#datenschutz

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30.10.2024 GAFAM gegen EU Gesetze

GAFAMs Versuch die Diskussion zu beherrschen

Die großen Techkonzerne tun nach wie vor alles, um die neuen Digitalmarktregeln in der EU zu umgehen, schreibt uns LobbyControl. Schon mit der inzwischen akzeptierten DSGVO hatten sie - und haben es immer noch - ihre Probleme.

Doch wie sieht mit DSA, DA, DMA, AI-Act ... aus? Ehrlich gesagt können wir aus dem Bauch auch nicht sagen, was genau in jedem Paket steht, aber wir haben darüber berichtet und mit der Suche auf unserer Seite kann man die passenden Artikel auch finden.

Zum DMA, dem Digital Market Act finden wir

Es geht also beim DMA darum die Macht der großen Internetkonzerne zu begrenzen und ihre Tätigkeit zu kontrollieren. Um die Wirksamkeit des DMA zu untersuchen lud die EU-Kommission zu öffentlichen Workshops, um Feedback aus der Öffentlichkeit und von Unternehmen einzuholen, die von der Macht der Digitalkonzerne betroffen sind.

Doch Google, Meta & Co schickten ihre Leute. "Unsere neuesten Recherchen haben ergeben, dass die Techlobby im März 2024 mit einer Armada von Lobbyist:innen − teils offen, teils undercover − auflief, um Workshops der EU-Kommission zu ihren Gunsten zu beeinflussen", schreibt uns LobbyControl. "Ein Fünftel aller Teilnehmenden hatte nachweisbar eine Verbindung zu den Techkonzernen. Viele der Lobbyist:innen legten diese Verbindungen nicht offen, obwohl die Kommission sie bei der Registrierung dazu aufgefordert hatte. Die EU muss ein klares Signal setzen, dass sie dieses Spiel durchschaut und künftig unterbindet.

Damit verzerren sie die Debatte in den Workshops. Gerade wegen dieser unfairen Lobbypraxis braucht die Kommission mehr Ressourcen, um gegen Big Tech vorzugehen. Die EU muss daher gegensteuern und mehr Personalressourcen für die Durchsetzung des Digitalmarktgesetzes auf den Weg bringen. Die Gelegenheit ist günstig: heute fangen die Haushaltsverhandlungen der EU für das Jahr 2025 an.

Unterzeichnen Sie jetzt für ein wirksames Digitalmarktgesetz gegen Big Tech."

Mehr dazu bei https://www.lobbycontrol.de/macht-der-digitalkonzerne/europas-schutzschild-gegen-die-macht-von-big-tech-starken-114126/
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Tags: #DMA #DigitalMarktetAct #EU #GAFAM #Big5 #Kontrolle #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Datenpannen #Datenskandale #Überwachung #Transparenz #Informationsfreiheit #LobbyControl

aktionfsa@diasp.eu

29.10.2024 Lokale Steuern für GAFAMs

Australien will Print-Medien retten

Auch in Australien wird die finanzielle Lage für die Zeitungsverlage immer schwieriger. Während man bei uns gerade versucht zur Verbesserung deren Lage die Öffentlich-rechtlichen Medien durch eigene Einschränkung von Radio- und Fernsehkanälen zu verbessern, will man Australien mehr gegen die großen Internetkonzerne vorgehen.

So hatte die vorletzte Australische Regierung auf ein sogenanntes Leistungsschutzrecht (ähnlich dem gescheiterten deutschen Modell: Leistungsschutzrecht nach hinten losgegangen) gesetzt. Der gegen den erbitterten Widerstand von Meta und Alphabet eingeführte „News Media Bargaining Code“ wurde von den Plattformen einfach umgangen. Sie vermieden die meisten Berichte zu lizenzpflichtigen Inhalten, was den Print-Medien sogar noch schadete.

