#geheimdienste

stefanh@pod.geraspora.de

Anne Roth @anneroth@systemli.social:

Vor 10 Jahren heute: #Snowden.

Ein Schock für die gesamte westliche Welt und das demokratische Selbstverständnis, als deutlich wurde, dass für #Geheimdienste keine Regeln gelten.

Daran hat sich nichts geändert.

Verschlüsselt, so gut Ihr könnt.

mikhailmuzakmen@pod.geraspora.de

#politik #geheimdienste #usa #rechte #lateinamerika #mexiko

USAID mischt mit

Mexikos Präsident prangert US-Finanzierung subversiver Organisationen vor Wahlen an. Die meisten stehen rechter Opposition nahe (Von Volker Hermsdorf)

Vor den Wahlen in Mexiko im kommenden Jahr verstärkt Washington die subversive Wühlarbeit im Nachbarland. Präsident Andrés Manuel López Obrador hat deshalb seinen Kollegen Joseph Biden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass US-Dienste nicht weiterhin Organisationen finanzieren, »die sich offen gegen die legale und legitime Regierung stellen, die ich vertrete«. Der Unterstützung derartiger angeblicher Nichtregierungsorganisationen durch die US-Agentur für internationale Entwicklung (USAID) sei »ein interventionistischer Akt, der dem internationalen Recht und dem Respekt widerspricht, der zwischen freien und souveränen Staaten herrschen sollte«, schrieb López Obrador an Biden.

Wie die mexikanische Tageszeitung La Jornada berichtete, hatte der Staatschef am Mittwoch (Ortszeit) erklärt, er habe sich in dem Brief auch darüber beschwert, dass die dem US-Außenministerium unterstehende Agentur die dafür bereitgestellten Mittel sogar noch erhöhen will. Ursprünglich habe er nicht beabsichtigt, den US-Präsidenten zu adressieren, erklärte López-Obrador. Er habe seine Verärgerung über die USAID-Aktivitäten zunächst der Nationalen Sicherheitsberaterin des Weißen Hauses, Elizabeth Sherwood-Randall, vorgetragen. Angesichts des Ausmaßes und der Zunahme subversiver Einmischungsversuche änderte López-Obrador jedoch seine Meinung. »Ich bin mir sicher, dass Ihnen diese Angelegenheit nicht bekannt ist, und bitte Sie daher um Ihr Eingreifen«, schrieb er an Biden.

Demnach soll es bereits jetzt mehr als ein Dutzend NGOs und Einrichtungen geben, die Gelder von USAID erhalten. Als Beispiele nannte López-Obrador die Finanzierung von größtenteils der rechten Opposition nahestehenden Organisationen wie »México Evalúa«, »Artículo 19«, »Impunity«, »Mexico United Against Crime« und »Mexicans Against Corruption« durch den US-Dienst, der auch als CIA-Vorfeldorganisation gilt. Mexiko besteht jetzt darauf, dass die USA die Förderung derartiger NGOs einstellt. López Obrador habe darauf hingewiesen, dass Biden seiner Regierung stets Respekt entgegengebracht habe, er betonte jedoch: »Es stellt sich heraus, dass wir gerade jetzt die stärkste Einmischung spüren.« Sie komme aber nicht vom Präsidenten. »Man muss wissen, dass die US-Regierung in jüngster Zeit in ihren Institutionen sehr horizontal und relativ selbstständig agiert hat. Sie verfügt über viele Behörden mit großer Machtfülle, und einige dieser Institutionen handeln nicht mit Anstand und Respekt, sondern mit Arroganz«, zitierte die russische Agentur Sputnik den mexikanischen Präsidenten.

Der Professor für Internationale Beziehungen Rubén Ramos vermutete gegenüber Sputnik, dass die Einmischung der USA darauf abzielt, die sozialdemokratische Regierungspartei MORENA vor den nächsten Wahlen zu schwächen. Umfragen zufolge liegt die von López Obrador geführte Partei zur Zeit vor anderen politischen Kräften, und alles deute darauf hin, dass ein Politiker dieser Gruppierung die Präsidentschaftswahlen 2024 gewinnen wird. Daher könnte die von López Obrador angeprangerte Finanzierung rechter Kräfte durch die USAID »der Versuch sein, sich einzumischen und sicherzustellen, dass die Opposition bei den nächsten Wahlen ein besseres Ergebnis erzielt«.
- https://www.jungewelt.de/artikel/450225.cia-vorfeldorganisation-usaid-mischt-mit.html

aktionfsa@diasp.eu

03.04.2023 EU-Chatkontrolle benötigt eine VDS

Neue Vorratsdatenspeicherung droht

... nun aus der EU. Dabei haben wir uns schon x-mal (x größer 10) über Gerichtsurteile hoch bis zum EuGH gefreut, die eine anlasslose Speicherung unserer Kommunikationsdaten als verfassungswidrig verurteilt haben.

  • UN Bericht zur Überwachung
  • Für ein Europa frei von Massenüberwachung und Generalverdacht
  • EuGH: VDS bleibt grundrechtswidrig
  • EuGH Urteile zur VDS bisher alle positiv
  • EUGh verwirft Vorratsdatenspeicherung
  • Termin der Urteilsverkündung zur Voratsdatenspeicherung: 02. März 2010

Heise.de berichtet nun, dass das Thema Vorratsdaten erneut die Sitzungen der einschlägigen Ratsausschüsse (COSI bzw. COPEN) beherrscht. Im EU-Raum gibt es keine zwei Staaten mit direkt vergleichbaren Regeln zur Datenspeicherung für Strafverfolger. Nach mittlerweile acht negativen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung wird nun eine "High Level Expert Group" eingerichtet.

Aus den Papieren dieser Arbeitsgruppen kommen die seltsamsten Forderungen. Sie klingen, als ob es die gegeteiligen Urteile höchster Gerichte nie gegeben hat. So fordert etwa Estland, der europäische Vorreiter bei der Digitalisierung, einfach die europäische Verfassung zu ändern, wenn diese "Freiheitsrechte höher setzt als die Sicherheit". So sei es eine unhaltbare Situation, wenn die Gerichte kein anderes Gesetz zur Verfügung haben als die EU-Charta. Das gelte so lange, bis die "EU eine Lösung vorstellt, die es dem EuGH ermöglicht, seine Prinzipien und seinen Zugang neu zu bewerten."

Das ist eine Forderung nach dem Vorrang von Sicherheit und Überwachung und ein Zurückstellen der individuellen Freiheitsrechte, die wir für lange überwunden gehalten haben. Scheinbar setzt sich im Zuge des Wachsens der autokratischen Strömungen in Polen, Ungarn, Italien, Schweden, Finnland (seit gestern), ... auch in weiteren EU-Staaten konservatives Denken durch.

