#datenbanken

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11.09.2023 Anbieter sollen Passworte herausgeben

... die sie nicht haben - Vertrauen in Digitalisierung verspielt

Da schauen wir bei Gesetzesänderungen eigentlich aus schlechter Erfahrung etwas genauer hin und trotzdem ist die Änderung von Telemediengesetz (TMG) und des Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) im Winter und Frühjahr 2020 durch das Gesetz "zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" zwar nicht völlig an uns vorbeigegangen, aber wir haben ein "Hintertürchen" übersehen was die damit verknüpften Grundrechtseingriffe noch viel größer macht.

Jetzt 3 Jahre danach kann man zwar sagen, den Dammbruch des Rechtsstaates hat es nicht gegeben, weil die Gesetze-Schreiber wie üblich weit von der technischen Realität entfernt waren. Doch der Reihe nach - was waren die Inhalte?

  • Die begehrten Bestandsdaten sollen generell neben Strafverfolgern und sämtlichen Geheimdienste auch Ämter in die Hände bekommen, die etwa Ordnungswidrigkeiten oder Schwarzarbeit ahnden.
  • Der Auskunftsanspruch soll "soweit dies zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist", also zum Verfolgen von Urheberrechtsverletzungen, genutzt werden.
  • Zu den abfragbaren Daten gehören ausdrücklich auch Daten auf räumlich getrennten Speichereinrichtungen (Cloud).
  • Passwörter sollen Behörden erhalten, die "besonders schwere Straftaten" verfolgen oder für die "Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zuständig" sind.

Passwörter?

Regen wir uns an dieser Stelle nicht schon wieder über "Ordnungswidrigkeiten" und die Gelddruckmaschine für Abmahnanwälte auf, das hatten wir damals bei der Novelle vor 3 Jahren bereits getan. Aber der Cloudzugriff und die Herausgabe von Passwörtern haben es in sich. Wir verstehen noch, dass der Serverbetreiber auf die Cloud (auf seinem Server) zugreifen kann, nehmen aber an, dass die persönlichen Daten der Nutzer verschlüsselt abgelegt werden und nach allgemeiner Rechtsauffassung der Serverbetreiber das Passwort, wie auch alle anderen Nutzerpasswörter nicht im Klartext speichert.

Denn das Gesetz verlangt von Telemedienanbieter im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den gängigen IT-Sicherheitsbestimmungen, dass Passwörter verschlüsselt gespeichert werden müssen. Den Serverbetreibern sind also nur irgendwelche Hashwerte bekannt, niemals jedoch die wirklichen Passworte. Also können auch Sicherheitsbehörden im Normalfall von den Betreibern auch keine erhalten.

Das zeigt wieder einmal, wie wichtig es ist, nicht irgendwelche Anbieter für die Aufbewahrung der eigenen Daten zu wählen - und vor allem keine, die nach US-Recht nicht an die DSGVO gebunden sind.

So gab es 3 Jahre nach der Gesetzesänderung auch kaum sensationelle Fälle von Passwortherausgaben. Trotzdem hätten wir vor 3 Jahren vor der Gefahr warnen müssen, denn ständig machen auch IT-Verantwortliche Fehler und können damit die ihnen anvertrauten Daten ihrer Kunden in Gefahr bringen.

Kritisieren müssen wir - auch nach 3 Jahren, denn ihre Begehrlichkeiten sind inzwischen nicht kleiner sondern größer geworden - die Regierenden, dass sie mit solchen Gesetzen das Vertrauen in die Datenverarbeitung untergraben und damit ihren eigenen Digitalisierungswahn selbst boykottieren.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Kampf-gegen-Hass-Bundesregierung-stimmt-fuer-Pflicht-zur-Passwortherausgabe-4663947.html
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Tags: #Passworte #Bestandsdatenauskunft #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Rasterfahndung #Datenbanken #Hashwert #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Datenpannen #Datenskandale #Anonymisierung #Verschlüsselung

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06.09.2023 Selbstbestimmungsgesetz mit Überwachungsanhängsel

Intime Neugier des Sicherheitsapparats

Über das neue Selbstbestimmungsgesetz war man sich eigentlich schon seit dem Frühjahr einig, da preschte plötzlich das Innenministerium dazwischen. Denn vom Inlandsgeheimdienst bis zum Zoll wollen alle Dienste des ausufernden Sicherheitsapparats in Deutschland wissen, wenn eine Person in Deutschland ihren Namen oder den Geschlechtseintrag ändert.

Dabei wird dieser Eintrag sowieso in allen möglichen Datenbanken durch die Änderung der Einträge im elektronischen Personalausweis (ePerso) verändert. Die Behörden wollen jedoch zusätzlich einen aktiven Vermerk, dass diese Änderung erfolgt ist. Das Argument lautet, wie netzpolitik.org berichtet: Kriminelle könnten die neuen Regelungen missbrauchen, um mit einer neuen Identität unterzutauchen.

Dieses Argument läuft ins Leere, denn an dem Personeneintrag ändern sich ja höchstens Name und/oder Gechlecht, alle über die Jahre - gegen jede Notwendigkeit und unseren Protest - eingeführten Kennziffern, wie die Steuer-ID, die Ausweisnummer, der Nachname, der Geburtstag, ... bleiben gleich.

Das reicht den Sicherheitsfanatikern nicht, obwohl selbst im Kabinettsentwurf schon steht, dass die Änderung an das Bundeszentralregister beim Bundesamt für Justiz gemeldet werden soll. Dort wäre die Änderungshistorie vermerkt, die im ePerso natürlich nicht steht. Beim alten Transsexuellengesetz (TSG) oder etwa im Waffenregister erfolgen Änderungen ohne aktive Meldung. Warum jetzt diese zusätzliche Verschärfung?

Netzpoltik.org befürchtet, wenn es zu der aktiven Meldung kommt, würde das bedeuten: Die persönlichen Daten von Menschen, die ihren Geschlechtseintrag ändern, gehen automatisch an bis zu zehn verschiedene Bundesbehörden. Für Menschen mit mehr als einer Staatsangehörigkeit ist darunter auch das Bundesamt für Migration.

Geschieht das nur um den Überwachungsstaat weiter auszubauen oder spielen hier auch Ängste vor Transgender und queeren Menschen mit?

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/selbstbestimmungsgesetz-datenweitergabe-an-den-gesamten-sicherheitsapparat/
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Tags: #Selbstbestimmungsgesetz #Transgender #queer #Transsexuellengesetz #TSG #Waffenregister #Meldepflicht #ePerso #Ausweis #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Rasterfahndung #Datenbanken #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz #Gender #Diskriminierung

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25.08.2023 Ab 2024 Rezepte nur noch elektronisch

0,6% nutzen e-Rezept

Nicht zu glauben, schon 0,6% aller Patienten lassen sich bei ihrem Arztbesuch ein e-Rezept austellen, auch bei der elektronischen Patientenakte (ePA) sieht es nicht viel anders aus. Seit knapp zwei Jahren gibt es ein e-Rezept und im letzten Jahr Zeit standen 2,75 Millionen eingelösten E-Rezepten insgesamt 462 Millionen Rezepte auf Papier gegenüber.

Wo liegt das Problem?