Die jetzige Regierung will deshalb dazu übergehen eine steuerliche Abgabepflicht für soziale Medien einzuführen und die Erlöse kleinen und digitalen Regionalmedien zu Gute kommen lassen. Die Umsetzung wird jedoch sicher so schwierig wie in Frankreich, wo man ein ähnliches Modell versucht. In jedem Fall wird es Zeit, dass die Staaten sich bemühen an die unkontrollierten Gewinne der GAFAMs heranzukommen.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/australischer-ausschuss-empfiehlt-verschaerfte-gangart-gegen-meta-co/
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deutschlandfunk@squeet.me

Elektronische Patientenakte - Was spricht dafür, was dagegen?

Digitalisierung - Was spricht für und gegen die Elektronische Patientenakte?

Die elektronische Patientenakte (ePA) soll die Patientenversorgung verbessern. Datenschützer jedoch sind alarmiert.#elektronischePatientenakteePA #Datenschutz #Schweigepflicht #KarlLauterbach
Elektronische Patientenakte - Was spricht dafür, was dagegen?

stefanh@pod.geraspora.de

Offener Brief: Grünen-Basis fordert Ablehnung des Sicherheitspakets

"Auch am #Datenschutz und der Ausweitung digitaler #Befugnisse für die #Ermittlungsbehörden stören sich die Grünen-Mitglieder massiv: Das #Sicherheitspaket „wird Deutschland in einen #Überwachungsstaat verwandeln, der für Millionen Menschen alles andere als sicher ist“, heißt es in dem Brief, der innerhalb weniger Stunden..."
https://www.tagesspiegel.de/politik/offener-brief-grunen-basis-fordert-ablehnung-des-sicherheitspakets-12545435.html

aktionfsa@diasp.eu

15.10.2024 "Sieg über Meta"

Meta verlor vor dem EuGH

Meta hatte sich jahrelang erbittert gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts gewehrt, die dem Unternehmen Missbrauch von Marktmacht vorgeworfen und die unzulässige Zusammenführung von Daten untersagt hatte. Das Verfahren ging bis zum EuGH, doch auch dort verlor Meta.

Vor zehn Jahren hatte Facebook zuerst den Foto-Dienst Instagram, später den Messenger WhatsApp gekauft und damit seine Marktmacht erheblich vergrößert. Doch vor allem war der neue Konzern Meta nun in der Lage, die Daten der Kunden der verschiedenen Dienste zusammenzuführen und die Profile seiner Kunden deutlich zu schärfen.

So wurde personalisierte Werbung schließlich zum Kerngeschäft des US-Anbieters. 40 Milliarden US-Dollar konnte das Unternehmen allein im vergangenen Jahresquartal damit umsetzen, schreibt Netzpolitik.org.

Dagegen ging das Bundeskartellamts 2017 mit einer Entscheidung vor, gegen die Meta klagte und nun verlor. Entscheidend für das Bundeskartellamt war neben dem Zusammenführen der Daten aus verschiedenen Diensten auch die Tatsache, dass auch massenhaft und ganz ohne Facebook-Account Daten an den Anbieter fließen, etwa über den „Gefällt Mir-Button“ auf Millionen von Websites.

Nun muss Meta dafür sorgen, dass die Nutzer Meta mitteilen können, dass sie dieses Datensammeln nicht wollen. Wir befürchten, dass nur ein kleiner Prozentsatz der Menschen den Aufwand betreibt, sich durch die Datenschutzeinstellungen zu Klicken. Außerdem fürchten wir, dass Meta schon Ideen in Vorbereitung hat, um auf den verbliebenen Wegen die Daten seiner Nutzer abzusaugen. So können wir uns zwar über den juristischen Sieg des Bundeskartellamts freuen, aber wir werden weiter vor den Nutzung dieser Datenkrake warnen.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/meta-beugt-sich-dem-bundeskartellamt/
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Tags: #Bundeskartellamt #EuGH #Meta #Facebook #Instagram #WhatsApp #Datenklau #Persönlichkeitsprofile #Einwilligung #freiwillig #informiert #Datenkraken #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #OpenSource #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datenzusammenführung #Diskriminierung

caos@anonsys.net

🕵️ 🚗 🇦🇺 Auto-Hersteller geben biometrische Daten der Kunden an Dritte weiter - Moderne Autos sind ein Datenschutzalbtraum.
Australische Verbraucherschützer haben herausgefunden, dass Marken wie Kia, Hyundai und Tesla Sprachaufnahmen aus dem Innenraum auch mit Drittfirmen teilen.