Auch die anhaltenden Diskussionen um eine Überwachung der Kommunikationsinhalte, also die EU Chatkontrolle, trägt zu dieser Rechts-Entwicklung bei. Denn der Tenor in diesen Diskussionen der Regierungen ist noch immer "wir haben recht und müssen unsere Position der Bevölkerung und den Gerichten nur richtig verkaufen". In Deutschland kennen wir das als VDS und VDS 2.0, die beide verfassungswidrig waren und auch Belgien ist "inzwischen Europameister in der Disziplin, wie man in puncto Vorratsdatenspeicherung die Rechtssprechung des nationalen Höchstgerichts und des EuGH konsequent umgeht." Schon dreimal wurden belgische Gesetze zur VDS entweder vom belgischen Verfassungsgerichtshof oder durch den EuGH als rechtswidrig erkannt.

Verdient haben in allen EU Staaten nur irgendwelche Tech-Firmen, die immer wieder letztendlich illegale Überwachungs-Software programmieren durften. Auch eine eventuelle EU-Chatkontrolle wird nicht von allein laufen. Funktionieren wird sie sowieso nicht - dazu haben wir bereits mehrfach berichtet https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=chat&sel=meta

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Mit-der-Chatkontrolle-kehrt-die-Vorratsdatenspeicherung-zurueck-8474890.html
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Tags: #Lauschangriff #VDS #Klage #EUGH #Rechtslage #Ueberwachung #Chatkontrolle #Vorratsdatenspeicherung #Polizei #Geheimdienste #Grundrechte #Verfassungsänderung #Estland #Belgien #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Grundrechte #Menschenrechte

aktionfsa@diasp.eu

###26.03.2023 Reisefreiheit nur für Patrioten?
"Das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erheblich schädigen ..."

Schon die DDR war stets daran interessiert, das ihre Staatsbürger, wenn sie denn ins Ausland fahren durften, dort keine "schlechten Sachen" über ihr Heimatland von sich geben. Wenn sie prominent waren und es trotzdem taten, wurden sie mit Ausbürgerung bestraft, während die Mehrheit gar nicht erst reisen durfte.

Die BRD macht es nun umgekehrt. Netzpolitik.org scheibt über den Fall des Vorsitzenden der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA):

Am 24. Februar wurde Florian Gutsche, am Flughafen in Berlin die Ausreise nach Bulgarien verweigert. Dort wollte der 34-jährige an einer Demo gegen einen Nazi-Aufmarsch teilnehmen. Stattdessen erwartete ihn am Flughafen ein Zivilpolizist, später durchsuchten und befragten Gutsche Beamte und erteilten ihm ein sechstägiges Reiseverbot – nicht nur nach Bulgarien.

Da Gutsche nach Ansicht der Polizei durch "mitgeführte Kleidung und Utensilien, die klar dem linken Phänomenbereich zuzuordnen sind" ... "das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erheblich schädigen“ würde, musste er auf seinen gebuchten Flug verzichten. Die "Gegenstände" bestanden aus einem schwarzen Pulli, einer schwarze Jacke, eine Fahne und eine Broschüre seiner Organisation.

Der Betroffene wurde nach seinen Aussagen noch nie für etwas verurteilt. Deshalb wäre es interessant zu fragen, wie die Beamten überhaupt auf seine Reise aufmrksam geworden sind. In Frage kommen neben dem sehr unwahrscheinlichen "Zufall", dass er

  • ein False Positive in der Datei für politisch motivierte Gewalttäter ist,
  • aus genauso falschen Gründen auf der angeblich nicht existierenden deutschen No-Fly-Liste durch ein False Positive in der Flugreisedatenbank geworden ist.

Von der Polizei bekommt man zu dem Vorgang keine Auskunft mit dem Verweis auf "Persönlichkeitsrechte des Betroffenen". Dann sagen wir der Polizei noch einmal deutlich: PNR, die Speicherung (und Nutzung) von Daten der Flugreisedatenbank ist inach Urteil des EuGH und auch des Verwaltungsgerichts Wiesbaden für innereuropäische Flüge grundrechtswidrig.

Der Betroffene wird versuchen den Vorgang durch eine Klage aufzuklären ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/reise-zu-protest-verweigert-innenministerium-mauert-bei-politischem-reiseverbot/
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Tags: #Ausreiseverbot #BRD #DDR #Bulgarien #EU #Antifaschisten #VVN #BdA #PNR #Flugreisedaten #VDS #Vorratsdatenspeicherung #FalsePositives #Entry-ExitSystem #eBorder #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Polizei #Geheimdienste #Meinungsfreiheit #Datenschutz #Ungleichbehandlung

taschenlampe@despora.de

Rechtsextremismus: Spur führt in den BND

Zwei Brüder aus Oberbayern wurden mit Waffen, Molotowcocktails und NS-Devotionalien erwischt. Brisant: Die Mutter der Männer arbeitet beim BND. Das zeigen Recherchen von BR und dem ARD-Politikmagazin Kontraste.[...]
Im Kontraste-Interview erklärt BND-Präsident Bruno Kahl: "Für Rechtsextremisten ist im BND kein Platz. Wir checken sehr genau, wen wir aufnehmen, und wir prüfen auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die schon bei uns sind, darauf, dass sie auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen." Aufgrund mehrerer aktueller Fälle innerhalb des BND will der Geheimdienst nun "selbstkritisch und sehr gewissenhaft noch mal hinschauen, was wir gegebenenfalls in unserem System der Eigensicherung verbessern können", sagt Kahl.

Schau!, und von nun an muss sich ja keiner mehr Sorgen machen!

#ns #nazi #bnd #geheimdienste #deutschland

aktionfsa@diasp.eu

22.02.2023 Niemand möchte über Staatstrojaner reden

Das Schweigen im (europäischen) Walde

Nach langen Diskussionen hat das Europaparlament einen Untersuchungsausschuss eingesetzt, der Konsequenzen für die Politik aus den Skandalen und Enthüllungen um den Einsatz von Staatstrojanern ziehen soll. Wir haben in diversen Artikeln über die Art und den Einsatz von Staatstrojanern berichtet. (https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Staatstrojaner&sel=meta)

Wie netzpolitik.org berichtet, hat die Berichterstatterin des Ausschusses Sophie in ’t Veld einen Vorschlag mit Empfehlungen erarbeitet. (https://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2014_2019/plmrep/COMMITTEES/PEGA/RD/2023/01-24/1269773EN.pdf)
Die Exekutive lässt sich nicht von der Legislative befragen

In einem zweiten Schritt wollte der Ausschuss Vertreter der Staaten einladen, um deren Vorgehen und ihre Ansichten zur Nutzung von Überwachungssoftware zu beurteilen. Netzpolitik.org schreibt zu dem Treffen:

Der Staatstrojaner-Untersuchungsausschuss im Europaparlament wollte am 24. Januar eine Anhörung zum Thema Geheimdienste und Staatstrojaner veranstalten. Allerdings sagten alle für die Sitzung geladenen EU-Staaten ab. Der Ausschuss-Vorsitzende sagte, er hat "langsam die Nase voll von diesem Vorgehen der Mitgliedstaaten".