Nicht ein Problem, sondern es sind viele:

  • Das e-Rezept gibt es mit einer App auf dem Handy - das will wohl niemand oder keiner hat die passende App.
  • Das e-Rezept gibt es auch auf der Gesundheitskarte - da gab es aber ein Sicherheitsloch, das erst gestopft werden musste. Nun warten wir auf die nächste Lücke ...
  • Für die Erstellung eines e-Rezepts braucht ein Arzt mindestens 30 Sekunden für Anmeldung und Zertifizierung, für eins auf Papier nur 5 Sekunden. Wir geben ihm gern noch 5 weitere Sekunden zum Nachdenken, trotzdem summieren sich die zusätzlichen 20 Sekunden x 462 Millionen Rezepte auf viele Frau- oder Mann-Jahre, die bei der angespannten Lage im deutschen Gesundheitswesen nicht zur Verfüngung stehen.

Mit anderen Worten: eigentlich will niemand das e-Rezept, welches ab 1.1.24 der Standard sein soll. Für das Abrechnungswesen der Krankenkasse ändert sich praktisch dadurch auch nichts, denn ab der Apotheke läuft alles bereits elektronisch. Apotheken hatte lange Widerstand gegen ein e-Rezept geleistet, da sie fürchteten, dass ihr Geschäft zu Online-Apotheken abwandern könnte. Diese Angst hat nachgelassen. Fraglich bleibt der Zusatzaufwand in den Arztpraxen und welcher Widerstand im nächsten Jahr von dort zu erwarten ist.

Mehr dazu bei https://www.zeit.de/2023/35/elektronische-rezepte-medikamente-aerzte
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Tags: #e-Rezept #Zeitaufwand #Datenklau #Hacking #eGK #ePA #elektronischeGesundheitskarte #eHealth #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Ergonomie #Datenpannen #Datenbanken #Gendaten #Gesundheitsdaten

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15.08.2023 Wer hat die Daten von 40 Mio Briten?

Hacker hatten Zugriff auf britisches Wählerverzeichnis

Vor mehr als einem Jahr gelangten die Daten von 40 Millionen britischen Wähler:innen in den Händen von Unbekannten. Nun, nach einem Jahr, erfahren es auch die Betroffenen selbst. Da in Großbritannien Personalausweise lange unbekannt waren, müssen sich Briten für die Teilnahme an einer Wahl registrieren.

In diese Wahldatenbank kann man die eigenen Daten überprüfen, sollte aber in der Regel keine Downloads von Daten machen können. Dies ist jedoch unbekannten Hackern gelungen. Ungefähr klar ist, auf welche Systeme die Angreifer Zugriff hatten. Man weiß jedoch nicht mit Sicherheit, welche Daten sie tatsächlich abgegriffen haben.

Es ist zu befürchten, dass die Daten dazu genutzt oder zum Verkauf angeboten werden, bestimmte Wählergruppen zu manipulieren. Zusammen mit anderen Persönlichkeitsdaten, etwa dem Kaufverhalten, können Persönlichkeitsprofile erstellt werden.

Die Manipulation kann ganz profan mit speziell auf diese Gruppen ausgerichtetes "Informationsmaterial" geschehen. Der IT-Rechtler Michael Veale vom University College London verweist aber auch auf einen Vorfall aus dem Jahr 2011 in Kanada. Dort hatte ein Mitarbeiter der konservativen Partei Wähler:innendaten genutzt, um Menschen an der Wahl zu hindern. Bürger:innen erhielten automatisierte Anrufe von vermeintlichen Regierungsbeamten, die sie davon überzeugen sollten, dass ihre Wahllokale verlegt worden seien, beschreibt netzpolitik.org die Möglichkeiten der Manipulation.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/vereinigtes-koenigreich-hack-von-wahlregister-schuert-sorgen-vor-manipulation/
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Tags: #Wählerverzeichnis #GB #Großbritannien #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Datenpannen #Datenskandale #Datenbanken #Manipulation #Verhaltensänderung #Grundrechte #Gleichberechtigung #Persönlichkeitsprofile

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07.08.2023 Ex-BND-Chefs fordern mehr Befugnisse

Trennungsgebot nur noch eine leere Hülle

Komisch, eigentlich erwischt man sie ständig, dass sie ihre bereits ausgedehnten Befugnisse überschreiten, in dem sie

  • Staatstrojaner einsetzen,
  • Politiker und Journalisten abhören,
  • die Luft über Deutschland nicht mehr zum Inland definieren,
  • ...

Auch Fefe macht sich lustig über Menschen, die keine Privatsphäre kennen und überall Kameraüberwachung wollen und dann noch die USA als Vorbild sehen. Wenn sie denn man bei Ungesetzlichem erwischt werden, dann macht die Politik schnell ein BND Gesetz, welches das Ungesetzliche zur Regel erklärt.

Und trotzdem berichtet tagesschau.de, dass z.B. die beiden ehemaligen BND-Präsidenten August Hanning und Gerhard Schindler die deutschen Nachrichtendienste von der Politik zu stark eingeschränkt sehen. Beide forderten auch, die Zuständigkeit für den BND aus dem Kanzleramt auf das Verteidigungsministerium zu verlagern.

Wollten wir nach dem 2. Weltkrieg nicht Polizei und Geheimdienste strikt trennen? Das sollte erst recht für Militär und Geheimdienste gelten. Oder wird hier schon Stimmung für die Zeit nach der nächsten "Machtergreifung" gemacht?

Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/inland/bnd-chefs-befugnisse-100.html
und https://blog.fefe.de/?ts=9a3179ba
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Tags: #Polizei #Geheimdienste #Hacking #BND #VS #Trennungsgebot #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Entry-ExitSystem #eBorder #Datenskandale #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Militär

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26.07.2023 Edward Snowden im Gespräch mit dem Guardian

Überwachung von 2013 erscheint uns heute wie Kinderspielzeug

“If we think about what we saw in 2013 and the capabilities of governments today,” Snowden told The Guardian, “2013 seems like child’s play.”

"Wenn wir darüber nachdenken, was wir 2013 gesehen haben und welche Möglichkeiten Regierungen heute haben", sagte Snowden dem Guardian, "dann erscheint 2013 wie ein Kinderspiel."

Unsere Probleme heute sind viel gravierender als damals und wir werden wesentlich mehr Kraft benötigen, um uns heute gegen die Überwachung durch staatliche Stellen aber noch mehr gegen die durch private Unternehmen zu wehren. Edward Snowden klagt an:

  • Strafverfolgungsbehörden haben damit begonnen, Gesichtserkennungstechnologie zur Identifizierung von Verdächtigen einzusetzen.
  • Journalisten und zivilgesellschaftliche Gruppen fordern ein weltweites Moratorium für den Verkauf und die Weitergabe von Spionagesoftware wie Pegasus, mit der Dutzende von Journalisten in mindestens zehn Ländern ins Visier genommen wurden.
  • Trotz der in den letzten Jahren erhobenen Forderungen nach einer Bundesgesetzgebung zur Zügelung von Big-Tech-Unternehmen haben wir keine nennenswerten Maßnahmen zur Einschränkung der Möglichkeiten von Tech-Unternehmen, Daten zu sammeln, gesehen.

Im weiteren Gespräch zählt unser Ehrenmitglied Edward Snowden die Maßnahmen auf, die angestoßen von der US-Zivilgesellschaft dem Überwachungswahn versuchen einen Riegel vorzuschieben. Aber alle diese Maßnahmen sind entweder im Sand verlaufen oder wurden durch neue Überwachungstechniken noch überboten. So endet das Gespräch mit einer resignierenden Botschaft:

"We trusted the government not to screw us. But they did. We trusted the tech companies not to take advantage of us. But they did."
"Wir vertrauten darauf, dass die Regierung uns nicht verarschen würde. Aber das taten sie. Wir haben den Technologieunternehmen vertraut, dass sie uns nicht ausnutzen. Aber das taten sie."

