#freizügigkeit

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05.12.2022 Wer kann ins Schengen Informationssystem schauen?
Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdienst ist dahin

Auf jeden Fall viele mehr als bisher, denn mit SIS-3, der 3. Ausbaustufe des europaweiten Schengen Informationssystems, erhalten 2000(!) weitere Behörden Zugriff auf seine Datenbanken.

Heise.de nennt u.a.

  • Ausländerbehörden,
  • das Auswärtige Amt,
  • das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten,
  • die Auslandsvertretungen,
  • das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF),
  • die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter,
  • das Luftfahrt-Bundesamt,
  • alle für die Kfz-Zulassung zuständigen Ämter,
  • die Waffenbehörden,
  • die Staatsanwaltschaften
  • ...

Mit erweiterten Befugnissen können auch die Geheimdienste über das Bundeskriminalamt (BKA) "Ausschreibungen" zur verdeckten Fahndung im SIS in Auftrag geben. So erfährt der auftraggebende Geheimdienst, wenn jemand in eine polizeiliche Verkehrskontrolle gerät oder einen Grenzübertritt getätigt hat.
In Deutschland eigentlich verboten

Nach den Erfahrungen im 3. Reichs und dem Polizeibrief der Alliierten von 1948 gilt in Deutschland "eigentlich" ein verfassungsrechtliches Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten. Clara Bünger, Sprecherin für Flucht- und Rechtspolitik der Linksfraktion im Bundestag, deshalb zu Heise.de: Dadurch erhielten die Agenten nämlich "unmittelbar Zugriff auf die Befugnis der Polizei zur Personenkontrolle", was einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstelle. Die Linksfraktion stimmte auch deshalb gegen den Entwurf.

Eine viel generellere Kritik an dem beschlossenen Gesetz hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber. Heise.de zitiert seinen Sprecher mit den Worten: "Die Erweiterung einer Datenbank, sei es durch den Anschluss neuer Stellen, die Verarbeitung weiterer Datenkategorien oder die Verknüpfung mit anderen Systemen, birgt grundsätzlich ein erhöhtes Risiko für Fehler bei der Datenverarbeitung." Weitere Unschuldige werden als "False Positives" demnächst die Opfer sein.

Fazit: Wir haben es in Deutschland nun mit Geheimdiensten zu tun, die den Polizeibehörden nach Gutdünken "Aufträge" geben dürfen ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/2000-weitere-Behoerden-erhalten-Zugriff-aufs-Schengen-Informationssystem-7365362.html
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Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8232-20221205-wer-kann-ins-schengen-informationssystem-schauen.htm
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Tags: #SIS #EuroDAC #Europol #Schengen #VisaWaiver #Verfolgung #Polizei #Geheimdienste #Trennungsgebot #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Bankdaten #Biometrie #Bestandsdaten #Entry-ExitSystem #eBorder #Freizügigkeit #Hacking #ePerso #Pass

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Neuland: Von Twitter ins Fediverse

Wenn Konzerne Open Source übernehmen ...

... dann ist das sicher nicht verboten, birgt aber die Gefahr, dass sie allein durch ihre Marktmacht einen Dienst dominieren. Schlimmer ist es, wenn große Konzerne, wie z.B. Google, sich ein Open Source Produkt nehmen, es verändern - was die Open Surce Lizenz erlaubt - und als ihr Produkt anbieten und damit Milliarden verdienen. So war es leider bei Android, doch das ist nicht unser Thema.

Es geht in dem verlinkten Artikel von Heise um

  • den Ansturm von enttäuschten Twitter Nutzern auf Mastodon,
  • die Unterschiede zwischen einem zentralen Dienst und verteilten Instanzen,
  • die Gefahr einer "praktischen Zentralisierung" durch die kommerzielle Größe eines Instanz-Anbieters.

Der Ansturm

Einige Zehntausend enttäuschte Twitter Nutzer sind zu Mastodon gewechselt. Das führte kurzfristig auf einigen Instanzen zu massiven Problemen. Die größten Mastodon Instanzen waren Mastodon.Social aus Deutschland mit mehr als 880.000 registrierten Nutzenden die japanischen Instanz pawoo.net mit etwa 784.000. Das ist weit entfernt von den Millionen Nutzern auf den großen Serverfarmen von Facebook oder Google. Die Probleme waren im wesentlichen längere Zeitdauern zwischen dem Posten und der Sichtbarkeit der Messages und führte bei einigen Wechslern zu neuer Entäuschung.

Die Unterschiede

Der Grund dafür war das fehlende Verständnis für die grundlegende Unterschiede im Fediverse. Das Fediverse (gebildet aus engl. federation und universe) oder Fediversum bezeichnet ein Netzwerk föderierter, voneinander unabhängiger sozialer Netzwerke, Mikroblogging-Dienste und Webseiten.

Das Fediverse besteht also aus einer (beliebigen) Vielzahl von Instanzen. Praktisch kann Jede/r eine eigene Instanz ins Leben rufen, die dann mit den anderen kommuniziert, denn alle verwendete Software ist Open Source und damit für alle frei verfügbar. Die ehemaligen Twitterer stürzten sich in Deutschland logischerweise erst einmal auf Mastodon.Social. Sicher werden nicht alle Wechsler einen eigenen Server aufsetzen wollen, aber einige werden sicher daran Spaß finden, sobald das Verständnis für den Aufbau des Fediverses wächst.

Die Gefahr

Heise.de schreibt: "Sobald ein föderiertes Netzwerk massiv wächst, tendiere es dazu, eine Lösung in Zentralisierung zu suchen – nahezu automatisch. ... Was, wenn Elon Musk auf einmal föderieren möchte?"

Dann beginnt die Politik, denn viele würden sich weigern mit ihm zu föderieren. Doch wie wäre es bei weniger spalterisch tätigen Industriellen? Wieder Heise.de: Der Blogging-Dienst Tumblr hat kürzlich angekündigt, Activity Pub unterstützen zu wollen. "Matt ist noch am wenigsten Silicon-Valley-mäßig unterwegs", sagt Aral Balkan, einer der Mitbegründer der Ideen zum Fediverse. Tumblr-Chef Matt Mullenweg hat zahlreiche Open-Source-Projekte aufgebaut und gefördert. Wenn Tumblr nun tatsächlich ActivityPub implementiert, wäre es Teil des Fediverse – und mit seinen 135 Millionen aktiven Nutzenden mit Abstand die größte Instanz des Fediverse.

Die Gefahr bleibt also, aber der Gefahr wird die Chance entgegen gesetzt, dass weiterhin jede Instanz mit jeder kommunizieren kann. Das ist die Grundvoraussetzung für das Fediverse. Das ist übrigens auch der Gedanke bei den Bestrebungen der EU von den großen Internetkonzernen eine Kommunikation über die Systemgrenzen hinweg zu erzwingen. Das wäre für ihr fragwürdiges Alleinstellungsmerkmal eine große Gefahr und es ist sicher, dass sie sich mit allen möglichen technischen Tricks gegen Interoperabilität wehren werden.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/hintergrund/Fediverse-Was-Sie-ueber-Mastodon-und-Co-wissen-muessen-7363423.html?seite=all
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Tags: #Mastodon #Twitter #Fediverse #OpenSource #Tumblr #Wechsel #Neuland #Verständnis #Zentralismus #verteilteSysteme #Kommunikation #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsfreiheit #Mitbestimmung #Koalitionsfreiheit #Verhaltensänderung #Freizügigkeit #Datenschutz #Datensicherheit

aktionfsa@diasp.eu

01.12.2022 Gesichtserkennung als gefährliches Gesellschaftsspiel

Was suchen die Leute bei PimEyes?

Männer suchen die Gesichter von Frauen, die sie "heiß" finden, andere suchen ihre "persönlichen Doppelgänger", so die Erkenntnis der Autoren des verlinkten Artikels von Netzpolitik.org.

Spätestens bei der Suche nach dem eigenen Doppelgänger hat man bereits verloren, weil man dafür das eigenen Bild hochgeladen hat. Damit wächst der Vorrat für die Gesichtserkennung täglich - und es sind bereits viele Hundert Millionen.

Die biometrischen Fotos für Ausweis und Pass, gegen die wir seit mehr als 10 Jahren protestieren und die der EuGH leider für rechtens hält, waren der Einstieg in die Gesichtserkennung. Nun ist auch das ein lukratives Privatgeschäft. Die Gefahren sind:

  • Meine Privatsphäre und meine Anonymität sind dahin.
  • Der/die Gesuchte kann jede/r sein, dessen Foto Ähnlichkeiten aufweist und von den einschlägigen Programmen aufgelistet wird.
  • War eine Verwechselung bisher ein "kleiner Irrtum", muss nun der Verwechselte seine Unschuld beweisen. Eine Umkehrung der Unschuldsvermutung durch massenhafte False-Positives.
  • Menschen in autoritären Regimen können über ihr Gesicht identifiziert werden, wenn sie öffentlich in Erscheinung treten.
  • Menschen, die ihren Beruf geheim halten wollen oder müssen, wie z.B. SexarbeiterInnen, erleiden Nachteile, wenn sie über die Gesichtserkennung identifiziert werden.

