#lauschangriff

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06.02.2022 Europol als "europäische NSA"

EU will Europols illegalen Datenmoloch weiter ausbauen

Natürlich wollen wir nicht den Unterschied zwischen einer Polizeibehörde und einem Geheimdienst verwischen. Das Benehmen wird aber immer ähnlicher. Auf vier Petabyte Ermittlungsdaten sitzt Europol inzwischen, darunter auch die Daten von vielen Unschuldigen - Beifang nennt man das wohl nicht nur in der Fischerei.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte verlangt seit langem, dass dieser Datenmoloch gelöscht oder zumindest aufgeräumt wird. Die EU will die Datensammelei jedoch noch nachträglich legalisieren und weiter ausbauen.

Obwohl Anfang Januar der Europäische Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski die Löschung aller Daten angeordnet hatte, die nicht mit einer konkreten Straftat im Zusammenhang stehen, will die EU nach einer Einigung zwischen Rat und EU-Parlament auf eine neue Verordnung, weiterhin Ermittlungen auf der Grundlage dieser Daten durchführen.

Die neue Verordnung rückt Europols Datenpool noch weiter in die Nähe des NSA Überwachungszentrums in Utah (NSA Sumpf trocken legen ), weil sie der EU-Polizeiagentur breite Befugnisse zur Datenspeicherung gebe, ohne ausreichende Maßnahmen zum Schutz von Grundrechten.

"Daten von Einzelpersonen ohne klare Verbindung zu Straftaten könnte genauso verarbeitet werden wie Daten von Verdächtigen oder Verurteilten", wird Wiewiórowski bei netzpoltik.org zitiert. Auch SPD-Abgeordnete im EU-Parlament beklagen, dass Europol für die Rechtfertigung seiner Überwachung und massenhaften Datenspeicherung auf Vorrat „ähnliche Argumente“ wie die NSA nutzt.

Besonders kritisch gesehen wird, dass die Verordnung Europol künftig eine breite Kooperation mit Firmen möglich macht. Nach dem Entwurf kann Europol persönliche Daten direkt von privaten Firmen/Organisationen erhalten und darf diese analysieren und an die Behörden der Mitgliedsstaaten weitergeben. Das hat nichts mehr mit den Ermittlungsbefugnissen einer Polizeibehörde zu tun.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/wie-die-nsa-europol-soll-daten-aus-allen-eu-staaten-auswerten-duerfen/
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7917-20220206-europol-als-europaeische-nsa.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/7917-20220206-europol-als-europaeische-nsa.htm
Tags: #Europol #EU #Polizei #Geheimdienste #NSA #Utah #Petabyte #Bestandsdaten #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #DataMinig #Rasterfahndung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #EU-DSB #Kritik #Verhaltensänderung #Unschuldige #FalsePositives
Erstellt: 2022-02-06 09:17:35

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05.02.2022 Fingerabdruck im Personalausweis rechtswidrig?

Fingerabdruck im Personalausweis kommt vor den EuGH

Diese Frage muss nun - nachdem seit dem 1. August letzten Jahres dazu ein gesetzlicher Zwang besteht - der EuGH klären. Wie netzpolitik.org schreibt, sieht das Verwaltungsgericht Wiesbaden grundsätzliche Rechtsprobleme, wenn für den Besitz eines Personalausweises die Abgabe der Fingerabdrücke verpflichtend ist.

Dieser Meinung sind wir seit Jahren! (siehe unsere Artikel zum Thema https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=fingerabdruck+eperso&sel=meta )

Über dreihundert Millionen EU-Bürger müssen zwei Fingerabdrücke auf dem Ausweis in digitaler Form speichern lassen, nur weil die EU-Verordnung 2019/1175 das verlangt. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden meint,

  • für das Zustandekommen der Verordnung außerhalb des eigentlich vorgeschriebenen ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens gab es keine Rechtsgrundlage,
  • die DSGVO werde dadurch verletzt, da diese eine Datenschutz-Folgenabschätzung vorschreibt. Die Risiken einer Verarbeitung von sensiblen Daten wie Fingerabdrücken wurde jedoch vorab nicht analysiert.
  • dass die Europäische Grundrechtecharta durch diese Vorschrift verletzt wurde (Art. 7+8: Schutz der personenbezogenen Daten).

Die Unterstützer des Klägers, netzpolitik.org und Digitalcourage, verweisen zusätzlich auch darauf, dass der Zwang zur Abgabe von Fingerabdrücken nicht nur ungerechtfertigt und unverhältnismäßig sei, sondern auch die Fälschungssicherheit des Ausweises nicht erhöht. Auch dieses Argument unterstützt das VG Wiesbaden in seinem Beschluss ausdrücklich.

Im Gegenteil, die Abgabe eines Fingerabdrucks erhöht die Möglichkeit eines Identitätsdiebstahls ungemein. Diese Gefahr wurde durch die Erweiterung des speichernden RFID-Chips noch vergrößert, da dieser auch aus einiger Entfernung auslesbar ist. Zum Hack des ePersos oder des Reisepasses gab es bereits auf CCC-Kongressen eindruckvolle Vorführungen.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/personalausweis-zwangsweise-abgabe-der-fingerabdruecke-kommt-vor-den-eugh/
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7916-20220205-fingerabdruck-im-personalausweis-rechtswidrig.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/7916-20220205-fingerabdruck-im-personalausweis-rechtswidrig.htm
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Überwachungssoftware läuft auch in Ungarn

Noch mehr PEGASUS ...

Über die Spionagesoftware PEGASUS haben wir bereits mehrmals berichtet. Inzwischen gab es den großen Skandal in Polen, nachdem bekannt wurde, dass die PIS Regierung die Software erworben hat und sie auch gegen Regierungskritiker eingesetzt hat.

Nun berichtet die Süddeutsche Zeitung, dass auch Ungarn mit der Spionagesoftware Pegasus die Handys von Politikern, Journalisten und Managern ausgespäht hat. Die israelische Firma NSO redet sich bei ihren Verkäufen dieser Software stets damit raus, dass sie Pegasus nur an Staaten verkauft, die damit Terroristen oder Schwerstverbrecher überwachen wollen.

Dass sich nun herausstellt, dass auch Dávid Dercsényi, Journalist des Investigativ-Portal Direkt36 auch auf der Liste der mit Pegasus überwachten Telefonnummern steht, kann also nur ein Versehen sein ...

Es wird also weiter spannend sein, welche weiteren "wertegeleiteten" westlichen Staaten ihre Journalisten oder Kritiker damit überwacht ... Wir erinnern uns, dass das Handy von Frau Merkel beim großen Bruder USA auch auf der Liste der abgehörten Geräte stand.

Mehr dazu bei https://www.sueddeutsche.de/politik/ungarn-pegasus-spyware-orban-1.5516567

Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3kD
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7910-20220131-ueberwachungssoftware-laeuft-auch-in-ungarn.htm
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Tags: #Cyberwar #PegasusProjekt #Israel #NSO #weltweit #EdwardSnowden #Lauschangriff #Überwachung #Polen #Ungarn #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Journalisten #Politiker

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14.01.2022 Auf dem Weg zur weltweiten digitalen Identität

Mit unerfüllbaren Versprechungen locken

Eine unheilige Allianz aus staatlichen Akteuren und den bekannten Internetmonopolen lockt uns mit Verprechen über die angeblich "grenzenlose Freiheit" zu neuen Apps und der Freigabe unserer persönlichen Daten. Wie dies funktioniert, beschreibt ein Bericht von Thomas Kruchem auf Deutschlandfunk Kultur (Download zum Anhören als MP3, zum Lesen s. Link unten).

Das Versprechen ist die grenzenlose digitale Identität. Vor einem jahre hatten wir schon darüber berichtet, dass es nicht nur in Deutschland sondern EU-weit einen Ausweis auf dem Handy geben soll. Nebenbei wird damit gleich die Zwangsdigitalisierung voran getrieben, denn ohne Smartphone wird das nicht gehen.