... und Jede/r trägt seine Wanze heute freiwillig mit sich herum ...

Mehr dazu bei https://21stcenturywire.com/2023/07/07/snowden-todays-surveillance-technology-makes-2013-look-like-childs-play/
und https://www.theguardian.com/us-news/2023/jun/08/no-regrets-says-edward-snowden-after-10-years-in-exile
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Tags: #EdwardSnowden #Guardian #Interview #Gesichtserkennung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Geodaten #Smartphone #Handy #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Internetsperren #Netzneutralität #Ehrenmitglied

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22.07.2023 Demo und Straßenfest zum Christopher Street Day

Aktion FsA beim Chstopher Street Day 2009

Am 27.6.2009, dem Christopher Street Day vor 14 Jahren war Aktion Freiheit statt Angst dabei. Bei hochsommerlichen Temperaturen haben wir das riesige "Big Schäuble ist watching YOU" Transparent durch die Berliner Innenstadt gezogen. So begrüßen wir auch heute wieder die Demo und das Fest zum CSD in der Stadt.

Warum Überwachungsgegner auf dem CSD?

Das wurden wir auch von 14 Jahren bereits gefragt. Neben dem Werben für die großen Freiheit statt Angst Demos am 12.9. in der Stadt hatten wir auch ein inhaltliches Anliegen, das Matthias und Markus damals so beschrieben haben:

"Der Christopher Street Day, heute ein spektakulär bunter und kreativer Umzug, hat aber einen sehr ernsten Hintergrund. Er erinnert an den sogenannten „Stonewall“-Aufstand im Jahr 1969 in New York, wo die homosexuelle Szene mit harschen Repressionen durch die Polizei zu kämpfen hatte. Tagelange Straßenschlachten waren die Folge. Noch heute, 40 Jahre später, sind Menschen mit gleichgeschlechtlicher sexueller Orientierung noch lange nicht in allen Lebensbereichen gleichberechtigt.

Ob bei der Rente oder am Arbeitsplatz - es bleibt noch viel zu tun. Im täglichen Leben sind homosexuelle Menschen immer noch Beschimpfungen, Ausgrenzungen und gewalttätigen Übergriffen ausgesetzt. Wir erleben heute, dass Staat und Privatwirtschaft immer größere, zum Teil illegale Datenberge anhäufen - und auch auswerten. Die Datenskandale der letzten Wochen und Monate und die Bestrebungen der Bundesregierung, Sicherheit durch Präventivüberwachung zu erreichen, machen deutlich, dass ein Verhalten außerhalb einer willkürlich definierten Norm schnell zu Ausgrenzung und Beschränkung der persönlichen Freiheit führen kann. Daher sympathisiert Aktion Freiheit statt Angst e. V. mit Zielen der homosexuellen Bewegung und möchte diese konkret unterstützen."

Leider hat sich auch in den vergangegen 14 Jahren nicht viel zum besseren gewandelt. Die technischen Überwachungsmöglichkeiten wurden weiter ausgebaut und sind in den Alltag der Menschen eingeflossen.

Wieder können wir leider sogar ohne Abstriche den Text aus dem Aufruf von 2009 zitieren:

"Wir erleben heute, dass Staat und Privatwirtschaft immer größere, zum Teil illegale Datenberge anhäufen – und auch auswerten. Die Datenskandale der letzten Wochen und Monate und die Bestrebungen der Bundesregierung, Sicherheit durch Präventivüberwachung zu erreichen, machen deutlich, dass ein Verhalten außerhalb einer willkürlich definierten Norm schnell zu Ausgrenzung und Beschränkung der persönlichen Freiheit führen kann. Daher sympathisiert das Aktionsbündnis Freiheit statt Angst mit Zielen der homosexuellen Bewegung und möchte diese konkret unterstützen."

Der nachfolgende Absatz macht deutlich, dass unsere Arbeit der letzten 14 Jahre nicht total sinnlos war, denn die Angst der Betroffenen vor der Vorratsdatenspeicherung (VDS) konnte durch den massiven Widerstand der Menschen dagegen zumindest zurückgedrängt werden. Trotz höchstrichterlicher Verbote arbeiten verschiedene EU Staaten jedoch weiter an der anlasslosen Überwachung durch VDS und schlimmere Techniken (z.B. EU-Chatkontrolle) über deren Gefahren Karl Lemmen von der Deutschen AIDS-Hilfe e.V. damals sagte:

"Karl Lemmen von der Deutschen AIDS-Hilfe e.V. brachte es zur Demonstration "Freiheit statt Angst" im Jahr 2008 auf den Punkt: 'Wer bei uns anruft, redet nicht über Kartoffelpreise.'

Die Vorratsdatenspeicherung, also die verdachtslose Speicherung aller Kommunikationsdaten (Telefon, Internet, E-Mail), trifft gerade anonyme Hilfsprogramme wie die der Aidshilfe. Die Zusicherung von Anonymität macht es den Betroffenen viel leichter, den Erstkontakt herzustellen, aus dem sich im weiteren Verlauf konkrete Hilfe und Unterstützungsmaßnahmen entwickeln. Die Vorratsdatenspeicherung untergräbt diese Anonymität.

Seit dieses Gesetz in Kraft getreten ist, gehen die Anrufe auf diesen Hotlines dramatisch zurück, wie uns Karl Lemmen versicherte. Einmal mehr werden Menschen, die dringende Hilfe benötigen, mit Ihren Sorgen und Ängsten alleine gelassen. Dagegen wehrt sich das Aktionsbündnis Freiheit statt Angst mit Aufklärungskampagnen, Infoflyern und Aktionen."

Also: auch heute wieder gilt an diesem Tag Flagge zu zeigen und an seine Geschichte zu erinnern.
In der Innenstadt sind für die Demo heute bereits viele Straßen gesperrt - auf gehts.

Mehr dazu in unseren Artikeln zum CSD 2009 https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=CSD&sel=meta
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08.07.2023 Wissenschaftler erklären Chat-Kontrolle für wirkungslos

Appell von Wissenschaftlern sollte gehört werden

Am 4. Juli 2023 haben Wissenschaftler:innen und Forschenden zur vorgeschlagenen EU-Verordnung zum sexuellen Missbrauch von Kindern eine Gemeinsame Erklärung an den Rat und das Parlament der EU verschickt. Darin führen sie erneut die Kritik auf, die bereits von vielen zivilen Organisationen gegen eine EU-Chatkontrolle genannt wurde.

Detailliert begründen sie warum diese Maßnahmen die Sicherheit im Internet schwächen und dem angeblichen Ziel nicht dienlich sein können. Sie kommen zu dem Schluss:

Wir warnen daher eindringlich davor, diese oder ähnliche Maßnahmen zu verfolgen. Ihr Erfolg angesichts der aktuell verfügbaren und absehbaren Technologie ist ausgeschlossen, und ihr Schadenspotenzial ist erheblich.

