#transparenz

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05.04.2024 Vernichtender CISA Untersuchungsbericht über Microsoft

Microsoft wurde "mächtiger Schlüssel" entwendet

Im letzten Sommer mussten wir über den GAU bei Microsoft berichten, über den bereits im Juni 23 entwendeten Masterkey. Nun hat das Cyber Safety Review Board der US-amerikanischen Cybersecurity and Infrastructure Security Agency (CISA) seinen Untersuchungsbericht über den Verlust des Master Key für Microsoft Azure vorgelegt. Das Urteil lautet, zitiert nach Heise.de:

"Die US-Regierungsbehörde für Cybersecurity wirft Microsoft vielfaches Versagen bei der Cybersicherheit vor und empfiehlt, die Entwicklung neuer Features für die Cloud zurückzustellen, bis substanzielle Sicherheitsverbesserungen gemacht sind."

Wegen der Auswirkungen des Vorfalls muss das Cyber Safety Review Board der CISA den Bericht zu dem Vorfall an den US-Präsidenten vorlegen. Der Abschlussbericht enthält ein vernichtendes Urteil. Erst eine "Kaskade vermeidbarer Fehler" durch Microsoft habe den Angriff überhaupt erst möglich gemacht.

Microsofts Rolle für die US Wirtschaft und Sicherheit verlange, dass das Unternehmen höchste Standards bei Sicherheit, Verantwortlichkeit und Transparenz erfülle. Jedoch habe ein weiterer gravierender Sicherheitsvorfall bei Microsoft, der in diesem Januar bekannt wurde, das Vertrauen des Cyber Safety Review Board in Microsoft weiter untergraben.

Gut, dass wir bereits seit Jahrzehnten diesem Internetgiganten kein Vertrauen entgegen bringen ... und weiterhin auf freie Open Software Programme setzen.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Klatsche-fuer-Microsoft-US-Behoerde-wirft-MS-Sicherheitsversagen-vor-9674431.html
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Tags: #Masterkey #Microsoft #Exchange #AzureCloud #Outlook #Cyberwar #Hacking #Trojaner #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Ergonomie #Datenpannen #Zensur #Transparenz #CISA #Untersuchungsbericht #Anonymisierung #Verhaltensänderung #Verlust

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01.04.2024 Kontosperre für jüdischen Verein

Antisemitismus mit "Antisemitismus" begründen

Man glaubt es kaum, 79 Jahre nach Ende der Nazidiktatur sperrt die Sparkasse einem jüdischen Verein das Konto und fordert eine Liste seiner Mitglieder an. Mit dieser illegalen Maßnahme soll "Antisemitismus" bekämpft werden. Als Verein wissen wir von Aktion Freiheit statt Angst e.V., dass man für das Vereinskonto die Eintragung des Vereins durch einen Notar in das Vereinsregister gegenüber der Bank mit den Daten der Vorstandsmitglieder nachweisen muss. Eine Liste der Mitglieder inklusive deren Anschriften gehört sicher nicht dazu. So eine Forderung hätten wir für unseren Verein schon aus Datenschutzgründen niemals erfüllt.

Dem Verein "Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost" sperrte man am letzten Dienstag einfach das Konto, weil vorgeblich zuvor die Kundendaten aktualisiert werden müssen. Der wirkliche Grund ist wohl eher, dass der Verein als Veranstalter einer Diskussionsrunde über den Konflikt Israel-Palästina vom 12. bis 14. April in Berlin verantwortlich zeichnet.

Wieland Hoban, Vorstandsvorsitzender der "Jüdischen Stimme", sagte am Mittwoch gegenüber der Jungen Welt: "Die Repressalien des deutschen Staats gegen die Palästina-Solidaritätsbewegung eskalieren täglich, sie reichen von Demoverboten bis zu Razzien, und jetzt wurde das Konto eines jüdischen Vereins im Namen der Antisemitismusbekämpfung gesperrt – von der Berliner Sparkasse, einem öffentlich-rechtlichen Finanzinstitut."

Dem ist nichts hinzuzufügen außer,
- erstens, dies ist leider kein Aprilscherz,
- zweitens, in Deutschland von einem jüdischen Verein eine Mitgliederliste mit Namen und Anschriften zu verlangen, ist nicht nur ohne jede Rechtsgrundlage, sondern angesichts unserer Geschichte moralisch insbesondere für eine deutsche Bank kein Ruhmesblatt.

Mehr dazu bei https://www.jungewelt.de/artikel/472272.repression-gegen-pal%C3%A4stina-bewegung-j%C3%BCdische-stimme-soll-schweigen.html
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29.03.2024 Bodycams auch in der Bahn?

Übergriffe auf Bahnmitarbeiter haben zugenommen

Netzpolitik.org berichtet aktuell darüber, dass die Deutsche Bahn ihre Zugbegleiter im Regionalverkehr mit Bodycams ausstatten will. Der Grund ist, dass es im letzten Jahr laut Deutscher Bahn rund 3.150 Mal zu Übergriffen auf Mitarbeitende des Unternehmens kam. Davon fanden zwei Drittel der Angriffe im Regionalverkehr statt.

Es wird angenommen, dass die Kameraaufnahme deeskalierend wirken wird. Tonaufnahmen sind nicht geplant. Ob die Aufnahmen gerichtsverwertbar sein könnten ist strittig. Dagegen liefern die von der Bahn im Regional- und S-Bahn-Verkehr inzwischen mehr als 50.000 eingesetzten Videokameras, "eindeutiges Beweismaterial".

Die Bodycam Aufnahmen werden verschlüsselt auf zentralen Servern gespeichert und nach 72 Stunden automatisch gelöscht.

Auch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) planen ein ähnliches Projekt.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/deutsche-bahn-bodycam-als-zugbegleiter/
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28.03.2024 Diskriminierendes Rechtssystem

Bagatellkriminalität und das Strafbefehlsverfahren

Die Vereinigung Hessischer Strafverteidiger*innen e.V. haben in Hessen ein Pilot- und Forschungsprojekt zum Strafbefehlsverfahren gestartet, um festzustellen, ob durch dieses Verfahren insbesondere die so genannten sozial Schwachen betroffen werden. Dies ist wichtig, weil die Anzahl der Strafbefehle allein beim Amtsgericht Frankfurt am Main im Jahr 2022 bei 8.754 lag und im vergangenen Jahr schon fast 10.000 überschritt.

Dazu muss man wissen, dass rechtskräftige Strafbefehle einem Urteil gleich sind. Mit einem – durchaus umstrittenen – Strafbefehl verhängt in der Regel ein Amtsrichter im schriftlichen Verfahren eine Strafe, ohne dass eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, schreibt Legal Tribune Online. Es handelt sich in der Regel um Bagatellkriminalität, wie kleine Ladendiebstähle, Fahren ohne Fahrerlaubnis, kleinere Körperverletzungsdelikte oder die Nutzung des ÖPNV ohne gültigen Fahrschein.

