#versammlungsrecht

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08.12.2024 Freiheit für Mumia

Free Mumia - Free Them All!

Nach der Vorstellung seines Buches "Beneath the Mountain" und der Lesung in der Schwarzen Risse am letzten Freitag wollen wir nun morgen, Mo., 9.12. ab 18h

vor der US Botschaft am Brandenburger Tor, Pariser Platz

gegen Mumias nunmehr 43 Jahre in politischer Haft protestieren.

Kommt dazu – eine Stunde für Mumia!

Seit über zehn Jahren sind wir damit beschäftigt, Druck auf die Gefängnisbehörden aufrecht zu erhalten, um lebensnotwendige Versorgung für Mumia und andere Gefangene zu erkämpfen. Oft sind wir damit erfolgreich, z.B. 2017, als der Bundesstaat Pennsylvania ihm und ca. 7.000 weiteren Gefangenen eine Behandlung gegen Hepatitis-C ermöglichen musste.

Mumia hat im Knast 11 eigene Bücher, mehrere weitere als Co-Autor sowie Tausende von Kommentaren auf Prison Radio veröffentlicht. Er ist stark in (afroamerikanisch geprägte) Abolitionistische Bewegungen eingebunden, die sich für die Abschaffung der White Supremacy (der gewaltsam aufrecht erhaltenden Weißen Vorherrschaft) auf allen Ebenen einsetzen, z.B. gegen die Todesstrafe, die Masseninhaftierung in den USA oder den Tod durch Einkerkerung.

Mehr dazu bei https://www.aktion-freiheitstattangst.org/events/3762-20241209.html
und wie vor 8 Jahren https://aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/5521-20160424-gedenkkundgebung-vor-der-us-botschaft.html
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Tags: #Grundrechte #Menschenrechte #Todesstrafe #Hinrichtungen #Gefaengnisindustrie #Versammlungsrecht #MumiaAbuJamal #Inhaftierung43Jahre #Kundgebung #Aktivitaet #FsaMitteilung #Aufruestung #Waffenexporte #Drohnen #Frieden #Krieg

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05.09.2024 Mitgegangen - mitgefangen?

Urteile im Rondenbarg-Prozess

7 Jahre nach den G20 Protesten in Hamburg sind nun 2 Teilnehmer der Demo im sogenannten Rondenbarg-Prozess durch das Hamburger Landgericht, die selbst keine Straftaten begangen hatten, wegen Landfriedensbruchs und Beihilfe zu versuchter gefährlicher Körperverletzung, tätlichem Angriff auf Polizist:innen und Sachbeschädigung verurteilt worden.

Dieses Urteil darf keinen Bestand haben, denn es würde das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit stark einschränken. Auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte kritisiert das Urteil. Die Richterin versuchte die "Gesinnungsnähe" der Angeklagten durch ihre in schwarzer Kleidung mit Kapuze zu begründen.

Franziska Görlitz von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) argumentiert gegenüber netzpolitik.org: "Die Teilnahme an einer Demonstration in ähnlicher dunkler Kleidung kann für eine Beteiligung an Gewalttaten und Bedrohungen nicht genügen. Eine solche Auslegung beschränkt die Versammlungsfreiheit aus Art. 8 des Grundgesetzes unangemessen."

Weiter führt sie aus: "Die Entscheidung weitet die Strafbarkeit nach § 125 StGB deutlich aus und kann so Menschen von der Teilnahme an Protestveranstaltungen abschrecken." Nun bleibt nach 7 Jahren Prozess nur noch die Revision vor dem Bundesgerichtshof.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/versammlungsfreiheit-mit-dabei-ist-halb-gefangen/
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Tags: #Urteil #Grundrechte #Menschenrechte #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #G20 #Polizeigewalt #Prozesse #Rondenbarg #Versammlungsrecht #Volksabstimmung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Kapuze #dunkleKleidung #Verhaltensänderung #Vermummung #Gericht

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AfD-Parteitag: Essener OB will künftig klare Regeln im Vorfeld

AfD-Parteitag in Essen - OB Kufen: Klare Regeln im Vorfeld von AfD-Veranstaltungen nötig

Am Wochenende ist AfD-Bundesparteitag in Essen. Solche Veranstaltugen will CDU-Oberbürgermeister Thomas Kufen für die Zukunft klarer regeln.#Essen #Bundesparteitag #AFD #Rechtsextremismus #Versammlungsrecht
AfD-Parteitag: Essener OB will künftig klare Regeln im Vorfeld

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23.05.2024 Grundrechte bewahren

75. Jahrestag des Grundgesetzes

Rolf Gössner von der Internationalen Liga für Menschenrechte und Mitherausgeber des "Grundrechte-Reports" berichtet anlässlich des 75. Jahrestag des Grundgesetzes über den gestern im Haus der Demokratie in Berlin vorgestellten Grundrechte-Re­port 2024 "Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland".

