#lauschangriff

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04.03.2023 Stopp für eine Politik von gestern!

Seitenwechsel wird SPD weiter marginalisieren

Ein Blick in unsere Vereinssatzung hat uns belehrt, dass wir parteipolitisch neutral sind. Das fällt uns nach dem Sprung der ehemaligen Berliner Bürgermeisterin in den Schoß des politischen Gegners schwer. Auch ihre Erklärungsversuche bei rbb24.de haben uns da keine Aufklärung gebracht.

Unwillig bereits über die letzten Monate

Sichtbar war schon seit einiger Zeit, dass Frau Giffey mit ihren Partnern in der Landesregierung unzufrieden war. Das lag nicht an deren Untätigkeit. sondern im Gegenteil am Willen ihrer Partner in Berlin wirklich etwas zu verändern - und zwar mehr als sie selbst wollte. Trotz dem Wunsch Regierende zu bleiben, hat sich sich ohne Notwendigkeit dagegen entschieden, weil sie eine andere Politik will.

Damit spaltet sie die verbleibenen SPD Anhänger weiter, denn warum sollen diese SPD wählen, wenn sie dadurch CDU bekommen. Für die Stadt ist es eine Katastrophe, wenn der gleiche CDU-Klüngel wieder das Sagen bekommt, der uns mit den Korruptionsskandalen von Landowsky und Diepgen noch gut in Erinnerung ist. Warum vergessen die WählerInnen so schnell?

Was steht nun an?

  • Auch wenn der CDU Mann zum Wahlkampf das 29€-Ticket begrüßte, wird der neue Senat es so schnell als möglich beerdigen.
  • Die Friedrichstraße wird ihren Dauerstau wieder bekommen.
  • Die Polizeipräsenz wird mit Schauobjekten, wie der Sonderwache am Kottbusser Tor "verstärkt".
  • Die Überwachung der Menschen in Bild und Ton (siehe Verdeckter Video- und Lauschangriff verfassungswidrig) wird weiter ausgebaut.
  • Der Ausbau erneurbarer Energie in der Stadt wird weiter stagnieren.
  • Die Autobahn A100 wird, trotz einer großen Mehrheit in der Bevölkerung gegen das Vorhaben, weitergehen.
  • Die Vergesellschaftung der großen Immobilienspekulanten, 2/3 der Bevölkerung haben das in einem Volksbegehren gefordert, wird mit einem "Vergesellschaftungsrahmengesetz" beerdigt.
  • Der soziale Wohnungsbau wird im Interesse der Immobilienspekulanten weiter an Bedeutung verlieren.
  • Wie sollen Arbeit und Leben in der Stadt besser werden, wenn die CDU die Richtlinien der Politik im Sinne von Ausbeutung und Profit bestimmt? ...

Beim Schreiben merken wir gerade, dass sich die Liste in alle Bereiche des Lebens ohne weiteres weiter fortsetzen lässt - wir beenden das vorsichtshalber an dieser Stelle. Es bleibt die Festellung, die Katina Schubert, Vorsitzende der Berliner Linkspartei, gestern vor ihrer Partei aufgeworfen hat: "Wir dürfen jetzt auch sauer sein, und ich finde, wir sind auch zu Recht sauer." ... Wie soll es jemals wieder Vertrauen zur SPD geben? Mit Sicherheit nicht wieder zu Frau Giffey ...

Mehr dazu bei https://www.jungewelt.de/artikel/446725.berliner-linke-nie-mehr-mit-giffey.html
und https://www.rbb24.de/politik/wahl/abgeordnetenhaus/agh-2023/beitraege/spd-giffey-cdu-wegner-abschlusspapier-sondierungsteam.html
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Tags: #Berlin #Wahl #rgr #Seitenwechsel #SPD #CDU #rückwärts #Mieten #soziales #Klima #Umwelt #Verkehr #Polizei #Videoüberwachung #Lauschangriff #Überwachung #Datenschutz #Datensicherheit #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Internetsperren
Erstellt: 2023-03-04 09:56:09

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22.02.2023 Niemand möchte über Staatstrojaner reden

Das Schweigen im (europäischen) Walde

Nach langen Diskussionen hat das Europaparlament einen Untersuchungsausschuss eingesetzt, der Konsequenzen für die Politik aus den Skandalen und Enthüllungen um den Einsatz von Staatstrojanern ziehen soll. Wir haben in diversen Artikeln über die Art und den Einsatz von Staatstrojanern berichtet. (https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Staatstrojaner&sel=meta)

Wie netzpolitik.org berichtet, hat die Berichterstatterin des Ausschusses Sophie in ’t Veld einen Vorschlag mit Empfehlungen erarbeitet. (https://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2014_2019/plmrep/COMMITTEES/PEGA/RD/2023/01-24/1269773EN.pdf)
Die Exekutive lässt sich nicht von der Legislative befragen

In einem zweiten Schritt wollte der Ausschuss Vertreter der Staaten einladen, um deren Vorgehen und ihre Ansichten zur Nutzung von Überwachungssoftware zu beurteilen. Netzpolitik.org schreibt zu dem Treffen:

Der Staatstrojaner-Untersuchungsausschuss im Europaparlament wollte am 24. Januar eine Anhörung zum Thema Geheimdienste und Staatstrojaner veranstalten. Allerdings sagten alle für die Sitzung geladenen EU-Staaten ab. Der Ausschuss-Vorsitzende sagte, er hat "langsam die Nase voll von diesem Vorgehen der Mitgliedstaaten".

Lediglich die niederländische Kontrollbehörde erklärte allgemeine Prozesse zu der Überwachung, verweigerte aber konkrete Antworten zu den Fragen des Ausschusses.

Von beiden Sitzungen veröffentlicht netzpolitik.org zur Verbesserung der Transparenz jeweils ein inoffizielles Transkript.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/pega-untersuchungsausschuss-staatstrojaner-skandale-muessen-konsequenzen-haben/
und https://netzpolitik.org/2023/pega-untersuchungsausschuss-eu-staaten-verweigern-aussage-vor-eu-parlament/

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Tags: #Staatstrojaner #EU #Kommission #Ausschuss #Exekutive #Legislative #Befragung #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Smartphone #Handy #Lauschangriff #Überwachung

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12.02.2023 PolitikerInnen mit Fake News

Fakten-Check

Nein, so darf nicht Politik gemacht werden! Netzpolitik.org hat die Aussagen der EU-Innenkommissarin Ylva Johansson zur geplanten EU-Chatkontrolle untersucht und festgestellt, dass sie bei ihrer Berlin-Visite in einem Interview mit dem SPIEGEL mindestens drei Mal die Unwahrheit und mindestens sieben Mal irreführende Aussagen verbreitet hat:

  • Falsche Aussage 1: "Ich habe nicht vor, die Überprüfung von digitaler Kommunikation auszuweiten"
  • Im Entwurf der EU-Kommission steht, dass Online-Anbieter auf Anordnung sogar private Chats durchleuchten müssen. Verdachtsmeldungen sollen an ein zu schaffendes EU-Zentrum weitergeleitet werden. Das bedeutet eine neue Infrastruktur und reihenweise neue Angestellte – also eindeutig eine Ausweitung.
  • Falsche Aussage 2: "Die Online Anbieter sind die Einzigen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet stoppen können"
  • Das Internationale Netzwerk für Kinderrechte hat in einem Bericht zahlreiche andere Lösungen skizziert, wie Kindern besser geholfen werden kann. Es fehlt an Geld und Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure in der Prävention.
  • Falsche Aussage 3: "Dann wird es ab 2024 keinen Schutz mehr vor sexuellem Kindesmissbrauch im Netz geben. Weil dann die dafür nötigen Instrumente in der EU verboten sein werden."
  • Vermutlich meint sie mit dem Datum 2024 die aktuell geltende Verordnung zur „Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“, die im August 2024 ausläuft. Ob es dafür keinen Ersatz ohne Chatkontrolle geben dürfte, ist überhaupt nicht gesagt. Außerdem regelt auch das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DSA), wie Plattformen mit sogenanntem Missbrauch umgehen sollen.

