#rasterfahndung

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22.07.2023 Demo und Straßenfest zum Christopher Street Day

Aktion FsA beim Chstopher Street Day 2009

Am 27.6.2009, dem Christopher Street Day vor 14 Jahren war Aktion Freiheit statt Angst dabei. Bei hochsommerlichen Temperaturen haben wir das riesige "Big Schäuble ist watching YOU" Transparent durch die Berliner Innenstadt gezogen. So begrüßen wir auch heute wieder die Demo und das Fest zum CSD in der Stadt.

Warum Überwachungsgegner auf dem CSD?

Das wurden wir auch von 14 Jahren bereits gefragt. Neben dem Werben für die großen Freiheit statt Angst Demos am 12.9. in der Stadt hatten wir auch ein inhaltliches Anliegen, das Matthias und Markus damals so beschrieben haben:

"Der Christopher Street Day, heute ein spektakulär bunter und kreativer Umzug, hat aber einen sehr ernsten Hintergrund. Er erinnert an den sogenannten „Stonewall“-Aufstand im Jahr 1969 in New York, wo die homosexuelle Szene mit harschen Repressionen durch die Polizei zu kämpfen hatte. Tagelange Straßenschlachten waren die Folge. Noch heute, 40 Jahre später, sind Menschen mit gleichgeschlechtlicher sexueller Orientierung noch lange nicht in allen Lebensbereichen gleichberechtigt.

Ob bei der Rente oder am Arbeitsplatz - es bleibt noch viel zu tun. Im täglichen Leben sind homosexuelle Menschen immer noch Beschimpfungen, Ausgrenzungen und gewalttätigen Übergriffen ausgesetzt. Wir erleben heute, dass Staat und Privatwirtschaft immer größere, zum Teil illegale Datenberge anhäufen - und auch auswerten. Die Datenskandale der letzten Wochen und Monate und die Bestrebungen der Bundesregierung, Sicherheit durch Präventivüberwachung zu erreichen, machen deutlich, dass ein Verhalten außerhalb einer willkürlich definierten Norm schnell zu Ausgrenzung und Beschränkung der persönlichen Freiheit führen kann. Daher sympathisiert Aktion Freiheit statt Angst e. V. mit Zielen der homosexuellen Bewegung und möchte diese konkret unterstützen."

Leider hat sich auch in den vergangegen 14 Jahren nicht viel zum besseren gewandelt. Die technischen Überwachungsmöglichkeiten wurden weiter ausgebaut und sind in den Alltag der Menschen eingeflossen.

Wieder können wir leider sogar ohne Abstriche den Text aus dem Aufruf von 2009 zitieren:

"Wir erleben heute, dass Staat und Privatwirtschaft immer größere, zum Teil illegale Datenberge anhäufen – und auch auswerten. Die Datenskandale der letzten Wochen und Monate und die Bestrebungen der Bundesregierung, Sicherheit durch Präventivüberwachung zu erreichen, machen deutlich, dass ein Verhalten außerhalb einer willkürlich definierten Norm schnell zu Ausgrenzung und Beschränkung der persönlichen Freiheit führen kann. Daher sympathisiert das Aktionsbündnis Freiheit statt Angst mit Zielen der homosexuellen Bewegung und möchte diese konkret unterstützen."

Der nachfolgende Absatz macht deutlich, dass unsere Arbeit der letzten 14 Jahre nicht total sinnlos war, denn die Angst der Betroffenen vor der Vorratsdatenspeicherung (VDS) konnte durch den massiven Widerstand der Menschen dagegen zumindest zurückgedrängt werden. Trotz höchstrichterlicher Verbote arbeiten verschiedene EU Staaten jedoch weiter an der anlasslosen Überwachung durch VDS und schlimmere Techniken (z.B. EU-Chatkontrolle) über deren Gefahren Karl Lemmen von der Deutschen AIDS-Hilfe e.V. damals sagte:

"Karl Lemmen von der Deutschen AIDS-Hilfe e.V. brachte es zur Demonstration "Freiheit statt Angst" im Jahr 2008 auf den Punkt: 'Wer bei uns anruft, redet nicht über Kartoffelpreise.'

Die Vorratsdatenspeicherung, also die verdachtslose Speicherung aller Kommunikationsdaten (Telefon, Internet, E-Mail), trifft gerade anonyme Hilfsprogramme wie die der Aidshilfe. Die Zusicherung von Anonymität macht es den Betroffenen viel leichter, den Erstkontakt herzustellen, aus dem sich im weiteren Verlauf konkrete Hilfe und Unterstützungsmaßnahmen entwickeln. Die Vorratsdatenspeicherung untergräbt diese Anonymität.

Seit dieses Gesetz in Kraft getreten ist, gehen die Anrufe auf diesen Hotlines dramatisch zurück, wie uns Karl Lemmen versicherte. Einmal mehr werden Menschen, die dringende Hilfe benötigen, mit Ihren Sorgen und Ängsten alleine gelassen. Dagegen wehrt sich das Aktionsbündnis Freiheit statt Angst mit Aufklärungskampagnen, Infoflyern und Aktionen."

Also: auch heute wieder gilt an diesem Tag Flagge zu zeigen und an seine Geschichte zu erinnern.
In der Innenstadt sind für die Demo heute bereits viele Straßen gesperrt - auf gehts.

Mehr dazu in unseren Artikeln zum CSD 2009 https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=CSD&sel=meta
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Tags: #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Aktivitaet #CSD #ChristopherStreetDay #Berlin

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14.07.2023 Fatale Folgen fehlerhafter Algorithmen

Krasses Scheitern von "künstlicher Intelligenz"

Kurz vor dem Abschluss der EU-Verordnung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz vor 3 Wochen im Plenum des EU-Parlaments wurden auch eine Reihe von Beispielen bekant, in denen der Einsatz von Algorithmen zur "Steuerung des Gemeinwesens" fatale Folgen für die Betroffenen entwickelt hat.

Bei Heise.de gibt es die ausführlichen Geschichten dazu. In der Kurzfassung:

  • Eine holländische Gemeinde möchte zur Argumentation für eine Umgehungsstraße analysieren, welchen reinen Durchgangsverkehr es dort gibt. Das (ungewollte) Ergebnis sind die Smartphones - und damit Menschen - die im Ort das Zentrum einer religösen Minderheit in den Niederlanden besuchen.
  • Ein anderer Algorithmus soll die Datensätze aller Bezieher von Sozialzuschüssen systematisch überprüfen. Mehr als 10.000 junge Elternpaare werden des Sozialbetrugs bezichtigt, die Zuschüsse gestrichen und Rückzahlungen gefordert. Die Betroffenen standen vor großen finanziellen Problemen. Trotzdem wurde das Programm fortgeführt bis sich herausstellte, dass der Algorithmus den Faktor der "Doppelstaatsbürgerschaft" viel zu hoch bewertet hatte. Die weitaus meisten Fälle stellten sich als falsche Treffer (False Positives) heraus.
  • In Italien wollte man den notorischen Lehrermangel bekämpfen, in dem man dem bisherigen persönlichen Stellenbesetzungsverfahren einen Algorithmus vorschaltete. Die Nebenwirkungen waren verheerend, denn vielen erfahrenen Pädagogen wurden nur Aushilfslehrerstellen angeboten, oder sie wurden sogar plötzlich arbeitslos, weil der Algrithmus abgelehnte Bewerber automatsich als schlecht(er) qualifiziert einstufte.

Verteidiger der Digitalisierung werden argumentieren, dass in allen 3 Fällen die Algorithmen schlecht programmiert waren oder in einem "unpassenden" Kontext angewendet wurden. Also waren in allen Fällen auch Menschen die Schuldigen für die aufgetretenen Fehler.

