#eurodac

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15.07.2023 Über Tausend Menschen in der Wüste ausgesetzt

"Sichere Herkunftsländern" erzeugen erste Opfer

Marroko und Tunesien sollen als "sichere Herkunftsländer" gelten und die "wertebasierte Außenpolitik" kungelt mit den dortigen Regierungen über die Rücknahme von Geflüchteten. Was in diesen Ländern mit Flüchtlingen passiert wird bei uns kaum noch die Medien erreichen.

Nzz.ch ist es immerhin noch 10 Zeilen wert, wenn bis zu 1200 Migranten aus den Ländern südlich der Sahara von tunesischen Sicherheitskräften in die Wüste an die algerische und libysche Grenze deportiert werden. Die Menschen sind dann in sengender Hitze, ohne Schatten, ohne Wasser oder Essen auf sich allein gestellt.

Die Gegend an der Grenze zu Algerien und Libyen ist militärisches Sperrgebiet. Hilfsorganisationen haben erst nach über einer Woche Zugang zu den Überlebenden erhalten.

PS. Ist inzwischen geklärt worden, ob der Untergang des Fischerboots mit mehreren Hundert Menschen an Bord auf die nicht gewünschte Anleinung an ein Boot der griechischen Küstenwache verursacht wurde?
In weiteren 2-3 Wochen weiß kein Mensch mehr etwas über diesen Vorgang ...

Mehr dazu bei https://www.nzz.ch/international/tunesien-deportiert-afrikanische-migranten-in-die-wueste-ld.1746872
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Tags: #Sahara #Tunesien #Algerien #Libyen #Sperrgebiet #Aussetzen #verhungern #verdursten #Asyl #Flucht #Folter #Abschiebung #Migration #Frontex #Fluggastdatenbank #EuroDAC #Europol #Schengen #VisaWaiver #Verfolgung

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12.06.2023 "Asylkompromiss" verhöhnt UN-Flüchtlingskonvention

Mehr Haft ist keine Lösung

Da diskutieren einige Bundesländer ob sie grundrechtswidrig die Präventivhaft für Jede/n von 2 auf 7 oder 14 Tage verlängern. Gleichzeitig sind sich die EU Staaten "einig" - eigentlich ist es nur die Niederlage des Rechts gegenüber den rechten Regierungen in Polen, Ungarn, Italien, ... - dass sie die Dauer der Grenz­ver­fah­ren von bis­lang "nur" vier Wochen auf bis zu 12 Wochen verdreifachen.

Weiterhin wird allen "offensichtlich Unberechtigten" der Rechtsweg eines Asylverfahrens von vornherein genommen. Pro Asyl protestiert gegen diesen weiteren Abbau des Asylrechts genau 30 Jahre nach dessen formaler Abschaffung durch die damalige CDU Regierung unter Kanzler Kohl und beschreibt die Zustände an den Grenzen sehr realistisch:
„Wenn Menschenrechte verschwinden"

Es war ein langer Weg, die Menschenrechte international zu verankern. Marie Juchacz, Mahatma Ghandi, Eleanor Roosevelt, Rosa Parks, Martin Luther King, Nelson Mandela sind nur einige, die dafür gekämpft haben: Die Menschenrechte gelten für alle, das muss auch künftig so bleiben!

Diese Errungenschaft verspielt die Europäische Union heute. Indem sie unter dem Druck rechtspopulistischer Regierungen die Menschenrechte Schutzsuchender zunehmend außer Acht lässt. Indem sie bei Verbrechen gegen sie wegschaut. Indem sie das Unrecht sogar finanziert und legalisiert. Flüchtlinge werden an den Rändern der EU gedemütigt, geschlagen und gefoltert und immer wieder auch dem Tod überlassen.

Ein Beispiel: Im Oktober 2020 überqueren fünf Flüchtlinge die bosnisch-kroatische Grenze. Die kroatische Polizei nimmt sie fest und übergibt vier von ihnen an maskierte Personen, die sie grausam misshandeln. „Ich sollte mich bis auf die Unterwäsche ausziehen ... Zwei haben meine Arme festgehalten, zwei meine Beine. Vier andere haben auf mich eingeschlagen" - so berichtet einer der Betroffenen. Fast nackt und teils schwer verletzt werden die Flüchtlinge zurück auf die bosnische Seite verschleppt.

Den Schutzsuchenden gelingt später die Weiterflucht. Mit unserer Hilfe durchlaufen sie nun in Deutschland ihr Asylverfahren. Gleichzeitig geht PRO ASYL zusammen mit Partnerorganisationen gegen das Unrecht vor, das sie im EU-Mitgliedsstaat Kroatien erlitten haben:

Im Dezember 2020 erstattet unser Partner in Kroatien, das Centre for Peace Studies (CPS), Strafanzeige, unter anderem wegen Folter, Misshandlung, Vergewaltigung, und Raub. Bis heute hat die kroatische Staatsanwaltschaft nicht reagiert. Ab Juli 2021 gehen wir zusammen mit dem CPS den Fall erneut an. Inzwischen liegen uns auch Schilderungen anderer Flüchtlinge über ähnliche Gewalttaten vor.

Im November 2021 verurteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Kroatien erstmals wegen eines illegalen Pushbacks mit Todesfolge. Opfer war ein sechsjähriges Mädchen. Im April 2023 erheben die Geflüchteten beim kroatischen Verfassungsgericht Beschwerde wegen mangelnder Ermittlungen. Sie werden unterstützt von einem Netzwerk europäischer Menschenrechtsorganisationen, auch von PRO ASYL.

Kroatien wird trotz vieler Berichte über schwere Menschenrechtsverletzungen 2023 auch mit Unterstützung Deutschlands in den europäischen Schengen-Raum aufgenommen. Damit werden Kroatiens Verstöße gegen die Menschenrechte buchstäblich belohnt.

Wir sagen: So darf es in Europa nicht weitergehen. Wir alle sind betroffen, denn die Menschenrechte gelten für alle! Das absolute Verbot, Schutzsuchende an den Grenzen unter Gewaltanwendung abzuwehren, ist eines dieser wertvollen Rechte -ebenso wie der Anspruch auf ein faires und rechtsstaatliches Asylverfahren.

Auf der Webseite von Pro Asyl gibt es die Möglichkeit gegen solche Menschenrechtsverletzungen und den aktuellen "Asylkompromiss" mit einer Petiiton zu protestieren.

Mehr dazu bei https://www.proasyl.de/news/ausverkauf-der-menschenrechte-deutschland-stimmt-fuer-aushebelung-des-fluechtlingsschutzes/
und Petition unterschreiben https://aktion.proasyl.de/newpact/
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26.05.2023 Auf die Straße für die Menschenwürde!

30 Jahre Abschaffung des Asylrechts

Heute jährt sich die faktische Abschaffung des Rechts auf Asyl in Deutschland zum 30. Mal und die damit einher gehende Einführung des Asylbewerberleistungsgesetz. Zusammen mit dem Komitee für Grundrechte und Demokratie und vielen anderen NGOs erinnern wir an diesen schwarzen Tag für die Menschenrechte und fordern zusammen mit über 200 Organisationen eine Abschaffung dieses Asylbewerberleistungsgesetzes.

Bereits gestern hatten wir eine Presseerklärung des Flüchtlingsrats Berlin weitergeleitet, welche fordert

"Es gibt nur eine Menschenwürde - Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!"