Die sieben irreführenden Aussagen sind bei netzpolitik.org ebenfalls ausführlich auseinander genommen worden, wie auch die Falschaussagen dort noch detaillierter analysiert werden. Das wollen wir hier nicht wiederholen. Als Leseanreiz nur eine technik-inkompetente Formulierung der Kommissarin dazu: "Es gibt Erkennungstechnologie, die so eingesetzt werden kann, dass die Verschlüsselung erhalten bleibt".

NEIN! Ende-zu-Ende Verschlüsselung ist sicher und nicht zu durchbrechen. Sie denkt dabei bereits über den (flächendeckenden) Einsatz von Staatstrojanern auf den Endgeräten von Sender oder Empfänger nach (Client-Side-Scanning).

Netzpolitik.org stellt dazu fest: Frau Johansson war bei ihrem Deutschland Besuch wohl nicht sehr erfolgreich, denn Deutschland stellt sich mittlerweile klarer gegen eine Schwächung oder Umgehung von Verschlüsselung. Justizminister Buschmann twitterte nach den Gesprächen: "Wir sind uns in der Bundesregierung einig: Chatkontrollen lehnen wir ab. Eine anlasslose Überwachung privater Kommunikation hat in einem Rechtsstaat nichts zu suchen".

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/chatkontrolle-so-fuehrt-eu-kommissarin-ylva-johansson-die-oeffentlichkeit-in-die-irre/
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06.02.2023 Florida übt Zensur und Überwachung

Five years in prison for reading banned books

Der "Große Bruder" aus George Orwells Buch 1984 hätte seine Freude daran, wie die Presse- und Meinungsfreiheit bei uns den Bach runter geht. Bereits vor 3 Jahren hatte der UN-Sonderberichterstatter Nils Melzer anlässlich der Enthüllung des Whistleblower-Denkmals auf dem Pariser Platz diese furchtbare Entwicklung in den westlichen Ländern skizziert. Inzwischen haben wir die Fake News an jeder Ecke im Internet.

Auch die (sogenannten Main-Stream) Medien machen mit. Gleichgeschaltet gab es in den letzten Wochen keine Nachrichtensendung, in der nicht die "Kampfpanzerfrage" an erster Stelle stand, obwohl es 1000 wichtigere Dinge zu berichten gäbe. Wohin dieser Populismus, die Anpassung an einen gesteuerten, gewollten oder im besten Fall nur vermuteten "Volkswillen" führt, darauf hat uns heute MoveOn.org hingewiesen.

In einigen Schulen in Florida sind die Bücherregale "völlig leer"

Lehrer in Florida haben Bücher aus ihren Klassenzimmern entfernt oder ihre Bücherregale in Papier eingewickelt, so dass die Schüler keinen Zugang zu ihnen haben, um zu vermeiden, dass sie wegen einer Straftat angeklagt werden - bis zu fünf Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 5.000 Dollar - nur weil sie den Schülern Bücher zur Verfügung stellen, die Ron DeSantis und seine Unterstützer als anstößig empfinden.

DeSantis hat auch gerade den Unterricht in AP African American Studies - einem Kurs, der die Sklaverei, die Bürgerrechtsbewegung und vieles mehr behandelt - mit der Begründung verboten, dass der Kurs "keinen pädagogischen Wert hat".

Und seit letztem Herbst verlangt Florida von Highschool-Schülerinnen, dass sie der Regierung detaillierte Informationen über ihren Menstruationszyklus übermitteln, um für den Schulsport zugelassen zu werden. Wirklich!

Diese dystopischen Maßnahmen folgen auf DeSantis' Vorstoß, Abtreibung zu verbieten, transsexuelle Jugendliche anzugreifen und weiter zu marginalisieren und den Unterricht in korrekter amerikanischer Geschichte zu verbieten, um eine weiße, supremacistische Vision unserer Nation aufrechtzuerhalten.

Es wird erwartet, dass DeSantis in den kommenden Wochen offiziell seine Kandidatur für das Präsidentenamt ankündigt, und Experten sind sich einig, dass diese Bemühungen in Florida seine Wahlkampfplattform widerspiegeln und die extremsten Wähler mit abscheulichen, gefährlichen Kulturkriegstaktiken anziehen sollen. Wir müssen darauf vorbereitet sein, DeSantis in seinen Bahnen zu stoppen - und uns gegen Bemühungen in anderen Staaten wehren, sein Orwellsches System der Unterdrückung zu nachzuahmen.

Am Mittwoch gab die Organisation, die alle AP-Kurse beaufsichtigt, bekannt, dass sie dem Druck der Konservativen nachgegeben hat und alle Erwähnungen von Reparationen für die Sklaverei, der Vertretung von Queers, der Black-Lives-Matter-Bewegung und mehr aus ihrem Lehrplan entfernen wird.

Dies ist die Welt, die DeSantis und die Republikaner errichten wollen. Eine Welt, in der nicht nur die weiße Vorherrschaft die Norm ist, sondern in der Diskussionen über die Behandlung Schwarzer Amerikaner und anderer Farbiger illegal sind.

  • Eine Welt, in der Bücher verbrannt werden, weil sie es wagen, die Wahrheit zu sagen.
  • Eine Welt, in der unsere Kinder nicht frei sind, Wissen zu erwerben.
  • Eine Welt, in der menstruierende Menschen Tag und Nacht überwacht werden, damit sie bestraft werden können, wenn sie abgetrieben haben.

MOVEON POLITICAL ACTION, moveon.org (Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator)

Mehr dazu bei https://www.moveon.org
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Tags: #1984 #GeorgeOrwell #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #DataMining #RonDeSantis #Florida #FakeNews

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02.02.2023 Meck-Pomms Polizeigesetz verfassungswidrig

Verfassungswidriges Handeln der Regierenden abgestraft

Wieder ein Paukenschlag aus Karlsruhe, den wir gern hören. Warum hören die Politiker nicht irgendwann mal auf uns. Seit Jahren argumentieren und demonstrieren wir gegen die Versuche meist von CDU/CSU aber auch von der SPD das Gewaltmonopol der Polizei auszubauen und unsere Grundrechte einzuschänken. Bis zum Jahresende muss das Land das Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) geändert haben.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe weite Teile des "neuen Polizeigesetzes" für verfassungswidrig und als nichtig erklärt. Es sind genau die Teile, die wir und auch andere Fachleute als nicht mit dem GG vereinbar angeprangert haben.

  • Kein heimliches Eindringen von Ermittlern in Wohnungen ...
  • ... um Handys oder Laptops mit dem Staatstrojaner (Spionagesoftware) zu bespielen.
  • Keine Wohnraumüberwachung ohne "konkrete Gefahr".
  • Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern zur Abwehr von Gefahren,
  • letzteres vor allem, wenn diese Liebesbeziehungen zu Zielpersonen eingehen.
  • V-Person dürfen nicht den eigenen Ehepartner bespitzeln.

Na so was - wer hätte das gedacht!

Innenminister Christian Pegel (SPD) verspricht, das Gesetz nun schnell zu ändern und verweist daruf, dass das BVerfG-Urteil Bedeutung über Meck-Pomm hinaus hat, denn "in den anderen Bundesländern gebe es ähnliche Regelungen".

Ja, das ist uns leider bekannt! Warten wir nun gemeinsam auf ein entsprechend genau so vernichtendes Urteil gegen das bayerische Polizeigesetz, welches noch weitaus grundrechtswidrigere Regelungen, wie die 30-tägige Präventivhaft enthält!

Mehr dazu bei https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Karlsruhe-Polizeigesetz-von-MV-teils-verfassungswidrig,polizeigesetz398.html
und unsere bisherigen Artikel zum Thema https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Polizeigesetz&sel=meta
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Tags: #Urteil #BVerfG #Grundrechte #Vorpommern #Staatstrojaner #Q-TKÜ #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Entry-ExitSystem #eBorder #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Schleierfahndung #Polizeigesetz #MV #Mecklenburg

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21.01.2023 Überall "smarte" Geräte

Smarte Ideen können gefährlich sein

Eine Frau in NRW wollte ihrer Katze nur Gutes tun und kaufte einen Katzenfutter-Automaten für ihren Liebling. Wie gewünscht, füllte der Automat dem "Liebling" auch zu bestimmten Zeiten Futter in eine Schale. Darüber hinaus machte das Gerät Ton- und Videoaufnahmen aus ihrer Wohnung und lud diese auf (a-) soziale Netzwerke hoch.

