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My telephone was bugged with Pegasus spyware

Polens Regierung hackt Opposition vor den Wahlen

Zumindest für den Bürgermeister von Sopot gilt diese Aussage. Jacek Karnowski erzählt vor dem PEGA-Ausschuss des EU Parlaments über seine Erlebnisse mit dem polnischen Staatstrojaner.

Nach dem Bericht einer polnischen Tageszeitung von Anfang März hat die damalige und auch heutige rechtskonservative Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) zwischen 2018 und 2019 die Überwachung des Oppositionspolitikers in Auftrag gegeben. Danach haben, wie Telepolis berichtet, das Zentrale Antikorruptionsbüro und der Gehemeidienst Karnowskis Handy dutzendfach mit dem Staatstrojaner Pegasus infiziert und abgehört.

Karnowski war und ist für die PiS-Partei gefährlich, weil er 2019 mit den wichtigsten Oppositionsparteien in Polen ein Wahlbündnis geschlossen und erfolgreich die Mehrheit im Senat errungen hatte. Für die Wahlen in Polen im Herbst ist eine ähnliche Allianz der Oppositionsparteien in Planung.

My telephone was bugged with Pegasus spyware ...

Jacek Karnowski berichtet vor dem PEGA-Ausschuss des EU Parlaments über die einzelnen Geschehnisse. Ein inoffizielles Tanskript seiner Aussagen ist in dem Telepolis Artikel in englisch mit enthalten.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/pega-untersuchungsausschuss-polen-hackt-buergermeister-mit-staatstrojaner/
und alle unsere Artikel zu Pegasus https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Pegasus&sel=meta
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3tK
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8380-20230426-my-telephone-was-bugged-with-pegasus-spyware.htm
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24.04.2023 Konservative wollen EU-Chatkontrolle verschärfen

Unendliche Geschichte der Chatkontrolle geht weiter

Nach 2-jähriger Diskussion geht es in Brüssel nicht mehr um das "Ob" einer EU-Chatkontrolle sondern um das "Wie". Obwohl inzwischen beliebig viele Argumente gegen mehr Überwachung auf dem Tisch liegen, hat die Fraktion der konservativen Parteien im EU-Parlament im federführenden LIBE-Ausschuss einen Entwurf vorgelegt der auf scharfe Kritik trifft.

Wieder wird das sogenannte Client-Side-Scanning (CSS) gefordert. Damit sollen Nachrichten vor dem verschlüsselten Versand überprüft werden. Der Piratenabgeordneten Patrick Breyer, der für die Grünen-Fraktion am Verhandlungstisch sitzt, verurteilt diese Inhaltskontrolle persönlicher Nachrichten in einer ersten Analyse des Entwurfs.

"Was bringt das Briefgeheimnis, wenn man es im Briefkasten abschafft?"

... urteilt der EU Parlamentarier Erik Marquardt. Wie netzpolitik.org schreibt, haben der Wissenschaftliche Dienst des EU-Parlaments die Überwachungspläne der EU-Kommission scharf kritisiert und auch der Justizausschuss des irischen Parlaments bezweifelt, dass das Gesetz mit EU-Recht kompatibel ist.

Auch 2 weitere bereits bekannte Argumente sind wieder in den Vordergrund getreten. Das sind die Alterskontrolle und damit zusammenhängend die problematische *Identitätsfeststellung von Menschen im Netz. Die "Alterssicherung" - das ist leider keine Internetrente - soll festlegen, dass Minderjährige als risikohaft eingestufte Software nicht installieren dürfen. Damit wäre eine anonyme Nutzung von Messenger-Diensten in der EU nicht mehr möglich.

Eine weitere Folge aus der Alterskontrolle ist eine Verdrehung des offiziell verkündeten Sinns der Chatkontrolle. Denn eigentlich wurde die Chat-Kontrolle aus der Taufe gehoben, um sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Netz zu bekämpfen. Nebenbei sollte auch gegen Hass-Kriminalität vorgegangen werden. Der erste Zweck wird nun nach Ansicht von WissenschaftlerInnen konterkariert.

Weder die menschlichen Kontrolleure noch erst recht nicht die KI-basierten Programme können richtig entscheiden, ob jemand im Netz pornografische Inhalte sucht oder sich wissenschaftlich darüber informieren möchte. Die wissenschaftlichen oder medizinischen Begriffe werden wie die umgangssprachlichen verfolgt. Über den Fall einer Familie, die ihrem Arzt Fotos zugeschickt hatte und Besuch von der Polizei bekamen, hatten wir berichtet.

Selbst wenn es sich um den Austausch von sexuellen Darstellungen handelt, können diese auch einvernehmich erstellt oder getauscht werden. Wie netzpolitik.org schreibt, hat sich die EU-Kommission unzureichend mit der sexuellen Selbstbestimmung von Jugendlichen befasst. Sie sollte einvernehmliches Sexting von Jugendlichen besser schützen, fordert Sabine K. Witting von der Universität Leiden.

Jugendliche versuchen mehr über ihre Identität oder sexuelle Orientierung herauszufinden und nehmen daher einvernehmlich, oft mit der momentanen Beziehungsperson, am Sexting teil. Es ist wichtig klarzustellen, dass solch einvernehmliches Sexting an sich nicht schädlich ist, sondern – wie auch der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes und der Europarat anerkennen – für viele Jugendliche ein natürlicher Ausdruck ihrer Sexualität ist.

Folge der geplanten EU-Chatkontrolle wäre Abmahnungen, Befragungen und eventuell sogar Bestrafungen von Jugendlichen, weil die Inhaltskontrollen die Motivation der Betroffenen nicht im Blick haben. So könnten sich Jugendliche unter 18 Jahren in vielen EU-Staaten bereits strafbar machen, selbst wenn sie z.B. einvernehmlich nur untereinander Fotos oder Texte austauschen.

Die Privatsphäre im Netz wäre dahin.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/csam-verordnung-chatkontrolle-verletzt-sexuelle-selbstbestimmung-von-jugendlichen/
und https://netzpolitik.org/2023/ziemlich-frech-enttaeuschung-ueber-positionsentwurf-zur-chatkontrolle/
und alle unsere Artikel zur Chatkontrolle https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=eu+chat&sel=meta
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21.03.2023 Im Ameisenhaufen eines KI-Systems

Millionen arbeiten für KI Systeme

Viele Menschen erwarten oder befürchten, dass KI, also "künstliche Intelligenz", unsere Arbeit leichter machen oder gar ersetzen könnte. In zwei Artikeln hatten wir in den letzten Tagen den schönen Schein schon etwas entzaubert

KI und neuronale Netze https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8340-20230319-ki-und-neuronale-netze.htm
Was bietet ChatGPT?  https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8339-20230318-was-bietet-chatgpt.htm

Milagros Miceli untersucht, was Tech-Unternehmen über ihre KI-Systeme lieber verschweigen. Sie erzählt im Interview mit Netzpolitik.org über die Millionen Menschen, die wie Ameisen - auch in der Haltungsform - die vorgebliche "Intelligenz" dieser Systeme füttern.

Miceli leitet ein Team am Berliner Weizenbaum-Institut und kennt durch ihre Arbeit unter anderem zur Datenannotation in KI-Systemen, welcher Aufwand notwendig ist, um die Systeme in die Lage zu bringen ihre Aufgaben auszuführen. Als Beispiel nennt Netzpoltik.org: Bevor zum Beispiel eine Bilderkennung das Foto einer Katze erkennen kann, müssen Menschen reihenweise Bilder mit Katzen kennzeichnen. Mit solchen Datensätzen lassen sich dann KI-Systeme trainieren.

Während also viele Berichte über KI-Systeme auf das Silicon Valley blicken und über die Menschen dort schreiben, schaut sie lieber nach Kenia, Argentinien und Bulgarien, ... erzählt von deren Arbeit im Maschinenraum der großen KI-Systeme.

