#freizügigkeit

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12.07.2023 Der "Transatlantische Datenschutzrahmen" so schlecht wie seine Vorgänger
EU bleibt treues Hündchen

  • Im Februar 2016, nach der Aushandlung des "Datenschutzabkommens Safe Harbour" zwischen der EU und den USA hatten wir geschrieben: Wir kritisieren das "Privatsphären-Schild" als "Mogelpackung" und "schlechten Witz".
  • Im Juli 2020 stellt der EuGH fest, dass Abkommen mit den USA "Privacy Shield" ist nichtig Seitdem jonglieren die EU und die USA mit einem eigentlich nicht mehr gültigen Abkommen über den transatlantischen Datenaustausch am Rande der Legalität. Alle Versuche der EU die USA zu einem der DSGVO ähnlichen Umgang mit unseren persönlichen Daten zu bewegen sind im Nirwana gelandet.

Nun kam der endgültige Kotau vor dem Großen Bruder. Wie netzpotik.org schreibt: Als US-Präsident Joe Biden Ende März 2022 nach Brüssel kam, gab es ein Freundschaftsgeschenk von seiner Gastgeberin Ursula von der Leyen. Die EU-Kommissionspräsidentin hatte für ein leidiges Thema eine Lösung im Angebot: Statt weiter Ärger zu machen wegen der Massenüberwachung der US-Geheimdienste gegen Europäer:innen, sicherte Von der Leyen Biden einen Freifahrtschein zu.

Ein "Transatlantischer Datenschutzrahmen" garantiert US-Konzernen wie Facebook, dass sie weiterhin Nutzer:innendaten aus Europa ungehindert in die USA übertragen können. Der massenhafte und unkontrollierte Zugriff der amerikanischen Behörden auf unsere Daten spielt keine Rolle mehr. Dieser Blankoscheck der EU wird wieder so lange gültig bleiben, bis der EuGH zum 3.Mal ein vernichtendes Urteil fällen wird. Dann beginnt das Spiel mit verteilten Rollen erneut, was wir bereits seit mehr als 10 Jahren zuerst mit den Vorgängern Safe Harbor und Privacy Shield erlebt haben.

Neben den staatlichen US Behörden können sich auch die Big5 (GAFAM = Google, Amazon, Facebook, Apple und Microsoft) die Hände reiben und ihre Milliardengeschäfte mit unseren Daten ungehindert weiter betreiben.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/transatlantische-massenueberwachung-nimm-das-doch-endlich-ernst-ursula/
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Tags: #TransatlantischerDatenschutzrahmen #EuGH #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Geodaten #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken #Entry-ExitSystem #Border #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #PrivacyShield #SafeHarbor #EU #USA #GAFAM
Erstellt: 2023-07-12 07:51:16

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20230i701 ePerso ohne Fingerabdruck!

Urteil des EuGH wird erwartet

Digitalcourage und andere Bürgerrechtsorganisationen haben gegen die Speicherpflicht für Fingerabdrücke in Personalausweisen vor dem EuGH geklagt. Heute wurden nun die Schlussanträge zu dieser Klage veröffentlicht. Leider sieht die Entscheidungsempfehlung der Generalanwältin nicht so aus, wie wir es erwarten. Zwar haben die Richterinnen und Richter die Freiheit auch noch ganz anders zu entscheiden. Es ist aber zu befürchten, dass das Gericht die Argumente der Kläger nicht ausreichend würdigen will.

Digitalcourage schreibt: Ein zentrales Thema in der mündlichen Verhandlung vor Gericht war eine Lücke in der EU-Verordnung, die der Speicherpflicht zugrunde liegt. Die Fingerabdrücke werden nämlich nicht sofort gelöscht, sobald der Personalausweis hergestellt ist. Sie können bis zu 90 Tagen lang weiter bei den Ämtern gespeichert werden. Und es kommt noch schlimmer: Gibt es ein anderes nationales Gesetz, das hier reingräscht, dann darf sogar auf diese zwischengelagerten Fingerabdrücke zugegriffen werden. Das könnte zum Beispiel im Rahmen von Durchsuchungsparagrafen bei den Polizeigesetzen oder der Strafprozessordnung brisant werden.

Auf diese weit offen stehende Hintertür zur Zweckentfremdung der sensiblen biometrischen Daten geht die Generalanwältin nur unzureichend ein. Ein weiteres heißes Thema bei der mündlichen Verhandlung war die Frage, ob die Fingerabdrucks-Daten gestohlen werden könnten, während sie noch bei den Bürgerämtern liegen. In der Verhandlung gab es dazu keine beruhigende Antwort.

Das Urteil wird demnächst verkündet und wir können momentan nur hoffen ...
Digitalcourage schreibt: Wir geben die Hoffnung nicht auf, denn in der mündlichen Anhörung haben sich die Richter.innen sehr viel kritischer mit den Problemen der Fingerabdruckpflicht auseinandergesetzt, als sich das jetzt in den Schlussanträgen der Generalanwältin wiederfindet.

Mehr dazu bei https://digitalcourage.de/newsletter/2023/schlussantraege-generalanwaeltin-perso-ohne-finger

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Tags: #ePerso #Fingerabdruck #Hacking #Diebstahl #Klage #EuGH #Schlussanträge #Urteil #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Datenpannen #Datenskandale #Anonymisierung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #sensibleDaten #Biometrie

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24.04.2023 Konservative wollen EU-Chatkontrolle verschärfen

Unendliche Geschichte der Chatkontrolle geht weiter

Nach 2-jähriger Diskussion geht es in Brüssel nicht mehr um das "Ob" einer EU-Chatkontrolle sondern um das "Wie". Obwohl inzwischen beliebig viele Argumente gegen mehr Überwachung auf dem Tisch liegen, hat die Fraktion der konservativen Parteien im EU-Parlament im federführenden LIBE-Ausschuss einen Entwurf vorgelegt der auf scharfe Kritik trifft.

Wieder wird das sogenannte Client-Side-Scanning (CSS) gefordert. Damit sollen Nachrichten vor dem verschlüsselten Versand überprüft werden. Der Piratenabgeordneten Patrick Breyer, der für die Grünen-Fraktion am Verhandlungstisch sitzt, verurteilt diese Inhaltskontrolle persönlicher Nachrichten in einer ersten Analyse des Entwurfs.

"Was bringt das Briefgeheimnis, wenn man es im Briefkasten abschafft?"

... urteilt der EU Parlamentarier Erik Marquardt. Wie netzpolitik.org schreibt, haben der Wissenschaftliche Dienst des EU-Parlaments die Überwachungspläne der EU-Kommission scharf kritisiert und auch der Justizausschuss des irischen Parlaments bezweifelt, dass das Gesetz mit EU-Recht kompatibel ist.

Auch 2 weitere bereits bekannte Argumente sind wieder in den Vordergrund getreten. Das sind die Alterskontrolle und damit zusammenhängend die problematische *Identitätsfeststellung von Menschen im Netz. Die "Alterssicherung" - das ist leider keine Internetrente - soll festlegen, dass Minderjährige als risikohaft eingestufte Software nicht installieren dürfen. Damit wäre eine anonyme Nutzung von Messenger-Diensten in der EU nicht mehr möglich.

Eine weitere Folge aus der Alterskontrolle ist eine Verdrehung des offiziell verkündeten Sinns der Chatkontrolle. Denn eigentlich wurde die Chat-Kontrolle aus der Taufe gehoben, um sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Netz zu bekämpfen. Nebenbei sollte auch gegen Hass-Kriminalität vorgegangen werden. Der erste Zweck wird nun nach Ansicht von WissenschaftlerInnen konterkariert.

