#verbraucherdatenschutz

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08.11.2022 Auch illegal Gespeichertes löschen lassen

Ein Facebook Service für "Nicht-Nutzer"

Warum muss ich etwas dafür tun, damit illegal Gespeichertes gelöscht wird? Das Speichern war doch schon illegal!

Trotzdem Dank an den anonymen Tippgeber, der dem englischsprachigen Magazin Business Insider über ein Tool berichtet hat, welches Facebook/Meta seinen Nicht-Kunden anbietet, um ihre vom Unternehmen gespeicherten Daten löschen zu lassen. Ja, so ist es wirklich, extra an die 3-4 Milliarden Menschen auf der Erde, die keinen Facebook Account haben, hat das Unternehmen gedacht.

Welches Recht hat Facebook an Daten von Nicht-Facebook-Nutzern?

Es gibt ja immer noch Menschen, die meinen, Facebook würde nur mit den Daten seiner eigenen Nutzer handeln. Doch Facebook sammelt in den Adressbüchern seiner Nutzer auch alle Telefon- und E-Mail-Daten, die sich dort angesammelt haben. Deshalb beschäftigt auch netzpolitik.org die Frage, welche Daten Facebook über Nicht-Nutzer:innen speichert und auf welcher Rechtsgrundlage dies geschieht. Diese Frage beschäftigt die Öffentlichkeit seit mehr als einem Jahrzehnt. Auch Mark Zuckerberg wollte auf diese Frage bei einer Kongress-Anhörung zum Cambridge-Analytica-Skandal im Jahr 2018 keine konkreten Angaben machen.

Um scheinbar aus diesem Dunstkreis des Illegalen herauszukommen, hat Facebook nun scheinbar seit Mai 2022 ein Tool geschaffen, mit dem Nicht-Nutzer erfahren können, welche Daten Facebook über sie hat - damit steht für Facebook dann auch wirklich fest, dass die Daten zur Person XY gehören - und die Nicht-Nutzer können dann verlangen, dass diese Daten gelöscht werden - womit sie juristisch einen Deal (Vertrag?) mit Facebook eingehen, der wiederum die vorher illegale Speicherung fast legitimiert.

Wo ist das Tool?

Gut versteckt! Netzpolitik.org beschreibt es so: Im unübersichtlichen Hilfe-Menü von Facebook findet sich inmitten einer langen Textwüste der Satz „Klicke hier, wenn du eine Frage zu den Rechten hast, die dir möglicherweise zustehen.“ Wohl gemerkt - "möglicherweise" ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/versteckte-option-bei-facebook-nicht-nutzerinnen-koennen-jetzt-ihre-kontaktdaten-loeschen-lassen/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3qH
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8204-20221108-auch-illegal-gespeichertes-loeschen-lassen.htm
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Tags: #Datenkraken #Meta #Zuckerberg #Facebook #Alfabet #Google #illegal #DSGVO #EU #aSozialeNetzwerke #Verhaltensänderung #USA #Nichtnutzer #Meinungsfreiheit #Verbraucherdatenschutz #Datenskandale #Datensicherheit #Überwachung #DataMining #Privatsphäre #Verhaltensänderung

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27.10.2022 Ständige Cookie Abfragen kann man sich ersparen

Die eigenen Nerven schonen

Das könnte man mit zuckerhaltigen Keksen möglicherweise, aber es wäre dauerhaft für die Gesundheit nicht zu empfehlen. Außerdem geht es nicht um lächelnde Kekse, sondern um nervende Banner, die von uns die Zustimung für beliebige Cookies auf unserem Gerät haben wollen.

Denen können wir laut DSGVO zwar den Garaus machen, in dem wir ihr Einnisten in unseren Geräten verbieten, aber dafür nerven sie uns täglich wieder mit der gleichen Frage. Hinzu kommt noch, dass sie uns keine Information über die wirklichen Wahlmöglichkeiten geben. Meist wird uns vorgeschlagen "Alles akzeptieren", auf einer anderen Seite heißt es "Zustimmen" - wozu auch immer. Das Ablehnen wird uns schwer gemacht, weil wir zuvor eine Auswahl treffen sollen, die sich über mehrere Klicks hinziehen kann und im schlimmsten Fall wieder auf der Ausgangsseite endet.

Unnötige Arbeit ersparen

... ist seit jeher das Ziel mathematisch-naturwissenschaftlich erzogener Menschen, speziell denen, die sich dem Thema Software gewidmet haben. Deshalb war es nur eine Frage der Zeit bis Programme zur Verfügung stehen, die uns diese nervende Klickerei ersparen. So gibt es nun den "Nervenschoner" der Verbraucherzentrale Bayern als Add-On für Firefox und Chrome.

Das Add-On sorgt dafür, dass die nervenden Einwilligungs-Banner gar nicht erst angezeigt werden und blockiert auch Werbe-Tracker. Die Software basiert auf dem bekannten und empfehlenswerten Add-On uBlock. Es kann natürlich passieren, dass Elemente einer Seite so blockiert werden, dass die Seite durch die Erweiterung nicht benutzbar ist. Dann muss man diesen Link für das Add-On markieren über die Browser-Leiste die Auswahl "grünes Schild-Symbol anklicken", "auf dieser Website nichts blockieren" auswählen.

I don't care about cookies

Einen ähnlichen Weg geht das EU-weite Projekt "I don't care about cookies". Auch hier handelt es sich um ein Add-On für die Browser Firefox und Chrome. Die Macher erklären auf ihrer Webseite:

Aufgrund der EU-Verordnungen und des gestiegenen Bewusstseins für den Online-Datenschutz muss jede Website die Zustimmung des Nutzers einholen, bevor sie Tracking-Cookies installiert. Wenn Sie anonym surfen oder Cookies jedes Mal automatisch löschen, wenn Sie den Browser schließen, werden Websites immer wieder um diese Erlaubnis bitten, und es wird bald sehr lästig werden, jeden Tag auf die gleichen "Ich stimme zu"-Buttons zu klicken.

In den meisten Fällen werden Pop-ups, die sich auf Cookies beziehen, einfach blockiert oder ausgeblendet. Wenn es für das ordnungsgemäße Funktionieren der Website erforderlich ist, akzeptiert es automatisch die Cookie-Richtlinie für Sie (manchmal akzeptiert es alle und manchmal nur die notwendigen Cookie-Kategorien, je nachdem, was einfacher zu tun ist). Es löscht keine Cookies.

Wichtig ist der letzte Satz! Es kann also durchaus sein, dass unerwünsche Cookies akzeptiert werden (müssen). Jede/r sollte deshalb im Browser voreingestellt haben, dass sämtliche Cookies nach dem Schließen der Webseite gelöscht werden.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/nervenschoner-neue-browser-erweiterung-entfernt-cookie-banner/
und https://www.i-dont-care-about-cookies.eu/
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Tags: #Cookies #Abfragen #Zustimmung #DSGVO #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Lauschangriff #Überwachung #Verhaltensänderung #Selbstschutz #Privatsphäre #Einstellungen #surfen

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26.10.2022 Falschmeldungen gehen einfach durch

"Netzkontrolle" versagt nicht nur zur US Wahl

Die (a)sozialen Medien hatten (nicht nur) zur US Wahl im November versprochen, dass sie offensichtliche Falschmeldungen und Hate Speech aus den Beiträgen in ihren Netzen sperren würden. Das wollten die Nichtregierungsorganisationen Global Witness und Cybersecurity for Democracy in einer gemeinsamen Studie genauer untersuchen und haben je zwanzig Werbeanzeigen mit falschen Informationen zur US-Kongresswahl am 8. November bei YouTube, Facebook und TikTok aufgegeben.

Netzpolitik.org berichtet, dass TikTok 90 Prozent der Anzeigen kurzerhand durchwinkte, bei Facebook waren es etwa 25 Prozent. In ihren Texten wurden falsche Wahltermine angegeben oder sie delegitimierten die Möglichkeit der Briefwahl. In anderen Anzeigen behaupten sie, das Wahlergebnis stände bereits fest oder die Stimme zähle nur, wenn man 2-mal wählen würde.

Während die Anbieter behaupten, dass alle Werbeanzeigen einen Moderationsprozess durchlaufen, an dem KI-Systeme und auch menschliche Moderator:innen beteiligt sind, konnte in der Studie gezeigt werden, dass in der oben angegebenen Menge (90% und 25%) Falschmeldungen einfach durchkommen.

Ganz anders bei Youtube: Die Alphabet-Tochter blockierte sämtliche Werbeanzeigen und schloss zudem den Kanal, der die Anzeigen schalten wollte. Das kann man immerhin als Beweis werten, dass eine solche Kontrolle funktionieren kann - als Kritiker der in der EU geplanten weit über Werbeanzeigen hinausgehenden Chatkontrolle müssen wir daran zweifeln, wenn es sich statt um Werbeanzeigen täglich um Milliarden Kurztexte handelt.

Netzpolitik.org weist noch auf ähnliche Studien in anderen Ländern hin:

So hatte in einer Studie, die vor einem Monat in Brasilien durchgeführt wurde YouTube noch alle Anzeigen mit Falschinformationen durchgewunken. Auch Facebooks Bemühungen weisen deutliche nationale Unterschiede auf: Sowohl wahlbezogene Anzeigen in Brasilien als auch Hatespeech in Myanmar, Äthiopien und Kenia winkte Facebook zu einhundert Prozent durch, während es die Anzeigen in den Vereinigten Staaten größtenteils blockierte.

Nun wollen die Macher der Studie für Global Witness und Cybersecurity for Democracy von den Internetkonzernen wissen, wie diese Werbeanzeigen intern konkret moderierten. Denn Transparenz geht anders!

