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11.09.2021 Tageszeitung klagt gegen Bundesrepublik

Freie Meinungsbildung wird verfolgt

Wieviel freie Presse darf es denn sein? Geht es nach dem Grundgesetz, so darf die Pressefreiheit nicht eingeschränkt werden. Trotzdem wird die linke Tageszeitung "Junge Welt" vom Verfassungsschutz beobachtet - wie wahrscheinlich einige Presseorgane in der Bundesrepublik - aber nun sogar in deren Jahresbericht als "linksextremistische Gruppierung" genannt, was die Erreichbarkeit und Verbreitung ihrer Inhalte stark behindert und die wirtschaftlichen Grundlagen des Verlags bedroht.

Dagegen wehrt sich die Redaktion mit einer Klage.

Tageszeitung junge Welt wehrt sich gegen Beobachtung durch Verfassungsschutz.
Klage gegen Bundesrepublik Deutschland eingereicht

Pressemitteilung, Fr., 10.9.2021, 11 Uhr: Berlin. Die Verlag 8. Mai GmbH, in der die überregionale Tageszeitung junge Welt erscheint, hat Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Dies teilt die Zeitung in ihrer Wochenendausgabe (11./12.9.2021) mit. Klage und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung richten sich gegen die Erwähnung in den jährlichen Berichten des Bundesamtes für Verfassungsschutz seit 1998. Verlag und Zeitung werden seitdem, mit wenigen Jahren Unterbrechung, als "linksextremistische Gruppierungen" eingestuft.

Der linke, aber unabhängige Verlag 8. Mai sieht in der geheimdienstlichen Beobachtung und Kriminalisierung ihrer Presseerzeugnisse einen erheblichen Angriff auf ihre Grundrechte, insbesondere auf Pressefreiheit, Berufsfreiheit und allgemeines Persönlichkeitsrecht. Dies führt zu Einschränkungen im Bereich Marketing (z. B. Werbeboykott), in der Verfügbarkeit der Zeitung (z. B. Sperrung der Webseite jungewelt.de) sowie Auslistungen im Einzelhandel und Behinderungen der redaktionellen Arbeit. Die Erwähnungen im Verfassungsschutzbericht stellten erhebliche Beeinträchtigungen der redaktionellen Arbeit und im Wettbewerb dar, erklärt Chefredakteur Stefan Huth: Der Verfassungsschutz verletze "in unverantwortlicher Weise das Grundgesetz, indem die Tageszeitung massiv in der Ausübung ihrer demokratischen Rechte behindert" werde, so Huth. "Die Rechtswidrigkeit dieses Vorgehens wollen wir nun feststellen lassen."

Im März 2021 hatten sich Redaktion und Verlag mit einem offenen Brief an alle Fraktionen im Deutschen Bundestag gewandt. Sie wiesen auf "erhebliche Nachteile im Wettbewerb" hin, die der jungen Welt aus der geheimdienstlichen Nennung erwachsen. Als Reaktion auf den offenen Brief stellte die Bundestagsfraktion der Partei Die Linke eine Kleine Anfrage (BT-Drucksache 19/28956) an die Bundesregierung, um sich nach den Gründen für dieses Vorgehen zu erkundigen. Das Bundesinnenministerium, für Beobachtung und Nennung der Zeitung und des Verlages im Verfassungsschutzbericht verantwortlich, antwortete im Namen der Bundesregierung. Das Vorgehen gegen die junge Welt wird mit deren weltanschaulichen Orientierung begründet.

In der Klageschrift wird verlangt, dass jede weitere Verbreitung der Verfassungsschutzberichte, in denen diskriminierende Passagen über Verlag und Redaktion enthalten sind, unterlassen wird. Es wird zudem eine Richtigstellung und Anerkenntnis der Rechtswidrigkeit des bisherigen Vorgehens verlangt. Auf dem Wege einer einstweiligen Verfügung soll eine weitere Verbreitung bis zur endgültigen Gerichtsentscheidung unterbunden werden. Prozessbevollmächtigt für den Verlag ist die Rechtsanwältin Anja Heinrich aus Berlin.

Verlag 8. Mai GmbH
Tageszeitung "junge Welt"
Torstraße 6, 10119 Berlin

"neue Cyberstrategie"

Wie wichtig die Berichterstattung der "Jungen Welt" in Zeiten der Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit ist, wird schon in der Ausgabe von gestern deutlich, in der die "neue Cyberstrategie" der Bundesrepublik untersucht wird. Auch hier geht neben der wirklichen Abwehr von Cyberangriffen darum, mißliebige Äußerungen im Internet kontrollieren und ahnden zu können.
Restriktiv im "Cyberraum" - Noch mehr Überwachung und zentralisierte Kompetenzen

Die Leitlinien werden in 44 "strategischen Zielen" ausformuliert, was bei genauer Betrachtung auf ein Sammelsurium für noch mehr Überwachung und zentralisierte Kompetenzen hinausläuft. Dazu soll das Bundeskriminalamt seine "Strafverfolgung im Cyberraum" intensivieren und zum zentralen Dienstleister auch für die Bundesländer werden - was mal wieder die Kompetenzen der Länderpolizeibehörden einschränkt.

Ein Kernpunkt liegt in dem Ausspionieren sicherer Kommunikation. Die "Junge Welt" schreibt:

Maßnahmen gegen sichere Kommunikation
Damit Polizeien und Geheimdienste auch bei Messengerdiensten mitlesen können, sollen Anbieter wie Signal, Telegram oder Whats-App ihre Verschlüsselung schwächen und Inhalte auf Anforderung herausgeben. Schließlich regelt das Dokument auch das Ausnutzen fehlerhafter Software. Für den Einsatz von Staatstrojanern benötigen die Behörden sogenannte Zero-Day-Schwachstellen, die dann als Hintertür zu Rechnern oder Telefonen von Zielpersonen fungieren. Erstmals beschreitet die "Cybersicherheitsstrategie" hierzu einen bundesweit einheitlichen Ansatz ...

