#vorratsdatenspeicherung

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16.04.2023 Gesetz gegen digitale Gewalt

Urheberrechtsverletzungen künftig digitale Gewalt?

Wir wünschen uns das Internet als gemeinsame gleichberechtigte Diskussions- und Arbeitswelt, wie es das nebenstehende Bild symbolisiert. Die Wirklichkeit ist leider anders. Einige wenige Big Player, z.B. die Big5, Google, Amazon, Facebook, Apple und Microsoft (GAFAM) können Milliarden Dollar verdienen und die Ansichten von Milliarden Menschen ausforschen und sie manipulieren.

Daneben gibt es einige bis viele, die mit ihren Kommentaren oder sogar Drohungen, Gewalt gegen Andere ausüben und Hass verbreiten. Letzteren hat die EU mit dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Service Act, DSA) und nun auch Deutschland mit einem Gesetz gegen digitale Gewalt den Kampf angesagt.

In Deutschland gibt es bereits seit 2017 ein Gesetz gegen Hasskriminalität im Internet, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Danach müssen Anbieter sozialer Netzwerke stärker gegen Inhalte vorgehen, die strafbar sind. Nun hat FDP-Justizminister Marco Buschmann eine Vorlage für eine Erweiterung vorgestellt.

Das Gesetz soll sich gegen Mobbing, Stalking, aber auch Identitätsmissbrauch und -Diebstahl wenden. Sehen wir mal kurz von den vorhandenen und auch im Entwurf enthaltenen Problemen mit der Beweislast und dem Vorgehen der Prüfungen über die (privatrechtlichen) Provider hinweg - der Clou kommt in den Formulierungen des Entwurfs.

Das neue Copyright Gesetz ist da

Plötzlich zielt das Gesetz gegen digitale Gewalt nicht mehr nur auf digitale Gewalttäter. Es regelt, wie netzpoltik.org schreibt „alle Fälle einer rechtswidrigen Verletzung absoluter Rechte“. Unter absolute Rechte fallen „sonstige Rechte“, unter anderem auch Immaterialgüterrechte wie „geistiges Eigentum“.

Wie eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums bestätigt soll sich das Auskunftsverfahren auf "alle Fälle einer rechtswidrigen Verletzung absoluter Rechte im Sinne von § 823 Absatz 1 BGB erstrecken" und "das betrifft auch Immaterialgüterrechte“ wie Urheberrechtsverletzungen.

Abgesehen, dass das nichts mehr mit "digitalen Gewalttätern" zu tun hat, sondern im wesentlichen den Interessen der Hollywood Filmindustrie u.ä. Konzernen nützen wird, gibt das Bundesjustizministerium selbst ein weiteres Beispiel, welches die von uns gewünschte gleichberechtigte Plattform für den demokratischen Austausch unmöglich macht. Wir zitieren netzpoltik.org :

Das Ministerium nennt selbst als Beispiel eine Restaurantkritik mit „wahrheitswidrigem Nutzerkommentar“. Denn solche Kommentare können das Geschäft der Betroffenen schädigen. Auch das hat mit digitaler Gewalt nichts zu tun.

Stochern im Heuhaufen oder Nebel

Zweimal haben wir von unserer grundsätzlichen Kritik an solchen Gesetzen "abgesehen", deshalb diese Kritik zum Schluss:

  • Wie das NetzDG wird auch dieses neue Gesetz nicht helfen. Wen es trifft bleibt zufällig.
  • Ein Kontrollmechanismus über (privatrechtliche) Provider "verschmiert" das Gewaltprivileg des Staats.
  • Eine klare Grenze zwischen privater Kommunikation und öffentlicher ist in sozialen Netzwerken praktisch nicht zu ziehen.
  • Verantwortungsbewußte Provider, wie z.B. Threema und Signal, wollen sich auch weigern persönliche Daten weiterzugeben, auch weil sie bisher keine oder nur wenige Nutzerdaten speichern.

Gerade die Äußerungen von Threema und Signal machen das Problem deutlich: Auch dieses Gesetz will nur, dass mehr Daten gespeichert und für die Kontrolle der Menschen genutzt werden können.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/justizministerium-urheberrechtsverletzungen-sind-jetzt-digitale-gewalt/
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Tags: #DigitaleGewalt #Copyright #Urheberrechtsverletzungen #Hass #Drohungen #EU #DigitalServiceAct #DSA #NetzDG #Mobbing #Stalking #Beweislast #FalsePositives #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Internetsperren

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11.04.2023 BerlinerInnen haben Überwachungsstaat gewählt

Warum wählen die Schafe ihren Schlachter?

Die Berliner Wählerinnen und Wähler müssen zumindest zu 28% Fans des Hollywood Films "Minority Report" gewesen sein. Nach dem jetzt zwischen SPD und CDU ausgehandelten Koalitionsvertrag soll "der Polizei der Einsatz von Staatstrojanern erlaubt werden."

Aber der ist doch bereits "erlaubt"

Wir werden aber trotzdem weiter gegen dieses Überwachungsgesetz kämpfen, welches alle Menschen einem Generalverdacht aussetzt!

Warum schreiben die "alte Kamellen" in ihren Regierungsplan?