Wie in dem Feature festgestellt wird, gehen die Bestrebungen jedoch auch über die EU hinaus. Die Befürworter einer "weltweiten Identität" schicken dabei mit Krokodilstränen die Flüchtlinge vor und argumentieren: 250 Millionen Kinder hätten keine Geburtsurkunde, Millionen Flüchtlinge keine Papiere.

Deshalb werden von Geflüchteten bei der Registrierung auch alle 10 Fingerabdrücke aufgenommen, wie bei der Erfassung von Kriminellen. Bei Flüchtlingen aus Myanmar in thailändischen Lagern, zum Beispiel, werden das Gesicht, die Iris und die Fingerabdrücke registriert. Das Sammeln biometrischer Daten aller Menschen wird scheinbar zum Selbstzweck.

Was verspricht man den Menschen bei uns?

Geflüchtete können sich in ihrer Notlage nicht gegen solche Maßnahmen wehren, doch wie bringt man die Menschen bei uns zur freiwillen Abgabe ihrer persönlichsten Daten? Mit Zuckerbrot und Peitsche

Zur Peitsche wird die Angst vor Corona. Thomas Kruchem stellt in seinem Feature fest: Der Nachweis einer Coronaimpfung müsse Voraussetzung werden für grenzüberschreitendes Reisen, fordert ID2020-Partner Bill Gates am 24. März 2020 in einem Interview mit dem Onlinemedium TED Conferences. Und der Impfnachweis müsse zuverlässig sein,... kein Papier, das man verlieren oder fälschen könne; nein, ein digitaler Impfnachweis auf biometrischer Basis muss es sein.

Das Zuckerbrot sind dann die Angebote an Grenzen bevorzugt abgefertigt zu werden oder am schnellsten ins Fußballstadion zu dürfen, während die anderen noch ihre Papierdokumente und Impfausweise sortieren. Hinzu kommen die Angebote der Privatwirtschaft, die mit scheinbaren Rabatten ober anderen Vergünstigungen locken - um dann mit unseren Daten ihr wirkliches Geschäft zu machen.

Können wir uns (dann noch) wehren?

Besitzen wir erst einmal ein solches Dokument, so ist es zu spät. Auch wenn beliebig viele Rechtsgrundsätze - Thomas Kruchem zählt allein 7 davon auf - für unser Recht auf unsere Daten sprechen, werden wir, z.B. bei einem Grenzübertritt oder einer Polizeikontrolle kaum darauf bestehen, nur die "notwendigen" Daten unserer digitalen Identität freizugeben. Der Autor erinnert sich lebhaft, wie freiwillig er den 5 Robocops in einem Polizeimannschaftswagen in den 80-iger Jahren seine Kamera übergeben hat, damit sie grinsend den Film rausziehen konnten ...

Nicht ganz so präsent ist das Machtgefälle gegenüber privaten Unternehmen, es existiert aber ebenso. Wohin diese Entwicklung in allen Lebensbereichen geht, beschreibt das Feature sehr gut - im Halse stecken bleiben sollte den Menschen, die unbedarft ihre Daten in der welt verteilen, das Schlußkapitel "Das hat dann nichts mehr mit Demokratie zu tun", wo es um digitale Hausdurchsuchungen geht, denn so etwas wird bereits mit dem Staatstrojaner "rechtmäßig" gemacht - also lesen oder anhören!

Mehr dazu bei https://www.deutschlandfunkkultur.de/digitale-identitaet-leben-in-der-ueberwachten-gesellschaft-100.html
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7893-20220114-auf-dem-weg-zur-weltweiten-digitalen-identitaet.htm
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10.01.2022 Polizei nutzt Daten der Luca App

Alle entschuldigen sich für ihren Fehler

Nanu?! Alle Corona Vorschriften sagen doch eindeutig, dass Daten nur zur Nachverfolgung der Virus-Verbreitung und für die Gesundheitsämter genutzt werden dürfen.

Nun hat der SWR durch eigene Recherchen herausgefunden, dass die Mainzer Polizei bei Ermittlungen zu einem Sturz mit Todesfolge ohne rechtliche Grundlage Daten aus dem System hinter der Luca-App abgefragt hat.

Glücklicherweise scheint das bisher noch ein "Einzelfall" gewesen zu sein, denn die Staatsanwaltschaft hat den Missbrauch der personenbezogenen Informationen inzwischen eingestanden und sich für das Vorgehen der Fahnder entschuldigt.

Nach Paragraf 28a des Infektionsschutzgesetzes des Bundes dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen die anhand der Luca-App gewonnenen Daten nicht für "andere Zwecke" genutzt werden. Der behördlichen Datenschutzbeauftragte wurde über den Vorfall informiert und wird auch den Landesdatenschutzbeauftragten darüber unterrichten.

Auch die Macher der Luca App sind über den Vorfall "not amused".

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Mainzer-Polizei-ermittelte-rechtswidrig-mit-Daten-aus-der-Luca-App-6321054.html
und noch andere Probleme der Luca App https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Luca&sel=meta
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7889-20220110-polizei-nutzt-daten-der-luca-app.htm
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05.01.2022 Gefahren durch Hirn-Computer-Schnittstellen

Müssen wir doch zu Maschinenstürmern werden?

Bisher hatten wir im Rahmen des Themas "Zwangsdigitalisierung" stets betont, dass nicht die technische Entwicklung das Problem darstellt, sondern wir "nur" deren Anwendung durch Überwachungsgesetze des Staates oder Profitinteressen der Internetgiganten kritisieren.

Bei den "Erfolgen" der Entwicklung von Hirn-Computer-Schnittstellen, englisch Brain-Computer-Interfaces (BCI) ist jedoch mehr als Skepsis angebracht. Sicher wird für einen Gelähmten ein Wunsch in Erfüllung gehen, wenn er mit seinen Hirnströmen Roboterarme oder -beine bewegen kann. Ob mit seinen Gehirnaktivitäten - seinen innersten Empfindungen und Reaktionen - noch sonst irgendetwas gemacht wird, kann er aber nie wissen.

Lassen wir diese Einzelfälle erst einmal beiseite, sie sollten von Ethikern, Gehirnspezialisten und Programmierern eingehend untersucht und diskutiert werden. Wenden wir uns lieber den "alltäglichen" Anwendungen zu. Es beginnt bereits im Alltag bei den Smart Watches, die unsere Körperfunktionen (Puls, Blutdruck, Schweiß, Temperatur) messen - und uns nett darstellen - und diese Daten nebenbei mit unserer Krankenkasse, dem Arbeitgeber und wer-weiß-wem-sonst-noch teilen.

Mit einem echten BCI kann man aber noch viel mehr. Wie Heise berichtet, könnnen Forscher die PINs Fremder über deren Gehirnaktivitäten erraten oder Affen eine Art "Mind Pong" spielen lassen. Als nächstes geht es in die Feldtests und dann kommen die praktische Anwendungen in den Bereichen Medizin, Virtual Reality und Gaming. Verfügbar sind bereits Headsets zur Messung der elektrischen Aktivität des Gehirns, also eine Elektroenzephalographie (EEG)-Schnittstelle. Damit kann "das System" erkennen, ob der Spieler - oder Arbeitnehmer - sich langweile, konzentriert oder überfordert sei. Nach Ansicht der Befürworter kann die Technik am Arbeitsplatz helfen, Stresszustände zu vermeiden und die Konzentration zu optimieren.

Kritiker warnen jedoch, wie Heise schreibt: BCI seien prinzipiell geeignet, um Personen zu manipulieren, ihre Identität zu verändern und möglicherweise in den Wahnsinn zu treiben. Schädliche Apps könnten über Programmierschnittstellen Messwerte und damit besonders sensible persönliche Daten von Headsets abgreifen.

Erinnern wir an das vom Bundesverfassungsgericht definierte IT-Grundrecht zur Vertraulichkeit und Integrität von Computern, so wächst dieses Grundrecht ins Unendliche, wenn es um den Zugriff auf unser Gehirn geht. Rechtlich und ethisch liegt hier eine Menge Arbeit, die bewältigt sein muss, bevor solche Schnittstellen erlaubt werden dürfen.

