit durch Präventivüberwachung zu erreichen, machen deutlich, dass ein Verhalten außerhalb einer willkürlich definierten Norm schnell zu Ausgrenzung und Beschränkung der persönlichen Freiheit führen kann. Daher sympathisiert das Aktionsbündnis Freiheit statt Angst mit Zielen der homosexuellen Bewegung und möchte diese konkret unterstützen."

Der nachfolgende Absatz macht deutlich, dass unsere Arbeit der letzten 14 Jahre nicht total sinnlos war, denn die Angst der Betroffenen vor der Vorratsdatenspeicherung (VDS) konnte durch den massiven Widerstand der Menschen dagegen zumindest zurückgedrängt werden. Trotz höchstrichterlicher Verbote arbeiten verschiedene EU Staaten jedoch weiter an der anlasslosen Überwachung durch VDS und schlimmere Techniken (z.B. EU-Chatkontrolle) über deren Gefahren Karl Lemmen von der Deutschen AIDS-Hilfe e.V. damals sagte:

"Karl Lemmen von der Deutschen AIDS-Hilfe e.V. brachte es zur Demonstration "Freiheit statt Angst" im Jahr 2008 auf den Punkt: 'Wer bei uns anruft, redet nicht über Kartoffelpreise.'

Die Vorratsdatenspeicherung, also die verdachtslose Speicherung aller Kommunikationsdaten (Telefon, Internet, E-Mail), trifft gerade anonyme Hilfsprogramme wie die der Aidshilfe. Die Zusicherung von Anonymität macht es den Betroffenen viel leichter, den Erstkontakt herzustellen, aus dem sich im weiteren Verlauf konkrete Hilfe und Unterstützungsmaßnahmen entwickeln. Die Vorratsdatenspeicherung untergräbt diese Anonymität.

Seit dieses Gesetz in Kraft getreten ist, gehen die Anrufe auf diesen Hotlines dramatisch zurück, wie uns Karl Lemmen versicherte. Einmal mehr werden Menschen, die dringende Hilfe benötigen, mit Ihren Sorgen und Ängsten alleine gelassen. Dagegen wehrt sich das Aktionsbündnis Freiheit statt Angst mit Aufklärungskampagnen, Infoflyern und Aktionen."

Also: auch heute wieder gilt an diesem Tag Flagge zu zeigen und an seine Geschichte zu erinnern.
In der Innenstadt sind für die Demo heute bereits viele Straßen gesperrt - auf gehts.

Mehr dazu in unseren Artikeln zum CSD 2009 https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=CSD&sel=meta
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Tags: #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Aktivitaet #CSD #ChristopherStreetDay #Berlin

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12.07.2023 Der "Transatlantische Datenschutzrahmen" so schlecht wie seine Vorgänger
EU bleibt treues Hündchen

  • Im Februar 2016, nach der Aushandlung des "Datenschutzabkommens Safe Harbour" zwischen der EU und den USA hatten wir geschrieben: Wir kritisieren das "Privatsphären-Schild" als "Mogelpackung" und "schlechten Witz".
  • Im Juli 2020 stellt der EuGH fest, dass Abkommen mit den USA "Privacy Shield" ist nichtig Seitdem jonglieren die EU und die USA mit einem eigentlich nicht mehr gültigen Abkommen über den transatlantischen Datenaustausch am Rande der Legalität. Alle Versuche der EU die USA zu einem der DSGVO ähnlichen Umgang mit unseren persönlichen Daten zu bewegen sind im Nirwana gelandet.

Nun kam der endgültige Kotau vor dem Großen Bruder. Wie netzpotik.org schreibt: Als US-Präsident Joe Biden Ende März 2022 nach Brüssel kam, gab es ein Freundschaftsgeschenk von seiner Gastgeberin Ursula von der Leyen. Die EU-Kommissionspräsidentin hatte für ein leidiges Thema eine Lösung im Angebot: Statt weiter Ärger zu machen wegen der Massenüberwachung der US-Geheimdienste gegen Europäer:innen, sicherte Von der Leyen Biden einen Freifahrtschein zu.