Nach dem bestellenden Kühlschrank und dem lauschenden TV Gerät ist die "smarte" Welt also nun bei den Haustieren angekommen. Von den weltweit tausenden gehackten Video-Überwachungskameras, die alle im Netz abrufbar sind, haben wir ja nichts anderes erwartet, aber mit Video-Kamera und Mikrofon ausgestattete Rauchmelder und Katzenfutter-Automaten sind schon ein i-Tüpfelchen.

Politiker "warnen"

Natürlich sind darüber auch die Politiker im Neuland überrascht und der Fall beschäftigte nun sogar den Landtag in NRW. Innenminister Reul riet dazu, alle "Sprachassistenten" im dienstlichen Kontext und auch im Homeoffice abzuschalten. Es sei eine große Gefahr, dass diese Geräte als Wanzen umfunktioniert werden könnten. "Auch private Smartphones und -watches können in dienstlichen Terminen dieses Risiko erhöhen", wird das NRW-Innenministerium zitiert.

Andererseits ...

Der gleiche Innenminister möchte aber gern die Überwachung seiner "Untertanen" weiter ausbauen und die Polizei mit technischen Mitteln ausstatten, damit sie digitale Spuren leichter nutzen kann, um die Daten digitaler Sprachassistenten, „smarter“ Haushaltsgeräte oder von Kfz-Bordcomputern auszulesen.

Auch die Industrie ist an den Schnüfflern im privaten Umfeld sehr interessiert. So würden die Energieversorger mittels Smart-Meter, also "intelligenten" Stromzählern, gern wissen, wann der Stromverbrauch wie hoch ist und diesen über das Gerät bei Bedarf einfach abschalten. Solche Informationen und Möglichkeiten können Gold wert sein. So übernahm Amazon im Sommer den Staubsaugerroboter-Hersteller iRobot für 1,7 Milliarden Dollar. Sicher entsteht jetzt irgenwo im Konzern ohne Aufwand eine Datenbank mit den Grundrissdaten der Wohnungen und des Nutzerverhalten von Millionen Kunden.

Dass jetzt fast Jede/r in den "nach-STASI-Zeiten" freiwillig seine Wanze als Handy/Smartphone spazierenträgt, versteht sich von selbst. ;-)

Mehr dazu bei https://www.ruhr24.de/nrw/gelsenkirchen-nrw-polizei-katzen-produkt-fremde-beobachtet-wohnung-wlan-fuetterungsautomat-91930617.html
und https://derstatus.at/politik/spionage-horror-jetzt-warnt-nrw-vor-sprachissistenten-im-homeoffice-42.html
und https://www.republik.ch/2023/01/14/do-not-feed-the-google-auftakt-ueberwachung-als-neue-normalitaet
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05.01.2023 Der PEGASUS Untersuchungsausschuss

Untersuchungsausschuss schaut in den Abgrund

Der EU-Untersuchungsausschuss sollte die Nutzung und den Handel mit Überwachungssoftware, wie das israelische Pegasus System untersuchen und musste feststellen, dass der Einsatz oder Verkauf solcher Systeme nicht einzelne Verfehlungen einzelner Regierungen, Polizeien oder Geheimdienste sind. 

Weltweit sind Fälle des Missbrauchs mit solchen Spionagetools bekannt geworden. Netzpoltik.org zitiert aus der letzten Anhörung vor Weihnachten Ilia Siatitsa von Privacy International:

... Dieser Untersuchung wird inzwischen bekannt sein, dass der Überwachungsmarkt global ist und dass Länder wie China, Israel und die USA allesamt bedeutende Exporteure sind und in ähnlicher Weise nationale Behörden in aller Welt finanziell und technisch bei der Überwachung unterstützen. Es gibt keinen Mangel an Überwachung, was bedeutet, dass die Arbeit von Aktivisten und Journalisten in Ländern in der Nachbarschaft der EU weiterhin gefährdet ist, was die Demokratisierungsbemühungen untergräbt und den Autoritarismus festigt. ...

In der Anhörung werden weitere Länder genannt, wie Mexico oder Serbien, in denen solche Überwachungssoftware illegal eingesetzt wird. In Serbien ist sogar davon auszugehen, dass die Mittel zum Kauf der Software aus EU Fördergeldern finanziert wurden. Hauptthema in den Anhörungen bleibt natürlich der Einsatz in Staaten der EU, wie Polen, Ungarn, Spanien, Griechenland, ...

Aktion Freiheit statt Angst hat in bereits 10 Beiträgen über den Einsatz solcher Software zum Ausspähen von Journalisten und Politikern berichtet. Die von Tim Wurster und Emilia Ferrarese auf Netzpoltik.org zusammengstellten Transkripte der Anhörung des EU Untersuchungsausschusses zeigen noch einmal in aller Deutlichkeit, wie die Absicht der "EU foreign policy [to] play a key role in supporting the rule of law, democratisation and human rights protection around the world" durch das Handeln diverser sogenannter "Sicherheitspolitiker" meist aus dem rechten Umfeld konterkariert wird.

In der öffentlichen Anhörung, die der PEGA-Ausschuss in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten organisiert hatte, ließ sich die Berichterstatterin Sophie in ’t Veld deshalb zu den Worten hinreißen:

Wir lassen wirklich keine Gelegenheit aus, um Mist zu bauen, oder?

Wie viel Mist in der EU - und auch andernorts - mit illegalen Überwachungstools bereits gebaut wurde, ist in jedem Fall durchaus lesenswert oder sehenswert.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/pega-untersuchungsausschuss-wir-lassen-wirklich-keine-gelegenheit-aus-mist-zu-bauen/
und das Video von der öffentlichen Anhörung https://multimedia.europarl.europa.eu/en/webstreaming/committee-of-inquiry-to-investigate-use-of-pegasus-and-equivalent-surveillance-spyware_20221215-0900-COMMITTEE-PEGA
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Tags: #EU #Untersuchungsausschuss #Cyberwar #Pegasusprojekt #Israel #NSO #weltweit #EdwardSnowden #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Politiker #illegalerEinsatz #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Journalisten

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26.12.2022 Zusätzlich zur Inflation noch Börsenverluste

"Das schwierige Börsenjahr 2022"

Verfolgt man die 3-Minuten Börsensendung vor der 20 Uhr Tagesschau, so gibt es an der Börse stets ein auf und ab und Jede/r kann seines Glückes Schmied sein und dort sein Geld vermehren. Nun haben im ZDF-Magazin WISO vor 2 Wochen zwei Testerinnen darüber berichtet, dass sie je 5000€ vor einem Jahr angelegt haben und nach einem Jahr 10%, bzw 15% weniger im Portfolio hatten, je nach ihrer jeweiligen Anlagestrategie. Real 10% weniger haben dank Inflation wertmäßig auch alle, die ihr Geld unter dem Kopfkissen aufbewahrt hatten, diese 10% landeten bei den beiden Testerinnen auch noch zusätzlich in der Tonne.

Nun berichtet nzz.ch aktuell über die Situation in den USA. (Das ist das Land, in dem im nächsten Jahr 50ct von jedem Dollar ins Militär gesteckt werden soll. 860Milliarden Dollar!) Danach sind Big-Tech-Aktien, die grossen Börsengewinner des letzten Jahrzehnts, überproportional abgeschmiert. Nzz.ch schreibt:

Die grössten Verluste verbuchten die Aktien von Meta und Netflix mit 65 beziehungsweise 51%. Die Titel des Detailhandelsriesen Amazon folgen mit einem Minus von 50%, dann diejenigen von Alphabet (–39%). Etwas besser hielten sich die Titel von Microsoft und Apple mit Verlusten von 29 beziehungsweise 25%.

Deutlich ist jedoch, dass die jahrelang hochgelobten Big-Tech-Aktien viel größere Verluste erlitten und für die Aktienbesetzer erzeugt haben als der Durchschnitt der an der US Börse vertretenen Unternehmen. Deren durchschnittlichen Verluste lagen im jahr 2022 "nur" bei 15-20%.

Hoffen wir mal, dass die überdurchschnittlichen Verluste der großen Big-Tech Konzerne in gewisser Weise auch die Abwendung der Nutzer von diesen Unternehmen und ihren daten-hungrigen Apps zeigt.