Es muss endlich Schluss sein, mit der Einteilung in Menschen 1. und 2. Klasse. An drei Beispielen hatte der Flüchtlingsrat diese Diskriminierung deutlich gemacht:

  • Selbstversorgung anstatt entmündigender „Vollverpflegung“
  • Gesundheitskarte anstelle diskriminierender Papierkrankenscheine
  • Wohnungen statt Lager

Bereits gestern hatten wir auf die Demonstration heute in Berlin hingewiesen: 26. Mai 2023 - Berlin trifft sich unter dem Motto: Keine Abschaffung des Rechts auf Asyl! Kein Asylkompromiss 2.0! Die Demo startet um 17:30 Uhr am Willy-Brandt-Haus (Parteizentrale der SPD) und endet an der Bundesgeschäftsstelle der Grünen. Den Aufruf findet ihr auf unserer Webseite. Mitaufrufende sind unter anderen Pro Asyl, Seebrücke, Abolish Frontex, Alarm Phone, mehrere Flüchtlingsräte, der RAV und viele mehr. https://www.grundrechtekomitee.de/details/keine-abschaffung-des-rechts-auf-asyl-kein-asylkompromiss-20

Nächste Woche: Samstag, 3. Juni 2023 - auch NRW demonstriert gegen die unmenschliche Asylpolitik von Ampel und EU: Hände weg vom Asylrecht! Keine Kompromisse mit der Festung Europa! Die Auftaktkundgebung startet um 14 Uhr in Köln, der Ort wird noch bekannt gegeben. Den Aufruf und alle weiteren Infos findet ihr sukzessive hier: http://www.keinekompromisse.info/

Mehr dazu bei https://www.grundrechtekomitee.de/details/keine-abschaffung-des-rechts-auf-asyl-kein-asylkompromiss-20
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24.05.2023 Es gibt nur eine Menschenwürde

Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!

Es war für Geflüchtete schon unter dem rot-grün-roten Senat schwierig in der Stadt menschenwürdig anzukommen. Mit der neuen schwarz-rötlichen Regierung wird es sicher nicht einfacher. Trotzdem appelliert der Flüchtlingsrat Berlin an diesen Senat, sich beim Bund für die Abschaffung des diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und des für viele Geflüchtete geltenden Arbeitsverbots einzusetzen. Es ist ein Hohn, wenn Menschen, die arbeiten wollen, dies verweigert wird und gleichzeitig über einen Mangel an Arbeitskräften lamentiert wird.

In seiner gestrigen Pressemitteilung vom 23. Mai 2023 fordert der Flüchtlingsrat Berlin:
"Es gibt nur eine Menschenwürde - Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!"

In Berlin muss Selbstversorgung wieder Vorrang vor Vollverpflegung, der Zugang zu Wohnungen wieder Vorrang vor Sammelunterbringung haben und der Zugang neu ankommender Asylsuchender zu medizinischer Versorgung wieder hergestellt werden.

Vor 30 Jahren wurde in Deutschland als Teil des „Asylkompromisses“ das diskriminierende AsylbLG als Instrument der Abschreckung eingeführt. Asylsuchende und geduldete Geflüchtete werden dadurch bis heute aus dem regulären System der Existenzsicherungsleistungen (Hartz IV bzw. „Bürgergeld“) und der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Viele unterliegen zudem einem Arbeitsverbot und sind damit gezwungenermaßen auf staatliche Fürsorgeleistungen angewiesen.

Das AsylbLG ist ein Sondergesetz, das Geflüchtete zu Menschen zweiter Klasse macht. Die Leistungen sind wesentlich geringer als das offizielle menschenwürdige Existenzminimum nach dem Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe und Bürgergeld). ABER: Die Länder haben bei der Umsetzung des AsylbLG erhebliche Spielräume. Berlin muss diese Spielräume nutzen!

Erster Spielraum: Selbstversorgung anstatt entmündigender „Vollverpflegung“

In Berlin erhalten immer mehr Geflüchtete „Vollverpflegung“, denn in immer mehr Unterkünften fehlen Kochmöglichkeiten für die Bewohnerinnen. „Für Menschen bedeutet es einen großen Verlust ihrer Autonomie und Selbstwirksamkeit, wenn sie nicht selbst entscheiden können, was sie wann essen wollen. Für das Land Berlin ist diese Form der Bevormundung zudem sehr kostspielig,“ sagt Sina Stach, Sprecherin des Flüchtlingsrats Berlin.

In vielen neuen Unterkünften wie z. B. in Tempelhof ist Selbstversorgung gar nicht erst vorgesehen. In einigen Containerunterkünften wurden die vorhandenen Herde und Kühlschränke sogar demontiert. Geflüchtete erhalten dort nur noch ein geringes Taschengeld für den „persönlichen Bedarf“.

Zweiter Spielraum: Gesundheitskarte anstelle diskriminierender Papierkrankenscheine

Berlin ist 2016 mit positivem Beispiel voran gegangen und hat eine Gesundheitskarte für alle Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG eingeführt. Dadurch wurde Bürokratie beim Zugang zu ärztlicher Versorgung abgebaut und Geflüchtete konnten direkt nach ihrer Ankunft medizinisch versorgt werden.

Leider funktioniert in Berlin die Ausstellung der Gesundheitskarten seit Herbst 2021 nicht mehr. Neu ankommende Asylsuchende müssen seitdem bis zu sechs Monate auf ihre Karte warten. Der Zugang zu ambulanter Versorgung, den viele neu Ankommende dringend brauchen, wird dadurch stark eingeschränkt. Im Ergebnis müssen häufig die Rettungsstellen der Krankenhäuser in Anspruch genommen werden, die jedoch weder Kapazitäten noch die Möglichkeit für eine ambulante ärztliche Versorgung haben.

Dritter Spielraum: Wohnungen statt Lager

Privates Wohnen muss wieder Vorrang vor Sammelunterkünften haben. Seit 2003 ermöglicht Berlin nach dem AsylbLG die Übernahme der Miete für eine private Wohnung. Trotzdem leben immer mehr Geflüchtete in Sammelunterkünften. „Wir erkennen an, dass in Berlin Wohnungsnot herrscht. Dennoch könnte sehr viel mehr unternommen werden, um Geflüchteten die Anmietung von Wohnungen zu erleichtern – etwa durch gezielte Beratungsangebote, die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen auch für Asylbewerberinnen oder die Unterstützung privater Wohnungsgeberinnen, die ihre Wohnung für Geflüchtete zur Verfügung stellen. Für das Land Berlin sind die Sammelunterkünfte auch wesentlich teurer als privates Wohnen,“ so Sina Stach, Sprecherin des Flüchtlingsrats Berlin.

Für die Abschaffung des AsylbLG und des Arbeitsverbots

Bereits 2012 urteilte das Bundesverfassungsgericht zum AsylbLG: „Die in Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren“. Leider hält der Gesetzgeber dennoch bis heute am diskriminierenden AsylbLG fest.

„Die Würde geflüchteter Menschen ist unantastbar. Deutschland muss das Grundgesetz endlich ernst nehmen und darf beim menschenwürdigen Existenzminimum nicht mehr mit zweierlei Maß messen,“ sagt Georg Classen, Sprecher des Flüchtlingsrats. „Dass es auch anders gehen kann, zeigt der Umgang mit ukrainischen Geflüchteten. Sie erhalten normalerweise sofort Zugang zu regulären Sozialleistungen, zu Arbeit, zu Integrations- und Arbeitsförderung und zu privatem Wohnraum.“

Anlässlich der bundesweiten Aktionstage gegen das AsylbLG vom 20.05.bis 26.05.2023 ermutigen wir Berlins neue Senatorin für Soziales und Antidiskriminierung Cansel Kiziltepe, die dargestellten Spielräume auf Landesebene zu nutzen und sich beim Bund für die Abschaffung des diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes und für die - auch im Koalitionsvertrag der „Ampel“ vorgesehene - vollständige Abschaffung des Arbeitsverbots für asylsuchende und geduldete Geflüchtete einzusetzen.

Flüchtlingsrat Berlin, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin

Hinweis zum AsylbLG: Im Mai 1993 hat der Deutsche Bundestag mit der Einführung der Regelung der sicheren Drittstaaten das Asylgrundrecht de facto abgeschafft. Zugleich wurde das AsylbLG verabschiedet, das drastische Kürzungen der Leistungen, das Prinzip der Sachleistungen, die Unterbringung in Sammelunterkünften sowie eine eingeschränkte medizinische Versorgung vorsah. Die Maßnahmen basierten auf dem "Asylkompromiss", der nach den rassistischen Pogromen in Rostock-Lichtenhagen im August 1992 zwischen der CDU-FPD-Regierung und der oppositionellen SPD vereinbart wurde.

Aktion Freiheit statt Angst ist seit Jahren im Flüchtlingsrat Berlin aktiv.

