#transparenz

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11.07.2024 Friedensaktivisten werden verfolgt

Fake News sollen Friedensaktivisten mundtot machen

Bereits vor einem Jahr hatten wir auf das Schicksal von Yurii Sheliazhenko, PhD, und ein Mitglied des Board of Directors of World BEYOND War, in der Ukraine hingewiesen. Yurii Sheliazhenko wurde von der ukrainischen Regierung förmlich wegen des Verbrechens der "Rechtfertigung der russischen Aggression" angeklagt. Dabei ging aus seinen Veröffentlichungen eindeutig hervor, dass er die russische Aggression ausdrücklich verurteilt.

Nun erfahren wir, dass auch Bogdan Syrotjuk, ein 25-jähriger ukrainischer Sozialist am 25. April vom Staatssicherheitsdienst verhaftet wurde, weil er sich für eine Beendigung des Kriegs und die Einheit der russischen und ukrainischen Arbeiter einsetzt. Diese Einheit zu verhindern und letztendlich zu zerstören ist seit mehr als 10 Jahren das Ziel der Regierung, die mit inzwischen 11 Parteiverboten (u.a. die frühere Regierungspartei, die Partei der Regionen) gegen unliebsame politische Strömungen vorgeht.

Seither wird er in der südukrainischen Stadt Mykolajiw unter unmenschlichen Bedingungen in einem Hochsicherheitsgefängnis gefangen gehalten. Auch bei ihm ist es klar, dass er aus politischen Gründen verfolgt wird. Ihm werden Hochverrat und ebenfalls die "Unterstützung und Rechtfertigung des russischen Angriffskriegs auf dem Territorium der Ukraine" vorgeworfen. Diese Anschuldigungen sind faktisch falsch und politisch absurd. Syrotjuk ist Mitglied einer sozialistischen Jugendorganisation, die in der Ukraine, in Russland und anderen Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion aktiv ist und sich in der historischen Tradition der trotzkistischen Opposition gegen den Stalinismus sieht.

Die Verhaftung von Syrotjuk ist Teil seiner Bemühungen, jede Stimme zu unterdrücken, die für eine friedliche Beilegung des Kriegs eintritt. In der Folge wurde am 3. Juni auch die WSWS verboten. Die ukrainische Regierung hat alle Internetanbieter angewiesen auch den Zugang zur Webseite WSWS.org auf unbestimmte Zeit zu sperren.

WSWS.org ist weiter um Bogdan Syrotjuks Leben besorgt. Er hat in der Ukraine keine Möglichkeit, sich zu verteidigen. Die Bemühungen um einen kompetenten Rechtsbeistand wurden durch Drohungen der Regierung gegen Strafverteidiger untergraben. Nicht weniger als fünf Anwälte haben es abgelehnt, Bogdan zu vertreten, weil sie sich dadurch einer erheblichen Gefahr für Leib und Leben aussetzen würden.

Yurii Sheliazhenko und Bogdan Syrotjuks sind nur zwei von vielen weiteren unbekannten Menschen, die in Folge des Ukrainekriegs ihrer Zukunft beraubt wurden, nur weil sie sich für eine friedliche Lösung des Konflikts einsetzen. Zumindest ist Bogdans Schicksal bis zu Roger Waters gedrungen, der sich auch für ihn einsetzt, wie er es für Julian Assange, Craig Murray, für friedliche Konfliktlösungen in der Ukraine, in Gaza, .... getan hat.

Mehr dazu bei https://www.wsws.org/de/special/pages/freebogdan.html
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Tags: #BogdanSyrotjuk #Ukraine #Russland #Friedensaktivist #wsws.org #Kriegsdienst #Verweigerung #Polizei #Geheimdienste #Einbruch #Militär #Bundeswehr #Aufrüstung #Waffenexporte #Drohnen #Frieden #Krieg #Friedenserziehung #Menschenrechte #Zivilklauseln #Transparenz #Informationsfreiheit

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09.07.2024 Faustschläge oder "erlernte Technik"

Die angebliche "Humanisierung des Strafens"

Der Verfassungsblog beschäftigt sich in einer tiefer gehenden Analyse mit den bei der Polizei aktuell immer öfter zu beobachtenden Schmerzgriffen. Statt Schlagstockeinsatz oder andere "unschön anzusehende" Szenen zu produzieren, wird mit der Schmerzgriff-Technik das Ziel erreicht ohne vor der Öffentlichkeit Gewalttätigkeit zu demonstrieren.

Der Artikel ordnet diese Veränderung in das Schema von Foucault ein, der über die Jahrhunderte eine "Humanisierung des Strafens" in den sich verändernden Erscheinungsweisen der Macht und der gesellschaftlichen Bedingungen von Herrschaft sah.

Allerdings ist medizinisch gesehen die Gewaltintensität von Schmerzgriffen durchaus groß. Amnesty International Österreich berichtet "über einen Schmerzgriff mit Hebeltechnik,die den davon Betroffenen dazu gebracht, laut zu schreien. Einer der beteiligten Polizisten soll das damit kommentiert haben, er solle sich 'nicht so anstellen' und keine 'Show für die Presse' veranstalten. Bei der Untersuchung des betroffenen wurde ein Bruch des Mittelhandknochens festgestellt."

So wird abschließend festgestellt: Entscheidend ist dann nicht mehr allein, ob die Gewalt tatsächlich reduziert wird, sondern vor allem, ob sie weniger gewaltsam wirkt und die erzeugten Schmerzen erfolgreich verdeckt. Schmerzgriffe bedienen diese Logik des Verbergens von Gewalt, die Foucault als das „Spiel von subtileren, geräuschloseren und prunkloseren Schmerzen“ beschreibt.

Mehr dazu bei https://verfassungsblog.de/versteckte-gewalt/
und weitere Artikel über Polizeigewalt https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Polizeigewalt&sel=meta
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08.07.2024 Widerstand gegen Nachhaltigkeit?