Als besonders gefährlich heben sie, wie netzpoltik.org in der Übersetzung des Offenen Briefes schreibt, folgende Punkte hervor:

  • Die gewählte Technologien zur Erkennung haben schwere Mängel und sind anfällig für Angriffe.
  • Die Auswirkungen einer Schwächung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung werden in vielen Bereichen, inbesondere bei Banken aber auch im normalen Internethandel und natürlich auch bei der privaten Kommunikation, unsere Nutzungsmöglichkeiten des Internets schwer beeinträchtigen.
  • Effektivität: Wir haben ernsthafte Bedenken, ob die von der Verordnung beschriebenen Technologien wirksam wären: Täter:innen wären sich ihrer bewusst und würden auf neue Techniken, Dienste und Plattformen ausweichen, um CSAM-Informationen auszutauschen und dabei der Entdeckung zu entgehen.
  • False Positives: Die vorgeschlagene Verordnung wird auch die Meinungsfreiheit von Kindern beeinträchtigen, da ihre Gespräche ebenfalls Alarme auslösen könnten.

Wenn es bei dem geplanten Vorhaben wirklich um den Schutz von Kindern gehen würde, müsste das Projekt nach dieser Analyse eingestellt werden.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/offener-brief-der-wissenschaft-das-client-side-scanning-ist-zum-scheitern-verurteilt/
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Tags: #Chatkontrolle #OffenerBrief #Wissenschaftler #EU #Rat #Parlament #Ende-zu-Ende-Verschlüsselung #Effektivität #FalsePositives #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Verschlüsselung #Anonymisierung #Monopol #Meinungsfreiheit #Zensur

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My telephone was bugged with Pegasus spyware

Polens Regierung hackt Opposition vor den Wahlen

Zumindest für den Bürgermeister von Sopot gilt diese Aussage. Jacek Karnowski erzählt vor dem PEGA-Ausschuss des EU Parlaments über seine Erlebnisse mit dem polnischen Staatstrojaner.

Nach dem Bericht einer polnischen Tageszeitung von Anfang März hat die damalige und auch heutige rechtskonservative Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) zwischen 2018 und 2019 die Überwachung des Oppositionspolitikers in Auftrag gegeben. Danach haben, wie Telepolis berichtet, das Zentrale Antikorruptionsbüro und der Gehemeidienst Karnowskis Handy dutzendfach mit dem Staatstrojaner Pegasus infiziert und abgehört.

Karnowski war und ist für die PiS-Partei gefährlich, weil er 2019 mit den wichtigsten Oppositionsparteien in Polen ein Wahlbündnis geschlossen und erfolgreich die Mehrheit im Senat errungen hatte. Für die Wahlen in Polen im Herbst ist eine ähnliche Allianz der Oppositionsparteien in Planung.

My telephone was bugged with Pegasus spyware ...

Jacek Karnowski berichtet vor dem PEGA-Ausschuss des EU Parlaments über die einzelnen Geschehnisse. Ein inoffizielles Tanskript seiner Aussagen ist in dem Telepolis Artikel in englisch mit enthalten.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/pega-untersuchungsausschuss-polen-hackt-buergermeister-mit-staatstrojaner/
und alle unsere Artikel zu Pegasus https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Pegasus&sel=meta
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24.04.2023 Konservative wollen EU-Chatkontrolle verschärfen

Unendliche Geschichte der Chatkontrolle geht weiter

Nach 2-jähriger Diskussion geht es in Brüssel nicht mehr um das "Ob" einer EU-Chatkontrolle sondern um das "Wie". Obwohl inzwischen beliebig viele Argumente gegen mehr Überwachung auf dem Tisch liegen, hat die Fraktion der konservativen Parteien im EU-Parlament im federführenden LIBE-Ausschuss einen Entwurf vorgelegt der auf scharfe Kritik trifft.

Wieder wird das sogenannte Client-Side-Scanning (CSS) gefordert. Damit sollen Nachrichten vor dem verschlüsselten Versand überprüft werden. Der Piratenabgeordneten Patrick Breyer, der für die Grünen-Fraktion am Verhandlungstisch sitzt, verurteilt diese Inhaltskontrolle persönlicher Nachrichten in einer ersten Analyse des Entwurfs.

"Was bringt das Briefgeheimnis, wenn man es im Briefkasten abschafft?"

... urteilt der EU Parlamentarier Erik Marquardt. Wie netzpolitik.org schreibt, haben der Wissenschaftliche Dienst des EU-Parlaments die Überwachungspläne der EU-Kommission scharf kritisiert und auch der Justizausschuss des irischen Parlaments bezweifelt, dass das Gesetz mit EU-Recht kompatibel ist.

Auch 2 weitere bereits bekannte Argumente sind wieder in den Vordergrund getreten. Das sind die Alterskontrolle und damit zusammenhängend die problematische *Identitätsfeststellung von Menschen im Netz. Die "Alterssicherung" - das ist leider keine Internetrente - soll festlegen, dass Minderjährige als risikohaft eingestufte Software nicht installieren dürfen. Damit wäre eine anonyme Nutzung von Messenger-Diensten in der EU nicht mehr möglich.

Eine weitere Folge aus der Alterskontrolle ist eine Verdrehung des offiziell verkündeten Sinns der Chatkontrolle. Denn eigentlich wurde die Chat-Kontrolle aus der Taufe gehoben, um sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Netz zu bekämpfen. Nebenbei sollte auch gegen Hass-Kriminalität vorgegangen werden. Der erste Zweck wird nun nach Ansicht von WissenschaftlerInnen konterkariert.

Weder die menschlichen Kontrolleure noch erst recht nicht die KI-basierten Programme können richtig entscheiden, ob jemand im Netz pornografische Inhalte sucht oder sich wissenschaftlich darüber informieren möchte. Die wissenschaftlichen oder medizinischen Begriffe werden wie die umgangssprachlichen verfolgt. Über den Fall einer Familie, die ihrem Arzt Fotos zugeschickt hatte und Besuch von der Polizei bekamen, hatten wir berichtet.

Selbst wenn es sich um den Austausch von sexuellen Darstellungen handelt, können diese auch einvernehmich erstellt oder getauscht werden. Wie netzpolitik.org schreibt, hat sich die EU-Kommission unzureichend mit der sexuellen Selbstbestimmung von Jugendlichen befasst. Sie sollte einvernehmliches Sexting von Jugendlichen besser schützen, fordert Sabine K. Witting von der Universität Leiden.

Jugendliche versuchen mehr über ihre Identität oder sexuelle Orientierung herauszufinden und nehmen daher einvernehmlich, oft mit der momentanen Beziehungsperson, am Sexting teil. Es ist wichtig klarzustellen, dass solch einvernehmliches Sexting an sich nicht schädlich ist, sondern – wie auch der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes und der Europarat anerkennen – für viele Jugendliche ein natürlicher Ausdruck ihrer Sexualität ist.

Folge der geplanten EU-Chatkontrolle wäre Abmahnungen, Befragungen und eventuell sogar Bestrafungen von Jugendlichen, weil die Inhaltskontrollen die Motivation der Betroffenen nicht im Blick haben. So könnten sich Jugendliche unter 18 Jahren in vielen EU-Staaten bereits strafbar machen, selbst wenn sie z.B. einvernehmlich nur untereinander Fotos oder Texte austauschen.

Die Privatsphäre im Netz wäre dahin.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/csam-verordnung-chatkontrolle-verletzt-sexuelle-selbstbestimmung-von-jugendlichen/
und https://netzpolitik.org/2023/ziemlich-frech-enttaeuschung-ueber-positionsentwurf-zur-chatkontrolle/
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21.03.2023 Im Ameisenhaufen eines KI-Systems

Millionen arbeiten für KI Systeme

Viele Menschen erwarten oder befürchten, dass KI, also "künstliche Intelligenz", unsere Arbeit leichter machen oder gar ersetzen könnte. In zwei Artikeln hatten wir in den letzten Tagen den schönen Schein schon etwas entzaubert

KI und neuronale Netze https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8340-20230319-ki-und-neuronale-netze.htm
Was bietet ChatGPT?  https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8339-20230318-was-bietet-chatgpt.htm

Milagros Miceli untersucht, was Tech-Unternehmen über ihre KI-Systeme lieber verschweigen. Sie erzählt im Interview mit Netzpolitik.org über die Millionen Menschen, die wie Ameisen - auch in der Haltungsform - die vorgebliche "Intelligenz" dieser Systeme füttern.