Mehr dazu bei http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/asylblg_abschaffen
und Bundesweiter Appell: 30 Jahre Asylbewerberleistungsgesetz - 200 Organisationen fordern seine Abschaffung
http://www.proasyl.de/asylbewerberleistungsgesetz
und Flüchtlingsrat Berlin und PRO ASYL, November 2022: Verfassungsrechtliche Stellungnahme zum AsylbLG
http://www.proasyl.de/material/stellungnahme-asylblg-2
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01.03.2023 Verkehrsminister auf Kollisionskurs

Mit "Sicherheit" für mehr Ertrinkende sorgen

Zum 2. Mal innerhalb einer Woche stellt FDP Verkehrsminister Wissing der eigenen Koalition ein Bein - und nimmt damit u.a. in Kauf, dass noch mehr Menschen auf der Flucht ertrinken. Letzte Woche versuchte er in Brüssel einen Weiterbetrieb von Verbrenner-Autos durchzusetzen - sehr zum Unverständnis des EU Parlaments. Nun will sein Verkehrsminsterium eine Verschärfung der Schiffssicherheitsverordnung erlassen, die privaten Seenotrettern genau das verbietet.

Damit verstößt er erneut gegen den auch von der FDP unterschriebenen Koaltionsvertrag, in dem steht: "Die zivile Seenotrettung darf nicht behindert werden." Den gleichen Versuch hatte bereits 2019 der damalige Minister Andreas Scheuer (CSU) unternommen.

Dieses Vorhaben hat natürlich keinen Einfluss auf die zu erwartenden Flüchtlingszahlen, wird aber dazu führen, dass künftig noch weniger Menschen aus Seenot gerettet werden können. Gerade nach der völlig unnötigen Katastrophe vor der Südküste Italiens wird erneut der Tod von Menschen ins Kalkül der Politik genommen. Denn bereits am letzten Samstag Nachmittag war den italienischen Behörden bekannt, dass sich das Boot mit vermutlich 200 Menschen in Seenot befindet. Trotzdem wurde kein Rettungsversuch unternommen und gewartet bis das Boot an der Felsenküste zerschellt. Vielleicht soll mit solcher Politik auch die Koaltion gegen die Wand gefahren werden.

Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/investigativ/monitor/seenotrettung-bundesverkehrsministerium-sicherheitsvorschriften-101.html
und https://www.focus.de/politik/deutschland/verordnungen-geaendert-vom-deutschen-staat-gehindert-bundesverkehrsministerium-blockiert-seenotretter_id_12081572.html
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05.02.2023 Zweiterlei Maß an EU-Außengrenzen

Geflüchteten zu helfen bedeutet Knast oder Auszeichnung

Früher gab es für Fluchthelfer schon mal ein Bundesverdienstkreuz, heute kommt es ganz drauf an. Hilft man Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine, so kann man schon mal mit dem Lob des Bundespräsidenten rechnen. Versucht man jedoch Kriegsflüchtlingen aus Syrien oder Afghanistan - bei letzteren sogar, wenn diese mal für die Bundeswehr dort tätig waren - zu helfen, so drohen einem in Italien und Polen Verfolgung und Kriminalisierung durch die Behörden.

Miriam Tödter und Axel Grafmanns vom Verein "Wir packens an" können darüber viele Geschichten erzählen. Mehr als ein Jahr versuchen sie Geflüchteten an der polnisch-belarussichen Grenze zu helfen. Ihre Transporte von Hilfsgütern in die widerrechtlich abgesperrte 3km breite Grenzregion werden von der Polizei verfolgt und ihre polnischen HelferInnen bekommen Schwierigkeiten mit den Behörden.

„Seitdem halten wir die Füße still. Unsere Kontaktleute sind sehr zurückhaltend. Es gibt Hausdurchsuchungen bei Anwohnenden in Dörfern, die nah am Wald liegen. Die Menschen verstecken ihre Handys im Freien und verbannen jegliche Spenden oder Hilfsgüter aus ihren Privaträumen. Die Repressionen sind so akut, dass wir niemanden gefährden wollen, indem wir mit Kartons und deutschem Nummernschild auftauchen“, erklärt Tödter. Mit den Aktiven um Magda Wroniszewska sei die Kommunikation inzwischen komplett abgebrochen.

Das Vorgehen der Behörden hat absolut nichts mehr mit den Menschenrechten zu tun, auf die sich unsere angeblich "wertebasierte Außenpolitik" beruft und auch nichts mehr mit dem international gültigen Asylrecht der Vereinten Nationen. Im Bericht heißt es:

Der Grenzschutz schickt Geflüchtete, die um Asyl bitten – beispielsweise aus dem Irak, Syrien, Afghanistan, Nordafrika – erneut nach Belarus, wo sie wiederum Richtung Polen getrieben werden. Engagierte der Grupa Granica, ein loser Zusammenschluss humanitärer Hilfsnetzwerke, dokumentieren das brutale und menschenverachtende Vorgehen dieser Pushbacks. Sie lassen das Leben auf drei Kilometer zusammenschrumpfen. Nichts geht vor oder zurück.

Der Bericht der HelferInnen ist lesenswert, um mehr als ein Gefühl für die absurde und für viele Geflüchtete tödliche Situation an den Außengrenzen der EU zu bekommen.

Mehr dazu bei https://veto-mag.de/wir-packens-an/
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04.02.2023 Schulpflicht für alle durchsetzen!

Bildungschancen Geflüchteter werden gravierend vernachlässigt

Mehr als 1000 LehrerInnen fehlen in Berlin. Das hat für viele Schülerinnen und Schüler zur Folge, dass die Klassenstärke statt endlich gesenkt, diese erhöht wird. Ständig kommt es darüber hinaus zu Stundenausfällen.

Doch für viele Kinder von Geflüchteten ist die Situation noch viel gravierender. Sie sind oft über Monate von der grundgesetzlich garantierten Schulpflicht ausgenommen. Deshalb ruft der Flüchtlingsrat Berlin zu einer Protestkundgebung auf:

Kommt zur Schultüten-Aktion am 6.2.23, 11-13 Uhr
vor der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie,
Bernhard-Weiß-Straße 6, 10178 Berlin.
Für das Recht auf Bildung für alle.

Der Flüchtlingsrat stellt fest:

Trotz der im Schulgesetz verankerten Schulpflicht und dem Recht auf Schule [1] ab dem ersten Tag nach dem Ankommen, warten offiziell [2] ca 1500 schulpflichtige Kinder und Jugendliche häufig seit mehreren Monaten auf einen Schulplatz in einer Willkommensklasse. Die Dunkelziffer dürfte weitaus höher sein, da gar nicht alle schulpflichtigen geflüchteten Kinder bereits registriert sind, wie z.B. im Hangar Tempelhof, im Ankunftszentrum Reinickendorf oder im Ankunftszentrum auf dem Flughafen Tegel.

Das Problem besteht seit Jahren und hat sich in den letzten Monaten weiter verschärft. Wir können nicht hinnehmen, dass das Recht auf Bildung von geflüchteten Kindern permanent verletzt wird. Darum protestieren wir mit Kindern und ihren Eltern am 6. Februar vor der Senatsbildungsverwaltung und fordern Schulsenatorin Astrid-Sabine Busse auf, die zeitnahe Beschulung aller Kinder im schulfähigen Alter sicherzustellen.

Zum Hintergrund

Nach wir vor gibt es weder auf Bezirks- noch auf Landesebene ein flächendeckendes Konzept für die Beschulung geflüchteter Kinder und Jugendlicher, welches den besonderen Herausforderungen wie der Fluktuation, sprachlichen Hürden und durch die langen Fluchtwege unterbrochenen Bildungsbiografien gerecht wird. Obwohl die Besonderheiten bei der Beschulung dieser Gruppe seit Jahrzenten bekannt sind, ebenso wie die starke Fluktuation bei den Asylzuzugszahlen, agiert die Senatsbildungsverwaltung immer wieder aufs Neue im Katastrophenmodus. Die Folge sind lange Wartelisten, monatelange Nichtbeschulung, Lagerschulen (also Unterricht in der Massenunterkunft statt in Regelschulen) oder Schulersatzprogramme.

