#überwachung

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28.02.2024 Der persönliche "Beschützer" kommt

Auf 10cm hochauflösende Satelliten geplant

Niemand soll mehr auf der Erde verloren gehen - selbst Rentner-Terroristen werden zukünftig schneller gefunden ... Wir hatten uns schon öfter über Elon Musks 30.000 Telefon-Unterstützungs-Satelliten von Starlink aufgeregt, die beliebig viel Weltraumschrott erzeugen werden (Erdnahe Umlaufbahnen sind überfüllt). Nun hat die Firma Albedo Space angekündigt, dass sie bis zum Jahr 2025 eine neue Generation von Satelliten in den Weltraum schießen will. Diese sollen Objekte von einer Größe von nur 10 Zentimetern abbilden können.

Wegen der Überfüllung in den normalen Satellitenbahnen über 400km Höhe sollen die Neuen im sogenannten Very Low Earth Orbit (VLEO) zwischen 250 und 400 Kilometer Höhe die Erde umkreisen. Das müsste ihre Lebensdauer begrenzen. Albedo behauptet allerdings solche Probleme (abbremsende Restluftmoleküle, Schwankungen der Erdanziehung durch Gebirge, Landmasse und Ozeane) gelöst zu haben.

Wie dem auch sei, alle Menschen, denen die eigene Privatsphäre etwas gilt und auch Unternehmen und erst recht Militärs müssten sich Gedanken machen, wenn Jede/r der seinen Gebühren an Albedo gezahlt hat, einem Anderen auf den Balkon schauen kann. Aber keine Angst, die Finanziers des Projekts werden schon dafür sorgen, dass nicht Jede/r durch die Kameras schauen darf.

Nicht umsonst haben Bill Gates Unternehmen Breakthrough Energy Ventures sowie das auf Verteidigungstechnologie spezialisierte Shield Capital investiert, wie TechCrunch berichtet. Auch der Militärkonzern Booz Allen Ventures, das Investmentunternehmen Cubit Capital und der US-amerikanische Hedge-Fonds-Manager Bill Perkins wollen sich an dem Projekt beteiligen und an der Spitze von Albedo sitzen ehemalige Direktoren von CIA und National Geospatial Agency (NGA).

Natürlich gibt es seit langer Zeit Kritik an solchen hochauflösenden Spionagesatelliten, insbesondere in so hoher Anzahl. Netzpolitik.org berichtet, wie Jennifer Lynch von der Electronic Frontier Foundation (EFF) die Pläne kritisiert. "Das ist eine riesige Kamera am Himmel, die jede Regierung jederzeit ohne unser Wissen nutzen kann", so Lynch. "Wir sollten definitiv besorgt sein." Die EFF hatte schon im Jahr 2019 US-Regulierungsbehörden auf die Auswirkungen von hochauflösenden Satelliten auf die Privatsphäre hingewiesen und eine stärkere Kontrolle gefordert. Die Trump-Regierung hatte dagegen die Vorschriften für zivile Satelliten gelockert.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/albedo-space-jetzt-kommen-die-ueberwachungssatelliten-die-einzelne-personen-beobachten-koennen/
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spektrum@anonsys.net

Auf welche sozialen Rahmenbedingungen trifft die künstliche Intelligenz? Welche Chancen bietet sie? Fundierte Antworten auf solche Fragen gibt Helga Nowotnys Buch. Eine Rezension

Die Auswirkungen der künstlichen Intelligenz beschränken sich nicht auf technische Neuerungen. Wie krempelt sie unsere Gesellschaft um? Eine Rezension (Rezension zu Die KI sei mit euch von Helga Nowotny)#KI #KünstlicheIntelligenz #Politik #ChatGPT #Algorithmen #Überwachung #Digitalisierung #Freiheit #Zukunft #Agency #Fortschritt #AIAct #Kontrolle #ITTech #Kultur #PsychologieHirnforschung
»Die KI sei mit euch«: Künstliche Intelligenz verändert alles

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22.02.2024 Facebooks Nutzer handeln mit gefährdeten Arten

Stoppen Sie Facebooks Handel mit gefährdeten Arten

Eigentlich hat auch Facebook ein internationales Abkommen unterzeichnet, das jede Art von Handel mit gefährdeten Arten verbietet. Trotzdem laufen in WhatsApp und auf Facebook der Handel z.B. mit Pangolinen als wäre es das Normalste auf der Welt.

Pangoline sind das meist gehandelte Tier auf dem Planeten! Bis zu 2,7 Millionen dieser kleinen Tiere werden jedes Jahr von Wilderern ermordet, die hoffen, davon zu profitieren, sie zu schlachten und ihre Teile an traditionelle Medizingeschäfte zu verkaufen.
Ein neuer Bericht bestätigt, dass Facebook es noch schlimmer macht und Menschenhändler Schuppentierteile direkt auf ihrer Plattform verkaufen lässt! Aber es ist egal, um welches Tier es sich handelt, ein Messenger ist darf nicht das Mittel sein, um illegale Geschäfte zu machen.

