#verhaltensänderung

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22.02.2024 Facebooks Nutzer handeln mit gefährdeten Arten

Stoppen Sie Facebooks Handel mit gefährdeten Arten

Eigentlich hat auch Facebook ein internationales Abkommen unterzeichnet, das jede Art von Handel mit gefährdeten Arten verbietet. Trotzdem laufen in WhatsApp und auf Facebook der Handel z.B. mit Pangolinen als wäre es das Normalste auf der Welt.

Pangoline sind das meist gehandelte Tier auf dem Planeten! Bis zu 2,7 Millionen dieser kleinen Tiere werden jedes Jahr von Wilderern ermordet, die hoffen, davon zu profitieren, sie zu schlachten und ihre Teile an traditionelle Medizingeschäfte zu verkaufen.
Ein neuer Bericht bestätigt, dass Facebook es noch schlimmer macht und Menschenhändler Schuppentierteile direkt auf ihrer Plattform verkaufen lässt! Aber es ist egal, um welches Tier es sich handelt, ein Messenger ist darf nicht das Mittel sein, um illegale Geschäfte zu machen.

EKO fordert in einer Petition "die Durchsetzung der konzerneigenen Wildtierhandel-Politik zu erhöhen und sicherzustellen, dass keine bedrohten oder gefährdeten Artenteile auf Ihrer Plattform verkauft werden".

Mehr dazu und zur Petition bei https://actions.eko.org/a/stop-facebook-s-endangered-species-trade-0?source=campaigns
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Tags: #Pangoline #gefährdeteArten #Artenschutz #Handel #Datenkraken #Meta #EU #aSozialeNetzwerke #Verhaltensänderung #Instagram #Facebook #Meta #Meinungsfreiheit #Verbraucherdatenschutz #Profite #Überwachung #Petition
Erstellt: 2024-02-22 08:39:27

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21.02.2024 eID des ePerso nicht mehr sicher?

Identität lässt sich auch hier stehlen

Die Antwort ist JEIN, denn ein anonymer Sicherheitsforscher mit dem Namen CtrlAlt hat zwar ein Beispiel aufgezeigt, wie ein Endgerät eines Anwenders durch eine über eine Pishing Mail erhaltene verseuchte App kompromittiert werden kann. Aber in so einem Fall gilt, wie bei allen Fällen, wo Menschen aus eigener "Dummheit" auf Angriffe hereinfallen - selbst schuld.

Mit dieser schnellen Antwort wollte sich Jürgen Schmidt, Leiter heise Security, nicht zufrieden geben und hat das Problem näher untersucht. Er geht vom Anspruch des eID-Verfahrens aus, den sich die Bundesregierung mal gestellt hatte und sagt: Doch der Anspruch des eID-Systems war und ist es, eine digitale Ausweisfunktion bereitzustellen, die auch dann noch sicher ist, wenn das Endgerät des Anwenders kompromittiert wurde – etwa wie hier mit einem Trojaner. Da hält die eID ihr Versprechen als unabhängiger Vertrauensanker nicht ein.

Im weiteren nennt er zwei Verbesserungsmöglichkeiten, eine davon lässt sich schnell anwenden. Es wäre bereits eine Hilfe, wenn die Nutzer eine Liste des BSI einsehen könnten, welche Apps und welche Updates vertrauenswürdig seien und eventuell auch Hinweise zu aktuellen Fake Apps als Warnung. Das BSI prüft diesen Vorschlag zur Zeit.

Der zweite Vorschlag geht ans Eingemachte. Dazu muss man wissen, dass eine ID-Feststellung in der eID App mit einer URL der Form eid://... beginnt. Solche URL-Schemes gelten bereits seit einigen Jahren nicht mehr als sicher, vor allem, wenn sich jede App, also auch ein Trojaner, dort registrieren kann. Sowohl für iOS als auch für Android gibt es sogenannte Universal URLs, bei denen definierte Deep-Links zum Anbieter den Aufruf einer App triggern, wie Heise Security vorschlägt. Die Antwort des BSI auf diesen Vorschlag ist wesentlich zurückhaltender, denn der Ansatz der Universal Links würde "das Ziel der Interoperabilität und Offenheit/Transparenz des eID Systems deutlich einschränken".

Die eID für den ePerso war ja vor vielen vielen Jahren aus der Taufe gehoben worden, um auch Firmen die Möglichkeit zu geben eine sichere Identifikation ihrer Nutzer sicherzustellen. Über Jahre gab es praktisch keine sinnvollen Anwendungen und auch heute kommen die immer noch wenig genutzten aus dem Öffentlichen Dienst. Selbst der vor 2 Jahren eingeführte und von uns verurteilte Zwang zur Freischaltung der eID in jedem neu ausgegebenen Personalausweis hat die Nutzerzahlen kaum beflügelt.

Wir zitieren hier gern eine Meldung aus dem Jahr 2010: Notbremse beim E-Personalausweis ziehen „Die übereilte Einführung des neuen Personalausweises fällt der Bundesregierung schneller auf die Füße als befürchtet" (Die Linke fordert Verzicht auf ePerso ) und verweisen auf über 50 Artikel (s.u.) in denen wir uns mit dem Thema "ePerso" beschäftigen mussten. Wir geben allerdings gerne zu, dass eine verlässliche und sichere Identifikation immerhin eine sinnvollere Anwendung als die ebenfalls staatlich eingeführte (und inzwischen beerdigte) DE-Mail mit stückweise verschlüsselten Nachrichten wäre.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/hintergrund/eID-und-AusweisApp-kritische-Sicherheitsluecke-aber-auch-gefaehrlich-9632374.html
und alle unsere Artikel zum ePerso https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=ePerso&sel=meta
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Tags: #eID #ePerso #Fingerabdruck #ElektronischerPersonalausweis #ElektronischerPass #Identitätsdiebstahl #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #DE-Mail #Ergonomie #Datenpannen #Vertrauen #Pishing #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #BSI #URL #App-Liste

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18.02.2024 Verlaufsprotokolle des Polizeikessels jetzt öffentlich

"... nicht unkontrolliert ablaufen lassen"

Eine Demonstration für Versammlungsfreiheit am 3. Juni 2023 zum sogenannten „Tag X” in Leipzig führte dazu, dass mehr als 1300 Menschen im Juni 2023 auf einer Wiese im Süden Leipzigs in einem Polizeikessel elf Stunden ausharren mussten. Die Betroffenen wissen nun wie es um die Versammlungsfreiheit in Sachsen bestellt ist.

"Frag den Staat" hat nun den detaillierten Verlaufsbericht des Einsatzes sowie mehrere im Nachgang erstellte Protokolle durch eine Anfrage nach dem neuen Sächsischen Transparenzgesetz aus dem geheimen Dokumentenknast "Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch" (VS-NfD) befreit.