Der 28. Grundrechte-Report hat die Gefährdung von Grundrechten durch den Aufstieg der radikalen Rechten und die Angriffe auf Rechte von geflüchteten Menschen und anderen marginalisierten Gruppen infolge des gesellschaftlichen Rechtsrucks zum Schwerpunkt. Dis­kutiert werden Einschränkungen bei liberalen Kernthemen wie der Versammlungs- und Mei­nungsfreiheit sowie Fragen der geschlechtlichen Selbstbestimmung. Betont werden aber auch die sozialen Grundrechte, etwa beim Thema Kindergrundsicherung, dem Recht auf Wohnen oder der Überwachung am Arbeitsplatz.

Seit Jahren versteht sich der Report, der von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben wird, als "alternativer Verfassungsschutzbericht" und bespricht auch Ent­schei­dungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunter­nehmen.

Dr. Gerhart Baum, ehemaliger Bundesminister des Inneren, präsentierte den Grund­rechte-Report. Er betonte die Bedeutung der Verteidigung von Grund­rechten: "Wir kritisieren heftig die Menschenrechtsverletzungen überall auf der Welt. Aber nur dann sind wir dabei glaubwürdig, wenn wir solche Verletzungen auch in unserer Demokratie benennen und bekämpfen. Das tut der Grundrechte-Report in jedem Jahr."

Zu den einzelnen Themen sprachen u.a.:

  • Stefanie Tiepelmann-Halm ist bei schrankenlos e.V. im Thüringischen Nordhausen aktiv und betreibt ein interkulturelles Café. Sie beschrieb ihre Situation vor Ort: "Die Bedrohung von rechts greift lokal ganz subtil um sich, z.B. in Gesprächen, Blicken auf der Straße. Der Hass gegen Minderheiten ist alltagstauglich geworden. In Kommunalparlamenten wird die Arbeit von Vereinen bereits erschwert, sogar offene Drohungen werden ausgesprochen. Dagegen müssen wir uns stellen."
  • Hedi Tounsi, Vertrauensmann von ver.di und Betriebsratsmitglied bei Amazon, berichtete von der Dauerüberwachung im Logistik-Unternehmen und resümierte: "Amazon interes­siert der Schutz der Kolleg*innen nicht wirklich, für das Unternehmen zählt nur: Wie viele Pakete schaffst du in der Stunde? In dieser Situation müssen wir jeden Tag für bessere Arbeitsbe­dingungen kämpfen."

Der Grundrechte-Report 2024 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richter*innenvereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen-und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte

Mehr dazu im Grundrechte-Report 2024 zu bestellen ab 29.5. unter http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/
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12.04.2024 Offener Brief zur Reform des §129 StGB

Klimaproteste als "kriminelle Vereinigung"?

Amnesty International fordert dazu auf, einen Offenen Brief an Justizminister Buschmann zu unterschreiben und zu fordern, dass FRIEDLICHER PROTEST NICHT KRIMINALISIERT WERDEN DARF! Veränderung braucht Protest! Sei es bei Pride-Demos fur LGBTI-Rechte, Demos für Antirassismus oder Klimagerechtigkeit. Doch gerade "störender" oder "unbequemer" Protest wird in Deutschland als kriminell abgestempelt.

Amnesty schreibt: In Deutschland wird der Paragraf 129 aus dem Strafgesetzbuch auf Bildung einer "kriminellen Vereinigung" benutzt, um unliebsame Proteste zu verfolgen. Davon sind aktuell auch Klimaaktivist*innen der Letzten Generation betroffen. Wir fordern zum Schutz der Versammlungsfreiheit eine Reform des §129 StGB!