Damit sind Strafbefehlsverfahren eine große Arbeitserleichterung für die Gerichte. Die Frage bleibt allerdings, ob dabei das Rechtssystem auf der Strecke bleibt. Insbesondere Menschen, die diese Strafbefehle nicht genau lesen, nicht über einen Widerspruch nachdenken oder gar den Brief ungeöffnet wegwerfen, bleiben auf der Strecke. So kommt es bei nicht Bezahlen des Strafbefehls oft zu einer Ersatzfreiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt.

Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) werten das Strafbefehlsverfahren auch nur in engen Grenzen für zulässig. Beklagte verzichten in solchen Verfahren auf die mündliche Verhandlung und jegliche inhaltliche Auseinandersetzung zum Tathergang und der Beweiswürdigung. Trotzdem steht am Ende ein rechtsgültiges Urteil.

Auf die Ergebnisse der Studie kann man gespannt sein. Fraglich ist, welche Folgen es haben wird, wenn sich der vermutete Verdacht der Diskriminierung bestätigt und wie viele Jahre es dauern wird, bis sich "etwas" ändert.

Mehr dazu bei https://www.lto.de/recht/justiz/j/justiz-strafbefehl-forschung-amtsgericht-frankfurt-strafverteidiger/
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26.03.2024 Kein rechtstaatliches Verfahren

Gericht weiter auf Verzögerungstaktik

Obwohl auf den Bundespressekonferenzen wiederholt gesagt wurde, dass man keine Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit beim Verfahren zur Auslieferung von Julian Assange an die USA hätte, ist inzwischen selbst Olaf Scholz der Meinung, das er besser nicht ausgeliefert werden sollte.

Über Zweifel an dem Verfahren berichtete der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko uns am 21.2. bei der Mahnwache am Brandenburger Tor. Auch Lisa Kretschmer von Reporter ohne Grenzen, verfolgte das Auslieferungsverfahren in London. In einem Interview bei Netzpolitik.org bestätigte sie die Aussagen von Andrej Hunko.

Dabei bemängelte sie auch die schlechte technische Ausrüstung am britischen High Court, wo praktisch außer den Richtern niemand verständlich war oder teilweise der Ton auch ganz ausfiel. Auch mit den schikanösen Sicherheitsbestimmungen hatte sie zu kämpfen.

Zentral an ihrer Kritik ist jedoch die seit Jahren bekannte Tatsache, dass eine Auslieferung an einen Staat wie die USA, deren Repräsentanten versucht haben ihn aus der equadorianischen Botschaft zu entführen und zu ermorden, gegen jede Rechtsstaatlichkeit verstoßen würde.

Deshalb ist bereits das 4 Jahre andauernde Verfahren eine Ungeheuerlichkeit. Die Verzögerung einer Entscheidung nach der 2-tägigen Verhandlung setzt diese Verletzung grundlegender Menschenrechte fort.

Deshalb protestieren wir auch weiterhin an jedem 1.+3. Donnerstag von 18-20h mit einer Mahnwache vor der US Botschaft am Brandenburger Tor in Berlin.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/assanges-auslieferung-er-fiele-genau-den-leuten-in-die-haende-die-ein-attentat-auf-ihn-geplant-haben/
und die Rede von Andrej Hunko am 21.2. https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8702-20240221-andrej-hunko-auf-der-mahnwache-fuer-julian-assange.html
und https://freeassange.eu
und alle unsere Artikel zu Julian Assange https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchartl.pl?suche=Assange&sel=meta
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24.03.2024 Der längste "Glitch" der Welt

4 Minuten verschwanden im Nirwana

Die Bundeskunsthalle in Bonn hatte am 12. März 2024 zu einer Veranstaltung unter dem Titel: „A Mentsh is Mentsh“ eingeladen. Die von Nicole Deitelhoff und Meron Mendel moderierte Veranstaltung hatte Omar Bartov, Professor of Holocaust and Genocide Studies, Carolin Emcke, Publizistin und Hito Steyerl, Filmemacherin und Autorin auf die Bühne gebeten.

In der Ankündigung zur Veranstaltung nach den Ereignissen des 7. Oktober hieß es zu ihrer Intention: "A mentsh is a mentsh ist der Titel dieser Gesprächsreihe mit Nicole Deitelhoff und Meron Mendel über den Umgang mit Antisemitismus, Rassismus und Post-Kolonialismus. Terror und Krieg in Nahost belasten das gesellschaftliche Klima – auch in Deutschland und Europa. Antisemitische Vorfälle häufen sich – selbst in künstlerischen und wissenschaftlichen Kontexten. Wie soll man damit umgehen? Wie soll man Konflikten und Sensibilitäten, realen und imaginierten Verletzungen, Unschärfen und Widersprüchen begegnen? Wie können wir halbwegs integer miteinander reden und zusammenwirken? Von Mensch zu Mensch? ..."

Die Diskussion wurde live aufgezeichnet und auch anschließend ins Internet gestellt. Der international anerkannte Professor für Holocaust und Genozid Studien, Omar Bartov, machte danach aber mit folgenden Worten eine Anmerkung:

„It has been pointed out to be that some of my words in this conversation around min 38, apparently referring to potencial genozid in Gaza was edited out. I checked and that is indeed the case. This is very troubling and will hopefully corrected.“

Auf deutsch:

„Man hat mich darauf hingewiesen, dass einige meiner Worte in diesem Gespräch um die Minute 38, die sich offenbar auf den potenziellen Genozid in Gaza beziehen, herausgeschnitten wurden. Ich habe das überprüft, und das ist tatsächlich der Fall. Das ist sehr beunruhigend und wird hoffentlich korrigiert.“

Daraufhin twitterten die Verantwortlichen der Bundeskunsthalle auf X:

„In der Tat ein ärgerlicher Glitch. Es handelt sich keineswegs um Zensur, sondern um einen Aussetzer des Livestreams. Wir werden die Aufzeichnung ohne diese technische Panne so schnell wie möglich hochladen.“

Dies ist inzwischen geschehen und das Gespräch (mit unsichtbarem Glitch bei Minute 38) ist mit 1:31h ( https://youtu.be/HU5QB06LqPs ) und vollständig 1:35h lang (https://www.youtube.com /watch?v=ZeQqoiR2TfU ) auf Youtube anzuschauen.

Mit einem "Glitch" bezeichnet man beim Videoschnitt in der Regel Fehler, die in Videos oder beim Zusammenfügen von Aufnahmen entstehen, wenn die Daten zwischen zwei Keyframes (innerhalb einer Sekunde) unvollständig oder fehlerhaft sind. Im Bild entsteht dabei ein Mosaikmuster und der Ton wird verzerrt. Ein Glitch über 4 Minuten oder 4 mal 60 Keyframes wäre ein Weltrekord.

Lassen wir die technischen Begründungen/Ausreden beiseite, so bleibt, dass ausgerechnet die 4 Minuten im ersten Video fehlen, in denen Omar Bartov als international angesehener Experte für Völkermorde genau darüber spricht.

Leider kommen ähnliche "Übertragungsfehler" fast täglich in unseren Medien vor, wenn man über den potenziellen Genozid durch Israel sprechen müsste. Das krasseste Beispiel war die (mangelhafte) Berichterstattung über die Klage Südafrikas vor dem Internationalen Gerichtshof, wo uns die ausführlichen Begründungen Südafrikas meist vorenthalten wurden. Über die vielen absichtlichen "Glitches" im Material des israelischen Militär im Zusammenhang mit den über 100 Ermordeten im Kontext einer UN-Hilfslieferung steht noch mehr im verlinkten Artikel ...

