#verschlüsselung

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25.11.2023 "Zugangsdatenabfluss" bei Outlook

Bundesdatenschützer zeigt sich besorgt

Microsoft möchte deine Zugangsdaten in der Cloud speichern. Warum? NEIN, das sind meine!

Dass dies im "neuen Outlook" so ist und die Zugangsdaten in Microsofts Cloud landen, kam vor rund anderthalb Wochen heraus. Inzwischen haben nicht nur der Bundesdatenschützer Ulrich Kelber, sondern auch andere Datenschutz-Experten und -Beauftragte, wie der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) Lutz Hasse, zum Verzicht auf den Einsatz der neuen Outlook-Version geraten. Die Stellungnahme von Herrn Hasse ist hier als PDF einsehbar.

Microsoft hat auf die Kritik gegenüber Heise.de und ct reagiert und stellt fest: Nutzer, die ihre Konten nicht mit der Microsoft Cloud nutzen wollen, sollten beim Wechsel den Vorgang abbrechen und zum klassischen Outlook zurückwechseln können.

Danke für die Gnade!

So viel Entgegenkommen - wir haben noch(!) das "Wahlrecht": "Verzichten Sie auf die neue Outlook-Version!" Da sind wir auch dafür - der Autor hat sich schon vor fast 25 Jahren geweigert der Anweisung seines Arbeitgebers zu folgen und Microsoft Outlook zu nutzen - denn es gab und gibt viele andere privatspäreschützende Alternativen, allen voran Thunderbird.

Der ehemalige Datenschützer von Baden-Württemberg, Brink, weist laut Heise.de darauf hin, dass man sich mit dem Speichern von Zugangsdaten in der Cloud sogar strafbar machen kann: "Das kann sogar ein Rechtsverstoß des Nutzers sein, etwa wenn er als Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes oder Träger von Geschäftsgeheimnissen seines Unternehmens bestimmten Geheimhaltungsvorschriften unterliegt, die eine Speicherung sensibler Daten in der Cloud verbieten. Zudem gibt der Nutzer damit Microsoft Zugriff auf die Inhalte der Mails – und das darf er in aller Regel nicht."

Der Bundesdatenschützer hat wegen der Zuständigkeit für Microsoft in der EU seine irischen Kollegen nach ihrer Einschätzung des Vorgangs angefragt. Noch hat Microsoft das neue Outlook nicht als finale Fassung markiert, so sollten theoretisch für den Konzern noch leicht gesichtswahrende Korrekturen möglich sein.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Zugangsdatenabfluss-im-neuen-Outlook-Datenschuetzer-raet-zum-Verzicht-9535170.html
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17.11.2023 Signal legt eigene Kosten offen

Privatsphäre ist nicht umsonst

Die Betreiber des Signal-Messengerdienstes, die Signal Foundation, haben bis ins Detail ihre Kostenzahlen in einem Blog-Post veröffentlicht Damit sind sie weit über die für gemeinnützige Organisationen gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungspflichten hinausgegangen. Sie wollen damit deutlich machen, dass Privatsphäre nicht umsonst ist und bitten gleichzeitig um Spenden.

Heise.de scheibt: Signal ist ein Non-Profit-Projekt, das konkurriert mit gutfinanzierten Messengerdiensten wie Telegram, WhatsApp, Facebook Messenger, Gmail oder iMessage. Die dicken Finanzpolster dieser Unternehmen und vergleichbare Werbeeinnahmen hat Signal nicht.

Meredith Whittaker, die Präsidentin von Signal, sagte gegenüber Wired: "Wir sind der Meinung, dass die Ehrlichkeit, mit der wir über diese Kosten sprechen, dazu beiträgt, einen Blick auf den Motor der Tech-Industrie, das Geschäftsmodell der Überwachung, zu werfen, der für die Menschen nicht immer offensichtlich ist."

Einige der offengelegten Kostenpositionen sind z.B.:

  • 14 Millionen US-Dollar pro Jahr für Server, Bandbreite und Speicherplatz,
  • 1,7 Millionen US-Dollar pro Jahr für Sprach- und Videoanrufe, jährlich etwa 20 Millionen Gigabyte,
  • 6 Millionen US-Dollar pro Jahr gehen an Telekommunikationsunternehmen, etwa für SMS-Nachrichten (2-Wege-Authentifizierung),
  • 19 Millionen US-Dollar pro Jahr Personalkosten für z.Zt. 50 MitarbeiterInnen.

Frau Whittaker weist auch darauf hin, dass Signal für die Sicherheit mehr ausgibt, als vergleichbare Unternehmen, da man nicht nur die Kommunikation verschlüsselt abwickelt, sondern auf den Servern auch die Kundendaten verschlüsselt hält, um sie vor dem Zugriff durch Angreifer oder staatliche Stellen zu schützen.

Neben den Großspendern hofft Signal auch auf kleine regelmäßige Spenden von ca. 3 Dollar pro Monat durch seine Nutzer, die über die App direkt gezahlt werden können. Die realen Kosten sind ein Thema, was wir bei aller Begeisterung für freie Open Source Projekte oft verdrängen ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Signal-Messenger-Privatsphaere-kostet-viel-Geld-9531320.html
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Strafverschärfung Paragraf 184b StGB ging voll daneben

Vorwärts, rückwärts, seitwärts ...

Das EU-Überwachungsprojekt Chatkontrolle kommt nicht aus den Schlagzeilen. Erst vor 2 Tagen mussten wir berichten, dass Europol bei noch mehr möglichen Straftaten die Überwachung der Inhalte unserer Kommunikation will.

