#bverfg

aktionfsa@diasp.eu

05.01.2022 Gefahren durch Hirn-Computer-Schnittstellen

Müssen wir doch zu Maschinenstürmern werden?

Bisher hatten wir im Rahmen des Themas "Zwangsdigitalisierung" stets betont, dass nicht die technische Entwicklung das Problem darstellt, sondern wir "nur" deren Anwendung durch Überwachungsgesetze des Staates oder Profitinteressen der Internetgiganten kritisieren.

Bei den "Erfolgen" der Entwicklung von Hirn-Computer-Schnittstellen, englisch Brain-Computer-Interfaces (BCI) ist jedoch mehr als Skepsis angebracht. Sicher wird für einen Gelähmten ein Wunsch in Erfüllung gehen, wenn er mit seinen Hirnströmen Roboterarme oder -beine bewegen kann. Ob mit seinen Gehirnaktivitäten - seinen innersten Empfindungen und Reaktionen - noch sonst irgendetwas gemacht wird, kann er aber nie wissen.

Lassen wir diese Einzelfälle erst einmal beiseite, sie sollten von Ethikern, Gehirnspezialisten und Programmierern eingehend untersucht und diskutiert werden. Wenden wir uns lieber den "alltäglichen" Anwendungen zu. Es beginnt bereits im Alltag bei den Smart Watches, die unsere Körperfunktionen (Puls, Blutdruck, Schweiß, Temperatur) messen - und uns nett darstellen - und diese Daten nebenbei mit unserer Krankenkasse, dem Arbeitgeber und wer-weiß-wem-sonst-noch teilen.

Mit einem echten BCI kann man aber noch viel mehr. Wie Heise berichtet, könnnen Forscher die PINs Fremder über deren Gehirnaktivitäten erraten oder Affen eine Art "Mind Pong" spielen lassen. Als nächstes geht es in die Feldtests und dann kommen die praktische Anwendungen in den Bereichen Medizin, Virtual Reality und Gaming. Verfügbar sind bereits Headsets zur Messung der elektrischen Aktivität des Gehirns, also eine Elektroenzephalographie (EEG)-Schnittstelle. Damit kann "das System" erkennen, ob der Spieler - oder Arbeitnehmer - sich langweile, konzentriert oder überfordert sei. Nach Ansicht der Befürworter kann die Technik am Arbeitsplatz helfen, Stresszustände zu vermeiden und die Konzentration zu optimieren.

Kritiker warnen jedoch, wie Heise schreibt: BCI seien prinzipiell geeignet, um Personen zu manipulieren, ihre Identität zu verändern und möglicherweise in den Wahnsinn zu treiben. Schädliche Apps könnten über Programmierschnittstellen Messwerte und damit besonders sensible persönliche Daten von Headsets abgreifen.

Erinnern wir an das vom Bundesverfassungsgericht definierte IT-Grundrecht zur Vertraulichkeit und Integrität von Computern, so wächst dieses Grundrecht ins Unendliche, wenn es um den Zugriff auf unser Gehirn geht. Rechtlich und ethisch liegt hier eine Menge Arbeit, die bewältigt sein muss, bevor solche Schnittstellen erlaubt werden dürfen.

Update: Auch Elon Musk arbeitet mit seinem Startup Neuralink an BCI-Implantaten ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Cyberpunk-Revisited-Warnung-vor-unkontrollierten-Hirn-Computer-Schnittstellen-6315132.html
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7884-20220105-gefahren-durch-hirn-computer-schnittstellen.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/7884-20220105-gefahren-durch-hirn-computer-schnittstellen.htm
Tags: #Hirn-Computer-Schnittstellen #Brain-Computer-Interfaces #BCI #EEG #Lauschangriff #Überwachung #Transparenz #Informationsfreiheit #SmartWatches #Roboter #Ethik #BVerfG #Verhaltensänderung #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz

thomas_mertens@joindiaspora.com

Leerdenker bewerten das BVerfG

via https://twitter.com/ichhabeinbaure1/status/1465681606212005900

"Wenn dir Twitter nicht mehr reicht und du es dem #BVerfG so richtig zeigen willst, dann bewertest du das Gericht einfach schlecht bei Google. Denn wie jeder weiß: Bei schlechter Google-Bewertung sinkt die Kundenzahl und der Laden ist bald Pleite."