Menschenrechtsverletzungen bei Mammutprojekt

Oder ist es eher Widerstand gegen Größenwahn, der in Saudi-Arabien tödlich enden kann? Wer sich im Land gegen die Megastadt „The Line“, das Prestigeprojekt Saudi-Arabiens, wendet lebt gefährlich. "The Line" beschreibt sich auf der Projekt-Website selbst so: "Eine faszinierende Stadt, die sich über 170 Kilometer erstreckt, von den epischen Bergen des NEOM über inspirierende Wüstentäler bis hin zum wunderschönen Roten Meer."

Dabei soll laut Prospekt die Nachhaltigkeit - neben dem Ego des Kronprinzen - im Vordergrund stehen: "Keine Straßen, Autos oder Emissionen, sie wird mit 100 Prozent erneuerbarer Energie betrieben und 95 Prozent des Landes werden als Naturland bewahrt."

Dummerweise leben auch in dem eigentlich dünn besiedelten Gebiet Menschen, die dem Bau im Wege stehen. Die Morgenpost verweist in ihrem Bericht konkret auf zumindest 2 Menschen, denen der Widerstand das Leben gekostet hat. Sie verweist auf einen UN-Bericht , in dem auch konkrete Einzelschicksale behandelt werden. So wurde Shadly Al-Huwaiti bereits 2020 auf der Farm seiner Familie wegen Terrorismusvorwürfen festgenommen und gefoltert. Um ein Geständnis zu erzwingen, soll er unter anderem mit Schlägen, Elektroschocks und Schlafentzug traktiert worden sein. Er wie auch andere in dem UN Bericht wurden zum Tode verurteilt.

Die UN-Berichterstatter zweifeln allerdings an den Terrorismusvorwürfen und schreiben: "Es hat den Anschein, dass sie alle nur für die legitime Ausübung ihres Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung bestraft werden, weil sie ihren Protest gegen die geplanten Zwangsräumungen im Rahmen des NEOM-Projekts zum Ausdruck gebracht haben."

Auch BBC zitiert einen ehemaligen saudi-arabischen Offizier mit einer Anordnung zur Räumung der Region: "Wer sich weiterhin [der Räumung] widersetzt, sollte getötet werden, weshalb die Anwendung tödlicher Gewalt gegen die in ihrer Wohnung verbliebenen Personen genehmigt wurde."
Zwischen Realität und Wahnsinn

Nach Plan sollen irgendwann 9 Millionen Menschen in "The Line" wohnen, bis 2030 sollten es 1,5 Millionen sein, doch bis 2030 werden es wohl nur rund 300.000 Menschen sein und nur 2,4 der geplanten 170 Kilometer werden vielleicht bis dahin fertig sein. Und auch deutsche Firmen verdienen weiterhin an dem Projekt trotz der Kritik an den alltäglichen Menschenrechtsverletzungen.

Mehr dazu bei https://www.morgenpost.de/politik/article406676989/saudi-arabien-the-line-neom-leichen.html
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04.07.2024 Weg führt in digitale Abhängigkeit

Unsere Daten werden auf teurem Silbertablett geliefert

Digitale Souveränität ist ein erklärtes Ziel der Ampel-Regierung. Mit diesem Versprechen ist die Ampel angetreten und nun macht sie genau das Gegenteil - das was wir seit Jahrzehnten von CDU/CSU kennen. Wir sollen weiter in der Abhängigkeit von den großen US Internetkonzernen bleiben und das betrifft die Digitalisierung im Gesundheitswesen, wie auch bei der Inneren Sicherheit.

Die Bundesbehörden sollen die Bürosoftware von Microsoft in Zukunft weiternutzen, auch dann, wenn sie ab 2029 nicht mehr als lokale Installation, sondern nur noch über die Cloud funktionieren wird. Die Cloudlösung wird nur mit Microsoft Azure und Microsoft 365 laufen. Nun wird gerade versucht auch die Bundesländer davon zu überzeugen, die Delos-Cloud des Bundes mitzunutzen. Diese sollen Verträge mit dem Unternehmen schließen, weigern sich aber noch.

Was ist an Microsoft souverän?

Eine Microsoft-Lösung ist natürlich genauso wenig souverän, wie etwa Cloud-Lösungen von Amazon Web Services (AWS) und Google. Auch die Telekom-Tochter T-Systems bietet nur die Sovereign Cloud "powered by Google Cloud". Nach Jahrzehnten der Abhängigkeit von diesen Giganten wäre ein Umdenken zwingend.

Netzpolitik.org zitiert den Delos-Co-Chefs, Georges Welz, der in einem Heise-Interview ebenfalls einräumte, dass die Delos-Cloud digitale Souveränität nur mit Ablaufdatum bietet. Sie könne, etwa bei einem Handelskonflikt mit den USA, nur einige Monate unabhängig von Microsoft betrieben werden. Wie kann ein Staat darauf seine IT für die Innere Sicherheit oder das Gesundheitswesen aufbauen. Auch die Gematik mit dem Gesundheitsdienstleister Arvato, der zum Bertelsmann-Konzern gehört, steckt in der gleichen Falle.

Sichere datenschutzkonforme Cloudlösungen?

Wieder Zitat Netzpolitik.org: Microsofts Cloud-Services stehen seit Monaten wegen massiver Sicherheitsvorfälle in der Kritik. Und auch die Datenschutzkonferenz der Länder (DSK) bezweifelt, dass Microsoft 365 datenschutzkonform betrieben werden kann. Hintertüren in den Programmen von Microsoft sind wegen des geheimen Quellcodes erst zu finden, wenn sie von Hackern genutzt werden.

Und ein Hacker ist stets dabei, denn der Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act (Cloud Act) verpflichet US Firmen auf staatliche Anordnung hin Daten und Informationen offenzulegen - und das dürfen nicht die Daten der Menschen in Deutschland werden. Das meint auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages.

Wieder einmal wird gerade eine Chance auf eine Wechsel von Dauer vertan, denn CDU/CSU werden nach der nächsten Bundestagswahl das Ruder sicher nicht in Richtung Open Source stellen. Das hat ihre beschränkte Politik in München gezeigt.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/delos-cloud-mit-microsoft-in-die-digitale-abhaengigkeit/
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Tags: #DigitaleSouveränität #Linux #Ampel #DelosCloud #USA #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Netzneutralität #OpenSource #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Microsoft365 #Windows #Gematik #innereSicherheit

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Konzerninteressen und Beratertätigkeit

Regierungsberatung darf nicht käuflich sein!

