#datenbanken

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05.12.2022 Wer kann ins Schengen Informationssystem schauen?
Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdienst ist dahin

Auf jeden Fall viele mehr als bisher, denn mit SIS-3, der 3. Ausbaustufe des europaweiten Schengen Informationssystems, erhalten 2000(!) weitere Behörden Zugriff auf seine Datenbanken.

Heise.de nennt u.a.

  • Ausländerbehörden,
  • das Auswärtige Amt,
  • das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten,
  • die Auslandsvertretungen,
  • das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF),
  • die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter,
  • das Luftfahrt-Bundesamt,
  • alle für die Kfz-Zulassung zuständigen Ämter,
  • die Waffenbehörden,
  • die Staatsanwaltschaften
  • ...

Mit erweiterten Befugnissen können auch die Geheimdienste über das Bundeskriminalamt (BKA) "Ausschreibungen" zur verdeckten Fahndung im SIS in Auftrag geben. So erfährt der auftraggebende Geheimdienst, wenn jemand in eine polizeiliche Verkehrskontrolle gerät oder einen Grenzübertritt getätigt hat.
In Deutschland eigentlich verboten

Nach den Erfahrungen im 3. Reichs und dem Polizeibrief der Alliierten von 1948 gilt in Deutschland "eigentlich" ein verfassungsrechtliches Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten. Clara Bünger, Sprecherin für Flucht- und Rechtspolitik der Linksfraktion im Bundestag, deshalb zu Heise.de: Dadurch erhielten die Agenten nämlich "unmittelbar Zugriff auf die Befugnis der Polizei zur Personenkontrolle", was einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstelle. Die Linksfraktion stimmte auch deshalb gegen den Entwurf.

Eine viel generellere Kritik an dem beschlossenen Gesetz hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber. Heise.de zitiert seinen Sprecher mit den Worten: "Die Erweiterung einer Datenbank, sei es durch den Anschluss neuer Stellen, die Verarbeitung weiterer Datenkategorien oder die Verknüpfung mit anderen Systemen, birgt grundsätzlich ein erhöhtes Risiko für Fehler bei der Datenverarbeitung." Weitere Unschuldige werden als "False Positives" demnächst die Opfer sein.

Fazit: Wir haben es in Deutschland nun mit Geheimdiensten zu tun, die den Polizeibehörden nach Gutdünken "Aufträge" geben dürfen ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/2000-weitere-Behoerden-erhalten-Zugriff-aufs-Schengen-Informationssystem-7365362.html
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Tags: #SIS #EuroDAC #Europol #Schengen #VisaWaiver #Verfolgung #Polizei #Geheimdienste #Trennungsgebot #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Bankdaten #Biometrie #Bestandsdaten #Entry-ExitSystem #eBorder #Freizügigkeit #Hacking #ePerso #Pass

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15.11.2022 In welcher Gesellschaft wollen wir leben?

Gehört die Wanze zu unserem Leben?

Ist es wirklich der Wunsch der Menschen ständig mit einer Wanze zusammen zu leben? Wollen wir uns wirklich eine Alexa, eine Siri oder wie er oder sie auch heißen mag ins Zimmer stellen? Diese Fragen und die Frage nach einer zukünftigen Gesellschaft beschäftigen Norbert Haering in einem halbstündigen Gespräch auf Odysee TV.

Er fragt zurecht, warum wir den chinesischen "Erziehungsstil" mit Überwachung und Social Credits, also eine Erziehung durch Kontrolle und Belohnung/Bestrafung bei Missachtung bekannter Regeln - durchaus zu recht - kritisieren, aber auf dem anderen Auge scheinbar blind sind.

Dass die gleiche oder sogar eine totale Überwachung bei uns herrscht, ist seit den Enthüllungen unseres Ehrenmitglieds Edward Snowden im Jahr 2013 bekannt. Ebenso intensiv ist die Überwachung durch private Konzerne zum Zweck der Manipulation unseres Kaufverhaltens - und damit auch unseres (a-)sozialen Miteinanders. Im Unterschied zu China wird uns nicht erklärt, welches Zielverhalten von uns gewünscht wird und wir haben auch keine Möglichkeit auf die Stellschrauben des Scorings Einfluss zu nehmen. Die Belohnung für unser Verhalten bekommen nicht wir, sondern daran bereichern sich die mit der Überwachung beschäftigten Konzerne indem sie Milliardengewinne machen.

In dem verlinkten Beitrag wird auch auf den Zusammenhang zwischen staatlicher und privater Überwachung und Kontrolle hingewiesen. Zitat:

Tatsächlich erhält die Muttergesellschaft des Erfinders von Siri, die 2010 von Apple übernommen werden durfte oder musste, laut einem 2015 veröffentlichten Bericht immer noch mehr als die Hälfte ihrer Einnahmen vom US-Verteidigungsministerium.

Auf die militärische Herkunft des bestehenden Internets haben wir schon mehrfach hingewiesen. Auch heute (s. Zitat) sind militärische Einrichtungen weiter an der Entwicklung der Anwendungen beteiligt. Mit dem militärisch finanzierte Projekt Ego4D hat die DARPA ihr Ziel erreicht, in dem sie es nun als ziviles Konsumgut privat produzieren und perfektionieren lässt. Noch ein Zitat:

Hätte der Souverän die moralische Legitimität, ein Unternehmen zu beurteilen, facebook [und die anderen der Big5] würde[n] umgehend vom Markt verschwinden.

Über die vielen oft unglaublichen Tatsachen in diesem Überwachungszirkus gibt es auf der Odysee-Seite eine Linksammlung mit mehr als 60 Verweisen. Wir können noch auf unsere Beiträge Überwachung durch "den Staat" und Überwachung durch Unternehmen und mögliche Gegenwehr dagegen in Anonym und sicher im Internet verweisen.

Mehr dazu bei https://odysee.com/@norberthaering:8/digitale-kontrolle-und-die-soziale:8
und https://www.rubikon.news/artikel/smarte-politik
und alles unsere Artikel zu Alexa u.ä. "smarten" Geräten https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Alexa&sel=meta
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Tags: #Alexa #Siri #Handy #Smartphone #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Überwachung #Intransparenz #asozialeNetzwerke #Regeln #Belohnung #Bestrafung #Manipulation

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14.11.2022 Verdeckte Ermittler im Netz

Bestimmte Beamte dürfen kriminell sein ...
... z.B., wenn sie undercover für den Geheimdienst arbeiten - oder doch nicht?

Diese juristische Frage stellen Aktive von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). So stellt der Jurist Bijan Moini bei netzpolitik.org fest: "Die Befugnisnormen zum Einsatz klassischer verdeckter Ermittler:innen passen nicht zum virtuellen Einsatz." Er hält "das Vertrauen im Netz [für] weniger schutzwürdig, weil jede:r damit rechnen muss, dass das virtuelle Gegenüber eine falsche Identität vortäuscht.“

Damit hätte der Einsatz verdeckter Ermittler in digitalen Netzen eine andere Qualität als bei einem Einsatz im realen Leben. Diese Unterscheidung wird wichtig, weil der/die Undercover-AgentIn im virtuellen nicht der berühmte "Einzelfall" ist.

Die Süddeutsche Zeitung berichtete im September, dass mehr als hundert sogenannte virtuelle Agent:innen im Auftrag der Verfassungsschutzämter in der digitalen rechtsextremen Szene unterwegs sind, um Informationen zu sammeln. Dort erscheinen sie unter falschen Biografien und sollen sich das Vertrauen ihrer Beobachtungsobjekte erschleichen. Dazu müssen(?) sie oft selbst Hassbotschaften posten, gegen "Volksverräter" hetzen und damit Straftaten begehen, wie etwa Volksverhetzung begehen.

Wie viele Agent:innen im linken Milieu ermitteln wurde, nicht bekannt ...
Dass diese über 100 Beamten 40 Stunden in der Woche damit den rechten Sumpf befördern, um ihn eigentlich trocken zu legen ist schon an sich ein Treppenwitz.

Wir wollen uns jedoch auf die juristische Frage stürzen, was dürfen Geheimdienst-Beamte? Dazu nennt das Bundesverfassungsschutzgesetz die besonderen Befugnisse des Geheimdienstes bei der Informationsbeschaffung. In §9 Abs. 1 in Verbindung mit §8 Abs 2 steht eine Liste mit "Methoden, Gegenständen und Instrumenten zur heimlichen Informationsbeschaffung" wie etwa der Einsatz von Vertrauensleuten oder Observationen. Diese Liste ist nicht abschließend, kann also bei neuen Ermittlungsmethoden u.U. angepasst werden. Für Online-Undercover-Ermittler:innen kommen noch die Regelungen zu verdeckten Ermittler:innen (§ 9a, Abs. 2) hinzu, wenn es darum geht ob und welche Straftaten sie begehen dürfen.

Dürfen verdeckte digitale Ermittler mehr als solche im realen Leben?

Diese Frage sollte höchstrichterlich geklärt werden. Wie netzpolitik.org berichtet, hatte der Jurist Moini mit der GFF erst kürzlich ein Urteil erstritten, in dem das Bundesverfassungsgericht hohe Hürden für den Einsatz von „echten“ verdeckten Ermittler:innen formuliert hat. Ebenso sollte geklärt werden, ob die Schwelle für ein Tätigwerden von virtuellen Ermittler:innen wirklich niedriger sei und damit "also auf Vorrat virtuelle Agent:innen eingesetzt werden" dürfen und unter welchen Voraussetzungen das zulässig sei.

Ohne eine solche Klärung könne die Überwachung durch Geheimdienste leicht zu einer Überwachung ohne Grenzen führen. Beängstigend ist in diesem Zusammenhang die von Innenministerin Nancy Faeser bei der Vorstellung des jährlichen Verfassungsschutzberichtes in diesem Juni erstmals erwähnte neue Kategorie bei der Arbeit dieses Dienstes, eine sogenannte "verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates". Danach könnte es bereits als "staatsgefährdend" angesehen werden, wenn man z.B. behauptet, der Staat oder seine Repräsentanten tun auf diesem oder jenen Feld nicht genug.

Das beträfe dann nicht nur Reichsbürger, sondern evtl. jede Opposition und wird mit Sicherheit auch gegen Aktivisten der Klimaproteste angewendet.

