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05.12.2024 Für menschenrechtsbasierte Asylpolitik

Offener Brief zur Innenministerkonferenz

Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche e.V. hat in einem Offenen Brief an die Innenministerkonferenz gefordert das Kirchenasyl zu achten. Dieser Aufruf wird bereits von 68.000 Menschen in Deutschland unterstützt. Auch Aktion Freiheit statt Angst e.V. hat sich bereits mehrmals für den Schutzstatus des Kirchenasyls eingesetzt.

Die Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche und Vorstandsvorsitzende der Ökumenischen BAG Asyl in der Kirche schreibt an die Innenminister:

Sehr geehrte Bundesinnenministerin Faeser, sehr geehrte Innenministerinnen, sehr geehrte Innenminister,

Der Schutz des Kirchenasyls ist Kirchengemeinden und Vertreter*innen der Zivilgesellschaft ein Anliegen: über 68.000 Menschen haben unsere WeAct! Petition „Hände weg vom Kirchenasyl – Schutz für geflüchtete Menschen bewahren!“ unterschrieben. Gerne hätten wir Ihnen die Petition persönlich im Rahmen der IMK überreicht. Stattdessen wenden wir uns nun in diesem Offenen Brief an Sie, um Sie auf das Anliegen von über 68.000 Unterzeichnenden aufmerksam zu machen.

Seit einigen Monaten steht das Kirchenasyl verstärkt unter Druck. Behörden missachteten den kirchlichen Schutzraum – es kam zu Abschiebungen und Abschiebeversuchen, andere Kirchengemeinden berichten von Drohungen der Ausländerbehörden, Kirchenasyl zwangsweise zu beenden. All das geschieht nicht im luftleeren Raum!

Aktuell -und womöglich durch den anstehenden Wahlkampf noch befeuert - werden Forderungen nach der Abschaffung des individuellen Rechts auf Asyl, der Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten und Abschiebungen um jeden Preis diskutiert. Vorletztes Wochenende beschloss die AFD Bayern auf ihrem Parteitag eine Resolution zur sogenannten Remigration. Dass das im aktuellen politischen und gesellschaftlichen Klima möglich ist, ist mehr als besorgniserregend.

Wir treten ein für die Wahrung von Grundrechten, Menschenwürde und den Schutz unserer Demokratie. Kirchenasyl zu gewähren, also Menschen in besonderer Not vor einer Abschiebung zu bewahren, ist unser Ausdruck dessen.

Gemeinsam mit über 68.000 Unterstützer*innen appellieren wir daher an Sie:

  • Schützen Sie Kirchenasyle vor Räumungen!
  • Ermöglichen Sie, dass in Härtefällen weiterhin die Möglichkeit besteht, Geflüchtete vor schweren Menschenrechtsverletzungen zu schützen!
  • Setzen Sie sich ein für eine menschenrechtsbasierte Asyl- und Migrationspolitik, in der die Würde des Menschen nicht verhandelbar ist.

Mehr dazu bei https://kirchenasyl.de/offener-brief-zur-innenministerkonferenz-2024/
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12.04.2024 Offener Brief zur Reform des §129 StGB

Klimaproteste als "kriminelle Vereinigung"?

Amnesty International fordert dazu auf, einen Offenen Brief an Justizminister Buschmann zu unterschreiben und zu fordern, dass FRIEDLICHER PROTEST NICHT KRIMINALISIERT WERDEN DARF! Veränderung braucht Protest! Sei es bei Pride-Demos fur LGBTI-Rechte, Demos für Antirassismus oder Klimagerechtigkeit. Doch gerade "störender" oder "unbequemer" Protest wird in Deutschland als kriminell abgestempelt.

Amnesty schreibt: In Deutschland wird der Paragraf 129 aus dem Strafgesetzbuch auf Bildung einer "kriminellen Vereinigung" benutzt, um unliebsame Proteste zu verfolgen. Davon sind aktuell auch Klimaaktivist*innen der Letzten Generation betroffen. Wir fordern zum Schutz der Versammlungsfreiheit eine Reform des §129 StGB!

Warum ist der §129 StGB aus Sicht der Menschenrechte so problematisch

Schon ein anfänglicher Verdacht erlaubt es den Ermittlungsbehörden, einschneidende Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen oder Überwachungsmaßnahmen zu ergreifen. Diese sind außerdem nicht auf die konkreten Tatverdächtigen beschränkt, sondern können ihr gesamtes Umfeld betreffen. All das hat nicht nur extreme Konsequenzen für die unmittelbar Betroffenen, sondern wirkt abschreckend auf ganze Bewegungen und ist deshalb ein Angriff auf die Zivilgesellschaft.

Wir fordern:

  • Es muss sichergestellt werden, dass § 129 StGB nicht gegen friedliche Protestierende angewandt wird.
  • Das Justizministerium muss kriminalisierende Aussagen und Forderungen nach Strafverfolgung nach § 129 StGB unterlassen und sicherstellen, dass Protestierende nicht mehr kriminalisiert werden.
  • Das Justizministerium muss endlich einen Reformvorschlag vorlegen, der verhindert, dass § 129 StGB gegen politischen Protest benutzt wird.