Diesmal nun 2 Gegenstimmen:

  • So hat der ehemalige Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) Christopher Vajda ein Gutachten zur Chatkontrolle-Verordnung erstellt. In dem 38-seitigen Gutachten (PDF), das der Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer auf seiner Webseite veröffentlicht hat, kommt Vajda, wie netzpolitik.org berichtet, zu folgender Einschätzung:
  • Zusammenfassend komme ich zu dem Schluss, dass die in der Verordnung vorgesehene Anordnung zur Detektion von Daten wahrscheinlich gegen die Artikel 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union („die Charta“) verstößt.
  • Die zweite Gegenstimme kommt von Justizminister Buschmann, der die Strafrechtsverschärfung für die „Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte“ (§184b StGB) rückgängig machen möchte. Jurist:innen hatten die Verschärfung bereits bei der Reform von 2021 im damaligen Gesetzgebungsprozess kritisiert.

In der Folge dieser Gesetzesverschärfung sind unzählige Verfahren gegen Minderjährige (etwa 40% der Fälle) entstanden, die sich einvernehmlich gegenseitig Bilder von sich zugeschickt haben. Im Falle von Chatgruppen können sogar alle Mitglieder der Gruppe belangt werden, was den Ermittlungsbehörden einen riesigen Arbeitsaufwand beschert. Die Staatsanwaltschaft muss nach dem Gesetz sogar eine Lehrerin anklagen, die bei einer 13-jährigen Schülerin ein Video vorfand und dies zur Information an die Mutter der Schülerin schickte. Netzpolitik.org nennt weitere ähnliche Beispiele.

JuristInnen, der Deutsche Anwaltverein (DAV) und der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßen die geplante Reform der Reform.

Wir fragen uns, warum kommen fachlich inkompetente MinisterInnen immer wieder - meist nur weil sie bereitwillig Stammtischparolen und der Hetze in den Medien folgen - mit Gesetzen durch, die von den Gutachtern bereits im Gesetzgebungsprozess als untauglich und schädlich angesehen werden?

Beispiele bei denen es sich lohnt auf unseren Seiten danach zu suchen wären Zensursula und die Netzsperren, die Vorratsdatenspeicherung, die BKA Novelle zum Lauschangriff auf Wohnungen, die Speicherung von Flugreisedaten, stationäre Grenzkontrollen statt Freizügigkeit im Schengenraum, die geplante Chatkontrolle, ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/rechtsgutachten-chatkontrolle-unvereinbar-mit-grundrechte-charta/
und https://netzpolitik.org/2023/reform-der-reform-buschmann-will-strafverschaerfung-bei-kinderpornografie-rueckgaengig-machen/
und unsere Artikel zur EU Chatkontrolle https://aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchartl.pl?suche=Chat&sel=meta
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Tags: #EU #Chatkontrolle #Lauschangriff #Überwachung #Paragraf184bStGB #Missbrauch #Buschmann #ReformderReform #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Minderjährige #Anonymisierung #Identität #Verschlüsselung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz

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15.11.2023 Kfz sammeln unsere Daten

Daten aus Kfz bringen den Herstellern Millionen

Unter der Überschrift "Datenschutz nicht inbegriffen" hat Mozillas Shopping-Leitfaden untersucht, wie es um den Datenschutz bei Fahrzeugen von 25 großen Herstellern bestellt ist. Das Ergebnis ist vernichtend, denn alle Hersteller sammeln fleißig persönliche Daten.

Heise.de stellt fest: Über Sensoren, Kameras, Mikrofone, Telematiksysteme und gekoppelte Mobiltelefone soll nicht nur die Fahrtroute erfasst werden, sondern auch Daten zu Ethnie, Einwanderungsstatus, Gewicht, Genetik sowie der sexuellen Aktivität. Keiner der Hersteller hält es dabei für nötig, die im Fahrzeug gespeicherten persönlichen Daten zu verschlüsseln.

An der Spitze der negativen Beispiele steht nach dieser Auswertung Nissan. Das Unternehmen speichert "Präferenzen, Eigenschaften, psychologische Trends, Neigungen, Verhaltensweisen, Einstellungen, Intelligenz, Fähigkeiten und Eignungen" von Verbrauchern. Und in seiner Datenschutzerklärung stellt Nissan ausdrücklich fest, diese Daten weiterzugeben beziehungsweise zu verkaufen.

VW sammelt neben Alter und Geschlecht auch das Fahrverhalten der Fahrzeugnutzer und Toyota verwirrt die Käufer mit insgesamt 12 Datenschutzerklärungen. Obwohl einige Hersteller die Consumer Privacy-Protection-Principles , eine freiwillige Selbstverpflichtung, unterzeichnet haben, hält sich keiner der Hersteller daran. Und das ist auch nicht verwunderlich, wenn Analysten zufolge sich durch die in Fahrzeugen erhobenen Daten bis 2030 rund 750 Milliarden US-Dollar auf Kosten der Verbraucher verdienen lassen.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Mozilla-Autos-sammeln-Daten-zum-Einwanderungsstatus-und-zur-sexuellen-Aktivitaet-9295153.html
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Tags: #Kfz #Hersteller #Digitalisierung #Lauschangriff #Überwachung #Mozilla #Selbstverpflichtung #Sexualleben #Ethnie # #Anonymisierung #Verschlüsselung #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit

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14.11.2023 Europol will mehr Chatkontrolle

Wenn schon, denn schon ...

