#verbraucherdatenschutz

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12.01.2023 Schwachstellen in Threema werden behoben

Jammern auf hohem Niveau

Als Alternative zu der Datenkrake WhatsApp haben wir neben Briar, Session, Conversation u.v.a. auch oft den Schweizer Messenger Threema empfohlen - und das tun wir trotz dieses Artikels auch weiterhin.

Eine Gruppe Schweizer Forscher um den ETH-Professor Kenneth Paterson hat sich die Sicherheitsfeatures von Threema einmal genauer angesehen und festgestellt, dass sich das Unternehmen sehr wohl um die Datensicherheit kümmert, aber die Anwendung doch in die Jahre gekommen ist.

Weiterhin wird die Ende-zu-Ende Verschlüsselung, die Threema damals 2012 als einer der ersten Messenger einführte, als wegweisend anerkannt. Für bestimmte Angriffszenarien können die Forscher jedoch zeigen, dass für die Sicherheit bei Threema "noch Luft nach oben besteht".

  • So könnten Angreifer auf die Metadaten der Kommunikation zugreifen.
  • Bei Zugriff auf die Chat-Server von Threema könnten sie Nachrichten löschen oder deren Reihenfolge ändern.
  • Grenzbeamte oder Lebenspartner, die Zugriff auf das Smartphone und die Threema-App haben, könnten unbemerkt die Threema-ID exportieren und damit den Account klonen. (Grenzbeamte nur wenn man so blöd ist, den Ausweis auf dem Handy zu nutzen!)

Bei allen 6 von den Forschern benannten Schwachpunkten ist es jedoch nicht möglich, die Inhalte der Kommunikation zu lesen. Dies kann nur passieren, wenn der Nutzer seinen privaten Schlüssel gegenüber einem Angreifer offenbart. Für solche Fälle empfehlen die Forscher eine inzwischen gängige Methode der Absicherung der einzelnen Nachricht mit einem für jede Nachricht oder zumindest in regelmässigen Abständen erneuerten Private Key. Fällt in so einem Fall der Private Key in die Hände eines Angreifers, so können damit keine älteren Nachrichten entschlüsselt werden (Perfect Forward Secrecy).

Bei Threema läuft nun seit einige Monaten eine Überprüfung der eigenen Sicherheit und einige Beanstandungen wurde auch bereits behoben. Das ging in jedem Fall viel schneller als Verbesserungen in die Verschlüsselung von normaler E-Mail einzuführen. So hat da die Einbeziehung der Verschlüsselung der Betreffzeile Jahre gedauert und ist immer noch "optional". Das ist der Nachteil, wenn kein Unternehmen um seinen Geschäftserfolg bangt, sondern die Open Source Gemeinde sich auf Erweiterungen in einen 40 Jahre alten Standard einigen will.

Mehr dazu bei https://www.nzz.ch/technologie/threema-schweizer-messenger-hatte-schwaechen-bei-verschluesselung-ld.1719543
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08.01.2023 BVerfG verhandelt zu Data Mining

Polizeiliches BigData vor dem Aus?

Mit Spannung erwarten wir nach der mündlichen Verhandlung kurz vor Weihnachten vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe in den nächsten Wochen das Urteil im Data Mining Prozess. Die Beschwerden der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) wenden sich gegen landesgesetzliche Überwachungsbefugnisse der Polizei in Hessen und Hamburg. Im Fokus der Verhandlung steht die automatisierte Datenauswertung (Data Mining) zur Vorbeugung von Straftaten („predictive policing“).

Dürfen Daten von und über Menschen ohne Zweckbindung erfasst und ausgewertet werden?

Das ist die konkrete Frage und Gefahr! Hinzu kommt die Frage, ob die Polizei dazu ausgerechnet eine Spezial-Software, das Programm Gotham des US-amerikanischen Unternehmens Palantir, einsetzen sollte, das auf Knopfdruck komplexe Persönlichkeitsprofile erstellen kann. Das Unternehmen Palantir begann als Start-up mit Kapital des US-Geheimdienstes CIA, was selbst die hessiche FDP als "fragwürdigen Ruf" wertet.

Die Kritik der GFF richtet sich genereller gegen beliebiges Datensammeln. Bijan Moini, Verfahrenskoordinator und Bevollmächtigter der Hamburger Verfassungsbeschwerde sagt: "Verschiedene Daten auch von unbescholtenen Menschen zusammenzuführen, um mit einer Software Verdachtsmomente zu generieren – was nach amerikanischem Science Fiction klingt, ist so nicht mit der Verfassung vereinbar. Umso wichtiger, dass das Bundesverfassungsgericht hier frühzeitig Grenzen zieht.“

Die Rechtsgrundlagen in Hessen und Hamburg lassen völlig unklar, aus welchen Quellen, mit welcher Datenmenge und zu welchem Zweck die Polizei die Befugnis zum Data Mining nutzen darf. Auch die Eingriffsschwelle ist viel zu niedrig, die automatisierte Datenauswertung dürfte nicht zur Vorbeugung minder schwerer Straftaten verwendet werden. Der Eingriff wiegt schwer: Wer einmal in den Fokus einer Datenauswertung gerät, wird schnell zum gläsernen Menschen.

Aktion Freiheit statt Angst weist auch in diesem Zusammenhang wieder einmal auf die "False Positives", also die fiehlerhaft als verdächtig Eingestuften hin. Für diese kehrt sich die Unschuldsvermutung um, denn sie müssen in einem solchen Fall ihre Unschuld beweisen ohne die "Erkenntniswege" der Polizei zu kennen. Markantestes Beispiel für False Positives ist die Speicherung unserer Flugreisedaten, bei der es zu über 99% zu fehlerhaften Verdächtigungen kommt.

Mehr dazu bei https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/pm-palantir-ankuendigung
und https://netzpolitik.org/2022/verfassungsbeschwerden-in-karlsruhe-polizeiliche-big-data-analyse-vor-dem-aus/
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Tags: #BVerfG #DataMining #predictivepolicing #Zweckbindung #DSGVO #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Geodaten #Gesundheitsdaten #Mautdaten #Metadaten #GFF #Freiheitsrechte #Verbraucherdatenschutz #Transparenz #FalsePositives # #Datensicherheit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Diskriminierung

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05.01.2023 Der PEGASUS Untersuchungsausschuss

Untersuchungsausschuss schaut in den Abgrund

Der EU-Untersuchungsausschuss sollte die Nutzung und den Handel mit Überwachungssoftware, wie das israelische Pegasus System untersuchen und musste feststellen, dass der Einsatz oder Verkauf solcher Systeme nicht einzelne Verfehlungen einzelner Regierungen, Polizeien oder Geheimdienste sind. 

Weltweit sind Fälle des Missbrauchs mit solchen Spionagetools bekannt geworden. Netzpoltik.org zitiert aus der letzten Anhörung vor Weihnachten Ilia Siatitsa von Privacy International:

... Dieser Untersuchung wird inzwischen bekannt sein, dass der Überwachungsmarkt global ist und dass Länder wie China, Israel und die USA allesamt bedeutende Exporteure sind und in ähnlicher Weise nationale Behörden in aller Welt finanziell und technisch bei der Überwachung unterstützen. Es gibt keinen Mangel an Überwachung, was bedeutet, dass die Arbeit von Aktivisten und Journalisten in Ländern in der Nachbarschaft der EU weiterhin gefährdet ist, was die Demokratisierungsbemühungen untergräbt und den Autoritarismus festigt. ...