Häufig hängt es vom Good-Will der Schulen oder Schulleiter:innen ab, ob eine Willkommensklasse eingerichtet wird oder nicht. Selbst wenn dies geschieht, verweilen geflüchtete Kinder und Jugendliche i.d.R. viel zu lange in diesen „Deutschlernklassen“, in denen es so gut wie keinen Fachunterricht gibt. Außerdem verletzt die Senatsbildungsverwaltung regelmäßig nicht nur das Recht auf Bildung, sondern auch die Schulpflicht, die in Berlin laut Schulgesetz 10 Jahre beträgt, [3] und erklärt diese für Jugendliche ab 16 Jahren für beendet. Viele geflüchtete 16-jährige Jugendliche konnten aber in ihren Herkunftsländern oder auf ihrer Flucht mehrere Jahre keine Schule besuchen und erfüllen die 10 Jahre Schulpflicht mitnichten.

Die Politik der Schlechterstellung geflüchteter Schüler:innen beeinträchtigt massiv deren Bildungsbiografien, Zukunftsperspektiven und somit zukünftige Ausbildungs-, Studiums und Arbeitsmöglichkeiten.

  • Wir fordern das Recht auf Schule für alle Kinder und Jugendliche in Berlin. Schulersetzende Maßnahmen sind keine Alternative und dürfen erst recht nicht verstetigt werden.
  • Wir fordern ein langfristiges flächendeckendes Konzept zur Beschulung geflüchteter Kinder und Jugendlicher in Berlin, das alle Schulen in die Verantwortung nimmt und flexibel auf schwankende Zuzugszahlen reagieren kann.
  • Wir fordern kreative Konzepte, um das Recht auf Schule für geflüchtete Kindern und Jugendliche von Anfang an sicherzustellen, wie die Akquise neuer Schulgebäude, Anwerben (pensionierter oder anders, bspw. DaZ/DaF qualifizierter) Lehrkräfte oder „Staffelunterricht“ über den Tag verteilt.
  • Wir fordern die Einhaltung des Rechts auf Bildung für alle und insbesondere der 10-jährigen Schulpflicht für alle, die in der Regel bei Geflüchteten nicht mit dem 16. Lebensjahr beendet ist.

[1] UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 28 und Berliner Schulgesetz §2
[2] Parlamentarische Anfrage 19/13794, Frage 5, https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-13794.pdf
[3] Berliner Schulgesetzt § 42, Abs. 4

Mehr dazu bei fluechtlingsrat-berlin.de
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09.01.2023 Wiederholte Pushbacks an EU-Grenze

Grenzschützer lassen Kind sterben

Im letzten Sommer ging die Meldung über eine Gruppe syrischer Füchtlinge auf einer Insel im griechisch-türkischen Grenzfluss Evros durch die Presse. Über mehr als eine Woche wurden die Flüchtlinge mehrmals von den jeweiligen Grenzschützern auf die jeweils andere Seite der Grenze gejagt. In dieser Zeit starb (mindestens) ein fünfjähriges Mädchen nach einem unbehandelten Skorpionbiss.

Der Spiegel hatte damals über die Ereignisse berichtet. Nachdem nach einem halben Jahr die griechischen Behörden weiter bei ihrer Aussage bleiben, dass die Gruppe sich nicht auf griechischem Gebiet befunden habe und deshalb keine Hilfe möglich gewesen sei, hat die Spiegel-Redaktion noch einmal die Geschehnisse akribisch genau recherchiert und aufgeschrieben.

Fazit

  • Jede/r sollte die Geschichte dieser Odysee lesen!
  • Die Flüchtlingsgruppe war mit Sicherheit sowohl auf griechischen, wie auch auf türlischen Inseln in dem Grenzfluss.
  • Durch wiederholte Pushbacks wächst die Gruppe auf 70 Personen an.
  • Das "Vorhandensein" der Flüchtlingsgruppe kann den Grenzschützern nicht entgangen sein, da sie sich im Verlauf der Woche über mehrere Kilometer von Insel zu Insel hin und her bewegt haben.
  • Hilfe von griechischer Seite wurde den Geflüchteten nicht geleistet trotz Intervention von HumanRights360 über den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (ECHR) und einer Anordnung des Gerichts innerhalb einer Woche die Gruppe zu lokalisieren.
  • Wie auch an der belarussischen Grenze in Polen, wird den Medienvertretern der Zugang zum Grenzgebiet verweigert.
  • Das gleiche gilt auch für Hilfsorganisationen, die versuchen den Geflüchteten Nahrungsmittel zukommen zu lassen.
  • Die Handyaufnahmen des toten Kindes stammen mit Sicherheit von der griechischen Insel Kissari.

Anhand dieser Liste wäre es nun leicht eine Liste der Menschenrechts- und Grundrechtsverletzungen zu formulieren. Leider wird dies weder dem toten Mädchen helfen, dessen Namen bis heute nicht zweifelsfrei dokumentiert werden konnte, noch die inzwischen Geretetten von ihren Traumata befreien. Die Spiegel-Redaktion kommt in ihrer erneuten Recherche zu dem Schluss, dass sie in der damaligen Berichterstattung keine Fehler gemacht hat, allerdings aus Wettbewerb mit der ebenfalls berichtenden griechische Tageszeitung "Efsyn" und dem arabische TV-Sender "Al Jazeera" und dem britischen Fernsehsenders "Channel 4" ungenügend Zeit zur Prüfung gehabt hätte.

Mehr dazu bei https://www.spiegel.de/backstage/debatte-ueber-fluechtlingsberichterstattung-des-spiegel-der-fall-maria-a-60436ed1-a07d-4288-88bf-baa530bf0ef3
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27.12.2022 Ausländerbehörde will auf dein Handy schauen

Grundrechte heißen Grundrechte weil ...

sie (nur) grundsätzlich gelten. Dieses kleine "nur" schieben die Ausländerbehörden gern ein, wenn sie mehr über einen Geflüchteten wissen wollen und auf sein oder ihr Handy ohne einen richterlichen Beschluss zugreifen.

Wie so etwas vonstatten geht und was die Pressestelle der Berliner Innenverwaltung dazu sagt, berichtet Chris Köver von netzpolitik.org.

Wenn Geflüchtete keine Papiere vorweisen können, kann das BAMF die Handys von ihnen durchsuchen, um die Daten im Asylverfahren zu nutzen. Wie geht so etwas vor sich?

"Wir machen das von Hand"

... war die Antwort der Berliner Ausländerbehörde, während das BAMF dafür ein Programm nutzt, welches angeblich persönliche Daten der Betroffenen unbeachtet lässt, wenn sie zur Aufklärung der Herkunft nicht hilfreich sind. Nun kann man dem Programm misstrauen oder dem einzelnen "händisch" arbeitendem Mitarbeiter. Bei dem Programm könnte man noch vermuten, dass es von sachverständigen Datenschützern geprüft wurde.

Chis Köver: "Ich fragte mich, warum liest man darüber eigentlich nichts?"

Scheinbar ist die Beschädigung von Grundrechten nicht von öffentlichem Interesse, wenn sie nur in Einzelfällen ausgehebelt werden - und sich die Betroffenen selten beschweren, da sie ihre Chancen auf eine Aufenthaltsgenehmigung dann in Gefahr sehen. Im Gegensatz zur massenweisen Auswertung von Geräten durch das BAMF, waren in Berlin in den vergangenen Jahren etwa 90 Personen davon betroffen.

Was kann man auf dem Handy finden?

Viel, was die persönlichen Daten betrifft, E-Mails, Fotos, Kontaktadressen - aber was sagt das aus? Ist jemand, der über x Prozent syrische Kontakte im Handy hat automatisch Syrer? Wird so eine "Vermutung" irgendeine Passbehörde eines Staates umstimmen, dieser Person einen Pass auszustellen? Hinter der Nicht-Kooperation der jeweiligen Botschaft stehen meist politische Gründe, die durch ein Berliner Ausländeramt selten verändert werden können.

Was bleibt, ist der Druck auf die Geflüchteten, eine Machtdemonstration von Amts wegen. Als Fazit für uns bleibt außerdem das Wissen, dass solche offensichtlichen Grundrechtseingriffe einfach geschehen und statt der vorgegebenen Werkzeuge dafür oft auch andere Methoden verwendet werden.

Chis Köver abschließend: Und wir wissen, dass sie dafür inzwischen besondere Hardware und Software angeschafft haben, dass sie teils mit den Polizeibehörden zusammenarbeiten, mit welcher Software es gemacht wird, wie oft es passiert ist. Wir recherchieren weiter in anderen Bundesländern, von denen wir ebenfalls wissen, dass sie Geräte durchsuchen. Wir haben in Berlin auch eine neue Prüfung der Datenschutzbehörde ausgelöst mit unseren Recherchen ...