Miceli leitet ein Team am Berliner Weizenbaum-Institut und kennt durch ihre Arbeit unter anderem zur Datenannotation in KI-Systemen, welcher Aufwand notwendig ist, um die Systeme in die Lage zu bringen ihre Aufgaben auszuführen. Als Beispiel nennt Netzpoltik.org: Bevor zum Beispiel eine Bilderkennung das Foto einer Katze erkennen kann, müssen Menschen reihenweise Bilder mit Katzen kennzeichnen. Mit solchen Datensätzen lassen sich dann KI-Systeme trainieren.

Während also viele Berichte über KI-Systeme auf das Silicon Valley blicken und über die Menschen dort schreiben, schaut sie lieber nach Kenia, Argentinien und Bulgarien, ... erzählt von deren Arbeit im Maschinenraum der großen KI-Systeme.

  • Millionen von Menschen müssen die Inhalte moderieren und Trainingsdaten etikettieren.
  • Sie müssen die Daten überhaupt erst einmal generieren, indem sie Bilder hochladen und Worte einsprechen.
  • Bei billigen KI-Kamerasystemen müssen Menschen sogar die "KI" imitieren und das Tag und Nacht 24/7.
  • In einem Beispiel aus Madagaskar leben und arbeiten 35 Menschen in einem Haus mit nur einer Toilette.
  • Eine unüberschaubare Armee von Arbeiter:innen müssen gewalttätige und unangemessene Inhalte der KI-Systeme zeitnah erkennen und kennzeichnen. Das geht natrlich nur, in dem sie konzentriert mitlesen und sich mit diesen Inhalten auseinandersetzen - zum Schaden für ihre eigene psychische Gesundheit. Die physische Gesundheit wird ihnen ruiniert durch die schlechten Arbeitsbedingungen.
  • Viele dieser Menschen werden nicht für ihre Arbeitszeit bezahlt, sondern für die Leistung, d.h.Tausende Klicks und Textpassagen ...

In unseren Artikeln Zwangsarbeit für unsere digitale Welt und Zwangsarbeit für unsere digitale Welt II haben über solche Arbeitbedingungen im Bereich der Produktion von Hard- aber auch Software für unsere smarten Geräte berichtet. Die Menschen können sich zwar mit einem US-Dollar pro Stunde in ihren Heimatländern nicht viel leisten, aber es ist genug um zu überleben und diese Tätigkeit ist ihnen lieber als ein Job als Reinigungskraft. Ausbeutung bleibt es trotzdem.

Der Mehrwert wird zwar durch ihre Arbeit in diesen Ländern erzeugt, aber er fließt zu uns in die erste Welt - meist in die Taschen der Big5, Google, Amazon, Facebook, Apple und Microsoft. Miceli berichtet auch über ansatzweise selbstorgansierte Kooperativen mit etwas Arbeitsschutz und Krankenversicherung, aber der Weg dorthin ist schwer und wird durch Konkurrenz mit Beschäftigten aus anderen Ländern behindert.

Zurück zur angeblichen "künstlichen Intelligenz": Der Arbeitsprozess und ihre daraus folgende (schlechte) Bezahlung wird natürlich auch durch Algorithmen überwacht und beurteilt. Das hat zur Folge, dass sie nicht einmal Ideen zu Verbesserungen einbringen können, denn jedes "Zögern" oder gar "Mäkeln" bei einer Entscheidung, die sie im Sekundentakt zu fällen haben, wird vom System als negativ bewertet.

Schöne neue Welt - so wird das nichts mit der "künstlichen Intelligenz" ...
Über Datenschutz und Privatsphäre brauchen wir weder in Bezug auf die dort Arbeitenden noch für uns nachdenken, die imitierten KI-Webcams und die "Mitlesenden" sind nur die Spitze des Eisbergs.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/datenarbeit-wie-millionen-menschen-fuer-die-ki-schuften/
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Erstellt: 2023-03-21 08:58:47

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12.02.2023 PolitikerInnen mit Fake News

Fakten-Check

Nein, so darf nicht Politik gemacht werden! Netzpolitik.org hat die Aussagen der EU-Innenkommissarin Ylva Johansson zur geplanten EU-Chatkontrolle untersucht und festgestellt, dass sie bei ihrer Berlin-Visite in einem Interview mit dem SPIEGEL mindestens drei Mal die Unwahrheit und mindestens sieben Mal irreführende Aussagen verbreitet hat:

  • Falsche Aussage 1: "Ich habe nicht vor, die Überprüfung von digitaler Kommunikation auszuweiten"
  • Im Entwurf der EU-Kommission steht, dass Online-Anbieter auf Anordnung sogar private Chats durchleuchten müssen. Verdachtsmeldungen sollen an ein zu schaffendes EU-Zentrum weitergeleitet werden. Das bedeutet eine neue Infrastruktur und reihenweise neue Angestellte – also eindeutig eine Ausweitung.
  • Falsche Aussage 2: "Die Online Anbieter sind die Einzigen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet stoppen können"
  • Das Internationale Netzwerk für Kinderrechte hat in einem Bericht zahlreiche andere Lösungen skizziert, wie Kindern besser geholfen werden kann. Es fehlt an Geld und Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure in der Prävention.
  • Falsche Aussage 3: "Dann wird es ab 2024 keinen Schutz mehr vor sexuellem Kindesmissbrauch im Netz geben. Weil dann die dafür nötigen Instrumente in der EU verboten sein werden."
  • Vermutlich meint sie mit dem Datum 2024 die aktuell geltende Verordnung zur „Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“, die im August 2024 ausläuft. Ob es dafür keinen Ersatz ohne Chatkontrolle geben dürfte, ist überhaupt nicht gesagt. Außerdem regelt auch das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DSA), wie Plattformen mit sogenanntem Missbrauch umgehen sollen.

Die sieben irreführenden Aussagen sind bei netzpolitik.org ebenfalls ausführlich auseinander genommen worden, wie auch die Falschaussagen dort noch detaillierter analysiert werden. Das wollen wir hier nicht wiederholen. Als Leseanreiz nur eine technik-inkompetente Formulierung der Kommissarin dazu: "Es gibt Erkennungstechnologie, die so eingesetzt werden kann, dass die Verschlüsselung erhalten bleibt".

NEIN! Ende-zu-Ende Verschlüsselung ist sicher und nicht zu durchbrechen. Sie denkt dabei bereits über den (flächendeckenden) Einsatz von Staatstrojanern auf den Endgeräten von Sender oder Empfänger nach (Client-Side-Scanning).

Netzpolitik.org stellt dazu fest: Frau Johansson war bei ihrem Deutschland Besuch wohl nicht sehr erfolgreich, denn Deutschland stellt sich mittlerweile klarer gegen eine Schwächung oder Umgehung von Verschlüsselung. Justizminister Buschmann twitterte nach den Gesprächen: "Wir sind uns in der Bundesregierung einig: Chatkontrollen lehnen wir ab. Eine anlasslose Überwachung privater Kommunikation hat in einem Rechtsstaat nichts zu suchen".