Das mag stimmen, aber solange uns die "alleinseeligmachende Super-KI" nicht regiert, werden (glücklicherweise) Menschen die Planung und den Einsatz vornehmen. Wie heise.de feststellt, müssen diese mindestens besser ausgebildet werden: "Um fehlerhafte Algorithmen zu identifizieren, braucht es aber spezielle Skills und die sind zurzeit nicht einmal bei Datenschutzbehörden vorhanden."

Es reicht nicht, ein kleines Problem zu analysieren und dafür eine Lösung zu programmieren. In unserer Gesellschaft hängt alles von vielem ab. Schauen wir mal, welche Probleme die KI-Verordnung löst und welche sie vergrößert ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Kuenstliche-Intelligenz-Drei-Beispiele-fuer-das-Scheitern-von-Algorithmen-9205911.html
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Tags: #Algorithmen #künstlicheIntelligenz #KI #AI #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #FalsePositives #Seiteneffekte #Nebenwirkungen #Smartphone #Handy #Überwachung #DataMining #Rasterfahndung #Lehrerauswahl #Bewerber #Sozialbetrug
Erstellt: 2023-07-14 07:28:31

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12.07.2023 Der "Transatlantische Datenschutzrahmen" so schlecht wie seine Vorgänger
EU bleibt treues Hündchen

  • Im Februar 2016, nach der Aushandlung des "Datenschutzabkommens Safe Harbour" zwischen der EU und den USA hatten wir geschrieben: Wir kritisieren das "Privatsphären-Schild" als "Mogelpackung" und "schlechten Witz".
  • Im Juli 2020 stellt der EuGH fest, dass Abkommen mit den USA "Privacy Shield" ist nichtig Seitdem jonglieren die EU und die USA mit einem eigentlich nicht mehr gültigen Abkommen über den transatlantischen Datenaustausch am Rande der Legalität. Alle Versuche der EU die USA zu einem der DSGVO ähnlichen Umgang mit unseren persönlichen Daten zu bewegen sind im Nirwana gelandet.

Nun kam der endgültige Kotau vor dem Großen Bruder. Wie netzpotik.org schreibt: Als US-Präsident Joe Biden Ende März 2022 nach Brüssel kam, gab es ein Freundschaftsgeschenk von seiner Gastgeberin Ursula von der Leyen. Die EU-Kommissionspräsidentin hatte für ein leidiges Thema eine Lösung im Angebot: Statt weiter Ärger zu machen wegen der Massenüberwachung der US-Geheimdienste gegen Europäer:innen, sicherte Von der Leyen Biden einen Freifahrtschein zu.

Ein "Transatlantischer Datenschutzrahmen" garantiert US-Konzernen wie Facebook, dass sie weiterhin Nutzer:innendaten aus Europa ungehindert in die USA übertragen können. Der massenhafte und unkontrollierte Zugriff der amerikanischen Behörden auf unsere Daten spielt keine Rolle mehr. Dieser Blankoscheck der EU wird wieder so lange gültig bleiben, bis der EuGH zum 3.Mal ein vernichtendes Urteil fällen wird. Dann beginnt das Spiel mit verteilten Rollen erneut, was wir bereits seit mehr als 10 Jahren zuerst mit den Vorgängern Safe Harbor und Privacy Shield erlebt haben.

Neben den staatlichen US Behörden können sich auch die Big5 (GAFAM = Google, Amazon, Facebook, Apple und Microsoft) die Hände reiben und ihre Milliardengeschäfte mit unseren Daten ungehindert weiter betreiben.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/transatlantische-massenueberwachung-nimm-das-doch-endlich-ernst-ursula/
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Tags: #TransatlantischerDatenschutzrahmen #EuGH #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Geodaten #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken #Entry-ExitSystem #Border #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #PrivacyShield #SafeHarbor #EU #USA #GAFAM
Erstellt: 2023-07-12 07:51:16

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08.07.2023 Wissenschaftler erklären Chat-Kontrolle für wirkungslos

Appell von Wissenschaftlern sollte gehört werden

Am 4. Juli 2023 haben Wissenschaftler:innen und Forschenden zur vorgeschlagenen EU-Verordnung zum sexuellen Missbrauch von Kindern eine Gemeinsame Erklärung an den Rat und das Parlament der EU verschickt. Darin führen sie erneut die Kritik auf, die bereits von vielen zivilen Organisationen gegen eine EU-Chatkontrolle genannt wurde.

Detailliert begründen sie warum diese Maßnahmen die Sicherheit im Internet schwächen und dem angeblichen Ziel nicht dienlich sein können. Sie kommen zu dem Schluss:

Wir warnen daher eindringlich davor, diese oder ähnliche Maßnahmen zu verfolgen. Ihr Erfolg angesichts der aktuell verfügbaren und absehbaren Technologie ist ausgeschlossen, und ihr Schadenspotenzial ist erheblich.

Als besonders gefährlich heben sie, wie netzpoltik.org in der Übersetzung des Offenen Briefes schreibt, folgende Punkte hervor:

  • Die gewählte Technologien zur Erkennung haben schwere Mängel und sind anfällig für Angriffe.
  • Die Auswirkungen einer Schwächung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung werden in vielen Bereichen, inbesondere bei Banken aber auch im normalen Internethandel und natürlich auch bei der privaten Kommunikation, unsere Nutzungsmöglichkeiten des Internets schwer beeinträchtigen.
  • Effektivität: Wir haben ernsthafte Bedenken, ob die von der Verordnung beschriebenen Technologien wirksam wären: Täter:innen wären sich ihrer bewusst und würden auf neue Techniken, Dienste und Plattformen ausweichen, um CSAM-Informationen auszutauschen und dabei der Entdeckung zu entgehen.
  • False Positives: Die vorgeschlagene Verordnung wird auch die Meinungsfreiheit von Kindern beeinträchtigen, da ihre Gespräche ebenfalls Alarme auslösen könnten.

Wenn es bei dem geplanten Vorhaben wirklich um den Schutz von Kindern gehen würde, müsste das Projekt nach dieser Analyse eingestellt werden.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/offener-brief-der-wissenschaft-das-client-side-scanning-ist-zum-scheitern-verurteilt/
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Tags: #Chatkontrolle #OffenerBrief #Wissenschaftler #EU #Rat #Parlament #Ende-zu-Ende-Verschlüsselung #Effektivität #FalsePositives #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Verschlüsselung #Anonymisierung #Monopol #Meinungsfreiheit #Zensur

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01.06.2023 Ausweitung der Internetüberwachung

Medienaufsicht als Hilfssheriff

Unter dem Begriff Medienaufsicht hat man lange Zeit einen Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland verstanden, der sich darum kümmert, dass das Radio- und Fernseh-Programm ausgewogen gestaltet ist und die Sendungen entsprechend ihres FSK-Wertes "altersgerecht" in den Zeitschienen liegen.

Im Zeitalter des Internets hat die Medienaufsicht weitere Aufgaben bekommen. Nachdem in NRW mit dem Programm KIVI (KI-vigilare, überwachen) die Kontrolle von Internetinhalten "erfolgreich" getestet wurde, wird dieses Überwachungsprogramm nun bundesweit ausgerollt. Die Medienaufsicht hat damit auch einen direkten Draht zum BKA und kann nun als Hilfssheriff bezeichnet werden.

Was wird kontrolliert?