Mehr dazu bei https://www.nzz.ch/finanzen/druck-auf-aktien-von-meta-netflix-amazon-microsoft-und-apple-ld.1718591
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22.12.2022 Fünf Tipps zur Handynutzung

Besser das Handy richtig ausschalten

Gleich 5 gute Gründe hat Utopia.de aufgelistet, warum es nicht reicht in den Flugmodus zu gehen, wenn man Ruhe vor seinem Handy haben möchte. Über viele Gefahren haben wir in den letzten Jahren bereits berichtet.

Ups, die Liste wird ja immer länger, aber es gibt neben der Gefahr der Überwachung durch staatliche Stellen und große Wirtschaftsunternehmen weitere Gründe, warum es besser ist, ein Handy auszuschalten, wenn es nicht gebraucht wird. Hier die Punkte, die Utopia.de eingehend erklärt:

  • Handy ausschalten, weil es nachhaltiger ist (und Strom spart)
  • Smartphone abschalten, weil es sicherer ist (wie in den vielen Beispielen oben bereits beschrieben)
  • Handy ausschalten, weil es angenehmer ist
  • Smartphone ausmachen wegen der Strahlung (wie z.B. hier beschrieben Entwicklung des Mobilfunks - quo vadis?)
  • Handy zum Laden ausschalten, weil es dann gleichmäßiger lädt

Wenn wir bedenken, dass inzwischen 10% des weltweit erzeugten Stroms für elektronische Geräte verbraucht wird, ist es wichtig über die vielen Ladezyklen von Handys und die oft in den Steckdosen vergessenen Ladegeräte nachzudenken.

In unseren Diskussionen bei Alex TV, dem Offenen Kanal Berlin, haben wir in drei Sendungen mit den Möglichkeiten und Gefahren von sogenannten Smartphones beschäftigt - an denen nichts wirklich "smart" ist: Das Handy - dein unbekannter Begleiter.

Mehr dazu bei https://utopia.de/ratgeber/handy-abschalten-gute-gruende-ofter-aus/
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05.12.2022 Wer kann ins Schengen Informationssystem schauen?
Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdienst ist dahin

Auf jeden Fall viele mehr als bisher, denn mit SIS-3, der 3. Ausbaustufe des europaweiten Schengen Informationssystems, erhalten 2000(!) weitere Behörden Zugriff auf seine Datenbanken.

Heise.de nennt u.a.

  • Ausländerbehörden,
  • das Auswärtige Amt,
  • das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten,
  • die Auslandsvertretungen,
  • das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF),
  • die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter,
  • das Luftfahrt-Bundesamt,
  • alle für die Kfz-Zulassung zuständigen Ämter,
  • die Waffenbehörden,
  • die Staatsanwaltschaften
  • ...

Mit erweiterten Befugnissen können auch die Geheimdienste über das Bundeskriminalamt (BKA) "Ausschreibungen" zur verdeckten Fahndung im SIS in Auftrag geben. So erfährt der auftraggebende Geheimdienst, wenn jemand in eine polizeiliche Verkehrskontrolle gerät oder einen Grenzübertritt getätigt hat.
In Deutschland eigentlich verboten

Nach den Erfahrungen im 3. Reichs und dem Polizeibrief der Alliierten von 1948 gilt in Deutschland "eigentlich" ein verfassungsrechtliches Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten. Clara Bünger, Sprecherin für Flucht- und Rechtspolitik der Linksfraktion im Bundestag, deshalb zu Heise.de: Dadurch erhielten die Agenten nämlich "unmittelbar Zugriff auf die Befugnis der Polizei zur Personenkontrolle", was einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstelle. Die Linksfraktion stimmte auch deshalb gegen den Entwurf.

Eine viel generellere Kritik an dem beschlossenen Gesetz hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber. Heise.de zitiert seinen Sprecher mit den Worten: "Die Erweiterung einer Datenbank, sei es durch den Anschluss neuer Stellen, die Verarbeitung weiterer Datenkategorien oder die Verknüpfung mit anderen Systemen, birgt grundsätzlich ein erhöhtes Risiko für Fehler bei der Datenverarbeitung." Weitere Unschuldige werden als "False Positives" demnächst die Opfer sein.

Fazit: Wir haben es in Deutschland nun mit Geheimdiensten zu tun, die den Polizeibehörden nach Gutdünken "Aufträge" geben dürfen ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/2000-weitere-Behoerden-erhalten-Zugriff-aufs-Schengen-Informationssystem-7365362.html
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Tags: #SIS #EuroDAC #Europol #Schengen #VisaWaiver #Verfolgung #Polizei #Geheimdienste #Trennungsgebot #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Bankdaten #Biometrie #Bestandsdaten #Entry-ExitSystem #eBorder #Freizügigkeit #Hacking #ePerso #Pass

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15.11.2022 In welcher Gesellschaft wollen wir leben?

Gehört die Wanze zu unserem Leben?

Ist es wirklich der Wunsch der Menschen ständig mit einer Wanze zusammen zu leben? Wollen wir uns wirklich eine Alexa, eine Siri oder wie er oder sie auch heißen mag ins Zimmer stellen? Diese Fragen und die Frage nach einer zukünftigen Gesellschaft beschäftigen Norbert Haering in einem halbstündigen Gespräch auf Odysee TV.

Er fragt zurecht, warum wir den chinesischen "Erziehungsstil" mit Überwachung und Social Credits, also eine Erziehung durch Kontrolle und Belohnung/Bestrafung bei Missachtung bekannter Regeln - durchaus zu recht - kritisieren, aber auf dem anderen Auge scheinbar blind sind.

Dass die gleiche oder sogar eine totale Überwachung bei uns herrscht, ist seit den Enthüllungen unseres Ehrenmitglieds Edward Snowden im Jahr 2013 bekannt. Ebenso intensiv ist die Überwachung durch private Konzerne zum Zweck der Manipulation unseres Kaufverhaltens - und damit auch unseres (a-)sozialen Miteinanders. Im Unterschied zu China wird uns nicht erklärt, welches Zielverhalten von uns gewünscht wird und wir haben auch keine Möglichkeit auf die Stellschrauben des Scorings Einfluss zu nehmen. Die Belohnung für unser Verhalten bekommen nicht wir, sondern daran bereichern sich die mit der Überwachung beschäftigten Konzerne indem sie Milliardengewinne machen.

In dem verlinkten Beitrag wird auch auf den Zusammenhang zwischen staatlicher und privater Überwachung und Kontrolle hingewiesen. Zitat:

Tatsächlich erhält die Muttergesellschaft des Erfinders von Siri, die 2010 von Apple übernommen werden durfte oder musste, laut einem 2015 veröffentlichten Bericht immer noch mehr als die Hälfte ihrer Einnahmen vom US-Verteidigungsministerium.

Auf die militärische Herkunft des bestehenden Internets haben wir schon mehrfach hingewiesen. Auch heute (s. Zitat) sind militärische Einrichtungen weiter an der Entwicklung der Anwendungen beteiligt. Mit dem militärisch finanzierte Projekt Ego4D hat die DARPA ihr Ziel erreicht, in dem sie es nun als ziviles Konsumgut privat produzieren und perfektionieren lässt. Noch ein Zitat:

Hätte der Souverän die moralische Legitimität, ein Unternehmen zu beurteilen, facebook [und die anderen der Big5] würde[n] umgehend vom Markt verschwinden.

Über die vielen oft unglaublichen Tatsachen in diesem Überwachungszirkus gibt es auf der Odysee-Seite eine Linksammlung mit mehr als 60 Verweisen. Wir können noch auf unsere Beiträge Überwachung durch "den Staat" und Überwachung durch Unternehmen und mögliche Gegenwehr dagegen in Anonym und sicher im Internet verweisen.

Mehr dazu bei https://odysee.com/@norberthaering:8/digitale-kontrolle-und-die-soziale:8
und https://www.rubikon.news/artikel/smarte-politik
und alles unsere Artikel zu Alexa u.ä. "smarten" Geräten https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Alexa&sel=meta
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Tags: #Alexa #Siri #Handy #Smartphone #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Überwachung #Intransparenz #asozialeNetzwerke #Regeln #Belohnung #Bestrafung #Manipulation

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14.11.2022 Verdeckte Ermittler im Netz

Bestimmte Beamte dürfen kriminell sein ...
... z.B., wenn sie undercover für den Geheimdienst arbeiten - oder doch nicht?