Weder die menschlichen Kontrolleure noch erst recht nicht die KI-basierten Programme können richtig entscheiden, ob jemand im Netz pornografische Inhalte sucht oder sich wissenschaftlich darüber informieren möchte. Die wissenschaftlichen oder medizinischen Begriffe werden wie die umgangssprachlichen verfolgt. Über den Fall einer Familie, die ihrem Arzt Fotos zugeschickt hatte und Besuch von der Polizei bekamen, hatten wir berichtet.

Selbst wenn es sich um den Austausch von sexuellen Darstellungen handelt, können diese auch einvernehmich erstellt oder getauscht werden. Wie netzpolitik.org schreibt, hat sich die EU-Kommission unzureichend mit der sexuellen Selbstbestimmung von Jugendlichen befasst. Sie sollte einvernehmliches Sexting von Jugendlichen besser schützen, fordert Sabine K. Witting von der Universität Leiden.

Jugendliche versuchen mehr über ihre Identität oder sexuelle Orientierung herauszufinden und nehmen daher einvernehmlich, oft mit der momentanen Beziehungsperson, am Sexting teil. Es ist wichtig klarzustellen, dass solch einvernehmliches Sexting an sich nicht schädlich ist, sondern – wie auch der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes und der Europarat anerkennen – für viele Jugendliche ein natürlicher Ausdruck ihrer Sexualität ist.

Folge der geplanten EU-Chatkontrolle wäre Abmahnungen, Befragungen und eventuell sogar Bestrafungen von Jugendlichen, weil die Inhaltskontrollen die Motivation der Betroffenen nicht im Blick haben. So könnten sich Jugendliche unter 18 Jahren in vielen EU-Staaten bereits strafbar machen, selbst wenn sie z.B. einvernehmlich nur untereinander Fotos oder Texte austauschen.

Die Privatsphäre im Netz wäre dahin.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/csam-verordnung-chatkontrolle-verletzt-sexuelle-selbstbestimmung-von-jugendlichen/
und https://netzpolitik.org/2023/ziemlich-frech-enttaeuschung-ueber-positionsentwurf-zur-chatkontrolle/
und alle unsere Artikel zur Chatkontrolle https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=eu+chat&sel=meta
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Tags: #Alterskontrolle #EU #Chatkontrolle #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Websperren #Anonymisierung #Identität #Verschlüsselung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit

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###26.03.2023 Reisefreiheit nur für Patrioten?
"Das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erheblich schädigen ..."

Schon die DDR war stets daran interessiert, das ihre Staatsbürger, wenn sie denn ins Ausland fahren durften, dort keine "schlechten Sachen" über ihr Heimatland von sich geben. Wenn sie prominent waren und es trotzdem taten, wurden sie mit Ausbürgerung bestraft, während die Mehrheit gar nicht erst reisen durfte.

Die BRD macht es nun umgekehrt. Netzpolitik.org scheibt über den Fall des Vorsitzenden der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA):

Am 24. Februar wurde Florian Gutsche, am Flughafen in Berlin die Ausreise nach Bulgarien verweigert. Dort wollte der 34-jährige an einer Demo gegen einen Nazi-Aufmarsch teilnehmen. Stattdessen erwartete ihn am Flughafen ein Zivilpolizist, später durchsuchten und befragten Gutsche Beamte und erteilten ihm ein sechstägiges Reiseverbot – nicht nur nach Bulgarien.

Da Gutsche nach Ansicht der Polizei durch "mitgeführte Kleidung und Utensilien, die klar dem linken Phänomenbereich zuzuordnen sind" ... "das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erheblich schädigen“ würde, musste er auf seinen gebuchten Flug verzichten. Die "Gegenstände" bestanden aus einem schwarzen Pulli, einer schwarze Jacke, eine Fahne und eine Broschüre seiner Organisation.

Der Betroffene wurde nach seinen Aussagen noch nie für etwas verurteilt. Deshalb wäre es interessant zu fragen, wie die Beamten überhaupt auf seine Reise aufmrksam geworden sind. In Frage kommen neben dem sehr unwahrscheinlichen "Zufall", dass er

  • ein False Positive in der Datei für politisch motivierte Gewalttäter ist,
  • aus genauso falschen Gründen auf der angeblich nicht existierenden deutschen No-Fly-Liste durch ein False Positive in der Flugreisedatenbank geworden ist.

Von der Polizei bekommt man zu dem Vorgang keine Auskunft mit dem Verweis auf "Persönlichkeitsrechte des Betroffenen". Dann sagen wir der Polizei noch einmal deutlich: PNR, die Speicherung (und Nutzung) von Daten der Flugreisedatenbank ist inach Urteil des EuGH und auch des Verwaltungsgerichts Wiesbaden für innereuropäische Flüge grundrechtswidrig.

Der Betroffene wird versuchen den Vorgang durch eine Klage aufzuklären ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/reise-zu-protest-verweigert-innenministerium-mauert-bei-politischem-reiseverbot/
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Tags: #Ausreiseverbot #BRD #DDR #Bulgarien #EU #Antifaschisten #VVN #BdA #PNR #Flugreisedaten #VDS #Vorratsdatenspeicherung #FalsePositives #Entry-ExitSystem #eBorder #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Polizei #Geheimdienste #Meinungsfreiheit #Datenschutz #Ungleichbehandlung

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09.03.2023 UN Bericht zur Überwachung

UN verurteilt vorgeschobenen "Kampf gegen den Terror"

Den "Kampf gegen den Terror" als Vorstufe des von den USA in die Welt getragenen "Kriegs gegen den Terror" haben wir in den letzten 30 Jahren auch oft genug erlebt. Mehr Kontrolle, mehr Überwachung, einhegen von anderen Meinungen und bei Widerstand werden diese je nach Mode als "Ökoterroristen" oder "linke Spinner" diffamiert und mit Berufsverboten oder präventiver Vorbeugehaft behandelt.

Angereichert wird der "Kampf gegen den Terror" mit technischen Spielereien, die unser Leben sicherer und besser machen sollen, wie z.B.

  • Vorratsdatenspeicherung
  • Chat-Kontrolle
  • Gesichtserkennung
  • Lauschangriff auf Wohnungen und im öffentlichen Raum
  • "intelligente" Videoüberwachung (INDECT)
  • Speicherung unserer Reisedaten
  • Drohnen zur Überwachung und zur Abwehr
  • Zwangsdigitalisierung auf vielen Gebieten des Lebens
  • ...

UN-Bericht prangert an

Der Jahresbericht des Rats für Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN) stellt nun fest, dass der "Kampf gegen Terrorismus" oft nur als ein Vorwand benutzt wird, um Menschenrechte durch Überwachung zu beschneiden. Technologien wie biometrische Überwachung oder Drohnen würden "weltweit zur Einschränkung und Verletzung der Menschenrechte missbraucht", zitiert Netzpolitik.org die irische Sonderberichterstatterin Fionnuala D. Ní Aoláin aus ihrem Bericht (docx/PDF).

Statt ein mehr an Sicherheit bereiten solche Überwachungsgesetze und -maßnahmen jedoch nur die Einschränkung der Freiheiten vor, in dem sie mit ihren Technologien stark in die Privatsphäre der Menschen eingreifen. Die Folgen für die Privatsphäre, die freie Meinungsäußerung, die Vereinigungsfreiheit und die politische Partizipation bezeichnet der Bericht als "verheerend".