Der Offene Brief an Minister Buschmann kann hier gelesen und unterschrieben werden.
Mehr dazu bei https://www.amnesty.de/protest-demonstrationen-schuetzen-protect-the-protest
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28.11.2023 Offener Brief für Julian Assange

Journalismus ist kein Verbrechen

Genau heute vor einem Jahr erschien ein Offener Brief an die US Regierung und die Weltöffentlichkeit. Herausgeber sind die Chefredakteure und Herausgeber von

  • »New York Times«
  • »Guardian«
  • »Le Monde«
  • SPIEGEL
  • »El País«

Diese Zeitungen haben über viele Jahre die Erkenntnisse von Wikileaks veröfffentlicht. Doch keine dieser Medien wurde von den USA wegen der Veröffentlichungen von Militärgeheimnissen angeklagt, noch nicht einmal angemahnt. Julian Assange wird dagegen seit mehr als 14 Jahren seiner Freiheit beraubt und durch den Espionage Act von 1917 mit 175 Jahren Haft bedroht.

In dem Offenen Brief heißt es

Heute vor zwölf Jahren, am 28. November 2010, haben unsere fünf Redaktionen in Zusammenarbeit mit WikiLeaks eine Serie von Enthüllungsgeschichten veröffentlicht, die weltweit Schlagzeilen machten. Die diplomatischen Depeschen, eine Sammlung von 251.000 vertraulichen Nachrichten des US-Außenministeriums, entlarvten Korruption, diplomatische Skandale und Spionageaffären von internationalem Ausmaß. ...

Aber heute äußern wir uns gemeinsam, weil wir zutiefst besorgt darüber sind, dass Julian Assange noch immer verfolgt wird, weil er geheimes Material beschafft und veröffentlicht hat. ... Das US-Justizministerium nutzte das alte Anti-Spionage-Gesetz von 1917, einst gedacht für die Verurteilung von Spionen während des Ersten Weltkriegs. Es wurde nie zuvor angewendet, um einen Herausgeber oder Journalisten vor Gericht zu stellen.

Die Anklage gegen Assange ist ein gefährlicher Präzedenzfall und ein Angriff auf die Pressefreiheit. Es zählt zu den Kernaufgaben von Journalistinnen und Journalisten in demokratischen Staaten, Fehler von Regierungen zu kritisieren. Sensible Informationen zu beschaffen und zu publizieren, wenn das im öffentlichen Interesse liegt, ist Teil unserer täglichen Arbeit. Wer diese Arbeit kriminalisiert, schwächt den öffentlichen Diskurs und damit die Demokratie.

Zwölf Jahre nach den Botschaftsdepeschen ist es an der Zeit für die US-Regierung, die Verfolgung von Julian Assange wegen der Veröffentlichung geheimer Dokumente einzustellen. Denn Journalismus ist kein Verbrechen.

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland stellt auf Nachfrage der Linken Abgeordneten Sevim Dağdelen dazu fest:
Die Zuständigkeit für das Verfahren liegt bei der britischen Justiz. Die Bundesregierung achtet die Unabhängigkeit der Justiz. Sie hat keinen Zweifel daran, dass die britische Justiz rechtsstaatliche Prinzipien anwendet und die Menschenrechte achtet. Zu laufenden Verfahren sowie den Inhalten vertraulicher Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Regierungen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. https://dserver.bundestag.de/btd/20/089/2008966.pdf

Wir demonstrieren weiter jeden 1. und 3. Donnrstag von 18-20h vor der US Botschaft am Brandenburger Tor. Macht mit!

Außerdem: Verleihung KONRAD-WOLF-PREIS 2023, AdK Berlin

Julian Assange hat wieder einen Preis zuerkannt bekommen, diesmal von der Akademie der Künste, - was außergewöhnlich ist, da der Konrad-Wolf-Preis sonst nur für Künstler vergeben wird. Am 22. Oktober nahm Stella Assange den Preis in Berlin entgegen. Viele Berliner "Free Assange“ Aktivisten waren natürlich vor Ort , auch um die Anwesenden zu informieren.

Hier ist der vollständige Wortlaut der Jury-Begründung für den Preis nachzulesen https://www.adk.de/de/news/?we_objectID=65558
Auf der Website der ADK ist das Video der gesamten Veranstaltung bis auf den Vorfilm verlinkt https://www.adk.de/de/programm/index.htm?we_objectID=65629

Mehr dazu bei https://www.spiegel.de/ausland/offener-brief-zu-julian-assange-journalismus-ist-kein-verbrechen-a-b846f4af-6ceb-46bd-aa6f-11ad4874d985
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15.09.2023 Offener Brief gegen EU-Chatkontrolle

80 NGOs gegen EU-Chatkontrolle

Nicht nur in den Staaten der EU, sondern weltweit existiert eine Bewegung gegen die Pläne der EU das Internet mit einer "Chatkontrolle" zu regulieren. Wie netzpolitik.org berichtet, warnt ein internationales Bündnis von Nichtregierungsorganistionen vor den Überwachungsplänen der EU. Die Verordnung gefährde Freiheit und Sicherheit aller Internetnutzer*innen, sagen mehr als 80 NGOs aus Afrika, Asien, Europa, Latein- und Südamerika sowie den USA.