Aktion Freiheit statt Angst sagt dafür DANKE

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/we-fight-for-your-digital-rights-die-stoebern-per-hand-durch-das-ganze-privatleben/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3rz
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Tags: #Smartphone #Handy #persönlicheDaten #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Grundrechte #Menschenrechte #BAMF #Ausländerbehörde #Asyl #Flucht #Folter #Abschiebung #Migration #Frontex #Fluggastdatenbank #EuroDAC #Europol #Schengen #VisaWaiver #Verfolgung
Erstellt: 2022-12-27 09:02:57

aktionfsa@diasp.eu

15.12.2022 Geflüchtete 2. und 3. Klasse

Dem Rassismus in der Gesellschaft die Stirn bieten

"Geflüchtete 2. und 3. Klasse sollte es nicht geben", hatten wir schon im September geschrieben. Nun stellt Telepolis noch einmal in 2 Artikeln die Positionen zu diesem eindeutigen Rassismusproblem in der deutschen Gesellschaft dar. Deshalb wollen wir unsere - auch bereits 3-mal formulierten Thesen nicht wiederholen, sondern verlinken hier alle 5 Artikel noch einmal.

Viel Interesse beim Lesen und beim Handeln - und das nicht nur zu Weihnachten!

PS. Aktion Freiheit statt Angst e.V, hat sich im Winter 2015/16 in der Berliner Initiative Winter-Warm zusammen mit der Internationalen Liga für Menschenrechte für die Aufnahme von Geflüchtleten in Privatwohnungen eingesetzt.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/tp/features/Fluechtlings-Apartheid-Warum-die-EU-Ukrainer-schuetzt-und-Syrer-abwehrt-7394773.html
und https://www.heise.de/tp/features/Es-darf-keine-Gefluechteten-erster-und-zweiter-Klasse-geben-6592502.html
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Tags: #Apartheid #Klassifizierung #Rassismus #Winterwarm #Asyl #Flucht #Folter #Abschiebung #Migration #Frontex #Fluggastdatenbank #EuroDAC #Europol #Schengen #VisaWaiver #Verfolgung

aktionfsa@diasp.eu

05.12.2022 Wer kann ins Schengen Informationssystem schauen?
Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdienst ist dahin

Auf jeden Fall viele mehr als bisher, denn mit SIS-3, der 3. Ausbaustufe des europaweiten Schengen Informationssystems, erhalten 2000(!) weitere Behörden Zugriff auf seine Datenbanken.

Heise.de nennt u.a.

  • Ausländerbehörden,
  • das Auswärtige Amt,
  • das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten,
  • die Auslandsvertretungen,
  • das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF),
  • die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter,
  • das Luftfahrt-Bundesamt,
  • alle für die Kfz-Zulassung zuständigen Ämter,
  • die Waffenbehörden,
  • die Staatsanwaltschaften
  • ...

Mit erweiterten Befugnissen können auch die Geheimdienste über das Bundeskriminalamt (BKA) "Ausschreibungen" zur verdeckten Fahndung im SIS in Auftrag geben. So erfährt der auftraggebende Geheimdienst, wenn jemand in eine polizeiliche Verkehrskontrolle gerät oder einen Grenzübertritt getätigt hat.
In Deutschland eigentlich verboten

Nach den Erfahrungen im 3. Reichs und dem Polizeibrief der Alliierten von 1948 gilt in Deutschland "eigentlich" ein verfassungsrechtliches Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten. Clara Bünger, Sprecherin für Flucht- und Rechtspolitik der Linksfraktion im Bundestag, deshalb zu Heise.de: Dadurch erhielten die Agenten nämlich "unmittelbar Zugriff auf die Befugnis der Polizei zur Personenkontrolle", was einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstelle. Die Linksfraktion stimmte auch deshalb gegen den Entwurf.

Eine viel generellere Kritik an dem beschlossenen Gesetz hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber. Heise.de zitiert seinen Sprecher mit den Worten: "Die Erweiterung einer Datenbank, sei es durch den Anschluss neuer Stellen, die Verarbeitung weiterer Datenkategorien oder die Verknüpfung mit anderen Systemen, birgt grundsätzlich ein erhöhtes Risiko für Fehler bei der Datenverarbeitung." Weitere Unschuldige werden als "False Positives" demnächst die Opfer sein.

Fazit: Wir haben es in Deutschland nun mit Geheimdiensten zu tun, die den Polizeibehörden nach Gutdünken "Aufträge" geben dürfen ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/2000-weitere-Behoerden-erhalten-Zugriff-aufs-Schengen-Informationssystem-7365362.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3rc
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8232-20221205-wer-kann-ins-schengen-informationssystem-schauen.htm
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Tags: #SIS #EuroDAC #Europol #Schengen #VisaWaiver #Verfolgung #Polizei #Geheimdienste #Trennungsgebot #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Bankdaten #Biometrie #Bestandsdaten #Entry-ExitSystem #eBorder #Freizügigkeit #Hacking #ePerso #Pass

aktionfsa@diasp.eu

### 16.11.2022 Petition: Kein Abschiebeknast am BER

Nicht hunderte Millionen Euro für den Ausbau von Abschiebungen

Seit 10 Jahren begleitet uns das Thema eines "Abschiebezentrums", zuerst 2012 am alten Flughafen Schönefeld, nun eine Erweiterung am neuen BER. Dazwischen mussten wir immer wieder von unrechtmäßigen "Black Box"-Abschiebungen berichten, die von dort durchgeführt wurden.

Der Flüchtlingsrat hat nun eine Petition gegen die gepante Erweiterung am BER gestartet und informiert:.

Am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) in Schönefeld planen die Landesregierung Brandenburg und die Bundesregierung ein sogenanntes „Ein- und Ausreisezentrum“. In diesem Zentrum sollen geflüchtete Menschen zum Zweck der Abschiebung oder während Asylschnellverfahren inhaftiert werden. Wir sagen: Hierbei handelt es sich um ein Abschiebezentrum!

Dort sind geplant

  • Ausreisegewahrsam = Abschiebehaft zum Vollzug der Abschiebung
  • Zurückweisungsfälle = Menschen, denen die Einreise gar nicht erst erlaubt wird
  • Flughafenasylverfahren = Schnellverfahren (extrem kurze Fristen und eingeschränkter Rechtsschutz)
  • Am BER ist auch eine massive Steigerung der Flughafenasylverfahren geplant, und zwar eine Verzehnfachung auf 300-400 Schnellverfahren pro Jahr.

Dieses Abschiebezentrum repräsentiert eine Politik der zunehmenden Kriminalisierung von Flucht und Migration und der Investitionen in Abschottung und Ausgrenzung.

Es bleibt nur noch ein kleines Zeitfenster, um das Abschiebezentrum BER zu verhindern. Denn die Pläne werden voraussichtlich im November/Dezember 2022 im Rahmen der Haushaltsverhandlungen in Brandenburg beschlossen werden. Hunderte Millionen Euro sollen an einen wegen Korruption vorbestraften Investor fließen.

Daher fordern wir: Stoppen Sie jetzt den Bau eines Abschiebezentrums am Flughafen BER!

Mehr dazu und Petition unterschreiben bei https://weact.campact.de/petitions/kein-abschiebezentrum-am-flughafen-ber-in-schonefeld
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Tags: #Petition #Asyl #Knast #Fluechtlingsrat #BER #Flughafen #Abschiebung #Migration #Gefaengnis #Frontex #Fluggastdatenbank #EuroDAC #Europol #Schengen #VisaWaiver #Verfolgung

aktionfsa@diasp.eu

17.10.2022 OLAF-Bericht über Frontex

Frontex – ein System der Straflosigkeit

Wie wichtig Informationsfreiheit und Transparenz sind, zeigt aktuell wieder der Bericht von OLAF, dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung über die Grenzschutzagentur FRONTEX. Acht Monate lang wurde das Dokument geheim gehalten und wahrscheinlich auch noch länger, wenn FragdenStaat.de es nicht veröffentlicht hätte.