Warum ist der §129 StGB aus Sicht der Menschenrechte so problematisch

Schon ein anfänglicher Verdacht erlaubt es den Ermittlungsbehörden, einschneidende Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen oder Überwachungsmaßnahmen zu ergreifen. Diese sind außerdem nicht auf die konkreten Tatverdächtigen beschränkt, sondern können ihr gesamtes Umfeld betreffen. All das hat nicht nur extreme Konsequenzen für die unmittelbar Betroffenen, sondern wirkt abschreckend auf ganze Bewegungen und ist deshalb ein Angriff auf die Zivilgesellschaft.

Wir fordern:

  • Es muss sichergestellt werden, dass § 129 StGB nicht gegen friedliche Protestierende angewandt wird.
  • Das Justizministerium muss kriminalisierende Aussagen und Forderungen nach Strafverfolgung nach § 129 StGB unterlassen und sicherstellen, dass Protestierende nicht mehr kriminalisiert werden.
  • Das Justizministerium muss endlich einen Reformvorschlag vorlegen, der verhindert, dass § 129 StGB gegen politischen Protest benutzt wird.

Der Offene Brief an Minister Buschmann kann hier gelesen und unterschrieben werden.
Mehr dazu bei https://www.amnesty.de/protest-demonstrationen-schuetzen-protect-the-protest
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28.12.2023 Frei nach 48 Jahren

Häufung von "Fehlurteilen" in den USA

Immer wieder kommen nach Jahren in den USA falsche Schuldsprüche ans Licht. Den "Rekord" im National Register of Exonerations der Universität Kalifornien hält nun mit 48 Jahren, einem Monat und 18 Tagen Gynn Simmons. Am 19.12. nimmt die Richterin Amy Palumbo den Antrag von Simmons auf "Unschuldsvermutung" während einer Anhörung im Oklahoma County Gerichtsgebäude in Oklahoma City entgegen. Der 71-Jährige wurde aus der Haft entlassen, nachdem er die letzten 48 Jahre seines Lebens unschuldig im Gefängnis verbracht hatte.

Zwischenfrage: Was bedeutet "Unschuldsvermutung" im Hinblick auf Entschädigung oder schlimmer, eventuelle Wiederaufnahmen wegen "neuer Beweise"?

Weitere berühmte Fälle

Knapp an die 48 Jahre unschuldig im Gefängnis kommt Leonard Peltier, geboren am 12. September 1944 in Grand Forks, North Dakota. Er ist ein indianischer Aktivist des American Indian Movement (AIM) in den USA und wurde 1977 trotz umstrittener Beweislage zuerst wegen Mord ersten Grades verurteilt. Später wurde das Urteil zu zweifach lebenslanger Haft wegen Beihilfe zum Mord geändert. Peltier wurde nach seiner Flucht nach Kanada in einem komplexen und umstrittenen Verfahren ausgeliefert, für schuldig befunden, verurteilt und inhaftiert.

Trotz seines schlechten Gesundheitszustands wurde 2009 nach einer Anhörung der United States Parole Commission eine Begnadigung abgelehnt. Dabei gibt es noch nicht einmal Gründe für eine Verurteilung, denn bei einer Anhörung zu dem Fall am 11. Februar 1986 sagte der zuständige Bundesberufungsrichter Gerald Heaney: "Wenn man das Für und Wider erörtert hat, bleiben einige wenige, aber wichtige Tatsachen über."

Auf 42 Jahre unschuldig im Gefängnis kommt auch der Journalist, Autor und Bürgerrechtler Mumia Abu Jamal, unter dem Namen Wesley Cook geboren am 24. April 1954 in Philadelphia, der 1982 der Ermordung des Polizisten Daniel Faulkner schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt wurde. Nach fast 30 Jahren in der Todeszelle wurde die Strafe mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft 2011 in lebenslange Haft ohne Revisionsmöglichkeit umgewandelt.

Über den Prozess 1982 sagte die Gerichtsschreiberin Sabo, dass sie eine Unterredung von drei entscheidenden Personen gehört hätte, bei der die wörtliche Aussage "Yeah, and I’m going to help them fry the nigger" - "Ich werde ihnen dabei helfen, diesen Nigger zu grillen" fiel. Selbst die Aussage des Auftragsmörder Arnold Beverly im Jahr 1999 , das Verbrechen als Fahrgast von Jamals Bruder im Auftrag der Mafia begangen zu haben, führte nicht zu einer Wiederaufnahme des Prozesses.

Mumia ist auch nach 47 Jahren im Gefängnis politisch aktiv.