  • Millionen von Menschen müssen die Inhalte moderieren und Trainingsdaten etikettieren.
  • Sie müssen die Daten überhaupt erst einmal generieren, indem sie Bilder hochladen und Worte einsprechen.
  • Bei billigen KI-Kamerasystemen müssen Menschen sogar die "KI" imitieren und das Tag und Nacht 24/7.
  • In einem Beispiel aus Madagaskar leben und arbeiten 35 Menschen in einem Haus mit nur einer Toilette.
  • Eine unüberschaubare Armee von Arbeiter:innen müssen gewalttätige und unangemessene Inhalte der KI-Systeme zeitnah erkennen und kennzeichnen. Das geht natrlich nur, in dem sie konzentriert mitlesen und sich mit diesen Inhalten auseinandersetzen - zum Schaden für ihre eigene psychische Gesundheit. Die physische Gesundheit wird ihnen ruiniert durch die schlechten Arbeitsbedingungen.
  • Viele dieser Menschen werden nicht für ihre Arbeitszeit bezahlt, sondern für die Leistung, d.h.Tausende Klicks und Textpassagen ...

In unseren Artikeln Zwangsarbeit für unsere digitale Welt und Zwangsarbeit für unsere digitale Welt II haben über solche Arbeitbedingungen im Bereich der Produktion von Hard- aber auch Software für unsere smarten Geräte berichtet. Die Menschen können sich zwar mit einem US-Dollar pro Stunde in ihren Heimatländern nicht viel leisten, aber es ist genug um zu überleben und diese Tätigkeit ist ihnen lieber als ein Job als Reinigungskraft. Ausbeutung bleibt es trotzdem.

Der Mehrwert wird zwar durch ihre Arbeit in diesen Ländern erzeugt, aber er fließt zu uns in die erste Welt - meist in die Taschen der Big5, Google, Amazon, Facebook, Apple und Microsoft. Miceli berichtet auch über ansatzweise selbstorgansierte Kooperativen mit etwas Arbeitsschutz und Krankenversicherung, aber der Weg dorthin ist schwer und wird durch Konkurrenz mit Beschäftigten aus anderen Ländern behindert.

Zurück zur angeblichen "künstlichen Intelligenz": Der Arbeitsprozess und ihre daraus folgende (schlechte) Bezahlung wird natürlich auch durch Algorithmen überwacht und beurteilt. Das hat zur Folge, dass sie nicht einmal Ideen zu Verbesserungen einbringen können, denn jedes "Zögern" oder gar "Mäkeln" bei einer Entscheidung, die sie im Sekundentakt zu fällen haben, wird vom System als negativ bewertet.

Schöne neue Welt - so wird das nichts mit der "künstlichen Intelligenz" ...
Über Datenschutz und Privatsphäre brauchen wir weder in Bezug auf die dort Arbeitenden noch für uns nachdenken, die imitierten KI-Webcams und die "Mitlesenden" sind nur die Spitze des Eisbergs.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/datenarbeit-wie-millionen-menschen-fuer-die-ki-schuften/
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Erstellt: 2023-03-21 08:58:47

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12.02.2023 PolitikerInnen mit Fake News

Fakten-Check

Nein, so darf nicht Politik gemacht werden! Netzpolitik.org hat die Aussagen der EU-Innenkommissarin Ylva Johansson zur geplanten EU-Chatkontrolle untersucht und festgestellt, dass sie bei ihrer Berlin-Visite in einem Interview mit dem SPIEGEL mindestens drei Mal die Unwahrheit und mindestens sieben Mal irreführende Aussagen verbreitet hat:

  • Falsche Aussage 1: "Ich habe nicht vor, die Überprüfung von digitaler Kommunikation auszuweiten"
  • Im Entwurf der EU-Kommission steht, dass Online-Anbieter auf Anordnung sogar private Chats durchleuchten müssen. Verdachtsmeldungen sollen an ein zu schaffendes EU-Zentrum weitergeleitet werden. Das bedeutet eine neue Infrastruktur und reihenweise neue Angestellte – also eindeutig eine Ausweitung.
  • Falsche Aussage 2: "Die Online Anbieter sind die Einzigen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet stoppen können"
  • Das Internationale Netzwerk für Kinderrechte hat in einem Bericht zahlreiche andere Lösungen skizziert, wie Kindern besser geholfen werden kann. Es fehlt an Geld und Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure in der Prävention.
  • Falsche Aussage 3: "Dann wird es ab 2024 keinen Schutz mehr vor sexuellem Kindesmissbrauch im Netz geben. Weil dann die dafür nötigen Instrumente in der EU verboten sein werden."
  • Vermutlich meint sie mit dem Datum 2024 die aktuell geltende Verordnung zur „Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“, die im August 2024 ausläuft. Ob es dafür keinen Ersatz ohne Chatkontrolle geben dürfte, ist überhaupt nicht gesagt. Außerdem regelt auch das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DSA), wie Plattformen mit sogenanntem Missbrauch umgehen sollen.

Die sieben irreführenden Aussagen sind bei netzpolitik.org ebenfalls ausführlich auseinander genommen worden, wie auch die Falschaussagen dort noch detaillierter analysiert werden. Das wollen wir hier nicht wiederholen. Als Leseanreiz nur eine technik-inkompetente Formulierung der Kommissarin dazu: "Es gibt Erkennungstechnologie, die so eingesetzt werden kann, dass die Verschlüsselung erhalten bleibt".

NEIN! Ende-zu-Ende Verschlüsselung ist sicher und nicht zu durchbrechen. Sie denkt dabei bereits über den (flächendeckenden) Einsatz von Staatstrojanern auf den Endgeräten von Sender oder Empfänger nach (Client-Side-Scanning).

Netzpolitik.org stellt dazu fest: Frau Johansson war bei ihrem Deutschland Besuch wohl nicht sehr erfolgreich, denn Deutschland stellt sich mittlerweile klarer gegen eine Schwächung oder Umgehung von Verschlüsselung. Justizminister Buschmann twitterte nach den Gesprächen: "Wir sind uns in der Bundesregierung einig: Chatkontrollen lehnen wir ab. Eine anlasslose Überwachung privater Kommunikation hat in einem Rechtsstaat nichts zu suchen".

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/chatkontrolle-so-fuehrt-eu-kommissarin-ylva-johansson-die-oeffentlichkeit-in-die-irre/
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06.02.2023 Florida übt Zensur und Überwachung

Five years in prison for reading banned books

Der "Große Bruder" aus George Orwells Buch 1984 hätte seine Freude daran, wie die Presse- und Meinungsfreiheit bei uns den Bach runter geht. Bereits vor 3 Jahren hatte der UN-Sonderberichterstatter Nils Melzer anlässlich der Enthüllung des Whistleblower-Denkmals auf dem Pariser Platz diese furchtbare Entwicklung in den westlichen Ländern skizziert. Inzwischen haben wir die Fake News an jeder Ecke im Internet.

Auch die (sogenannten Main-Stream) Medien machen mit. Gleichgeschaltet gab es in den letzten Wochen keine Nachrichtensendung, in der nicht die "Kampfpanzerfrage" an erster Stelle stand, obwohl es 1000 wichtigere Dinge zu berichten gäbe. Wohin dieser Populismus, die Anpassung an einen gesteuerten, gewollten oder im besten Fall nur vermuteten "Volkswillen" führt, darauf hat uns heute MoveOn.org hingewiesen.

In einigen Schulen in Florida sind die Bücherregale "völlig leer"

Lehrer in Florida haben Bücher aus ihren Klassenzimmern entfernt oder ihre Bücherregale in Papier eingewickelt, so dass die Schüler keinen Zugang zu ihnen haben, um zu vermeiden, dass sie wegen einer Straftat angeklagt werden - bis zu fünf Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 5.000 Dollar - nur weil sie den Schülern Bücher zur Verfügung stellen, die Ron DeSantis und seine Unterstützer als anstößig empfinden.

DeSantis hat auch gerade den Unterricht in AP African American Studies - einem Kurs, der die Sklaverei, die Bürgerrechtsbewegung und vieles mehr behandelt - mit der Begründung verboten, dass der Kurs "keinen pädagogischen Wert hat".

Und seit letztem Herbst verlangt Florida von Highschool-Schülerinnen, dass sie der Regierung detaillierte Informationen über ihren Menstruationszyklus übermitteln, um für den Schulsport zugelassen zu werden. Wirklich!