Mehr dazu bei https://overton-magazin.de/kolumnen/kohlhaas-unchained/a-mentsh-is-mentsh-und-ein-glitch/
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22.03.2024 Windows Server Probleme nach Update
Microsofts Active Directory nach Update wackelig

Sicherheitsupdates aus dem März Update für Windows Server mit Active Directories können das System lahmlegen, sagt Microsoft. Das betrifft vor allem Unternehmen, die das Active Directory nutzen. Private Windows User sind in der Regel von dem Fehler nicht betroffen.

Wenn der Fehler auftritt, so kommt es zu Performanceeinbußen und in einigen Fällen bleibt der Server stehen und startet dann neu. Ursache dafür soll der Local Security Authority Subsystem Service (LSASS) sein, der Speicherlecks auf den Domain-Controllern (DCs) haben kann. Ein Hinweis dafür ist, dass der On-Premise- oder Cloud-basierte Active Directory Domain Controller vermehrt Kerberos-Authentifizierungsanfragen verschickt.

Microsoft erklärt dazu, dass die Ursache erkannt ist und an einer Lösung gearbeitet wird, die in den nächsten Tagen verteilt werden soll. Heise.de berichtete, dass Microsoft bereits im Januar Probleme mit den Windows-Updates zum Patchday hatte. Damals ließen sie sich mit der Meldung eines Fehlercodes, 0x80070643, nicht installieren.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Microsoft-Maerz-Updates-koennen-Windows-Server-lahmlegen-9661470.html
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21.03.2024 Private Adresse öffentlich im Web?

Wie weiter mit der Impressumspflicht?

Für jeden Webauftritt muss es in Deutschland ein Impressum geben mit der Angabe der (privaten) Anschrift desjenigen, der die Inhalte ins Netz stellt. Der Staat ist auch sehr daran interessiert, die Daten derjenigen zu bekommen, die in sozialen Netzwerken ihre Meinung posten. Dazu gab es viele und auch einige gescheiterte Versuche, wie die Vorratsdatenspeicherung (VDS) und auch die Chatkontrolle kommt glücklicherweise nicht voran.

Wegen dieses Interesses war es auch logisch, dass alle Versuche die Impressumspflicht zu entschärfen und wenigstens von der privaten Anschrift zu entkoppeln, bisher auf taube Ohren gestoßen sind. In den letzten Jahren ist allerdings die Gefahr gewachsen, durch Angabe einer Privatadresse oder Telefonnummer zum Opfer von Stalkern oder rechten Gewalttätern zu werden.

Netzpolitik.org berichtet deshalb von dem Bemühen der Linksfraktion im Bundestag die Impressumspflicht zu verändern und zitiert Anke Domscheit-Berg von den Linken im Bundestag: "Seit Jahren haben wir als Linke im Bundestag dafür gekämpft, dass es eine Reform zur Impressumspflicht gibt, im Digitalausschuss alte und neue Digitalminister dazu befragt, Anträge bei Großer Koalition und Ampel gestellt und immer sind wir gegen eine Wand gerannt."

Das "immer wieder" hat scheinbar gewirkt, denn die Ampel hat einen Antrag im Digitalausschuss vorgelegt: Die Impressumspflicht werde "insbesondere von Journalistinnen und Journalisten, aber auch von vulnerablen Gruppen mit Blick auf digitale Gewalt dahingehend kritisiert, dass Betroffene ihre Privatadresse angeben müssen." Eine Neuregelung müsse jedoch ein ausreichendes Maß an Transparenz und die Erreichbarkeit des Urhebers sicherstellen.

Das Thema hätte gut ins Digitale-Dienste-Gesetzes (Digital Services Act) gepasst. Dazu ist es nun nach dessen Verabschiedung in den letzten Wochen zu spät, angedacht ist nun das geplante Gesetzes gegen digitale Gewalt. Bis dahin muss noch einiges Gehirnschmalz in das Problem gesteckt werden. Es muss andere Lösungen geben, als den eigenen Notar des Vertrauens. So wird über die Hinterlegung von Adresse und Kontaktdaten mit einer Chiffrenummer bei einer öffentlichen Stelle nachgedacht, die bei berechtigten Anliegen den Kontakt oder die Zustellung von Gerichtspost sicherstellt.

So ein Dienst sollte nach Ansicht von Domscheit-Berg die Kosten für eine Briefzustellung nicht überschreiten, "denn Sicherheit darf nicht vom Geldbeutel abhängen."

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/bundestag-impressumspflicht-soll-auf-den-pruefstand/
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20.03.2024 Nachrichten "vergessen" den Süden

Welche Katastrophen kommen in unsere Medien?

Wann ist ein Krieg oder eine Katastrophe medienrelevant? Das wollte der Autor des verlinkten Artikels wissen und untersuchte über Jahre hinweg in einer Langzeituntersuchung u.a. ca. 6.000 Ausgaben der Tagesschau und auch die Schweizer Tagesschau, die österreichische Zeit im Bild (ZIB) 1 und die US-amerikanischen ABC World News Tonight.

Das Fazit war z.B. , dass sich im Durchschnitt Nachrichtenmedien in lediglich etwa zehn Prozent ihrer Sendezeit oder Beitragsseiten mit den Ländern des Globalen Südens beschäftigen, obwohl dort etwa 85 Prozent der Weltbevölkerung leben.

Völlig vergessen wurden folgende Krisen

  • die militärischen Auseinandersetzungen mit den Huthi-Rebellen im Jemen vor den Angriffen auf Handelsschiffe der Industrieländer. Dort starben infolge des Bürgerkriegs alleine bis Ende 2021 ca. 377.000 Menschen.
  • Mehr als eine halbe Million Kinder unter fünf Jahren sind dort laut UNO lebensbedrohlich mangelernährt.
  • Der "tödlichster Krieg des 21. Jahrhunderts" in der nordäthiopischen Region Tigray, in den auch Eritrea verwickelt war, dort haben zwischen 2020 und 2022 schätzungsweise bis zu 600.000 Menschen ihr Leben verloren.
  • Im Krieg im Sudan, sind Schätzungen zufolge über sechs Millionen Menschen auf der Flucht.
  • In Haiti, dessen Hauptstadt Port-au-Prince zu etwa 80 Prozent von rivalisierenden Banden beherrscht wird, wurden im vergangenen Jahr ca. 4.000 Menschen ermordet.

Im Ergebnis wird festgestellt, dass "Kriege ohne unmittelbare Auswirkungen auf den Globalen Norden, seien sie aus humanitären Gesichtspunkten auch noch so tragisch, in der Regel in den Nachrichten nur äußerst peripher registriert werden." ... und fragt ... "Sind das Land bzw. die Region als Nachrichtenthema nun relevanter geworden, weil die ökonomischen und politischen Interessen des "Westens" betroffen sind?"