Diese juristische Frage stellen Aktive von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). So stellt der Jurist Bijan Moini bei netzpolitik.org fest: "Die Befugnisnormen zum Einsatz klassischer verdeckter Ermittler:innen passen nicht zum virtuellen Einsatz." Er hält "das Vertrauen im Netz [für] weniger schutzwürdig, weil jede:r damit rechnen muss, dass das virtuelle Gegenüber eine falsche Identität vortäuscht.“

Damit hätte der Einsatz verdeckter Ermittler in digitalen Netzen eine andere Qualität als bei einem Einsatz im realen Leben. Diese Unterscheidung wird wichtig, weil der/die Undercover-AgentIn im virtuellen nicht der berühmte "Einzelfall" ist.

Die Süddeutsche Zeitung berichtete im September, dass mehr als hundert sogenannte virtuelle Agent:innen im Auftrag der Verfassungsschutzämter in der digitalen rechtsextremen Szene unterwegs sind, um Informationen zu sammeln. Dort erscheinen sie unter falschen Biografien und sollen sich das Vertrauen ihrer Beobachtungsobjekte erschleichen. Dazu müssen(?) sie oft selbst Hassbotschaften posten, gegen "Volksverräter" hetzen und damit Straftaten begehen, wie etwa Volksverhetzung begehen.

Wie viele Agent:innen im linken Milieu ermitteln wurde, nicht bekannt ...
Dass diese über 100 Beamten 40 Stunden in der Woche damit den rechten Sumpf befördern, um ihn eigentlich trocken zu legen ist schon an sich ein Treppenwitz.

Wir wollen uns jedoch auf die juristische Frage stürzen, was dürfen Geheimdienst-Beamte? Dazu nennt das Bundesverfassungsschutzgesetz die besonderen Befugnisse des Geheimdienstes bei der Informationsbeschaffung. In §9 Abs. 1 in Verbindung mit §8 Abs 2 steht eine Liste mit "Methoden, Gegenständen und Instrumenten zur heimlichen Informationsbeschaffung" wie etwa der Einsatz von Vertrauensleuten oder Observationen. Diese Liste ist nicht abschließend, kann also bei neuen Ermittlungsmethoden u.U. angepasst werden. Für Online-Undercover-Ermittler:innen kommen noch die Regelungen zu verdeckten Ermittler:innen (§ 9a, Abs. 2) hinzu, wenn es darum geht ob und welche Straftaten sie begehen dürfen.

Dürfen verdeckte digitale Ermittler mehr als solche im realen Leben?

Diese Frage sollte höchstrichterlich geklärt werden. Wie netzpolitik.org berichtet, hatte der Jurist Moini mit der GFF erst kürzlich ein Urteil erstritten, in dem das Bundesverfassungsgericht hohe Hürden für den Einsatz von „echten“ verdeckten Ermittler:innen formuliert hat. Ebenso sollte geklärt werden, ob die Schwelle für ein Tätigwerden von virtuellen Ermittler:innen wirklich niedriger sei und damit "also auf Vorrat virtuelle Agent:innen eingesetzt werden" dürfen und unter welchen Voraussetzungen das zulässig sei.

Ohne eine solche Klärung könne die Überwachung durch Geheimdienste leicht zu einer Überwachung ohne Grenzen führen. Beängstigend ist in diesem Zusammenhang die von Innenministerin Nancy Faeser bei der Vorstellung des jährlichen Verfassungsschutzberichtes in diesem Juni erstmals erwähnte neue Kategorie bei der Arbeit dieses Dienstes, eine sogenannte "verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates". Danach könnte es bereits als "staatsgefährdend" angesehen werden, wenn man z.B. behauptet, der Staat oder seine Repräsentanten tun auf diesem oder jenen Feld nicht genug.

Das beträfe dann nicht nur Reichsbürger, sondern evtl. jede Opposition und wird mit Sicherheit auch gegen Aktivisten der Klimaproteste angewendet.

Jenseits aller juristischen Definitionen fragen wir uns, ob man mit der Infiltration rechter Gruppen im Netz - vor allem in dieser hohen Zahl - diese nicht sogar aufwertet, bestärkt und ihnen eine scheinbare Größe gibt, die sie ohne diese "Unterstützung" (von 400 Wochenstunden Hetze [s.o.]) nie erhalten hätten. Vergessen wir nicht, dass das NPD-Verbotsverfahren in den Nullerjahren daran gescheitert war, dass der Verfassungsschutz zu viele V-Leute in der Parteispitze positioniert hatte ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/volksverhetzung-durch-verfassungsschutz-wenn-undercover-agentinnen-im-netz-straftaten-begehen/
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07.11.2022 Der Staat ist digital völlig überfordert

... und bleibt doch unbelehrbar

Aus einem "Gespräch mit der Aktivistin Lilith Wittmann über Verwaltungs­murks" auf dem Schweizer Newsblog republik.ch kann man viel lernen über die Unfähigkeit staatlicher Strukturen bei der Installation von digitalen Lösungen. Bekannt wurde sie mit der Aufdeckung der Sicherheitslücken im digitalen CDU Wahlkampf, die ihr kein Dankeschön sondern eine Anzeige einbrachte.

Ihr Credo lautet: "Ich mache mir grosse Sorgen, wenn Staaten damit beginnen, das Internet national zu regeln."

Diese Befürchtung kann sie mit vielen Beispielen belegen, seien es die Corona Warn Apps oder die vielen fehlgeschlagenen Versuche andere digitale Lösungen einzuführen. Als Beispiele nennt sie

  • eGK und ePA - also Gesundheitskarte und Patientenakte, in die Milliarden geflossen sind,
  • die digitale Lösung fürs Bafög musste für viele Millionen Euro 4-mal programmiert werden bis sie wenigstens funktionierte,
  • die Schweizer E-ID (elektronische Identität), vergleichbar dem Zwang zu biometrischen Daten beim deutschen Personalausweis,
  • und für die Schweizer unheimlich wichtig, das gefährlich E-Voting.

Das Interview mit ihr zu lesen, ist vor allem wegen der letzten beiden Punkte wichtig. Sie zeigt auf, dass damit zum einen der Charakter des Internets von einer "Bibliothek des Wissens und des Austauschs" zu einem kommerziellen Warenhaus wird. Es gibt dann keinen anonymen Austausch freier Gedanken mehr, sondern nur noch reine personenbezogene Geschäftsbeziehungen mit E-ID, Namen und Adresse.

Für die Schweiz und genauso für die anderen Staaten befürchtet sie, dass mit dem manipulierbaren E-Voting, also einer elektronischen Stimmabgabe den rechten Bewegungen in Europa gerade jetzt "an einem Kipp­punkt der Demokratie" in die Hände gespielt wird. Niemand wird zukünftig beweisen können, wie Wahlen unter den inzwischen schon recht zahlreichen rechten Regierungen (Italien, Polen, Ungarn, Schweden, ...) gefälscht werden.

Nebenbei hat sie auch eine gute Erklärung, warum staatliche Verwaltungsstrukturen nicht für die Planung und Realisierung von (großen) IT-Projekten taugen. Die Unterordnung im Beamtenapparat und die Hierarchie verhindern, dass (vernünftig) erarbeitete Planung auf unterer Ebene bis zu den Entscheidungsträgern überlebt. Jede höhere Ebene würde die Vorlage der unteren Ebene fachlich ausdünnen und politisch anreichern - übrig bleibt ein nicht-funktionierendes Etwas mit zusätzlichen Sicherheitslücken.

Dem kann ich aus eigener Erfahrung bei der Realisierung der IT-Vorhaben zum ALG-II und der Autobahn-Maut nur zustimmen ...

Mehr dazu bei https://www.republik.ch/2022/11/01/lilith-wittmann-ich-wuerde-die-finger-von-e-voting-lassen
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06.11.2022 Wird in Gewahrsamnahme der Anwalt verweigert?

Hat Innenministerium Bayerns beim Polizeigesetz gelogen?

Bayern hat mit der "Revision" der Polizeigesetze vor einigen Jahren begonnen, die anderen Bundesländer sind gefolgt - und zwar unabhängig davon ob sie eine CDU oder SPD Regierung hatten. Von Anfang an haben wir die Inhalte dieser Gesetzesänderungen verurteilt und sind dagegen (zumindest) in Berlin und Potsdam auf die Straße gegangen.