Das Wort Salamitaktik kennen wir ja schon von vielen Gesetzgebungsvorgängen. Wenn wir schon die Möglichkeit für dieses oder jenes haben, dann können wir doch auch ...

Nun erleben wir das auch bei der noch nicht endgültig beschlossenen EU Chatkontrolle: Die Chatkontrolle soll Internetdienste verpflichten, die Inhalte privater digitaler Kommunikation aller Menschen im Auftrag von Regierungen zu durchleuchten, um Kindesmissbrauch besser aufklären zu können. Merke: Verhindert wird dadurch kein Missbrauch, denn um im Internet übertragen zu werden, hat er bereits stattgefunden.

Wie bei den vor Jahren geplanten Netzsperren wird nun der Katalog der mit der EU Chatkontrolle zu verfolgenden Starftaten ausgeweitet. So fordert Europol eine Ausweitung auf "andere Kriminalitätsbereiche", wie Pornografie, Migration und Drogen und eine Kommissions-Beamte "signalisierte Verständnis für den geäußerten zusätzlichen Wunsch". Auch diese Liste wird sicher nicht abschließend sein.

Damit wird das Überwachungs-Monster Chatkontrolle bereits vor der Entscheidung darüber noch gefährlicher. Die rechtlichen Grenzen sind ja selbst für den Tatbestand Kindesmissbrauch noch nicht klar definiert, da die verschiedenen Rechtssysteme in der EU strafbare Kinderpornografie unterschiedlich definieren.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/ueberwachung-politiker-fordern-ausweitung-der-chatkontrolle-auf-andere-inhalte/
und alle unsere Artikel zur Chatktrolle https://aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Chatkrontrolle&sel=meta
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Tags: #EU #Chatkontrolle #Lauschangriff #Überwachung #Missbrauch #Droge #Kriminalität #Europol #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Websperren #Anonymisierung #Identität #Verschlüsselung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit

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09.11.2023 Angriff auf die Infrastruktur des Internets

Netzdienstleister wird zum Täter

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln ist der Internetdienstleister Cloudflare allein für die Bereitstellung eines Content Delivery Networks als Täter zur Haftung verurteilt worden. Mehrmals hatten wir über die in Deutschland vor Jahren mal eingeführte Störerhaftung für Anbieter von offenen Freifunk-Routern berichten müssen. Nach vielem hin und her war diese im Telemediengesetz (TMG) eigentlich abgeschafft worden. Danach konnten Freifunk Anbieter als "Störer" für Copyright Verletzungen durch den Download geschützer Musik oder Videos haftbar gemacht werden.

Netzpolitik.org berichtet aber nun, dass das Oberlandesgericht Köln laut einer Pressemitteilung des Bundesverbands der Musikindustrie (BVMI) entschieden hat, dass der Dienstleister Cloudflare nicht Störer, sondern sogar Täter ist, wenn über sein Content-Delivery-Network (CDN) Downloads zu einem urheberrechtlich geschützten Album angeboten werden. Das Urteil zwingt Cloudflare dazu den Zugang zu einem Musikalbum über die Domain ddl-music.to - mit dem die Firma nichts zu tun hat - zu sperren.

Angriff auf die Infrastruktur des Internets

Nach diesem Urteil muss befürchtet werden, dass die im EU-Recht vorgesehenen Haftungsprivilegien für Zugangsprovider, in Deutschland z.B. im Telemediengesetz (TMG) festgeschrieben, nicht mehr gelten, sondern sie dafür haften, was ihre Nutzer im Netz anstellen. Cloudfare wurde dabei zum Verhängnis, dass wegen des immens angestiegenen Verkehrs im Netz die Dienstleister dazu übergehen, Verkehr auf eigenen Netzknoten, sogenannten Proxies, zwischenzuspeichern. Damit geraten ihre IP Adressen fälschlicherweise in die Fänge der Abmahnanwälte der Musikindustrie.

Das oben genannte Urteil ist leider nur eines von mehreren: Sony Music hatte gegen den DNS-Resolver Quad9 mit einer Klage Erfolg vor Gericht. Dabei übersetzt Quad 9 lediglich Domainnamen in IP-Adressen, ist also eine Art technischer Wegweiser, damit das Internet funktioniert, schreibt netzpolitik.org. Die Musiklabels Sony Music, Universal Music und Warner Music waren gegen den Hoster Uberspace vorgegangen, der lediglich die Website eines Open-Source-Projekts gehostet hatte, mit der sich Youtube-Videos herunterladen lassen. Die beanstandete Software selbst war überhaupt nicht auf den Servern von Uberspace.

Die Folgen solcher Urteile sind in jedem Fall, dass wie bei der geplanten EU Chatkontrolle, auch bei den Netz- und Dienstanbietern Angst geschürt wird, so dass sie präventiv mehr kontrollieren und mehr sperren, um nicht in die Haftung genommen zu werden. Wenn sich dies jetzt über den lokalen Content auch auf Wege im Internet erweitert, dann ist die Idee des freien Internets für Jede/n Vergangenheit.

