#grundrechte

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15.12.2023 Volksbewegung schafft neue Grundrechte

40 Jahre Volkzählungsurteil

Heute vor 40 Jahren erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Gesetz zu einer Volkszählung in der Bundesrepublik für nichtig. Vorangegangen waren diesem wegweisenden Urteil Auseinandersetzungen darüber, wie weit der Staat in die Privatsphäre der Bürger eingreifen darf. Während die Bundesregierung als auch alle Landesregierungen mit Ausnahme des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg das Volkszählungsgesetz für verfassungsgemäß hielten, waren im ganzen Land Initiativen gegen das Vorhaben entstanden.

Die Menschen befürchteten den Missbrauch der gesammelten Daten, die erstmals mit Computern abgeglichen werden sollten und sie ahnten, dass sie zum "gläsernen Bürger" werden würden. Aktuelle Slogans waren damals z.B.

  • "Politiker fragen – Bürger antworten nicht" oder
  • "Meine Daten gehören mir"

Im Urteil vom 15.12.83 stellte das BVerfG an zentraler Stelle der Entscheidung (unter C II 1 a) fest:

"Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. […]

Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist. Hieraus folgt: Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfasst. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen."

Auch wenn Facebook und Google über diese Worte heute lachen - und sie tagtäglich ignorieren - dies ist durch den Richterspruch höchstes Verfassungsrecht und zu einem Grundrecht in unserem Land geworden. Das Gericht erinnert auch mit Blick auf die damals üblichen und heute noch immer vorkommenden Berufsverbotsverfahren mit folgenden Worten an die Gefahren von unkontrollierten Datenerhebungen:

"Wer damit rechnet, daß etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und daß ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte (Art. 8, 9 GG) verzichten."

Und was wurde aus der Volkszählung?

  • Das Gesetz zur Volkszählung 1983 war mit dem Urteil nichtig.
  • Im Jahr 1987 fand eine modifizierte Volkszählung statt, gegen die nur noch kleine Gruppen Widerstand leisteten. Diese stellte fest, dass 76.700 Menschen weniger in der Bundesrepublik wohnten als zuvor angenommen. Außerdem stellte man fest, dass es rund eine Million Wohnungen weniger gab als angenommen. Aus letzterem Ergebnis folgte wenigstens in Hessen ein Wohnungsbauprogramm.
  • 2011 gab es dann einen EU-weiten Zensus, der erstmals Gesamtdeutschland umfaßte. Nur 10% der Bevölkerung wurden befragt, ansonsten wurden die Daten aus den Melderegistern abgeglichen. Trotzdem protestierten wir als Aktion Freiheit statt Angst e.V. gegen einige Fragestellungen (Zensus 2011).
  • Der für 2021 vorgesehene EU-weite Zensus fiel der Pandemie zum Opfer.

Fazit

Das Urteil vor 40 Jahren legte das Fundament für ein Reihe zentraler Grundrechte

... und führte über das deutsche BDSG letzendlich zur EU-weit geltenden DSGVO.

Über die auf EU Ebene folgenden und teilweise kritisch zu betrachtenden Entwicklungen zu

  • Data Service Act - DSA: gültig seit Anfang Sommer 23
  • Data Act - DA: kurz vor letzten Änderungen
  • Data Governance Act - DGA: gültig seit 23.9.23
  • Artificial Intelligence Act AIA: noch in der Diskussion

... hatten wir unter der Überschrift Datenkapitalismus by Default bereits angefangen zu berichten.

Mehr dazu bei https://de.wikipedia.org/wiki/Volksz%C3%A4hlungsurteil
und https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/248750/vor-30-jahren-protest-gegen-volkszaehlung/
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Tags: #Protest #Demos #Urteil #BVerfG #Volkzählungsurteil #40Jahre #Grundrechte #Berufsverbote #Zensus #Privatsphäre #BDSG #DSGVO #DSA #AIAct #Datenkapitalismus

tom_s@friendica.ambag.es
mikhailmuzakmen@pod.geraspora.de

"Distanziert euch also endlich, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Und zwar von denen, die euch ständig für irgendwelche Bekenntnisse mobilisieren wollen. Desintegriert euch!"