EKO fordert in einer Petition "die Durchsetzung der konzerneigenen Wildtierhandel-Politik zu erhöhen und sicherzustellen, dass keine bedrohten oder gefährdeten Artenteile auf Ihrer Plattform verkauft werden".

Mehr dazu und zur Petition bei https://actions.eko.org/a/stop-facebook-s-endangered-species-trade-0?source=campaigns
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Erstellt: 2024-02-22 08:39:27

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18.02.2024 Verlaufsprotokolle des Polizeikessels jetzt öffentlich

"... nicht unkontrolliert ablaufen lassen"

Eine Demonstration für Versammlungsfreiheit am 3. Juni 2023 zum sogenannten „Tag X” in Leipzig führte dazu, dass mehr als 1300 Menschen im Juni 2023 auf einer Wiese im Süden Leipzigs in einem Polizeikessel elf Stunden ausharren mussten. Die Betroffenen wissen nun wie es um die Versammlungsfreiheit in Sachsen bestellt ist.

"Frag den Staat" hat nun den detaillierten Verlaufsbericht des Einsatzes sowie mehrere im Nachgang erstellte Protokolle durch eine Anfrage nach dem neuen Sächsischen Transparenzgesetz aus dem geheimen Dokumentenknast "Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch" (VS-NfD) befreit.

Aus diesen Dokumenten ergibt sich, dass bereits mehr als eine halbe Stunde vor Beginn des Polizeikessels der zuständige Polizeiführer erstmals anordnete, dass die Teilnehmer der Veranstaltung „nicht unkontrolliert ablaufen dürfen“. Zu diesem Zeitpunkt gab es einzelne vermummte Personen, jedoch keine gewalttätige Aktionen oder deren Vorbereitung, wie etwa Steine sammeln.

Kurz darauf wird von der Polizeiführung präzisiert bei jeder Person eine Identitätsfeststellung durchzuführen und "jeden unkontrollierten Abgang" von der Demo zu verhindern. Im Einsatzprotokoll geht die Polizei von 500 Personen aus, die sie festgesetzt hat, andere Protokolle notieren die Zahl 300 bis 400. In dem Polizeikessel befinden sich 1323 Menschen – darunter mehr als hundert Jugendliche und zwei Kinder.

Pauschal allen Eingekesselten die Beteiligung an Straftaten zu unterstellen und gegen sie zu ermitteln, hält der Polizeirechtler Clemens Arzt schon an den folgenden Tagen gegenüber dem MDR für rechtlich unzulässig: "Eine solche Maßnahme gegen Hunderte von Menschen für eine so lange Dauer, die scheint mir rechtlich nicht zulässig gewesen zu sein." Er forderte die Betroffenen dazu auf dagegen vorzugehen. Dies insbesondere, weil alle Eingeschlossenen im Polizeikessel nach Rücksprache mit einem Staatsanwalt als Tatverdächtige von Straftaten geführt und erkennungsdienstlich behandelt werden sollten.

Um 22:01 Uhr notiert die Polizei 100 Personen abgearbeitet zu haben, um 0 Uhr sind es 250, um 1:45 Uhr werden noch 300 Personen im Kessel vermutet. Auch nach einigen Tagen spricht die Polizei "nur" von 1031 Identitätsfeststellungen, inzwischen liegt die offizielle Zahl bei weit über 1300 Eingekesselten. Warum die Polizei mit ihren Personenschätzungen so daneben lag - wir kennen das ja auch oft von den Zählungen bei Demonstrationen - erstaunt, denn der Polizeibericht bestätigt, dass bereits um 17:06 Uhr Polizisten in Zivil inmitten der Versammlung im Einsatz waren.

Genauso unerklärlich ist, dass in den Protokollen bereits um 18 Uhr die Anfrage der Polizei nach Wasser und Toilettenmöglichkeiten für 800 Personen vermerkt wird, wo sie nach ihren Eintragungen von 300 Personen ausging. Um 22:57 Uhr wurde wegen der nächtlichen Temperaturen der Bedarf an Rettungsdecken wegen drohender Unterkühlung notiert. Diese trafen erst um fünf Uhr morgens vor Ort ein und wurden "nicht mehr benötigt“.

Frag den Staat schließt seinen Bericht mit der Feststellung: Gegen alle 1321 strafmündigen Personen, die in jener Nacht im Leipziger Kessel ausharren mussten, laufen seitdem Strafverfahren. Sie alle sind des Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall beschuldigt. Lediglich die beiden Kinder, die inmitten der Gruppe von der Polizei festgehalten wurden, sind davon ausgenommen. Zudem gibt es Hinweise, wonach diese 1321 Personen zwischenzeitlich durch den Sächsischen Verfassungsschutz im gemeinsamen Informationsportal der Nachrichtendienste (NADIS) erfasst worden sein sollen – zugeordnet dem Phänomenbereich Linksextremismus.

