#rasterfahndung

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05.12.2022 Wer kann ins Schengen Informationssystem schauen?
Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdienst ist dahin

Auf jeden Fall viele mehr als bisher, denn mit SIS-3, der 3. Ausbaustufe des europaweiten Schengen Informationssystems, erhalten 2000(!) weitere Behörden Zugriff auf seine Datenbanken.

Heise.de nennt u.a.

  • Ausländerbehörden,
  • das Auswärtige Amt,
  • das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten,
  • die Auslandsvertretungen,
  • das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF),
  • die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter,
  • das Luftfahrt-Bundesamt,
  • alle für die Kfz-Zulassung zuständigen Ämter,
  • die Waffenbehörden,
  • die Staatsanwaltschaften
  • ...

Mit erweiterten Befugnissen können auch die Geheimdienste über das Bundeskriminalamt (BKA) "Ausschreibungen" zur verdeckten Fahndung im SIS in Auftrag geben. So erfährt der auftraggebende Geheimdienst, wenn jemand in eine polizeiliche Verkehrskontrolle gerät oder einen Grenzübertritt getätigt hat.
In Deutschland eigentlich verboten

Nach den Erfahrungen im 3. Reichs und dem Polizeibrief der Alliierten von 1948 gilt in Deutschland "eigentlich" ein verfassungsrechtliches Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten. Clara Bünger, Sprecherin für Flucht- und Rechtspolitik der Linksfraktion im Bundestag, deshalb zu Heise.de: Dadurch erhielten die Agenten nämlich "unmittelbar Zugriff auf die Befugnis der Polizei zur Personenkontrolle", was einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstelle. Die Linksfraktion stimmte auch deshalb gegen den Entwurf.

Eine viel generellere Kritik an dem beschlossenen Gesetz hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber. Heise.de zitiert seinen Sprecher mit den Worten: "Die Erweiterung einer Datenbank, sei es durch den Anschluss neuer Stellen, die Verarbeitung weiterer Datenkategorien oder die Verknüpfung mit anderen Systemen, birgt grundsätzlich ein erhöhtes Risiko für Fehler bei der Datenverarbeitung." Weitere Unschuldige werden als "False Positives" demnächst die Opfer sein.

Fazit: Wir haben es in Deutschland nun mit Geheimdiensten zu tun, die den Polizeibehörden nach Gutdünken "Aufträge" geben dürfen ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/2000-weitere-Behoerden-erhalten-Zugriff-aufs-Schengen-Informationssystem-7365362.html
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Tags: #SIS #EuroDAC #Europol #Schengen #VisaWaiver #Verfolgung #Polizei #Geheimdienste #Trennungsgebot #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Bankdaten #Biometrie #Bestandsdaten #Entry-ExitSystem #eBorder #Freizügigkeit #Hacking #ePerso #Pass

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22.11.2022 Griff mit "unfassbaren Schmerzen" rechtmäßig?

Ist die Androhung von Schmerzen schon Folter?

Ist die Androhung eines "Handbeugehebels" durch einen Polizisten gegenüber einer straßenblockierenden Aktivistin mit dem Zusatz dieser Griff würde bei ihr "unfassbare Schmerzen auslösen" noch rechtmäßig?

Diese Szene ist Bestandteil eines Videos, welches am 09. November in der Danziger Straße in Prenzlauer Berg aufgenommen wurde. Dazu gibt es, wie in der Juristerei üblich mehrere Meinungen.

So erklärte der Verwaltungsrechtler Dr. Patrick Heinemann in einem Gespräch mit LTO, dass die Behörden auch bei der Anwendung von Zwangsmitteln an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebunden sind.

Die Berliner Polizei stellt dagegen fest, dass in dem Video die Androhung einer möglichen und rechtlich zulässigen Transport- und Kontrolltechnik zu sehen sei und erklärt laut LTO weiter:

"Es findet immer eine Einzelfallbetrachtung statt, bei der die Polizei Berlin grundsätzlich in einer abgestuften Verfahrensweise agiert. Dabei werden die blockierenden Personen zunächst angesprochen und aufgefordert, sich von der Straße bzw. Kreuzung zu entfernen. Anschließend werden Zwangsmaßnahmen angedroht, die nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalls angemessen, erforderlich und geeignet sind, um das polizeiliche Ziel, die Beendigung der Verkehrsbehinderung, durchzusetzen."

Bei den jeweiligen Einsatzentscheidungen spiele "auch der Erhalt der Einsatzfähigkeit der vor Ort befindlichen Polizeimitarbeitenden und die Vermeidung von körperlichen Überlastungen mithin körperlichen Verletzungen" eine Rolle.

LTO hat noch zwei weitere Juristen befragt, Prof. Dr. Joachim Wieland, Inhaber des Lehrstuhls u.a. für Öffentliches Recht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und Prof. Dr. Markus Möstl, Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht an der Universität Bayreuth. Beide waren unabhängig voneinander der Meinung, dass sich "die vor der Anwendung unmittelbaren Zwangs notwendige Androhung auf ein verhältnismäßiges, also erforderliches und angemessenes Zwangsmittel beziehen" muss. Die Betroffenen sollten solche Vorfälle sofort vor dem Verwaltungsgericht Berlin klären lassen. Das wäre sogar im Rahmen eines Eilverfahrens möglich.

Ob im jeweiligen Augenblick des Geschehens ein rechtlicher Beistand verfügbar ist, bleibt fraglich ...

Mehr dazu bei https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/debatte-gewalt-polizei-letzte-generation-schmerzgriffe-verhaeltnismaessigkeit/
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Tags: #Straßenblockaden #Räumung #Androhung #Gewalt #Schmerzen #Folter #Polizei #Geheimdienste #Verhältnismäßigkeit #Polizeigewalt #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung

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15.11.2022 In welcher Gesellschaft wollen wir leben?

Gehört die Wanze zu unserem Leben?

Ist es wirklich der Wunsch der Menschen ständig mit einer Wanze zusammen zu leben? Wollen wir uns wirklich eine Alexa, eine Siri oder wie er oder sie auch heißen mag ins Zimmer stellen? Diese Fragen und die Frage nach einer zukünftigen Gesellschaft beschäftigen Norbert Haering in einem halbstündigen Gespräch auf Odysee TV.

Er fragt zurecht, warum wir den chinesischen "Erziehungsstil" mit Überwachung und Social Credits, also eine Erziehung durch Kontrolle und Belohnung/Bestrafung bei Missachtung bekannter Regeln - durchaus zu recht - kritisieren, aber auf dem anderen Auge scheinbar blind sind.

Dass die gleiche oder sogar eine totale Überwachung bei uns herrscht, ist seit den Enthüllungen unseres Ehrenmitglieds Edward Snowden im Jahr 2013 bekannt. Ebenso intensiv ist die Überwachung durch private Konzerne zum Zweck der Manipulation unseres Kaufverhaltens - und damit auch unseres (a-)sozialen Miteinanders. Im Unterschied zu China wird uns nicht erklärt, welches Zielverhalten von uns gewünscht wird und wir haben auch keine Möglichkeit auf die Stellschrauben des Scorings Einfluss zu nehmen. Die Belohnung für unser Verhalten bekommen nicht wir, sondern daran bereichern sich die mit der Überwachung beschäftigten Konzerne indem sie Milliardengewinne machen.

In dem verlinkten Beitrag wird auch auf den Zusammenhang zwischen staatlicher und privater Überwachung und Kontrolle hingewiesen. Zitat:

Tatsächlich erhält die Muttergesellschaft des Erfinders von Siri, die 2010 von Apple übernommen werden durfte oder musste, laut einem 2015 veröffentlichten Bericht immer noch mehr als die Hälfte ihrer Einnahmen vom US-Verteidigungsministerium.

Auf die militärische Herkunft des bestehenden Internets haben wir schon mehrfach hingewiesen. Auch heute (s. Zitat) sind militärische Einrichtungen weiter an der Entwicklung der Anwendungen beteiligt. Mit dem militärisch finanzierte Projekt Ego4D hat die DARPA ihr Ziel erreicht, in dem sie es nun als ziviles Konsumgut privat produzieren und perfektionieren lässt. Noch ein Zitat:

Hätte der Souverän die moralische Legitimität, ein Unternehmen zu beurteilen, facebook [und die anderen der Big5] würde[n] umgehend vom Markt verschwinden.

Über die vielen oft unglaublichen Tatsachen in diesem Überwachungszirkus gibt es auf der Odysee-Seite eine Linksammlung mit mehr als 60 Verweisen. Wir können noch auf unsere Beiträge Überwachung durch "den Staat" und Überwachung durch Unternehmen und mögliche Gegenwehr dagegen in Anonym und sicher im Internet verweisen.

Mehr dazu bei https://odysee.com/@norberthaering:8/digitale-kontrolle-und-die-soziale:8
und https://www.rubikon.news/artikel/smarte-politik
und alles unsere Artikel zu Alexa u.ä. "smarten" Geräten https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Alexa&sel=meta
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Tags: #Alexa #Siri #Handy #Smartphone #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Überwachung #Intransparenz #asozialeNetzwerke #Regeln #Belohnung #Bestrafung #Manipulation

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14.11.2022 Verdeckte Ermittler im Netz

Bestimmte Beamte dürfen kriminell sein ...
... z.B., wenn sie undercover für den Geheimdienst arbeiten - oder doch nicht?

Diese juristische Frage stellen Aktive von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). So stellt der Jurist Bijan Moini bei netzpolitik.org fest: "Die Befugnisnormen zum Einsatz klassischer verdeckter Ermittler:innen passen nicht zum virtuellen Einsatz." Er hält "das Vertrauen im Netz [für] weniger schutzwürdig, weil jede:r damit rechnen muss, dass das virtuelle Gegenüber eine falsche Identität vortäuscht.“

Damit hätte der Einsatz verdeckter Ermittler in digitalen Netzen eine andere Qualität als bei einem Einsatz im realen Leben. Diese Unterscheidung wird wichtig, weil der/die Undercover-AgentIn im virtuellen nicht der berühmte "Einzelfall" ist.