#politik #moral #demokratie #grundrechte #bekenntniszwang #volksgemeinschaft #rassismus #antisemitismus

Wie rassistisch ist der Vizekanzler?

Gerade ist wieder ein Bund-Länder-Gipfel zum Thema Migration zu Ende gegangen. Gegen zwei Uhr morgens einigten sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidenten unter anderem auf eine Beschleunigung von Asylverfahren und eine Umstellung des Finanzierungssystems. "Unser gemeinsames Ziel ist es, die irreguläre Migration zurückzudrängen", versprach Scholz vor Medienschaffenden.

In einer viel beachteten Rede des Vizekanzlers und Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne) ging es wenige Tage zuvor allerdings auch Rechte und Aufenthaltsstatus von Muslimen, die zum Teil schon seit mehreren Jahren in Deutschland leben.

Vor dem Hintergrund des Israel-Gaza-Krieges und teils antisemitischer Parolen bei Protesten hatte Habeck von Muslimen in Deutschland klare Bekenntnisse und Distanzierungen verlangt – unabhängig davon, ob sie bisher Gruppen oder Organisationen angehörten, denen konkrete Äußerungen vorgeworfen werden.

Hoch gelobt wurde die Rede zum Teil auch von bisherigen politischen Gegnern Habecks, die den Grünen insgesamt eine zu liberale Migrationspolitik vorwerfen.

Die hier lebenden Muslime haben Anspruch auf Schutz vor rechtsextremer Gewalt - zu Recht. Wenn sie angegriffen werden, muss dieser Anspruch eingelöst werden und das gleiche müssen sie jetzt einlösen, wenn Jüdinnen und Juden angegriffen werden. Sie müssen sich klipp und klar von Antisemitismus distanzieren, um nicht ihren eigenen Anspruch auf Toleranz zu unterlaufen. (Robert Habeck, Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz)

Kritisiert wurde die Ansprache aber nicht nur in klassisch linken Medien – wie etwa in der Tageszeitung Neues Deutschland (ND) als "höchst manipulativ" und zynisch. Habeck drohe den Muslimen in Deutschland faktisch mit dem Entzug von Sicherheit, wenn er sie alle – und eben nicht nur ihre Verbände – auffordere, sich in der aktuellen Situation "klipp und klar" von jedem Antisemitismus zu distanzieren, "um nicht ihren eigenen Anspruch auf Toleranz zu unterlaufen".

Dabei sei die Sicherheit von Muslimen gerade seit den Hamas-Angriffen auf Israel – ebenso wie die von Juden – viel stärker gefährdet als vorher. "Habeck aber weist ihnen die größte Verantwortung für Hass, Gewalt und Hetze zu und eben nicht deutschen Nazis", heißt es in dem ND-Kommentar.

"Variante es moralverbrämten Rassismus"

Auch im Spiegel nahm sich der Rechtswissenschaftler und Ex-Bundesrichter Thomas Fischer unter der Überschrift "Was müssen die Muslime Robert Habeck beweisen?" die Rede des Vizekanzlers vor.

Den Anspruch auf Schutz vor rechtsradikaler Gewalt hat der Staat gegenüber jedermann einzulösen. Den Anspruch auf Toleranz aber müssen Muslime sich verdienen, wenn sie ihn nicht unterlaufen (=verlieren) wollen. Beides hat in Wahrheit verfassungsrechtlich, einfachrechtlich und faktisch fast nichts miteinander zu tun. Die Verrührung in einen einheitlichen Moralbrei ist Verdrehung auf hohem staatspropagandistischen Niveau. (Prof. Dr. Thomas Fischer, Bundesrichter a. D.)