Mehr dazu bei https://www.telepolis.de/features/Medien-Wann-wird-ein-Krieg-nachrichtenrelevant-9647702.html?seite=all
und die Studie "Vergessene Welten und blinde Flecken" sowie weitere Analysen dazu bei www.ivr-heidelberg.de
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15.03.2024 Erste KI Verordnung der Welt

Regelungen zur Einschränkung von Überwachung völlig unzureichend

Die EU hat es nun doch noch geschafft, die KI Verordnung zu beschließen. Bis zuletzt stand ein beschlussfähiges Ergebnis auf der Kippe, denn wie wir berichtet hatten, hatten Deutschland und Frankreich plötzlich Bedenken, die "europäische KI Entwicklung einzuschränken". (KI-Act droht zu scheitern)

Wie bei der EU üblich, sollen wir nun mit einem Kompromiss leben, der vieles anspricht, aber nur wenig regelt. Schauen wir uns die Ergebnisse genauer an.

  • Verboten wird der Einsatz von KI
  • bei der Gefühlserkennung,
  • für Social Credit Systeme.
  • Eine Kennzeichnung wird vorgeschrieben für KI Anwendungen
  • die Texte oder
  • Bilder generieren.
  • Für sogenannte "Hochrisikotechnologien" werden "Auflagen" gemacht, das sind
  • die Gesichtserkennung,
  • das autonome Fahren,
  • medizinische Diagnosen und
  • das Personal-Recruiting.

Der Fehler im System

... springt uns direkt ins Gesicht. Warum werden ausgerechnet für "Hochrisikotechnologien" Ausnahmen gemacht. Diese sollte am besten ganz verboten oder zumindest so stark reguliert werden, dass niemand durch sie Schaden erleiden kann - beim autonomen Fahren ist das Lebensgefahr, wie schon einige Vorfälle gezeigt haben. Gerade die Gesichtserkennung war ein grundsätzlicher Diskussionspunkt zwischen Parlament und Kommission und die Vertreter des Staates haben sich wieder einmal durchgesetzt. Biometrische Gesichtserkennung soll in "Gefahrenlagen" unter richterlicher Aufsicht möglich sein.

Welche regulatorische "Steuerung" dann künftig verhindern soll, dass KI-Algorithmen unsere Zwangs-ePA (elektronische Patientenakte) aufhübscht steht völlig in den Sternen. Wie man regulieren will, dass nicht eine KI, sondern ein Mensch künftig die Bewerbungsunterlagen von nicht-weißen Männern und Frauen gleich aussortiert, wird auch noch interessant. Fazit bleibt, dass dieser erste Aufschlag der EU eigentlich kein Problem löst, das wir uns mit dem Einsatz von KI geschaffen haben.

Wie wenig praxistauglich die Verordnung ist, zeigt ja schon der "Skandal" um das Foto der britischen Prinzessin Kate, die ihr Foto wohl mit den (wenigen und harmlosen) KI-Tools von Adobe Photoshop bearbeiten ließ - und es nicht so gekennzeichnet hat. Dazu müsste ja jedes Programm sagen, dass es KI-Software enthält und das würde wieder erfordern, dass der Begriff KI erst einmal eindeutig definiert wird.

Statt die Fehler der Verordnung im Kleinen zu suchen, sind die grundrechtlichen Kritiken ernst zu nehmen. Dazu zitieren wir Marius Tudor, ehemaliger Berater des Europäischen Parlaments, der feststellt: "Dieses Gesetz schränkt den Zugang zum Arbeitsplatz und/oder zu privaten/öffentlichen Räumen durch die Verwendung der Fernidentifizierung von Bürgern ein. Ein Gesetz, das nicht in die europäische Gesetzgebung gehört, zumindest nicht in dieser Form, und das dennoch umgesetzt wird und mehr Schaden als Nutzen anrichtet."

Seine Kritik an der Verordnung über künstliche Intelligenz sieht einen Verstoß gegen Artikel 16 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

  • in dem das Recht auf Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten verankert ist,
  • sowie gegen das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten, das insbesondere durch die Verordnungen (EU) 2016/679 und (EU) 2018/1725
  • sowie die Richtlinien 2016/680 und 2002/58/EG geschützt wird.
  • Dieses Gesetz verstößt gegen die Richtlinie 2000/43/EG des Rates zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft und
  • gegen die Richtlinie 2000/78/EG des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf.
  • Ferner verstößt das Gesetz gegen den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der Diskriminierungen aus Gründen der Staatsangehörigkeit, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, des Alters, der sozialen Stellung oder der körperlichen Merkmale verbietet,
    • sowie gegen die Grundprinzipien der Freiheit und Gleichheit, auf denen die EU beruht.

Nun muss die jetzt beschlossene Verordnung erst einmal in den Mitgliedsstaaten ankommen und dabei ist noch mit weiteren Verwässerungen zu rechnen. Wir werden das Thema weiter verfolgen ...

Mehr dazu bei https://www.ardmediathek.de/video/wirtschaft-vor-acht/wirtschaft-vor-acht/das-erste/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL3dpcnRzY2hhZnQgdm9yIGFjaHQvMjAyNC0wMy0xNF8xOS01NS1NRVo
und https://uncutnews.ch/das-europaeische-parlament-fuehrt-die-totale-kontrolle-der-buerger-durch-die-hintertuer-ein-biometrische-diktatur-nach-chinesischem-vorbild/
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09.03.2024 EU fehlt Geld für Kontrolleure

Big5 sollen für ihre Überwachung zahlen

Der Digital Markets Act (DMA) der EU ist letztes jahr in Kraft getreten und soll u.a. verhindern, dass die Big5 (GAFAM = Google, Amazon, Facebook, Apple, Microsoft) gegeneinander Schutzmauern aufbauen, um den eigenen NutzerInnen die Dienste der Konkurrenten unmöglich zu machen. Dafür sollen die Eingänge zu den Giganten von den Behörden kontrolliert werden.

Nun gibt es diese Behörden noch nicht oder nur in Anfängen und die Staaten möchten sich diese Kontrolltätigkeit gern von den Big5 bezahlen lassen. Wenn die nicht über Jahre ihre Steuerlast durch Tricks klein gerechnet hätten, wäre genug Geld da ...

Andererseits merkt Heise.de an: Die ins Spiel gebrachten Aufsichtsgebühren seien auf EU-Ebene im Bankensektor und bei der Kontrolle von Ratingagenturen bereits gängig. Das zweite EU-Plattformgesetz, der Digital Services Act (DSA), sehe ebenfalls finanzielle Beteiligung sehr großer Betreiber vor. Meta und TikTok verklagen die EU allerdings bereits wegen dieser Abgabe.

D.h. man denkt, es ist durchsetzbar, kann aber noch Jahre dauern, bis die dafür notwendigen Rechtsstreite im Interesse der NutzerInnen und der EU gewonnen sind.

Was soll nun kontrolliert werden?