Der VS gibt dazu natürlich keine Auskunft ...
Frag den Staat hält das nicht für "natürlich" und hat deshalb einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Sachsens Verfassungsschutz eingereicht.

Mehr dazu bei https://fragdenstaat.de/blog/2024/02/12/chaos-und-widerspruche-zum-leipziger-polizeikessel/
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16.02.2024 EMGR-Urteil: Grundrecht auf Privatsphäre

Hintertüren in Messengern verstoßen gegen Menschenrechte

So urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in dem Fall einer Klage eines russischen Bürgers gegen seinen Staat. Das Gericht stellte ganz generell fest, dass das massenhafte und anlasslose Abfangen von Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation das Grundrecht auf Privatsphäre verletzt. Der Kläger wehrte sich mit seiner Klage gegen ein umfassendes Überwachungsgesetz, das vom russischen Parlament 2016 beschlossen wurde.

Netzpolitik.org berichtet: "In seinem Urteil betont das Gericht, wie wichtig verschlüsselte Online-Kommunikation für die Privatsphäre und die Meinungsfreiheit ist. Zudem helfe Verschlüsselung gegen Daten- oder Identitätsdiebstahl. Eine wie von Russland geforderte Hintertür, etwa mittels eines hinterlegten Schlüssels, würde notwendigerweise die Privatsphäre aller Nutzer:innen des Dienstes verletzen."

Wink mit dem Zaunpfahl in Richtung EU

Dieses grundlegende Urteil muss für einige Regierungen in der EU wie ein "Wink mit dem Zaunpfahl" wirken und wird hoffentlich die unselige Diskussion zu einer EU-Chatkontrolle dämpfen. Gerade in den letzten beiden Jahren wurden entsprechende Maßnahmen, meist ohne eine gesetzliche Regelung, wie in Russland aufgedeckt. Wir haben über diese Skandale um die Verwendung der Überwachungsprogramme Pegasus und Predator in vielen Artikeln berichtet. Ihr illegaler Einsatz gegen Journalisten, Politiker und einfach Andersdenkende wurde in Griechenland, Spanien, Polen, Ungarn, ... aufgedeckt.

Verbotene Überwachung in Polen und Ungarn kommt ans Licht

Mehr als "Einzelfälle" sind inzwischen aus Polen und Ungarn bekannt, denn auch dort bröckelt die Mauer des Schweigens. So wurde in Polen eine Überwachungsliste der PiS Partei bekannt, auf der unter anderem ein ehemaliger Landwirtschaftsminister, ein Ex-Parlamentspräsident und sogar Ex-Premier Mateusz Morawiecki stehen soll. Die Enthüllung dieser Liste könnte das Ende für Jarosław Kaczyński bedeuten. Krzysztof Brejza, dessen Überwachung bereits letztes Jahr öffentlich wurde, sagt dazu: "Alles deutet darauf hin, dass Pegasus innerhalb der Partei verwendet wurde, um ‚Kompromat‘ zu sammeln, Fraktionsspiele zu betreiben und eine para-mafiöse Gruppe aufzubauen."

In Ungarn wurden die Enthüllungen von Péter Magyar, Ex-Mann der ehemaligen Justizministerin Judit Varga und selbst Profiteur der Fidesz, ans Licht gebracht. Netzpolitik.org schreibt: Judit Varga hatte damals als Justizministerin die Spähangriffe auf die Smartphones der Betroffenen bewilligt. Im Visier waren nicht nur kritische Journalist:innen und Oppositionellen, sondern auch Politiker aus Orbáns eigenem Lager. So wurde etwa der ehemalige Staatspräsident János Áder über die Telefone zweier seiner Leibwächter indirekt überwacht. Der Skandal führte jetzt zum Rücktritt der Justizministerin und Spitzenpoltikerin für die kommende Europawahl.

Wir brauchen jedoch mehr als Skandale und Rücktritte - wir alle müssen begreifen, dass Versuche die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Kommunikation zwischen den Menschen durch Hintertüren zu brechen, ein grundlegender Verstoß gegen die Menschenrechte und die Privatsphäre jedes einzelnen Menschen darstellt.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte-massenhafte-ueberwachung-in-russland-ist-illegal/
und https://netzpolitik.org/2024/ueberwachung-mit-pegasus-in-polen-und-ungarn-broeckelt-die-mauer-des-schweigens/
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Tags: #Urteil #EMGR #Klage #Russland #Polen #Ungarn #Staatstrojaner #EU #Pegasus #Predator #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Transparenz #Informationsfreiheit #Privatsphäre #Journalisten

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03.02.2024 Alles was (un)recht ist

Bayern testet rechtswidrig Palantir

Heute gibt es nur eine Kurzmeldung, weil die Sache einfach so rechtswidrig ist. Netzpolitik.org schreibt: Der Polizei in Bayern fehlt eine Rechtsgrundlage für den aktuellen Testeinsatz von Palantir-Software. Der bayerische Datenschutzbeauftragte fordert, den Test der Analyse-Software einzustellen.