aktionfsa@diasp.eu

EuGH: VDS bleibt grundrechtswidrig

Klatsche vom EuGh vor Koalitionsvertrag

Ob es in Deutschland eine Vorratsdatenspeicherung (VDS) geben soll - darüber konnten sich die Fachgruppe bei den Koaltionsverhandlungen nicht einigen ud haben dies an die Dachgruppe nach oben gegeben. Dabei ist das Thema seit dem Urteil des BVerfG im März 2010 eigentlich erledigt.

Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung unsere Kommunikationsdaten ist grundrechtswidrig

Das haben weitere Gerichte in den letzten 10 Jahren immer wieder festgestellt, auch der EuGH. Dort werden z.Zt. noch einmal 3 Klagen aus Frankreich, Irland und aus Deutschland verhandelt. Nun liegen dafür die Schlussanträge von EuGH-Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona vor - mit einem entsprechenden(!) Urteil ist in den nächsten Monaten zu rechnen:

Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung unsere Kommunikationsdaten ist mit Unionsrecht nicht vereinbar!

Damit ist die VDS2.0 in Deutschland endgültig erledigt. Außerdem wären damit auch die Speicherpflichten aus § 113a Abs. 1 i.V.m. § 113b TKG nichtig. Diese machen auch den Telekommunikationsunternehmen das Leben schwer. Klagen der Telekom und des Providers SpaceNet AG vor dem Bundesverwaltungsgericht hatte dieses dem EuGH zu endgültigen Klärung vorgelegt.

Vor 2 Wochen hatten mehrere Datenschutzgruppen aus Deutschland an die Koalitionsverhandler geschrieben und den endgültigen Verzicht der VDS gefordert.

Also Koalitionsverhandler: Das Thema Vorratsdatenspeicherung wurde im Jahr 2010 beerdigt - kapiert das endlich!

Mehr dazu bei https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-schlussantraege-c79319-c79419-c14020-c33920-c39720-vorratsdatenspeicherung-deutschland-unionsrecht-113a-113b-tkg-datenschutz-telekom-spacenet/
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7836-20211119-eugh-vds-bleibt-grundrechtswidrig.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/7836-20211119-eugh-vds-bleibt-grundrechtswidrig.htm
Tags: #VDS #Vorratsdatenspeicherung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #DataMining #Rasterfahndung #Datenbanken #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Ampelkoalition #Verhandlungen #Urteil #Eugh #BVerfG #TKG #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenpannen

aktionfsa@diasp.eu

28.10.2021 Jetzt Ende der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung!

Zivilgesellschaft appelliert an Koalitionsverhandler

SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen sich in diesen Tagen mit den Themen Justiz und Inneres befassen. Liberale und Grüne fordern in ihren Wahlprogrammen ein Ende der verdachtslosen Datensammlung.

Das 2015 von der "Großen Koalition" beschlossene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde im Juni 2017 vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen für grundrechtswidrig befunden und einstweilen ausgesetzt (Az. 13 B 238/17).

Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs steht aus. Nach dem Gesetz soll verdachtslos von der gesamten Bevölkerung aufgezeichnet werden, wer mit wem und wo per Telefon oder Handy in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat.

Elf Bürgerrechts- und Berufsverbände fordern in einem Offenen Brief an die Verhandler zum Thema Justiz und Inneres - darunter der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, die Deutsche Aidshilfe und der Deutsche Journalisten-Verband - ein Ende des Gesetzes zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Verbindungs-, Standort- und Internetdaten.