Über den Bericht wurde im letzten Jahr viel geschrieben, so z.B. über den Rücktritt des ehemaligen Frontex-Direktors Fabrice Leggeri auf Grund der Aussagen aus dem Olaf-Bericht. Was aber auf den 120 Seiten wirklich steht, wurde geheim gehalten. Nach dem FragdenStaat.de die Veröffentlichung erzwungen hat, berichten u.a. die Washington Post, der Guardian und El País.
Grausame Menschenrechtsverletzungen

FragdenStaat veröffentlicht die schlimmsten Verbrechen in ihrer Zusammenfasung und schreibt abschließend dazu:

In unserer aktuellen Recherche zeigen wir die besonders erschütternden Ergebnisse des OLAF-Berichts: Menschenrechtsverletzungen wurden von der EU-Grenzagentur billigend in Kauf genommen; die Frontex-Führung schüchterte Mitarbeitende ein, die auf Missstände aufmerksam machen wollten, und führte das EU-Parlament in die Irre.

Konsequenzen bleiben bisher jedoch größtenteils aus. Zwar trat der Frontex-Direktor Fabrice Leggeri zurück. An den Strukturen hat sich aber nichts geändert.

Zuletzt wiesen wieder zivilgesellschaftliche Organisationen darauf hin, dass seit mehr als 1.000 Tagen keine Berichte über schwerwiegende Vorfälle auf der griechischen Insel Samos mehr gemeldet wurden. Wie im OLAF-Bericht dokumentiert, war es gerade Samos, wo die Einschüchterungstaktik der griechischen Behörden „Früchte trägt“.

Das zeigt, dass mit der Veröffentlichung eines Berichts die Arbeit noch nicht getan ist. Es gab keine Veränderung in den Strukturen von FRONTEX. Noch nicht einmal die automatische regelmäßige Veröffentlichung der nächsten Berichte von OLAF ist gesichert. Auch für die Sicherstellung des aktuellen Berichts musste FragdenStaat zusätzlich Arbeitskraft investieren:

Es ist an der Zeit, dass die Intransparenz ein Ende hat und deutliche Konsequenzen aus den entsetzlichen Befunden gezogen werden. Unser Recherche-Team hat über Wochen mit diesem Leak gearbeitet, ihn ausgewertet und die brisantesten Aspekte für Euch aufbereitet.

Außerdem haben wir den Bericht vollständig abgetippt, um so die Quelle zu schützen. Der Inhalt entspricht immer noch dem Original – nur die Größe der Schwärzungen unterscheidet sich. Durch die Veröffentlichung können wir nun das System der Straflosigkeit von Frontex aufzeigen.

Wir danken FragdenStaat für ihre Arbeit, die ebenso wie die Dokumentation des staatlichen und gesellschaftlichen Rassismus der Dokumentationsstelle der Antirassistischen Initiative (ARI) tödliche Menschenrechtsverletzungen in der EU und an ihren Außengrenzen dokumentiert.

Mehr dazu bei https://fragdenstaat.de/blog/2022/10/13/frontex-leak-olaf-bericht/
und die Abschrift des Berichts https://fragdenstaat.de/dokumente/233972-ftx-doc/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3qi
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8180-20221017-olaf-bericht-ueber-frontex.htm
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Tags: #OLAF #Bericht #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #FragdenStaat #Asyl #Flucht #Folter #Abschiebung #Migration #Frontex #Fluggastdatenbank #EuroDAC #Europol #Schengen #VisaWaiver #Verfolgung #Whistleblowing
Erstellt: 2022-10-17 07:53:24

aktionfsa@diasp.eu

08.10.2022 Passauer Ausländeramt lockt Christen in die Falle

Falsches Verspechen erweist sich als Lüge

Von einem bayerischen Amt sollte man die Verfolgung eines Christen am wenigsten vermuten. Doch genau das ist geschehen. Mit den Worten "Ihr Reisepass ist nun von der Überprüfung zurück. Die Beschäftigung kann nun in Ihre Duldung eingetragen werden" lockte das Passauer Ausländeramt Reza R. am 26.9. in einem Brief ins Amt, wo ihn bereits 2 Polizisten in Empfang nahmen, um ihn am folgenden Mittwoch trotz der dortigen Unruhen in den Iran abzuschieben.

Sein Asylantrag wegen seiner Verfolgung als Christ im Iran war abgelehnt worden und sein Status damit auf "geduldet" zurückgestuft. Im September hätte er nach seinem unbezahlten Praktikum eine Ausbildung als Pflegekraft beginnen und langfristig in Deutschland arbeiten können. Dazu fehlte nur die im Brief angekündigte Arbeitserlaubnis.

Stephan Dünnwald, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats, wird in der SZ mit den Worten zitiert:

"Einen Geflüchteten mit einem falschen Versprechen in die Ausländerbehörde zu locken, um ihn dort festnehmen zu lassen, ist betrügerisch. ... Das ist ein Verhalten, das eines Rechtsstaats unwürdig ist."

Von Amts wegen oder vom Innenministerium gibt es zu dem Vorfall keine Stellungnahme, weder zur "Christenverfolgung in Bayern" noch zum allgemein bekannten Mangel an Pflegekräften in Deutschland.
Update: Der Abschiebeflug fand ohne Reza R. statt. Der "fragwürdige Vorgang" wird nun geprüft.

Mehr dazu bei https://www.sueddeutsche.de/bayern/passau-abschiebung-iran-protest-herrmann-1.5668517
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Tags: #Betrug #Iran #Arbeitserlaubnis #Lockmittel #Bayern #Christen #Asyl #Flucht #Folter #Abschiebung #Migration #Frontex #Fluggastdatenbank #EuroDAC #Europol #Schengen #VisaWaiver #Verfolgung

aktionfsa@diasp.eu

25.09.2022 PNR: Auch nach EuGH Urteil mehr Überwachung geplant

EU Staaten versuchen EuGH Urteil zu umgehen

Im Juni hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgelegt, dass die Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten durch die EU Staaten einzuschränken sei. Doch statt diesem Urteil zu folgen, arbeitet die derzeitige tschechische Ratspräsidentschaft an einem Papier mit dem Titel „Bessere Umsetzung des Urteils in der Rechtssache C-817/19 – Ideen für Diskussion“, dass eher eine Ausdehnung der Überwachung als die vom Gericht geforderte Einschränkung vorsieht.

Damit können wir uns leicht vorstellen, was jetzt nach der Unzulässigkeitserklärung durch den EuGH zur deutschen Vorratsdatenspeicherung unserer Telefon- und Internetverbindungsdaten geschehen wird.

Wehret den Anfängen von Rechtsbruch!

Was verlangt das Gericht und was will die EU?
Nur notwendigste Daten speichern --- 60 Einzeldaten für jede/n Flugreisende/n
Keine Überwachung von inner-EU-Flügen --- alle innereuropäischen Flüge, obwohl das EU-Parlament dies nicht genehmigt hat
Beschränkung auf ernsthafte terroristische Gefahren --- alle Flüge, in dem alle EU Staaten eine "reale und gegenwärtige terroristische Bedrohungslage" erklären
Den Reisenden soll der Umfang und Zweck der Überwachung erläutert werden. ---- Würden die Überwachungskriterien derart umfangreich geteilt, könnte dies laut dem Papier aber auch „zu Sicherheitsrisiken führen“.
Zwischen der „Übermittlung“ und der „Verarbeitung“ von Daten soll in der Richtlinie unterschieden werden.

Die Daten sollten nur für einen begrenzten Zeitraum verarbeitet und nicht benötigte Datensätze gelöscht werden. --- Die Richtlinie sieht z.Zt. eine Speicherung über 5 Jahre vor.
Reisende sollen gerichtlich gegen die Speicherung vorgehen können, wenn sie offensichtlich unberechtigt war. --- Nur unter sehr bestimmten Bedingungen soll es möglich sein, dass Daten im Rahmen der Informationsfreiheit von den Speicherstellen herausgegeben werden.