netzpolitik.org/2024/australie…

"Die Daten reichen von Bremsmustern über Videoaufzeichnungen bis hin zu Spracherkennungsdaten aus dem Inneren ihrer Autos (...) Videoaufnahmen und/oder biometrische Aufnahmen wie die Stimme der Insassen des Fahrzeug (...)
Die weitgehende Datensammlung ist laut ABC in Australien legal, weil die Kund:innen ihnen – zumindest formal – zustimmen. Die Art und Weise, wie diese Zustimmung geschieht sei aber nicht transparent, sie sei oftmals mit dem Kauf des Fahrzeugs oder dem Download der zugehörigen App verbunden. Choice geht davon aus, dass die meisten Kund:innen sich nicht bewusst seien, zu was sie eigentlich zustimmen.

Dazu kommt, dass ein Widerspruch gegen die Datensammlung zu einer eingeschränkten Funktionalität des Fahrzeugs führen kann. Im Fall von Toyota könnten Kund:innen sogar einen Teil ihrer Garantie verlieren, wenn sie das Datenkommunikationsmodul vollständig entfernen, schreibt Choice."

(Artikel von @Markus Reuter auf @netzpolitik.org )
#Datenschutz #Verbraucherschutz #Biometrie #Datensammlung #Privacy #Australien @Datenschutz - Privacy - Digitale Selbstverteidigung

aktionfsa@diasp.eu

13.10.2024 BigBrotherAwards 2024

Negativpreise für mangelnden Datenschutz verliehen

Recherchen, Presse und Politik informieren, Öffentlichkeit aufklären und wenn es sein muss auch vor Gericht ziehen, das macht Digitalcourage seit Jahren. Stets im Herbst gibt es dann die Verleihung der BigBrother Awards, die Negativpreisverleihung für Diejenigen, die den Datenschutz und die Privatsphäre der Menschen am wenigsten geachtet haben.

Am letzten Freitag war es dann soweit - die "Preisträger" in diesem Jahr sind, wie uns Digitalcourage in seinem Newsletter schreibt:

  • Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach für das Gesundheitsdatennutzungsgesetz, das nach unklaren Verfahren und ohne geeignete Schutzvorkehrungen unsere sensiblen Gesundheitsdaten verfügbar macht.
  • Die sächsische Polizei und der sächsische Innenminister Armin Schuster für das „videogestützte Personen-Identifikations-System“, das einen gruseligen Vorgeschmack auf neue Überwachungsmöglichkeiten der Polizei gibt.
  • Die Handelsplattformen Temu und Shein, deren Datenschutzregeln und AGB von ähnlich schlechter Qualität sind, wie die angebotenen Produkte.
  • Die Deutsche Bahn, weil sie mit ihrem zunehmenden Digitalzwang nicht nur Menschen ausschließt, sondern auch anonymes Reisen zunehmend unmöglich macht. Der Trend Technikpaternalismus: Immer mehr Technik nervt uns mit Besserwisserei, gängelt und bevormundet uns – so werden unsere Geräte nach und nach vom Butler zum Chef.

Die "Würdigungen" der Preisträger sind auf der verlinkten Seite nachzulesen. Da muss man sich bei einigen (öffentlich rechtlichen) Preisträgern nur wundern, ob sie noch etwas vom Schutz der Privatsphäre gehört haben. Bei anderen (privatwirtschaftlichen) wird aus ihrem Verhalten die Gier nach immer höheren Profiten durch die Nutzung unserer Daten sichtbar.