Auch Fischer liest aus der Ansprache die Drohung heraus, Muslime könnten ihr Recht auf Schutz vor rechtsradikaler Gewalt verwirken, wenn sie nicht "klipp und klar" darlegen, dass sie "unserer Meinung" sind. Was er dabei nicht weiter vertieft, ist die Frage, wer überhaupt alles als Muslim gilt, da die Zugehörigkeit zum Islam in Deutschland nicht standesamtlich erfasst wird – die angegebene Zahl von 5,6 Millionen Muslimen in Deutschland stammt aus einer Studie der Deutschen Islam-Konferenz (DIK) – und wie weit der Begriff des israelbezogenen Antisemitismus gefasst wird, wenn es um Proteste gegen die Bombardements des Gazastreifens geht.

Nach Ansicht des Rechtswissenschaftlers erweist sich jedenfalls Habecks Ansatz als "stinknormale Variante des moralverbrämten Rassismus"

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05.11.2023 Bürgergeld nach nur 4 Jahren abgeschafft

AfD Wähler: Schaut nach Italien

Die italienische Regierung unter der Führung der profaschistischen Giorgia Meloni hat, wie im Wahlkampf versprochen, das Bürgergeld faktisch abgeschafft. Die Folgen für die Betroffenen sind krass. Sie hat alle Menschen unter 60 und ohne minderjährige Kinder als "arbeitsfähig" eingestuft. Diese bekommen jetzt bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit keine Unterstützung mehr.

Das Bürgergeld (italienisch "reddito di cittadinanza") hatte die Fünf-Sterne-Bewegung 2019 eingeführt, um der Armut in Italien entgegenzuwirken. Die Arbeitslosenquote im Süden des Landes lag 2022 mit 14,6 Prozent fast dreimal so hoch wie im Norden des Landes (5,1 Prozent), berichtet zdf.de.

Was hat das mit der AfD zu tun?

Vor 7 Jahren hatten wir das Wahlprogramm der AfD untersucht ("Bürger" wählen eigenen Totengräber) und festgestellt, dass eigentlich nur Reiche und "idealistische Rechte" freiwillig die AfD wählen dürften, denn wirtschaftlich ist das AfD-Programm von der FDP abgeschrieben.

  • Staatliche Kindergärten lehnt die AfD eigentlich ab, sie will die Erziehung durch die Mütter fördern.
  • Kinder sollen früher ins Gefängnis, Strafmündigkeit soll auf zwölf Jahre gesenkt werden.
  • Staatlichen Eingriffe in die Wirtschaft stören.
  • Erbschaftssteuer streichen - also die Ungerechtigkeit zwischen Arm und Reich noch weiter vergrößern.
  • Private Krankenversicherungen statt staatlicher Gleichmacherei.
  • ...

Und natürlich ist auch die "Freie Fahrt für freie Bürger" - der alte Slogan gegen Tempolimits des ADAC im AfD Wahlprogramm, der aber nur für mehr Autowracks und mehr CO2 sorgt.

Für die weniger begüterten Italiener wäre ein Blick ins Wahlprogramm hilfreich gewesen - und eigentlich noch sehr naheliegend, wenn das Bürgergeld erst 2019 eingeführt wurde - trotzdem haben sie aufgrund populistischer rechter Hetze ihre "Totengräber" gewählt. Wir sind sehr gespannt und leider wenig optimistisch, dass die WählerInnen in Deutschland weiter denken können.

Mehr dazu bei https://www.zdf.de/nachrichten/politik/italien-meloni-buergergeld-abschaffung-100.html
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Juristin über Migrationspolitik: „Verschärfungen ändern nichts“

Juristin über Migrationspolitik: „Verschärfungen ändern nichts“

Die Juristin Gisela Seidler kritisiert die Migrationspolitik der Ampel. Ein Gespräch über Grundrechte und überlastete Kommunen#OlafScholz #Grundrechte #Asylrechtsverschärfung #Archiv
Juristin über Migrationspolitik: „Verschärfungen ändern nichts“

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21.10.2023 Chatkontrolle ist kein "nationales" Thema

USA, Kanada, Großbritannen und nun auch die EU

Nicht nur in der EU geht das Gespenst der Chatkontrolle um, in Großbritannien ist das entsprechende Gesetz durch und auch in Kanada ist das Thema aktuell. Interessant ist, dass die Diskussionen zu diesem "weitreichenden Versuche westlicher Demokratien, die Online-Sprache zu regulieren" bereits seit fünf Jahren durch die Politik geistert. Damit zeigt sich, dass der Wunsch nach Online-Zensur nicht erst als Reaktion auf COVID entstanden ist.