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/tiktok-und-facebook-plattformen-winken-fake-news-zur-us-wahl-durch/
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Tags: #USA #Wahl #Falschmeldungen #FakeNews #HateSpeech #Kontrolle #Facebook #Youtube #Tik-Tok #asozialeMedien #Überwachung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Internetsperren #Netzneutralität #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Verbraucherdatenschutz #Gender #Diskriminierung

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21.10.2022 DB Navigator App vor Gericht

Unterlassungsklage gegen Deutsche Bahn eingereicht

Nun hat Digitalcourage Unterlassungsklage gegen die Deutsche Bahn beim Frankfurter Landgericht eingereicht. Schon im Mai diesen Jahres hatte man der Bahn ein Ultimatum gestellt, denn die Bahn App läuft weiter jenseits der DSGVO. Digitalcourage Vorstandsmitglied padeluun, Mike Kuketz und Peter Hense hatten gemeinsam einen offenen Brief an die Deutsche Bahn geschrieben. Sie drohten mit rechtlichen Schritten, wenn die Bahn bis zum 1. Juli ihr unzulässiges Datensendeverhalten nicht abschalten würde, welches eine technische Analyse der "DB Navigator" App offenbart hat.

In dieser technischen Analyse hatte sich herausgestellt, dass die Bahn App die Daten ihrer Kunden weitergibt und dieses Verhalten sich nicht durch Einstellungen zum Datenschutzverhalten abschalten lässt.

Zwar können die Nutzer der App aus drei Optionen wählen: „Alle Cookies zulassen”, „Cookie-Einstellungen öffnen” und „Nur erforderliche Cookies zulassen”. Nun ist gerade diese letzte Auswahl diejenige, die sich nicht an die Regeln der DSGVO hält.

Ein Urteil des EuGH hat festgestellt, dass Nutzer:innen in die Verwendung von Cookies einwilligen müssen, nur unbedingt erforderliche Cookies bilden eine Ausnahme. "Unbedingt erforderlich" heißt nach Feststellungen des höchsten Gerichts jedoch "technisch erforderlich" und das sind Cookies zur Erforschung des Marktverhaltens sicher nicht.

Mike Kuketz hatte in seiner Analyse zehn Dienstleister identifizieren können, an die Daten der Bahnkunden weitergeleitet wurden, darunter sind z.B. Adobe Analytics und hCaptcha. Die Bahn argumentiert, dass dies ihre Dienstleister sind, diese also in ihrem Auftrag die Daten verarbeiten. Dafür müsste es jedoch nach DSGVO einen Verarbeitungszweck geben. Die wohl einzige(?) Aufgabe von Adobe ist jedoch die eventuell notwendige Erstellung von PDF Dateien im Ticketverkaufsvorgang und hCaptcha kennen wir aus vielen Anwendungen, um die Nutzung, bzw. das Spammen der Anwendungen durch Robots zu erschweren. Für keinen dieser Vorgänge sind dabei eigene Cookies, geschweige denn persönliche Daten notwendig.

Bis zu einer Gerichtsentscheidung werden weiter täglich 2 Millionen Nutzer:innen den DB Naviagtor benutzen ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/datenschutz-digitalcourage-klagt-gegen-tracking-in-deutsche-bahn-app/
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Tags: #DBNavigator #DSGVO #Cookies #EuGH #Bahn #Klage #Gericht #Lauschangriff #Überwachung #Anonymisierung #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz #Datensicherheit #Digitalcourage

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20.10.2022 Frankreich "dehnt" EuGH Urteil zur VDS

Jede Lücke wird ausgenutzt

In seinem Verbot der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung (VDS) ist der EuGH den Staaten in einem Punkt entgegen gekommen. Auch im Urteil vom 20.9.22 heißt es wieder, dass im Falle einer aktuellen und ernsthaften Bedrohung der nationalen Sicherheit des Landes eine Ausnahme gemacht werden kann.

Genau diese aktuelle und ernsthafte Bedrohung der nationalen Sicherheit des Landes hat die französische Premierministerin Élisabeth Borne gesehen und die Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen- und Bürger in Frankreich um ein weiteres Jahr verlängert. Damit werden in Frankreich nun (weiter) die Verbindungsdaten (IP-Adressen, Port-Nummern, Identifikationsnummern der Nutzer:innen und ihrer Geräte, Datum, Uhrzeit und Dauer jeder Kommunikation, Daten zu von Zusatzdiensten und ihren Anbietern) sowie die Standortdaten der elektronischen Kommunikation der gesamten Bevölkerung gespeichert. Die Internet-Anbieter sind verpflichtet, diese Daten ihrer Kund:innen für 12 Monate aufbewahren.
Wo ist die aktuelle und ernsthafte Bedrohung in Frankreich?

Sind es etwas die Streiks der Beschäftigten in den Raffenerien? Die werden doch hoffentlich nicht ein oder zwei Jahre dauern müssen. Der EU-Abgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) kommentiert dieses Unrecht so:

"Massenüberwachung widerspricht den europäischen Werten von Demokratie, bürgerlichen Freiheiten und Rechtsstaatlichkeit. Anlasslose Überwachung jeder Art stellt die Bevölkerung unter Generalverdacht. Frankreich beruft sich zu Unrecht auf eine Ausnahme, die der Europäische Gerichtshofs im Falle einer konkreten Bedrohung der nationalen Sicherheit gewährt. Der bloße Verweis auf ein dauerhaftes, allgemeines Sicherheitsrisiko rechtfertigt keine Massenüberwachung, wie ein ehemaliger Richter in einem Rechtsgutachten bestätigt.

Die französische Regierung macht die Ausnahme des EU-Gerichts zur Regel. Die nationale Sicherheit ist aber kein Freifahrtschein für Massenüberwachung. Jede Form der anlasslosen Überwachung ist ein Merkmal autoritärer Regime."

Seien wir weiter wachsam, dass Innenministerin Faeser sich diesem grundrechtswidrigen Verhalten unserer Nachbarn nicht anschließt. Der Koalitionsvertrag der Ampel besagt bisher immer noch, dass auf eine anlasslose und generelle Speicherung der Internet-Verbindungsdaten aller Bürger:innen verzichtet wird.

Formal wäre nun eine erneute Klage, diesmal gegen Frankreich, notwendig, damit der EuGH in x Jahren erneut feststellt, dass eine "aktuelle und ernsthafte Bedrohung der nationalen Sicherheit" auch eine "konkrete aktuelle und ernsthafte Bedrohung der nationalen Sicherheit" sein muss. Sind wir hier im Kindergarten oder haben wir es nur noch mit Gegnern von Demokratie und Gewaltenteilung zu tun?

Mehr dazu bei https://www.patrick-breyer.de/frankreich-verlaengert-illegale-vorratsdatenspeicherung-der-gesamten-bevoelkerung/
und in englisch https://www.patrick-breyer.de/en/data-retention-france-illegally-extends-blanket-mass-surveillance-of-the-entire-population/
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Tags: #Frankreich #EuGH #EU #VDS #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Verlängerung #Bedrohung #Notfall #Rasterfahndung #Datenbanken #anlasslos #Kommunikation #Anonymisierung #Verschlüsselung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz #Datensicherheit

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13.10.2022 Jahreskonferenz "Forum Privatheit"

Daten-Fairness in einer globalisierten Welt

So lautet der Titel des diesjährigen Forum Privatheit. Die Konferenz findet heute und morgen im Humboldt Carre in Berlin statt. Nachdem die letzten beiden Konferenzen im wesentlichen Online stattgefunden hatten, sind in diesem Jahr wieder viele Besucher vor Ort. Zusätzlich werden die Beiträge gestreamt.

Die Themen der Veranstaltung finden sich hier https://www.forum-privatheit.de/jahreskonferenz-2022/

Der Schwerpunkt liegt also auf dem schwer zu definierendem Begriff der Fairness. Fairness deutet an, dass sich die "Partner", also der Nutzer des Internets und die Anbieter auf einen gemeinsamen Ausgleich ihrer Interessen einigen. Davon sind wir bei den heutigen Strukturen des Internets und den Macht- und Besitzverhältnissen meilenweit entfernt.

Insofern ist es zu begrüßen, dass im Beitrag des Geldgebers, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) weitere 75 Millionen Euro für den dringend notwendigen Forschungsschwerpunkt Anonymisierung zugesagt wurden. Wie man sich derzeit gegen den Missbrauch seiner Daten durch die Big5 oder auch GAFAM, also Google, Amazon, Facebook, Apple und Microsoft wehren kann, um zu einen faireren Umgang miteinander zu kommen, waren die Inhalte der Beiträge des Tages.

  • "Datenschutz, Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutz: Zur Notwendigkeit der Lösung von Marktversagensproblemen"
  • "Ökonomie der Privatheit"
  • Die Erkennung und Bekämpfung von Desinformation in Diensten mit Messenger-Funktionen
  • "Das habe ich so in einer Studie gelesen!" – Zur Verbreitung von wissenschaftlich anmutender Desinformation im Gesundheitskontex
  • Die Blockchain vergisst nichts? – Pandoras Box, Blockchainregulierung und Data Governance
  • ...

Die Aufzählung ist nicht vollständig, weil mehrere Panels gleichzeitig abliefen aber nur 2 Aktive von Aktion FsA bei der interessanten Veranstaltung dabei sein können.

Die Erkenntnisse des Tages

  • Datenschutz ist Menschenschutz - es geht nicht um die Daten "an sich". Damit ist Datenschutz ein Teilbereich des Vebraucherschutzes.
  • Die DSGVO ist gut, aber die Big5 sind schlauer - Mit einer Einwilligung kommt ein Vertrag über die Nutzung unserer Daten zustande.
  • Die DSGVO mag ein Problem für die KMU (kleine mittlere Unternehmen) sein, die Großen leben gut mit der Einwilligung.
  • Wegen der Marktungleichheit kommt es eigentlich nie zu einer "informierten freiwilligen Einwilligung"
  • Der EU Digital Markets Act soll eine zusätzliche Schranke vor der Einwillung sein - seine zukünftige Wirkung ist jedoch fraglich.
  • Ökonomie des Datenschutzes: Datenschutz lohnt für Betriebe nicht - Die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden liegt fast bei Null.
  • Die Blockchain ist mit der DSGVO eigentlich unvereinbar - Recht auf Vergessen/Löschung und viele unbekannte Datenverantwortliche ...