Verbindliche Defintion fehlt

Dem "Kampf gegen den Terror" mangelt es vor allem an einer internationalen Definition von Terrorismus oder Extremismus. Damit könnten die Staaten die Begriffe selbst definieren, wie es ihren eigenen Interessen dient. Dadurch werden Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in vielen Ländern schwer beschädigt.

Einsatz von Drohnen und KI Systemen ächten!

Wie wir bereits mehrfach gefordert haben, spricht sich auch der Bericht gegen den inzwischen alltäglichen Einsatz von Drohnen aus. Beim Einsatz bei poltischen Protesten können damit Menschen identifiziert und später verhaftet werden. Diese Bedrohung für ihr Leben geht weit über die Verletzung ihrer Privatsphäre, Meinungs- und Versammlungsfreiheit hinaus.

Darüber hinaus werden die Daten aller Überwachungsmittel in KI-Systemen nach nicht nachvollziehbaren Algorithmen verarbeitet und Menschen können allein auf Grundlage von KI-Empfehlungen verfolgt oder verhaftet werden. Hier kritisiert der Bericht auch die Nutzung privater Unternehmen, wie Cambridge Analytics, Biometrics Institute oder den Hersteller des Staatstrojaners Pegasus, die NSO Group, ohne diese namentlich zu erwähnen.

Im Fazit des Berichts sieht die UN eine "erhebliche Bedrohung für demokratische Gesellschaften" durch die "Eskalation der geheimen Überwachung" und warnt vor der rasanten Entwicklung durch unzureichend regulierte neue Technologien auf diesem Gebiet. Die Empfehlungen des Berichts sollte sich auch die EU genau ansehen und dann hoffentlich zu dem Ergebnis kommen, dass auch der in Diskussion sehende AI Act der EU an vielen Stellen schärfer formuliert werden müsste.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/un-bericht-prangert-an-kampf-gegen-terror-nur-vorwand-fuer-mehr-ueberwachung/
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Tags: #Kampf #Krieg #Terror #Defintion #UNO #Bericht #EU #AI #KI #Drohnen #Kontrolle #Lauschangriff #DataMining #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Grundrechte #Menschenrechte #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Willkür #VDS

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02.03.2023 Internetabschaltungen aus poltischen Gründen

Internet gibt es nur solange es genehm ist

Auch wenn wir es inzwischen mit einem kapitalistischen werbegeilen Internet zu tun haben, so gibt es immer noch Möglichkeiten das Internet für sinnvolle Recherchen, den Austausch zwischen Menschen und den Aufbau von regimekritischen Strukturen zu nutzen. Letzteres wird immer schwieriger, je mehr die Herrschenden jeden Mucks beobachten und darauf reagieren können.

Seit dem Jahr 2016 erfasst die Kampagne „KeepItOn“, in der dutzende Organisationen mitarbeiten Fälle, in denen national Internetverbindungen abgeschaltet oder gedrosselt werden. Im Jahr 2022 wurde in 35 Ländern das Internet 187 Mal meist aus politischen Gründen abgeschaltet.

2016  75
2017 106
2018 196
2019 203
2020 159
2021 184
2022 187

Spitzenreiter 2022 war, wie netzpolitik.org berichtet, Indien (84), gefolgt von Iran (18), Myanmar (7), Bangladesch (6), Jordanien, Libyen, Sudan und Turkmenistan (jeweils 4). 22 Abschaltungen in der Ukraine sollen durch Russland verursacht worden sein.

Mehr als einem Viertel aller Abschaltungen (48) gab es laut dem Bericht zeitgleich mit schweren Menschenrechtsverletzungen durch Regierungen, Militärs sowie Polizei- und Sicherheitskräfte. In einem Drittel der Fälle waren starke Protestbewegungen in dem Land der Grund für die Abschaltung. Abgeschaltet wurde auch vor Wahlen (5) oder um Betrug bei jährlichen Schulprüfungen (8) zu vermeiden.

Während diese Abschaltungen meist nur kruzfristig sind, so hat Äthiopien die Region Tigray seit mittlerweile zwei Jahren vom Internet abgeklemmt. Teile Myanmars sollen mehr als 500 Tage vom Netz sein. Darüber hinaus gibt es noch Sperren für bestimmte Dienste, die für die Kommunkation der Menschen untereinander genutzt werden. Diese Sperren betreffen vor allem Facebook, Twitter, Instagram, Google.

Der Bericht von „KeepItOn“ zeigt, dass es wichtig ist, sich vor Internetabschaltungen Gedanken zu machen, wie man in solchen Fälle eine gut verschlüsselte Kommunikation aufrecht erhalten kann, z.B. in Demos über Bluetooth mit Messengern wie z.B. Briar u.v.a.m.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/jahresbericht-von-keepiton-immer-mehr-laender-nutzen-internetabschaltungen-zur-unterdrueckung/
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Tags: #Internetabschaltungen #KeepItOn #Statistik #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Internetsperren #Netzneutralität #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Freizügigkeit #Verhaltensänderung #Gewerkschaft

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02.02.2023 Meck-Pomms Polizeigesetz verfassungswidrig

Verfassungswidriges Handeln der Regierenden abgestraft

Wieder ein Paukenschlag aus Karlsruhe, den wir gern hören. Warum hören die Politiker nicht irgendwann mal auf uns. Seit Jahren argumentieren und demonstrieren wir gegen die Versuche meist von CDU/CSU aber auch von der SPD das Gewaltmonopol der Polizei auszubauen und unsere Grundrechte einzuschänken. Bis zum Jahresende muss das Land das Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) geändert haben.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe weite Teile des "neuen Polizeigesetzes" für verfassungswidrig und als nichtig erklärt. Es sind genau die Teile, die wir und auch andere Fachleute als nicht mit dem GG vereinbar angeprangert haben.

  • Kein heimliches Eindringen von Ermittlern in Wohnungen ...
  • ... um Handys oder Laptops mit dem Staatstrojaner (Spionagesoftware) zu bespielen.
  • Keine Wohnraumüberwachung ohne "konkrete Gefahr".
  • Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern zur Abwehr von Gefahren,
  • letzteres vor allem, wenn diese Liebesbeziehungen zu Zielpersonen eingehen.
  • V-Person dürfen nicht den eigenen Ehepartner bespitzeln.

Na so was - wer hätte das gedacht!

Innenminister Christian Pegel (SPD) verspricht, das Gesetz nun schnell zu ändern und verweist daruf, dass das BVerfG-Urteil Bedeutung über Meck-Pomm hinaus hat, denn "in den anderen Bundesländern gebe es ähnliche Regelungen".

Ja, das ist uns leider bekannt! Warten wir nun gemeinsam auf ein entsprechend genau so vernichtendes Urteil gegen das bayerische Polizeigesetz, welches noch weitaus grundrechtswidrigere Regelungen, wie die 30-tägige Präventivhaft enthält!

Mehr dazu bei https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Karlsruhe-Polizeigesetz-von-MV-teils-verfassungswidrig,polizeigesetz398.html
und unsere bisherigen Artikel zum Thema https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Polizeigesetz&sel=meta
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3sf
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10.01.2023 Polizisten beim Lügen erwischt II
Gelöschtes Überwachungsvideo wieder hergestellt

Vor recht genau einem Monat hatten wir berichten müssen, wie falsche Beschuldigungen durch Polizeibeamte gegenüber einem Feuerwehrmann durch eine Videoaufnahme aufgeklärt werden konnten (Siehe Polizisten beim Lügen erwischt ). In dem heute beschriebenen Fall war die Wahrheitsfindung durch die Löschung des Überwachungsvideos noch schwieriger.