Seit dem 19. September 2023 gilt das Gesetz zur Zensur von Online-Inhalten im Vereinigten Königreich. Am 29. September 2023, also nur 10 Tage später kündigte die kanadische Radio-, Fernseh- und Telekommunikationskommission (CRTC) an, dass alle Online-Streaming-Dienste, die Podcasts anbieten, sich registrieren lassen und den gesetzlichen Kontrollen unterwerfen müssen. Und in der EU gilt der Digital Services Act (DSA), der Online-Unternehmen verpflichtet, ihre Plattformen aktiv zu überwachen.

Outsourcing der Zensur

Wie die New York Times berichtet, zwingt der Gesetzentwurf Online-Plattformen dazu, "proaktiv nach anstößigem Material zu suchen und zu beurteilen, ob es illegal ist", anstatt sie zu zwingen, erst zu handeln, nachdem sie auf illegale Inhalte aufmerksam gemacht wurden.

In den USA ist man bereits einen Schritt weiter. Dort haben sich Menschen (und NGOs) gegen solche Maßnahmen gewehrt. Die US-Regierung hat mit der Kennzeichnung von Material, das entfernt werden soll, die verfassungsmäßigen Rechte auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt und dagegen gab es juristische Schritte. Am 8. September 2023 bestätigte das Fifth Circuit Court of Appeals einen Teil der einstweiligen Verfügung der Vorinstanz und verbot dem Weißen Haus, dem Surgeon General, den Centers for Disease Control and Prevention und dem FBI, Social-Media-Unternehmen zu beeinflussen, um „Desinformationen“ zu entfernen. Leider hob das Berufungsgericht wieder Teile der ursprünglichen Verfügung auf.

So ist es Beamten der Agentur für Cybersicherheit und Infrastruktursicherheit (CISA) weiterhin erlaubt den Unternnehmen Anweisungen zur Zensur zu geben und die CISA wird weiter eine zentrale Rolle bei der Zensur der Amerikaner durch die Regierung spielen.
Welche "Desinformationen" sind gemeint?

Das bleibt im einzelnen Auslegungssache, eindeutig festgelegt sind nur wenige Begriffe

  • Pornografie und sexuelle Ausbeutung von Kindern
  • Informationen, die Selbstmord, Selbstbeschädigung oder Essstörungen fördern
  • "Fehlinformationen über Impfstoffe" und andere "gesundheitsschädliche Inhalte"

Bei den "gesundheitsschädlichen Inhalten" können Veganer, Vegetarier und Fleischesser sicher sehr verschiedene Ansichten haben. Die Verantwortung für das Sperren der Informationen obliegt aber nach allen Gesetzen (egal ob in Nordamerika, GB oder EU) stets den privaten Anbietern. Da denen empfindliche Strafen in der Höhe von 4-10% ihres Umsatzes drohen, werden sie sicher vorsichtshalber proaktiv handeln und ihre Zensurbefugnisse mit übermäßiger Härte einsetzen.

Das globale Internet wird fraktioniert

In der EU wurde uns versichert, dass es nur gegen die Großen, z.B. die Big5, ginge, da der DSA von Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 10 Millionen und mehr spricht. Kanada und Großbritannien zeigen, dass es auch die Kleinen treffen wird. Im verlinkten Artikel lesen wir:

Die staatliche Regulierungsbehörde, die Canadian Radio-Television and Telecommunications Commission (CRTC), kündigte an, dass sie unabhängige Produzenten von Inhalten, darunter Online-Nachrichtenunternehmen und "Einzelpersonen, die Podcasts auf ihren eigenen Websites hosten, zur Registrierung verpflichten werde". Die Registrierung ist der erste Schritt zur Regulierung. ...