Aus diesen Dokumenten ergibt sich, dass bereits mehr als eine halbe Stunde vor Beginn des Polizeikessels der zuständige Polizeiführer erstmals anordnete, dass die Teilnehmer der Veranstaltung „nicht unkontrolliert ablaufen dürfen“. Zu diesem Zeitpunkt gab es einzelne vermummte Personen, jedoch keine gewalttätige Aktionen oder deren Vorbereitung, wie etwa Steine sammeln.

Kurz darauf wird von der Polizeiführung präzisiert bei jeder Person eine Identitätsfeststellung durchzuführen und "jeden unkontrollierten Abgang" von der Demo zu verhindern. Im Einsatzprotokoll geht die Polizei von 500 Personen aus, die sie festgesetzt hat, andere Protokolle notieren die Zahl 300 bis 400. In dem Polizeikessel befinden sich 1323 Menschen – darunter mehr als hundert Jugendliche und zwei Kinder.

Pauschal allen Eingekesselten die Beteiligung an Straftaten zu unterstellen und gegen sie zu ermitteln, hält der Polizeirechtler Clemens Arzt schon an den folgenden Tagen gegenüber dem MDR für rechtlich unzulässig: "Eine solche Maßnahme gegen Hunderte von Menschen für eine so lange Dauer, die scheint mir rechtlich nicht zulässig gewesen zu sein." Er forderte die Betroffenen dazu auf dagegen vorzugehen. Dies insbesondere, weil alle Eingeschlossenen im Polizeikessel nach Rücksprache mit einem Staatsanwalt als Tatverdächtige von Straftaten geführt und erkennungsdienstlich behandelt werden sollten.

Um 22:01 Uhr notiert die Polizei 100 Personen abgearbeitet zu haben, um 0 Uhr sind es 250, um 1:45 Uhr werden noch 300 Personen im Kessel vermutet. Auch nach einigen Tagen spricht die Polizei "nur" von 1031 Identitätsfeststellungen, inzwischen liegt die offizielle Zahl bei weit über 1300 Eingekesselten. Warum die Polizei mit ihren Personenschätzungen so daneben lag - wir kennen das ja auch oft von den Zählungen bei Demonstrationen - erstaunt, denn der Polizeibericht bestätigt, dass bereits um 17:06 Uhr Polizisten in Zivil inmitten der Versammlung im Einsatz waren.

Genauso unerklärlich ist, dass in den Protokollen bereits um 18 Uhr die Anfrage der Polizei nach Wasser und Toilettenmöglichkeiten für 800 Personen vermerkt wird, wo sie nach ihren Eintragungen von 300 Personen ausging. Um 22:57 Uhr wurde wegen der nächtlichen Temperaturen der Bedarf an Rettungsdecken wegen drohender Unterkühlung notiert. Diese trafen erst um fünf Uhr morgens vor Ort ein und wurden "nicht mehr benötigt“.

Frag den Staat schließt seinen Bericht mit der Feststellung: Gegen alle 1321 strafmündigen Personen, die in jener Nacht im Leipziger Kessel ausharren mussten, laufen seitdem Strafverfahren. Sie alle sind des Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall beschuldigt. Lediglich die beiden Kinder, die inmitten der Gruppe von der Polizei festgehalten wurden, sind davon ausgenommen. Zudem gibt es Hinweise, wonach diese 1321 Personen zwischenzeitlich durch den Sächsischen Verfassungsschutz im gemeinsamen Informationsportal der Nachrichtendienste (NADIS) erfasst worden sein sollen – zugeordnet dem Phänomenbereich Linksextremismus.

Der VS gibt dazu natürlich keine Auskunft ...
Frag den Staat hält das nicht für "natürlich" und hat deshalb einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Sachsens Verfassungsschutz eingereicht.

Mehr dazu bei https://fragdenstaat.de/blog/2024/02/12/chaos-und-widerspruche-zum-leipziger-polizeikessel/
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Tags: #Leipzig #Polizeikessel #Bodycam #Polizeieinsatz #Menschenwürde #anlasslos #Verhaltensänderung #Öffentlichkeit #Lauschangriff #Überwachung #DataMining #Videoüberwachung #Polizeigewalt #Verfassungsschutz #VS

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16.02.2024 EMGR-Urteil: Grundrecht auf Privatsphäre

Hintertüren in Messengern verstoßen gegen Menschenrechte

So urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in dem Fall einer Klage eines russischen Bürgers gegen seinen Staat. Das Gericht stellte ganz generell fest, dass das massenhafte und anlasslose Abfangen von Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation das Grundrecht auf Privatsphäre verletzt. Der Kläger wehrte sich mit seiner Klage gegen ein umfassendes Überwachungsgesetz, das vom russischen Parlament 2016 beschlossen wurde.

Netzpolitik.org berichtet: "In seinem Urteil betont das Gericht, wie wichtig verschlüsselte Online-Kommunikation für die Privatsphäre und die Meinungsfreiheit ist. Zudem helfe Verschlüsselung gegen Daten- oder Identitätsdiebstahl. Eine wie von Russland geforderte Hintertür, etwa mittels eines hinterlegten Schlüssels, würde notwendigerweise die Privatsphäre aller Nutzer:innen des Dienstes verletzen."

Wink mit dem Zaunpfahl in Richtung EU

Dieses grundlegende Urteil muss für einige Regierungen in der EU wie ein "Wink mit dem Zaunpfahl" wirken und wird hoffentlich die unselige Diskussion zu einer EU-Chatkontrolle dämpfen. Gerade in den letzten beiden Jahren wurden entsprechende Maßnahmen, meist ohne eine gesetzliche Regelung, wie in Russland aufgedeckt. Wir haben über diese Skandale um die Verwendung der Überwachungsprogramme Pegasus und Predator in vielen Artikeln berichtet. Ihr illegaler Einsatz gegen Journalisten, Politiker und einfach Andersdenkende wurde in Griechenland, Spanien, Polen, Ungarn, ... aufgedeckt.

Verbotene Überwachung in Polen und Ungarn kommt ans Licht

Mehr als "Einzelfälle" sind inzwischen aus Polen und Ungarn bekannt, denn auch dort bröckelt die Mauer des Schweigens. So wurde in Polen eine Überwachungsliste der PiS Partei bekannt, auf der unter anderem ein ehemaliger Landwirtschaftsminister, ein Ex-Parlamentspräsident und sogar Ex-Premier Mateusz Morawiecki stehen soll. Die Enthüllung dieser Liste könnte das Ende für Jarosław Kaczyński bedeuten. Krzysztof Brejza, dessen Überwachung bereits letztes Jahr öffentlich wurde, sagt dazu: "Alles deutet darauf hin, dass Pegasus innerhalb der Partei verwendet wurde, um ‚Kompromat‘ zu sammeln, Fraktionsspiele zu betreiben und eine para-mafiöse Gruppe aufzubauen."