In der Anhörung werden weitere Länder genannt, wie Mexico oder Serbien, in denen solche Überwachungssoftware illegal eingesetzt wird. In Serbien ist sogar davon auszugehen, dass die Mittel zum Kauf der Software aus EU Fördergeldern finanziert wurden. Hauptthema in den Anhörungen bleibt natürlich der Einsatz in Staaten der EU, wie Polen, Ungarn, Spanien, Griechenland, ...

Aktion Freiheit statt Angst hat in bereits 10 Beiträgen über den Einsatz solcher Software zum Ausspähen von Journalisten und Politikern berichtet. Die von Tim Wurster und Emilia Ferrarese auf Netzpoltik.org zusammengstellten Transkripte der Anhörung des EU Untersuchungsausschusses zeigen noch einmal in aller Deutlichkeit, wie die Absicht der "EU foreign policy [to] play a key role in supporting the rule of law, democratisation and human rights protection around the world" durch das Handeln diverser sogenannter "Sicherheitspolitiker" meist aus dem rechten Umfeld konterkariert wird.

In der öffentlichen Anhörung, die der PEGA-Ausschuss in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten organisiert hatte, ließ sich die Berichterstatterin Sophie in ’t Veld deshalb zu den Worten hinreißen:

Wir lassen wirklich keine Gelegenheit aus, um Mist zu bauen, oder?

Wie viel Mist in der EU - und auch andernorts - mit illegalen Überwachungstools bereits gebaut wurde, ist in jedem Fall durchaus lesenswert oder sehenswert.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/pega-untersuchungsausschuss-wir-lassen-wirklich-keine-gelegenheit-aus-mist-zu-bauen/
und das Video von der öffentlichen Anhörung https://multimedia.europarl.europa.eu/en/webstreaming/committee-of-inquiry-to-investigate-use-of-pegasus-and-equivalent-surveillance-spyware_20221215-0900-COMMITTEE-PEGA
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Tags: #EU #Untersuchungsausschuss #Cyberwar #Pegasusprojekt #Israel #NSO #weltweit #EdwardSnowden #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Politiker #illegalerEinsatz #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Journalisten

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04.01.2023 Gesichtserkennung diskriminiert Farbige

Gesichtserkennungsoftware "identifiziert" falsch

Nur "wenige False Positives", also irrtümliche Treffer, findet Gesichtserkennungsoftware inzwischen bei weißen Männern. Mehr Fehler macht die Software bei weißen Frauen, aber bei schwarzen oder braunen Menschen sind die Fehler fast die Regel.

Auch schon die "wenigen False Positives" bei weißen Männern können für die Betroffenen existenzvernichtend sein. aber solche Software flächendeckend gegen die Bevölkerung einzusetzen ist unsinnig, mindestens aber diskriminierend gegenüber den Minderheiten. Deshalb sollte es 2021 ein Gesetz geben, das den Einsatz der Gesichtserkennung landesweit einschränken sollte. Es scheiterte in Louisiana an republikanischen Mehrheiten.

"Ich war noch nie in meinem Leben in Louisiana"

... versicherte der 28-jährige Schwarze Randall Reid, der Ende November in DeKalb County, Georgia, verhaftet, wurde. Der Vorwurf lautete, er hätte Luxushandtaschendiebstähle in Jefferson Parish und Baton Rouge, Louisiana, begangen.

Nach den Gerichtsakten kam es zu dem Haftbefehl, weil er einer von drei Männern sei, die in dieser Woche in weitere Diebstähle von Luxusgeldbörsen verwickelt wäre. Er sei durch Aufnahmen von Videoüberwachungskameras und die Gesichtserkennungsoftware eindeutig identifiziert worden.

Nach 5 Tagen wurde er wieder freigelassen, auch weil der Sheriff von Jefferson Unterschiede, wie ein Leberfleck auf Reids Gesicht bemerkte. Weder das Büro des Sheriffs noch weitere Behörden reagierten auf Presseanfragen zu dem Fall. Wie AP meldet, hat die Polizei in New Orleans erklärt, dass "die Gesichtserkennung nur zur Gewinnung von Hinweisen eingesetzt werden darf" - also nicht als Beweismittel, oder was heißt das genau ?

Mehr dazu bei https://apnews.com/article/technology-louisiana-baton-rouge-new-orleans-crime-50e1ea591aed6cf14d248096958dccc4
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Tags: #Diskriminierung #Gesichtserkennungsoftware #Biometrie #weiße #schwarze #farbige #Männer #Frauen #FalsePositives #Fehler #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datenpannen #Datenskandale #Polizei #Beweismittel

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02.01.2023 Verwaltungsgericht stoppt BKA

PNR für innereuropäische Flüge grundrechtswidrig

Der jahrelange Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung von Flugreisedaten hat einen Efolg gebracht. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass die anlasslose und massenhafte Verarbeitung von Flugpassagierdaten durch das BKA rechtswidrig ist.

Wie Heise.de berichtet, gab die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts den Klagen dagegen statt. Bei innereuropäischen Flügen fehle es an einer grundrechtskonformen Rechtsgrundlage für das BKA. Vor einiger Zeit hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Grundsatzurteil bereits festgestellt, dass die Daten von Passagieren von Flügen innerhalb der EU nur verarbeitet werden dürfen, wenn es Anhaltspunkte für terroristische Bedrohungen auf bestimmten Flugrouten gebe. Eine solche Lage habe das BKA nicht nachweisen können.

Auch bei Flügen aus der EU in einen Drittstaat reicht es als Rechtsgrundlage nicht aus, wenn die Behörden nur wegen der Verfolgung von "normaler Kriminalität" die Informationen sämtlicher Flugpassagiere ohne konkreten Anhaltspunkt mit Fahndungsdatenbanken abgleichen.

Die Kläger, Malte Spitz, Generalsekretär der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), und der frühere EU-Beamte Emilio De Capitani feierten den Urteisspruch als "Erfolg gegen Massenüberwachung". Noch steht nicht fest, ob das BKA gegen das Urteil in Berufung gehen wird.

Behalten wir im Gedächtnis, dass das BKA 2019 rund 105 Millionen Passagierdatensätze "verarbeitet" hat. Die Trefferquote für potenzielle Gefährder lag 2019 bei 0,082 Promille.(Siehe dazu auch https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7357-20200812-vorratsdatenspeicherung-der-flugreisenden-weiter-voellig-unsinnig.htm)

Mehr dazu bei https://blog.fefe.de/?ts=9d527456
und https://www.heise.de/news/Fluggastdaten-Verwaltungsgericht-untersagt-BKA-Himmels-Rasterfahndung-7443833.html
und Flugreisedatenauswertung liefert 99,7% Fehler https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6863-20190427-flugreisedatenauswertung-liefert-997-fehler.htm
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01.01.2023 Roboter schreiben Texte

Wer hat denn diesen Unsinn geschrieben?