Die Kameras vor der Polizeiwache in Idstein (Rheingau-Taunus-Kreis) nehmen den Platz vor dem Haus dauerhaft auf und werden automatisch nach 21 Tagen durch neue Aufnahmen überschrieben. Nachdem dort ein Mensch von 2 Polizisten und einer Polizistin begleitet aus dem Haus tritt, wird dieser von den Polizisten wegen angeblichen Widerstands zu Boden gebracht, geschlagen, über den Boden geschleift und ein Beamter/ eine Beamtin drückt das Knie in seinen Hals - so zeigt es das gelöschte und wieder hergestellte Video.

Obwohl dieses Video sicher(?) auch von den Polizisten angesehen wurde, behaupteten diese, dass der Widerstand gegen die Beamten geleistet hätte und zeigten ihn an. Sein Anwalt forderte sofort die Beschlagnahme der Videoüberwachung. Das wurde in den besagten 21 Tagen nicht durchgeführt.

Es ist der Initiative der Staatsanwaltschaft Wiesbaden zu danken, dass die Videoaufnahmen aufwendig rekonstruiert worden sind. Interessant wird nun, ob die Beamten ihre Aussagen und ihre Anzeige gegen das Opfer zurückziehen und welche Konsequenzen ihre gemeinsame Falschaussage für sie haben wird.

Mehr dazu bei https://www.fr.de/rhein-main/videos-ueberfuehren-polizisten-92008374.html
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09.12.2022 Schüsse auf Flüchtling(e) nach Europa

Auch ohne Schießbefehl ...

... sind die Grenzen in die EU gefährlich geworden. Monitor berichtete gestern über Gewalt und schwere Misshandlungen gegen Flüchtende an den Außengrenzen der EU. In einem Handyvideo ist zu sehen, wie bulgarische "Grenzschützer" über die Grenze in die Türkei hinein auf einen Flüchtling schießen und ihn verletzen. Im Rahmen einer internationalen Recherchekooperation enthüllt MONITOR eine neue Dimension des menschenunwürdigen Umgangs mit Menschen, denen jede Chance auf einen Asylantrag systematisch verwehrt wird.

Unter den Augen von FRONTEX

Dies alles geschieht mit Wissen der europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX - über die wir bereits 2013 eine Dokumentation gedreht haben. Monitor zeigt die Wagen von FRONTEX auf dem Gelände einer Polizeistation, wo auch Flüchtlinge ohne Nahrung und ohne Toiletten gefangen gehalten werden. Ihr Recht einen Asylantrag zu stellen wird ihnen verwehrt. Sie werden in der Regel nach einigen Tage wieder illegal in die Türkei abgeschoben.

Pro Asyl schreibt dazu: Ohne Flüchtlingsschutz? Nicht mit uns!

187 Kilometer, 49.000 Tonnen Stahl, messerscharfer Stacheldraht - auch der neue Zaun an der EU-Außengrenze zwischen Polen und Belarus steht. Schutzsuchenden sendet er die Botschaft: Achtung! Niemand sollte versuchen, diese Grenze zu überwinden! Auch während der Weihnachtszeit sitzen verzweifelte Flüchtlinge vor dieser und den vielen anderen hochgerüsteten EU-Grenzen in Elend, Hunger und Kälte fest.

Manche von Ihnen hatten es bereits in die EU geschafft. Sie hofften, nun endlich in Sicherheit zu sein. Aber sie wurden - häufig unter Anwendung schwerer Gewalt - wieder auf die andere Seite der Grenze verschleppt. Das Stellen eines Asylantrags wurde ihnen verwehrt, ihre Bitte um Schutz missachtet. Ihre Menschenrechte wurden brutal verletzt. Das Unrecht an den europäischen Außengrenzen gegenüber Schutzsuchenden muss ein Ende haben.

Auch PRO ASYL recherchiert und dokumentiert vor Ort. Und wir geben den betroffenen Menschen eine Stimme.

Mehr dazu bei https://www.ardmediathek.de/video/monitor/verbotene-orte-europas-duestere-fluechtlingspolitik/das-erste/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLTk1YTQ5ZjZmLTcyNWItNDA5My04MDk3LTg4OGFlYWViMWNiOA
und https://www.proasyl.de
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08.12.2022 Polizisten beim Lügen erwischt

Beamte beschuldigen Beamten

Leider gibt es wieder einen Fall, in dem Polizisten eine Beschuldigung erfanden, um ihre Gewaltanwendung gegen Unbeteiligte zu rechtfertigen. Mit einer Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Tätlichkeit und Körperverletzung - bei Verurteilung Gefängnis für 3-5 Jahre - waren Polizeibeamte in Hamburg gegen einen Feuerwehrmann, ebenfalls Beamter, vorgegangen.

Dabei hatten eben diese Polizisten den Beschuldigten und seine Freunde Ende Dezember 2021 im Vorfeld der Corona-Spaziergänge eingekreist und ihnen den Weg versperrt. Im Zuge der verbalen Ansprache soll der Feuerwehrmann einen Faustschlag gegen einen Polizisten ausgeführt haben und wird "zu Boden gebracht". Er trägt eine Reihe von Verletzungen davon.

Am letzten Prozesstag legt der Verteidiger des Feuerwehrmann ein Video vor, welches die Anschuldigungen der Polizei widerlegt. Der Feuerwehrmann wird freigespochen und die taz schreibt abschließend: Die Staatsanwältin kündigte an, nun gegen die beteiligten Polizisten wegen des Verdachts einer uneidlichen Falschaussage vor Gericht und gefährlicher Körperverletzung im Amt zu ermitteln.

Neben der ungrechtfertigten Gewaltanwendung und dem Lügengebäude der üblichen Gegenanzeigen verweist der Fall auch auf eine mögliche Mitverantwortung der Innenbehörde von Hamburg, die die Protest-„Spaziergänge“ gegen die Corona-Schutzmaßnahmen zu anmeldepflichtigen Demonstrationen erklärt hatte. Polizeipräsident Ralf Martin Meyer hatte im Vorfeld erklärt, sich nicht [zum Spazierengehen?] anzumelden, sei eine Straftat. So war der Auftrag der Polizei Menschen dahingehend anzusprechen und Ansammlungen zu zerstreuen. Ob 3-4 Menschen schon eine Ansammlung darstellen?

Mehr dazu bei https://taz.de/Angeblicher-Angriff-auf-Beamte/!5895590/
und die Sammlung der taz zu Polizeigewalt und Rassismus https://taz.de/Schwerpunkt-Polizeigewalt-und-Rassismus/!t5008089//
und alle unsere Artikel zum Thema https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Polizeigewalt&sel=meta

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Tags: #Polizeigewalt #Grundrechte #Menschenrechte #Versammlungsrecht #Diskriminierung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Polizei #Lügen #Polizei #Körperverletzung #Parteilichkeit #Gegenanzeige #Videoüberwachung #Corona

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05.12.2022 Wer kann ins Schengen Informationssystem schauen?
Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdienst ist dahin

Auf jeden Fall viele mehr als bisher, denn mit SIS-3, der 3. Ausbaustufe des europaweiten Schengen Informationssystems, erhalten 2000(!) weitere Behörden Zugriff auf seine Datenbanken.

Heise.de nennt u.a.