Wir haben ja schon unsere Probleme mit der Vorschrift, dass gut bezahlte Abgeordnete während ihrer Zeit im Parlament auch in ihrem ursprünglichen Job tätig sein dürfen. Dies ist insbesondere dann kritisch, wenn dieser Job sich mit den Aufgaben im Parlament überschneidet.

Noch schlimmer ist es jedoch, wenn die Regierung sich Berater engagiert, die ganz offensichtlich sehr gut von großen Konzernen bezahlt werden. Sicher werden jetzt einige sagen, das kennen wir doch seit Jahren ...

LobbyControl e.V. versucht gerade deswegen, nun dagegen vorzugehen und schreibt uns:
Regierungsberatung gekauft?

Veronika Grimm berät die Bundesregierung zu Energiepolitik – und verdient zugleich viel Geld bei Siemens Energy. Jetzt für unabhängige Regierungsberatung unterschreiben!

Veronika Grimm ist Professorin für Energiewirtschaft und soll die Bundesregierung als unabhängige Wissenschaftlerin zu Energiefragen beraten. Gleichzeitig streicht sie pro Jahr mindestens 120.000 Euro als Aufsichtsrätin beim Energieriesen Siemens Energy ein. Als Kopf des Lobbyforums „Zentrum Wasserstoff Bayern“ ist sie zudem eng mit fossilen Konzernen wie BMW oder Shell verbunden. Wenn Grimm – als eine der fünf sogenannten Wirtschaftsweisen − die Bundesregierung zu Energiepolitik berät, sitzen also die Interessen fossiler Energiekonzerne mit am Tisch.

Nicht nur wir, auch die übrigen Wirtschaftsweisen kritisieren Grimms Doppelrolle scharf. Immerhin stehen die Unabhängigkeit und die Reputation des gesamten Rats der Wirtschaftsweisen auf dem Spiel. Endlich werden nun die veralteten Verhaltensregeln für den Rat hinterfragt. Darum sehen wir jetzt den richtigen Zeitpunkt gekommen, um den öffentlichen Druck zu erhöhen.

Vor wenigen Tagen haben wir uns bereits an die Wirtschaftsweisen-Vorsitzende Professorin Schnitzer gewandt und zeitgemäße Regeln gefordert. Werden auch Sie jetzt mit uns aktiv: Fordern Sie mit Ihrer Unterschrift von den politisch Verantwortlichen und der Vorsitzenden der Wirtschaftsweisen:
Regierungsberatung darf nicht käuflich sein!

Mehr dazu und Petition unterschreiben bei https://www.lobbycontrol.de/aus-der-lobbywelt/fuer-unabhaengige-regierungsberatung-ohne-siemens-energy-116050/
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Corona: Schaden in Milliardenhöhe dank Spahns Maskendeals?

Corona - Spahns Maskendeal und die Milliardenlast

Der Bund muss möglicherweise 2,3 Milliarden Euro für unbezahlte Corona-Masken nachzahlen. SPD, Grüne und FDP fordern Aufklärung von Jens Spahn.#Corona #JensSpahn #Maskenpflicht #Maskendeal #CDU #Pendemie #Transparenz #Beschaffung
Corona: Schaden in Milliardenhöhe dank Spahns Maskendeals?

piratendresden@pirati.ca

@JHDD, unser neugewählter Stadtbezirksbeirat in #Pieschen, hat heute eine Anfrage zum Kauf des #Sachsenbad|s an die Dresdner Stadtverwaltung gestellt. Er fordert nun Einsicht in die Unterlagen des Verkaufs sowie die bisherige Kommunikation zwischen Käufer und Verkäufer. „Der Verkauf des Sachsenbads war ein Politikum weit über die Grenzen Pieschens hinaus“, so Hänsch. Dass der Investor und die Stadtspitze nun im stillen Kämmerlein über eine Fristverlängerung verhandeln würden, ohne die Bürger und den #StaDDrat einzubeziehen, erachtet er als ein Unding. „Zum Glück gibt uns die #Informationsfreiheitssatzung das Recht, Informationen zu diesem Vorgang einzuholen und damit #Transparenz zu schaffen“, so der Rechtsanwalt.

Mehr dazu lest ihr hier: pieschen-aktuell.de/2024/sachs…

#Piraten #Dresden

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###Julian Assange ist frei!
Statt Entschädigung und Entschuldigung gibt es nur einen "Deal"

Julian Assange ist auf dem Weg in seine Heimat Australien. Nach einem Deal mit der US Regierung - Deals funktionieren also auch ohne Trump als Präsident - muss er sich vor einem Gericht auf dem "US-Außengebiet" auf den Marianeninseln, nördlich von Australien in einer minderschweren Anklage schuldig bekennen und bekommt die 5 Jahre aufgebrummt, die er im britischen Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh bereits abgesessen hat. Dann soll er als freier Mensch nach Australien ausreisen dürfen.

Der Deal

In einem Brief des US-Justizministeriums heißt es, es werde erwartet, dass sich Assange bei dem Gerichtstermin dort der Verschwörung zur unrechtmäßigen Beschaffung und Verbreitung von geheimen Unterlagen schuldig bekennen werde, schreibt Tagesschau.de.

Dass so ein Deal nichts mit unserer angeblich so "wertebasierten" Ordnung zu tun hat, sollte dabei Allen klar sein. Es geht darum, dass die USA ihr Gesicht wahren möchten und niemand auf die Idee kommt vielleicht von Großbritannien oder den USA Entschädigung zu verlangen für den 14-jährigen widerrechtlichen Entzug seiner Freiheit. Vergessen wir nicht, dass üblicherweise in vergleichbaren Fällen Hausarrest und eine Fußfessel verhängt worden wären, statt Millionen-teure Botschaftsbewachung und Hochsicherheitsgefängnis.
Journalismus ist kein Verbrechen

Seit mehr als 5 Jahren haben wir uns an den regelmäßigen Mahnwachen vor der US Botschaft am Brandenburger Tor beteiligt und seine Freilassung gefordert. Wir danken allen, die über die Jahre dabei waren, darunter auch Bundestagsabgeordnete, wie Sevim Dagdelen und Andrej Hunko. Hier noch einmal ein kleiner visueller Rückblick. Alle unsere Artikel über seinen Fall gibt es hier https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Assange&sel=meta

Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/ausland/assange-306.html
Kategorie[24]: Zensur & Informationsfreiheit Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/77
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Infostand vor der Amerika Gedenkbibliothek

Vernetzung auf dem Markt der Möglichkeiten

Mit 87 anderen Vereinen und Verbänden war Aktion Freiheit statt Angst e.V. gestern vor der Amerika Gedenkbibliothek in Berlin Kreuzberg präsent. Allen gemeinsam war das Ziel Menschen zu gewinnen, sie bei ihren Anliegen zu unterstützen. Dazu haben wir viele interessante Gespräche geführt.