Da wir die Zeit nicht zurückdrehen können, müssen wir mit diesen fragwürdigen Angeboten leben. Es stellt sich also die Frage: Wie kann man diesen Markt regulieren und welche Regierung hat überhaupt ein Interesse daran?

Es würde an der Zeit sein, bei solchen Angeboten zu prüfen, ob sie für alle vorhandenen Fotos wirklich das Einverständnis des Besitzers vorzuliegen haben. Eine Sisyphus-Arbeit ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/we-fight-for-your-digital-rights-die-erfassen-milliarden-gesichter-biometrisch-ohne-jede-zustimmung/
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Tags: #Gesichtserkennung #PimEyes #Biometrie #Fingerabdruck #ElektronischerPersonalausweis #ElektronischerPass #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Anonymisierung #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Gender #Diskriminierung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung
Erstellt: 2022-12-01 09:27:47

aktionfsa@diasp.eu

22.11.2022 Griff mit "unfassbaren Schmerzen" rechtmäßig?

Ist die Androhung von Schmerzen schon Folter?

Ist die Androhung eines "Handbeugehebels" durch einen Polizisten gegenüber einer straßenblockierenden Aktivistin mit dem Zusatz dieser Griff würde bei ihr "unfassbare Schmerzen auslösen" noch rechtmäßig?

Diese Szene ist Bestandteil eines Videos, welches am 09. November in der Danziger Straße in Prenzlauer Berg aufgenommen wurde. Dazu gibt es, wie in der Juristerei üblich mehrere Meinungen.

So erklärte der Verwaltungsrechtler Dr. Patrick Heinemann in einem Gespräch mit LTO, dass die Behörden auch bei der Anwendung von Zwangsmitteln an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebunden sind.

Die Berliner Polizei stellt dagegen fest, dass in dem Video die Androhung einer möglichen und rechtlich zulässigen Transport- und Kontrolltechnik zu sehen sei und erklärt laut LTO weiter:

"Es findet immer eine Einzelfallbetrachtung statt, bei der die Polizei Berlin grundsätzlich in einer abgestuften Verfahrensweise agiert. Dabei werden die blockierenden Personen zunächst angesprochen und aufgefordert, sich von der Straße bzw. Kreuzung zu entfernen. Anschließend werden Zwangsmaßnahmen angedroht, die nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalls angemessen, erforderlich und geeignet sind, um das polizeiliche Ziel, die Beendigung der Verkehrsbehinderung, durchzusetzen."

Bei den jeweiligen Einsatzentscheidungen spiele "auch der Erhalt der Einsatzfähigkeit der vor Ort befindlichen Polizeimitarbeitenden und die Vermeidung von körperlichen Überlastungen mithin körperlichen Verletzungen" eine Rolle.

LTO hat noch zwei weitere Juristen befragt, Prof. Dr. Joachim Wieland, Inhaber des Lehrstuhls u.a. für Öffentliches Recht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und Prof. Dr. Markus Möstl, Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht an der Universität Bayreuth. Beide waren unabhängig voneinander der Meinung, dass sich "die vor der Anwendung unmittelbaren Zwangs notwendige Androhung auf ein verhältnismäßiges, also erforderliches und angemessenes Zwangsmittel beziehen" muss. Die Betroffenen sollten solche Vorfälle sofort vor dem Verwaltungsgericht Berlin klären lassen. Das wäre sogar im Rahmen eines Eilverfahrens möglich.

Ob im jeweiligen Augenblick des Geschehens ein rechtlicher Beistand verfügbar ist, bleibt fraglich ...

Mehr dazu bei https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/debatte-gewalt-polizei-letzte-generation-schmerzgriffe-verhaeltnismaessigkeit/
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Tags: #Straßenblockaden #Räumung #Androhung #Gewalt #Schmerzen #Folter #Polizei #Geheimdienste #Verhältnismäßigkeit #Polizeigewalt #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung

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06.11.2022 Wird in Gewahrsamnahme der Anwalt verweigert?

Hat Innenministerium Bayerns beim Polizeigesetz gelogen?

Bayern hat mit der "Revision" der Polizeigesetze vor einigen Jahren begonnen, die anderen Bundesländer sind gefolgt - und zwar unabhängig davon ob sie eine CDU oder SPD Regierung hatten. Von Anfang an haben wir die Inhalte dieser Gesetzesänderungen verurteilt und sind dagegen (zumindest) in Berlin und Potsdam auf die Straße gegangen.

Nun zeigt sich auch genau in Bayern, dass sich diese Gesetze als der Weg aus dem Rechtsstaat erweisen. Es gibt inzwischen mehrere Fälle in denen die "Gewahrsamnahme" wie zuvor befürchtet als Maßnahme aus dunklen deutschen Zeiten zeigt.

Von Anfang an wurde die "Gewahrsamnahme" als reine Polizeimaßnahme kritisiert. Wiederholt wurde auch vermutet, dass den Betroffenen anwaltlicher Beistand vorenthalten wird. Dies wurde vom Innenminsterium Bayerns als haltlos zurückgewiesen, z.B. durch die Behauptung, dass das Gericht „grundsätzlich entweder auf Antrag oder von Amts wegen einen Rechtsanwalt zur Seite“ stelle.

Nun muss selbst der Münchner Merkur erkennen, dass dort "oben" gelogen wurde: Ohne Anwalt hinter Gittern – obwohl das Innenministerium etwas anderes behauptet. Die Erlebnisse der Betroffenen zeigen die Realität.

  • Kurz nach Verabschiedung des Bayerischen Polizeigesetzes im Juni 2018 wird ein Mann nach dem Wurf einer PET-Plastikflasche auf Ordnungskräfte in Gewahrsam genommen.
  • Kürzlich müssen Klimaschutzaktivisten nach zwei Festklebeaktionen auf einem zentralen Verkehrsknotenpunkt in München für 30 Tage in Polizeigewahrsam bleiben.

Als Begründung für eine "Gewahrsamnahme" dient meist die folgende Begründung: ... um die Begehung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder eine Straftat zu verhindern. Wohlgemerkt, es geht in der Argumentation nicht mehr um die Verhinderung von "Terror" oder "schwersten Straftaten" - es sind Ordnungwidrigkeiten, denen mit der "Beseitigung der Gefahr" entgegen gewirkt werden soll.

Ein Sahnehäubchen oben drauf liefert die taz in einem Bericht über die Bundespolizei und ihre neue "besondere Gebührenordnung", die vor einem Jahr in Kraft getretenen ist. Dort wurde festgelegt, dass die Betroffenen für die sicher nicht gewünschte Polizeidienstleistung auch noch zahlen müssen.

  • Identitätsfeststellung: 53,75 Euro.
  • Die Anordnung zur Gewahrsamnahme: 74,15 Euro.
  • Eine Viertelstunde Fahrt auf die Wache: 15,69 Euro.
  • Erkennungsdienstliche Behandlung mit Fotos und Fingerabdrücken: 59,50 Euro.
  • Jede Viertelstunde in Gewahrsam: 6,51 Euro..

Haben wir ein Glück, dass wir in einem Rechtsstaat leben und grundgesetzlich geschützte Demonstrationen noch gebührenfrei sind ...

Mehr dazu bei https://diasp.eu/posts/15228582
und https://www.merkur.de/politik/landtagswahl-in-bayern-hat-innenministerium-beim-polizeiaufgabengesetz-gelogen-zr-10319949.html
und https://taz.de/Gebuehren-fuer-Massnahmen-der-Polizei/!5658040/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3qF
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Tags: #Gewahrsamnahme #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Geodaten #Polizeigesetze #Bayern #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Gebührenordnung #Anwalt #Rechtsbeistand #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung

deutschewelle@squeet.me

Meinung: Drohnen über Serbien - Entspannung in Berlin | DW | 03.11.2022

Von einheimischen Medien fast unbemerkt haben Serbien und Kosovo einen wichtigen Durchbruch erzielt: Pässe und Diplome werden künftig gegenseitig anerkannt. Ein Meilenstein für den Westbalkan, findet Adelheid Feilcke.#Serbien #Kosovo #Westbalkan #Visa #Freizügigkeit #EU-Integration #BosnienundHerzegowina
Meinung: Drohnen über Serbien - Entspannung in Berlin | DW | 03.11.2022

aktionfsa@diasp.eu

03.11.2022 Überwachung in iranischen Netzen
SIAM beobachtet alle

Nach Recherchen von The Intercept auf der Grundlage von geleakten Dokumenten des iranischen Telekommunikationsanbieters Ariantel werden die Protestierenden im Iran auf Schritt und Tritt verfolgt. Mit einem Programm namens SIAM hat die iranische Telekommunikationsbehörde (CRA) umfassenden Zugriff auf die Nutzer des Mobilfunknetzes des Landes.

Wie netzpolitik.org berichtet, kann das Überwachungsprogramm

  • Identitätsprofile erzeugen,
  • Standortverläufe von Personen ermitteln,
  • Protestteilnehmende jederzeit ausfindig machen und
  • einzelne Handynutzer:innen ins unsichere 2G-Netz umleiten, um Verschlüsselung zu unterbinden oder den Internetverkehr stark zu drosseln, bzw abzuwürgen.