Selbst das BVerfG hat sich mit dem Thema Palantir schon beschäftigt und in seiner Palantir-Entscheidung vom 16. Februar 2023 festgestellt: Beim Einsatz solcher Software kommt es zu erheblichen Grundrechtseingriffen.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/automatisierte-polizeidatenanalyse-bayern-testet-rechtswidrig-palantir-software/
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02.02.2024 KI kann mehr als Gesichter erkennen

Amazons Gesichtserkennung weiter im Dienst der Polizei

Vor Jahren hatte Amazon nach Kritik aus der Zivilgesellschaft versprochen zukünftig keine biometrische Gesichtserkennung für Polizeibehörden anzubieten. Wir hatten 2018 darüber berichtet Amazons Gesichtserkennung im Überwachungseinsatz .

Eine Liste des US-Justizministeriums beweist allerdings das Gegenteil. Die Liste zeigt den Einsatz sogenannter Künstlicher Intelligenz (KI) in untergeordneten Behörden. Netzpoltik.org zitiert das Online-Medium Fedscoop, der zur Relativierung meint, dies gelte bloß für den Einsatz von Gesichtserkennung, zum anderen greife es nur bei strafrechtlichen Ermittlungen. Allerdings sei Rekognition ein Dienst für Bild- und Videoanalyse, das weit mehr Funktionen biete als nur Gesichtserkennung.

Welche Funktionen das FBI von der Software genau nutzt, ist nicht bekannt. Auf Anfragen geht das FBI nicht ein. Amazon hat allerdings angekündigt für die Polizei nach der Entdeckung der erneuten Zusammenarbeit nicht mehr tätig sein zu wollen.

Das Vorhaben sollte nicht ohne genaue Untersuchung der Spezifika in der Versenkung verschwinden, denn KI-Techniken können weit mehr als Gesichter erkennen. Siehe z.B. den Artikel von vor 2 Wochen: Skelettbasierte Gangart-Erkennung https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8651-20240115-skelettbasierte-gangart-erkennung.html

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/biometrie-amazon-arbeitet-weiterhin-us-polizeien-zu/
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31.01.2024 Gemeinsamkeiten bei Fingerabdrücken

KI widerlegt Ansichten der Forensik

Die Forensik war sich sicher: Fingerabdrücke sind stets verschieden und es gibt keine Gemeinsamkeiten bei Verwandtschaftsverhältnissen, nicht einmal beim Fingerabdruck einer Person z.B. bei Mittel- und Zeigefinger. Dies hat nun eine Forschungsgruppe der Columbia University in New York mit KI-Unterstützung widerlegt. Der Artikel konnte erst nach vielen Ablehnungen in einer Fachzeitschrift erscheinen, weil die Redaktionen das Ergebnis nicht glaubten.

Die KI wurde mit 60.000 Fingerabdrücke trainiert. Dabei wurden Paare von Abdrücken derselben Person sowie von verschiedenen Menschen genutzt. Nach einigem Training konnte die KI mit einer Erfolgsrate von 77 Prozent auch bei unbekannten Paaren angeben, ob die Fingerabdrücke zu einer Person gehörten. Damit könnten zukünftig Kriminalfälle aufgeklärt oder der Aufklärung näher gebracht werden, bei denen Teile von Fingerabdrücken oder anderen Fingern als in der Datenbank gefunden wurden.

Als ein wichtiger Grund für den Erfolg des Projekts wird angenommen, dass die Erkenntnis nicht auf dem Vergleich der Minuzien, das sind die Endungen und Verzweigungen der Rillen, sondern auf dem Vergleich von Winkeln und Krümmungen der Wirbel und Schleifen in der Mitte eines Fingerabdrucks. Das Ergebnis zeigt die Möglichkeiten von KI, wenn man nur die Fragestellung entsprechend variiert.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Mit-KI-ermittelt-Mehrere-Fingerabdruecke-einer-Person-haben-doch-Gemeinsamkeiten-9594962.html
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25.01.2024 Trainiert MS ihre KI mit unseren Daten?

Wohin gehen unsere Daten?

AGBs lesen ist mühsam, entweder sie sind viele Seiten lang und man findet die wichtige Sätze nicht oder sie sind so kryptisch formuliert, dass man alles mögliche darunter verstehen kann. Die Mozilla Foundation, das ist die Stiftung, die den Firefox Browser und das Mailprogramm Thunderbird unterstützt, hat 9 ExpertInnen beauftragt, die AGBs von Microsoft daraufhin zu untersuchen, ob Microsoft die Daten seiner Nutzer zum Training von KI verwendet.