Unter dem Deckmantel einer Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern soll künftig die anlasslose Massenüberwachung von Millionen von Menschen in der EU - und darüber hinaus - möglich sein. Der jetzt vorliegende Entwurf könnte

  • Firmen dazu zwingen, die digitale Kommunikation von jedem zu scannen,
  • die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gefährden,
  • zu einer verpflichtenden Ausweiskontrolle vor der Internetnutzung führen.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV), Mitunterzeichner des Offenen Briefs, hält das Vorhaben auch für unvereinbar mit der Grundrechtecharta der EU. "Sehenden Auges und wider besseres Wissen nehmen die EU-Co-Gesetzgeber in Kauf, eine Verordnung zu verabschieden, die der EuGH sofort wieder einkas­sieren müsste", sagt Rechtsanwalt Dr. David Albrecht gegenüber netzpolitik.org.

EU Kommission bleibt beratungsresistent

Seit den Auseinandersetzungen um die Chatkontrolle in der EU haben neben der Zivilgesellschaft auch renommierte Wissenschaftler:innen und auch auch IT-Wirtschaftsverbände und der juristische Dienst des Rates die EU-Staaten vor einer solchen Verordnung gewarnt.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/chatkonrolle-weltweite-warnung-vor-ueberwachungsplaenen-der-eu/i
und alle unsere Artikel zur Chatkontrolle https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=chatkontrolle&sel=meta
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Tags: #EU #Chatkontrolle #offenerBrief #NGOs #weltweit #E2E #scannen #mitlesen #Inhaltskontrolle #Ausweiskontrolle #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Smartphone #Handy #Grundrechtecharta #EuGH

aktionfsa@diasp.eu

13.09.2023 Offener Brief von Verfassungsrechtlern

"Bundesregierung muss sich an die Verfassung halten"

So lautet die Forderung von bekannten Verfassungsrechtlern, die morgen in einem Offenen Brief an die Bundesregierung erläutern, warum die "Letzte Generation" recht hat. Wie t-online schreibt, haben bereits knapp 60 Professoren aus ganz Deutschland den Offenen Brief unterschrieben, es sollen noch weitere Unterzeichner dazukommen.

Prof. Dr. Markus Krajewski, einer der Initiatoren, hat im Gespräch mit t-online betont, im Grunde nichts mit der "Letzten Generation" zu tun zu haben. Prof Krajewski: "Wir wollen auf gar keinen Fall konkrete Aktionen der 'Letzten Generation' rechtfertigen. Aber ihr Anliegen ist legitim. Die Bundesregierung muss sich an die Verfassung halten. Und ein verbesserter Klimaschutz ist Vorgabe der Verfassung."

"Die 'Letzte Generation' hat fachlich recht, wenn sie sagt, dass die Bundesregierung durch die Verfassung zu Klimaschutzmaßnahmen verpflichtet ist."

Der Brief soll morgen auf dem "Verfassungsblog" erscheinen, einem bekannten Fachblog für Verfassungsfragen. Die Absicht mit dem Offenen Brief ist vor allem darauf hinzuweisen, dass die aktuelle Diskussion wieder in konstruktive Bahnen gelangt. Es geht schon lange nicht mehr um die Frage des ob, sondern darum welche Maßnahme am dringendsten und am effektivsten sind. Nichtstun ist dabei die teuerste Lösung, wie Waldbrände und Überschwemmungen in den letzten Jahren gezeigt haben.

Passend dazu möchten wir an dieser Stelle auf den weltweiten Klimastreik von Friday for Future am Fr., 15.9. ab 12h in Berlin am Brandenburger Tor hinweisen.
https://fridaysforfuture.de/klimastreik

Mehr dazu bei https://www.t-online.de/region/berlin/id_100234486/klima-verfassungsexperte-letzte-generation-hat-recht-.html
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elijahu@pod.geraspora.de

Werter Journalist,

wenn du weiterhin Twitter benutzt und deine Leser und Hörer mit deinem Content und mit allerlei »Weitersageknöpfchen« für deinen Content zu Twitter lockst, finanzierst du damit über Werbeeinblendungen zu deinem Content ganz genau diejenigen Leute, die du sonst ohne Ende als Faschisten oder Rechtspopulisten bezeichnest. Es könnte durchaus passieren, dass das ein ganz kleines bisschen an der Glaubwürdigkeit deines triefenden Gesinnungsjournalismus kratzt.

Nur, um das mal angemerkt zu haben.

Grüße auch…

Detail aus der Heise-Website zu diesem Artikel: Teile diesen Beitrag, diverse S/M-Links mit den zugehörigen Symbolen, darunter auch der Vogel von Twitter

…an die extrabreit beingespreizten Reichweitenhuren aus der Karl-Wiechert-Allee, die unter so einem Beitrag auch noch ihre Leser dazu auffordern, diese Tintenkleckserei auf Twitter weiterzusagen.

Kein Grund für euren Dank wegen dieses Hinweises

Elias

PS: Wenn ich doch nur darauf hoffen könnte, dass es demnächst durch die so genannte »Künstliche Intelligenz« ein bisschen intelligenter würde!