Nun zeigt sich auch genau in Bayern, dass sich diese Gesetze als der Weg aus dem Rechtsstaat erweisen. Es gibt inzwischen mehrere Fälle in denen die "Gewahrsamnahme" wie zuvor befürchtet als Maßnahme aus dunklen deutschen Zeiten zeigt.

Von Anfang an wurde die "Gewahrsamnahme" als reine Polizeimaßnahme kritisiert. Wiederholt wurde auch vermutet, dass den Betroffenen anwaltlicher Beistand vorenthalten wird. Dies wurde vom Innenminsterium Bayerns als haltlos zurückgewiesen, z.B. durch die Behauptung, dass das Gericht „grundsätzlich entweder auf Antrag oder von Amts wegen einen Rechtsanwalt zur Seite“ stelle.

Nun muss selbst der Münchner Merkur erkennen, dass dort "oben" gelogen wurde: Ohne Anwalt hinter Gittern – obwohl das Innenministerium etwas anderes behauptet. Die Erlebnisse der Betroffenen zeigen die Realität.

  • Kurz nach Verabschiedung des Bayerischen Polizeigesetzes im Juni 2018 wird ein Mann nach dem Wurf einer PET-Plastikflasche auf Ordnungskräfte in Gewahrsam genommen.
  • Kürzlich müssen Klimaschutzaktivisten nach zwei Festklebeaktionen auf einem zentralen Verkehrsknotenpunkt in München für 30 Tage in Polizeigewahrsam bleiben.

Als Begründung für eine "Gewahrsamnahme" dient meist die folgende Begründung: ... um die Begehung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder eine Straftat zu verhindern. Wohlgemerkt, es geht in der Argumentation nicht mehr um die Verhinderung von "Terror" oder "schwersten Straftaten" - es sind Ordnungwidrigkeiten, denen mit der "Beseitigung der Gefahr" entgegen gewirkt werden soll.

Ein Sahnehäubchen oben drauf liefert die taz in einem Bericht über die Bundespolizei und ihre neue "besondere Gebührenordnung", die vor einem Jahr in Kraft getretenen ist. Dort wurde festgelegt, dass die Betroffenen für die sicher nicht gewünschte Polizeidienstleistung auch noch zahlen müssen.

  • Identitätsfeststellung: 53,75 Euro.
  • Die Anordnung zur Gewahrsamnahme: 74,15 Euro.
  • Eine Viertelstunde Fahrt auf die Wache: 15,69 Euro.
  • Erkennungsdienstliche Behandlung mit Fotos und Fingerabdrücken: 59,50 Euro.
  • Jede Viertelstunde in Gewahrsam: 6,51 Euro..

Haben wir ein Glück, dass wir in einem Rechtsstaat leben und grundgesetzlich geschützte Demonstrationen noch gebührenfrei sind ...

Mehr dazu bei https://diasp.eu/posts/15228582
und https://www.merkur.de/politik/landtagswahl-in-bayern-hat-innenministerium-beim-polizeiaufgabengesetz-gelogen-zr-10319949.html
und https://taz.de/Gebuehren-fuer-Massnahmen-der-Polizei/!5658040/
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Tags: #Gewahrsamnahme #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Geodaten #Polizeigesetze #Bayern #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Gebührenordnung #Anwalt #Rechtsbeistand #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung

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03.11.2022 Überwachung in iranischen Netzen
SIAM beobachtet alle

Nach Recherchen von The Intercept auf der Grundlage von geleakten Dokumenten des iranischen Telekommunikationsanbieters Ariantel werden die Protestierenden im Iran auf Schritt und Tritt verfolgt. Mit einem Programm namens SIAM hat die iranische Telekommunikationsbehörde (CRA) umfassenden Zugriff auf die Nutzer des Mobilfunknetzes des Landes.

Wie netzpolitik.org berichtet, kann das Überwachungsprogramm

  • Identitätsprofile erzeugen,
  • Standortverläufe von Personen ermitteln,
  • Protestteilnehmende jederzeit ausfindig machen und
  • einzelne Handynutzer:innen ins unsichere 2G-Netz umleiten, um Verschlüsselung zu unterbinden oder den Internetverkehr stark zu drosseln, bzw abzuwürgen.

Die Internetanbieter sind gezwungen für SIAM 28 Kontroll- und Überwachungsfunktionen bereitzustellen. Diese Überwachung kann für die Demonstrierenden lebensgefährlich werden, weil wieder einmal der Staat mehr über sie weiß, als sie selbst erinnern können.

Solche auf Knopfdruck abrufbare Funktionen sind z.B.

  • die Metadaten zu allen getätigten Anrufen der letzten 30 Tage,
  • alle Namens- und Adress-Informationen,
  • alle Handynummern, die aktuell in einem bestimmten Ort ins Netz eingewählt sind,
  • alle NutzerInnen, die zu einem Zeitpunkt einen bestimmten VPN Dienst genutzt haben, ...

So berichten mehrere Betroffene, dass plötzlich Sicherheitskräfte in ihrem Zuhause aufgetaucht seien, mit spezifischen Informationen darüber, wann und wo sie Videos aufgenommen hätten.

Um die Kommunikation unter den Demonstrierenden zu erschweren, können diese auch aus dem aktuellen Netzstandard 3G oder 4G ins veraltete 2G Netz zurückgestuft werden. Dann sind ihnen die gängigen Messenger verwehrt und ihre Telefonate können leicht(er) abgehört werden.

Wir müssen leider feststellen, dass alle beschriebenen Überwachungsmittel in der Technik immanent sind, also auch bei uns angewendet werden könnten, wenn eine autoritäre Regierung es so wollte. Deshalb ist es so wichtig, dass sich Jede/r frühzeitig über Methoden kundig macht, wie man solche Überwachung verhindern und umgehen kann. Einiges haben wir unter Privatsphäre schützen aufgeschrieben, weitere Tipps sind neben dem bekannten Tor Browser die Kommunikation in Demonstrationsgruppen über verschlüsselte Messenger, die Ketten von Bluetooth Verbindungen nutzen und damit auch ohne SIM Karte funktionieren.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/proteste-im-iran-geleakte-dokumente-zeigen-ausmass-der-ueberwachung/
und https://www.derstandard.de/consent/tcf/story/2000132732535/2g-mobilfunk-notorisch-unsicher-extrem-veraltet-und-doch-kein-ende
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01.11.2022 Home Office Laptops als Spitzel zu Hause

Überwachung: Jede Minute ein Screenshot ...

... und die Kamera kontrolliert ständig, wer am PC sitzt.

Das ist kein Horrorszenarion aus George Orwells Buch "1984", sondern die Praxis vieler Arbeitgeber in den USA, wenn die Beschäftigten im Home Office arbeiten wollen. nzz.ch schreibt: Als Bedingung für die Arbeit im Home-Office verpflichten viele Firmen in den USA ihre Angestellten dazu, auf den Geräten Überwachungssoftware zu installieren.

Und die Menschen nehmen diesen Horor hin ohne sich offen zu beschweren. Als Beispiel schreibt der Artikel über eine Büroangestellte aus Ohio: ... als der neue Firmenlaptop per Post kam, war Krutchiks Überraschung gross, erzählte sie der «Washington Post»: In der beigelegten Anleitung hiess es, dass sie nun ständig von einer Gesichtserkennungssoftware überwacht würde. Auch wenn sie im Home-Office war, würde der Chef ihr jede Sekunde bei der Arbeit zuschauen.

Wie die Marktforschungsfirma Gartner schätzt, nutzen 3 von 5 mittleren bis grossen Arbeitgebern in den USA inzwischen Überwachungssoftware. In den nächsten 3 Jahren werden 70% aller Arbeitgeber solche Überwachungstechniken nutzen.

Nach einer Umfrage von Microsoft sagten 85 Prozent der Manager, dass sie Probleme hätten, darauf zu vertrauen, dass ihre Angestellten in der Heimarbeit wirklich produktiv arbeiten würden.

Wie geht die Überwachung?