Lediglich die niederländische Kontrollbehörde erklärte allgemeine Prozesse zu der Überwachung, verweigerte aber konkrete Antworten zu den Fragen des Ausschusses.

Von beiden Sitzungen veröffentlicht netzpolitik.org zur Verbesserung der Transparenz jeweils ein inoffizielles Transkript.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/pega-untersuchungsausschuss-staatstrojaner-skandale-muessen-konsequenzen-haben/
und https://netzpolitik.org/2023/pega-untersuchungsausschuss-eu-staaten-verweigern-aussage-vor-eu-parlament/

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Tags: #Staatstrojaner #EU #Kommission #Ausschuss #Exekutive #Legislative #Befragung #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Smartphone #Handy #Lauschangriff #Überwachung

aktionfsa@diasp.eu

29.01.2023 EU gegen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

Das Murmeltier ist zurück

Alle paar Jahre kommen die Politiker mit der Forderung, man sollte die Ende-zu-Ende Verschlüsselung verbieten oder zumindest einen Zentralschlüssel bei den "zuständigen Behörden" hinterlegen. Nach der Übernahme der EU Präsidentschaft durch das nun rechtskonservativ regierte Schweden zum 1. Januar hat es keine 3 Wochen gedauert bis diese Forderung wieder laut geworden ist.

Regelmäßig gibt es gegen diese Forderung einen Aufschrei in der Netzgemeinde und bei Jounralistenverbänden. Aber auch die Wirtschaft, allen voran die Banken sind "not amused", denn sie könnten sich das Internet als Wirkungsstätte für ihren Handel abschminken.

Es gibt keine 100%-ige Sicherheit - aber ohne Ende-zu-Ende Verschlüsselung weiß niemand, mit wem er wirklich kommuniziert und wer alles mithören kann.

Abgesehen von betroffenen Berufsgruppen sollten wir nicht vergessen, dass wir seit mehr als 20 Jahren Grundrechte für das Internet besitzen und die kann man nicht einfach verwaltungstechnisch abschaffen!

Diese Grundrechte sind die Vertraulichkeit von Kommunikation oder die Integrität von IT-Systemen , vom Bundesverfassungsgericht umfassend in mehreren Urteilen bestätigt. Auch wenn die Möglichkeit besteht, dass Terrorist*innen und Extremist*innen Ende-zu-Ende-verschlüsselte Dienste nutzen, wird dieses Tun sicher nicht ihre Haupttätigkeit sein. Deshalb muss es viele andere Ermittlungswege geben, sie zu enttarnen, ohne an diesem Grundpfeiler vertraulicher Kommunkation zu sägen. Nebenbei bemerkt, kommt uns die "Terrorismuskeule" aus vielen anderen Strafverschärfungen sehr bekannt vor und wir wissen, dass in der Folge die entsprechenden Maßnahmen auf gewöhnliche Kriminalität oder sogar Ordnungswidrigkeiten erweitert werden.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch ein Initiative der UN, die "staatliches Hacken" zu Verfolgung oder Verhinderung von Straftaten regulieren möchte. Die Absichten Schwedens gehen darüber hinaus, aber wie bei der UN zu erwarten, sind deren Vorstellungen zwar noch sehr undefiniert, deuten aber auch bereits auf eine Einschränkung unserer Grundrechte hin.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/neuer-vorsitz-im-rat-der-eu-schweden-nimmt-anlauf-gegen-sichere-verschluesselung/
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Tags: #EU #Schweden #rechtskonservativ #Ende-zu-Ende #Verschlüsselung #Polizei #Geheimdienste #Grundrechte #Menschenrechte #Integrität #Vertraulichkeit #Verschlüsselung #Cyberwar #Hacker #Privatsphäre #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz

aktionfsa@diasp.eu

23.01.2023 Robuste Polizei statt bürgernah

Endlich Kampfpanzer für die Polizei?

Die Militarisierung der Gesellschaft nimmt immer wahnsinnigere Formen an. Man könnte glauben, dass die Menschen alle 2 bis 3 Generationen "im Blut gebadet" werden wollen. Wir glauben eher, dass es entsprechende Kreise gibt, die damit ihre eigene Krise verdecken wollen.:

Jedenfalls ist die leidige Kampfpanzer Diskussion in abgewandelter Form wirklich bis in die Polizei NRW vorgedrungen. T-Online.de berichtet: "... Ein 27-seitiges Geheimpapier stellt ein über 30 Jahre altes Konzept in Frage: Laut einem Experten-Arbeitskreis der Polizei Nordrhein-Westfalen sollen Polizisten in NRW künftig bereits in der Ausbildung besser auf Gewaltsituationen vorbereitet werden – und in der Öffentlichkeit wesentlich konsequenter auftreten als bislang."

Entweder haben die Polizisten in Lüzerath dieses Papier vor ihrem Einsatz bereits lesen müssen oder es ist so überflüssig wie ein Kropf.

Schlimmer als ein Papier ist jedoch auf wieviel Akzeptanz so ein Papier in den Medien und selbst bei der Gewerkschaft der Polizei trifft. Das hört sich dann so an:

  • Befürchtung, das "Aushängeschild des Rechtsstaats" verliere sonst an Autorität,
  • [Sylvester-] Krawalle seien "ein Angriff auf den Staat" und auf sein Gewaltmonopol,
  • "körperliche Robustheit, Präsenz und Durchsetzungsfähigkeit" der Beamten müsse gestärkt werden,
  • "konsequentes Einschreiten und Durchsetzen der polizeilichen Maßnahmen (...) auch bei scheinbaren Bagatellsachverhalten"

Alles deutet auf ein Ende der "bürgernahen Polizei" hin. Schauen wir mal, wie sich die Politik zu dem "Geheimpapier" verhält ...

Razzia bei Radio Dreyeckland

Gleich noch ein Beispiel für das härtere Durchgreifen, diesmal nicht körperlich sondern zur "juristischen Dehnbarkeit" von Begriffen. Der Radiosender Dreyeckland (RDL) in Freiburg wurde in der letzten Woche durchsucht. Als Grund wurde dafür ein Link auf das öffentlich zugängliche Archiv von "linksunten.indymedia" angegeben. Dieser Link wurde von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe als Beweis für die Unterstützung einer verbotenen Vereinigung gewertet.