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/chatkontrolle-so-fuehrt-eu-kommissarin-ylva-johansson-die-oeffentlichkeit-in-die-irre/
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06.02.2023 Florida übt Zensur und Überwachung

Five years in prison for reading banned books

Der "Große Bruder" aus George Orwells Buch 1984 hätte seine Freude daran, wie die Presse- und Meinungsfreiheit bei uns den Bach runter geht. Bereits vor 3 Jahren hatte der UN-Sonderberichterstatter Nils Melzer anlässlich der Enthüllung des Whistleblower-Denkmals auf dem Pariser Platz diese furchtbare Entwicklung in den westlichen Ländern skizziert. Inzwischen haben wir die Fake News an jeder Ecke im Internet.

Auch die (sogenannten Main-Stream) Medien machen mit. Gleichgeschaltet gab es in den letzten Wochen keine Nachrichtensendung, in der nicht die "Kampfpanzerfrage" an erster Stelle stand, obwohl es 1000 wichtigere Dinge zu berichten gäbe. Wohin dieser Populismus, die Anpassung an einen gesteuerten, gewollten oder im besten Fall nur vermuteten "Volkswillen" führt, darauf hat uns heute MoveOn.org hingewiesen.

In einigen Schulen in Florida sind die Bücherregale "völlig leer"

Lehrer in Florida haben Bücher aus ihren Klassenzimmern entfernt oder ihre Bücherregale in Papier eingewickelt, so dass die Schüler keinen Zugang zu ihnen haben, um zu vermeiden, dass sie wegen einer Straftat angeklagt werden - bis zu fünf Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 5.000 Dollar - nur weil sie den Schülern Bücher zur Verfügung stellen, die Ron DeSantis und seine Unterstützer als anstößig empfinden.

DeSantis hat auch gerade den Unterricht in AP African American Studies - einem Kurs, der die Sklaverei, die Bürgerrechtsbewegung und vieles mehr behandelt - mit der Begründung verboten, dass der Kurs "keinen pädagogischen Wert hat".

Und seit letztem Herbst verlangt Florida von Highschool-Schülerinnen, dass sie der Regierung detaillierte Informationen über ihren Menstruationszyklus übermitteln, um für den Schulsport zugelassen zu werden. Wirklich!

Diese dystopischen Maßnahmen folgen auf DeSantis' Vorstoß, Abtreibung zu verbieten, transsexuelle Jugendliche anzugreifen und weiter zu marginalisieren und den Unterricht in korrekter amerikanischer Geschichte zu verbieten, um eine weiße, supremacistische Vision unserer Nation aufrechtzuerhalten.

Es wird erwartet, dass DeSantis in den kommenden Wochen offiziell seine Kandidatur für das Präsidentenamt ankündigt, und Experten sind sich einig, dass diese Bemühungen in Florida seine Wahlkampfplattform widerspiegeln und die extremsten Wähler mit abscheulichen, gefährlichen Kulturkriegstaktiken anziehen sollen. Wir müssen darauf vorbereitet sein, DeSantis in seinen Bahnen zu stoppen - und uns gegen Bemühungen in anderen Staaten wehren, sein Orwellsches System der Unterdrückung zu nachzuahmen.

Am Mittwoch gab die Organisation, die alle AP-Kurse beaufsichtigt, bekannt, dass sie dem Druck der Konservativen nachgegeben hat und alle Erwähnungen von Reparationen für die Sklaverei, der Vertretung von Queers, der Black-Lives-Matter-Bewegung und mehr aus ihrem Lehrplan entfernen wird.

Dies ist die Welt, die DeSantis und die Republikaner errichten wollen. Eine Welt, in der nicht nur die weiße Vorherrschaft die Norm ist, sondern in der Diskussionen über die Behandlung Schwarzer Amerikaner und anderer Farbiger illegal sind.

  • Eine Welt, in der Bücher verbrannt werden, weil sie es wagen, die Wahrheit zu sagen.
  • Eine Welt, in der unsere Kinder nicht frei sind, Wissen zu erwerben.
  • Eine Welt, in der menstruierende Menschen Tag und Nacht überwacht werden, damit sie bestraft werden können, wenn sie abgetrieben haben.

MOVEON POLITICAL ACTION, moveon.org (Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator)

Mehr dazu bei https://www.moveon.org
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02.02.2023 Meck-Pomms Polizeigesetz verfassungswidrig

Verfassungswidriges Handeln der Regierenden abgestraft

Wieder ein Paukenschlag aus Karlsruhe, den wir gern hören. Warum hören die Politiker nicht irgendwann mal auf uns. Seit Jahren argumentieren und demonstrieren wir gegen die Versuche meist von CDU/CSU aber auch von der SPD das Gewaltmonopol der Polizei auszubauen und unsere Grundrechte einzuschänken. Bis zum Jahresende muss das Land das Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) geändert haben.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe weite Teile des "neuen Polizeigesetzes" für verfassungswidrig und als nichtig erklärt. Es sind genau die Teile, die wir und auch andere Fachleute als nicht mit dem GG vereinbar angeprangert haben.

  • Kein heimliches Eindringen von Ermittlern in Wohnungen ...
  • ... um Handys oder Laptops mit dem Staatstrojaner (Spionagesoftware) zu bespielen.
  • Keine Wohnraumüberwachung ohne "konkrete Gefahr".
  • Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern zur Abwehr von Gefahren,
  • letzteres vor allem, wenn diese Liebesbeziehungen zu Zielpersonen eingehen.
  • V-Person dürfen nicht den eigenen Ehepartner bespitzeln.

Na so was - wer hätte das gedacht!

Innenminister Christian Pegel (SPD) verspricht, das Gesetz nun schnell zu ändern und verweist daruf, dass das BVerfG-Urteil Bedeutung über Meck-Pomm hinaus hat, denn "in den anderen Bundesländern gebe es ähnliche Regelungen".

Ja, das ist uns leider bekannt! Warten wir nun gemeinsam auf ein entsprechend genau so vernichtendes Urteil gegen das bayerische Polizeigesetz, welches noch weitaus grundrechtswidrigere Regelungen, wie die 30-tägige Präventivhaft enthält!

Mehr dazu bei https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Karlsruhe-Polizeigesetz-von-MV-teils-verfassungswidrig,polizeigesetz398.html
und unsere bisherigen Artikel zum Thema https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Polizeigesetz&sel=meta
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Tags: #Urteil #BVerfG #Grundrechte #Vorpommern #Staatstrojaner #Q-TKÜ #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Entry-ExitSystem #eBorder #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Schleierfahndung #Polizeigesetz #MV #Mecklenburg

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21.01.2023 Überall "smarte" Geräte

Smarte Ideen können gefährlich sein

Eine Frau in NRW wollte ihrer Katze nur Gutes tun und kaufte einen Katzenfutter-Automaten für ihren Liebling. Wie gewünscht, füllte der Automat dem "Liebling" auch zu bestimmten Zeiten Futter in eine Schale. Darüber hinaus machte das Gerät Ton- und Videoaufnahmen aus ihrer Wohnung und lud diese auf (a-) soziale Netzwerke hoch.

Nach dem bestellenden Kühlschrank und dem lauschenden TV Gerät ist die "smarte" Welt also nun bei den Haustieren angekommen. Von den weltweit tausenden gehackten Video-Überwachungskameras, die alle im Netz abrufbar sind, haben wir ja nichts anderes erwartet, aber mit Video-Kamera und Mikrofon ausgestattete Rauchmelder und Katzenfutter-Automaten sind schon ein i-Tüpfelchen.