Ein "Transatlantischer Datenschutzrahmen" garantiert US-Konzernen wie Facebook, dass sie weiterhin Nutzer:innendaten aus Europa ungehindert in die USA übertragen können. Der massenhafte und unkontrollierte Zugriff der amerikanischen Behörden auf unsere Daten spielt keine Rolle mehr. Dieser Blankoscheck der EU wird wieder so lange gültig bleiben, bis der EuGH zum 3.Mal ein vernichtendes Urteil fällen wird. Dann beginnt das Spiel mit verteilten Rollen erneut, was wir bereits seit mehr als 10 Jahren zuerst mit den Vorgängern Safe Harbor und Privacy Shield erlebt haben.

Neben den staatlichen US Behörden können sich auch die Big5 (GAFAM = Google, Amazon, Facebook, Apple und Microsoft) die Hände reiben und ihre Milliardengeschäfte mit unseren Daten ungehindert weiter betreiben.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/transatlantische-massenueberwachung-nimm-das-doch-endlich-ernst-ursula/
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Erstellt: 2023-07-12 07:51:16

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08.07.2023 Wissenschaftler erklären Chat-Kontrolle für wirkungslos

Appell von Wissenschaftlern sollte gehört werden

Am 4. Juli 2023 haben Wissenschaftler:innen und Forschenden zur vorgeschlagenen EU-Verordnung zum sexuellen Missbrauch von Kindern eine Gemeinsame Erklärung an den Rat und das Parlament der EU verschickt. Darin führen sie erneut die Kritik auf, die bereits von vielen zivilen Organisationen gegen eine EU-Chatkontrolle genannt wurde.

Detailliert begründen sie warum diese Maßnahmen die Sicherheit im Internet schwächen und dem angeblichen Ziel nicht dienlich sein können. Sie kommen zu dem Schluss:

Wir warnen daher eindringlich davor, diese oder ähnliche Maßnahmen zu verfolgen. Ihr Erfolg angesichts der aktuell verfügbaren und absehbaren Technologie ist ausgeschlossen, und ihr Schadenspotenzial ist erheblich.

Als besonders gefährlich heben sie, wie netzpoltik.org in der Übersetzung des Offenen Briefes schreibt, folgende Punkte hervor:

  • Die gewählte Technologien zur Erkennung haben schwere Mängel und sind anfällig für Angriffe.
  • Die Auswirkungen einer Schwächung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung werden in vielen Bereichen, inbesondere bei Banken aber auch im normalen Internethandel und natürlich auch bei der privaten Kommunikation, unsere Nutzungsmöglichkeiten des Internets schwer beeinträchtigen.
  • Effektivität: Wir haben ernsthafte Bedenken, ob die von der Verordnung beschriebenen Technologien wirksam wären: Täter:innen wären sich ihrer bewusst und würden auf neue Techniken, Dienste und Plattformen ausweichen, um CSAM-Informationen auszutauschen und dabei der Entdeckung zu entgehen.
  • False Positives: Die vorgeschlagene Verordnung wird auch die Meinungsfreiheit von Kindern beeinträchtigen, da ihre Gespräche ebenfalls Alarme auslösen könnten.

Wenn es bei dem geplanten Vorhaben wirklich um den Schutz von Kindern gehen würde, müsste das Projekt nach dieser Analyse eingestellt werden.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/offener-brief-der-wissenschaft-das-client-side-scanning-ist-zum-scheitern-verurteilt/
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Tags: #Chatkontrolle #OffenerBrief #Wissenschaftler #EU #Rat #Parlament #Ende-zu-Ende-Verschlüsselung #Effektivität #FalsePositives #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Verschlüsselung #Anonymisierung #Monopol #Meinungsfreiheit #Zensur

caos@anonsys.net

"@taz @taz : Sie selbst haben Twitter verlassen, weil „Twitter die Verpflichtung, gegen Fake-Accounts, Desinformation und strafbare Inhalte vorzugehen, missachtet hat“, wie sie selbst sagen. Was muss geschehen, damit solche Unternehmen sich nicht mehr wegducken können.
- @Saskia Esken : Wir brauchen schlagkräftige Behörden und kompetentes Personal bei der Aufsicht, bei Ermittlung, Strafverfolgung und Justiz."