Wie man sieht, sind die EU Staaten nicht bereit sich einem Urteil des EuGH anzupassen und die Diskussion kann (wieder einmal) lange dauern ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/vorratsdatenspeicherung-von-reisenden-eu-staaten-wollen-urteil-zu-fluggastdaten-umgehen/
Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3pS
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8155-20220925-pnr-auch-nach-eugh-urteil-mehr-ueberwachung-geplant.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8155-20220925-pnr-auch-nach-eugh-urteil-mehr-ueberwachung-geplant.htm
Tags: #PassengerNameRecords #PNR #Fluggastdatenbank #EuroDAC #Europol #Schengen #EuGH-Urteil #Nichteinhaltung #Positionspapier #EU-Parlament #DataMining #FalsePositives #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Rasterfahndung #eBorder #Entry-ExitSystem #Freizuegigkeit #Unschuldsvermutung
Erstellt: 2022-09-25 08:37:11

aktionfsa@diasp.eu

09.09.2022 Geflüchtete 2. und 3. Klasse

Menschenrechte und internationale Flüchtlingskonvention einhalten!

Unter dem Titel Gleiche Menschen, gleiche Rechte! hatten wir im Frühjahr angemahnt, allen geflüchteten Menschen die Aufnahme in Deutschland so einfach zu machen, wie Flüchtlingen aus der Ukraine. Aber selbst für ausländische Studierende oder Fachkräfte hat das bis heute nicht funktioniert.

Noch viel schlimmer ist weiterhin die Situation für Menschen, die vor Tod, Folter und Gefängnis aus ihren Heimatländern geflohen sind - und dann in Polen oder Griechenland im Gefängnis landen. Pro Asyl schreibt uns:

Menschenrechte gelten für alle. Niemand darf unmenschlicher Behandlung unterworfen werden. Jeder und Jede hat das Recht auf ein Leben in Würde. Wer um Schutz bittet, muss ein faires Verfahren erhalten. All das ist in unseren Gesetzen und Konventionen festgeschrieben. Und all das wird tagtäglich in Europa missachtet. Und wir haben uns leider daran gewöhnt - aber genau das darf nicht passieren!

So wie Rohim* (Name zum Schutz geändert) ergeht es Tausenden. Wir möchten das nicht mehr einfach hinnehmen. Deswegen haben wir ein Rechercheprojekt gestartet und dokumentieren die Erlebnisse von Geflüchteten, die an der polnisch-belarussischen Grenze Opfer von brutaler Gewalt wurden. Rohim ist aus Afghanistan geflohen. Zu Fuß. Heute ist er in Sicherheit, aber was ihm mitten in Europa widerfahren ist, wird er nie vergessen können. Und er hat Angst davor, zurück nach Polen geschickt zu werden. Deshalb unterstützen wir ihn über unseren Rechtshilfefonds.

Griechenland und der Türkei-Deal

Auch an den südlichen Grenzen der EU ist die Situation nicht besser. Pro Asyl beschreibt den Fall eines "Bootsunglücks" am 20.1.2014 und seine Folgen.:

Die griechische Küstenwache meldet den Untergang eines Flüchtlingsbootes, das sie im Schlepptau hatten. 3 Frauen und 8 Kinder gehen mit dem Boot unter. 16 Überlebende werden auf einer griechischen Insel eingesperrt. Im Juli 2014 schließt die griechische Staatsanwaltschaft die Akten. Im Januar 2015 reichen die Überlebenden mit Unterstützung von Pro Asyl Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Im Februar 2015 verurteilt ein griechisches Gericht willkürlich einen Geflüchteten als "Kapitän" des Bootes und verurteilt ihn zu 145 Jahren.

Erst im Juli 2017 hebt ein Berufungsgericht das Urteil auf und erklärt die griechische Küstenwache sei verantwortlich für den elffachen Tod. Im November 2015 können fünf Überlebende zu ihren Verwandten nach Deutschland reisen. Und im Juli 2022 verurteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Griechenland wegen Verletzung des Rechts auf Leben und unmelnschlicher und erniedrigender Behandlung.

Das sind nur 2 Fälle von Tausenden an unseren Außengrenzen ...

Zur Dokumentation von Verbrechen auf Grund von Rassismus können wir auch auf die "Dokumentation des staatlichen & gesellschaftlichen Rassismus" der Antirassistischen Initiative Berlins verweisen.

Mehr dazu bei https://www.proasyl.de/news/
Kategorie[17]: Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3pA
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8139-20220909-gefluechtete-2-und-3-klasse.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8139-20220909-gefluechtete-2-und-3-klasse.htm
Tags: #Polen #Ukraine #Griechenland #EU #Außengrenzen #Asyl #Flucht #Folter #Abschiebung #Migration #Frontex #Fluggastdatenbank #EuroDAC #Europol #Schengen #VisaWaiver #Verfolgung

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08.09.2022 Anlasslose Reisedatenspeicherung in Zahlen

Viel Aufwand für nichts

In mehr als 80 Artikeln haben wir uns bereits mit der anlasslosen Speicherung unserer Flugreisedaten (Passenger Name Records = PNR) beschäftigt. Wir wollen das Fass hier nicht neu aufmachen, aber einige aktuelle Fakten aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken verweisen, die netzpoltik.org zitiert.

  • In den PNR Datenbanken liegen 500 Millionen Datensätze.
  • 2021 waren 62 Millionen Reisende von der Speicherung betroffen.
  • Die Daten werden mit INPOL-Z und dem Schengener Informationssystem SIS abgeglichen.
  • Die Daten werden einer KI Mustererkennung unterzogen.
  • Ein PNR (Passenger Name Record) enthält bis zu 20 unterschiedliche Daten pro Person.
  • Die 62 Millionen überprüften Reisenden ergaben mehr als 300.000 „technische Treffer“.
  • Dazu kamen 5.500 Treffer nach dem „Musterabgleich“.
  • Mit diesen mussten sich in Bundesverwaltungsamt und BKA etwa 185 Menschen beschäftigen, die zu etwa 46.000 "Vorgängen" führten,
  • Die False-Positives-Rate, die im ersten Jahr nach Einführung der PNR-Sammlung bei unglaublichen 99,7% lag, liegt nun "nur noch" bei 84 Prozent.
  • Aus den 46.000 "Vorgängen" blieben 10.000 Menschen hängen, bei denen eine Fahnung lief.
  • 7 Reisenden wurde die Einreise verweigert.
  • 1.000 wurden festgenommen.
  • Knapp 1.200 wurden offen kontrolliert und gut 1.500 wurden verdeckt kontrolliert.

Es geht doch nichts über die verbeamtete deutsche Gründlichkeit ... sogar eine verdeckte Maßnahme wird gezählt.

Alle Argumente gegen eine anlasslose Überwachung aller Reisenden haben wir bereits in den erwähnten frühreren Artikeln aufgeführt. Deshalb nur noch kurz zur Erinnerung:

Die Wunsch die Reisedatensammlung auf Schiffs-, Zug- und Busreisen auszuweiten, kam aus Großbritannien, dessen Einfluss durch den Brexit geringer geworden ist. Es werden sich aber auch in der Rest--EU sicher Länder finden, die sich weiter für eine Ausweitung dieser (wie die Statistik oben zeigt) absolut sinnfreien aber grundrechtsgefährdenden Maßnahme aussprechen.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/anlasslose-fluggastueberwachung-62-millionen-menschen-unter-generalverdacht/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3pz
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8138-20220908-anlasslose-reisedatenspeicherung-in-zahlen.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8138-20220908-anlasslose-reisedatenspeicherung-in-zahlen.htm
Tags: #PassengerNameRecords #PNR #Fluggastdatenbank #Statistik #EuroDAC #Europol #Schengen #EuGH-Urteil #EU-Parlament #DataMining #FalsePositives #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Rasterfahndung #eBorder #Entry-ExitSystem #Freizuegigkeit #Unschuldsvermutung #USA

aktionfsa@diasp.eu

11.08.2022 Reiseunternehmen als Spione missbraucht

"Global Distribution System" ist ein großer Bruder der "Passenger Name Records"

Seit Jahren kämpfen wir gegen die Erfassung und jahrelange Speicherung unserer Reisedaten (PNR). Bis zu 60 Merkmale werden über uns gesammelt. Die meisten Daten werden bei der Reisebuchung von den beteiligten Unternehmen an staatliche Stellen weitergegeben.

Auch wenn der EUGh die Nutzung dieser Daten kürzlich eingeschränkt hat, gesammelt wird weiter ...