Netzpolitik.org hat nachgefragt und vom Innensenat erfahren: Die Polizei darf zwar heute schon hacken, um Straftaten aufzuklären. Sie soll aber auch hacken dürfen, um "zukünftige Straftaten" zu verhindern.

Netzpolitik.org hat auch recherchiert, wie oft die Berliner Polizei bereits "gehackt" hat: Im Jahr 2020 hat das Land Berlin dreimal die so genannte Online-Durchsuchung angeordnet und einmal tatsächlich durchgeführt. Dabei ging es um das Betäubungsmittelgesetz. Die Berliner Polizei hackt also bereits heute, um wegen Drogen zu ermitteln.

Das bestehende Gesetz bezieht sich auf "schwere Straftaten" und künftig sollen auch im Berliner Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) Passagen eingefügt werden, so dass dort die Quellen-TKÜ oder eine Online-Durchsuchung möglich ist. Es geht im ASOG um Ordnungswidrigkeiten u.ä.

Fazit: Jede/r kann zu jedem Zeitpunkt aus welchen (vorgeschobenen) Gründen auch immer überwacht werden - denn er oder sie könnte ja vielleicht zum Straftäter oder auch nur zum Störenfried werden ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/berlin-grosse-koalition-will-staatstrojaner-schon-vor-straftaten/
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Tags: #Überwachungsstaat #Berlin #SPD #CDU #Koalitionsvertrag #Staatstrojaner #Hacken #ASOG #Ordnungswidrigkeiten #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #DataMining

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05.04.2023 Apps werden zur Überwachung genutzt

Neokoloniales Verhalten (a)-sozialer Netzwerke im globalen Süden

Wir kritisieren die (a)-sozialen Netzwerke allein schon wegen ihres Profitstrebens und dass sie alles versuchen, ihre NutzerInnen dazu verleiten wollen, möglichst lange in ihren Apps zu bleiben. Da fällt die App Grindr auf, die ihre VerwenderInnen vor wenigen Tagen warnte:

"Wir sind darauf aufmerksam gemacht worden, dass die ägyptische Polizei aktiv Verhaftungen von Schwulen, Bi- und Trans-Personen vornimmt. Sie verwenden gefälschte Konten und haben auch Konten von echten Community-Mitgliedern übernommen, die bereits verhaftet wurden und deren Telefone beschlagnahmt sind. Bitte sei online und offline besonders vorsichtig – auch bei Konten, die in der Vergangenheit vertrauenswürdig erschienen."

Wie der Spiegel berichtete, häuften sich in den vergangenen Wochen Hinweise, dass die Polizei in Ägypten gezielt Onlineplattformen nutzt, um queere Menschen zu verfolgen, obwohl rechtlich Homosexualität in Ägypten nicht verboten ist. So hatte die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) einen Bericht zur Verfolgung von queeren Personen im Nahen Osten und in den Maghreb-Staaten veröffentlicht. Insgesamt werden 45 Fälle aufgelistet, in denen Menschen anhand von Aktivitäten auf Plattformen wie Facebook, Instagram und Grindr verfolgt, gefoltert, öffentlich geoutet oder festgenommen worden seien. Im Gegensatz zu Grindr wird den anderen Apps von HRW vorgeworfen, zu wenig für den Schutz ihrer NutzerInnen zu sorgen. So stellt der Bericht fest, dass die Unternehmen bei Inhalten in arabischer Sprache die Vorgänge im Netz nur unzureichend prüfen.

Der Spiegel stellte auch fest, dass es auch in anderen Ländern auf dem afrikanischen Kontinent mehr Repressionen gegen queere Menschen gebe. In Uganda verabschiedete das Parlament unlängst ein drakonisches Gesetz, das sich gezielt gegen LGBTQIA+-Personen richtet. In Kenia kam es zu einem Mord an einem bekannten Aktivisten.

Mehr dazu bei https://www.spiegel.de/ausland/aegypten-polizei-nutzt-dating-app-grindr-zur-verfolgung-von-schwulen-a-f6d83456-9f1d-4a53-a4e4-2751345c7329
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Tags: #Grindr #AsozialeNetzwerke #TikTok #Google #Facebook #Twitter #Manipulation #Beeinflussung # #Verhaltensänderung #queer #Gender #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #Verbraucherdatenschutz #Lauschangriff #Überwachung #Polizei #Ägypten #Kenia #Uganda #Vorratsdatenspeicherung #App #Rasterfahndung

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03.04.2023 EU-Chatkontrolle benötigt eine VDS

Neue Vorratsdatenspeicherung droht

... nun aus der EU. Dabei haben wir uns schon x-mal (x größer 10) über Gerichtsurteile hoch bis zum EuGH gefreut, die eine anlasslose Speicherung unserer Kommunikationsdaten als verfassungswidrig verurteilt haben.

  • UN Bericht zur Überwachung
  • Für ein Europa frei von Massenüberwachung und Generalverdacht
  • EuGH: VDS bleibt grundrechtswidrig
  • EuGH Urteile zur VDS bisher alle positiv
  • EUGh verwirft Vorratsdatenspeicherung
  • Termin der Urteilsverkündung zur Voratsdatenspeicherung: 02. März 2010

Heise.de berichtet nun, dass das Thema Vorratsdaten erneut die Sitzungen der einschlägigen Ratsausschüsse (COSI bzw. COPEN) beherrscht. Im EU-Raum gibt es keine zwei Staaten mit direkt vergleichbaren Regeln zur Datenspeicherung für Strafverfolger. Nach mittlerweile acht negativen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung wird nun eine "High Level Expert Group" eingerichtet.