Mithilfe der Software KIVI durchforstet die Behörde Websites und soziale Medien auf der Suche nach Straftaten wie Volksverhetzung, schreibt netzpolitik.org. Warum so konkret? Wir haben jetzt eine deutschlandweite Überwachung von Online-Inhalten und das hört sich natürlich nicht gut an, wo doch die Meinungs- und Pressefreiheit ein Grundrecht sind. Also benennt man zuerst mal einen Straftatbestand, der sich für Jede/n ganz scheußlich anhört. In der Realität sucht KIVI schon jetzt nach Verharmlosung von Drogen, Gewaltdarstellungen oder Pronografie. Überwacht wird die Kommunikation innerhalb von YouTube, Twitter, TikTok und Telegram - was noch? Wie erfolgreich/erfolglos sieht es bei verschlüsselter Kommunikation, etwa bei WhatsApp, Threema, u.a. aus?

Wie wird kontrolliert?

Die Software schaut sich automatisch Online-Inhalte per Stichwortsuche und Bilderkennung an und meldet "Verdächtiges". Hier endet die angebliche künstliche Intelligenz (KI) und wie bei der Kontrolle der Flugreisedaten (PNR, Passenger Name Records) müssen dann Menschen die gefundenen Treffer sichten und beurteilen, ob es sich wirklich um einen Verdacht handelt. Im Unterschied zu den PNR Daten, die von BKA-Beamten gesichtet werden, müssen sich die Online-Inhalte nun Beschäftigte der Medienaufsicht anschauen und bewerten.Treffer werden dann an das BKA weitergeleitet.

Alles was nach Digitalisierung klingt oder sogar die Buchstaben KI enthält wird natürlich als Modernisierung und Erfolg gefeiert. KIVI hat bei den Tests in NRW etwa 2 Treffer pro Tag geliefert. Das klingt nach wenig, allerdings ist uns nicht bekannt, ob das die Treffer nach der "menschlichen Sichtung" oder des Systems waren. Denken wir an die Mühsal der BKA Beamten, die die 99,7% falschen Treffer (False Positives) bei den PNR Daten sichten müssen (Flugreisedatenauswertung liefert 99,7% Fehler ).

Vergessen wir nicht, dass ein einmal eingeführtes Verhalten oder System wieder schwer abzuschaffen sein wird. Wehret den Anfängen der Kontrolle von Inhalten! Erinnern wir uns: Jahrelang wurde uns bei der Vorratsdatenspeicherung (VDS) gesagt, dass niemand die Absicht habe die Inhalte unserer Kommunikation zu kontrollieren, es ginge nur um die Verbindungsdaten.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/direkter-draht-zum-bka-medienaufsicht-baut-internet-ueberwachung-aus/
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Tags: #Medienaufsicht #Hilfssheriff #BKA #Rddio #Fernsehen #TV #FSK #YouTube #Twitter #TikTok #Telegram #PNR #Digitalisierung #KI #AI #KüsntlicheInteligenz #Lauschangriff #Überwachung #DataMining #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Grundrechte #Menschenrechte #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit

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28.04.2023 Erster Bericht des Unabhängigen Kontrollrats

Die Überwacher überwachen - Teil 2

Vor 2 Monaten hatten wir berichtet, dass der Unabhängige Kontrollrat seine Arbeit aufgenommen hat. Der UK musste eingerichtet werden, nachdem das BVerfG die unkontrollierte "Überwachungs-Arbeit" des BND gerügt hatte. Da es bundesweit keine abhörsicheren Räume für die Arbeit der neuen Behörde gab, mussten sich die Mitglieder des Gremiums im einstigen Pferdestall einer ehemaligen preußischen Kaserne, jetzt Außenstelle des BND treffen - um genau diesen zu überwachen.

Zwei kleine positive Nachrichten

Nun gibt es zweimal etwas Positives aus diesem schweigsamen Gremium zu berichten. Die nichtstandesgemäße Behausung in Lichterfelde wird gegen theoretisch lichtdurchflutete neue Räume am Moabiter Spreebogen getauscht werden - trotzdem wird es nicht mehr Infos über deren Arbeit geben.

Zum Anderen hat der UK nach Recherchen von WDR und NDR erstmals einen schriftlichen Bericht zur BND-Überwachung vorgelegt. In einem 60-seitigen Dokument an die Mitglieder des Parlamentarische Kontrollgremiums (PKGr) des Bundestages - dessen Arbeit "natürlich" auch geheim ist - gibt der UK Infos über seine Tätigkeit zu den Abhöraktionen des BND im vergangenen Jahr. Er hat diese kontrolliert und bewertet, allerdings hat der UK nahezu jede der vom BND beantragten 121 Überwachungsmaßnahmen genehmigt. Dazu gehörten auch Hacking-Operationen bei denen sich der BND in Handychats und andere Onlinekommunikation einklinkt.

54% der BND-Maßnahmen des vergangenen Jahres betrafen die strategische Aufklärung, damit ist das Durchforsten von Datenströmen nach bestimmten Suchbegriffen gemeint, die unser Ehrenmitglied Edward Snowden bereits 2013 öffentlich gemacht und kritisiert hat. Im Gegensatz zu den damals ergebnislosen Diskussionen um diese Suchbegriffe soll es jetzt Praxis sein, dass die damals von US-amerikanischen NSA oder des britischen Abhördienstes GCHQ verschlüsselten Suchbegriffslisten nun dem BND und auch dem UK vollständig(?) vorliegen.

Vielleicht um nicht in den Verdacht eines unkritischen Abnickgremiums zu kommen und seine Existenz zu rechtfertigen, hat der UK mindestens eine Überwachungsaktion gegen eine "juristische Person" in Deutschland beanstandet. Umgekehrt äußern BND-Mitarbeiter, dass sich ihre Befürchtungen über Mehrarbeit durch die zusätzlichen Anträge an den UK bestätigt haben.

Mit wirklicher Transparenz hat das alles noch wenig zu tun ...

Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/bnd-unabhaengiger-kontrollrat-101.html
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My telephone was bugged with Pegasus spyware

Polens Regierung hackt Opposition vor den Wahlen

Zumindest für den Bürgermeister von Sopot gilt diese Aussage. Jacek Karnowski erzählt vor dem PEGA-Ausschuss des EU Parlaments über seine Erlebnisse mit dem polnischen Staatstrojaner.

Nach dem Bericht einer polnischen Tageszeitung von Anfang März hat die damalige und auch heutige rechtskonservative Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) zwischen 2018 und 2019 die Überwachung des Oppositionspolitikers in Auftrag gegeben. Danach haben, wie Telepolis berichtet, das Zentrale Antikorruptionsbüro und der Gehemeidienst Karnowskis Handy dutzendfach mit dem Staatstrojaner Pegasus infiziert und abgehört.

Karnowski war und ist für die PiS-Partei gefährlich, weil er 2019 mit den wichtigsten Oppositionsparteien in Polen ein Wahlbündnis geschlossen und erfolgreich die Mehrheit im Senat errungen hatte. Für die Wahlen in Polen im Herbst ist eine ähnliche Allianz der Oppositionsparteien in Planung.

My telephone was bugged with Pegasus spyware ...

Jacek Karnowski berichtet vor dem PEGA-Ausschuss des EU Parlaments über die einzelnen Geschehnisse. Ein inoffizielles Tanskript seiner Aussagen ist in dem Telepolis Artikel in englisch mit enthalten.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/pega-untersuchungsausschuss-polen-hackt-buergermeister-mit-staatstrojaner/
und alle unsere Artikel zu Pegasus https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Pegasus&sel=meta
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24.04.2023 Konservative wollen EU-Chatkontrolle verschärfen

Unendliche Geschichte der Chatkontrolle geht weiter

Nach 2-jähriger Diskussion geht es in Brüssel nicht mehr um das "Ob" einer EU-Chatkontrolle sondern um das "Wie". Obwohl inzwischen beliebig viele Argumente gegen mehr Überwachung auf dem Tisch liegen, hat die Fraktion der konservativen Parteien im EU-Parlament im federführenden LIBE-Ausschuss einen Entwurf vorgelegt der auf scharfe Kritik trifft.