Update: Auch Elon Musk arbeitet mit seinem Startup Neuralink an BCI-Implantaten ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Cyberpunk-Revisited-Warnung-vor-unkontrollierten-Hirn-Computer-Schnittstellen-6315132.html
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7884-20220105-gefahren-durch-hirn-computer-schnittstellen.htm
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31.12.2021 Fünfzig Jahre Berufsverbote in der BRD

"Datenkraken im Öffentlichen Dienst"

Vor einem Jahre titelten wir noch "Fast 50 Jahre Berufsverbote", nun ist es soweit. Am 28. Januar 1972 unterzeichnete der damalige Bundeskanzler Willy Brandt den sogenannten Radikalenerlass. Dieser führte dazu, dass rund 3,5 Millionen Bewerberinnen für Berufe im öffentlichen Dienst überprüft wurden. Diese Überprüfungen führten zu etwa 11.000 Berufsverbotsverfahren, 2.200 Disziplinarverfahren, 1.256 Ablehnungen von Bewerbungen und 265 Entlassungen.

Nach 40 Jahren andauernder Überwachung endete das wohl längste Verfahren in diesem Zusammenhang mit einem rechtskräftigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Es bestätige die Grundrechtswidrigkeit einer vier Jahrzehnte langen Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst, den sogenannten "Verfassungsschutz".

Der betroffene Journalist und Autor Rolf Gössner schreibt uns dazu heute:

Rechtskräftiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt Grundrechtswidrigkeit einer vier Jahrzehnte langen Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst "Verfassungsschutz"

Genau vor einem Jahr hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nach 15jähriger Verfahrensdauer in letzter Instanz rechtskräftig festgestellt, dass meine vier Jahrzehnte lange Dauerüberwachung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz von Anfang an unverhältnismäßig und grundrechtswidrig war.

Im Frühjahr diesen Jahres sind die Urteilsgründe bekannt geworden sowie die Antwort der damaligen CDU/CSU-SPD-Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Deutschen Bundestag: Die Regierung sah darin keinerlei Veranlassung, irgendwelche politischen, rechtlichen oder "wiedergutmachenden" Konsequenzen aus diesem klaren Urteil und aus jahrzehntelanger staatlicher Verletzung von Grundrechten und Berufsgeheimnissen zu ziehen.

Und es ist mehr als fraglich, ob die neue Ampelkoalition mit dieser Causa anders umzugehen gedenkt und ob sie endlich notwendige Konsequenzen aus dieser Skandalgeschichte zieht.

Angesichts der bisherigen "Arroganz der Macht" (Ulla Jelpke, Ex-MdB, Die Linke) freue ich mich umso mehr über den langjährigen starken psychischen Rückhalt aus meinem sozialen Umfeld sowie über die empathischen und solidarischen Reaktionen aus allen möglichen Teilen der Gesellschaft, von nahen und fernen Bekannten, Schriftsteller- und Künstler:innen, aus Politik, Berufsverbänden und Gewerkschaften sowie von Bürger- und Menschenrechtsgruppen im In- und Ausland. Dafür nochmals ein herzliches Dankeschön- all das hat mein Durchhaltevermögen über 15 Verfahrensjahre hinweg jedenfalls ernorm beflügelt.

Die Tatsache, dass über meine Überwachungsgeschichte im Laufe der Jahre und Jahrzehnte recht häufig in ganz unterschiedlichen Medien kritisch berichtet und zahlreiche Interviews geführt worden sind, zeigt, dass es zwar ein herausragender Fall war, der öffentliches Aufsehen erregte - aber wir vergessen dabei allzu leicht, dass es auch andere bedrückende Überwachungsfälle gibt, die nicht vor Gericht landeten und nicht ans Licht der Öffentlichkeit gelangen. Und wir vergessen allzu leicht jene Menschen, die von Berufsverboten hart in ihren Lebensentwürfen betroffen waren und immer noch sind, wozu der "Verfassungschutz" ganz wesentlich beigetragen hatte.

Im kommenden Jahr 2022 jährt sich zum 50. Mal der sog. Radikalenerlass von 1972 als Ausgangsbeschluss einer zwei Jahrzehnte währenden Berufsverbote-Politik (1970er und 80er Jahre; http://www.berufsverbote.de/ ). Diese Politik darf sich nicht wiederholen - eine Gefahr, die (u.a.) ausweislich des Koalitionsvertrags der Ampelregierungsparteien nicht auszuschließen ist. Die oft existentiellen Folgen der Berufsverbote und ihre Auswirkungen auf die demokratische Gesellschaft müssen 2022 endlich aufgearbeitet und die Betroffenen schnellstens rehabilitiert und entschädigt werden.

Am Montag 17. Januar 2022 um 23:15 Uhr ist in der ARD die Ausstrahlung der 45minütigen von Hermann G. Abmayr angekündigt
https://www.fernsehserien.de/geschichte-im-ersten/folgen/jagd-auf-verfassungsfeinde-der-radikalenerlass-und-seine-opfer-1523633
...
Im weiteren berichtet Rolf Gössner über seine kürzliche Buchpublikation "Datenkraken im Öffentlichen Dienst" - mit Gastbeiträgen von Gerhart Baum, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Heribert Prantl. Dieses Buch, das im Mai 2021 erschienen ist, wurde folgendermaßen angekündigt: Der Jurist, Publizist und Bürgerrechtler Rolf Gössner hat sein neues Buch "DATENKRAKEN IM ÖFFENTLICHEN DIENST" vorgelegt – eine "Laudatio" auf den präventiven Sicherheits- und Überwachungsstaat. Das Buch zeichnet den bundesdeutschen Weg in den präventiv-autoritären Sicherheits- und Überwachungsstaat nach.

Es wird weiterhin unsere Aufgabe sein, diesen Weg als Fehlentwicklung zu entlarven und für eine Umkehr zu arbeiten. Wir wünschen Rolf Gössner alles Gute für seinen weiteren Lebensweg.

Vergessen wir nicht, dass die "Tradition" der Berufsverbote nicht mit Willy Brandts Unterschrift begann, der Obrigkeitsstaat hat in Deutschland eine lange Tradition. Schon vor 184 Jahren unterschrieb Ernst August I. von Hannover die Entlassungsurkunden für die "Göttinger Sieben", sieben Professoren, darunter Wilhelm und Jacob Grimm. Die Sieben hatten es gewagt im November 1837 gegen die Absetzung der Hannoveranischen Verfassung zu protestieren.

Mehr dazu bei https://ilmr.de/
und alles unsere Artikel zu den Berufsverboten https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Berufsverbot&sel=meta
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7879-20211231-fuenfzig-jahre-berufsverbote-in-der-brd.htm
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Das Personal Information Protection Law - PIPL

Von der DSGVO lernen, heißt siegen lernen?

Im Herbst diesen Jahres ist PIPL, das Personal Information Protection Law in der Volksrepublik China in Kraft getreten. Studiert man die Texte, so sieht man verschiedene Anleihen bei Europas Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), allerdings auch viele Regelungen, die es so in Europa (noch) nicht gibt.