Aus den Papieren dieser Arbeitsgruppen kommen die seltsamsten Forderungen. Sie klingen, als ob es die gegeteiligen Urteile höchster Gerichte nie gegeben hat. So fordert etwa Estland, der europäische Vorreiter bei der Digitalisierung, einfach die europäische Verfassung zu ändern, wenn diese "Freiheitsrechte höher setzt als die Sicherheit". So sei es eine unhaltbare Situation, wenn die Gerichte kein anderes Gesetz zur Verfügung haben als die EU-Charta. Das gelte so lange, bis die "EU eine Lösung vorstellt, die es dem EuGH ermöglicht, seine Prinzipien und seinen Zugang neu zu bewerten."

Das ist eine Forderung nach dem Vorrang von Sicherheit und Überwachung und ein Zurückstellen der individuellen Freiheitsrechte, die wir für lange überwunden gehalten haben. Scheinbar setzt sich im Zuge des Wachsens der autokratischen Strömungen in Polen, Ungarn, Italien, Schweden, Finnland (seit gestern), ... auch in weiteren EU-Staaten konservatives Denken durch.

Auch die anhaltenden Diskussionen um eine Überwachung der Kommunikationsinhalte, also die EU Chatkontrolle, trägt zu dieser Rechts-Entwicklung bei. Denn der Tenor in diesen Diskussionen der Regierungen ist noch immer "wir haben recht und müssen unsere Position der Bevölkerung und den Gerichten nur richtig verkaufen". In Deutschland kennen wir das als VDS und VDS 2.0, die beide verfassungswidrig waren und auch Belgien ist "inzwischen Europameister in der Disziplin, wie man in puncto Vorratsdatenspeicherung die Rechtssprechung des nationalen Höchstgerichts und des EuGH konsequent umgeht." Schon dreimal wurden belgische Gesetze zur VDS entweder vom belgischen Verfassungsgerichtshof oder durch den EuGH als rechtswidrig erkannt.

Verdient haben in allen EU Staaten nur irgendwelche Tech-Firmen, die immer wieder letztendlich illegale Überwachungs-Software programmieren durften. Auch eine eventuelle EU-Chatkontrolle wird nicht von allein laufen. Funktionieren wird sie sowieso nicht - dazu haben wir bereits mehrfach berichtet https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=chat&sel=meta

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Mit-der-Chatkontrolle-kehrt-die-Vorratsdatenspeicherung-zurueck-8474890.html
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Tags: #Lauschangriff #VDS #Klage #EUGH #Rechtslage #Ueberwachung #Chatkontrolle #Vorratsdatenspeicherung #Polizei #Geheimdienste #Grundrechte #Verfassungsänderung #Estland #Belgien #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Grundrechte #Menschenrechte

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###26.03.2023 Reisefreiheit nur für Patrioten?
"Das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erheblich schädigen ..."

Schon die DDR war stets daran interessiert, das ihre Staatsbürger, wenn sie denn ins Ausland fahren durften, dort keine "schlechten Sachen" über ihr Heimatland von sich geben. Wenn sie prominent waren und es trotzdem taten, wurden sie mit Ausbürgerung bestraft, während die Mehrheit gar nicht erst reisen durfte.

Die BRD macht es nun umgekehrt. Netzpolitik.org scheibt über den Fall des Vorsitzenden der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA):

Am 24. Februar wurde Florian Gutsche, am Flughafen in Berlin die Ausreise nach Bulgarien verweigert. Dort wollte der 34-jährige an einer Demo gegen einen Nazi-Aufmarsch teilnehmen. Stattdessen erwartete ihn am Flughafen ein Zivilpolizist, später durchsuchten und befragten Gutsche Beamte und erteilten ihm ein sechstägiges Reiseverbot – nicht nur nach Bulgarien.

Da Gutsche nach Ansicht der Polizei durch "mitgeführte Kleidung und Utensilien, die klar dem linken Phänomenbereich zuzuordnen sind" ... "das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erheblich schädigen“ würde, musste er auf seinen gebuchten Flug verzichten. Die "Gegenstände" bestanden aus einem schwarzen Pulli, einer schwarze Jacke, eine Fahne und eine Broschüre seiner Organisation.

Der Betroffene wurde nach seinen Aussagen noch nie für etwas verurteilt. Deshalb wäre es interessant zu fragen, wie die Beamten überhaupt auf seine Reise aufmrksam geworden sind. In Frage kommen neben dem sehr unwahrscheinlichen "Zufall", dass er

  • ein False Positive in der Datei für politisch motivierte Gewalttäter ist,
  • aus genauso falschen Gründen auf der angeblich nicht existierenden deutschen No-Fly-Liste durch ein False Positive in der Flugreisedatenbank geworden ist.