Nur wenige Jahre musste Angela Davis, geboren am 26. Januar 1944 in Birmingham, Alabama, im Gefängnis zubringen. Sie kam auf die Liste der zehn meistgesuchten Verbrecher der USA nachdem bei einer missglückten Gefangenenbefreiung der Black Panther Party Mitglieder, der Soledad Brothers im August 1970 in einem Gerichtssaal in einer Schießerei mit der Polizei vier Menschen getötet wurden. Dabei wurde auch ihre Pistole benutzt. Nach zweijähriger Prozessdauer und einer weltweiten Solidaritätskampagne wurde Davis am 4. Juni 1972 in allen Punkten der Anklage und vom Vorwurfs der "Unterstützung des Terrorismus" freigesprochen. In ihrer in diesem Herbst auch auf deutsch erschienenden Autobiographie beschreibt Angela Davis den zutiefst rassistischen Alltag zuerst in ihrer Jugend im Süden der USA und dann in den Gefängnissen der USA (ISBN 978 3 311 35013 2).

Allen Dreien und auch den meisten im Standard beschriebenen "Fehlurteilen" ist ihre dunkle Hautfarbe gemeinsam.

Mehr dazu bei https://www.derstandard.at/consent/tcf/story/3000000200645/serie-an-falschen
und https://de.wikipedia.org/wiki/Mumia_Abu-Jamal
und https://de.wikipedia.org/wiki/Leonard_Peltier
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10.04.2023 Schlägertrupps greifen Streikversammlung an

Mafiöse Verhältnisse auf deutschen Autobahnen?

Bei organisierter Kriminalität denkt man eher an bestimmte Gegenden in Großstädten und mit dem üblichen Vorurteil an süditalienische oder rumänische Mafia. Das Geschehen am Karfreitag - also mitten in den "Osterfeierlichkeiten" - auf der Autobahnraststätte Gräfenhausen hatte so niemand erwartet.

Auf der Autobahnraststätte lief seit Tagen eine Streikaktion von ca. 50 Lkw-Fahrern mit gewerkschaftlicher Unterstützung. Die Fahrer beklagen, dass sie seit über 50 Tagen keine Bezahlung mehr erhalten haben. Diese Aktion hat den polnischen Besitzer der LKWs scheinbar derart verärgert, dass er sich am Freitag gegen 11 Uhr in Begleitung mehrerer Personen Zutritt zu den LKWs verschaffen wollte.

Diese "Begleitung" bestand aus Männern, einige trugen sogar vermeintlich schusssichere Westen, die offenbar den Auftrag hatten, die Lastwagen zur Not mit Gewalt zu entwenden. Dafür fuhren sie mit "panzerähnlichen Fahrzeugen" auf. Wie hessenschau.de berichtet, spricht Stefan Körzell, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), auf Twitter von einer "Schlägertruppe aus Polen", die versucht habe, den Fahrern ihre Lkw zu "klauen".

Neben den Schlägern wurden in 3 Kleinbussen auch gleich Ersatzfahrer mitgebracht, die die LKW hätten übernehmen sollen. Nur dem schnellen Eingreifen der Polizei ist es zu verdanken, dass eine Eskalation verhindert wurde. Nun müssen sich die Angreifer wegen schweren Landfriedensbruchs, Bedrohung, Nötigung, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Störung einer Versammlung verantworten.

Für die Gewerkschaft ist so ein massiver Eingriff in die Rechte von Arbeitnehmern ein Novum, für die betroffenen Arbeitnehmer leider eine erwartbare Reaktion. Sie klagen über ihre Arbeitsbedingungen, die denen in der 3. Welt ähneln

  • die Fahrer wurden offenbar seit Wochen nicht bezahlt,
  • sie stammen aus Usbekistan, Georgien und anderen osteuropäischen Ländern,
  • sie sind neben dem Fahren auch für die Be- und Entladung und für die Sicherheit verantwortlich,
  • teilweise wurden den Fahrern Reparaturen von ihrem Lohn abgezogen,
  • das Geld, das sie für Essen bekommen, reiche nicht.