Die Internetanbieter sind gezwungen für SIAM 28 Kontroll- und Überwachungsfunktionen bereitzustellen. Diese Überwachung kann für die Demonstrierenden lebensgefährlich werden, weil wieder einmal der Staat mehr über sie weiß, als sie selbst erinnern können.

Solche auf Knopfdruck abrufbare Funktionen sind z.B.

  • die Metadaten zu allen getätigten Anrufen der letzten 30 Tage,
  • alle Namens- und Adress-Informationen,
  • alle Handynummern, die aktuell in einem bestimmten Ort ins Netz eingewählt sind,
  • alle NutzerInnen, die zu einem Zeitpunkt einen bestimmten VPN Dienst genutzt haben, ...

So berichten mehrere Betroffene, dass plötzlich Sicherheitskräfte in ihrem Zuhause aufgetaucht seien, mit spezifischen Informationen darüber, wann und wo sie Videos aufgenommen hätten.

Um die Kommunikation unter den Demonstrierenden zu erschweren, können diese auch aus dem aktuellen Netzstandard 3G oder 4G ins veraltete 2G Netz zurückgestuft werden. Dann sind ihnen die gängigen Messenger verwehrt und ihre Telefonate können leicht(er) abgehört werden.

Wir müssen leider feststellen, dass alle beschriebenen Überwachungsmittel in der Technik immanent sind, also auch bei uns angewendet werden könnten, wenn eine autoritäre Regierung es so wollte. Deshalb ist es so wichtig, dass sich Jede/r frühzeitig über Methoden kundig macht, wie man solche Überwachung verhindern und umgehen kann. Einiges haben wir unter Privatsphäre schützen aufgeschrieben, weitere Tipps sind neben dem bekannten Tor Browser die Kommunikation in Demonstrationsgruppen über verschlüsselte Messenger, die Ketten von Bluetooth Verbindungen nutzen und damit auch ohne SIM Karte funktionieren.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/proteste-im-iran-geleakte-dokumente-zeigen-ausmass-der-ueberwachung/
und https://www.derstandard.de/consent/tcf/story/2000132732535/2g-mobilfunk-notorisch-unsicher-extrem-veraltet-und-doch-kein-ende
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aktionfsa@diasp.eu

20.10.2022 Frankreich "dehnt" EuGH Urteil zur VDS

Jede Lücke wird ausgenutzt

In seinem Verbot der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung (VDS) ist der EuGH den Staaten in einem Punkt entgegen gekommen. Auch im Urteil vom 20.9.22 heißt es wieder, dass im Falle einer aktuellen und ernsthaften Bedrohung der nationalen Sicherheit des Landes eine Ausnahme gemacht werden kann.

Genau diese aktuelle und ernsthafte Bedrohung der nationalen Sicherheit des Landes hat die französische Premierministerin Élisabeth Borne gesehen und die Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen- und Bürger in Frankreich um ein weiteres Jahr verlängert. Damit werden in Frankreich nun (weiter) die Verbindungsdaten (IP-Adressen, Port-Nummern, Identifikationsnummern der Nutzer:innen und ihrer Geräte, Datum, Uhrzeit und Dauer jeder Kommunikation, Daten zu von Zusatzdiensten und ihren Anbietern) sowie die Standortdaten der elektronischen Kommunikation der gesamten Bevölkerung gespeichert. Die Internet-Anbieter sind verpflichtet, diese Daten ihrer Kund:innen für 12 Monate aufbewahren.
Wo ist die aktuelle und ernsthafte Bedrohung in Frankreich?

Sind es etwas die Streiks der Beschäftigten in den Raffenerien? Die werden doch hoffentlich nicht ein oder zwei Jahre dauern müssen. Der EU-Abgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) kommentiert dieses Unrecht so:

"Massenüberwachung widerspricht den europäischen Werten von Demokratie, bürgerlichen Freiheiten und Rechtsstaatlichkeit. Anlasslose Überwachung jeder Art stellt die Bevölkerung unter Generalverdacht. Frankreich beruft sich zu Unrecht auf eine Ausnahme, die der Europäische Gerichtshofs im Falle einer konkreten Bedrohung der nationalen Sicherheit gewährt. Der bloße Verweis auf ein dauerhaftes, allgemeines Sicherheitsrisiko rechtfertigt keine Massenüberwachung, wie ein ehemaliger Richter in einem Rechtsgutachten bestätigt.

Die französische Regierung macht die Ausnahme des EU-Gerichts zur Regel. Die nationale Sicherheit ist aber kein Freifahrtschein für Massenüberwachung. Jede Form der anlasslosen Überwachung ist ein Merkmal autoritärer Regime."

Seien wir weiter wachsam, dass Innenministerin Faeser sich diesem grundrechtswidrigen Verhalten unserer Nachbarn nicht anschließt. Der Koalitionsvertrag der Ampel besagt bisher immer noch, dass auf eine anlasslose und generelle Speicherung der Internet-Verbindungsdaten aller Bürger:innen verzichtet wird.

Formal wäre nun eine erneute Klage, diesmal gegen Frankreich, notwendig, damit der EuGH in x Jahren erneut feststellt, dass eine "aktuelle und ernsthafte Bedrohung der nationalen Sicherheit" auch eine "konkrete aktuelle und ernsthafte Bedrohung der nationalen Sicherheit" sein muss. Sind wir hier im Kindergarten oder haben wir es nur noch mit Gegnern von Demokratie und Gewaltenteilung zu tun?

Mehr dazu bei https://www.patrick-breyer.de/frankreich-verlaengert-illegale-vorratsdatenspeicherung-der-gesamten-bevoelkerung/
und in englisch https://www.patrick-breyer.de/en/data-retention-france-illegally-extends-blanket-mass-surveillance-of-the-entire-population/
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Tags: #Frankreich #EuGH #EU #VDS #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Verlängerung #Bedrohung #Notfall #Rasterfahndung #Datenbanken #anlasslos #Kommunikation #Anonymisierung #Verschlüsselung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz #Datensicherheit

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13.10.2022 Fünf Vorschläge an Nutzer von WhatsApp

Der Unterschied zwischen "notwendig" und "hinreichend"

Jede/r hat in der Schule gelernt, dass es notwendige und hinreichende Bedingungen z.B. in der Mathematik gibt. Die Siftung Warentest schlägt bei der Nutzung von Facebooks WhatsApp mindestens 3 Einstellungen vor, die Jede/r verändern muss, die also notwendig sind, bevor er/sie/es diesen datenhungrigen Messenger nutzt.

  • Profilbild
  • Zuletzt online
  • Lesebestätigung

  • Profilbild: Es gibt die Einstellungen „Jeder“, „Meine Kontakte“ oder „Niemand“. Außerdem muss mein Profilbild ja nicht von mir sein, sondern kann auch eine unscheinbare Primel oder sonstwas sein.

  • Zuletzt online: Die Einstellmöglichkeiten sind die gleichen und wieder stellt sich die Frage, wen geht das überhaupt etwas an ...

  • Lesebestätigung: Es gibt drei verschiedene Häkchen, die dem Absender mitteilen: 1 Häkchen verschickt, blau = angekommen, 2 blaueHäkchen gelesen. Die Lesebestätigungen kann man über Einstellungen / „Account“ / „Datenschutz“ ausschalten.

Die Siftung Warentest schlägt noch eine wichtige 4. Änderung der Einstellungen vor, dem die verlinkte Webseite nicht folgen wollte. In den allgemeinen Einstellungen des Smartphones, also nicht in der WhatsApp App, kann man dem Programm weitere Berechtigungen entziehen. Wichtig sind hier mindestens die für den Standort oder den Zugriff auf den Speicher und auf Fotos.

Und zum Schluss kommen wir als Datenschützer und machen einen** 5. Änderungsvorschlag*, um endlich hinreichend zu sein: Werfen Sie Facebook und WhatsApp vollständig von ihrem Smartphone. Beides sind Anwendungen, die nur hinter Ihren Daten her sind. Es gibt beliebig viele andere privatschützendere Messenger mit gleicher oder besserer Funktionalität, wie z.B. Session, Element, Wire, Briar, ...
Eine Auswahl gibt es hier: *
Es ist an der Zeit zu wechseln!**

Mehr dazu bei https://www.giga.de/news/stiftung-warentest-raet-diese-drei-whatsapp-einstellungen-muss-jeder-aendern/
und warum man besser keine Apps von Facebook nutzen sollte, steht in unseren vielen Artikeln über diesen Konzern https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Facebook&sel=meta
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12.10.2022 Zwei Nachrichten zur EU-Chatkontrolle

EU-Chatkontrolle wäre Ende eines freien Internets

Netzpoltik.org berichtet aktuell zur von der EU Kommission geplanten Chat-Kontrolle mit einer guten und einer schlechten Nachricht. Zuerst die schlechte Nachricht:

Die sozialdemokratische EU-Kommissarin Ylva Johansson hat die Pläne der Kommission im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europa-Parlaments vorgestellt und dabei bewiesen, dass sie von den Inhalten des Pakets nichts versteht. Sie behauptete, dass bei der Überwachung der Inhalte im Internet Verschlüsselung kein Problem sei. Firmen würden heute bereits nach Schadsoftware scannen, sagte sie und verwies auf ihre Erfahrung bei der Nutzung von WhatsApp. Schlimm genug, wenn WhatsApp das bereits tun würde und schlimm , wenn eine EU-Kommissarin dafür auch noch Reklame macht.