Von der Polizei bekommt man zu dem Vorgang keine Auskunft mit dem Verweis auf "Persönlichkeitsrechte des Betroffenen". Dann sagen wir der Polizei noch einmal deutlich: PNR, die Speicherung (und Nutzung) von Daten der Flugreisedatenbank ist inach Urteil des EuGH und auch des Verwaltungsgerichts Wiesbaden für innereuropäische Flüge grundrechtswidrig.

Der Betroffene wird versuchen den Vorgang durch eine Klage aufzuklären ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/reise-zu-protest-verweigert-innenministerium-mauert-bei-politischem-reiseverbot/
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Tags: #Ausreiseverbot #BRD #DDR #Bulgarien #EU #Antifaschisten #VVN #BdA #PNR #Flugreisedaten #VDS #Vorratsdatenspeicherung #FalsePositives #Entry-ExitSystem #eBorder #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Polizei #Geheimdienste #Meinungsfreiheit #Datenschutz #Ungleichbehandlung

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16.03.2023 EuGH muss über Fingerabdruck im ePerso entscheiden

Klage gegen Fingerabdruck im Ausweis erfolgreich

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat erstmal mit einer einstweiligen Anordnung (Az.: 20 E 377/23) entschieden, dass ein Antragsteller Anspruch auf ein Ausweisdokument ohne einen gespeicherten Fingerabdruck hat. Nun muss die Frage höchstrichterlich geklärt werden, ob eine EU Richtlinie so eine Speicherpflicht für alle Mitgliedsstaaten vorschreiben darf. Deshalb erhält der Kläger zunächst nur einen Ausweis befristet für ein Jahr.

Wir halten das Urteil, was leider nur eine "Anordnung" ist, für sehr wichtig, glauben aber nicht, dass ein höchstrichterliches Urteil in einem Jahr zu erhalten ist. Bedenken wir, dass z.B. die Entscheidung zur Verfassungswidrigkeit der BKA Novelle von 2008 insgesamt 8 Jahre gedauert hat.

Damit gibt es nach dem Verwaltungsgericht Wiesbaden von Anfang 2022 bereits ein 2. Urteil, dass ebenfalls erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Bestimmung hatte. Auch diese Richter hatten die Klage weitergereicht, so dass demnächst der Europäische Gerichtshof (EuGH) darüber entscheiden soll. Eine erste Anhörung gab es dort letzten Dienstag.

Das Wiesbadener Gericht äußerte Anfang 2022 ebenfalls erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Bestimmung, insbesondere im Zusammenhang mit den Artikeln 7 und 8 der EU-Grundrechtecharta zum Schutz der Privatsphäre. Dabei steht die mögliche Weitergabe der Fingerabdruckdaten an die Polizeien und deren Erlaubnis, die Daten 90 Tage zu nutzen in Frage. Ein Richter meinte am Dienstag zu dieser Frage, ob der Gesetzgeber durch die Speicherung und Weitergabe der Fingerabdrücke statt die Sicherheit des Dokuments zu erhöhen, nicht zusätzlich eine neue Sicherheitslücke geschaffen hätte.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Verwaltungsgericht-Buerger-hat-Anspruch-auf-Personalausweis-ohne-Fingerabdruecke-7547213.html
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09.03.2023 UN Bericht zur Überwachung

UN verurteilt vorgeschobenen "Kampf gegen den Terror"

Den "Kampf gegen den Terror" als Vorstufe des von den USA in die Welt getragenen "Kriegs gegen den Terror" haben wir in den letzten 30 Jahren auch oft genug erlebt. Mehr Kontrolle, mehr Überwachung, einhegen von anderen Meinungen und bei Widerstand werden diese je nach Mode als "Ökoterroristen" oder "linke Spinner" diffamiert und mit Berufsverboten oder präventiver Vorbeugehaft behandelt.

Angereichert wird der "Kampf gegen den Terror" mit technischen Spielereien, die unser Leben sicherer und besser machen sollen, wie z.B.

  • Vorratsdatenspeicherung
  • Chat-Kontrolle
  • Gesichtserkennung
  • Lauschangriff auf Wohnungen und im öffentlichen Raum
  • "intelligente" Videoüberwachung (INDECT)
  • Speicherung unserer Reisedaten
  • Drohnen zur Überwachung und zur Abwehr
  • Zwangsdigitalisierung auf vielen Gebieten des Lebens
  • ...

UN-Bericht prangert an

Der Jahresbericht des Rats für Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN) stellt nun fest, dass der "Kampf gegen Terrorismus" oft nur als ein Vorwand benutzt wird, um Menschenrechte durch Überwachung zu beschneiden. Technologien wie biometrische Überwachung oder Drohnen würden "weltweit zur Einschränkung und Verletzung der Menschenrechte missbraucht", zitiert Netzpolitik.org die irische Sonderberichterstatterin Fionnuala D. Ní Aoláin aus ihrem Bericht (docx/PDF).

Statt ein mehr an Sicherheit bereiten solche Überwachungsgesetze und -maßnahmen jedoch nur die Einschränkung der Freiheiten vor, in dem sie mit ihren Technologien stark in die Privatsphäre der Menschen eingreifen. Die Folgen für die Privatsphäre, die freie Meinungsäußerung, die Vereinigungsfreiheit und die politische Partizipation bezeichnet der Bericht als "verheerend".