Jenseits aller juristischen Definitionen fragen wir uns, ob man mit der Infiltration rechter Gruppen im Netz - vor allem in dieser hohen Zahl - diese nicht sogar aufwertet, bestärkt und ihnen eine scheinbare Größe gibt, die sie ohne diese "Unterstützung" (von 400 Wochenstunden Hetze [s.o.]) nie erhalten hätten. Vergessen wir nicht, dass das NPD-Verbotsverfahren in den Nullerjahren daran gescheitert war, dass der Verfassungsschutz zu viele V-Leute in der Parteispitze positioniert hatte ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/volksverhetzung-durch-verfassungsschutz-wenn-undercover-agentinnen-im-netz-straftaten-begehen/
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Tags: #BND #BfV #Verfassungsschutz #Bundestrojaner #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Hass #Hetze #RechtsaußenNeo-Nazis #NSU #Faschisten #Strafbarkeit #Beamte #undercover #verdeckteErmittlung #Transparenz #asozialeNetzwerke

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07.11.2022 Der Staat ist digital völlig überfordert

... und bleibt doch unbelehrbar

Aus einem "Gespräch mit der Aktivistin Lilith Wittmann über Verwaltungs­murks" auf dem Schweizer Newsblog republik.ch kann man viel lernen über die Unfähigkeit staatlicher Strukturen bei der Installation von digitalen Lösungen. Bekannt wurde sie mit der Aufdeckung der Sicherheitslücken im digitalen CDU Wahlkampf, die ihr kein Dankeschön sondern eine Anzeige einbrachte.

Ihr Credo lautet: "Ich mache mir grosse Sorgen, wenn Staaten damit beginnen, das Internet national zu regeln."

Diese Befürchtung kann sie mit vielen Beispielen belegen, seien es die Corona Warn Apps oder die vielen fehlgeschlagenen Versuche andere digitale Lösungen einzuführen. Als Beispiele nennt sie

  • eGK und ePA - also Gesundheitskarte und Patientenakte, in die Milliarden geflossen sind,
  • die digitale Lösung fürs Bafög musste für viele Millionen Euro 4-mal programmiert werden bis sie wenigstens funktionierte,
  • die Schweizer E-ID (elektronische Identität), vergleichbar dem Zwang zu biometrischen Daten beim deutschen Personalausweis,
  • und für die Schweizer unheimlich wichtig, das gefährlich E-Voting.

Das Interview mit ihr zu lesen, ist vor allem wegen der letzten beiden Punkte wichtig. Sie zeigt auf, dass damit zum einen der Charakter des Internets von einer "Bibliothek des Wissens und des Austauschs" zu einem kommerziellen Warenhaus wird. Es gibt dann keinen anonymen Austausch freier Gedanken mehr, sondern nur noch reine personenbezogene Geschäftsbeziehungen mit E-ID, Namen und Adresse.

Für die Schweiz und genauso für die anderen Staaten befürchtet sie, dass mit dem manipulierbaren E-Voting, also einer elektronischen Stimmabgabe den rechten Bewegungen in Europa gerade jetzt "an einem Kipp­punkt der Demokratie" in die Hände gespielt wird. Niemand wird zukünftig beweisen können, wie Wahlen unter den inzwischen schon recht zahlreichen rechten Regierungen (Italien, Polen, Ungarn, Schweden, ...) gefälscht werden.

Nebenbei hat sie auch eine gute Erklärung, warum staatliche Verwaltungsstrukturen nicht für die Planung und Realisierung von (großen) IT-Projekten taugen. Die Unterordnung im Beamtenapparat und die Hierarchie verhindern, dass (vernünftig) erarbeitete Planung auf unterer Ebene bis zu den Entscheidungsträgern überlebt. Jede höhere Ebene würde die Vorlage der unteren Ebene fachlich ausdünnen und politisch anreichern - übrig bleibt ein nicht-funktionierendes Etwas mit zusätzlichen Sicherheitslücken.

Dem kann ich aus eigener Erfahrung bei der Realisierung der IT-Vorhaben zum ALG-II und der Autobahn-Maut nur zustimmen ...

Mehr dazu bei https://www.republik.ch/2022/11/01/lilith-wittmann-ich-wuerde-die-finger-von-e-voting-lassen
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06.11.2022 Wird in Gewahrsamnahme der Anwalt verweigert?

Hat Innenministerium Bayerns beim Polizeigesetz gelogen?

Bayern hat mit der "Revision" der Polizeigesetze vor einigen Jahren begonnen, die anderen Bundesländer sind gefolgt - und zwar unabhängig davon ob sie eine CDU oder SPD Regierung hatten. Von Anfang an haben wir die Inhalte dieser Gesetzesänderungen verurteilt und sind dagegen (zumindest) in Berlin und Potsdam auf die Straße gegangen.

Nun zeigt sich auch genau in Bayern, dass sich diese Gesetze als der Weg aus dem Rechtsstaat erweisen. Es gibt inzwischen mehrere Fälle in denen die "Gewahrsamnahme" wie zuvor befürchtet als Maßnahme aus dunklen deutschen Zeiten zeigt.

Von Anfang an wurde die "Gewahrsamnahme" als reine Polizeimaßnahme kritisiert. Wiederholt wurde auch vermutet, dass den Betroffenen anwaltlicher Beistand vorenthalten wird. Dies wurde vom Innenminsterium Bayerns als haltlos zurückgewiesen, z.B. durch die Behauptung, dass das Gericht „grundsätzlich entweder auf Antrag oder von Amts wegen einen Rechtsanwalt zur Seite“ stelle.

Nun muss selbst der Münchner Merkur erkennen, dass dort "oben" gelogen wurde: Ohne Anwalt hinter Gittern – obwohl das Innenministerium etwas anderes behauptet. Die Erlebnisse der Betroffenen zeigen die Realität.

  • Kurz nach Verabschiedung des Bayerischen Polizeigesetzes im Juni 2018 wird ein Mann nach dem Wurf einer PET-Plastikflasche auf Ordnungskräfte in Gewahrsam genommen.
  • Kürzlich müssen Klimaschutzaktivisten nach zwei Festklebeaktionen auf einem zentralen Verkehrsknotenpunkt in München für 30 Tage in Polizeigewahrsam bleiben.

Als Begründung für eine "Gewahrsamnahme" dient meist die folgende Begründung: ... um die Begehung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder eine Straftat zu verhindern. Wohlgemerkt, es geht in der Argumentation nicht mehr um die Verhinderung von "Terror" oder "schwersten Straftaten" - es sind Ordnungwidrigkeiten, denen mit der "Beseitigung der Gefahr" entgegen gewirkt werden soll.

Ein Sahnehäubchen oben drauf liefert die taz in einem Bericht über die Bundespolizei und ihre neue "besondere Gebührenordnung", die vor einem Jahr in Kraft getretenen ist. Dort wurde festgelegt, dass die Betroffenen für die sicher nicht gewünschte Polizeidienstleistung auch noch zahlen müssen.

  • Identitätsfeststellung: 53,75 Euro.
  • Die Anordnung zur Gewahrsamnahme: 74,15 Euro.
  • Eine Viertelstunde Fahrt auf die Wache: 15,69 Euro.
  • Erkennungsdienstliche Behandlung mit Fotos und Fingerabdrücken: 59,50 Euro.
  • Jede Viertelstunde in Gewahrsam: 6,51 Euro..

Haben wir ein Glück, dass wir in einem Rechtsstaat leben und grundgesetzlich geschützte Demonstrationen noch gebührenfrei sind ...

Mehr dazu bei https://diasp.eu/posts/15228582
und https://www.merkur.de/politik/landtagswahl-in-bayern-hat-innenministerium-beim-polizeiaufgabengesetz-gelogen-zr-10319949.html
und https://taz.de/Gebuehren-fuer-Massnahmen-der-Polizei/!5658040/
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Tags: #Gewahrsamnahme #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Geodaten #Polizeigesetze #Bayern #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Gebührenordnung #Anwalt #Rechtsbeistand #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung

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03.11.2022 Überwachung in iranischen Netzen
SIAM beobachtet alle

Nach Recherchen von The Intercept auf der Grundlage von geleakten Dokumenten des iranischen Telekommunikationsanbieters Ariantel werden die Protestierenden im Iran auf Schritt und Tritt verfolgt. Mit einem Programm namens SIAM hat die iranische Telekommunikationsbehörde (CRA) umfassenden Zugriff auf die Nutzer des Mobilfunknetzes des Landes.

Wie netzpolitik.org berichtet, kann das Überwachungsprogramm

  • Identitätsprofile erzeugen,
  • Standortverläufe von Personen ermitteln,
  • Protestteilnehmende jederzeit ausfindig machen und
  • einzelne Handynutzer:innen ins unsichere 2G-Netz umleiten, um Verschlüsselung zu unterbinden oder den Internetverkehr stark zu drosseln, bzw abzuwürgen.

Die Internetanbieter sind gezwungen für SIAM 28 Kontroll- und Überwachungsfunktionen bereitzustellen. Diese Überwachung kann für die Demonstrierenden lebensgefährlich werden, weil wieder einmal der Staat mehr über sie weiß, als sie selbst erinnern können.

Solche auf Knopfdruck abrufbare Funktionen sind z.B.

  • die Metadaten zu allen getätigten Anrufen der letzten 30 Tage,
  • alle Namens- und Adress-Informationen,
  • alle Handynummern, die aktuell in einem bestimmten Ort ins Netz eingewählt sind,
  • alle NutzerInnen, die zu einem Zeitpunkt einen bestimmten VPN Dienst genutzt haben, ...

So berichten mehrere Betroffene, dass plötzlich Sicherheitskräfte in ihrem Zuhause aufgetaucht seien, mit spezifischen Informationen darüber, wann und wo sie Videos aufgenommen hätten.

Um die Kommunikation unter den Demonstrierenden zu erschweren, können diese auch aus dem aktuellen Netzstandard 3G oder 4G ins veraltete 2G Netz zurückgestuft werden. Dann sind ihnen die gängigen Messenger verwehrt und ihre Telefonate können leicht(er) abgehört werden.