Abgesehen von dem Irrsinn Zero-Day-Schwachstellen auszunutzen, anstatt sie schnellstmöglich zu veröffentlichen und schließen zu lassen, denn auch die staatliche Software besitzt solche Schwachstellen, mal ganz abgesehen von den Schäden, die bei Wirtschaftsunternehmen dadurch auftreten können - dieses ganze Szenario kann nur in einen Polizei- und Überwachungsstaat führen.

Mehr dazu bei https://www.jungewelt.de/offener_brief
und https://www.jungewelt.de/artikel/410030.%C3%BCberwachung-restriktiv-im-cyberraum.html
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7765-20210911-tageszeitung-klagt-gegen-bundesrepublik.htm
Link im Tor-Netzwerk: nnksciarbrfsg3ud.onion/de/articles/7765-20210911-tageszeitung-klagt-gegen-bundesrepublik.htm
Tags: #Cyberwar #Cyberraum #Hacking #JungeWelt #Klage #BRD #Bundesrepublik #BKA #Polizei #Verschlüsselung #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Videoüberwachung #Lauschangriff #Überwachung #Schwachstellen #Exploits

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03.08.2021 Wer hat alles Zugriff auf unser Gesundheitsdaten?

Medizinische Daten zentral gespeichert - Betroffene werden nicht gefragt

Wie leichtfertig unser Gesundheitsminister mit dem Datenschutz höchst sensibler Gesundheitsdaten umgeht, war schon öfter unser Thema. Angefangen bei der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), über die Luca App zur Corona Nachverfolgung bis zur elektronischen Patientakte (ePA) haben wir stets Bedenken gegen die Übertragung und Speicherung von personenbeziehbaren (Gesundheits-) Daten über die angeblich sichere Telematik Infrastruktur (TI) gehabt.

Zu dem speziellen Thema der Nutzung dieser Daten für "die Forschung" gibt es demnächst eine Veranstaltung mit dem ehemaligen Datenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert.

Das medizinische Forschungsdatenzentrum
Online-Veranstaltung
am Donnerstag, den 26. August 2021, 19:00 Uhr
mit Dr. Thilo Weichert, Netzwerk Datenschutzexpertise

Einwahl-Link: https://www.galatis.de/DDRM_Veranstaltung
Es ist keine vorherige Registrierung notwendig.

Mit dem sogenannten Digitale-Versorgung-Gesetz hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Ende 2019 die rechtlichen Grundlagen geschaffen für ein sogenanntes medizinisches Forschungsdatenzentrum. Damit soll die bisherige Pseudonymdatenbank mit Abrechnungsdaten aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die bisher vorrangig für Zwecke des GKV-Risikostrukturausgleichs genutzt wurde, zu einer bundesweiten umfassenden Medizinforschungsdatenbank ausgebaut werden, in der nicht nur GKV-Abrechnungsdaten, sondern Medizindaten aus vielen anderen Bereichen zu einzelnen Patienten unter Pseudonym zentral gespeichert werden. Als Datenquellen sind bisher vorgesehen das Implantateregister sowie die derzeit in der Einführung befindliche elektronische Patientenakte. Weitere Ressourcen sind in der Planung.

Was für die medizinische Forschung absolut sinnvoll und nötig ist, ist – so wie bisher geplant – aus Datenschutzsicht ein Skandal und verfassungswidrig: Die Daten werden nicht nur unabhängigen Medizinforschenden zur Verfügung gestellt, sondern auch den Verbandsakteuren im Gesundheitsbereich und dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) selbst. Das Zentrum wird beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingerichtet, einer dem BMG nachgeordneten Behörde. Über die Nutzung der Daten entscheiden BfArM-Mitarbeiter in einem wenig transparenten Verfahren, das keine Unabhängigkeit gewährleistet. Die Betroffenenrechte sind nicht geregelt.

Der Vortrag beschreibt die Planungen sowie die rechtlichen Regelungen und begründet die nötigen Änderungen, mit denen das Forschungszentrum zu einer sinnvollen und datenschutzkonformen Einrichtung im Interesse des medizinischen Fortschritts gemacht werden kann.

Der Referent Dr. Thilo Weichert war von 2004 bis 2015 Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein und arbeitet nun im Netzwerk Datenschutzexpertise.

Veranstalter:
- der Verein Patientenrechte und Datenschutz e.V.,
- die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main,
- die regionale Gruppe Patientendatenschützer Rhein-Main und
- der Club Voltaire Frankfurt.

Die Veranstaltung ist die Fortsetzung einer Veranstaltungsreihe zur digitalen Transformation des Gesundheitswesens. Sechs Veranstaltungen fanden 2021 bereits statt. Sie wurden aufgezeichnet, die fertig gestellten Videos sind hier verfügbar: https://tube.tchncs.de/c/egk/videos
Es ist geplant, die Veranstaltungsreihe bis auf Weiteres an jedem letzten Donnerstag im Monat fortzusetzen.