In Ungarn wurden die Enthüllungen von Péter Magyar, Ex-Mann der ehemaligen Justizministerin Judit Varga und selbst Profiteur der Fidesz, ans Licht gebracht. Netzpolitik.org schreibt: Judit Varga hatte damals als Justizministerin die Spähangriffe auf die Smartphones der Betroffenen bewilligt. Im Visier waren nicht nur kritische Journalist:innen und Oppositionellen, sondern auch Politiker aus Orbáns eigenem Lager. So wurde etwa der ehemalige Staatspräsident János Áder über die Telefone zweier seiner Leibwächter indirekt überwacht. Der Skandal führte jetzt zum Rücktritt der Justizministerin und Spitzenpoltikerin für die kommende Europawahl.

Wir brauchen jedoch mehr als Skandale und Rücktritte - wir alle müssen begreifen, dass Versuche die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Kommunikation zwischen den Menschen durch Hintertüren zu brechen, ein grundlegender Verstoß gegen die Menschenrechte und die Privatsphäre jedes einzelnen Menschen darstellt.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte-massenhafte-ueberwachung-in-russland-ist-illegal/
und https://netzpolitik.org/2024/ueberwachung-mit-pegasus-in-polen-und-ungarn-broeckelt-die-mauer-des-schweigens/
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Tags: #Urteil #EMGR #Klage #Russland #Polen #Ungarn #Staatstrojaner #EU #Pegasus #Predator #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Transparenz #Informationsfreiheit #Privatsphäre #Journalisten

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14.02.2024 Big Brother in Bayern

Verhaltensvorhersagen möglich ...

... aber beliebig fehlerhaft. Die Folgen von "Predictive Policing" sollte man sich stets vor Augen halten, bevor man sie auf die Menschen los lässt. Es kommt zu beliebig vielen "False Positives", also falsch Verdächtigten, die dann unter großen Schwierigkeiten ihre Unschuld beweisen müssen. Wie schwer es ist zu beweisen, dass man irgend etwas nicht getan hat, das wissen die Betroffenen nur zu gut.

Bereits in Hessen und NRW wird eine Software eingesetzt, die nun auch die Polizei in Bayern zu nutzen plant. Es handelt sich um die Analysesoftware "Vera", die wiederum auf Palantirs "Gotham" beruht. Die Junge Welt berichtet nun, dass der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte, Thomas Petri, vom Landeskriminalamt fordert, den Testbetrieb der Software der geheimdienstnahen US-Firma Palantir einzustellen.

Data Mining = Rasterahndung

Die Software schaut sich "nur" die allgemein verfügbaren Daten der Menschen an und versucht daraus Muster zu erkennen. Wer war zum Zeitpunkt X wo, wer hat mit wem telefoniert, wer hat ähnliche Ansichten in (a-) sozialen Netzwerken geäußert wie der Verdächtige Y?

Aus der Vielzahl der analysierten Daten lassen sich Persönlichkeits- sowie Bewegungsprofile von Personen erstellen und daraus wieder Schlussfolgerung auf eigentlich private Verhaltensmuster ziehen. Schon vor mehr als 20 Jahren hatte sich das BVerfG mit der Rasterfahndung von Studenten nach den Terroranschlägen vom 11. September beschäftigt und eine Analyse von Daten Unverdächtigen/Unbeteiligten ausgeschlossen. Warum jetzt - ohne äußeren Anlass - dieser erneute Vorstoß? KI machts möglich.

Noch fehlt zumindest in Bayern eine Rechtsgrundlage für solche Software, doch im Koalitionsvertrag wird sie bereits gefordert. Frage: Warum sind die Menschen so blind, solche Parteien wie CSU und Freie Wähler zu wählen?

Mehr dazu bei https://www.jungewelt.de/artikel/469076.big-brother-in-bayern-der-einsatz-solcher-software-ist-gef%C3%A4hrlich.html
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Tags: #DataMining #Rasterahndung #BigBrother #Bayern #PredictivePolicing #FalsePositives #fehlerhaft #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Polizei #Geheimdienste #Geodaten #Palantir #Vera #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre

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05.02.2024 Microsoft zieht Nutzer über den Tisch

Probleme bei der Browser-Auswahl

Heise.de berichtet über die (fiesen) Tricks mit denen Microsoft seinen NutzerInnen den hauseigenen Browser Edge unterhubeln will. Forscher im Auftrag von Mozilla haben dazu eine Studie aufgeschrieben. Hauptsächlich geht es Microsoft darum ihren eigenen Browser Edge durchzusetzen und sie von der Nutzung konkurrierender Browser wie Mozillas Firefox, Google Chrome oder Apples Safari abzubringen.

In einem ersten Schritt wird mit speziellen verbalen Formulierungen, wie "Vorauswahl", "visuelle Einmischung", "getarnte Werbung" und anderen trickreichen Formulierungen die NutzerInnen um die wirklich möglichen Auswahlmöglichkeiten gebracht.

Im weiteren werden die üblichen Standard-Webprotokolle wie "https://" durch "hauseigene" Definitionen wie "microsoft-edge://" ersetzt. Dieser zweite Schritt ist für viele schwerer zu bemerken und muss in jedem Fall als Beeinträchtigung kritisiert werden.

In Europa ist ein solches Verhalten nach dem DMA, dem Digital Markets Act, eigentlich verboten.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Mozilla-Studie-Microsoft-treibt-Nutzer-mit-schaedlichen-Designtricks-zu-Edge-9617504.html
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Prime Video mit Werbung

Werbung ohne Zustimmung

Noch eine Kurzmeldung, diesmal schreibt Heise.de: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) will gerichtlich gegen Änderungen bei Prime Video von Amazon vorgehen. Ab dem 5. Februar sind beim Amazon-Streamingdienst standardmäßig Werbeunterbrechungen in Filmen und Serien zu sehen. Wer die Werbespots nicht sehen möchte, muss 3 Euro pro Monat zusätzlich zahlen.

So ein Vorgehen ist ebenfalls rechtswidrig (s. Artikel von gestern). Es reicht nämlich nicht, nur über den bevorstehenden Schritt zu informieren. Notwendig ist es, die NutzerInnen um ihr Einverständnis zu fragen,

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Prime-Video-mit-Werbung-Verbraucherschuetzer-bereiten-Klage-vor-9616371.html
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03.02.2024 Alles was (un)recht ist

Bayern testet rechtswidrig Palantir

Heute gibt es nur eine Kurzmeldung, weil die Sache einfach so rechtswidrig ist. Netzpolitik.org schreibt: Der Polizei in Bayern fehlt eine Rechtsgrundlage für den aktuellen Testeinsatz von Palantir-Software. Der bayerische Datenschutzbeauftragte fordert, den Test der Analyse-Software einzustellen.