Mehr dazu bei https://bigbrotherawards.de/2024
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Dg
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Tags: #BigBrotherAwards #Privatsphäre #Negativpreis #Digitalcourage #Bielefeld #DSB #Verschlüsselung #Ergonomie #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Gesundheitsminister #DeutscheBahn #Temu #Shein #Gesichtserkennung #PolizeiSachsen

caos@anonsys.net

🕵️ 🏆 Big Brother Award für die Bahn: Nackt im Zug - Da­ten­schüt­ze­r:in­nen werfen der Deutschen Bahn Digitalzwang vor. Dafür erhält sie den Big Brother Award. Prämiert wird auch ein Bundesminister.
taz.de/Big-Brother-Award-fuer-…

Foto aus den 70er oder 80er Jahren: ein alter Mann am Ticketschalter - Bidlunterschrift: „Kann ich ein Ticket kaufen?“ – „E-Mail-Adresse bitte?“ (Foto: Abisag Tüllmann/bpk)

"Mal eben schnell ein Bahnticket am Schalter kaufen, bar zahlen und abfahren. Das wird immer schwieriger. Die Deutsche Bahn setze alles daran, „unüberwachtes Bahnfahren unmöglich zu machen“, so der Verein Digitalcourage @Digitalcourage . Am Freitag verlieh der Verein deshalb der Bahn den Negativpreis für Überwachung, den Big Brother Award. Der Verein vergibt die Auszeichnung jährlich an Unternehmen und Institutionen, die besonders negativ in Sachen Überwachung und Umgang mit persönlichen Daten auffallen.(...) Auch der hessische Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel @HBDI hatte Anfang Oktober die Praxis der Bahn kritisiert. Die Digitalisierungsstrategie sei „wenig rücksichtsvoll gegenüber Menschen, die datenschutzbewusst oder wenig technik­affin sind“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. (...)

Weitere Preisträger des Big Brother Awards sind in diesem Jahr die beiden Handelsplattformen Temu und Shein, die sächsische Polizei sowie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Er erhält die Negativauszeichnung für seinen Einsatz für das deutsche Gesundheitsdatennutzungsgesetz und den europäischen Gesundheitsdatenraum. In dessen Rahmen sollen die Daten von europäischen Pa­ti­en­t:in­nen europaweit ausgetauscht und genutzt werden können, was unter anderem der wissenschaftlichen und industriellen Forschung zugutekommen soll. „Die Patientendaten sollen pseudonymisiert für Dritte zugänglich sein“, sagte Thilo Weichert, Ex-Datenschutzbeauftragter Schleswig-Holsteins und Laudator Karl Lauterbachs im Vorfeld der Verleihung. „Das wäre kein Problem, wenn damit die Anonymität der Patienten gesichert wäre.“ Doch das sei nicht der Fall, kritisierte Weichert. Im Gegenteil, zahlreiche sensible persönliche Informationen blieben in den Datensätzen und ermöglichten eine Identifizierung."

#Digitalzwang #BBA24 #DB #Gesundheitsdaten #Datenschutz #Digitalzwang
Artikel von #SvenjaBergt in der #taz @taz @taz @taz (inoffiziell)
@Datenschutz - Privacy - Digitale Selbstverteidigung

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10.10.2024 Recht auf Anonymität wieder herstellen

Gesichtserkennung und Vermummungsverbot nicht akzeptabel

Schon einzeln sind beide Vorgänge ein Verstoß gegen die Menschenrechte, auch gegen die bei uns geltenden Grundrechte. Die Gesichtserkennung greift in mein Persönlichkeitsrecht und das Recht auf mein Bild ein. Zusammen mit der Erkennungssoftware werden mein Bild und weitere Daten über meine Person zusammengeführt. Das haben diverse Gerichtsentscheidungen bestätigt und sehen eine anlasslose Gesichtserkennung kritisch.