Kanadas neues Online-Nachrichtengesetz verpflichtet "marktbeherrschende Plattformen" dazu , "Nachrichtenunternehmen zu entschädigen, wenn deren Inhalte auf ihren Diensten verfügbar gemacht werden" - was an das fehlgeschlagene deutsche Leistungschutzrecht (LSR) erinnert. Darauf erklärte Facebook am 1. Juni 2023: "Um dem Online News Act zu entsprechen, haben wir damit begonnen, die Verfügbarkeit von Nachrichten in Kanada zu beenden ... Nachrichtenlinks und -inhalte, die von Nachrichtenverlagen und Sendern in Kanada gepostet werden, können von Menschen in Kanada nicht mehr eingesehen werden".

Egal ob uns Nachrichten wegen des Geld Verdienens vorenthalten werden oder es um politische Zensur geht - wir setzen uns weiter für Informationsfreiheit und Transparenz ein. Allein das Wissen, dass alle unsere Nachrichten künftig mitgelesen und "überprüft" werden, ist ein schwerer Eingriff in unsere Grundrechte.

Mehr dazu bei https://uncutnews.ch/information-compliance-gesetzentwurf-zur-abschaffung-der-freien-meinungsaeusserung-verabschiedet/
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09.10.2023 Erst denken, dann handeln

Auch Populismus führt zum Faschismus

Bei der CDU kann man zumindest beim ersten Thema entschuldigend noch sagen, dass es für sie "Neuland" war. Aber warum die SPD in der GroKo mitgemacht hat, den § 184b Strafgesetzbuch (StGB), die Verbreitung und den Besitz „kinderpornografischer Inhalte“ zum Verbrechen hochzustufen kann man nur darauf zurückführen, dass die SPD aus populistischen Ideen dem in den Medien erzeugten "Mainstream" folgen wollte.

Wie netzpolitik.org schreibt, ist man sich inzwischen, so auf der Herbstkonferenz der Landesjustizminister im vergangenen Jahr, bereits einig, die Verschärfung wieder rückgängig machen zu wollen. Die Bundesregierung gibt an, das Gesetz noch in diesem Jahr verbessern zu wollen.

Es sind gerade nicht die einfachen Lösungen, die unsere Welt verbessern. Wenn nach jetziger Gesetzeslage eine 14-Jährige das Nacktfoto ihres Schwarms an ihre Freundin verschickt und diese es aus Absicht oder Versehen an den Klassenchat verschickt, dann muss theoretisch die ganze Klasse vor Gericht. Nach obigem Paragrafen sind sie alle des Verbrechens der Verbreitung und des Besitzes „kinderpornografischer Inhalte“ schuldig.

Selbst die Polizei stellt bei den Ermittlungen in diesem Bereich einen großen Anteil der Falschen fest, nämlich viele minderjährige Verdächtige, die sich nach diesem Paragrafen eines Verbrechens schuldig gemacht zu haben - meist ohne es überhaupt gewusst zu haben. Dabei soll nicht übersehen werden, dass die auf den Fotos Abgebildeten auch oft Mobbingopfer sein können, aber das ist eine andere Straftat.

Anlässlich der katastrophalen Wahlergebnisse gestern müssen wir gleich auf ein weiteres Versagen hinweisen. Aus populistischen Gründen laufen CDU/CSU aber verzögert auch Grüne und SPD der von den Medien in den letzten Wochen hochstilisierten Kampagne gegen Flüchtlinge hinterher. Damit haben sie in beiden Bundesländern der AfD noch mehr Stimmen beschert und sich selbst weiter beschädigt. "Nebenbei" begraben sie das bereits seit 1993 in Gefahr stehende Grundrecht auf Asyl endgültig. Mit einer "europäischen Wertepolitik" hat das nichts mehr zu tun.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/kriminalpraevention-dontsendit-wie-minderjaehrige-unter-kinderpornografie-verdacht-geraten/
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Tags: #Populismus #Faschismus #Neuland #Kinderpornografie #Paragraf184b #Verbrechen #Minderjährige #Rechtsaußen #Neo-Nazis #Asyl #Flucht #Folter #Abschiebung #Migration #Medien #Kampagnen #Grundrechte #Manipulation

ifr001@diasp.org

Ohne freien Zugang zu Informationen sind keine freien Entscheidungen möglich.