Selbst das BVerfG hat sich mit dem Thema Palantir schon beschäftigt und in seiner Palantir-Entscheidung vom 16. Februar 2023 festgestellt: Beim Einsatz solcher Software kommt es zu erheblichen Grundrechtseingriffen.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/automatisierte-polizeidatenanalyse-bayern-testet-rechtswidrig-palantir-software/
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23.01.2024 Die Schweiz zahlt und die NSA liest mit

Eine Geheimdienststory und der Kampf für Verschlüsselung

Adrienne Fichter schreibt auf Republik.ch über die Geschichte einer Überwachungssoftware in der Schweiz, die 2013 nach der Revision des "Bundes­gesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmelde­verkehrs", kurz Büpf, angeschafft wurde. Wie es sich für eine Geheimdienststory à la Edward Snowden gehört, gehört dazu ein Whistleblower, ohne den die für die Schweiz peinliche Geschichte nie ans Licht gekommen wäre. PS. Edward Snowden ist seit 2013 Ehrenmitglied in unserem Verein.

Für die lesenswerten Einzelheiten der Story verweisen wir auf Republik.ch und fassen nur die Kernpunkte zusammen

  • Die alten Schweizer Überwachungsprogramme waren total veraltet. Schon für die Evaluierung der Alternativen werden Millionen Schweizer Franken ausgegeben.
  • 112 Millionen Franken sind nun für ein neues Überwachungsprogramm vorgesehen.
  • Gekauft wird die Software "Firefly" des israelisch-amerikanischen Unternehmen Verint für die "Echtzeit­überwachung von Telefonie und Internet und der Lokalisierung von Zielpersonen".
  • Sie soll das Herzstück des "Verarbeitungs­systems zur Fernmeldeüberwachung FMÜ" werden, in dem alle Daten aus Telefonie, SMS, Standortortung und Internetverkehr zusammenfließen.
  • Erste Erkenntnis des damaligen Waadtländer SP-Nationalrat Jean-Christophe Schwaab, wer bei einer Firma wie Verint Geräte bestelle, könne "den Schlüssel dazu gerade so gut gleich der NSA übergeben".
  • Zweite Erkenntnis: Während 2013 mit dem alten System noch 3700 Echtzeitüberwachungen in der Schweiz durchgeführt wurden, ging es mit dem neuen steil bergab. 2018 gab es nur noch 1676 Maßnahmen.
  • Dritte Erkenntnis: Schuld am Versagen der neuen Software ist indirekt unser Ehrenmitglied, denn nach den Snowden Enthüllungen über die weltweite Überwachung durch die NSA geben sich immer mehr Menschen Mühe verschlüsselte Verbindungen, beim Surfen z.B. HTTPS, zu nutzen. Die teure Überwachungssoftware konnte aber nur unverschlüsselten Internetverkehr lesen.

Der Whistleblower, im Artikel wie üblich John Doe genannt, fast zusammen: "Die Überwachungs­behörden kauften also für mehrere Millionen ein System ein – und plötzlich stellte die gesamte Internetwelt großflächig auf HTTPS um. Eine Riesen­demütigung!"

In der Folge gab es in der Schweiz, wie auch in vielen anderen Staaten in Europa vergebliche Versuche von Polizei und Geheimdiensten gegen Verschlüsselung vorzugehen. Der Bericht beschreibt dabei durchaus gefährliche Entwicklungen zu erweiterten Eingriffen des Staats in die nun oft verschlüsselte Kommunikation seiner Bürger. In Deutschland war dies die angeblich sichere DE-Mail (De-Mail ein "schlechter Witz"), die immer nur stückweise verschlüsselt war und "zum Kampf gegen Spam und Trojaner" von den Providern kontrolliert werden durfte.

Mehr dazu bei https://www.republik.ch/2024/01/15/die-irrwege-der-ueberwacher
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14.01.2024 Plastik in Flaschenwasser

200.000 Partikel pro Liter

Für Bier gibt es ein Reinheitsgebot, für Flaschenwasser scheinbar weniger. Allerdings werden diese Verunreinigungen im Bier wohl bald auch gefunden - wenn man danach suchen würde. Eine neue US-Studie, die im Fachmagazin "Proceedings of the National Academy of Sciences" erschien, berichtet, dass sich in Tafel- oder Mineralwasser noch weitaus mehr Plastikteilchen befinden, als bislang gedacht.

So kann Flaschenwasser mehr als 200.000 Nanoplastikpartikel pro Liter enthalten, ohne dass es deshalb beanstandet werden kann. Nanoplastik hat weniger als einen Mikrometer Durchmesser.

Nun kann man ja erwarten, dass Wasser in PET Flaschen auch PET (Polyethylenterephthalat) (Nano-) Teilchen enthält. Interessanter- oder besser erschreckenderweise bestand der Hauptanteil des Nanoplastiks aus Polyamid. Dieses kommt vermutlich durch die Wasseraufbereitung und Filterung in das Wasser. Bei der Reinigung des Grundwassers werden oft Plastikmembranen genutzt.

Nanopartikel sind schwer nachzuweisen und noch schwerer zu analysieren. Die Forscher nehmen an, dass sie gerade einmal 10% der entdeckten Nanoteilchen als Kunststoffpartikel identifizieren konnten. Damit könnten in der Realität weitaus mehr als die nachgewiesenen 200.000 Partikel pro Liter enthalten sein.

Inwieweit diese kleinsten Partikel in menschliches Gewebe und Organe eindringen und dort zu Zellschädigungen führen können, ist noch weitgehend unerforscht. Auch das Plastik in den Weltmeeren wird sich auf die Dauer bis auf die Größe der Nanoteilchen zersetzen.

Mehr dazu bei https://www.n-tv.de/wissen/Unmengen-an-Nanoplastik-verunreinigen-Flaschenwasser-article24649072.html
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13.01.2024 "Bauernsterben"

Die Wachstumsideologie in den Bauernverbänden

Ob die Bauern mit ihren Treckern durch die Stadt fahren, berührt unser Themspektrum eigentlich nicht. Da wir jedoch gerade über einen Bericht über das Buch "Bauernsterben" des Journalisten und Bauernsohn Bartholomäus Grill gestolpert sind, hier ein paar Thesen.

  • Subventionen gefährden stets die "Kräfte des Markts".
  • Bauer und Biobauer unterscheiden sich gravierend.
  • Der agrarindustrielle Komplex hat großen Einfluss auf die Politik.
  • Der agrarindustriellen Komplex führt einen Krieg gegen die Natur.
  • Wenn wir die Energiewende ernst nehmen, hat Wachstumsideologie kein Existenzrecht mehr. ...

Bauern gegen die Natur?

Der Autor berichtet über die sogenannte grüne Revolution in der Nachkriegszeit und ganz intensiv in den 60er-Jahren. Es war eine Revolution in der landwirtschaftlichen Produktion aus der sich dann mit zunehmenden Subventionen ein mafiöser Filz bis in die EU Spitze entwickelt hat – Politiker, Pestizidhersteller, Lobbyisten, Saatgutmonopolisten, Banken, Landmaschinenhersteller, Großgrundbesitzer, ...