Die in der EU gültigen Arbeitsbedingungen werden nicht eingehalten. Nach EU-Recht gilt der Lohn des Landes, in dem gefahren wird - die Realität ist eine andere. Mit Scheinverträgen werden die Fahrer zu Scheinselbstständigen. Die Forderungen des DGB sind klar:

  • Wir wollen den Tarif des Landes, in dem entladen wird.
  • Wir brauchen dringend mehr Kontrollen und die Einhaltung geltenden Rechts.
  • Über eine Ausweisung der Angreifer und die Verhängung eines Einreiseverbots für sie nach Deutschland müsse nachgedacht werden.

Für die hessische Linke sagte die Landesvorsitzende Christiane Böhm: "Wir stehen solidarisch an der Seite der streikenden Lkw-Fahrer in Gräfenhausen." ... Der Vorgang sei ein Skandal, der an die "dunkelsten Momente der deutsche Geschichte" erinnere. Dabei verwies sie auf die einschlägige rechte Szenekleidung und Tätowierungen der Angreifer, die zur "Detektei Rutkowski", einer Privat-Polizei des polnischen Unternehmers und Ex-EU-Abgeordneten Krzysztof Rutkowski, gehören sollen. Diese dokumentieren ihre Aktionen auf dem Kanal "Telewizja Patriot 24", der ebenfalls teilweise Rutkowski gehören soll.

Mehr dazu bei https://www.hessenschau.de/panorama/eskalation-auf-raststaette-graefenhausen-privat-miliz-aus-polen-bedraengt-streikende-lkw-fahrer-v6,eskalation-lkw-streik-100.html
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10.01.2023 Polizisten beim Lügen erwischt II
Gelöschtes Überwachungsvideo wieder hergestellt

Vor recht genau einem Monat hatten wir berichten müssen, wie falsche Beschuldigungen durch Polizeibeamte gegenüber einem Feuerwehrmann durch eine Videoaufnahme aufgeklärt werden konnten (Siehe Polizisten beim Lügen erwischt ). In dem heute beschriebenen Fall war die Wahrheitsfindung durch die Löschung des Überwachungsvideos noch schwieriger.

Die Kameras vor der Polizeiwache in Idstein (Rheingau-Taunus-Kreis) nehmen den Platz vor dem Haus dauerhaft auf und werden automatisch nach 21 Tagen durch neue Aufnahmen überschrieben. Nachdem dort ein Mensch von 2 Polizisten und einer Polizistin begleitet aus dem Haus tritt, wird dieser von den Polizisten wegen angeblichen Widerstands zu Boden gebracht, geschlagen, über den Boden geschleift und ein Beamter/ eine Beamtin drückt das Knie in seinen Hals - so zeigt es das gelöschte und wieder hergestellte Video.

Obwohl dieses Video sicher(?) auch von den Polizisten angesehen wurde, behaupteten diese, dass der Widerstand gegen die Beamten geleistet hätte und zeigten ihn an. Sein Anwalt forderte sofort die Beschlagnahme der Videoüberwachung. Das wurde in den besagten 21 Tagen nicht durchgeführt.

Es ist der Initiative der Staatsanwaltschaft Wiesbaden zu danken, dass die Videoaufnahmen aufwendig rekonstruiert worden sind. Interessant wird nun, ob die Beamten ihre Aussagen und ihre Anzeige gegen das Opfer zurückziehen und welche Konsequenzen ihre gemeinsame Falschaussage für sie haben wird.

Mehr dazu bei https://www.fr.de/rhein-main/videos-ueberfuehren-polizisten-92008374.html
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08.12.2022 Polizisten beim Lügen erwischt

Beamte beschuldigen Beamten

Leider gibt es wieder einen Fall, in dem Polizisten eine Beschuldigung erfanden, um ihre Gewaltanwendung gegen Unbeteiligte zu rechtfertigen. Mit einer Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Tätlichkeit und Körperverletzung - bei Verurteilung Gefängnis für 3-5 Jahre - waren Polizeibeamte in Hamburg gegen einen Feuerwehrmann, ebenfalls Beamter, vorgegangen.

Dabei hatten eben diese Polizisten den Beschuldigten und seine Freunde Ende Dezember 2021 im Vorfeld der Corona-Spaziergänge eingekreist und ihnen den Weg versperrt. Im Zuge der verbalen Ansprache soll der Feuerwehrmann einen Faustschlag gegen einen Polizisten ausgeführt haben und wird "zu Boden gebracht". Er trägt eine Reihe von Verletzungen davon.