Verdeutlichen wir uns noch einmal die Entwicklung von der "Idee des freien Internets" über die Vorratsdatenspeicherung "nur der Metadaten", weiter zu PRISM und Tempora - der Möglichkeit der Überwachung von allen - bis zur Chatkontrolle, die Inhalte der Kommunikation zensiert und am Ende einem Netz mit beliebigen Sperren aus beliebigen Gründen oder Vorwänden.
Glücklicherweise gibt es noch(!) das Tor Netzwerk, um unbeobachtet im Netz unterwegs zu sein ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/urheberrecht-musikindustrie-gewinnt-gegen-cloudflare/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3xd
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8581-20231109-angriff-auf-die-infrastruktur-des-internets.htm
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Tags: #Netzdienstleister #Haftung #Störer #Täter #Freifunk #Cloudfare #Urteil #Klage #Musikindustrie #Quad #Anonymisierung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Verschlüsselung #Internetsperren #Copyright #Netzneutralität #OpenSource #Tor

tom_s@friendica.ambag.es

Massive Überwachung: Finnisches Parlament lehnt Chatkontrolle ab

Die in der #EU geplante #Messenger-Überwachung gefährde die #Verschlüsselung, monieren finnische Abgeordnete. Im EU-Rat wird die Luft immer dünner.

Das finnische Parlament hat Ende voriger Woche für eine Resolution gestimmt, wonach der umkämpfte Entwurf der EU-Kommission für eine Verordnung zur #Online-Überwachung unter dem Aufhänger des Kampfs gegen sexuellen Kindesmissbrauch in seiner derzeitigen Form nicht angenommen werden sollte. Die Regierung des EU-Landes soll vielmehr aktiv weiter daran arbeiten, den Vorschlag so abzuändern und zu präzisieren, "um den Anforderungen der Grund- und Menschenrechte gerecht zu werden". Die Anweisung ist für die Exekutive verbindlich. Damit wird es für die Kommission und andere Befürworter der Initiative immer schwieriger, im EU-Ministerrat die erforderliche Mehrheit für eine gemeinsame Position der Mitgliedsstaaten zu organisieren.

https://www.heise.de/news/Massive-Ueberwachung-Finnisches-Parlament-lehnt-Chatkontrolle-ab-9335963.html

aktionfsa@diasp.eu

15.10.2023 Predator Files

2 Minuten und alles Private ist kopiert

Unser Ehrenmitglied Edward Snowden schreibt in seinem Buch "Permanent Record", dass sich die NSA Spionagesoftware nach einem Klick auf den falschen Link innerhalb von Sekundenbruchteilen auf dem Zielrechner - PC, Tablet oder Smartphone - einnistet. Die Schweizer Wochenzeitung WOZ widmet diesem Thema einen ausführlichen Artikel mit besonderem Blick auf die Geschäfte der Intellexa-Allianz um den israelischen Exgeheimdienstler Tal Dilian, die Überwachungstrojaner auch an Despoten verkauft. Ihr besonderes Augenmerk liegt auf diesen "Geschäften", weil dabei die Schweiz als sicherer Hafen zur Verschleierung dieser Deals benutzt wird.

Dieser Bericht ist so umfassend, dass wir davon keine Kurzfassung erzeugen wollen, also selber lesen. Es beginnt so: Es dauert zwei Minuten. Es ist der 22. Juni 2021. Um 14.33 Uhr klickt der ägyptische Exil-Politiker auf einen Link, den er über Whatsapp erhalten hat. 120 Sekunden später ist "Predator" in sein Smartphone eingedrungen. Still und heimlich verschafft sich die Software Zugang zu allen Inhalten, greift auf Fotos und Kontakte zu, aktiviert Kamera und Mikrofon – und verwandelt das Gerät in einen mächtigen Spion.

So illegal die Geschäfte Dilians auch sind, er hat keine Probleme sie von der Schweiz und aus Zypern zu betreiben. 2019 demonstrierte er in einem Videointerview, das er dem US-Wirtschaftsmagazin "Forbes" gab, wie man aus seinem hochgerüsteten Spionagefahrzeug, einem früheren Ambulanzwagen auf alle Handys im Umkreis von 500m zugreifen kann. Das brachte ihm zwar auf Zypern eine Geldbuße von 925000€ wegen "Abfischens privater Daten" aber auch weltweite Publicity ein und das Geschäft läuft noch heute.

Im Bericht der WOZ werden noch viele Details genannt und auch viele seiner Kunden entlarvt ...

Mehr dazu bei https://www.woz.ch/2340/ueberwachung/die-predator-files/!SQSEPFPJ45YS
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3wL
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Tags: #Predator #Israel #NSOGroup #TalDilian #Cyberwar #Hacking #Trojaner #Despoten #Smartphone #Handy #IMSI-Catcher #Schweiz #Zypern #Anonymisierung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Lauschangriff #Überwachung #Verschlüsselung

simona@pod.geraspora.de

Man fragt sich gelegentlich, ob die #Verschlüsselung was taugt auch gegen die #Polizei?

#Apple scheint laut diesem Artikel, eine ganz brauchbare Verschlüsselung zu verwenden:
https://netzpolitik.org/2023/indymedia-linksunten-ohne-aussicht-auf-entschluesselungserfolg/

Ich empfehle sich aber nicht nur auf den Hersteller zu verlassen, da dieser gezwungen sein kann Hintertüren einzubauen. Verwendet am besten zusätzlich noch eine freie Verschlüsselungssoftware wie #VeraCrypt: https://www.veracrypt.fr/en/Home.html

Verratet niemals euer #Passwort, denn niemand darf euch zwingen, euch selbst zu belasten. Das ist ein Menschenrecht.

#Sicherheit #Privatsphäre #Software #Tipp #Überwachung #Justiz #Menschenrechte

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03.10.2023 Cybercrime-Gang AlphV hat wieder zugeschlagen

Terabytes von Hotelkette Motel One gestohlen

Wie Heise.de brichtet hat die Cybercrime-Gang AlphV sich Zutritt zum Netzwerk der Hotelkette MotelOne verschafft. Die Gang behauptet auf ihrer Darknet-Seite insgesamt über 6 Terabyte Daten erbeutet zu haben. Darunter sind Finanz- und Kundendaten sowie Korrespondenz der Firma, darunter auch Buchungsbestätigungen aus den vergangen drei Jahren.