Diese dystopischen Maßnahmen folgen auf DeSantis' Vorstoß, Abtreibung zu verbieten, transsexuelle Jugendliche anzugreifen und weiter zu marginalisieren und den Unterricht in korrekter amerikanischer Geschichte zu verbieten, um eine weiße, supremacistische Vision unserer Nation aufrechtzuerhalten.

Es wird erwartet, dass DeSantis in den kommenden Wochen offiziell seine Kandidatur für das Präsidentenamt ankündigt, und Experten sind sich einig, dass diese Bemühungen in Florida seine Wahlkampfplattform widerspiegeln und die extremsten Wähler mit abscheulichen, gefährlichen Kulturkriegstaktiken anziehen sollen. Wir müssen darauf vorbereitet sein, DeSantis in seinen Bahnen zu stoppen - und uns gegen Bemühungen in anderen Staaten wehren, sein Orwellsches System der Unterdrückung zu nachzuahmen.

Am Mittwoch gab die Organisation, die alle AP-Kurse beaufsichtigt, bekannt, dass sie dem Druck der Konservativen nachgegeben hat und alle Erwähnungen von Reparationen für die Sklaverei, der Vertretung von Queers, der Black-Lives-Matter-Bewegung und mehr aus ihrem Lehrplan entfernen wird.

Dies ist die Welt, die DeSantis und die Republikaner errichten wollen. Eine Welt, in der nicht nur die weiße Vorherrschaft die Norm ist, sondern in der Diskussionen über die Behandlung Schwarzer Amerikaner und anderer Farbiger illegal sind.

  • Eine Welt, in der Bücher verbrannt werden, weil sie es wagen, die Wahrheit zu sagen.
  • Eine Welt, in der unsere Kinder nicht frei sind, Wissen zu erwerben.
  • Eine Welt, in der menstruierende Menschen Tag und Nacht überwacht werden, damit sie bestraft werden können, wenn sie abgetrieben haben.

MOVEON POLITICAL ACTION, moveon.org (Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator)

Mehr dazu bei https://www.moveon.org
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02.02.2023 Meck-Pomms Polizeigesetz verfassungswidrig

Verfassungswidriges Handeln der Regierenden abgestraft

Wieder ein Paukenschlag aus Karlsruhe, den wir gern hören. Warum hören die Politiker nicht irgendwann mal auf uns. Seit Jahren argumentieren und demonstrieren wir gegen die Versuche meist von CDU/CSU aber auch von der SPD das Gewaltmonopol der Polizei auszubauen und unsere Grundrechte einzuschänken. Bis zum Jahresende muss das Land das Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) geändert haben.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe weite Teile des "neuen Polizeigesetzes" für verfassungswidrig und als nichtig erklärt. Es sind genau die Teile, die wir und auch andere Fachleute als nicht mit dem GG vereinbar angeprangert haben.

  • Kein heimliches Eindringen von Ermittlern in Wohnungen ...
  • ... um Handys oder Laptops mit dem Staatstrojaner (Spionagesoftware) zu bespielen.
  • Keine Wohnraumüberwachung ohne "konkrete Gefahr".
  • Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern zur Abwehr von Gefahren,
  • letzteres vor allem, wenn diese Liebesbeziehungen zu Zielpersonen eingehen.
  • V-Person dürfen nicht den eigenen Ehepartner bespitzeln.

Na so was - wer hätte das gedacht!

Innenminister Christian Pegel (SPD) verspricht, das Gesetz nun schnell zu ändern und verweist daruf, dass das BVerfG-Urteil Bedeutung über Meck-Pomm hinaus hat, denn "in den anderen Bundesländern gebe es ähnliche Regelungen".

Ja, das ist uns leider bekannt! Warten wir nun gemeinsam auf ein entsprechend genau so vernichtendes Urteil gegen das bayerische Polizeigesetz, welches noch weitaus grundrechtswidrigere Regelungen, wie die 30-tägige Präventivhaft enthält!

Mehr dazu bei https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Karlsruhe-Polizeigesetz-von-MV-teils-verfassungswidrig,polizeigesetz398.html
und unsere bisherigen Artikel zum Thema https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Polizeigesetz&sel=meta
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Tags: #Urteil #BVerfG #Grundrechte #Vorpommern #Staatstrojaner #Q-TKÜ #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Entry-ExitSystem #eBorder #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Schleierfahndung #Polizeigesetz #MV #Mecklenburg

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21.01.2023 Überall "smarte" Geräte

Smarte Ideen können gefährlich sein

Eine Frau in NRW wollte ihrer Katze nur Gutes tun und kaufte einen Katzenfutter-Automaten für ihren Liebling. Wie gewünscht, füllte der Automat dem "Liebling" auch zu bestimmten Zeiten Futter in eine Schale. Darüber hinaus machte das Gerät Ton- und Videoaufnahmen aus ihrer Wohnung und lud diese auf (a-) soziale Netzwerke hoch.

Nach dem bestellenden Kühlschrank und dem lauschenden TV Gerät ist die "smarte" Welt also nun bei den Haustieren angekommen. Von den weltweit tausenden gehackten Video-Überwachungskameras, die alle im Netz abrufbar sind, haben wir ja nichts anderes erwartet, aber mit Video-Kamera und Mikrofon ausgestattete Rauchmelder und Katzenfutter-Automaten sind schon ein i-Tüpfelchen.

Politiker "warnen"

Natürlich sind darüber auch die Politiker im Neuland überrascht und der Fall beschäftigte nun sogar den Landtag in NRW. Innenminister Reul riet dazu, alle "Sprachassistenten" im dienstlichen Kontext und auch im Homeoffice abzuschalten. Es sei eine große Gefahr, dass diese Geräte als Wanzen umfunktioniert werden könnten. "Auch private Smartphones und -watches können in dienstlichen Terminen dieses Risiko erhöhen", wird das NRW-Innenministerium zitiert.

Andererseits ...

Der gleiche Innenminister möchte aber gern die Überwachung seiner "Untertanen" weiter ausbauen und die Polizei mit technischen Mitteln ausstatten, damit sie digitale Spuren leichter nutzen kann, um die Daten digitaler Sprachassistenten, „smarter“ Haushaltsgeräte oder von Kfz-Bordcomputern auszulesen.

Auch die Industrie ist an den Schnüfflern im privaten Umfeld sehr interessiert. So würden die Energieversorger mittels Smart-Meter, also "intelligenten" Stromzählern, gern wissen, wann der Stromverbrauch wie hoch ist und diesen über das Gerät bei Bedarf einfach abschalten. Solche Informationen und Möglichkeiten können Gold wert sein. So übernahm Amazon im Sommer den Staubsaugerroboter-Hersteller iRobot für 1,7 Milliarden Dollar. Sicher entsteht jetzt irgenwo im Konzern ohne Aufwand eine Datenbank mit den Grundrissdaten der Wohnungen und des Nutzerverhalten von Millionen Kunden.

Dass jetzt fast Jede/r in den "nach-STASI-Zeiten" freiwillig seine Wanze als Handy/Smartphone spazierenträgt, versteht sich von selbst. ;-)

Mehr dazu bei https://www.ruhr24.de/nrw/gelsenkirchen-nrw-polizei-katzen-produkt-fremde-beobachtet-wohnung-wlan-fuetterungsautomat-91930617.html
und https://derstatus.at/politik/spionage-horror-jetzt-warnt-nrw-vor-sprachissistenten-im-homeoffice-42.html
und https://www.republik.ch/2023/01/14/do-not-feed-the-google-auftakt-ueberwachung-als-neue-normalitaet
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05.01.2023 Der PEGASUS Untersuchungsausschuss

Untersuchungsausschuss schaut in den Abgrund

Der EU-Untersuchungsausschuss sollte die Nutzung und den Handel mit Überwachungssoftware, wie das israelische Pegasus System untersuchen und musste feststellen, dass der Einsatz oder Verkauf solcher Systeme nicht einzelne Verfehlungen einzelner Regierungen, Polizeien oder Geheimdienste sind. 