Die Süddeutsche Zeitung berichtete im September, dass mehr als hundert sogenannte virtuelle Agent:innen im Auftrag der Verfassungsschutzämter in der digitalen rechtsextremen Szene unterwegs sind, um Informationen zu sammeln. Dort erscheinen sie unter falschen Biografien und sollen sich das Vertrauen ihrer Beobachtungsobjekte erschleichen. Dazu müssen(?) sie oft selbst Hassbotschaften posten, gegen "Volksverräter" hetzen und damit Straftaten begehen, wie etwa Volksverhetzung begehen.

Wie viele Agent:innen im linken Milieu ermitteln wurde, nicht bekannt ...
Dass diese über 100 Beamten 40 Stunden in der Woche damit den rechten Sumpf befördern, um ihn eigentlich trocken zu legen ist schon an sich ein Treppenwitz.

Wir wollen uns jedoch auf die juristische Frage stürzen, was dürfen Geheimdienst-Beamte? Dazu nennt das Bundesverfassungsschutzgesetz die besonderen Befugnisse des Geheimdienstes bei der Informationsbeschaffung. In §9 Abs. 1 in Verbindung mit §8 Abs 2 steht eine Liste mit "Methoden, Gegenständen und Instrumenten zur heimlichen Informationsbeschaffung" wie etwa der Einsatz von Vertrauensleuten oder Observationen. Diese Liste ist nicht abschließend, kann also bei neuen Ermittlungsmethoden u.U. angepasst werden. Für Online-Undercover-Ermittler:innen kommen noch die Regelungen zu verdeckten Ermittler:innen (§ 9a, Abs. 2) hinzu, wenn es darum geht ob und welche Straftaten sie begehen dürfen.

Dürfen verdeckte digitale Ermittler mehr als solche im realen Leben?

Diese Frage sollte höchstrichterlich geklärt werden. Wie netzpolitik.org berichtet, hatte der Jurist Moini mit der GFF erst kürzlich ein Urteil erstritten, in dem das Bundesverfassungsgericht hohe Hürden für den Einsatz von „echten“ verdeckten Ermittler:innen formuliert hat. Ebenso sollte geklärt werden, ob die Schwelle für ein Tätigwerden von virtuellen Ermittler:innen wirklich niedriger sei und damit "also auf Vorrat virtuelle Agent:innen eingesetzt werden" dürfen und unter welchen Voraussetzungen das zulässig sei.

Ohne eine solche Klärung könne die Überwachung durch Geheimdienste leicht zu einer Überwachung ohne Grenzen führen. Beängstigend ist in diesem Zusammenhang die von Innenministerin Nancy Faeser bei der Vorstellung des jährlichen Verfassungsschutzberichtes in diesem Juni erstmals erwähnte neue Kategorie bei der Arbeit dieses Dienstes, eine sogenannte "verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates". Danach könnte es bereits als "staatsgefährdend" angesehen werden, wenn man z.B. behauptet, der Staat oder seine Repräsentanten tun auf diesem oder jenen Feld nicht genug.

Das beträfe dann nicht nur Reichsbürger, sondern evtl. jede Opposition und wird mit Sicherheit auch gegen Aktivisten der Klimaproteste angewendet.

Jenseits aller juristischen Definitionen fragen wir uns, ob man mit der Infiltration rechter Gruppen im Netz - vor allem in dieser hohen Zahl - diese nicht sogar aufwertet, bestärkt und ihnen eine scheinbare Größe gibt, die sie ohne diese "Unterstützung" (von 400 Wochenstunden Hetze [s.o.]) nie erhalten hätten. Vergessen wir nicht, dass das NPD-Verbotsverfahren in den Nullerjahren daran gescheitert war, dass der Verfassungsschutz zu viele V-Leute in der Parteispitze positioniert hatte ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/volksverhetzung-durch-verfassungsschutz-wenn-undercover-agentinnen-im-netz-straftaten-begehen/
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Tags: #BND #BfV #Verfassungsschutz #Bundestrojaner #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Hass #Hetze #RechtsaußenNeo-Nazis #NSU #Faschisten #Strafbarkeit #Beamte #undercover #verdeckteErmittlung #Transparenz #asozialeNetzwerke

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07.11.2022 Der Staat ist digital völlig überfordert

... und bleibt doch unbelehrbar

Aus einem "Gespräch mit der Aktivistin Lilith Wittmann über Verwaltungs­murks" auf dem Schweizer Newsblog republik.ch kann man viel lernen über die Unfähigkeit staatlicher Strukturen bei der Installation von digitalen Lösungen. Bekannt wurde sie mit der Aufdeckung der Sicherheitslücken im digitalen CDU Wahlkampf, die ihr kein Dankeschön sondern eine Anzeige einbrachte.

Ihr Credo lautet: "Ich mache mir grosse Sorgen, wenn Staaten damit beginnen, das Internet national zu regeln."

Diese Befürchtung kann sie mit vielen Beispielen belegen, seien es die Corona Warn Apps oder die vielen fehlgeschlagenen Versuche andere digitale Lösungen einzuführen. Als Beispiele nennt sie

  • eGK und ePA - also Gesundheitskarte und Patientenakte, in die Milliarden geflossen sind,
  • die digitale Lösung fürs Bafög musste für viele Millionen Euro 4-mal programmiert werden bis sie wenigstens funktionierte,
  • die Schweizer E-ID (elektronische Identität), vergleichbar dem Zwang zu biometrischen Daten beim deutschen Personalausweis,
  • und für die Schweizer unheimlich wichtig, das gefährlich E-Voting.

Das Interview mit ihr zu lesen, ist vor allem wegen der letzten beiden Punkte wichtig. Sie zeigt auf, dass damit zum einen der Charakter des Internets von einer "Bibliothek des Wissens und des Austauschs" zu einem kommerziellen Warenhaus wird. Es gibt dann keinen anonymen Austausch freier Gedanken mehr, sondern nur noch reine personenbezogene Geschäftsbeziehungen mit E-ID, Namen und Adresse.

Für die Schweiz und genauso für die anderen Staaten befürchtet sie, dass mit dem manipulierbaren E-Voting, also einer elektronischen Stimmabgabe den rechten Bewegungen in Europa gerade jetzt "an einem Kipp­punkt der Demokratie" in die Hände gespielt wird. Niemand wird zukünftig beweisen können, wie Wahlen unter den inzwischen schon recht zahlreichen rechten Regierungen (Italien, Polen, Ungarn, Schweden, ...) gefälscht werden.

Nebenbei hat sie auch eine gute Erklärung, warum staatliche Verwaltungsstrukturen nicht für die Planung und Realisierung von (großen) IT-Projekten taugen. Die Unterordnung im Beamtenapparat und die Hierarchie verhindern, dass (vernünftig) erarbeitete Planung auf unterer Ebene bis zu den Entscheidungsträgern überlebt. Jede höhere Ebene würde die Vorlage der unteren Ebene fachlich ausdünnen und politisch anreichern - übrig bleibt ein nicht-funktionierendes Etwas mit zusätzlichen Sicherheitslücken.

Dem kann ich aus eigener Erfahrung bei der Realisierung der IT-Vorhaben zum ALG-II und der Autobahn-Maut nur zustimmen ...

Mehr dazu bei https://www.republik.ch/2022/11/01/lilith-wittmann-ich-wuerde-die-finger-von-e-voting-lassen
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Tags: #IT-Projekte #Beamtenstatus #Verwaltung #ePA #eGK #ePerso #e-ID #e-Voting #Neo-Nazis #ALG-II #Biometrie #Fingerabdruck #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #DataMining #Rasterfahndung #Datenbanken #eBorder #Verhaltensänderung #Internet #Transparenz #Informationsfreiheit #Wiki #EU

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06.11.2022 Wird in Gewahrsamnahme der Anwalt verweigert?

Hat Innenministerium Bayerns beim Polizeigesetz gelogen?

Bayern hat mit der "Revision" der Polizeigesetze vor einigen Jahren begonnen, die anderen Bundesländer sind gefolgt - und zwar unabhängig davon ob sie eine CDU oder SPD Regierung hatten. Von Anfang an haben wir die Inhalte dieser Gesetzesänderungen verurteilt und sind dagegen (zumindest) in Berlin und Potsdam auf die Straße gegangen.

Nun zeigt sich auch genau in Bayern, dass sich diese Gesetze als der Weg aus dem Rechtsstaat erweisen. Es gibt inzwischen mehrere Fälle in denen die "Gewahrsamnahme" wie zuvor befürchtet als Maßnahme aus dunklen deutschen Zeiten zeigt.

Von Anfang an wurde die "Gewahrsamnahme" als reine Polizeimaßnahme kritisiert. Wiederholt wurde auch vermutet, dass den Betroffenen anwaltlicher Beistand vorenthalten wird. Dies wurde vom Innenminsterium Bayerns als haltlos zurückgewiesen, z.B. durch die Behauptung, dass das Gericht „grundsätzlich entweder auf Antrag oder von Amts wegen einen Rechtsanwalt zur Seite“ stelle.

Nun muss selbst der Münchner Merkur erkennen, dass dort "oben" gelogen wurde: Ohne Anwalt hinter Gittern – obwohl das Innenministerium etwas anderes behauptet. Die Erlebnisse der Betroffenen zeigen die Realität.

  • Kurz nach Verabschiedung des Bayerischen Polizeigesetzes im Juni 2018 wird ein Mann nach dem Wurf einer PET-Plastikflasche auf Ordnungskräfte in Gewahrsam genommen.
  • Kürzlich müssen Klimaschutzaktivisten nach zwei Festklebeaktionen auf einem zentralen Verkehrsknotenpunkt in München für 30 Tage in Polizeigewahrsam bleiben.

Als Begründung für eine "Gewahrsamnahme" dient meist die folgende Begründung: ... um die Begehung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder eine Straftat zu verhindern. Wohlgemerkt, es geht in der Argumentation nicht mehr um die Verhinderung von "Terror" oder "schwersten Straftaten" - es sind Ordnungwidrigkeiten, denen mit der "Beseitigung der Gefahr" entgegen gewirkt werden soll.

Ein Sahnehäubchen oben drauf liefert die taz in einem Bericht über die Bundespolizei und ihre neue "besondere Gebührenordnung", die vor einem Jahr in Kraft getretenen ist. Dort wurde festgelegt, dass die Betroffenen für die sicher nicht gewünschte Polizeidienstleistung auch noch zahlen müssen.