Und morgen geht es weiter ...
Es ist zu hoffen, dass die Vorträge auch später noch Online zu finden sind.

Mehr dazu bei https://www.forum-privatheit.de/jahreskonferenz-2022/
Kategorie[26]: Verbraucher- & ArbeitnehmerInnen-Datenschutz Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3qe
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Tags: #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Fairness #Ergonomie #Informationsfreiheit #Anonymisierung #ForumPrivatheit #Persoenlichkeitsrecht #Privatsphaere #Verschluesselung #Grundrechte #Menschenrechte #DSGVO #BDSG #SafeHarbor #Drittstaaten #Blockchain #Ökonomie

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13.10.2022 Fünf Vorschläge an Nutzer von WhatsApp

Der Unterschied zwischen "notwendig" und "hinreichend"

Jede/r hat in der Schule gelernt, dass es notwendige und hinreichende Bedingungen z.B. in der Mathematik gibt. Die Siftung Warentest schlägt bei der Nutzung von Facebooks WhatsApp mindestens 3 Einstellungen vor, die Jede/r verändern muss, die also notwendig sind, bevor er/sie/es diesen datenhungrigen Messenger nutzt.

  • Profilbild
  • Zuletzt online
  • Lesebestätigung

  • Profilbild: Es gibt die Einstellungen „Jeder“, „Meine Kontakte“ oder „Niemand“. Außerdem muss mein Profilbild ja nicht von mir sein, sondern kann auch eine unscheinbare Primel oder sonstwas sein.

  • Zuletzt online: Die Einstellmöglichkeiten sind die gleichen und wieder stellt sich die Frage, wen geht das überhaupt etwas an ...

  • Lesebestätigung: Es gibt drei verschiedene Häkchen, die dem Absender mitteilen: 1 Häkchen verschickt, blau = angekommen, 2 blaueHäkchen gelesen. Die Lesebestätigungen kann man über Einstellungen / „Account“ / „Datenschutz“ ausschalten.

Die Siftung Warentest schlägt noch eine wichtige 4. Änderung der Einstellungen vor, dem die verlinkte Webseite nicht folgen wollte. In den allgemeinen Einstellungen des Smartphones, also nicht in der WhatsApp App, kann man dem Programm weitere Berechtigungen entziehen. Wichtig sind hier mindestens die für den Standort oder den Zugriff auf den Speicher und auf Fotos.

Und zum Schluss kommen wir als Datenschützer und machen einen** 5. Änderungsvorschlag*, um endlich hinreichend zu sein: Werfen Sie Facebook und WhatsApp vollständig von ihrem Smartphone. Beides sind Anwendungen, die nur hinter Ihren Daten her sind. Es gibt beliebig viele andere privatschützendere Messenger mit gleicher oder besserer Funktionalität, wie z.B. Session, Element, Wire, Briar, ...
Eine Auswahl gibt es hier: *
Es ist an der Zeit zu wechseln!**

Mehr dazu bei https://www.giga.de/news/stiftung-warentest-raet-diese-drei-whatsapp-einstellungen-muss-jeder-aendern/
und warum man besser keine Apps von Facebook nutzen sollte, steht in unseren vielen Artikeln über diesen Konzern https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Facebook&sel=meta
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3qd
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12.10.2022 Zwei Nachrichten zur EU-Chatkontrolle

EU-Chatkontrolle wäre Ende eines freien Internets

Netzpoltik.org berichtet aktuell zur von der EU Kommission geplanten Chat-Kontrolle mit einer guten und einer schlechten Nachricht. Zuerst die schlechte Nachricht:

Die sozialdemokratische EU-Kommissarin Ylva Johansson hat die Pläne der Kommission im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europa-Parlaments vorgestellt und dabei bewiesen, dass sie von den Inhalten des Pakets nichts versteht. Sie behauptete, dass bei der Überwachung der Inhalte im Internet Verschlüsselung kein Problem sei. Firmen würden heute bereits nach Schadsoftware scannen, sagte sie und verwies auf ihre Erfahrung bei der Nutzung von WhatsApp. Schlimm genug, wenn WhatsApp das bereits tun würde und schlimm , wenn eine EU-Kommissarin dafür auch noch Reklame macht.

Scannen kann man nach markanten Signaturen, die eine Schadsoftware ausmachen. Sobald sich diese in einem verschlüsselten Container befinde, ist man jedoch chancenlos. Genauso sinnlos wäre eine Suche nach Texten oder Bildern von sexualisierter Gewalt in verschlüsselten Daten. Es sei denn, man kann die Verschlüsselung durch zwangsweise bei den Providern hinterlegten Zweitschlüsseln brechen.

Und genau das ist das Problem vor dem Bürgerrechtler, aber auch Banken und Unternehmen warnen. Es wäre das Ende jeder vertraulichen Kommunikation über das Internet. Deshalb warnt auch Felix Reda von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), dass das Gesetz „alle bisherigen Überwachungsgesetze in den Schatten“ stelle. „Die geplante flächendeckende und anlasslose Durchleuchtung privater Chatkommunikation verletzt den Kern des Rechts auf Privatsphäre. Wir appellieren an die Abgeordneten des Europaparlaments, diesen Angriff auf die Grundrechte zu stoppen, ehe der Europäische Gerichtshof es tun muss.“
Die gute Nachricht

Wenn schon der Protest von unten bisher wenig bewirkt hat, vielleicht hilft die Schelte von oben. Netzpoltitik.org zitiert den UN-Menschenrechtskommissar, der im Einsatz solcher Überwachungstechnologien einen Paradigmenwechsel sieht, der „erhebliche Risiken“ für Grundrechte mit sich bringe. In einem Bericht zum „Recht auf Privatsphäre im digitalen Zeitalter“ (PDF auf dem Server von netzpolitik.org), der sich mit Trojanern wie Pegasus, der Rolle von Verschlüsselung sowie der Überwachung öffentlicher Räume beschäftigt, hat er sich kritisch gegenüber der Technologie eines Client-Side-Scannings ausgesprochen.

Auch er weist darauf hin, dass eine Überwachung der Inhalte unser aller Kommunikation das Ende eines freien Internet bedeuten würde und zu einem erheblicher Risiko für den Schutz von Menschenrechten führen würde.

Nun muss die UNO "nur noch" den Staaten auf die Finger klopfen, die solche Technologie einführen wollen und die sie bereits erproben.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/vorstellung-der-ueberwachungsplaene-eu-kommissarin-verteidigt-chatkontrolle-mit-unsinnigem-vergleich/
und https://netzpolitik.org/2022/client-side-scanning-un-menschenrechtskommissar-erteilt-chatkontrolle-deutliche-absage/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3qc
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30.09.2022 Kontoauflösung (nicht) leicht gemacht

Postbank kann eigene Zusicherung nicht einhalten

Schon vor zwei Monaten hatten wir in dem Artikel Ausgeliefert dem "digital" vorbestimmten Ablauf über Probleme bei der Digitalisierung von Dienstleistungen berichtet. Damals ging es um Probleme bei der Online-Erstellung von Bordkarten für einen Flug und die Buchung eines Mietwagens mit Kreditkarten, die entweder gar nicht oder nicht als wirkliche Kreditkarte anerkannt wurden.

Das heutige Problem ist dagegen eigentlich lächerlich, aber es zeigt erneut, dass die "Zwangs"-Digitalisierung unserer Infrastruktur an vielen Ecken nicht funktioniert. Alles begann mit einem Brief von der Postbank, die ankündigte, dass ab 1. Januar nächsten Jahres eine neue Kontonummer beziehungsweise IBAN für ein Postsparbuch nötig wäre. Man sollte diesem Wechsel der Kontonummer zustimmen.

Da ich das entsprechende Postsparbuch bereits seit mehr als 20 Jahren nicht mehr nutze, wollte ich dieses Anschreiben nutzen, es bei dieser Gelegenheit zu kündigen. Dazu sagt das Schreiben der Postbank, dass dies auch ohne Probleme am Schalter in der Postfiliale "jederzeit möglich" ist. Also flugs in die Warteschlange gestellt und gewartet.

  • Als erstes muss die Postbeamtin die 20 Jahre alte Kontonummer durch zwei weitere Ziffern ergänzen, die ihr der Computer ausspuckt.
  • Im nächsten Schritt werden die in der vergangenen Zeit erworbenen Zinsen berechnet auf das Guthaben von 1,17 DM.
  • Es stellt sich heraus, dass inzwischen so viele Zinsen angefallen sind, dass das Guthaben nun 1,07 € beträgt. Wir haben also mit 30 Jahren Inflation einen 1:1 Wechselkurs zur DM erreicht - das entspricht auch dem Gefühl beim Einkaufen ...
  • Nun geht es weiter zur Kündigung der Postsparkontos.
  • Nachdem alle Daten vom Personalausweis geprüft und in den Computer eingegeben wurden, stellt sich heraus, dass eine Kündigung nur nach nochmaliger Aktualisierung der Kontonummer möglich ist, obwohl diese ja schon von 8-stellig auf heute üblich 10-stellig erweitert wurde.
  • Dazu muss die Postbeamten eine interne Nummer anrufen.
  • Wärend sie in der Warteschlange auf eine Verbindung warten muss, wird die Warteschlange hinter uns immer länger.
  • Nachdem sie endlich mit einem Menschen verbunden ist, muss sie ein Passwort nennen, um sich zu identifizieren. Hoffentlich hat das niemand mitgeschnitten.
  • Danach wird ihr erklärt, dass eine Aktualisierung auf diesem Wege doch nicht möglich ist. Die Digitalisierung ist gescheitert, wieder einmal.