Zweitverwertet von meiner Homepage | #ElonMusk #Journalismus #OffenerBrief #SocialMedia #Twitter

aktionfsa@diasp.eu

08.07.2023 Wissenschaftler erklären Chat-Kontrolle für wirkungslos

Appell von Wissenschaftlern sollte gehört werden

Am 4. Juli 2023 haben Wissenschaftler:innen und Forschenden zur vorgeschlagenen EU-Verordnung zum sexuellen Missbrauch von Kindern eine Gemeinsame Erklärung an den Rat und das Parlament der EU verschickt. Darin führen sie erneut die Kritik auf, die bereits von vielen zivilen Organisationen gegen eine EU-Chatkontrolle genannt wurde.

Detailliert begründen sie warum diese Maßnahmen die Sicherheit im Internet schwächen und dem angeblichen Ziel nicht dienlich sein können. Sie kommen zu dem Schluss:

Wir warnen daher eindringlich davor, diese oder ähnliche Maßnahmen zu verfolgen. Ihr Erfolg angesichts der aktuell verfügbaren und absehbaren Technologie ist ausgeschlossen, und ihr Schadenspotenzial ist erheblich.

Als besonders gefährlich heben sie, wie netzpoltik.org in der Übersetzung des Offenen Briefes schreibt, folgende Punkte hervor:

  • Die gewählte Technologien zur Erkennung haben schwere Mängel und sind anfällig für Angriffe.
  • Die Auswirkungen einer Schwächung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung werden in vielen Bereichen, inbesondere bei Banken aber auch im normalen Internethandel und natürlich auch bei der privaten Kommunikation, unsere Nutzungsmöglichkeiten des Internets schwer beeinträchtigen.
  • Effektivität: Wir haben ernsthafte Bedenken, ob die von der Verordnung beschriebenen Technologien wirksam wären: Täter:innen wären sich ihrer bewusst und würden auf neue Techniken, Dienste und Plattformen ausweichen, um CSAM-Informationen auszutauschen und dabei der Entdeckung zu entgehen.
  • False Positives: Die vorgeschlagene Verordnung wird auch die Meinungsfreiheit von Kindern beeinträchtigen, da ihre Gespräche ebenfalls Alarme auslösen könnten.

Wenn es bei dem geplanten Vorhaben wirklich um den Schutz von Kindern gehen würde, müsste das Projekt nach dieser Analyse eingestellt werden.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/offener-brief-der-wissenschaft-das-client-side-scanning-ist-zum-scheitern-verurteilt/
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#Kiel #LetzteGeneration #LG #OmasGegenRechts #OffenerBrief


Kielhub - 2023-06-23 11:39:15 GMT

Härtere Gangart?! Offener Brief der Kieler OMAS GEGEN RECHTS

Diesen Brief haben die Kieler OMAS GEGEN RCHTS heute an Daniel Günther, den Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein, geschickt:

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

wohl unter dem Eindruck der jüngsten Aktionen der „Letzten Generation“ kündigen Sie eine „härtere Gangart“ gegen die Klimaschützer:innen an. Wir als OMAS GEGEN RECHTS sprechen uns gegen eine Kriminalisierung der „Letzten Generation vor den Kipppunkten“ aus.

Zunächst einmal stellt sich uns die Frage, was in einem Rechtsstaat wie dem unseren eine „härtere Gangart“ bedeuten soll. Die Abfolge nach einer begangenen (!) Straftat ist klar definiert: Von der Feststellung des Straftatbestandes durch eine Anzeige, bzw. die Staatsanwaltschaft , über Ermittlungen und Strafprozess mit dem Ergebnis einer Sanktionierung durch ein Gericht ist sichergestellt, dass Straftaten geahndet werden. Was eine Straftat ist und wie sie sanktioniert wird, entscheidet eine von politischen Vorgaben unabhängige Justiz. Es erschreckt uns zutiefst, dass Sie jetzt in nachgerade populistischer Tonart diesen rechtsstaatlichen Kern unseres Gemeinwesens in Frage stellen wollen.

Ihre markigen Worte mögen bei manchen gut ankommen. Wir möchten Sie jedoch daran erinnern, dass bereits jetzt Aktivist:innen der Letzten Generation vermehrt gewalttätigen Übergriffen ausgesetzt sind. Als verantwortungsvoller Politiker sollten Sie es unbedingt vermeiden, solche Aktionen der Selbstjustiz noch zu ermutigen.

In Ihrem Statement sprechen Sie von „Machenschaften“ der letzten Generation und bewerten das Anliegen des Klimaschutzes als „Vorwand“. Dieser Sichtweise widersprechen wir ausdrücklich. Die „Letzte Generation“ fordert nichts, was nicht ohnehin durch internationale Abkommen, durch EU- und nationale Gesetzgebung längst hätte umgesetzt werden müssen. Die Aufgabe der Politik – und damit auch Ihre Aufgabe – ist es, die Lebensgrundlagen heutiger und künftiger Generationen zu sichern. Wenn Sie die derzeitige Politik realistisch betrachten, werden Sie, genau wie wir, feststellen, dass sich im Hinblick auf wirksame Maßnahmen zum Klimaschutz immer noch viel zu wenig tut. Erst gestern wurde in den Nachrichten verkündet, dass die Bundesregierung die angestrebten Klimaziele nicht durchsetzen wird, und dass das Erreichen der Klimaziele im Zweifel verschoben wird.