Die "verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung" sei den Organisationen zufolge die "schädlichste Altlast der Großen Koalition" und "die am tiefsten in die alltägliche Privatsphäre eingreifende und unpopulärste Massenüberwachungsmaßnahme, die der Staat jemals hervorgebracht hat." Eine derart weitreichende "Registrierung des Verhaltens der Menschen in ganz Deutschland" sei "für viele Bereiche der Gesellschaft höchst schädlich", so für die Arbeit von Ärzten, Rechtsanwälten, Psychologen, Beratungsstellen und Journalisten. Die verdachtslose Datensammlung begünstige Datenpannen und -missbrauch und sei von Gerichten schon wiederholt als grundrechtswidrig verworfen worden.

Die am tiefsten in die alltägliche Privatsphäre eingreifende und unpopulärste Massenüberwachungsmaßnahme JETZT beenden!

In dem Brief an die Koalitionsverhandler heißt es:

Sehr geehrte Verhandler,

mit unzähligen Überwachungsgesetzen hat die „Große Koalition“ die Grund- und Freiheitsrechte schwer beschädigt. Von einem "Ampel"-Koalitionsvertrag mit den Parteien SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erwarten wir eine Beseitigung der schädlichsten Altlast der „Großen Koalition“, nämlich der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten in Deutschland.

Warum?

  • Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung ist die am tiefsten in die alltägliche Privatsphäre eingreifende und unpopulärste[1] Massenüberwachungsmaßnahme, die der Staat jemals hervorgebracht hat. Das 2015 beschlossene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet Telekommunikationsgesellschaften, Informationen über die Verbindungen ihrer sämtlichen Kunden aufzuzeichnen. Wochenlang soll nachvollziehbar sein, wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Smartphone-Nutzung ist auch der jeweilige Standort des Benutzers festzuhalten. Die Vorratsspeicherung von Internetkennungen (IP-Adressen) soll in Verbindung mit anderen Informationen nachvollziehbar machen, wer was im Internet gelesen, gesucht oder geschrieben hat.
  • Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in ganz Deutschland ist für viele Bereiche der Gesellschaft höchst schädlich. Ohne jeden Verdacht einer Straftat sollen sensible Informationen über die sozialen Beziehungen (einschließlich Geschäftsbeziehungen), die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Psychologen, Beratungsstellen) von über 80 Millionen Bürgern gesammelt werden. Damit höhlt eine Vorratsdatenspeicherung Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Datenpannen und -missbrauch. Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern. Sie beeinträchtigt insgesamt die Funktionsbedingungen unseres freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens. Die enormen Kosten einer Vorratsdatenspeicherung sind ohne Erstattungsregelung von den Telekommunikationsunternehmen zu tragen. Dies zieht Preiserhöhungen nach sich, führt zur Einstellung von Angeboten und belastet mittelbar auch die Verbraucher. Auch unter Bezeichnungen wie „Quick Freeze Plus“ ist eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung inakzeptabel. [2]
  • Es hat sich herausgestellt, dass eine verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung zur Aufdeckung, Verfolgung und Bestrafung schwerer Straftaten überflüssig ist. Untersuchungen belegen, dass bereits die gegenwärtig verfügbaren Kommunikationsdaten ganz regelmäßig zur effektiven Aufklärung von Straftaten ausreichen. Es gibt keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass eine Vorratsdatenspeicherung besser vor Kriminalität schützte. Dagegen kostet sie Millionen von Euro, gefährdet die Privatsphäre Unschuldiger, beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation und ebnet den Weg in eine immer weiter reichende Massenansammlung von Informationen über die gesamte europäische Bevölkerung.
  • Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung hat sich als grundrechtswidrig erwiesen und gerichtlicher Überprüfung wiederholt nicht standgehalten. Im Juni 2017 wurde die gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bereits für europarechtswidrig befunden und ausgesetzt (Az. 13 B 238/17). Die Bundesnetzagentur setzt das Gesetz nicht mehr durch. Nationale Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung hat der Europäische Gerichtshof schon mehrfach verworfen. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss der laufenden Verfahren könnten jedoch noch Jahre der Rechtsunsicherheit vergehen.