  • Identitätsfeststellung: 53,75 Euro.
  • Die Anordnung zur Gewahrsamnahme: 74,15 Euro.
  • Eine Viertelstunde Fahrt auf die Wache: 15,69 Euro.
  • Erkennungsdienstliche Behandlung mit Fotos und Fingerabdrücken: 59,50 Euro.
  • Jede Viertelstunde in Gewahrsam: 6,51 Euro..

Haben wir ein Glück, dass wir in einem Rechtsstaat leben und grundgesetzlich geschützte Demonstrationen noch gebührenfrei sind ...

Mehr dazu bei https://diasp.eu/posts/15228582
und https://www.merkur.de/politik/landtagswahl-in-bayern-hat-innenministerium-beim-polizeiaufgabengesetz-gelogen-zr-10319949.html
und https://taz.de/Gebuehren-fuer-Massnahmen-der-Polizei/!5658040/
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Tags: #Gewahrsamnahme #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Geodaten #Polizeigesetze #Bayern #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Gebührenordnung #Anwalt #Rechtsbeistand #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung

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03.11.2022 Überwachung in iranischen Netzen
SIAM beobachtet alle

Nach Recherchen von The Intercept auf der Grundlage von geleakten Dokumenten des iranischen Telekommunikationsanbieters Ariantel werden die Protestierenden im Iran auf Schritt und Tritt verfolgt. Mit einem Programm namens SIAM hat die iranische Telekommunikationsbehörde (CRA) umfassenden Zugriff auf die Nutzer des Mobilfunknetzes des Landes.

Wie netzpolitik.org berichtet, kann das Überwachungsprogramm

  • Identitätsprofile erzeugen,
  • Standortverläufe von Personen ermitteln,
  • Protestteilnehmende jederzeit ausfindig machen und
  • einzelne Handynutzer:innen ins unsichere 2G-Netz umleiten, um Verschlüsselung zu unterbinden oder den Internetverkehr stark zu drosseln, bzw abzuwürgen.

Die Internetanbieter sind gezwungen für SIAM 28 Kontroll- und Überwachungsfunktionen bereitzustellen. Diese Überwachung kann für die Demonstrierenden lebensgefährlich werden, weil wieder einmal der Staat mehr über sie weiß, als sie selbst erinnern können.

Solche auf Knopfdruck abrufbare Funktionen sind z.B.

  • die Metadaten zu allen getätigten Anrufen der letzten 30 Tage,
  • alle Namens- und Adress-Informationen,
  • alle Handynummern, die aktuell in einem bestimmten Ort ins Netz eingewählt sind,
  • alle NutzerInnen, die zu einem Zeitpunkt einen bestimmten VPN Dienst genutzt haben, ...

So berichten mehrere Betroffene, dass plötzlich Sicherheitskräfte in ihrem Zuhause aufgetaucht seien, mit spezifischen Informationen darüber, wann und wo sie Videos aufgenommen hätten.

Um die Kommunikation unter den Demonstrierenden zu erschweren, können diese auch aus dem aktuellen Netzstandard 3G oder 4G ins veraltete 2G Netz zurückgestuft werden. Dann sind ihnen die gängigen Messenger verwehrt und ihre Telefonate können leicht(er) abgehört werden.

Wir müssen leider feststellen, dass alle beschriebenen Überwachungsmittel in der Technik immanent sind, also auch bei uns angewendet werden könnten, wenn eine autoritäre Regierung es so wollte. Deshalb ist es so wichtig, dass sich Jede/r frühzeitig über Methoden kundig macht, wie man solche Überwachung verhindern und umgehen kann. Einiges haben wir unter Privatsphäre schützen aufgeschrieben, weitere Tipps sind neben dem bekannten Tor Browser die Kommunikation in Demonstrationsgruppen über verschlüsselte Messenger, die Ketten von Bluetooth Verbindungen nutzen und damit auch ohne SIM Karte funktionieren.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/proteste-im-iran-geleakte-dokumente-zeigen-ausmass-der-ueberwachung/
und https://www.derstandard.de/consent/tcf/story/2000132732535/2g-mobilfunk-notorisch-unsicher-extrem-veraltet-und-doch-kein-ende
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01.11.2022 Home Office Laptops als Spitzel zu Hause

Überwachung: Jede Minute ein Screenshot ...

... und die Kamera kontrolliert ständig, wer am PC sitzt.

Das ist kein Horrorszenarion aus George Orwells Buch "1984", sondern die Praxis vieler Arbeitgeber in den USA, wenn die Beschäftigten im Home Office arbeiten wollen. nzz.ch schreibt: Als Bedingung für die Arbeit im Home-Office verpflichten viele Firmen in den USA ihre Angestellten dazu, auf den Geräten Überwachungssoftware zu installieren.

Und die Menschen nehmen diesen Horor hin ohne sich offen zu beschweren. Als Beispiel schreibt der Artikel über eine Büroangestellte aus Ohio: ... als der neue Firmenlaptop per Post kam, war Krutchiks Überraschung gross, erzählte sie der «Washington Post»: In der beigelegten Anleitung hiess es, dass sie nun ständig von einer Gesichtserkennungssoftware überwacht würde. Auch wenn sie im Home-Office war, würde der Chef ihr jede Sekunde bei der Arbeit zuschauen.

Wie die Marktforschungsfirma Gartner schätzt, nutzen 3 von 5 mittleren bis grossen Arbeitgebern in den USA inzwischen Überwachungssoftware. In den nächsten 3 Jahren werden 70% aller Arbeitgeber solche Überwachungstechniken nutzen.

Nach einer Umfrage von Microsoft sagten 85 Prozent der Manager, dass sie Probleme hätten, darauf zu vertrauen, dass ihre Angestellten in der Heimarbeit wirklich produktiv arbeiten würden.

Wie geht die Überwachung?

  • alle paar Minuten ein Foto des Bildschirms des Mitarbeiters,
  • messen, wie häufig die Tastatur bedient und die Maus bewegt wird,
  • erfassen, auf welcher Website gerade gesurft wird,
  • kontrollieren welche Mails empfangen und versendet werden,
  • erfassen, welche Dokumente ausgedruckt werden,
  • regelmäßig und zufällig ein Foto oder Video von der Laptop-Kamera mit der Gesichtserkennung abgleichen,
  • einige Programme lassen auch zu, dass der Arbeitgeber das Mikrofon am Laptop einschaltet, "um die Arbeitsatmosphäre zu kontrollieren",
  • aus diesen Daten wird ein "Produktivitätsscore" für jede/n MitarbeiterIn errechnet

Das Programm Remote Desk kann auch den Arbeitgeber alarmieren, wenn die Webcam feststellt, dass ein Angestellter vor dem Computer isst oder trinkt, falls dies nach den Regeln im Betrieb verboten sein sollte.

Was bringt die Überwachung?

Angeblich gibt es Studien, die eine um 30% verbesserte Arbeitsproduktivität festgestellt haben. Für uns stellt dies vor allem eine Methode dar, um den Menschen den Wunsch nach einer Beschäftigung im Home Office zu verleiden. Darüber hinaus stellt so eine Überwachung George Orwells Buch "1984" noch weit in den Schatten. Aus den Menschen werden nur noch versklavte Marionetten, die bei Verlust ihres Lebensunterhalts kein falsches Wort fallen lassen dürfen.

Bei uns kann man noch hoffen, dass diese Überwachungstechniken dank Mitbestimmung nicht oder mindestens nur in Ansätzen zum Einsatz kommen. Aber auch jegliche Ansätze davon stellen eine schweren Eingriff in die Privatsphäre des Einzelnen dar. Bewahren kann uns nur ein transparent offenes Betriebssystem wie Linux und eine genaue Kontrolle aller eingesetzten Module durch die Betriebsräte - :wie schwer diese Aufgabe ist, habe ich selbst in einem großen Telekomunikationsunternehmen erlebt._

Mehr dazu bei https://www.nzz.ch/technologie/ueberwachung-im-homeoffice-us-firmen-setzen-vermehrt-software-ein-ld.1708201
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25.10.2022 "Unzureichendes Geoblocking" vor dem EuGH

Legal - illegal - scheißegal

Diese Worte sind das Ergebnis der Lektüre eines Artikels bei Heise.de über ein Verfahren vor dem EuGH, ob der Betreiber einer Streaming-Plattform für Urheberrechtsverletzungen von Nutzern haftet, wenn dieser Nutzer auf ein virtuelles privates Netzwerk (VPN) zurückgreift, um Maßnahmen zum Geoblocking zu umgehen. Auch Heise nennt das Verfahren und die Rechtslage knifflig - und das ist noch stark untertrieben.

In dieser Thematik begegnen sich nationales Recht und EU Recht - das sollte zu klären sein, aber bei den Streaming Angeboten kommen oft auch noch US-Konzerne mit ins Spiel. Darüber hinaus geht es auch grundsätzlich um das Verhältnis von Copyright und Informationsfreiheit und zu allerletzt sind die technischen Einzelheiten im Fall nicht unerheblich - welchen Aufwand treibt ein Nutzer um das Geoblocking zu umgehen.

Der Fall

Der letzte Punkt ist im aktuellen Fall unerheblich, denn es klagt in der Rechtssache C-423/21 die serbischen Produktionsfirma Grand Production gegen GO4YU, einem anderen serbischen Online-Unternehmen, das eine Streaming-Plattform betreibt. Der Vorwurf gegen die in der EU ansässigen Tochtergesellschaften GO4YU GmbH und MTEL Austria GmbH in Österreich lautet nun, dass sie Inhalte von Grand Production nicht außerhalb von Serbien und Montenegro im Internet verbreiten dürfte. Nutzer könnten jedoch mit Vitual Private Networks (VPN) das Geoblocking von GO4YU umgehen und auf die Inhalte zugreifen.