  • Ausländerbehörden,
  • das Auswärtige Amt,
  • das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten,
  • die Auslandsvertretungen,
  • das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF),
  • die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter,
  • das Luftfahrt-Bundesamt,
  • alle für die Kfz-Zulassung zuständigen Ämter,
  • die Waffenbehörden,
  • die Staatsanwaltschaften
  • ...

Mit erweiterten Befugnissen können auch die Geheimdienste über das Bundeskriminalamt (BKA) "Ausschreibungen" zur verdeckten Fahndung im SIS in Auftrag geben. So erfährt der auftraggebende Geheimdienst, wenn jemand in eine polizeiliche Verkehrskontrolle gerät oder einen Grenzübertritt getätigt hat.
In Deutschland eigentlich verboten

Nach den Erfahrungen im 3. Reichs und dem Polizeibrief der Alliierten von 1948 gilt in Deutschland "eigentlich" ein verfassungsrechtliches Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten. Clara Bünger, Sprecherin für Flucht- und Rechtspolitik der Linksfraktion im Bundestag, deshalb zu Heise.de: Dadurch erhielten die Agenten nämlich "unmittelbar Zugriff auf die Befugnis der Polizei zur Personenkontrolle", was einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstelle. Die Linksfraktion stimmte auch deshalb gegen den Entwurf.

Eine viel generellere Kritik an dem beschlossenen Gesetz hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber. Heise.de zitiert seinen Sprecher mit den Worten: "Die Erweiterung einer Datenbank, sei es durch den Anschluss neuer Stellen, die Verarbeitung weiterer Datenkategorien oder die Verknüpfung mit anderen Systemen, birgt grundsätzlich ein erhöhtes Risiko für Fehler bei der Datenverarbeitung." Weitere Unschuldige werden als "False Positives" demnächst die Opfer sein.

Fazit: Wir haben es in Deutschland nun mit Geheimdiensten zu tun, die den Polizeibehörden nach Gutdünken "Aufträge" geben dürfen ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/2000-weitere-Behoerden-erhalten-Zugriff-aufs-Schengen-Informationssystem-7365362.html
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Tags: #SIS #EuroDAC #Europol #Schengen #VisaWaiver #Verfolgung #Polizei #Geheimdienste #Trennungsgebot #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Bankdaten #Biometrie #Bestandsdaten #Entry-ExitSystem #eBorder #Freizügigkeit #Hacking #ePerso #Pass

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Neuland: Von Twitter ins Fediverse

Wenn Konzerne Open Source übernehmen ...

... dann ist das sicher nicht verboten, birgt aber die Gefahr, dass sie allein durch ihre Marktmacht einen Dienst dominieren. Schlimmer ist es, wenn große Konzerne, wie z.B. Google, sich ein Open Source Produkt nehmen, es verändern - was die Open Surce Lizenz erlaubt - und als ihr Produkt anbieten und damit Milliarden verdienen. So war es leider bei Android, doch das ist nicht unser Thema.

Es geht in dem verlinkten Artikel von Heise um

  • den Ansturm von enttäuschten Twitter Nutzern auf Mastodon,
  • die Unterschiede zwischen einem zentralen Dienst und verteilten Instanzen,
  • die Gefahr einer "praktischen Zentralisierung" durch die kommerzielle Größe eines Instanz-Anbieters.

Der Ansturm

Einige Zehntausend enttäuschte Twitter Nutzer sind zu Mastodon gewechselt. Das führte kurzfristig auf einigen Instanzen zu massiven Problemen. Die größten Mastodon Instanzen waren Mastodon.Social aus Deutschland mit mehr als 880.000 registrierten Nutzenden die japanischen Instanz pawoo.net mit etwa 784.000. Das ist weit entfernt von den Millionen Nutzern auf den großen Serverfarmen von Facebook oder Google. Die Probleme waren im wesentlichen längere Zeitdauern zwischen dem Posten und der Sichtbarkeit der Messages und führte bei einigen Wechslern zu neuer Entäuschung.

Die Unterschiede

Der Grund dafür war das fehlende Verständnis für die grundlegende Unterschiede im Fediverse. Das Fediverse (gebildet aus engl. federation und universe) oder Fediversum bezeichnet ein Netzwerk föderierter, voneinander unabhängiger sozialer Netzwerke, Mikroblogging-Dienste und Webseiten.

Das Fediverse besteht also aus einer (beliebigen) Vielzahl von Instanzen. Praktisch kann Jede/r eine eigene Instanz ins Leben rufen, die dann mit den anderen kommuniziert, denn alle verwendete Software ist Open Source und damit für alle frei verfügbar. Die ehemaligen Twitterer stürzten sich in Deutschland logischerweise erst einmal auf Mastodon.Social. Sicher werden nicht alle Wechsler einen eigenen Server aufsetzen wollen, aber einige werden sicher daran Spaß finden, sobald das Verständnis für den Aufbau des Fediverses wächst.

Die Gefahr

Heise.de schreibt: "Sobald ein föderiertes Netzwerk massiv wächst, tendiere es dazu, eine Lösung in Zentralisierung zu suchen – nahezu automatisch. ... Was, wenn Elon Musk auf einmal föderieren möchte?"

Dann beginnt die Politik, denn viele würden sich weigern mit ihm zu föderieren. Doch wie wäre es bei weniger spalterisch tätigen Industriellen? Wieder Heise.de: Der Blogging-Dienst Tumblr hat kürzlich angekündigt, Activity Pub unterstützen zu wollen. "Matt ist noch am wenigsten Silicon-Valley-mäßig unterwegs", sagt Aral Balkan, einer der Mitbegründer der Ideen zum Fediverse. Tumblr-Chef Matt Mullenweg hat zahlreiche Open-Source-Projekte aufgebaut und gefördert. Wenn Tumblr nun tatsächlich ActivityPub implementiert, wäre es Teil des Fediverse – und mit seinen 135 Millionen aktiven Nutzenden mit Abstand die größte Instanz des Fediverse.

Die Gefahr bleibt also, aber der Gefahr wird die Chance entgegen gesetzt, dass weiterhin jede Instanz mit jeder kommunizieren kann. Das ist die Grundvoraussetzung für das Fediverse. Das ist übrigens auch der Gedanke bei den Bestrebungen der EU von den großen Internetkonzernen eine Kommunikation über die Systemgrenzen hinweg zu erzwingen. Das wäre für ihr fragwürdiges Alleinstellungsmerkmal eine große Gefahr und es ist sicher, dass sie sich mit allen möglichen technischen Tricks gegen Interoperabilität wehren werden.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/hintergrund/Fediverse-Was-Sie-ueber-Mastodon-und-Co-wissen-muessen-7363423.html?seite=all
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Tags: #Mastodon #Twitter #Fediverse #OpenSource #Tumblr #Wechsel #Neuland #Verständnis #Zentralismus #verteilteSysteme #Kommunikation #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsfreiheit #Mitbestimmung #Koalitionsfreiheit #Verhaltensänderung #Freizügigkeit #Datenschutz #Datensicherheit

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01.12.2022 Gesichtserkennung als gefährliches Gesellschaftsspiel

Was suchen die Leute bei PimEyes?

Männer suchen die Gesichter von Frauen, die sie "heiß" finden, andere suchen ihre "persönlichen Doppelgänger", so die Erkenntnis der Autoren des verlinkten Artikels von Netzpolitik.org.

Spätestens bei der Suche nach dem eigenen Doppelgänger hat man bereits verloren, weil man dafür das eigenen Bild hochgeladen hat. Damit wächst der Vorrat für die Gesichtserkennung täglich - und es sind bereits viele Hundert Millionen.