Wir fragen Sie, wo Ihre „härtere Gangart“ bleibt, wenn es darum geht sich deutlich für Maßnahmen zum Klimaschutz auszusprechen. Wo bleibt Ihr Einsatz gegen Steuerprivilegien für Flugbenzin? Wo bleibt Ihr Einsatz für einen bevorzugten Ausbau von Bahnen und Öffentlichem Nahverkehr? Wo bleibt Ihr Engagement gegen CO2 Ausstoß durch Luxusgüter wie überdimensionierte SUV , Yachten oder Privatflugzeuge? Wo bleibt Ihr Engagement für ein flächendeckendes Tempolimit und den Erhalt von Naturflächen?

Auch wir stehen den Aktionen der „Letzten Generation“ nicht unkritisch gegenüber und würden uns ein weniger offensives Vorgehen wünschen. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die vertretenen Anliegen mehr als berechtigt, sogar überlebensnotwendig sind.

Wir kennen Sie als maßvollen, vernünftigen Politiker und bitten Sie herzlich, nicht in die Tonart von Aiwanger, Söder oder der BILD-Zeitung zu verfallen. Nehmen Sie der „Letzten Generation“ den Wind aus den Segeln und machen Sie sich laut und deutlich für einen wirksamen Klimaschutz stark!

elijahu@pod.geraspora.de

⚠️ Einmal mehr ist es so weit: Ich bringe einen Text aus meinem kleinen Rotzeblögchen unverändert und in der dort gepflegten dudenfernen Rechtschreibung und Sprache. Menschen, die mit juckenden Ausschlag auf kreative Rechtschreibung und rotzige, manchmal auch sehr derbe Wortwahl reagieren, sollten genau jetzt mit dem Weiterlesen aufhören. ⚠️

Verdi!

Mit großem entzücken nehme ich es wahr, dass ihr euch endlich wieder darauf besinnt, dass man streiken muss, um nicht mit almosen und p’litisch geforderten und geförderten BRD-billiglöhnen abgespeist zu werden, sondern wenigstens einen ausgleich für die inflazjon zu erhalten. Eine weitere reallohnsenkung im stile der letzten zwanzig scheißjahre wäre einfach nur unerträglich.

Die damit verbundenen kleinen ärgerlichkeiten und nervereien nehme ich gern hin. Wenns nicht anders geht, gehts nicht anders.

Aber ich habe einen vorschlag für euch. Ihr braucht gar nicht die gesamte scheißüstra oder die gesamte deutsche bananenbahn zu bestreiken. Es ist völlig hinreichend, wenn ihr die fahrkartenkontrollöre streiken lasst und dazu deutlich genug (zum beispiel durch aushang an den stazjonen) kommuniziert, in welchem zeitraum das fahren zum „streik-nulltarif“ möglich ist. Dafür könnten euch die bürgerliche scheißpresse und eure feinde aus SPD, FDP, Grünen, AFD und CDU/CSU auch kaum mit realdadaistischer propaganda und beschimpfungen der marke „das ganze land in geiselhaft“ kommen, jedenfalls nicht so, dass ein normal denkender mensch das noch nachvollziehen oder gar glaubwürdig finden könnte. Der ausgeübte druck erfolgte dennoch genau an der richtigen stelle und wäre stark genug, und ein erfolg des streiks sehr wahrscheinlich. Wenn das nicht reichen sollte, ist immer noch eine weitere eskalazjon möglich.

Gern geschehen!

Euer Elias

(Wenn ihr weitere aufklärungen benötigt, wie der scheißkapitalismus funkzjoniert, stehe ich euch gern zur verfügung. Aber eigentlich solltet ihr das selbst wissen.)

#Üstra #DB #Nahverkehr #Fernverkehr #OffenerBrief #Streik #Verdi

aktionfsa@diasp.eu

20.09.2022 Offener Brief zu VDS und IP-Adressen Speicherung

Keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen!

Zusammen mit über 20 zivilgesellschaftlichen Organisationen wie Datenschutz- und Berufsverbände haben wir gestern in einem Offenen Brief an die Ampel-Koalition gewarnt, dass die von Bundesinnenministerin Faeser (SPD) geforderte Vorratsspeicherung von Internetadressen (IP-Adressen) zum Schutz von Kindern ungeeignet und ein schwerer Eingriff in unsere Grundrechte wäre. IP-Adressen können zur umfassenden Nachverfolgung der von einem Internetnutzer besuchten Internetseiten und infolgedessen seiner Online-Aktivität genutzt werden. Es drohten das Ende der Anonymität im Internet und unzumutbare Folgen etwa für Opfer von Gewalt- oder Sexualdelikten sowie von Presseinformanten und Whistleblowern.