Inhalt des Artikels mit dem "bösen Link" vom Juli 2022 auf RDL war ein Bericht über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen "linksunten.indymedia". Als besonders kriminell wurde gewertet, dass RDL ein Graffity in dem Artikel veröffentlicht hatte, welches lautete: "Wir sind alle linksunten".

Hätten sie "links unten" in zwei Worten geschrieben, wäre ihnen vielleicht die Durchsuchung erspart geblieben, aber so haben sie eine "unterstützende Tendenz" zu einem verbotenen Verein sichtbar gemacht.

Und was war nun verboten?

  • Das Archiv steht offen im Netz - auf einen Link dorthin verzichten wir wegen der Unlust morgens um 6h von der Polizei geweckt zu werden.
  • Der Artikel vom Juli 22 berichtete über die Einstellung der Verfolgung von indymedia.
  • Allerdings besteht weiter ein Tätigkeitsverbot gegen indymedia wegen eines Verstoßes gegen die Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 2 Grundgesetz (GG) i.V.m. § 3 des Vereinsgesetzes) aus dem Jahr 2017.

Die Staatsanwaltschaft ist jedenfalls weiter davon überzeugt, dass "das Setzen von Hyperlinks zu inkriminierten Internetinhalten eine strafrechtliche Verantwortlichkeit begründen kann" (OLG Stuttgart v. 24.04.2006 – 1 Ss 449/05). Warum man dazu sämtliche Datenträger von RDL und auch die Geräte der Lebensgefährtin eines Redakteurs einsammeln muss, erschließt sich uns nicht. Ein Screenshot des Links hätte doch gereicht, wenn dieser wirklich der Grund gewesen wäre ...

Mehr dazu bei https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_83302418/geheimpapier-aufgetaucht-polizisten-in-nrw-sollen-gewaltfaehig-werden.html
und https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/durchsuchung-radio-dreyeckland-linksuntenindymedia-pressefreiheit-rundfunkfreiheit-verbotene-vereinigung-verhaeltnismaessigkeit-staatsschutz/
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Tags: #Polizei #robust #bürgernah #Geheimdienste #Hacking #Geodaten #NRW #Geheimpapier #Lüzerath #Transparenz #Informationsfreiheit #Durchgreifen #Meinungsmonopol #Durchsuchung #RadioDreyeckland #indymedia #linksunten #Beschlagnahme

aktionfsa@diasp.eu

21.01.2023 Überall "smarte" Geräte

Smarte Ideen können gefährlich sein

Eine Frau in NRW wollte ihrer Katze nur Gutes tun und kaufte einen Katzenfutter-Automaten für ihren Liebling. Wie gewünscht, füllte der Automat dem "Liebling" auch zu bestimmten Zeiten Futter in eine Schale. Darüber hinaus machte das Gerät Ton- und Videoaufnahmen aus ihrer Wohnung und lud diese auf (a-) soziale Netzwerke hoch.

Nach dem bestellenden Kühlschrank und dem lauschenden TV Gerät ist die "smarte" Welt also nun bei den Haustieren angekommen. Von den weltweit tausenden gehackten Video-Überwachungskameras, die alle im Netz abrufbar sind, haben wir ja nichts anderes erwartet, aber mit Video-Kamera und Mikrofon ausgestattete Rauchmelder und Katzenfutter-Automaten sind schon ein i-Tüpfelchen.

Politiker "warnen"

Natürlich sind darüber auch die Politiker im Neuland überrascht und der Fall beschäftigte nun sogar den Landtag in NRW. Innenminister Reul riet dazu, alle "Sprachassistenten" im dienstlichen Kontext und auch im Homeoffice abzuschalten. Es sei eine große Gefahr, dass diese Geräte als Wanzen umfunktioniert werden könnten. "Auch private Smartphones und -watches können in dienstlichen Terminen dieses Risiko erhöhen", wird das NRW-Innenministerium zitiert.

Andererseits ...

Der gleiche Innenminister möchte aber gern die Überwachung seiner "Untertanen" weiter ausbauen und die Polizei mit technischen Mitteln ausstatten, damit sie digitale Spuren leichter nutzen kann, um die Daten digitaler Sprachassistenten, „smarter“ Haushaltsgeräte oder von Kfz-Bordcomputern auszulesen.

Auch die Industrie ist an den Schnüfflern im privaten Umfeld sehr interessiert. So würden die Energieversorger mittels Smart-Meter, also "intelligenten" Stromzählern, gern wissen, wann der Stromverbrauch wie hoch ist und diesen über das Gerät bei Bedarf einfach abschalten. Solche Informationen und Möglichkeiten können Gold wert sein. So übernahm Amazon im Sommer den Staubsaugerroboter-Hersteller iRobot für 1,7 Milliarden Dollar. Sicher entsteht jetzt irgenwo im Konzern ohne Aufwand eine Datenbank mit den Grundrissdaten der Wohnungen und des Nutzerverhalten von Millionen Kunden.

Dass jetzt fast Jede/r in den "nach-STASI-Zeiten" freiwillig seine Wanze als Handy/Smartphone spazierenträgt, versteht sich von selbst. ;-)

Mehr dazu bei https://www.ruhr24.de/nrw/gelsenkirchen-nrw-polizei-katzen-produkt-fremde-beobachtet-wohnung-wlan-fuetterungsautomat-91930617.html
und https://derstatus.at/politik/spionage-horror-jetzt-warnt-nrw-vor-sprachissistenten-im-homeoffice-42.html
und https://www.republik.ch/2023/01/14/do-not-feed-the-google-auftakt-ueberwachung-als-neue-normalitaet
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Tags: #Katzenfutterautomaten #smartMeter #Staubsauger #Smartwatch #TV #Handy #Smartphone #Videoüberwachung #Lauschangriff #Überwachung #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Geodaten #Datenbanken #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Transparenz #Verhaltensänderung

mikhailmuzakmen@pod.geraspora.de

#politik #kurdistan #frankreich #terror #mord #geheimdienste #türkei #faschismus

Attentat in Paris: Kein »einsamer Wolf«

Beim Anschlag auf das kurdische Zentrum im Dezember 2022 spricht viel für eine Geheimdienstoperation (Von Nick Brauns)

Der Angriff auf das kurdische Kulturzentrum »Ahmet Kaya« in Paris, bei dem am 23. Dezember 2022 drei Kurden getötet wurden, galt nach Ansicht der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) primär Emine Kara. Die seit 1988 in den Reihen der Befreiungsbewegung stehende Aktivistin mit Kampfnamen Evin Goyi gehörte der Führung der Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans (KCK) an, einem Dachverband aus der PKK und ihren Schwesterorganisationen. Sie hatte im Irak und Syrien gegen den »Islamischen Staat« gekämpft und war nach einer Verwundung nach Frankreich gekommen, wo sie die Frauenarbeit der Bewegung leitete.