Sie rät mir ein formloses Schreiben an die Postbank zu schicken und darin die Kündigung zu erklären. Das hätte ich auch gleich machen können - warten wir mal ab, was die Postbank mir zurückschreibt oder ob mir das Guthaben wirklich "einfach so" überwiesen wird.

"Kleiner" unschöner Nebeneffekt: Für diesen Weg der Kontoauflösung muss ich der Postbank ein anderes Bankkonto angeben, auf welches das Guthaben überwiesen werden kann. Damit sind wieder persönliche Daten zur Postbank gelangt, die sie eigentlich nichts angehen ... und die nach ca. 10 Jahren (steuerrelevante Finanzdaten) vielleicht gelöscht werden (müssten).

Rainer für Aktion-FsA

Mehr dazu bei https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/zwangsdigitalisierung.htm
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8097-20220731-ausgeliefert-dem-digital-vorbestimmten-ablauf.htm
Kategorie[34]: Zwangsdigitalisierung Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3pZ
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aktionfsa@diasp.eu

Ein Selfie vor der Einreise in EU und USA

Automatische Methoden scheitern bei Sicherheit und Geschwindigkeit

In die EU und in die USA soll man künftig nur reisen können, wenn man zuvor ein Selfie von sich auf der Einreise App hochgeladen hat. Das EU-Einreisesystem ETIAS und das Ein- und Ausreisesystems US-VISIT werden das bald verlangen.

Das kündigten offizielle Vertreter aus dem US-Ministerium für Heimatschutz am „Industrial Day“ an. Auch für ETIAS und eu-LISA geht es nicht mehr um das "ob", sondern nur noch um das "wann". Wie lange wird es noch dauern, bis man die biometrische Identifikation bei Grenzkontrollen automatisch durchführen kann.

Erich Möchel verweist in seinem Bericht auf die Beratungsfirma Augmentiq, die am Beispiel des Londoner Bahnhofs St. Pancras - von dem der Eurostar-Express nach Brüssel und Paris abfährt - untersucht hat, welche Latenzzeiten bei diesem Datenabgleich anfallen, wenn Systeme eingesetzt werden, die auch Ausreisekontrollen ermöglichen. Bei Ersteinträgen in das biometriegestützte Datenbanksystem dauert die automatische Prozedur dreimal länger als bei normalen biometrischen Kontrollen.

Und was ist mit der Sicherheit?

Gerade konservative Politiker schreien immer nach der Sicherheit, wenn es schon nichts mit der Schnelligkeit wird. Hier haben Hacker aus aller Welt, in Deutschland insbesondere der CCC, gezeigt, dass auch das nicht klappt. Erich Möchel schreibt:

  • Seit 2006 hatte Starbug vom Chaos Computer Club mit seiner Fingerabdruckshow auf einschlägigen Events der Hackerszene für beste Unterhaltung gesorgt, wenn er einfache Fingerprint-Scanner reihenweise mit vor Ort geklonten Fingerabdrücken narrte.
  • Versuche, stattdessen Iris-Scans dafür einzusetzen, scheiterten ebenso blamabel.

Beide Methoden wurden für die Sicherheit auf Flughäfen in den USA (und anderswo) eingesetzt und beide wurden durch mit vor Ort geklonten Fingerabdrücken oder im Falle der Iris-Scanns mit einfachen Fotos genarrt. Nun soll die "unfehlbare" KI helfen und erkennen, ob es sich um echte Finger oder eine echte Iris handelt. Aber auch hier spielt die Realität nicht mit, denn erst vor einem Monat hatten wir berichtet "Das Video-Ident Verfahren ist kaputt ". Erich Möchel schreibt dazu:

Im Auftrag des deutschen Bundesamts für „Sicherheіt in der Informationstechnik“ (BSI) konnte Tschirsich erfolgreiche Angriffe auf mehr als ein halbes Dutzend bekannter Video-Authentifikationsverfahren demonstrieren. Einigermaßen alarmierend ist dabei, mit welch einfachen Mitteln diese Angriffe möglich waren.

Besonders schön ist der im einleitenden Resümee der BSI Untersuchung stehende Satz: "Die Annahme, bekannte Schwachstellen in Prozessen zur Videoidentifikation könnten durch ‚Einsatz von Künstlicher Intelligenz‘ beseitigt werden, hat sich in der Praxis als unrichtig erwiesen."

Mehr dazu bei https://fm4.orf.at/stories/3027314/
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26.09.2022 Ein Boarding Pass gibt Zugriff auf persönliche Daten

Ausgeliefert dem "digital" vorbestimmten Ablauf

... war auch der Lufthansa Chef Carsten Spohr. Wir hatten vor 2 Monaten über die "Unpässlichkeiten" beim Buchen einer Reise und beim Boarding aus der Sicht eines normalen Fluggastes berichtet. Diese "Unpässlichkeiten" kann der Chef des Unternehmens sicher umgehen, aber trotzdem wurde er zum Opfer von Datendiebstahl nachdem Unbekannte mit seinem Boarding Pass auf seine persönlichen Daten zugriffen.

Über den QR-Code auf einem seiner Boarding-Pässe wurde auf sensible Daten, wie Spohrs E-Mail-Adresse und seine Handynummer zugegriffen. Das Vorgehen ist der Lufthansa bekannt und sie will zukünftig u.a. diese Sicherheitslücke mit neuen Methoden und Industriestandards unter dem Titel "Digitaler Hangar" schließen. Solange appelliert sie an ihre Kunden selbst auf ihre Daten aufzupassen: "Wir empfehlen unseren Fluggästen, [...] [die Flugdokumente] wie Bargeld zu behandeln", zitiert Heise.de einen Lufthansa Sprecher.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/IT-Sicherheitsluecke-bei-Lufthansa-Chef-der-Fluglinie-selbst-betroffen-7275048.html
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Für ein Europa frei von Massenüberwachung und Generalverdacht

Zum EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

Der Europaabgeordnete und digitale Freiheitskämpfer Patrick Breyer hat das gestrige Urteil des EuGH und die Verhandlungen dazu begleitet und uns den folgenden Kommentar geschickt.

Urteil zur Vorratsdatenspeicherung:
Wir brauchen ein Europa frei von Massenüberwachung und Generalverdacht

In seinem heutigen Urteil [1] hat der EU-Gerichtshof das deutsche Gesetz zur verdachtslosen Vorratsspeicherung der Telefonverbindungs- und Standortdaten der gesamten Bevölkerung zur Erleichterung der Strafverfolgung gekippt. Die verdachtslose Vorratsspeicherung von Internetverbindungsdaten, mit deren Hilfe die Internetnutzung rückverfolgt werden kann, hat er zur Verfolgung schwerer Straftaten dagegen nicht beanstandet. Auch das sogenannte Quick Freeze-Verfahren wird zur Verfolgung schwerer Straftaten zugelassen.

Der EU-Abgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) fordert die Ampelkoalition auf, den Koalitionsvertrag umzusetzen und jede Form der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung zu beenden: „Die massenhafte und flächendeckende Aufzeichnung der Kommunikation, Bewegungen und Internetnutzung völlig unbescholtener Menschen ist eine totalitäre Maßnahme, die mit den Werten einer freien Demokratie nicht vereinbar ist. Der EU-Gerichtshof hat auf massiven Druck überwachungswütiger Regierungen eine IP-Vorratsdatenspeicherung im Internet nicht beanstandet. Sie würde aber jeden Internetnutzer unter Generalverdacht stellen und die Internetnutzung der gesamten Bevölkerung, die unsere intimsten Vorlieben und Schwächen abbildet, nachvollziehbar machen.

IP-Adressen sind wie unsere digitalen Fingerabdrücke. Eine so totale Erfassung würde Kriminalitätsvorbeugung durch anonyme Beratung und Seelsorge, Opferhilfe durch anonyme Selbsthilfeforen und auch die freie Presse gefährden, die auf anonyme Informanten angewiesen ist. Ich rufe die Ampelkoalition dazu auf, jede Form der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung mit einem neuen Gesetz abzuschaffen und sich für ein Europa frei von Massenüberwachung und Generalverdacht einsetzen.“

Anne Herpertz, Bundesvorsitzende der Piratenpartei Deutschland, schließt sich dem an:

„Massenüberwachung ist das Gegenteil dessen, was europäische Werte verkörpern. Freiheit und Demokratie verlieren ihre Bedeutung, wenn es Staaten wie Deutschland gibt, die Vorratsdaten speichern wollen. Wozu ein moderner Überwachungsstaat in der Lage ist, zeigt sich in China mehr als eindrücklich. Jeder Schritt wird überwacht, dokumentiert und auch sanktioniert von einem allmächtigen Staat, der alles kontrolliert. Das muss uns in Europa eine Warnung sein und kein Vorbild. Der EuGH hat uns dieses Mal wohl vor Schlimmerem bewahrt. Dennoch müssen wir wachsam bleiben: Die Politiker:innen, die neue Ideen zur Überwachung immer wieder einbringen, sind noch immer da. Einen dauerhaften Schutz für die Freiheit gibt es leider nicht - sie muss jedes Mal aufs Neue errungen werden.“