Statement des Generalanwalts

  • Generalanwalt Szpunar stellte nun fest, dass GO4YU Belgrad die Filme von Grand Produktion auf seinem Streaming-Portal öffentlich wiedergebe und so grundsätzlich dafür haften müsste.
  • Szpunar bejahte auch die Frage der Zuständigkeit des EuGH für einen Vorgang außerhalb der EU.
  • Wenn Nutzer eine Sperre durch ein VPN austricksen, sind sie es, die geschützte Inhalte missbrauchen. Der Plattformbetreiber sei hier also weitgehend außen vor.
  • Allerdings könnte der Anbieter haftbar sein, wenn er "absichtlich eine unwirksame Geosperre" anwenden würde. Hier käme der oben genannte "technische Aspekt" zum Tragen, der bisher keine Rolle spielte ...
  • Die beklagten östereichischen Tochtergesellschaften seien außen vor, da sie selbst keine Streaming Anbieter seien.
  • Ob das erstinstanzliche österreichische Gericht überhaupt eine Klage hätte annehmen dürfen über die Begrenzung eines Streaming-Angebots in einem Drittstaat, lässt der Generalanwalt wohlweislich offen.

Fazit

Meist folgt das Urteil beim EuGH den Anträgen der Generalanwälte und es ist anzunehmen, dass es für den Kläger eine Niederlage und die Beklagten eine Ermahnung und die Aufforderung zu "wirksamem Geoblocking" geben dürfte, womit wir wieder beim oben genannten und nicht abstrakt zu diskutierendem "technischen Aspekt" wären. Jedes technische System lässt sich mit genügendem Aufwand umgehen ...

Wichtiger an dem Fall sollte jedoch der ebenfalls abstrakte Bezug zur geplanten EU Chatkontrolle und den Upload-Filtern sein. Mit Artikel 17 der neuen Urheberrichtlinie kommt die damit verknüpfte Haftung sozialer Netzwerke und großer Inhalte-Plattformen in den Blick. Online-Plattformen haften danach künftig mit wenigen Ausnahmen für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer. Siehe dazu auch Artikel 13/17: heise online warnt vor negativen Auswirkungen der geplanten EU-Urheberrechtsreform

Aus Nutzersicht können wir die "Abgehobenheit" des ganzen Verfahren begrüßen, denn anders als es Deutschland mit seiner "Störerhaftung" jahrelang vergeblich versucht hat, sind die Nutzer glücklicherweise dank VPN und Tor-Netzwerk aus dem Fokus der klagewilligen Unternehmen weitgehend verschwunden.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Streaming-EuGH-klaert-Haftung-fuer-Urheberrechtsverstoesse-bei-VPN-Einsatz-7316871.html
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Tags: #Geoblocking #VPN #Serbien #Österreich #KlageEuGH #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Störerhaftung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Verhaltensänderung #Copyright

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20.10.2022 Frankreich "dehnt" EuGH Urteil zur VDS

Jede Lücke wird ausgenutzt

In seinem Verbot der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung (VDS) ist der EuGH den Staaten in einem Punkt entgegen gekommen. Auch im Urteil vom 20.9.22 heißt es wieder, dass im Falle einer aktuellen und ernsthaften Bedrohung der nationalen Sicherheit des Landes eine Ausnahme gemacht werden kann.

Genau diese aktuelle und ernsthafte Bedrohung der nationalen Sicherheit des Landes hat die französische Premierministerin Élisabeth Borne gesehen und die Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen- und Bürger in Frankreich um ein weiteres Jahr verlängert. Damit werden in Frankreich nun (weiter) die Verbindungsdaten (IP-Adressen, Port-Nummern, Identifikationsnummern der Nutzer:innen und ihrer Geräte, Datum, Uhrzeit und Dauer jeder Kommunikation, Daten zu von Zusatzdiensten und ihren Anbietern) sowie die Standortdaten der elektronischen Kommunikation der gesamten Bevölkerung gespeichert. Die Internet-Anbieter sind verpflichtet, diese Daten ihrer Kund:innen für 12 Monate aufbewahren.
Wo ist die aktuelle und ernsthafte Bedrohung in Frankreich?

Sind es etwas die Streiks der Beschäftigten in den Raffenerien? Die werden doch hoffentlich nicht ein oder zwei Jahre dauern müssen. Der EU-Abgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) kommentiert dieses Unrecht so:

"Massenüberwachung widerspricht den europäischen Werten von Demokratie, bürgerlichen Freiheiten und Rechtsstaatlichkeit. Anlasslose Überwachung jeder Art stellt die Bevölkerung unter Generalverdacht. Frankreich beruft sich zu Unrecht auf eine Ausnahme, die der Europäische Gerichtshofs im Falle einer konkreten Bedrohung der nationalen Sicherheit gewährt. Der bloße Verweis auf ein dauerhaftes, allgemeines Sicherheitsrisiko rechtfertigt keine Massenüberwachung, wie ein ehemaliger Richter in einem Rechtsgutachten bestätigt.

Die französische Regierung macht die Ausnahme des EU-Gerichts zur Regel. Die nationale Sicherheit ist aber kein Freifahrtschein für Massenüberwachung. Jede Form der anlasslosen Überwachung ist ein Merkmal autoritärer Regime."

Seien wir weiter wachsam, dass Innenministerin Faeser sich diesem grundrechtswidrigen Verhalten unserer Nachbarn nicht anschließt. Der Koalitionsvertrag der Ampel besagt bisher immer noch, dass auf eine anlasslose und generelle Speicherung der Internet-Verbindungsdaten aller Bürger:innen verzichtet wird.

Formal wäre nun eine erneute Klage, diesmal gegen Frankreich, notwendig, damit der EuGH in x Jahren erneut feststellt, dass eine "aktuelle und ernsthafte Bedrohung der nationalen Sicherheit" auch eine "konkrete aktuelle und ernsthafte Bedrohung der nationalen Sicherheit" sein muss. Sind wir hier im Kindergarten oder haben wir es nur noch mit Gegnern von Demokratie und Gewaltenteilung zu tun?

Mehr dazu bei https://www.patrick-breyer.de/frankreich-verlaengert-illegale-vorratsdatenspeicherung-der-gesamten-bevoelkerung/
und in englisch https://www.patrick-breyer.de/en/data-retention-france-illegally-extends-blanket-mass-surveillance-of-the-entire-population/
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Tags: #Frankreich #EuGH #EU #VDS #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Verlängerung #Bedrohung #Notfall #Rasterfahndung #Datenbanken #anlasslos #Kommunikation #Anonymisierung #Verschlüsselung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz #Datensicherheit

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12.10.2022 Zwei Nachrichten zur EU-Chatkontrolle

EU-Chatkontrolle wäre Ende eines freien Internets

Netzpoltik.org berichtet aktuell zur von der EU Kommission geplanten Chat-Kontrolle mit einer guten und einer schlechten Nachricht. Zuerst die schlechte Nachricht:

Die sozialdemokratische EU-Kommissarin Ylva Johansson hat die Pläne der Kommission im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europa-Parlaments vorgestellt und dabei bewiesen, dass sie von den Inhalten des Pakets nichts versteht. Sie behauptete, dass bei der Überwachung der Inhalte im Internet Verschlüsselung kein Problem sei. Firmen würden heute bereits nach Schadsoftware scannen, sagte sie und verwies auf ihre Erfahrung bei der Nutzung von WhatsApp. Schlimm genug, wenn WhatsApp das bereits tun würde und schlimm , wenn eine EU-Kommissarin dafür auch noch Reklame macht.

Scannen kann man nach markanten Signaturen, die eine Schadsoftware ausmachen. Sobald sich diese in einem verschlüsselten Container befinde, ist man jedoch chancenlos. Genauso sinnlos wäre eine Suche nach Texten oder Bildern von sexualisierter Gewalt in verschlüsselten Daten. Es sei denn, man kann die Verschlüsselung durch zwangsweise bei den Providern hinterlegten Zweitschlüsseln brechen.

Und genau das ist das Problem vor dem Bürgerrechtler, aber auch Banken und Unternehmen warnen. Es wäre das Ende jeder vertraulichen Kommunikation über das Internet. Deshalb warnt auch Felix Reda von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), dass das Gesetz „alle bisherigen Überwachungsgesetze in den Schatten“ stelle. „Die geplante flächendeckende und anlasslose Durchleuchtung privater Chatkommunikation verletzt den Kern des Rechts auf Privatsphäre. Wir appellieren an die Abgeordneten des Europaparlaments, diesen Angriff auf die Grundrechte zu stoppen, ehe der Europäische Gerichtshof es tun muss.“
Die gute Nachricht

Wenn schon der Protest von unten bisher wenig bewirkt hat, vielleicht hilft die Schelte von oben. Netzpoltitik.org zitiert den UN-Menschenrechtskommissar, der im Einsatz solcher Überwachungstechnologien einen Paradigmenwechsel sieht, der „erhebliche Risiken“ für Grundrechte mit sich bringe. In einem Bericht zum „Recht auf Privatsphäre im digitalen Zeitalter“ (PDF auf dem Server von netzpolitik.org), der sich mit Trojanern wie Pegasus, der Rolle von Verschlüsselung sowie der Überwachung öffentlicher Räume beschäftigt, hat er sich kritisch gegenüber der Technologie eines Client-Side-Scannings ausgesprochen.

Auch er weist darauf hin, dass eine Überwachung der Inhalte unser aller Kommunikation das Ende eines freien Internet bedeuten würde und zu einem erheblicher Risiko für den Schutz von Menschenrechten führen würde.

Nun muss die UNO "nur noch" den Staaten auf die Finger klopfen, die solche Technologie einführen wollen und die sie bereits erproben.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/vorstellung-der-ueberwachungsplaene-eu-kommissarin-verteidigt-chatkontrolle-mit-unsinnigem-vergleich/
und https://netzpolitik.org/2022/client-side-scanning-un-menschenrechtskommissar-erteilt-chatkontrolle-deutliche-absage/
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Tags: #EU #Parlament #Chatkontrolle #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Ahnungslosigkeit #Rasterfahndung #Datenbanken #Zensursula #Websperren #Anonymisierung #Verschlüsselung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Big5

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09.10.2022 Staat und Unternehmen Hand in Hand

Uneingeschränkte Unternehmensmacht und unkontrollierbare staatliche Dienste

Damit wären die Menschen, allen voran die große Zahl der Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage, sich für ihre Ziele in Gewerkschaften zu organisieren und für die Verbesserung ihrer Lebensumstände ohne Gefahr einzutreten. In diese Richtung haben sich die Gesellschaften in den westlichen Demoktratien hinentwickelt.