Wieder wird das sogenannte Client-Side-Scanning (CSS) gefordert. Damit sollen Nachrichten vor dem verschlüsselten Versand überprüft werden. Der Piratenabgeordneten Patrick Breyer, der für die Grünen-Fraktion am Verhandlungstisch sitzt, verurteilt diese Inhaltskontrolle persönlicher Nachrichten in einer ersten Analyse des Entwurfs.

"Was bringt das Briefgeheimnis, wenn man es im Briefkasten abschafft?"

... urteilt der EU Parlamentarier Erik Marquardt. Wie netzpolitik.org schreibt, haben der Wissenschaftliche Dienst des EU-Parlaments die Überwachungspläne der EU-Kommission scharf kritisiert und auch der Justizausschuss des irischen Parlaments bezweifelt, dass das Gesetz mit EU-Recht kompatibel ist.

Auch 2 weitere bereits bekannte Argumente sind wieder in den Vordergrund getreten. Das sind die Alterskontrolle und damit zusammenhängend die problematische *Identitätsfeststellung von Menschen im Netz. Die "Alterssicherung" - das ist leider keine Internetrente - soll festlegen, dass Minderjährige als risikohaft eingestufte Software nicht installieren dürfen. Damit wäre eine anonyme Nutzung von Messenger-Diensten in der EU nicht mehr möglich.

Eine weitere Folge aus der Alterskontrolle ist eine Verdrehung des offiziell verkündeten Sinns der Chatkontrolle. Denn eigentlich wurde die Chat-Kontrolle aus der Taufe gehoben, um sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Netz zu bekämpfen. Nebenbei sollte auch gegen Hass-Kriminalität vorgegangen werden. Der erste Zweck wird nun nach Ansicht von WissenschaftlerInnen konterkariert.

Weder die menschlichen Kontrolleure noch erst recht nicht die KI-basierten Programme können richtig entscheiden, ob jemand im Netz pornografische Inhalte sucht oder sich wissenschaftlich darüber informieren möchte. Die wissenschaftlichen oder medizinischen Begriffe werden wie die umgangssprachlichen verfolgt. Über den Fall einer Familie, die ihrem Arzt Fotos zugeschickt hatte und Besuch von der Polizei bekamen, hatten wir berichtet.

Selbst wenn es sich um den Austausch von sexuellen Darstellungen handelt, können diese auch einvernehmich erstellt oder getauscht werden. Wie netzpolitik.org schreibt, hat sich die EU-Kommission unzureichend mit der sexuellen Selbstbestimmung von Jugendlichen befasst. Sie sollte einvernehmliches Sexting von Jugendlichen besser schützen, fordert Sabine K. Witting von der Universität Leiden.

Jugendliche versuchen mehr über ihre Identität oder sexuelle Orientierung herauszufinden und nehmen daher einvernehmlich, oft mit der momentanen Beziehungsperson, am Sexting teil. Es ist wichtig klarzustellen, dass solch einvernehmliches Sexting an sich nicht schädlich ist, sondern – wie auch der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes und der Europarat anerkennen – für viele Jugendliche ein natürlicher Ausdruck ihrer Sexualität ist.

Folge der geplanten EU-Chatkontrolle wäre Abmahnungen, Befragungen und eventuell sogar Bestrafungen von Jugendlichen, weil die Inhaltskontrollen die Motivation der Betroffenen nicht im Blick haben. So könnten sich Jugendliche unter 18 Jahren in vielen EU-Staaten bereits strafbar machen, selbst wenn sie z.B. einvernehmlich nur untereinander Fotos oder Texte austauschen.

Die Privatsphäre im Netz wäre dahin.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/csam-verordnung-chatkontrolle-verletzt-sexuelle-selbstbestimmung-von-jugendlichen/
und https://netzpolitik.org/2023/ziemlich-frech-enttaeuschung-ueber-positionsentwurf-zur-chatkontrolle/
und alle unsere Artikel zur Chatkontrolle https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=eu+chat&sel=meta
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Tags: #Alterskontrolle #EU #Chatkontrolle #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Websperren #Anonymisierung #Identität #Verschlüsselung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit

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11.04.2023 BerlinerInnen haben Überwachungsstaat gewählt

Warum wählen die Schafe ihren Schlachter?

Die Berliner Wählerinnen und Wähler müssen zumindest zu 28% Fans des Hollywood Films "Minority Report" gewesen sein. Nach dem jetzt zwischen SPD und CDU ausgehandelten Koalitionsvertrag soll "der Polizei der Einsatz von Staatstrojanern erlaubt werden."

Aber der ist doch bereits "erlaubt"

Wir werden aber trotzdem weiter gegen dieses Überwachungsgesetz kämpfen, welches alle Menschen einem Generalverdacht aussetzt!

Warum schreiben die "alte Kamellen" in ihren Regierungsplan?

Netzpolitik.org hat nachgefragt und vom Innensenat erfahren: Die Polizei darf zwar heute schon hacken, um Straftaten aufzuklären. Sie soll aber auch hacken dürfen, um "zukünftige Straftaten" zu verhindern.

Netzpolitik.org hat auch recherchiert, wie oft die Berliner Polizei bereits "gehackt" hat: Im Jahr 2020 hat das Land Berlin dreimal die so genannte Online-Durchsuchung angeordnet und einmal tatsächlich durchgeführt. Dabei ging es um das Betäubungsmittelgesetz. Die Berliner Polizei hackt also bereits heute, um wegen Drogen zu ermitteln.

Das bestehende Gesetz bezieht sich auf "schwere Straftaten" und künftig sollen auch im Berliner Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) Passagen eingefügt werden, so dass dort die Quellen-TKÜ oder eine Online-Durchsuchung möglich ist. Es geht im ASOG um Ordnungswidrigkeiten u.ä.

Fazit: Jede/r kann zu jedem Zeitpunkt aus welchen (vorgeschobenen) Gründen auch immer überwacht werden - denn er oder sie könnte ja vielleicht zum Straftäter oder auch nur zum Störenfried werden ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/berlin-grosse-koalition-will-staatstrojaner-schon-vor-straftaten/
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05.04.2023 Apps werden zur Überwachung genutzt

Neokoloniales Verhalten (a)-sozialer Netzwerke im globalen Süden

Wir kritisieren die (a)-sozialen Netzwerke allein schon wegen ihres Profitstrebens und dass sie alles versuchen, ihre NutzerInnen dazu verleiten wollen, möglichst lange in ihren Apps zu bleiben. Da fällt die App Grindr auf, die ihre VerwenderInnen vor wenigen Tagen warnte:

"Wir sind darauf aufmerksam gemacht worden, dass die ägyptische Polizei aktiv Verhaftungen von Schwulen, Bi- und Trans-Personen vornimmt. Sie verwenden gefälschte Konten und haben auch Konten von echten Community-Mitgliedern übernommen, die bereits verhaftet wurden und deren Telefone beschlagnahmt sind. Bitte sei online und offline besonders vorsichtig – auch bei Konten, die in der Vergangenheit vertrauenswürdig erschienen."