taz - 2023-07-03 07:00:02 GMT

SPD-Chefin Esken über Desinformation

„Brauchen schlagkräftige Behörden“

Von Anna Lehmann, Tanja Tricarico

SPD-Chefin Saskia Esken fordert mehr Personal im Kampf gegen Fake News, Hassrede im Netz und Desinformation. Doch auch da gebe es einen Fachkräftemangel.

Schwerpunkt: Künstliche Intelligenz

#taz #tageszeitung #Saskia #Esken #Fake #News #Sicherheitspolitik #Bot #Nancy #Faeser #Vorratsdatenspeicherung

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22.06.2023 Blankoscheck für Staatstrojaner

Fachleute für Verschlimmbesserung

Wenn ihr wissen wollt, wo die arbeiten, dann schaut mal in diversen EU Staaten vorbei. Netzpolitik.org schreibt: Kein Journalist darf wegen seiner Arbeit bespitzelt werden. Mit diesem klaren Satz begründete EU-Kommissarin Věra Jourová im vergangenen Herbst ihren Vorschlag für ein Gesetz, das die Pressefreiheit in allen EU-Staaten stärken soll.

  • In mehreren EU-Staaten wurden Journalist:innen, NGOs und Oppositionspolitiker:innen ausgespäht.
  • Viktor Orban ließ in Ungarn Handys von Reportern hacken.
  • Griechenland spionierte die Regierung Journalist:innen aus, die Finanzskandale enthüllten.
  • An allen diesen Überwachungsaktionen waren Staatstrojaner beteiligt, meist war es Pegasus, ein Trojaner der israelischen Firma NSO Group, der Handys praktisch unbemerkt mitlesen kann.

Also musste etwas dagegen getan werden. Doch die EU-Staaten arbeiten hinter den Kulissen an einem Gegenvorschlag, der diese Vorschläge der Kommission praktisch wirkungslos macht. Mit den Ruf nach "nationaler Sicherheit" sorgten die Staaten dafür, dass der EU Vorschlag nur noch eine Luftnummer darstellt. Netzpolitik.org schreibt abschließend: Kommt kein entschiedener Widerstand aus dem EU-Parlament, das bislang noch keine eigene Position festgelegt hat, dann könnte das Medienfreiheitsgesetz die Blankoausnahme für Überwachungsmaßnahmen zur „nationalen Sicherheit“ festschreiben. Die Absicht von Kommissarin Jourová, Journalist:innen in ihrer Arbeit vor Überwachung zu schützen, bliebe damit ein frommer Wunsch.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/staatstrojaner-blankoscheck-fuer-geheimdienst-ueberwachung-der-presse/
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Tags: #Blankoscheck #Staatstrojaner #EU #Pegasus #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Transparenz #Informationsfreiheit #Privatsphäre #Journalisten

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16.06.2023 Darf die Polizei vorverurteilen?

Was darf der staatliche Hacker?

Dabei soll es heute nicht um Geheimdienste gehen, sondern um "normale Polizeiarbeit", z.B. war es verhältnismäßig die Webseite der "Letzten Generation" im Zuge der Razzia Ende Mai komplett abzuschalten und durch einen eigenen Text zu ersetzen?

Das könnten eigentlich sogar 3 mögliche Rechtsverstöße sein:

  • Das Abschalten eines Internetauftritts, wenn zur Beweissicherung bereits eine mildere Maßnahme, wie die Kopie des Inhalts der Festplatte ausgereicht hätte.
  • Das Ersetzen der Inhalte der Webseite durch eine Warnung, im konkreten Fall mit dem durch keine Urteil abgesicherten Text: "Die Letzte Generation stellt eine kriminelle Vereinigung gemäß § 129 StGB dar!"
  • Der Überwachung der IP Adressen von Zugriffen auf diese Webseite.