Breyer weist die Forderung von Bundesinnenministerin Faeser (SPD) nach einer Vorratsspeicherung von IP-Adressen zur Verfolgung von Missbrauchsdarstellungen und Kinderpornografie im Netz zurück: „Vorratsdatenspeicherung ist ein völlig untaugliches Mittel zum Schutz von Kindern, umgekehrt dient Anonymität ihrem Schutz, indem sie anonyme Beratung, Selbsthilfe und Anzeigen ermöglicht. Nach der amtlichen Kriminalstatistik ist die Aufklärungsquote bei Internetdelikten schon heute überdurchschnittlich hoch (65%), bei (kinder-)pornografischen Darstellungen liegt sie sogar bei rund 90%. Nach eigenen Angaben der Bundesregierung können 97% der Verdachtsmeldungen auch ohne IP-Vorratsdatenspeicherung nachverfolgt werden.[2]

Als wir 2009 in Deutschland eine sechsmonatige IP-Vorratsdatenspeicherung hatten, ging die Aufklärungsquote sogar zurück, weil eine Vorratsdatenspeicherung Straftäter zum Einsatz Anonymisierungsstrategien veranlasst, so dass ihre Kommunikation selbst im Verdachtsfall nicht mehr zu überwachen ist. In EU-Ländern mit IP-Vorratsdatenspeicherung ist die Aufklärungsquote nicht höher.[3] Der richtige und überfällige Weg, um sexuellem Missbrauch und dessen Ausbeutung wirksam entgegen zu treten, sind verstärkte Präventionsmaßnahmen und -projekte sowie anonyme Beratungs- und Therapieangebote. Auch dass polizeiliche Durchsuchungen und Auswertungen in Verdachtsfällen oft Monate oder Jahre dauern und das BKA bekannte Missbrauchsdarstellungen im Netz stehen lässt, ist völlig inakzeptabel.“

Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht schrieb zu der Frage der IP-Vorratsdatenspeicherung in einem Gutachten wörtlich: „Insbesondere gibt es bislang keinen Hinweis dafür, dass durch eine umfängliche Verfolgung aller Spuren, die auf das Herunterladen von Kinderpornografie hindeuten, sexueller Missbrauch über den Zufall hinaus verhindert werden kann.“ Gestern sprachen sich zahlreiche Organisationen und Verbände gegen eine IP-Vorratsdatenspeicherung aus.[4]

Auch der Koalitionsvertrag sieht eine Datenspeicherung nur anlassbezogen und mit richterlicher Anordnung vor. Neben Bundesinnenministerin Faeser (SPD) erwägt aber auch die EU-Kommission eine anlasslose und flächendeckende Vorratsspeicherung von Internet-Protokolladressen und hat dazu eine Initiative angekündigt.

Mit der heutigen Entscheidung hat der EuGH eine vorgelegte Rechtsfrage beantwortet. Damit ist das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht fortzusetzen, dass unter Beachtung des heutigen Urteils eine eigene Entscheidung treffen wird. Die Teile des Gesetzes, die gegen die Grundrechtecharta verstoßen, dürfen in Deutschland nicht angewendet werden. Ein Entwurf für eine Neuregelung in Deutschland wird zeitnah erwartet.

Eine 2022 veröffentlichte Meinungsumfrage[5] hat ergeben, dass 51% der Befragten in Deutschland eine verdachtslose Vorratsdatenspeicherung ablehnen, während nur 31% dafür und 19% unentschieden sind. Fast die Hälfte der Befragten in Deutschland (45%) würde auf Beratung durch einen Eheberater, einen Psychotherapeuten oder eine Entzugsklinik per Telefon, Handy oder E-Mail verzichten, wenn sie wüssten, dass ihr Kontakt registriert wird.

[1] https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=265881&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1
[2] https://dserver.bundestag.de/btd/20/005/2000534.pdf#page=39
[3] https://www.patrick-breyer.de/studie-strafverfolgung-funktioniert-ohne-vorratsdatenspeicherung/
[4] https://grundrechte.ch/2013/MPI_VDS_Studie.pdf
[5] https://www.patrick-breyer.de/umfrage-vorratsdatenspeicherung-schadet-der-bevoelkerung/

Basiswissen zum Thema Vorratsdatenspeicherung: https://www.patrick-breyer.de/vorratsdatenspeicherung/
Alle Beiträge zu dem Thema: https://www.patrick-breyer.de/tag/vorratsdatenspeicherung/

Mehr dazu bei https://www.patrick-breyer.de/urteil-zur-vorratsdatenspeicherung-wir-brauchen-ein-europa-frei-von-massenueberwachung-und-generalverdacht/
und das Urteil des EuGH https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=265881&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1
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20.09.2022 Offener Brief zu VDS und IP-Adressen Speicherung

Keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen!

Zusammen mit über 20 zivilgesellschaftlichen Organisationen wie Datenschutz- und Berufsverbände haben wir gestern in einem Offenen Brief an die Ampel-Koalition gewarnt, dass die von Bundesinnenministerin Faeser (SPD) geforderte Vorratsspeicherung von Internetadressen (IP-Adressen) zum Schutz von Kindern ungeeignet und ein schwerer Eingriff in unsere Grundrechte wäre. IP-Adressen können zur umfassenden Nachverfolgung der von einem Internetnutzer besuchten Internetseiten und infolgedessen seiner Online-Aktivität genutzt werden. Es drohten das Ende der Anonymität im Internet und unzumutbare Folgen etwa für Opfer von Gewalt- oder Sexualdelikten sowie von Presseinformanten und Whistleblowern.

Heute wird der EU-Gerichtshof mit einem Grundsatzurteil entscheiden inwieweit das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung mit EU-Recht vereinbar ist. Eine generelle IP-Vorratsdatenspeicherung ist europarechtlich nicht verboten, wird jedoch im Koalitionsvertrag abgelehnt. Aktuell herrscht beim Thema Vorratsdatenspeicherung Streit in der Ampel. Innenministerin Faeser will an dem Konzept einer anlasslosen Massenspeicherung von Kommunikationsdaten festhalten, während FDP und Grüne die anlasslose Vorratsdatenspeicherung abschaffen wollen. Ein Entwurf für eine neues deutsches Gesetz wird bereits zeitnah erwartet.

Deshalb wenden wir uns mit dem Offenen Brief gemeinsam mit 26 Nichtregierungsorganisationen und Expert:innen an Innenministerin Faeser, Justizminister Buschmann, Familienministerin Paus sowie an Bundesvorsitzende von SPD, Grüne und FDP.

  1. September 2022
    Offener Brief des Arbeitskreises gegen Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) und unterzeichnender Organisationen und Personen

    Sehr geehrte Frau Nancy Faeser, Bundesministerin des Innern und für Heimat,
    sehr geehrter Herr Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz,
    sehr geehrte Frau Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
    sehr geehrter Herr Lars Klingbeil, Bundesvorsitzender der SPD,
    sehr geehrter Herr Omid Nouripour, Bundesvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
    sehr geehrte Frau Ricarda Lang, Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
    sehr geehrter Herr Christian Lindner, Bundesvorsitzender der FDP

Die unterzeichnenden Organisationen und Personen dieses Briefs lehnen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung der IP-Adressen aller Bürger:innen ab und fordern Sie auf, den Koalitionsvertrag umzusetzen, die Freiheitsrechte der Bevölkerung zu schützen und langfristig den Weg einer massenüberwachungsfreien Politik einzuschlagen.
Stoppen Sie die Vorratsdatenspeicherung, schützen Sie Telefon- und auch Internetnutzer:innen!

Sie finden die Erstunterzeichnenden am Ende dieses Briefs.

Privatsphäre ist Grundrecht
Keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen!

Die aktuellen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung, deren Anwendung seit Juli 2017 nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen ausgesetzt sind, verpflichten öffentlich zugängliche Internetzugangsdienste zur pauschalen Speicherung aller IP-Adressen, die den Endnutzer:innen für eine Internetnutzung zugewiesen wurden, inklusive einer eindeutigen Kennung des Anschlusses, einer zugewiesenen Benutzerkennung sowie Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende der Internetnutzung. Im Falle von Internet-Sprachkommunikationsdiensten müssten auch die IP-Adressen des anrufenden und des angerufenen Anschlusses und die zugewiesene Benutzerkennungen gespeichert werden.

Am 20. September wird der Gerichtshof der Europäischen Union seine Entscheidung über das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verkünden. In den darauf folgenden Monaten geht es um die Erfüllung des Koalitionsvertrags [1]. Die Bundesregierung will sich laut Vertrag von der Überwachungspolitik der Vorgängerregierung konsequent abwenden und die „Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung so ausgestalten, dass Daten rechtssicher anassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können.“

Koalitionsvertrag einhalten!
Der Koalitionsvertrag schließt jede Form der anlasslosen Speicherung der Kommunikationsdaten der Bürgerinnen und Bürger aus. Das betrifft auch die von der Bundesinnenministerin erhobene Forderung [2] nach der Einführung einer anlasslosen und pauschalen IP-Vorratsdatenspeicherung. Wir rufen Sie auf, die Versprechen des Koalitionsvertrags gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern einzuhalten!

Schwerer Eingriff in die Grundrechte: IP-Daten bedingen Verfolgung und Profilbildung von Menschen
Regierungen, Parlamente und große Teile der Bevölkerung unterschätzen das Risiko von IP-Adressen für das tägliche Leben. In seinem Urteil aus Oktober 2020 (La Quadrature du Net) betont der EU-Gerichtshof die Sensibilität von IP-Daten: „Da die IP-Adressen jedoch insbesondere zur umfassenden Nachverfolgung der von einem Internetnutzer besuchten Internetseiten und infolgedessen seiner Online-Aktivität genutzt werden können, ermöglichen sie die Erstellung eines detaillierten Profils dieses Nutzers. Die für eine solche Nachverfolgung erforderliche Vorratsspeicherung und Analyse der IP-Adressen stellen daher schwere Eingriffe in die Grundrechte des Internetnutzers aus den Art. 7 und 8 der Charta dar und können abschreckende Wirkungen wie die in Rn. 118 des vorliegenden Urteils dargelegten entfalten.“
Zuletzt bestätigte eine Studie[3] zu Privatsphäre und IPv6-Adressen, dass IP-Adressen trotz Vorkehrungen zum Datenschutz eindeutige und dauerhafte Tracking-Identifikatoren sein können.