Wie der Spiegel berichtete, häuften sich in den vergangenen Wochen Hinweise, dass die Polizei in Ägypten gezielt Onlineplattformen nutzt, um queere Menschen zu verfolgen, obwohl rechtlich Homosexualität in Ägypten nicht verboten ist. So hatte die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) einen Bericht zur Verfolgung von queeren Personen im Nahen Osten und in den Maghreb-Staaten veröffentlicht. Insgesamt werden 45 Fälle aufgelistet, in denen Menschen anhand von Aktivitäten auf Plattformen wie Facebook, Instagram und Grindr verfolgt, gefoltert, öffentlich geoutet oder festgenommen worden seien. Im Gegensatz zu Grindr wird den anderen Apps von HRW vorgeworfen, zu wenig für den Schutz ihrer NutzerInnen zu sorgen. So stellt der Bericht fest, dass die Unternehmen bei Inhalten in arabischer Sprache die Vorgänge im Netz nur unzureichend prüfen.

Der Spiegel stellte auch fest, dass es auch in anderen Ländern auf dem afrikanischen Kontinent mehr Repressionen gegen queere Menschen gebe. In Uganda verabschiedete das Parlament unlängst ein drakonisches Gesetz, das sich gezielt gegen LGBTQIA+-Personen richtet. In Kenia kam es zu einem Mord an einem bekannten Aktivisten.

Mehr dazu bei https://www.spiegel.de/ausland/aegypten-polizei-nutzt-dating-app-grindr-zur-verfolgung-von-schwulen-a-f6d83456-9f1d-4a53-a4e4-2751345c7329
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16.03.2023 EuGH muss über Fingerabdruck im ePerso entscheiden

Klage gegen Fingerabdruck im Ausweis erfolgreich

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat erstmal mit einer einstweiligen Anordnung (Az.: 20 E 377/23) entschieden, dass ein Antragsteller Anspruch auf ein Ausweisdokument ohne einen gespeicherten Fingerabdruck hat. Nun muss die Frage höchstrichterlich geklärt werden, ob eine EU Richtlinie so eine Speicherpflicht für alle Mitgliedsstaaten vorschreiben darf. Deshalb erhält der Kläger zunächst nur einen Ausweis befristet für ein Jahr.

Wir halten das Urteil, was leider nur eine "Anordnung" ist, für sehr wichtig, glauben aber nicht, dass ein höchstrichterliches Urteil in einem Jahr zu erhalten ist. Bedenken wir, dass z.B. die Entscheidung zur Verfassungswidrigkeit der BKA Novelle von 2008 insgesamt 8 Jahre gedauert hat.

Damit gibt es nach dem Verwaltungsgericht Wiesbaden von Anfang 2022 bereits ein 2. Urteil, dass ebenfalls erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Bestimmung hatte. Auch diese Richter hatten die Klage weitergereicht, so dass demnächst der Europäische Gerichtshof (EuGH) darüber entscheiden soll. Eine erste Anhörung gab es dort letzten Dienstag.

Das Wiesbadener Gericht äußerte Anfang 2022 ebenfalls erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Bestimmung, insbesondere im Zusammenhang mit den Artikeln 7 und 8 der EU-Grundrechtecharta zum Schutz der Privatsphäre. Dabei steht die mögliche Weitergabe der Fingerabdruckdaten an die Polizeien und deren Erlaubnis, die Daten 90 Tage zu nutzen in Frage. Ein Richter meinte am Dienstag zu dieser Frage, ob der Gesetzgeber durch die Speicherung und Weitergabe der Fingerabdrücke statt die Sicherheit des Dokuments zu erhöhen, nicht zusätzlich eine neue Sicherheitslücke geschaffen hätte.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Verwaltungsgericht-Buerger-hat-Anspruch-auf-Personalausweis-ohne-Fingerabdruecke-7547213.html
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12.03.2023 Gedenken zum 12. Jahrestag von Fukushima

Schluss mit strahlender Gefahr - weder von AKW noch von Atombomben

Wie in jedem Jahr waren auch wieder Aktive von Aktion Freiheit statt Angst auf der Gedenkveranstaltung am Brandenburger Tor, gestern dem 12. Jahrestag zur Atomkatastrophe im japanischen Fukushima. Auch in vielen anderen Städten in Deutschland und Europa gab es Demonstrationen gegen Atomkraftwerke und gegen Atomwaffen.

Die Forderungen der Demonstranten - unter ihnen viele Menschen aus Japan - sind klar

  • Keine weiteren AKW-Laufzeitverlängerungen in Deutschland,
  • einen weltweiten Ausstieg aus der unverantwortlichen Atomenergie,
  • sofortige Stilllegung der Atomanlagen in Lingen und Gronau,
  • keine Einstufung der Atomenergie als nachhaltige Energieerzeugung/Streichung von Nuklear aus der EU-Taxonomie.
  • EURATOM-Vertrag kündigen!
  • Keine Einleitung von radioaktivem Wasser ins Meer, egal ob in Fukushima oder anderswo!
  • Dem Atomwaffenverbotsvertrag der UN beitreten!

Die RednerInnen, egal ob vom BUND, den Naturfreunden, Sayonara Berlin, den IPPNW, ...machten alle klar, dass sich AKWs und Atomwaffen gegenseitig bedingen. Der Wunsch nach AKWs entstand in allen Ländern - auch durch Verteidigungsminister Franz-Josef Strauss in Deutschland - wegen dem Begehren nach Uran und Plutonium für die Atomwaffenproduktion.

Sayonara Berlin stellte fest:

Wer hätte gedacht, dass der deutsche Atomausstieg kurz vor der vollständigen Abschaltung der restlichen Meiler verschoben werden würde, ausgerechnet von der Regierung, an der die Grünen beteiligt sind! Plötzlich wird überall Stimmung gemacht, als wäre der Weiterbetrieb von AKW die Lösung der Energiekrise. Dabei zeigt vor allem die Atommacht Frankreich – wo zuletzt über die Hälfte der AKW stillstanden - deutlich, dass auf Atomenergie kein Verlass ist. In der Debatte wird zudem seltsamerweise gern vergessen, welches Sicherheitsrisiko von Atomkraftwerken ausgeht und warum der Atomausstieg hierzulande nach Fukushima beschlossen worden war.

Während die Befürworter behaupten, mit der Atomenergie wäre man energieunabhängig, blenden sie gern die Tatsache aus, dass EU-Staaten Uran aus Russland für die Brennstäbe weiterverarbeiten. Die Atomlobby hat erreicht, dass der Atomsektor von Sanktionen der EU verschont wird.

Im Ukraine-Krieg wurde auch klar: Atomkraftwerke werden in Kriegen Angriffsziele. Das größte AKW Europas Saporischschja war immer wieder unter Beschuss und wird oft von Notfall-Dieselgeneratoren betrieben. Sollte die Stromversorgung unterbrochen werden, besteht die Gefahr eines neuen Unfalls wie in Fukushima.

Kettenreaktionen und radioaktive Strahlen kennen keine Grenzen zwischen Freunden und Feinden. Sie machen auch keinen Unterschied, ob die gleiche Technologie militärisch oder zivil verwendet wird. Die einzige sichere und klimagerechte Lösung heißt, so schnell und konsequent wie möglich grüne Energie in der ganzen Welt auszubauen.

Alex Rosen, Kinderarzt und Sprecher für IPPNW, wies darauf hin, dass inzwischen mehrer hundert Kinder aus der Umgebung von Fukushima an der Schilddrüse operiert werden mussten. Die Dunkelziffer ist noch größer, weil es, wie bereits nach den Atombombenabwürfen über Hiroshima und Nagasaki als Schande empfunden wird, ein Opfer dieser Menschheitsverbrechen geworden zu sein.

Die Demo ging dann in einem Rundkurs durch Mitte und endete mit einer Abschlusskundgebung wieder am Brandenburger Tor.