Scannen kann man nach markanten Signaturen, die eine Schadsoftware ausmachen. Sobald sich diese in einem verschlüsselten Container befinde, ist man jedoch chancenlos. Genauso sinnlos wäre eine Suche nach Texten oder Bildern von sexualisierter Gewalt in verschlüsselten Daten. Es sei denn, man kann die Verschlüsselung durch zwangsweise bei den Providern hinterlegten Zweitschlüsseln brechen.

Und genau das ist das Problem vor dem Bürgerrechtler, aber auch Banken und Unternehmen warnen. Es wäre das Ende jeder vertraulichen Kommunikation über das Internet. Deshalb warnt auch Felix Reda von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), dass das Gesetz „alle bisherigen Überwachungsgesetze in den Schatten“ stelle. „Die geplante flächendeckende und anlasslose Durchleuchtung privater Chatkommunikation verletzt den Kern des Rechts auf Privatsphäre. Wir appellieren an die Abgeordneten des Europaparlaments, diesen Angriff auf die Grundrechte zu stoppen, ehe der Europäische Gerichtshof es tun muss.“
Die gute Nachricht

Wenn schon der Protest von unten bisher wenig bewirkt hat, vielleicht hilft die Schelte von oben. Netzpoltitik.org zitiert den UN-Menschenrechtskommissar, der im Einsatz solcher Überwachungstechnologien einen Paradigmenwechsel sieht, der „erhebliche Risiken“ für Grundrechte mit sich bringe. In einem Bericht zum „Recht auf Privatsphäre im digitalen Zeitalter“ (PDF auf dem Server von netzpolitik.org), der sich mit Trojanern wie Pegasus, der Rolle von Verschlüsselung sowie der Überwachung öffentlicher Räume beschäftigt, hat er sich kritisch gegenüber der Technologie eines Client-Side-Scannings ausgesprochen.

Auch er weist darauf hin, dass eine Überwachung der Inhalte unser aller Kommunikation das Ende eines freien Internet bedeuten würde und zu einem erheblicher Risiko für den Schutz von Menschenrechten führen würde.

Nun muss die UNO "nur noch" den Staaten auf die Finger klopfen, die solche Technologie einführen wollen und die sie bereits erproben.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/vorstellung-der-ueberwachungsplaene-eu-kommissarin-verteidigt-chatkontrolle-mit-unsinnigem-vergleich/
und https://netzpolitik.org/2022/client-side-scanning-un-menschenrechtskommissar-erteilt-chatkontrolle-deutliche-absage/
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29.09.2022 Polizei darf auf private Kameras zugreifen

Gefahr von Vandalismus oder Verkehrsdelikte reichen als Grund

Bisher galt Kalifornien immer als Verteidiger des Klimaschutzes und auch der Privatsphäre des Einzelnen unter den Bundesstaaten der USA. Mindestens letzteres ist jetzt in Gefahr. Netzpolitik.org schreibt:

Das Board of Supervisors von San Francisco hat am 20. September polizeiliche Befugnisse bei der Videoüberwachung ausgeweitet. Die Ermittler:innen dürfen nun live auf private Überwachungskameras zugreifen, mit Genehmigung der Betreibenden oder einem richterlichen Beschluss.

Ob die Einschränkungen dauerhaft halten, ist dann die nächste Frage. Denn man muss sich darüber im Klaren sein, dass die technischen Voraussetzungen erst einmal angelegt sein müssen, um den sofortigen Zugriff zu bekommen. Ob der Betreiber dann wirklich merkt, dass auf sein Bildmaterial zugegriffen wird, ist mehr als fraglich.

Die Maßnahme ist als Pilot-Projekt zunächst auf 15 Monate beschränkt und soll bei "lebensbedrohlichen Notfällen" und Ermittlungen wegen Vandalismus oder Verkehrsdelikten helfen. Die Bürgermeisterin setzte das Projekt gegen den Willen von Bürgerrechtsorganisationen, Anwohner:innen, Anwält:innen und Mitgliedern der zivilen Polizeikommission durch.

Bürgerrechtsorganisationen fürchten, dass insbesondere Schwarze, Aktivist:innen, LGBTQ-Personen und Muslime zu Objekten solcher Beobachtungen werden. Außerdem steht einer dauerhaften Beobachtung von politischen Versammlungen und Demonstrationen nichts mehr im Wege - das läuft dann wohl unter dem Begriff "Gefahr von Vandalismus" ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/san-francisco-polizei-erhaelt-zugriff-auf-private-ueberwachungskameras/
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Für ein Europa frei von Massenüberwachung und Generalverdacht

Zum EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

Der Europaabgeordnete und digitale Freiheitskämpfer Patrick Breyer hat das gestrige Urteil des EuGH und die Verhandlungen dazu begleitet und uns den folgenden Kommentar geschickt.

Urteil zur Vorratsdatenspeicherung:
Wir brauchen ein Europa frei von Massenüberwachung und Generalverdacht

In seinem heutigen Urteil [1] hat der EU-Gerichtshof das deutsche Gesetz zur verdachtslosen Vorratsspeicherung der Telefonverbindungs- und Standortdaten der gesamten Bevölkerung zur Erleichterung der Strafverfolgung gekippt. Die verdachtslose Vorratsspeicherung von Internetverbindungsdaten, mit deren Hilfe die Internetnutzung rückverfolgt werden kann, hat er zur Verfolgung schwerer Straftaten dagegen nicht beanstandet. Auch das sogenannte Quick Freeze-Verfahren wird zur Verfolgung schwerer Straftaten zugelassen.

Der EU-Abgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) fordert die Ampelkoalition auf, den Koalitionsvertrag umzusetzen und jede Form der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung zu beenden: „Die massenhafte und flächendeckende Aufzeichnung der Kommunikation, Bewegungen und Internetnutzung völlig unbescholtener Menschen ist eine totalitäre Maßnahme, die mit den Werten einer freien Demokratie nicht vereinbar ist. Der EU-Gerichtshof hat auf massiven Druck überwachungswütiger Regierungen eine IP-Vorratsdatenspeicherung im Internet nicht beanstandet. Sie würde aber jeden Internetnutzer unter Generalverdacht stellen und die Internetnutzung der gesamten Bevölkerung, die unsere intimsten Vorlieben und Schwächen abbildet, nachvollziehbar machen.

IP-Adressen sind wie unsere digitalen Fingerabdrücke. Eine so totale Erfassung würde Kriminalitätsvorbeugung durch anonyme Beratung und Seelsorge, Opferhilfe durch anonyme Selbsthilfeforen und auch die freie Presse gefährden, die auf anonyme Informanten angewiesen ist. Ich rufe die Ampelkoalition dazu auf, jede Form der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung mit einem neuen Gesetz abzuschaffen und sich für ein Europa frei von Massenüberwachung und Generalverdacht einsetzen.“

Anne Herpertz, Bundesvorsitzende der Piratenpartei Deutschland, schließt sich dem an:

„Massenüberwachung ist das Gegenteil dessen, was europäische Werte verkörpern. Freiheit und Demokratie verlieren ihre Bedeutung, wenn es Staaten wie Deutschland gibt, die Vorratsdaten speichern wollen. Wozu ein moderner Überwachungsstaat in der Lage ist, zeigt sich in China mehr als eindrücklich. Jeder Schritt wird überwacht, dokumentiert und auch sanktioniert von einem allmächtigen Staat, der alles kontrolliert. Das muss uns in Europa eine Warnung sein und kein Vorbild. Der EuGH hat uns dieses Mal wohl vor Schlimmerem bewahrt. Dennoch müssen wir wachsam bleiben: Die Politiker:innen, die neue Ideen zur Überwachung immer wieder einbringen, sind noch immer da. Einen dauerhaften Schutz für die Freiheit gibt es leider nicht - sie muss jedes Mal aufs Neue errungen werden.“

Breyer weist die Forderung von Bundesinnenministerin Faeser (SPD) nach einer Vorratsspeicherung von IP-Adressen zur Verfolgung von Missbrauchsdarstellungen und Kinderpornografie im Netz zurück: „Vorratsdatenspeicherung ist ein völlig untaugliches Mittel zum Schutz von Kindern, umgekehrt dient Anonymität ihrem Schutz, indem sie anonyme Beratung, Selbsthilfe und Anzeigen ermöglicht. Nach der amtlichen Kriminalstatistik ist die Aufklärungsquote bei Internetdelikten schon heute überdurchschnittlich hoch (65%), bei (kinder-)pornografischen Darstellungen liegt sie sogar bei rund 90%. Nach eigenen Angaben der Bundesregierung können 97% der Verdachtsmeldungen auch ohne IP-Vorratsdatenspeicherung nachverfolgt werden.[2]