Weltweit sind Fälle des Missbrauchs mit solchen Spionagetools bekannt geworden. Netzpoltik.org zitiert aus der letzten Anhörung vor Weihnachten Ilia Siatitsa von Privacy International:

... Dieser Untersuchung wird inzwischen bekannt sein, dass der Überwachungsmarkt global ist und dass Länder wie China, Israel und die USA allesamt bedeutende Exporteure sind und in ähnlicher Weise nationale Behörden in aller Welt finanziell und technisch bei der Überwachung unterstützen. Es gibt keinen Mangel an Überwachung, was bedeutet, dass die Arbeit von Aktivisten und Journalisten in Ländern in der Nachbarschaft der EU weiterhin gefährdet ist, was die Demokratisierungsbemühungen untergräbt und den Autoritarismus festigt. ...

In der Anhörung werden weitere Länder genannt, wie Mexico oder Serbien, in denen solche Überwachungssoftware illegal eingesetzt wird. In Serbien ist sogar davon auszugehen, dass die Mittel zum Kauf der Software aus EU Fördergeldern finanziert wurden. Hauptthema in den Anhörungen bleibt natürlich der Einsatz in Staaten der EU, wie Polen, Ungarn, Spanien, Griechenland, ...

Aktion Freiheit statt Angst hat in bereits 10 Beiträgen über den Einsatz solcher Software zum Ausspähen von Journalisten und Politikern berichtet. Die von Tim Wurster und Emilia Ferrarese auf Netzpoltik.org zusammengstellten Transkripte der Anhörung des EU Untersuchungsausschusses zeigen noch einmal in aller Deutlichkeit, wie die Absicht der "EU foreign policy [to] play a key role in supporting the rule of law, democratisation and human rights protection around the world" durch das Handeln diverser sogenannter "Sicherheitspolitiker" meist aus dem rechten Umfeld konterkariert wird.

In der öffentlichen Anhörung, die der PEGA-Ausschuss in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten organisiert hatte, ließ sich die Berichterstatterin Sophie in ’t Veld deshalb zu den Worten hinreißen:

Wir lassen wirklich keine Gelegenheit aus, um Mist zu bauen, oder?

Wie viel Mist in der EU - und auch andernorts - mit illegalen Überwachungstools bereits gebaut wurde, ist in jedem Fall durchaus lesenswert oder sehenswert.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/pega-untersuchungsausschuss-wir-lassen-wirklich-keine-gelegenheit-aus-mist-zu-bauen/
und das Video von der öffentlichen Anhörung https://multimedia.europarl.europa.eu/en/webstreaming/committee-of-inquiry-to-investigate-use-of-pegasus-and-equivalent-surveillance-spyware_20221215-0900-COMMITTEE-PEGA
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21.12.2022 Der digitale Renminbi

Passt eine Digitalwährung nach China?

Danke an unsere Leserin für den Hinweis auf den unten verlinkten Artikel bei Heise.de, den hätten wir in unseren gestrigen Artikel über den digitalen Dollar einbauen können. Richtig ist auch der Hinweis, dass die USA mit ihren "Tests" ganz schön spät dran sind im Vergleich zu anderen Ländern.

Welches Verhältnis hat die KP Chinas zu digitalem Geld?

Heise.de schreibt sehr richtig: Eine undurchsichtige libertäre Krypto-Wirtschaft ist das Letzte, was die Kommunistische Partei derzeit gebrauchen kann.

Das gilt sicher nicht nur "derzeit" sondern generell, denn eine Partei- und Staatsführung, die über die Geldflüsse und -vorräte auf Schätzungen angewiesen wäre, passt überhaupt nicht ins Bild einer gesteuerten Wirtschaft.

In den letzten Jahren haben sich in China auch durch den wirklich flächendeckenden Ausbau des Internets zumindest für 98% der Bevölkerung digitale Zahlungsmethoden weitgehend durchgesetzt. In China gibt es mehr Handyverträge als Einwohner und fast alle haben die Alltags-Apps WeChat Pay und Alipay der beiden großen Digitalkonzerne Tencent und Alibaba in Gebrauch. Das Bezahlen mit dem Handy hat sich bei 87,3 Prozent der Handy-Nutzer durchgesetzt. In Deutschland liegt dieser Anteil gerade mal bei 19 Prozent.

Um diese Geldflüsse zu kontrollieren und zu steuern, ist es logisch, dass die Regierung es unterstützt, dass Chinas Zentralbank, die People's Bank of China einen digitalen Renminbi (e-CNY) einführen will. Auch ist dieser Schritt eine logische Folge nach dem recht striktem Vorgehen gegen das Schürfen von fremden Kryptowährungen. Einerseits folgt dies aus der Angst über Kontrollverlust, zum anderen hat das Mining von Kryptogeld in China derart überhand genommen, dass zeitweise achtzig Prozent aller Bitcoins weltweit in China geschürft wurden. Der hohe Energieverbrauch von mit Kohlestrom befeuerten Serverfarmen widerspricht den Klimazielen des Landes.

Eine digitale Währung, die von einer Zentralbank herausgegeben wird ist lediglich ein digitales Abbild der physischen Form von Banknoten und Münzen, deren Wert sich aber auf die reale Währung bezieht. Eine Blockchain zur Verwaltung der Transaktionen und erst recht das Mining sind bei einer zentralisierten Digitalwährung nicht notwendig. Damit steht ihr Wert allerdings im Endergebnis genauso in Frage wie alle Papierwährungen und kann nur - aber immerhin - an der Wirtschaftskraft des Landes bewertet werden.

Wie geht es weiter?

Seit 2014 experimentiert Chinas Zentralbank mit einer digitalen Version des Renminbi und inzwischen sind auch die Apps der gängigen Bezahlvorgänge von Alibaba und Tencent so weiter entwickelt worden, dass die den digitalen Renminbi integrieren können. Interessant wird es nun in wie weit diese - und eventuell andere - Apps bei Bezahlvorgängen außerhalb Chinas genutzt werden. Hier wird entscheidend sein, wie groß das Vertrauen in die chinesische Währung im Vergleich zum US Dollar weltweit ist. Einen Ausblick auf den derzeitigen Stand und die Möglichkeiten gibt Heise.de im 2. Teil des Artikels https://www.heise.de/tp/features/Waehrung-China-gegen-Krypto-fuer-den-digitalen-Renminbi-7321809.html?seite=2

Mehr dazu bei https://www.heise.de/tp/features/Waehrung-China-gegen-Krypto-fuer-den-digitalen-Renminbi-7321809.html
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20.12.2022 US Banken vor Test mit digitalem Dollar

Verwendung und Nutzen im Dunkeln

Nach dem digitalem Naira in Nigeria und den Ankündigungen Chinas eine Digitalwährung einzuführen, haben nun auch verschiedene US Banken einen 12-Wochen Test mit einem digitalen Dollar beschlossen. An dem Projekt beteiligt sind Citigroup, Mastercard, Wells Fargo und andere.

Zur Beruhigung der Kunden stellte der Leiter des Projekts, das Innovation Center der New Yorker Fed dazu fest: "Das Projekt, das als reguliertes Haftungsnetzwerk bezeichnet wird, wird in einer Testumgebung durchgeführt und verwendet simulierte Daten."

Was soll der Test zeigen?

Natürlich geht es wieder mal um "Beschleunigung" - als wenn der Gipfel der Beschleunigung, der Hochfrequenzhandel nicht gerade das absolute Übel der Unsicherheit im Bankenhandel ist.

TheStreet beschreibt die Ziele des Experiments so: Konkret werden diese Banken und die New York Fed versuchen, die Auswirkungen von digitalen Dollar-Token zu quantifizieren. Insbesondere, wie ihre Präsenz "in einer gemeinsamen Datenbank dazu beitragen kann, Zahlungen zu beschleunigen."

Auch Reuter stellte fest, dass die Leiterin der New Yorker Federal Reserve, Michelle Neal, eine Gelegenheit sah, "einen digitalen Dollar der Zentralbank zu nutzen, um die Abwicklungszeit auf den Währungsmärkten zu beschleunigen." Schließlich kam heute (15.12.22) die Ankündigung ohne einen Zeitplan für den Betrieb des Experiments.