In unserem Artikel Atomstaat = Überwachungsstaat haben wir bereits vor vielen Jahren erklärt, warum wir als "Datenschützer" an diesem Thema interessiert sind. Auslöser war für uns die unrechtmäßige Überwachung von Dr. Klaus Robert Traube, einem Atomwissenschaftler und deutschem Staatsbürger, bei dem deutsche Behörden rechtswidrig mehrmals eingebrochen sind, um ihre Überwachungstechnik zu installieren.

Mehr dazu bei http://www.kazagurumademo.de/
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09.03.2023 UN Bericht zur Überwachung

UN verurteilt vorgeschobenen "Kampf gegen den Terror"

Den "Kampf gegen den Terror" als Vorstufe des von den USA in die Welt getragenen "Kriegs gegen den Terror" haben wir in den letzten 30 Jahren auch oft genug erlebt. Mehr Kontrolle, mehr Überwachung, einhegen von anderen Meinungen und bei Widerstand werden diese je nach Mode als "Ökoterroristen" oder "linke Spinner" diffamiert und mit Berufsverboten oder präventiver Vorbeugehaft behandelt.

Angereichert wird der "Kampf gegen den Terror" mit technischen Spielereien, die unser Leben sicherer und besser machen sollen, wie z.B.

  • Vorratsdatenspeicherung
  • Chat-Kontrolle
  • Gesichtserkennung
  • Lauschangriff auf Wohnungen und im öffentlichen Raum
  • "intelligente" Videoüberwachung (INDECT)
  • Speicherung unserer Reisedaten
  • Drohnen zur Überwachung und zur Abwehr
  • Zwangsdigitalisierung auf vielen Gebieten des Lebens
  • ...

UN-Bericht prangert an

Der Jahresbericht des Rats für Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN) stellt nun fest, dass der "Kampf gegen Terrorismus" oft nur als ein Vorwand benutzt wird, um Menschenrechte durch Überwachung zu beschneiden. Technologien wie biometrische Überwachung oder Drohnen würden "weltweit zur Einschränkung und Verletzung der Menschenrechte missbraucht", zitiert Netzpolitik.org die irische Sonderberichterstatterin Fionnuala D. Ní Aoláin aus ihrem Bericht (docx/PDF).

Statt ein mehr an Sicherheit bereiten solche Überwachungsgesetze und -maßnahmen jedoch nur die Einschränkung der Freiheiten vor, in dem sie mit ihren Technologien stark in die Privatsphäre der Menschen eingreifen. Die Folgen für die Privatsphäre, die freie Meinungsäußerung, die Vereinigungsfreiheit und die politische Partizipation bezeichnet der Bericht als "verheerend".

Verbindliche Defintion fehlt

Dem "Kampf gegen den Terror" mangelt es vor allem an einer internationalen Definition von Terrorismus oder Extremismus. Damit könnten die Staaten die Begriffe selbst definieren, wie es ihren eigenen Interessen dient. Dadurch werden Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in vielen Ländern schwer beschädigt.

Einsatz von Drohnen und KI Systemen ächten!

Wie wir bereits mehrfach gefordert haben, spricht sich auch der Bericht gegen den inzwischen alltäglichen Einsatz von Drohnen aus. Beim Einsatz bei poltischen Protesten können damit Menschen identifiziert und später verhaftet werden. Diese Bedrohung für ihr Leben geht weit über die Verletzung ihrer Privatsphäre, Meinungs- und Versammlungsfreiheit hinaus.

Darüber hinaus werden die Daten aller Überwachungsmittel in KI-Systemen nach nicht nachvollziehbaren Algorithmen verarbeitet und Menschen können allein auf Grundlage von KI-Empfehlungen verfolgt oder verhaftet werden. Hier kritisiert der Bericht auch die Nutzung privater Unternehmen, wie Cambridge Analytics, Biometrics Institute oder den Hersteller des Staatstrojaners Pegasus, die NSO Group, ohne diese namentlich zu erwähnen.

Im Fazit des Berichts sieht die UN eine "erhebliche Bedrohung für demokratische Gesellschaften" durch die "Eskalation der geheimen Überwachung" und warnt vor der rasanten Entwicklung durch unzureichend regulierte neue Technologien auf diesem Gebiet. Die Empfehlungen des Berichts sollte sich auch die EU genau ansehen und dann hoffentlich zu dem Ergebnis kommen, dass auch der in Diskussion sehende AI Act der EU an vielen Stellen schärfer formuliert werden müsste.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/un-bericht-prangert-an-kampf-gegen-terror-nur-vorwand-fuer-mehr-ueberwachung/
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Tags: #Kampf #Krieg #Terror #Defintion #UNO #Bericht #EU #AI #KI #Drohnen #Kontrolle #Lauschangriff #DataMining #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Grundrechte #Menschenrechte #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Willkür #VDS

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24.02.2023 US No-Fly-List lag ungesichert im Netz

Kind auf der No-Fly-List

Über den absoluten Unsinn der Speicherung von Flugreisedaten haben wir schon oft berichtet, auch darüber, dass hunderte Beamte täglich nichts anderes machen, als die zu 99% falschen Daten unbekannter Algorithmen zu korrigieren.

Soweit der ordentliche deutsche und europäische Regelungswahn - die USA machen es sich einfacher, bei ihnen definieren einfach die Geheimdienste eine No-Fly-List und an die haben sich alle Fluggesellschaften weltweit zu halten. Diese Liste enthält natürlich genauso False Positives: US Reisedaten mit 37% Fehlerquote

Wer Daten speichert schafft Löcher

100% Sicherheit gibt es auch bei Geheimdiensten nicht, wie unser Ehrenmitglied Edward Snowden 2013 bewiesen hat und wenn man dann solche Daten an Hunderte Fluggesellschaften verteilt, hat man in jedem Fall verloren.

Die Schweizer Hackerin Maia Arson Crimew stieß beim Stöbern auf dem Webserver der US Fluglinie Commuteair auf eine sensible Datei mit dem zu offensichtlichen Namen NoFly.csv. Der Spiegel umschreibt die gefundene Datei als "No Fly List der amerikanischen Luftfahrtbehörde Federal Aviation Administration FAA, auf der des Terrors verdächtigte Personen, ein Teil der 'Terrorist Screening Database', einer Datenbank der US-Regierung, verzeichnet sind, die mit Terrororganisationen in Verbindung gebracht werden."

1,56 Millionen Einträge sind auf der Liste zu finden . Viele Einträge auf der Liste beschreiben muslimische Menschen, einige russische Oligarchen sind auch darauf zu finden und ehemalige Mitglieder der irischen IRA. Unter den Einträgen ist auch ein 8-jähriger Junge. Wie der Spiegel berichtet, hatte schon im August 2021 der ukrainische Sicherheitsforscher Wolodymyr Djatschenko eine vergleichbare Liste im Netz gefunden. Die enthielt die Namen von 1,9 Millionen Personen sowie deren Staatsbürgerschaft, Geschlecht, Geburtsdatum, Reisepassnummer und eben den No-Fly-Status.

Wie leicht man auf so eine Liste kommen kann, hätten wir nie geglaubt, wenn uns nicht eine Besucherin auf einer Veranstaltung zum Thema erzählt hätte, dass ihrem Freund auf dem Düsseldorfer Flughafen genau aus diesem Grund - natürlich ohne jede Erklärung - die Teilnahme am Flug verweigert wurde (https://www.youtube.com/watch?v=vMHnUUKOixo).

