#datensicherheit

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01.09.2024 Pishing wird zum Quishing

... so was gut Gefälschtes ...

MitarbeiterInnen der Commerzbank staunen, denn sie haben "so etwas gut Gefälschtes" noch nicht erlebt. Teilweise treffen sich Kunden und auch Nicht-Kunden der Commerzbank in deren Filialen mit dem gleichen Mailausdruck in der Hand.

Wenn man gar kein Kunde dieser Bank ist kann man sich eigentlich zurücklehnen und das Schreiben ignorieren, auch wenn es ein scheinbar echtes Logo der Commerzbank aufweist und zusätzlich einem QR-Code präsentiert, den man unbedingt aufrufen soll, um sich zu legitimieren. Das nennt man dann Quishing. Zumindest würde es für an Aufklärung interessierte Nicht-Kunden reichen die Mail mit einem Warnhinweis an die Bank zu senden.

Für KundInnen der Bank wäre ebenfalls ignorieren angesagt. Doch wenn man sich hinsichtlich der Echtheit nicht sicher ist, dann ist ein (persönlicher) Kontakt zur Bank sehr sinnvoll. Das empfiehlt auch das LKA für Opfer gefälschte Briefe mit dem Logo bekannter Banken.

Pishing Mails, die einen verleiten wollen irgendwelche Links anzuklicken, kennt ja fast Jeder. Aber die Professionalität der aktuellen Briefe war erstaunlich. Lediglich in der Signatur der Mail stand noch ein ehemaliges Vorstandsmitglied, doch wer kennt die schon namentlich. Als Pishing als Betrugsmethode aufkam konnte man über viele Mails noch lachen, da die Satzstellung eher zum Lachen verführte und Worte völlig unpassend waren.

Heute sind die Übersetzungsprogramme so gut, dass man wirklich über die Echtheit so einer Mail grübeln muss. KI Programme erledigen den Rest. Mit psychologischen Tricks werden die LeserInnen unter Zugzwang gesetzt, um nur nichts Falsches zu tun. Als Richtiges empfiehlt die Verbraucherzentrale Hamburg:

  • Keine QR-Codes auf dem Fake-Schreiben scannen.
  • Im Brief angegebenen Telefonnummern nicht anrufen.
  • Die eigene Bank direkt kontaktieren über Adresse oder Telefonnummer aus Briefen oder auf den echten Internetseiten.
  • Auf keinen Fall sollte man sich von irgendwelchen "wichtigen Gründen" in der Mail zeitlich unter Druck setzen lassen.

Mehr dazu bei https://www.merkur.de/verbraucher/opfer-stroemen-in-commerzbank-filiale-betrugsmasche-mit-fake-briefen-auch-mitarbeiter-erkennen-es-kaum-zr-93264443.html
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24.08.2024 Digitale Selbstbestimmung wahren

"Meine Daten gehören mir"

"... und ich will selbst bestimmen, wer welche Daten von mir bekommt." Das haben wir schon in zahlreichen Artikeln gesagt und auch begründet warum weder der Staat noch neugierige Unternehmen darauf Zugriff haben dürfen. Damit das auch passiert muss man allerdings etwas tun, z.B. mal die Seite "Privatsphäre schützen - was tun?" lesen. und befolgen.

Die Möglichkeiten zur Verschlüsselung unserer Kommunikation sind vielfältig und Jede/r muss sich selbst überlegen, welche Möglichkeit passt. Martin Schwarzbeck gibt auf Netzpolitik.org zahlreiche Tipps und ordnet ein, was für wen und warum sinnvoll und sicher ist.

  • OpenPGP und Mail, z.B. mit Thunderbird geht wie von selbst, man muss dem Programm nur sagen, dass man es nutzen möchte.
  • Mail ist für junge Menschen "veraltet" und sie wollen Messenger. Auch da gibt es viele, die automatisch Ende-zu-Ende verschlüsselt sind, z.B. Briar, Signal, Session, ...

Einfach mal den Artikel lesen und überlegen, was für einen selbst das Geeignete wäre. Oft hängt das von der Bereitschaft der eigenen Kommunikationspartner ab. Aber wenn man selbst von der Sinnhaftigkeit des Tuns überzeugt ist, dann klappt das auch.

Oft helfen bei der Entscheidungsfindung auch so krasse Erkenntnisse, wie

  • 90% der WhatsApp Nutzer würden es nie benutzen, wenn sie die AGBs wirklich gelesen hätten, denn wer verkauft seine Seele und Daten freiwillig ohne etwas dafür zu bekommen?
  • WhatsApp lässt Sicherheitsbehörden auf Anfrage die Metadaten der Kommunikation mit einer bestimmten Nummer quasi in Echtzeit mitlesen.
  • Signal gibt zu jedem Account im schlimmsten Fall nur zwei Datenpunkte heraus.
  • Wenn man in einem Land wohnt, wo bestimmte sichere Messenger verboten sind, dann hilft das Projekt Delta Chat.
  • "Staatstrojaner sind die größte digitale Bedrohung, mit der die Pressefreiheit weltweit in den letzten Jahren konfrontiert wurde", sagen Reporter ohne Grenzen.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/digitale-selbstverteidigung-so-geht-sichere-kommunikation/
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Tags: #Verschlüsselung #Selbstschutz #Staatstrojaner #EU #Pegasus #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Transparenz #Informationsfreiheit #Privatsphäre #OpenPGP #Session #Briar

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###04.08.2024 Jede Sekunde eine Anfrage
"Unplausible" Bestandsdaten werden überprüft

25,54 Millionen Mal haben 122 staatliche Stellen bei 110 Telefon-Anbietern nachgefragt, wem eine Telefonnummer gehört - also praktisch eine Anfrage pro Sekunde. Sie können aber auch nachfragen wie viele und welche Telefone auf eine Person registriert sind. Das ganze nennt sich Bestandsdatenauskunft und wurde von uns mehrfach thematisiert.

Als die Gesetzesänderung 2016 beschlossen wurde, hatte das Innenministerium eine solche Überprüfung noch ausgeschlossen, schreibt netzpolitik.org. Entgegen dem derzeitigen Stand in Deutschland kann man in vielen Staaten der Welt Internet per WLAN und Mobilfunk auch ohne Identifizierung nutzen, darunter USA, Großbritannien und Niederlande.