Wenn auch alle von Beschleunigung der Transaktionen sprechen, geht es wohl mehr um die "Präsenz in einer gemeinsamen Datenbank" - also dem Nebeneinander von "echtem Geld" und den "digitalen Dollar-Token" und den Auswirkungen auf das so wichtige Vertrauen der Anleger.

Ob man sich vor 50 Jahren auch ähnliche Gedanken gemacht hat, als plötzlich die Goldbindung des Dollar aufgehoben wurde? Wir sind auf jeden Fall gespannt, ob es nach dem Test eine belastbare Auswertung geben wird oder nur die "Innovation" bejubelt wird ...

Mehr dazu bei https://watcher.guru/news/global-banks-partner-with-new-york-fed-for-12-week-digital-dollar-pilot

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14.12.2022 Datenbankherstellerrecht?

Das Sahnehäubchen auf dem Urheberrecht

Manchen NutzerInnen von Google Maps haben es schon erlebt, dass sie nach der Veröffentlichung einer Google Maps Karte mit Hinweisen auf z.B. ihrer nächsten öffentliche Party im Internet eine Abmahnung erhielten, weil sie die Lizenzbedingungen damit "überdehnt" haben. Doch darum geht es hier heute nicht. Das bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) klagt gegen Michael Kreil, weil dieser, wie netzpolitik.org berichtet, am vergangenen Freitag zusammen mit Anja Krüger eine Recherche in der taz veröffentlichte, die das „komplexe Geflecht aus Vorschriften, Gesetzen und Verordnungen“ beschreibt, das einer schnellen Energiewende entgegenstehe. Dazu nutzte er "einen angeblich urheberrechtlich geschützten Datensatz" dieser Verwaltung.

Wir können uns ja vorstellen, dass ein Buch oder eine Landkarte urheberrechtlich geschützt ist, aber dass an dem Inhalt einer Datenbank, die die Gegebenheiten (Häuser, Straßen, Wald) in Bayern beschreibt, ein Urheberrecht besteht, und dann noch ein sogenanntes Datenbankherstellerrecht, das einen Schutz von Daten über den regulären urheberrechtlichen Schutz hinaus festlegt, erschließt sich uns nicht.

Um von solchen Stolpersteinen künftig befreit zu sein, klagt nun Kreil gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gegen Bayern. Sie sehen in diesen immer wieder initiierten Klagen eine Einschränkung der Pressefreiheit. Erst im letzten Frühjahr war Bayern gegen Open Data AktivistInnen juristisch vorgegangen, die die Geodaten von 20 Millionen Haushalten veröffentlich hatten. Das Argument damals war ebenfalls das Datenbankherstellerrecht, denn die bereits öffentlichen Adressen waren durch Daten der privaten Post Direkt GmbH um die Postleitzahl ergänzt worden. Dadurch sei ein "urheberrechtlicher Anspruch" entstanden.

Wem gehören Fakten?

Außerhalb der EU gibt es kein Datenbankherstellerrecht. Reine Fakteninformationen können nicht urheberrechtlich geschützt werden, wo ist also das schützenswerte Gut? Netzpolitik.org stellt darüber hinaus fest, dass andere Bundesländer – darunter Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen – ähnliche Daten schon seit Längerem im Internet zur freien Nutzung anbieten. Der EuGH versucht auch bereits den Umfang des "Datenbankherstellerrecht" einzugrenzen, deutsche Gerichte haben da noch einen langen Weg vor sich.

Vielleicht bringt das nun gestartete Verfahren in Bayern Open Data einen Schritt voran - schließlich hatte sich Deutschland erst kürzlich verpflichtet die Open Data Richtlinie der EU umzusetzen. Der poltische Skandal ist neben der Einschränkung der Presse- und Informationsfreiheit hinaus jedoch, dass Bayern durch sein Vorgehen die Energiewende behindert.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/zensurheberrecht-wie-bayern-gegen-open-data-und-energiewende-vorgeht/

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05.12.2022 Wer kann ins Schengen Informationssystem schauen?
Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdienst ist dahin

Auf jeden Fall viele mehr als bisher, denn mit SIS-3, der 3. Ausbaustufe des europaweiten Schengen Informationssystems, erhalten 2000(!) weitere Behörden Zugriff auf seine Datenbanken.

Heise.de nennt u.a.

  • Ausländerbehörden,
  • das Auswärtige Amt,
  • das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten,
  • die Auslandsvertretungen,
  • das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF),
  • die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter,
  • das Luftfahrt-Bundesamt,
  • alle für die Kfz-Zulassung zuständigen Ämter,
  • die Waffenbehörden,
  • die Staatsanwaltschaften
  • ...

Mit erweiterten Befugnissen können auch die Geheimdienste über das Bundeskriminalamt (BKA) "Ausschreibungen" zur verdeckten Fahndung im SIS in Auftrag geben. So erfährt der auftraggebende Geheimdienst, wenn jemand in eine polizeiliche Verkehrskontrolle gerät oder einen Grenzübertritt getätigt hat.
In Deutschland eigentlich verboten

Nach den Erfahrungen im 3. Reichs und dem Polizeibrief der Alliierten von 1948 gilt in Deutschland "eigentlich" ein verfassungsrechtliches Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten. Clara Bünger, Sprecherin für Flucht- und Rechtspolitik der Linksfraktion im Bundestag, deshalb zu Heise.de: Dadurch erhielten die Agenten nämlich "unmittelbar Zugriff auf die Befugnis der Polizei zur Personenkontrolle", was einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstelle. Die Linksfraktion stimmte auch deshalb gegen den Entwurf.

Eine viel generellere Kritik an dem beschlossenen Gesetz hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber. Heise.de zitiert seinen Sprecher mit den Worten: "Die Erweiterung einer Datenbank, sei es durch den Anschluss neuer Stellen, die Verarbeitung weiterer Datenkategorien oder die Verknüpfung mit anderen Systemen, birgt grundsätzlich ein erhöhtes Risiko für Fehler bei der Datenverarbeitung." Weitere Unschuldige werden als "False Positives" demnächst die Opfer sein.

Fazit: Wir haben es in Deutschland nun mit Geheimdiensten zu tun, die den Polizeibehörden nach Gutdünken "Aufträge" geben dürfen ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/2000-weitere-Behoerden-erhalten-Zugriff-aufs-Schengen-Informationssystem-7365362.html
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Tags: #SIS #EuroDAC #Europol #Schengen #VisaWaiver #Verfolgung #Polizei #Geheimdienste #Trennungsgebot #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Bankdaten #Biometrie #Bestandsdaten #Entry-ExitSystem #eBorder #Freizügigkeit #Hacking #ePerso #Pass

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15.11.2022 In welcher Gesellschaft wollen wir leben?

Gehört die Wanze zu unserem Leben?

Ist es wirklich der Wunsch der Menschen ständig mit einer Wanze zusammen zu leben? Wollen wir uns wirklich eine Alexa, eine Siri oder wie er oder sie auch heißen mag ins Zimmer stellen? Diese Fragen und die Frage nach einer zukünftigen Gesellschaft beschäftigen Norbert Haering in einem halbstündigen Gespräch auf Odysee TV.

Er fragt zurecht, warum wir den chinesischen "Erziehungsstil" mit Überwachung und Social Credits, also eine Erziehung durch Kontrolle und Belohnung/Bestrafung bei Missachtung bekannter Regeln - durchaus zu recht - kritisieren, aber auf dem anderen Auge scheinbar blind sind.

Dass die gleiche oder sogar eine totale Überwachung bei uns herrscht, ist seit den Enthüllungen unseres Ehrenmitglieds Edward Snowden im Jahr 2013 bekannt. Ebenso intensiv ist die Überwachung durch private Konzerne zum Zweck der Manipulation unseres Kaufverhaltens - und damit auch unseres (a-)sozialen Miteinanders. Im Unterschied zu China wird uns nicht erklärt, welches Zielverhalten von uns gewünscht wird und wir haben auch keine Möglichkeit auf die Stellschrauben des Scorings Einfluss zu nehmen. Die Belohnung für unser Verhalten bekommen nicht wir, sondern daran bereichern sich die mit der Überwachung beschäftigten Konzerne indem sie Milliardengewinne machen.