So ist es Jugendlichen unter 18 Jahren weiterhin(!) verboten werktags an Online Videospielen teilzunehmen. Nur Freitag bis Sonntag ist dies für eine Stunde erlaubt. Diese Verbote wurde bereits in der Zeit der Pandemie vor in Kraft treten von PIPL verstärkt - das erinnert an Boris Johnsons Aufruf zur Verbesserung der Gesundheit in Pandemiezeiten solle Jede/r mindestens 2kg abnehmen. ;-)

Aus der DSGVO "entlehnt" wurden für PIPL dagegen die folgenden Vorschriften

  • die Anerkennung eines Rechtsschutzes für die persönlichen Daten natürlicher Personen (Artikel 2),
  • Informationspflichten zur Art der Verarbeitung und Speicherdauer,
  • gewisse Mitteilungspflichten bei Datenverlusten,
  • Ansprüche der Bürger auf Einsicht (Artikel 44, 45) und Berichtigung (Artikel 46) sowie auf Entschädigung bei Verletzung gegenüber den Datenverarbeitern (Artikel 69),
  • "sensible Datenkategorien" (Artikel 28 ff.), zu denen biometrische, Gesundheitsdaten, Daten zu religiösen Anschauungen, Gesundheits-, Finanz- und Ortsdaten sowie die Daten von Kindern gehören,
  • das Konzept der informierten Einwilligung (Artikel 13.1),

Allerdings können Daten in einer Reihe von Fällen auch ohne Einwilligung verarbeitet werden, so z.B. von Arbeitgebern, in der Berichterstattung, in Notfallsituation oder wo es gesetzlich vorgesehen ist - auch letzteres entspricht unserer Gesetzgebung, während wir den Arbeitgebern theoretisch auf die Finger klopfen könnten.

Vor-Ort-Vertreter ausländischer Agenten Firmen

Wie auch die DSGVO sieht der Artikel 53 von PIPL vor, dass wenn jemand Daten chinesischer Bürger außerhalb des Landes verarbeiten will, dann muss diese Firma einen Bevollmächtigten innerhalb des Landes als Ansprechpartner für Bürger und Behörden benennen. Wir fragen uns, warum dies vor allem bei den Internetgiganten, wie Google und Facebook, zumindest bei uns immer ins Leere läuft.

Außerdem müssen sich chinesische Bürger auch außerhalb Chinas an PIPL halten (Artikel 42).

Neben PIPL ist am 1. September auch ein Datensicherheitsgesetz in Kraft getreten. Dieses droht, wie Heise schreibt, hohe Strafen an bei Verstoß gegen "Moral und Ethik", gegen "kommerzielle und professionelle Ethik", gegen "Ehrlichkeit und Verantwortlichkeit" oder die "Beschädigung nationaler Sicherheitsinteressen".

Diese (nicht nur) für uns unklaren Begriffe haben bereits viele Firmen dazu bewegt, Gelder zurückzulegen. So hat den Alibaba Chef Mas Alibaba dazu bewegt einen "Wohlfahrts-Fonds" einzurichten. Er hat rund 13,7 Milliarden Dollar dafür versprochen Solche Reaktionen gehen auch auf Xis Forderung zurück, den Reichtum der Neumilliardäre wieder mehr unters Volk zu bringen - und soll ihre "Moral und Ethik" belegen.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/hintergrund/Missing-Link-Chinas-neue-Datenschutzgesetze-eine-Kulturrevolution-4-0-6298616.html und ff
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7877-20211229-das-personal-information-protection-law-pipl.htm
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22.12.2021 Justizminister will VDS "endgültig aus dem Gesetz streichen"

Der auf den Busch klopft

Im September 2009, also vor inzwischen 12 Jahren, hat zuletzt ein namhafter FDP Politiker auf einer von uns organisierten Demo gesprochen. In der Zwischenzeit mussten wir die Partei z.B. in der schwarz-gelben Koalition immer wieder für ihr Einschwenken auf obrigkeitsstaatltliche Überwachungsmaßnahmen kritisieren. Die grundrechtsschützenden Mitglieder, wie Sabine Leutheusser-Schnarrenberg und Gerhart Baum waren aus den ersten Reihen verschwunden.

Nun ist Marco Buschmann seit dem 8. Dezember 2021 Bundesminister der Justiz im Kabinett Scholz und wir vernehmen seine ersten Äußerungen mit Interesse. So stellte er der WAZ gegenüber in einem Interview klar:

"Ich lehne die anlasslose Vorratsdatenspeicherung (VDS) ab und möchte sie endgültig aus dem Gesetz streichen. Sie verstößt gegen die Grundrechte. Wenn jeder damit rechnen muss, dass vieles über seine Kommunikation ohne Anlass gespeichert wird, dann fühlt sich niemand mehr frei."

Damit stellt er sich gegen die Versuche der letzten Regierung die VDS durch die Hintertür und mit Hilfe aus Brüssel wieder einzuführen. Er verweist - sehr richtig - auf die vielen eindeutigen Gerichtsentscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer anlasslosen Kommunikationsüberwachung. Dafür spricht er sich in dem Interview für schnellere Reaktionen der Provider zur Speicherung "bei einem konkreten Anlass auf richterliche Anordnung hin" aus.

Ist die Überwachungsgesamtrechnung noch tragbar?

Darüber hinaus ist er der erste Politiker seit langer Zeit, der den Begriff der "Überwachungsgesamtrechnung" wieder in den Mund nimmt. Dieser wurde vom BVerfG als Summe der Überwachungsmaßnahmen definiert, unter denen Jede/r zu leiden hat. Die Forderung des Bundesverfassungsgerichts war, bei jeder neuen Maßnahme zu belegen, dass die zulässige Menge an Überwachung nicht überschritten wird.

Dazu äußert sich der Justizminister in dem Interview wie folgt:

"Als eines der ersten Projekte möchte ich mit Nancy Faeser eine Überwachungsgesamtrechnung auf den Weg bringen. Und wir wollen in dieser Wahlperiode die Sicherheitsgesetze unabhängig wissenschaftlich evaluieren. Es geht darum, die Bürgerrechte zu stärken."

Seit Jahren/Jahrzehnten (Unzutreffendes streichen) sind diese Schritte überfällig. Insbesondere die theoretisch in den Gesetzen vereinbarte Evaluation ihrer Wirksamkeit (bei der oft als Begründung vorgeschobene Terrorabwehr) wurde nie oder nur zum Schein vorgenommen.
Wir können ihm dafür nur viel Erfolg wünschen!

Mehr dazu bei https://www.waz.de/politik/buschmann-fdp-lockdown-corona-impfpflicht-telegram-omikron-id234141055.html
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7870-20211222-justizminister-will-vds-endgueltig-aus-dem-gesetz-streichen.htm
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Tags: #VDS #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung

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15.12.2021 EU: Messenger Dienste sollen sich öffnen
Wege zur Interoperabilität

In einem Messanger alle Nachrichten von anderen lesen und ihnen antworten können - geht das überhaupt?

Natürlich geht das, wenn der Dienst standardisiert ist und alle "Marktpartner" sich dran halten (müssen). Das beste Beispiel ist E-Mail, standardisiert vor 40 Jahren durch SMTP, POP3 und IMAP und an die technische Entwicklung angepasst in den 90-iger Jahren durch Erweiterungen für Bilder und Binärdateianhänge.

Es sollte also egal sein, ob man seine Nachrichten mit Thunderbird, Outlook, Apple Mail, K-9 oder im Browser liest und schreibt - Jede/r kann mit jedem Anderen kommunizieren. Ähnliche Standards gibt es auch für Messenger auf Basis von XMPP - und es gibt durchaus gute - und vor allem freie Open Source Messenger auf Basis von XMPP.

Nun wird im EU-Parlament der Digital Markets Act diskutiert, eine Vorschrift, die genau diese Interoperabilität der Messengerdienste durchsetzen soll.

Wenig Freude bei Anbietern und auch bei Nutzern

So eine Forderung läuft den Interessen der privaten Messenger-Dienstanbieter natürlich zuwider. Sie wollen ihre Nutzer bei der Stange halten mit dem Argument gerade der Großen unter ihnen: wenn deine Freunde bei unserem Dienst sind, dann musst du auch bei uns bleiben.

Leider haben Umfragen auch von den Nutzern die Anwort bekommen, dass sie (meist aus Unkenntnis von anderen Diensten) bei der gewohnten Umgebung bleiben möchten. Man sieht also, dass sich die Strategie der Abschottung durch die Anbieter für diese bestens bewährt hat.

Was wird nun kommen?