Am letzten Prozesstag legt der Verteidiger des Feuerwehrmann ein Video vor, welches die Anschuldigungen der Polizei widerlegt. Der Feuerwehrmann wird freigespochen und die taz schreibt abschließend: Die Staatsanwältin kündigte an, nun gegen die beteiligten Polizisten wegen des Verdachts einer uneidlichen Falschaussage vor Gericht und gefährlicher Körperverletzung im Amt zu ermitteln.

Neben der ungrechtfertigten Gewaltanwendung und dem Lügengebäude der üblichen Gegenanzeigen verweist der Fall auch auf eine mögliche Mitverantwortung der Innenbehörde von Hamburg, die die Protest-„Spaziergänge“ gegen die Corona-Schutzmaßnahmen zu anmeldepflichtigen Demonstrationen erklärt hatte. Polizeipräsident Ralf Martin Meyer hatte im Vorfeld erklärt, sich nicht [zum Spazierengehen?] anzumelden, sei eine Straftat. So war der Auftrag der Polizei Menschen dahingehend anzusprechen und Ansammlungen zu zerstreuen. Ob 3-4 Menschen schon eine Ansammlung darstellen?

Mehr dazu bei https://taz.de/Angeblicher-Angriff-auf-Beamte/!5895590/
und die Sammlung der taz zu Polizeigewalt und Rassismus https://taz.de/Schwerpunkt-Polizeigewalt-und-Rassismus/!t5008089//
und alle unsere Artikel zum Thema https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Polizeigewalt&sel=meta

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24.05.2022 Gestern 73. Geburtstag des GRUNDGESETZES

Nach 600km in Karlsruhe angekommen

... ist der Fußweg von Berlin zum Bundesverfassungsgericht am Wochenende. Gestern nun konnte gefeiert werden und dazu eingeladen war auch der Präsident des BVerfG Prof. Dr. Stephan Harbarth - allerdings wohl vergeblich.

Was sollte diese Mammutwanderung?

Der Verein zur "Erneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen" (http://www.artikel20gg.de) beschreibt seine beiden Aktionen - denn in Karlsruhe ist noch nicht Endstation - so:

Nummer 1

Zunächst haben wir beschlossen, das von uns im Mai 2021 zum 72. Geburtstag des Grundgesetzes am Stelenkunstwerk Dani Karavans "Grundgesetz 49" am Bundestag in den Fußboden eingelassene, recht provokante "Grabmal des Grundgesetzes" (siehe https://bit.ly/3KCbcOV) - welches, nachdem es von der Polizei aus dem Boden gerissen und konfisziert, uns später auf staatsanwaltliches Geheiß aber wieder ausgehändigt worden ist (die ganze Geschichte wird hier erzählt: https://bit.ly/3rMppA6) - in einem ungefähr 6-wöchigen Fußmarsch bis zum 73. Geburtstag des Grundgesetzes am 23. Mai 2022, vom Bundestag in Berlin zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe zu tragen. ...

Das heißt: der Gang ist nicht als Demonstration, sondern – im Rahmen der schon seit 2018 laufenden Kunstaktion zur Erneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen – als eine Aktion der inneren Begegnung mit dem Grundgesetz und als Gedenk- und Bestattungszug geplant und soll am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit der Grablegung des Grundgesetzes enden.

Nummer 2: "... jetzt lasst uns noch `ne Esche pflanzen ..."

In einem weiteren Schritt knüpfen wir an das Ideal der Mütter und Väter des Grundgesetzes an. Das tiefste Ideal der Mütter und Väter des Grundgesetzes war, dass sich das deutsche Volk die Grundlagen seiner Gesellschaft, die ihm 1949 nur "gegeben" werden konnten, als Verfassung selber gibt. (Siehe https://bit.ly/3FUF0CI)

Entsprechend heißt es im letzten Artikel des Grundgesetzes, in Artikel 146: "Dieses Grundgesetz (...) verliert seine Gültigkeit an dem Tag, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist." (Siehe https://bit.ly/32rnxUN)

D.h., es wird nach dem Zug nach Karlsruhe einen Marsch zum Chiemsee, zum Ursprungsort des Grundgesetzes geben, an dem ein Akt der Erneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen als Akt der Erhebung des Grundgesetzes zur Verfassung begangen werden soll. Das Sterben des Grundgesetzes soll so zu einer neuen Verfassung führen, die, von alten Schlacken befreit und für die Zukunft fortgebildet, aus dem Grundimpuls des Grundgesetzes:

die Achtung und den Schutz der Menschenwürde (Artikel 1) und
die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2) ins Zentrum von Gesetzgebung und Politik zu stellen und
eine freiheitliche und demokratische Staatsstruktur zu schaffen,
die ausschließlich diesem Grundimpuls entspricht (Artikel 20),
gehoben werden soll.