Wir müssen leider feststellen, dass alle beschriebenen Überwachungsmittel in der Technik immanent sind, also auch bei uns angewendet werden könnten, wenn eine autoritäre Regierung es so wollte. Deshalb ist es so wichtig, dass sich Jede/r frühzeitig über Methoden kundig macht, wie man solche Überwachung verhindern und umgehen kann. Einiges haben wir unter Privatsphäre schützen aufgeschrieben, weitere Tipps sind neben dem bekannten Tor Browser die Kommunikation in Demonstrationsgruppen über verschlüsselte Messenger, die Ketten von Bluetooth Verbindungen nutzen und damit auch ohne SIM Karte funktionieren.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/proteste-im-iran-geleakte-dokumente-zeigen-ausmass-der-ueberwachung/
und https://www.derstandard.de/consent/tcf/story/2000132732535/2g-mobilfunk-notorisch-unsicher-extrem-veraltet-und-doch-kein-ende
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25.10.2022 "Unzureichendes Geoblocking" vor dem EuGH

Legal - illegal - scheißegal

Diese Worte sind das Ergebnis der Lektüre eines Artikels bei Heise.de über ein Verfahren vor dem EuGH, ob der Betreiber einer Streaming-Plattform für Urheberrechtsverletzungen von Nutzern haftet, wenn dieser Nutzer auf ein virtuelles privates Netzwerk (VPN) zurückgreift, um Maßnahmen zum Geoblocking zu umgehen. Auch Heise nennt das Verfahren und die Rechtslage knifflig - und das ist noch stark untertrieben.

In dieser Thematik begegnen sich nationales Recht und EU Recht - das sollte zu klären sein, aber bei den Streaming Angeboten kommen oft auch noch US-Konzerne mit ins Spiel. Darüber hinaus geht es auch grundsätzlich um das Verhältnis von Copyright und Informationsfreiheit und zu allerletzt sind die technischen Einzelheiten im Fall nicht unerheblich - welchen Aufwand treibt ein Nutzer um das Geoblocking zu umgehen.

Der Fall

Der letzte Punkt ist im aktuellen Fall unerheblich, denn es klagt in der Rechtssache C-423/21 die serbischen Produktionsfirma Grand Production gegen GO4YU, einem anderen serbischen Online-Unternehmen, das eine Streaming-Plattform betreibt. Der Vorwurf gegen die in der EU ansässigen Tochtergesellschaften GO4YU GmbH und MTEL Austria GmbH in Österreich lautet nun, dass sie Inhalte von Grand Production nicht außerhalb von Serbien und Montenegro im Internet verbreiten dürfte. Nutzer könnten jedoch mit Vitual Private Networks (VPN) das Geoblocking von GO4YU umgehen und auf die Inhalte zugreifen.

Statement des Generalanwalts

  • Generalanwalt Szpunar stellte nun fest, dass GO4YU Belgrad die Filme von Grand Produktion auf seinem Streaming-Portal öffentlich wiedergebe und so grundsätzlich dafür haften müsste.
  • Szpunar bejahte auch die Frage der Zuständigkeit des EuGH für einen Vorgang außerhalb der EU.
  • Wenn Nutzer eine Sperre durch ein VPN austricksen, sind sie es, die geschützte Inhalte missbrauchen. Der Plattformbetreiber sei hier also weitgehend außen vor.
  • Allerdings könnte der Anbieter haftbar sein, wenn er "absichtlich eine unwirksame Geosperre" anwenden würde. Hier käme der oben genannte "technische Aspekt" zum Tragen, der bisher keine Rolle spielte ...
  • Die beklagten östereichischen Tochtergesellschaften seien außen vor, da sie selbst keine Streaming Anbieter seien.
  • Ob das erstinstanzliche österreichische Gericht überhaupt eine Klage hätte annehmen dürfen über die Begrenzung eines Streaming-Angebots in einem Drittstaat, lässt der Generalanwalt wohlweislich offen.

Fazit

Meist folgt das Urteil beim EuGH den Anträgen der Generalanwälte und es ist anzunehmen, dass es für den Kläger eine Niederlage und die Beklagten eine Ermahnung und die Aufforderung zu "wirksamem Geoblocking" geben dürfte, womit wir wieder beim oben genannten und nicht abstrakt zu diskutierendem "technischen Aspekt" wären. Jedes technische System lässt sich mit genügendem Aufwand umgehen ...

Wichtiger an dem Fall sollte jedoch der ebenfalls abstrakte Bezug zur geplanten EU Chatkontrolle und den Upload-Filtern sein. Mit Artikel 17 der neuen Urheberrichtlinie kommt die damit verknüpfte Haftung sozialer Netzwerke und großer Inhalte-Plattformen in den Blick. Online-Plattformen haften danach künftig mit wenigen Ausnahmen für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer. Siehe dazu auch Artikel 13/17: heise online warnt vor negativen Auswirkungen der geplanten EU-Urheberrechtsreform

Aus Nutzersicht können wir die "Abgehobenheit" des ganzen Verfahren begrüßen, denn anders als es Deutschland mit seiner "Störerhaftung" jahrelang vergeblich versucht hat, sind die Nutzer glücklicherweise dank VPN und Tor-Netzwerk aus dem Fokus der klagewilligen Unternehmen weitgehend verschwunden.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Streaming-EuGH-klaert-Haftung-fuer-Urheberrechtsverstoesse-bei-VPN-Einsatz-7316871.html
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20.10.2022 Frankreich "dehnt" EuGH Urteil zur VDS

Jede Lücke wird ausgenutzt

In seinem Verbot der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung (VDS) ist der EuGH den Staaten in einem Punkt entgegen gekommen. Auch im Urteil vom 20.9.22 heißt es wieder, dass im Falle einer aktuellen und ernsthaften Bedrohung der nationalen Sicherheit des Landes eine Ausnahme gemacht werden kann.

Genau diese aktuelle und ernsthafte Bedrohung der nationalen Sicherheit des Landes hat die französische Premierministerin Élisabeth Borne gesehen und die Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen- und Bürger in Frankreich um ein weiteres Jahr verlängert. Damit werden in Frankreich nun (weiter) die Verbindungsdaten (IP-Adressen, Port-Nummern, Identifikationsnummern der Nutzer:innen und ihrer Geräte, Datum, Uhrzeit und Dauer jeder Kommunikation, Daten zu von Zusatzdiensten und ihren Anbietern) sowie die Standortdaten der elektronischen Kommunikation der gesamten Bevölkerung gespeichert. Die Internet-Anbieter sind verpflichtet, diese Daten ihrer Kund:innen für 12 Monate aufbewahren.
Wo ist die aktuelle und ernsthafte Bedrohung in Frankreich?

Sind es etwas die Streiks der Beschäftigten in den Raffenerien? Die werden doch hoffentlich nicht ein oder zwei Jahre dauern müssen. Der EU-Abgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) kommentiert dieses Unrecht so:

"Massenüberwachung widerspricht den europäischen Werten von Demokratie, bürgerlichen Freiheiten und Rechtsstaatlichkeit. Anlasslose Überwachung jeder Art stellt die Bevölkerung unter Generalverdacht. Frankreich beruft sich zu Unrecht auf eine Ausnahme, die der Europäische Gerichtshofs im Falle einer konkreten Bedrohung der nationalen Sicherheit gewährt. Der bloße Verweis auf ein dauerhaftes, allgemeines Sicherheitsrisiko rechtfertigt keine Massenüberwachung, wie ein ehemaliger Richter in einem Rechtsgutachten bestätigt.

Die französische Regierung macht die Ausnahme des EU-Gerichts zur Regel. Die nationale Sicherheit ist aber kein Freifahrtschein für Massenüberwachung. Jede Form der anlasslosen Überwachung ist ein Merkmal autoritärer Regime."

Seien wir weiter wachsam, dass Innenministerin Faeser sich diesem grundrechtswidrigen Verhalten unserer Nachbarn nicht anschließt. Der Koalitionsvertrag der Ampel besagt bisher immer noch, dass auf eine anlasslose und generelle Speicherung der Internet-Verbindungsdaten aller Bürger:innen verzichtet wird.

Formal wäre nun eine erneute Klage, diesmal gegen Frankreich, notwendig, damit der EuGH in x Jahren erneut feststellt, dass eine "aktuelle und ernsthafte Bedrohung der nationalen Sicherheit" auch eine "konkrete aktuelle und ernsthafte Bedrohung der nationalen Sicherheit" sein muss. Sind wir hier im Kindergarten oder haben wir es nur noch mit Gegnern von Demokratie und Gewaltenteilung zu tun?

Mehr dazu bei https://www.patrick-breyer.de/frankreich-verlaengert-illegale-vorratsdatenspeicherung-der-gesamten-bevoelkerung/
und in englisch https://www.patrick-breyer.de/en/data-retention-france-illegally-extends-blanket-mass-surveillance-of-the-entire-population/
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12.10.2022 Zwei Nachrichten zur EU-Chatkontrolle

EU-Chatkontrolle wäre Ende eines freien Internets

Netzpoltik.org berichtet aktuell zur von der EU Kommission geplanten Chat-Kontrolle mit einer guten und einer schlechten Nachricht. Zuerst die schlechte Nachricht:

Die sozialdemokratische EU-Kommissarin Ylva Johansson hat die Pläne der Kommission im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europa-Parlaments vorgestellt und dabei bewiesen, dass sie von den Inhalten des Pakets nichts versteht. Sie behauptete, dass bei der Überwachung der Inhalte im Internet Verschlüsselung kein Problem sei. Firmen würden heute bereits nach Schadsoftware scannen, sagte sie und verwies auf ihre Erfahrung bei der Nutzung von WhatsApp. Schlimm genug, wenn WhatsApp das bereits tun würde und schlimm , wenn eine EU-Kommissarin dafür auch noch Reklame macht.

Scannen kann man nach markanten Signaturen, die eine Schadsoftware ausmachen. Sobald sich diese in einem verschlüsselten Container befinde, ist man jedoch chancenlos. Genauso sinnlos wäre eine Suche nach Texten oder Bildern von sexualisierter Gewalt in verschlüsselten Daten. Es sei denn, man kann die Verschlüsselung durch zwangsweise bei den Providern hinterlegten Zweitschlüsseln brechen.

Und genau das ist das Problem vor dem Bürgerrechtler, aber auch Banken und Unternehmen warnen. Es wäre das Ende jeder vertraulichen Kommunikation über das Internet. Deshalb warnt auch Felix Reda von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), dass das Gesetz „alle bisherigen Überwachungsgesetze in den Schatten“ stelle. „Die geplante flächendeckende und anlasslose Durchleuchtung privater Chatkommunikation verletzt den Kern des Rechts auf Privatsphäre. Wir appellieren an die Abgeordneten des Europaparlaments, diesen Angriff auf die Grundrechte zu stoppen, ehe der Europäische Gerichtshof es tun muss.“
Die gute Nachricht

Wenn schon der Protest von unten bisher wenig bewirkt hat, vielleicht hilft die Schelte von oben. Netzpoltitik.org zitiert den UN-Menschenrechtskommissar, der im Einsatz solcher Überwachungstechnologien einen Paradigmenwechsel sieht, der „erhebliche Risiken“ für Grundrechte mit sich bringe. In einem Bericht zum „Recht auf Privatsphäre im digitalen Zeitalter“ (PDF auf dem Server von netzpolitik.org), der sich mit Trojanern wie Pegasus, der Rolle von Verschlüsselung sowie der Überwachung öffentlicher Räume beschäftigt, hat er sich kritisch gegenüber der Technologie eines Client-Side-Scannings ausgesprochen.