In dem verlinkten Beitrag wird auch auf den Zusammenhang zwischen staatlicher und privater Überwachung und Kontrolle hingewiesen. Zitat:

Tatsächlich erhält die Muttergesellschaft des Erfinders von Siri, die 2010 von Apple übernommen werden durfte oder musste, laut einem 2015 veröffentlichten Bericht immer noch mehr als die Hälfte ihrer Einnahmen vom US-Verteidigungsministerium.

Auf die militärische Herkunft des bestehenden Internets haben wir schon mehrfach hingewiesen. Auch heute (s. Zitat) sind militärische Einrichtungen weiter an der Entwicklung der Anwendungen beteiligt. Mit dem militärisch finanzierte Projekt Ego4D hat die DARPA ihr Ziel erreicht, in dem sie es nun als ziviles Konsumgut privat produzieren und perfektionieren lässt. Noch ein Zitat:

Hätte der Souverän die moralische Legitimität, ein Unternehmen zu beurteilen, facebook [und die anderen der Big5] würde[n] umgehend vom Markt verschwinden.

Über die vielen oft unglaublichen Tatsachen in diesem Überwachungszirkus gibt es auf der Odysee-Seite eine Linksammlung mit mehr als 60 Verweisen. Wir können noch auf unsere Beiträge Überwachung durch "den Staat" und Überwachung durch Unternehmen und mögliche Gegenwehr dagegen in Anonym und sicher im Internet verweisen.

Mehr dazu bei https://odysee.com/@norberthaering:8/digitale-kontrolle-und-die-soziale:8
und https://www.rubikon.news/artikel/smarte-politik
und alles unsere Artikel zu Alexa u.ä. "smarten" Geräten https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Alexa&sel=meta
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14.11.2022 Verdeckte Ermittler im Netz

Bestimmte Beamte dürfen kriminell sein ...
... z.B., wenn sie undercover für den Geheimdienst arbeiten - oder doch nicht?

Diese juristische Frage stellen Aktive von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). So stellt der Jurist Bijan Moini bei netzpolitik.org fest: "Die Befugnisnormen zum Einsatz klassischer verdeckter Ermittler:innen passen nicht zum virtuellen Einsatz." Er hält "das Vertrauen im Netz [für] weniger schutzwürdig, weil jede:r damit rechnen muss, dass das virtuelle Gegenüber eine falsche Identität vortäuscht.“

Damit hätte der Einsatz verdeckter Ermittler in digitalen Netzen eine andere Qualität als bei einem Einsatz im realen Leben. Diese Unterscheidung wird wichtig, weil der/die Undercover-AgentIn im virtuellen nicht der berühmte "Einzelfall" ist.

Die Süddeutsche Zeitung berichtete im September, dass mehr als hundert sogenannte virtuelle Agent:innen im Auftrag der Verfassungsschutzämter in der digitalen rechtsextremen Szene unterwegs sind, um Informationen zu sammeln. Dort erscheinen sie unter falschen Biografien und sollen sich das Vertrauen ihrer Beobachtungsobjekte erschleichen. Dazu müssen(?) sie oft selbst Hassbotschaften posten, gegen "Volksverräter" hetzen und damit Straftaten begehen, wie etwa Volksverhetzung begehen.

Wie viele Agent:innen im linken Milieu ermitteln wurde, nicht bekannt ...
Dass diese über 100 Beamten 40 Stunden in der Woche damit den rechten Sumpf befördern, um ihn eigentlich trocken zu legen ist schon an sich ein Treppenwitz.

Wir wollen uns jedoch auf die juristische Frage stürzen, was dürfen Geheimdienst-Beamte? Dazu nennt das Bundesverfassungsschutzgesetz die besonderen Befugnisse des Geheimdienstes bei der Informationsbeschaffung. In §9 Abs. 1 in Verbindung mit §8 Abs 2 steht eine Liste mit "Methoden, Gegenständen und Instrumenten zur heimlichen Informationsbeschaffung" wie etwa der Einsatz von Vertrauensleuten oder Observationen. Diese Liste ist nicht abschließend, kann also bei neuen Ermittlungsmethoden u.U. angepasst werden. Für Online-Undercover-Ermittler:innen kommen noch die Regelungen zu verdeckten Ermittler:innen (§ 9a, Abs. 2) hinzu, wenn es darum geht ob und welche Straftaten sie begehen dürfen.

Dürfen verdeckte digitale Ermittler mehr als solche im realen Leben?

Diese Frage sollte höchstrichterlich geklärt werden. Wie netzpolitik.org berichtet, hatte der Jurist Moini mit der GFF erst kürzlich ein Urteil erstritten, in dem das Bundesverfassungsgericht hohe Hürden für den Einsatz von „echten“ verdeckten Ermittler:innen formuliert hat. Ebenso sollte geklärt werden, ob die Schwelle für ein Tätigwerden von virtuellen Ermittler:innen wirklich niedriger sei und damit "also auf Vorrat virtuelle Agent:innen eingesetzt werden" dürfen und unter welchen Voraussetzungen das zulässig sei.

Ohne eine solche Klärung könne die Überwachung durch Geheimdienste leicht zu einer Überwachung ohne Grenzen führen. Beängstigend ist in diesem Zusammenhang die von Innenministerin Nancy Faeser bei der Vorstellung des jährlichen Verfassungsschutzberichtes in diesem Juni erstmals erwähnte neue Kategorie bei der Arbeit dieses Dienstes, eine sogenannte "verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates". Danach könnte es bereits als "staatsgefährdend" angesehen werden, wenn man z.B. behauptet, der Staat oder seine Repräsentanten tun auf diesem oder jenen Feld nicht genug.

Das beträfe dann nicht nur Reichsbürger, sondern evtl. jede Opposition und wird mit Sicherheit auch gegen Aktivisten der Klimaproteste angewendet.

Jenseits aller juristischen Definitionen fragen wir uns, ob man mit der Infiltration rechter Gruppen im Netz - vor allem in dieser hohen Zahl - diese nicht sogar aufwertet, bestärkt und ihnen eine scheinbare Größe gibt, die sie ohne diese "Unterstützung" (von 400 Wochenstunden Hetze [s.o.]) nie erhalten hätten. Vergessen wir nicht, dass das NPD-Verbotsverfahren in den Nullerjahren daran gescheitert war, dass der Verfassungsschutz zu viele V-Leute in der Parteispitze positioniert hatte ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/volksverhetzung-durch-verfassungsschutz-wenn-undercover-agentinnen-im-netz-straftaten-begehen/
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07.11.2022 Der Staat ist digital völlig überfordert

... und bleibt doch unbelehrbar

Aus einem "Gespräch mit der Aktivistin Lilith Wittmann über Verwaltungs­murks" auf dem Schweizer Newsblog republik.ch kann man viel lernen über die Unfähigkeit staatlicher Strukturen bei der Installation von digitalen Lösungen. Bekannt wurde sie mit der Aufdeckung der Sicherheitslücken im digitalen CDU Wahlkampf, die ihr kein Dankeschön sondern eine Anzeige einbrachte.

Ihr Credo lautet: "Ich mache mir grosse Sorgen, wenn Staaten damit beginnen, das Internet national zu regeln."

Diese Befürchtung kann sie mit vielen Beispielen belegen, seien es die Corona Warn Apps oder die vielen fehlgeschlagenen Versuche andere digitale Lösungen einzuführen. Als Beispiele nennt sie

  • eGK und ePA - also Gesundheitskarte und Patientenakte, in die Milliarden geflossen sind,
  • die digitale Lösung fürs Bafög musste für viele Millionen Euro 4-mal programmiert werden bis sie wenigstens funktionierte,
  • die Schweizer E-ID (elektronische Identität), vergleichbar dem Zwang zu biometrischen Daten beim deutschen Personalausweis,
  • und für die Schweizer unheimlich wichtig, das gefährlich E-Voting.

Das Interview mit ihr zu lesen, ist vor allem wegen der letzten beiden Punkte wichtig. Sie zeigt auf, dass damit zum einen der Charakter des Internets von einer "Bibliothek des Wissens und des Austauschs" zu einem kommerziellen Warenhaus wird. Es gibt dann keinen anonymen Austausch freier Gedanken mehr, sondern nur noch reine personenbezogene Geschäftsbeziehungen mit E-ID, Namen und Adresse.