Diese Frage stellt man sich beim Stöbern im Internet oft. Seit einiger Zeit sollte man sich auch Gedanken machen, ob der Text von einem Menschen stammt oder eine KI, eine künstliche Intelligenz, am Werk war. Nach der Veröffentlichung des Chatbots ChatGPT Ende November haben bereits über einer Million Menschen sich von dieser Software Geschichten, Witze u.a. schreiben lassen.

Wir müssen also damit rechnen, dass das Internet in der Zukunft mit KI-generierten Texten überflutet wird. Das bedeutet schon wieder einmal das Gegenteil von Nachhaltigkeit, denn die literarisch und politisch völig überflüssigen Texte werden hin- und hergeschickt, ohne dass die Verursacher die CO2 Emisionen zahlen.
Noch schlimmer ist dieser Effekt bei "Spielereien" mit Bilddateien oder Videos (Deep Fake ersetzt Gesichter durch andere)

Die politiisch wichtigere Nachricht ist, dass es kaum eine Möglichkeit gibt, die vom Chatbot von OpenAI erstellten Texte als minderwertig und damit unwichtig zu erkennen. So erscheinen sie nämlich nicht - im Gegenteil.

Markieren - verbieten - oder?

Als Aktion Freiheit statt Angst sind wir natürlich gegen jede Zensur im Internet, aber eine Markierung könnte hilfreich sein, wenn man befürchten muss, dass solche automatisch erzeugten Texte in Massen genutzt werden können, um die öffentliche Meinung in eine Richtung zu beeinflussen. Die Voraussetzung für eine Kennzeichnung ist aber erst einmal, dass man sie als künstlich erzeugt erkennt.

In den Anfängen der automatischen Texterzeugung war es einfach so etwas zu erkennen, aber inzwischen sind die automatisch erzeugten Texte formal besser und in jedem Fall fehlerfreier als vom Menschen geschriebene. Aber auch die Methoden, mit denen Forscher versuchen KI-generierte Text zu erkennen, werden besser. So hilft das Auszählen von häufig vorkommenden Wörtern, wie "the", "it" oder "is". Das Ergebnis ist aber immer nur eine Wahrscheinlichkeit und keine klare 0 oder 1.

Fazit: Systeme zur Erkennung von KI-Sprachmodellen erzeugten Texten müssen selbst KI-Sprachmodelle enthalten, wenn sie die Texte beurteilen möchten. Damit sind die möglichen Kontrolleure genau diejenigen, die z.Zt. auf diesem Gebiet in Führung liegen. Und ChatGPT ist ein Ableger des großen Sprachmodells GPT-3 der von Elon Musk, Microsoft und anderen Konzernen finanzierten Firma OpenAI.

Auf ein weiteres Problem sind wir nicht eingegangen: Außer für "normale Sprache" werden KI Programme auch eingesetzt, um lästigen Standardcode für Softwareprogramme automatisch zu generieren. Wenn sich dort Fehler einschleichen, werden diese eventuell erst im Wirkbetrieb entdeckt, wenn sie sich fatal bemerkbar machen.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/hintergrund/Wie-man-KI-generierte-Texte-erkennen-kann-7434812.html
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29.12.2022 Der digitale Weg zum Reisepass

Für "nur 130$" den Reisepass online verlängern

... das können US Bürger künftig selbst machen. Glücklicherweise sind weder die Gebühren in Deutschland so hoch, noch gibt es bei uns im Neuland eine solche Möglichkeit. Wenn man sich dazu durchringt das digitale Angebot zu nutzen, muss man einige Hürden überwinden und wird bei der Durchführung mit weiteren Problemen zu kämpfen haben.

Nehmen Sie sich Zeit.
  • Das US-Außenministerium erklärt: "Wir bieten die gleichen Bearbeitungszeiten für die Online-Verlängerung an wie für die Verlängerung per Post. Verlängern Sie nicht online, wenn Sie in weniger als sechs Wochen eine internationale Reise antreten."
  • Sie müssen bereits einen Reisepass besitzen. Das trifft nur auf 20% der US Bürger zu.
  • Dieser muss vor mehr als 9 Jahren, aber weniger als 15 Jahren ausgestellt worden sein.
  • Ihr alter Pass darf nicht verloren oder gestohlen worden sein.
  • Sie müssen sich ein MyTravelGov-Konto einrichten, welches dann vom Ministerium innerhalb von 24 Stunden registriert wird.
  • Fotografieren Sie sich oder lassen Sie sich ein Foto machen,
  • ... welches alle Kriterien für ein biometrisches Abbild erfüllt.
  • Laden Sie dieses Foto in Ihrem MyTravelGov-Konto über eine verschlüsselte Verbindung hoch.
  • Anschließend erfolgt die Zahlung über das ebenfalls verschlüsselte Pay.Gov-Portal.
  • Dann beginnt die 6-wöchige Wartezeit ...

Damit ist die Erneuerung von Reisepässen eine von 17 Bundesbehörden, die bisher auf papierbasierte Systeme und Prozesse gesetzt hatte und im vergangenen Jahr durch eine Verfügung von Präsident Biden angewiesen wurden ihre Prozesse zu rationalisieren. Das Weiße Haus spricht den Nutzern sogar eine Garantie aus:

"Die Amerikaner werden ihre Pässe sicher online erneuern können, was ihnen die Wartezeit, den Aufwand und die Kosten erspart, die mit dem Ausdrucken, dem Gang zum Postamt und der Verwendung eines Papierschecks verbunden sind. ... Dieses neue Online-Verfahren wird mit Sicherheit durchgeführt."

Falls nicht, gibt es ja noch den analogen Weg ...

Mehr dazu bei https://www.travelawaits.com/2843672/online-us-passport-renewal-2023/
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Tags: #USA #Passverlängerung #digital #analog #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Bankdaten #Biometrie #Foto #Verhaltensänderung #Polizei #Bundesbehörden #MyTravel #Pay.Gov

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25.12.2022 Bewegungsprofile von Journalisten abgerufen

"Überwachung ist Verfehlung einzelner Mitarbeiter"

... behauptet das chinesische Unternehmen Bytedance zu den Überwachungen durch die TikTok App. Mittels der App waren die Bewegungen mehrerer US-Journalisten und ihrer Angehörigen überwacht worden. So etwas passiert eben, wenn man sich solche (a-) sozialen Netzwerke installiert.

Nachdem Bytedance die Vorfwürfe zurückgewiesen hatte, gesteht man nun ein, das wohl einzelne Mitarbeiter der Firma auf das Bewegungsprofil der Journalisten zugegriffen hätten. Was geht es die App überhaupt an, von welchem Ort der Erde ich meine schwachsinnigen Videos ins Netz stelle? Für die Berechtigung "Standort" gibt es absolut keine Zweckbindung und damit nach DSGVO auch kein Recht diese von meinem Gerät zu erfragen!