Natürlich gibt es einen Unterschied zwischen den "Großbauern" und den Bio-Landwirtschaften und es ist bezeichnend, dass die Subventionen gerade bei den Großbauern landen. Der Autor kann darüber auch aus eigener Erfahrung aus verschiedenen Ländern der Erde berichten. Sein erschreckendster Bericht kommt aber aus Äthiopien:

"Die Regierung des von Hungersnöten heimgesuchten Äthiopien verweigerte ihm 2011 eine Akkreditierung für das Landesinnere, wo er über die vom damaligen Präsidenten eingefädelten Leasing-Verträge über 600.000 Hektar Ackerland zugunsten von Investoren aus Saudi-Arabien, Indien und China berichten wollte. ... Das ist zum Teil verheerend und auch obszön. Da fuhren auf der einen Straßenseite die Nahrungsmitteltransporte der Vereinten Nationen, die Speiseöl und Reis und Weizen zu den Hungernden brachten, und auf der anderen Seite fuhren Schwertransporter zum Hafen von Dschibuti, um eben die Erzeugnisse von gepachteten Agrarflächen zu exportieren. Dieses sogenannte Land-Grabbing hat mittlerweile gewaltige Dimensionen angenommen. ..."

Zukunft planen

Sicher haben die Bauernverbände recht mit der Forderung, dass sie verlangen im Vorfeld von Entscheidungen angehört zu werden. Und die Politik hat über mehr als 30 Jahre versäumt, sich mit der Zukunft der Landwirtschaft auseinderzusetzen. Und sicher nützt es der Lebensmittelerzeugung und dem Umgang mit der Natur wenig, wenn aus von außen auferlegten Sparzwängen Entscheidungen getroffen werden. Entscheidungen müssen jedoch dringend getroffen werden - aber unter Einschluss aller Menschen.

Mehr dazu bei https://www.deutschlandfunk.de/rezension-bauernsterben-grill-agrarindustrie-100.html
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Urteil gegen unverschlüsselte Mails

Unverschlüsselte Mail verstößt gegen die DSGVO

Endlich hat mal ein Richter kapiert, dass unverschlüsselte Mails einen Eingriff in die persönliche Privatsphäre darstellen. Ein Arbeitnehmer hatte geklagt, nachdem er von seinem Arbeitgeber nur unverschlüsselte Mail geschickt bekam. Heise.de berichtet: "Der Arbeitnehmer brachte vor, durch die Form der Datenübermittlung, eine zusätzliche Weiterleitung seiner Informationen an den Betriebsrat und eine unvollständige Auskunft, habe er einen immateriellen Schaden sowie einen Kontrollverlust erlitten."

Dafür wollte er Schadensersatz in Höhe von mindestens 10.000 Euro, den ihm der Richter des Arbeitsgerichts Suhl nicht zugestand. Er bekam aber Recht, dass der Versand einer unverschlüsselten Mail gegen die DSGVO verstößt. Die Richter beriefen sich dabei auch auf die Ansicht des Thüringer Datenschutzbeauftragten Lutz Hasse.

Eine Berufungsinstanz könnte den Schadensersatzanspruch eventuell noch einmal prüfen, denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am 14. Dezember, dass schon die Sorge, dass persönliche Daten missbraucht wurden, einen Schaden darstellen kann.

Die DSGVO erwähnt im Grundsatzartikel 5 nicht direkt die Forderung nach Verschlüsselung, fordert aber bei der Nutzung eine Abwägung nach "Stand der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen".

Deshalb verweist Heise.de auf den DSB in Hessen, der sagt: Als vergleichsweise sichere Kommunikationsmittel empfiehlt aber etwa auch der hessische Datenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel insbesondere den Versand inhaltsverschlüsselter E-Mails (PGP oder S/MIME) oder Portallösungen, "bei denen die Kommunikationspartner Nachrichten und Inhalte verschlüsselt abrufen und bereitstellen können".

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Arbeitsgericht-Unverschluesselte-Mail-verstoesst-gegen-die-DSGVO-9592235.html

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Torpediert Wirtschaftsministerium eigene Klimaziele?

LNG Wahnsinn schafft dauerhaft neue Abhängigkeiten

Zu diesem Schluss kann man kommen, wenn man die Pläne und die aktuellen Schritte für den Bau von LNG Terminals untersucht. Die taz schreibt: "Und nun baut ausgerechnet das grün geführte Klimaministerium eine LNG-Infrastruktur auf. Die fertigen und geplanten LNG-Kapazitäten belaufen sich im Mittel auf 73 Milliarden Kubikmeter. Das ist ein Drittel mehr Erdgas, als Deutschland einst aus Russland bezog."

Ausgerechnet LNG Gas soll importiert werden, das in der Energiebilanz so viel schlechter da steht als Pipeline Gas. Um das Gas auf Schiffen tranportieren zu können, muss das geförderte Erdgas auf unter minus 161 Grad Celsius abgekühlt werden. Als Flüssigkeit braucht es dann nur ein Sechshundertstel so viel Platz wie das Gas. Für das Abkühlen muss viel Eneergie aufgewendet werden, auch das wieder Verflüssigen wird maschinell unter Energieeinsatz beschleunigt, damit die Schiffe nicht zu lange an den Terminals liegen. Dabei wird im besten Fall nur das umliegende Meerwasser als Wärmetauscher und "ein wenig" elektrische Pumpleistung aufgewendet. Im Ergebnis stellte das Bundesumweltministerium dazu fest, flüssiges LNG, also mit dem Schiff angeliefertes Erdgas, bringe "im Vergleich zur Kohle in der Regel keine Treibhausgasminderung mit sich".

Zur schlechteren Energiebilanz im Vergleich zum Pipeline Gas kommt noch die verheerende Klimabilanz als fossiler Energieträger - den man ja eigentlich abschaffen oder zumindest zurückdrängen wollte. Nun werden LNG Terminals gebaut und im Besitz der Bundesregerung betrieben, weil niemand da war, der das Risiko tragen wollte und den Steuerzahler Milliarden kosten wird. Die Terminals sind mit Ausnahme von Lubmin für 15-20 Jahre beantragt. In Lubmin soll die Anlage dauerhaft betrieben werden. Dabei will die Bundesregierung bis 2045 klimaneutral sein ...

Nebenbei kann man in dem Artikel der taz noch erfahren, dass die LNG-Einkaufspolitik der deutschen Energiekonzerne dazu geführt hat, dass diese nun langfristige Lieferverträge mit US Firmen abschließen, die diese erst dazu bringen z.B. das Plaquemines-Terminal südlich von New Orleans sowie das Terminal Calcasieu Pass 2 (aus-) zu bauen. "Beides sind Hafenprojekte, die überhaupt erst durch solch langfristige Abnahmeverträge wie mit EnBW für Venture Global wirtschaftlich interessant werden."