IP-Vorratsdatenspeicherung ist ungeeignet für den Schutz von Kindern
In Deutschland werden Forderungen nach massenhafter Speicherung von Kommunikationsdaten hauptsächlich mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt begründet. Im November 2021 hatte der Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung gemeinsam mit zehn weiteren Bürgerrechts- und Berufsverbänden dargelegt, warum Vorratsdatenspeicherung zum Schutz von Kindern ungeeignet [4] ist. Im Januar 2022 bestätigte eine Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage zudem, dass Vorratsdatenspeicherung nicht notwendig ist. Laut Daten des Bundeskriminalamts [5] konnten nur 3 % alle Fälle der „Nutzung, des Handels oder der Verbreitung von Kinderpornographie in den Jahren 2017 bis 2021“ aufgrund nicht vorhandener IP-Adressen nicht weiter verfolgt werden.
Im April 2022 kritisierte gegen-missbrauch e.V. [6]: „(…) das Problem ist nicht die [fehlende Vorratsdatenspeicherung], sondern, das[s] die Ermittlungsbehörden vom Personal und der Ausstattung noch im 19. Jahrhundert sind, und Täter:innen tatsächlich im Jahr 2022“.

*Vorratsdatenspeicherung hilft nicht für mehr Sicherheit *

Der Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung (AKV) betont in seiner Analyse [7] einer Studie[8] des Max-Planck-Instituts aus 2011:
„Dass Straftäter heutzutage oftmals elektronisch statt wie früher mündlich oder postalisch kommunizieren, bedeutet also nicht, dass die Benutzung der Kommunikationsnetze total nachvollziehbar sein müsste, wie es auch bei der mündlichen und postalischen Kommunikation nie der Fall gewesen ist.“ Der AKV hebt hervor: „Im Jahr 2020 wurde die Verbreitung pornografischer Schriften laut Kriminalstatistik zu 91,3% aufgeklärt - ohne dass eine Pflicht zur IP-Vorratsdatenspeicherung in Kraft ist!“
Die Studie kommt daher zu dem Ergebnis: „Insbesondere gibt es bislang keinen Hinweis dafür, dass durch eine umfängliche Verfolgung aller Spuren, die auf das Herunterladen von Kinderpornografie hindeuten, sexueller Missbrauch über den Zufall hinaus verhindert werden kann.“ (221f)
Umgekehrt gilt, dass anonyme Kommunikation Kinder schützt, indem sie anonyme Beratung, Selbsthilfe und Strafanzeigen ermöglicht.

Kinderschutz geht ohne Massenüberwachung
Anstelle von Massenüberwachung sind es gezielte und unmittelbare Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche schützen können. Dazu gehören bessere und schnellere gezielte Ermittlungen, Schutz- & Präventionskonzepte an Schulen und kirchlichen Einrichtungen sowie die Stärkung der Kompetenzen von Kontaktpersonen in Behörden, Beratungsstellen und öffentlichen Einrichtungen.

Vorratsdatenspeicherung trifft unschuldige Bürger:innen
Während sich Kriminelle technisch vor Massenüberwachung schützen können, würde eine pauschale Vorratsdatenspeicherung vor allem rechtstreu lebenden Menschen erfassen und schwer in ihren Grundrechten verletzen. Überwachung muss in einer Demokratie die Ausnahme bleiben und darf niemals zum Standard werden.

Recht auf vertrauliche Internetnutzung
Die vertrauliche und anonyme Internetnutzung ist für die Meinungs- und Informationsfreiheit unerlässlich. Eine generelle und verdachtslose Vorratsspeicherung unserer Identität und IP im Internet würde das Ende der Anonymität im Internet bedeuten. Sie würde es den meisten Bürger:innen unmöglich machen, das Internet frei vom Risiko staatlicher Beobachtung (z.B. auch wegen eines falschen Verdachts), missbräuchlicher Offenlegung durch Mitarbeiter:innen des Anbieters und versehentlichen Datenverlustes zu nutzen. Dadurch hätte eine IP-Vorratsdatenspeicherung unzumutbare Folgen, wo Menschen nur im Schutz der Anonymität überhaupt bereit sind, sich in einer Notsituation beraten und helfen zu lassen (z.B. Opfer und Täter:innen von Gewalt- oder Sexualdelikten), ihre Meinung trotz öffentlichen Drucks zu äußern oder Missstände bekannt zu machen (Presseinformanten, anonyme Strafanzeigen, ausländische Dissidenten). Bürger:innen müssen die Möglichkeit haben, sich anonym mit Journalist:inn:en, Behörden, Anwaltskanzleien, Beratungsstellen und Ärzt:inn:en auszutauschen, ohne dabei rückverfolgt werden zu können.

Massenüberwachungsfreie Politik
Wir fordern Sie auf, den Koalitionsvertrag umzusetzen, die Freiheitsrechte der Bevölkerung zu schützen und langfristig den Weg einer massenüberwachungsfreien Politik einzuschlagen.
Stoppen Sie die Vorratsdatenspeicherung, schützen Sie Telefon- und auch Internetnutzer:innen!

Erstunterzeichnende Organisationen und Personen
• Aktion Freiheit statt Angst e.V.
• AlgorithmWatch
• Deutsche Aidshilfe
• Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD)
• DFJV Deutscher Fachjournalisten-Verband AG
• DieDatenschützerRhein-Main
• Digitalcourage e.V.
• Digitale Gesellschaft e. V.
• Dr. Rolf Gössner, Jurist/Publizist, Kuratoriumsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte
• Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e. V.
• freiheitsfoo / freiheitsfoo.de
• Humanistische Union e.V.
• Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
• mailbox.org – Heinlein Hosting GmbH
• Monique Hofmann – Bundesgeschäftsführerin Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di
• Netzwerk Recherche
• Neuen Richtervereinigung e.V., Bundesvorstand
• openPetition
• Peter Leppelt – Mitglied des Digitalrat Niedersachsen
• Prof. Dr. Clemens Arzt – FÖPS Berlin - Forschungsinstitut für öffentliche und private Sicherheit (Gründungsdirektor)
• Prof. Dr. Fredrik Roggan – Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg
• Prof. Dr. Ira Diethelm – Carl von Ossietzky Universität
• Prof. Dr.-Ing. Tibor Jager – Bergische Universität Wuppertal
• Prof. Thorsten Holz – CISPA Helmholtz Center for Information Security
• Reporter ohne Grenzen e. V. / Reporters Without Borders (RSF) Germany
• Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV)

Fußnoten:
1 https://www.spd.de/koalitionsvertrag2021/
2 https://www.deutschlandfunk.de/nancy-faeser-spd-innenminister-konferenz-sicherheit-katastrophenschutz-100.html
3 https://dl.acm.org/doi/10.1145/3544912.3544915
4 http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/799/1/lang,de/
5 https://dserver.bundestag.de/btd/20/005/2000534.pdf#page=39
6 https://twitter.com/echo_pbreyer/status/1518620276648558592
7 http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/537/55/lang,de/%20
8 https://grundrechte.ch/2013/MPI_VDS_Studie.pdf

Mehr dazu bei http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/800/79/lang,de/
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13.09.2022 Wende bei der Chatkontrolle?

Innenministerin durch FDP unter Druck

Hatten wir gestern über die Gefahren der Vorratsdatenspeicherung (VDS) unserer Telefon- und Kommunikationsdaten und deren mögliches Verbot durch den EuGH berichtet, so geht es heute um ein wesentlich schlimmeres Vorhaben, welches uns von der EU-Kommission angedroht wird: die Chatkontrolle, eine anlasslose Überwachung der Inhalte aller Kommunikation über das Internet.

Position Deutschlands ist entscheidend

Während Innenministerin Nancy Faeser vor einem halben Jahr scheinbar noch zu den Unterstützern des Vorhabens von EU-Chefin Ursula von der Leyen (Zensursula) gehörte, hat sie in den letzten Monaten eine differenziertere Position eingenommen. Das liegt vor allem an dem Druck aus den Reihen der FDP Abgeordneten.

Netzpolitik.org veröffentlicht dazu eine Liste von „roten Linien“, die das Justizministerium und das Digitalministerium laut Tagesspiegel Background an das SPD-geführte Innenministerium geschickt haben. Diese "roten Linien" haben wir bereits seit Jahren aufgezählt

  • Sollten staatliche Stellen dazu beitragen verschlüsselte Kommunikation zu schwächen?
  • Die Folgen für die Wirtschaft, vornehmlich die Banken, wäre ein Desaster, für die private Kommunikation natürlich ebenfalls.
  • Die Fehlerquoten der KI-Analyse von Texten und erst recht von Bildern führt zu vielen "False Positives", den unschuldig Verfolgten.
  • Eine automatische Analyse von Daten aus den Cloudspeichern würde das Vertrauen der Menschen in dieses Medium (zu recht) auf Null reduzieren.
  • Jegliche Audiokommunikation, also Telefon und bzw. als Voice over IP (VoIP) muss von den Kontrollen ausgenommen werden, denn eine Inhaltskontrolle wäre um ein Vielfaches gefährlicher als die sich gerade im Verbotsprozess befindliche VDS.