Hintergrund der Abfragen soll wohl der Versuch gewesen sein, festzustellen, ob sich die Journalisten mit Bytedance-Mitarbeitern getroffen haben. Das ginge aber nur, wenn dem Konzern oder zumindest den "geheimdienstlich tätigen Mitarbeitern" auch der Aufenthaltsort aller Bytedance-Mitarbeiter (automatisch) bekannt war. Bedeutet das, dass alle Bytedance-Mitarbeiter ihren Standort sowieso ständig an das Unternehmen verraten müssen?

Ansonsten geht in den USA die Diskussion weiter, ob man TikTok nicht wegen seiner "chinesischen Herkunft" und der "nationale Sicherheit der USA" verbieten solle. In 19 Bundesstaaten der USA ist die TikTok-App auf Diensthandys von Beamten bereits verboten oder blockiert.
Wir fragen nicht wann die anderen Bundesstaaten folgen, sondern wann das auch für die andern Apps gilt, die ständig unsere Daten für ihre illegalen Zwecke nutzen.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Tiktok-ueberwacht-Journalisten-per-App-7441812.html
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Tags: #TikTok #Verbot #USA #Journalisten #Standort #Verfolgung #Datenkraken #aSozialeNetzwerke #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz #Datenskandale #Datensicherheit #Überwachung #DataMining #Privatsphäre #Verhaltensänderung #Manipulation #Algorithmen #GAFAM #Big5

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22.12.2022 Fünf Tipps zur Handynutzung

Besser das Handy richtig ausschalten

Gleich 5 gute Gründe hat Utopia.de aufgelistet, warum es nicht reicht in den Flugmodus zu gehen, wenn man Ruhe vor seinem Handy haben möchte. Über viele Gefahren haben wir in den letzten Jahren bereits berichtet.

Ups, die Liste wird ja immer länger, aber es gibt neben der Gefahr der Überwachung durch staatliche Stellen und große Wirtschaftsunternehmen weitere Gründe, warum es besser ist, ein Handy auszuschalten, wenn es nicht gebraucht wird. Hier die Punkte, die Utopia.de eingehend erklärt:

  • Handy ausschalten, weil es nachhaltiger ist (und Strom spart)
  • Smartphone abschalten, weil es sicherer ist (wie in den vielen Beispielen oben bereits beschrieben)
  • Handy ausschalten, weil es angenehmer ist
  • Smartphone ausmachen wegen der Strahlung (wie z.B. hier beschrieben Entwicklung des Mobilfunks - quo vadis?)
  • Handy zum Laden ausschalten, weil es dann gleichmäßiger lädt

Wenn wir bedenken, dass inzwischen 10% des weltweit erzeugten Stroms für elektronische Geräte verbraucht wird, ist es wichtig über die vielen Ladezyklen von Handys und die oft in den Steckdosen vergessenen Ladegeräte nachzudenken.

In unseren Diskussionen bei Alex TV, dem Offenen Kanal Berlin, haben wir in drei Sendungen mit den Möglichkeiten und Gefahren von sogenannten Smartphones beschäftigt - an denen nichts wirklich "smart" ist: Das Handy - dein unbekannter Begleiter.

Mehr dazu bei https://utopia.de/ratgeber/handy-abschalten-gute-gruende-ofter-aus/
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21.12.2022 Der digitale Renminbi

Passt eine Digitalwährung nach China?

Danke an unsere Leserin für den Hinweis auf den unten verlinkten Artikel bei Heise.de, den hätten wir in unseren gestrigen Artikel über den digitalen Dollar einbauen können. Richtig ist auch der Hinweis, dass die USA mit ihren "Tests" ganz schön spät dran sind im Vergleich zu anderen Ländern.

Welches Verhältnis hat die KP Chinas zu digitalem Geld?

Heise.de schreibt sehr richtig: Eine undurchsichtige libertäre Krypto-Wirtschaft ist das Letzte, was die Kommunistische Partei derzeit gebrauchen kann.

Das gilt sicher nicht nur "derzeit" sondern generell, denn eine Partei- und Staatsführung, die über die Geldflüsse und -vorräte auf Schätzungen angewiesen wäre, passt überhaupt nicht ins Bild einer gesteuerten Wirtschaft.

In den letzten Jahren haben sich in China auch durch den wirklich flächendeckenden Ausbau des Internets zumindest für 98% der Bevölkerung digitale Zahlungsmethoden weitgehend durchgesetzt. In China gibt es mehr Handyverträge als Einwohner und fast alle haben die Alltags-Apps WeChat Pay und Alipay der beiden großen Digitalkonzerne Tencent und Alibaba in Gebrauch. Das Bezahlen mit dem Handy hat sich bei 87,3 Prozent der Handy-Nutzer durchgesetzt. In Deutschland liegt dieser Anteil gerade mal bei 19 Prozent.

Um diese Geldflüsse zu kontrollieren und zu steuern, ist es logisch, dass die Regierung es unterstützt, dass Chinas Zentralbank, die People's Bank of China einen digitalen Renminbi (e-CNY) einführen will. Auch ist dieser Schritt eine logische Folge nach dem recht striktem Vorgehen gegen das Schürfen von fremden Kryptowährungen. Einerseits folgt dies aus der Angst über Kontrollverlust, zum anderen hat das Mining von Kryptogeld in China derart überhand genommen, dass zeitweise achtzig Prozent aller Bitcoins weltweit in China geschürft wurden. Der hohe Energieverbrauch von mit Kohlestrom befeuerten Serverfarmen widerspricht den Klimazielen des Landes.

Eine digitale Währung, die von einer Zentralbank herausgegeben wird ist lediglich ein digitales Abbild der physischen Form von Banknoten und Münzen, deren Wert sich aber auf die reale Währung bezieht. Eine Blockchain zur Verwaltung der Transaktionen und erst recht das Mining sind bei einer zentralisierten Digitalwährung nicht notwendig. Damit steht ihr Wert allerdings im Endergebnis genauso in Frage wie alle Papierwährungen und kann nur - aber immerhin - an der Wirtschaftskraft des Landes bewertet werden.

Wie geht es weiter?

Seit 2014 experimentiert Chinas Zentralbank mit einer digitalen Version des Renminbi und inzwischen sind auch die Apps der gängigen Bezahlvorgänge von Alibaba und Tencent so weiter entwickelt worden, dass die den digitalen Renminbi integrieren können. Interessant wird es nun in wie weit diese - und eventuell andere - Apps bei Bezahlvorgängen außerhalb Chinas genutzt werden. Hier wird entscheidend sein, wie groß das Vertrauen in die chinesische Währung im Vergleich zum US Dollar weltweit ist. Einen Ausblick auf den derzeitigen Stand und die Möglichkeiten gibt Heise.de im 2. Teil des Artikels https://www.heise.de/tp/features/Waehrung-China-gegen-Krypto-fuer-den-digitalen-Renminbi-7321809.html?seite=2

Mehr dazu bei https://www.heise.de/tp/features/Waehrung-China-gegen-Krypto-fuer-den-digitalen-Renminbi-7321809.html
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20.12.2022 US Banken vor Test mit digitalem Dollar

Verwendung und Nutzen im Dunkeln

Nach dem digitalem Naira in Nigeria und den Ankündigungen Chinas eine Digitalwährung einzuführen, haben nun auch verschiedene US Banken einen 12-Wochen Test mit einem digitalen Dollar beschlossen. An dem Projekt beteiligt sind Citigroup, Mastercard, Wells Fargo und andere.