Die ExpertInnen konnten Mozilla keine klare Antwort geben. Nun hat Mozilla eine Webseite aufgemacht, wo man Microsoft direkt fragen kann. Die Annahme ist, dass Microsoft zu einer Antwort gedrängt wird, wenn genügend Menschen danach fragen. Mozilla sagt dort:
"Trainiert ihr eure KI mit unseren persönlichen Daten?

Wir haben 4 Jurist*innen, 3 Datenschutzexpert*innen und 2 Aktivist*innen beauftragt, den neuen Servicevertrag von Microsoft unter die Lupe zu nehmen. Keinem der Profis gelang es, dem Dokument zu entnehmen, ob Microsoft plant, Ihre persönlichen Daten – darunter Audio- und Videodaten, Chatprotokolle und Dateianhänge aus 130 Produkten wie Office, Skype, Teams und Xbox – zum Training seiner KI-Modelle zu nutzen.

Wenn 9 Datenschutzexpert*innen nicht verstehen, wie Microsoft Ihre Daten nutzen wird – wie sollen Normalverbraucher*innen da durchblicken? Wahrscheinlich gar nicht. Deshalb fordern wir Microsoft auf, Klartext zu reden, ob das Unternehmen persönliche Daten zu KI-Trainingszwecken einsetzt."

Auf der verlinkten Seite kann sich der Frage an Microsoft anschließen. Wir sind auf eine Antwort gespannt ...

Mehr dazu bei https://foundation.mozilla.org/de/campaigns/microsoft-ai/?utm_source=newtab&utm_campaign=23-MS-AI&utm_medium=firefox-desktop&utm_term=de&utm_content=banner_I2-C1
und alle unsere Artikel zu Microsoft und Datenverlusten https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=microsoft+verlust&sel=meta
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16.01.2024 Auch Forschungsdaten sind schützenswert

Wichtiges Signal aus Karlsruhe

Von einem Psychologen erhobene Forschungsdaten dürfen nicht von der Polizei beschlagnahmt werden. Das hat das BVerfG in seiner Entscheidung (l BvR 2219/20) zum Schutz von vertraulich erhobenen Forschungsdaten festgestellt. Das Urteil wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft in ihrer Zeitschrift begrüßt. Wir zitieren:

DFG begrüßt Stärkung der Forschungsfreiheit durch Bundesverfassungsgericht
Aktuelle Entscheidung setzt Maßstäbe für Schutz vertraulich erhobener Forschungsdaten

Die DFG hat mit Nachdruck einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von Ende September begrüßt, der aus ihrer Sicht die hohe Bedeutung der Forschungsfreiheit unterstreicht.

Dem Urteil zugrunde lag die Verfassungsbeschwerde eines Psychologieprofessors gegen die Beschlagnahme von Tonbandaufnahmen und Interviewprotokollen durch die Staatsanwaltschaft München aus einem DFG-geförderten Projekt zur Erforschung von islamistischer Radikalisierung im Justizvollzug. Den Strafgefangenen war bei ihren Befragungen Vertraulichkeit zugesichert worden, wie dies bei entsprechenden Projekten üblich und unerlässlich ist.

In ihrem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts erhebliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der Beschlagnahmung zum Ausdruck gebracht. Dies ist umso bemerkenswerter, als die Verfassungsbeschwerde selbst aus formalen Gründen für unzulässig erklärt wurde. In seinen dennoch formulierten inhaltlichen Ausführungen stellte das BVerfG einleitend fest, dass Forschungsdaten zwar keinem grundsätzlichen Beschlagnahmeverbot unterlägen. Jedoch sei im konkreten Fall im Rahmen der erforderlichen Abwägung die Art und Schwere des Eingriffs in die verfassungsmäßig geschützte Forschungsfreiheit verkannt worden.

Dabei stellte das Gericht zunächst klar, dass die vertrauliche Datenerhebung zur geschützten wissenschaftlichen Methode gehört und damit in den Schutzbereich der Forschungsfreiheit fällt. Wegweisend wird nach Auffassung der DFG weiter ausgeführt, dass die Folgen der Beschlagnahme nicht auf das einzelne Projekt beschränkt sind, sondern auch künftige Forschungsvorhaben erschweren beziehungsweise verunmöglichen können, da ohne wirksame Vertraulichkeitszusagen Informationen dieser Art kaum erlangt werden können.

Je stärker ein Forschungsprojekt auf solche Vertraulichkeitszusagen angewiesen sei, desto stärker müsse die Wissenschaftsfreiheit bei der Abwägung berücksichtigt werden.