Wir werden am Chiemsee eine Esche pflanzen.

Diese 2. Aktion wird nun beginnen ...
Bilder und Berichte der Wanderung unter den folgenden Links

Mehr dazu bei http://artikel20gg.de/
und https://unsere-verfassung.blogspot.com/
und die vergangenen Aktionen des Vereins in Berlin https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=vvv&sel=meta
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Freiheit für Osman Kavala

Freiheit für die politischen Gefangenen in der Türkei

Vor 6 Wochen zum "Welttag gegen Internetzensur" hatte Reporter ohne Grenzen (ROG) eine Liste der der Länder veröffentlicht, in denen die Zensur und Repression gegen Reporter und Blogger so massiv, dass diese Staaten den Titel "Feinde des Internets" verdienen. Zu diesen zählen Ägypten, Birma, China, Iran, Kuba, Nordkorea, Saudi Arabien, Syrien, Tunesien, Turkmenistan, Usbekistan und Vietnam.

Doch auch in der Türkei wird die freie Meinungsäußerung verfolgt und Menschen, die sich aktiv für demokratische Rechte einsetzen mit hohen Haftstrafen bedroht. Spätestens nach dem Skandalurteil am letzten Montag gegen Osman Kavala kann man die Türkei in diese Liste mitaufnehmen. In einer Pressemitteilung appellieren das türkische KulturForum gemeinsam mit Amnesty International, der Akademie der Künste, dem Börsenverein des deutschen Buchhandels, der Deutschen journalisten-Union in ver.di, PEN-Zentrum und weiteren demokratischen Organisationen erneut an die Bundesregierung, sich endlich eindeutig gegen Menschenrechtsverletzungen in der Türkei auszusprechen:

Freiheit für Osman Kavala - Freiheit für politische Gefangene in der Türkei

Am gestrigen Montag, den 25. April, ist Osman Kavala, Gründer und Leiter der Istanbuler Kulturstiftung Anadolu Kültür, wegen „des Versuchs, die Regierung zu stürzen“ zu lebenslanger erschwerter Haft verurteilt worden. Sieben weitere Angeklagte sollen je 18 Jahre in Haft:

  • Politikwissenschaftler Hakan Altınay, Menschenrechtsanwalt
  • Can Atalay, Bildungsaktivist
  • Yiğit Ali Ekmekçi, Stadtplaner
  • Tayfun Kahraman, Journalistin
  • Çiğdem Mater, Filmmacherin
  • Mine Özerden
  • und die Architektin Mücella Yapıcı.

Kavala ist seit nunmehr viereinhalb Jahren im Hochsicherheitstrakt in Silivri inhaftiert, obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bereits im Dezember 2019 seine Freilassung verfügt hatte. Auch das auf die Nichtbeachtung der Türkei hin initiierte Vertragsverletzungsverfahren des Ministerkomitees des Europarats, das seit Dezember 2021 läuft, hat die Herrschenden in Ankara bislang nicht beeindruckt.

Das KulturForum und Amnesty International, die Akademie der Künste, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, das PEN-Zentrum Deutschland, Deutscher Journalist:innen-Verband DJV und Reporter ohne Grenzen haben in den letzten viereinhalb Jahren gemeinsam immer wieder an die Bundesregierung appelliert, sich bei Präsident Erdoğan für die Freilassung von Osman Kavala und aller politischen Gefangenen in der Türkei einzusetzen.

Die gestrige Verurteilung von Kavala und den sieben Mitangeklagten steht beispielhaft für die Willkür, mit der die AKP-Regierung und die Justiz in der Türkei gegen unbequeme Stimmen in der Zivilgesellschaft vorgehen. Millionen von türkischen Bürger:innen, die an den Gezi-Protesten im Sommer 2013 teilgenommen hatten, werden so diskreditiert, ihre legitime Meinungsäußerung kriminalisiert.

Osman Kavala hat sein Leben der Förderung der Zivilgesellschaft und der Kultur in der Türkei gewidmet. In den vergangenen 30 Jahren hat er zahlreiche unabhängige Menschenrechtsorganisationen unterstützt und eine Reihe von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Verlage mitgegründet.