  • alle paar Minuten ein Foto des Bildschirms des Mitarbeiters,
  • messen, wie häufig die Tastatur bedient und die Maus bewegt wird,
  • erfassen, auf welcher Website gerade gesurft wird,
  • kontrollieren welche Mails empfangen und versendet werden,
  • erfassen, welche Dokumente ausgedruckt werden,
  • regelmäßig und zufällig ein Foto oder Video von der Laptop-Kamera mit der Gesichtserkennung abgleichen,
  • einige Programme lassen auch zu, dass der Arbeitgeber das Mikrofon am Laptop einschaltet, "um die Arbeitsatmosphäre zu kontrollieren",
  • aus diesen Daten wird ein "Produktivitätsscore" für jede/n MitarbeiterIn errechnet

Das Programm Remote Desk kann auch den Arbeitgeber alarmieren, wenn die Webcam feststellt, dass ein Angestellter vor dem Computer isst oder trinkt, falls dies nach den Regeln im Betrieb verboten sein sollte.

Was bringt die Überwachung?

Angeblich gibt es Studien, die eine um 30% verbesserte Arbeitsproduktivität festgestellt haben. Für uns stellt dies vor allem eine Methode dar, um den Menschen den Wunsch nach einer Beschäftigung im Home Office zu verleiden. Darüber hinaus stellt so eine Überwachung George Orwells Buch "1984" noch weit in den Schatten. Aus den Menschen werden nur noch versklavte Marionetten, die bei Verlust ihres Lebensunterhalts kein falsches Wort fallen lassen dürfen.

Bei uns kann man noch hoffen, dass diese Überwachungstechniken dank Mitbestimmung nicht oder mindestens nur in Ansätzen zum Einsatz kommen. Aber auch jegliche Ansätze davon stellen eine schweren Eingriff in die Privatsphäre des Einzelnen dar. Bewahren kann uns nur ein transparent offenes Betriebssystem wie Linux und eine genaue Kontrolle aller eingesetzten Module durch die Betriebsräte - :wie schwer diese Aufgabe ist, habe ich selbst in einem großen Telekomunikationsunternehmen erlebt._

Mehr dazu bei https://www.nzz.ch/technologie/ueberwachung-im-homeoffice-us-firmen-setzen-vermehrt-software-ein-ld.1708201
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27.10.2022 Ständige Cookie Abfragen kann man sich ersparen

Die eigenen Nerven schonen

Das könnte man mit zuckerhaltigen Keksen möglicherweise, aber es wäre dauerhaft für die Gesundheit nicht zu empfehlen. Außerdem geht es nicht um lächelnde Kekse, sondern um nervende Banner, die von uns die Zustimung für beliebige Cookies auf unserem Gerät haben wollen.

Denen können wir laut DSGVO zwar den Garaus machen, in dem wir ihr Einnisten in unseren Geräten verbieten, aber dafür nerven sie uns täglich wieder mit der gleichen Frage. Hinzu kommt noch, dass sie uns keine Information über die wirklichen Wahlmöglichkeiten geben. Meist wird uns vorgeschlagen "Alles akzeptieren", auf einer anderen Seite heißt es "Zustimmen" - wozu auch immer. Das Ablehnen wird uns schwer gemacht, weil wir zuvor eine Auswahl treffen sollen, die sich über mehrere Klicks hinziehen kann und im schlimmsten Fall wieder auf der Ausgangsseite endet.

Unnötige Arbeit ersparen

... ist seit jeher das Ziel mathematisch-naturwissenschaftlich erzogener Menschen, speziell denen, die sich dem Thema Software gewidmet haben. Deshalb war es nur eine Frage der Zeit bis Programme zur Verfügung stehen, die uns diese nervende Klickerei ersparen. So gibt es nun den "Nervenschoner" der Verbraucherzentrale Bayern als Add-On für Firefox und Chrome.

Das Add-On sorgt dafür, dass die nervenden Einwilligungs-Banner gar nicht erst angezeigt werden und blockiert auch Werbe-Tracker. Die Software basiert auf dem bekannten und empfehlenswerten Add-On uBlock. Es kann natürlich passieren, dass Elemente einer Seite so blockiert werden, dass die Seite durch die Erweiterung nicht benutzbar ist. Dann muss man diesen Link für das Add-On markieren über die Browser-Leiste die Auswahl "grünes Schild-Symbol anklicken", "auf dieser Website nichts blockieren" auswählen.

I don't care about cookies

Einen ähnlichen Weg geht das EU-weite Projekt "I don't care about cookies". Auch hier handelt es sich um ein Add-On für die Browser Firefox und Chrome. Die Macher erklären auf ihrer Webseite:

Aufgrund der EU-Verordnungen und des gestiegenen Bewusstseins für den Online-Datenschutz muss jede Website die Zustimmung des Nutzers einholen, bevor sie Tracking-Cookies installiert. Wenn Sie anonym surfen oder Cookies jedes Mal automatisch löschen, wenn Sie den Browser schließen, werden Websites immer wieder um diese Erlaubnis bitten, und es wird bald sehr lästig werden, jeden Tag auf die gleichen "Ich stimme zu"-Buttons zu klicken.

In den meisten Fällen werden Pop-ups, die sich auf Cookies beziehen, einfach blockiert oder ausgeblendet. Wenn es für das ordnungsgemäße Funktionieren der Website erforderlich ist, akzeptiert es automatisch die Cookie-Richtlinie für Sie (manchmal akzeptiert es alle und manchmal nur die notwendigen Cookie-Kategorien, je nachdem, was einfacher zu tun ist). Es löscht keine Cookies.

Wichtig ist der letzte Satz! Es kann also durchaus sein, dass unerwünsche Cookies akzeptiert werden (müssen). Jede/r sollte deshalb im Browser voreingestellt haben, dass sämtliche Cookies nach dem Schließen der Webseite gelöscht werden.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/nervenschoner-neue-browser-erweiterung-entfernt-cookie-banner/
und https://www.i-dont-care-about-cookies.eu/
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25.10.2022 "Unzureichendes Geoblocking" vor dem EuGH

Legal - illegal - scheißegal

Diese Worte sind das Ergebnis der Lektüre eines Artikels bei Heise.de über ein Verfahren vor dem EuGH, ob der Betreiber einer Streaming-Plattform für Urheberrechtsverletzungen von Nutzern haftet, wenn dieser Nutzer auf ein virtuelles privates Netzwerk (VPN) zurückgreift, um Maßnahmen zum Geoblocking zu umgehen. Auch Heise nennt das Verfahren und die Rechtslage knifflig - und das ist noch stark untertrieben.

In dieser Thematik begegnen sich nationales Recht und EU Recht - das sollte zu klären sein, aber bei den Streaming Angeboten kommen oft auch noch US-Konzerne mit ins Spiel. Darüber hinaus geht es auch grundsätzlich um das Verhältnis von Copyright und Informationsfreiheit und zu allerletzt sind die technischen Einzelheiten im Fall nicht unerheblich - welchen Aufwand treibt ein Nutzer um das Geoblocking zu umgehen.

Der Fall

Der letzte Punkt ist im aktuellen Fall unerheblich, denn es klagt in der Rechtssache C-423/21 die serbischen Produktionsfirma Grand Production gegen GO4YU, einem anderen serbischen Online-Unternehmen, das eine Streaming-Plattform betreibt. Der Vorwurf gegen die in der EU ansässigen Tochtergesellschaften GO4YU GmbH und MTEL Austria GmbH in Österreich lautet nun, dass sie Inhalte von Grand Production nicht außerhalb von Serbien und Montenegro im Internet verbreiten dürfte. Nutzer könnten jedoch mit Vitual Private Networks (VPN) das Geoblocking von GO4YU umgehen und auf die Inhalte zugreifen.

Statement des Generalanwalts

  • Generalanwalt Szpunar stellte nun fest, dass GO4YU Belgrad die Filme von Grand Produktion auf seinem Streaming-Portal öffentlich wiedergebe und so grundsätzlich dafür haften müsste.
  • Szpunar bejahte auch die Frage der Zuständigkeit des EuGH für einen Vorgang außerhalb der EU.
  • Wenn Nutzer eine Sperre durch ein VPN austricksen, sind sie es, die geschützte Inhalte missbrauchen. Der Plattformbetreiber sei hier also weitgehend außen vor.
  • Allerdings könnte der Anbieter haftbar sein, wenn er "absichtlich eine unwirksame Geosperre" anwenden würde. Hier käme der oben genannte "technische Aspekt" zum Tragen, der bisher keine Rolle spielte ...
  • Die beklagten östereichischen Tochtergesellschaften seien außen vor, da sie selbst keine Streaming Anbieter seien.
  • Ob das erstinstanzliche österreichische Gericht überhaupt eine Klage hätte annehmen dürfen über die Begrenzung eines Streaming-Angebots in einem Drittstaat, lässt der Generalanwalt wohlweislich offen.