Für die Schweiz und genauso für die anderen Staaten befürchtet sie, dass mit dem manipulierbaren E-Voting, also einer elektronischen Stimmabgabe den rechten Bewegungen in Europa gerade jetzt "an einem Kipp­punkt der Demokratie" in die Hände gespielt wird. Niemand wird zukünftig beweisen können, wie Wahlen unter den inzwischen schon recht zahlreichen rechten Regierungen (Italien, Polen, Ungarn, Schweden, ...) gefälscht werden.

Nebenbei hat sie auch eine gute Erklärung, warum staatliche Verwaltungsstrukturen nicht für die Planung und Realisierung von (großen) IT-Projekten taugen. Die Unterordnung im Beamtenapparat und die Hierarchie verhindern, dass (vernünftig) erarbeitete Planung auf unterer Ebene bis zu den Entscheidungsträgern überlebt. Jede höhere Ebene würde die Vorlage der unteren Ebene fachlich ausdünnen und politisch anreichern - übrig bleibt ein nicht-funktionierendes Etwas mit zusätzlichen Sicherheitslücken.

Dem kann ich aus eigener Erfahrung bei der Realisierung der IT-Vorhaben zum ALG-II und der Autobahn-Maut nur zustimmen ...

Mehr dazu bei https://www.republik.ch/2022/11/01/lilith-wittmann-ich-wuerde-die-finger-von-e-voting-lassen
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06.11.2022 Wird in Gewahrsamnahme der Anwalt verweigert?

Hat Innenministerium Bayerns beim Polizeigesetz gelogen?

Bayern hat mit der "Revision" der Polizeigesetze vor einigen Jahren begonnen, die anderen Bundesländer sind gefolgt - und zwar unabhängig davon ob sie eine CDU oder SPD Regierung hatten. Von Anfang an haben wir die Inhalte dieser Gesetzesänderungen verurteilt und sind dagegen (zumindest) in Berlin und Potsdam auf die Straße gegangen.

Nun zeigt sich auch genau in Bayern, dass sich diese Gesetze als der Weg aus dem Rechtsstaat erweisen. Es gibt inzwischen mehrere Fälle in denen die "Gewahrsamnahme" wie zuvor befürchtet als Maßnahme aus dunklen deutschen Zeiten zeigt.

Von Anfang an wurde die "Gewahrsamnahme" als reine Polizeimaßnahme kritisiert. Wiederholt wurde auch vermutet, dass den Betroffenen anwaltlicher Beistand vorenthalten wird. Dies wurde vom Innenminsterium Bayerns als haltlos zurückgewiesen, z.B. durch die Behauptung, dass das Gericht „grundsätzlich entweder auf Antrag oder von Amts wegen einen Rechtsanwalt zur Seite“ stelle.

Nun muss selbst der Münchner Merkur erkennen, dass dort "oben" gelogen wurde: Ohne Anwalt hinter Gittern – obwohl das Innenministerium etwas anderes behauptet. Die Erlebnisse der Betroffenen zeigen die Realität.

  • Kurz nach Verabschiedung des Bayerischen Polizeigesetzes im Juni 2018 wird ein Mann nach dem Wurf einer PET-Plastikflasche auf Ordnungskräfte in Gewahrsam genommen.
  • Kürzlich müssen Klimaschutzaktivisten nach zwei Festklebeaktionen auf einem zentralen Verkehrsknotenpunkt in München für 30 Tage in Polizeigewahrsam bleiben.

Als Begründung für eine "Gewahrsamnahme" dient meist die folgende Begründung: ... um die Begehung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder eine Straftat zu verhindern. Wohlgemerkt, es geht in der Argumentation nicht mehr um die Verhinderung von "Terror" oder "schwersten Straftaten" - es sind Ordnungwidrigkeiten, denen mit der "Beseitigung der Gefahr" entgegen gewirkt werden soll.

Ein Sahnehäubchen oben drauf liefert die taz in einem Bericht über die Bundespolizei und ihre neue "besondere Gebührenordnung", die vor einem Jahr in Kraft getretenen ist. Dort wurde festgelegt, dass die Betroffenen für die sicher nicht gewünschte Polizeidienstleistung auch noch zahlen müssen.

  • Identitätsfeststellung: 53,75 Euro.
  • Die Anordnung zur Gewahrsamnahme: 74,15 Euro.
  • Eine Viertelstunde Fahrt auf die Wache: 15,69 Euro.
  • Erkennungsdienstliche Behandlung mit Fotos und Fingerabdrücken: 59,50 Euro.
  • Jede Viertelstunde in Gewahrsam: 6,51 Euro..

Haben wir ein Glück, dass wir in einem Rechtsstaat leben und grundgesetzlich geschützte Demonstrationen noch gebührenfrei sind ...

Mehr dazu bei https://diasp.eu/posts/15228582
und https://www.merkur.de/politik/landtagswahl-in-bayern-hat-innenministerium-beim-polizeiaufgabengesetz-gelogen-zr-10319949.html
und https://taz.de/Gebuehren-fuer-Massnahmen-der-Polizei/!5658040/
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03.11.2022 Überwachung in iranischen Netzen
SIAM beobachtet alle

Nach Recherchen von The Intercept auf der Grundlage von geleakten Dokumenten des iranischen Telekommunikationsanbieters Ariantel werden die Protestierenden im Iran auf Schritt und Tritt verfolgt. Mit einem Programm namens SIAM hat die iranische Telekommunikationsbehörde (CRA) umfassenden Zugriff auf die Nutzer des Mobilfunknetzes des Landes.

Wie netzpolitik.org berichtet, kann das Überwachungsprogramm

  • Identitätsprofile erzeugen,
  • Standortverläufe von Personen ermitteln,
  • Protestteilnehmende jederzeit ausfindig machen und
  • einzelne Handynutzer:innen ins unsichere 2G-Netz umleiten, um Verschlüsselung zu unterbinden oder den Internetverkehr stark zu drosseln, bzw abzuwürgen.

Die Internetanbieter sind gezwungen für SIAM 28 Kontroll- und Überwachungsfunktionen bereitzustellen. Diese Überwachung kann für die Demonstrierenden lebensgefährlich werden, weil wieder einmal der Staat mehr über sie weiß, als sie selbst erinnern können.

Solche auf Knopfdruck abrufbare Funktionen sind z.B.

  • die Metadaten zu allen getätigten Anrufen der letzten 30 Tage,
  • alle Namens- und Adress-Informationen,
  • alle Handynummern, die aktuell in einem bestimmten Ort ins Netz eingewählt sind,
  • alle NutzerInnen, die zu einem Zeitpunkt einen bestimmten VPN Dienst genutzt haben, ...

So berichten mehrere Betroffene, dass plötzlich Sicherheitskräfte in ihrem Zuhause aufgetaucht seien, mit spezifischen Informationen darüber, wann und wo sie Videos aufgenommen hätten.

Um die Kommunikation unter den Demonstrierenden zu erschweren, können diese auch aus dem aktuellen Netzstandard 3G oder 4G ins veraltete 2G Netz zurückgestuft werden. Dann sind ihnen die gängigen Messenger verwehrt und ihre Telefonate können leicht(er) abgehört werden.

Wir müssen leider feststellen, dass alle beschriebenen Überwachungsmittel in der Technik immanent sind, also auch bei uns angewendet werden könnten, wenn eine autoritäre Regierung es so wollte. Deshalb ist es so wichtig, dass sich Jede/r frühzeitig über Methoden kundig macht, wie man solche Überwachung verhindern und umgehen kann. Einiges haben wir unter Privatsphäre schützen aufgeschrieben, weitere Tipps sind neben dem bekannten Tor Browser die Kommunikation in Demonstrationsgruppen über verschlüsselte Messenger, die Ketten von Bluetooth Verbindungen nutzen und damit auch ohne SIM Karte funktionieren.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/proteste-im-iran-geleakte-dokumente-zeigen-ausmass-der-ueberwachung/
und https://www.derstandard.de/consent/tcf/story/2000132732535/2g-mobilfunk-notorisch-unsicher-extrem-veraltet-und-doch-kein-ende
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25.10.2022 "Unzureichendes Geoblocking" vor dem EuGH

Legal - illegal - scheißegal

Diese Worte sind das Ergebnis der Lektüre eines Artikels bei Heise.de über ein Verfahren vor dem EuGH, ob der Betreiber einer Streaming-Plattform für Urheberrechtsverletzungen von Nutzern haftet, wenn dieser Nutzer auf ein virtuelles privates Netzwerk (VPN) zurückgreift, um Maßnahmen zum Geoblocking zu umgehen. Auch Heise nennt das Verfahren und die Rechtslage knifflig - und das ist noch stark untertrieben.