Als Vertreter der Bürger, der Medien, der freien Berufe, der Justiz und der Wirtschaft lehnen wir eine flächendeckende und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung geschlossen ab. Wir appellieren an Sie, in den Koalitionsverhandlungen ein klares Bekenntnis zur Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten (§113a ff. TKG) in Deutschland einzufordern und auch die sogenannte „freiwillige“ Vorratsdatenspeicherung der Unternehmen (§100 TKG) auf besondere Anlässe und verdächtige Aktivitäten zu beschränken [3]. Die aktuelle Missachtung der europäischen Grundrechte-Charta muss beendet und die freie Kommunikation wieder hergestellt werden. Seien Sie sich unserer Unterstützung dabei versichert.

Mit besten Grüßen
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung

sowie die Mitunterzeichner
- Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.
- Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main
- Deutsche Aidshilfe
- Deutscher Fachjournalisten-Verband AG
- Deutscher Journalisten-Verband e.V.
- Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V.
- Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V.
- Humanistische Union e.V.
- Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
- Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ)

Nachweise:

[1] Meinungsumfrage zu Überwachungsgesetzen: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/infas-umfrage.pdf
[2] Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zu „Quick Freeze Plus“: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/ak-vorrat-stellungnahme_qf-e.pdf
[3] Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zur „freiwilligen Vorratsdatenspeicherung“: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/ak-vorrat-stellungnahme_it-sicherheitsgesetz_oa.pdf

Mehr dazu bei http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/798/79/lang,de/
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7813-20211028-jetzt-ende-der-verdachtslosen-vorratsdatenspeicherung.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/7813-20211028-jetzt-ende-der-verdachtslosen-vorratsdatenspeicherung.htm
Tags: #VDS #Vorratsdatenspeicherung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #DataMining #Rasterfahndung #Datenbanken #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Ampelkoalition #Verhandlungen #Urteil #Eugh #BVerfG #TKG #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenpannen

aktionfsa@diasp.eu

Sicherheitslücken sind zu schließen, nicht auszunutzen!

BVerfG drückt sich um Entscheidung

Der Chaos Computer Club Stuttgart hatte Beschwerde gegen das Polizei-Gesetz in Baden-Württemberg eingelegt, um mit dieser Verfassungsbeschwerde die Quellen-Telekommunikationsüberwachung zu kippen. Nach Meinung des CCCs kann es nicht sein, dass staatliche Stellen Schwachstellen in Software ausnutzen, um Überwachungsmaßnahmen durchzuführen.

Doch die Karlsruher Richter wiesen die Klage im Juni zurück, da "sie nicht hinreichend begründet sei". In ihrer Begründung machten sie jedoch deutlich, dass sie vom Staat erwarteten, dass er nicht einfach "Weiter so" beim Ausnutzen von IT-Schwachstellen handeln würde.

Im Beschluss des Gerichts mit dem Aktenzeichen 1 BvR 2771/18 steht dazu: "Die grundrechtliche Schutzpflicht" verlange eine Regelung, wie der "Zielkonflikt zwischen dem Schutz informationstechnischer Informationssysteme vor Angriffen Dritter mittels unbekannter IT-Sicherheitslücken einerseits und der Offenhaltung solcher Lücken zur Ermöglichung einer der Gefahrenabwehr dienenden Quellen-TKÜ andererseits grundrechtskonform aufzulösen" sei.

Diese Forderung wird bei den anstehenden Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl von der jetzigen Oppositionsparteien auf die Agenda gesetzt werden. In den letzten Jahren hatte sich die Regierung immer wieder um eine Festlegung zum Verfahren bei Sicherheitslücken in Computersystemen gedrückt. Dabei ist die Rechtslage eigentlich klar. Das BSI ist in Deutschland dafür zuständig Lücken zu registrieren und für ihre Schließung zu sorgen. Dafür wurden die Unternehmen verpflichtet sicherheitsrelevante Vorfälle ans BSI zu melden.