Da der Markt der Möglichkeiten im Rahmen der Berliner Seniorenwoche stattfand, lag der Altersdurchschnitt der Menschen wahrscheinlich über 60. Insofern ist es auch nicht verwunderlich, dass unsere Warnungen vor dem Datenklau durch GAFAM (Google, Amazon, Facebook, Apple, Microsoft) sofort verstanden wurden. Viele GesprächspartnerInnen waren dagegen gesichert, denn wie sie uns zeigten, hatten sie keine Smartphones und waren mit ihren "nur"-Telefonen auch voll zufrieden.

Aber auch wir haben gestern was gelernt. So konnten wir die Aktiven vom BAUMENTSCHEID kennenlernen. Sie beklagen, dass die Pläne des rot-rot-grünen Senats für eine klimagerechte Förderung des "Grün" in der Stadt von der jetzt regierenden CDU - wie auch die Entwicklung und der Bau sicherer Radwege - gestoppt wurde. Nun muss es einen Volksentscheid - einen BAUMENTSCHEID geben. Sie fordern:

Berlin bis 2035 wetterfest machen - mit unserem #BäumePIusGesetz. Berlins Grünflächen und Bäume brauchen Schutz und Raum. Kühlere und grünere Straßen nützen uns allen. Damit können wir Stadtviertel auch bei Hitze bewohnbar halten. Beton und Asphalt müssen weniger werden, mehr Entsiegelung, Regenwasser auffangen und nutzen. Sie prangern an

  • 6.000 Bäume werden jährlich in Berlin gefällt, aber nicht mal 2.500 werden gepflanzt.
  • In Deutschland gibt es 18 mal mehr Hitze- als Verkehrstote.

Wir werden später an anderer Stelle über diese wichtige Initative berichten. Auch hinweisen wollen wir auf ein, bzw. zwei wohl insgesamt über 40m langes Transparent, welches in den Gängen zum Catering die Entwicklung des Wissens über den Klimawandel von 1800 bis 2100 (ab 2024 geschätzt) und die jeweilige CO2-Konzentration in der Atmosphäre darstellt.

Außerdem wollen wir uns heute bei den KollegInnen der ZLB - Amerika Gedenkbibliothek für die freundliche Aufnahme bedanken, in dem wir ihre Wünsche nach einer wirklichen zentralen Landesbibliothek in dem ersten Bild der Eindrücke vom Tage hier dokumentieren. Die ZLB würde gern ins Stadtzentrum umziehen.

Mehr dazu bei der Suche nach https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=MdM&sel=meta

Kategorie[26]: Verbraucher- & ArbeitnehmerInnen-Datenschutz Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Bh
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Verbraucherzentrale NRW mahnt Meta ab

Wir sollen Versuchskaninchen für KI-Tools werden

Haben wir nun eine Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in der EU oder nicht? Der US Internetkonzern Meta mit Facebook, Instagram und WhatsApp will diese scheinbar weiter ignorieren. Kürzlich hatte das Unternehmen angekündigt, dass die Inhalte von Millionen von Nutzern seiner Plattformen Facebook, Instagram und Threads für das Training von KI-Modellen genutzt werden sollen.

Das sollte schon ab dem 26. Juni passieren. Nun hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen den Konzern deshalb abgemahnt. Damit ist die Absicht aufgeschoben aber nicht aufgehoben.

Warum ist das Vorgehen von Meta eine Gefahr?

Erst einmal ist es nach der DSGVO verboten, die Daten der Nutzer ohne deren "informierte und freiwillige Einwilligung" zu nutzen. "Informiert" heißt, der Nutzer muss auf die Tatsache und die Gründe und Folgen der Speicherung hingewiesen werden und "freiwillig" heißt wirklich freiwillig und nicht im Tausch für die Nutzung des angebotenen Dienstes.

Außerdem und ganz wichtig: Es handelt sich um Informationen, die massenhaft geschützte personenbezogene Daten enthalten und sogar um sehr sensible, wie etwa zur sexuellen Orientierung oder ethnischen Herkunft. Darüber hinaus können mit diesen Daten Persönlichkeitsprofile angelegt werden. Und genau dies soll ja mit KI-Tools trainiert werden.

Wie geht es weiter?

Die Abmahnung richtet sich gegen Meta Platforms Ireland Limited, die Meta in der EU vertritt. Christine Steffen von der Verbraucherzentrale NRW sagt im Interview mit der JW: Meta hat angekündigt, seine Datenschutzrichtlinie zu ändern, und stützt das auf "das berechtigtes Interesse". Dem tritt die Verbraucherzentrale entgegen.

Die Möglichkeiten der Nutzer gegen die Absichten des Konzerns vorzugehen sind schwer zu finden und kompliziert einzustellen. Teilweise ist eine "Erlaubnis" schon voreingestellt und der Nutzer muss dann erst den Schalter zum Ausschalten finden. Die Verbraucherzentrale hat auch bereits jetzt vor dem 26.6. Einstellungen gefunden, die scheinbar testweise schon online sind.

Wir schlagen seit mehr als 10 Jahren allen Nutzern von Facebook, Instagram und WhatsApp vor, auf die Dienste dieser Datenkraken zu verzichten. Es gibt so viele freie und kostenlose offene Programme, die eine ähnliche Funktionalität bieten, ohne dass sie auf unsere persönlichen Daten zugreifen ...

