#bverfg

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Urteil: Verfassungsschutz verstößt gegen Grundgesetz

"Terroristische Bedrohung" wird leichtfertig von Amts wegen festgestellt

Wie wir schon seit Jahren beklagen, verstößt der Verfassungsschutz gegen die geltenden Grundrechte. Das wurde uns bereits auf dem Tribunal "Geheimdienste vor Gericht" im Oktober 2016 klar. Hinzu gekommen sind in den letzten Jahren aber weitere Überwachungsbefugnisse, wie Online-Trojaner und Handy-Überwachung. Auch darüber haben wir aufgeklärt und ihre Rücknahme gefordert.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Das bayerische Verfassungsschutzgesetz verstößt in Teilen gegen die Grundrechte.

Geklagt hatten 3 Betroffene mit Unterstützung der "Gesellschaft für Freiheitsrechte". Mindestens einer von ihnen sollte von einem Berufsverbot betroffen werden, nachdem der Verfassungsschutz ihn auf einer Demonstration fotografiert hatte. Alle drei sind Mitglieder der "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten" (VVN-BdA), die der bayerischen Verfassungsschutzbericht zur "linksextremistisch beeinflusste Organisation" erklärt hat.

Die 150-seitige Urteilsbegründung behandelt weniger die Frage ob ein Mittel durch einen Geheimdienst eingesetzt werden darf, sondern unter welchen Bedingungen. Wir erinnern uns, dass die letzte Gesetzesänderung sich wieder einmal gegen "terroristische Bedrohungen richten sollte.

Also stellt das Gericht die Frage: Wie groß muss etwa eine Bedrohung sein, um solche Befugnisse zu rechtfertigen?
Und ganz neu ist die Forderung nach unabhängiger Überprüfbarkeit. Bei polizeilichen Maßnahmen muss stets ein unabhängiger Richter ein Vorgehen anordnen oder genehmigen. Dies war bisher bei Geheimdiensten nicht so. Eine Entwicklung in diese Richtung haben wir auch bei Urteilen zur Arbeit des BND mit der Erweiterung des G10-Kontrollgremiums erlebt - auch wenn es im Endeffekt dabei geblieben ist, dass der BND dem Kontrollgremium seine Arbeit (meist) erst im Nachhinein zur Genehmigung vorlegt.

Fazit: Auf jeden Fall hat das BVerfG noch einmal betont, dass Wohnraumüberwachung, die Speicherung von Bewegungsprofilen bei der Handyortung schwere Eingriffe in die Grundrechte der Menschen darstellen.
Leider wird die Klatsche für die Bayerische Landesregierung schnell verheilen, denn das Gericht hat, wie üblich, dem Bundesland eine Übergangsfrist bis Ende Juli 2023 zur Änderung des Gesetzes gewährt anstatt es in die Mülltonne der Geschichte zu verbannen.

Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bayern-verfassungsschutz-karlsruhe-101.html
und https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/bayern-bundesverfassungsgerichtt-100.html
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8000-20220428-urteil-verfassungsschutz-verstoesst-gegen-grundgesetz.htm
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Verfassungsgerichtsurteil zu CETA

CETA – Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden

Schon lange waren die sogenannten "Freihandelverträge", wie TTIP, CETA, JEFTA, TISA, Mercosur u.v.a. aus den Schlagzeilen verschwunden. Während TTIP durch den Widerstand der Menschen in allen Ländern der EU gescheitert war, kam CETA zu einem Abschluss, in dem die EU den Vertrag mit Canada einfach in Kraft gesetzt hatte, ohne dass alle Zustimmungen aus den Gebieten der EU vorlagen. Dagegen wurde und wird vor verschiedenen Gerichten geklagt.

Nun hat das BVerfG entschieden

Dazu schreibt uns Mehr-Demokratie: Nach fünf Jahren langen Wartens ging es jetzt plötzlich ganz schnell: Heute früh (15.3.) um 8:30 Uhr bekamen wir die Entscheidung per Mail zugestellt.

Beim schnellen Lesen erstmal ein Schock: Die vorläufige Anwendung von CETA ist verfassungskonform. Unsere Beschwerde gegen die Zustimmung des Bundestags zu CETA sei unzulässig.

Was? Nicht nur unbegründet, sondern auch unzulässig?! Hat jetzt das Verfassungsgericht wirklich alles durchgewunken? Erstmal durchatmen und das Urteil zu Ende lesen… die spannenden Punkte in den Urteilen sind meist auf den letzten Seiten zu finden.