Bei der Einführung des Gesetzes hieß es, dass es „keine allgemeine Pflicht zur nachträglichen Überprüfung bereits erhobener Bestandsdaten“ geben werde. Nun aber wollen die Behörden fehlerhafte und unplausible Bestandsdaten identifizieren und die Anbieter dazu verpflichten, unplausible Anschlussinhaber zu überprüfen. Damit dürfte ein Telefonanschluss auf den Namen Micky Maus wohl bald der Vergangenheit angehören.

Zusammen mit der bereits 2013 eingeführten automatischen Überprüfung von Internetdaten wie IP-Adressen und E-Mail-Postfächern als Bestandsdaten haben Behörden Einblick welche IP-Adressen eine Zielperson zu einem Zeitpunkt nutzt – und zwar ebenfalls ohne Richterbeschluss. Über diese Abfragen gibt es leider noch nicht einmal Abfragestatistiken.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/bestandsdatenauskunft-2023-bundesnetzagentur-schaltet-pseudonyme-mobilfunk-anschluesse-ab/
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03.08.2024 Zwangs-ePA steht vor der Tür

Wer sich jetzt nicht wehrt, lebt ... künftig mit ePA

In vielen Artikeln hatten wir bereits über die Risiken einer zentralen Lagerung unser aller Gesundheitsdaten geschrieben. Zuletzt wurde uns zum Jahresbeginn angekündigt, dass ab 1.1.25 für Jede/n eine elektronische Patientenakte (ePA) angelegt wird, wenn man nicht vorher widerspricht. Einige Menschen haben uns daraufhin geschrieben. dass sie u.a. mit dem Musterschreiben bei ihrer Krankenkasse vorstellig geworden seien. Diese hat ihnen dann mitgeteilt, dass der Widerspruch z.Zt. "nicht verarbeitet und gespeichert werden kann, weil die Systeme das noch nicht erlauben".

Nun berichtet der Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V., dass die Techniker Krankenkasse (TK) begonnen hat, ihre Versicherten schriftlich über die Einführung der ePA zu informieren. Dann gehen wir davon aus, dass nun Widersprüche "verarbeitet" werden können, wie im Gesetz versprochen.

Ungenügend, manipulativ, rechtswidrig, nicht barrierefrei

So lautet das Urteil des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V. zum Brief der TK an ihre Versicherten (s. Link unten).

  • manipulativ: Erst unten im Text wird mitgeteilt, dass der Bereitstellung der ePA individuell widersprochen werden kann. Dass die Versicherten für ihren Widerspruch ein Zeitfenster von 6 Wochen Dauer haben, fehlt im Schreiben der TK.
  • unzureichend und damit rechtswidrig: Die ePA (§ 343 Abs. 1a SGB V) verlangt von den Krankenkassen, dass „bevor sie ihnen eine elektronische Patientenakte ... zur Verfügung stellen, umfassendes und geeignetes Informationsmaterial über die elektronische Patientenakte in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache und barrierefrei zur Verfügung zu stellen (haben) ...“. § 343 SGB V benennt insgesamt 24 vd. Themen, zu denen die Krankenkassen informieren müssen.
  • nicht barrierefrei: § 4 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wird mit dem Brief nicht erfüllt.
  • ungenügend: Es werden nur Links zu weiterführender Info angeboten. Damit werden Menschen von wesentlichen Informationen ausgeschlossen, die nur analoge Informationsquellen nutzen können oder wollen.

Herr Lauterbach, übernehmen Sie!

Mehr dazu bei https://patientenrechte-datenschutz.de/informationsschreiben-der-techniker-krankenkasse-zur-elektronischen-patientenakte-ungenuegend-manipulativ-rechtswidrig-nicht-barrierefrei/
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Tags: #Widerspruch #DigiG #GDNG #opt-out #eGK #ePA #TK #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Freiwilligkeit #Zustimmung #Einwilligungserfordernis #elektronischePatientenakte #RFID #elektronischeGesundheitskarte #eHealth #Zwangsdigitalisierung #Gematik

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31.07.2024 Nagelprobe für die DSGVO

Wer zahlt die Schäden für Microsofts Absturz?

Vor 2 Wochen hatten wir nach dem weltweiten Zusammenbruch des unter Microsoft Windows laufenden Crowdstrike Netzes (Milliarden Schäden durch Microsoft Update) von großen Schäden berichtet. Ob es im Endergebnis für den Verursacher wirklich auf Milliarden hinausläuft hängt von der Klagebereitschaft der Betroffenen ab.

In einem Interview von netzpolitik.org mit dem ehemaligen Landesdatenschutzbeauftragten von Baden-Württemberg, Stefan Brink, nennt dieser die Paragrafen der DSGVO auf die sich die Betroffenen stützen können. Microsoft schätzt 8,5 Millionen betroffene Computer, zählt aber nur diejenigen mit von Kunden übermittelten Absturzberichten. Alle Kunden, die eine solche Meldung nicht abgegeben haben, sollen nach Microsofts Ansicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben.

Stefan Brink sieht die Rechtslage so:

  • Die Crowdstrike Holdings, Inc. hat gegen die DSGVO der Europäischen Union verstoßen.
  • Crowdstrike bietet als Dienstleister beziehungsweise Sub-Unternehmen Auftragsdatenverarbeitung gemäß Artikel 28 DSGVO an.
  • Nach Artikel 32 Abs. 1 DSGVO muss ein Datenverarbeiter insbesondere, „die Fähigkeit, die […] Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherstellen“.
  • Als Auftragsverarbeiter ersten Ranges treffen Microsoft ebenfalls die vollen datenschutzrechtlichen Pflichten.
  • Schäden sind insbesondere der Verlust, aber auch die vorübergehend fehlende Verfügbarkeit ihrer Daten. Die Ansprüche der Betroffenen – etwa auf Beförderungsleistung - sind gemäß Artikel 82 DSGVO durch den Datenverarbeiter zu tragen.
  • Die Betroffenen wenden sich dazu zuerst an ihren Vertragspartner, z.B. die Fluggesellschaft, die dann den Schaden durch den Datenverarbeiter ersetzt bekommen muss.
  • Nach Artikel 33 und 34 der DSGVO muss ein Unternehmen im Falle einer „Datenpanne“ binnen 72 Stunden eine Meldung an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde abgeben und die Betroffenen (alle!) informieren.
  • Alle Betroffene haben durch den Vorfall das "Risiko der Nicht-Verfügbarkeit" ihrer Daten erlitten. Dies wäre mindestens ein Verstoß gegen die Bestimmungen der Datensicherheit (Art. 32 DSGVO).
  • Dafür können zusätzlich zum Schadenersatz Bußgelder gemäß Artikel 83 Abs. 4 DSGVO gegen den Auftragsverarbeiter von bis zu 10 Millionen Euro beziehungsweise zwei Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes verhängt werden.