  • Einerseits: "Die effektive und funktionstüchtige Strafrechtspflege ist zwar ein Zweck von Verfassungsrang."
  • Andererseits: "Eine rationale Kriminalprävention ist in hohem Maße auf Erkenntnisse über Dunkelfelder und kriminalitätsfördernde Dynamiken angewiesen. Eine effektive Verhinderung von Straftaten setzt deshalb genau jene Forschung voraus, die durch den Zugriff auf ihre Daten zum Zwecke der konkreten Strafverfolgung erheblich erschwert oder verunmöglicht wird."

... "Das Bundesverfassungsgericht setzt mit diesem Beschluss wichtige und wegweisende Maßstäbe. In der Wissenschaft wird seit Langem beklagt, dass die Voraussetzungen der Beschlagnahme von Forschungsdaten unzureichend gesetzlich geregelt sind. ... Mit dem Beschluss sind nun Eckpfeiler gesetzt, die in künftigen Fällen von den Strafverfolgungsbehörden zu beachten sein werden", kommentierte DFG-Präsidentin Professorin Dr. Katja Becker den Beschluss und fügte hinzu: "Der Fall zeigt aber auch, dass es weiterhin gesetzlichen Regelungsbedarf gibt. Der Beschluss gibt aus Sicht der DFG hierfür wesentliche Anhaltspunkte."

Mehr dazu bei DFG Forschung Jan. 2024, S.29 und https://www.dfg.de
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15.01.2024 Skelettbasierte Gangart-Erkennung

Biometrisch erkannt einkaufen?

Wollen wir so etwas tun? Die Firma Rewe sagt ja und sie behauptet auch, das keine biometrische Erkennung vorliegt. Es wird kein Fingerabdruck und auch kein Gesicht gescannt, dafür aber dein Skelett, also deine Statur und deine Art zu gehen. Auch das ist für jeden Menschen typisch.

Rewe weist aber auch das zurück. Auch wenn Forschende über sogenannte „skelettbasierte Gangart-Erkennung“ Paper veröffentlicht haben und damit Menschen identifizieren können, soll dies bei Rewe nicht geschehen.

Wer beim Einkauf das System „Easy Out“ mit Deckenkameras (hunderte Kameras pro Laden) und Gewichtssensoren, die in allen Regalböden verbaut sind, nutzen möchte, kann sich die Waren also einfach aus dem Regal nehmen und den Laden ohne Gang durch eine Kasse wieder verlassen und der Einkauf wird danach vom Konto abgebucht.
Welche Daten werden gespeichert?

Netzpolitik.org listet auf

  • Videoaufzeichnung im Markt: schematische Darstellung deines Knochenbaus, in Ausnahmefällen Farbe deiner Kleidung oder auffällige Accessoires inkl. Zeitstempel und deines Einkaufswegs durch den Markt
  • Daten, die du generierst, wenn du Ware nimmst oder zurücklegst (z. B. Warenart, Warenmenge)
  • Daten, die du bei deinem Einkauf an der Kasse generierst (z. B. Zeitpunkt des Einkaufs, -Warenart, Warenmenge)

Dazu kommt noch, dass Rewe nicht zusichern kann, dass diese Daten innerhalb der EU verbleiben. Genauso unschön ist, dass die "Daten zu Optimierungszwecken" bis zum Vertragsende durch den Dienstleister gespeichert bleiben. Rewe pusht diese Art des Einkaufens durch Investitionen in die Technik und Zusammenarbeit mit der Firma Trigo Vision Ltd , während andere Supermärkte wie Supermärkte wie Tesco, Auchan und Aldi auch Interesse bekunden und erst einmal mit Tests in bestimmten Märkten beginnen wollen.

Wir halten eine "schematische Darstellung deines Knochenbaus" schon für ein biometrisches Merkmal ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/panoptischer-rewe-supermarkt-einkauf-mit-skelettkontrolle/
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magdoz@diaspora.psyco.fr

Puzzle Women : ces #femmes qui reconstituent les #archives déchirées de la #Stasi

https://www.france24.com/fr/%C3%A9missions/reporters/20240112-puzzle-women-ces-femmes-qui-reconstituent-les-archives-d%C3%A9chir%C3%A9es-de-la-stasi

#Reportage Vidéo par Piped/invidious (33min) : https://piped.adminforge.de/watch?v=svngKF8gZK8 (choisir résolution 720p) ou https://yt.artemislena.eu/watch?v=svngKF8gZK8

In Deutsch :

-- Rekonstruktion der Stasi-Akten Das gescheiterte "Stasi-Puzzle": Rekonstruktion der Akten landet vor Gericht
-- Stasi-Unterlagen: Ein Puzzle mit Abermillionen Teilen

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Comment ne pas faire le lien avec :
L'image en tête de ce post N'EST PAS issue du reportage de France 24, mais est un montage des images d'une conférence de Julien Vaubourg «Je n'ai rien à cacher». (2015) (vidéo dans l'article) : elle montre la surface de documents collectés par la Stasi, v/s ce que la #surveillance actuelle a accumulé comme #données sur la #population !! Et ça fait froid dans le dos ? Oui..
La conférence est courte, elle dure 30 minutes, elle est à destination des lycéens, donc c'est de la #pédagogie et c'est compréhensible par toutes et tous.