Mehr dazu bei https://www.aktion-freiheitstattangst.org/events/3002-20210826.htm
und alle unsere Artikel zum DVG https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=DVG&sel=meta
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7725-20210803-wer-hat-alles-zugriff-auf-unser-gesundheitsdaten.htm
Link im Tor-Netzwerk: nnksciarbrfsg3ud.onion/de/articles/7725-20210803-wer-hat-alles-zugriff-auf-unser-gesundheitsdaten.htm
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28.07.2021 Drohne soll Sozialleistungsbetrug aufdecken

Auch Versammlungen können überwacht werden

Nein, es ist leider nicht der 1. April. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat wirklich eine Drohne beschafft, um "bandenmäßig strukturierte Tätergruppierungen" beim Erschleichen von Sozialleistungen zu überführen. Bezahlt wurde die Anschaffung vom den EU-Fonds für Innere Sicherheit und der Zweck des Gerätes ist demnach die Verfolgung von "Sozialleistungsbetrug durch Unionsbürger" in Nordrhein-Westfalen.

Welches Gerät angeschafft wurde, will das Bundesministerium allerdings schon nicht mehr verraten. Warum gerade beim "Sozialbetrug" diese Geheimhaltung existiert ist seltsam, denn über die 106 Quadrokopter der Polizei zur Beweissicherung nach schweren Straftaten oder Verkehrsunfällen wurde ausführlich berichtet.

Eventuell soll die Drohne die "Kommission Organisierte Kriminalität" (KOK) von BKA, der Bundespolizei, dem Zoll und verschiedenen Landeskriminalämtern angehören. Auf parlamentarische Anfragen von Bundestagsabgeordneten gab es dazu keine hilfreichen Anworten. Der Einsatz von Überwachungsdrohnen ist jedoch nur beim Ausspähnen von offen zugänglichen Arbeitsstätten (Baustellen, Biergärten, Gartenlokale) vortellbar. Ob dabei Menschen ohne Sozialversicherungsabgaben identifizierbar wären, ist unklar.

Nach Abschluss des EU-Förderprojekts gehen die Geräte in den Bestand der jeweiligen Polizeibehörden über und können künftig nach den (teilweise noch geplanten) neuen Versammlungsgesetzen auch im Rahmen von Demonstrationen und Kundgebungen eingesetzt werden.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/tp/features/NRW-Polizei-setzt-Drohne-gegen-Sozialleistungsbetrug-ein-6147742.html
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7718-20210728-drohne-soll-sozialleistungsbetrug-aufdecken.htm
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Tags: #BKA #Drohne #EU #NRW #Lauschangriff #Überwachung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Grundrechte #Sozialbetrug #OrganisierteKriminalität #Transparenz #Informationsfreiheit

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27.07.2021 BfV soll vertrauliche Kommunikation von Journalisten abhören

Pressefreiheit in Deutschland bedroht

Auch die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di sieht die Pressefreiheit durch den Gesetzentwurf zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts als schweren Eingriff in das IT-Grundrecht sowie die Grundrechte auf Telekommunikationsfreiheit und Pressefreiheit. Anlässlich der Abstimmung kurz vor Ende der Legislaturperiode vor wenigen Wochen hatte Verdi die Abgeordneten des Bundestags aufgefordert, das Gesetz in der vorliegenden Form abzulehnen - leider haben nur wenige Abgeordnete die Gefahr gesehen.

Die Junge Welt zitiert Monique Hofmann, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Journalistinnen- und Journalistenunion (DJU) in Verdi, die auf die Bedrohung der Pressefreiheit verwies:

"Auch Journalistinnen und Journalisten sollen nach dem neuen Gesetz überwacht werden dürfen, obwohl sie als Berufsgeheimnisträger zu den besonders geschützten Personengruppen gehören. Das gefährdet vor allem den investigativen Journalismus, der auf eine vertrauliche Kommunikation mit Informantinnen und Informanten angewiesen ist." Schon jetzt gerieten außerdem immer wieder ­Medienschaffende auf fragwürdigen Grundlagen ins ­Visier des Verfassungsschutzes. "Statt hier Abhilfe durch mehr Transparenz und Kontrolle zu schaffen, zementiert das Gesetz in der jetzigen Form diesen Missstand".

Erst vor 2 Wochen hatten Reporter ohne Grenzen (RoG) eine Liste der Länder veröffentlicht, in denen die Pressefreiheit mit Füssen getreten wird und diese Liste ist nicht nur wieder einmal länger geworden - sie enthält inzwischen auch Eingriffe in die Pressefreiheit in Ländern der EU, wie Slowenien, Polen und Ungarn. Über den Verfassungsschutz mussten wir berichten, dass er inzwischen auch Zeitungsverlage als "verfassungsfeindliche Organisationen" einstuft - da kommt denen das neue Gesetz gerade recht.

Mehr dazu bei https://www.jungewelt.de/artikel/406939.hintergrund-gesetzesnovelle-bedroht-pressefreiheit.html
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7717-20210727-bfv-soll-vertrauliche-kommunikation-von-journalisten-abhoeren.htm
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Tags: #Pressefreiheit #BfV #Verfassungsschutz #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Grundrechte #verdi #Gewerkschaft #Mitbestimmung #Koalitionsfreiheit

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25.07.2021 Pegasus zum Zweiten

Einige Betroffene identifiziert

Vor wenigen Tagen hatten wir über ein Interview mit unserem Ehrenmitglieds Edward Snowden über das Abhör- und Überwachungstool der israelischen Firma NSO berichtet. Nun liegen ein paar Namen von betroffenen JournalistInnen vor.

Unter den 50.000 sind laut "Guardian" auch Mitarbeiter der Nachrichtenagenturen AFP, Reuters und AP, der Zeitungen "New York Times", "Le Monde", "El País" und der Sender Al-Dschasira, Radio Free Europe und CNN. Die "Washington Post" berichtete über eine Liste, auf der auch die Nummern von Staatsoberhäuptern und Ministerpräsidenten, Mitgliedern arabischer Königsfamilien, Diplomaten und Geschäftsleuten. ntv berichtet nun genauer über 4 von 50.000 Menschen, die von dieser Software überwacht wurden.