Wer den Zugang zu Informationen beliebig ein und ausschalten kann, der hat Kontrolle über die Entscheidungen die von Menschen getroffen werden.

Wer seine Informationen frei halten will, der muss sich selber darum kümmern und kann sich überhaupt nicht auf staatliche Regulierungen verlassen, denn staatliche Institutionen sind offenkundig die Legitimationsanstalten für gewinnorientierte Geschäftsinteressen.

Gesperrte oder nicht mehr sichtbare Webseiten können mit geänderter DNS-Konfigurationen wieder zugänglich gemacht werden. Konfigurationsanleitungen und mehr bietet die "Digitale Gesellschaft" in der Schweiz.
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Die Digitale Gesellschaft ist ein gemeinnütziger und breit abgestützter Verein für Bürger- und Konsumenten­schutz im digitalen Zeitalter. Wir setzen uns seit 2011 als ­zivilgesellschaftliche Organisation für eine nachhaltige, demokratische und freie Öffentlichkeit ein. Wir verteidigen die Grundrechte in einer digital vernetzten Welt.

Die Digitale Gesellschaft informiert und berät Individuen und ­Institutionen zu Konsumenten- und Rechtsfragen im ­digitalen Raum. Die gemeinnützige Organisation schätzt Technologiefolgen ab hinsichtlich der möglichen Auswirkungen auf die Grund- und Menschenrechte und bietet Dienste, Software-­Projekte und Workshops zur digitalen Selbstverteidigung an.
Jetzt unterstützen!

Wir tun dies nicht trocken und abstrakt, sondern vermitteln Informationen zugänglich, erarbeiten konkrete Vorschläge und lassen Grundlegendes auch in Gerichtsverfahren klären.

Die Tätigkeit der Digitalen Gesellschaft orientiert sich an den allgemeinen Menschenrechten und fordert diese für die digitale Welt ein. Dies haben wir in einer Charta (PDF) festgehalten.

https://www.digitale-gesellschaft.ch/dns/

#GG #Grundrechte #menschenrechte #Grundgesetz #information #freiheit #selbstbestimmung #digitalisierung #geld #kommerz

aktionfsa@diasp.eu

Meine Daten gehören mir

Diskutieren über Möglichkeiten die Privatsphäre zu retten

Mit Aktion Freiheit statt Angst e.V. wenden wir uns auch in der Engagementwoche gegen die Einschränkung der bürgerlichen Freiheiten durch staatliche und private Stellen und setzen uns für den Erhalt der Privatsphäre ein.

Wir diskutieren gemeinsam die politischen und technischen Entwicklungen bei der Überwachung der Menschen und versuchen mit selbst erstellten Infomaterialien und auf Veranstaltungen die Menschen darüber zu informieren.

Wir wollen mit allen Interessierten darüber ins Gespräch kommen, wie wir durch die Nutzung scheinbar “kostenloser” Internetdienste, wie Google, Facebook, WhatsApp, Twitter, Instagram, TikTok u.v.m. unsere Privatsphäre an diese Internetgiganten ausliefern.

Wir wollen gemeinsam untersuchen
- wo überall unsere persönlichen Daten gefährdet sind,
- was wir persönlich dagegen tun können,
- welche Maßnahmen wir von den verantwortlichen Politikern erwarten.

Wir wollen auch bessere Alternativen nennen und nach Möglichkeit demonstrieren. An Folgeterminen können wir in diese tiefer einsteigen.