Wieder zitieren wir Heise.de: Die von der Kommission als "Torwächter" eingestuften Unternehmen Alphabet (Google), Amazon, Apple, ByteDance (TikTok), Meta und Microsoft müssen sich demnach stärker für Konkurrenten öffnen und dürfen eigene Angebote nicht länger bevorzugen. Damit könnte die DMA "ein entscheidender Schritt zur Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen" für kleine und mittlere Unternehmen und "zum Schutz von Verbrauchern, Arbeitnehmern und der Demokratie" werden.

Dass sich die Big5 einfach fügen ist unwahrscheinlich und LobbyControl warnt deshalb: "Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass sich die Tech-Konzerne nicht ohne weiteres an die neuen Regeln halten werden". Bisher stehen statt der von EU-Parlamentariern veranschlagten 220 Stellen die Kommission bisher nur 80 Personen für die geplanten Kontrollen zur Verfügung.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Digital-Markets-Act-Bundesregierung-und-NGOs-fordern-Ueberwachungsgebuehr-9649329.html
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08.03.2024 Smartphone sicherer machen

Bedrohungen erkennen und stoppen

Wir sollten es wissen und wir sollten auch etwas dagegen tun: Mindestens die Big5 (GAFAM = Google, Amazon, Facebook, Apple, Microsoft), auch Kriminelle und eventuell staatliche Stellen beobachten, was wir im Netz tun, stehlen unsere persönlichen Daten oder erpressen unsere Zustimmung dazu.

Viele Beispiele zeigen, dass es nicht nur um lästiges und unbequemes geht, sondern dass es um unsere Privatsphäre und (informationelle) Selbstbestimmung geht und in vielen Fällen Menschen vor den Trümmern ihrer Lebensgestaltung stehen nachdem sie durch fehlerhafte Algorithmen zu False Positives gemacht wurden._ Denn wie soll man beweisen, dass man etwas nicht getan hat_ ... (Fatale Folgen fehlerhafter Algorithmen , Angreifer können Tastenanschläge einschleusen )
... wissen und tätig werden

Also, wenn wir das wissen, dass müssen wir überlegen, was dagegen zu tun ist. In beiden Fällen kann uns die App Rethink helfen. Die Quellen für das Open Source Programm gibt es für Android auf Github https://github.com/celzero/rethink-app.

Rethink für Android kann Aktivitäten von Apps überwachen und sperren, Zensur umgehen, Apps mit einer Firewall schützen und auch Werbung blocken. Zudem erstellt es Statistiken über Zugriffe. Es kann keine Deep Packet Inspektion, es arbeitet vor allem mit DNS (Domain Name Service). Rethink gibt es in F-Droid und im PlayStore und benötigt keine Root Rechte - aber Android ab Version 10. Zum Trace baut es ein telefoninternes VPN auf und läuft stabil und im Hintergrund, lesen wir auf Mastodon.

Im ersten Schritt wird man sich also damit ansehen, welche anderen Apps uns wie oft und wie lange bespritzeln und dann kann man dazu übergehen, diese oder jene zeitweise oder dauerhaft zu sperren. Man sieht dann recht schnell wie umfassend die Macht der Big5 inzwischen geworden ist und muss sich im einen oder anderen Fall sicher von der Sucht zu irgendeiner App trennen ...

Mehr dazu bei https://diasp.eu/posts/16680086
und https://social.tchncs.de/@kuketzblog/112039141232534433
und die App gibt es u.a. hier https://github.com/celzero/rethink-app
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07.03.2024 Pseudo-Betriebsrat statt Mitbestimmung

Mit 200.000€ gegen Betriebsrat

Correctiv berichtet, wie mit Hilfe einer Anwaltskanzlei und dem Einsatz von Geld die Wahl eines Betriebsrats verhindert wurde. Es geht dabei nicht um einen Kleinbetrieb und auch nicht um einen hemdsärmligen von der Mafia beherrschten Clan, sondern um das Hasso Plattner Institut an der Potsdamer Uni. Das "an" ist dabei entscheidend, denn das Institut wird zu großen Teilen vom ehemaligen SAP-Chef Hasso Plattner finanziert.

Diese Potsdamer IT-Hochschule hat in den vergangenen Monaten viel Aufwand getrieben, um einen Betriebsrat zu verhindern. Zuerst engagierte man eine Anwaltsfirma, die auf eine Reihe von "Mitarbeiterversammlungen" erklärte, wie man abzustimmen hat, um einen Betriebsrat zu verhindern. Dann installierte man stattdessen ein selbst konstruiertes Gremium namens Institutsrat (INRA). Damit sollte die gesetzlich legitimierte Mitbestimmung im Unternehmen verhindert werden.

Damit steht das Institut nicht allein, Correctiv hat recherchiert, dass in den vergangenen Jahren in einigen Unternehmen bundesweit Firmen die Gründung von "Mitbestimmungsgremien" betreiben, bei denen Mitbestimmung nur noch auf dem Papier steht. Mitbestimmung ist kein Geschenk des Arbeitgebers, es ist seit 1972 ein gesetzlich geregelter Vorgang.

Hasso Plattner war schon als SAP Chef kein großer Fan von Betriebsräten. Der Konzern SAP war lange Zeit die einzige Firma im Aktienindex Dax, die keine solche Beschäftigtenvertretung hatte. Seit Mai 2022 ist nun sogar ein IG-Metall-Vertreter Vorsitzender des Betriebsrats bei SAP.

Der verlinkte Bericht von Correctiv beschreibt im einzelnen, welche Stolpersteine, wie das sofortige Entfernen von Infoschreiben der Beschäftigten und das Einberufen von (Gegen-) Mitarbeiterversammlungen üblich waren, um die gesetzliche Mitbestimmung zu torpedieren.

Mehr dazu bei https://correctiv.org/aktuelles/wirtschaft/2024/03/01/hasso-plattner-institut-verhindert-betriebsrat-und-laesst-sich-das-ueber-200-000-euro-kosten/
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06.03.2024 Monopole lachen über DSGVO

Wer übertrifft wen?

  • Meta verletzt diverse Prinzipien der Datenschutzgrundverordnung.
  • Apple hat seine Marktmacht missbraucht und gegen EU-Kartellrecht verstoßen.

Zwei Feststellungen zu zwei der fünf Big5 (GAFAM = Google, Amazon, Facebook, Apple, Microsoft) über die wir leider schon viel zu oft schreiben mussten. Seit über 10 Jahren schraubt sich dieser Kampf in Form von Bußgeldern in immer wahnsinnige Höhen. Apple hat seine Konkurrenz bei Musikstreaming-Apps jahrelang benachteiligt und soll nun 1,8 Milliarden Euro Geldbuße zahlen, sagt die EU Kommission.

Bis zu einer wirklichen Zahlung wird sicher noch einige Zeit vergehen und dann sind das bei einem Jahresumsatz von über 500 Milliarden $ und einem Gewinn von 33 Milliarden $ die berühmten Peanuts, wie es der damalige Deutsche Bank Chef in einer ähnlichen Situation mal nannte. Unternehmen deren finanzielle Macht die von Staaten weit übersteigt, sind mit Bußgeldern nicht klein zu kriegen. Trotzdem freuen wir uns darüber.
Was waren die Vergehen?