Als wir 2009 in Deutschland eine sechsmonatige IP-Vorratsdatenspeicherung hatten, ging die Aufklärungsquote sogar zurück, weil eine Vorratsdatenspeicherung Straftäter zum Einsatz Anonymisierungsstrategien veranlasst, so dass ihre Kommunikation selbst im Verdachtsfall nicht mehr zu überwachen ist. In EU-Ländern mit IP-Vorratsdatenspeicherung ist die Aufklärungsquote nicht höher.[3] Der richtige und überfällige Weg, um sexuellem Missbrauch und dessen Ausbeutung wirksam entgegen zu treten, sind verstärkte Präventionsmaßnahmen und -projekte sowie anonyme Beratungs- und Therapieangebote. Auch dass polizeiliche Durchsuchungen und Auswertungen in Verdachtsfällen oft Monate oder Jahre dauern und das BKA bekannte Missbrauchsdarstellungen im Netz stehen lässt, ist völlig inakzeptabel.“

Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht schrieb zu der Frage der IP-Vorratsdatenspeicherung in einem Gutachten wörtlich: „Insbesondere gibt es bislang keinen Hinweis dafür, dass durch eine umfängliche Verfolgung aller Spuren, die auf das Herunterladen von Kinderpornografie hindeuten, sexueller Missbrauch über den Zufall hinaus verhindert werden kann.“ Gestern sprachen sich zahlreiche Organisationen und Verbände gegen eine IP-Vorratsdatenspeicherung aus.[4]

Auch der Koalitionsvertrag sieht eine Datenspeicherung nur anlassbezogen und mit richterlicher Anordnung vor. Neben Bundesinnenministerin Faeser (SPD) erwägt aber auch die EU-Kommission eine anlasslose und flächendeckende Vorratsspeicherung von Internet-Protokolladressen und hat dazu eine Initiative angekündigt.

Mit der heutigen Entscheidung hat der EuGH eine vorgelegte Rechtsfrage beantwortet. Damit ist das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht fortzusetzen, dass unter Beachtung des heutigen Urteils eine eigene Entscheidung treffen wird. Die Teile des Gesetzes, die gegen die Grundrechtecharta verstoßen, dürfen in Deutschland nicht angewendet werden. Ein Entwurf für eine Neuregelung in Deutschland wird zeitnah erwartet.

Eine 2022 veröffentlichte Meinungsumfrage[5] hat ergeben, dass 51% der Befragten in Deutschland eine verdachtslose Vorratsdatenspeicherung ablehnen, während nur 31% dafür und 19% unentschieden sind. Fast die Hälfte der Befragten in Deutschland (45%) würde auf Beratung durch einen Eheberater, einen Psychotherapeuten oder eine Entzugsklinik per Telefon, Handy oder E-Mail verzichten, wenn sie wüssten, dass ihr Kontakt registriert wird.

[1] https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=265881&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1
[2] https://dserver.bundestag.de/btd/20/005/2000534.pdf#page=39
[3] https://www.patrick-breyer.de/studie-strafverfolgung-funktioniert-ohne-vorratsdatenspeicherung/
[4] https://grundrechte.ch/2013/MPI_VDS_Studie.pdf
[5] https://www.patrick-breyer.de/umfrage-vorratsdatenspeicherung-schadet-der-bevoelkerung/

Basiswissen zum Thema Vorratsdatenspeicherung: https://www.patrick-breyer.de/vorratsdatenspeicherung/
Alle Beiträge zu dem Thema: https://www.patrick-breyer.de/tag/vorratsdatenspeicherung/

Mehr dazu bei https://www.patrick-breyer.de/urteil-zur-vorratsdatenspeicherung-wir-brauchen-ein-europa-frei-von-massenueberwachung-und-generalverdacht/
und das Urteil des EuGH https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=265881&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1
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20.09.2022 Offener Brief zu VDS und IP-Adressen Speicherung

Keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen!

Zusammen mit über 20 zivilgesellschaftlichen Organisationen wie Datenschutz- und Berufsverbände haben wir gestern in einem Offenen Brief an die Ampel-Koalition gewarnt, dass die von Bundesinnenministerin Faeser (SPD) geforderte Vorratsspeicherung von Internetadressen (IP-Adressen) zum Schutz von Kindern ungeeignet und ein schwerer Eingriff in unsere Grundrechte wäre. IP-Adressen können zur umfassenden Nachverfolgung der von einem Internetnutzer besuchten Internetseiten und infolgedessen seiner Online-Aktivität genutzt werden. Es drohten das Ende der Anonymität im Internet und unzumutbare Folgen etwa für Opfer von Gewalt- oder Sexualdelikten sowie von Presseinformanten und Whistleblowern.

Heute wird der EU-Gerichtshof mit einem Grundsatzurteil entscheiden inwieweit das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung mit EU-Recht vereinbar ist. Eine generelle IP-Vorratsdatenspeicherung ist europarechtlich nicht verboten, wird jedoch im Koalitionsvertrag abgelehnt. Aktuell herrscht beim Thema Vorratsdatenspeicherung Streit in der Ampel. Innenministerin Faeser will an dem Konzept einer anlasslosen Massenspeicherung von Kommunikationsdaten festhalten, während FDP und Grüne die anlasslose Vorratsdatenspeicherung abschaffen wollen. Ein Entwurf für eine neues deutsches Gesetz wird bereits zeitnah erwartet.

Deshalb wenden wir uns mit dem Offenen Brief gemeinsam mit 26 Nichtregierungsorganisationen und Expert:innen an Innenministerin Faeser, Justizminister Buschmann, Familienministerin Paus sowie an Bundesvorsitzende von SPD, Grüne und FDP.

  1. September 2022
    Offener Brief des Arbeitskreises gegen Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) und unterzeichnender Organisationen und Personen

    Sehr geehrte Frau Nancy Faeser, Bundesministerin des Innern und für Heimat,
    sehr geehrter Herr Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz,
    sehr geehrte Frau Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
    sehr geehrter Herr Lars Klingbeil, Bundesvorsitzender der SPD,
    sehr geehrter Herr Omid Nouripour, Bundesvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
    sehr geehrte Frau Ricarda Lang, Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
    sehr geehrter Herr Christian Lindner, Bundesvorsitzender der FDP

Die unterzeichnenden Organisationen und Personen dieses Briefs lehnen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung der IP-Adressen aller Bürger:innen ab und fordern Sie auf, den Koalitionsvertrag umzusetzen, die Freiheitsrechte der Bevölkerung zu schützen und langfristig den Weg einer massenüberwachungsfreien Politik einzuschlagen.
Stoppen Sie die Vorratsdatenspeicherung, schützen Sie Telefon- und auch Internetnutzer:innen!

Sie finden die Erstunterzeichnenden am Ende dieses Briefs.

Privatsphäre ist Grundrecht
Keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen!

Die aktuellen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung, deren Anwendung seit Juli 2017 nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen ausgesetzt sind, verpflichten öffentlich zugängliche Internetzugangsdienste zur pauschalen Speicherung aller IP-Adressen, die den Endnutzer:innen für eine Internetnutzung zugewiesen wurden, inklusive einer eindeutigen Kennung des Anschlusses, einer zugewiesenen Benutzerkennung sowie Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende der Internetnutzung. Im Falle von Internet-Sprachkommunikationsdiensten müssten auch die IP-Adressen des anrufenden und des angerufenen Anschlusses und die zugewiesene Benutzerkennungen gespeichert werden.

Am 20. September wird der Gerichtshof der Europäischen Union seine Entscheidung über das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verkünden. In den darauf folgenden Monaten geht es um die Erfüllung des Koalitionsvertrags [1]. Die Bundesregierung will sich laut Vertrag von der Überwachungspolitik der Vorgängerregierung konsequent abwenden und die „Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung so ausgestalten, dass Daten rechtssicher anassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können.“

Koalitionsvertrag einhalten!
Der Koalitionsvertrag schließt jede Form der anlasslosen Speicherung der Kommunikationsdaten der Bürgerinnen und Bürger aus. Das betrifft auch die von der Bundesinnenministerin erhobene Forderung [2] nach der Einführung einer anlasslosen und pauschalen IP-Vorratsdatenspeicherung. Wir rufen Sie auf, die Versprechen des Koalitionsvertrags gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern einzuhalten!

Schwerer Eingriff in die Grundrechte: IP-Daten bedingen Verfolgung und Profilbildung von Menschen
Regierungen, Parlamente und große Teile der Bevölkerung unterschätzen das Risiko von IP-Adressen für das tägliche Leben. In seinem Urteil aus Oktober 2020 (La Quadrature du Net) betont der EU-Gerichtshof die Sensibilität von IP-Daten: „Da die IP-Adressen jedoch insbesondere zur umfassenden Nachverfolgung der von einem Internetnutzer besuchten Internetseiten und infolgedessen seiner Online-Aktivität genutzt werden können, ermöglichen sie die Erstellung eines detaillierten Profils dieses Nutzers. Die für eine solche Nachverfolgung erforderliche Vorratsspeicherung und Analyse der IP-Adressen stellen daher schwere Eingriffe in die Grundrechte des Internetnutzers aus den Art. 7 und 8 der Charta dar und können abschreckende Wirkungen wie die in Rn. 118 des vorliegenden Urteils dargelegten entfalten.“
Zuletzt bestätigte eine Studie[3] zu Privatsphäre und IPv6-Adressen, dass IP-Adressen trotz Vorkehrungen zum Datenschutz eindeutige und dauerhafte Tracking-Identifikatoren sein können.