Wir treffen uns
am Di., 12.9.23 von 19-21h
im Linkstreff Wedding, Malplaquetstr. 12, Nähe U Leopoldplatz

https://www.engagement-macht-stark.de/engagementkalender/detail/meine-daten-gehoeren-mir-1/

Tags: #Engagement #Ehrenamt #Berlin #Grundrechte #Menschenrechte #Privatsphäre #Gleichberechtigung #Gender #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #Meinungsfreiheit #digitales

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29.08.2023 Warum 2% wichtig sind

Mit dem Finger auf andere zeigen reicht nicht

Christian Schwägerl erklärt auf Spektrum in einem lesenswerten Artikel sehr gut, warum es wichtig ist, dass Deutschland mit seinen "nur 2% der welweiten CO2 Emissionen" dem Klimawandel nicht tatenlos zuschaut. Oft werden die "nur 2%" als Argument verwendet, um sich einfach zurückzulehnen nach dem Motto "wir können die Welt nicht retten".

Das falsche 2%-Argument könnten viele Länder und Regionen auf der Welt ebenfalls für sich anführen, etwa Japan, die chinesische Provinz Jiangsu, das halbe Indien. Frankreich, Polen, Kalifornien sind sogar nur für 1% verantwortlich.

Für Deutschland kommt erschwerend hinzu, dass es im Laufe der Industrialisierung nach Analysen des Global Carbon Project seit 1871 insgesamt knapp 98 Milliarden Tonnen zu diesen Gesamtemissionen beigetragen hat - das ist eine schwere Erblast. Schwägerl schreibt: Jedes 25. zusätzliche Kohlendioxidmolekül (genauer: CO2-Äquivalent) in der Atmosphäre stammt also aus Deutschland. Das hat den CO2-Gehalt der Atmosphäre von 278 ppm (Teile pro Million) im Jahr 1750 auf 415 ppm im Jahr 2021 steigen lassen – und zu einer durchschnittlichen Erwärmung von bereits einem Grad Celsius geführt.

Gegen das 2%-Argument spricht auch, dass es die Importe Deutschlands vernachlässigt deren Herstellung ebenfalls große Menge CO2-Emissionen enthält. Nimmt man die landwirtschaftliche Importe zum Beispiel von Soja aus Südamerika hinzu, erhöht sich der gesamte deutsche CO2-Ausstoß nach Berechnungen des Nachhaltigkeitsforschers Marco Schmidt von der Hochschule Pforzheim um ein Drittel.

Weiter sollte man den CO2 Ausstoß nicht pro Staat sondern auf die Anzahl der Menschen beziehen, denn es gibt kein Argument, warum ein Deutscher mehr CO2 erzeugen darf als ein Chinese oder Inder. In diesen beiden Ländern leben zusammen 35 Prozent aller Menschen, in Deutschland nur ein Prozent. In Indien erzeugt ein Mensch also dreieinhalb mal weniger CO2 als bei uns. Auch das Argument "die bauen ständig neue Kohle- und Gaskraftwerke" verpufft, wenn man feststellt, dass die historischen Gesamtemissionen Indiens aus der Verbrennung von Erdöl, Kohle und Erdgas mit 57 Milliarden Tonnen sogar nur 61 Prozent der bisherigen deutschen Gesamtmenge betragen.

Fazit: Es geht nicht darum mit dem Finger auf Andere zu zeigen, sondern nach Lösungen zu suchen und die Wege dorthin auch zu gehen ...

Mehr dazu bei https://www.spektrum.de/news/klimaschutz-und-zwei-prozent-retten-doch-die-welt/2172312
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15.08.2023 Wer hat die Daten von 40 Mio Briten?

Hacker hatten Zugriff auf britisches Wählerverzeichnis

Vor mehr als einem Jahr gelangten die Daten von 40 Millionen britischen Wähler:innen in den Händen von Unbekannten. Nun, nach einem Jahr, erfahren es auch die Betroffenen selbst. Da in Großbritannien Personalausweise lange unbekannt waren, müssen sich Briten für die Teilnahme an einer Wahl registrieren.