Auch er weist darauf hin, dass eine Überwachung der Inhalte unser aller Kommunikation das Ende eines freien Internet bedeuten würde und zu einem erheblicher Risiko für den Schutz von Menschenrechten führen würde.

Nun muss die UNO "nur noch" den Staaten auf die Finger klopfen, die solche Technologie einführen wollen und die sie bereits erproben.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/vorstellung-der-ueberwachungsplaene-eu-kommissarin-verteidigt-chatkontrolle-mit-unsinnigem-vergleich/
und https://netzpolitik.org/2022/client-side-scanning-un-menschenrechtskommissar-erteilt-chatkontrolle-deutliche-absage/
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09.10.2022 Staat und Unternehmen Hand in Hand

Uneingeschränkte Unternehmensmacht und unkontrollierbare staatliche Dienste

Damit wären die Menschen, allen voran die große Zahl der Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage, sich für ihre Ziele in Gewerkschaften zu organisieren und für die Verbesserung ihrer Lebensumstände ohne Gefahr einzutreten. In diese Richtung haben sich die Gesellschaften in den westlichen Demoktratien hinentwickelt.

Die größten sichtbaren Veränderungen fanden in den USA nach Roosevelts (fast sozialdemokratischem) New Deal und in Großbritannien in den 80-iger Jahren mit der Zerschlagung der Gewerkschaften durch Thatcher statt. Auch die gewaltsame Verhinderung einer Regierungsbeteiligung der Kommunisten in Italien (Gladio) oder der Gegenputsch gegen die Nelkenrevolution in Portugal werden in Erinnerung bleiben.

Weihin unsichtbar sind dagegen die vielen angeblich "verwaltungsinternen" oder gleich ganz geheimen Veränderungen die der Artikel im Gewerkschaftforum.de zusammenträgt.

  • Die Volkszählung 1983-87
  • Die Steuer-ID mit der einheitlichen Identifikationsnummer (ID2020)
  • PRISM und Upstream Collection - und die Zusammenarbeit auch mit deutschen Geheimdiensten
  • Der „grüne CovPass“

Alle diese "Geschehnisse" werden ausführlich erläutert und machen den Artikel sehr lesenswert. Wie auch auf unseren Seiten immer wieder darauf hingewiesen wird, wird auch dort nachdrücklich deutlich, dass diese Überwachung nur funktioniert, weil "die routinemäßig gelieferten Daten von Google, PalTalk, YouTube, Microsoft, Yahoo, Facebook, Skype, AOL und Apple" von diesen Diensten einfach genutzt werden - auch wenn sie es eigentlich (Privatsphäre!) nicht dürften.

Nicht zu vergessen, geht es nicht nur um Überwachung, sondern in der Konsequenz um das (zumindest kommunikative) Ausschalten jedes möglichen Gegners. Unser Ehrenmitglied Edward Snowden beschreibt das Zusammenspiel von TURMOIL und TURBINE so:

"Das von der KI ausgewählte passende Schadprogramm wird dann wieder an die TURBINE gesendet. Diese führt das Schadprogramm zurück in den Kanal des Internetverkehrs und liefert sie dem Anfragenden frei Haus zusammen mit der gewünschten Website. Der gesamte Vorgang dauert weniger als 680 Millisekunden, ohne dass der Nutzer etwas davon mitbekommen hat. Ab diesem Zeitraum gehört das gesamte digitale Leben des Nutzers dem Geheimdienst."

Wer es genau wissen will, sollte also sein Buch "Permant Record" lesen, aber auch der verlinkte Artikel verdeutlicht die Allmacht der Überwacher. Damit wird auch ein weiterer Schritt deutlich: Während sich die spezielle Überwachung der NSA immer mehr zu einem alltagstauglichen Instrument entwickelt, bedroht sie praktisch Jeden. In der EU wird sie dann zu der bereits in der Gesetzgebung befindlichen "Chat-Kontrolle", die in der bis jetzt geplanten Fassung niemanden Schadcode überhilft, aber jeden "Auffälligen" eindeutig identifizieren kann - dank Steuer-ID mit der einheitlichen Identifikationsnummer. (siehe EU-Datenschutzbehörden lehnen Chat-Kontrolle ab)

"Finanzierer dieser ID2020-Initiative sind die Gates- und Rockefeller-Stiftungen, die auch die Harmonisierungsbemühungen der Weltgesundheitsorganisation bezüglich digitaler Impfnachweise bezahlt haben", schreibt Gewerkschaftforum.de.

Für das Projekt ID2020 sollen alle Menschen weltweit bis 2030 eine eindeutige Nummerierung erhalten und der Bundestag hat Anfang 2021 einen entscheidenden Schritt bei der Umsetzung getan, indem er die Steuer-Identifikationsnummer zur „einheitlichen Bürgernummer“ für alle Behörden gemacht hat. Nur durch einen einheitlichen und eindeutigen Primärschlüssel können die Daten verschiedenster Quellen zusammengeführt werden.

Vielleicht wird das BVerfG in einigen Jahren über die Rechtmäßigkeit urteilen müssen, denn es hatte bereits bei der Steuer-ID erhebliche Zweifel und müsste einen nun allumfassenden Schlüssel für verfassungswidrig erklären.

Welche Folgen eine solche Überwachung und Kontrolle der Menschen auf ihre Bereitschaft zu gemeinsamen Aktivitäten oder gar eine gewerkschaftliche Organisation gegen die Übermacht der Konzerne hat, sich das vorzustellen, überlassen wir gern jedem Einzelnen.

Mehr dazu bei https://gewerkschaftsforum.de/vom-volkszaehlungsurteil-ueber-das-prism-programm-des-nsa-zur-einheitlichen-identifikationsnummer-fuer-alle-zwecke-und-gruenen-covpass-3/
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29.09.2022 Polizei darf auf private Kameras zugreifen

Gefahr von Vandalismus oder Verkehrsdelikte reichen als Grund

Bisher galt Kalifornien immer als Verteidiger des Klimaschutzes und auch der Privatsphäre des Einzelnen unter den Bundesstaaten der USA. Mindestens letzteres ist jetzt in Gefahr. Netzpolitik.org schreibt:

Das Board of Supervisors von San Francisco hat am 20. September polizeiliche Befugnisse bei der Videoüberwachung ausgeweitet. Die Ermittler:innen dürfen nun live auf private Überwachungskameras zugreifen, mit Genehmigung der Betreibenden oder einem richterlichen Beschluss.

Ob die Einschränkungen dauerhaft halten, ist dann die nächste Frage. Denn man muss sich darüber im Klaren sein, dass die technischen Voraussetzungen erst einmal angelegt sein müssen, um den sofortigen Zugriff zu bekommen. Ob der Betreiber dann wirklich merkt, dass auf sein Bildmaterial zugegriffen wird, ist mehr als fraglich.

Die Maßnahme ist als Pilot-Projekt zunächst auf 15 Monate beschränkt und soll bei "lebensbedrohlichen Notfällen" und Ermittlungen wegen Vandalismus oder Verkehrsdelikten helfen. Die Bürgermeisterin setzte das Projekt gegen den Willen von Bürgerrechtsorganisationen, Anwohner:innen, Anwält:innen und Mitgliedern der zivilen Polizeikommission durch.

Bürgerrechtsorganisationen fürchten, dass insbesondere Schwarze, Aktivist:innen, LGBTQ-Personen und Muslime zu Objekten solcher Beobachtungen werden. Außerdem steht einer dauerhaften Beobachtung von politischen Versammlungen und Demonstrationen nichts mehr im Wege - das läuft dann wohl unter dem Begriff "Gefahr von Vandalismus" ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/san-francisco-polizei-erhaelt-zugriff-auf-private-ueberwachungskameras/
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Für ein Europa frei von Massenüberwachung und Generalverdacht

Zum EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

Der Europaabgeordnete und digitale Freiheitskämpfer Patrick Breyer hat das gestrige Urteil des EuGH und die Verhandlungen dazu begleitet und uns den folgenden Kommentar geschickt.

Urteil zur Vorratsdatenspeicherung:
Wir brauchen ein Europa frei von Massenüberwachung und Generalverdacht

In seinem heutigen Urteil [1] hat der EU-Gerichtshof das deutsche Gesetz zur verdachtslosen Vorratsspeicherung der Telefonverbindungs- und Standortdaten der gesamten Bevölkerung zur Erleichterung der Strafverfolgung gekippt. Die verdachtslose Vorratsspeicherung von Internetverbindungsdaten, mit deren Hilfe die Internetnutzung rückverfolgt werden kann, hat er zur Verfolgung schwerer Straftaten dagegen nicht beanstandet. Auch das sogenannte Quick Freeze-Verfahren wird zur Verfolgung schwerer Straftaten zugelassen.

Der EU-Abgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) fordert die Ampelkoalition auf, den Koalitionsvertrag umzusetzen und jede Form der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung zu beenden: „Die massenhafte und flächendeckende Aufzeichnung der Kommunikation, Bewegungen und Internetnutzung völlig unbescholtener Menschen ist eine totalitäre Maßnahme, die mit den Werten einer freien Demokratie nicht vereinbar ist. Der EU-Gerichtshof hat auf massiven Druck überwachungswütiger Regierungen eine IP-Vorratsdatenspeicherung im Internet nicht beanstandet. Sie würde aber jeden Internetnutzer unter Generalverdacht stellen und die Internetnutzung der gesamten Bevölkerung, die unsere intimsten Vorlieben und Schwächen abbildet, nachvollziehbar machen.