Mehr dazu bei https://www.spiegel.de/netzwelt/web/nofly-csv-schweizer-hackerin-entdeckt-no-fly-liste-der-usa-im-netz-a-3fcd0e23-522d-480e-98dd-e0da34767fcb
und https://en.wikipedia.org/wiki/No_Fly_List
und alle unsere Artikel zum Thema https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=PNR&sel=meta
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12.02.2023 PolitikerInnen mit Fake News

Fakten-Check

Nein, so darf nicht Politik gemacht werden! Netzpolitik.org hat die Aussagen der EU-Innenkommissarin Ylva Johansson zur geplanten EU-Chatkontrolle untersucht und festgestellt, dass sie bei ihrer Berlin-Visite in einem Interview mit dem SPIEGEL mindestens drei Mal die Unwahrheit und mindestens sieben Mal irreführende Aussagen verbreitet hat:

  • Falsche Aussage 1: "Ich habe nicht vor, die Überprüfung von digitaler Kommunikation auszuweiten"
  • Im Entwurf der EU-Kommission steht, dass Online-Anbieter auf Anordnung sogar private Chats durchleuchten müssen. Verdachtsmeldungen sollen an ein zu schaffendes EU-Zentrum weitergeleitet werden. Das bedeutet eine neue Infrastruktur und reihenweise neue Angestellte – also eindeutig eine Ausweitung.
  • Falsche Aussage 2: "Die Online Anbieter sind die Einzigen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet stoppen können"
  • Das Internationale Netzwerk für Kinderrechte hat in einem Bericht zahlreiche andere Lösungen skizziert, wie Kindern besser geholfen werden kann. Es fehlt an Geld und Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure in der Prävention.
  • Falsche Aussage 3: "Dann wird es ab 2024 keinen Schutz mehr vor sexuellem Kindesmissbrauch im Netz geben. Weil dann die dafür nötigen Instrumente in der EU verboten sein werden."
  • Vermutlich meint sie mit dem Datum 2024 die aktuell geltende Verordnung zur „Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“, die im August 2024 ausläuft. Ob es dafür keinen Ersatz ohne Chatkontrolle geben dürfte, ist überhaupt nicht gesagt. Außerdem regelt auch das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DSA), wie Plattformen mit sogenanntem Missbrauch umgehen sollen.

Die sieben irreführenden Aussagen sind bei netzpolitik.org ebenfalls ausführlich auseinander genommen worden, wie auch die Falschaussagen dort noch detaillierter analysiert werden. Das wollen wir hier nicht wiederholen. Als Leseanreiz nur eine technik-inkompetente Formulierung der Kommissarin dazu: "Es gibt Erkennungstechnologie, die so eingesetzt werden kann, dass die Verschlüsselung erhalten bleibt".

NEIN! Ende-zu-Ende Verschlüsselung ist sicher und nicht zu durchbrechen. Sie denkt dabei bereits über den (flächendeckenden) Einsatz von Staatstrojanern auf den Endgeräten von Sender oder Empfänger nach (Client-Side-Scanning).

Netzpolitik.org stellt dazu fest: Frau Johansson war bei ihrem Deutschland Besuch wohl nicht sehr erfolgreich, denn Deutschland stellt sich mittlerweile klarer gegen eine Schwächung oder Umgehung von Verschlüsselung. Justizminister Buschmann twitterte nach den Gesprächen: "Wir sind uns in der Bundesregierung einig: Chatkontrollen lehnen wir ab. Eine anlasslose Überwachung privater Kommunikation hat in einem Rechtsstaat nichts zu suchen".

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/chatkontrolle-so-fuehrt-eu-kommissarin-ylva-johansson-die-oeffentlichkeit-in-die-irre/
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06.02.2023 Florida übt Zensur und Überwachung

Five years in prison for reading banned books

Der "Große Bruder" aus George Orwells Buch 1984 hätte seine Freude daran, wie die Presse- und Meinungsfreiheit bei uns den Bach runter geht. Bereits vor 3 Jahren hatte der UN-Sonderberichterstatter Nils Melzer anlässlich der Enthüllung des Whistleblower-Denkmals auf dem Pariser Platz diese furchtbare Entwicklung in den westlichen Ländern skizziert. Inzwischen haben wir die Fake News an jeder Ecke im Internet.

Auch die (sogenannten Main-Stream) Medien machen mit. Gleichgeschaltet gab es in den letzten Wochen keine Nachrichtensendung, in der nicht die "Kampfpanzerfrage" an erster Stelle stand, obwohl es 1000 wichtigere Dinge zu berichten gäbe. Wohin dieser Populismus, die Anpassung an einen gesteuerten, gewollten oder im besten Fall nur vermuteten "Volkswillen" führt, darauf hat uns heute MoveOn.org hingewiesen.

In einigen Schulen in Florida sind die Bücherregale "völlig leer"

Lehrer in Florida haben Bücher aus ihren Klassenzimmern entfernt oder ihre Bücherregale in Papier eingewickelt, so dass die Schüler keinen Zugang zu ihnen haben, um zu vermeiden, dass sie wegen einer Straftat angeklagt werden - bis zu fünf Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 5.000 Dollar - nur weil sie den Schülern Bücher zur Verfügung stellen, die Ron DeSantis und seine Unterstützer als anstößig empfinden.

DeSantis hat auch gerade den Unterricht in AP African American Studies - einem Kurs, der die Sklaverei, die Bürgerrechtsbewegung und vieles mehr behandelt - mit der Begründung verboten, dass der Kurs "keinen pädagogischen Wert hat".

Und seit letztem Herbst verlangt Florida von Highschool-Schülerinnen, dass sie der Regierung detaillierte Informationen über ihren Menstruationszyklus übermitteln, um für den Schulsport zugelassen zu werden. Wirklich!

Diese dystopischen Maßnahmen folgen auf DeSantis' Vorstoß, Abtreibung zu verbieten, transsexuelle Jugendliche anzugreifen und weiter zu marginalisieren und den Unterricht in korrekter amerikanischer Geschichte zu verbieten, um eine weiße, supremacistische Vision unserer Nation aufrechtzuerhalten.

Es wird erwartet, dass DeSantis in den kommenden Wochen offiziell seine Kandidatur für das Präsidentenamt ankündigt, und Experten sind sich einig, dass diese Bemühungen in Florida seine Wahlkampfplattform widerspiegeln und die extremsten Wähler mit abscheulichen, gefährlichen Kulturkriegstaktiken anziehen sollen. Wir müssen darauf vorbereitet sein, DeSantis in seinen Bahnen zu stoppen - und uns gegen Bemühungen in anderen Staaten wehren, sein Orwellsches System der Unterdrückung zu nachzuahmen.

Am Mittwoch gab die Organisation, die alle AP-Kurse beaufsichtigt, bekannt, dass sie dem Druck der Konservativen nachgegeben hat und alle Erwähnungen von Reparationen für die Sklaverei, der Vertretung von Queers, der Black-Lives-Matter-Bewegung und mehr aus ihrem Lehrplan entfernen wird.

Dies ist die Welt, die DeSantis und die Republikaner errichten wollen. Eine Welt, in der nicht nur die weiße Vorherrschaft die Norm ist, sondern in der Diskussionen über die Behandlung Schwarzer Amerikaner und anderer Farbiger illegal sind.

  • Eine Welt, in der Bücher verbrannt werden, weil sie es wagen, die Wahrheit zu sagen.
  • Eine Welt, in der unsere Kinder nicht frei sind, Wissen zu erwerben.
  • Eine Welt, in der menstruierende Menschen Tag und Nacht überwacht werden, damit sie bestraft werden können, wenn sie abgetrieben haben.