In 2 Tagen, am Donnerstag läuft die Frist ab, die die Erpresser dem Unternehmen gegeben haben, um ihre Bedingungen zu erfüllen. Ob sie dann tatsächlich alle Daten ins Netz stellen ist fraglich, wäre für das Unternehmen aber eine Katastrophe.

Wenn darunter auch die Kundendaten mit den zugehörigen Adress- und Kontodaten wären, könnten auch die ein Problem bekommen. Alle Betroffenen sollen nach Angaben von Motel One vom Unternehmen über den Vorfall informiert worden sein.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Cybercrime-Erpressergang-greift-Hotelkette-MotelOne-an-9322397.html
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Tags: #MotelOne #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Datenpannen #Datenskandale #Verluste #Cyberwar #Hacking #Trojaner #Cookies #Verschlüsselung #Datenbanken #Kundendaten #Ransomware #Erpressung

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01.10.2023 Der Grundrechtseingriff liegt im Speichern
"Nein, der Grundrechtseingriff liegt im Zugriff"

... meinte Thomas de Maizière (CDU) als er noch Innenminister war in einem Gespräch über die Gefahren der Vorratsdatenspeicherung. Solange man nur alles mögliche speichert war seiner Meinung nach alles in Ordnung, lediglich der darauf folgende Zugriff müsste rechtlich geregelt werden.

GAFAM (Google, Amazon, Facbook, Apple und Microsoft), die sogenannten Big5, beweisen seit Jahren, dass dies eine irrige Ansicht ist. Sie sammeln über Jede/n alles was sie bekommen können und ihre Gewinne steigen ins Unermeßliche. Zumindest verfügen sie inzwischen über Gelder, die den Staatshaushalten mittlerer Industriestaaten entsprechen.

Das war 2013 als der verlinkte Artikel im Spiegel erschien noch etwas gemäßigter, doch die Analogie zu de Maiziere's Ansicht war auch damals sichtbar. "... wir speichern lediglich und wir geben nur Auskunft, wenn wir - juristisch einwandfrei! - nach bestimmten Daten gefragt werden." Und damit war für die betroffenen Firmen klar, dass es gar kein flächendeckendes Überwachungsprogramm gibt.

Die Veröffentlichungen unseres Ehrenmitglieds Edward Snowden ließen 2013 die Welt aufhorchen - eine Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse ist z.B. "Was ist neu an PRISM & Tempora?" - und dann wurde wieder weltweit abgewiegelt. In Deutschland taten sich dabei der (selbst betroffene) BND und die Bundesregierung hervor.
Rechtlicher Schutz ist eine Lachnummer

Auch die betroffenen oben genannten IT Konzerne verwiesen, wie Herr de Maiziere, auf die rechtliche Absicherung ihrer Datenweitergabe. In den USA befindet das FISA Gericht welche Daten die Firmen den anfragenden Behörden - meist Geheimdienste - auszuhändigen haben. Wie man in den Jahresberichten des Fisa-Gerichtes mehr oder weniger leicht nachvollziehen kann, betrachtet es dieser Gerichtshof offenbar nicht als seine Aufgabe, Datenabrufen einen Riegel vorzuschieben. Er bewilligt, was ihm vorgelegt wird, schrieb der Spiegel.

Auch sein Fazit ist so aktuell, als sei es von heute: Der Prism-Skandal ist also in erster Linie ein Weckruf für alle Internetnutzer: Die Bedrohung durch eine digitale Totalüberwachung entsteht eben nicht erst durch den Zugriff. Die gewaltige Sammlung personenbezogener und persönlichster Daten an sich ist das Problem.

Dies gilt um so mehr, als die speichernden Konzerne mit ihren inzwischen entwickelten KI-Tools aus den gespeicherten Datenbergen noch immens viel mehr an Kenntnissen über uns extrahieren können.

Mehr dazu bei https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/was-prism-in-wahrheit-ueber-google-facebook-und-co-sagt-a-905351.html
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30.09.2023 Sony komplett gehackt?

Hacker behaupten "alle Daten des Unternehmens" zu haben

Die "Hintermänner von Ransomedvc" behaupten auf ihrer Webseite erfolgreich die IT-Systeme von Sony attackiert zu haben. Sie hätten "alle Daten des Unternehmens" erbeutet und verlangen nun eine "Entschädigung" für ihren Aufwand, da sie als Pentester für den Einbruch in IT-Systeme bezahlt werden wollen.

Außerdem wollen sie Sony wegen Verletzung des Datenschutzrechts bei der europäischen Datenschutzbehörde General Data Protection Regulation (GDPR) melden, da das Unternehmen die Daten seiner Kunden nicht sicher speichere.

Wenn Sony sie nicht bezahle, wollen sie sämtliche Daten verkaufen. Auf ihrer Webseite sind einige Beispiele der erbeuteten Daten zu sehen. Wie viele Daten sie wirklich erbeutet haben ist unbekannt, denn Sony hat sich bislang nicht zu dem Vorgang geäußert.