Spotify hatte gegen Apple geklagt, weil der Apple App Store exklusiv ist, um überhaupt Apps auf Apple Geräten zu installieren. Apple knüpft den kostenpflichtigen und exklusiven Zugang an bestimmte Bedingungen. App-Entwickler:innen dürfen ihre Nutzer:innen z.B. in einer App nicht über günstigere Musikabonnements informieren, die sich außerhalb der App beziehen lassen. Diese Beschneidung der Informationsfreiheit wird von Apple mit unternehmerischer Freiheit und dem Wettbewerbsrecht begründet.

Doch genau gegen das Wettbewerbsrecht verstößt diese Regel und das ist nicht neu, sondern seit mehr als 10 Jahren geübte Praxis. Die EU-Kommission nennt solche Praktiken vorsichtig "weder notwendig noch angemessen" und sie würden "unlautere Handelsbedingungen" darstellen.
Meta nicht besser

Europäische Verbraucherorganisationen haben bei Datenschutzbehörden Beschwerde eingelegt, weil Meta von den Nutzer:innen der Plattformen Facebook und Instagram in der EU verlangt, entweder der Verarbeitung ihrer Daten zu Werbezwecken zuzustimmen oder zu zahlen, um keine Werbung angezeigt zu bekommen, schreibt Netzpolitik.org.

Von den 8 Mitglieder der Europäischen Verbraucherorganisation (BEUC) wird kritisieren, dass Meta sein Vorgehen in irreführende Informationen versteckt, und dass die hohen Gebühren von 12,99 Euro pro Monat zur Werbefreiheit in keinem Verhältnis stehen. Meta nutzt dabei seine Marktmacht, praktisch ein Monopol bei WhatsApp, aus, weil die Menschen ihre "Freunde" mit hoher Wahrscheinlichkeit nur dort vorfinden.

Auch verhängte Bußgelder gegen Meta, z.B. hatte die irische Datenschutzbehörde DPC eine 1,2 Milliarden Euro Strafe wegen der Übermittlung von Facebook-Daten aus der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum an die USA verhängt, wurden bisher nicht gezahlt. Eine Berufung dagegen durch Facebook wurde im Juli 2023 durch den Europäische Gerichtshof (EuGH) mit einem Urteil zurückgewiesen.

Auch in diesen Fällen gilt die Feststellung, dass Meta mit 135 Milliarden $ Umsatz und 56 Milliarden $ Gewinn im letzten Jahr dies gut verschmerzen könnte, aber mit dem Geld auch teure Anwälte bezahlen kann, die die EU am Nasenring vorführen können.

Diese Konzerne gehören zerschlagen! Selbst die FTC, die vor Jahrzehnten noch bereit waren At&T zu zerschlagen, trauen sich an solche Riesen heute nicht mehr ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/meta-europaeische-verbraucherverbaende-gehen-gegen-illegale-datenverarbeitung-vor/
und https://netzpolitik.org/2024/marktmacht-missbraucht-apple-handelt-sich-milliardenbusse-ein/
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05.03.2024 Gewerkschaften gegen Aufrüstung und Krieg!

Friedensfähigkeit statt Kriegstüchtigkeit!

Demonstrationen, Kundgebungen, Initiativen, Petitionen und viele andere Aktionen bringen zur Zeit die Menschen zusammen, um gegen die Gefahr einer Krieges in Europa aufzutreten. Trotzdem hat sich an der engstirnigen Kriegspolitik nichts verändert. Im Gegenteil, aus der Verteidigungsbereitschaft des Kalten Kriegs wurde eine Kriegstüchtigkeit und diese "Tüchtigkeit" soll sich nun auch als "mentale Kriegstüchtigkeit" auf die (ver-) öffentlichte Meinung und unser Denken erweitern.

Dagegen haben Menschen aus den verschiedensten Gewerkschaften einen Aufruf gestartet und fordern:

Gewerkschaften gegen Aufrüstung und Krieg! Friedensfähigkeit statt Kriegstüchtigkeit!

Die Welt wird von immer neuen Kriegen erschüttert, Menschen werden getötet, Länder verwüstet. Das Risiko eines großen Krieges zwischen den Atommächten wächst und bedroht die Menschheit weltweit. Gigantische Finanzmittel und Ressourcen werden für Krieg und Militär verpulvert. Statt damit die großen Probleme von Armut und Unterentwicklung, maroder Infrastruktur und katastrophalen Mängeln in Bildung und Pflege, Klimawandel und Naturzerstörung zu bekämpfen.

Die deutsche Regierung und Parlamentsmehrheiten beteiligen sich an dieser verheerenden Politik. Sie reden über „Kriegstüchtigkeit“ und sogar über „eigene“ Atombewaffnung, statt sich mit aller Kraft für ein Ende der Kriege, für Frieden und gemeinsame Problemlösungen einzusetzen. Die Ausgaben für Militär sollen 2024 auf zwei Prozent der Wirtschaftsleistung, über 85 Milliarden Euro, erhöht werden und in den kommenden Jahren weiter steigen. Während in den sozialen Bereichen, bei Bildung und Infrastruktur gravierend gekürzt wird und die Lasten der Klimapolitik auf die Masse der Bevölkerung abgewälzt werden.

Die Gewerkschaften müssen sich unüberhörbar für Friedensfähigkeit statt „Kriegstüchtigkeit“ einsetzen, für Abrüstung und Rüstungskontrolle, Verhandlungen und friedliche Konfliktlösungen. Für Geld für Soziales und Bildung statt für Waffen. Das ergibt sich aus ihrer Tradition und ihren Beschlüssen. Auch und besonders in den aktuellen Auseinandersetzungen um die internationale Politik und um die Haushaltspolitik!

Wir fordern unsere Gewerkschaften und ihre Vorstände auf, den Beschlüssen und ihrer Verantwortung gerecht zu werden! Die Gewerkschaften müssen sich laut und entschieden zu Wort melden und ihre Kraft wirksam machen: gegen Kriege und gegen Aufrüstung!

Diesem Aufruf können wir uns nur anschließen und hoffen, dass diese Forderungen am 1. Mai bei den Demonstrationen der Gewerkschaften auch sichtbar werden. Unterschreibt die Petition!

Mehr dazu bei https://gewerkschaften-gegen-aufruestung.de/
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03.03.2024 Fast-Freispruch nach tödlicher Polizeigewalt

"Verteidigung hätte das Urteil auch gleich diktieren können"

So sagt es Michèle Winkler, Prozessbeobachterin vom Komitee für Grundrechte und Demokratie, nach dem Urteil gegen 2 Polizisten, die vor dem Mannheimer Landgericht wegen tödlicher Polizeigewalt gegen Ante P. standen. Der Hauptangeklagte Polizist L.J. war angeklagt wegen Körperverletzung im Amt mit Todesfolge in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung. Nun soll er eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 50 Euro zahlen. Sein Kollege B.Z., dem fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen worden war, weil er seinen Kollegen nicht zurückgehalten und den sich nicht mehr bewegenden Ante P. knapp sechs Minuten gefesselt in Bauchlage hatte liegen lassen, wurde freigesprochen.