Zur Beruhigung der Kunden stellte der Leiter des Projekts, das Innovation Center der New Yorker Fed dazu fest: "Das Projekt, das als reguliertes Haftungsnetzwerk bezeichnet wird, wird in einer Testumgebung durchgeführt und verwendet simulierte Daten."

Was soll der Test zeigen?

Natürlich geht es wieder mal um "Beschleunigung" - als wenn der Gipfel der Beschleunigung, der Hochfrequenzhandel nicht gerade das absolute Übel der Unsicherheit im Bankenhandel ist.

TheStreet beschreibt die Ziele des Experiments so: Konkret werden diese Banken und die New York Fed versuchen, die Auswirkungen von digitalen Dollar-Token zu quantifizieren. Insbesondere, wie ihre Präsenz "in einer gemeinsamen Datenbank dazu beitragen kann, Zahlungen zu beschleunigen."

Auch Reuter stellte fest, dass die Leiterin der New Yorker Federal Reserve, Michelle Neal, eine Gelegenheit sah, "einen digitalen Dollar der Zentralbank zu nutzen, um die Abwicklungszeit auf den Währungsmärkten zu beschleunigen." Schließlich kam heute (15.12.22) die Ankündigung ohne einen Zeitplan für den Betrieb des Experiments.

Wenn auch alle von Beschleunigung der Transaktionen sprechen, geht es wohl mehr um die "Präsenz in einer gemeinsamen Datenbank" - also dem Nebeneinander von "echtem Geld" und den "digitalen Dollar-Token" und den Auswirkungen auf das so wichtige Vertrauen der Anleger.

Ob man sich vor 50 Jahren auch ähnliche Gedanken gemacht hat, als plötzlich die Goldbindung des Dollar aufgehoben wurde? Wir sind auf jeden Fall gespannt, ob es nach dem Test eine belastbare Auswertung geben wird oder nur die "Innovation" bejubelt wird ...

Mehr dazu bei https://watcher.guru/news/global-banks-partner-with-new-york-fed-for-12-week-digital-dollar-pilot

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12.12.2022 "Empfehlungsalgorithmen machen süchtig"

KI kann uns steuern und manipulieren

"Empfehlungsalgorithmen" sind die Basis für Streaming-, Shoppingplattformen, soziale Netzwerke u.v.m im Internet. Mit wirklicher Intelligenz haben diese angeblichen KI-Werkzeuge auch wenig zu tun. Im wesentlichen sind sie tätig, um unsere Interessen, Vorlieben und Abneigungen zu klassifizieren und für ihre Zwecke auszunutzen. Dieser Nutzen ist (leider) nur monitär. Sie werden also alles versuchen, uns zu einem "weiter so" zu bewegen, damit wir mehr Geld auf dieser oder jener Plattform ausgeben.

Natürlich wäre und sind solche Algorithmen auch über den monitären Zweck hinaus ausnutzbar. Sie können uns auch politisch in eine Richtung manipulieren. Aus den Kosten für solche Plattformen ergibt sich in unserem kapitalistischen System von selbst, dass dies stets eine rechte Richtung sein wird.

Science.orf.at zitiert einen der bekanntesten KI-Forscher weltweit, den Informatiker Stuart Russell: "Diese Algorithmen hätten mehr Kontrolle über die menschliche Wahrnehmung und das Denken als jeder Diktator es je hatte."

Diese Aussage belegt er mit dem Argument, dass Algorithmen uns in Schubladen stecken müssen, wenn sie uns klassifizieren. Das geht am besten und sichersten, wenn sie uns "in die jeweilige extreme Ecke einer Schublade" bringen. Das ist nach Russells Meinung mehr als Menschen in eine Filterblase zu stecken: "Es geht darum, Menschen zu verändern, politisch und in Fragen ihrer Einstellungen in eine Richtung zu bewegen. Der Algorithmus will nur, dass Sie berechenbarer werden."

Dazu verwendet der Algorithmus Verstärkungslernen und die Menschen sind glücklich, weil sich ihre Vorlieben oder Befürchtungen verstärken. Damit können Algorithmen wie Drogen unser Urteilsvermögen verändern.

Stuart Russell bedauert, dass es zu den gesellschaftlichen Folgen der Interaktion von KI Programmen auf Gruppen von Menschen keine (wirtschaftlich unabhängige) grundlegende Forschung gibt, die es erlauben würde solche Effekte einzuschätzen.

Mehr dazu bei https://science.orf.at/stories/3216369/
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07.12.2022 Der große Browser-Test

Datensendeverhalten verschiedenster Web-Browser

Auf dem Kuketz Blog gibt es aktuell eine Artikelserie unter dem Titel "Browser-Check". Dazu wurden verschiedene Browser auf ihr Datensendeverhalten überprüft. Mit Hilfe eines zwischengeschalteten "Intercepting-Proxys" wird geprüft, welche Daten die Browser "nach Hause" übermitteln und welche Daten sie sonstwo speichern.

Es wurden die verschiedensten Browser auf allen möglichen Gerätetypen untersucht und alle Verletzungen der Privatsphäre unter https://privacytests.org/ akribisch aufgeschrieben. Dort sind auch die einzelnen Tests und ihr jeweiliger Zweck erklärt. Eine Übersicht stellt auf diesen Seiten die Ergebnisse der Untersuchungen nach Betriebssystemen sortiert dar. Ein rotes Kreuz markiert ein negatives Ergebnis des Test, ein grünes Häkchen gibt Entwarnung. Die untersuchten Browser waren (auf Desktop Geräten):

brave 1.45     
chrome 107.0     
edge 107.0     
firefox 107.0     
librewolf 107.0-1     
opera 93.0     
safari 16.1     
tor 11.5     
ungoogled 107.0     
vivaldi 5.5

Das Ergebnis im Überblick: Chrome, Edge, Opera und Vivaldi haben viele "rote Kreuze". Brave, Firefox, Librewolf, Safari (in einigen Bereichen negativ) und Tor schneiden gut ab.

Interessant ist ein Vergleich über die verschiedenen Geräteplattformen. Hier schneiden die Browser in ihrer iOS Version viel besser ab als unter Android. Fazit ist jedenfalls, dass man für jedes Gerät/Betriebssystem einen akzeptablen Browser finden kann.

Viel Spaß beim Lesen der Tests und beim anschließenden Probieren mit einem Browser der eigenen Wahl - der dann möglichst viele "grüne Häkchen" haben sollte ...

Mehr dazu bei https://www.kuketz-blog.de/brave-datensendeverhalten-desktop-version-browser-check-teil1/
und https://privacytests.org/
und für iOS https://privacytests.org/ios.html
und für Android https://privacytests.org/android.html
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06.12.2022 Zwangsdigitalisierung ohne Ende

Erben ohne Handy geht nicht - nicht erben wollen auch nicht

Zum x-ten Mal (x größer 5) sind wir gestern über einen Fall von Zwangsdigitalisierung gestolpert. Einem Menschen wird es unmöglich gemacht, ohne "Internet" einen Termin bei einem Berliner Amtsgericht zu erhalten. Damit wird die Erfahrung aus Corona-Zeiten, wo es schon schwierig aber immerhin noch möglich war, einen Impftermin über Doctorlib ohne Internet über Telefon zu buchen.