  • nichts, da über den Digital Markets Act noch lange Zeit diskutiert werden kann und die Anbieter ihre Lobbyvertreter weiter ins Rennen schicken werden,
  • nichts, weil es sicher nach der Verabschiedung Übergangsfristen bis - wer weiß wann - geben wird,
  • nicht viel, weil dann die EU Verordnung in nationale Gesetze übernommen werden muss,
  • wenig, weil es viele Möglichkeiten geben wird, wie die Anbieter die Vorschriften erfüllen können.

Auch wenn Punkt 4 noch in weiter Zukunft liegt, wie könnte man denn die verschiedenen Dienste zusammenbringen?

  • Bridges
  • Die Nachrichten laufen über Schnittstellen-Server (der Anbieter) und werden dort in das jeweils andere Format umgewandelt. Damit bleibt die Hoheit über die Interoperabilität bei den Anbietern und könnte z.B. nur in der EU funktionieren.
  • APIs
  • Die Anbieter müssten Schnittstellen bereitstellen, so dass man z.B. mit einem Twitter Client auch WhatsApp Nachrichten verschicken kann und umgekehrt. Das ist sicher nicht im Interesse der Anbieter und erfordert n*m Programmieraufwand - also von allen für alle.
  • Standardisierung
  • Das gibt es mit XMPP eigentlich schon, da wollen sich privaten Anbieter nur nicht dran halten. Aber über Erweiterungen des Standards wird sowieso regelmäßig gesprochen. Es kann aber passieren, dass diese z.Zt. relativ gleichberechtigt stattfindendene Diskussionen durch die Marktmacht der Internetmonopole in bestimmte Richtungen zu Lasten weniger vermögender Beteiligter gedrängt werden.

Nutzen wir doch einfach schon heute XMPP mit den sicher Ende-zu-Ende verschlüsselten Möglichkeiten über Element, Matrix, Conversations, ... und wie sie alle heißen mögen.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Bundesnetzagentur-erwaegt-Zwang-zur-Interoperabilitaet-zwischen-Messengerdiensten-6291249.html
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7863-20211215-eu-messenger-dienste-sollen-sich-oeffnen.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/7863-20211215-eu-messenger-dienste-sollen-sich-oeffnen.htm
Tags: #Telegram #Facebook #Google #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Smartphone #Handy #App #Verhaltensänderung #Lauschangriff #Überwachung #NetzDG #Kontakt #Ansprechpartner #Profit

aktionfsa@diasp.eu

14.12.2021 Facebook, Telegram - gut oder böse?

Wo ist der Unterschied?

Seit einigen Tagen übersteht man keine Nachrichtensendung, ohne hören zu müssen, dass der Messengerdienst Telegram zu einem Hort der Verschwörung geworden sei und sich bei diesem Messengerdienst auch mehr als 2 Millionen Deutsche registriert haben.

Mag sein, das gilt für viele ausländische Messengerdienste, vor allem für Facebooks WhatsApp ebenfalls.

Also, wo ist der Unterschied?

In einem Schreiben des deutschne Bundesamts für Justiz in Bonn mit dem Aktenzeichen VIII2-4090/2-6E-7-0-1/2021 an Telegram heißt es, bei einem sozialen Netzwerk mit mehr als zwei Millionen registrierten Nutzern in Deutschland unterliege Telegram dem deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz von 2017 und sei verpflichtet, strafbare Inhalte zu sperren und zu melden. Die deutschen Strafverfolgungsbehörden vermissen in Deutschland den "single point of contact" des Anbieters, um Anzeigen zuzustellen.

Da ist Facebook scheinbar kooperativer und hat Adressen in Deutschland und vor allem in Irland. Doch diese lassen alle Verfahren, vor allem solche gegen sich selbst, vor Gericht abprallen, da sie nur für Werbekunden, Organisation u.ä. zuständig seien.

Telegram lehnt seit seiner Gründung jede Zusammenarbeit mit staatlichen Behörden ab. Deshalb haben die Verantwortlichen nach Auseinandersetzungen mit der russischen Regierung ihren Firmensitz aus Russland nach Dubai in den Al Kazim Tower von Dubai, in das Büros 2301 und 2303 im 23. Stock verlegt.

Noch mehr (k[l]eine) Unterschiede?

Bei WhatsApp sind alle persönlichen Nachrichten verschlüsselt, bei Telegram muss man dieses "Feature" erst auswählen. Bei beiden Nachrichtendiensten laufen die Messages über die Server des Dienstes und können gespeichert und theoretisch auch gelesen werden, denn die Schlüssel (-paare) liegen nicht in den Händen der Nutzer.

Beide Dienste finanzieren sich über Werbung, beiden sind deutsche oder europäische Vorschriften in der Realität egal und beide leben davon, dass sich Menschen bei ihnen in Gruppen organisieren und sich möglichst lautstark beharken. Dieses Geschäftsmodell für Facebook haben die Enthüllungen der Whistleblowerin Frances Haugen vor dem US Kongress eindeutig aufgezeigt.

Fazit: Messengerdienste mit Profitinteressen können, ganz abgesehen von den technischen Unzulänglichkeiten, nicht die Lösung sein. Wir brauchen Ende-zu-Ende verschlüsselten Nachrichtenaustausch über eine gemeinsame dezentrale Struktur. Die großen Portale mit ihren Monopolen können uns kontrollieren und manipulieren - egal ob sie Facebook, Google oder Telegram heißen.
Welche Messenger- oder anderen Dienste vertrauenswürdig und sicher erscheinen, haben wir unter dem Thema "Privatsphäre schützen" untersucht.

Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/telegram-105.html
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7862-20211214-facebook-telegram-gut-oder-boese.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/7862-20211214-facebook-telegram-gut-oder-boese.htm
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aktionfsa@diasp.eu

13.12.2021 Zwei-Faktor-Authentifizierung bei Google

Schon 150 Millionen Nutzer "umgestellt"

Schon für 150 Millionen Google-Konten ist eine Zwei-Faktor-Authentifizierung eingeschaltet. Wie beim Bezahlen mit Kreditkarte muss über einen zusätzlichen Weg die Identität des Anmeldenden bestätigt werden.

Wie Heise berichtet, gibt es dafür bei Google verschiedene Möglichkeiten

  • es wird ein Einmal-Kennwort (TAN) per SMS übermittelt,
  • man bekommt ein Einmal-Kennwort über die Google Authentifizierungs-App,
  • man bestätigt eine Push-Benachrichtigung, die man über die Google-App am Smartphone bekommt,
  • auf dem eigenen Smartphone ist ein spezieller Sicherheitsschlüssel dafür gespeichert,
  • wenn alles nicht verfügbar ist, sollte es einen Backup Code von Google geben.

Man kann sich sicher sein, dass die erste Methode, per SMS, als nächstes abgeschafft wird, weil Google dafür Kosten entstehen. Genau das erleben wir zur Zeit bei den verschiedensten Banken. Was übrig bleibt, sind alles Wege, die nur über eine Google App funktionieren und damit die Abhängigkeit von diesem Monopolisten weiter verstärkt.

In dem zitierten Artikel gibt darüber hinaus gute Erklärungen zu Vor- und Nachteilen einer Zwei-Faktor-Authentifizierung. Außerdem wird erklärt, wie der Nutzer (noch) diese Funktion bei Google ein- oder ausschalten kann.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/ratgeber/Google-erzwingt-Zwei-Faktor-Authentifizierung-fuer-alle-das-muessen-Sie-wissen-6287087.html
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7861-20211213-zwei-faktor-authentifizierung-bei-google.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/7861-20211213-zwei-faktor-authentifizierung-bei-google.htm
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aktionfsa@diasp.eu

NRW Verammlungsgesetz noch immer unverhältnismäßig

Schwarz-gelb will Einschränkungen vor Weihnachten beschließen

Art 8 GG
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Art. 8 (1) sagt eigentlich alles aus, trotzdem wird an den Einschränlungen unserer Grundrechte weiter gearbeitet. Gemäß Art. 8 (2) bereitet die schwarz-gelbe Regierung in NRW seit einiger Zeit ein restriktives Versammlungsrecht vor.