IP-Adressen sind wie unsere digitalen Fingerabdrücke. Eine so totale Erfassung würde Kriminalitätsvorbeugung durch anonyme Beratung und Seelsorge, Opferhilfe durch anonyme Selbsthilfeforen und auch die freie Presse gefährden, die auf anonyme Informanten angewiesen ist. Ich rufe die Ampelkoalition dazu auf, jede Form der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung mit einem neuen Gesetz abzuschaffen und sich für ein Europa frei von Massenüberwachung und Generalverdacht einsetzen.“

Anne Herpertz, Bundesvorsitzende der Piratenpartei Deutschland, schließt sich dem an:

„Massenüberwachung ist das Gegenteil dessen, was europäische Werte verkörpern. Freiheit und Demokratie verlieren ihre Bedeutung, wenn es Staaten wie Deutschland gibt, die Vorratsdaten speichern wollen. Wozu ein moderner Überwachungsstaat in der Lage ist, zeigt sich in China mehr als eindrücklich. Jeder Schritt wird überwacht, dokumentiert und auch sanktioniert von einem allmächtigen Staat, der alles kontrolliert. Das muss uns in Europa eine Warnung sein und kein Vorbild. Der EuGH hat uns dieses Mal wohl vor Schlimmerem bewahrt. Dennoch müssen wir wachsam bleiben: Die Politiker:innen, die neue Ideen zur Überwachung immer wieder einbringen, sind noch immer da. Einen dauerhaften Schutz für die Freiheit gibt es leider nicht - sie muss jedes Mal aufs Neue errungen werden.“

Breyer weist die Forderung von Bundesinnenministerin Faeser (SPD) nach einer Vorratsspeicherung von IP-Adressen zur Verfolgung von Missbrauchsdarstellungen und Kinderpornografie im Netz zurück: „Vorratsdatenspeicherung ist ein völlig untaugliches Mittel zum Schutz von Kindern, umgekehrt dient Anonymität ihrem Schutz, indem sie anonyme Beratung, Selbsthilfe und Anzeigen ermöglicht. Nach der amtlichen Kriminalstatistik ist die Aufklärungsquote bei Internetdelikten schon heute überdurchschnittlich hoch (65%), bei (kinder-)pornografischen Darstellungen liegt sie sogar bei rund 90%. Nach eigenen Angaben der Bundesregierung können 97% der Verdachtsmeldungen auch ohne IP-Vorratsdatenspeicherung nachverfolgt werden.[2]

Als wir 2009 in Deutschland eine sechsmonatige IP-Vorratsdatenspeicherung hatten, ging die Aufklärungsquote sogar zurück, weil eine Vorratsdatenspeicherung Straftäter zum Einsatz Anonymisierungsstrategien veranlasst, so dass ihre Kommunikation selbst im Verdachtsfall nicht mehr zu überwachen ist. In EU-Ländern mit IP-Vorratsdatenspeicherung ist die Aufklärungsquote nicht höher.[3] Der richtige und überfällige Weg, um sexuellem Missbrauch und dessen Ausbeutung wirksam entgegen zu treten, sind verstärkte Präventionsmaßnahmen und -projekte sowie anonyme Beratungs- und Therapieangebote. Auch dass polizeiliche Durchsuchungen und Auswertungen in Verdachtsfällen oft Monate oder Jahre dauern und das BKA bekannte Missbrauchsdarstellungen im Netz stehen lässt, ist völlig inakzeptabel.“

Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht schrieb zu der Frage der IP-Vorratsdatenspeicherung in einem Gutachten wörtlich: „Insbesondere gibt es bislang keinen Hinweis dafür, dass durch eine umfängliche Verfolgung aller Spuren, die auf das Herunterladen von Kinderpornografie hindeuten, sexueller Missbrauch über den Zufall hinaus verhindert werden kann.“ Gestern sprachen sich zahlreiche Organisationen und Verbände gegen eine IP-Vorratsdatenspeicherung aus.[4]

Auch der Koalitionsvertrag sieht eine Datenspeicherung nur anlassbezogen und mit richterlicher Anordnung vor. Neben Bundesinnenministerin Faeser (SPD) erwägt aber auch die EU-Kommission eine anlasslose und flächendeckende Vorratsspeicherung von Internet-Protokolladressen und hat dazu eine Initiative angekündigt.

Mit der heutigen Entscheidung hat der EuGH eine vorgelegte Rechtsfrage beantwortet. Damit ist das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht fortzusetzen, dass unter Beachtung des heutigen Urteils eine eigene Entscheidung treffen wird. Die Teile des Gesetzes, die gegen die Grundrechtecharta verstoßen, dürfen in Deutschland nicht angewendet werden. Ein Entwurf für eine Neuregelung in Deutschland wird zeitnah erwartet.

Eine 2022 veröffentlichte Meinungsumfrage[5] hat ergeben, dass 51% der Befragten in Deutschland eine verdachtslose Vorratsdatenspeicherung ablehnen, während nur 31% dafür und 19% unentschieden sind. Fast die Hälfte der Befragten in Deutschland (45%) würde auf Beratung durch einen Eheberater, einen Psychotherapeuten oder eine Entzugsklinik per Telefon, Handy oder E-Mail verzichten, wenn sie wüssten, dass ihr Kontakt registriert wird.

[1] https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=265881&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1
[2] https://dserver.bundestag.de/btd/20/005/2000534.pdf#page=39
[3] https://www.patrick-breyer.de/studie-strafverfolgung-funktioniert-ohne-vorratsdatenspeicherung/
[4] https://grundrechte.ch/2013/MPI_VDS_Studie.pdf
[5] https://www.patrick-breyer.de/umfrage-vorratsdatenspeicherung-schadet-der-bevoelkerung/

Basiswissen zum Thema Vorratsdatenspeicherung: https://www.patrick-breyer.de/vorratsdatenspeicherung/
Alle Beiträge zu dem Thema: https://www.patrick-breyer.de/tag/vorratsdatenspeicherung/

Mehr dazu bei https://www.patrick-breyer.de/urteil-zur-vorratsdatenspeicherung-wir-brauchen-ein-europa-frei-von-massenueberwachung-und-generalverdacht/
und das Urteil des EuGH https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=265881&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1
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20.09.2022 Offener Brief zu VDS und IP-Adressen Speicherung

Keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen!

Zusammen mit über 20 zivilgesellschaftlichen Organisationen wie Datenschutz- und Berufsverbände haben wir gestern in einem Offenen Brief an die Ampel-Koalition gewarnt, dass die von Bundesinnenministerin Faeser (SPD) geforderte Vorratsspeicherung von Internetadressen (IP-Adressen) zum Schutz von Kindern ungeeignet und ein schwerer Eingriff in unsere Grundrechte wäre. IP-Adressen können zur umfassenden Nachverfolgung der von einem Internetnutzer besuchten Internetseiten und infolgedessen seiner Online-Aktivität genutzt werden. Es drohten das Ende der Anonymität im Internet und unzumutbare Folgen etwa für Opfer von Gewalt- oder Sexualdelikten sowie von Presseinformanten und Whistleblowern.

Heute wird der EU-Gerichtshof mit einem Grundsatzurteil entscheiden inwieweit das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung mit EU-Recht vereinbar ist. Eine generelle IP-Vorratsdatenspeicherung ist europarechtlich nicht verboten, wird jedoch im Koalitionsvertrag abgelehnt. Aktuell herrscht beim Thema Vorratsdatenspeicherung Streit in der Ampel. Innenministerin Faeser will an dem Konzept einer anlasslosen Massenspeicherung von Kommunikationsdaten festhalten, während FDP und Grüne die anlasslose Vorratsdatenspeicherung abschaffen wollen. Ein Entwurf für eine neues deutsches Gesetz wird bereits zeitnah erwartet.

Deshalb wenden wir uns mit dem Offenen Brief gemeinsam mit 26 Nichtregierungsorganisationen und Expert:innen an Innenministerin Faeser, Justizminister Buschmann, Familienministerin Paus sowie an Bundesvorsitzende von SPD, Grüne und FDP.

  1. September 2022
    Offener Brief des Arbeitskreises gegen Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) und unterzeichnender Organisationen und Personen

    Sehr geehrte Frau Nancy Faeser, Bundesministerin des Innern und für Heimat,
    sehr geehrter Herr Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz,
    sehr geehrte Frau Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
    sehr geehrter Herr Lars Klingbeil, Bundesvorsitzender der SPD,
    sehr geehrter Herr Omid Nouripour, Bundesvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
    sehr geehrte Frau Ricarda Lang, Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
    sehr geehrter Herr Christian Lindner, Bundesvorsitzender der FDP

Die unterzeichnenden Organisationen und Personen dieses Briefs lehnen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung der IP-Adressen aller Bürger:innen ab und fordern Sie auf, den Koalitionsvertrag umzusetzen, die Freiheitsrechte der Bevölkerung zu schützen und langfristig den Weg einer massenüberwachungsfreien Politik einzuschlagen.
Stoppen Sie die Vorratsdatenspeicherung, schützen Sie Telefon- und auch Internetnutzer:innen!

Sie finden die Erstunterzeichnenden am Ende dieses Briefs.

Privatsphäre ist Grundrecht
Keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen!

Die aktuellen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung, deren Anwendung seit Juli 2017 nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen ausgesetzt sind, verpflichten öffentlich zugängliche Internetzugangsdienste zur pauschalen Speicherung aller IP-Adressen, die den Endnutzer:innen für eine Internetnutzung zugewiesen wurden, inklusive einer eindeutigen Kennung des Anschlusses, einer zugewiesenen Benutzerkennung sowie Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende der Internetnutzung. Im Falle von Internet-Sprachkommunikationsdiensten müssten auch die IP-Adressen des anrufenden und des angerufenen Anschlusses und die zugewiesene Benutzerkennungen gespeichert werden.

Am 20. September wird der Gerichtshof der Europäischen Union seine Entscheidung über das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verkünden. In den darauf folgenden Monaten geht es um die Erfüllung des Koalitionsvertrags [1]. Die Bundesregierung will sich laut Vertrag von der Überwachungspolitik der Vorgängerregierung konsequent abwenden und die „Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung so ausgestalten, dass Daten rechtssicher anassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können.“

Koalitionsvertrag einhalten!
Der Koalitionsvertrag schließt jede Form der anlasslosen Speicherung der Kommunikationsdaten der Bürgerinnen und Bürger aus. Das betrifft auch die von der Bundesinnenministerin erhobene Forderung [2] nach der Einführung einer anlasslosen und pauschalen IP-Vorratsdatenspeicherung. Wir rufen Sie auf, die Versprechen des Koalitionsvertrags gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern einzuhalten!