Die biometrischen Fotos für Ausweis und Pass, gegen die wir seit mehr als 10 Jahren protestieren und die der EuGH leider für rechtens hält, waren der Einstieg in die Gesichtserkennung. Nun ist auch das ein lukratives Privatgeschäft. Die Gefahren sind:

  • Meine Privatsphäre und meine Anonymität sind dahin.
  • Der/die Gesuchte kann jede/r sein, dessen Foto Ähnlichkeiten aufweist und von den einschlägigen Programmen aufgelistet wird.
  • War eine Verwechselung bisher ein "kleiner Irrtum", muss nun der Verwechselte seine Unschuld beweisen. Eine Umkehrung der Unschuldsvermutung durch massenhafte False-Positives.
  • Menschen in autoritären Regimen können über ihr Gesicht identifiziert werden, wenn sie öffentlich in Erscheinung treten.
  • Menschen, die ihren Beruf geheim halten wollen oder müssen, wie z.B. SexarbeiterInnen, erleiden Nachteile, wenn sie über die Gesichtserkennung identifiziert werden.

Da wir die Zeit nicht zurückdrehen können, müssen wir mit diesen fragwürdigen Angeboten leben. Es stellt sich also die Frage: Wie kann man diesen Markt regulieren und welche Regierung hat überhaupt ein Interesse daran?

Es würde an der Zeit sein, bei solchen Angeboten zu prüfen, ob sie für alle vorhandenen Fotos wirklich das Einverständnis des Besitzers vorzuliegen haben. Eine Sisyphus-Arbeit ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/we-fight-for-your-digital-rights-die-erfassen-milliarden-gesichter-biometrisch-ohne-jede-zustimmung/
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Tags: #Gesichtserkennung #PimEyes #Biometrie #Fingerabdruck #ElektronischerPersonalausweis #ElektronischerPass #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Anonymisierung #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Gender #Diskriminierung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung
Erstellt: 2022-12-01 09:27:47

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22.11.2022 Griff mit "unfassbaren Schmerzen" rechtmäßig?

Ist die Androhung von Schmerzen schon Folter?

Ist die Androhung eines "Handbeugehebels" durch einen Polizisten gegenüber einer straßenblockierenden Aktivistin mit dem Zusatz dieser Griff würde bei ihr "unfassbare Schmerzen auslösen" noch rechtmäßig?

Diese Szene ist Bestandteil eines Videos, welches am 09. November in der Danziger Straße in Prenzlauer Berg aufgenommen wurde. Dazu gibt es, wie in der Juristerei üblich mehrere Meinungen.

So erklärte der Verwaltungsrechtler Dr. Patrick Heinemann in einem Gespräch mit LTO, dass die Behörden auch bei der Anwendung von Zwangsmitteln an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebunden sind.

Die Berliner Polizei stellt dagegen fest, dass in dem Video die Androhung einer möglichen und rechtlich zulässigen Transport- und Kontrolltechnik zu sehen sei und erklärt laut LTO weiter:

"Es findet immer eine Einzelfallbetrachtung statt, bei der die Polizei Berlin grundsätzlich in einer abgestuften Verfahrensweise agiert. Dabei werden die blockierenden Personen zunächst angesprochen und aufgefordert, sich von der Straße bzw. Kreuzung zu entfernen. Anschließend werden Zwangsmaßnahmen angedroht, die nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalls angemessen, erforderlich und geeignet sind, um das polizeiliche Ziel, die Beendigung der Verkehrsbehinderung, durchzusetzen."

Bei den jeweiligen Einsatzentscheidungen spiele "auch der Erhalt der Einsatzfähigkeit der vor Ort befindlichen Polizeimitarbeitenden und die Vermeidung von körperlichen Überlastungen mithin körperlichen Verletzungen" eine Rolle.

LTO hat noch zwei weitere Juristen befragt, Prof. Dr. Joachim Wieland, Inhaber des Lehrstuhls u.a. für Öffentliches Recht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und Prof. Dr. Markus Möstl, Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht an der Universität Bayreuth. Beide waren unabhängig voneinander der Meinung, dass sich "die vor der Anwendung unmittelbaren Zwangs notwendige Androhung auf ein verhältnismäßiges, also erforderliches und angemessenes Zwangsmittel beziehen" muss. Die Betroffenen sollten solche Vorfälle sofort vor dem Verwaltungsgericht Berlin klären lassen. Das wäre sogar im Rahmen eines Eilverfahrens möglich.

Ob im jeweiligen Augenblick des Geschehens ein rechtlicher Beistand verfügbar ist, bleibt fraglich ...

Mehr dazu bei https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/debatte-gewalt-polizei-letzte-generation-schmerzgriffe-verhaeltnismaessigkeit/
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Tags: #Straßenblockaden #Räumung #Androhung #Gewalt #Schmerzen #Folter #Polizei #Geheimdienste #Verhältnismäßigkeit #Polizeigewalt #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung

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06.11.2022 Wird in Gewahrsamnahme der Anwalt verweigert?

Hat Innenministerium Bayerns beim Polizeigesetz gelogen?

Bayern hat mit der "Revision" der Polizeigesetze vor einigen Jahren begonnen, die anderen Bundesländer sind gefolgt - und zwar unabhängig davon ob sie eine CDU oder SPD Regierung hatten. Von Anfang an haben wir die Inhalte dieser Gesetzesänderungen verurteilt und sind dagegen (zumindest) in Berlin und Potsdam auf die Straße gegangen.

Nun zeigt sich auch genau in Bayern, dass sich diese Gesetze als der Weg aus dem Rechtsstaat erweisen. Es gibt inzwischen mehrere Fälle in denen die "Gewahrsamnahme" wie zuvor befürchtet als Maßnahme aus dunklen deutschen Zeiten zeigt.

Von Anfang an wurde die "Gewahrsamnahme" als reine Polizeimaßnahme kritisiert. Wiederholt wurde auch vermutet, dass den Betroffenen anwaltlicher Beistand vorenthalten wird. Dies wurde vom Innenminsterium Bayerns als haltlos zurückgewiesen, z.B. durch die Behauptung, dass das Gericht „grundsätzlich entweder auf Antrag oder von Amts wegen einen Rechtsanwalt zur Seite“ stelle.

Nun muss selbst der Münchner Merkur erkennen, dass dort "oben" gelogen wurde: Ohne Anwalt hinter Gittern – obwohl das Innenministerium etwas anderes behauptet. Die Erlebnisse der Betroffenen zeigen die Realität.

  • Kurz nach Verabschiedung des Bayerischen Polizeigesetzes im Juni 2018 wird ein Mann nach dem Wurf einer PET-Plastikflasche auf Ordnungskräfte in Gewahrsam genommen.
  • Kürzlich müssen Klimaschutzaktivisten nach zwei Festklebeaktionen auf einem zentralen Verkehrsknotenpunkt in München für 30 Tage in Polizeigewahrsam bleiben.

Als Begründung für eine "Gewahrsamnahme" dient meist die folgende Begründung: ... um die Begehung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder eine Straftat zu verhindern. Wohlgemerkt, es geht in der Argumentation nicht mehr um die Verhinderung von "Terror" oder "schwersten Straftaten" - es sind Ordnungwidrigkeiten, denen mit der "Beseitigung der Gefahr" entgegen gewirkt werden soll.

Ein Sahnehäubchen oben drauf liefert die taz in einem Bericht über die Bundespolizei und ihre neue "besondere Gebührenordnung", die vor einem Jahr in Kraft getretenen ist. Dort wurde festgelegt, dass die Betroffenen für die sicher nicht gewünschte Polizeidienstleistung auch noch zahlen müssen.