Es kann also spannend werden und es wird sich zeigen was die DSGVO in einem wirklichen Schadensfall taugt. Außerdem kann man hinterher vergleichen, welche Unterschiede die Existenz der DSGVO in der EU im Vergleich zu den Schadensregulierungen in anderen Ländern macht.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/es-gilt-die-datenschutzgrundverordnung-was-crowdstrike-und-microsoft-in-europa-droht/
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Tags: #Crowdstrike #Schaden #DSGVO #Datenschutzbeauftragter #MSTeams #Outlook #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Ergonomie #Datenpannen #Datenskandale #Scoring #Microsoft #Windows11 #nachHausetelefonieren #OpenSource #Update #Absturz #Clouddienste #Verschluesselung #lokalesKonto

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29.07.2024 KI-Massenüberwachung bei Olympia

Nicht dasselbe, wenn zwei das gleiche tun?

Wo gibt's denn KI-Massenüberwachung?

  • Z.B. bei großen Konzerten,
  • Sportereignissen
  • und in Metrostationen und Bahnhöfen während stark frequentierter Zeiten,
  • bei einem Konzert von Taylor Swift
  • und den Filmfestspielen von Cannes.

Das heißt ja noch nicht, dass es funktioniert, aber die große Datensammlung findet statt. Allerdings sagten laut Telepolis französische Beamte, diese KI-Überwachungsexperimente seien gut verlaufen und es gebe "grünes Licht" für künftige Anwendungen.

Was soll denn die KI im Menschengewusel erkennen?

  • Veränderungen in der Größe und Bewegung von Menschenmengen,
  • zurückgelassene Objekte,
  • das Vorhandensein von Waffen,
  • die Verwendung von Waffen,
  • Körper auf dem Boden,
  • Rauch oder Flammen,
  • bestimmte Verkehrsverstöße.

Wir erinnern uns alle an den Aufschrei und die Sicherheits- und Datenschutzbedenken bei den Olympischen Winterspielen 2022 in Peking. Nun zeigt Frankreich, das können wir auch und viel "besser". Dann müssen wir (auch) jetzt die Warnung des FBI an "alle Athleten" ernst nehmen, ihre persönlichen Mobiltelefone zu Hause zu lassen und während ihres Aufenthalts in China in Frankreich nur ein Wegwerfhandy zu benutzen, weil die Überwachung durch die dortige Regierung so extrem ist.

Alle Kritik an solchem Tun wird in der EU mit dem (Schein-) Argument begegnet, dass die DSGVO nur eine personifizierte Sammlung von Daten betrachtet, nicht aber das KI-Scanning großer Menschenmengen ...

Der verlinkte Artikel auf Telepolis ist die Wiederveröffentlichung eines englisch-sprachigen Original-Beitrags der Autorin Anne Toomey McKenna, Juristin, Forscherin und Professorin an der Schnittstelle von Technologie, Datenschutz und Recht ander Richmond Law School. Der Artikel erschien in The Conversation unter einer CC-Lizenz.

Mehr dazu bei https://www.telepolis.de/features/KI-Massenueberwachung-bei-den-Olympischen-Spielen-in-Paris-9813296.html
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Tags: #Olympia #Großereignisse #Menschenmengen #KIAct #Algorithmen #künstlicheIntelligenz #KI #AI #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #FalsePositives #Seiteneffekte #Diskiminierung #Überwachung #DataMining #Rasterfahndung #DSGVO

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26.07.2024 Vielfältige Gründe für Netzausfälle

Selbstgefälligkeit kann zum Scheitern führen

Nach dem Bericht über die Schäden durch das Microsoft Update in der letzten Woche, wollen wir noch einmal in die Analyse der Gründe einsteigen. Dazu helfen uns zwei Artikel bei Heise.de. Während der 1. sich genau mit den Gründen für das CrowdStrike Desaster beschäftigt, geht der 2. auf einen Totalausfall bei einem kanadischen Mobilfunknetzbetreiber vor recht genau einem Jahr ein.

Microsoft hingt hinterher

Die Analyse zum CrowdStrike Ausfall weist auf den Unterschied hin, dass bei Windows Systemen Sicherheitssoftware die von nicht-Microsoft-Herstellern kommt sich sehr tief ins System einklinken, um bösartige Aktivitäten von Schad-Software selbst zu erkennen und dann auch mit Kernel-Rechten zu unterbinden.

Apple verbietet das grundsätzlich und das offene Linux System bietet dazu eine Kernel-Schnittstelle eBPF an, die externen Entwicklern die Möglichkeit zur Kontrolle schafft, aber Eingriffe verhindert und eBPF für Windows steckt noch in den Kinderschuhen, wie der Sicherheitsforscher Matt Suiche erklärt. Mehr dazu im verlinkten Artikel ...

Proprietäre SIM Karten

Das kanadische Mobilfunkunternehmen Rogers stand am 8. Juli 2022 für zwölf Millionen Kunden völlig still. Für 26 Stunden gab es kein Telefon, keine Datenübertragung, noch nicht einmal Notrufe funktionierten. Die technische Gründen - im wesentlichen die Zentralisierung auf einen Point of Failure - stehen im verlinkten Artikel. Für uns steht ein anderer Punkt im Mittelpunkt: Nach dem Ausfall hatten wichtige Mitarbeiter keine SIM-Karten "anderer Netzbetreiber in der Tasche". Sie hatten deshalb keine Möglichkeit mit einander zu kommunizieren. Über 14 Stunden konnten sie nicht einmal die eigenen Logdateien lesen, um den Fehler zu analysieren.