In dieser Thematik begegnen sich nationales Recht und EU Recht - das sollte zu klären sein, aber bei den Streaming Angeboten kommen oft auch noch US-Konzerne mit ins Spiel. Darüber hinaus geht es auch grundsätzlich um das Verhältnis von Copyright und Informationsfreiheit und zu allerletzt sind die technischen Einzelheiten im Fall nicht unerheblich - welchen Aufwand treibt ein Nutzer um das Geoblocking zu umgehen.

Der Fall

Der letzte Punkt ist im aktuellen Fall unerheblich, denn es klagt in der Rechtssache C-423/21 die serbischen Produktionsfirma Grand Production gegen GO4YU, einem anderen serbischen Online-Unternehmen, das eine Streaming-Plattform betreibt. Der Vorwurf gegen die in der EU ansässigen Tochtergesellschaften GO4YU GmbH und MTEL Austria GmbH in Österreich lautet nun, dass sie Inhalte von Grand Production nicht außerhalb von Serbien und Montenegro im Internet verbreiten dürfte. Nutzer könnten jedoch mit Vitual Private Networks (VPN) das Geoblocking von GO4YU umgehen und auf die Inhalte zugreifen.

Statement des Generalanwalts

  • Generalanwalt Szpunar stellte nun fest, dass GO4YU Belgrad die Filme von Grand Produktion auf seinem Streaming-Portal öffentlich wiedergebe und so grundsätzlich dafür haften müsste.
  • Szpunar bejahte auch die Frage der Zuständigkeit des EuGH für einen Vorgang außerhalb der EU.
  • Wenn Nutzer eine Sperre durch ein VPN austricksen, sind sie es, die geschützte Inhalte missbrauchen. Der Plattformbetreiber sei hier also weitgehend außen vor.
  • Allerdings könnte der Anbieter haftbar sein, wenn er "absichtlich eine unwirksame Geosperre" anwenden würde. Hier käme der oben genannte "technische Aspekt" zum Tragen, der bisher keine Rolle spielte ...
  • Die beklagten östereichischen Tochtergesellschaften seien außen vor, da sie selbst keine Streaming Anbieter seien.
  • Ob das erstinstanzliche österreichische Gericht überhaupt eine Klage hätte annehmen dürfen über die Begrenzung eines Streaming-Angebots in einem Drittstaat, lässt der Generalanwalt wohlweislich offen.

Fazit

Meist folgt das Urteil beim EuGH den Anträgen der Generalanwälte und es ist anzunehmen, dass es für den Kläger eine Niederlage und die Beklagten eine Ermahnung und die Aufforderung zu "wirksamem Geoblocking" geben dürfte, womit wir wieder beim oben genannten und nicht abstrakt zu diskutierendem "technischen Aspekt" wären. Jedes technische System lässt sich mit genügendem Aufwand umgehen ...

Wichtiger an dem Fall sollte jedoch der ebenfalls abstrakte Bezug zur geplanten EU Chatkontrolle und den Upload-Filtern sein. Mit Artikel 17 der neuen Urheberrichtlinie kommt die damit verknüpfte Haftung sozialer Netzwerke und großer Inhalte-Plattformen in den Blick. Online-Plattformen haften danach künftig mit wenigen Ausnahmen für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer. Siehe dazu auch Artikel 13/17: heise online warnt vor negativen Auswirkungen der geplanten EU-Urheberrechtsreform

Aus Nutzersicht können wir die "Abgehobenheit" des ganzen Verfahren begrüßen, denn anders als es Deutschland mit seiner "Störerhaftung" jahrelang vergeblich versucht hat, sind die Nutzer glücklicherweise dank VPN und Tor-Netzwerk aus dem Fokus der klagewilligen Unternehmen weitgehend verschwunden.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Streaming-EuGH-klaert-Haftung-fuer-Urheberrechtsverstoesse-bei-VPN-Einsatz-7316871.html
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aktionfsa@diasp.eu

20.10.2022 Frankreich "dehnt" EuGH Urteil zur VDS

Jede Lücke wird ausgenutzt

In seinem Verbot der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung (VDS) ist der EuGH den Staaten in einem Punkt entgegen gekommen. Auch im Urteil vom 20.9.22 heißt es wieder, dass im Falle einer aktuellen und ernsthaften Bedrohung der nationalen Sicherheit des Landes eine Ausnahme gemacht werden kann.

Genau diese aktuelle und ernsthafte Bedrohung der nationalen Sicherheit des Landes hat die französische Premierministerin Élisabeth Borne gesehen und die Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen- und Bürger in Frankreich um ein weiteres Jahr verlängert. Damit werden in Frankreich nun (weiter) die Verbindungsdaten (IP-Adressen, Port-Nummern, Identifikationsnummern der Nutzer:innen und ihrer Geräte, Datum, Uhrzeit und Dauer jeder Kommunikation, Daten zu von Zusatzdiensten und ihren Anbietern) sowie die Standortdaten der elektronischen Kommunikation der gesamten Bevölkerung gespeichert. Die Internet-Anbieter sind verpflichtet, diese Daten ihrer Kund:innen für 12 Monate aufbewahren.
Wo ist die aktuelle und ernsthafte Bedrohung in Frankreich?

Sind es etwas die Streiks der Beschäftigten in den Raffenerien? Die werden doch hoffentlich nicht ein oder zwei Jahre dauern müssen. Der EU-Abgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) kommentiert dieses Unrecht so:

"Massenüberwachung widerspricht den europäischen Werten von Demokratie, bürgerlichen Freiheiten und Rechtsstaatlichkeit. Anlasslose Überwachung jeder Art stellt die Bevölkerung unter Generalverdacht. Frankreich beruft sich zu Unrecht auf eine Ausnahme, die der Europäische Gerichtshofs im Falle einer konkreten Bedrohung der nationalen Sicherheit gewährt. Der bloße Verweis auf ein dauerhaftes, allgemeines Sicherheitsrisiko rechtfertigt keine Massenüberwachung, wie ein ehemaliger Richter in einem Rechtsgutachten bestätigt.

Die französische Regierung macht die Ausnahme des EU-Gerichts zur Regel. Die nationale Sicherheit ist aber kein Freifahrtschein für Massenüberwachung. Jede Form der anlasslosen Überwachung ist ein Merkmal autoritärer Regime."

Seien wir weiter wachsam, dass Innenministerin Faeser sich diesem grundrechtswidrigen Verhalten unserer Nachbarn nicht anschließt. Der Koalitionsvertrag der Ampel besagt bisher immer noch, dass auf eine anlasslose und generelle Speicherung der Internet-Verbindungsdaten aller Bürger:innen verzichtet wird.

Formal wäre nun eine erneute Klage, diesmal gegen Frankreich, notwendig, damit der EuGH in x Jahren erneut feststellt, dass eine "aktuelle und ernsthafte Bedrohung der nationalen Sicherheit" auch eine "konkrete aktuelle und ernsthafte Bedrohung der nationalen Sicherheit" sein muss. Sind wir hier im Kindergarten oder haben wir es nur noch mit Gegnern von Demokratie und Gewaltenteilung zu tun?

Mehr dazu bei https://www.patrick-breyer.de/frankreich-verlaengert-illegale-vorratsdatenspeicherung-der-gesamten-bevoelkerung/
und in englisch https://www.patrick-breyer.de/en/data-retention-france-illegally-extends-blanket-mass-surveillance-of-the-entire-population/
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