IP-Vorratsdatenspeicherung ist ungeeignet für den Schutz von Kindern
In Deutschland werden Forderungen nach massenhafter Speicherung von Kommunikationsdaten hauptsächlich mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt begründet. Im November 2021 hatte der Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung gemeinsam mit zehn weiteren Bürgerrechts- und Berufsverbänden dargelegt, warum Vorratsdatenspeicherung zum Schutz von Kindern ungeeignet [4] ist. Im Januar 2022 bestätigte eine Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage zudem, dass Vorratsdatenspeicherung nicht notwendig ist. Laut Daten des Bundeskriminalamts [5] konnten nur 3 % alle Fälle der „Nutzung, des Handels oder der Verbreitung von Kinderpornographie in den Jahren 2017 bis 2021“ aufgrund nicht vorhandener IP-Adressen nicht weiter verfolgt werden.
Im April 2022 kritisierte gegen-missbrauch e.V. [6]: „(…) das Problem ist nicht die [fehlende Vorratsdatenspeicherung], sondern, das[s] die Ermittlungsbehörden vom Personal und der Ausstattung noch im 19. Jahrhundert sind, und Täter:innen tatsächlich im Jahr 2022“.

*Vorratsdatenspeicherung hilft nicht für mehr Sicherheit *

Der Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung (AKV) betont in seiner Analyse [7] einer Studie[8] des Max-Planck-Instituts aus 2011:
„Dass Straftäter heutzutage oftmals elektronisch statt wie früher mündlich oder postalisch kommunizieren, bedeutet also nicht, dass die Benutzung der Kommunikationsnetze total nachvollziehbar sein müsste, wie es auch bei der mündlichen und postalischen Kommunikation nie der Fall gewesen ist.“ Der AKV hebt hervor: „Im Jahr 2020 wurde die Verbreitung pornografischer Schriften laut Kriminalstatistik zu 91,3% aufgeklärt - ohne dass eine Pflicht zur IP-Vorratsdatenspeicherung in Kraft ist!“
Die Studie kommt daher zu dem Ergebnis: „Insbesondere gibt es bislang keinen Hinweis dafür, dass durch eine umfängliche Verfolgung aller Spuren, die auf das Herunterladen von Kinderpornografie hindeuten, sexueller Missbrauch über den Zufall hinaus verhindert werden kann.“ (221f)
Umgekehrt gilt, dass anonyme Kommunikation Kinder schützt, indem sie anonyme Beratung, Selbsthilfe und Strafanzeigen ermöglicht.

Kinderschutz geht ohne Massenüberwachung
Anstelle von Massenüberwachung sind es gezielte und unmittelbare Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche schützen können. Dazu gehören bessere und schnellere gezielte Ermittlungen, Schutz- & Präventionskonzepte an Schulen und kirchlichen Einrichtungen sowie die Stärkung der Kompetenzen von Kontaktpersonen in Behörden, Beratungsstellen und öffentlichen Einrichtungen.

Vorratsdatenspeicherung trifft unschuldige Bürger:innen
Während sich Kriminelle technisch vor Massenüberwachung schützen können, würde eine pauschale Vorratsdatenspeicherung vor allem rechtstreu lebenden Menschen erfassen und schwer in ihren Grundrechten verletzen. Überwachung muss in einer Demokratie die Ausnahme bleiben und darf niemals zum Standard werden.

Recht auf vertrauliche Internetnutzung
Die vertrauliche und anonyme Internetnutzung ist für die Meinungs- und Informationsfreiheit unerlässlich. Eine generelle und verdachtslose Vorratsspeicherung unserer Identität und IP im Internet würde das Ende der Anonymität im Internet bedeuten. Sie würde es den meisten Bürger:innen unmöglich machen, das Internet frei vom Risiko staatlicher Beobachtung (z.B. auch wegen eines falschen Verdachts), missbräuchlicher Offenlegung durch Mitarbeiter:innen des Anbieters und versehentlichen Datenverlustes zu nutzen. Dadurch hätte eine IP-Vorratsdatenspeicherung unzumutbare Folgen, wo Menschen nur im Schutz der Anonymität überhaupt bereit sind, sich in einer Notsituation beraten und helfen zu lassen (z.B. Opfer und Täter:innen von Gewalt- oder Sexualdelikten), ihre Meinung trotz öffentlichen Drucks zu äußern oder Missstände bekannt zu machen (Presseinformanten, anonyme Strafanzeigen, ausländische Dissidenten). Bürger:innen müssen die Möglichkeit haben, sich anonym mit Journalist:inn:en, Behörden, Anwaltskanzleien, Beratungsstellen und Ärzt:inn:en auszutauschen, ohne dabei rückverfolgt werden zu können.

Massenüberwachungsfreie Politik
Wir fordern Sie auf, den Koalitionsvertrag umzusetzen, die Freiheitsrechte der Bevölkerung zu schützen und langfristig den Weg einer massenüberwachungsfreien Politik einzuschlagen.
Stoppen Sie die Vorratsdatenspeicherung, schützen Sie Telefon- und auch Internetnutzer:innen!

Erstunterzeichnende Organisationen und Personen
• Aktion Freiheit statt Angst e.V.
• AlgorithmWatch
• Deutsche Aidshilfe
• Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD)
• DFJV Deutscher Fachjournalisten-Verband AG
• DieDatenschützerRhein-Main
• Digitalcourage e.V.
• Digitale Gesellschaft e. V.
• Dr. Rolf Gössner, Jurist/Publizist, Kuratoriumsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte
• Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e. V.
• freiheitsfoo / freiheitsfoo.de
• Humanistische Union e.V.
• Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
• mailbox.org – Heinlein Hosting GmbH
• Monique Hofmann – Bundesgeschäftsführerin Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di
• Netzwerk Recherche
• Neuen Richtervereinigung e.V., Bundesvorstand
• openPetition
• Peter Leppelt – Mitglied des Digitalrat Niedersachsen
• Prof. Dr. Clemens Arzt – FÖPS Berlin - Forschungsinstitut für öffentliche und private Sicherheit (Gründungsdirektor)
• Prof. Dr. Fredrik Roggan – Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg
• Prof. Dr. Ira Diethelm – Carl von Ossietzky Universität
• Prof. Dr.-Ing. Tibor Jager – Bergische Universität Wuppertal
• Prof. Thorsten Holz – CISPA Helmholtz Center for Information Security
• Reporter ohne Grenzen e. V. / Reporters Without Borders (RSF) Germany
• Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV)

Fußnoten:
1 https://www.spd.de/koalitionsvertrag2021/
2 https://www.deutschlandfunk.de/nancy-faeser-spd-innenminister-konferenz-sicherheit-katastrophenschutz-100.html
3 https://dl.acm.org/doi/10.1145/3544912.3544915
4 http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/799/1/lang,de/
5 https://dserver.bundestag.de/btd/20/005/2000534.pdf#page=39
6 https://twitter.com/echo_pbreyer/status/1518620276648558592
7 http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/537/55/lang,de/%20
8 https://grundrechte.ch/2013/MPI_VDS_Studie.pdf

Mehr dazu bei http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/800/79/lang,de/
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17.09.2022 Zivilcourage zeigen

Tag der Zivilcourage

Seit dem Frühjahr sind die (wenigen) Aktiven von Aktion Freiheit statt Angst wieder regelmäßig auf der Straße. Unsere früher mindestens einmal wöchentlich übliche Aktivität hatten wir nach Corona bis zum Sommer noch nicht wieder erreicht. Doch im September sind wir mit Antikriegstag-Demo, Teilnahme an der Engagementwoche und den Mahnwachen für Julian Assange wieder voll dabei.

Am kommenden Montag werden wir mit einem Infostand auf dem Tag der Zivilcourage auf dem Leopoldplatz präsent sein. Wir wollen mit den Besuchern über unsere Themen sprechen, Flyer verteilen und gemeinsam Buttons produzieren.
Was ist der Tag der Zivilcourage?

TAG DER ZIVILCOURAGE , Montag, 19. September 2022, 13:00 – 18:00 Uhr

Zum fünften Mal findet auf dem Leopoldplatz in Berlin-Wedding der bundesweit begangene Tag der Zivilcourage statt. Vor elf Jahren richtete in Bremen der Verein „Tu was! Zeig Zivilcourage“ erstmals am 19. September den Tag der Zivilcourage aus. Inzwischen finden zu diesem Aktionstag in ganz Deutschland Veranstaltungen statt.

Auch in Berlin wollen wir wieder an diesem Tag Mut machen und Handlungsideen mitgeben, um Zivilcourage zeigen zu können. Denn ein tolerantes und friedliches Miteinander in demokratischen Verhältnissen und die Achtung von Menschenwürde und Menschenrechten gibt es nicht umsonst. Dafür braucht es Zivilcourage. Toleranz, Demokratie und Frieden sind nicht selbstverständlich, vielmehr müssen wir alle etwas dafür tun. Jede und jeder ist gefordert, hinzusehen und deutlich Grenzen zu setzen, wenn Menschen diskriminiert, gemobbt und in ihrer Menschenwürde verletzt werden, ob im Alltag, am Arbeitsplatz oder in der Nachbarschaft.