Die größten sichtbaren Veränderungen fanden in den USA nach Roosevelts (fast sozialdemokratischem) New Deal und in Großbritannien in den 80-iger Jahren mit der Zerschlagung der Gewerkschaften durch Thatcher statt. Auch die gewaltsame Verhinderung einer Regierungsbeteiligung der Kommunisten in Italien (Gladio) oder der Gegenputsch gegen die Nelkenrevolution in Portugal werden in Erinnerung bleiben.

Weihin unsichtbar sind dagegen die vielen angeblich "verwaltungsinternen" oder gleich ganz geheimen Veränderungen die der Artikel im Gewerkschaftforum.de zusammenträgt.

  • Die Volkszählung 1983-87
  • Die Steuer-ID mit der einheitlichen Identifikationsnummer (ID2020)
  • PRISM und Upstream Collection - und die Zusammenarbeit auch mit deutschen Geheimdiensten
  • Der „grüne CovPass“

Alle diese "Geschehnisse" werden ausführlich erläutert und machen den Artikel sehr lesenswert. Wie auch auf unseren Seiten immer wieder darauf hingewiesen wird, wird auch dort nachdrücklich deutlich, dass diese Überwachung nur funktioniert, weil "die routinemäßig gelieferten Daten von Google, PalTalk, YouTube, Microsoft, Yahoo, Facebook, Skype, AOL und Apple" von diesen Diensten einfach genutzt werden - auch wenn sie es eigentlich (Privatsphäre!) nicht dürften.

Nicht zu vergessen, geht es nicht nur um Überwachung, sondern in der Konsequenz um das (zumindest kommunikative) Ausschalten jedes möglichen Gegners. Unser Ehrenmitglied Edward Snowden beschreibt das Zusammenspiel von TURMOIL und TURBINE so:

"Das von der KI ausgewählte passende Schadprogramm wird dann wieder an die TURBINE gesendet. Diese führt das Schadprogramm zurück in den Kanal des Internetverkehrs und liefert sie dem Anfragenden frei Haus zusammen mit der gewünschten Website. Der gesamte Vorgang dauert weniger als 680 Millisekunden, ohne dass der Nutzer etwas davon mitbekommen hat. Ab diesem Zeitraum gehört das gesamte digitale Leben des Nutzers dem Geheimdienst."

Wer es genau wissen will, sollte also sein Buch "Permant Record" lesen, aber auch der verlinkte Artikel verdeutlicht die Allmacht der Überwacher. Damit wird auch ein weiterer Schritt deutlich: Während sich die spezielle Überwachung der NSA immer mehr zu einem alltagstauglichen Instrument entwickelt, bedroht sie praktisch Jeden. In der EU wird sie dann zu der bereits in der Gesetzgebung befindlichen "Chat-Kontrolle", die in der bis jetzt geplanten Fassung niemanden Schadcode überhilft, aber jeden "Auffälligen" eindeutig identifizieren kann - dank Steuer-ID mit der einheitlichen Identifikationsnummer. (siehe EU-Datenschutzbehörden lehnen Chat-Kontrolle ab)

"Finanzierer dieser ID2020-Initiative sind die Gates- und Rockefeller-Stiftungen, die auch die Harmonisierungsbemühungen der Weltgesundheitsorganisation bezüglich digitaler Impfnachweise bezahlt haben", schreibt Gewerkschaftforum.de.

Für das Projekt ID2020 sollen alle Menschen weltweit bis 2030 eine eindeutige Nummerierung erhalten und der Bundestag hat Anfang 2021 einen entscheidenden Schritt bei der Umsetzung getan, indem er die Steuer-Identifikationsnummer zur „einheitlichen Bürgernummer“ für alle Behörden gemacht hat. Nur durch einen einheitlichen und eindeutigen Primärschlüssel können die Daten verschiedenster Quellen zusammengeführt werden.

Vielleicht wird das BVerfG in einigen Jahren über die Rechtmäßigkeit urteilen müssen, denn es hatte bereits bei der Steuer-ID erhebliche Zweifel und müsste einen nun allumfassenden Schlüssel für verfassungswidrig erklären.

Welche Folgen eine solche Überwachung und Kontrolle der Menschen auf ihre Bereitschaft zu gemeinsamen Aktivitäten oder gar eine gewerkschaftliche Organisation gegen die Übermacht der Konzerne hat, sich das vorzustellen, überlassen wir gern jedem Einzelnen.

Mehr dazu bei https://gewerkschaftsforum.de/vom-volkszaehlungsurteil-ueber-das-prism-programm-des-nsa-zur-einheitlichen-identifikationsnummer-fuer-alle-zwecke-und-gruenen-covpass-3/
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Tags: #Steuer-ID #Peronenkennziffer #EU #PRISM #EdwardSnowden #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Volkszählung #Gewerkschaft #Kapital #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung

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29.09.2022 Polizei darf auf private Kameras zugreifen

Gefahr von Vandalismus oder Verkehrsdelikte reichen als Grund

Bisher galt Kalifornien immer als Verteidiger des Klimaschutzes und auch der Privatsphäre des Einzelnen unter den Bundesstaaten der USA. Mindestens letzteres ist jetzt in Gefahr. Netzpolitik.org schreibt:

Das Board of Supervisors von San Francisco hat am 20. September polizeiliche Befugnisse bei der Videoüberwachung ausgeweitet. Die Ermittler:innen dürfen nun live auf private Überwachungskameras zugreifen, mit Genehmigung der Betreibenden oder einem richterlichen Beschluss.

Ob die Einschränkungen dauerhaft halten, ist dann die nächste Frage. Denn man muss sich darüber im Klaren sein, dass die technischen Voraussetzungen erst einmal angelegt sein müssen, um den sofortigen Zugriff zu bekommen. Ob der Betreiber dann wirklich merkt, dass auf sein Bildmaterial zugegriffen wird, ist mehr als fraglich.

Die Maßnahme ist als Pilot-Projekt zunächst auf 15 Monate beschränkt und soll bei "lebensbedrohlichen Notfällen" und Ermittlungen wegen Vandalismus oder Verkehrsdelikten helfen. Die Bürgermeisterin setzte das Projekt gegen den Willen von Bürgerrechtsorganisationen, Anwohner:innen, Anwält:innen und Mitgliedern der zivilen Polizeikommission durch.

Bürgerrechtsorganisationen fürchten, dass insbesondere Schwarze, Aktivist:innen, LGBTQ-Personen und Muslime zu Objekten solcher Beobachtungen werden. Außerdem steht einer dauerhaften Beobachtung von politischen Versammlungen und Demonstrationen nichts mehr im Wege - das läuft dann wohl unter dem Begriff "Gefahr von Vandalismus" ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/san-francisco-polizei-erhaelt-zugriff-auf-private-ueberwachungskameras/
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25.09.2022 PNR: Auch nach EuGH Urteil mehr Überwachung geplant

EU Staaten versuchen EuGH Urteil zu umgehen

Im Juni hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgelegt, dass die Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten durch die EU Staaten einzuschränken sei. Doch statt diesem Urteil zu folgen, arbeitet die derzeitige tschechische Ratspräsidentschaft an einem Papier mit dem Titel „Bessere Umsetzung des Urteils in der Rechtssache C-817/19 – Ideen für Diskussion“, dass eher eine Ausdehnung der Überwachung als die vom Gericht geforderte Einschränkung vorsieht.

Damit können wir uns leicht vorstellen, was jetzt nach der Unzulässigkeitserklärung durch den EuGH zur deutschen Vorratsdatenspeicherung unserer Telefon- und Internetverbindungsdaten geschehen wird.

Wehret den Anfängen von Rechtsbruch!

Was verlangt das Gericht und was will die EU?
Nur notwendigste Daten speichern --- 60 Einzeldaten für jede/n Flugreisende/n
Keine Überwachung von inner-EU-Flügen --- alle innereuropäischen Flüge, obwohl das EU-Parlament dies nicht genehmigt hat
Beschränkung auf ernsthafte terroristische Gefahren --- alle Flüge, in dem alle EU Staaten eine "reale und gegenwärtige terroristische Bedrohungslage" erklären
Den Reisenden soll der Umfang und Zweck der Überwachung erläutert werden. ---- Würden die Überwachungskriterien derart umfangreich geteilt, könnte dies laut dem Papier aber auch „zu Sicherheitsrisiken führen“.
Zwischen der „Übermittlung“ und der „Verarbeitung“ von Daten soll in der Richtlinie unterschieden werden.

Die Daten sollten nur für einen begrenzten Zeitraum verarbeitet und nicht benötigte Datensätze gelöscht werden. --- Die Richtlinie sieht z.Zt. eine Speicherung über 5 Jahre vor.
Reisende sollen gerichtlich gegen die Speicherung vorgehen können, wenn sie offensichtlich unberechtigt war. --- Nur unter sehr bestimmten Bedingungen soll es möglich sein, dass Daten im Rahmen der Informationsfreiheit von den Speicherstellen herausgegeben werden.

Wie man sieht, sind die EU Staaten nicht bereit sich einem Urteil des EuGH anzupassen und die Diskussion kann (wieder einmal) lange dauern ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/vorratsdatenspeicherung-von-reisenden-eu-staaten-wollen-urteil-zu-fluggastdaten-umgehen/
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Erstellt: 2022-09-25 08:37:11

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Für ein Europa frei von Massenüberwachung und Generalverdacht

Zum EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

Der Europaabgeordnete und digitale Freiheitskämpfer Patrick Breyer hat das gestrige Urteil des EuGH und die Verhandlungen dazu begleitet und uns den folgenden Kommentar geschickt.

Urteil zur Vorratsdatenspeicherung:
Wir brauchen ein Europa frei von Massenüberwachung und Generalverdacht

In seinem heutigen Urteil [1] hat der EU-Gerichtshof das deutsche Gesetz zur verdachtslosen Vorratsspeicherung der Telefonverbindungs- und Standortdaten der gesamten Bevölkerung zur Erleichterung der Strafverfolgung gekippt. Die verdachtslose Vorratsspeicherung von Internetverbindungsdaten, mit deren Hilfe die Internetnutzung rückverfolgt werden kann, hat er zur Verfolgung schwerer Straftaten dagegen nicht beanstandet. Auch das sogenannte Quick Freeze-Verfahren wird zur Verfolgung schwerer Straftaten zugelassen.