Heute wird der EU-Gerichtshof mit einem Grundsatzurteil entscheiden inwieweit das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung mit EU-Recht vereinbar ist. Eine generelle IP-Vorratsdatenspeicherung ist europarechtlich nicht verboten, wird jedoch im Koalitionsvertrag abgelehnt. Aktuell herrscht beim Thema Vorratsdatenspeicherung Streit in der Ampel. Innenministerin Faeser will an dem Konzept einer anlasslosen Massenspeicherung von Kommunikationsdaten festhalten, während FDP und Grüne die anlasslose Vorratsdatenspeicherung abschaffen wollen. Ein Entwurf für eine neues deutsches Gesetz wird bereits zeitnah erwartet.

Deshalb wenden wir uns mit dem Offenen Brief gemeinsam mit 26 Nichtregierungsorganisationen und Expert:innen an Innenministerin Faeser, Justizminister Buschmann, Familienministerin Paus sowie an Bundesvorsitzende von SPD, Grüne und FDP.

  1. September 2022
    Offener Brief des Arbeitskreises gegen Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) und unterzeichnender Organisationen und Personen

    Sehr geehrte Frau Nancy Faeser, Bundesministerin des Innern und für Heimat,
    sehr geehrter Herr Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz,
    sehr geehrte Frau Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
    sehr geehrter Herr Lars Klingbeil, Bundesvorsitzender der SPD,
    sehr geehrter Herr Omid Nouripour, Bundesvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
    sehr geehrte Frau Ricarda Lang, Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
    sehr geehrter Herr Christian Lindner, Bundesvorsitzender der FDP

Die unterzeichnenden Organisationen und Personen dieses Briefs lehnen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung der IP-Adressen aller Bürger:innen ab und fordern Sie auf, den Koalitionsvertrag umzusetzen, die Freiheitsrechte der Bevölkerung zu schützen und langfristig den Weg einer massenüberwachungsfreien Politik einzuschlagen.
Stoppen Sie die Vorratsdatenspeicherung, schützen Sie Telefon- und auch Internetnutzer:innen!

Sie finden die Erstunterzeichnenden am Ende dieses Briefs.

Privatsphäre ist Grundrecht
Keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen!

Die aktuellen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung, deren Anwendung seit Juli 2017 nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen ausgesetzt sind, verpflichten öffentlich zugängliche Internetzugangsdienste zur pauschalen Speicherung aller IP-Adressen, die den Endnutzer:innen für eine Internetnutzung zugewiesen wurden, inklusive einer eindeutigen Kennung des Anschlusses, einer zugewiesenen Benutzerkennung sowie Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende der Internetnutzung. Im Falle von Internet-Sprachkommunikationsdiensten müssten auch die IP-Adressen des anrufenden und des angerufenen Anschlusses und die zugewiesene Benutzerkennungen gespeichert werden.

Am 20. September wird der Gerichtshof der Europäischen Union seine Entscheidung über das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verkünden. In den darauf folgenden Monaten geht es um die Erfüllung des Koalitionsvertrags [1]. Die Bundesregierung will sich laut Vertrag von der Überwachungspolitik der Vorgängerregierung konsequent abwenden und die „Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung so ausgestalten, dass Daten rechtssicher anassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können.“

Koalitionsvertrag einhalten!
Der Koalitionsvertrag schließt jede Form der anlasslosen Speicherung der Kommunikationsdaten der Bürgerinnen und Bürger aus. Das betrifft auch die von der Bundesinnenministerin erhobene Forderung [2] nach der Einführung einer anlasslosen und pauschalen IP-Vorratsdatenspeicherung. Wir rufen Sie auf, die Versprechen des Koalitionsvertrags gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern einzuhalten!

Schwerer Eingriff in die Grundrechte: IP-Daten bedingen Verfolgung und Profilbildung von Menschen
Regierungen, Parlamente und große Teile der Bevölkerung unterschätzen das Risiko von IP-Adressen für das tägliche Leben. In seinem Urteil aus Oktober 2020 (La Quadrature du Net) betont der EU-Gerichtshof die Sensibilität von IP-Daten: „Da die IP-Adressen jedoch insbesondere zur umfassenden Nachverfolgung der von einem Internetnutzer besuchten Internetseiten und infolgedessen seiner Online-Aktivität genutzt werden können, ermöglichen sie die Erstellung eines detaillierten Profils dieses Nutzers. Die für eine solche Nachverfolgung erforderliche Vorratsspeicherung und Analyse der IP-Adressen stellen daher schwere Eingriffe in die Grundrechte des Internetnutzers aus den Art. 7 und 8 der Charta dar und können abschreckende Wirkungen wie die in Rn. 118 des vorliegenden Urteils dargelegten entfalten.“
Zuletzt bestätigte eine Studie[3] zu Privatsphäre und IPv6-Adressen, dass IP-Adressen trotz Vorkehrungen zum Datenschutz eindeutige und dauerhafte Tracking-Identifikatoren sein können.