Dazu gehören zwei Reporter des ungarischen Investigativmediums Direkt36, eine bekannte Reporterin von "Le Monde", bei der die Angriffe wohl aus Marokko kamen und Hatice Cengiz, die Verlobte des ermordeten saudi-arabischen Journalisten Jamal Khashoggi. Ihr Handy sei vier Tage nach dem Mord an Khashoggi mit der Schadsoftware Pegasus angegriffen worden.

Zu dem letzten Fall teilte sogar die NSO Group mit, dass die Technologie des Unternehmens "in keiner Weise" mit dem Mord an dem Journalisten in Verbindung gestanden habe. Meldet sich hier das schlechte Gewissen oder nur die Rechtsabteilung?

Mehr dazu bei https://www.n-tv.de/politik/Behoerden-missbrauchen-wohl-Spaehsoftware-article22690050.html
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7715-20210725-pegasus-zum-zweiten.htm
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23.07.2021 Hochwasser war genau vorher gesagt

Wo lag das Versagen in der Alarmkette?

Eigentlich haben wir vor 3 Tagen alles zu diesem Thema gesagt. Nun behauptet aber eine britische Forscherin, dass der Wissenschaft nicht nur der Klimawandel bekannt sei, sondern dass es recht genaue Vorhersagen des Ausmaßes der Hochwasserkatasprophe im Westen Deutschlands gab.

Der Tagesspiegel beschreibt das so: ... ersten Zeichen der Hochwasserkatastrophe in Deutschland wurden bereits neun Tage zuvor von Satelliten erfasst. Vier Tage vor den Fluten warnte das Europäische Hochwasser-Warnsystem (Efas) die Regierungen der Bundesrepublik und Belgiens vor Hochwasser an Rhein und Meuse. 24 Stunden vorher wurde den deutschen Stellen nahezu präzise vorhergesagt, welche Distrikte von Hochwasser betroffen sein würden, darunter Gebiete an der Ahr, wo später mehr als 93 Menschen starben.

Die Forscherin Hannah Cloke ist Professorin für Hydrologie an der britischen Universität Reading und eine der Entwicklerinnen des Europäischen Hochwasser-Warnsystems. Es fragt sich, warum man ein teures Warnsystem betreibt, aber auf die Warnungen des Systems nicht reagiert. Nach Aussagen von Fau Cloke sind die entsprechenden Warnungen über das betrefffende Gebiet an Deutschland übermittelt worden.

Uns erscheint es, dass, wie bei den Überwachungs- und Anti-Terror-Maßnahmen ein riesiges Instrumentarium aufgebaut wird, welches aber beim seltenen Eintreffen einer Gefahr völlig versagt. Bei vielen Überwachungsmaßnahmen (z.B. VDS) lässt sich deren Untauglichkeit bereits absolut vorhersagen.

Es wird interessant, ob die Stellen des Versagens diesmal gefunden werden, oder ob man, wie im Falle Amri, auch nach jahrelangen Sitzungen von Untersuchungsausschüssen im Dunkeln tappt, weil die Verantwortlichen nicht aussagen dürfen.

Mehr dazu bei https://www.tagesspiegel.de/politik/schwere-vorwuerfe-deutschland-wurde-praezise-gewarnt-die-buerger-aber-nicht/27433034.html
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7713-20210723-hochwasser-war-genau-vorher-gesagt.htm
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21.07.2021 Das Pegasus Projekt

Leben unter ständiger Überwachung

Das hat auch unser Ehrenmitglied Edward Snowden erschüttert: Wahrscheinlich mehr als 50.000 Telefonnummern von Journalisten und Politikern werden (fast ständig) professionell abgehört. Nicht, dass ihn die technische Möglichkeit überrascht hat - das kannte er aus seiner beruflichen Tätigkeit bei Untergruppen der NSA und das hat er 2013 der Weltöffentlichkeit bekannt gemacht.

Der Skandal ist, dass das (illegale!) Abhören zu einem "normalen" Geschehen geworden ist. In einem Interview des Guardian, deutsche Übersetzung in der Zeit, sagt er:

Es ist schockierend. Wir sprechen hier über etwas in der Größenordnung von 50.000 Telefonnummern aus einer ganzen Reihe Länder, über etwas sehr Aggressives. Es geht um Journalisten, es geht um Regierungsvertreter, es geht um Vertreter der Opposition, es geht um Menschenrechtsaktivisten. Es ist furchtbar. Ich habe natürlich seit Langem den Verdacht, dass Missbrauch mit Überwachungsmöglichkeiten getrieben wird. ...

Was das Pegasus-Project zeigt, ist, dass die NSO Group in Wirklichkeit Repräsentant eines neuen Markts für Schadware ist. Es handelt sich um ein gewinnorientiert arbeitendes Unternehmen. Denen sind Gesetze egal, denen sind Regeln egal. Sie verkaufen an jeden verlässlichen Kunden, bei dem sie das Gefühl haben damit durchzukommen und dass man ihnen nicht auf die Schliche kommt.

Noch immer sind investigative Reporterinnen und Reporter aus zahlreichen Ländern dabei, zu herauszufinden wo, wie und gegen wen die Spionagesoftware Pegasus des israelischen Unternehmens NSO von Geheimdiensten und Polizeibehörden weltweit eingesetzt wird. Ausgangspunkt war eine Liste mit mehr als 50.000 Handynummern aus rund 50 Ländern.