Politiker "warnen"

Natürlich sind darüber auch die Politiker im Neuland überrascht und der Fall beschäftigte nun sogar den Landtag in NRW. Innenminister Reul riet dazu, alle "Sprachassistenten" im dienstlichen Kontext und auch im Homeoffice abzuschalten. Es sei eine große Gefahr, dass diese Geräte als Wanzen umfunktioniert werden könnten. "Auch private Smartphones und -watches können in dienstlichen Terminen dieses Risiko erhöhen", wird das NRW-Innenministerium zitiert.

Andererseits ...

Der gleiche Innenminister möchte aber gern die Überwachung seiner "Untertanen" weiter ausbauen und die Polizei mit technischen Mitteln ausstatten, damit sie digitale Spuren leichter nutzen kann, um die Daten digitaler Sprachassistenten, „smarter“ Haushaltsgeräte oder von Kfz-Bordcomputern auszulesen.

Auch die Industrie ist an den Schnüfflern im privaten Umfeld sehr interessiert. So würden die Energieversorger mittels Smart-Meter, also "intelligenten" Stromzählern, gern wissen, wann der Stromverbrauch wie hoch ist und diesen über das Gerät bei Bedarf einfach abschalten. Solche Informationen und Möglichkeiten können Gold wert sein. So übernahm Amazon im Sommer den Staubsaugerroboter-Hersteller iRobot für 1,7 Milliarden Dollar. Sicher entsteht jetzt irgenwo im Konzern ohne Aufwand eine Datenbank mit den Grundrissdaten der Wohnungen und des Nutzerverhalten von Millionen Kunden.

Dass jetzt fast Jede/r in den "nach-STASI-Zeiten" freiwillig seine Wanze als Handy/Smartphone spazierenträgt, versteht sich von selbst. ;-)

Mehr dazu bei https://www.ruhr24.de/nrw/gelsenkirchen-nrw-polizei-katzen-produkt-fremde-beobachtet-wohnung-wlan-fuetterungsautomat-91930617.html
und https://derstatus.at/politik/spionage-horror-jetzt-warnt-nrw-vor-sprachissistenten-im-homeoffice-42.html
und https://www.republik.ch/2023/01/14/do-not-feed-the-google-auftakt-ueberwachung-als-neue-normalitaet
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05.01.2023 Der PEGASUS Untersuchungsausschuss

Untersuchungsausschuss schaut in den Abgrund

Der EU-Untersuchungsausschuss sollte die Nutzung und den Handel mit Überwachungssoftware, wie das israelische Pegasus System untersuchen und musste feststellen, dass der Einsatz oder Verkauf solcher Systeme nicht einzelne Verfehlungen einzelner Regierungen, Polizeien oder Geheimdienste sind. 

Weltweit sind Fälle des Missbrauchs mit solchen Spionagetools bekannt geworden. Netzpoltik.org zitiert aus der letzten Anhörung vor Weihnachten Ilia Siatitsa von Privacy International:

... Dieser Untersuchung wird inzwischen bekannt sein, dass der Überwachungsmarkt global ist und dass Länder wie China, Israel und die USA allesamt bedeutende Exporteure sind und in ähnlicher Weise nationale Behörden in aller Welt finanziell und technisch bei der Überwachung unterstützen. Es gibt keinen Mangel an Überwachung, was bedeutet, dass die Arbeit von Aktivisten und Journalisten in Ländern in der Nachbarschaft der EU weiterhin gefährdet ist, was die Demokratisierungsbemühungen untergräbt und den Autoritarismus festigt. ...

In der Anhörung werden weitere Länder genannt, wie Mexico oder Serbien, in denen solche Überwachungssoftware illegal eingesetzt wird. In Serbien ist sogar davon auszugehen, dass die Mittel zum Kauf der Software aus EU Fördergeldern finanziert wurden. Hauptthema in den Anhörungen bleibt natürlich der Einsatz in Staaten der EU, wie Polen, Ungarn, Spanien, Griechenland, ...

Aktion Freiheit statt Angst hat in bereits 10 Beiträgen über den Einsatz solcher Software zum Ausspähen von Journalisten und Politikern berichtet. Die von Tim Wurster und Emilia Ferrarese auf Netzpoltik.org zusammengstellten Transkripte der Anhörung des EU Untersuchungsausschusses zeigen noch einmal in aller Deutlichkeit, wie die Absicht der "EU foreign policy [to] play a key role in supporting the rule of law, democratisation and human rights protection around the world" durch das Handeln diverser sogenannter "Sicherheitspolitiker" meist aus dem rechten Umfeld konterkariert wird.

In der öffentlichen Anhörung, die der PEGA-Ausschuss in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten organisiert hatte, ließ sich die Berichterstatterin Sophie in ’t Veld deshalb zu den Worten hinreißen:

Wir lassen wirklich keine Gelegenheit aus, um Mist zu bauen, oder?

Wie viel Mist in der EU - und auch andernorts - mit illegalen Überwachungstools bereits gebaut wurde, ist in jedem Fall durchaus lesenswert oder sehenswert.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/pega-untersuchungsausschuss-wir-lassen-wirklich-keine-gelegenheit-aus-mist-zu-bauen/
und das Video von der öffentlichen Anhörung https://multimedia.europarl.europa.eu/en/webstreaming/committee-of-inquiry-to-investigate-use-of-pegasus-and-equivalent-surveillance-spyware_20221215-0900-COMMITTEE-PEGA
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21.12.2022 Der digitale Renminbi

Passt eine Digitalwährung nach China?

Danke an unsere Leserin für den Hinweis auf den unten verlinkten Artikel bei Heise.de, den hätten wir in unseren gestrigen Artikel über den digitalen Dollar einbauen können. Richtig ist auch der Hinweis, dass die USA mit ihren "Tests" ganz schön spät dran sind im Vergleich zu anderen Ländern.

Welches Verhältnis hat die KP Chinas zu digitalem Geld?

Heise.de schreibt sehr richtig: Eine undurchsichtige libertäre Krypto-Wirtschaft ist das Letzte, was die Kommunistische Partei derzeit gebrauchen kann.

Das gilt sicher nicht nur "derzeit" sondern generell, denn eine Partei- und Staatsführung, die über die Geldflüsse und -vorräte auf Schätzungen angewiesen wäre, passt überhaupt nicht ins Bild einer gesteuerten Wirtschaft.

In den letzten Jahren haben sich in China auch durch den wirklich flächendeckenden Ausbau des Internets zumindest für 98% der Bevölkerung digitale Zahlungsmethoden weitgehend durchgesetzt. In China gibt es mehr Handyverträge als Einwohner und fast alle haben die Alltags-Apps WeChat Pay und Alipay der beiden großen Digitalkonzerne Tencent und Alibaba in Gebrauch. Das Bezahlen mit dem Handy hat sich bei 87,3 Prozent der Handy-Nutzer durchgesetzt. In Deutschland liegt dieser Anteil gerade mal bei 19 Prozent.

Um diese Geldflüsse zu kontrollieren und zu steuern, ist es logisch, dass die Regierung es unterstützt, dass Chinas Zentralbank, die People's Bank of China einen digitalen Renminbi (e-CNY) einführen will. Auch ist dieser Schritt eine logische Folge nach dem recht striktem Vorgehen gegen das Schürfen von fremden Kryptowährungen. Einerseits folgt dies aus der Angst über Kontrollverlust, zum anderen hat das Mining von Kryptogeld in China derart überhand genommen, dass zeitweise achtzig Prozent aller Bitcoins weltweit in China geschürft wurden. Der hohe Energieverbrauch von mit Kohlestrom befeuerten Serverfarmen widerspricht den Klimazielen des Landes.