Risikomanagement geht anders ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/hintergrund/Das-Crowdstrike-Fiasko-Ursachenforschung-und-erste-Lehren-9811045.html
und https://www.heise.de/hintergrund/Netz-Management-fuer-Dummies-Analyse-eines-Totalausfalls-9808767.html
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Tags: #Ausfall #Crowdstrike #Microsoft #Rogers #Mobilfunk #Kanada #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Ergonomie #Datenpannen #Datenskandale #Microsoft #Windows11 #nachHausetelefonieren #OpenSource #Update #Absturz #Clouddienste #Verschluesselung #singlepointoffailure

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25.07.2024 UN-Cybercrime-Konvention noch mangelhaft

Offener Brief von NGOs an die UNO

Constanze Kurz (CCC) berichtet auf Netzpolitik.org über die von den Vereinten Nationen geplante Cybercrime-Konvention. Auf den derzeitigen Diskussionsstand reagieren nun internationale Bürgerrechts- und Journalistenorganisationen mit einem offenen Brief und schlagen Alarm. Ihr "dringender Appell zur Behebung der kritischen Mängel des jüngsten Entwurfs der UN Cybercrime Convention“ an die EU-Delegierten ist hier verlinkt.

Die Kritiker sehen in dem Entwurf praktisch nur einen Überwachungsvertrag mit zu wenig Bestimmungen zum Datenschutz und zu Menschenrechten. Mit diesem Entwurf besteht die Gefahr, dass

  • Befugnisse zur Echtzeitüberwachung geschaffen werden,
  • die Ende-zu-Ende Verschlüsselung geschwächt wird,
  • die Beschlagnahme und Durchsuchung von Daten auf Handys und Laptops erleichtert wird,
  • statt Cyberkriminalität zu bekämpfen, ethische Hacker und IT-Sicherheitsforscher gefährdet werden.

Der letzte Punkt kann die IT-Sicherheitsforschung außerhalb der großen IT-Unternehmen praktisch lahmlegen, weil die (guten) Hacker selbst unter die Konvention fallen können, wenn sie weiterhin den sehr weitgefassten Titel "International Convention on Countering the Use of Information and Communication Technologies for Criminal Purposes" (Konvention zur Bekämpfung des Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechnologien für kriminelle Zwecke) und viele andere fragwürdige oder mißverständliche Formulierungen beibehält.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/un-cybercrime-konvention-mangelhaft-und-gefaehrlich/
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Tags: #UNO #CybercrimeKonvention #Smartphone #Handy #IMSI-Catcher #Überwachung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Datenskandale #Bewegungsprofile #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Rasterfahndung #Anonymisierung #Verschlüsselung #Grundrechte #Menschenrechte

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24.07.2024 Niemand bleibt mit Handy unbeobachtet

"Deine MAID reicht uns völlig"

Die mobile advertising ID (MAID) reicht Google und Apple aus, um dich bis in den letzten Winkel der Republik zu verfolgen. Die Werbeindustrie kann damit einzelne Handys oder Tablets unterscheiden oder auch Verbindungen zu einem gemeinsamen Besitzer erkennen.

3,6 Milliarden Standortdaten gratis

3,6 Milliarden Punkte häufen sich auf einer Deutschland-Karte. Sie stellen die Koordinaten von Millionen von Telefonen dar - und sie sind eine Kostprobe, die ein Rechercheteam in Kooperation mit dem BR gratis von einem US-Händler erhielt.

Will man aus diesem Gewusel etwas "Gewinnbringendes" ablesen muss man in die Tiefe gehen. Dann sieht man die einzelnen Geräte - hinter denen stets ein Mensch - für die Werbeindustrie nur ein Kunde - steht. Dabei sind die Punkte auf Autobahnen oder Fernstraßen weniger interessant, die Ansammlungen und Wege in Innenstädten umso mehr. Ist der Ort etwa eine Entzugsklinik oder ein Swinger-Club, dann wird es auch intim.

Eine neue Dimension der Massenüberwachung

Diese Standortdaten kann man von der US-Firma Datastream Group auch im monatlichen Abonnement bekommen. Es gibt sie aus bis zu 163 Ländern und sie werden stündlich aktualisiert. Netzpolitik.org und BR haben Stichproben analysiert und festgestellt, die Daten sind echt. Will man zu der MAID auch den Namen und die Adresse des Gerätebesitzers reicht meist eine Google Suche aus.

Der Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz (Grüne), Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums, das die Geheimdienste des Bundes überwachen soll, sagt gegenüber Netzpolitik.org: "Es geht um die Privatsphäre aller Menschen, die in der Bundesrepublik leben." Es sei eine der "Grundvoraussetzungen unserer Demokratie", dass sich Menschen "unbeobachtet und ungestört in diesem Land bewegen können."

Zurück zu den "privaten Orten", wie z.B. der Frankenalb-Klinik Engelthal, die sich unter anderem auf Psychosomatik, Psychiatrie und Suchterkrankungen spezialisiert hat. Auch dort gab es viele Datenpunkte mit 64 verschiedenen Werbe-IDs. Die damit verknüpften Menschen zu identifizieren wäre ein Kinderspiel. Auch aus dem Großraumbordell "Artemis" in Berlin ließen sich zahlreiche Besucher*innen ausfindig machen und ihre Wege bis zu ihren mutmaßlichen Wohnorten nach Hause verfolgen.

Stalker*innen könnten solche Daten nutzen, um andere ausfindig zu machen. Aber nicht nur für deren Opfer, sondern für alle Menschen sollte die Vorstellung unerträglich sein, dass jemand alle unsere Wege und Vorlieben kennt und uns jederzeit beobachtet ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/databroker-files-firma-verschleudert-36-milliarden-standorte-von-menschen-in-deutschland/
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23.07.2024 Nigerias Datenschützer gegen Meta

Meta soll Bußgeld von 220 Millionen $ zahlen

Reuters berichtet, dass nachdem die nigerianische Wettbewerbsbehörde festgestellt hatte, dass die gemeinsame Nutzung von Daten auf sozialen Plattformen gegen lokale Verbraucher-, Datenschutz- und Privatsphäregesetze verstößt, hat sie gegen den Meta Konzern eine Geldstrafe in Höhe von 220 Millionen Dollar verhängt.