Für den ersten Punkt gab es ein OK vom zuständiger Richter am Amtsgericht München am Vortag der Razzia. Die beiden weiteren Punkte entstanden wohl aus dem "Rechtsempfinden" der Polizei.

LTO schreibt: "Die Beschlagnahme der Internetseite der Letzten Generation war und ist völlig unverhältnismäßig und aufgrund der mangelhaften Begründungstiefe und Klarheit zum konkreten Umfang der Maßnahme auch sonst rechtswidrig", sagt die Wuppertaler Strafrechtsanwältin Andrea Groß-Bölting, die gegen den Beschluss vorgeht und den Domaininhaber der Webseite vertritt.

Während ein Abschalten der Internetpräsenz evtl. erlaubt gewesen wäre - wenn sich die Anschuldigungen gegen die "Letzten Generation" als gerichtsfest erweisen sollten - so ist ein veränderter Weiterbetrieb in keinem Fall zulässig. Auch die Forderung der Generalstaatsanwaltschaft an die Strato AG, den Betreiber der Server, dass sie eine Beschlagnahme abwenden könnten, wenn sie freiwillig die Zugriffe der Internetnutzer statt auf die Webseite "letztegeneration.de" zu einer IP-Adresse der bayerischen IT-Verwaltung umleite, verletzt die Grundrechte der Menschen, die die Webseite aufrufen.

Ein solches Vorgehen ist letztmalig aus einem Fall von 2007 bekannt, als das Bundeskriminalamt eine Art Fangschaltung auf der Behördenwebseite platzierte. Das Verändern der Inhalte einer Webseite machte 2011 Schlagzeilen, als das Film-Kopier-Streamingportal "kino.to" geschlossen wurde und die Polizei auf den Webseiten verkündete: "Die Kriminalpolizei weist auf Folgendes hin: Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen."

Befürworter der Maßnahme begründen das Vorgehen damit, dass Nutzer aus Transparenzgründen von staatlichen Behörden den Hintergrund der Maßnahme erfahren sollten. Wir sehen allerdings zwischen "hier wird ermittelt wegen ..." und "stellt eine kriminelle Vereinigung gemäß § 129 StGB dar!" einen großen Unerschied.

Aber bis auf die laufenden Verfahren gegen die Betroffenen ist alles Schnee von gestern, denn wer heute "letztegeneration.de" aufruft, landet auf "letztegeneration.org" und findet dort alle Inhalte der alten Website, inklusive des angeblich verbotenen Spendenaufrufs.

Mehr dazu bei https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/letzte-generation-webseite-beschlagnahmt-gekapert-warnung-polizei-staatsanwaltschaft-muenchen-razzia/
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11.05.2023 TikTok überwacht Journalistin

Interview mit überwachter Journalistin

TikTok überwacht Journalistin ... und entschuldigt sich bei ihr. Das ist natürlich nicht die ganze Geschichte und die Tatsache bleibt - genau wie auch das Verhalten der anderen (a)-sozialen Netzwerke - ein Eingriff in die Grundrechte und die Privatsphäre der betroffenen Menschen. Es bleibt aber wichtig, bei dem ganzen Vorgang zu sehen, dass wir es nur mit der Spitze eines Eisbergs zu tun haben, den wir schon seit mehr als 10 Jahren bei fast allen (a)-sozialen Netzwerken kritisieren.

In dem Interview mit der US-Journalistin Emily Baker-White werden zwei Dinge deutlich

  • wie die Überwachung "einfach so passiert",
  • die Vergleichbarkeit mit den anderen (a)-sozialen Netzwerken und die kleinen Unterschiede.

Wie einfach Überwachung für ein (a)-soziales Netzwerk ist

Emily Baker-White: "Sie haben mein privates TikTok-Konto herangezogen und auf die mit meinem Konto verknüpften IP-Adressen zugegriffen. Dann haben sie diese IP-Adressen mit jenen IP-Adressen verglichen, die mit den Konten ihrer Mitarbeitenden verknüpft waren. Auf diese Weise lässt sich herausfinden, ob Personen am selben Ort dasselbe WLAN genutzt haben, etwa in einem Café oder einer Bibliothek."