Schwerer Eingriff in die Grundrechte: IP-Daten bedingen Verfolgung und Profilbildung von Menschen
Regierungen, Parlamente und große Teile der Bevölkerung unterschätzen das Risiko von IP-Adressen für das tägliche Leben. In seinem Urteil aus Oktober 2020 (La Quadrature du Net) betont der EU-Gerichtshof die Sensibilität von IP-Daten: „Da die IP-Adressen jedoch insbesondere zur umfassenden Nachverfolgung der von einem Internetnutzer besuchten Internetseiten und infolgedessen seiner Online-Aktivität genutzt werden können, ermöglichen sie die Erstellung eines detaillierten Profils dieses Nutzers. Die für eine solche Nachverfolgung erforderliche Vorratsspeicherung und Analyse der IP-Adressen stellen daher schwere Eingriffe in die Grundrechte des Internetnutzers aus den Art. 7 und 8 der Charta dar und können abschreckende Wirkungen wie die in Rn. 118 des vorliegenden Urteils dargelegten entfalten.“
Zuletzt bestätigte eine Studie[3] zu Privatsphäre und IPv6-Adressen, dass IP-Adressen trotz Vorkehrungen zum Datenschutz eindeutige und dauerhafte Tracking-Identifikatoren sein können.

IP-Vorratsdatenspeicherung ist ungeeignet für den Schutz von Kindern
In Deutschland werden Forderungen nach massenhafter Speicherung von Kommunikationsdaten hauptsächlich mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt begründet. Im November 2021 hatte der Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung gemeinsam mit zehn weiteren Bürgerrechts- und Berufsverbänden dargelegt, warum Vorratsdatenspeicherung zum Schutz von Kindern ungeeignet [4] ist. Im Januar 2022 bestätigte eine Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage zudem, dass Vorratsdatenspeicherung nicht notwendig ist. Laut Daten des Bundeskriminalamts [5] konnten nur 3 % alle Fälle der „Nutzung, des Handels oder der Verbreitung von Kinderpornographie in den Jahren 2017 bis 2021“ aufgrund nicht vorhandener IP-Adressen nicht weiter verfolgt werden.
Im April 2022 kritisierte gegen-missbrauch e.V. [6]: „(…) das Problem ist nicht die [fehlende Vorratsdatenspeicherung], sondern, das[s] die Ermittlungsbehörden vom Personal und der Ausstattung noch im 19. Jahrhundert sind, und Täter:innen tatsächlich im Jahr 2022“.

*Vorratsdatenspeicherung hilft nicht für mehr Sicherheit *

Der Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung (AKV) betont in seiner Analyse [7] einer Studie[8] des Max-Planck-Instituts aus 2011:
„Dass Straftäter heutzutage oftmals elektronisch statt wie früher mündlich oder postalisch kommunizieren, bedeutet also nicht, dass die Benutzung der Kommunikationsnetze total nachvollziehbar sein müsste, wie es auch bei der mündlichen und postalischen Kommunikation nie der Fall gewesen ist.“ Der AKV hebt hervor: „Im Jahr 2020 wurde die Verbreitung pornografischer Schriften laut Kriminalstatistik zu 91,3% aufgeklärt - ohne dass eine Pflicht zur IP-Vorratsdatenspeicherung in Kraft ist!“
Die Studie kommt daher zu dem Ergebnis: „Insbesondere gibt es bislang keinen Hinweis dafür, dass durch eine umfängliche Verfolgung aller Spuren, die auf das Herunterladen von Kinderpornografie hindeuten, sexueller Missbrauch über den Zufall hinaus verhindert werden kann.“ (221f)
Umgekehrt gilt, dass anonyme Kommunikation Kinder schützt, indem sie anonyme Beratung, Selbsthilfe und Strafanzeigen ermöglicht.

Kinderschutz geht ohne Massenüberwachung
Anstelle von Massenüberwachung sind es gezielte und unmittelbare Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche schützen können. Dazu gehören bessere und schnellere gezielte Ermittlungen, Schutz- & Präventionskonzepte an Schulen und kirchlichen Einrichtungen sowie die Stärkung der Kompetenzen von Kontaktpersonen in Behörden, Beratungsstellen und öffentlichen Einrichtungen.

Vorratsdatenspeicherung trifft unschuldige Bürger:innen
Während sich Kriminelle technisch vor Massenüberwachung schützen können, würde eine pauschale Vorratsdatenspeicherung vor allem rechtstreu lebenden Menschen erfassen und schwer in ihren Grundrechten verletzen. Überwachung muss in einer Demokratie die Ausnahme bleiben und darf niemals zum Standard werden.

Recht auf vertrauliche Internetnutzung
Die vertrauliche und anonyme Internetnutzung ist für die Meinungs- und Informationsfreiheit unerlässlich. Eine generelle und verdachtslose Vorratsspeicherung unserer Identität und IP im Internet würde das Ende der Anonymität im Internet bedeuten. Sie würde es den meisten Bürger:innen unmöglich machen, das Internet frei vom Risiko staatlicher Beobachtung (z.B. auch wegen eines falschen Verdachts), missbräuchlicher Offenlegung durch Mitarbeiter:innen des Anbieters und versehentlichen Datenverlustes zu nutzen. Dadurch hätte eine IP-Vorratsdatenspeicherung unzumutbare Folgen, wo Menschen nur im Schutz der Anonymität überhaupt bereit sind, sich in einer Notsituation beraten und helfen zu lassen (z.B. Opfer und Täter:innen von Gewalt- oder Sexualdelikten), ihre Meinung trotz öffentlichen Drucks zu äußern oder Missstände bekannt zu machen (Presseinformanten, anonyme Strafanzeigen, ausländische Dissidenten). Bürger:innen müssen die Möglichkeit haben, sich anonym mit Journalist:inn:en, Behörden, Anwaltskanzleien, Beratungsstellen und Ärzt:inn:en auszutauschen, ohne dabei rückverfolgt werden zu können.

Massenüberwachungsfreie Politik
Wir fordern Sie auf, den Koalitionsvertrag umzusetzen, die Freiheitsrechte der Bevölkerung zu schützen und langfristig den Weg einer massenüberwachungsfreien Politik einzuschlagen.
Stoppen Sie die Vorratsdatenspeicherung, schützen Sie Telefon- und auch Internetnutzer:innen!

Erstunterzeichnende Organisationen und Personen
• Aktion Freiheit statt Angst e.V.
• AlgorithmWatch
• Deutsche Aidshilfe
• Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD)
• DFJV Deutscher Fachjournalisten-Verband AG
• DieDatenschützerRhein-Main
• Digitalcourage e.V.
• Digitale Gesellschaft e. V.
• Dr. Rolf Gössner, Jurist/Publizist, Kuratoriumsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte
• Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e. V.
• freiheitsfoo / freiheitsfoo.de
• Humanistische Union e.V.
• Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
• mailbox.org – Heinlein Hosting GmbH
• Monique Hofmann – Bundesgeschäftsführerin Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di
• Netzwerk Recherche
• Neuen Richtervereinigung e.V., Bundesvorstand
• openPetition
• Peter Leppelt – Mitglied des Digitalrat Niedersachsen
• Prof. Dr. Clemens Arzt – FÖPS Berlin - Forschungsinstitut für öffentliche und private Sicherheit (Gründungsdirektor)
• Prof. Dr. Fredrik Roggan – Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg
• Prof. Dr. Ira Diethelm – Carl von Ossietzky Universität
• Prof. Dr.-Ing. Tibor Jager – Bergische Universität Wuppertal
• Prof. Thorsten Holz – CISPA Helmholtz Center for Information Security
• Reporter ohne Grenzen e. V. / Reporters Without Borders (RSF) Germany
• Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV)

Fußnoten:
1 https://www.spd.de/koalitionsvertrag2021/
2 https://www.deutschlandfunk.de/nancy-faeser-spd-innenminister-konferenz-sicherheit-katastrophenschutz-100.html
3 https://dl.acm.org/doi/10.1145/3544912.3544915
4 http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/799/1/lang,de/
5 https://dserver.bundestag.de/btd/20/005/2000534.pdf#page=39
6 https://twitter.com/echo_pbreyer/status/1518620276648558592
7 http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/537/55/lang,de/%20
8 https://grundrechte.ch/2013/MPI_VDS_Studie.pdf

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aktionfsa@diasp.eu

12.09.2022 Vorratsdatenspeicherung in Deutschland am Ende

Was will die Innenministerin denn eigentlich?

Laut Koalitionsvertrag der Ampel soll es keine anlasslose Datenspeicherung unserer Telefon- und Internetkommunikation mehr geben. Das ist auch nur logisch, denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird am 20. September sein Urteil zur bisherigen deutschen Vorratsdatenspeicherungsregelung VDS 2.0 verkünden.

Nach den Schlussanträgen des Generalanwalts am EuGH ist zu erwarten, dass das Urteil dem entsprechen wird, wie der EuGH in den vergangenen Jahren bei mehreren entsprechenden Urteilen zu ähnlichen Regelungen in anderen EU-Staaten geurteilt hat. Eine anlasslose Überwachung unserer Kommunikation ist nicht zulässig.

Aus diesem Wissen war das Gesetz zur VDS 2.0 in Deutschland seit einigen Jahren "ausgesetzt", d.h. die Provider waren nicht gezwungen die Verbindungsdaten auf Vorrat zu speichern. Warum äußert sich dann Innenministerin Faeser so zweideutig?

In den neun Monaten im Amt hat sie sich in den Medien bereits mehrmals zu Äußerungen hinreißen lassen, die dann ihre Koalitionspartner aufregen mussten: Im Januar dachte sie in den Medien darüber nach Telegram abschalten zu wollen. Im Zusammenhang mir der Cybersicherheitseinheit meinte sie, dass man vielleicht doch Hackbacks bräuchte. Aktuell titelt Zeit Online: "Nancy Faeser will Vorratsdatenspeicherung wieder einführen." Damit kann sie in der Öffentlichkeit kein Profil zeigen und verärgert auf die Dauer nicht nur ihre Koalitionspartner.

In 10 Tagen werden wir sicher über das EuGH Urteil zur VDS in Deutschland berichten können - und hoffentlich nur Positives.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/vorratsdatenspeicherung-faesers-verwirrender-vorstoss/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3pD
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8142-20220912-vorratsdatenspeicherung-in-deutschland-am-ende.htm
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Tags: #EuGH #EU #VDS2.0 #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #anlasslos #Kommunikation #Anonymisierung #Verschlüsselung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit

aktionfsa@diasp.eu

11.09.2022 Wer schützt Opfer von "False Positives"?

Ähnliches kann auch in Europa geschehen
Der Hacker deiner E-Mail kann auch der schlecht bezahlte Google Angestellte sein. Dass die Menschen, die für Meta/Facebook oder Google den "Content" anderer Leute prüfen, schlecht bezahlt werden, haben wir kürzlich thematisiert. Heute geht es um die Folgen, die ihr Tun anrichtet.

"Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten"

Diesen idiotischen Spruch hört man auch nach 40 Jahren Internet immer noch. Jede/r kann beliebig viele Gegenbeispiele nennen und trotzdem berufen sich Politiker, die unsere Grundrechte und Privatsphäre einschränken wollen immer wieder darauf.