Wir rufen daher erneut die türkische Regierung und Justiz auf, ihre unwürdige Vorgehensweise zu beenden und Osman Kavala freizulassen. Der EGMR hat in einem Urteil von Dezember 2020 auch die Freilassung des ehemaligen HDP-Vorsitzenden Selahattin Demirtaş gefordert.

An die Bunderegierung appellieren wir:
Schluss mit der Tolerierung der Menschenrechtsverletzungen in der Türkei. Halten Sie Ihre Versprechen vor den Wahlen ein:
Setzen Sie sich auf allen Ebenen für die Freilassung von Osman Kavala, Selahattin Demirtaş und allen anderen politischen Gefangenen in der Türkei ein!

Köln, den 26. April 2022
KulturForum TürkeiDeutschland e.V.
Turkish-German Forum of Culture
TürkiyeAlmanya KültürForumu

Freundschaftsinitiative GriechenlandTürkei
Greek-Turkish Initiative for Friendship
YunanistanTürkiye Dostluk Girişimi

Hrant Dink Forum Köln

Mehr dazu bei https://83c2c.r.ah.d.sendibm4.com/mk/mr/nCtTaEKG8dSDizftI2QonC-XJdCTsgS2z63ZzcoaswbdbPexi_SOrYLpUUvwHG-g2vPBSyrvTY3UW-NnIppZjrEguxn77YgkQyEcUsSPSj_TQ3DlabjetMaBgiGzFuxcRuRnDaQ
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7999-20220427-freiheit-fuer-osman-kavala.htm
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12.09.2021 Volksentscheid Transparenz ist zulässig

Berlin: Volksbegehren war zulässig

Warum ist die Verwaltung so langsam? Weil die Politik es so wollte? 20 Monate prüfte der Berliner Senat, ob das von vielen Berliner NGOs 2019 gestartete Volksbegehren für ein Berliner Transparenzgesetz zulässig sei. Dazu hatte die Initiative, in der auch Aktion Freiheit statt Angst e.V. mitgearbeitet hat, 32.827 Unterschriften gesammelt und diese im Dezember 2019 übergeben.

Arne Semsrott, Vertrauensperson der Initiative, stellt dazu fest: “Nach fast zwei Jahren hat der Senat jetzt endlich festgestellt, was von Anfang an klar war: Unser Entwurf für ein Berliner Transparenzgesetz ist verfassungskonform ... Die Hinhaltetaktik der Innenverwaltung hat leider dazu geführt, dass wir unseren Gesetzentwurf nicht mehr, wie ursprünglich geplant, parallel zur Abgeordnetenhauswahl im September zum Volksentscheid stellen können.”

Zulässigkeitsprüfungen von Anträgen auf Volksbegehren dauern gewöhnlich einige Monate, teilweise auch ein Jahr. Durch eine kürzlich erfolgte Änderung des Abstimmungsgesetzes muss der Senat künftig die Zulässigkeit von Volksinitiativen innerhalb von fünf Monaten prüfen. Leider galt das noch nicht für unsere Initiative.

Der Berliner Senat war aber in den fast 2 Jahren nicht untätig - er hat einen schlechten Konkurrenzentwurf formuliert, der die Informationsfreiheit gegenüber heute eher einschränken würde. Nun muss der in 3 Wochen zu wählende Senat innerhalb von 4 Monate den Gesetzentwurf der Initiative beraten.

Das wäre auch schon 2020 möglich gewesen, denn dass der Gesetzentwurf durchaus nicht nur "zulässig" sondern auch praktikabel ist, hat Hamburg in den letzten Jahren bewiesen. Dort hatte die Initiative ihre Texte "abgeschrieben", da wir finanziell kaum in der Lage gewesen wären, die rechtliche Prüfung in Eigenregie hinzubekommen.

Mehr dazu bei https://fragdenstaat.de/blog/2021/08/17/volksentscheid-transparenz-ist-zulassig-initiative-kritisiert-die-20-monatige-zulassigkeitsprufung-ihres-gesetzesentwurfs/

und alle unsere Artikel zum Berliner Transparenzgesetz https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Transparenzgesetz&sel=meta
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7766-20210912-volksentscheid-transparenz-ist-zulaessig.htm
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