Für ein Ende des pauschalen Vermummungsverbots gibt es ebenfalls gute Gründe: Filmende Neonazis und Polizist*innen zum Beispiel – und die wachsende Bedrohung durch automatisierte biometrische Identifikation. Amnesty International, die Gesellschaft für Freiheitsrechte und die Humanistische Union fordern ein Ende des pauschalen Vermummungsverbotes, schreibt Netzpolitik.org.

Aber im Bundesversammlungsgesetz droht der entsprechende Paragraf bis zu einem Jahr Haft an, wenn man sich zum Schutz der Identität auf Freiluftversammlungen das Gesicht verhüllt. Dazu reicht schon das Tragen einer FFP2 Maske, dessen Nichtnutzung noch vor 2 Jahren auch strafbewährt war und zur jetzigen Herbstzeit auf vielen Grippe- und Corona-Impf-Plakaten wieder empfohlen wird.

Die Polizei müsste also nachweisen, dass ich die Maske zur Vermummung und nicht zum Schutz trage. Oder ist die Unschuldsvermutung auch an dieser Stelle bereits brüchig? Es wird noch unmöglicher: Allein das Mitführen von Vermummungsutensilien kann eine Geldbuße von bis zu 500 Euro nach sich ziehen, stellt Netzpolitik.org fest.

Unabhängig von der Staatsgewalt kann man bereits auf "Feindeslisten" von Neo-Nazis landen, wenn diese aus öffentlichen Bildern von Demos nach Bildern dieser Person im Internet suchen und dabei z.B. den Namen, die Adresse, die Arbeitsstelle oder seine Zugehörigkeit zu einem Verein finden. Auch ausländische Geheimdienste machen dies und Amnesty International sind Fälle bekannt, in denen "Menschen bei der Heimreise in den Iran festgenommen wurden, weil sie hier auf einer Demonstration waren".

Im Zeitalter von Gesichtserkennung sollte das Vermummungsverbot fallen, fordern Juristen, dazu hier 2 Zitate aus dem verlinkten Artikel. David Werdermann, Jurist bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), sagt: „Da ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung berührt, wenn man nicht anonym an Versammlungen teilnehmen kann. Das berührt mittelbar auch die Versammlungsfreiheit ...
Philip Dingeldey von der Humanistischen Union sagt: „Das Recht auf Anonymität von Demonstrierenden oder Versammelten wiegt höher als etwaige polizeiliche Wünsche nach einer erleichterten Strafverfolgung ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/automatisierte-gesichtserkennung-wie-das-vermummungsverbot-menschen-und-grundrechte-gefaehrdet/
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06.10.2024 Daten speichern für die Ewigkeit?

Max Schrems gegen Meta erneut erfolgreich

NEIN ! Das hat der EuGH in einem Verfahren gegen Meta festgestellt. Personenbezogene Daten dürfen auch, wenn ihrer Speicherung zugestimmt wurde, nicht auf Dauer genutzt werden, um personalisierte Werbung auszuspielen. Das Verfahren geht wieder auf den Östereicher Max Schrems zurück, der in der Vergangenheit bereits mehrmals gegen Meta (Facebook) erfolgreich war. ( Ab 25.5.18 gilt die DSGVO: Datenhändler auf dem Prüfstand , Kampf gegen Facebook geht weiter )

Im Prozess ging es um die Frage: Wie steht es mit der Datenminimierung bei Werbezwecken? Der EuGH bestätigte Schrems Auffassung, dass es nicht mit dem Grundsatz der Datenminimierung vereinbar ist, wenn ein Plattformbetreiber alle personenbezogenen Daten „zeitlich unbegrenzt und ohne Unterscheidung nach ihrer Art für Zwecke der zielgerichteten Werbung aggregiert, analysiert und verarbeitet“.

Diese grundsätzliche Entscheidung wird für die Werbeindustrie noch einigen Ärger bringen ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/europaeischer-gerichtshof-plattformen-duerfen-daten-nicht-ewig-fuer-werbung-verwenden/
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