Die taz hat kürzlich von diesem Gegenbeispiel aus den USA berichtet:

Es ist Wochenende und wir sind mitten in der Pandemie als die Eltern bei ihrem Kind eine Infektion im Genitalbereich entdecken. Das telefonisch kontaktierte Pflegepersonal des ärztlichen Dienstes rät den Eltern Fotos zu schicken. Eine Ärz­tin begutachtet die Aufnahmen und verschreibt ein Antibiotikum. Dieses wirkt schnell, doch genauso schnell wirkt die Überwachung in unserer Gesellschaft.

Zwei Tage nach der Mail wird durch Google ihr Mailaccount wegen "Harmful content" gesperrt. Mag es noch verständlich sein, dass Googles Algorithmen seine Fotos als Missbrauchsbilder identifiziert haben, so haben die schlecht bezahlten Crowdworking Angestellten den Text der Mail als Sexspiel interpretiert oder einfach ignoriert.

Die Odyssee für die Familie geht weiter, nachdem die Polizei Ermittlungen wegen des Fotos beginnt. Auch wenn diese nach vielem Aufwand eingestellt werden, ihren Google Mail Account und ihren Google Mobilfunkanschluss haben sie nicht zurückbekommen - eine Alternative wäre vielleicht auch sicherer ...

EU folgt den Fehlern der USA

Wir sollten nicht denken, dass so etwas nur in den USA, einem Land ohne Datenschutzregeln zwischen Kunden und Unternehmen vorkommen kann. Die EU-Kommission will auch in Europa eine Kontrolle all unserer Kommunikation durch die Internetgiganten einführen. Hier die letzten Meldungen dazu

Trotz des aktuellen Einwands der EU-Datenschutzbehörden verfolgen die Politiker weiter ihre Idee, dass sämtliche unserer (privaten) Kommunikation von den Providern gelesen und bewertet werden soll. Für Anbieter mit wirklicher Ende-zu-Ende Verschlüsselung heißt das, dass sie dafür diese entweder mit einem Zweitschlüssel brechen – oder die Inhalte vor dem Upload auf dem Endgerät der Nut­ze­r scannen müssten.

Es ist also weiter wichtig, diesem Ansinnen der EU-Kommission entgegenzutreten!

Mehr dazu bei https://taz.de/Chatkontrolle-in-der-EU/!5873639/
und eine Petition von Digitalcourage dagegen https://digitalcourage.de/blog/2022/chatkontrolle-appell-bundesregierung
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3pC
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Tags: #Google #EU #Chatkontrolle #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Zensursula #Websperren #Anonymisierung #Verschlüsselung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Big5

aktionfsa@diasp.eu

01.08.2022 EU-Datenschutzbehörden lehnen Chat-Kontrolle ab

Urteil der EU-Datenschutzbehörden: mangelhaft

Warum sind Politiker beratungsresistent? Das haben wir uns schon oft gefragt und finden außer Engstirnigkeit und Interessengeleitetsein keine Antwort darauf.

Mit dem Kopf durch die Wand

Ursula von der Leyen ist bereits vor mehr als 10 Jahren mit ihrem Zensursula-Gesetz krachend gescheitert, weil schon vorher klar war, dass ihre Internetsperren allein technisch nicht durchsetzbar seien.

Und wieder geht es angeblich um die Verhinderung von Kindesmissbrauch und Ursula von der Leyen und die EU Kommission wollen eine EU-weite Chatkontrolle einführen. Dazu soll alle Kommunikation - auch die verschlüsselte - von den Providern kontrolliert und bei Europol angezeigt werden.

Wir haben in diversen Artikeln über die Gefahren und technischen Probleme dieser Ideen berichtet. Nun haben die EU-Datenschutzbehörden ihre Stellungnahme zu dem Vorhaben abgeben. Es fällt vernichtent aus:

  • keine Verhältnismäßigkeit für eine anlasslose Massenüberwachung
  • Verletzung des Rechts auf Privatsphäre und den Schutz persönlicher Daten
  • Kern des Grundrechts auf Privatsphäre getroffen
  • Einsatz der Technologie sei „übertrieben“
  • Fehler durch falsche Einschätzung völlig legaler Inhalte
  • dadurch hohe Fehlerquoten (False Positives)
  • Fehler hätte „schwerwiegende Konsequenzen“ für die Betroffenen
  • Auflösung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. wäre ein Sicherheitsrisiko

Nun ist zu klären, ob die EU-Datenschutzbehörden, die zwar nach der DSGVO ein Urteil abgeben dürfen, damit auch ein Veto gegen einen Vorschlag der EU Kommission auslösen können. Es wird spannend ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/ernste-bedenken-eu-datenschutzbehoerden-nehmen-chatkontrolle-komplett-auseinander/

Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3oU
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Tags: #WG29 #EU #Datenschutzbehörden #Chatkontrolle #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Zensursula #Websperren #Anonymisierung #Verschlüsselung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Big5
Erstellt: 2022-08-01 08:15:35

aktionfsa@diasp.eu

EBI gegen Gesichtserkennung unterschreiben!

Letzte Chance für "Reclaim your Face"

Seit Anfang 2021 läuft die Europäische Bürgerinitiative "Reclaim your Face" gegen die Erfassung und Speicherung unserer biometrischen Daten durch Behörden der Staaten in der EU. Vor 15 Monaten hatten wir daran erinnert, dass noch viele Unterschriften benötigt werden, um die EU Kommission und das Parlament zu überzeugen von ihren Plänen zur Gesichtserfassung abzulassen.

Nun wird es eng, denn der 31. Juli ist der letzte Tag, an dem Unterschriften für die #ReclaimYourFace-Kampagne gesammelt werden können.

Digitalcourage schreibt zum aktuellen Stand der Kampagne:

Wir stehen am Scheideweg. Entweder werden „intelligente“ Videokameras mit einer „künstlichen Intelligenz“ zum Alltag. Was für eine Dystopie! Oder wir schaffen per Gesetz wirksamen Schutz vor biometrischen Überwachungstechnologien – für uns und für die Demokratie.

Der Einsatz von biometrischer Überwachung, Profiling und maschinenbasierten Prognosen über Personen stellt eine Gefahr für die Rechtsstaatlichkeit und unsere wichtigsten Grundfreiheiten dar. Das Thema ist brandaktuell:

  • Firmen wie Clearview AI bieten Software an, mit der jede.r von uns anhand eines Fotos identifizierbar wird, und verkaufen diese Information dann an Regierungen und Unternehmen.
  • In „intelligenten“ Supermärkten von Amazon und Real wurde schon damit experimentiert, Gangart und Gesten auf Schritt und Tritt zu erfassen, um uns mit diesen Daten beim Einkaufen zu manipulieren.
  • Hochschulen haben bei Prüfungen biometrische Überwachungssysteme (zum Beispiel Proctorio) gegen Studierende eingesetzt, um jeden Blick und jede Bewegung auf mögliche Schummelversuche zu untersuchen.

Künstliche Intelligenz (KI) basiert darauf, dass Systeme darauf trainiert werden, in großen Datenmengen mit Hilfe von statistischen Modellen Muster zu erkennen und diese für Prognosen zu verwenden. Selbst wenn solche KI-Systeme mit guter Absicht eingesetzt werden, tragen sie die Voreingenommenheit der Programmierer.innen und der Trainingsdaten in sich. Damit werden diskriminierende Muster einer Gesellschaft wie Rassismus und Sexismus reproduziert und verstärkt. Menschen, die nicht weiß und männlich sind oder in einem weniger wohlhabenden Stadtteil wohnen, werden systematisch benachteiligt. Im schlimmsten Fall ermöglichen biometrische Daten lebenslange Kontrolle und die Verfolgung Unschuldiger. Ohne ein Verbot biometrischer Massenüberwachung wird der Missbrauch solcher Technologien durch Autokratien und Kriminelle zum Alltag.

Regierungen, Sicherheitsbehörden und Unternehmen können und werden Gesichtserkennung und andere biometrische Überwachungssysteme gegen uns einsetzen, unsere Körper datafizieren und analysieren. Darum brauchen wir jetzt ein Gesetz, das uns europaweit schützt.

Fordere unseren öffentlichen Raum zurück. Verlange ein Verbot biometrischer Massenüberwachung!

Macht meine Unterschrift überhaupt einen Unterschied?

Ja. Jede Unterschrift und jede Aufmerksamkeit für #ReclaimYourFace gibt uns Rückenwind, um Abgeordnete im Europaparlament und die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten im Europäischen Rat zu überzeugen. Dort wird gerade eine EU-Verordnung verhandelt zur Regulierung von künstlicher Intelligenz (das „KI-Gesetz“ oder, auf Englisch, der „Artificial Intelligence Act“ AIA). Deine Unterschrift kann den Unterschied machen zwischen einem Gesetz, das unsere Grundrechte besonders schützt, oder einem, das sie untergräbt.

Mit besten Grüßen aus Bielefeld,
das Team von Digitalcourage

Mehr dazu bei https://digitalcourage.de/reclaim-your-face
und https://edri.org/
und https://reclaimyourface.eu
und alle unsere Artikel zur Gesichtserkennung https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Gesichtserkennung&sel=meta
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Tags: #ReclaimYourFace #EBI #EuropäischeBürgerintiative #Biometrie #Massenüberwachung #Polizei #Geheimdienste #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Entry-ExitSystem #eBorder #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz

aktionfsa@diasp.eu

23.07.2022 Niemand will über Pagasus reden

Viele EU-Staaten sind selbst verstrickt

Obwohl bereits über 600 Politiker, fast 200 Journalisten und fast 100 Menschenrechtsaktivisten mit der israelischen Überwachungssoftware Pegasus ausspioniert wurden und die Dunkelziffer diese Zahlen sicher noch übertreffen wird, gibt es kaum Kommentare und erst recht keine Aktionen gegen diese Grundrechtsverletzungen. Und dieses erschreckende Bild gilt leider auch für die EU, die doch so stolz auf ihre DSGVO - die Datenschutzgrundverordnung - ist.

Und ja, alle diese Abhör- und Überwachungsaktionen verstoßen gegen die DSGVO, denn es gibt, wie auch bei der gestern thematisierten anlasslosen Speicherung von Mitgliedern von "Ausländervereinen", keine gültige Rechtsgrundlage für den Einsatz dieser Software.

Leben in einer Bananenrepublik?