Die Geschichte, kurz erzählt, geht so:

  • Das Sozialamt macht einem Behinderten Druck einen Erbschein oder einen Nachweis über die Ablehnung eines Erbes vorzuweisen, sonst würden sie seine Leistung kürzen/einstellen.
  • Bei seinem Anruf beim Amtsgericht wird ihm gesagt, dass er einen Termin dort nur über das Internet buchen könne.
  • Seine Beteuerung und die Bestätigung durch eine Sozialarbeiterin, dass er weder über ein Handy/Smartphone noch über Internet verfüge, helfen nichts.
  • Die Sozialarbeiterin versucht für ihn die Buchung vorzunehmen, es scheitert, weil er (natürlich) auch keine Mailadresse besitzt.
  • Erst mit der Eingabe einer fremden E-Mail-Adresse ist der Abschluss der Terminbuchung möglich.
  • Dieser Vorgang ist aber noch lange keine Terminbestätigung. Heute folgte die elektronische Antwort, die dazu auffordert, den angehängten "Vordruck zur Terminvorbereitung - Ausschlußerklärung" auszufüllen und einzusenden. Erst danach würde ihm elektronisch ein Terminvorschlag unterbreitet.

Datenschutzmäßig ist der ganze Vorgang bereits eine Katastrophe für seine Privatsphäre. Selbst wenn seine Sozialarbeiterin ihm den "Vordruck" nun in Papierform übergibt und er seine Daten dann selbst eingibt und in den Briefkasten des Amtsgerichts steckt, bleibt es fraglich, ob die nächste Mail vom Amtsgericht - hoffentlich mit dem dringend benötgten Termin - nicht schützenswerte persönliche Daten enthält, die dann mangels eigener Mailadresse wieder in fremde Hände gelangen.

Die Geschichte wird sicher spannend weitergehen ...

Warum ist es für angeblich "digitalisierte Verwaltungen" so schwer, in wenigen Fällen Ausnahmen zu machen, wenn Menschen aus gesundheitlichen oder finanziellen Gründen nur Post und Telefon nutzen können oder wollen. So viel Freiheit in der Gestaltung seines Lebens solte Allen zustehen.

Auch bei der eigentlich bis Oktober diesen Jahres befristeten Grundsteuererklärung bestand der Zwang zur Nutzung des Internets über Elster. Das Ergebnis war, dass nur knapp 30% eine Erklärung abgegeben haben und nun "in Ausnahmefällen" auch die Papierform wieder möglich ist und die Frist verlängert werden musste.

Mehr in unseren anderen Artikeln über Zwangsdigitalisierung https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/zwangsdigitalisierung.htm
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Tags: #Zwangsdigitalisierung #Erbschein #Ausschließung #Antrag #Handy #Smartphone #Email #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Datenskandale #Soziales #Gleichberechtigung #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #HartzIV #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre

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01.12.2022 Gesichtserkennung als gefährliches Gesellschaftsspiel

Was suchen die Leute bei PimEyes?

Männer suchen die Gesichter von Frauen, die sie "heiß" finden, andere suchen ihre "persönlichen Doppelgänger", so die Erkenntnis der Autoren des verlinkten Artikels von Netzpolitik.org.

Spätestens bei der Suche nach dem eigenen Doppelgänger hat man bereits verloren, weil man dafür das eigenen Bild hochgeladen hat. Damit wächst der Vorrat für die Gesichtserkennung täglich - und es sind bereits viele Hundert Millionen.

Die biometrischen Fotos für Ausweis und Pass, gegen die wir seit mehr als 10 Jahren protestieren und die der EuGH leider für rechtens hält, waren der Einstieg in die Gesichtserkennung. Nun ist auch das ein lukratives Privatgeschäft. Die Gefahren sind:

  • Meine Privatsphäre und meine Anonymität sind dahin.
  • Der/die Gesuchte kann jede/r sein, dessen Foto Ähnlichkeiten aufweist und von den einschlägigen Programmen aufgelistet wird.
  • War eine Verwechselung bisher ein "kleiner Irrtum", muss nun der Verwechselte seine Unschuld beweisen. Eine Umkehrung der Unschuldsvermutung durch massenhafte False-Positives.
  • Menschen in autoritären Regimen können über ihr Gesicht identifiziert werden, wenn sie öffentlich in Erscheinung treten.
  • Menschen, die ihren Beruf geheim halten wollen oder müssen, wie z.B. SexarbeiterInnen, erleiden Nachteile, wenn sie über die Gesichtserkennung identifiziert werden.

Da wir die Zeit nicht zurückdrehen können, müssen wir mit diesen fragwürdigen Angeboten leben. Es stellt sich also die Frage: Wie kann man diesen Markt regulieren und welche Regierung hat überhaupt ein Interesse daran?

Es würde an der Zeit sein, bei solchen Angeboten zu prüfen, ob sie für alle vorhandenen Fotos wirklich das Einverständnis des Besitzers vorzuliegen haben. Eine Sisyphus-Arbeit ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/we-fight-for-your-digital-rights-die-erfassen-milliarden-gesichter-biometrisch-ohne-jede-zustimmung/
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Tags: #Gesichtserkennung #PimEyes #Biometrie #Fingerabdruck #ElektronischerPersonalausweis #ElektronischerPass #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Anonymisierung #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Gender #Diskriminierung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung
Erstellt: 2022-12-01 09:27:47

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29.11.2022 Millionen WhatsApp Nutzerdaten zum Verkauf

Eigentlich sind es sogar Hunderte von Millionen ...

Das ist natürlich wieder einmal eine gewaltige Unterteibung, denn in Wirklichkeit stehen in einem beliebten Hacker-Forum aktuell die WhatsApp-Daten von knapp einer halben Milliarde Nutzern aus 84 Staaten zum Verkauf und darunter sind auch sechs Millionen Deutsche.

Dass Facebook/Meta mit seiner Datenkrake WhatsApp die Daten nicht nur seiner Nutzer, sondern alle Kontakteinträge im Handy abgreift, wissen wir seit langer Zeit. Trotzdem gibt es noch Millionen Menschen, denen die Möglichkeit eines Identitätsdiebstahls scheinbar egal ist.

Die betroffenen 6 Millionen Deutsche müssen jederzeit nun damit rechnen, dass sie auf sie zugeschnittene Phishing Mails bekommen oder sie direkt zur Kasse gebeten werden, weil ihre Daten von Fremden bereits genutzt wurden.

Was soll man den Menschen eigentlich noch empfehlen? Wir haben oft genug auf diesen Datenklau aufmerksam gemacht und wir haben auch Alternativen zu den gefährlichen Internetkonzernen beschrieben - es hilft nichts, manche werden erst durch Schaden klug ...