#Frauen #PuzzleWomen #Puzzle-Frauen #PuzzleFrauen #Stasi-Puzzle #StasiPuzzle #Stasi-Unterlagen-Archiv #Espionnage #Berlin #Dresden #Leipzig #Frankfurt-Oder #Histoire #1989 #RFA #RDA #DDR #Überwachung #Politique #NSA #GAFAM #Facebook #Google #ViePrivée #Privacy #JulienVaubourg #Traqueur #Internet

tom_s@friendica.ambag.es

Gesichtserkennung: 50 Millionen Führerscheinbilder für die britische Polizei

Mit einer von der #britischen #Regierung heimlich eingeführten Gesetzesnovelle dürften Ermittler per #Gesichtserkennung die #Führerschein-Datenbank durchsuchen.

Mit einem juristischen Kniff will die britische Regierung der Polizei den Zugriff auf die nationale Führerschein-Datenbank und die darin gespeicherten rund 50 Millionen #Fotos geben. Diese sollen die Ermittler für die biometrische Gesichtserkennung nutzen und etwa mit aktuellen #Fahndungsbildern abgleichen dürfen, berichtet der Guardian. Doch es hagelt Proteste gegen die lange Zeit stillschweigend vorangetriebene Initiative. "Dies ist ein weiteres Beispiel dafür, wie die #Überwachung mit Gesichtserkennung ausgeweitet wird, ohne dass klare Grenzen gesetzt sind oder der Einsatz unabhängig überwacht wird", moniert der frühere unabhängige Polizeikontrolleur Peter Fussey. Dabei sei die Technik überaus fehleranfällig und könnte zu vielen falschen Verdächtigungen führen.

https://www.heise.de/news/Gesichtserkennung-50-Millionen-Fuehrerscheinbilder-fuer-die-britische-Polizei-9582385.html

aktionfsa@diasp.eu

17.12.2023 European Media Freedom Act (EMFA)

"Überwachen nur noch, wenn nötig"

JournalistInnen sollen in der EU künftig nur noch mit richterlicher Genehmigung überwacht werden dürfen - "mit ganz wenigen Ausnahmen". Obwohl diese "Ausnahmen" - natürlich wieder mal dabei die "nationale Sicherheit" - schon schlimm genug sind, ist die Erleichterung bei den EU-Parlamentariern groß, überhaupt eine Einigung erreicht zu haben.

Insbesondere Frankreich hatte sich gegen feste Regeln gesträubt und bis zuletzt eine generelle Ausnahme für den Fall der nationalen Sicherheit gefordert. Nun soll es nur noch die "ganz wenigen Ausnahmen" geben, Ob die Einhaltung der Bedingungen dafür rechtstaatlich überprüfbar sein werden, ist fraglich.

Aber zumindest der Ist-Zustand, dass Journalist:innen mit Staatstrojanern wie Pegasus und Predator auch in Europa gehackt werden, wird es so nicht weiter geben. Mindestens in Griechenland und Ungarn haben staatliche Stellen solche Staatstrojaner gegen Journalist:innen eingesetzt, wie netzpolitik.org schreibt und worüber auch wir berichtet haben. (Spionagesoftware gegen EU Politiker eingesetzt und Predator Files)

Problem: Unabhängigkeit der Presse weiter gefährdet

Für Journalist:innen bleibt es auch künftig ein Problem, wie sie ihren Informanten Anonymität garantieren sollen, wenn gleichzeitig Polizistinnen oder Geheimdienstler mitlesen? Dieses Spagat war den Verhandlern klar und herausgekommen ist eine Formulierung folgender Art: Der Staatstrojaner-Einsatz gegen Journalist:innen sollte nur dann erlaubt sein, wenn er nicht im Zugang zu journalistischen Quellen resultiere oder im Zusammenhang mit der journalistischen Arbeit stünde. Zudem müsse es eine richterliche Bestätigung geben.

Allerdings will man das nicht so deutlich in den EMFA schreiben, sondern nur einen allgemeinen Hinweis auf die EU-Verträge aufnehmen, dass der EMFA den Artikel 4(2) des EU-Vertrags respektiert. Und der 4(2) wiederum lautet, dass „grundlegenden Funktionen des Staates, insbesondere […] die nationale Sicherheit“ geachtet werden.

Theoretisch müsste es durch die richterliche Genehmigung möglich sein, im Nachhinein nachzuprüfen, dass die Gründe für die Spionage nicht in der jounalistischen Arbeit gelegen haben. Wir sind auf die ersten Fälle - und ihre Begründungen - und die Meinung des EuGH dazu, gespannt.