IP-Vorratsdatenspeicherung ist ungeeignet für den Schutz von Kindern
In Deutschland werden Forderungen nach massenhafter Speicherung von Kommunikationsdaten hauptsächlich mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt begründet. Im November 2021 hatte der Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung gemeinsam mit zehn weiteren Bürgerrechts- und Berufsverbänden dargelegt, warum Vorratsdatenspeicherung zum Schutz von Kindern ungeeignet [4] ist. Im Januar 2022 bestätigte eine Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage zudem, dass Vorratsdatenspeicherung nicht notwendig ist. Laut Daten des Bundeskriminalamts [5] konnten nur 3 % alle Fälle der „Nutzung, des Handels oder der Verbreitung von Kinderpornographie in den Jahren 2017 bis 2021“ aufgrund nicht vorhandener IP-Adressen nicht weiter verfolgt werden.
Im April 2022 kritisierte gegen-missbrauch e.V. [6]: „(…) das Problem ist nicht die [fehlende Vorratsdatenspeicherung], sondern, das[s] die Ermittlungsbehörden vom Personal und der Ausstattung noch im 19. Jahrhundert sind, und Täter:innen tatsächlich im Jahr 2022“.

*Vorratsdatenspeicherung hilft nicht für mehr Sicherheit *

Der Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung (AKV) betont in seiner Analyse [7] einer Studie[8] des Max-Planck-Instituts aus 2011:
„Dass Straftäter heutzutage oftmals elektronisch statt wie früher mündlich oder postalisch kommunizieren, bedeutet also nicht, dass die Benutzung der Kommunikationsnetze total nachvollziehbar sein müsste, wie es auch bei der mündlichen und postalischen Kommunikation nie der Fall gewesen ist.“ Der AKV hebt hervor: „Im Jahr 2020 wurde die Verbreitung pornografischer Schriften laut Kriminalstatistik zu 91,3% aufgeklärt - ohne dass eine Pflicht zur IP-Vorratsdatenspeicherung in Kraft ist!“
Die Studie kommt daher zu dem Ergebnis: „Insbesondere gibt es bislang keinen Hinweis dafür, dass durch eine umfängliche Verfolgung aller Spuren, die auf das Herunterladen von Kinderpornografie hindeuten, sexueller Missbrauch über den Zufall hinaus verhindert werden kann.“ (221f)
Umgekehrt gilt, dass anonyme Kommunikation Kinder schützt, indem sie anonyme Beratung, Selbsthilfe und Strafanzeigen ermöglicht.

Kinderschutz geht ohne Massenüberwachung
Anstelle von Massenüberwachung sind es gezielte und unmittelbare Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche schützen können. Dazu gehören bessere und schnellere gezielte Ermittlungen, Schutz- & Präventionskonzepte an Schulen und kirchlichen Einrichtungen sowie die Stärkung der Kompetenzen von Kontaktpersonen in Behörden, Beratungsstellen und öffentlichen Einrichtungen.

Vorratsdatenspeicherung trifft unschuldige Bürger:innen
Während sich Kriminelle technisch vor Massenüberwachung schützen können, würde eine pauschale Vorratsdatenspeicherung vor allem rechtstreu lebenden Menschen erfassen und schwer in ihren Grundrechten verletzen. Überwachung muss in einer Demokratie die Ausnahme bleiben und darf niemals zum Standard werden.

Recht auf vertrauliche Internetnutzung
Die vertrauliche und anonyme Internetnutzung ist für die Meinungs- und Informationsfreiheit unerlässlich. Eine generelle und verdachtslose Vorratsspeicherung unserer Identität und IP im Internet würde das Ende der Anonymität im Internet bedeuten. Sie würde es den meisten Bürger:innen unmöglich machen, das Internet frei vom Risiko staatlicher Beobachtung (z.B. auch wegen eines falschen Verdachts), missbräuchlicher Offenlegung durch Mitarbeiter:innen des Anbieters und versehentlichen Datenverlustes zu nutzen. Dadurch hätte eine IP-Vorratsdatenspeicherung unzumutbare Folgen, wo Menschen nur im Schutz der Anonymität überhaupt bereit sind, sich in einer Notsituation beraten und helfen zu lassen (z.B. Opfer und Täter:innen von Gewalt- oder Sexualdelikten), ihre Meinung trotz öffentlichen Drucks zu äußern oder Missstände bekannt zu machen (Presseinformanten, anonyme Strafanzeigen, ausländische Dissidenten). Bürger:innen müssen die Möglichkeit haben, sich anonym mit Journalist:inn:en, Behörden, Anwaltskanzleien, Beratungsstellen und Ärzt:inn:en auszutauschen, ohne dabei rückverfolgt werden zu können.

Massenüberwachungsfreie Politik
Wir fordern Sie auf, den Koalitionsvertrag umzusetzen, die Freiheitsrechte der Bevölkerung zu schützen und langfristig den Weg einer massenüberwachungsfreien Politik einzuschlagen.
Stoppen Sie die Vorratsdatenspeicherung, schützen Sie Telefon- und auch Internetnutzer:innen!