Bei dem von Angestellten eines Friseursalons überwältigten Attentäter handelte es sich um einen 69jährigen pensionierten französischen Lokomotivführer namens William Mallet. »Ich wollte immer Migranten und Fremde töten«, gab der Sportschütze, der bereits 2021 ein Migrantenlager angegriffen hatte, im Polizeiverhör an. Am Abend des Anschlags wurde der Täter in die psychiatrische Abteilung der Präfektur eingewiesen und als geisteskranker Einzeltäter präsentiert.

Rassismus als Motiv erklärt allerdings nicht, warum der Angreifer in der Rue d’Enghien mit zahlreichen von Migranten betriebenen Lokalen zielgerichtet kurdische Einrichtungen attackiert hat. So griff er nach dem Kulturzentrum auch ein Restaurant und einen 100 Meter entfernten Friseursalon an, die von Kurden geführt wurden. Auch der Zeitpunkt des Anschlags erscheint alles andere als zufällig, sollte doch im Kulturzentrum eine Konferenz der kurdischen Frauenbewegung stattfinden. Das Treffen war allerdings um eine Stunde nach hinten verschoben worden, da einige Teilnehmerinnen noch im Stau feststeckten.

Offenbar wusste der laut Augenzeugen von einem Auto am Tatort abgesetzte Schütze um die herausragende Stellung von Emine Kara, da er zuerst auf sie zielte und später noch einmal umkehrte, um weitere Kugeln aus seinem Colt auf sie abzugeben. Es stellt sich zudem die Frage, wie der erst am 12. Dezember aus dem Gefängnis entlassene und unter polizeilicher Aufsicht stehende Mann innerhalb von elf Tagen den Anschlag vorbereiten konnte.

Angesichts solcher Ungereimtheiten sei klar, dass es sich nicht um einen Angriff eines »einsamen Wolfes« aus »rassistischen Motiven«, sondern um einen organisierten Angriff eines professionellen Teams aus politischen Motiven gehandelt habe, heißt es von seiten des Demokratischen Rats der Kurden in Frankreich (CDK-F). Dort wird vermutet, dass der Franzose während seiner Haft von den Grauen Wölfen oder dem türkischen Geheimdienst für das Attentat rekrutiert worden war. Für eine Geheimdienstoperation spricht auch der Fund eines Behälters mit Überwachungstechnik – wohl ein IMSI-Catcher – bei einer polizeilichen Routinekontrolle in einem parkenden Fahrzeug nahe dem kurdischen Zentrum. Mit der Begründung, es könnte sich um eine Bombe handeln, ließ die Polizei den Behälter sprengen und vernichtete damit Beweismaterial.
- https://www.jungewelt.de/artikel/442400.kurdischer-freiheitskampf-kein-einsamer-wolf.html

aktionfsa@diasp.eu

08.01.2023 BVerfG verhandelt zu Data Mining

Polizeiliches BigData vor dem Aus?

Mit Spannung erwarten wir nach der mündlichen Verhandlung kurz vor Weihnachten vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe in den nächsten Wochen das Urteil im Data Mining Prozess. Die Beschwerden der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) wenden sich gegen landesgesetzliche Überwachungsbefugnisse der Polizei in Hessen und Hamburg. Im Fokus der Verhandlung steht die automatisierte Datenauswertung (Data Mining) zur Vorbeugung von Straftaten („predictive policing“).

Dürfen Daten von und über Menschen ohne Zweckbindung erfasst und ausgewertet werden?

Das ist die konkrete Frage und Gefahr! Hinzu kommt die Frage, ob die Polizei dazu ausgerechnet eine Spezial-Software, das Programm Gotham des US-amerikanischen Unternehmens Palantir, einsetzen sollte, das auf Knopfdruck komplexe Persönlichkeitsprofile erstellen kann. Das Unternehmen Palantir begann als Start-up mit Kapital des US-Geheimdienstes CIA, was selbst die hessiche FDP als "fragwürdigen Ruf" wertet.

Die Kritik der GFF richtet sich genereller gegen beliebiges Datensammeln. Bijan Moini, Verfahrenskoordinator und Bevollmächtigter der Hamburger Verfassungsbeschwerde sagt: "Verschiedene Daten auch von unbescholtenen Menschen zusammenzuführen, um mit einer Software Verdachtsmomente zu generieren – was nach amerikanischem Science Fiction klingt, ist so nicht mit der Verfassung vereinbar. Umso wichtiger, dass das Bundesverfassungsgericht hier frühzeitig Grenzen zieht.“

Die Rechtsgrundlagen in Hessen und Hamburg lassen völlig unklar, aus welchen Quellen, mit welcher Datenmenge und zu welchem Zweck die Polizei die Befugnis zum Data Mining nutzen darf. Auch die Eingriffsschwelle ist viel zu niedrig, die automatisierte Datenauswertung dürfte nicht zur Vorbeugung minder schwerer Straftaten verwendet werden. Der Eingriff wiegt schwer: Wer einmal in den Fokus einer Datenauswertung gerät, wird schnell zum gläsernen Menschen.

Aktion Freiheit statt Angst weist auch in diesem Zusammenhang wieder einmal auf die "False Positives", also die fiehlerhaft als verdächtig Eingestuften hin. Für diese kehrt sich die Unschuldsvermutung um, denn sie müssen in einem solchen Fall ihre Unschuld beweisen ohne die "Erkenntniswege" der Polizei zu kennen. Markantestes Beispiel für False Positives ist die Speicherung unserer Flugreisedaten, bei der es zu über 99% zu fehlerhaften Verdächtigungen kommt.

Mehr dazu bei https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/pm-palantir-ankuendigung
und https://netzpolitik.org/2022/verfassungsbeschwerden-in-karlsruhe-polizeiliche-big-data-analyse-vor-dem-aus/
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Tags: #BVerfG #DataMining #predictivepolicing #Zweckbindung #DSGVO #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Geodaten #Gesundheitsdaten #Mautdaten #Metadaten #GFF #Freiheitsrechte #Verbraucherdatenschutz #Transparenz #FalsePositives # #Datensicherheit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Diskriminierung

aktionfsa@diasp.eu

05.12.2022 Wer kann ins Schengen Informationssystem schauen?
Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdienst ist dahin

Auf jeden Fall viele mehr als bisher, denn mit SIS-3, der 3. Ausbaustufe des europaweiten Schengen Informationssystems, erhalten 2000(!) weitere Behörden Zugriff auf seine Datenbanken.