  • Identitätsfeststellung: 53,75 Euro.
  • Die Anordnung zur Gewahrsamnahme: 74,15 Euro.
  • Eine Viertelstunde Fahrt auf die Wache: 15,69 Euro.
  • Erkennungsdienstliche Behandlung mit Fotos und Fingerabdrücken: 59,50 Euro.
  • Jede Viertelstunde in Gewahrsam: 6,51 Euro..

Haben wir ein Glück, dass wir in einem Rechtsstaat leben und grundgesetzlich geschützte Demonstrationen noch gebührenfrei sind ...

Mehr dazu bei https://diasp.eu/posts/15228582
und https://www.merkur.de/politik/landtagswahl-in-bayern-hat-innenministerium-beim-polizeiaufgabengesetz-gelogen-zr-10319949.html
und https://taz.de/Gebuehren-fuer-Massnahmen-der-Polizei/!5658040/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3qF
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Tags: #Gewahrsamnahme #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Geodaten #Polizeigesetze #Bayern #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Gebührenordnung #Anwalt #Rechtsbeistand #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung

deutschewelle@squeet.me

Meinung: Drohnen über Serbien - Entspannung in Berlin | DW | 03.11.2022

Von einheimischen Medien fast unbemerkt haben Serbien und Kosovo einen wichtigen Durchbruch erzielt: Pässe und Diplome werden künftig gegenseitig anerkannt. Ein Meilenstein für den Westbalkan, findet Adelheid Feilcke.#Serbien #Kosovo #Westbalkan #Visa #Freizügigkeit #EU-Integration #BosnienundHerzegowina
Meinung: Drohnen über Serbien - Entspannung in Berlin | DW | 03.11.2022

aktionfsa@diasp.eu

03.11.2022 Überwachung in iranischen Netzen
SIAM beobachtet alle

Nach Recherchen von The Intercept auf der Grundlage von geleakten Dokumenten des iranischen Telekommunikationsanbieters Ariantel werden die Protestierenden im Iran auf Schritt und Tritt verfolgt. Mit einem Programm namens SIAM hat die iranische Telekommunikationsbehörde (CRA) umfassenden Zugriff auf die Nutzer des Mobilfunknetzes des Landes.

Wie netzpolitik.org berichtet, kann das Überwachungsprogramm

  • Identitätsprofile erzeugen,
  • Standortverläufe von Personen ermitteln,
  • Protestteilnehmende jederzeit ausfindig machen und
  • einzelne Handynutzer:innen ins unsichere 2G-Netz umleiten, um Verschlüsselung zu unterbinden oder den Internetverkehr stark zu drosseln, bzw abzuwürgen.

Die Internetanbieter sind gezwungen für SIAM 28 Kontroll- und Überwachungsfunktionen bereitzustellen. Diese Überwachung kann für die Demonstrierenden lebensgefährlich werden, weil wieder einmal der Staat mehr über sie weiß, als sie selbst erinnern können.

Solche auf Knopfdruck abrufbare Funktionen sind z.B.

  • die Metadaten zu allen getätigten Anrufen der letzten 30 Tage,
  • alle Namens- und Adress-Informationen,
  • alle Handynummern, die aktuell in einem bestimmten Ort ins Netz eingewählt sind,
  • alle NutzerInnen, die zu einem Zeitpunkt einen bestimmten VPN Dienst genutzt haben, ...

So berichten mehrere Betroffene, dass plötzlich Sicherheitskräfte in ihrem Zuhause aufgetaucht seien, mit spezifischen Informationen darüber, wann und wo sie Videos aufgenommen hätten.

Um die Kommunikation unter den Demonstrierenden zu erschweren, können diese auch aus dem aktuellen Netzstandard 3G oder 4G ins veraltete 2G Netz zurückgestuft werden. Dann sind ihnen die gängigen Messenger verwehrt und ihre Telefonate können leicht(er) abgehört werden.

Wir müssen leider feststellen, dass alle beschriebenen Überwachungsmittel in der Technik immanent sind, also auch bei uns angewendet werden könnten, wenn eine autoritäre Regierung es so wollte. Deshalb ist es so wichtig, dass sich Jede/r frühzeitig über Methoden kundig macht, wie man solche Überwachung verhindern und umgehen kann. Einiges haben wir unter Privatsphäre schützen aufgeschrieben, weitere Tipps sind neben dem bekannten Tor Browser die Kommunikation in Demonstrationsgruppen über verschlüsselte Messenger, die Ketten von Bluetooth Verbindungen nutzen und damit auch ohne SIM Karte funktionieren.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/proteste-im-iran-geleakte-dokumente-zeigen-ausmass-der-ueberwachung/
und https://www.derstandard.de/consent/tcf/story/2000132732535/2g-mobilfunk-notorisch-unsicher-extrem-veraltet-und-doch-kein-ende
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20.10.2022 Frankreich "dehnt" EuGH Urteil zur VDS

Jede Lücke wird ausgenutzt

In seinem Verbot der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung (VDS) ist der EuGH den Staaten in einem Punkt entgegen gekommen. Auch im Urteil vom 20.9.22 heißt es wieder, dass im Falle einer aktuellen und ernsthaften Bedrohung der nationalen Sicherheit des Landes eine Ausnahme gemacht werden kann.

Genau diese aktuelle und ernsthafte Bedrohung der nationalen Sicherheit des Landes hat die französische Premierministerin Élisabeth Borne gesehen und die Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen- und Bürger in Frankreich um ein weiteres Jahr verlängert. Damit werden in Frankreich nun (weiter) die Verbindungsdaten (IP-Adressen, Port-Nummern, Identifikationsnummern der Nutzer:innen und ihrer Geräte, Datum, Uhrzeit und Dauer jeder Kommunikation, Daten zu von Zusatzdiensten und ihren Anbietern) sowie die Standortdaten der elektronischen Kommunikation der gesamten Bevölkerung gespeichert. Die Internet-Anbieter sind verpflichtet, diese Daten ihrer Kund:innen für 12 Monate aufbewahren.
Wo ist die aktuelle und ernsthafte Bedrohung in Frankreich?

Sind es etwas die Streiks der Beschäftigten in den Raffenerien? Die werden doch hoffentlich nicht ein oder zwei Jahre dauern müssen. Der EU-Abgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) kommentiert dieses Unrecht so:

"Massenüberwachung widerspricht den europäischen Werten von Demokratie, bürgerlichen Freiheiten und Rechtsstaatlichkeit. Anlasslose Überwachung jeder Art stellt die Bevölkerung unter Generalverdacht. Frankreich beruft sich zu Unrecht auf eine Ausnahme, die der Europäische Gerichtshofs im Falle einer konkreten Bedrohung der nationalen Sicherheit gewährt. Der bloße Verweis auf ein dauerhaftes, allgemeines Sicherheitsrisiko rechtfertigt keine Massenüberwachung, wie ein ehemaliger Richter in einem Rechtsgutachten bestätigt.

Die französische Regierung macht die Ausnahme des EU-Gerichts zur Regel. Die nationale Sicherheit ist aber kein Freifahrtschein für Massenüberwachung. Jede Form der anlasslosen Überwachung ist ein Merkmal autoritärer Regime."

Seien wir weiter wachsam, dass Innenministerin Faeser sich diesem grundrechtswidrigen Verhalten unserer Nachbarn nicht anschließt. Der Koalitionsvertrag der Ampel besagt bisher immer noch, dass auf eine anlasslose und generelle Speicherung der Internet-Verbindungsdaten aller Bürger:innen verzichtet wird.