Damit bewahrheitet sich die Aussage Edward Snowdens über den Spion in der Hosentasche, mit der er vor einiger Zeit vor der Nutzung von Smartphones warnte. Selbst David Kaye, ehemaliger Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Meinungsfreiheit, sagte, die globale Überwachungsindustrie sei außer Kontrolle geraten. Das verwanzen von 50.000 Häusern ist mühsam und illegal - und inzwischen völlig unnötig, wie sich nun zeigt.

Mehr dazu bei https://www.zeit.de/digital/2021-07/edward-snowden-spionage-software-pegasus-handy-ueberwachung-diktaturen
und https://www.zeit.de/schwerpunkte/pegasus-project
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7711-20210721-das-pegasus-projekt.htm
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13.07.2021 "Neue Ideen" zur Vorratsdatenspeicherung

Angst vor Terror soll anlasslose Überwachung legitimieren

Was ist daran neu?

Seit über 14 Jahren nerven uns die Politiker mit dem Versuch eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung (VDS) in Deutschland und den andern Staaten der EU einzuführen. Diese Versuche haben sowohl das Bundesverfasungsgericht (BVerfG) als auch der EUGh und auch andere nationale Gerichte regelmäßig zurückgewiesen.

Eine anlasslose Aufzeichnung aller Kommunikation der Menschen widerspricht unseren Grundrechten!

Trotzdem spukt der Wunsch nach einer VDS weiter in den Köpfen der Regierenden. Die EU-Kommission hatte Beamte verschiedene Szenarien für eine Neuauflage des umstrittenen Gesetzes durchspielen lassen. Die verschiedenen Überlegungen wurden nun im Juni in einem vertraulichesn„Non-Paper“ der Kommission an die Mitgliedsstaaten verschickt. Netzpolitik.org veröffentlicht das Papier im Volltext.

Ob es dazu eine neue EU Verordnung geben wird, ist noch fraglich - es könnte auch auf nationale Gesetze hinauslaufen. Klarer und detailliertes sind die Szenarien, die sich die EU Beamte ausgesponnen haben:

  • So könnte es eine allgemeine Verpflichtung von Diensteanbietern zur Herausgabe von Identitätsdaten an Behörden geben. Das soll auch sogenannte Over-the-top-Dienste (OTT) wie WhatsApp, Instagram oder Skype einschließen. Verkehrs- und Standortdaten müssen dabei nicht erhoben werden.
  • Eine andere Option wäre eine generelle Speicherpflicht für Verkehrs- und Standortdaten für Provider, darunter auch die "neuen" OTT-Dienste.
  • Um dem Argument der "anlasslosen Überwachung" auszuweichen, sollen die Daten ausschließlich für Zwecke der nationalen Sicherheitgespeichert werden.
  • Andere Szenarien schließen "schwerwiegende Verbrechen" mit ein, kommen aber sofort wieder in Konflikt mit der "anlasslosen Überwachung", wenn sie die Überwachung nicht auf konkrete Anlässe und bestimmbare Zeiträume beschränkt.

Die Kritik auch aus dem EU Parlament lässt auch nach 14 Jahren nicht lange auf sich warten. Netzpolitik.org zitiert dazu den Piraten-Europaabgeordnete Patrick Breyer: Selbst eine "vermeintlich ‚gezielte Vorratsdatenspeicherung‘ nach den Vorstellungen der EU-Kommission könnte Millionen unschuldiger Menschen betreffen, etwa Touristen, Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel oder gar an Mautstellen".

Vor allem mit dem 3. Punkt erklärt die EU Kommission mit der "pauschalen Datenspeicherung für Zwecke der nationalen Sicherheit zur Abwehr drohender Terrorattacken" solche speziellen Gefährdungssituationen zu einem Dauerzustand.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2021/vorratsdatenspeicherung-eu-kommission-will-mit-neuen-ideen-eugh-umgehen/
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7703-20210713-neue-ideen-zur-vorratsdatenspeicherung.htm
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09.07.2021 Trotz Kritik mehr Luca-App Nutzer

Dummheit erscheint steigerungsfähig

... denn wie Heise schreibt, wächst trotz der teilweise heftigen Kritik gegenüber der Luca-App, die Zahl der Nutzer täglich und stetig. Pro Woche kommen 1,5 Millionen neue Nutzer und 10.000 neue Veranstaltungen und Check-In-Standorte hinzu.
Ist das noch normal?

Schon 3-mal haben auch wir auf die Kritik an der Luca App hingewiesen.

Unzulässiger Umgang mit unseren Daten, (teilweise inzwischen geschlossene) Löcher und Lücken - und trotzdem installieren sich die Menschen diese App. Noch unverständlicher ist das Handeln von Behörden, denn, wie Heise berichtet, haben 13 Bundesländer sich mittlerweile Lizenzen der App gesichert und 318 deutsche Gesundheitsämter sind mit den Luca-Servern verbunden.

Wie können staatliche Stellen die Verbreitung dieser App unterstützen, die in direkter Konkurrenz zu eigenen Corona- Warn App steht?

So geschieht es, dass Menschen bei ihrem Restaurantbesuch faktisch gezwungen sind, sich die App zu installieren, um die Räume betreten zu können. Digitalcourage hatte bei der Verleihung der Big Brother Awards sogar von einer Behörde berichtet, die die Luca App von ihren Besuchern verlangt. Dabei bietet seit April auch die Corona-Warn App eine Check-In-Funktion zur Eventregistrierung an, ähnlich der Luca App.