Eine Weitergabe solcher Informationen an Geheimdienste oder Polizei, um damit das "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" (das ist ein Grundrecht für alle Menschen in Deutschland) zu gefährden, muss eine Straftat sein. Es darf nicht sein, dass Geheimdienste darüber entscheiden, welche IT-Schwachstellen "verantwortungsvoll" für Überwachungsmaßnahmen ausgenutzt werden dürfen und welche sollen schnellstmöglich geschlossen werden. Alle Sicherheitslücken stellen eine Gefahr für die Allgemeinheit dar!

Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/spionagesoftware-nso-bka-105.html
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7767-20210913-sicherheitsluecken-sind-zu-schliessen-nicht-auszunutzen.htm
Link im Tor-Netzwerk: nnksciarbrfsg3ud.onion/de/articles/7767-20210913-sicherheitsluecken-sind-zu-schliessen-nicht-auszunutzen.htm
Tags: #Klage #CCC #BVerfG #Schwachstellen #Lücken #Cyberwar #Hacking #Trojaner #BSI #Polizei #Geheimdienste #Videoüberwachung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung

micha@pluspora.com

Tweet von Public Law & Human Rights (@markard_chair) um 21. Juli, 18:01 Uff – der neue Beschluss des #BVerfG zum #Staatstrojaner BW hat es in sich. Wichtige neue Klarstellungen zum materiellen Standard, gleichzeitig extrem hohe prozessuale Anforderungen, an denen die Verfassungsbeschwerde am Ende scheiterte. Ein Thread. 1/14 https://t.co/yn50NhwQPr

https://twitter.com/markard_chair/status/1417796041127174145

wilhelmjans@diasp.eu

https://www.welt.de/wirtschaft/article226346127/Staatsfinanzierung-durch-EZB-Gutachten-warnt-vor-EU-Schuldenschnitt.htm

Es wird über einen #Schunldenerlass diskutiert. Die #EZB soll die Schulden der #Eurostaaten übernehmen. In der Bilanz der EZB würden riesige Defizite entstehen. Wen kümmert das? Dass eine Institution mit hohen Verlusten an Ansehen verliert, auch wenn es sich um die EZB handelt, wird den Menschen erst später bewusst. Die Folge: Das #Geld, das von dieser Institution herausgegeben wird, verliert an Wert. Aus gutem Grund ist die #Staatsfinanzierung durch die EZB verboten, wobei der EuGH im Gegensatz zum BVerfG sehr großzügig ist, wie das berühmte Urteil des #BVerfG vom 5.5.2020 zeigt. Die Diskussion um den #Schuldenerlass ist ein Beweis dafür, dass selbst Experten nicht mehr weiter wissen. Dem #Geldsystem ist schon seit langem die Systematik abhanden gekommen. Das könnte sich irgendwann rächen.

krutor@pod.geraspora.de

Wir dürfen ja nicht vergessen die Siege zu feiern wie sie kommen ;) daher nochmal ein hoch auf eine Einschränkung der #Bestandsdatenauskunft. Damit sich unsere Behörden mal wieder ans Gesetz handeln. Jetzt dürfen nur nicht unsere Schutzgesetze von Gestzgeber wieder aufgeweicht werden. Wobei das gute bei der Verknüpfung des Urteils mit dem GG ist, dass es nicht so leicht zu ändern ist.
Mir wäre es sehr recht wenn wir eine Bürger_innen freundliche #Demokratie auch ohne ständige Intervention durch das Gericht hinbekommen würde...

"Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe begrenzt den Zugriff auf Bestandsdaten auf Bundesebene und kippt damit die bisher gültigen Regelungen zur Datenauskunft. Mit einem Beschluss vom 27. Mai 2020 erklärten die Richter am Freitag unter anderem § 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) für verfassungswidrig.