Aber es braucht Mut, um mit Zivilcourage dem Hass entgegenzutreten und sich gegen Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Sexismus, Sozialchauvinismus, Gewalt und Gleichgültigkeit zu stellen. Zivilcourage muss eingeübt werden, um zu einer selbstverständlichen Haltung, einem gelebten Ethos zu werden. Sie braucht gesellschaftliches Engagement, um Schutzrechte zu stärken und Menschen die Angst zu nehmen. Sie braucht die Förderung von Empathiefähigkeit und Mitgefühl für andere, um sich für Benachteiligte einzusetzen und Menschen in Not zu helfen.

Aktuell werden wir im Rahmen des Bühnenprogramms auch über die Situation von Geflüchteten aus der Ukraine sprechen, insbesondere auch über die Situation von Geflüchteten aus Drittstaaten wie aus den afrikanischen Ländern. Dazu erwarten wir u.a. die Integrationsbeauftragte des Berliner Senats, Katarina Niewiedzial. Außerdem haben sich angekündigt: Annika Klose, MdB für Berlin-Mitte (SPD), Hanna Steinmüller, MdB für Berlin-Mitte (Die Grünen), Elif Eralp, MdA (Die Linke), Tuba Bozkurt, MdA (Die Grünen), Tobias Schulze, MdA (Die Linke).

An Infoständen besteht die Möglichkeit, mit Aktiven aus Vereinen, die sich für Geflüchtete aus der Ukraine einsetzen, sowie mit vielen weiteren Aktiven des couragierten zivilgesellschaftlichen Engagements in Berlin ins Gespräch zu kommen. Außerdem wird es vielseitige Mitmachangebote für Kinder, Schüler*innen und Erwachsene geben.

Bühnenprogramm mit Wortbeiträgen und Musik: 14:00 – 18:00 Uhr - Musikalischer Höhepunkt: 16.00 Uhr: Rapper Matondo

Weitere Informationen bei NARUD e.V.: 030/40757551 zivilcourage@narud.org

Beteiligte Vereine: Team Gewaltmanagement, Berliner Register, NARUD e.V., Omas gegen Rechts, Wefugees gUG, Team Ukraine-Hilfe Berlin e.V., Women‘s Welcome Bridge, Tubman Network: Coalition of Black Organisations & Individuals, Amadeu-Antonio Stiftung, Amaro Foro e.V., Inssan e.V., Weisser Ring e.V., Baobab Berlin e.V., Afrikaherz (VIA e.V), Stadtteilzentrum/ Projekt Mobile Stadtteilarbeit, Paul Gerhardt Stift, Kids Courage, Panke Haus - Casablanca gGmbH, Aktionsbündnis KiezcouRAGE, djo-Bildungswerk gGmbH /Meinungsmacher*innen, Raupe und Schmetterling – Frauen in der Lebensmitte e.V., Deutscher Kinderschutzbund LV Berlin e.V., Aktion Freiheit statt Angst e.V., Kiezhaus Agnes Reinhold, FrauSuchtZukunft -Verein zur Hilfe suchtmittelabhängiger Frauen e.V., Hestia-Zufluchtswohnungen , Wendepunkt, AWO Kreisverband Berlin-Mitte e.V., Schüler Helfen Leben, Kinderkunstwerkstatt Seepferdchen, Schiller-Bibliothek, Polizei Wedding - Mobile Wache

Kommt vorbei und macht mit!

Mehr dazu bei http://www.narud.org/
Kategorie[18]: Pressemitteilungen Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3pJ
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8147-20220917-zivilcourage-zeigen.htm
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Tags: #Zivilcourage #Aktivitaet #mitmachen #AktionFsA #SozialesGleichberechtigung #Gender #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #HartzIV #Gewerkschaft #Mitbestimmung #Koalitionsfreiheit #Freizügigkeit #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsfreiheit #Verhaltensänderung #PM #Wedding

aktionfsa@diasp.eu

13.09.2022 Wende bei der Chatkontrolle?

Innenministerin durch FDP unter Druck

Hatten wir gestern über die Gefahren der Vorratsdatenspeicherung (VDS) unserer Telefon- und Kommunikationsdaten und deren mögliches Verbot durch den EuGH berichtet, so geht es heute um ein wesentlich schlimmeres Vorhaben, welches uns von der EU-Kommission angedroht wird: die Chatkontrolle, eine anlasslose Überwachung der Inhalte aller Kommunikation über das Internet.

Position Deutschlands ist entscheidend

Während Innenministerin Nancy Faeser vor einem halben Jahr scheinbar noch zu den Unterstützern des Vorhabens von EU-Chefin Ursula von der Leyen (Zensursula) gehörte, hat sie in den letzten Monaten eine differenziertere Position eingenommen. Das liegt vor allem an dem Druck aus den Reihen der FDP Abgeordneten.

Netzpolitik.org veröffentlicht dazu eine Liste von „roten Linien“, die das Justizministerium und das Digitalministerium laut Tagesspiegel Background an das SPD-geführte Innenministerium geschickt haben. Diese "roten Linien" haben wir bereits seit Jahren aufgezählt

  • Sollten staatliche Stellen dazu beitragen verschlüsselte Kommunikation zu schwächen?
  • Die Folgen für die Wirtschaft, vornehmlich die Banken, wäre ein Desaster, für die private Kommunikation natürlich ebenfalls.
  • Die Fehlerquoten der KI-Analyse von Texten und erst recht von Bildern führt zu vielen "False Positives", den unschuldig Verfolgten.
  • Eine automatische Analyse von Daten aus den Cloudspeichern würde das Vertrauen der Menschen in dieses Medium (zu recht) auf Null reduzieren.
  • Jegliche Audiokommunikation, also Telefon und bzw. als Voice over IP (VoIP) muss von den Kontrollen ausgenommen werden, denn eine Inhaltskontrolle wäre um ein Vielfaches gefährlicher als die sich gerade im Verbotsprozess befindliche VDS.

Die Forderungen, die sich aus der Liste ergeben, machen die gesamte Chatkontrolle eigentlich überflüssig. Ohne Aufbrechen der Verschlüsselung werden die (angeblich) wirklich gesuchten Sexualstraftäter nicht aufzufinden sein. Da die Sexualität außerdem in den privaten Lebensbereich gehört, der z.B. auch bei einem behördlich genehmigten Lauschangriff außen vor bleibt, ist auch die FDP Forderung nach nationalen Ausnahmen sicher gerichtsfest. Das würde z.B. für Sexting gelten, den einvernehmliche Austausch von Nacktbildern. Mit solchen Ausnahmen wäre eine KI und ebenfalls eine EU Behörde total überfordert - und würde wieder beliebig viele "False Positives" produzieren.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/klare-kante-gegen-chatkontrolle-fdp-papier-bringt-innenministerin-faeser-in-zugzwang/
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Tags: #Chatkontrolle #Verschlüsselung #EU #VDS2.0 #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Inhaltskontrolle #anlasslos #Kommunikation #Anonymisierung #Verschlüsselung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz

aktionfsa@diasp.eu

12.09.2022 Vorratsdatenspeicherung in Deutschland am Ende

Was will die Innenministerin denn eigentlich?

Laut Koalitionsvertrag der Ampel soll es keine anlasslose Datenspeicherung unserer Telefon- und Internetkommunikation mehr geben. Das ist auch nur logisch, denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird am 20. September sein Urteil zur bisherigen deutschen Vorratsdatenspeicherungsregelung VDS 2.0 verkünden.

Nach den Schlussanträgen des Generalanwalts am EuGH ist zu erwarten, dass das Urteil dem entsprechen wird, wie der EuGH in den vergangenen Jahren bei mehreren entsprechenden Urteilen zu ähnlichen Regelungen in anderen EU-Staaten geurteilt hat. Eine anlasslose Überwachung unserer Kommunikation ist nicht zulässig.

Aus diesem Wissen war das Gesetz zur VDS 2.0 in Deutschland seit einigen Jahren "ausgesetzt", d.h. die Provider waren nicht gezwungen die Verbindungsdaten auf Vorrat zu speichern. Warum äußert sich dann Innenministerin Faeser so zweideutig?

In den neun Monaten im Amt hat sie sich in den Medien bereits mehrmals zu Äußerungen hinreißen lassen, die dann ihre Koalitionspartner aufregen mussten: Im Januar dachte sie in den Medien darüber nach Telegram abschalten zu wollen. Im Zusammenhang mir der Cybersicherheitseinheit meinte sie, dass man vielleicht doch Hackbacks bräuchte. Aktuell titelt Zeit Online: "Nancy Faeser will Vorratsdatenspeicherung wieder einführen." Damit kann sie in der Öffentlichkeit kein Profil zeigen und verärgert auf die Dauer nicht nur ihre Koalitionspartner.

In 10 Tagen werden wir sicher über das EuGH Urteil zur VDS in Deutschland berichten können - und hoffentlich nur Positives.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/vorratsdatenspeicherung-faesers-verwirrender-vorstoss/
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aktionfsa@diasp.eu

11.09.2022 Wer schützt Opfer von "False Positives"?

Ähnliches kann auch in Europa geschehen
Der Hacker deiner E-Mail kann auch der schlecht bezahlte Google Angestellte sein. Dass die Menschen, die für Meta/Facebook oder Google den "Content" anderer Leute prüfen, schlecht bezahlt werden, haben wir kürzlich thematisiert. Heute geht es um die Folgen, die ihr Tun anrichtet.

"Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten"

Diesen idiotischen Spruch hört man auch nach 40 Jahren Internet immer noch. Jede/r kann beliebig viele Gegenbeispiele nennen und trotzdem berufen sich Politiker, die unsere Grundrechte und Privatsphäre einschränken wollen immer wieder darauf.

Die taz hat kürzlich von diesem Gegenbeispiel aus den USA berichtet:

Es ist Wochenende und wir sind mitten in der Pandemie als die Eltern bei ihrem Kind eine Infektion im Genitalbereich entdecken. Das telefonisch kontaktierte Pflegepersonal des ärztlichen Dienstes rät den Eltern Fotos zu schicken. Eine Ärz­tin begutachtet die Aufnahmen und verschreibt ein Antibiotikum. Dieses wirkt schnell, doch genauso schnell wirkt die Überwachung in unserer Gesellschaft.

Zwei Tage nach der Mail wird durch Google ihr Mailaccount wegen "Harmful content" gesperrt. Mag es noch verständlich sein, dass Googles Algorithmen seine Fotos als Missbrauchsbilder identifiziert haben, so haben die schlecht bezahlten Crowdworking Angestellten den Text der Mail als Sexspiel interpretiert oder einfach ignoriert.

Die Odyssee für die Familie geht weiter, nachdem die Polizei Ermittlungen wegen des Fotos beginnt. Auch wenn diese nach vielem Aufwand eingestellt werden, ihren Google Mail Account und ihren Google Mobilfunkanschluss haben sie nicht zurückbekommen - eine Alternative wäre vielleicht auch sicherer ...

EU folgt den Fehlern der USA

Wir sollten nicht denken, dass so etwas nur in den USA, einem Land ohne Datenschutzregeln zwischen Kunden und Unternehmen vorkommen kann. Die EU-Kommission will auch in Europa eine Kontrolle all unserer Kommunikation durch die Internetgiganten einführen. Hier die letzten Meldungen dazu

Trotz des aktuellen Einwands der EU-Datenschutzbehörden verfolgen die Politiker weiter ihre Idee, dass sämtliche unserer (privaten) Kommunikation von den Providern gelesen und bewertet werden soll. Für Anbieter mit wirklicher Ende-zu-Ende Verschlüsselung heißt das, dass sie dafür diese entweder mit einem Zweitschlüssel brechen – oder die Inhalte vor dem Upload auf dem Endgerät der Nut­ze­r scannen müssten.

Es ist also weiter wichtig, diesem Ansinnen der EU-Kommission entgegenzutreten!

Mehr dazu bei https://taz.de/Chatkontrolle-in-der-EU/!5873639/
und eine Petition von Digitalcourage dagegen https://digitalcourage.de/blog/2022/chatkontrolle-appell-bundesregierung
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aktionfsa@diasp.eu

Tarifrecht für die Mehrheit einfach abgeschafft

Gewerkschaftsfeindliche Gesetze werden mit Kriegszustand begründet

Die Rechte der Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen hat der ukrainische Präsident Wolodymyr Zelenskij mit dem Gesetz 5371 einfach abgeschafft. Mindestens solange das Land unter Kriegsrecht steht, sind für alle Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten nicht mehr die nationalen Arbeitsgesetze gültig. Die Arbeitsbedingungen muss jede/r MitarbeiterIn als Einzelpersonen mit ihren Chefs aushandeln.

Nach ersten Schätzungen betrifft dies 70% aller ArbeitnehmerInnen in der Ukraine. Die Tarifverträge über Gehälter oder Urlaub gelten nicht mehr. Auch dürfen Gewerkschaften gegen Entlassungen kein Veto mehr einlegen.

Begründet wird das Gesetz mit dem Kriegszustand, allerdings hatte die Regierung bereits 2021 versucht das Gesetz einzuführen. Es ist auch nicht die einzige gewerkschaftsfeindliche Regelung der Regierung.

Im Juli wurde bereits den Arbeitgebern erlaubt, die Bezahlung von Arbeitnehmern einzustellen, wenn diese zum Kriegsdienst einberufen werden. Außerdem sind künftig Null-Stunden-Arbeitsverträge erlaubt. Beide "Regelungen" sind nicht an den Kriegszustand gebunden und sollen darüber hinaus gültig bleiben.

Mehr dazu bei https://www.opendemocracy.net/en/odr/ukraine-labour-law-wrecks-workers-rights/
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Tags: #Gewerkschaft #Tarifrecht #Ukraine #Frieden #Krieg #Grundrechte #Menschenrechte #Arbeitsrecht #Freizügigkeit #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #Mitbestimmung #Koalitionsfreiheit

aktionfsa@diasp.eu

26.08.2022 34 Jahre Haft für ein paar Tweets

Bei Menschenrechtsverletzungen auf einem Auge blind

Nich tnur Julian Assange ist seit mehr als 13 Jahren seiner Freiheit beraubt, weil er die Wahrheit veröffentlicht hat. Auch die Doktorandin der Zahnmedizin und zweifache Mutter Salma al-Schihab, die seit Jahren in Großbritannien wohnt, wurde bei einem Besuch in ihrer Heimat Saudi-Arabien festgenommen und nun zu 34 Haft und weiteren 34 Jahren Reiseverbot verurteilt.

Sie hätte mit ihren Twitteraktivitäten die "gesellschaftliche und staatliche Sicherheit destabilisiert", weil sie sich gegen das System männlicher Vormundschaft in Saudi-Arabien ausgesprochen habe und dabei auch die Frauenrechtlerin Ludschain al-Hathlul unterstützt hätte.

Die Menschenrechtsorgansiation GCHR sieht in dem Urteil eine "Botschaft der Drohungen und Einschüchterung von Kronprinz Mohammed bin Salman an alle Internet-Aktivisten."

Das ist übrigens der gleiche Mohammed bin Salman, dessen Geheimdienstschergen vor einiger Zeit den mißliebigen Journalisten Khashoggi in der saudischen Botschaft in der Türkei zerstückelten.

Ob Bundeskanzler Olaf Scholz bei seinem Telefonat am letzten Dienstag mit dem Kronprinz etwas zur Menschenrechtssituation in Saudi-Arabien gesagt hat, ist nicht bekannt. Es ging schließlich um "wirtschaftspolitische Fragen" sowie "globale Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine".

Blauäugig, wie wir sind, nehmen wir mal an, dass die Bundesrepublik in den nächsten Tagen härteste Sanktionen - inklusive einem Importverbot von saudischem Gas und Öl - gegen das Land verkünden wird. (Ironie Ende)

Freiheit für Salma al-Schihab und die vielen anderen grundlos verurteilten Frauen in Saudi-Arabien!

Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/ausland/asien/saudi-arabien-twitter-haft-101.html
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aktionfsa@diasp.eu

01.08.2022 EU-Datenschutzbehörden lehnen Chat-Kontrolle ab

Urteil der EU-Datenschutzbehörden: mangelhaft

Warum sind Politiker beratungsresistent? Das haben wir uns schon oft gefragt und finden außer Engstirnigkeit und Interessengeleitetsein keine Antwort darauf.

Mit dem Kopf durch die Wand

Ursula von der Leyen ist bereits vor mehr als 10 Jahren mit ihrem Zensursula-Gesetz krachend gescheitert, weil schon vorher klar war, dass ihre Internetsperren allein technisch nicht durchsetzbar seien.

Und wieder geht es angeblich um die Verhinderung von Kindesmissbrauch und Ursula von der Leyen und die EU Kommission wollen eine EU-weite Chatkontrolle einführen. Dazu soll alle Kommunikation - auch die verschlüsselte - von den Providern kontrolliert und bei Europol angezeigt werden.

Wir haben in diversen Artikeln über die Gefahren und technischen Probleme dieser Ideen berichtet. Nun haben die EU-Datenschutzbehörden ihre Stellungnahme zu dem Vorhaben abgeben. Es fällt vernichtent aus:

  • keine Verhältnismäßigkeit für eine anlasslose Massenüberwachung
  • Verletzung des Rechts auf Privatsphäre und den Schutz persönlicher Daten
  • Kern des Grundrechts auf Privatsphäre getroffen
  • Einsatz der Technologie sei „übertrieben“
  • Fehler durch falsche Einschätzung völlig legaler Inhalte
  • dadurch hohe Fehlerquoten (False Positives)
  • Fehler hätte „schwerwiegende Konsequenzen“ für die Betroffenen
  • Auflösung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. wäre ein Sicherheitsrisiko

Nun ist zu klären, ob die EU-Datenschutzbehörden, die zwar nach der DSGVO ein Urteil abgeben dürfen, damit auch ein Veto gegen einen Vorschlag der EU Kommission auslösen können. Es wird spannend ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/ernste-bedenken-eu-datenschutzbehoerden-nehmen-chatkontrolle-komplett-auseinander/

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Erstellt: 2022-08-01 08:15:35