Nun ist ein noch krasserer Fall bekannt geworden: Die US Behörden haben einen Hacker jahrelang mit den Daten der Reiseunternehmen auf Schritt und Tritt verfolgt. Um den Hacker, der verdächtigt ist, den Diebstahl von 20 Mio. US-$ mit gestohlenen Kreditkarten auf der Website Cardplanet durchgezogen zu haben, zu verfolgen, hat die US Regierung auf der Grundlage eines 233 Jahre alten Gesetzes zwei Reiseunternehmen gezwungen, ihnen alle Aktivitäten dieses Reisenden mitzuteilen.

Wir haben ja nichts gegen die Verfolgung von Gaunern und finden auch die Verfolgung solcher viel sinnvoller als die anlasslose Erfassung und Speicherung unser aller Reisedaten! Doch jetzt kommt's:

Die Reiseunternehmen, Sabre in den USA und Travelport in Großbritannien, mussten wöchentliche Berichte über seinen Aufenthaltsort an den US Geheimdienst melden. Das konnten sie perfekt, denn seit Jahrzehnten sammeln und speichern die Firmen Informationen über internationale Touristen in einem sogenannten Global Distribution System (GDS).

Das GDS soll eigentlich nur den Infor­mationsaustausch zwischen Fluggesellschaften, Kreuzfahrtanbietern, Autovermietern und Hoteliers erleichtern. Aber scheinbar kann jede Firma dabei auch auf die persönlichen Daten der Reisenden zugreifen, ohne im Einzelnen dazu einen Bedarf oder Zweck haben zu müssen. Datenschutz Fehlanzeige!

Uns stellt sich die Frage, warum man zusätzlich die PNR-Speicherung überhaupt benötigt hat - oder wollte man sich durch die rechtliche Absicherung nur "ehrlich machen"?

Zurück zur Story: Der Hacker wurde Ende 2015 in Tel Aviv verhaftet und an die USA ausgeliefert. Nur durch eine Anfechtungsklage von Forbes mussten die Gerichtsparteien erstmals offenlegen, mit welchen Methoden ihn die Behörden verfolgt hatten.

Mehr dazu bei https://www.forbes.at/artikel/DER-SPION-FLIEGT-MIT.html
und alle unsere Artikel zu den PNR https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=PNR&sel=meta
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3p5
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8109-20220811-reiseunternehmen-als-spione-missbraucht.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8109-20220811-reiseunternehmen-als-spione-missbraucht.htm
Tags: #GlobalDistributionSystem #PassengerNameRecords #PNR #Fluggastdatenbank #EuroDAC #Europol #Schengen #PNR #EU-Parlament #DataMining #FalsePositives #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Rasterfahndung #eBorder #Entry-ExitSystem #Freizuegigkeit #Unschuldsvermutung
Erstellt: 2022-08-11 08:21:00

aktionfsa@diasp.eu

06.07.2022 EuGh stärkt Rechte der Flugreisenden

Speicherung von Reisedaten nicht mehr grenzenlos

Über Jahre hatten wir gegen die Speicherung unserer Reisedaten (PNR = Passenger Name Records) gekämpft, links im Bild bei einer Protestaktion im Berliner Flughafen Tegel. Unsere Argumente gegen eine solcher Erfassung von 60 Einzeldaten pro Reisendem waren neben dem Schutz der Privatsphäre z.B. zu seinen Essgewohnheiten auch die Tatsache, dass sich aus solchen Daten keine Terrorverdächtigen erkennen lassen.

Dies hat die Praxis bestätigt - denn 2019 ergab die Statistik eine Falsch-positiv-Rate von 99,7 Prozent bei der Überprüfung von Flugreisenden in Deutschland. Hunderte Beamte mussten die vom System erkannten "Terroristen" händisch überprüfen. Nach der Aufstockung der Stellen für diese sinnlose Arbeit "läuft es besser" (angeblich). So konnten 2020 mit Hilfe dieser Datensammlung 813 Haftbefehle vollstreckt werden und es gab 547 „Personentreffer mit Bezug zur Politisch motivierten Kriminalität“. Von den bei der Einführung der Maßnahme genannten Terroristen gibt es immer noch keine Spur.

Nun hat der EuGH geurteit, dass "die Nutzung der gespeicherten Daten auf das absolut Notwendige beschränkt" werden muss. So dürften die Daten

  • nicht für fünf Jahre gespeichert werden, sondern im Normalfall nur für sechs Monate.
  • Auch dürfen die nationalen Polizeien bei aktuellen terroristischen Bedrohungen nur die Daten für bestimmte Verbindungen und Reisemuster oder über bestimmte Flughäfen, Bahnhöfe oder Häfen anfordern.
  • Die PNR Daten dürfen nicht zur Bekämpfung illegaler Einwanderung genutzt werden.

Wer und wie man die Einhaltung dieser Einschränkungen kontrollieren kann, hat das Gericht nicht gesagt ...

Mehr dazu bei https://www.zdf.de/nachrichten/politik/eugh-flugverkehr-daten-datenschutz-terrorismus-100.html
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Erstellt: 2022-07-06 00:29:11

aktionfsa@diasp.eu

15.06.2022 Abschiebeflüge aus London nach Ruanda

Sklavenhandel anders herum

Unliebsame Menschen in Großbritannien sollen künftig, wenn sie nicht britische Staatsbürger sind, einfach in ein Flugzeug nach Ruanda gesetzt werden und kommen dort in ein Flüchtlingslager. Dies betrifft z.Zt. "nur" Asylsuchende, könnte aber bei "Erfolg" ein Exportschlager werden. Ruanda erhält dafür in einem ersten Schritt 144 Millionen Euro.

Wie steht es eigentlich mit Menschen aus Commenwealth-Ländern? Dürfen solche fast-Briten auch bequem entsorgt werden?

Das in der internationalen Charta der Menschenrechte fundamentale Recht auf Selbstbestimmung und Freizügigkeit wird dabei mit Füssen getreten. Auch das Recht aus der Flüchtlingskonvention der UN bei Betreten eines fremden Landes einen Asylantrag zu stellen wird den Menschen genommen. Mit dem letztgenannten Recht nehmen es einige EU Staaten auch nicht so genau, wenn man die Push Backs in Griechenland und an der polnischen Grenze zu Belarus betrachtet.

6600km ins Lager

Menschen, die einen langen Fluchtweg hinter sich haben, einfach ohne eine Anhörung über 6600km in ein Lager zu befördern - vielleicht sogar in das Land aus dem sie vor langer Zeit geflüchtet sind oder ein Nachbarland - das ist der Gipfel der Menschenverachtung.

Schon der Vertrag der britischen Regierung mit einem Land wie Ruanda, wo die Menschenrechte nicht viel gelten, war eine Schande. Menschen gegen ihren Willen und ohne Anhörung ihres Asylwunsches und damit Verweigerung ihres möglichen Anspruchs auf Asyl "zu verladen", ist schreiendes Unrecht.

Nun beschäftigen sich die Gerichte mit den für heute geplanten ersten Transporten nach Ruanda. Während vor einigen Tagen ein Gericht die Abschiebungen verbot, hat vor 2 Tagen ein Berufungsgericht den Flug genehmigt. Stern berichtete gestern, dass laut der Organisation Care4Calais die Tickets von 20 der Betroffenen inzwischen storniert wurden, für elf Migranten sei jedoch weiterhin der Abflug vorgesehen. Die Gerichte fällen - wie so oft - mal wieder Einzelentscheidungen und der zu grunde liegende Skandal wird nicht thematisiert.

Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR und viele andere reagierten empört zu dem Geld-gegen-Menschen-Abkommen mit Ruanda. Immerhin soll sogar Prinz Charles über das Vorgehen der britischen Regierung empört sein - ein royaler Einwand in Regierungsgeschäfte ist selten.

Wie steht es aber mit den Einwänden der Menschen in Großbritannien? Gibt es in Großbritannien eine Mehrheit für diese menschenrechtswidrige Praxis? Sind die Menschenrechte nach der "Zeitenwende" nichts mehr wert?

Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/ausland/europa/grossbritannien-abschiebung-ruanda-101.html
und https://www.stern.de/politik/ausland/abschiebung-nach-ruanda--erster-fluechtlingsflieger-aus-london-soll-morgen-abheben-31944622.html
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