Die Forderungen, die sich aus der Liste ergeben, machen die gesamte Chatkontrolle eigentlich überflüssig. Ohne Aufbrechen der Verschlüsselung werden die (angeblich) wirklich gesuchten Sexualstraftäter nicht aufzufinden sein. Da die Sexualität außerdem in den privaten Lebensbereich gehört, der z.B. auch bei einem behördlich genehmigten Lauschangriff außen vor bleibt, ist auch die FDP Forderung nach nationalen Ausnahmen sicher gerichtsfest. Das würde z.B. für Sexting gelten, den einvernehmliche Austausch von Nacktbildern. Mit solchen Ausnahmen wäre eine KI und ebenfalls eine EU Behörde total überfordert - und würde wieder beliebig viele "False Positives" produzieren.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/klare-kante-gegen-chatkontrolle-fdp-papier-bringt-innenministerin-faeser-in-zugzwang/
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12.09.2022 Vorratsdatenspeicherung in Deutschland am Ende

Was will die Innenministerin denn eigentlich?

Laut Koalitionsvertrag der Ampel soll es keine anlasslose Datenspeicherung unserer Telefon- und Internetkommunikation mehr geben. Das ist auch nur logisch, denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird am 20. September sein Urteil zur bisherigen deutschen Vorratsdatenspeicherungsregelung VDS 2.0 verkünden.

Nach den Schlussanträgen des Generalanwalts am EuGH ist zu erwarten, dass das Urteil dem entsprechen wird, wie der EuGH in den vergangenen Jahren bei mehreren entsprechenden Urteilen zu ähnlichen Regelungen in anderen EU-Staaten geurteilt hat. Eine anlasslose Überwachung unserer Kommunikation ist nicht zulässig.

Aus diesem Wissen war das Gesetz zur VDS 2.0 in Deutschland seit einigen Jahren "ausgesetzt", d.h. die Provider waren nicht gezwungen die Verbindungsdaten auf Vorrat zu speichern. Warum äußert sich dann Innenministerin Faeser so zweideutig?

In den neun Monaten im Amt hat sie sich in den Medien bereits mehrmals zu Äußerungen hinreißen lassen, die dann ihre Koalitionspartner aufregen mussten: Im Januar dachte sie in den Medien darüber nach Telegram abschalten zu wollen. Im Zusammenhang mir der Cybersicherheitseinheit meinte sie, dass man vielleicht doch Hackbacks bräuchte. Aktuell titelt Zeit Online: "Nancy Faeser will Vorratsdatenspeicherung wieder einführen." Damit kann sie in der Öffentlichkeit kein Profil zeigen und verärgert auf die Dauer nicht nur ihre Koalitionspartner.

In 10 Tagen werden wir sicher über das EuGH Urteil zur VDS in Deutschland berichten können - und hoffentlich nur Positives.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/vorratsdatenspeicherung-faesers-verwirrender-vorstoss/
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Tags: #EuGH #EU #VDS2.0 #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #anlasslos #Kommunikation #Anonymisierung #Verschlüsselung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit

aktionfsa@diasp.eu

11.09.2022 Wer schützt Opfer von "False Positives"?

Ähnliches kann auch in Europa geschehen
Der Hacker deiner E-Mail kann auch der schlecht bezahlte Google Angestellte sein. Dass die Menschen, die für Meta/Facebook oder Google den "Content" anderer Leute prüfen, schlecht bezahlt werden, haben wir kürzlich thematisiert. Heute geht es um die Folgen, die ihr Tun anrichtet.

"Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten"

Diesen idiotischen Spruch hört man auch nach 40 Jahren Internet immer noch. Jede/r kann beliebig viele Gegenbeispiele nennen und trotzdem berufen sich Politiker, die unsere Grundrechte und Privatsphäre einschränken wollen immer wieder darauf.

Die taz hat kürzlich von diesem Gegenbeispiel aus den USA berichtet:

Es ist Wochenende und wir sind mitten in der Pandemie als die Eltern bei ihrem Kind eine Infektion im Genitalbereich entdecken. Das telefonisch kontaktierte Pflegepersonal des ärztlichen Dienstes rät den Eltern Fotos zu schicken. Eine Ärz­tin begutachtet die Aufnahmen und verschreibt ein Antibiotikum. Dieses wirkt schnell, doch genauso schnell wirkt die Überwachung in unserer Gesellschaft.

Zwei Tage nach der Mail wird durch Google ihr Mailaccount wegen "Harmful content" gesperrt. Mag es noch verständlich sein, dass Googles Algorithmen seine Fotos als Missbrauchsbilder identifiziert haben, so haben die schlecht bezahlten Crowdworking Angestellten den Text der Mail als Sexspiel interpretiert oder einfach ignoriert.

Die Odyssee für die Familie geht weiter, nachdem die Polizei Ermittlungen wegen des Fotos beginnt. Auch wenn diese nach vielem Aufwand eingestellt werden, ihren Google Mail Account und ihren Google Mobilfunkanschluss haben sie nicht zurückbekommen - eine Alternative wäre vielleicht auch sicherer ...

EU folgt den Fehlern der USA

Wir sollten nicht denken, dass so etwas nur in den USA, einem Land ohne Datenschutzregeln zwischen Kunden und Unternehmen vorkommen kann. Die EU-Kommission will auch in Europa eine Kontrolle all unserer Kommunikation durch die Internetgiganten einführen. Hier die letzten Meldungen dazu

Trotz des aktuellen Einwands der EU-Datenschutzbehörden verfolgen die Politiker weiter ihre Idee, dass sämtliche unserer (privaten) Kommunikation von den Providern gelesen und bewertet werden soll. Für Anbieter mit wirklicher Ende-zu-Ende Verschlüsselung heißt das, dass sie dafür diese entweder mit einem Zweitschlüssel brechen – oder die Inhalte vor dem Upload auf dem Endgerät der Nut­ze­r scannen müssten.

Es ist also weiter wichtig, diesem Ansinnen der EU-Kommission entgegenzutreten!

Mehr dazu bei https://taz.de/Chatkontrolle-in-der-EU/!5873639/
und eine Petition von Digitalcourage dagegen https://digitalcourage.de/blog/2022/chatkontrolle-appell-bundesregierung
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Tags: #Google #EU #Chatkontrolle #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Zensursula #Websperren #Anonymisierung #Verschlüsselung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Big5

aktionfsa@diasp.eu

06.09.2022 Unscan my Face!

Was kannst du gegen Gesichtserkennung tun?

Diese wichtige Frage muss im Mittelpunkt stehen, wenn man eine Kampagne gegen diese gefährliche Technologie beginnt. Amnesty International hat jetzt eine Kampagne gestartet

#UnscanMyFace - Behalte dein Gesicht!

Diese Kampagne unterstützen wir als Aktion Freiheit statt Angst gern, denn in den vergangenen Jahren waren wir mit vielen Bündnispartnern bei ähnlichen Aktionen dabei:

Mit der EBI hätte man der EU Kommision zeigen können, dass die Menschen in der EU keine "intelligente" Gesichtserkennung wollen, doch leider haben sich daran nicht die Millionen Menschen beteiligt, die nötig gewesen wären, um ein deutliches Zeichen zu setzen.

Jeder Mensch muss sich selbst fragen, was ihm oder ihr die eigene Privatsphäre wert ist. Das ist eine Abwägung gegen ein vages Versprechen von "mehr Sicherheit", das in Wahlkämpfen und bei jedem Terroranschlag aus der Tasche gezogen wird. #Unscan My Face wiederholt noch einmal die Gründe für ein Verbot von Gesichsterkennungstechnologien:

  • Massenüberwachung im öffentlichen Raum wird ermöglicht
  • Das Recht auf Privatsphäre und die Menschenwürde werden verletzt
  • Das Recht auf Protest und freie Meinungsäußerung sind dadurch in Gefahr
  • Diskriminierungen werden verstärkt
  • Es gibt keinen demokratischen Rückhalt für Gesichtserkennungstechnologien

Auch wenn der letzte Punkt sicher richtig ist, fehlt in der Gesellschaft die aufgeklärte Diskussion darüber. In Deutschland ist kaum bekannt, welche Probleme mit der Gesichtserkennungstechnologie verbunden sind, obwohl viele Gruppen, darunter auch wir, darüber aufklären. Es fehlt der öffentliche Aufschrei - also machen wir die Kampagne bekannt und reden darüber.

Das europäische Parlament hat eine "samtweiche" Empfehlung gegen Gesichtserkenung zustande gebracht, Dabei geholfen hat auch eine Aufklärungsrunde der FRA, der Fundamental Rights Agency, mit EU Abgeordneten. (Auch Aktion FsA arbeitet in der FRA mit; FRA diskutierte mit der EU Kommission Gesichtserkennung ) Nun wird jetzt gerade, in der EU eine wichtige Entscheidung getroffen, die auch Auswirkungen auf die Situation in Deutschland hat. In einer neuen Verordnung über Künstliche Intelligenz hat die EU die Möglichkeit, den Einsatz von Gesichtserkennung gänzlich zu verbieten. In wenigen Monaten wird diese wichtige Entscheidung gefällt, weshalb Politiker*innen jetzt erfahren müssen: wir behalten unser Gesicht!
Was kann nun Jede/r tun?

Amnesty schlägt vor: Gemeinsam gegen Gesichtserkennung – Jetzt mitmachen!

Nutze unseren Kampagnen-Hashtag #UnscanMyFace in den Sozialen Medien, damit mehr Menschen von dem Problem erfahren. Teile deine Gedanken. Warum setzt du dich für ein Verbot ein?

Teile unsere Beiträge auf Twitter, Instagram und Facebook.

Teile unsere Kampagnen-Seite, damit möglichst viele Menschen von dem Problem um Gesichtserkennung erfahren.

Hilf dabei, das Problem in die Öffentlichkeit zu tragen: Sprich mit deiner Familie, deinen Bekannten und Freund*innen. Oder nutze deine Social Media-Kanäle, um das Problem bekannter zu machen.

Gemeinsam können wir Politiker*innen in Deutschland und der EU klar machen:
Wir wollen in einer Welt leben, in der Technologie den Menschen nutzt und ihre Rechte geachtet werden.