Heise.de nennt u.a.

  • Ausländerbehörden,
  • das Auswärtige Amt,
  • das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten,
  • die Auslandsvertretungen,
  • das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF),
  • die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter,
  • das Luftfahrt-Bundesamt,
  • alle für die Kfz-Zulassung zuständigen Ämter,
  • die Waffenbehörden,
  • die Staatsanwaltschaften
  • ...

Mit erweiterten Befugnissen können auch die Geheimdienste über das Bundeskriminalamt (BKA) "Ausschreibungen" zur verdeckten Fahndung im SIS in Auftrag geben. So erfährt der auftraggebende Geheimdienst, wenn jemand in eine polizeiliche Verkehrskontrolle gerät oder einen Grenzübertritt getätigt hat.
In Deutschland eigentlich verboten

Nach den Erfahrungen im 3. Reichs und dem Polizeibrief der Alliierten von 1948 gilt in Deutschland "eigentlich" ein verfassungsrechtliches Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten. Clara Bünger, Sprecherin für Flucht- und Rechtspolitik der Linksfraktion im Bundestag, deshalb zu Heise.de: Dadurch erhielten die Agenten nämlich "unmittelbar Zugriff auf die Befugnis der Polizei zur Personenkontrolle", was einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstelle. Die Linksfraktion stimmte auch deshalb gegen den Entwurf.

Eine viel generellere Kritik an dem beschlossenen Gesetz hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber. Heise.de zitiert seinen Sprecher mit den Worten: "Die Erweiterung einer Datenbank, sei es durch den Anschluss neuer Stellen, die Verarbeitung weiterer Datenkategorien oder die Verknüpfung mit anderen Systemen, birgt grundsätzlich ein erhöhtes Risiko für Fehler bei der Datenverarbeitung." Weitere Unschuldige werden als "False Positives" demnächst die Opfer sein.

Fazit: Wir haben es in Deutschland nun mit Geheimdiensten zu tun, die den Polizeibehörden nach Gutdünken "Aufträge" geben dürfen ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/2000-weitere-Behoerden-erhalten-Zugriff-aufs-Schengen-Informationssystem-7365362.html
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Tags: #SIS #EuroDAC #Europol #Schengen #VisaWaiver #Verfolgung #Polizei #Geheimdienste #Trennungsgebot #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Bankdaten #Biometrie #Bestandsdaten #Entry-ExitSystem #eBorder #Freizügigkeit #Hacking #ePerso #Pass

aktionfsa@diasp.eu

22.11.2022 Griff mit "unfassbaren Schmerzen" rechtmäßig?

Ist die Androhung von Schmerzen schon Folter?

Ist die Androhung eines "Handbeugehebels" durch einen Polizisten gegenüber einer straßenblockierenden Aktivistin mit dem Zusatz dieser Griff würde bei ihr "unfassbare Schmerzen auslösen" noch rechtmäßig?

Diese Szene ist Bestandteil eines Videos, welches am 09. November in der Danziger Straße in Prenzlauer Berg aufgenommen wurde. Dazu gibt es, wie in der Juristerei üblich mehrere Meinungen.

So erklärte der Verwaltungsrechtler Dr. Patrick Heinemann in einem Gespräch mit LTO, dass die Behörden auch bei der Anwendung von Zwangsmitteln an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebunden sind.

Die Berliner Polizei stellt dagegen fest, dass in dem Video die Androhung einer möglichen und rechtlich zulässigen Transport- und Kontrolltechnik zu sehen sei und erklärt laut LTO weiter:

"Es findet immer eine Einzelfallbetrachtung statt, bei der die Polizei Berlin grundsätzlich in einer abgestuften Verfahrensweise agiert. Dabei werden die blockierenden Personen zunächst angesprochen und aufgefordert, sich von der Straße bzw. Kreuzung zu entfernen. Anschließend werden Zwangsmaßnahmen angedroht, die nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalls angemessen, erforderlich und geeignet sind, um das polizeiliche Ziel, die Beendigung der Verkehrsbehinderung, durchzusetzen."

Bei den jeweiligen Einsatzentscheidungen spiele "auch der Erhalt der Einsatzfähigkeit der vor Ort befindlichen Polizeimitarbeitenden und die Vermeidung von körperlichen Überlastungen mithin körperlichen Verletzungen" eine Rolle.

LTO hat noch zwei weitere Juristen befragt, Prof. Dr. Joachim Wieland, Inhaber des Lehrstuhls u.a. für Öffentliches Recht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und Prof. Dr. Markus Möstl, Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht an der Universität Bayreuth. Beide waren unabhängig voneinander der Meinung, dass sich "die vor der Anwendung unmittelbaren Zwangs notwendige Androhung auf ein verhältnismäßiges, also erforderliches und angemessenes Zwangsmittel beziehen" muss. Die Betroffenen sollten solche Vorfälle sofort vor dem Verwaltungsgericht Berlin klären lassen. Das wäre sogar im Rahmen eines Eilverfahrens möglich.

Ob im jeweiligen Augenblick des Geschehens ein rechtlicher Beistand verfügbar ist, bleibt fraglich ...

Mehr dazu bei https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/debatte-gewalt-polizei-letzte-generation-schmerzgriffe-verhaeltnismaessigkeit/
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Tags: #Straßenblockaden #Räumung #Androhung #Gewalt #Schmerzen #Folter #Polizei #Geheimdienste #Verhältnismäßigkeit #Polizeigewalt #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung

aktionfsa@diasp.eu

06.11.2022 Wird in Gewahrsamnahme der Anwalt verweigert?

Hat Innenministerium Bayerns beim Polizeigesetz gelogen?

Bayern hat mit der "Revision" der Polizeigesetze vor einigen Jahren begonnen, die anderen Bundesländer sind gefolgt - und zwar unabhängig davon ob sie eine CDU oder SPD Regierung hatten. Von Anfang an haben wir die Inhalte dieser Gesetzesänderungen verurteilt und sind dagegen (zumindest) in Berlin und Potsdam auf die Straße gegangen.

Nun zeigt sich auch genau in Bayern, dass sich diese Gesetze als der Weg aus dem Rechtsstaat erweisen. Es gibt inzwischen mehrere Fälle in denen die "Gewahrsamnahme" wie zuvor befürchtet als Maßnahme aus dunklen deutschen Zeiten zeigt.