Der EU-Abgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) fordert die Ampelkoalition auf, den Koalitionsvertrag umzusetzen und jede Form der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung zu beenden: „Die massenhafte und flächendeckende Aufzeichnung der Kommunikation, Bewegungen und Internetnutzung völlig unbescholtener Menschen ist eine totalitäre Maßnahme, die mit den Werten einer freien Demokratie nicht vereinbar ist. Der EU-Gerichtshof hat auf massiven Druck überwachungswütiger Regierungen eine IP-Vorratsdatenspeicherung im Internet nicht beanstandet. Sie würde aber jeden Internetnutzer unter Generalverdacht stellen und die Internetnutzung der gesamten Bevölkerung, die unsere intimsten Vorlieben und Schwächen abbildet, nachvollziehbar machen.

IP-Adressen sind wie unsere digitalen Fingerabdrücke. Eine so totale Erfassung würde Kriminalitätsvorbeugung durch anonyme Beratung und Seelsorge, Opferhilfe durch anonyme Selbsthilfeforen und auch die freie Presse gefährden, die auf anonyme Informanten angewiesen ist. Ich rufe die Ampelkoalition dazu auf, jede Form der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung mit einem neuen Gesetz abzuschaffen und sich für ein Europa frei von Massenüberwachung und Generalverdacht einsetzen.“

Anne Herpertz, Bundesvorsitzende der Piratenpartei Deutschland, schließt sich dem an:

„Massenüberwachung ist das Gegenteil dessen, was europäische Werte verkörpern. Freiheit und Demokratie verlieren ihre Bedeutung, wenn es Staaten wie Deutschland gibt, die Vorratsdaten speichern wollen. Wozu ein moderner Überwachungsstaat in der Lage ist, zeigt sich in China mehr als eindrücklich. Jeder Schritt wird überwacht, dokumentiert und auch sanktioniert von einem allmächtigen Staat, der alles kontrolliert. Das muss uns in Europa eine Warnung sein und kein Vorbild. Der EuGH hat uns dieses Mal wohl vor Schlimmerem bewahrt. Dennoch müssen wir wachsam bleiben: Die Politiker:innen, die neue Ideen zur Überwachung immer wieder einbringen, sind noch immer da. Einen dauerhaften Schutz für die Freiheit gibt es leider nicht - sie muss jedes Mal aufs Neue errungen werden.“

Breyer weist die Forderung von Bundesinnenministerin Faeser (SPD) nach einer Vorratsspeicherung von IP-Adressen zur Verfolgung von Missbrauchsdarstellungen und Kinderpornografie im Netz zurück: „Vorratsdatenspeicherung ist ein völlig untaugliches Mittel zum Schutz von Kindern, umgekehrt dient Anonymität ihrem Schutz, indem sie anonyme Beratung, Selbsthilfe und Anzeigen ermöglicht. Nach der amtlichen Kriminalstatistik ist die Aufklärungsquote bei Internetdelikten schon heute überdurchschnittlich hoch (65%), bei (kinder-)pornografischen Darstellungen liegt sie sogar bei rund 90%. Nach eigenen Angaben der Bundesregierung können 97% der Verdachtsmeldungen auch ohne IP-Vorratsdatenspeicherung nachverfolgt werden.[2]

Als wir 2009 in Deutschland eine sechsmonatige IP-Vorratsdatenspeicherung hatten, ging die Aufklärungsquote sogar zurück, weil eine Vorratsdatenspeicherung Straftäter zum Einsatz Anonymisierungsstrategien veranlasst, so dass ihre Kommunikation selbst im Verdachtsfall nicht mehr zu überwachen ist. In EU-Ländern mit IP-Vorratsdatenspeicherung ist die Aufklärungsquote nicht höher.[3] Der richtige und überfällige Weg, um sexuellem Missbrauch und dessen Ausbeutung wirksam entgegen zu treten, sind verstärkte Präventionsmaßnahmen und -projekte sowie anonyme Beratungs- und Therapieangebote. Auch dass polizeiliche Durchsuchungen und Auswertungen in Verdachtsfällen oft Monate oder Jahre dauern und das BKA bekannte Missbrauchsdarstellungen im Netz stehen lässt, ist völlig inakzeptabel.“

Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht schrieb zu der Frage der IP-Vorratsdatenspeicherung in einem Gutachten wörtlich: „Insbesondere gibt es bislang keinen Hinweis dafür, dass durch eine umfängliche Verfolgung aller Spuren, die auf das Herunterladen von Kinderpornografie hindeuten, sexueller Missbrauch über den Zufall hinaus verhindert werden kann.“ Gestern sprachen sich zahlreiche Organisationen und Verbände gegen eine IP-Vorratsdatenspeicherung aus.[4]

Auch der Koalitionsvertrag sieht eine Datenspeicherung nur anlassbezogen und mit richterlicher Anordnung vor. Neben Bundesinnenministerin Faeser (SPD) erwägt aber auch die EU-Kommission eine anlasslose und flächendeckende Vorratsspeicherung von Internet-Protokolladressen und hat dazu eine Initiative angekündigt.

Mit der heutigen Entscheidung hat der EuGH eine vorgelegte Rechtsfrage beantwortet. Damit ist das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht fortzusetzen, dass unter Beachtung des heutigen Urteils eine eigene Entscheidung treffen wird. Die Teile des Gesetzes, die gegen die Grundrechtecharta verstoßen, dürfen in Deutschland nicht angewendet werden. Ein Entwurf für eine Neuregelung in Deutschland wird zeitnah erwartet.

Eine 2022 veröffentlichte Meinungsumfrage[5] hat ergeben, dass 51% der Befragten in Deutschland eine verdachtslose Vorratsdatenspeicherung ablehnen, während nur 31% dafür und 19% unentschieden sind. Fast die Hälfte der Befragten in Deutschland (45%) würde auf Beratung durch einen Eheberater, einen Psychotherapeuten oder eine Entzugsklinik per Telefon, Handy oder E-Mail verzichten, wenn sie wüssten, dass ihr Kontakt registriert wird.

[1] https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=265881&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1
[2] https://dserver.bundestag.de/btd/20/005/2000534.pdf#page=39
[3] https://www.patrick-breyer.de/studie-strafverfolgung-funktioniert-ohne-vorratsdatenspeicherung/
[4] https://grundrechte.ch/2013/MPI_VDS_Studie.pdf
[5] https://www.patrick-breyer.de/umfrage-vorratsdatenspeicherung-schadet-der-bevoelkerung/

Basiswissen zum Thema Vorratsdatenspeicherung: https://www.patrick-breyer.de/vorratsdatenspeicherung/
Alle Beiträge zu dem Thema: https://www.patrick-breyer.de/tag/vorratsdatenspeicherung/

Mehr dazu bei https://www.patrick-breyer.de/urteil-zur-vorratsdatenspeicherung-wir-brauchen-ein-europa-frei-von-massenueberwachung-und-generalverdacht/
und das Urteil des EuGH https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=265881&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1
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20.09.2022 Offener Brief zu VDS und IP-Adressen Speicherung

Keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen!

Zusammen mit über 20 zivilgesellschaftlichen Organisationen wie Datenschutz- und Berufsverbände haben wir gestern in einem Offenen Brief an die Ampel-Koalition gewarnt, dass die von Bundesinnenministerin Faeser (SPD) geforderte Vorratsspeicherung von Internetadressen (IP-Adressen) zum Schutz von Kindern ungeeignet und ein schwerer Eingriff in unsere Grundrechte wäre. IP-Adressen können zur umfassenden Nachverfolgung der von einem Internetnutzer besuchten Internetseiten und infolgedessen seiner Online-Aktivität genutzt werden. Es drohten das Ende der Anonymität im Internet und unzumutbare Folgen etwa für Opfer von Gewalt- oder Sexualdelikten sowie von Presseinformanten und Whistleblowern.

Heute wird der EU-Gerichtshof mit einem Grundsatzurteil entscheiden inwieweit das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung mit EU-Recht vereinbar ist. Eine generelle IP-Vorratsdatenspeicherung ist europarechtlich nicht verboten, wird jedoch im Koalitionsvertrag abgelehnt. Aktuell herrscht beim Thema Vorratsdatenspeicherung Streit in der Ampel. Innenministerin Faeser will an dem Konzept einer anlasslosen Massenspeicherung von Kommunikationsdaten festhalten, während FDP und Grüne die anlasslose Vorratsdatenspeicherung abschaffen wollen. Ein Entwurf für eine neues deutsches Gesetz wird bereits zeitnah erwartet.

Deshalb wenden wir uns mit dem Offenen Brief gemeinsam mit 26 Nichtregierungsorganisationen und Expert:innen an Innenministerin Faeser, Justizminister Buschmann, Familienministerin Paus sowie an Bundesvorsitzende von SPD, Grüne und FDP.

  1. September 2022
    Offener Brief des Arbeitskreises gegen Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) und unterzeichnender Organisationen und Personen

    Sehr geehrte Frau Nancy Faeser, Bundesministerin des Innern und für Heimat,
    sehr geehrter Herr Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz,
    sehr geehrte Frau Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
    sehr geehrter Herr Lars Klingbeil, Bundesvorsitzender der SPD,
    sehr geehrter Herr Omid Nouripour, Bundesvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
    sehr geehrte Frau Ricarda Lang, Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
    sehr geehrter Herr Christian Lindner, Bundesvorsitzender der FDP

Die unterzeichnenden Organisationen und Personen dieses Briefs lehnen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung der IP-Adressen aller Bürger:innen ab und fordern Sie auf, den Koalitionsvertrag umzusetzen, die Freiheitsrechte der Bevölkerung zu schützen und langfristig den Weg einer massenüberwachungsfreien Politik einzuschlagen.
Stoppen Sie die Vorratsdatenspeicherung, schützen Sie Telefon- und auch Internetnutzer:innen!

Sie finden die Erstunterzeichnenden am Ende dieses Briefs.

Privatsphäre ist Grundrecht
Keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen!