In diese Wahldatenbank kann man die eigenen Daten überprüfen, sollte aber in der Regel keine Downloads von Daten machen können. Dies ist jedoch unbekannten Hackern gelungen. Ungefähr klar ist, auf welche Systeme die Angreifer Zugriff hatten. Man weiß jedoch nicht mit Sicherheit, welche Daten sie tatsächlich abgegriffen haben.

Es ist zu befürchten, dass die Daten dazu genutzt oder zum Verkauf angeboten werden, bestimmte Wählergruppen zu manipulieren. Zusammen mit anderen Persönlichkeitsdaten, etwa dem Kaufverhalten, können Persönlichkeitsprofile erstellt werden.

Die Manipulation kann ganz profan mit speziell auf diese Gruppen ausgerichtetes "Informationsmaterial" geschehen. Der IT-Rechtler Michael Veale vom University College London verweist aber auch auf einen Vorfall aus dem Jahr 2011 in Kanada. Dort hatte ein Mitarbeiter der konservativen Partei Wähler:innendaten genutzt, um Menschen an der Wahl zu hindern. Bürger:innen erhielten automatisierte Anrufe von vermeintlichen Regierungsbeamten, die sie davon überzeugen sollten, dass ihre Wahllokale verlegt worden seien, beschreibt netzpolitik.org die Möglichkeiten der Manipulation.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/vereinigtes-koenigreich-hack-von-wahlregister-schuert-sorgen-vor-manipulation/
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04.08.2023 Erneut Durchsuchungen gegen Linksunten Indymedia

Nur der nichtexistente Verein dürfte klagen

Die deutsche Bürokratie ist manchmal dem Vorgehen der Bürger von Schilda ebenbürtig. Sechs Jahre nach der Durchsuchung mehrerer Räume in Freiburg durch das Stuttgarter Landeskriminalamt nach dem Verbot des Bundesinnenministerium gegen die Plattform Linksunten Indymedia sind nun erneut die Räume und digitalen Geräte von fünf Personen durchsucht worden.

Ihnen wird vorgeworfen die archivierten Webseiten von Indymedia im Internet weiterhin zugänglich zu machen. Damit stünden sie, wie Netzpolitik.org schreibt, „im Verdacht, sich wegen der Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts dieser verbotenen Vereinigung strafbar gemacht zu haben.“ So lautet die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und des baden-württembergischen Landeskriminalamts (LKA).

Die vor 6 Jahren und auch die teilweise identisch heute Betroffenen bestreiten die Existenz eines solchen Vereins. Allerdings argumentiert nun das Bundesverwaltungsgericht in seiner Klageabweisung an die Betroffenen, dass der vermeintliche Verein selbst klagen müsse.

Diese Spitzfindigkeit hat die Bürgerrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) als einen „Missbrauch des Vereinsrechts“ bezeichnet. Netzpolitik.org schreibt als Fazit: Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft wirft auch die Frage auf, wie eigentlich "eine nicht mehr existierende Vereinigung" unterstützt werden kann. Mit der gestrigen Durchsuchung signalisiert die Staatsanwaltschaft, dass sie der Auffassung ist, es gebe diese.

David Werdermann von der GFF beklagt den Versuch "einer Auslöschung linker Bewegungsgeschichte". Das mit den Maßnahmen verfolgte Archiv dokumentiert eine jahrelange Geschichte linker Bewegungen. In den Ermittlungen vor 6 Jahren wurden keine konkreten Anschuldigungen gegen einzelne Artikel oder Beiträge erhoben, sondern einfach die ganze Plattform verboten. Das hatten Juristen bereits damals als unrechtmäßig kritisiert.

Heute bleibt die Frage offen, wie sich jemand dagegen verteidigen kann, einer ominösen Vereinigung anzugehören, wenn nur dieser "Verein" dazu klageberechtigt sein soll ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/linksunten-indymedia-die-suche-nach-einer-verbotenen-vereinigung/
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