Sony war bereits in der Vergangenheit mehrmals Opfer von Datendiebstählen. Heise.de zählt auf:

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Cyberkriminelle-von-Ransomedvc-behaupten-Sony-komplett-gehackt-zu-haben-9316488.html
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11.09.2023 Anbieter sollen Passworte herausgeben

... die sie nicht haben - Vertrauen in Digitalisierung verspielt

Da schauen wir bei Gesetzesänderungen eigentlich aus schlechter Erfahrung etwas genauer hin und trotzdem ist die Änderung von Telemediengesetz (TMG) und des Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) im Winter und Frühjahr 2020 durch das Gesetz "zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" zwar nicht völlig an uns vorbeigegangen, aber wir haben ein "Hintertürchen" übersehen was die damit verknüpften Grundrechtseingriffe noch viel größer macht.

Jetzt 3 Jahre danach kann man zwar sagen, den Dammbruch des Rechtsstaates hat es nicht gegeben, weil die Gesetze-Schreiber wie üblich weit von der technischen Realität entfernt waren. Doch der Reihe nach - was waren die Inhalte?

  • Die begehrten Bestandsdaten sollen generell neben Strafverfolgern und sämtlichen Geheimdienste auch Ämter in die Hände bekommen, die etwa Ordnungswidrigkeiten oder Schwarzarbeit ahnden.
  • Der Auskunftsanspruch soll "soweit dies zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist", also zum Verfolgen von Urheberrechtsverletzungen, genutzt werden.
  • Zu den abfragbaren Daten gehören ausdrücklich auch Daten auf räumlich getrennten Speichereinrichtungen (Cloud).
  • Passwörter sollen Behörden erhalten, die "besonders schwere Straftaten" verfolgen oder für die "Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zuständig" sind.

Passwörter?

Regen wir uns an dieser Stelle nicht schon wieder über "Ordnungswidrigkeiten" und die Gelddruckmaschine für Abmahnanwälte auf, das hatten wir damals bei der Novelle vor 3 Jahren bereits getan. Aber der Cloudzugriff und die Herausgabe von Passwörtern haben es in sich. Wir verstehen noch, dass der Serverbetreiber auf die Cloud (auf seinem Server) zugreifen kann, nehmen aber an, dass die persönlichen Daten der Nutzer verschlüsselt abgelegt werden und nach allgemeiner Rechtsauffassung der Serverbetreiber das Passwort, wie auch alle anderen Nutzerpasswörter nicht im Klartext speichert.

Denn das Gesetz verlangt von Telemedienanbieter im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den gängigen IT-Sicherheitsbestimmungen, dass Passwörter verschlüsselt gespeichert werden müssen. Den Serverbetreibern sind also nur irgendwelche Hashwerte bekannt, niemals jedoch die wirklichen Passworte. Also können auch Sicherheitsbehörden im Normalfall von den Betreibern auch keine erhalten.

Das zeigt wieder einmal, wie wichtig es ist, nicht irgendwelche Anbieter für die Aufbewahrung der eigenen Daten zu wählen - und vor allem keine, die nach US-Recht nicht an die DSGVO gebunden sind.

So gab es 3 Jahre nach der Gesetzesänderung auch kaum sensationelle Fälle von Passwortherausgaben. Trotzdem hätten wir vor 3 Jahren vor der Gefahr warnen müssen, denn ständig machen auch IT-Verantwortliche Fehler und können damit die ihnen anvertrauten Daten ihrer Kunden in Gefahr bringen.

Kritisieren müssen wir - auch nach 3 Jahren, denn ihre Begehrlichkeiten sind inzwischen nicht kleiner sondern größer geworden - die Regierenden, dass sie mit solchen Gesetzen das Vertrauen in die Datenverarbeitung untergraben und damit ihren eigenen Digitalisierungswahn selbst boykottieren.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Kampf-gegen-Hass-Bundesregierung-stimmt-fuer-Pflicht-zur-Passwortherausgabe-4663947.html
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Tags: #Passworte #Bestandsdatenauskunft #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Rasterfahndung #Datenbanken #Hashwert #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Datenpannen #Datenskandale #Anonymisierung #Verschlüsselung

aktionfsa@diasp.eu

04.09.2023 Störerhaftung aus der Mottenkiste

Betreiber offener WLANs wieder bedroht

Mehr als 40-mal haben wir in Artikeln gegen die Störerhaftung argumentiert. Die "Störerhaftung" hat über Jahre die Entwicklung und den Betrieb von offenen WLANs in Deutschland behindert, weil die Gefahr bestand, dass Abmahnungen für ungesetzliches Verhalten einzelner Nutzer dieser WLANs auf den Betreiber des Netzes übertragen wurden.

Heise.de schreibt: Nach vielem hin und her beschloss der Bundestag 2017 eine Novelle des Telemediengesetzes (TMG), um die heftig umstrittene Störerhaftung außer Kraft zu setzen, die bis dahin Anbieter öffentlicher WLANs mit Haftung bedrohte. Inhaber von Urheberrechten dürfen demnach von Hotspot-Betreibern weder Schadenersatz noch Abmahngebühren verlangen, wenn sie feststellen, dass über ein solches Funknetz unerlaubt geschützte Werke etwa per Filesharing verbreitet werden.

Nun erscheint dieses Problem erneut, denn aus unerfindlichen Gründen fehlt die entsprechende Klausel in Paragraf 8 TMG im Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) für ein Gesetz für digitale Dienste. Damit soll Volker Wissing (FDP) den Digital Services Act (DSA) der EU in nationales Recht gießen und Online-Plattformen schärfer regulieren.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) und der Handelsverband HDE sind besorgt, dass durch die neuen Gesetzesformulierungen längst behobene Probleme erneut aufbrechen. Die Störerhaftung bedroht nicht nur private Betreiber von WLANs sondern vor allem kleine Gewerbetreibende, die in ihren Geschäften oder Restaurants ihren Kunden freies WLAN anbieten wollen.