Die Federal Competition and Consumer Protection Commission, FCCPC, die nigerianische Bundeskommission für Wettbewerb und Verbraucherschutz, beschuldigt Meta, sich die Daten nigerianischer Nutzer auf seinen Plattformen ohne deren Zustimmung angeeignet zu haben.

Besonders schwer wiegt dabei, dass Meta den Nutzern ausbeuterische Datenschutzrichtlinien aufzwungen hat, welche die Nigerianer diskriminiert und ungleich behandelt, verglichen mit anderen Ländern mit ähnlichen Vorschriften.

Da sich die Untersuchungen der FCCPC insgesamt über 38 Monate hingezogen haben, kann auch nicht von einem "spontanen Fehler" ausgegangen werden. Es handele sich um "mehrfache und wiederholte sowie fortgesetzte Verstöße" sagte der Leiter der FCCPC, Adamu Abdullahi.

Mehr dazu bei https://www.reuters.com/technology/nigerias-consumer-watchdog-fines-meta-220-million-violating-local-consumer-data-2024-07-19/
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20.07.2024 Milliarden Schäden durch Microsoft Update

Aus Schaden wird man klug?

Nicht so die EU Kommission - im Gegenteil: Obwohl der EU-Datenschutzbeauftragte (EDSB) der EU-Kommission mehrmals vorwarf Microsoft-Produkte rechtswidrig zu nutzen, ist nichts passiert.

Wieder im Gegenteil: Die EU Kommission will Microsoft 365 weiter nutzen und verklagt den Datenschutzbeauftragten. Sie will erreichen, dass der Gerichtshof der EU den Untersuchungsbericht des EDSB zur Nutzung von Microsoft 365 für nichtig erklärt.

Auch wir haben in den letzten beiden Monaten mehrfach auf die Gefährlichkeit für die Privatsphäre hingewiesen, die dadurch entsteht, dass unser aller Daten nicht lokal, sondern zentral auf Microsoft Servern in den USA gespeichert werden.

Selbst Firmenkunden will Microsoft zu den gefährlichen Clouddiensten zwingen. Nun sitzt nicht nur die EU Kommission, sondern Millionen Nutzer von Microsoft Produkten vor einem Scherbenhaufen. Der "lang erwartete Blackout" war offenbar gravierender als gedacht und er entstand nicht aus dem angeblichen Strommangel.

Der "Blue Screen of Death"

Telepolis schreibt: Flugzeuge konnten nicht starten, Sender mussten ihr Programm einstellen, nachdem es zu einem halb-weltweiten IT-Ausfall durch Störungen bei Microsofts Cloud-Diensten gekommen ist. Nach dem Rollout eines fehlerhaften Updates liefen die Störungen durch Rechnersysteme von Firmen in der ganzen westlichen Welt bis zum privaten Nutzer dessen Outlook oder MS Teams Probleme meldeten.

Die Microsoft Aktie stürzt um 3% ab

Schön, aber das reicht nicht, der angerichtete Schaden geht in die Milliarden. Außerdem ist es in diesem Jahr bereits das 2. Mal, denn im Januar kam es zu weltweiten Störungen in den Programmen Outlook und Teams.

Glücklicherweise sind die Menschen durch die "Digitalisierung" noch nicht soweit verdummt, dass man an den Flughafen Check-Ins recht bald wieder damit begann, Bordkarten handschriftlich auszufüllen. Werden die betroffenen Firmen zukünftig vorsichtiger sein, bevor sie ihre Daten einem Internetkonzern in Übersee anvertrauen anstatt sie selbst zu verwalten?

Mehr dazu bei https://www.telepolis.de/features/Globaler-IT-Ausfall-Microsoft-Cloud-wiederhergestellt-Probleme-dauern-an-9807087.html
und https://www.heise.de/news/Streit-ueber-Microsoft-365-EU-Kommission-verklagt-EU-Datenschutzbeauftragten-9791143.html
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Tags: #EUKommission #EUDatenschutzbeauftragter #Klage #MSTeams #Outlook #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Ergonomie #Datenpannen #Datenskandale #Scoring #Microsoft #Windows11 #nachHausetelefonieren #OpenSource #Update #Absturz #Clouddienste #Verschluesselung #lokalesKonto

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14.07.2024 Microsoft "stärkt Bindung" von Firmenkunden

Nun erwischt es auch Firmenkunden

"Microsoft macht uns das Leben schwer" hatten wir vor einem Monat festgestellt und berichtet, dass es zukünftig nicht mehr möglich ist Windows mit einem lokalen Konto einzurichten. Nun sind von dem "einnehmenden Wesen" von Microsoft auch Firmenkunden betroffen.

Heise.de berichtet: Microsoft stellt kurzfristig die Office-365-Konnektoren für seine Kollaborationsplattform MS Teams ein und legt Kunden, die für ihre Workflows davon Gebrauch machen, den Umstieg auf das eigene Angebot Power Automate sowie die Workflows-App in MS Teams nahe.

Dann wird die Anbindung von eigenen Konnektoren an MS Teams bereits ab dem 15. August 2024 unmöglich sein. Ab dem 1. Oktober 2024 werden dann auch sämtliche noch vorhandenen Konnektoren in allen Cloud-Umgebungen abgeschaltet. Aber mit dem Microsoft eigenen "Power Automate" wird weiter ein "reibungsloser Betrieb" gewährleistet.

Über kurzfristige Ankündigungen hatten sich Microsoft Kunden bereits öfter beschwert, dieser Schritt ist nun das Sahnehäubchen. Immerhin sehen Kunden bereits jetzt beim Verbindungsaufbau einen Warnhinweis ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Workflow-unterbrochen-Microsoft-stellt-Office-365-Konnektoren-fuer-Teams-ein-9796836.html
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Tags: #PowerAutomate #Firmenkunden #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #WorklowApps #Datenpannen #Datenskandale #Scoring #Microsoft #Windows11 #nachHausetelefonieren #OpenSource #Hacking #Trojaner #Clouddienste #Verschluesselung #Abhängigkeit

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12.07.2024 Angriffsmöglichkeit über Bluetooth

"Fast Connect" war sehr redselig

Auf der Linux Hilfeseite gnome.org berichtet ein Nutzer über Probleme mit seinen neuen Apple AirPods 3:

Nach anfänglichem Erstaunen darüber, wie magisch sie mit meinem (Apple-)Telefon und meinem (Apple-)Laptop zusammenarbeiteten, wechselte ich zurück in meine Alltagswelt und startete den Laptop wieder unter Linux. Und während die AirPods auch dort einigermaßen gut funktionierten, weigerten sie sich danach, sich gleichzeitig mit meinem Telefon und meinem Laptop zu verbinden.