Verbindliche Defintion fehlt

Dem "Kampf gegen den Terror" mangelt es vor allem an einer internationalen Definition von Terrorismus oder Extremismus. Damit könnten die Staaten die Begriffe selbst definieren, wie es ihren eigenen Interessen dient. Dadurch werden Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in vielen Ländern schwer beschädigt.

Einsatz von Drohnen und KI Systemen ächten!

Wie wir bereits mehrfach gefordert haben, spricht sich auch der Bericht gegen den inzwischen alltäglichen Einsatz von Drohnen aus. Beim Einsatz bei poltischen Protesten können damit Menschen identifiziert und später verhaftet werden. Diese Bedrohung für ihr Leben geht weit über die Verletzung ihrer Privatsphäre, Meinungs- und Versammlungsfreiheit hinaus.

Darüber hinaus werden die Daten aller Überwachungsmittel in KI-Systemen nach nicht nachvollziehbaren Algorithmen verarbeitet und Menschen können allein auf Grundlage von KI-Empfehlungen verfolgt oder verhaftet werden. Hier kritisiert der Bericht auch die Nutzung privater Unternehmen, wie Cambridge Analytics, Biometrics Institute oder den Hersteller des Staatstrojaners Pegasus, die NSO Group, ohne diese namentlich zu erwähnen.

Im Fazit des Berichts sieht die UN eine "erhebliche Bedrohung für demokratische Gesellschaften" durch die "Eskalation der geheimen Überwachung" und warnt vor der rasanten Entwicklung durch unzureichend regulierte neue Technologien auf diesem Gebiet. Die Empfehlungen des Berichts sollte sich auch die EU genau ansehen und dann hoffentlich zu dem Ergebnis kommen, dass auch der in Diskussion sehende AI Act der EU an vielen Stellen schärfer formuliert werden müsste.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/un-bericht-prangert-an-kampf-gegen-terror-nur-vorwand-fuer-mehr-ueberwachung/
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24.02.2023 US No-Fly-List lag ungesichert im Netz

Kind auf der No-Fly-List

Über den absoluten Unsinn der Speicherung von Flugreisedaten haben wir schon oft berichtet, auch darüber, dass hunderte Beamte täglich nichts anderes machen, als die zu 99% falschen Daten unbekannter Algorithmen zu korrigieren.

Soweit der ordentliche deutsche und europäische Regelungswahn - die USA machen es sich einfacher, bei ihnen definieren einfach die Geheimdienste eine No-Fly-List und an die haben sich alle Fluggesellschaften weltweit zu halten. Diese Liste enthält natürlich genauso False Positives: US Reisedaten mit 37% Fehlerquote

Wer Daten speichert schafft Löcher

100% Sicherheit gibt es auch bei Geheimdiensten nicht, wie unser Ehrenmitglied Edward Snowden 2013 bewiesen hat und wenn man dann solche Daten an Hunderte Fluggesellschaften verteilt, hat man in jedem Fall verloren.

Die Schweizer Hackerin Maia Arson Crimew stieß beim Stöbern auf dem Webserver der US Fluglinie Commuteair auf eine sensible Datei mit dem zu offensichtlichen Namen NoFly.csv. Der Spiegel umschreibt die gefundene Datei als "No Fly List der amerikanischen Luftfahrtbehörde Federal Aviation Administration FAA, auf der des Terrors verdächtigte Personen, ein Teil der 'Terrorist Screening Database', einer Datenbank der US-Regierung, verzeichnet sind, die mit Terrororganisationen in Verbindung gebracht werden."

1,56 Millionen Einträge sind auf der Liste zu finden . Viele Einträge auf der Liste beschreiben muslimische Menschen, einige russische Oligarchen sind auch darauf zu finden und ehemalige Mitglieder der irischen IRA. Unter den Einträgen ist auch ein 8-jähriger Junge. Wie der Spiegel berichtet, hatte schon im August 2021 der ukrainische Sicherheitsforscher Wolodymyr Djatschenko eine vergleichbare Liste im Netz gefunden. Die enthielt die Namen von 1,9 Millionen Personen sowie deren Staatsbürgerschaft, Geschlecht, Geburtsdatum, Reisepassnummer und eben den No-Fly-Status.

Wie leicht man auf so eine Liste kommen kann, hätten wir nie geglaubt, wenn uns nicht eine Besucherin auf einer Veranstaltung zum Thema erzählt hätte, dass ihrem Freund auf dem Düsseldorfer Flughafen genau aus diesem Grund - natürlich ohne jede Erklärung - die Teilnahme am Flug verweigert wurde (https://www.youtube.com/watch?v=vMHnUUKOixo).

Mehr dazu bei https://www.spiegel.de/netzwelt/web/nofly-csv-schweizer-hackerin-entdeckt-no-fly-liste-der-usa-im-netz-a-3fcd0e23-522d-480e-98dd-e0da34767fcb
und https://en.wikipedia.org/wiki/No_Fly_List
und alle unsere Artikel zum Thema https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=PNR&sel=meta
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"Brandenburg: Minister will Kennzeichen auf Vorrat speichern und Section Control"

Es ist einfach unfassbar. Obwohl es gegen geltendes Recht verstößt und dies schon mehrmals höchstrichterlich festgestellt wurde, wird es wie ein untotes Mantra ständig neu gefordert/wiederholt. Vielleicht sollte da mal der Verfassungsschutz ermitteln?!