Und tatsächlich zeigt der zweite Blick: Das Gericht hat einige wichtige Feststellungen getroffen, die es ohne unsere Klage nicht gegeben hätte.

  • Die CETA-Ausschüsse dürfen nicht ohne demokratische Rückbindung an Bundesregierung und Bundestag entscheiden – das ist ein Erfolg der Verfassungsbeschwerde. Sonst hätten die CETA-Organe einfach Beschlüsse fassen können, ohne dass wir es in Deutschland auch nur mitbekommen.
  • Der deutsche Vertreter oder die deutsche Vertreterin im Ministerrat hat jetzt bei Entscheidungen im wichtigsten Ausschuss sogar ein Vetorecht.
  • Die Verfassungsbeschwerde zu CETA selbst ist nur deshalb unzulässig, weil sie zu früh kam. Denn bisher liegt vom Bundestag noch kein konkretes deutsches Zustimmungsgesetz vor.
  • Wenn so ein Gesetz verabschiedet wird, können wir – mit überschaubarem Aufwand – erneut vor Gericht ziehen.
  • Zu Schiedsgerichten macht das Gericht bisher keine Aussage, weil sie jetzt noch nicht angewendet werden.

Der Beschluss des Gerichts ist kein verfassungsrechtlicher Freibrief für die Verabschiedung von CETA.

Ohne unsere Verfassungsbeschwerde – mit 125.000 Unterstützerinnen und Unterstützern übrigens die größte der deutschen Geschichte – wäre CETA ein noch größeres Demokratieproblem. Wir haben erstritten: Wenn Bundesregierung und Bundestag wollen, können Sie Einfluss auf die Entscheidungen in den CETA-Ausschüssen nehmen.

Doch bei den Schiedsgerichten ist noch alles offen. Das Gericht hat sich dazu nicht geäußert. Darauf müssen wir uns jetzt konzentrieren.

In der Opposition lehnten die Grünen ein Schiedsgerichtssystem ab. Das steht auch im heutigen Urteil (Randnotiz 115 – 120). Im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition steht sogar, dass die missbräuchliche Anwendung von Schiedsgerichten verhindert werden soll. Wir prüfen genau, ob und wie die Bundesregierung dies nun umsetzt. Und wollen jetzt mit den Grünen und der SPD ins Gespräch gehen.

Wenn dann das Zustimmungsgesetz zu CETA im Bundestag vorliegt, entscheiden wir, ob wir noch einmal vor Gericht ziehen müssen. Dafür brauchen wir einen langen Atem. Wir bitten Sie also: Fördern Sie Mehr Demokratie ab sofort mit einem regelmäßigen Beitrag.

Wir werden weiterhin alles tun, um zu verhindern, dass durch CETA eine neue und demokratisch schlecht legitimierte Entscheidungsebene entsteht, die den Alltag von uns Bürgerinnen und Bürgern in Europa beeinflusst.

Mit herzlichen Grüßen
Mehr Demokratie e.V.
Greifswalder Str. 4 | 10405 Berlin

Mehr dazu bei https://mehr-demokratie.de
und das Urteil des BVerfG https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/02/rs20220209_2bvr136816.html

Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3mr
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Prüfbericht zum BKA Staatstrojaner

Dieser Prüfbericht ist bis 2080 geheim

Deutsche Gründlichkeit zahlt sich aus. Auch die geheimen Überwachungsprogramme von Polizei und Geheimdiensten(?) werden amtlich geprüft. Allerdings sind die Prüfberichte für die Beteiligten alles andere als eine Empfehlung, wie netzpolitik.org schreibt:

  • Das Bundeskriminalamt durfte einen Trojaner von FinFisher fünf Jahre lang nicht einsetzen, weil sein Funktionsumfang gegen Recht und Gesetz verstieß.
  • Bei NSO Pegasus hatte das BKA zwei Jahre lang „gravierende rechtliche Bedenken“.
  • DigiTask verstieß so deutlich gegen deutsche Gesetze, dass die Software nach der ersten unabhängigen Untersuchung eingestampft wurde.

Nun folgte also die Prüfung des vom BKA selbst entwickelten Staatstrojaners RCIS u.a. durch den Bundesdatenschutzbeauftragten. Selbstverständlich sind seine Untersuchungen streng geheim und sein Bericht verbraucht sehr viel schwarze Farbe, um entscheidenen Zeilen unleserlich zu machen. Aber wie gesagt, ab 2080 wird der Bericht vollständig lesbar sein. Auch diese geschwärzte Version erhielt netzpolitik.org erst nach einer Informationsfreiheitsanzeige über FragdenStaat.de.