Von Anfang an wurde die "Gewahrsamnahme" als reine Polizeimaßnahme kritisiert. Wiederholt wurde auch vermutet, dass den Betroffenen anwaltlicher Beistand vorenthalten wird. Dies wurde vom Innenminsterium Bayerns als haltlos zurückgewiesen, z.B. durch die Behauptung, dass das Gericht „grundsätzlich entweder auf Antrag oder von Amts wegen einen Rechtsanwalt zur Seite“ stelle.

Nun muss selbst der Münchner Merkur erkennen, dass dort "oben" gelogen wurde: Ohne Anwalt hinter Gittern – obwohl das Innenministerium etwas anderes behauptet. Die Erlebnisse der Betroffenen zeigen die Realität.

  • Kurz nach Verabschiedung des Bayerischen Polizeigesetzes im Juni 2018 wird ein Mann nach dem Wurf einer PET-Plastikflasche auf Ordnungskräfte in Gewahrsam genommen.
  • Kürzlich müssen Klimaschutzaktivisten nach zwei Festklebeaktionen auf einem zentralen Verkehrsknotenpunkt in München für 30 Tage in Polizeigewahrsam bleiben.

Als Begründung für eine "Gewahrsamnahme" dient meist die folgende Begründung: ... um die Begehung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder eine Straftat zu verhindern. Wohlgemerkt, es geht in der Argumentation nicht mehr um die Verhinderung von "Terror" oder "schwersten Straftaten" - es sind Ordnungwidrigkeiten, denen mit der "Beseitigung der Gefahr" entgegen gewirkt werden soll.

Ein Sahnehäubchen oben drauf liefert die taz in einem Bericht über die Bundespolizei und ihre neue "besondere Gebührenordnung", die vor einem Jahr in Kraft getretenen ist. Dort wurde festgelegt, dass die Betroffenen für die sicher nicht gewünschte Polizeidienstleistung auch noch zahlen müssen.

  • Identitätsfeststellung: 53,75 Euro.
  • Die Anordnung zur Gewahrsamnahme: 74,15 Euro.
  • Eine Viertelstunde Fahrt auf die Wache: 15,69 Euro.
  • Erkennungsdienstliche Behandlung mit Fotos und Fingerabdrücken: 59,50 Euro.
  • Jede Viertelstunde in Gewahrsam: 6,51 Euro..

Haben wir ein Glück, dass wir in einem Rechtsstaat leben und grundgesetzlich geschützte Demonstrationen noch gebührenfrei sind ...

Mehr dazu bei https://diasp.eu/posts/15228582
und https://www.merkur.de/politik/landtagswahl-in-bayern-hat-innenministerium-beim-polizeiaufgabengesetz-gelogen-zr-10319949.html
und https://taz.de/Gebuehren-fuer-Massnahmen-der-Polizei/!5658040/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3qF
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Tags: #Gewahrsamnahme #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Geodaten #Polizeigesetze #Bayern #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Gebührenordnung #Anwalt #Rechtsbeistand #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung

aktionfsa@diasp.eu

03.11.2022 Überwachung in iranischen Netzen
SIAM beobachtet alle

Nach Recherchen von The Intercept auf der Grundlage von geleakten Dokumenten des iranischen Telekommunikationsanbieters Ariantel werden die Protestierenden im Iran auf Schritt und Tritt verfolgt. Mit einem Programm namens SIAM hat die iranische Telekommunikationsbehörde (CRA) umfassenden Zugriff auf die Nutzer des Mobilfunknetzes des Landes.

Wie netzpolitik.org berichtet, kann das Überwachungsprogramm

  • Identitätsprofile erzeugen,
  • Standortverläufe von Personen ermitteln,
  • Protestteilnehmende jederzeit ausfindig machen und
  • einzelne Handynutzer:innen ins unsichere 2G-Netz umleiten, um Verschlüsselung zu unterbinden oder den Internetverkehr stark zu drosseln, bzw abzuwürgen.

Die Internetanbieter sind gezwungen für SIAM 28 Kontroll- und Überwachungsfunktionen bereitzustellen. Diese Überwachung kann für die Demonstrierenden lebensgefährlich werden, weil wieder einmal der Staat mehr über sie weiß, als sie selbst erinnern können.

Solche auf Knopfdruck abrufbare Funktionen sind z.B.

  • die Metadaten zu allen getätigten Anrufen der letzten 30 Tage,
  • alle Namens- und Adress-Informationen,
  • alle Handynummern, die aktuell in einem bestimmten Ort ins Netz eingewählt sind,
  • alle NutzerInnen, die zu einem Zeitpunkt einen bestimmten VPN Dienst genutzt haben, ...

So berichten mehrere Betroffene, dass plötzlich Sicherheitskräfte in ihrem Zuhause aufgetaucht seien, mit spezifischen Informationen darüber, wann und wo sie Videos aufgenommen hätten.

Um die Kommunikation unter den Demonstrierenden zu erschweren, können diese auch aus dem aktuellen Netzstandard 3G oder 4G ins veraltete 2G Netz zurückgestuft werden. Dann sind ihnen die gängigen Messenger verwehrt und ihre Telefonate können leicht(er) abgehört werden.

Wir müssen leider feststellen, dass alle beschriebenen Überwachungsmittel in der Technik immanent sind, also auch bei uns angewendet werden könnten, wenn eine autoritäre Regierung es so wollte. Deshalb ist es so wichtig, dass sich Jede/r frühzeitig über Methoden kundig macht, wie man solche Überwachung verhindern und umgehen kann. Einiges haben wir unter Privatsphäre schützen aufgeschrieben, weitere Tipps sind neben dem bekannten Tor Browser die Kommunikation in Demonstrationsgruppen über verschlüsselte Messenger, die Ketten von Bluetooth Verbindungen nutzen und damit auch ohne SIM Karte funktionieren.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/proteste-im-iran-geleakte-dokumente-zeigen-ausmass-der-ueberwachung/
und https://www.derstandard.de/consent/tcf/story/2000132732535/2g-mobilfunk-notorisch-unsicher-extrem-veraltet-und-doch-kein-ende
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3qC
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8199-20221103-ueberwachung-in-iranischen-netzen.htm
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mikhailmuzakmen@pod.geraspora.de

#politik #afghanistan #folter #geheimdienste #wertewesten

Wenn der afghanische Ex-Folterchef durch Europa tourt: Rahmatullah Nabil und der von der CIA aufgebaute Geheimdienst NDS

Unter CIA-Aufsicht folterte der afghanische Geheimdienst NDS, der von den Amerikanern geschaffen wurde, regelmäßig und systematisch. Jetzt ist Rahmatullah Nabil mit Ahmad Massoud, Sohn des bekannten Mudschaheddin-Führers und Warlords, der gegen die Taliban kämpfte, unterwegs in Europa, um für die Nationalen Widerstandskräfte zu werben.