Fazit

Meist folgt das Urteil beim EuGH den Anträgen der Generalanwälte und es ist anzunehmen, dass es für den Kläger eine Niederlage und die Beklagten eine Ermahnung und die Aufforderung zu "wirksamem Geoblocking" geben dürfte, womit wir wieder beim oben genannten und nicht abstrakt zu diskutierendem "technischen Aspekt" wären. Jedes technische System lässt sich mit genügendem Aufwand umgehen ...

Wichtiger an dem Fall sollte jedoch der ebenfalls abstrakte Bezug zur geplanten EU Chatkontrolle und den Upload-Filtern sein. Mit Artikel 17 der neuen Urheberrichtlinie kommt die damit verknüpfte Haftung sozialer Netzwerke und großer Inhalte-Plattformen in den Blick. Online-Plattformen haften danach künftig mit wenigen Ausnahmen für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer. Siehe dazu auch Artikel 13/17: heise online warnt vor negativen Auswirkungen der geplanten EU-Urheberrechtsreform

Aus Nutzersicht können wir die "Abgehobenheit" des ganzen Verfahren begrüßen, denn anders als es Deutschland mit seiner "Störerhaftung" jahrelang vergeblich versucht hat, sind die Nutzer glücklicherweise dank VPN und Tor-Netzwerk aus dem Fokus der klagewilligen Unternehmen weitgehend verschwunden.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Streaming-EuGH-klaert-Haftung-fuer-Urheberrechtsverstoesse-bei-VPN-Einsatz-7316871.html
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Tags: #Geoblocking #VPN #Serbien #Österreich #KlageEuGH #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Störerhaftung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Verhaltensänderung #Copyright

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21.10.2022 DB Navigator App vor Gericht

Unterlassungsklage gegen Deutsche Bahn eingereicht

Nun hat Digitalcourage Unterlassungsklage gegen die Deutsche Bahn beim Frankfurter Landgericht eingereicht. Schon im Mai diesen Jahres hatte man der Bahn ein Ultimatum gestellt, denn die Bahn App läuft weiter jenseits der DSGVO. Digitalcourage Vorstandsmitglied padeluun, Mike Kuketz und Peter Hense hatten gemeinsam einen offenen Brief an die Deutsche Bahn geschrieben. Sie drohten mit rechtlichen Schritten, wenn die Bahn bis zum 1. Juli ihr unzulässiges Datensendeverhalten nicht abschalten würde, welches eine technische Analyse der "DB Navigator" App offenbart hat.

In dieser technischen Analyse hatte sich herausgestellt, dass die Bahn App die Daten ihrer Kunden weitergibt und dieses Verhalten sich nicht durch Einstellungen zum Datenschutzverhalten abschalten lässt.

Zwar können die Nutzer der App aus drei Optionen wählen: „Alle Cookies zulassen”, „Cookie-Einstellungen öffnen” und „Nur erforderliche Cookies zulassen”. Nun ist gerade diese letzte Auswahl diejenige, die sich nicht an die Regeln der DSGVO hält.

Ein Urteil des EuGH hat festgestellt, dass Nutzer:innen in die Verwendung von Cookies einwilligen müssen, nur unbedingt erforderliche Cookies bilden eine Ausnahme. "Unbedingt erforderlich" heißt nach Feststellungen des höchsten Gerichts jedoch "technisch erforderlich" und das sind Cookies zur Erforschung des Marktverhaltens sicher nicht.

Mike Kuketz hatte in seiner Analyse zehn Dienstleister identifizieren können, an die Daten der Bahnkunden weitergeleitet wurden, darunter sind z.B. Adobe Analytics und hCaptcha. Die Bahn argumentiert, dass dies ihre Dienstleister sind, diese also in ihrem Auftrag die Daten verarbeiten. Dafür müsste es jedoch nach DSGVO einen Verarbeitungszweck geben. Die wohl einzige(?) Aufgabe von Adobe ist jedoch die eventuell notwendige Erstellung von PDF Dateien im Ticketverkaufsvorgang und hCaptcha kennen wir aus vielen Anwendungen, um die Nutzung, bzw. das Spammen der Anwendungen durch Robots zu erschweren. Für keinen dieser Vorgänge sind dabei eigene Cookies, geschweige denn persönliche Daten notwendig.

Bis zu einer Gerichtsentscheidung werden weiter täglich 2 Millionen Nutzer:innen den DB Naviagtor benutzen ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/datenschutz-digitalcourage-klagt-gegen-tracking-in-deutsche-bahn-app/
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20.10.2022 Frankreich "dehnt" EuGH Urteil zur VDS

Jede Lücke wird ausgenutzt

In seinem Verbot der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung (VDS) ist der EuGH den Staaten in einem Punkt entgegen gekommen. Auch im Urteil vom 20.9.22 heißt es wieder, dass im Falle einer aktuellen und ernsthaften Bedrohung der nationalen Sicherheit des Landes eine Ausnahme gemacht werden kann.

Genau diese aktuelle und ernsthafte Bedrohung der nationalen Sicherheit des Landes hat die französische Premierministerin Élisabeth Borne gesehen und die Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen- und Bürger in Frankreich um ein weiteres Jahr verlängert. Damit werden in Frankreich nun (weiter) die Verbindungsdaten (IP-Adressen, Port-Nummern, Identifikationsnummern der Nutzer:innen und ihrer Geräte, Datum, Uhrzeit und Dauer jeder Kommunikation, Daten zu von Zusatzdiensten und ihren Anbietern) sowie die Standortdaten der elektronischen Kommunikation der gesamten Bevölkerung gespeichert. Die Internet-Anbieter sind verpflichtet, diese Daten ihrer Kund:innen für 12 Monate aufbewahren.
Wo ist die aktuelle und ernsthafte Bedrohung in Frankreich?

Sind es etwas die Streiks der Beschäftigten in den Raffenerien? Die werden doch hoffentlich nicht ein oder zwei Jahre dauern müssen. Der EU-Abgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) kommentiert dieses Unrecht so:

"Massenüberwachung widerspricht den europäischen Werten von Demokratie, bürgerlichen Freiheiten und Rechtsstaatlichkeit. Anlasslose Überwachung jeder Art stellt die Bevölkerung unter Generalverdacht. Frankreich beruft sich zu Unrecht auf eine Ausnahme, die der Europäische Gerichtshofs im Falle einer konkreten Bedrohung der nationalen Sicherheit gewährt. Der bloße Verweis auf ein dauerhaftes, allgemeines Sicherheitsrisiko rechtfertigt keine Massenüberwachung, wie ein ehemaliger Richter in einem Rechtsgutachten bestätigt.

Die französische Regierung macht die Ausnahme des EU-Gerichts zur Regel. Die nationale Sicherheit ist aber kein Freifahrtschein für Massenüberwachung. Jede Form der anlasslosen Überwachung ist ein Merkmal autoritärer Regime."

Seien wir weiter wachsam, dass Innenministerin Faeser sich diesem grundrechtswidrigen Verhalten unserer Nachbarn nicht anschließt. Der Koalitionsvertrag der Ampel besagt bisher immer noch, dass auf eine anlasslose und generelle Speicherung der Internet-Verbindungsdaten aller Bürger:innen verzichtet wird.

Formal wäre nun eine erneute Klage, diesmal gegen Frankreich, notwendig, damit der EuGH in x Jahren erneut feststellt, dass eine "aktuelle und ernsthafte Bedrohung der nationalen Sicherheit" auch eine "konkrete aktuelle und ernsthafte Bedrohung der nationalen Sicherheit" sein muss. Sind wir hier im Kindergarten oder haben wir es nur noch mit Gegnern von Demokratie und Gewaltenteilung zu tun?

Mehr dazu bei https://www.patrick-breyer.de/frankreich-verlaengert-illegale-vorratsdatenspeicherung-der-gesamten-bevoelkerung/
und in englisch https://www.patrick-breyer.de/en/data-retention-france-illegally-extends-blanket-mass-surveillance-of-the-entire-population/
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