Das macht auch klar, wie einfach Überwachung dann erst recht für eine Polizeibehörde oder einen Geheimdienst ist.

Die kleinen Unterschiede

Emily Baker-White: "... dahinter steckten bildlich gesprochen ein paar faule Äpfel. Bloß: Manche dieser faulen Äpfel waren Chefs. ... Sie und andere Beteiligte arbeiten heute nicht mehr im Unternehmen. TikTok und ByteDance haben nach Bekanntwerden der Vorfälle Angestellte gefeuert. ... TikTok und ByteDance haben offengelegt, was passiert ist; sie haben sich an die Presse gewandt und Leute gefeuert. Das hätten die Unternehmen nicht getan, wenn ihnen die Vorfälle völlig egal wären."

Damit wollen wir den Chefs von ByteDance kein "wertebasiertes demokratisches Menschenbild" unterstellen, denn ihr vorangiges Ziel war sicher das Überleben auf dem US-Markt, aber ihr Verhalten unterscheidet sich von dem eines Elon Musk, der nach der Twitter Übernahme einfach alle Angestellten aussperrt und dann wartet, wer freiwillig verschwindet, wer untergeht und wer zurückgekrochen kommt.

Es lohnt sich, das Interview im Wortlaut zu lesen. Journalist*innen zu überwachen ist und bleibt ein Tabubruch. TikTok hat auch eine Reporterin der Financial Times in London, Cristina Criddle, überwacht, um deren Quellen aufzudecken.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/ueberwachte-journalistin-tiktok-war-veraengstigt-und-ist-ausgerastet/
und im englischen Original https://netzpolitik.org/2023/journalist-under-surveillance-tiktok-was-scared-and-freaked-out
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Tags: #TikTok #sozialeNetzwerke #Facebook #Google #WhatsApp #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #IPAdressen #Datenskandale #Anonymisierung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Verhalten #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Privatsphäre

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Infostand auf dem MyFest

Sonniges MyFest in Berlin-Kreuzberg

Nach 2 Jahren Corona-Pause sind wir nun endlich wieder auf dem MyFest auf dem Kreuzberger Mariannenplatz. Zusammen mit Zehntausenden Besuchern feiern wir den Kampftag der arbeitenden Menschen.

Wir konnten vor den Gefahren beim unvorsichtigen Umgang mit den eigenen Daten warnen. Datenhaie der Internetgiganten und auch staatliche Behörden sammeln gern mehr als erlaubt. Wir sind mit vielen Besuchern ins Gespräch gekommen. Darüber hinaus gab es Diskussionen auf der Bühne, wie auch an den zahlreichen anderen Infoständen - und es gab genügend Zeit zu feiern.

Nach 8 Stunden hatten wir viele unserer Flyer verteilt und viele interessante Gespräche geführt. Auf der Heimfahrt konnten wir im Berliner Fenster, den Nachrichten in der U-Bahn entehmen, dass das MyFest in diesem Jahr ausgefallen war. Da sieht man mal wieder was die Medien so an Fake News produzieren ...

Hier sind die ersten Bilder von heute.
Mehr zu und bei https://www.aktion-freiheitstattangst.org/
Kategorie[49]: Aktivitäten Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3tS
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8387-20230501-infostand-auf-dem-myfest.htm
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24.04.2023 Konservative wollen EU-Chatkontrolle verschärfen

Unendliche Geschichte der Chatkontrolle geht weiter

Nach 2-jähriger Diskussion geht es in Brüssel nicht mehr um das "Ob" einer EU-Chatkontrolle sondern um das "Wie". Obwohl inzwischen beliebig viele Argumente gegen mehr Überwachung auf dem Tisch liegen, hat die Fraktion der konservativen Parteien im EU-Parlament im federführenden LIBE-Ausschuss einen Entwurf vorgelegt der auf scharfe Kritik trifft.