Der Grund war eine Schwachstelle in der Funktion "Fast Connect", die Apple für die Verbindung von Bluetooth-Peripheriegeräten anbietet. Der Hauptzweck davon scheint zu sein, die Zeit, die für den Aufbau einer Verbindung zwischen zwei Apple-Geräten benötigt wird, von 1 Sekunde auf etwa 0,5 Sekunden zu reduzieren.

Dabei "dehnt" Apple das Fast-Connect-Protokoll, ohne die Bluetooth-Spezifikation zu verletzen, und kann dabei noch drei weitere Nachrichten austauschen, um alles auszuhandeln, was für eine vollständige Verbindung der beiden Geräte erforderlich ist.

Allerdings kann sich mit dieser Schwachstelle jeder mit den AirPods verbinden, solange er die feste Bluetooth-MAC-Adresse der AirPods kennt, die über Funk bekannt gegeben werden, wenn sich ein Bluetooth-Gerät im Pairing-Modus befindet. Wenn eine Verbindung hergestellt ist, kann der Angreifer alles tun, was ein legitimes Gerät tun kann: das Mikrofon abhören, Musik abspielen, die Musik, die gerade von einem anderen verbundenen Gerät abgespielt wird, sehen und pausieren oder verschiedene Dinge tun, die das AAP-Protokoll tun kann, auch Einstellungen ändern, die AirPods durch das Senden schlecht formatierter Nachrichten zum Absturz bringen u.v.m.

Die Sicherheitslücke (CVE-2024-27867) ist inzwischen auch Apple bekannt und der Tipp des Autors auf gnome.org und auch von Apple lautet: you should make sure the firmware is up to date.

Mehr dazu bei https://blogs.gnome.org/jdressler/2024/06/26/do-a-firmware-update-for-your-airpods-now/
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04.07.2024 Weg führt in digitale Abhängigkeit

Unsere Daten werden auf teurem Silbertablett geliefert

Digitale Souveränität ist ein erklärtes Ziel der Ampel-Regierung. Mit diesem Versprechen ist die Ampel angetreten und nun macht sie genau das Gegenteil - das was wir seit Jahrzehnten von CDU/CSU kennen. Wir sollen weiter in der Abhängigkeit von den großen US Internetkonzernen bleiben und das betrifft die Digitalisierung im Gesundheitswesen, wie auch bei der Inneren Sicherheit.

Die Bundesbehörden sollen die Bürosoftware von Microsoft in Zukunft weiternutzen, auch dann, wenn sie ab 2029 nicht mehr als lokale Installation, sondern nur noch über die Cloud funktionieren wird. Die Cloudlösung wird nur mit Microsoft Azure und Microsoft 365 laufen. Nun wird gerade versucht auch die Bundesländer davon zu überzeugen, die Delos-Cloud des Bundes mitzunutzen. Diese sollen Verträge mit dem Unternehmen schließen, weigern sich aber noch.

Was ist an Microsoft souverän?

Eine Microsoft-Lösung ist natürlich genauso wenig souverän, wie etwa Cloud-Lösungen von Amazon Web Services (AWS) und Google. Auch die Telekom-Tochter T-Systems bietet nur die Sovereign Cloud "powered by Google Cloud". Nach Jahrzehnten der Abhängigkeit von diesen Giganten wäre ein Umdenken zwingend.

Netzpolitik.org zitiert den Delos-Co-Chefs, Georges Welz, der in einem Heise-Interview ebenfalls einräumte, dass die Delos-Cloud digitale Souveränität nur mit Ablaufdatum bietet. Sie könne, etwa bei einem Handelskonflikt mit den USA, nur einige Monate unabhängig von Microsoft betrieben werden. Wie kann ein Staat darauf seine IT für die Innere Sicherheit oder das Gesundheitswesen aufbauen. Auch die Gematik mit dem Gesundheitsdienstleister Arvato, der zum Bertelsmann-Konzern gehört, steckt in der gleichen Falle.

Sichere datenschutzkonforme Cloudlösungen?

Wieder Zitat Netzpolitik.org: Microsofts Cloud-Services stehen seit Monaten wegen massiver Sicherheitsvorfälle in der Kritik. Und auch die Datenschutzkonferenz der Länder (DSK) bezweifelt, dass Microsoft 365 datenschutzkonform betrieben werden kann. Hintertüren in den Programmen von Microsoft sind wegen des geheimen Quellcodes erst zu finden, wenn sie von Hackern genutzt werden.

Und ein Hacker ist stets dabei, denn der Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act (Cloud Act) verpflichet US Firmen auf staatliche Anordnung hin Daten und Informationen offenzulegen - und das dürfen nicht die Daten der Menschen in Deutschland werden. Das meint auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages.

Wieder einmal wird gerade eine Chance auf eine Wechsel von Dauer vertan, denn CDU/CSU werden nach der nächsten Bundestagswahl das Ruder sicher nicht in Richtung Open Source stellen. Das hat ihre beschränkte Politik in München gezeigt.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/delos-cloud-mit-microsoft-in-die-digitale-abhaengigkeit/
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Tags: #DigitaleSouveränität #Linux #Ampel #DelosCloud #USA #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Netzneutralität #OpenSource #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Microsoft365 #Windows #Gematik #innereSicherheit

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Infostand vor der Amerika Gedenkbibliothek

Vernetzung auf dem Markt der Möglichkeiten

Mit 87 anderen Vereinen und Verbänden war Aktion Freiheit statt Angst e.V. gestern vor der Amerika Gedenkbibliothek in Berlin Kreuzberg präsent. Allen gemeinsam war das Ziel Menschen zu gewinnen, sie bei ihren Anliegen zu unterstützen. Dazu haben wir viele interessante Gespräche geführt.