Das Vorgehen ist ein Schlag gegen offene Software (Open Source) aber auch gegen eine Digitalisierung "von unten". Der DSA soll die großen Internetunternehmen - in der EU Verordnung spricht man von Unternehmen mit mehr als 45 Millionen Kunden - strenger regulieren. Statt dessen werden mit dem geplanten Schritt die "kleinen Pflänzchen der Netzgemeinde" ausgetreten.

Im zitierten Artikel von Heise.de wird berichtet, dass das Ministerium auf Nachfragen, welche DSA Formulierungen solche Änderungen im TMG erfordern, "aus technischen Gründen" keine Antwort erbringen konnte. Das ist Digitalisierung in Deutschland ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Offenes-WLAN-Die-Angst-vor-einem-Comeback-der-Stoererhaftung-geht-um-9293044.html
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Tags: #DigitalServicesAct #DSA #Überwachung #TMG #Telemediengesetz #Störerhaftung #Freifunk #WLAN #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Ergonomie #Zensur #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsfreiheit #Netzneutralität #OpenSource #Verschlüsselung #Abmahnanwälte #Tauschbörsen

utzer@social.yl.ms

Ich nutze #Linux, da ich aber morgen einen Haufen wichtige Daten mitnehmen muss und die gerne verschlüsselt haben möchte und der Empfänger Windows nutzt, habe ich mir #Veracrypt runtergeladen, einen Container erstellt, dass Passwort bei der Erstellung von #KeepassXC generieren lassen, den Eintrag (zuerst) gespeichert, dann Passwort kopiert und jetzt kann ich den Container schon nicht mehr öffnen, noch bevor ich die Daten einkopieren konnte. Passwort stimmt wohl nicht, nehme an die Gui kann bestimmte Sonderzeichen nicht.

Also nochmal neu, diesmal mit einem Keyfile aus /dev/random, wir sind gespannt, wahrscheinlich reicht aber morgen früh die Zeit nicht mehr aus um die Daten in den Container zu schieben, die Erstellung des Containers dauert gerade nämlich irgendwie lange.

#Sicherheit #Verschlüsselung #Windows #Fail

aktionfsa@diasp.eu

16.07.2023 Diskussionen zur Chat-Kontrolle immer absurder

Die unendliche Schleife dreht sich weiter

Digitalisierung nützt Mensch und Maschine
1983: Computer nehmen uns bald die meiste Arbeit ab, und das ist gut so, dann haben wir mehr Zeit für uns und Kultur
2023: Wir müssen alle länger arbeiten, dafür haben wir jetzt Computer, die Songs schreiben und Bilder malen können

Die Auseinandersetzungen zur sinnlosen Chat-Kontrolle in der EU nehmen kein Ende. Immer noch geht es um ganz wesentliche Knackpunkte für ein benutzbares Internet:

Man kann nicht gleichzeitig Verschlüsselung schützen und verschlüsselte Inhalte scannen.
Wer die Ende-zu-Ende-Verschlüsslung angreift, macht das Internet kaputt - und zwar nicht nur für Banken und die Wirtschaft, sondern für Jede/n !

Deutschland und Luxemburg sind für sichere Verschlüsselung, Irland und 12 weitere EU Staaten wollen die Verschlüsselung nicht schützen. Dann gibt es Staaten, wie Frankreich, die Verschlüsselung nicht schwächen, aber „unbedingt" verschlüsselte Inhalte scannen wollen. Wozu, wenn man sie nicht doch entschlüsseln will?

Die EU Komission versteigt sich noch zu weiterem Unsinn. Sie ist gegen Verschlüsselung, weil dann Spam nicht erkannt werden kann. Um die klimaschädlichen Massen an Spam (~ 50-70% des Mailaufkommens) zu unterbinden, könnte man auch anders tätig werden ... Von anderen sinnlosen Datentransfers, wie Flugreisedaten, Katzenbildern und x-fachem Videostreaming wollen wir gar nicht erst anfangen.

Uneinig sind sich die Staaten auch, was die staatliche Kommunikation angeht. Soll diese ebenfalls gescannt werden und darf dann nicht sicher verschlüsselt werden. Ebenso ist es noch offen, ob die normale Telefonie ebenfalls gescannt werden soll.

Damit wäre der Überwachungsstaat perfekt. An dieser Stelle verweisen wir wieder auf die Überschrift und die unendliche Schleife der Diskussionen kann weitergehen. Wo bleibt der Aufschrei der Menschen, die sich gegen diesen Überwachungswahn stellen? 2007 und 2008 waren die Demonstrationen gegen die Vorratsdatenspeicherung ein ermutigender Ansatz ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/chatkontrolle-eu-staaten-wollen-verschluesselung-doch-nicht-schuetzen/
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Tags: #Überwachung #ChatKontrolle #EU #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Verschlüsselung #Hacking #Scannen #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Ergonomie #Datenpannen #Datenskandale #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung

aktionfsa@diasp.eu

08.07.2023 Wissenschaftler erklären Chat-Kontrolle für wirkungslos

Appell von Wissenschaftlern sollte gehört werden

Am 4. Juli 2023 haben Wissenschaftler:innen und Forschenden zur vorgeschlagenen EU-Verordnung zum sexuellen Missbrauch von Kindern eine Gemeinsame Erklärung an den Rat und das Parlament der EU verschickt. Darin führen sie erneut die Kritik auf, die bereits von vielen zivilen Organisationen gegen eine EU-Chatkontrolle genannt wurde.