Wieder wird das sogenannte Client-Side-Scanning (CSS) gefordert. Damit sollen Nachrichten vor dem verschlüsselten Versand überprüft werden. Der Piratenabgeordneten Patrick Breyer, der für die Grünen-Fraktion am Verhandlungstisch sitzt, verurteilt diese Inhaltskontrolle persönlicher Nachrichten in einer ersten Analyse des Entwurfs.

"Was bringt das Briefgeheimnis, wenn man es im Briefkasten abschafft?"

... urteilt der EU Parlamentarier Erik Marquardt. Wie netzpolitik.org schreibt, haben der Wissenschaftliche Dienst des EU-Parlaments die Überwachungspläne der EU-Kommission scharf kritisiert und auch der Justizausschuss des irischen Parlaments bezweifelt, dass das Gesetz mit EU-Recht kompatibel ist.

Auch 2 weitere bereits bekannte Argumente sind wieder in den Vordergrund getreten. Das sind die Alterskontrolle und damit zusammenhängend die problematische *Identitätsfeststellung von Menschen im Netz. Die "Alterssicherung" - das ist leider keine Internetrente - soll festlegen, dass Minderjährige als risikohaft eingestufte Software nicht installieren dürfen. Damit wäre eine anonyme Nutzung von Messenger-Diensten in der EU nicht mehr möglich.

Eine weitere Folge aus der Alterskontrolle ist eine Verdrehung des offiziell verkündeten Sinns der Chatkontrolle. Denn eigentlich wurde die Chat-Kontrolle aus der Taufe gehoben, um sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Netz zu bekämpfen. Nebenbei sollte auch gegen Hass-Kriminalität vorgegangen werden. Der erste Zweck wird nun nach Ansicht von WissenschaftlerInnen konterkariert.

Weder die menschlichen Kontrolleure noch erst recht nicht die KI-basierten Programme können richtig entscheiden, ob jemand im Netz pornografische Inhalte sucht oder sich wissenschaftlich darüber informieren möchte. Die wissenschaftlichen oder medizinischen Begriffe werden wie die umgangssprachlichen verfolgt. Über den Fall einer Familie, die ihrem Arzt Fotos zugeschickt hatte und Besuch von der Polizei bekamen, hatten wir berichtet.

Selbst wenn es sich um den Austausch von sexuellen Darstellungen handelt, können diese auch einvernehmich erstellt oder getauscht werden. Wie netzpolitik.org schreibt, hat sich die EU-Kommission unzureichend mit der sexuellen Selbstbestimmung von Jugendlichen befasst. Sie sollte einvernehmliches Sexting von Jugendlichen besser schützen, fordert Sabine K. Witting von der Universität Leiden.

Jugendliche versuchen mehr über ihre Identität oder sexuelle Orientierung herauszufinden und nehmen daher einvernehmlich, oft mit der momentanen Beziehungsperson, am Sexting teil. Es ist wichtig klarzustellen, dass solch einvernehmliches Sexting an sich nicht schädlich ist, sondern – wie auch der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes und der Europarat anerkennen – für viele Jugendliche ein natürlicher Ausdruck ihrer Sexualität ist.

Folge der geplanten EU-Chatkontrolle wäre Abmahnungen, Befragungen und eventuell sogar Bestrafungen von Jugendlichen, weil die Inhaltskontrollen die Motivation der Betroffenen nicht im Blick haben. So könnten sich Jugendliche unter 18 Jahren in vielen EU-Staaten bereits strafbar machen, selbst wenn sie z.B. einvernehmlich nur untereinander Fotos oder Texte austauschen.

Die Privatsphäre im Netz wäre dahin.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/csam-verordnung-chatkontrolle-verletzt-sexuelle-selbstbestimmung-von-jugendlichen/
und https://netzpolitik.org/2023/ziemlich-frech-enttaeuschung-ueber-positionsentwurf-zur-chatkontrolle/
und alle unsere Artikel zur Chatkontrolle https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=eu+chat&sel=meta
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