Bis dahin muss man sich wundern, dass der Bericht nur 10 Seiten lang ist, während die Einschätzung durch den Chaos Computer Club (CCC) ohne Details bereits fast doppelt solang ist. Der CCC hat seine Bereitschaft erklärt auch RCIS auf Herz und Nieren zu prüfen.

Fazit?

  • Dass Staatstrojaner die IT-Sicherheit aller schwächen, weil sie Sicherheitslücken ausnutzen und offenlassen, wird im Bericht nicht behandelt.
  • Dass sämtliche Daten, die der Trojaner an Polizei oder Geheimdienste übermittelt, von allen Akteur:innen manipuliert oder gefälscht werden können, wird im Bericht nicht behandelt.
  • Das Eindringen in den Kernbereich privater Lebensgestaltung, der laut Bundesverfassungsgericht unantastbar bleiben soll, wird einfach hingenommen. Herr Kelber bemerkt lediglich, dass "aufgezeichnete Gespräche auch teilweise gelöscht werden müssen, sofern der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung dies erfordert.“ Das BVerfG wollte bereits den Zugriff auf solche Daten verbieten!

Ansonsten gibt der Prüfbericht zu, dass von der Software lediglich Teile analysiert wurden und nicht der vollständige Quellcode - noch Fragen?

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/die-software-ist-%e2%96%88%e2%96%88%e2%96%88%e2%96%88%e2%96%88%e2%96%88%e2%96%88-%e2%96%88%e2%96%88%e2%96%88%e2%96%88%e2%96%88%e2%96%88%e2%96%88-%e2%96%88%e2%96%88%e2%96%88%e2%96%88%e2%96%88%e2%96%88/
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21.02.2022 Überwachungsgesamtrechnung wird immer umfangreicher
*Leben in der überwachten Gesellschaft

Die Liste der täglichen Überwachung wird immer länger:

Weniger sichtbar sind Gesetze wie

Zu jedem einzelnen Punkt können wir auf Artikel in unserem Web verweisen. Seit mehr als 10 Jahren mahnt das Budesverfassungsgericht die Politiker vor einer neuen Überwachungsmaßnahme die "Überwachungsgesamtrechnung" zu betrachten - wie addiert sich die Überwachung jedes Einzelnen durch diese Vorgänge?

Thomas Kruchem hat bei Deutschlandfunkkultur dazu ein Feature erstellt, in dem er ebenfalls diese "Überwachungsgesamtrechnung" zu fassen versucht. Interessanterweise stößt er dabei auf eine Tatsache, die oft als Verschwörungstheorie abgetan wird - die Beteiligung von Bill Gates. Die Vorhaben ID2020 und Known Traveller sind keine deutschen Erfindungen. So heißt es beispielsweise:

"Der Nachweis einer Coronaimpfung müsse Voraussetzung werden für grenzüberschreitendes Reisen, fordert ID2020-Partner Bill Gates am 24. März 2020 in einem Interview mit dem Onlinemedium TED Conferences. Und der Impfnachweis müsse zuverlässig sein, damit nicht unnötig Menschenleben gefährdet werden. Kein Papier, das man verlieren oder fälschen könne; nein, ein digitaler Impfnachweis auf biometrischer Basis ..."

Selbstverständlich denken auch die Erfinder solcher Ideen über Datenschutz nach und sie meinen:

"Das Konzept digitaler Identität von ID2020 sieht vor, dass wir für fragende Instanzen stets nur die Informationen freigeben, die sie brauchen und die wir freigeben wollen ..."

Dass so ein Konzept mit der Realität nichts zu tun hat, haben wir schon an der Bereitwilligkeit der Menschen gesehen, die von der sichereren Corona Warn App (CWA) bereitwillig zur Luca App gewechselt sind. Denn völlig übersehen wird das Machtgefälle bei den entsprechenden Kontrollen. Geht es bei CWA und Luca App nur um den Zugang zu einem Restaurant, so wird der Druck auf den Einzelnen beim Einstieg in ein Flugzeug oder bei einer Grenz- oder Polizeikotrolle in eine fremden Land ungleich größer sein.

Fazit: wieder einmal haben wir es mit Zwangsdigitalisierung zu tun - wir werden gezwungen digitale Geräte oder Zertifikate zu nutzen. Auf der Strecke bleiben Datenschutz, Privatsphäre und Freiheit.