Mehr dazu bei https://www.jungewelt.de/artikel/477463.datenschutz-versus-ki-training-meta-stellt-die-nutzer-vor-vollendete-tatsachen.html
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Quellenschutz in Gefahr

Artikel 5 GG verletzt

Vor eineinhalb Jahren wurden die Räume des Radiosenders Dreyeckland (RDL) in Freiburg und auch von Fabian Kienert, der als freier Journalist und Redakteur für den Sender arbeitete durchsucht. Von ihm wurden verschlüsselte und unverschlüsselte Daten auf einem Laptop, zwei Handys, fünf USB-Sticks und eine SD-Karte beschlagnahmt. Er bekam die Datenträger nach einigen Tage zurück nachdem die Polizei die Daten kopiert hatte.

Inzwischen ist er vom Verdacht freigesprochen worden eine verbotene Vereinigung unterstützt zu haben. Nun möchte er, dass seine Daten auch gelöscht werden. Bereits die Beschlagnahme sieht er und viele Bürgerrechtler als unzulässig an. Denn eigentlich hätten seine Daten durch den Quellenschutz und das Redaktionsgeheimnis, abgeleitet aus Artikel 5 des Grundgesetzes, geschützt sein müssen.

Dies ist noch nicht geschehen, weil die Staatsanwaltschaft nach seinem Freispruch durch das Landgericht Karlsruhe Revision beantragt hat. Die ursprüngliche Grundrechtsverletzung bleibt damit bestehen und die Behörden reagieren nicht auf entsprechende Nachfragen zur Löschung der Daten.

Fabian Kienert sagt auf Netzpolitik.org dazu: „So lange nicht alle Daten gelöscht sind, bleibt eine Unsicherheit, was mit ihnen geschieht. Vollständiges Vertrauen, dass sie nicht ausgewertet werden, ist bei mir nicht vorhanden. Die ganze Hausdurchsuchung war meiner Meinung nach von Anfang an rechtswidrig und wurde trotzdem durchgezogen.”

Seine Sorge gilt vor allem seiner privaten Kommunikation, die häufig unverschlüsselt war und unzulässige "Hinweise" auf seine Bekannten und Freunde geben könnte, während er seine Arbeit für den Sender für gut verschlüsselt hält, IT Spezialisten gehen von 10 hoch 15 Jahren Aufwand aus sein Passwort raten zu können.

Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig die Verschlüsselung unsere Kommunikation ist - und in diesen Artikeln zeigen wir, wie einfach das machbar ist: Sichere Messenger , Privatsphäre schützen - Was kann ich tun?

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/nach-der-razzia-die-daten-von-radio-dreyeckland/
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Gericht stoppt Einbaupflicht für Smart Meter

Weiterer Digitalisierungsflopp?

Eigentlich sollen bis zum Jahr 2032 nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Energiewende alle alten analogen Stromzähler (wie auf dem Bild) durch neue digitale Stromzähler ersetzt werden. So haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz am 12. Mai 2023 gebilligt.

Mit diesen soll es technisch möglich sein jederzeit den Stromverbrauch und auch die -erzeugung mit auszulesen. Die intelligenten Messsystemen (Smart-Meter-Gateways) sollen es auch gestatten eine Steuerung des Stromverbrauchs je nach Versorgungslage durchzuführen. Das heißt, es kann einem der Strom abgestellt werden oder die eigenen Einspeisung je nach Bedarf der Energiekonzerne reduziert werden.

Doch das Handwerksblatt meldet, dass das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am 4. März 2021 entschieden hat, dass die Pflicht zum Einbau gestoppt werden muss, da die aktuell verfügbaren Smart Meter sind nicht rechtskonform sind.

Damit weisen die Richter die "Annahme" des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zurück, dass inzwischen auf dem Markt von verschiedenen Herstellern entwickelte intelligente Messsysteme verfügbar sind, die den gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Sicherheit und Interoperabilität (Funktionalität) genügen.

Das ist für Handwerker und Endkunden wichtig, denn nun können vorläufig weiterhin andere Messsysteme eingebaut werden. Schon eingebaute Geräte müssen aber nicht ausgetauscht werden.

Dem Gesetzgeber und den Energiekonzernen war die - wie sich nun herausstellt - voreilige Einbaupflicht vor allem wegen der Balkon-Solaranlagen wichtig. Denn bei einem alten Zähler läuft dieser bei einem Stromüberschuss in der Wohnung einfach rückwärts. Bei neuen digitalen Zähler werden Verbrauch und Erzeugung einzeln gemessen und abgerechnet: 30-45ct/kWh für den Verbrauch und nur 5-7ct/kWh für den selbst erzeugten Strom. Diese ca. 500% Profit wollen sich die Konzerne nicht entgehen lassen.

Daneben lockt sicher auch die Möglichkeit von außen auf Verbrauch und Erzeugung in den einzelnen Wohnungen einwirken zu können ...

Mehr dazu bei https://www.handwerksblatt.de/themen-specials/weg-frei-fuer-smart-meter/gericht-stoppt-einbaupflicht-fuer-smart-meter
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Viele Apps nicht DSGVO-konform

Falscher Alarm auf Zyklus App kann unangenehm werden

Damit ist nicht nur gemeint, dass man ja gern wissen möchte ob nun schwanger oder nicht, sondern das kann besonders in den USA gefährlich werden. Ihre Daten können "Vermutungen" über Schwangerschaftsabbrüche geben. Das kann gerade in US-Bundesstaaten mit restriktiver Gesetzgebung kompromittierend sein, wenn Strafverfolgungsbehörden sich Zugriff auf das Smartphone oder die Server der Anbieter verschaffen, schreibt die taz.

Aber auch in der EU gibt es keinen Grund sich mit diesen Apps anzufreunden. Die Daten, die Zyklus-Apps erheben, zählen zu den Gesundheitsdaten, die laut der Datenschutzgrundverordnung der EU besonders sensibel und auch besonders schützenswert sind. Zu den "normalen" persönlichen Daten, wie Name, (Mail-) Adresse und ähnliches kann man auch körperliche oder psychische Beschwerden eingeben und eventuell verwendete Verhütungsmittel.