Erstunterzeichnende Organisationen und Personen
• Aktion Freiheit statt Angst e.V.
• AlgorithmWatch
• Deutsche Aidshilfe
• Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD)
• DFJV Deutscher Fachjournalisten-Verband AG
• DieDatenschützerRhein-Main
• Digitalcourage e.V.
• Digitale Gesellschaft e. V.
• Dr. Rolf Gössner, Jurist/Publizist, Kuratoriumsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte
• Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e. V.
• freiheitsfoo / freiheitsfoo.de
• Humanistische Union e.V.
• Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
• mailbox.org – Heinlein Hosting GmbH
• Monique Hofmann – Bundesgeschäftsführerin Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di
• Netzwerk Recherche
• Neuen Richtervereinigung e.V., Bundesvorstand
• openPetition
• Peter Leppelt – Mitglied des Digitalrat Niedersachsen
• Prof. Dr. Clemens Arzt – FÖPS Berlin - Forschungsinstitut für öffentliche und private Sicherheit (Gründungsdirektor)
• Prof. Dr. Fredrik Roggan – Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg
• Prof. Dr. Ira Diethelm – Carl von Ossietzky Universität
• Prof. Dr.-Ing. Tibor Jager – Bergische Universität Wuppertal
• Prof. Thorsten Holz – CISPA Helmholtz Center for Information Security
• Reporter ohne Grenzen e. V. / Reporters Without Borders (RSF) Germany
• Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV)

Fußnoten:
1 https://www.spd.de/koalitionsvertrag2021/
2 https://www.deutschlandfunk.de/nancy-faeser-spd-innenminister-konferenz-sicherheit-katastrophenschutz-100.html
3 https://dl.acm.org/doi/10.1145/3544912.3544915
4 http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/799/1/lang,de/
5 https://dserver.bundestag.de/btd/20/005/2000534.pdf#page=39
6 https://twitter.com/echo_pbreyer/status/1518620276648558592
7 http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/537/55/lang,de/%20
8 https://grundrechte.ch/2013/MPI_VDS_Studie.pdf

Mehr dazu bei http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/800/79/lang,de/
Kategorie[27]: Polizei&Geheimdienste Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3pM
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8150-20220920-offener-brief-zu-vds-und-ip-adressen-speicherung.htm
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aktionfsa@diasp.eu

18.08.2022 Für die Abschaffung von "Ersatzfreiheitsstrafen"

Richtigstellung vom Justizminister gefordert

Das Grundrechtekomitee informiert uns in seinem aktuellen Newsletter über einen Offenen Brief an Justizminister Buschmann. Darin wird dieser kritisiert falsche Aussagen im Zusammenhang mit der geplanten Abschaffung von "Ersatzfreiheitsstrafen", also z.B. gegen Schwarzfahrer, gemacht zu haben. Aktion Freiheit statt Angst hat sich schon mehrmals für die Abschaffung, bzw. Umwandlung von "Ersatzfreiheitsstrafen" in Ordnungswidrigkeiten ausgesprochen.

Worum geht es?

Der Offene Brief nimmt Bezug auf ein Interview mit der Funke Mediengruppe, erschienen im Artikel „Buschmann prüft geringere Strafen fürs Schwarzfahren“, am 17. Juli 2022 in der WAZ. Im Rahmen dieses Interviews wurden auf Basis seiner Aussagen falsche Informationen veröffentlicht. Aufgegriffen von AFP und Reuters fanden diese weite Verbreitung.

Kritisiert wird seine falsche Aussage: Schweden habe „die Ersatzfreiheitsstrafe so gut wie abgeschafft, und dann gemerkt, dass die Zahlung von Geldstrafen heftig ins Stocken geraten ist.

Richtig ist viel mehr: Schweden hat die Ersatzfreiheitsstrafe nie vollständig abgeschafft und führt sie dementsprechend auch jetzt nicht wieder ein, um eine Art „Experiment“ rückgängig zu machen. Das schwedische System ist so konzipiert, dass auf das Mittel der Inhaftierung bei nicht bezahlten Geldstrafen nur äußerst selten zurückgegriffen wird, ein System, das seit Jahrzehnten so funktioniert.

Daten der frühen 1980er Jahre zeigen, dass damals pro Jahr etwa 29 Personen inhaftiert wurden, und für das Jahr 2019 zeigen Daten, dass von 63.658 Fällen, in denen eine Geldstrafe verhängt wurde, 13 Personen ins Gefängnis mussten, weil sie ihre Strafen nicht bezahlt hatten.

Aktuelle Zahlen: Zwischen Januar 2017 und September 2022 wurden nur 47 Fälle an die Staatsanwaltschaft verwiesen, bei denen eine Inhaftierung in Frage kam. In Schweden werden nur Menschen inhaftiert, die ihre Strafzahlung verweigern, nicht aber solche, die sie nicht bezahlen können.

Auch Buschmanns Aussage: "Studien zeigen, dass Betroffene oft erst dann zahlen, wenn sie merken, dass tatsächlich das Gefängnis droht." ist falsch und reproduziert nur eine seit Jahrzehnten wiederholte, aber empirisch nicht abgesicherte Meinung, dass die Drohung mit Inhaftierung zur Zahlung führen würde. Nur 15 % der Personen in Ersatzfreiheitsstrafen verfügen über ein Einkommen, das nicht aus Transfer- oder Unterstützungsleistungen (wie ALG II) besteht.

_Diesem Offenen Brief können wir uns nur anschließen!:

Mehr dazu bei https://www.grundrechtekomitee.de/details/offener-brief-an-bundesjustizminister-buschmann-richtigstellung-bzgl-ersatzfreiheitsstrafe-erbeten
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