Das Fazit zur Luca App beschreibt Heise so: Viel Geld für wenig Nutzen und große Risiken – so lässt sich die Stellungnahme zur Luca-App von 70 Sicherheitsforschenden zusammenfassen. Sie fordern eine Rückbesinnung auf die bestehenden, dezentralen Lösungen der Corona-Warn-App.

Wir können darin jedenfalls nur eine weitere Datenkrake sehen, haben aber generell Bedenken gegen jede Form von Zwangsdigitalisierung, also alle Verfahren, die die Menschen zwingen digitale Geräte zu nutzen, um ihren Alltag bestreiten zu können.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Luca-App-Die-Nutzerzahlen-steigen-die-Kritik-ebenfalls-6128148.html
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7699-20210709-trotz-kritik-mehr-luca-app-nutzer.htm
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21.06.2021 Ausweispflicht durch die Hintertür

Recht auf anonyme Nutzung des Internets wird abgeschafft

Eine "niedliche kleine Mausefalle" haben sich die Innenminister von Bund und Ländern auf ihrer Frühjahrskonferenz in der schönen Umgebung des Freizeitparks Rust ausgedacht. Natürlich geht es nur um die "Identifizierung anonymer Hetzer".

Damit sind wir in der Wortwahl schon wieder einen Ton schärfer geworden. Bisher wurde mittels Tränendrüse auf die Opfer von Stalkern und mit Mobbing argumentiert.

In den rechtlichen Vorgaben sind wir jedoch schon an einem Etappenziel des Innenministers angelangt, der Ausweispflicht durch die Hintertür. Die wollte Herr Seehofer ohne Erfolg schon im letzten Jahr in die Novelle zum TKG hineinverhandeln (s. auch Überwachung im Eiltempo ).

Die Falle

Die Betreiber sozialer Netzwerke sollen künftig gemeinsam mit der Polizei eng zusammenarbeiten - also wieder einmal wird die Privatwirtschaft zum handlanger des Staats gemacht.

Sobald eine Beschwerde eines Nutzers des "sozialen Netzwerks" eintrifft wird die Falle aktiviert. Bei seinem nächsten Login bekommen die Ermittler dann die IP-Adresse und könnten sie mit den seit einigen Jahren vorliegenden Bestandsdaten durch seinen Provider abgleichen (s. zu Bestandsdaten auch Missbrauch der Bestandsdatenauskunft und Bestandsdaten außer Kontrolle ).
Vorratsdatenspeicherung (VDS) - wer braucht das noch?

Auf fast jeder Pressekonferenz von Innenpolitikern bricht mindestens einer in Tränen ob der Rechtlosigkeit im Internet aus und bedauert, das auch die VDS 2.0 wegen der Urteile von EuGH und BVerfG nicht richtig funktioniert. Das wird durch die zunehmende Nutzung von Handys obsolet, denn bei "Mobilanwendungen erfolge sowieso ständig ein Login", so dass die Internetkennungen auch "ohne Vorratsdatenspeicherung" für die Strafverfolger zur Verfügung ständen.

Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ohne Ende

Auch "Mausefalle" ist für die Strafverfolgungsbehörden - neben den Providern - eine weitere Arbeitsbeschaffungsmaßnahme und wird sicher in weiteren Personalanforderungen für die Polizei gipfeln. Schon die kürzlichen Änderungen am Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) haben die Anbieter von "sozialen Netzwerken" gezwungen "strafrechtlich relevante Inhalte" wie Hassbeiträge, Terrorismuspropaganda oder Bedrohungen und Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs unaufgefordert zusammen mit IP-Adressen inklusive Portnummern ans Bundeskriminalamt (BKA) zu melden.

Was "strafrechtlich relevante Inhalte" sind müssen in der Regel IT-Admins ad hoc ohne entsprechende Schulungen Pi-mal-Daumen entscheiden. Da kommt für die Ermittler ein Menge zusammen ( Zentrale Verdachtsdatenbank beim BKA und Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz funktioniert nicht und Gesetz gegen "Hasskriminalität" kann jeden treffen ).

Der letzte Schritt ...

... wird schon mal angekündigt. Alle bisher genannten Vorgänge starten erst, wenn sich ein Nutzer beschwert oder einem IT Admin etwas strafrechtlich relevant" vorkommt. Unangetastet bleiben bisher "geschlossene Benutzergruppen", die etwa auf WhatsApp und Telegram rassistische, antisemitische und fremdenfeindliche Inhalte austauschen. Dies besorgt die Innenminister besonders, da in letzter Zeit bei Polizei und Bundeswehr solche "Einzelfälle" gehäuft aufgetreten sind. Deshalb sollen "mögliche Gesetzesanpassungen geprüft" werden - die nur entweder zu einem Verschlüsselungsverbot oder einer Staatstrojanerplicht führen könnten ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Identifizierungspflicht-Innenministerkonferenz-will-Login-Falle-6111541.html
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Tags: #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #VDS #Smartphone #Handy #IMSI-Catcher #Polizei #Geheimdienste #Bestandsdaten #TKG #Mausefalle #Klarnamenpflicht #Provider

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Angriff auf die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

Immer mehr Staaten arbeiten an Hintertüren

Die Bundesregierung will dem Verfassungschutz (u.a. Geheimdiensten) mit einem neuen Gesetz zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung auch die Überwachung für verschlüsselte Messenger erlauben - der Staatstrojaner soll ausgebaut werden. Die Überwachung auf(!) dem Endgerät, PC oder Smartphone, des Bürgers soll eingesetzt werden, weil die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vieler Kommunikationsprogramme das für staatliche und private Überwacher viel einfachere Mitlesen auf den Server im Netz unmöglich macht.