Formal wäre nun eine erneute Klage, diesmal gegen Frankreich, notwendig, damit der EuGH in x Jahren erneut feststellt, dass eine "aktuelle und ernsthafte Bedrohung der nationalen Sicherheit" auch eine "konkrete aktuelle und ernsthafte Bedrohung der nationalen Sicherheit" sein muss. Sind wir hier im Kindergarten oder haben wir es nur noch mit Gegnern von Demokratie und Gewaltenteilung zu tun?

Mehr dazu bei https://www.patrick-breyer.de/frankreich-verlaengert-illegale-vorratsdatenspeicherung-der-gesamten-bevoelkerung/
und in englisch https://www.patrick-breyer.de/en/data-retention-france-illegally-extends-blanket-mass-surveillance-of-the-entire-population/
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Tags: #Frankreich #EuGH #EU #VDS #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Verlängerung #Bedrohung #Notfall #Rasterfahndung #Datenbanken #anlasslos #Kommunikation #Anonymisierung #Verschlüsselung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz #Datensicherheit

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13.10.2022 Fünf Vorschläge an Nutzer von WhatsApp

Der Unterschied zwischen "notwendig" und "hinreichend"

Jede/r hat in der Schule gelernt, dass es notwendige und hinreichende Bedingungen z.B. in der Mathematik gibt. Die Siftung Warentest schlägt bei der Nutzung von Facebooks WhatsApp mindestens 3 Einstellungen vor, die Jede/r verändern muss, die also notwendig sind, bevor er/sie/es diesen datenhungrigen Messenger nutzt.

  • Profilbild
  • Zuletzt online
  • Lesebestätigung

  • Profilbild: Es gibt die Einstellungen „Jeder“, „Meine Kontakte“ oder „Niemand“. Außerdem muss mein Profilbild ja nicht von mir sein, sondern kann auch eine unscheinbare Primel oder sonstwas sein.

  • Zuletzt online: Die Einstellmöglichkeiten sind die gleichen und wieder stellt sich die Frage, wen geht das überhaupt etwas an ...

  • Lesebestätigung: Es gibt drei verschiedene Häkchen, die dem Absender mitteilen: 1 Häkchen verschickt, blau = angekommen, 2 blaueHäkchen gelesen. Die Lesebestätigungen kann man über Einstellungen / „Account“ / „Datenschutz“ ausschalten.

Die Siftung Warentest schlägt noch eine wichtige 4. Änderung der Einstellungen vor, dem die verlinkte Webseite nicht folgen wollte. In den allgemeinen Einstellungen des Smartphones, also nicht in der WhatsApp App, kann man dem Programm weitere Berechtigungen entziehen. Wichtig sind hier mindestens die für den Standort oder den Zugriff auf den Speicher und auf Fotos.

Und zum Schluss kommen wir als Datenschützer und machen einen** 5. Änderungsvorschlag*, um endlich hinreichend zu sein: Werfen Sie Facebook und WhatsApp vollständig von ihrem Smartphone. Beides sind Anwendungen, die nur hinter Ihren Daten her sind. Es gibt beliebig viele andere privatschützendere Messenger mit gleicher oder besserer Funktionalität, wie z.B. Session, Element, Wire, Briar, ...
Eine Auswahl gibt es hier: *
Es ist an der Zeit zu wechseln!**

Mehr dazu bei https://www.giga.de/news/stiftung-warentest-raet-diese-drei-whatsapp-einstellungen-muss-jeder-aendern/
und warum man besser keine Apps von Facebook nutzen sollte, steht in unseren vielen Artikeln über diesen Konzern https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Facebook&sel=meta
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3qd
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8175-20221013-fuenf-vorschlaege-an-nutzer-von-whatsapp.htm
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Tags: #Facebook #Meta #WhatsApp #Lauschangriff #Überwachung #Ahnungslosigkeit #Biometrie #Gesichtserkennung #Standort #Verfolgung #Transparenz #Anonymisierung #Verschlüsselung #Freizügigkeit #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Big5

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12.10.2022 Zwei Nachrichten zur EU-Chatkontrolle

EU-Chatkontrolle wäre Ende eines freien Internets

Netzpoltik.org berichtet aktuell zur von der EU Kommission geplanten Chat-Kontrolle mit einer guten und einer schlechten Nachricht. Zuerst die schlechte Nachricht:

Die sozialdemokratische EU-Kommissarin Ylva Johansson hat die Pläne der Kommission im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europa-Parlaments vorgestellt und dabei bewiesen, dass sie von den Inhalten des Pakets nichts versteht. Sie behauptete, dass bei der Überwachung der Inhalte im Internet Verschlüsselung kein Problem sei. Firmen würden heute bereits nach Schadsoftware scannen, sagte sie und verwies auf ihre Erfahrung bei der Nutzung von WhatsApp. Schlimm genug, wenn WhatsApp das bereits tun würde und schlimm , wenn eine EU-Kommissarin dafür auch noch Reklame macht.

Scannen kann man nach markanten Signaturen, die eine Schadsoftware ausmachen. Sobald sich diese in einem verschlüsselten Container befinde, ist man jedoch chancenlos. Genauso sinnlos wäre eine Suche nach Texten oder Bildern von sexualisierter Gewalt in verschlüsselten Daten. Es sei denn, man kann die Verschlüsselung durch zwangsweise bei den Providern hinterlegten Zweitschlüsseln brechen.

Und genau das ist das Problem vor dem Bürgerrechtler, aber auch Banken und Unternehmen warnen. Es wäre das Ende jeder vertraulichen Kommunikation über das Internet. Deshalb warnt auch Felix Reda von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), dass das Gesetz „alle bisherigen Überwachungsgesetze in den Schatten“ stelle. „Die geplante flächendeckende und anlasslose Durchleuchtung privater Chatkommunikation verletzt den Kern des Rechts auf Privatsphäre. Wir appellieren an die Abgeordneten des Europaparlaments, diesen Angriff auf die Grundrechte zu stoppen, ehe der Europäische Gerichtshof es tun muss.“
Die gute Nachricht

Wenn schon der Protest von unten bisher wenig bewirkt hat, vielleicht hilft die Schelte von oben. Netzpoltitik.org zitiert den UN-Menschenrechtskommissar, der im Einsatz solcher Überwachungstechnologien einen Paradigmenwechsel sieht, der „erhebliche Risiken“ für Grundrechte mit sich bringe. In einem Bericht zum „Recht auf Privatsphäre im digitalen Zeitalter“ (PDF auf dem Server von netzpolitik.org), der sich mit Trojanern wie Pegasus, der Rolle von Verschlüsselung sowie der Überwachung öffentlicher Räume beschäftigt, hat er sich kritisch gegenüber der Technologie eines Client-Side-Scannings ausgesprochen.

Auch er weist darauf hin, dass eine Überwachung der Inhalte unser aller Kommunikation das Ende eines freien Internet bedeuten würde und zu einem erheblicher Risiko für den Schutz von Menschenrechten führen würde.

Nun muss die UNO "nur noch" den Staaten auf die Finger klopfen, die solche Technologie einführen wollen und die sie bereits erproben.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/vorstellung-der-ueberwachungsplaene-eu-kommissarin-verteidigt-chatkontrolle-mit-unsinnigem-vergleich/
und https://netzpolitik.org/2022/client-side-scanning-un-menschenrechtskommissar-erteilt-chatkontrolle-deutliche-absage/
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