Da der Markt der Möglichkeiten im Rahmen der Berliner Seniorenwoche stattfand, lag der Altersdurchschnitt der Menschen wahrscheinlich über 60. Insofern ist es auch nicht verwunderlich, dass unsere Warnungen vor dem Datenklau durch GAFAM (Google, Amazon, Facebook, Apple, Microsoft) sofort verstanden wurden. Viele GesprächspartnerInnen waren dagegen gesichert, denn wie sie uns zeigten, hatten sie keine Smartphones und waren mit ihren "nur"-Telefonen auch voll zufrieden.

Aber auch wir haben gestern was gelernt. So konnten wir die Aktiven vom BAUMENTSCHEID kennenlernen. Sie beklagen, dass die Pläne des rot-rot-grünen Senats für eine klimagerechte Förderung des "Grün" in der Stadt von der jetzt regierenden CDU - wie auch die Entwicklung und der Bau sicherer Radwege - gestoppt wurde. Nun muss es einen Volksentscheid - einen BAUMENTSCHEID geben. Sie fordern:

Berlin bis 2035 wetterfest machen - mit unserem #BäumePIusGesetz. Berlins Grünflächen und Bäume brauchen Schutz und Raum. Kühlere und grünere Straßen nützen uns allen. Damit können wir Stadtviertel auch bei Hitze bewohnbar halten. Beton und Asphalt müssen weniger werden, mehr Entsiegelung, Regenwasser auffangen und nutzen. Sie prangern an

  • 6.000 Bäume werden jährlich in Berlin gefällt, aber nicht mal 2.500 werden gepflanzt.
  • In Deutschland gibt es 18 mal mehr Hitze- als Verkehrstote.

Wir werden später an anderer Stelle über diese wichtige Initative berichten. Auch hinweisen wollen wir auf ein, bzw. zwei wohl insgesamt über 40m langes Transparent, welches in den Gängen zum Catering die Entwicklung des Wissens über den Klimawandel von 1800 bis 2100 (ab 2024 geschätzt) und die jeweilige CO2-Konzentration in der Atmosphäre darstellt.

Außerdem wollen wir uns heute bei den KollegInnen der ZLB - Amerika Gedenkbibliothek für die freundliche Aufnahme bedanken, in dem wir ihre Wünsche nach einer wirklichen zentralen Landesbibliothek in dem ersten Bild der Eindrücke vom Tage hier dokumentieren. Die ZLB würde gern ins Stadtzentrum umziehen.

Mehr dazu bei der Suche nach https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=MdM&sel=meta

Kategorie[26]: Verbraucher- & ArbeitnehmerInnen-Datenschutz Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Bh
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Tags: #Infostand #Aktivität #MdM #MarktderMöglichkeiten #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Ergonomie #Datenpannen #Datenskandale #Datenklau #GAFAM #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit

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Verbraucherzentrale NRW mahnt Meta ab

Wir sollen Versuchskaninchen für KI-Tools werden

Haben wir nun eine Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in der EU oder nicht? Der US Internetkonzern Meta mit Facebook, Instagram und WhatsApp will diese scheinbar weiter ignorieren. Kürzlich hatte das Unternehmen angekündigt, dass die Inhalte von Millionen von Nutzern seiner Plattformen Facebook, Instagram und Threads für das Training von KI-Modellen genutzt werden sollen.

Das sollte schon ab dem 26. Juni passieren. Nun hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen den Konzern deshalb abgemahnt. Damit ist die Absicht aufgeschoben aber nicht aufgehoben.

Warum ist das Vorgehen von Meta eine Gefahr?

Erst einmal ist es nach der DSGVO verboten, die Daten der Nutzer ohne deren "informierte und freiwillige Einwilligung" zu nutzen. "Informiert" heißt, der Nutzer muss auf die Tatsache und die Gründe und Folgen der Speicherung hingewiesen werden und "freiwillig" heißt wirklich freiwillig und nicht im Tausch für die Nutzung des angebotenen Dienstes.

Außerdem und ganz wichtig: Es handelt sich um Informationen, die massenhaft geschützte personenbezogene Daten enthalten und sogar um sehr sensible, wie etwa zur sexuellen Orientierung oder ethnischen Herkunft. Darüber hinaus können mit diesen Daten Persönlichkeitsprofile angelegt werden. Und genau dies soll ja mit KI-Tools trainiert werden.

Wie geht es weiter?

Die Abmahnung richtet sich gegen Meta Platforms Ireland Limited, die Meta in der EU vertritt. Christine Steffen von der Verbraucherzentrale NRW sagt im Interview mit der JW: Meta hat angekündigt, seine Datenschutzrichtlinie zu ändern, und stützt das auf "das berechtigtes Interesse". Dem tritt die Verbraucherzentrale entgegen.

Die Möglichkeiten der Nutzer gegen die Absichten des Konzerns vorzugehen sind schwer zu finden und kompliziert einzustellen. Teilweise ist eine "Erlaubnis" schon voreingestellt und der Nutzer muss dann erst den Schalter zum Ausschalten finden. Die Verbraucherzentrale hat auch bereits jetzt vor dem 26.6. Einstellungen gefunden, die scheinbar testweise schon online sind.

Wir schlagen seit mehr als 10 Jahren allen Nutzern von Facebook, Instagram und WhatsApp vor, auf die Dienste dieser Datenkraken zu verzichten. Es gibt so viele freie und kostenlose offene Programme, die eine ähnliche Funktionalität bieten, ohne dass sie auf unsere persönlichen Daten zugreifen ...

Mehr dazu bei https://www.jungewelt.de/artikel/477463.datenschutz-versus-ki-training-meta-stellt-die-nutzer-vor-vollendete-tatsachen.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Bc
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Tags: #Verbraucherzentrale #NRW #Meta #Facebook #Instagram #WhatsApp #AI #KI #Datenklau #Persönlichkeitsprofile #Einwilligung #freiwillig #informiert #Datenkraken #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #OpenSource #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Diskriminierung

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Happy Patchday bei Microsoft

Updates dringend notwendig

Zum Patchday im Juni nennt Microsoft mehrere Lücken im aktuellen Level der Updates. Die Admins von Windows- und Windows-Server-Systemen werden aufgefordert sicherzustellen, dass die Updatefunktion aktiv ist und die aktuellen Sicherheitspatches installiert sind.