Während Massoud an die Weltgemeinschaft, die zunehmend das Interesse an Afghanistan verloren und sich in vielerlei Hinsicht mit den Taliban abgefunden hat, appelliert, hat er vor allem jene Regimefiguren um sich geschart, die für die Gesamtmisere, sprich, Rückkehr der Taliban, Fall der Republik und Scheitern des westlichen Einsatzes, maßgeblich mitverantwortlich sind. Dies machte die Teilnehmerliste in Wien abermals deutlich. Neben den Namen von bekannten, in Korruptionsskandalen verstrickten Ex-Politikern fand man auch jenen des ehemaligen Geheimdienstchefs, Rahmatullah Nabil.

Nabil ist kein unbeschriebenes Blatt. Während der Amtszeit von Ex-Präsident Hamid Karzai führte er in den 2010er-Jahren den afghanischen Geheimdienst NDS (National Directorate of Security), der zu Beginn des „War on Terror“ von der CIA kreiert wurde. Die Amerikaner rekrutierten dabei vor allem innerhalb der Mitglieder der Nordallianz, die bereits in den 1990er-Jahren während des Bürgerkrieges für Angst und Schrecken sorgten (auch Massoud Seniors Erbe wird deshalb kritisch betrachtet, da seine Milizen zahlreiche Menschenrechtsverbrechen begingen), und unter den Überbleibseln des kommunistischen Geheimdienstapparates der 1980er-Jahre. Letzterer war während des Kalten Krieges für seine Brutalität besonders bekannt und füllte einst die Folterkeller des Pol-e Charkhi-Gefängnisses in Kabul mit Tausenden von Unschuldigen, die nie wieder das Tageslicht erblickten. Auf dieses Erbe wurden die Fundamente des NDS errichtet.

Dass man in Washington und Langley mit Menschenrechtsverbrechern, die den Taliban in nichts nachstanden, zusammenarbeitet, war eine bewusste Entscheidung. Die Moral fiel weg, denn es gab sie nie. Stattdessen wurde das neu rekrutierte Personal von US-Offiziellen und Militärs gehuldigt. Ihre „Expertise“ wurde geschätzt und erweitert. Unter CIA-Aufsicht folterte der NDS regelmäßig und systematisch. Den Führungsposten erhielt man wie Nabil nur, wenn man von den amerikanischen Foltermeistern auserkoren und abgesegnet wurde.

Bis zu seinem Zusammenbruch im August 2021 verfügte der NDS landesweit über zahlreiche Folterzentren, in denen sich auch Kinder in Gefangenschaft befanden. Laut der UN wurden mehr als ein Dutzend verschiedener Foltermethoden vom NDS angewendet, darunter Schläge, simuliertes Ersticken sowie sexuelle Gewalt. Viele Jugendliche sowie junge Männer schlossen sich den Taliban an und radikalisierten sich aufgrund der Vorgehensweise des NDS.

Im Frühling erzählte mir ein Taliban-Kämpfer aus der nördlichen Provinz Baghlan während eines Interviews von seiner mehrjährigen NDS-Gefangenschaft. „Die Folter war besonders schlimm. Sie war Teil meines Alltags“, fasste er kurz und knapp und sichtlich geschädigt zusammen. Auch er war zum damaligen Zeitpunkt minderjährig. Laut der UN wurde die Folter als das beste Mittel betrachtet, um an Geständnisse zu kommen. Dies ist umso weniger verwunderlich wenn man bedenkt, dass die Architekten des „War on Terror“ nicht anders dachten und ein Folterregime errichteten, das in Guantanamo bis heute seine Pforten geöffnet und jegliche rechtsstaatliche Errungenschaften untergraben hat.

In den letzten Jahren häuften sich außerdem gezielte Attentate und Mordversuche, für die afghanische Beobachter den NDS verantwortlich machten. Manche munkelten gar von der Errichtung eines geheimen Zirkels, der aus aktiven und ehemaligen NDS-Führungspersonen bestand und es sich zur Aufgabe gemacht hatte, einen Machtverlust zu verhindern. Mit jener Macht war auch viel Geld verbunden. Das jährliche Budget des NDS lag bei mindestens 225 Millionen US-Dollar. Berichten zufolge lagen die Bargeldreserven des NDS im August 2021 kurz vor der Rückkehr der Taliban bei 70 Millionen US-Dollar. Als die Taliban das Hauptquartier des Geheimdienstes in Kabul einnahmen, war das meiste Geld bereits weg. Selbst US-Offizielle machen hierfür ehemalige Geheimdienstoffizielle, die sich ein letztes Mal bereichern wollten, verantwortlich.

Trotz der bekannten Tatsachen können Männer wie Nabil unbehelligt durch die Welt reisen und weiterhin für „ihre Sache“ werben. Zuletzt war er etwa nicht nur in Wien, sondern auch bei der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) in Berlin, was vom bekannten Afghanistan-Kenner Thomas Ruttig heftig kritisiert wurde. „Doch zugleich wird hierzulande jemand wie Nabil, der politisch für Folterungen verantwortlich war, offenbar unhinterfragt als Experte akzeptiert
- https://overton-magazin.de/krass-konkret/wenn-der-afghanische-ex-folterchef-durch-europa-tourt/

lester_bangs@pod.mttv.it

#Halbleiter
Chinesen greifen nach deutscher #Chip-Fabrik#Berlin will zustimmen, #Geheimdienste warnen
Nach dem Hamburger #Hafen muss die #Bundesregierung über den nächsten kritischen #Chinadeal entscheiden – und sie will offenbar Ja sagen.

#scholz #china

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/halbleiter-chinesen-greifen-nach-deutscher-chip-fabrik-berlin-will-zustimmen-geheimdienste-warnen/28772192.html?share=twitter

ich weiß - bezahlschranke. mir reicht schon der Anfang und ich bin satt

deutschewelle@squeet.me

Explosion auf der Krim-Brücke: FSB veröffentlicht neue "bulgarische Spur" | DW | 13.10.2022

Russlands Geheimdienst FSB behauptet, der Sprengstoff, der die Brücke zur Krim beschädigt hat, sei aus Bulgarien gekommen. Doch die Angaben aus Moskau sind voller Unklarheiten. Was steckt hinter der Kampagne?#Bulgarien #Russland #KrieginderUkraine #Krim #FSB #Geheimdienste #Sabotage #NukleareBedrohung
Explosion auf der Krim-Brücke: FSB veröffentlicht neue "bulgarische Spur" | DW | 13.10.2022