Schlimmer, es ist nicht der "große Bruder" USA der uns überwacht, wie bei den von unserem Ehrenmitglied Edward Snowden 2013 aufgedeckten weltweiten Überwachung durch die USA, sondern die ach so demokratisch konstituierten EU Staaten, wie Ungarn, Portugal, Spanien, Frankreich, Italien, ... lassen ihre Geheimdienste gegen Journalisten und Bürgerrechtsgruppen spionieren.

Nun will das EU-Parlament einen Untersuchungsausschuss einsetzen, der Klarheit schaffen soll, welche EU-Mitgliedsländer Pegasus und ähnliche Software einsetzen oder eingesetzt haben und welche Gesetze dabei verletzt wurden. Welche Kompetenzen dieser Untersuchungsausschuss gegenüber den Mitgliedsstaaten haben wird, ist genauso unklar, wie die Frage, welcher Mitgliedsstaat überhaupt auf Fragen antworten wird.

Telepolis schreibt, dass auch vom Bundeskriminalamt (BKA) Pegasus genutzt wird. Dabei soll nach Angaben des Portals Netzpolitik.org das BKA eine "angepasste Version von Pegasus" besitzen. Angepasst an die DSGVO ?

Wie gefährlich der Einsatz solcher Überwachungssoftware gegenüber Journalisten und der Zivilgesellschaft ist, beschreibt der 2. unten verlinkte Artikel "Die Journalisten müssen die Mächtigen kontrollieren und nicht umgekehrt". Der US-Journalist I.F. Stone weist darin auf ein ehernes Prinzip in demokratischen Staaten hin: Reporter sollten mit der Voraussetzung an ihre Arbeit gehen, dass mächtige Institutionen lügen.

Nur ein investigativer Journalismus hat eine Berechtigung, alles andere ist Nachgeplapper der Herrschenden. Wie gefährlich investigativer Journalismus in den westlichen Demokratien geworden ist, zeigt die über 10 Jahre andauernde Verfolgung des Wikileaks Gründers Julian Assange. Seine Enthüllungen über Kriegsverbrechen der USA in Afghanistan und im Irak haben ihn einer durch keine Gesetze legitimierten Verfolgung ausgesetzt.

Stone zeigt in dem Telepolis Artikel und noch präziser in seinem Buch auf, wie die Medien in den westlichen Demokratien im Zuge der Privatisierung in den 90-iger Jahren und noch mehr durch die Konzentration in den Händen Weniger zunehmend zum Sprachrohr derer Interessen werden. An konkreten Beispielen zeigt er auf, dass selbst bei deutschen öffentlich rechtlichen Medien die Darstellung von Ereignissen von der politischen Interessenlage bestimmt wird (seine Beispiele: Untergang von Flüchtlingsbooten vor und nach dem Türkei-Deal, Berichterstattung über Korruption in der Ukraine und mögliche EU-Mitgliedschaft vor und nach dem Februar 22, ...).

Mehr dazu bei https://www.heise.de/tp/features/Pegasus-Spionageskandal-Aufklaerung-unerwuenscht-7186084.html
und https://www.heise.de/tp/features/Die-Journalisten-muessen-die-Maechtigen-kontrollieren-und-nicht-umgekehrt-7186649.html
und alle unsere Berichte über Pegasus https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Pegasus&sel=meta

Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3oJ
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8089-20220723-niemand-will-ueber-pagasus-reden.htm
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Tags: #EU #Parlament #Untersuchung #DSGVO #Verstoss #Cyberwar #Pegasus #Israel #NSO #Regierung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Journalisten
Erstellt: 2022-07-23 11:09:22

aktionfsa@diasp.eu

14.07.2022 Erpressung über den Atlantik

USA will unsere biometrischen Daten

Visafreie Einreise in die USA soll es künftig nur noch geben, wenn die EU Staaten den dortigen Behörden den Vollzugriff auf unsere biometrischen Daten - also den Fingerabdrücken und den Fotos für Ausweis und Pass - gewähren.

Dass Großbritannien bei einer solchen Erpressung - man nennt das netterweise "verstärkte Partnerschaft - mitmachen würde, war schon während des Brexit klar. Aber auch 5 weitere EU Staaten haben sich zur Enhanced Border Security Partnership (EBSP) bereit erklärt.

Auch für alle anderen Staaten soll das ab 2027 verpflichtend werden, wenn sie weiter am visumfreien Reisen, dem Visa Waiver Program (VWP) teilnehmen "wollen". Da die Daten im "Pull-Verfahren" bereitgestellt werden sollen, heißt das auch, dass deutsche Behörden nicht mehr gefragt werden, sondern die US Behörden - aus welchen wirklichen Gründen auch immer - die Daten jederzeit lesen können.

Hat die EU Kommission überhaupt dazu ein Recht zu verhandeln?

Ist das nicht Aufgabe der einzelnen Staaten? Darüber geht der Streit in der EU. Auf der anderen Seite ist die Position der EU stärker als die der einzelnen Staaten. Z.Zt. werden vor allem osteuropäische Staaten von den USA in dieser Frage unter Druck gesetzt.

In jedem Fall wird am Ende der EuGh zuständig sein, doch dann ist es wie üblich bereits zu spät.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/direktzugriff-auf-biometriedaten-fuenf-staaten-geben-forderung-der-us-regierung-nach-eu-abgeordnete-sprechen-von-erpressung/

Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3oz
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Tags: #Biometrie #Fingerabdruck #EU #USA #Datenbanken #Direktzugriff #Erpressung #VisaWaiver #Entry-ExitSystem #eBorder #Freizügigkeit #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Ergonomie #Datenpannen #Datenskandale

aktionfsa@diasp.eu

02.07.2022 Chatkontrolle muss gekippt werden!
Druck auf EU kommission weiter erhöhen

Seit einigen Monaten kämpfen wir für die Rücknahme der Chatkontrolle in der EU. Die Nachricht vor 2 Monaten lautete:

Liebesnachrichten, Urlaubsfotos, Familien-Chats: Jede Nachricht wird mitgelesen. Geht es nach der EU-Kommission, könnten bald Polizei und Justiz dauerhaft auf unser Handy schauen; selbst bei verschlüsselten Messengern wie WhatsApp, Threema oder Signal.

Inzwischen gibt es zumindest bei der deutschen Innenministerin ein Umdenken. Frau Faeser hält die anlasslose Überwachung unser aller Kommunikation nun auch nicht mehr für die Lösung. Das reicht aber noch lange nicht.

Digitalcourage macht uns in ihrem letzten Newsletter auf diese Tatsache aufmerksam:

Soeben öffentlich gewordene interne Dokumente zeigen: Beim Durchsuchen privater Chats auf illegale Inhalte rechnet die Kommission mit einer Falschch-Positiv-Rate (False Positives) von 10 % – und nimmt das einfach in Kauf. In der Realität würde das heißen: Chatnachrichten mit Urlaubsfotos der Familie am Strand, heiße Liebesbekenntnisse eines Pärchens, Flirtversuche zwischen Teenagern – solche intimen, völlig legalen Nachrichten und Fotos würden millionenfach zur Sichtung auf den Tischen von EU-Beamten landen. Und es würde auch heißen: Es wird eine Infrastruktur geschaffen, die auf unseren Smartphones unsere Nachrichten und Fotos analysieren und an eine Behörde weiterschicken kann.

Was mit diesem Wissen anzustellen wäre, ist sofort klar, weiter Digitalcourage:

Man braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, was Regierungen damit noch anstellen könnten: zum Beispiel auf beliebige unerwünschte Inhalte scannen, um politische Gegner ausfindig zu machen. Aber keine Sorge, das kann nicht passieren, dafür hat die Kommission schon eine Lösung parat: „Missbrauch von Technologie zöge Strafen nach sich.”

Mitlesen und Zensieren

Nach den Plänen der EU-Innenkommissarin Ylva Johansson sollen Unternehmen verpflichet werden, die privaten Chatnachrichten ihrer Nutzer.innen zu durchleuchten und gleichzeitig will sie erweiterte Uploadfilter einrichten und Netzsperren bei den Internetprovidern durchsetzen. Das wäre nicht nur das Ende unserer Privatsphäre, auch die freie Meinungsäußerung bliebe auf der Strecke.

Auf dem Weg zum "nationalen Internet"?

China hat es vorgemacht, in dem dort bestimmte Inhalte aus dem Ausland geblockt werden, die EU hat es nachgemacht mit der Sperrung russischer Sender auf den Astra Satelliten und (bisher vergeblich) im Internet mit der Abschaltung von rt.com. Russland hat sich revanchiert mit der Sperrung deutscher Sender. Gestern ist nun auch die Türkei mit im Spiel und hat die Deutsche Welle (dw.com) sowohl sendetechnisch als auch im türkischen Internet blockiert.
Privatsphäre und freie Meinungsäußerung retten

Deshalb ist es umso wichtiger, den breiten Protest gegen die Chatkontrolle weiter voranzubringen. In den letzten Wochen gab es Protestaktionen und den zivilgesellschaftlichen Aufschrei bis vor das Bundesinnenministerium. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) berichtet öffentlich, dass sich im Ampelkabinett an diesem Punkt alle einig sind, von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bis Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP).

Und nun? Damit ist der Plan der EU nicht Geschichte. 99 Grundrechtsorganisationen haben die EU-Kommission in einem offenen Brief dazu aufgefordert, das Überwachungspaket mit der Chatkontrolle zurückzuziehen. Das Präsidium der FDP und die Bundestagsfraktion der Linken haben sich dieser Forderung letzte Woche bereits angeschlossen. Es wird langsam Zeit, dass auch die EU-Kommission einlenkt.

Man kann sich nur immer wieder an den Kopf fassen, wie überhaupt Politiker, also hinreichend gebildete Menschen, auf die Idee verfallen können, systematisch fehlerhafte Kontrollinstanzen zu implementieren, die zu Zehntausenden von "False Positives" führen werden aber das angebliche Problem überhaupt nicht tangieren. Das irrste Beispiel war vor 10 Jahren von der Leyens Zensursula Gesetz - warum muss man alte Fehler immer wieder auf höherem Niveau wirderholen?

Wir bleiben dran !!

Mehr dazu bei https://digitalcourage.de/chatkontrolle
und die Petition von Digitalcourage https://digitalcourage.de/blog/2022/chatkontrolle-appell-bundesregierung
und alle unsere Artikel zur Chatkontrolle https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Chatkontr&sel=meta

Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3on
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8068-20220702-chatkontrolle-muss-gekippt-werden.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8068-20220702-chatkontrolle-muss-gekippt-werden.htm
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