Das sind Daten für die Firmen viel Geld zahlen und deshalb war es gut, dass die Stiftung Warentest 12 Apps für Android-Telefone und 9 in ihrer Version für Apples iOS untersucht hat. Solche Apps sind auch nicht kostenlos und können schon mal bis zu 80 Euro pro Jahr verlangen. Zuerst wurde die Funktionalität geprüft: wie gut werden fruchtbare und unfruchtbare Tage erkannt?

Als weiteres Kriterium wurde der Schutz persönlicher Daten untersucht. 3 Apps erreichten beim Punkt Datenschutz nur die Note „Mangelhaft“. Die Defizite waren:

  • Die Apps erlaubten zu einfach erratbare Passwörter,
  • man konnte sich beliebig oft anmelden,
  • es wurden Informationen abgefragt, die die App nicht benötigt.

Zusammen mit der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) untersuchte die Stiftung Warentest auch, ob die App-Anbieter ihren Auskunftspflichten nachkommen. In dieser Untersuchung waren 10 Schwangerschafts- und Perioden-Apps und 5 Fitness-Tracker beteiligt, die ebenfalls Zyklusdaten erheben. Das Ergebnis, laut der taz: Nur 7 der 25 Angebote gingen korrekt mit den erhobenen Daten um. Die taz ergänzt dieses Fazit noch mit einem früheren Fall: So geriet etwa 2019 die Zyklus-App Flo in die Kritik, als das Wall Street Journal enthüllte, dass der Anbieter Gesundheitsdaten an Facebook weitergab.

Mehr dazu bei https://taz.de/Zyklus-Apps-im-Test/!5959348/

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03.06.2024 Kontrolle durch Algorithmen

Nippel oder Ni -- cht?

Die Nippel-Phobie - diskriminierenderweise gegenüber der weiblichen Brust - kennt man aus den USA schon lange. Nun schwappt sie mit den diversen a-sozialen Netzwerken auch nach Europa. Und die Behörden der EU versuchen möglichst viele Bereiche des Internets hinter Ausweisschranken zu stellen.

Dass auch das nur schiefgehen kann, zeigen die "Bemühungen" der genannten a-sozialen Netzwerke. Sebastian Meineck zählt auf Netzpolitik.org deren vergebliche Versuche in seinem Artikel "Die nackte Panik" auf und nennt konkrete (und lesenswerte!) Beispiele

  • auf Instagram,
  • mit Google Safe Search,
  • mit YouTubes eingeschränktem Modus,
  • bei DALL-E,
  • bei Twitch,
  • selbst mit JusProg.

JusProg, also Jugendschutzprogramm.de, ist eine Anwendung des Justizministeriums und soll Eltern die Sicherheit geben, dass ihre Kinder nicht "auf die falschen Seiten" im Internet kommen. Auch hier - wo wir Profitinteressen privater Internetkonzerne ausschließen können - klappt das nicht. Der Autor hat mit Kolleg*innen von BR Data recherchiert und festgestellt, dass insgesamt 74 Websites zu besonders sensiblen Themen, die eigentlich für Minderjährige Aufklärung liefern sollten von JusProg gesperrt wurden. Immerhin konnte er seine Ergebnisse dem Ministerium zukommen lassen und man hat auf seine Recherche reagiert. Bereits kurze Zeit nach der Kontaktaufnahme war ein Großteil der betroffenen Seiten nicht mehr erst „ab 18 Jahren“.

Ganz anders ist die Situation bei den anderen Genannten. Ihre Zensurmaßnahmen sind willkürlich, bei Beschwerden wird man schnell mit Account-Sperrung bedroht. Ebenso, wie eine Logik der Zensur nicht erkennbar ist, so leicht läßt sie sich oft umgehen. Das ist auch nicht verwunderlich, denn die Maßnahmen werden - wie alle unsere "Ergebnisse" im Internet durch Algorithmen gesteuert. Diese sind in der Mehrzahl unverständlich aber auch manchmal leicht auszutricksen.

So reicht es oft Worte wie Sex duch Seggs oder S-x zu ersetzen. Für diesen Artikel heißt das natürlich, dass er unter eine Altersbeschränkung fällt, weil alle Alternativen drin stehen ...

Was wären die Alternativen?

Dazu zuerst die Frage: Woher kommt dieser neue Prüdismus? Die Begriffe Nacktheit und Sexualität werden pauschal mit Gefahr verknüpft ohne zu schauen in welchem Zusammenhang sie auftreten. Nach dieser Erkenntnis kann man alle Automatismen nur noch in die Tonne treten, denn selbst mit "KI" gelingt es nicht die ungeheure Vielfalt des menschlichen Lebens richtig zu beurteilen.

Was wir bekommen, sind in jedem Fall nur technische Scheinlösungen. Sebastian Meineck stellt fest:

Weder Instagram noch Google oder YouTube noch JusProg wollen gerne an die große Glocke hängen, inwiefern ihr Overblocking im Namen des Jugendschutzes systematisch Grundrechte einschränkt. ...
Blockaden und Filter im Internet sind kein Übermaß an Fürsorge, sondern ein Mangel an Fürsorge. Algorithmen, KIs und Filter sind billige, fehlerhafte, technische Scheinlösungen, die vielleicht Aufsichtsbehörden und Gesetzgeber zufrieden stimmen.

Und seinem Fazit können wir uns nur voll anschließen:

Ich fordere nicht, dass man sich weniger kümmert oder gar nichts mehr täte, um Minderjährigen im Netz Schutz zu geben. Im Gegenteil, ich fordere, dass man sich mehr kümmert. Blockaden und Filter im Internet sind kein Übermaß an Fürsorge, sondern ein Mangel an Fürsorge.