Wir bezahlen also den klimaschädlichen Ausbau der LNG Wirtschaft nicht nur hier im Lande, sondern fördern diese Technologie auch noch in den USA ...

Mehr dazu bei https://taz.de/Fossile-Politik/!5983492/
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07.01.2024 Der fast gläserne Paypal Kunde

With Whom we share Personal Information

Diesen Bericht kann man kurz gestalten. Paypal, der weltweite Zahlungsdienstleister, sagt selbst - wie es rechtlich auch sein sollte - welche Daten seiner Kunden das Unternehmen mit welcher anderen Firma oder Behörde teilt. Übersichtlich ist noch die Liste der Staaten in den die Empfänger der Daten sitzen: France, Germany, Ireland, Spain, Netherlands, Bulgaria, Italy, Poland, Cyprus, Sweden, Austria, the United Kingdom, Tunisia, Egypt, El Salvador, the Philippines and the United States.

Die Liste der Unternehmen, die als Empfänger der Daten auftreten hat leider keine Nummerierung. Importiert in ein Open Office Dokument ist sie 87 Seiten lang. Vielleicht hat Paypal angenommen, dass bei dieser Menge sowieso niemand mehr genauer hinschauen wird. Unterteilt wird sie in 587 Zeilen, was aber wenig aussagt, da fast jede Zeile mehrere Unternehmen auflistet.

Der "beliebteste" Grund zum Weitergeben der Daten ist: To verify identity and carry out checks for the prevention and detection of crime including fraud and/or money laundering

also: Überprüfung der Identität und Durchführung von Kontrollen zur Verhinderung und Aufdeckung von Straftaten einschließlich Betrug und/oder Geldwäsche

Das wäre ja ein Grund, den man in einigen Fälle sogar verstehen könnte. Schwerer verständlich sind dann solche Gründe: To enable secure data transfer, also um eine sichere Datenübertragung zu ermöglichen. Die Datenübertragung wird sicher nicht sicherer, wenn ich mehr Institutionen mit Daten versorge ...

Welche Daten die aufgelisteten Unternehmen erhalten, ändert sich je nach Zweck, enthält aber meist: Email, names, accounting information. Die Menge kann sich aber auch erhöhen bis zu: Name, email, IP address, phone number, business banem business ID, business owner, IP address, user name, gender, date of Birth, Country Location, Place of Birth and Nationalitydevice identification, iZettle customers with personal accounts containing full name, details of account liabilities, debts and amounts owed to us, credit history information, repayment history, Merchant information and account history, VAT number, card/payment information, Organization_uuids, transactions, transaction value, details of user funding instruments, and government identification, customer’s spoken words, customer keyboard and cursor behaviour when using PayPal website or App, Social media login’s or identity tokens ...

Nach den "spoken words" - Jede/r von uns hat die Ansage "dieser Anruf wird zur Qualitätssicherung aufgezeichnet" schon einmal gehört - und den Tastaturanschlägen ist uns dann die Lust am Sammeln vergangen und wir überlassen die Liste den Kunden von Paypal, die sie wahrscheinlich zu 99% nie anschaut haben. Nichts davon hat jetzt schockiert aber unsere Vorbehalte gegen Internet Banking sind damit nicht kleiner geworden.

Mehr dazu bei https://www.paypal.com/ie/webapps/mpp/ua/third-parties-list
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31.12.2023 Plädoyer für Ehrlichkeit

Wann hören wir auf, uns etwas vorzumachen?

Das ist der Titel eine Essays, das der US-amerikanische Schriftsteller Jonathan Franzen geschrieben hat und welches er im taz FUTURZWEI-Gespräch erläutert. Es lohnt sich zu lesen, auch wenn man hinterher noch pessimistischer auf die aktuellen Entwicklungen schaut.

Er fasst zusammen, was bei genauem Hinsehen Jede/r sehen könnte:

  • Wir sind unehrlich, wenn wir nicht sagen, dass das 1,5° Ziel unerreichbar ist und wir die 2° kaum schaffen werden.
  • Wir haben ja zwei Krisen: die des Klimas und die der Biodiversität, letztere vernachlässigen wir noch mehr.
  • Die Waldbrände in Kalifornien werden nicht bekämpft in dem Jede/r ein E-Auto fährt, sondern durch ein umweltbewußtes Forstmanagement.
  • Wir bräuchten einen Green New Deal von unten.
  • Die Energiekonzerne wollen solare Großprojekte, keine Solaranlagen auf kalifornischen Hausdächern.
  • Die US Gewerkschaften sind wegen der Arbeitsplatzsicherheit kurzsichtigerweise auch dafür.
  • Vom Green New Deal der Regierung ist nur der Teil zur Förderung der Konzerne übrig geblieben.
  • Ein Green New Deal von unten ist nirgends zu sehen und kann auch nicht entstehen, wenn die Menschen belogen werden.
  • Die Linken haben sich geteilt in die altmodischen Lyndon-Johnson-Linken, die sagen, wir brauchen ein Regierungsprogramm und müssen Billiarden dafür ausgeben und die Santa-Cruz-Linken, die finden, dass alles lokal passieren sollte.
  • 2000 wurde gesagt, wir haben noch 20 Jahre zum Umsteuern, 2010 ebenso und heute sollen es noch 10 Jahre sein, das ist falsch.
  • Die Umweltkatastrophen verschlingen mehr Geld als für das Umsteuern (in falsche Hände) gegeben wird.
  • Keine Gelder für einen "Grenzzaun" (nach Mexico) können die weltweiten Fluchtbewegungen aufhalten, wenn die Menschen in den Wüsten nicht überleben können.
  • ...

Aus all diesen Überlegungen folgt (leider), dass riesige Mittel in die falschen Hände gelangen und dort verwendet wrden, um die bestehenden Besitzstrukturen weiter zu verfestigen. Gleichzeitig müssen weitere und größere Mittel aufgewendet werden, um die Umweltschäden einzudämmen. Das kann nur zu weiterer Kumulation des Reichtums ganz oben und Armut und ständiger Verschlechterung der Lebensumstände bei allen anderen führen.

Seine Anklage gegen die Unehrlichkeit müssen wir unterstützen, denn die führt dazu, dass sich die Menschen zwangsläufig von der herrschenden Politik abwenden - und wie wir in vielen Ländern beobachten, dann rechtsextremen Positionen nach dem Motto "Jeder ist sich selbst der Nächste" zuwenden.

Mehr dazu bei https://taz.de/Jonathan-Franzen-im-FUTURZWEI-Gespraech/!5980790/
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28.12.2023 Frei nach 48 Jahren

Häufung von "Fehlurteilen" in den USA

Immer wieder kommen nach Jahren in den USA falsche Schuldsprüche ans Licht. Den "Rekord" im National Register of Exonerations der Universität Kalifornien hält nun mit 48 Jahren, einem Monat und 18 Tagen Gynn Simmons. Am 19.12. nimmt die Richterin Amy Palumbo den Antrag von Simmons auf "Unschuldsvermutung" während einer Anhörung im Oklahoma County Gerichtsgebäude in Oklahoma City entgegen. Der 71-Jährige wurde aus der Haft entlassen, nachdem er die letzten 48 Jahre seines Lebens unschuldig im Gefängnis verbracht hatte.