Eine digitale Währung, die von einer Zentralbank herausgegeben wird ist lediglich ein digitales Abbild der physischen Form von Banknoten und Münzen, deren Wert sich aber auf die reale Währung bezieht. Eine Blockchain zur Verwaltung der Transaktionen und erst recht das Mining sind bei einer zentralisierten Digitalwährung nicht notwendig. Damit steht ihr Wert allerdings im Endergebnis genauso in Frage wie alle Papierwährungen und kann nur - aber immerhin - an der Wirtschaftskraft des Landes bewertet werden.

Wie geht es weiter?

Seit 2014 experimentiert Chinas Zentralbank mit einer digitalen Version des Renminbi und inzwischen sind auch die Apps der gängigen Bezahlvorgänge von Alibaba und Tencent so weiter entwickelt worden, dass die den digitalen Renminbi integrieren können. Interessant wird es nun in wie weit diese - und eventuell andere - Apps bei Bezahlvorgängen außerhalb Chinas genutzt werden. Hier wird entscheidend sein, wie groß das Vertrauen in die chinesische Währung im Vergleich zum US Dollar weltweit ist. Einen Ausblick auf den derzeitigen Stand und die Möglichkeiten gibt Heise.de im 2. Teil des Artikels https://www.heise.de/tp/features/Waehrung-China-gegen-Krypto-fuer-den-digitalen-Renminbi-7321809.html?seite=2

Mehr dazu bei https://www.heise.de/tp/features/Waehrung-China-gegen-Krypto-fuer-den-digitalen-Renminbi-7321809.html
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20.12.2022 US Banken vor Test mit digitalem Dollar

Verwendung und Nutzen im Dunkeln

Nach dem digitalem Naira in Nigeria und den Ankündigungen Chinas eine Digitalwährung einzuführen, haben nun auch verschiedene US Banken einen 12-Wochen Test mit einem digitalen Dollar beschlossen. An dem Projekt beteiligt sind Citigroup, Mastercard, Wells Fargo und andere.

Zur Beruhigung der Kunden stellte der Leiter des Projekts, das Innovation Center der New Yorker Fed dazu fest: "Das Projekt, das als reguliertes Haftungsnetzwerk bezeichnet wird, wird in einer Testumgebung durchgeführt und verwendet simulierte Daten."

Was soll der Test zeigen?

Natürlich geht es wieder mal um "Beschleunigung" - als wenn der Gipfel der Beschleunigung, der Hochfrequenzhandel nicht gerade das absolute Übel der Unsicherheit im Bankenhandel ist.

TheStreet beschreibt die Ziele des Experiments so: Konkret werden diese Banken und die New York Fed versuchen, die Auswirkungen von digitalen Dollar-Token zu quantifizieren. Insbesondere, wie ihre Präsenz "in einer gemeinsamen Datenbank dazu beitragen kann, Zahlungen zu beschleunigen."

Auch Reuter stellte fest, dass die Leiterin der New Yorker Federal Reserve, Michelle Neal, eine Gelegenheit sah, "einen digitalen Dollar der Zentralbank zu nutzen, um die Abwicklungszeit auf den Währungsmärkten zu beschleunigen." Schließlich kam heute (15.12.22) die Ankündigung ohne einen Zeitplan für den Betrieb des Experiments.

Wenn auch alle von Beschleunigung der Transaktionen sprechen, geht es wohl mehr um die "Präsenz in einer gemeinsamen Datenbank" - also dem Nebeneinander von "echtem Geld" und den "digitalen Dollar-Token" und den Auswirkungen auf das so wichtige Vertrauen der Anleger.

Ob man sich vor 50 Jahren auch ähnliche Gedanken gemacht hat, als plötzlich die Goldbindung des Dollar aufgehoben wurde? Wir sind auf jeden Fall gespannt, ob es nach dem Test eine belastbare Auswertung geben wird oder nur die "Innovation" bejubelt wird ...

Mehr dazu bei https://watcher.guru/news/global-banks-partner-with-new-york-fed-for-12-week-digital-dollar-pilot

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14.12.2022 Datenbankherstellerrecht?

Das Sahnehäubchen auf dem Urheberrecht

Manchen NutzerInnen von Google Maps haben es schon erlebt, dass sie nach der Veröffentlichung einer Google Maps Karte mit Hinweisen auf z.B. ihrer nächsten öffentliche Party im Internet eine Abmahnung erhielten, weil sie die Lizenzbedingungen damit "überdehnt" haben. Doch darum geht es hier heute nicht. Das bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) klagt gegen Michael Kreil, weil dieser, wie netzpolitik.org berichtet, am vergangenen Freitag zusammen mit Anja Krüger eine Recherche in der taz veröffentlichte, die das „komplexe Geflecht aus Vorschriften, Gesetzen und Verordnungen“ beschreibt, das einer schnellen Energiewende entgegenstehe. Dazu nutzte er "einen angeblich urheberrechtlich geschützten Datensatz" dieser Verwaltung.

Wir können uns ja vorstellen, dass ein Buch oder eine Landkarte urheberrechtlich geschützt ist, aber dass an dem Inhalt einer Datenbank, die die Gegebenheiten (Häuser, Straßen, Wald) in Bayern beschreibt, ein Urheberrecht besteht, und dann noch ein sogenanntes Datenbankherstellerrecht, das einen Schutz von Daten über den regulären urheberrechtlichen Schutz hinaus festlegt, erschließt sich uns nicht.

Um von solchen Stolpersteinen künftig befreit zu sein, klagt nun Kreil gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gegen Bayern. Sie sehen in diesen immer wieder initiierten Klagen eine Einschränkung der Pressefreiheit. Erst im letzten Frühjahr war Bayern gegen Open Data AktivistInnen juristisch vorgegangen, die die Geodaten von 20 Millionen Haushalten veröffentlich hatten. Das Argument damals war ebenfalls das Datenbankherstellerrecht, denn die bereits öffentlichen Adressen waren durch Daten der privaten Post Direkt GmbH um die Postleitzahl ergänzt worden. Dadurch sei ein "urheberrechtlicher Anspruch" entstanden.

Wem gehören Fakten?

Außerhalb der EU gibt es kein Datenbankherstellerrecht. Reine Fakteninformationen können nicht urheberrechtlich geschützt werden, wo ist also das schützenswerte Gut? Netzpolitik.org stellt darüber hinaus fest, dass andere Bundesländer – darunter Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen – ähnliche Daten schon seit Längerem im Internet zur freien Nutzung anbieten. Der EuGH versucht auch bereits den Umfang des "Datenbankherstellerrecht" einzugrenzen, deutsche Gerichte haben da noch einen langen Weg vor sich.

Vielleicht bringt das nun gestartete Verfahren in Bayern Open Data einen Schritt voran - schließlich hatte sich Deutschland erst kürzlich verpflichtet die Open Data Richtlinie der EU umzusetzen. Der poltische Skandal ist neben der Einschränkung der Presse- und Informationsfreiheit hinaus jedoch, dass Bayern durch sein Vorgehen die Energiewende behindert.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/zensurheberrecht-wie-bayern-gegen-open-data-und-energiewende-vorgeht/

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