#verfassung #recht #gesetz #vorratsdatenspeicherung #niewiedercdu #niewiedercsu

https://www.heise.de/news/Brandenburg-Minister-will-Kennzeichen-auf-Vorrat-speichern-und-Section-Control-7520508.html

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12.02.2023 PolitikerInnen mit Fake News

Fakten-Check

Nein, so darf nicht Politik gemacht werden! Netzpolitik.org hat die Aussagen der EU-Innenkommissarin Ylva Johansson zur geplanten EU-Chatkontrolle untersucht und festgestellt, dass sie bei ihrer Berlin-Visite in einem Interview mit dem SPIEGEL mindestens drei Mal die Unwahrheit und mindestens sieben Mal irreführende Aussagen verbreitet hat:

  • Falsche Aussage 1: "Ich habe nicht vor, die Überprüfung von digitaler Kommunikation auszuweiten"
  • Im Entwurf der EU-Kommission steht, dass Online-Anbieter auf Anordnung sogar private Chats durchleuchten müssen. Verdachtsmeldungen sollen an ein zu schaffendes EU-Zentrum weitergeleitet werden. Das bedeutet eine neue Infrastruktur und reihenweise neue Angestellte – also eindeutig eine Ausweitung.
  • Falsche Aussage 2: "Die Online Anbieter sind die Einzigen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet stoppen können"
  • Das Internationale Netzwerk für Kinderrechte hat in einem Bericht zahlreiche andere Lösungen skizziert, wie Kindern besser geholfen werden kann. Es fehlt an Geld und Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure in der Prävention.
  • Falsche Aussage 3: "Dann wird es ab 2024 keinen Schutz mehr vor sexuellem Kindesmissbrauch im Netz geben. Weil dann die dafür nötigen Instrumente in der EU verboten sein werden."
  • Vermutlich meint sie mit dem Datum 2024 die aktuell geltende Verordnung zur „Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“, die im August 2024 ausläuft. Ob es dafür keinen Ersatz ohne Chatkontrolle geben dürfte, ist überhaupt nicht gesagt. Außerdem regelt auch das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DSA), wie Plattformen mit sogenanntem Missbrauch umgehen sollen.

Die sieben irreführenden Aussagen sind bei netzpolitik.org ebenfalls ausführlich auseinander genommen worden, wie auch die Falschaussagen dort noch detaillierter analysiert werden. Das wollen wir hier nicht wiederholen. Als Leseanreiz nur eine technik-inkompetente Formulierung der Kommissarin dazu: "Es gibt Erkennungstechnologie, die so eingesetzt werden kann, dass die Verschlüsselung erhalten bleibt".

NEIN! Ende-zu-Ende Verschlüsselung ist sicher und nicht zu durchbrechen. Sie denkt dabei bereits über den (flächendeckenden) Einsatz von Staatstrojanern auf den Endgeräten von Sender oder Empfänger nach (Client-Side-Scanning).

Netzpolitik.org stellt dazu fest: Frau Johansson war bei ihrem Deutschland Besuch wohl nicht sehr erfolgreich, denn Deutschland stellt sich mittlerweile klarer gegen eine Schwächung oder Umgehung von Verschlüsselung. Justizminister Buschmann twitterte nach den Gesprächen: "Wir sind uns in der Bundesregierung einig: Chatkontrollen lehnen wir ab. Eine anlasslose Überwachung privater Kommunikation hat in einem Rechtsstaat nichts zu suchen".

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/chatkontrolle-so-fuehrt-eu-kommissarin-ylva-johansson-die-oeffentlichkeit-in-die-irre/
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06.02.2023 Florida übt Zensur und Überwachung

Five years in prison for reading banned books

Der "Große Bruder" aus George Orwells Buch 1984 hätte seine Freude daran, wie die Presse- und Meinungsfreiheit bei uns den Bach runter geht. Bereits vor 3 Jahren hatte der UN-Sonderberichterstatter Nils Melzer anlässlich der Enthüllung des Whistleblower-Denkmals auf dem Pariser Platz diese furchtbare Entwicklung in den westlichen Ländern skizziert. Inzwischen haben wir die Fake News an jeder Ecke im Internet.

Auch die (sogenannten Main-Stream) Medien machen mit. Gleichgeschaltet gab es in den letzten Wochen keine Nachrichtensendung, in der nicht die "Kampfpanzerfrage" an erster Stelle stand, obwohl es 1000 wichtigere Dinge zu berichten gäbe. Wohin dieser Populismus, die Anpassung an einen gesteuerten, gewollten oder im besten Fall nur vermuteten "Volkswillen" führt, darauf hat uns heute MoveOn.org hingewiesen.

In einigen Schulen in Florida sind die Bücherregale "völlig leer"

Lehrer in Florida haben Bücher aus ihren Klassenzimmern entfernt oder ihre Bücherregale in Papier eingewickelt, so dass die Schüler keinen Zugang zu ihnen haben, um zu vermeiden, dass sie wegen einer Straftat angeklagt werden - bis zu fünf Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 5.000 Dollar - nur weil sie den Schülern Bücher zur Verfügung stellen, die Ron DeSantis und seine Unterstützer als anstößig empfinden.