Die aktuellen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung, deren Anwendung seit Juli 2017 nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen ausgesetzt sind, verpflichten öffentlich zugängliche Internetzugangsdienste zur pauschalen Speicherung aller IP-Adressen, die den Endnutzer:innen für eine Internetnutzung zugewiesen wurden, inklusive einer eindeutigen Kennung des Anschlusses, einer zugewiesenen Benutzerkennung sowie Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende der Internetnutzung. Im Falle von Internet-Sprachkommunikationsdiensten müssten auch die IP-Adressen des anrufenden und des angerufenen Anschlusses und die zugewiesene Benutzerkennungen gespeichert werden.

Am 20. September wird der Gerichtshof der Europäischen Union seine Entscheidung über das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verkünden. In den darauf folgenden Monaten geht es um die Erfüllung des Koalitionsvertrags [1]. Die Bundesregierung will sich laut Vertrag von der Überwachungspolitik der Vorgängerregierung konsequent abwenden und die „Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung so ausgestalten, dass Daten rechtssicher anassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können.“

Koalitionsvertrag einhalten!
Der Koalitionsvertrag schließt jede Form der anlasslosen Speicherung der Kommunikationsdaten der Bürgerinnen und Bürger aus. Das betrifft auch die von der Bundesinnenministerin erhobene Forderung [2] nach der Einführung einer anlasslosen und pauschalen IP-Vorratsdatenspeicherung. Wir rufen Sie auf, die Versprechen des Koalitionsvertrags gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern einzuhalten!

Schwerer Eingriff in die Grundrechte: IP-Daten bedingen Verfolgung und Profilbildung von Menschen
Regierungen, Parlamente und große Teile der Bevölkerung unterschätzen das Risiko von IP-Adressen für das tägliche Leben. In seinem Urteil aus Oktober 2020 (La Quadrature du Net) betont der EU-Gerichtshof die Sensibilität von IP-Daten: „Da die IP-Adressen jedoch insbesondere zur umfassenden Nachverfolgung der von einem Internetnutzer besuchten Internetseiten und infolgedessen seiner Online-Aktivität genutzt werden können, ermöglichen sie die Erstellung eines detaillierten Profils dieses Nutzers. Die für eine solche Nachverfolgung erforderliche Vorratsspeicherung und Analyse der IP-Adressen stellen daher schwere Eingriffe in die Grundrechte des Internetnutzers aus den Art. 7 und 8 der Charta dar und können abschreckende Wirkungen wie die in Rn. 118 des vorliegenden Urteils dargelegten entfalten.“
Zuletzt bestätigte eine Studie[3] zu Privatsphäre und IPv6-Adressen, dass IP-Adressen trotz Vorkehrungen zum Datenschutz eindeutige und dauerhafte Tracking-Identifikatoren sein können.

IP-Vorratsdatenspeicherung ist ungeeignet für den Schutz von Kindern
In Deutschland werden Forderungen nach massenhafter Speicherung von Kommunikationsdaten hauptsächlich mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt begründet. Im November 2021 hatte der Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung gemeinsam mit zehn weiteren Bürgerrechts- und Berufsverbänden dargelegt, warum Vorratsdatenspeicherung zum Schutz von Kindern ungeeignet [4] ist. Im Januar 2022 bestätigte eine Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage zudem, dass Vorratsdatenspeicherung nicht notwendig ist. Laut Daten des Bundeskriminalamts [5] konnten nur 3 % alle Fälle der „Nutzung, des Handels oder der Verbreitung von Kinderpornographie in den Jahren 2017 bis 2021“ aufgrund nicht vorhandener IP-Adressen nicht weiter verfolgt werden.
Im April 2022 kritisierte gegen-missbrauch e.V. [6]: „(…) das Problem ist nicht die [fehlende Vorratsdatenspeicherung], sondern, das[s] die Ermittlungsbehörden vom Personal und der Ausstattung noch im 19. Jahrhundert sind, und Täter:innen tatsächlich im Jahr 2022“.

*Vorratsdatenspeicherung hilft nicht für mehr Sicherheit *

Der Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung (AKV) betont in seiner Analyse [7] einer Studie[8] des Max-Planck-Instituts aus 2011:
„Dass Straftäter heutzutage oftmals elektronisch statt wie früher mündlich oder postalisch kommunizieren, bedeutet also nicht, dass die Benutzung der Kommunikationsnetze total nachvollziehbar sein müsste, wie es auch bei der mündlichen und postalischen Kommunikation nie der Fall gewesen ist.“ Der AKV hebt hervor: „Im Jahr 2020 wurde die Verbreitung pornografischer Schriften laut Kriminalstatistik zu 91,3% aufgeklärt - ohne dass eine Pflicht zur IP-Vorratsdatenspeicherung in Kraft ist!“
Die Studie kommt daher zu dem Ergebnis: „Insbesondere gibt es bislang keinen Hinweis dafür, dass durch eine umfängliche Verfolgung aller Spuren, die auf das Herunterladen von Kinderpornografie hindeuten, sexueller Missbrauch über den Zufall hinaus verhindert werden kann.“ (221f)
Umgekehrt gilt, dass anonyme Kommunikation Kinder schützt, indem sie anonyme Beratung, Selbsthilfe und Strafanzeigen ermöglicht.

Kinderschutz geht ohne Massenüberwachung
Anstelle von Massenüberwachung sind es gezielte und unmittelbare Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche schützen können. Dazu gehören bessere und schnellere gezielte Ermittlungen, Schutz- & Präventionskonzepte an Schulen und kirchlichen Einrichtungen sowie die Stärkung der Kompetenzen von Kontaktpersonen in Behörden, Beratungsstellen und öffentlichen Einrichtungen.

Vorratsdatenspeicherung trifft unschuldige Bürger:innen
Während sich Kriminelle technisch vor Massenüberwachung schützen können, würde eine pauschale Vorratsdatenspeicherung vor allem rechtstreu lebenden Menschen erfassen und schwer in ihren Grundrechten verletzen. Überwachung muss in einer Demokratie die Ausnahme bleiben und darf niemals zum Standard werden.

Recht auf vertrauliche Internetnutzung
Die vertrauliche und anonyme Internetnutzung ist für die Meinungs- und Informationsfreiheit unerlässlich. Eine generelle und verdachtslose Vorratsspeicherung unserer Identität und IP im Internet würde das Ende der Anonymität im Internet bedeuten. Sie würde es den meisten Bürger:innen unmöglich machen, das Internet frei vom Risiko staatlicher Beobachtung (z.B. auch wegen eines falschen Verdachts), missbräuchlicher Offenlegung durch Mitarbeiter:innen des Anbieters und versehentlichen Datenverlustes zu nutzen. Dadurch hätte eine IP-Vorratsdatenspeicherung unzumutbare Folgen, wo Menschen nur im Schutz der Anonymität überhaupt bereit sind, sich in einer Notsituation beraten und helfen zu lassen (z.B. Opfer und Täter:innen von Gewalt- oder Sexualdelikten), ihre Meinung trotz öffentlichen Drucks zu äußern oder Missstände bekannt zu machen (Presseinformanten, anonyme Strafanzeigen, ausländische Dissidenten). Bürger:innen müssen die Möglichkeit haben, sich anonym mit Journalist:inn:en, Behörden, Anwaltskanzleien, Beratungsstellen und Ärzt:inn:en auszutauschen, ohne dabei rückverfolgt werden zu können.

Massenüberwachungsfreie Politik
Wir fordern Sie auf, den Koalitionsvertrag umzusetzen, die Freiheitsrechte der Bevölkerung zu schützen und langfristig den Weg einer massenüberwachungsfreien Politik einzuschlagen.
Stoppen Sie die Vorratsdatenspeicherung, schützen Sie Telefon- und auch Internetnutzer:innen!

Erstunterzeichnende Organisationen und Personen
• Aktion Freiheit statt Angst e.V.
• AlgorithmWatch
• Deutsche Aidshilfe
• Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD)
• DFJV Deutscher Fachjournalisten-Verband AG
• DieDatenschützerRhein-Main
• Digitalcourage e.V.
• Digitale Gesellschaft e. V.
• Dr. Rolf Gössner, Jurist/Publizist, Kuratoriumsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte
• Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e. V.
• freiheitsfoo / freiheitsfoo.de
• Humanistische Union e.V.
• Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
• mailbox.org – Heinlein Hosting GmbH
• Monique Hofmann – Bundesgeschäftsführerin Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di
• Netzwerk Recherche
• Neuen Richtervereinigung e.V., Bundesvorstand
• openPetition
• Peter Leppelt – Mitglied des Digitalrat Niedersachsen
• Prof. Dr. Clemens Arzt – FÖPS Berlin - Forschungsinstitut für öffentliche und private Sicherheit (Gründungsdirektor)
• Prof. Dr. Fredrik Roggan – Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg
• Prof. Dr. Ira Diethelm – Carl von Ossietzky Universität
• Prof. Dr.-Ing. Tibor Jager – Bergische Universität Wuppertal
• Prof. Thorsten Holz – CISPA Helmholtz Center for Information Security
• Reporter ohne Grenzen e. V. / Reporters Without Borders (RSF) Germany
• Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV)

Fußnoten:
1 https://www.spd.de/koalitionsvertrag2021/
2 https://www.deutschlandfunk.de/nancy-faeser-spd-innenminister-konferenz-sicherheit-katastrophenschutz-100.html
3 https://dl.acm.org/doi/10.1145/3544912.3544915
4 http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/799/1/lang,de/
5 https://dserver.bundestag.de/btd/20/005/2000534.pdf#page=39
6 https://twitter.com/echo_pbreyer/status/1518620276648558592
7 http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/537/55/lang,de/%20
8 https://grundrechte.ch/2013/MPI_VDS_Studie.pdf

Mehr dazu bei http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/800/79/lang,de/
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13.09.2022 Wende bei der Chatkontrolle?

Innenministerin durch FDP unter Druck

Hatten wir gestern über die Gefahren der Vorratsdatenspeicherung (VDS) unserer Telefon- und Kommunikationsdaten und deren mögliches Verbot durch den EuGH berichtet, so geht es heute um ein wesentlich schlimmeres Vorhaben, welches uns von der EU-Kommission angedroht wird: die Chatkontrolle, eine anlasslose Überwachung der Inhalte aller Kommunikation über das Internet.