Mehr dazu bei https://www.deutschlandfunkkultur.de/digitale-identitaet-leben-in-der-ueberwachten-gesellschaft-100.html
und https://norberthaering.de/macht-kontrolle/dlf-digitale-identitaet/
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05.01.2022 Gefahren durch Hirn-Computer-Schnittstellen

Müssen wir doch zu Maschinenstürmern werden?

Bisher hatten wir im Rahmen des Themas "Zwangsdigitalisierung" stets betont, dass nicht die technische Entwicklung das Problem darstellt, sondern wir "nur" deren Anwendung durch Überwachungsgesetze des Staates oder Profitinteressen der Internetgiganten kritisieren.

Bei den "Erfolgen" der Entwicklung von Hirn-Computer-Schnittstellen, englisch Brain-Computer-Interfaces (BCI) ist jedoch mehr als Skepsis angebracht. Sicher wird für einen Gelähmten ein Wunsch in Erfüllung gehen, wenn er mit seinen Hirnströmen Roboterarme oder -beine bewegen kann. Ob mit seinen Gehirnaktivitäten - seinen innersten Empfindungen und Reaktionen - noch sonst irgendetwas gemacht wird, kann er aber nie wissen.

Lassen wir diese Einzelfälle erst einmal beiseite, sie sollten von Ethikern, Gehirnspezialisten und Programmierern eingehend untersucht und diskutiert werden. Wenden wir uns lieber den "alltäglichen" Anwendungen zu. Es beginnt bereits im Alltag bei den Smart Watches, die unsere Körperfunktionen (Puls, Blutdruck, Schweiß, Temperatur) messen - und uns nett darstellen - und diese Daten nebenbei mit unserer Krankenkasse, dem Arbeitgeber und wer-weiß-wem-sonst-noch teilen.

Mit einem echten BCI kann man aber noch viel mehr. Wie Heise berichtet, könnnen Forscher die PINs Fremder über deren Gehirnaktivitäten erraten oder Affen eine Art "Mind Pong" spielen lassen. Als nächstes geht es in die Feldtests und dann kommen die praktische Anwendungen in den Bereichen Medizin, Virtual Reality und Gaming. Verfügbar sind bereits Headsets zur Messung der elektrischen Aktivität des Gehirns, also eine Elektroenzephalographie (EEG)-Schnittstelle. Damit kann "das System" erkennen, ob der Spieler - oder Arbeitnehmer - sich langweile, konzentriert oder überfordert sei. Nach Ansicht der Befürworter kann die Technik am Arbeitsplatz helfen, Stresszustände zu vermeiden und die Konzentration zu optimieren.

Kritiker warnen jedoch, wie Heise schreibt: BCI seien prinzipiell geeignet, um Personen zu manipulieren, ihre Identität zu verändern und möglicherweise in den Wahnsinn zu treiben. Schädliche Apps könnten über Programmierschnittstellen Messwerte und damit besonders sensible persönliche Daten von Headsets abgreifen.

Erinnern wir an das vom Bundesverfassungsgericht definierte IT-Grundrecht zur Vertraulichkeit und Integrität von Computern, so wächst dieses Grundrecht ins Unendliche, wenn es um den Zugriff auf unser Gehirn geht. Rechtlich und ethisch liegt hier eine Menge Arbeit, die bewältigt sein muss, bevor solche Schnittstellen erlaubt werden dürfen.

Update: Auch Elon Musk arbeitet mit seinem Startup Neuralink an BCI-Implantaten ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Cyberpunk-Revisited-Warnung-vor-unkontrollierten-Hirn-Computer-Schnittstellen-6315132.html
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7884-20220105-gefahren-durch-hirn-computer-schnittstellen.htm
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thomas_mertens@joindiaspora.com

Leerdenker bewerten das BVerfG

via https://twitter.com/ichhabeinbaure1/status/1465681606212005900

"Wenn dir Twitter nicht mehr reicht und du es dem #BVerfG so richtig zeigen willst, dann bewertest du das Gericht einfach schlecht bei Google. Denn wie jeder weiß: Bei schlechter Google-Bewertung sinkt die Kundenzahl und der Laden ist bald Pleite."

aktionfsa@diasp.eu

EuGH: VDS bleibt grundrechtswidrig

Klatsche vom EuGh vor Koalitionsvertrag

Ob es in Deutschland eine Vorratsdatenspeicherung (VDS) geben soll - darüber konnten sich die Fachgruppe bei den Koaltionsverhandlungen nicht einigen ud haben dies an die Dachgruppe nach oben gegeben. Dabei ist das Thema seit dem Urteil des BVerfG im März 2010 eigentlich erledigt.

Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung unsere Kommunikationsdaten ist grundrechtswidrig

Das haben weitere Gerichte in den letzten 10 Jahren immer wieder festgestellt, auch der EuGH. Dort werden z.Zt. noch einmal 3 Klagen aus Frankreich, Irland und aus Deutschland verhandelt. Nun liegen dafür die Schlussanträge von EuGH-Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona vor - mit einem entsprechenden(!) Urteil ist in den nächsten Monaten zu rechnen:

Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung unsere Kommunikationsdaten ist mit Unionsrecht nicht vereinbar!

Damit ist die VDS2.0 in Deutschland endgültig erledigt. Außerdem wären damit auch die Speicherpflichten aus § 113a Abs. 1 i.V.m. § 113b TKG nichtig. Diese machen auch den Telekommunikationsunternehmen das Leben schwer. Klagen der Telekom und des Providers SpaceNet AG vor dem Bundesverwaltungsgericht hatte dieses dem EuGH zu endgültigen Klärung vorgelegt.

Vor 2 Wochen hatten mehrere Datenschutzgruppen aus Deutschland an die Koalitionsverhandler geschrieben und den endgültigen Verzicht der VDS gefordert.

Also Koalitionsverhandler: Das Thema Vorratsdatenspeicherung wurde im Jahr 2010 beerdigt - kapiert das endlich!

Mehr dazu bei https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-schlussantraege-c79319-c79419-c14020-c33920-c39720-vorratsdatenspeicherung-deutschland-unionsrecht-113a-113b-tkg-datenschutz-telekom-spacenet/
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7836-20211119-eugh-vds-bleibt-grundrechtswidrig.htm
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28.10.2021 Jetzt Ende der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung!

Zivilgesellschaft appelliert an Koalitionsverhandler

SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen sich in diesen Tagen mit den Themen Justiz und Inneres befassen. Liberale und Grüne fordern in ihren Wahlprogrammen ein Ende der verdachtslosen Datensammlung.

Das 2015 von der "Großen Koalition" beschlossene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde im Juni 2017 vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen für grundrechtswidrig befunden und einstweilen ausgesetzt (Az. 13 B 238/17).

Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs steht aus. Nach dem Gesetz soll verdachtslos von der gesamten Bevölkerung aufgezeichnet werden, wer mit wem und wo per Telefon oder Handy in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat.

Elf Bürgerrechts- und Berufsverbände fordern in einem Offenen Brief an die Verhandler zum Thema Justiz und Inneres - darunter der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, die Deutsche Aidshilfe und der Deutsche Journalisten-Verband - ein Ende des Gesetzes zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Verbindungs-, Standort- und Internetdaten.

Die "verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung" sei den Organisationen zufolge die "schädlichste Altlast der Großen Koalition" und "die am tiefsten in die alltägliche Privatsphäre eingreifende und unpopulärste Massenüberwachungsmaßnahme, die der Staat jemals hervorgebracht hat." Eine derart weitreichende "Registrierung des Verhaltens der Menschen in ganz Deutschland" sei "für viele Bereiche der Gesellschaft höchst schädlich", so für die Arbeit von Ärzten, Rechtsanwälten, Psychologen, Beratungsstellen und Journalisten. Die verdachtslose Datensammlung begünstige Datenpannen und -missbrauch und sei von Gerichten schon wiederholt als grundrechtswidrig verworfen worden.

Die am tiefsten in die alltägliche Privatsphäre eingreifende und unpopulärste Massenüberwachungsmaßnahme JETZT beenden!

In dem Brief an die Koalitionsverhandler heißt es:

Sehr geehrte Verhandler,

mit unzähligen Überwachungsgesetzen hat die „Große Koalition“ die Grund- und Freiheitsrechte schwer beschädigt. Von einem "Ampel"-Koalitionsvertrag mit den Parteien SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erwarten wir eine Beseitigung der schädlichsten Altlast der „Großen Koalition“, nämlich der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten in Deutschland.

Warum?

  • Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung ist die am tiefsten in die alltägliche Privatsphäre eingreifende und unpopulärste[1] Massenüberwachungsmaßnahme, die der Staat jemals hervorgebracht hat. Das 2015 beschlossene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet Telekommunikationsgesellschaften, Informationen über die Verbindungen ihrer sämtlichen Kunden aufzuzeichnen. Wochenlang soll nachvollziehbar sein, wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Smartphone-Nutzung ist auch der jeweilige Standort des Benutzers festzuhalten. Die Vorratsspeicherung von Internetkennungen (IP-Adressen) soll in Verbindung mit anderen Informationen nachvollziehbar machen, wer was im Internet gelesen, gesucht oder geschrieben hat.
  • Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in ganz Deutschland ist für viele Bereiche der Gesellschaft höchst schädlich. Ohne jeden Verdacht einer Straftat sollen sensible Informationen über die sozialen Beziehungen (einschließlich Geschäftsbeziehungen), die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Psychologen, Beratungsstellen) von über 80 Millionen Bürgern gesammelt werden. Damit höhlt eine Vorratsdatenspeicherung Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Datenpannen und -missbrauch. Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern. Sie beeinträchtigt insgesamt die Funktionsbedingungen unseres freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens. Die enormen Kosten einer Vorratsdatenspeicherung sind ohne Erstattungsregelung von den Telekommunikationsunternehmen zu tragen. Dies zieht Preiserhöhungen nach sich, führt zur Einstellung von Angeboten und belastet mittelbar auch die Verbraucher. Auch unter Bezeichnungen wie „Quick Freeze Plus“ ist eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung inakzeptabel. [2]
  • Es hat sich herausgestellt, dass eine verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung zur Aufdeckung, Verfolgung und Bestrafung schwerer Straftaten überflüssig ist. Untersuchungen belegen, dass bereits die gegenwärtig verfügbaren Kommunikationsdaten ganz regelmäßig zur effektiven Aufklärung von Straftaten ausreichen. Es gibt keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass eine Vorratsdatenspeicherung besser vor Kriminalität schützte. Dagegen kostet sie Millionen von Euro, gefährdet die Privatsphäre Unschuldiger, beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation und ebnet den Weg in eine immer weiter reichende Massenansammlung von Informationen über die gesamte europäische Bevölkerung.
  • Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung hat sich als grundrechtswidrig erwiesen und gerichtlicher Überprüfung wiederholt nicht standgehalten. Im Juni 2017 wurde die gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bereits für europarechtswidrig befunden und ausgesetzt (Az. 13 B 238/17). Die Bundesnetzagentur setzt das Gesetz nicht mehr durch. Nationale Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung hat der Europäische Gerichtshof schon mehrfach verworfen. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss der laufenden Verfahren könnten jedoch noch Jahre der Rechtsunsicherheit vergehen.

Als Vertreter der Bürger, der Medien, der freien Berufe, der Justiz und der Wirtschaft lehnen wir eine flächendeckende und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung geschlossen ab. Wir appellieren an Sie, in den Koalitionsverhandlungen ein klares Bekenntnis zur Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten (§113a ff. TKG) in Deutschland einzufordern und auch die sogenannte „freiwillige“ Vorratsdatenspeicherung der Unternehmen (§100 TKG) auf besondere Anlässe und verdächtige Aktivitäten zu beschränken [3]. Die aktuelle Missachtung der europäischen Grundrechte-Charta muss beendet und die freie Kommunikation wieder hergestellt werden. Seien Sie sich unserer Unterstützung dabei versichert.

Mit besten Grüßen
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung

sowie die Mitunterzeichner
- Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.
- Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main
- Deutsche Aidshilfe
- Deutscher Fachjournalisten-Verband AG
- Deutscher Journalisten-Verband e.V.
- Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V.
- Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V.
- Humanistische Union e.V.
- Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
- Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ)

Nachweise:

[1] Meinungsumfrage zu Überwachungsgesetzen: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/infas-umfrage.pdf
[2] Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zu „Quick Freeze Plus“: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/ak-vorrat-stellungnahme_qf-e.pdf
[3] Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zur „freiwilligen Vorratsdatenspeicherung“: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/ak-vorrat-stellungnahme_it-sicherheitsgesetz_oa.pdf

Mehr dazu bei http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/798/79/lang,de/
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7813-20211028-jetzt-ende-der-verdachtslosen-vorratsdatenspeicherung.htm
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aktionfsa@diasp.eu

Sicherheitslücken sind zu schließen, nicht auszunutzen!

BVerfG drückt sich um Entscheidung

Der Chaos Computer Club Stuttgart hatte Beschwerde gegen das Polizei-Gesetz in Baden-Württemberg eingelegt, um mit dieser Verfassungsbeschwerde die Quellen-Telekommunikationsüberwachung zu kippen. Nach Meinung des CCCs kann es nicht sein, dass staatliche Stellen Schwachstellen in Software ausnutzen, um Überwachungsmaßnahmen durchzuführen.