Mehr dazu bei https://www.focus.de/digital/in-beliebtem-hacker-forum-hacker-verkauft-whatsapp-daten-im-internet-auch-6-millionen-deutsche-nutzer-sind-betroffen_id_180401170.html
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Tags: #Hacking #Datenkraken #Meta #Zuckerberg #Facebook #Alfabet #Google #illegal #DSGVO #EU #asozialeNetzwerke #Verhaltensänderung #USA #Nichtnutzer #Meinungsfreiheit #Verbraucherdatenschutz #Datenskandale #Datensicherheit #Überwachung #DataMining #Privatsphäre #Verhaltensänderung

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28.11.2022 Erklärung für Digitale Grundrechte
"Schöne Worte, kaum Verpflichtung"

... schreibt netzpoltik.org über den lange erwarteten Abschluß der Verhandlungen über die "europäische Erklärung digitaler Grundrechte". Nun müssten aus den "schönen Worten" Taten folgen und dazu sind die Formulierungen vielleicht gut gemeint aber butterweich.

So werden zwar bei der "digitalen Transformation" gleiche Bedingungen für Alle, auch Ältere und Menschen auf dem Lande gefordert - ohne dass dadurch die Funklöcher verschwinden oder die digitalen Zwangs-"angebote", wie die elektronische Patientenakte, das eRezept u.ä. benutzerfreundlicher oder überhaupt benutzbar werden.

Für den Bereich der Digitalisierung im Arbeitsleben berichtet netzpolitik.org: Die Erklärung spricht sich außerdem für „faire, gerechte, gesunde und sichere Arbeitsbedingungen und einen angemessenen Schutz“ am Arbeitsplatz aus. Darunter fallen auch das Recht auf Diskonnektivität, das Recht auf Privatsphäre und ein Schutz vor unrechtmäßiger Überwachung am Arbeitsplatz. Ein ausdrückliches Bekenntnis zum Verbot von Überwachung bei der Arbeit bleibt jedoch aus.

Auch in Bezug auf die Big5, die großen US Internetkonzerne, bleibt die Erklärung wage. Die Frage, wie sich große Tech-Unternehmen wie Google, Meta und Netflix finanziell an der europäischen Netzwerkinfrastruktur beteiligen, bleibt offen. Denkbar wäre eine Digitalsteuer, um deren Gewinne in der EU abzuschöpfen. Problematisch wäre eine juristisch korrekte Abgrenzung zu anderen oder zu kleineren Unternehmen. Schnell kann man hier den Grundsatz der Netzneutralität beschädigen.

Vollends wage bleibt man bei dem "magischen Thema" der "künstlichen Intelligenz", die "als Werkzeug den Menschen dienen [soll], mit dem letztendlichen Ziel, das menschliche Wohlergehen zu steigern“. Dafür soll KI so reguliert werden, dass sie "ethisch" und "menschenzentriert" und "vertrauenswürdig" daher kommt. Die EU plant dazu den AI Act, eine Verordnung über Künstliche Intelligenz, die konkrete Auflagen für Hersteller:innen und Nutzer:innen von KI-Anwendungen festzurren soll.

Wenigstens wendet sich die Erklärung recht eindeutig gegen "allgemeines Monitoring und gezielte Werbung". Aber auch die dort genutzten Formulierungen lassen vieles offen. So ist eine Klarnamenspflicht, die die Anonymität im Netz gefährden könnte damit ebenso möglich, wie die von uns bereits vielfach kritisierte EU-Chatkontrolle.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/erklaerung-fuer-digitale-grundrechte-schoene-worte-kaum-verpflichtung/#netzpolitik-pw
und die "Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen für die digitale Dekade" https://netzpolitik.org/2022/erklaerung-fuer-digitale-grundrechte-schoene-worte-kaum-verpflichtung/#Declaration_on_digital_rights_Volltext
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26.11.2022 Deep Fake ersetzt Gesichter durch andere

Ungewollt im Porno muss verboten werden

Jahrelang haben wir gegen Gesichtserkennung protestiert, nun geht die Technik einen Schritt weiter. Die aufgenommenen und analysierten Gesichter können in Bilder und sogar in Videos genutzt werden - und dem Normalbürger wird es nicht gelingen diese Fälschung zu erkennen.

Während in den ersten Jahren solcher Software dafür spezielle Kenntnisse und Übung notwendig war, gibt es nun für Handy-Nutzer einfache Apps. Damit kann man nach Auswahl eines Gesichts dafür sorgen, dass in Bildern oder Videos ein anderes Gesicht durch dieses ersetzt wird. Dabei bleibt das Gesicht nicht starr entsprechend dem Ausgangsbild.

Wie bei der Gesichtserkennung werden die Charakteristika analysiert und das Gesicht auf dem Ziel wird entsprechend verändert. Das ist viel mehr als ein "Ausschneiden" und "Draufkleben".

Ungewollt nackt im Netz

Nun können Menschen mit überall verfügbaren Apps das Leben anderer mit einigen Klicks vernichten oder zumindest bedrohen. Einige dieser Apps werben sogar mit dem Hinweis, dass man Gesichter in Pornos austauschen könnte. Dagegen will die gemeinnützige Organisation HateAid als Initiatorin der Petition "Porno-Manipulation jetzt stoppen" vorgehen. Dort heißt es: "Jede Person muss selbstbestimmt über ihren eigenen Körper und ihre Intimität entscheiden können."

Netzpolitik.org schreibt: Die Petition richtet sich an Digitalminister Volker Wissing (FDP). Er soll demnach verhindern, dass "App-Anbieter ungewollte Manipulationen von Nacktaufnahmen anbieten und anpreisen" und sich dafür einsetzen, dass "App-Stores keine Apps mehr anbieten, die die ungewollte Manipulation von Nacktbildern ermöglichen".

Zu den UnterzeichnerInnen gehören bereits die Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der Jusos, Jessica Rosenthal, die Bundestagsabgeordnete und Bundesvorsitzende der Frauen-Union, Annette Widmann-Mauz (CDU), sowie die EU-Abgeordnete Alexandra Geese (Grüne).

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/face-swap-petition-gegen-deepfake-pornos-gestartet/
und zur Petition bei https://hateaid.org/petition/porno-manipulation/
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09.11.2022 Wer braucht eigentlich TikTok?
Den (a-) sozialen Quatsch auf die Spitze getrieben

Schon seit Aufkommen der (a-) sozialen Medien haben wir uns nach dem Sinn solcher Kommunikation gefragt. Sicher, es gibt den Wunsch nach Austausch von Mitteilungen - also brauchen wir einen Messenger.

Es sollte dort die Möglichkeit geben "Freunde" zu finden und zu kategorisieren und auch die Möglichkeit die eigene Meinung mit allen zu teilen. Als Datenschützer sollten diese Möglichkeiten die Privatsphäre des Einzelnen bewahren. Die Forderungen sind also Kommunikation 1:1, 1:n und 1:alle/öffentlich und Anonymität für den Einzelnen.

Das ist nicht schwer zu programmieren, bei großen Teilnehmerzahlen allerdings ein Kostenproblem, wenn der Dienst bezahlbar bleiben soll. Dabei ist die "Bezahlung" durch Werbung eine der schlechteren Möglichkeiten.