Mehr und viele weitere Infos dazu bei https://www.amnesty.de/allgemein/kampagnen/unscan-my-face-behalte-dein-gesicht
und auf https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6343-20171001-videoueberwachung-ein-eingriff-in-die-informationelle-selbstbestimmung.htm
und in unseren Flyern (https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/209-flyer-und-folder.htm ) Videoüberwachung mit Gesichtserkennung am Bahnhof Südkreuz,
und Biometrie und RFID-Chips und Was ist Indect ?
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Tags: #Gesichtserkennung #Biometrie #Videoüberwachung #AmnestyInternational #Kampagne #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Gesundheitsdaten #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Missbrauch #Diskriminierung #Ungleichbehandlung

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01.09.2022 Cheslea Manning unterstützt Nym

Ist Nym besser als Tor?

Ano*nym* soll die Kommunikation über der Kommunikationsdienst Nym sein. Wie wichtig anonyme Kommunikation für die Privatsphäre und letztendlich für die eigene Freiheit ist, hat Chelsea Maning im eigenen Leben schmerzhaft erfahren müssen. Für die Veröffentlichung von geheimen Unterlagen des US Militärs wurde sie zu 35 Jahren Haft verurteilt.

Nun arbeitet sie für Nym, einen Kommunikationsdienst aus der Schweiz dessen Idee auch von der Europäischen Kommission gefördert wird. Nym arbeit ähnlich dem Anonymiserungsdienst Tor in dem es die Datenströme über verschiedene Wege zum Ziel schickt.

Um auch bei verschiedenen Wegen mittels einer späteren Analyser aller Datenströme nicht auf die Sender und Empfänger zurückschließen zu können, werden die Datenpakete durch mathematische Verfahren, die schon in den 80-iger Jahren entwickelt wurden, so "identisch" gemacht, dass von außen alle gleich aussehen.

Zur Verschlüsselung und der Verteilung der Wege im Tor-Netzwerk kommt also noch die Zerstückelung und auch eine beliebige Veränderung der Reihenfolge dieser Stücke im Versand hinzu. Damit eignet sich Nym sicher nicht für Audio- oder Video-Streaming, bietet aber eine hohe Sicherheit für die gesendete Nachricht und für Sender und Empfänger.

Zur Zeit laufen weltweit 490 dieser sogenannten Mixnodes. In dem Artikel von 1e9 erklärt Chelsea Manning, warum sie Nym für wichtig hält:

"Selbst wenn du eine Nachricht verschlüsselst, gibt es noch die Metadaten. Mit denen kannst du […] herausfinden, wer mit wem spricht, wie viel, wie häufig und wann – und wo sich die Gesprächspartner befinden." Diese Daten könnten auch Aufschluss geben, ob eine junge Frau in den USA sich mit einer Ärztin berät, die Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Oder auch, an wen eine Privatperson beispielsweise Geld spendet. Genau die Daten, die so etwas ermöglichen, werden durch den digitalen Mixer von Nym verquirlt. Dass sei "ein Grund, warum Nym so wichtig ist".

Die Macher des Netzwerk von Nym wollen es deshalb zum Rückgrat sowohl von bereits bestehenden als auch von kommenden Messenger-Diensten, Banking-Apps und Krypto-Wallets machen. Damit könnten auch Medien leicht einen wirklich sicheren anonymen digitalen Briefkasten für Whistleblower anbieten.

Sicher gibt es viele sinnvole Anwendungen und die Europäische Kommission denkt bei ihrer Förderung "nebenbei" auch an die Kommunikation ihrer Geheimdienste ... Genau, wie Hillary Clinton es bei ihrer Förderung der Entwicklung des Tor Netzwerks tat. (Warum findet man dazu auf die Schnelle keine Links mehr?)

Mehr dazu bei https://1e9.community/t/warum-chelsea-manning-den-datenschutzdienst-nym-unterstuetzt/17906
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Tags: #ChesleaManning #Nym #Anonymisierungsdienst #Whistleblowing #Metadaten #Zerstückelung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Internetsperren #Verhaltensänderung #Geheimdienste #Hacking

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25.08.2022 Facebook verrät Abtreibungen an Polizei

Schwerer Eingriff in die Privatsphäre alles US Bürger:innen

Nachdem das Oberste Gericht der USA das Grundsatzurteil aus den 70-iger Jahren in sein Gegenteil verkehrt hat, droht nun allen Menschen im Land Gefahr durch ihr Kommunikationsverhalten. Wer sich über Facebook mit Freunden über Informationen über Abtreibungen oder nach Abtreibungsmedikamenten austauscht, muss damit rechnen, dass plötzlich die Polizei vor der Tür steht.

Kathy Plate von UltraViolet berichtet über diesen Fall:

Ein Teenager aus Nebraska wird wegen einer Abtreibung angeklagt - und das nur, weil Facebook sie angezeigt hat. Die örtlichen Strafverfolgungsbehörden stellten Facebook einen Durchsuchungsbefehl für die privaten Facebook-Nachrichten des Teenagers zu. Nachdem Facebook die Nachrichten ausgehändigt hatte, nutzte die Polizei die Kommunikation zwischen der Teenagerin und ihrer Mutter als Beweis dafür, dass eine Abtreibung stattgefunden hatte.

Natürlich war dieser eklatante Eingriff in die Privatsphäre nur möglich, weil Facebook Nachrichten standardmäßig nicht verschlüsselt sind. Wenn alle Menschen nur noch Nachrichten über Messenger mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung austauschen würden - so wie es z.B Signal u.a. anbieten -, hätte Facebook keine Beweise mit den Strafverfolgungsbehörden teilen können.

Auch wenn seit einer Woche Facebook Berichten zufolge, die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung als Standard für alle Nutzer testeti, so werden Facebook und WhatsApp keine sicheren Tools werden. Angesichts der wachsenden Bedrohung des Zugangs zu Schwangerschaftsabbrüchen im ganzen Land, und weil viele Bundesstaaten bereits Verbote und strenge Einschränkungen erlassen haben, seit der Oberste Gerichtshof Roe v. Wade gekippt hat, sollten alle Menschen künftig nur noch verschlüsselte Messengerdienste nutzen.

Gegen den Richterspruch des Obersten Gerichtshofs und für eine sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung auch bei Facebook kann man hier eine Petition unterschreiben.

Mehr dazu bei https://civicshout.com/p/tell-facebook-stop-spying-on-abortion-seekers
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23.08.2022 Illegale Verwendung von DNA von Verwandten

Bluttest beim Baby kann den Vater hinter Gitter bringen

Vor mehr als 10 Jahren kritisierte ein Besucher unseres Infostands einen unserer Flyer über biometrische und Gesundheits-Daten und deren Speicherung, in dem neben der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auch die Schüler- und Baby-Dateien erwähnt wurden. Der Kritiker hatte recht, dass es im Gegensatz zur 2009 geplanten Berliner Schüler-Datei keine Baby-Datei der Sicherheitsbehörden gab und wir hatten recht mit dem Hinweis auf die an der Berliner Charité durchgeführten Blut-Screenings bei Neugeborenen und deren Speicherung in einer Datenbank der Klinik.

Genau ein solcher Bluttest kann nun einem Vater in den USA zum Verhängnis werden. Alle, die in den letzten 50 Jahren in den Vereinigten Staaten geboren wurden, mussten als Baby eine Blutprobe aus der Ferse abgeben. Daraus könnenn DNA-Daten analysiert werden.

Diese Blutabnahme sollte eigentlich nur für medizinische Zwecke verwendet werden. Durch diese Untersuchungen können ernste Gesundheitsprobleme frühzeitig identifiziert werden. Mit diesen Daten konnten Todesfälle und Behinderungen bei Kindern verhindert werden.

Nun wurde im letzten Monat durch eine Klage in New Jersey wegen Verletzung der Öffentlichkeitsrechte bekannt, dass diese Proben auch von der Polizei für strafrechtliche Ermittlungen verwendet werden. Es ist nicht bekannt, wie viele Behörden im ganzen Land versucht haben, Proben aus dem Neugeborenen-Screening zur Untersuchung von Verbrechen zu verwenden. Es gibt jedoch noch einen weiteren Fall, in dem dies nachweislich geschehen ist. Im Dezember 2020 hatte die Polizei in Kalifornien fünf Durchsuchungsbefehle ausgestellt, um auf solche Proben zuzugreifen. Im weiteren Verlauf konnte dort mindestens ein ungeklärter Fall mit Hilfe von Neugeborenenblut gelöst werden.

Datenschützer schlagen Alarm, weil sie einen Missbrauch sehen, wenn die DNA-Erfassung eigentlich einem völlig anderen Zweck dienen sollte. So hat die Polizei in San Francisco eine Probe, die bei der Untersuchung einer Frau wegen Vergewaltigung entnommen wurde, Jahre später verwendet, um sie mit einem Eigentumsdelikt in Verbindung zu bringen.

In der Klage aus New Jersey soll die Polizei die Blutprobe eines neugeborenen Kindes entnommen haben, um eine DNA-Analyse durchzuführen, die den Vater des Babys mit einem Verbrechen in Verbindung bringt. Diese Technik wird als genetische Genealogie oder forensische Genealogie bezeichnet. Die Anwältin, die den Vater vertritt, sagt, dass die Kombination von Neugeborenen-Screening-Proben mit genetischer Genealogie eine Tür dafür öffnet, dass die DNA von praktisch jedem in einer strafrechtlichen Untersuchung verwendet werden kann.

Sie sagt laut Wired.com dazu: "Das ist wie eine dystopische Zwiebel. Jedes Mal, wenn wir eine weitere Schicht abziehen, finden wir eine neue Verletzung der Privatsphäre".

Mehr dazu bei https://www.wired.com/story/police-used-a-babys-dna-to-investigate-its-father-for-a-crime/
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