Detailliert begründen sie warum diese Maßnahmen die Sicherheit im Internet schwächen und dem angeblichen Ziel nicht dienlich sein können. Sie kommen zu dem Schluss:

Wir warnen daher eindringlich davor, diese oder ähnliche Maßnahmen zu verfolgen. Ihr Erfolg angesichts der aktuell verfügbaren und absehbaren Technologie ist ausgeschlossen, und ihr Schadenspotenzial ist erheblich.

Als besonders gefährlich heben sie, wie netzpoltik.org in der Übersetzung des Offenen Briefes schreibt, folgende Punkte hervor:

  • Die gewählte Technologien zur Erkennung haben schwere Mängel und sind anfällig für Angriffe.
  • Die Auswirkungen einer Schwächung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung werden in vielen Bereichen, inbesondere bei Banken aber auch im normalen Internethandel und natürlich auch bei der privaten Kommunikation, unsere Nutzungsmöglichkeiten des Internets schwer beeinträchtigen.
  • Effektivität: Wir haben ernsthafte Bedenken, ob die von der Verordnung beschriebenen Technologien wirksam wären: Täter:innen wären sich ihrer bewusst und würden auf neue Techniken, Dienste und Plattformen ausweichen, um CSAM-Informationen auszutauschen und dabei der Entdeckung zu entgehen.
  • False Positives: Die vorgeschlagene Verordnung wird auch die Meinungsfreiheit von Kindern beeinträchtigen, da ihre Gespräche ebenfalls Alarme auslösen könnten.

Wenn es bei dem geplanten Vorhaben wirklich um den Schutz von Kindern gehen würde, müsste das Projekt nach dieser Analyse eingestellt werden.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/offener-brief-der-wissenschaft-das-client-side-scanning-ist-zum-scheitern-verurteilt/
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Tags: #Chatkontrolle #OffenerBrief #Wissenschaftler #EU #Rat #Parlament #Ende-zu-Ende-Verschlüsselung #Effektivität #FalsePositives #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Verschlüsselung #Anonymisierung #Monopol #Meinungsfreiheit #Zensur

aktionfsa@diasp.eu

Infostand auf dem MyFest

Sonniges MyFest in Berlin-Kreuzberg

Nach 2 Jahren Corona-Pause sind wir nun endlich wieder auf dem MyFest auf dem Kreuzberger Mariannenplatz. Zusammen mit Zehntausenden Besuchern feiern wir den Kampftag der arbeitenden Menschen.

Wir konnten vor den Gefahren beim unvorsichtigen Umgang mit den eigenen Daten warnen. Datenhaie der Internetgiganten und auch staatliche Behörden sammeln gern mehr als erlaubt. Wir sind mit vielen Besuchern ins Gespräch gekommen. Darüber hinaus gab es Diskussionen auf der Bühne, wie auch an den zahlreichen anderen Infoständen - und es gab genügend Zeit zu feiern.

Nach 8 Stunden hatten wir viele unserer Flyer verteilt und viele interessante Gespräche geführt. Auf der Heimfahrt konnten wir im Berliner Fenster, den Nachrichten in der U-Bahn entehmen, dass das MyFest in diesem Jahr ausgefallen war. Da sieht man mal wieder was die Medien so an Fake News produzieren ...

Hier sind die ersten Bilder von heute.
Mehr zu und bei https://www.aktion-freiheitstattangst.org/
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Tags: #Myfest #Berlin #Kreuzberg #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Verschlüsselung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Internetsperren

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Big Brother Awards verliehen

Datenklau und Eingriff in die Privatsphäre

Am letzten Freitag wurden in Bielefeld wieder Negativ-Preise an Firmen und Behörden verliehen, die sich besonders Datenschutz- und Privatsphären-feindlich verhalten haben. Die 5 Preisträger in diesem Jahr sind

  • Zoom Video Communications, Inc. im Bereich Kommunikation für ihre massiven Speicherungen perönlicher Daten von Konferenzteilnehmern,
  • die finleap connect GmbH im Bereich Finanzen wegen ihrer "kreativen Ideen" mittels PSD2 eine durch die EU regulierte Möglichkeit zu nutzen Dritten Zugriff auf fremde Konten zu geben,
  • das Bundesfinanzministerium wegen seiner zehnjährigen doppelten Vorratsdatenspeicherung durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG),
  • Microsoft, da es z.B.durch Teams oder Office365 mittels seiner Marktmacht Menschen, Unternehmen und Behörden zwingt, bei deren digitalen Aktivitäten dauernd Daten in die USA zu übermitteln,
  • die Deutsche Post DHL Group für fehlenden Verbraucherschutz und Zwangsdigitalisierung, in dem das Unternehmen die KundInnen durch die Umstellung (der Funktionsweise) ihrer Packstationen dazu zwingen will, ein Smartphone und ihre Post & DHL-App zu nutzen.

Zu den ausführlichen Begründungen für die Auswahl verweisen wir auf den unten angegebenen Link. Außerdem sind diese Begründungen durch namhafte LaudatorInnen erfolgt, deren Worte wir hier nicht unterschlagen wollen

  • padeluun
  • Frank Rosengart
  • Prof. Dr. Peter Wedde
  • Dr. Thilo Weichert
  • Rena Tangens

Mehr dazu bei https://bigbrotherawards.de/2023
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Tags: #BigBrotherAwards #Privatsphäre #Negativpreis #Digitalcourage #Bielefeld #DSB #Verschlüsselung #Ergonomie #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Microsoft #Zoom #DHL #Finanzministerium #finleap