Wenn wir über Bezahlen reden, dann sollten wir als Umweltschützer auch daran denken, dass kein Bit umsonst um die Welt fliegt, der Stromverbrauch der weltweiten IT beträgt 10% der in Strom umgewandelten Energie auf der Erde. Darüber sollte man nachdenken, bevor man Katzenvideos u.ä. teilt.

TikTok

Damit sind wir endlich beim Thema, denn Katzenvideos, tanzende oder hinfallenden Menschen u.ä. sind die hervorragenden Inhalte des (a-) sozialen Netzwerks TikTok. Natürlich kann man den Unsinn noch steigern und sich zermahlene Tassen und Teller als Kokainersatz durch die Nase ziehen oder von einem Gebäude springen, aber das sind dann bereits Fälle für die Psychatrie. Weitere absolut irre Beispiele erzählt der verlinkte Artikel.

Wir haben bereits den Sinn von Instagram - also das Posten von (fast nur) Fotos nicht verstanden. Ein Foto von 1-2MB ist verglichen mit einem Filmchen von 10-20MB oder mehr auf jeden Fall ein 10-mal größerer Unsinn. Der millionenfach größere Unsinn ist auf jeden Fall diesen Unsinn mit allen Menschen auf der Erde teilen zu wollen, anstatt wenigen wirklichen Freunden mal so etwas zuzuschicken.

Hinzu kommt bei den (a-) sozialen Netzwerken, dass diese, bzw. ihre Besitzer eigene Interessen verfolgen. Da ist zuerst das übliche Gewinnstreben und der Wunsch "der Größte" zu sein, so dass sich die Jahresumsätze schnell in den Hunderten von Milliarden bewegen und darüber hinaus die "hidden agenda" die eigenen politischen Ansichten weltweit durchzusetzen. Wir müssen nicht über die politischen Ansichten eines Mark Zuckerberg spekulieren, es reicht, dass wir bei Elon Musk sehen, dass solche dort vorhanden sind, wenn er 44 Milliarden $ investiert, um Twitter zu kaufen, dessen Jahreseinnahmen noch nicht einmal die Zinsen für diesen Kauf decken werden.

Bei TikTok können wir sicher sein, dass seine chinesischen Besitzer mit der Rückendeckung der chinesischen Regierung handeln, wenn sie solche Investitionen abnicken. Scheinbar sind sie bei 58 Milliarden US-Dollar Umsatz im Jahr, größtenteils durch Werbung erzielt, geschäftlich gesehen auch nicht falsch investiert. Erreicht wird dies nur durch ein "Süchtigmachen" - jedes angesehene Video muss durch den nächsten Beitrag noch getoppt werden. Meine Aktivitäten auf TikTok werden, wie bei allen (a-) sozialen Netzwerken vermerkt, daneben auch, woher ich komme, welche politische Einstellung ich habe, welche Menschen ich attraktiv finde, welche Musik ich höre, ob ich ein Auto besitze, ...

Das alles ist noch keine politische Einflussnahme, die man besonders in den USA gerade dem chinesischen TikTok vorwarf. Was man jedoch nachweisen kann, ist, dass die in vielen Ländern zumindest in der EU von TikTok geforderte Kennzeichnung von bezahlten poltischen "Beiträgen" nicht funktioniert hat. Während das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bisher keinen Fall von aktiver Wahlbeeinflussung auf TikTok kennt, so wurden bei den kürzlichen Parlamentswahlen in Kenia durch die Mozilla-Foundation auf TikTok mehr als 130 Videos gefunden, die Fake-News verbreitet haben. Diese wurden insgesamt mehr als vier Millionen mal angesehen.

Die Algorithmen, die dem Nutzer die für ihn passende Auswahl an Beiträgen präsentieren wirken natürlich nicht nur in Richtung seines Spaßerlebnisses, sondern beeinflussen ihn auch politisch. So ist der Weg von einem Video mit einer stolpernen Mädchen bis zu einem offen frauenfeindlichen Beitrag für den Algotithmus vielleicht "logisch", vielleicht auch nur ein "Test", um die Reaktion darauf weiter zu verarbeiten.

Welche Möglichkeiten zur Berechnung des Wählerverhaltens und der Manipulation (a-) soziale Netzwerke haben, konnten wir im Cambridge Analytics Skandal zur US Wahl sehen.

Mehr dazu bei https://krautreporter.de/4631-wieso-tiktok-mehr-als-nur-quatsch-ist-verstandlich-erklart
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08.11.2022 Auch illegal Gespeichertes löschen lassen

Ein Facebook Service für "Nicht-Nutzer"

Warum muss ich etwas dafür tun, damit illegal Gespeichertes gelöscht wird? Das Speichern war doch schon illegal!

Trotzdem Dank an den anonymen Tippgeber, der dem englischsprachigen Magazin Business Insider über ein Tool berichtet hat, welches Facebook/Meta seinen Nicht-Kunden anbietet, um ihre vom Unternehmen gespeicherten Daten löschen zu lassen. Ja, so ist es wirklich, extra an die 3-4 Milliarden Menschen auf der Erde, die keinen Facebook Account haben, hat das Unternehmen gedacht.

Welches Recht hat Facebook an Daten von Nicht-Facebook-Nutzern?

Es gibt ja immer noch Menschen, die meinen, Facebook würde nur mit den Daten seiner eigenen Nutzer handeln. Doch Facebook sammelt in den Adressbüchern seiner Nutzer auch alle Telefon- und E-Mail-Daten, die sich dort angesammelt haben. Deshalb beschäftigt auch netzpolitik.org die Frage, welche Daten Facebook über Nicht-Nutzer:innen speichert und auf welcher Rechtsgrundlage dies geschieht. Diese Frage beschäftigt die Öffentlichkeit seit mehr als einem Jahrzehnt. Auch Mark Zuckerberg wollte auf diese Frage bei einer Kongress-Anhörung zum Cambridge-Analytica-Skandal im Jahr 2018 keine konkreten Angaben machen.

Um scheinbar aus diesem Dunstkreis des Illegalen herauszukommen, hat Facebook nun scheinbar seit Mai 2022 ein Tool geschaffen, mit dem Nicht-Nutzer erfahren können, welche Daten Facebook über sie hat - damit steht für Facebook dann auch wirklich fest, dass die Daten zur Person XY gehören - und die Nicht-Nutzer können dann verlangen, dass diese Daten gelöscht werden - womit sie juristisch einen Deal (Vertrag?) mit Facebook eingehen, der wiederum die vorher illegale Speicherung fast legitimiert.

Wo ist das Tool?

Gut versteckt! Netzpolitik.org beschreibt es so: Im unübersichtlichen Hilfe-Menü von Facebook findet sich inmitten einer langen Textwüste der Satz „Klicke hier, wenn du eine Frage zu den Rechten hast, die dir möglicherweise zustehen.“ Wohl gemerkt - "möglicherweise" ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/versteckte-option-bei-facebook-nicht-nutzerinnen-koennen-jetzt-ihre-kontaktdaten-loeschen-lassen/
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