Die großen Player, wie die Five-Eyes-Nationen USA, Großbritannien, Kanada, Australien und Neuseeland, wollen den laufenden "Crypto War" auf andere Art gewinnen. Zusammen mit Indien und Japan veröffentlichten diese Staaten ein "internationales Statement", in dem sie einfach die sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung als "ernsthaftes Risiko für die öffentliche Sicherheit" beschreiben.

Sie fordern die Technologiefirmen auf, in Kooperation mit ihnen "vernünftige, technisch machbare Lösungen" zu entwickeln - d.h. diese sollen entweder die Verschlüsselung schwächen oder für staatliche Stellen Hintertüren einbauen. Für ihre eigene Komunikation forderten die Unterzeichner aber weiterhin, dass sie eine "starke", von Verschlüsselung auch von Endgeräten und Diensten zum Schutz persönlicher Informationen und der Privatsphäre, des "geistigen Eigentums", von Geschäftsgeheimnissen und der Cybersicherheit wünschen.

Sicher oder Hintertür?

Ist das Schizophrenie? Einerseits sagen sie: Verschlüsselung sei ein "existenzieller Anker für das Vertrauen in der digitalen Welt". Andererseits wollen sie bei sexuellen Missbrauch von Kindern, "gewalttätigen Straftaten", Terrorpropaganda und dem Planen von Anschlägen auf einfache Weise mitlesen. Dass sie das auch gern bei der Wirtschaftsspionage gegeneinander machen möchten und auch tagtäglich tun, sagen sie lieber nicht.

Der "Crypto-War", der Kampf der Verschlüssler gegen die Entschlüssler, wird in jedem Fall weitergehen. Unsere Aufgabe bleibt darüber aufzuklären, dass die Privatsphäre aber auch die wirtschaftlichen Interessen gefährdet werden, wenn man den Menschen eine unbeobachtete Kommunikation verbieten will.

Stoppt den Staatstrojaner!

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Five-Eyes-plus-Durchgehende-Verschluesselung-gefaehrdet-oeffentliche-Sicherheit-4926978.html
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7436-20201029-angriff-auf-die-ende-zu-ende-verschluesselung.htm

#Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Q-TKÜ #Telekommunikationsüberwachung #Messenger #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Smartphone #Handy #Freizügigkeit #Cyberwar #Crypto #Verhaltensänderung #Polizei #Geheimdienste

aktionfsa@diasp.eu

Pflicht zum Smart-Meter-Einbau ab 2020

"Meilenstein der Energiewende"?

Der Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, hat von einem "Meilenstein der Energiewende" gesprochen, der durch die Zertifizierung weiterer Smart-Meter zur zeitgenauen Messung des Energieverbrauchs erreicht wurde.

Damit wird es nun mit der gesetzlichen Pflicht zum Einbau intelligenter Stromzähler endgültig ernst. Der Kunde hat nun die Wahl zwischen

  • OpenLimit SignCubes,
  • Sagemcom Dr. Neuhaus,
  • EMH Metering.

7 Gateways befinden sich aktuell noch in der Zertifizierung. Die 3 zertifizierten sind auch schon in die PublicKey Infrastruktur registriert. Es kann also los gemessen werden. Die Behörden befinden sich weiter, wie bei der Vorratsdatenspeicherung (VDS) in dem Irrglauben, dass durch mehr Daten mehr Sicherheit entsteht.

Nun können also theoretisch minutengenau, praktisch alle 15 Minuten, die Verbraucher in ihrem Stromverbrauch überwacht werden. Davon wird kein einziges Kilowatt an elektrischer Leistung erzeugt - im Gegenteil die Geräte verbrauchen erstmal mehr Strom für ihr Innenleben und für die Kommunikation.
Wer muss die Dinger jetzt installieren?

  • In Neubauten werden sie automatisch eingebaut,
  • in Haushalten mit einem Jahresstromverbrauch von über 6000 kWh, also ab etwas fünf oder mehr Personen,
  • wer Solaranlagen mit einer Leistung von sieben bis 100 Kilowatt installierter Leistung Strom betreibt,
  • wer ein verringertes Netzentgelt für eine Wärmepumpe oder eine Nachtspeicherheizung zahlt,
  • wer eigene Ladepunkte für Elektromobile betreibt,
  • oder "wenn der Messstellenbetreiber oder der Vermieter es will".

Und der Kunde wird dann auch für die höheren Kosten aufkommen ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/newsticker/meldung/Intelligente-Stromzaehler-Pflicht-zum-Smart-Meter-Einbau-soll-Anfang-2020-greifen-4623221.html
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7117-20191225-pflicht-zum-smart-meter-einbau-ab-2020.htm

#Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Verschlüsselung #SmartMeter #Stromverbrauch #Eimsparung #Kosten #Verhaltensänderung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung

aktionfsa@joindiaspora.com

PM: Berliner Allianz für Freiheitsrechte gegen Videoüberwachung gegründet

BAFF fordert: VERFASSUNGSGERICHTSHOF MUSS VOLKSBEGEHREN FÜR VIDEO- UND TONÜBERWACHUNG ÜBERPRÜFEN

Aktion Freiheit statt Angst bittet um Kenntnisnahme der Pressemitteilung zur Gründung der Berliner Allianz für Freiheitsrechte.

Wir lehnen das Volksbegehren für Video- und Tonüberwachung in Berlin ab und fordern eine Prüfung des Volksbegehrens durch den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin.

Zu dieser Pressemitteilung ist der vollständige Gründungsaufruf der Berliner Allianz für Freiheitsrechte und die Namen der Erstunterzeichner*innen hier zu finden.

Berliner Allianz für Freiheitsrechte zur Sicherung grundgesetzlich garantierter Freiheit hat sich gegründet!