Und für uns alle - egal ob unter oder über 18 - sind die Maßnahmen eine unzulässige Zensur und ein Eingriff in unsere Grundrechte.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/die-nackte-panik-eine-welle-von-overblocking-rollt-heran/
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piratendresden@pirati.ca

"Wenn man die #Piratenpartei wählt, dann bekommt man ein starke Stimme für Bürger- und #Freiheitsrechte auf europäischer Ebene. Der Kampf gerade: Gegen digitale Übrwachungsmechanismen. Aber auch eine klare humanistische Stimme für #Menschenrechte, für Bürger•innenbeteiligung und mehr #Transparenz in der EU." So @Anne Herpertz :af: :pd:, unsere sächsische Kandidatin für die #Europawahl beim #MDR.

ardmediathek.de/video/mdr-aktu…

In dem sonst sehr schönen Video zum aktuellen Wahlkampf hat sich jedoch ein Fehler der Moderation eingeschlichen. Wir sind für #Digitalisierung und sichere Wahlen, setzen uns jedoch nicht für digitale Wahlen ein, da diese zu viele Unsicherheiten mit sich bringen.

#Piraten #Dresden #Sachsen

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Keylogger auf Microsoft Exchange Servern

Anmeldedaten können entwendet werden

Ein Expertenteam von PT ESC, Positive Technologies, berichtet über einen ausgeklügelten Keylogger auf der Anmeldeseite von Microsoft Exchange Servern. Dadurch könnten Unternehmen und Regierungsbehörden auf der ganzen Welt betroffen sein.

Der Keylogger liest Benutzeranmeldeinformationen wie Benutzernamen und Passwörter und speichert diese in einer Datei, die aus dem Internet ausgelesen werden kann. Dabei nutzen die Angreifer eine ProxyShell-Schwachstelle.

Da dies eine gut dokumentierte Sicherheitslücke in Microsoft Exchange Servern ist, sollten Angriffe darüber schnell entdeckt werden. Bisher sind 30 Fälle bekannt, die meisten Regierungsbehörden, Bildungseinrichtungen, Konzerne und IT-Unternehmen. Es wird von Angriffen in Russland, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Kuwait, Oman, Niger, Nigeria, Äthiopien, Mauritius, Jordanien und dem Libanon berichtet.

Auf der verlinkten Seite werden Sicherheitsempfehlungen für die Admins der Exchange Server beschrieben.

Mehr dazu bei https://cybersecuritynews.com/keylogger-embedded-microsoft-exchange-server/
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Wieder Einführen des Glaubens

Berliner CDU will verpflichtenden Religionsunterricht

"Für das Leben lernen", soll man in der Schule und der CDU Bürgermeister von Berlin möchte deshalb(?) schon in gut zwei Jahren wieder verpflichtenden Religionsunterricht in allen Berliner Schulen einführen. "Wir schaffen jetzt Rechtssicherheit für den Religionsunterricht und implementieren das Fach in die Lehrpläne", so seine Worte.

Was will er damit erreichen?

Der rbb zitiert ihn so: Oft werde die Religion genommen, um über Spaltungen zu sprechen, sagte Wegner: "Religion ist aber nichts, was spaltet, sondern etwas, was verbindet."

Dazu war der vor Jahren eingeführte Ethik-Unterricht vielleicht hilfreich, weil er das gemeinsame Verständnis verschiedener Religionen verbessern könnte. Eine erneute Separierung der SchülerInnen nach den Religionen ihrer Eltern wird das sicher nicht können. Die Religionen werden das auch nicht wollen, denn ein Grundsatz jeder einzelnen ist ja gerade, dass sie die "allein seelig machende" sei und alle anderen des Teufels.

Neben diesem grundsätzlichen Widerspruch von Religion und dem Auftrag der Wissensvermittlung durch die Schulen sehen wir in Demut und Unterordnung unter absolut irrwitzige Lehren (Erdalter 7000 Jahre, Auferstehung nach dem Tod, Himmelfahrt, u.v.a.) auch eine Erziehung zur Unterordnung und Akzeptanz von sozialen Ungerechtigkeiten in der Gesellschaft. Die SchülerInnen sollen entsprechend einem konservativen Weltbild erzogen werden und die kapitalistischen Gegebenheiten in ihrem späteren Arbeitsleben akzeptieren.

Immerhin hält die Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (ebenfalls CDU) aus ihrer Sicht das Ziel 2026 bezüglich eines neuen Rahmenlehrplan als nicht zu schaffen an. Das löst das Problem allerdings nicht dauerhaft.

PS. Wir haben nun von dem verwendeten Bild die Nase voll und hoffen, es vorläufig nicht mehr verwenden zu müssen. Demut und Unterordnung unter ein Kreuz - man stelle sich vor, man hätte Jesus gehängt, dann würde ein Galgen jede Kirche schmücken und jeden Berggipfel und jede bayerische Amtsstube ...

Mehr dazu bei https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2024/05/berlin-kai-wegner-buergermeister-will-bis-2026-religionsunterricht-als-wahlpflichtfach-schule-bildung.html
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Funklochamt schließt zum Jahresende

Digitales Scheitern

Beim Namen des ehemaligen Verkehrs- und Digitalminister Andreas Scheuer (CSU) fällt einem spontan das Maut-Desaster ein, für das der Steuerzahler Hunderte von Millionen Euro blechen musste, ohne dass die Entwicklergesellschafter auch nur einen Finger krumm machen mussten. Wie die taz damals berichtete, wird es keine Schadensersatzforderungen an den Minister geben. Mit dem richtigen Parteibuch kann man Geld einfach verbrennen ohne dafür haftbar gemacht zu werden.

Jetzt eine Nummer kleiner - erleben wir eine ähnliche Story mit der von ihm ins Leben gerufene Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft. Diese sollte die Digitalisierung in Deutschland vorantreiben und vor allem Funklöcher auf dem Land schließen. Die umgangssprachlich Funklochamt genannte Behörde hat seit ihrer Gründung 2021 gerade einmal zwei Funkmasten errichten lassen, von denen heute aber noch kein einziger in Betrieb ist.

Nun wird die Ampelkoalition das Projekt zum Jahresende aus Wirtschaftlichkeitsgründen schließen - und die Funklöcher bleiben uns erhalten, wie Heise Online berichtet. Eigentlich hatte "das Amt" ein Budget von 1,1 Milliarden Euro, aber es gelang ihm lediglich 70 von den geplanten 100 Stellen zu besetzen. Was sonst in den 3 Jahren getan wurde, will wohl niemand wissen ...