Zwischenfrage: Was bedeutet "Unschuldsvermutung" im Hinblick auf Entschädigung oder schlimmer, eventuelle Wiederaufnahmen wegen "neuer Beweise"?

Weitere berühmte Fälle

Knapp an die 48 Jahre unschuldig im Gefängnis kommt Leonard Peltier, geboren am 12. September 1944 in Grand Forks, North Dakota. Er ist ein indianischer Aktivist des American Indian Movement (AIM) in den USA und wurde 1977 trotz umstrittener Beweislage zuerst wegen Mord ersten Grades verurteilt. Später wurde das Urteil zu zweifach lebenslanger Haft wegen Beihilfe zum Mord geändert. Peltier wurde nach seiner Flucht nach Kanada in einem komplexen und umstrittenen Verfahren ausgeliefert, für schuldig befunden, verurteilt und inhaftiert.

Trotz seines schlechten Gesundheitszustands wurde 2009 nach einer Anhörung der United States Parole Commission eine Begnadigung abgelehnt. Dabei gibt es noch nicht einmal Gründe für eine Verurteilung, denn bei einer Anhörung zu dem Fall am 11. Februar 1986 sagte der zuständige Bundesberufungsrichter Gerald Heaney: "Wenn man das Für und Wider erörtert hat, bleiben einige wenige, aber wichtige Tatsachen über."

Auf 42 Jahre unschuldig im Gefängnis kommt auch der Journalist, Autor und Bürgerrechtler Mumia Abu Jamal, unter dem Namen Wesley Cook geboren am 24. April 1954 in Philadelphia, der 1982 der Ermordung des Polizisten Daniel Faulkner schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt wurde. Nach fast 30 Jahren in der Todeszelle wurde die Strafe mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft 2011 in lebenslange Haft ohne Revisionsmöglichkeit umgewandelt.

Über den Prozess 1982 sagte die Gerichtsschreiberin Sabo, dass sie eine Unterredung von drei entscheidenden Personen gehört hätte, bei der die wörtliche Aussage "Yeah, and I’m going to help them fry the nigger" - "Ich werde ihnen dabei helfen, diesen Nigger zu grillen" fiel. Selbst die Aussage des Auftragsmörder Arnold Beverly im Jahr 1999 , das Verbrechen als Fahrgast von Jamals Bruder im Auftrag der Mafia begangen zu haben, führte nicht zu einer Wiederaufnahme des Prozesses.

Mumia ist auch nach 47 Jahren im Gefängnis politisch aktiv.

Nur wenige Jahre musste Angela Davis, geboren am 26. Januar 1944 in Birmingham, Alabama, im Gefängnis zubringen. Sie kam auf die Liste der zehn meistgesuchten Verbrecher der USA nachdem bei einer missglückten Gefangenenbefreiung der Black Panther Party Mitglieder, der Soledad Brothers im August 1970 in einem Gerichtssaal in einer Schießerei mit der Polizei vier Menschen getötet wurden. Dabei wurde auch ihre Pistole benutzt. Nach zweijähriger Prozessdauer und einer weltweiten Solidaritätskampagne wurde Davis am 4. Juni 1972 in allen Punkten der Anklage und vom Vorwurfs der "Unterstützung des Terrorismus" freigesprochen. In ihrer in diesem Herbst auch auf deutsch erschienenden Autobiographie beschreibt Angela Davis den zutiefst rassistischen Alltag zuerst in ihrer Jugend im Süden der USA und dann in den Gefängnissen der USA (ISBN 978 3 311 35013 2).

Allen Dreien und auch den meisten im Standard beschriebenen "Fehlurteilen" ist ihre dunkle Hautfarbe gemeinsam.

Mehr dazu bei https://www.derstandard.at/consent/tcf/story/3000000200645/serie-an-falschen
und https://de.wikipedia.org/wiki/Mumia_Abu-Jamal
und https://de.wikipedia.org/wiki/Leonard_Peltier
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24.12.2023 Arbeitszeiterfassung wird nach EuGH Urteil Pflicht

Was wird 2024 anders?

Mit Jahresbeginn werden einige gesetzliche Änderungen in Kraft treten. Das sind z.B.:

  • Kinderkrankengeldtage
  • Telefonische Krankschreibung
  • Pauschalen für Verpflegungskostenmehraufwand
  • Kosten für Firmenfeiern und Geschenke
  • Vereinfachte Buchführungspflicht per EÜR
  • Homeoffice-Pauschale
  • Arbeitszeiterfassung

Wir wollen uns auf den (leider noch unklarsten) letzten Punkt beschränken und verweisen für die anderen Themen auf den verlinkten Artikel.

Nach mehreren höchstrichterlichen Urteilen hinauf bis zum EuGH muss endlich die Arbeitszeiterfassung einheitlich geregelt werden. Alle Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten nüssen künftig dafür sorgen, dass eine in der Regel elektronische und fälschungssichere Zeiterfassung noch am selben Tag erfolgt. Diese muss alle abhängig Beschäftigten umfassen. Lediglich bei (übertariflichen) Führungskräften können Arbeitsverträge abgeschlossen werden, in denen "geleistete Überstunden als mit dem Gehalt abgegolten" vereinbart werden dürfen.

Aber auch für diese ist die geleistete Arbeitszeit zu dokumentieren. Die Arbeitgeberverbände haben jahrelang versucht diese Zeiterfassung zu verhindern. Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz mussten bisher nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht die gesamte Arbeitszeit. Das wurde mit den genannten Urteilen [BAG vom 13.9.2022 (1 ABR 22/21), EuGH vom 14.5.2019 (C -55/18)] hinfällig. Die dort geforderte Erfassungspflicht gilt nach den Urteilen auch jetzt bereits, obwohl das Bundesarbeitsministerium das Arbeitszeitgesetz noch nicht geändert hat. Diese Änderung sollte im Herbst erfolgen, wurde von Minister Heil nach Einsprüchen aus der FDP unterlassen.

Dieser "gesetzlose Zustand" muss schnellstens beendet werden!

Mehr dazu bei https://t3n.de/news/krankmeldung-arbeitszeiterfassung-aenderungen-angestellte-selbstaendige-2024-1595794/
und https://www.verdi.de/themen/recht-datenschutz/++co++0ba8cc14-1882-11ed-9793-001a4a160129
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23.12.2023 Wo bleibt das Klimageld?