DeSantis hat auch gerade den Unterricht in AP African American Studies - einem Kurs, der die Sklaverei, die Bürgerrechtsbewegung und vieles mehr behandelt - mit der Begründung verboten, dass der Kurs "keinen pädagogischen Wert hat".

Und seit letztem Herbst verlangt Florida von Highschool-Schülerinnen, dass sie der Regierung detaillierte Informationen über ihren Menstruationszyklus übermitteln, um für den Schulsport zugelassen zu werden. Wirklich!

Diese dystopischen Maßnahmen folgen auf DeSantis' Vorstoß, Abtreibung zu verbieten, transsexuelle Jugendliche anzugreifen und weiter zu marginalisieren und den Unterricht in korrekter amerikanischer Geschichte zu verbieten, um eine weiße, supremacistische Vision unserer Nation aufrechtzuerhalten.

Es wird erwartet, dass DeSantis in den kommenden Wochen offiziell seine Kandidatur für das Präsidentenamt ankündigt, und Experten sind sich einig, dass diese Bemühungen in Florida seine Wahlkampfplattform widerspiegeln und die extremsten Wähler mit abscheulichen, gefährlichen Kulturkriegstaktiken anziehen sollen. Wir müssen darauf vorbereitet sein, DeSantis in seinen Bahnen zu stoppen - und uns gegen Bemühungen in anderen Staaten wehren, sein Orwellsches System der Unterdrückung zu nachzuahmen.

Am Mittwoch gab die Organisation, die alle AP-Kurse beaufsichtigt, bekannt, dass sie dem Druck der Konservativen nachgegeben hat und alle Erwähnungen von Reparationen für die Sklaverei, der Vertretung von Queers, der Black-Lives-Matter-Bewegung und mehr aus ihrem Lehrplan entfernen wird.

Dies ist die Welt, die DeSantis und die Republikaner errichten wollen. Eine Welt, in der nicht nur die weiße Vorherrschaft die Norm ist, sondern in der Diskussionen über die Behandlung Schwarzer Amerikaner und anderer Farbiger illegal sind.

  • Eine Welt, in der Bücher verbrannt werden, weil sie es wagen, die Wahrheit zu sagen.
  • Eine Welt, in der unsere Kinder nicht frei sind, Wissen zu erwerben.
  • Eine Welt, in der menstruierende Menschen Tag und Nacht überwacht werden, damit sie bestraft werden können, wenn sie abgetrieben haben.

MOVEON POLITICAL ACTION, moveon.org (Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator)

Mehr dazu bei https://www.moveon.org
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02.02.2023 Meck-Pomms Polizeigesetz verfassungswidrig

Verfassungswidriges Handeln der Regierenden abgestraft

Wieder ein Paukenschlag aus Karlsruhe, den wir gern hören. Warum hören die Politiker nicht irgendwann mal auf uns. Seit Jahren argumentieren und demonstrieren wir gegen die Versuche meist von CDU/CSU aber auch von der SPD das Gewaltmonopol der Polizei auszubauen und unsere Grundrechte einzuschänken. Bis zum Jahresende muss das Land das Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) geändert haben.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe weite Teile des "neuen Polizeigesetzes" für verfassungswidrig und als nichtig erklärt. Es sind genau die Teile, die wir und auch andere Fachleute als nicht mit dem GG vereinbar angeprangert haben.

  • Kein heimliches Eindringen von Ermittlern in Wohnungen ...
  • ... um Handys oder Laptops mit dem Staatstrojaner (Spionagesoftware) zu bespielen.
  • Keine Wohnraumüberwachung ohne "konkrete Gefahr".
  • Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern zur Abwehr von Gefahren,
  • letzteres vor allem, wenn diese Liebesbeziehungen zu Zielpersonen eingehen.
  • V-Person dürfen nicht den eigenen Ehepartner bespitzeln.

Na so was - wer hätte das gedacht!

Innenminister Christian Pegel (SPD) verspricht, das Gesetz nun schnell zu ändern und verweist daruf, dass das BVerfG-Urteil Bedeutung über Meck-Pomm hinaus hat, denn "in den anderen Bundesländern gebe es ähnliche Regelungen".

Ja, das ist uns leider bekannt! Warten wir nun gemeinsam auf ein entsprechend genau so vernichtendes Urteil gegen das bayerische Polizeigesetz, welches noch weitaus grundrechtswidrigere Regelungen, wie die 30-tägige Präventivhaft enthält!

Mehr dazu bei https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Karlsruhe-Polizeigesetz-von-MV-teils-verfassungswidrig,polizeigesetz398.html
und unsere bisherigen Artikel zum Thema https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Polizeigesetz&sel=meta
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05.01.2023 Der PEGASUS Untersuchungsausschuss

Untersuchungsausschuss schaut in den Abgrund

Der EU-Untersuchungsausschuss sollte die Nutzung und den Handel mit Überwachungssoftware, wie das israelische Pegasus System untersuchen und musste feststellen, dass der Einsatz oder Verkauf solcher Systeme nicht einzelne Verfehlungen einzelner Regierungen, Polizeien oder Geheimdienste sind. 