Dabei ging es nie um solche Relaisstationen, wie im Bild, sondern lediglich um Antennen, wie man sie in der Stadt alle paar hundert Meter auf Hausdächern sieht.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/digitales-scheitern-funklochamt-am-ende/
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22.05.2024 Digitale Bank war nicht schnell genug

Geldwäscheverdacht verspätet gemeldet

Eigentlich soll ja digital alles schneller gehen. Das war bei der Digital-Bank N26 nicht der Fall und so verhängte die BaFin eine Geldbuße in Höhe von 9,2 Millionen Euro. Verdachtsfälle auf Geldwäsche sollen zu spät gemeldet worden sein, meldet der rbb dazu.

Kreditinstitute sind verpflichtet eine Meldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit, FIU) zu geben, wenn sie den Verdacht haben, dass eine Transaktion oder ein sonstiger Geschäftsvorfall mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang stehen könnte.

Solche Verdachtsmeldungen sind unverzüglich abzugeben. Die erste Geldbuße verhängte die Aufsichtsbehörde bereits 2021 über 4,25 Millionen Euro. Nun hat sich das Bußgeld mehr als verdoppelt. N26 pocht darauf mehr als 80 Millionen Euro in die personelle und technische Infrastruktur investiert zu haben, um die höchsten Branchenstandards zu den Themen Finanzkriminalität und Geldwäsche einzuhalten.

Na dann kann man ja hoffen, dass die 9 Millionen "Peanuts" sind und aus der Portokasse bezahlt werden können ...
Scheinbar hat man durch die vollständige Digitalisierung genügend an Gehältern eingespart ...

Mehr dazu bei https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2024/05/n26-digitalbank-geldbusse-bafin-geldwaesche-praevention.html
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21.05.2024 Anlasslose Kameraüberwachung nicht hinnehmbar

Gegen Gesichtserkennungssysteme in Sachsen

Vor fast 3 Wochen berichteten wir über stationäre Gesichtserkennungssysteme, die stationär an Straßen in Sachsen aufgestellt werden. Diese können sowohl Kfz Kennzeichen als auch Gesichter erkennen und speichern. Auch die CDU/SPD Regierung in Berlin will davon Gebrauch machen.

Zur "rechtlichen Würdigung" solcher Eingriffe in unsere Privatsphäre und um deutlich zu machen, dass nicht wir als übertriebene Datenschützer auf dem Holzweg sind, sondern dass die Regierenden jeglichen Bezug zu den Menschen- und Persönlichkeitsrechten verlieren, hier im folgenden die Einschätzung des Deutsche Anwalt­vereins (DAV).

DAV warnt vor biometrischer Überwachung - Intrans­pa­renter Einsatz von Observa­ti­ons­technik nicht hinnehmbar

Berlin (DAV). Nach Sachsen werden nun auch in Berlin Observa­ti­ons­systeme mit Gesichts­er­kennung eingesetzt. Die mobil sowie stationär einsetzbaren Geräte können Kennzeichen und Gesichter aufnehmen und werden durch die Behörden mit Informa­tionen aus anderen Datenbanken abgeglichen. Der Deutsche Anwalt­verein (DAV) kritisiert die Intrans­parenz beim Einsatz der Technik und warnt vor biometrischer Überwachung.

„Über die konkrete Verwendung der Observa­ti­ons­technik schweigen sich die Behörden in Sachsen und Berlin aus – das ist bedenklich, denn wir reden hier über ein System, das in das Recht auf informa­tionelle Selbst­be­stimmung zahlreicher Personen eingreift“, warnt Rechts­anwalt Dr. Saleh R. Ihwas, Mitglied des Ausschusses Gefahren­ab­wehrrecht des DAV. Ein derartiges Kamera­system erfasse nicht nur gesuchte Personen, sondern alle, die es passieren. Die Staats­an­walt­schaft Berlin sieht darin dennoch „keine flächen­de­ckende Überwachung“.

„Gerade unter diesem Gesichtspunkt muss transparent damit umgegangen werden, wie die Technik eingesetzt und welche Person wie betroffen wird“, fordert der Rechts­anwalt. Denn bereits im Jahr 2018 habe das Bundes­ver­fas­sungs­gericht in der zweiten Entscheidung zur automa­ti­sierten Kennzei­chen­kon­trolle festge­stellt, dass ein Eingriff in das Recht auf informa­tionelle Selbst­be­stimmung auch dann vorliege, wenn das Ergebnis des behörd­lichen Abgleichs zu einem „Nichttreffer“ führe. Bei den mit der hiesigen Observa­ti­ons­technik ebenfalls aufgenommenen Personen handele es sich um solche „Nichttreffer“. Diese betroffenen Personen könnten zudem mangels Identi­fi­kation auch nicht über die Verarbeitung informiert werden. Darüber hinaus führe die sächsische Polizei keine Statistik zu Häufigkeit und Erfolg der Technik, sodass deren tatsäch­licher Nutzen offensichtlich nicht einmal überprüft werde.

Generell sei die Intrans­parenz bei einem rechts­staatlich derart heiklen Thema nicht hinnehmbar, so Ihwas: „Die Verfas­sungs­mä­ßigkeit solcher Maßnahmen ist zu bezweifeln. Das Bundes­ver­fas­sungs­gericht hat nicht umsonst hohe Hürden für staatliche Maßnahmen gesetzt, die eine Vielzahl von unbetei­ligten Personen betreffen. Zudem sorgen solche Maßnahmen bei betroffenen Personen in der Regel für ein ungutes Gefühl des Überwacht­werdens.“ Nicht zuletzt deshalb hatte der Deutsche Anwalt­verein schon in der Vergan­genheit stets vor Vorstößen zu Gesichts­er­kennung und biometrischer Überwachung gewarnt.

Presse­mit­tei­lungen - Rechts­politik vom 10.05.2024 08:00

Aktion FsA: Kämpfen wir weiter gegen anlasslose Überwachung unseres Lebens - auf unseren digitalen Geräten genauso wie im tägliche Leben auf der Straße!

Mehr dazu bei https://anwaltverein.de/de/newsroom/pm-21-24-gesichtserkennung-dav-warnt-vor-biometrischer-ueberwachung
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