Am 11. April 2018 hat sich die Berliner Allianz für Freiheitsrechte gegen das von Thomas Heilmann, Heinz Buschkowsky und anderen angestrebte Volksbegehren gegründet. Die Berliner Allianz für Freiheitsrechte will, dass sich Parteien und Zivilgesellschaft gleichermaßen gegen den Ausbau von Videoüberwachung und für die Freiheitsrechte der Menschen einsetzen.

Max Althoff, Rechtsanwalt, erklärt dazu: „Die geplante massenhafte Videoüberwachung der Initiative mit dem irreführenden Namen 'Aktionsbündnis für mehr Videoaufklärung und Datenschutz' stellt die Menschen unter Generalverdacht, schafft Misstrauen und verändert die Art, wie wir miteinander umgehen. Eine Ausweitung der Videoüberwachung oder gar eine Tonüberwachung im öffentlichen Raum lehnen wir daher ab. Videoüberwachung ist der Einstieg in ein umfassendes Überwachungssystem für mehr Kontrolle über jeden von uns."

Maximilian Blum, Sprecher der LAG Netzpolitik der Linken ergänzt: „Mit der vom Volksbegehren angestrebten 'intelligenten Technik' der Videoüberwachung sollen mittels eines 'speziellen Algorithmus' 'potentiell gefährliche Situationen' in 'automatischer Früherkennung' identifiziert werden. Hieraus geht eindeutig hervor, dass es nicht nur um Täteraufklärung geht, sondern um die massenhafte Überwachung von Personen, denen ausgehend von entsprechenden Algorithmen ein mehr oder weniger großes Potential zur Begehung einer Straftat pauschal zugesprochen wird. Eine so umfassende Überwachungstechnologie schlägt schnell von einer Verhaltensanalyse in eine Verhaltenssteuerung um."

Aus Sicht der Berliner Allianz für Freiheitsrechte führt ein Ausbau der Videoüberwachung niemals zu mehr Sicherheit. „Sie kann nur ein rein subjektives Unsicherheitsgefühl beruhigen, führt letztendlich aber nur zur Verlagerung der Kriminalität an andere Orte", so Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise. „Zielgerechter wäre es, wenn die Ursachen der Probleme analysiert würden und die Politik sich aktiv mit deren Beseitigung beschäftigte, anstatt weiter auf eine Politik der Verdrängung und Repression zu setzen."

Alexander Spies, der ehemalige Vorsitzende der Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus, ergänzt: „Mit der Fokussierung auf Videoüberwachung machen sich die Initiatoren einen schlanken Fuß, führen die Menschen und ihre Sorgen in die Irre und verweigern tatsächliche Antworten auf sicherheitspolitische Fragestellungen. Damit setzt das Volksbegehren den Weg der Berliner CDU fort, den diese schon als Teil des Senats verfolgte: die reine Verschleppung der Probleme."

Auch das massenhafte Speichern von Daten stößt bei der Berliner Allianz für Freiheitsrechte auf erhebliche Kritik. Dazu Werner Hülsmann, stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz: „Es ist bekannt, dass das massenhafte Speichern von Daten weitere Begehrlichkeiten weckt und immer auch die Gefahr birgt, dass diese abhanden kommen. Das Grundrecht auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung kann bei Nutzung so einer Masseninfrastruktur nicht garantiert werden. Deshalb stellt ein Ausbau der Überwachung sogar ein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar. Die gewonnenen Ton- und Videodaten werden aufgrund der riesigen Masse nur automatisch ausgewertet. Ob hier Ballspiele von Schlägereien unterschieden werden können, ist höchst fraglich. Ein direktes Eingreifen bei einer Gefahr findet nicht statt, weil Kameras niemals eingreifen und einer bedrängten Person helfen können. Das bringt kein Mehr an Sicherheit, und auch keine Polizist*in ist bei einer gefährlichen Situation tatsächlich vor Ort."

Auch rechtlich sei das Volksbegehren zweifelhaft. Louisa Hattendorff, Sprecherin der Grünen Jugend Berlin, führt aus: „Das Volksbegehren weckt erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Es sollen auch massenhaft Tonaufnahmen erhoben und einen Monat gespeichert werden. Der Gesetzeswortlaut lässt jede Verhältnismäßigkeit vermissen. Es ist ein Treppenwitz der Geschichte, dass gerade ein ehemaliger Justizsenator so leichtfertig mit den Grenzen unseres Grundgesetzes und den Freiheiten der Menschen umgeht."

Rebecca Cotton sagt: „Wir wollen, dass der Schutz der Privatsphäre, welche sich in Verbindung mit dem einzigen nicht einschränkbaren Grundrecht, der Menschenwürde, aus der Verfassung ableitet (Art. 2 Abs.1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG), erhalten bleibt. Dieser Schutz darf nicht unter dem Deckmantel der Sicherheit der Bürger*innen zur Ausweitung der Macht und Informationshoheit des Staates ausgehöhlt werden."

Axel Bussmer von der Humanistischen Union ergänzt: „Aufgrund der zahlreichen, inzwischen von Fachleuten, der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, und Verbänden geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken fordern wir die Senatsverwaltung auf, das Gesetzesvorhaben dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin zur rechtlichen Prüfung vorzulegen und keine Gespräche mit dem Überwachungsbündnis zu führen."

Mehr dazu bei https://www.baff.berlin/
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/6434-20180412-gruendungsaufruf-der-berliner-allianz-fuer-freiheitsrechte.htm
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6435-20180412-pm-berliner-allianz-fuer-freiheitsrechte-gegen-videoueberwachung-gegruendet.htm

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