Nach massiven Protesten hat die Politik nun einige Änderungen wieder zurückgezogen. Wie netzpolitik.org berichtet wurde

  • das so genannte „Militanzverbot“ wurde umbenannt und leicht entschärft, was Fußballfans und Gewerkschafter*innen freuen dürfte, die sich nun weiterhin in einheitlicher Kleidung versammeln dürfen,
  • nun wieder „kommunikative Gegenproteste“ zu Demonstrationen möglch, also z.B. Demos gegen Nazi-Aufmärsche,

Trotzdem stellt das Gesetz eine erhebliche Einschränkung des Versammlungsrechts dar. Im Gesetz enthalten sind weiterhin

  • erweiterte Befugnisse für die Polizei bei der Videoüberwachung von Demonstrationen,
  • das Erfassen der Namen von Ordner*innen,
  • Zugangsbeschränkungen durch das Einrichten von Kontrollstellen zum Beginn der Demo und auch in deren Verlauf,
  • die Feststellung von Identitäten von Demonstrierenden und das Durchsuchen von Sachen der Demonstrierenden bei "tatsächlichen Anhaltspunkten",
  • ein pauschales Verbot von Demonstrationen auf Autobahnen.

Stellt man diese Einschränkungen der Aussage des Art. 8 (1) gegenüber, muss man weiter von einer erhebnlichen Beschneidung unserer Grundrechte sprechen - die nun noch vor Weihnachten Gesetz werden soll.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2021/trotz-entschaerfungen-versammlungsfreiheit-in-nrw-wird-spuerbar-eingeschraenkt/
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7858-20211210-nrw-verammlungsgesetz-noch-immer-unverhaeltnismaessig.htm
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aktionfsa@diasp.eu

23.11.2021 "Waschmaschine benötigt Adressbuch und den Standort"

Zugriff auf alle Kontakte und das Telefon

Schon 1914-1929 wurden elektrische Waschmaschinen gebaut (Bild links) und ab der Mitte der 50-iger Jahre konnten diese auch schon mit Lochkarten elektronisch gesteuert werden (Bild rechts).

Da ist es doch ganz "natürlich", dass heute eine Waschmaschine wissen will, wessen Wäsche sie wäscht und dazu Zugriff auf deine Kontakte, deinen Standort, die Kamera, deine Medien und das Adress- und Telefonbuch haben möchte.

Oder etwa nicht?

Ein Nutzer des Intenet-Dienstes Reddit beschwerte sich kürzlich, dass seine Waschmaschinen-App, der Samsung Smart Washer, nicht funktioniere, "wenn ich ihr keinen Zugriff auf meine Kontakte, meinen Standort und meine Kamera gebe", so schreibt das Portal Vice. In ihren Bewertungen bezeichnen Nutzer das Verlangen nach diesen Berechtigungen als "absurd", "inakzeptabel", "lästig" und "schrecklich". Ein Nutzer nannte es sogar "Spyware" - und genau das ist es auch!

Theoretisch können Nutzer von Smartphones von Apple als auch von Googles Androis sehen, auf welche Daten eine App Zugriff hat. Aber nur in wenigen Fällen können die Nutzer diese Berechtigungen verändern ohne die Funktionalität der Apps einzuschränken. Dann sind einige oder sogar sämtliche Funktionen der App für den Nutzer nicht mehr vorhanden.

Vor einigen Jahren hatten wir bereits über Smart-TVs ( Smart TV - Spion im Wohnzimmer ) berichtet, die Nutzer belauschen und automatisch (die passende) Werbung einblenden. Demnächst wird sicher der lauschende Kühlschrank und der sprechende Föhn folgen ... ( Lauschende Handys als Zeugen? , Smart Home wird zum Horrorhaus , Teures Abhörgerät Auto , Fernseher "redet" mit dem Handy )

Mehr dazu bei https://www.vice.com/en/article/z3xqdw/samsung-washing-machine-app-requires-access-to-your-contacts-and-location
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7840-20211123-waschmaschine-benoetigt-adressbuch-und-den-standort.htm
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aktionfsa@diasp.eu

EuGH: VDS bleibt grundrechtswidrig

Klatsche vom EuGh vor Koalitionsvertrag

Ob es in Deutschland eine Vorratsdatenspeicherung (VDS) geben soll - darüber konnten sich die Fachgruppe bei den Koaltionsverhandlungen nicht einigen ud haben dies an die Dachgruppe nach oben gegeben. Dabei ist das Thema seit dem Urteil des BVerfG im März 2010 eigentlich erledigt.

Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung unsere Kommunikationsdaten ist grundrechtswidrig

Das haben weitere Gerichte in den letzten 10 Jahren immer wieder festgestellt, auch der EuGH. Dort werden z.Zt. noch einmal 3 Klagen aus Frankreich, Irland und aus Deutschland verhandelt. Nun liegen dafür die Schlussanträge von EuGH-Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona vor - mit einem entsprechenden(!) Urteil ist in den nächsten Monaten zu rechnen:

Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung unsere Kommunikationsdaten ist mit Unionsrecht nicht vereinbar!

Damit ist die VDS2.0 in Deutschland endgültig erledigt. Außerdem wären damit auch die Speicherpflichten aus § 113a Abs. 1 i.V.m. § 113b TKG nichtig. Diese machen auch den Telekommunikationsunternehmen das Leben schwer. Klagen der Telekom und des Providers SpaceNet AG vor dem Bundesverwaltungsgericht hatte dieses dem EuGH zu endgültigen Klärung vorgelegt.

Vor 2 Wochen hatten mehrere Datenschutzgruppen aus Deutschland an die Koalitionsverhandler geschrieben und den endgültigen Verzicht der VDS gefordert.

Also Koalitionsverhandler: Das Thema Vorratsdatenspeicherung wurde im Jahr 2010 beerdigt - kapiert das endlich!

Mehr dazu bei https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-schlussantraege-c79319-c79419-c14020-c33920-c39720-vorratsdatenspeicherung-deutschland-unionsrecht-113a-113b-tkg-datenschutz-telekom-spacenet/
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7836-20211119-eugh-vds-bleibt-grundrechtswidrig.htm
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Tags: #VDS #Vorratsdatenspeicherung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #DataMining #Rasterfahndung #Datenbanken #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Ampelkoalition #Verhandlungen #Urteil #Eugh #BVerfG #TKG #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenpannen

aktionfsa@diasp.eu

09.11.2021 Unschuldsvermutung wird abgeschafft

Kommt die totale Chat-Kontrolle jetzt oder später?

Bei der von der slowenischen Ratspräsidentschaft geplanten "Konferenz über die Prävention und Untersuchung von sexuellem Kindesmissbrauch" soll es beschlossen werden. Wie Telepolis berichtet, sollen "die notwendigen Instrumente, Mechanismen und gesetzlichen Instrumente zur Verfolgung von Straftaten des sexuellen Kindesmissbrauchs entwickelt und festgelegt werden."

Es geht um die schon im Sommer von der EU-Kommission – mit folgender Zustimmung durch das Parlament – an private Betreiber von Kommunikationsdienste gegebene Erlaubnis eines automatisierten Durchsuchens von Nachrichten privater Messengerdienste.

Apple war mit der Absicht zur Erkennung von "Child Sexual Abuse Material" (CSAM) auf seinen Geräten im Sommer vorgesprescht. Damit wollte der Konzern auf den Engeräten seiner Kunden, also einer als "Client-Side Scanning" (CSS) bezeichneten Methode die ansonsten verschlüsselte Kommunikation untersuchen.

Mangels Rechtsgrundlage für ein Beobachten aller verschlüsselter Kommunikation *auf den Endgeräten zog Apple das Vorhaben erst einmal zurück - diese Rechtsgrundlage könnte jetzt geschaffen werden. Den Einstieg liefert, wie bei vielen Überwachungsgesetzen zunächst das Totschalgargument "Kinderpornografie" , folgen könnten dann Terrorismus, Organisierte Kriminalität, ....