Position Deutschlands ist entscheidend

Während Innenministerin Nancy Faeser vor einem halben Jahr scheinbar noch zu den Unterstützern des Vorhabens von EU-Chefin Ursula von der Leyen (Zensursula) gehörte, hat sie in den letzten Monaten eine differenziertere Position eingenommen. Das liegt vor allem an dem Druck aus den Reihen der FDP Abgeordneten.

Netzpolitik.org veröffentlicht dazu eine Liste von „roten Linien“, die das Justizministerium und das Digitalministerium laut Tagesspiegel Background an das SPD-geführte Innenministerium geschickt haben. Diese "roten Linien" haben wir bereits seit Jahren aufgezählt

  • Sollten staatliche Stellen dazu beitragen verschlüsselte Kommunikation zu schwächen?
  • Die Folgen für die Wirtschaft, vornehmlich die Banken, wäre ein Desaster, für die private Kommunikation natürlich ebenfalls.
  • Die Fehlerquoten der KI-Analyse von Texten und erst recht von Bildern führt zu vielen "False Positives", den unschuldig Verfolgten.
  • Eine automatische Analyse von Daten aus den Cloudspeichern würde das Vertrauen der Menschen in dieses Medium (zu recht) auf Null reduzieren.
  • Jegliche Audiokommunikation, also Telefon und bzw. als Voice over IP (VoIP) muss von den Kontrollen ausgenommen werden, denn eine Inhaltskontrolle wäre um ein Vielfaches gefährlicher als die sich gerade im Verbotsprozess befindliche VDS.

Die Forderungen, die sich aus der Liste ergeben, machen die gesamte Chatkontrolle eigentlich überflüssig. Ohne Aufbrechen der Verschlüsselung werden die (angeblich) wirklich gesuchten Sexualstraftäter nicht aufzufinden sein. Da die Sexualität außerdem in den privaten Lebensbereich gehört, der z.B. auch bei einem behördlich genehmigten Lauschangriff außen vor bleibt, ist auch die FDP Forderung nach nationalen Ausnahmen sicher gerichtsfest. Das würde z.B. für Sexting gelten, den einvernehmliche Austausch von Nacktbildern. Mit solchen Ausnahmen wäre eine KI und ebenfalls eine EU Behörde total überfordert - und würde wieder beliebig viele "False Positives" produzieren.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/klare-kante-gegen-chatkontrolle-fdp-papier-bringt-innenministerin-faeser-in-zugzwang/
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12.09.2022 Vorratsdatenspeicherung in Deutschland am Ende

Was will die Innenministerin denn eigentlich?

Laut Koalitionsvertrag der Ampel soll es keine anlasslose Datenspeicherung unserer Telefon- und Internetkommunikation mehr geben. Das ist auch nur logisch, denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird am 20. September sein Urteil zur bisherigen deutschen Vorratsdatenspeicherungsregelung VDS 2.0 verkünden.

Nach den Schlussanträgen des Generalanwalts am EuGH ist zu erwarten, dass das Urteil dem entsprechen wird, wie der EuGH in den vergangenen Jahren bei mehreren entsprechenden Urteilen zu ähnlichen Regelungen in anderen EU-Staaten geurteilt hat. Eine anlasslose Überwachung unserer Kommunikation ist nicht zulässig.

Aus diesem Wissen war das Gesetz zur VDS 2.0 in Deutschland seit einigen Jahren "ausgesetzt", d.h. die Provider waren nicht gezwungen die Verbindungsdaten auf Vorrat zu speichern. Warum äußert sich dann Innenministerin Faeser so zweideutig?

In den neun Monaten im Amt hat sie sich in den Medien bereits mehrmals zu Äußerungen hinreißen lassen, die dann ihre Koalitionspartner aufregen mussten: Im Januar dachte sie in den Medien darüber nach Telegram abschalten zu wollen. Im Zusammenhang mir der Cybersicherheitseinheit meinte sie, dass man vielleicht doch Hackbacks bräuchte. Aktuell titelt Zeit Online: "Nancy Faeser will Vorratsdatenspeicherung wieder einführen." Damit kann sie in der Öffentlichkeit kein Profil zeigen und verärgert auf die Dauer nicht nur ihre Koalitionspartner.

In 10 Tagen werden wir sicher über das EuGH Urteil zur VDS in Deutschland berichten können - und hoffentlich nur Positives.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/vorratsdatenspeicherung-faesers-verwirrender-vorstoss/
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11.09.2022 Wer schützt Opfer von "False Positives"?

Ähnliches kann auch in Europa geschehen
Der Hacker deiner E-Mail kann auch der schlecht bezahlte Google Angestellte sein. Dass die Menschen, die für Meta/Facebook oder Google den "Content" anderer Leute prüfen, schlecht bezahlt werden, haben wir kürzlich thematisiert. Heute geht es um die Folgen, die ihr Tun anrichtet.

"Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten"

Diesen idiotischen Spruch hört man auch nach 40 Jahren Internet immer noch. Jede/r kann beliebig viele Gegenbeispiele nennen und trotzdem berufen sich Politiker, die unsere Grundrechte und Privatsphäre einschränken wollen immer wieder darauf.

Die taz hat kürzlich von diesem Gegenbeispiel aus den USA berichtet:

Es ist Wochenende und wir sind mitten in der Pandemie als die Eltern bei ihrem Kind eine Infektion im Genitalbereich entdecken. Das telefonisch kontaktierte Pflegepersonal des ärztlichen Dienstes rät den Eltern Fotos zu schicken. Eine Ärz­tin begutachtet die Aufnahmen und verschreibt ein Antibiotikum. Dieses wirkt schnell, doch genauso schnell wirkt die Überwachung in unserer Gesellschaft.

Zwei Tage nach der Mail wird durch Google ihr Mailaccount wegen "Harmful content" gesperrt. Mag es noch verständlich sein, dass Googles Algorithmen seine Fotos als Missbrauchsbilder identifiziert haben, so haben die schlecht bezahlten Crowdworking Angestellten den Text der Mail als Sexspiel interpretiert oder einfach ignoriert.

Die Odyssee für die Familie geht weiter, nachdem die Polizei Ermittlungen wegen des Fotos beginnt. Auch wenn diese nach vielem Aufwand eingestellt werden, ihren Google Mail Account und ihren Google Mobilfunkanschluss haben sie nicht zurückbekommen - eine Alternative wäre vielleicht auch sicherer ...

EU folgt den Fehlern der USA

Wir sollten nicht denken, dass so etwas nur in den USA, einem Land ohne Datenschutzregeln zwischen Kunden und Unternehmen vorkommen kann. Die EU-Kommission will auch in Europa eine Kontrolle all unserer Kommunikation durch die Internetgiganten einführen. Hier die letzten Meldungen dazu

Trotz des aktuellen Einwands der EU-Datenschutzbehörden verfolgen die Politiker weiter ihre Idee, dass sämtliche unserer (privaten) Kommunikation von den Providern gelesen und bewertet werden soll. Für Anbieter mit wirklicher Ende-zu-Ende Verschlüsselung heißt das, dass sie dafür diese entweder mit einem Zweitschlüssel brechen – oder die Inhalte vor dem Upload auf dem Endgerät der Nut­ze­r scannen müssten.

Es ist also weiter wichtig, diesem Ansinnen der EU-Kommission entgegenzutreten!

Mehr dazu bei https://taz.de/Chatkontrolle-in-der-EU/!5873639/
und eine Petition von Digitalcourage dagegen https://digitalcourage.de/blog/2022/chatkontrolle-appell-bundesregierung
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aktionfsa@diasp.eu

08.09.2022 Anlasslose Reisedatenspeicherung in Zahlen

Viel Aufwand für nichts

In mehr als 80 Artikeln haben wir uns bereits mit der anlasslosen Speicherung unserer Flugreisedaten (Passenger Name Records = PNR) beschäftigt. Wir wollen das Fass hier nicht neu aufmachen, aber einige aktuelle Fakten aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken verweisen, die netzpoltik.org zitiert.

  • In den PNR Datenbanken liegen 500 Millionen Datensätze.
  • 2021 waren 62 Millionen Reisende von der Speicherung betroffen.
  • Die Daten werden mit INPOL-Z und dem Schengener Informationssystem SIS abgeglichen.
  • Die Daten werden einer KI Mustererkennung unterzogen.
  • Ein PNR (Passenger Name Record) enthält bis zu 20 unterschiedliche Daten pro Person.
  • Die 62 Millionen überprüften Reisenden ergaben mehr als 300.000 „technische Treffer“.
  • Dazu kamen 5.500 Treffer nach dem „Musterabgleich“.
  • Mit diesen mussten sich in Bundesverwaltungsamt und BKA etwa 185 Menschen beschäftigen, die zu etwa 46.000 "Vorgängen" führten,
  • Die False-Positives-Rate, die im ersten Jahr nach Einführung der PNR-Sammlung bei unglaublichen 99,7% lag, liegt nun "nur noch" bei 84 Prozent.
  • Aus den 46.000 "Vorgängen" blieben 10.000 Menschen hängen, bei denen eine Fahnung lief.
  • 7 Reisenden wurde die Einreise verweigert.
  • 1.000 wurden festgenommen.
  • Knapp 1.200 wurden offen kontrolliert und gut 1.500 wurden verdeckt kontrolliert.

Es geht doch nichts über die verbeamtete deutsche Gründlichkeit ... sogar eine verdeckte Maßnahme wird gezählt.

Alle Argumente gegen eine anlasslose Überwachung aller Reisenden haben wir bereits in den erwähnten frühreren Artikeln aufgeführt. Deshalb nur noch kurz zur Erinnerung:

Die Wunsch die Reisedatensammlung auf Schiffs-, Zug- und Busreisen auszuweiten, kam aus Großbritannien, dessen Einfluss durch den Brexit geringer geworden ist. Es werden sich aber auch in der Rest--EU sicher Länder finden, die sich weiter für eine Ausweitung dieser (wie die Statistik oben zeigt) absolut sinnfreien aber grundrechtsgefährdenden Maßnahme aussprechen.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/anlasslose-fluggastueberwachung-62-millionen-menschen-unter-generalverdacht/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3pz
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8138-20220908-anlasslose-reisedatenspeicherung-in-zahlen.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8138-20220908-anlasslose-reisedatenspeicherung-in-zahlen.htm
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