Genannt werden folgende Sicherheitslücken:

  • eine "kritische" Schwachstelle (CVE-2024-30080) im Microsoft-Message-Queuing-Service (MSMQ),
  • bei (CVE-2024-35255 "hoch") können sich Angreifer unter anderem in Azure höhere Nutzerrechte verschaffen,
  • Microsoft Dynamics 365 Business Central ist für Schadcode-Attacken (CVE-2024-35249 "hoch") anfällig,
  • auch Office (CVE-2024-30102 "hoch") und Outlook (CVE-2024-30103 "hoch") können als Schlupfloch für Schadcode dienen.

Wir verweisen einfach auf den Schlusssatz unseres gestrigen Artikels, in dem es um die gesperrte Windows Installation ohne Microsoft Cloud Konto ging: Wer will schon ein Betriebssystem, welches ständig "nach Hause telefoniert". Wir wollen schließlich nicht dauerhaft die Sklaven der Internetgiganten, GAFAM (Google, Amazon, Facebook, Apple, Microsoft) bleiben, "Meine Daten gehören mir".

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Patchday-Schadcode-kann-sich-auf-Windows-Servern-wurmartig-ausbreiten-9758875.html
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Microsoft macht uns das Leben schwer

Nur noch eine Möglichkeit für lokales Konto

Das Leben ohne eine Microsoft-Konto wird immer schwerer. Die vorletzte Möglichkeit zur lokalen Installation von Windows 11 wurde nun vom Konzern blockiert. Damit sollen nach Ansicht von Microsoft noch mehr Menschen von den "Vorzügen" von der Nutzung seiner Cloud-Dienste und -Konten "überzeugt" werden.

Bis vor wenigen Tagen konnte man bei der Windows 11 Installation ein nicht existierendes Konto wie z.B. "Windows" oder "Microsoft" und ein beliebiges (ungültiges) Passwort eingeben. Dieser Weg ist nun blockiert. Bisher kam der Hinweis, dass das Konto aus Sicherheitsgründen gesperrt sei und anschließend konnte man ein lokales Konto einzurichten. Jetzt bricht die Installation an dieser Stelle ab.

Gewußt wie

Heise.de weist auf die letzte Möglichkeit hin, die nicht so einfach ist wie die oben aber auch nur aus 3 Schritten besteht. Um Windows 11 mit einem lokalem Konto ohne Cloud zu installieren, kappt man bei der Installation die Netzwerkverbindungen. Windows merkt dies und weist daraufhin, dass keine Internetverbindung besteht. Drückt man nun die Tastenkombination Shift (Umschalten) und gleichzeitig F10 öffnet sich die Eingabeaufforderung von Windows. Dort gibt man den Befehl oobe\bypassnro ein und das Windows-Setup startet erneut. Nun hat man nach der erneuten Länder- und Tastatureinstellung erneut die Möglichkeit ein Konto einzurichten, allerdings zusätzlich mit der Option "Ich habe kein Internet". Damit ist das Anlegen eines lokalen Kontos möglich.

Bessere Alternative(n)

Auch diese letzte Möglichkeit wird sicher irgendwann dicht gemacht und deshalb schlagen wir vor, gleich zu einem freien und offenen Betriebssystem wie Linux zu wechseln. Wer will schon ein Betriebssystem, welches ständig "nach Hause telefoniert". Wir wollen schließlich nicht dauerhaft die Sklaven der Internetgiganten, GAFAM (Google, Amazon, Facebook, Apple, Microsoft) bleiben, "Meine Daten gehören mir".

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Microsoft-blockiert-weiteren-Weg-zur-Windows-Installation-mit-lokalem-Konto-9756226.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3B6
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Wechsel im BfDI

Es gibt viel zu tun ...

... meint Netzpolitik.org mit Blick auf die anstehenden Aufgaben der neuen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Louisa Specht-Riemenschneider. Im Gegensatz zum vorvorgien Datenschutzbeauftragten Peter Schaar war der ausscheidende Ulrich Kelber mehr "von Pragmatismus" geprägt. Nun kann man hoffen mit Frau Louisa Specht-Riemenschneider als ausgewiesene Professorin für Datenschutz wieder mehr Aktivität in diesem Amt zu erleben.

"Bleiben Sie entschlossen", mit diesen Worten gratulierte Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt der Juristin zur Wahl, schreibt Netzpolitik.org. Hoffen wir auch darauf. Als Großbaustellen stehen ihr mindestens folgende Aufgaben bevor:

[Gesundheitsdigitalisierung](https://netzpolitik.org/tag/gesundheitsdigitalisierung/) und alles was damit zusammen hängt, wie die Zwangs-ePA ab 1.1.25,
die Kontrolle von Bundesbehörden, was ihre originäre Hauptaufgabe ist,
die Vorgaben des[ Europäischen Gerichtshofes zur Speicherung von Fluggastdaten](https://netzpolitik.org/2022/fluggastdatenspeicherung-weitere-urteile-in-deutschland-stehen-an/) sind bislang nicht umgesetzt,
der Streit zwischen Justiz- und Innenministerium um die [Vorratsdatenspeicherung](https://netzpolitik.org/2024/vorratsdatenspeicherung-wenn-die-abwehrfront-broeckelt/) muss "irgendwann" mal beigelegt werden,
laut Koalitionsvertrag soll eine [Überwachungsgesamtrechnung](https://netzpolitik.org/2024/ueberwachungsgesamtrechnung-jetzt-gehts-los/) durchgeführt werden und dazu wird eine Freiheitskommission eingesetzt. Da hätte sie sicher mehr als ein Wörtchen mitzureden.
Für ihr 2. Aufgabengebiet wäre entscheidend, dass wir ein Transparenzgesetz erhalten, das diesen Namen endlich verdient.

Na dann mal los!

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/datenschutz-und-informationsfreiheit-drei-grossbaustellen-fuer-die-neue-bundesbeauftragte/
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