Nach dem vollständigen Bewegungsprofil aller Menschen (die ein Handy mit sich tragen) ist das der nächste Schritt zur totalen Kontrolle. Eine verpflichtende Inhaltskontrolle aller Kommunikation (auf den Endgeräten) hätte sich die STASI auch gern genehmigt - dass sie das nicht mehr erleben durfte ...
Die Unschuldsvermutung ist abgeschafft. Wo bleibt der Aufschrei?

Mehr dazu bei https://www.heise.de/tp/features/EU-moechte-totale-Chat-Kontrolle-6259649.html
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7826-20211109-unschuldsvermutung-wird-abgeschafft.htm
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Tags: #Chatkontrolle #Verbraucherdatenschutz #Datenskandale #Client-SideScanning #CSS #Apple #EU #Sloweniengipfel #Konferenz #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung

aktionfsa@diasp.eu

28.10.2021 Jetzt Ende der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung!

Zivilgesellschaft appelliert an Koalitionsverhandler

SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen sich in diesen Tagen mit den Themen Justiz und Inneres befassen. Liberale und Grüne fordern in ihren Wahlprogrammen ein Ende der verdachtslosen Datensammlung.

Das 2015 von der "Großen Koalition" beschlossene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde im Juni 2017 vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen für grundrechtswidrig befunden und einstweilen ausgesetzt (Az. 13 B 238/17).

Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs steht aus. Nach dem Gesetz soll verdachtslos von der gesamten Bevölkerung aufgezeichnet werden, wer mit wem und wo per Telefon oder Handy in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat.

Elf Bürgerrechts- und Berufsverbände fordern in einem Offenen Brief an die Verhandler zum Thema Justiz und Inneres - darunter der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, die Deutsche Aidshilfe und der Deutsche Journalisten-Verband - ein Ende des Gesetzes zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Verbindungs-, Standort- und Internetdaten.

Die "verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung" sei den Organisationen zufolge die "schädlichste Altlast der Großen Koalition" und "die am tiefsten in die alltägliche Privatsphäre eingreifende und unpopulärste Massenüberwachungsmaßnahme, die der Staat jemals hervorgebracht hat." Eine derart weitreichende "Registrierung des Verhaltens der Menschen in ganz Deutschland" sei "für viele Bereiche der Gesellschaft höchst schädlich", so für die Arbeit von Ärzten, Rechtsanwälten, Psychologen, Beratungsstellen und Journalisten. Die verdachtslose Datensammlung begünstige Datenpannen und -missbrauch und sei von Gerichten schon wiederholt als grundrechtswidrig verworfen worden.

Die am tiefsten in die alltägliche Privatsphäre eingreifende und unpopulärste Massenüberwachungsmaßnahme JETZT beenden!

In dem Brief an die Koalitionsverhandler heißt es:

Sehr geehrte Verhandler,

mit unzähligen Überwachungsgesetzen hat die „Große Koalition“ die Grund- und Freiheitsrechte schwer beschädigt. Von einem "Ampel"-Koalitionsvertrag mit den Parteien SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erwarten wir eine Beseitigung der schädlichsten Altlast der „Großen Koalition“, nämlich der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten in Deutschland.

Warum?

  • Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung ist die am tiefsten in die alltägliche Privatsphäre eingreifende und unpopulärste[1] Massenüberwachungsmaßnahme, die der Staat jemals hervorgebracht hat. Das 2015 beschlossene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet Telekommunikationsgesellschaften, Informationen über die Verbindungen ihrer sämtlichen Kunden aufzuzeichnen. Wochenlang soll nachvollziehbar sein, wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Smartphone-Nutzung ist auch der jeweilige Standort des Benutzers festzuhalten. Die Vorratsspeicherung von Internetkennungen (IP-Adressen) soll in Verbindung mit anderen Informationen nachvollziehbar machen, wer was im Internet gelesen, gesucht oder geschrieben hat.
  • Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in ganz Deutschland ist für viele Bereiche der Gesellschaft höchst schädlich. Ohne jeden Verdacht einer Straftat sollen sensible Informationen über die sozialen Beziehungen (einschließlich Geschäftsbeziehungen), die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Psychologen, Beratungsstellen) von über 80 Millionen Bürgern gesammelt werden. Damit höhlt eine Vorratsdatenspeicherung Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Datenpannen und -missbrauch. Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern. Sie beeinträchtigt insgesamt die Funktionsbedingungen unseres freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens. Die enormen Kosten einer Vorratsdatenspeicherung sind ohne Erstattungsregelung von den Telekommunikationsunternehmen zu tragen. Dies zieht Preiserhöhungen nach sich, führt zur Einstellung von Angeboten und belastet mittelbar auch die Verbraucher. Auch unter Bezeichnungen wie „Quick Freeze Plus“ ist eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung inakzeptabel. [2]
  • Es hat sich herausgestellt, dass eine verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung zur Aufdeckung, Verfolgung und Bestrafung schwerer Straftaten überflüssig ist. Untersuchungen belegen, dass bereits die gegenwärtig verfügbaren Kommunikationsdaten ganz regelmäßig zur effektiven Aufklärung von Straftaten ausreichen. Es gibt keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass eine Vorratsdatenspeicherung besser vor Kriminalität schützte. Dagegen kostet sie Millionen von Euro, gefährdet die Privatsphäre Unschuldiger, beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation und ebnet den Weg in eine immer weiter reichende Massenansammlung von Informationen über die gesamte europäische Bevölkerung.
  • Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung hat sich als grundrechtswidrig erwiesen und gerichtlicher Überprüfung wiederholt nicht standgehalten. Im Juni 2017 wurde die gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bereits für europarechtswidrig befunden und ausgesetzt (Az. 13 B 238/17). Die Bundesnetzagentur setzt das Gesetz nicht mehr durch. Nationale Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung hat der Europäische Gerichtshof schon mehrfach verworfen. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss der laufenden Verfahren könnten jedoch noch Jahre der Rechtsunsicherheit vergehen.

Als Vertreter der Bürger, der Medien, der freien Berufe, der Justiz und der Wirtschaft lehnen wir eine flächendeckende und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung geschlossen ab. Wir appellieren an Sie, in den Koalitionsverhandlungen ein klares Bekenntnis zur Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten (§113a ff. TKG) in Deutschland einzufordern und auch die sogenannte „freiwillige“ Vorratsdatenspeicherung der Unternehmen (§100 TKG) auf besondere Anlässe und verdächtige Aktivitäten zu beschränken [3]. Die aktuelle Missachtung der europäischen Grundrechte-Charta muss beendet und die freie Kommunikation wieder hergestellt werden. Seien Sie sich unserer Unterstützung dabei versichert.

Mit besten Grüßen
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung

sowie die Mitunterzeichner
- Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.
- Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main
- Deutsche Aidshilfe
- Deutscher Fachjournalisten-Verband AG
- Deutscher Journalisten-Verband e.V.
- Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V.
- Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V.
- Humanistische Union e.V.
- Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
- Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ)

Nachweise:

[1] Meinungsumfrage zu Überwachungsgesetzen: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/infas-umfrage.pdf
[2] Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zu „Quick Freeze Plus“: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/ak-vorrat-stellungnahme_qf-e.pdf
[3] Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zur „freiwilligen Vorratsdatenspeicherung“: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/ak-vorrat-stellungnahme_it-sicherheitsgesetz_oa.pdf

Mehr dazu bei http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/798/79/lang,de/
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7813-20211028-jetzt-ende-der-verdachtslosen-vorratsdatenspeicherung.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/7813-20211028-jetzt-ende-der-verdachtslosen-vorratsdatenspeicherung.htm
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aktionfsa@diasp.eu

04.10.2021 Unternehmen überwachen ihre Angestellten
Kein Schritt und keine Handlung mehr unbeobachtet

Da lässt es sich leicht sagen "Lass dich nicht erfassen" - praktisch ist das in keinem Betrieb mehr möglich. Aber wie weit die Überwachung und Leistungskontrolle geht, das kann man sich kaum vorstellen. Außerdem gehen wir immer noch davon aus, dass es in jedem Betrieb auch einen Betiebsrat gibt, der nach BetrVG bei jeder Kontrolle durch IT-Systeme mitentscheiden und zustimmen muss - auch das ist leider immer häufiger nicht der Fall.