Damit es nicht bald so aussieht

... wollte die vor 2 Jahren angetretene Ampelregierung etwas gegen den Klimawandel tun. Für die Mehrkosten von Klimamaßnahmen sollten die Menschen durch ein Klimageld entschädigt werden. So steht es im Koalitionsvertrag.

Nachdem die Ampel nun 12 Milliarden zusätzlich in den Bundeswehretat verschoben hat - das macht eher einen olivgrünen Eindruck - und noch weitere 100 Milliarden direkt der Rüstungsindustrie versprochen hat, klafft nun ein großes Loch im Etat der Bundesregierung.
Keiner redet mehr über das Klimageld

Doch, die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wies vor 2 Tagen darauf hin, dass z.B. die Einnahmen durch die CO2-Bepreisung - das sind bisher 11,4 Milliarden Euro, die der Bund eingenommen hat - irgendwie an die Verbraucher zurückgezahlt wrden sollten. Ramona Pop, Vorstandsmitglied des vzbv erklärte dazu:

"Der CO2-Preis schafft einen Anreiz für klimaverträgliches Verhalten ... Die Einnahmen aus dem CO2-Preis muss die Bundesregierung aber über ein Klimageld an alle Verbraucher:innen zurückerstatten. Sonst ist die CO2-Abgabe neben den hohen Energiepreisen eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Menschen."

Der vzbv errechnete dazu, dass sich nach den Einnahmen bei 82 Millionen Menschen in Deutschland eine Auszahlungssumme von 139 Euro pro Person ergibt. Angemessener wäre sicher ein Rückzahlung entsprechend des Einkommens, allerdings würde das wieder einen hohen bürokratischen Aufwand erfordern. Das pauschale Auszahlen an "alle" wurde dagegen bereits in der Corona-Krise mehr oder weniger gut geübt.

Wenn die Ampel jetzt das Klimageld "vergisst", würde die CO2-Abgabe als zusätzliche Steuer empfunden und die Akzeptanz der letzten kläglichen Reste ihrer Klimapolitik endgültig zerstören.

Mehr dazu bei https://www.telepolis.de/features/Klimageld-Warum-die-Verbraucherzentrale-139-Euro-pro-Person-fordert-9581286.html
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18.12.2023 Angreifer können Tastenanschläge einschleusen

Bluetooth besser ausschalten

... oder zumindest kontrollieren ob alle aktuellen Patche installiert wurden. Das betrifft fast alle Smartphones und Desktop Rechner stellt der IT-Sicherheitsforscher Marc Newlin fest, der sich nach dem Entdecken des Fehlers in Android Geräten auch auf anderen Plattformen umgesehen hat.

Auch dort hat er festgestellt, dass sich ohne Authentifizierung auf den Geräten Tastenanschläge einschleusen lassen. Damit können Angreifer Nachrichten weiterleiten, Apps installieren, beliebige Befehle ausführen - also praktisch das Gerät übernehmen.

Jede/r kann zum False Positive werden

Dieser Vorfall macht auch wieder deutlich, wie gefährlich Gesetze für die Betroffenen werden können, die die Unschuldsvermutung umkehren, denn wie beweise ich, dass ich etwas nicht getan habe, wenn es von oder auf meinem Gerät passiert ist?

Ursache noch unklar

Der IT-Sicherheitsforscher wird seine Erkenntnisse demnächst öffentlich vorstellen. Bis dahin ist es noch unklar, ob der Fehler grundsätzlich im Bluetooth Protokoll steckt oder ob es lediglich Fehler in den Implementierungen sind. Heise.de vermutet die "Schuld" auf beiden Seiten und führt eine Reihe von Patches für die verschiedenen Betriebssysteme auf, die mehr Sicherheit bringen können. Diese werden jedoch auf einigen Architekturen nicht standardmäßig bei Updates installiert. Bei den neuesten macOS- und iOS-Updates ist die Lücke wohl geschlossen.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Bluetooth-Luecke-erlaubt-Einschleusen-von-Tastenanschlaegen-9570583.html
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12.12.2023 Kontrolle um jeden Preis

Für einen ungestörten Tanz um das goldene Kalb - das Auto

Das Grundrechtekomitee hat vor wenigen Tagen einen Bericht über die Demonstrationsbeobachtung zur IAA in München vorgelegt. Darin spiegelt sich die Realität eines restriktiven Polizeigesetzes wider. Aktion Freiheit statt Angst war 2018-19 bei den Auseinandersetzungen zu einem Brandenburger Polizeigesetz beteiligt. (Anhörung zum Brandenburger Polizeigesetz , Demo gegen das neue Brandenburger Polizeigesetz )

Obwohl die von der Klimabewegung angekündigten Aktionen fast alle im Rahmen des Versammlungsgesetzes blieben, hatten bayerische Landesregierung und Polizeiführung wohl mehr auf die Orakel der Medien über bevorstehende Krawalle gehört und unverhältnismäßig eingegriffen.

Der Bericht des Grundrechtekomitees nennt

  • Protestierende werden durch Kontrollen schikaniert,
  • ihnen wird mit Knüppeln begegnet,
  • einige von ihnen werden über Tage eingesperrt,
  • Teilnehmende eines angemeldeten Protestcamps werden flächendeckend aufgehalten und Personalienfeststellungen unterzogen,
  • Personen, die als links-alternativ wahrgenommen werden, werden systematisch auf Ausstellungsflächen von Autokonzernen durch Polizei pauschal überwacht und kontrolliert,
  • protestierende Gruppen werden gestoppt bis Polizist*innen vor Ort die Meldedaten einer versammlungsleitenden Person überprüft haben,
  • nicht angemeldete Versammlungen werden durch sich in den Weg stellenden Polizeiketten gestoppt, obwhl es im Ermessensspielraum der Polizei gewesen wäre, auch unangekündigte Versammlungen zunächst weiterlaufen zu lassen und erst dann regulierend einzugreifen, wenn durch sie eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung zu erwarten gewesen wäre,
  • bei fast jedem Auftreten der Polizei läuft die Videoüberwachung mit,
  • dagegen werden selbst Journalist*innen, parlamentarische Beobachter*innen und einige unserer Beobachter*innen teils mehrfach aufgehalten und kontrolliert. Dies wurde bereits in einem Fall später gerichtlich als rechtswidrig eingestuft.

Der ganze Vorgang war eine Huldigung des Fetisch Auto und ein Testlauf der "Möglichkeiten" des neuen bayerischen Polizeigesetzes.

Als Fazit schreibt das Grundrechtekomitee: Als Zivilgesellschaft sollten wir uns der Gefahr klar werden, die von einer immer weitergehenden Entgrenzung polizeilicher Befugnisse ausgeht zugunsten privater Unternehmen und einer rückwärtsgewandten Mobilitäts- und Klimapolitik und gegen die Überlebensinteressen der globalen Bevölkerung.

Mehr dazu bei https://www.grundrechtekomitee.de/details/kontrolle-um-jeden-preis
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