Das gleiche „Gütesiegel“ tragen zudem ab sofort mehrere Fachgesetze des Bundes, die die manuelle Bestandsdatenauskunft regeln. Auch sie sind laut Deutschlands höchsten Richtern in jetziger Form nicht mit der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland in Einklang zu bringen." Link: https://www.computerbase.de/2020-07/bundesverfassungsgericht-telekommunikationsgesetz-tkg-verfassungswidrig/
Offiziell: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-061.html

#Deutschland #BVerfG #Privatssphäre #Datenschutz

aktionfsa@joindiaspora.com

Demonstrationsrecht auch bei uns bedroht

Entsetzen über jetzt veröffentlichtes BVerfG-Urteil ist groß

Rechtfertigt das Bundesverfassungsgericht die Einkesselung von unliebsamen Demonstrierenden?

Aktion Freiheit statt Angst ist entsetzt über die Meldung, dass das BVerfG sich nicht mit der verfassungswidrigen Einkesselung von Demonstranten bei der Demo gegen die Frankfurter Finanzwelt befassen will. Damit ist unser Demonstrationsrecht gefährdet - das ist fast so gefährlich, wie die Abschaffung des Versammlungsrechts in Polen.

Wir verweisen dazu auf einen Kommentar von Elke Steven vom Grundrechtekomitee:

Das BVerfG http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/11/rk20161102_1bvr028915.html entschied am 2. November 2016, veröffentlichtam 14. Dezember 2016, dass es die Klage eines Betroffenen, der am 1. Juni 2013 in Frankfurt mit fast 1.000 weiteren Personen eingekesselt wurde, nicht zur Entscheidung annimmt https://www.neues-deutschland.de/artikel/1035389.verfassungsgericht-polizei-darf-auch-unschuldige-einkesseln.html .

Kurz nach Beginn der Großdemonstration gegen das europäische Krisenregime stürmte die Polizei damals in den vorderen Teil der Demonstration und separierte eine Gruppe von fast 1.000 Demonstrierenden. Die Personalien wurden festgestellt. Erst nach neun Stunden war der Kessel aufgelöst, und die restliche Demonstration konnte zumindest noch den kurzen Weg zurück zum Bahnhof gemeinsam zurücklegen. Die Demonstration durch die Stadt hatte die Polizei mit ihrer Aktion verhindert.

Allerdings – in völliger Ignoranz gegenüber dem Zusammenhalt in einer Demonstration, der von vielen Gruppen in langen Gesprächen und in schwierigen Absprachen vereinbart worden war – bot sie von vorneherein an, die „restlichen“ mehrere tausenden Demonstrierenden könnten ihre Demonstration fortsetzen.

Das Entsetzen über das jetzt veröffentlichte Urteil ist groß. Mit seiner Entscheidung der Nicht-Annahme scheint das BVerfG mit der eigenen Tradition seiner Beschlüsse zum Versammlungsrecht zu brechen. Ein Kessel wird gerechtfertigt, friedliche Demonstrierende müssen damit rechnen, eingekesselt zu werden und ihre Personalien feststellen zu lassen. Es soll möglich werden, dass die Polizei einen Teil einer Demonstration als gewalttätig definiert.

Weiterlesen: http://www.grundrechtekomitee.de/node/829
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/5854-20161224-demonstrationsrecht-auch-bei-uns-bedroht.htm

#Grundrechte, #Menschenrechte, #BVerfG, #Klage, #Demo, #Occupy, #Frankfurt, #Einkesselung, #Ausweiskontrolle, #Hartz IV, #Gewerkschaft, #Mitbestimmung, #Koalitionsfreiheit, #Berufsverbote, #Bankdaten/ #Swift-Abkommen, #Anti-Terror Gesetze, #BKA Gesetz, #Freizuegigkeit, #Versammlungsrecht, #Volksabstimmung, #Datenskandale, #Zensur, #Informationsfreiheit, #Anonymisierung