Auf Riffreporter.de beschreibt Eva Wolfangel in ihrem sehr lesenwerten Artikel Überwachung von Angestellten: "Jeder ist potenziell verdächtig" reale Szenarien aus deutschen Betrieben die eher an Science Fiction Distopien erinnern. Man ist ja gewöhnt, dass es in den USA etwas raubtier-kapitalistischer zugeht - aber bei uns unter dem Schirm der DSGVO ...

Wir wollen unsere Leser auch nicht davon abhalten ihren Artikel sorgfältig zu lesen und verzichten darauf die "Highlights" ihrer Recherche zu wiederholen. Fazit ist auf jeden Fall, dass durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz (AI oder KI) in den Überwachungsprogrammen jede/r Mitarbeiter/in ein Risiko-Score zugeordnet wird, der über das weitere Schicksal im Betrieb bestimmen kann.

Jeder Gang im Betrieb wird verfolgt und ausgewertet und mit jeder geschriebenen E-Mail passiert das Gleiche. Das Schlimme ist, es ist nicht nur Dokumentation, die "künstliche Intelligenz" interpretiert die aufgenommenen Daten nach ihren Vorgaben und über ihre Algorithmen gibt es keine Dokumentation und erst recht keine öffentliche Diskussion.

Die wäre dringend notwendig! Noch ein Hinweis: Oft kann es über das normale Arbeitsverhältnis hinausgehen, denn wie Eva Wolfangel schreibt, haben viele der Anbieter solcher Überwachungsprogramme sehr direkte Verbindungen zum militärischen Bereich und zu Geheimdiensten, wie es sich zwischen Forcepoint und der CIA sowie der NSA nach Aussagen des Forschers und Datenschutz-Aktivisten Wolfie Christl nachweisen lässt.

Mehr dazu bei https://www.riffreporter.de/de/technik/wie-unternehmen-ihre-angestellten-ueberwachen-it-sicherheit
und die Studie der Wiener NGO "Cracked Labs" https://crackedlabs.org/daten-arbeitsplatz
und der Youtube-Film "The Insider Thread" https://youtu.be/a9nJuGVmn7w
und unsere Publikationen "Überwachung durch die Wirtschaft https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/403-20170411-ueberwachung-durch-unternehmen.htm
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7789-20211004-unternehmen-ueberwachen-ihre-angestellten.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/7789-20211004-unternehmen-ueberwachen-ihre-angestellten.htm
Tags: #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Videoüberwachung #Lauschangriff #Überwachung #Spionageprogramme #AI #KI # #Datenskandale #Militär #CIA #Transparenz #Informationsfreiheit #BetrVG #Gewerkschaft #Mitbestimmung #Koalitionsfreiheit

aktionfsa@diasp.eu

Umstellung der Adressen im Tor-Netzwerk

Tschüss nnksciarbrfsg3ud.onion

In den nächsten Tagen wird unser Webauftritt im Tor- oder .onion-Netzwerk mit der Adresse nnksciarbrfsg3ud.onion abgeschaltet. Natürlich wollen wir weiter auch im "großen Internet" vertreten sein. Man wird uns dann unter der etwas längeren Adresse

http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/

finden.

Der Grund für diese Umstellung ist eine Erhöhung der Sicherheit im Tor-Netzwerk. Die "kurzen" Adressen der Version v2 werden zum Monatsende ungültig. Der aktuelle Tor-Browser kann dann nur noch Adressen der Version v3 öffnen.

Da sich sowieso niemand solche Adressen weder in v2 noch in v3 merken kann, ist das für die Nutzer eigentlich egal. Immerhin fängt unsere Adresse für A-FsA mit einem "a" an, gefolgt von einer "6" und "F" ist der 6. Buchstabe im Alfabet - hilft wohl auch nichts ... ;-)

Auf jeden Fall ist eine Webpräsenz im sogenannten "Darknet" wichtig, um auch anonym für alle Menschen erreichbar zu sein - egal welche Regierung sie gewählt haben oder erdulden müssen. Also denkt immer daran, dass man mit einem normalen Browser nur die Oberfläche des Internet (-Ozeans) sehen kann, für einen Blick in die Tiefe und die Möglichkeit anonym zu Surfen ist der Tor-Browser unerlässlich.

PS. Der oben angebene Link funktioniert nur mit einem Tor-Browser - und hat momentan noch ein Zeichenkodierungsproblem bei Umlauten - nächste Woche wird es lesbarer - versprochen!

Hier geht es in unser "Darknet" bei http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7770-20210916-umstellung-der-adressen-im-tor-netzwerk.htm
Link im Tor-Netzwerk: nnksciarbrfsg3ud.onion/de/articles/7770-20210916-umstellung-der-adressen-im-tor-netzwerk.htm
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aktionfsa@diasp.eu

Sicherheitslücken sind zu schließen, nicht auszunutzen!

BVerfG drückt sich um Entscheidung

Der Chaos Computer Club Stuttgart hatte Beschwerde gegen das Polizei-Gesetz in Baden-Württemberg eingelegt, um mit dieser Verfassungsbeschwerde die Quellen-Telekommunikationsüberwachung zu kippen. Nach Meinung des CCCs kann es nicht sein, dass staatliche Stellen Schwachstellen in Software ausnutzen, um Überwachungsmaßnahmen durchzuführen.

Doch die Karlsruher Richter wiesen die Klage im Juni zurück, da "sie nicht hinreichend begründet sei". In ihrer Begründung machten sie jedoch deutlich, dass sie vom Staat erwarteten, dass er nicht einfach "Weiter so" beim Ausnutzen von IT-Schwachstellen handeln würde.

Im Beschluss des Gerichts mit dem Aktenzeichen 1 BvR 2771/18 steht dazu: "Die grundrechtliche Schutzpflicht" verlange eine Regelung, wie der "Zielkonflikt zwischen dem Schutz informationstechnischer Informationssysteme vor Angriffen Dritter mittels unbekannter IT-Sicherheitslücken einerseits und der Offenhaltung solcher Lücken zur Ermöglichung einer der Gefahrenabwehr dienenden Quellen-TKÜ andererseits grundrechtskonform aufzulösen" sei.

Diese Forderung wird bei den anstehenden Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl von der jetzigen Oppositionsparteien auf die Agenda gesetzt werden. In den letzten Jahren hatte sich die Regierung immer wieder um eine Festlegung zum Verfahren bei Sicherheitslücken in Computersystemen gedrückt. Dabei ist die Rechtslage eigentlich klar. Das BSI ist in Deutschland dafür zuständig Lücken zu registrieren und für ihre Schließung zu sorgen. Dafür wurden die Unternehmen verpflichtet sicherheitsrelevante Vorfälle ans BSI zu melden.

Eine Weitergabe solcher Informationen an Geheimdienste oder Polizei, um damit das "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" (das ist ein Grundrecht für alle Menschen in Deutschland) zu gefährden, muss eine Straftat sein. Es darf nicht sein, dass Geheimdienste darüber entscheiden, welche IT-Schwachstellen "verantwortungsvoll" für Überwachungsmaßnahmen ausgenutzt werden dürfen und welche sollen schnellstmöglich geschlossen werden. Alle Sicherheitslücken stellen eine Gefahr für die Allgemeinheit dar!

Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/spionagesoftware-nso-bka-105.html
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7767-20210913-sicherheitsluecken-sind-zu-schliessen-nicht-auszunutzen.htm
Link im Tor-Netzwerk: nnksciarbrfsg3ud.onion/de/articles/7767-20210913-sicherheitsluecken-sind-zu-schliessen-nicht-auszunutzen.htm
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