Die Videoaufnahmen von "rund 70 Zeug*innen", die im Gerichtssaal gezeigt wurden, konnten eindeutig nachweisen, dass Hinweise aus der Menschenmenge, dass Ante P. nicht mehr atme, die neben ihm knienden Polizisten nicht zum Handeln bewegt hatten. Das Gericht blieb bei seiner Ansicht, dass dieses Nichthandeln strafrechtlich nicht beanstandbar sei, "weil Ante P. möglicherweise trotz Hilfeleistung verstorben wäre".

Das Gericht übernahm die Argumentation der Verteidigung und machte aus Ante P. eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Er sei in einem wahnhaften Zustand gewesen. Ein beauftragter Gutachter ging soweit zu behaupten, Schizophrene seien mit Vorsicht zu genießen und bekannt für Tötungsdelikte und Suizide. Wieder erwies sich, dass nach aktueller Forschung psychisch erkrankte Personen einem deutlich erhöhten Gewaltrisiko durch die Polizei ausgesetzt sind.

Die Prozessbeobachterin erklärt in der Pressemitteilung des Komitee für Grundrechte und Demokratie: "Offensichtlich sind die die Handlungsentscheidungen der Polizisten am Tattag von stigmatisierenden Einstellungen geleitet gewesen. Das zeigte die Einlassung des Hauptangeklagten, wie auch in der Wahl der Verteidigungsstrategie, insbesondere die Plädoyers der Verteidigung. Skandalös ist, dass auch die Kammer diese ableistischen Einstellungen wiederholt und somit die Gewalteskalation gegen Ante P. als gerechtfertigt bewertet. Diese justizielle Rechtfertigung tödlicher Gewalt gegen eine vulnerable Person kann dazu führen, dass die Mannheimer Polizei Personen zukünftig psychischen Ausnahmesituationen noch häufiger mit Gewalt begegnet. Dem müssen wir uns als Menschenrechtsorganisation ebenso wie als Teil der Zivilgesellschaft entgegenstellen."

Mehr dazu bei https://www.grundrechtekomitee.de/details/pressemitteilung-die-verteidigung-haette-das-urteil-auch-gleich-diktieren-koennen-katastrophales-urteil-gegen-polizisten-in-mannheim-unverhohlener-ableismus-und-institutionelle-naehe-von-strafjustiz-und-polizei
und die PM der Initiative 2. Mai Mannheim https://initiative-2mai.de/data/Initiative%202.%20Mai%20(01.03.24)%20Eine%20Zwischenbilanz.pdf.pdf
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23.02.2024 Gerichtsentscheidungen sollen nicht geheim bleiben

Journalist wegen Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen angeklagt

Arne Semsrott von FragdenStaat.de hat bewusst 4 Gerichtsentscheidungen im Zuge der Ermittlungen gegen die Letzte Generation und den unabhängigen Sender Radio Dreyeckland veröffentlicht. Na und? Transparenz und Informationsfreiheit vertreten wir auch!

Allerdings ist das Veröffentlichen von Gerichtsbeschlüssen auch aus einem breit öffentlich diskutierten Strafverfahren im Wortlaut in Deutschland durch § 353d Nr. 3 StGB ohne Ausnahme verboten. Nach Semsrotts - und auch unserer - Meinung behindert so ein Gesetz die Berichterstattung über Strafverfahren und schränkt damit die Pressefreiheit unverhältnismäßig ein.

"Es ist ein Skandal, dass der Gesetzgeber noch immer nicht die Norm gestrichen hat oder wenigstens eine Ausnahme zugunsten der Pressefreiheit eingeführt hat", sagt Semsrott gegenüber Netzpolitik.org. Wie auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) betont, haben sowohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als auch zuletzt der Bundesgerichtshof (BGH) in ihrer Rechtsprechung festgestellt, dass eine Abwägung mit der Pressefreiheit stets erforderlich sei und die Strafbarkeit kein Automatismus sein dürfe.

In dem vorliegenden Fall ist das Interesse der Öffentlichkeit und der Medien enorm und trotzdem wird mit dem §353.3 StGB diese Abwägung generell unterbunden. Arne Semsrott wird nun von der Staatsanwaltschaft Berlin wegen der verbotenen Veröffentlichungen mit einer Anklage beim Landgericht Berlin bedroht. Es wird Zeit, dass die Bundesregierung auch diesen antiquierten Paragrafen aus dem Gesetzbuch streicht.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/pressefreiheit-arne-semsrott-von-fragdenstaat-angeklagt-wegen-veroeffentlichung-von-gerichtsdokumenten/
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Tags: #Gerichtsentscheidungen #§353dNr.3StGB #FragdenStaat #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Internetsperren #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Verhaltensänderung #Polizeiübergriffe #Durchsuchungen #Bagatellen #LetzteGeneration

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16.02.2024 EMGR-Urteil: Grundrecht auf Privatsphäre

Hintertüren in Messengern verstoßen gegen Menschenrechte

So urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in dem Fall einer Klage eines russischen Bürgers gegen seinen Staat. Das Gericht stellte ganz generell fest, dass das massenhafte und anlasslose Abfangen von Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation das Grundrecht auf Privatsphäre verletzt. Der Kläger wehrte sich mit seiner Klage gegen ein umfassendes Überwachungsgesetz, das vom russischen Parlament 2016 beschlossen wurde.

Netzpolitik.org berichtet: "In seinem Urteil betont das Gericht, wie wichtig verschlüsselte Online-Kommunikation für die Privatsphäre und die Meinungsfreiheit ist. Zudem helfe Verschlüsselung gegen Daten- oder Identitätsdiebstahl. Eine wie von Russland geforderte Hintertür, etwa mittels eines hinterlegten Schlüssels, würde notwendigerweise die Privatsphäre aller Nutzer:innen des Dienstes verletzen."

Wink mit dem Zaunpfahl in Richtung EU

Dieses grundlegende Urteil muss für einige Regierungen in der EU wie ein "Wink mit dem Zaunpfahl" wirken und wird hoffentlich die unselige Diskussion zu einer EU-Chatkontrolle dämpfen. Gerade in den letzten beiden Jahren wurden entsprechende Maßnahmen, meist ohne eine gesetzliche Regelung, wie in Russland aufgedeckt. Wir haben über diese Skandale um die Verwendung der Überwachungsprogramme Pegasus und Predator in vielen Artikeln berichtet. Ihr illegaler Einsatz gegen Journalisten, Politiker und einfach Andersdenkende wurde in Griechenland, Spanien, Polen, Ungarn, ... aufgedeckt.

Verbotene Überwachung in Polen und Ungarn kommt ans Licht

Mehr als "Einzelfälle" sind inzwischen aus Polen und Ungarn bekannt, denn auch dort bröckelt die Mauer des Schweigens. So wurde in Polen eine Überwachungsliste der PiS Partei bekannt, auf der unter anderem ein ehemaliger Landwirtschaftsminister, ein Ex-Parlamentspräsident und sogar Ex-Premier Mateusz Morawiecki stehen soll. Die Enthüllung dieser Liste könnte das Ende für Jarosław Kaczyński bedeuten. Krzysztof Brejza, dessen Überwachung bereits letztes Jahr öffentlich wurde, sagt dazu: "Alles deutet darauf hin, dass Pegasus innerhalb der Partei verwendet wurde, um ‚Kompromat‘ zu sammeln, Fraktionsspiele zu betreiben und eine para-mafiöse Gruppe aufzubauen."