Doch die Karlsruher Richter wiesen die Klage im Juni zurück, da "sie nicht hinreichend begründet sei". In ihrer Begründung machten sie jedoch deutlich, dass sie vom Staat erwarteten, dass er nicht einfach "Weiter so" beim Ausnutzen von IT-Schwachstellen handeln würde.

Im Beschluss des Gerichts mit dem Aktenzeichen 1 BvR 2771/18 steht dazu: "Die grundrechtliche Schutzpflicht" verlange eine Regelung, wie der "Zielkonflikt zwischen dem Schutz informationstechnischer Informationssysteme vor Angriffen Dritter mittels unbekannter IT-Sicherheitslücken einerseits und der Offenhaltung solcher Lücken zur Ermöglichung einer der Gefahrenabwehr dienenden Quellen-TKÜ andererseits grundrechtskonform aufzulösen" sei.

Diese Forderung wird bei den anstehenden Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl von der jetzigen Oppositionsparteien auf die Agenda gesetzt werden. In den letzten Jahren hatte sich die Regierung immer wieder um eine Festlegung zum Verfahren bei Sicherheitslücken in Computersystemen gedrückt. Dabei ist die Rechtslage eigentlich klar. Das BSI ist in Deutschland dafür zuständig Lücken zu registrieren und für ihre Schließung zu sorgen. Dafür wurden die Unternehmen verpflichtet sicherheitsrelevante Vorfälle ans BSI zu melden.

Eine Weitergabe solcher Informationen an Geheimdienste oder Polizei, um damit das "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" (das ist ein Grundrecht für alle Menschen in Deutschland) zu gefährden, muss eine Straftat sein. Es darf nicht sein, dass Geheimdienste darüber entscheiden, welche IT-Schwachstellen "verantwortungsvoll" für Überwachungsmaßnahmen ausgenutzt werden dürfen und welche sollen schnellstmöglich geschlossen werden. Alle Sicherheitslücken stellen eine Gefahr für die Allgemeinheit dar!

Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/spionagesoftware-nso-bka-105.html
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Tags: #Klage #CCC #BVerfG #Schwachstellen #Lücken #Cyberwar #Hacking #Trojaner #BSI #Polizei #Geheimdienste #Videoüberwachung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung

micha@pluspora.com

Tweet von Public Law & Human Rights (@markard_chair) um 21. Juli, 18:01 Uff – der neue Beschluss des #BVerfG zum #Staatstrojaner BW hat es in sich. Wichtige neue Klarstellungen zum materiellen Standard, gleichzeitig extrem hohe prozessuale Anforderungen, an denen die Verfassungsbeschwerde am Ende scheiterte. Ein Thread. 1/14 https://t.co/yn50NhwQPr

https://twitter.com/markard_chair/status/1417796041127174145

wilhelmjans@diasp.eu

https://www.welt.de/wirtschaft/article226346127/Staatsfinanzierung-durch-EZB-Gutachten-warnt-vor-EU-Schuldenschnitt.htm

Es wird über einen #Schunldenerlass diskutiert. Die #EZB soll die Schulden der #Eurostaaten übernehmen. In der Bilanz der EZB würden riesige Defizite entstehen. Wen kümmert das? Dass eine Institution mit hohen Verlusten an Ansehen verliert, auch wenn es sich um die EZB handelt, wird den Menschen erst später bewusst. Die Folge: Das #Geld, das von dieser Institution herausgegeben wird, verliert an Wert. Aus gutem Grund ist die #Staatsfinanzierung durch die EZB verboten, wobei der EuGH im Gegensatz zum BVerfG sehr großzügig ist, wie das berühmte Urteil des #BVerfG vom 5.5.2020 zeigt. Die Diskussion um den #Schuldenerlass ist ein Beweis dafür, dass selbst Experten nicht mehr weiter wissen. Dem #Geldsystem ist schon seit langem die Systematik abhanden gekommen. Das könnte sich irgendwann rächen.

krutor@pod.geraspora.de

Wir dürfen ja nicht vergessen die Siege zu feiern wie sie kommen ;) daher nochmal ein hoch auf eine Einschränkung der #Bestandsdatenauskunft. Damit sich unsere Behörden mal wieder ans Gesetz handeln. Jetzt dürfen nur nicht unsere Schutzgesetze von Gestzgeber wieder aufgeweicht werden. Wobei das gute bei der Verknüpfung des Urteils mit dem GG ist, dass es nicht so leicht zu ändern ist.
Mir wäre es sehr recht wenn wir eine Bürger_innen freundliche #Demokratie auch ohne ständige Intervention durch das Gericht hinbekommen würde...

"Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe begrenzt den Zugriff auf Bestandsdaten auf Bundesebene und kippt damit die bisher gültigen Regelungen zur Datenauskunft. Mit einem Beschluss vom 27. Mai 2020 erklärten die Richter am Freitag unter anderem § 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) für verfassungswidrig.

Das gleiche „Gütesiegel“ tragen zudem ab sofort mehrere Fachgesetze des Bundes, die die manuelle Bestandsdatenauskunft regeln. Auch sie sind laut Deutschlands höchsten Richtern in jetziger Form nicht mit der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland in Einklang zu bringen." Link: https://www.computerbase.de/2020-07/bundesverfassungsgericht-telekommunikationsgesetz-tkg-verfassungswidrig/
Offiziell: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-061.html

#Deutschland #BVerfG #Privatssphäre #Datenschutz

aktionfsa@joindiaspora.com

Demonstrationsrecht auch bei uns bedroht

Entsetzen über jetzt veröffentlichtes BVerfG-Urteil ist groß

Rechtfertigt das Bundesverfassungsgericht die Einkesselung von unliebsamen Demonstrierenden?

Aktion Freiheit statt Angst ist entsetzt über die Meldung, dass das BVerfG sich nicht mit der verfassungswidrigen Einkesselung von Demonstranten bei der Demo gegen die Frankfurter Finanzwelt befassen will. Damit ist unser Demonstrationsrecht gefährdet - das ist fast so gefährlich, wie die Abschaffung des Versammlungsrechts in Polen.

Wir verweisen dazu auf einen Kommentar von Elke Steven vom Grundrechtekomitee:

Das BVerfG http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/11/rk20161102_1bvr028915.html entschied am 2. November 2016, veröffentlichtam 14. Dezember 2016, dass es die Klage eines Betroffenen, der am 1. Juni 2013 in Frankfurt mit fast 1.000 weiteren Personen eingekesselt wurde, nicht zur Entscheidung annimmt https://www.neues-deutschland.de/artikel/1035389.verfassungsgericht-polizei-darf-auch-unschuldige-einkesseln.html .

Kurz nach Beginn der Großdemonstration gegen das europäische Krisenregime stürmte die Polizei damals in den vorderen Teil der Demonstration und separierte eine Gruppe von fast 1.000 Demonstrierenden. Die Personalien wurden festgestellt. Erst nach neun Stunden war der Kessel aufgelöst, und die restliche Demonstration konnte zumindest noch den kurzen Weg zurück zum Bahnhof gemeinsam zurücklegen. Die Demonstration durch die Stadt hatte die Polizei mit ihrer Aktion verhindert.

Allerdings – in völliger Ignoranz gegenüber dem Zusammenhalt in einer Demonstration, der von vielen Gruppen in langen Gesprächen und in schwierigen Absprachen vereinbart worden war – bot sie von vorneherein an, die „restlichen“ mehrere tausenden Demonstrierenden könnten ihre Demonstration fortsetzen.

Das Entsetzen über das jetzt veröffentlichte Urteil ist groß. Mit seiner Entscheidung der Nicht-Annahme scheint das BVerfG mit der eigenen Tradition seiner Beschlüsse zum Versammlungsrecht zu brechen. Ein Kessel wird gerechtfertigt, friedliche Demonstrierende müssen damit rechnen, eingekesselt zu werden und ihre Personalien feststellen zu lassen. Es soll möglich werden, dass die Polizei einen Teil einer Demonstration als gewalttätig definiert.

Weiterlesen: http://www.grundrechtekomitee.de/node/829
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/5854-20161224-demonstrationsrecht-auch-bei-uns-bedroht.htm

#Grundrechte, #Menschenrechte, #BVerfG, #Klage, #Demo, #Occupy, #Frankfurt, #Einkesselung, #Ausweiskontrolle, #Hartz IV, #Gewerkschaft, #Mitbestimmung, #Koalitionsfreiheit, #Berufsverbote, #Bankdaten/ #Swift-Abkommen, #Anti-Terror Gesetze, #BKA Gesetz, #Freizuegigkeit, #Versammlungsrecht, #Volksabstimmung, #Datenskandale, #Zensur, #Informationsfreiheit, #Anonymisierung