Netzpolitik.org erinnert daran, dass über 80 zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter auch der Chaos Computer Club und auch einige Abgeordnete von S&D, Grünen und Linken, ein komplettes Verbot der Überwachung von Journalist:innen gefordert hatten. Dagegen zitiert netzpolitik.org die CDU-Abgeordnete Sabine Verheyen für eine Überwachung (-smöglichkeit) mit den Worten: "Wir können nicht jedem Individuum, was journalistische Arbeit macht, einen Blankoscheck in allen Lebenslagen und Situationen bezüglich Rechtsstaatlichkeit ausfüllen." Und wir dachten immer unsere PolitikerInnen machten Gesetze zum Erhalt der Rechtsstaatlichkeit ...

Leider ist die (Fast-nicht-) Überwachung von Journalist:innen nicht der ganze Inhalt des EMFA. Weitere Teile beschäftigen sich mit der Kontrolle von (a)sozialen Netzwerken und schaffen dafür eine neue europäische Medienaufsichtsbehörde, die die bisherige Koordinationsgruppe der nationalen Medienaufsichten (ERGA) ersetzen soll. Diese Medienaufsichtsstellen sollen aber nicht unabhängig und staatsfern organisiert werden, sondern werden von der Kommission eingesetzt. Und das geschieht sicher wieder nach Parteiproporz ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/european-media-freedom-act-eu-einigt-sich-beim-hacken-von-journalistinnen/
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Tags: #EuropeanMediaFreedomAct #EMFA #Richtervorbehalt #nationaleSicherheit #Medien #Chatkontrolle #Verbraucherdatenschutz #Überwachung #Predator #Journalisten #CCC #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Internetsperren #Netzneutralität

aktionfsa@diasp.eu

12.12.2023 Kontrolle um jeden Preis

Für einen ungestörten Tanz um das goldene Kalb - das Auto

Das Grundrechtekomitee hat vor wenigen Tagen einen Bericht über die Demonstrationsbeobachtung zur IAA in München vorgelegt. Darin spiegelt sich die Realität eines restriktiven Polizeigesetzes wider. Aktion Freiheit statt Angst war 2018-19 bei den Auseinandersetzungen zu einem Brandenburger Polizeigesetz beteiligt. (Anhörung zum Brandenburger Polizeigesetz , Demo gegen das neue Brandenburger Polizeigesetz )

Obwohl die von der Klimabewegung angekündigten Aktionen fast alle im Rahmen des Versammlungsgesetzes blieben, hatten bayerische Landesregierung und Polizeiführung wohl mehr auf die Orakel der Medien über bevorstehende Krawalle gehört und unverhältnismäßig eingegriffen.

Der Bericht des Grundrechtekomitees nennt

  • Protestierende werden durch Kontrollen schikaniert,
  • ihnen wird mit Knüppeln begegnet,
  • einige von ihnen werden über Tage eingesperrt,
  • Teilnehmende eines angemeldeten Protestcamps werden flächendeckend aufgehalten und Personalienfeststellungen unterzogen,
  • Personen, die als links-alternativ wahrgenommen werden, werden systematisch auf Ausstellungsflächen von Autokonzernen durch Polizei pauschal überwacht und kontrolliert,
  • protestierende Gruppen werden gestoppt bis Polizist*innen vor Ort die Meldedaten einer versammlungsleitenden Person überprüft haben,
  • nicht angemeldete Versammlungen werden durch sich in den Weg stellenden Polizeiketten gestoppt, obwhl es im Ermessensspielraum der Polizei gewesen wäre, auch unangekündigte Versammlungen zunächst weiterlaufen zu lassen und erst dann regulierend einzugreifen, wenn durch sie eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung zu erwarten gewesen wäre,
  • bei fast jedem Auftreten der Polizei läuft die Videoüberwachung mit,
  • dagegen werden selbst Journalist*innen, parlamentarische Beobachter*innen und einige unserer Beobachter*innen teils mehrfach aufgehalten und kontrolliert. Dies wurde bereits in einem Fall später gerichtlich als rechtswidrig eingestuft.

Der ganze Vorgang war eine Huldigung des Fetisch Auto und ein Testlauf der "Möglichkeiten" des neuen bayerischen Polizeigesetzes.

Als Fazit schreibt das Grundrechtekomitee: Als Zivilgesellschaft sollten wir uns der Gefahr klar werden, die von einer immer weitergehenden Entgrenzung polizeilicher Befugnisse ausgeht zugunsten privater Unternehmen und einer rückwärtsgewandten Mobilitäts- und Klimapolitik und gegen die Überlebensinteressen der globalen Bevölkerung.

Mehr dazu bei https://www.grundrechtekomitee.de/details/kontrolle-um-jeden-preis
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