In Ungarn wurden die Enthüllungen von Péter Magyar, Ex-Mann der ehemaligen Justizministerin Judit Varga und selbst Profiteur der Fidesz, ans Licht gebracht. Netzpolitik.org schreibt: Judit Varga hatte damals als Justizministerin die Spähangriffe auf die Smartphones der Betroffenen bewilligt. Im Visier waren nicht nur kritische Journalist:innen und Oppositionellen, sondern auch Politiker aus Orbáns eigenem Lager. So wurde etwa der ehemalige Staatspräsident János Áder über die Telefone zweier seiner Leibwächter indirekt überwacht. Der Skandal führte jetzt zum Rücktritt der Justizministerin und Spitzenpoltikerin für die kommende Europawahl.

Wir brauchen jedoch mehr als Skandale und Rücktritte - wir alle müssen begreifen, dass Versuche die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Kommunikation zwischen den Menschen durch Hintertüren zu brechen, ein grundlegender Verstoß gegen die Menschenrechte und die Privatsphäre jedes einzelnen Menschen darstellt.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte-massenhafte-ueberwachung-in-russland-ist-illegal/
und https://netzpolitik.org/2024/ueberwachung-mit-pegasus-in-polen-und-ungarn-broeckelt-die-mauer-des-schweigens/
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13.02.2024 Entscheidende Gerichtsverhandlung für Julian Assange

Verhandlung am 20./21. Februar

Der britische High Court hat bestätigt, dass am 20. und 21. Februar 2024 eine öffentliche Anhörung stattfinden wird, die die letzte Chance für Julian Assange sein könnte, seine Auslieferung an die Vereinigten Staaten zu verhindern. Im Falle einer Auslieferung droht Assange eine Strafe von 175 Jahren wegen der Aufdeckung von Kriegsverbrechen, die von den Vereinigten Staaten im Afghanistan- und Irakkrieg begangen wurden.

Die öffentliche Anhörung wird vor einem Gremium von zwei Richtern stattfinden, die eine frühere Entscheidung des High Court überprüfen werden, die von einem Einzelrichter am 6. Juni 2023 getroffen wurde, der Julian Assange die Genehmigung zur Berufung verweigerte.

Diese entscheidende Phase im Berufungsverfahren von Julian Assange wird über eines von zwei Ergebnissen entscheiden: ob Julian Assange weitere Möglichkeiten haben wird, seinen Fall vor den britischen Gerichten zu vertreten, oder ob er alle Rechtsmittel ausgeschöpft hat, ohne die Möglichkeit, im Vereinigten Königreich weitere Rechtsmittel einzulegen, und somit in das Auslieferungsverfahren eintreten wird. Eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bliebe dann eine letzte Möglichkeit.

Die USA versuchen, Julian Assange auf der Grundlage ihres Spionagegesetzes von 1917 zu verurteilen. Wenn dies so erfolgt, kann Journalismus jederzeit als Spionage definiert werden. Jeder Journalist, jeder Verleger, weltweit wird dadurch eingeschüchtert. Das wäre das Ende der Pressefreiheit.
Schicksalstage für Julian Assange - JETZT oder NIE!

Viele Organisationen rufen weltweit zu Protesten auf, an den beiden Tagen der Anhörung vor dem Gericht in London die Pressefreiheit zu schützen. In Berlin wird es auf dem Pariser Platz, vor der Botschaft der USA und dem Brandenburger Tor, zu diesen Zeiten zusammen mit der Freitagsgruppe "Streetaction4Assange" Veranstaltungen geben. Auch die Mahnwache "Freiheit für Julian Assange" aus Leipzig wird uns ebenfalls vor Ort unterstützen und die fahrbare Gefängniszelle BELMARSH LIVE wird zu sehen sein.

Dienstag, 20.02.2024 von 13:00 bis 19:00 Uhr
Mittwoch, 21.02.2024 von 11:30 bis 19:00 Uhr

Dabei wird am 20.2. von 14.30 - 15.00 eine Menschenkette für die Freilassung Julian Asssange zwischen der US- und der Britischen Botschaft gebildet.

Zusätzlich und zur Einstimmung auf die Aktionen der nächsten Woche findet an diesem Donnerstag, den 15.02.24 um 20.00 Uhr im TAK Berlin ein interessantes Kinoevent statt (Eintritt frei, 200 Plätze). Gezeigt wird der Film "Der Fall Julian Assange" mit anschließender Podiumsdiskussion. Die Podiumsteilnehmer sind:

  1. Clara López: Regisseurin des Films
  2. John Goetz: Ehemaliger Medienpartner, Zeuge und Kläger gegen die CIA und UC Global
  3. Beate Streicher: von Amnesty International
  4. Ilja Braun: von Reporter ohne Grenzen
  5. Sören Schomburg: Deutscher Anwalt von Julian Assange

Wegen dieser Veranstaltung und der großen Manifestationen in der nächsten Woche wird die regelmäßige Mahnwache, jeden 1.+3. Donnerstag eines Monats am 15.2. ausfallen.
Weltweiter Ruf für die Pressefreiheit

Die Kampagne für die Freiheit von Julian Assange wird von Amnesty International, der National Union of Journalists, Reporter ohne Grenzen und praktisch allen Bürgerrechts-, Pressefreiheits- und Journalistengewerkschaften der Welt unterstützt. Mehr als 70 australische Bundespolitiker haben die USA aufgefordert, die Strafverfolgung einzustellen und auch in den USA wächst die Zahl der Kongressabgeordneten, die die Einstellung des Verfahrens fordern, stetig.

Stella Assange, Julian Assange's Ehefrau, sagt: "Die letzten viereinhalb Jahre haben Julian und seine Familie, einschließlich unserer beiden kleinen Söhne, schwer belastet. Sein psychischer und physischer Zustand hat sich erheblich verschlechtert. Angesichts der unzähligen Beweise, wie etwa die Verletzung des Anwaltsgeheimnisses und Berichte, dass hochrangige US-Beamte an Attentatsplänen gegen meinen Mann beteiligt waren, lässt sich nicht leugnen, dass ein fairer Prozess im Falle seiner Auslieferung unmöglich ist. Die Verfolgung dieses unschuldigen Journalisten und Verlegers muss ein Ende haben.“

Kristinn Hrafnsson, Chefredakteur von WikiLeaks, sagt: "Es gibt keine Presse ohne den Schutz, frei zu arbeiten. Der Fall von Julian ist ein Meilenstein; das Vereinigte Königreich muss entscheiden, ob es ein Hort der Pressefreiheit sein will oder ob es sich am Abbau eines Grundwertes unserer Demokratie mitschuldig machen will. Dies ist die letzte Chance für die Richter im Vereinigten Königreich, diese ungerechte Auslieferung eines Unschuldigen zu stoppen.“

Mehr dazu bei https://freeassange.eu
und alle unsere Artikel zu Julian Assange https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Assange&sel=meta

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