MOVEON POLITICAL ACTION, moveon.org (Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator)

Mehr dazu bei https://www.moveon.org
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02.02.2023 Meck-Pomms Polizeigesetz verfassungswidrig

Verfassungswidriges Handeln der Regierenden abgestraft

Wieder ein Paukenschlag aus Karlsruhe, den wir gern hören. Warum hören die Politiker nicht irgendwann mal auf uns. Seit Jahren argumentieren und demonstrieren wir gegen die Versuche meist von CDU/CSU aber auch von der SPD das Gewaltmonopol der Polizei auszubauen und unsere Grundrechte einzuschänken. Bis zum Jahresende muss das Land das Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) geändert haben.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe weite Teile des "neuen Polizeigesetzes" für verfassungswidrig und als nichtig erklärt. Es sind genau die Teile, die wir und auch andere Fachleute als nicht mit dem GG vereinbar angeprangert haben.

  • Kein heimliches Eindringen von Ermittlern in Wohnungen ...
  • ... um Handys oder Laptops mit dem Staatstrojaner (Spionagesoftware) zu bespielen.
  • Keine Wohnraumüberwachung ohne "konkrete Gefahr".
  • Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern zur Abwehr von Gefahren,
  • letzteres vor allem, wenn diese Liebesbeziehungen zu Zielpersonen eingehen.
  • V-Person dürfen nicht den eigenen Ehepartner bespitzeln.

Na so was - wer hätte das gedacht!

Innenminister Christian Pegel (SPD) verspricht, das Gesetz nun schnell zu ändern und verweist daruf, dass das BVerfG-Urteil Bedeutung über Meck-Pomm hinaus hat, denn "in den anderen Bundesländern gebe es ähnliche Regelungen".

Ja, das ist uns leider bekannt! Warten wir nun gemeinsam auf ein entsprechend genau so vernichtendes Urteil gegen das bayerische Polizeigesetz, welches noch weitaus grundrechtswidrigere Regelungen, wie die 30-tägige Präventivhaft enthält!

Mehr dazu bei https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Karlsruhe-Polizeigesetz-von-MV-teils-verfassungswidrig,polizeigesetz398.html
und unsere bisherigen Artikel zum Thema https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Polizeigesetz&sel=meta
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05.01.2023 Der PEGASUS Untersuchungsausschuss

Untersuchungsausschuss schaut in den Abgrund

Der EU-Untersuchungsausschuss sollte die Nutzung und den Handel mit Überwachungssoftware, wie das israelische Pegasus System untersuchen und musste feststellen, dass der Einsatz oder Verkauf solcher Systeme nicht einzelne Verfehlungen einzelner Regierungen, Polizeien oder Geheimdienste sind. 

Weltweit sind Fälle des Missbrauchs mit solchen Spionagetools bekannt geworden. Netzpoltik.org zitiert aus der letzten Anhörung vor Weihnachten Ilia Siatitsa von Privacy International:

... Dieser Untersuchung wird inzwischen bekannt sein, dass der Überwachungsmarkt global ist und dass Länder wie China, Israel und die USA allesamt bedeutende Exporteure sind und in ähnlicher Weise nationale Behörden in aller Welt finanziell und technisch bei der Überwachung unterstützen. Es gibt keinen Mangel an Überwachung, was bedeutet, dass die Arbeit von Aktivisten und Journalisten in Ländern in der Nachbarschaft der EU weiterhin gefährdet ist, was die Demokratisierungsbemühungen untergräbt und den Autoritarismus festigt. ...

In der Anhörung werden weitere Länder genannt, wie Mexico oder Serbien, in denen solche Überwachungssoftware illegal eingesetzt wird. In Serbien ist sogar davon auszugehen, dass die Mittel zum Kauf der Software aus EU Fördergeldern finanziert wurden. Hauptthema in den Anhörungen bleibt natürlich der Einsatz in Staaten der EU, wie Polen, Ungarn, Spanien, Griechenland, ...

Aktion Freiheit statt Angst hat in bereits 10 Beiträgen über den Einsatz solcher Software zum Ausspähen von Journalisten und Politikern berichtet. Die von Tim Wurster und Emilia Ferrarese auf Netzpoltik.org zusammengstellten Transkripte der Anhörung des EU Untersuchungsausschusses zeigen noch einmal in aller Deutlichkeit, wie die Absicht der "EU foreign policy [to] play a key role in supporting the rule of law, democratisation and human rights protection around the world" durch das Handeln diverser sogenannter "Sicherheitspolitiker" meist aus dem rechten Umfeld konterkariert wird.

In der öffentlichen Anhörung, die der PEGA-Ausschuss in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten organisiert hatte, ließ sich die Berichterstatterin Sophie in ’t Veld deshalb zu den Worten hinreißen:

Wir lassen wirklich keine Gelegenheit aus, um Mist zu bauen, oder?

Wie viel Mist in der EU - und auch andernorts - mit illegalen Überwachungstools bereits gebaut wurde, ist in jedem Fall durchaus lesenswert oder sehenswert.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/pega-untersuchungsausschuss-wir-lassen-wirklich-keine-gelegenheit-aus-mist-zu-bauen/
und das Video von der öffentlichen Anhörung https://multimedia.europarl.europa.eu/en/webstreaming/committee-of-inquiry-to-investigate-use-of-pegasus-and-equivalent-surveillance-spyware_20221215-0900-COMMITTEE-PEGA
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05.12.2022 Wer kann ins Schengen Informationssystem schauen?
Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdienst ist dahin

Auf jeden Fall viele mehr als bisher, denn mit SIS-3, der 3. Ausbaustufe des europaweiten Schengen Informationssystems, erhalten 2000(!) weitere Behörden Zugriff auf seine Datenbanken.

Heise.de nennt u.a.

  • Ausländerbehörden,
  • das Auswärtige Amt,
  • das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten,
  • die Auslandsvertretungen,
  • das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF),
  • die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter,
  • das Luftfahrt-Bundesamt,
  • alle für die Kfz-Zulassung zuständigen Ämter,
  • die Waffenbehörden,
  • die Staatsanwaltschaften
  • ...

Mit erweiterten Befugnissen können auch die Geheimdienste über das Bundeskriminalamt (BKA) "Ausschreibungen" zur verdeckten Fahndung im SIS in Auftrag geben. So erfährt der auftraggebende Geheimdienst, wenn jemand in eine polizeiliche Verkehrskontrolle gerät oder einen Grenzübertritt getätigt hat.
In Deutschland eigentlich verboten

Nach den Erfahrungen im 3. Reichs und dem Polizeibrief der Alliierten von 1948 gilt in Deutschland "eigentlich" ein verfassungsrechtliches Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten. Clara Bünger, Sprecherin für Flucht- und Rechtspolitik der Linksfraktion im Bundestag, deshalb zu Heise.de: Dadurch erhielten die Agenten nämlich "unmittelbar Zugriff auf die Befugnis der Polizei zur Personenkontrolle", was einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstelle. Die Linksfraktion stimmte auch deshalb gegen den Entwurf.

Eine viel generellere Kritik an dem beschlossenen Gesetz hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber. Heise.de zitiert seinen Sprecher mit den Worten: "Die Erweiterung einer Datenbank, sei es durch den Anschluss neuer Stellen, die Verarbeitung weiterer Datenkategorien oder die Verknüpfung mit anderen Systemen, birgt grundsätzlich ein erhöhtes Risiko für Fehler bei der Datenverarbeitung." Weitere Unschuldige werden als "False Positives" demnächst die Opfer sein.

Fazit: Wir haben es in Deutschland nun mit Geheimdiensten zu tun, die den Polizeibehörden nach Gutdünken "Aufträge" geben dürfen ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/2000-weitere-Behoerden-erhalten-Zugriff-aufs-Schengen-Informationssystem-7365362.html
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