Weltweit sind Fälle des Missbrauchs mit solchen Spionagetools bekannt geworden. Netzpoltik.org zitiert aus der letzten Anhörung vor Weihnachten Ilia Siatitsa von Privacy International:

... Dieser Untersuchung wird inzwischen bekannt sein, dass der Überwachungsmarkt global ist und dass Länder wie China, Israel und die USA allesamt bedeutende Exporteure sind und in ähnlicher Weise nationale Behörden in aller Welt finanziell und technisch bei der Überwachung unterstützen. Es gibt keinen Mangel an Überwachung, was bedeutet, dass die Arbeit von Aktivisten und Journalisten in Ländern in der Nachbarschaft der EU weiterhin gefährdet ist, was die Demokratisierungsbemühungen untergräbt und den Autoritarismus festigt. ...

In der Anhörung werden weitere Länder genannt, wie Mexico oder Serbien, in denen solche Überwachungssoftware illegal eingesetzt wird. In Serbien ist sogar davon auszugehen, dass die Mittel zum Kauf der Software aus EU Fördergeldern finanziert wurden. Hauptthema in den Anhörungen bleibt natürlich der Einsatz in Staaten der EU, wie Polen, Ungarn, Spanien, Griechenland, ...

Aktion Freiheit statt Angst hat in bereits 10 Beiträgen über den Einsatz solcher Software zum Ausspähen von Journalisten und Politikern berichtet. Die von Tim Wurster und Emilia Ferrarese auf Netzpoltik.org zusammengstellten Transkripte der Anhörung des EU Untersuchungsausschusses zeigen noch einmal in aller Deutlichkeit, wie die Absicht der "EU foreign policy [to] play a key role in supporting the rule of law, democratisation and human rights protection around the world" durch das Handeln diverser sogenannter "Sicherheitspolitiker" meist aus dem rechten Umfeld konterkariert wird.

In der öffentlichen Anhörung, die der PEGA-Ausschuss in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten organisiert hatte, ließ sich die Berichterstatterin Sophie in ’t Veld deshalb zu den Worten hinreißen:

Wir lassen wirklich keine Gelegenheit aus, um Mist zu bauen, oder?

Wie viel Mist in der EU - und auch andernorts - mit illegalen Überwachungstools bereits gebaut wurde, ist in jedem Fall durchaus lesenswert oder sehenswert.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/pega-untersuchungsausschuss-wir-lassen-wirklich-keine-gelegenheit-aus-mist-zu-bauen/
und das Video von der öffentlichen Anhörung https://multimedia.europarl.europa.eu/en/webstreaming/committee-of-inquiry-to-investigate-use-of-pegasus-and-equivalent-surveillance-spyware_20221215-0900-COMMITTEE-PEGA
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05.12.2022 Wer kann ins Schengen Informationssystem schauen?
Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdienst ist dahin

Auf jeden Fall viele mehr als bisher, denn mit SIS-3, der 3. Ausbaustufe des europaweiten Schengen Informationssystems, erhalten 2000(!) weitere Behörden Zugriff auf seine Datenbanken.

Heise.de nennt u.a.

  • Ausländerbehörden,
  • das Auswärtige Amt,
  • das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten,
  • die Auslandsvertretungen,
  • das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF),
  • die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter,
  • das Luftfahrt-Bundesamt,
  • alle für die Kfz-Zulassung zuständigen Ämter,
  • die Waffenbehörden,
  • die Staatsanwaltschaften
  • ...

Mit erweiterten Befugnissen können auch die Geheimdienste über das Bundeskriminalamt (BKA) "Ausschreibungen" zur verdeckten Fahndung im SIS in Auftrag geben. So erfährt der auftraggebende Geheimdienst, wenn jemand in eine polizeiliche Verkehrskontrolle gerät oder einen Grenzübertritt getätigt hat.
In Deutschland eigentlich verboten

Nach den Erfahrungen im 3. Reichs und dem Polizeibrief der Alliierten von 1948 gilt in Deutschland "eigentlich" ein verfassungsrechtliches Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten. Clara Bünger, Sprecherin für Flucht- und Rechtspolitik der Linksfraktion im Bundestag, deshalb zu Heise.de: Dadurch erhielten die Agenten nämlich "unmittelbar Zugriff auf die Befugnis der Polizei zur Personenkontrolle", was einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstelle. Die Linksfraktion stimmte auch deshalb gegen den Entwurf.

Eine viel generellere Kritik an dem beschlossenen Gesetz hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber. Heise.de zitiert seinen Sprecher mit den Worten: "Die Erweiterung einer Datenbank, sei es durch den Anschluss neuer Stellen, die Verarbeitung weiterer Datenkategorien oder die Verknüpfung mit anderen Systemen, birgt grundsätzlich ein erhöhtes Risiko für Fehler bei der Datenverarbeitung." Weitere Unschuldige werden als "False Positives" demnächst die Opfer sein.

Fazit: Wir haben es in Deutschland nun mit Geheimdiensten zu tun, die den Polizeibehörden nach Gutdünken "Aufträge" geben dürfen ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/2000-weitere-Behoerden-erhalten-Zugriff-aufs-Schengen-Informationssystem-7365362.html
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