#lauschangriff

aktionfsa@diasp.eu

08.07.2023 Wissenschaftler erklären Chat-Kontrolle für wirkungslos

Appell von Wissenschaftlern sollte gehört werden

Am 4. Juli 2023 haben Wissenschaftler:innen und Forschenden zur vorgeschlagenen EU-Verordnung zum sexuellen Missbrauch von Kindern eine Gemeinsame Erklärung an den Rat und das Parlament der EU verschickt. Darin führen sie erneut die Kritik auf, die bereits von vielen zivilen Organisationen gegen eine EU-Chatkontrolle genannt wurde.

Detailliert begründen sie warum diese Maßnahmen die Sicherheit im Internet schwächen und dem angeblichen Ziel nicht dienlich sein können. Sie kommen zu dem Schluss:

Wir warnen daher eindringlich davor, diese oder ähnliche Maßnahmen zu verfolgen. Ihr Erfolg angesichts der aktuell verfügbaren und absehbaren Technologie ist ausgeschlossen, und ihr Schadenspotenzial ist erheblich.

Als besonders gefährlich heben sie, wie netzpoltik.org in der Übersetzung des Offenen Briefes schreibt, folgende Punkte hervor:

  • Die gewählte Technologien zur Erkennung haben schwere Mängel und sind anfällig für Angriffe.
  • Die Auswirkungen einer Schwächung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung werden in vielen Bereichen, inbesondere bei Banken aber auch im normalen Internethandel und natürlich auch bei der privaten Kommunikation, unsere Nutzungsmöglichkeiten des Internets schwer beeinträchtigen.
  • Effektivität: Wir haben ernsthafte Bedenken, ob die von der Verordnung beschriebenen Technologien wirksam wären: Täter:innen wären sich ihrer bewusst und würden auf neue Techniken, Dienste und Plattformen ausweichen, um CSAM-Informationen auszutauschen und dabei der Entdeckung zu entgehen.
  • False Positives: Die vorgeschlagene Verordnung wird auch die Meinungsfreiheit von Kindern beeinträchtigen, da ihre Gespräche ebenfalls Alarme auslösen könnten.

Wenn es bei dem geplanten Vorhaben wirklich um den Schutz von Kindern gehen würde, müsste das Projekt nach dieser Analyse eingestellt werden.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/offener-brief-der-wissenschaft-das-client-side-scanning-ist-zum-scheitern-verurteilt/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3v1
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8453-20230708-wissenschaftler-erklaeren-chat-kontrolle-fuer-wirkungslos.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8453-20230708-wissenschaftler-erklaeren-chat-kontrolle-fuer-wirkungslos.html
Tags: #Chatkontrolle #OffenerBrief #Wissenschaftler #EU #Rat #Parlament #Ende-zu-Ende-Verschlüsselung #Effektivität #FalsePositives #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Verschlüsselung #Anonymisierung #Monopol #Meinungsfreiheit #Zensur

aktionfsa@diasp.eu

22.06.2023 Blankoscheck für Staatstrojaner

Fachleute für Verschlimmbesserung

Wenn ihr wissen wollt, wo die arbeiten, dann schaut mal in diversen EU Staaten vorbei. Netzpolitik.org schreibt: Kein Journalist darf wegen seiner Arbeit bespitzelt werden. Mit diesem klaren Satz begründete EU-Kommissarin Věra Jourová im vergangenen Herbst ihren Vorschlag für ein Gesetz, das die Pressefreiheit in allen EU-Staaten stärken soll.

  • In mehreren EU-Staaten wurden Journalist:innen, NGOs und Oppositionspolitiker:innen ausgespäht.
  • Viktor Orban ließ in Ungarn Handys von Reportern hacken.
  • Griechenland spionierte die Regierung Journalist:innen aus, die Finanzskandale enthüllten.
  • An allen diesen Überwachungsaktionen waren Staatstrojaner beteiligt, meist war es Pegasus, ein Trojaner der israelischen Firma NSO Group, der Handys praktisch unbemerkt mitlesen kann.

Also musste etwas dagegen getan werden. Doch die EU-Staaten arbeiten hinter den Kulissen an einem Gegenvorschlag, der diese Vorschläge der Kommission praktisch wirkungslos macht. Mit den Ruf nach "nationaler Sicherheit" sorgten die Staaten dafür, dass der EU Vorschlag nur noch eine Luftnummer darstellt. Netzpolitik.org schreibt abschließend: Kommt kein entschiedener Widerstand aus dem EU-Parlament, das bislang noch keine eigene Position festgelegt hat, dann könnte das Medienfreiheitsgesetz die Blankoausnahme für Überwachungsmaßnahmen zur „nationalen Sicherheit“ festschreiben. Die Absicht von Kommissarin Jourová, Journalist:innen in ihrer Arbeit vor Überwachung zu schützen, bliebe damit ein frommer Wunsch.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/staatstrojaner-blankoscheck-fuer-geheimdienst-ueberwachung-der-presse/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3uJ
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8437-20230622-blankoscheck-fuer-staatstrojaner.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8437-20230622-blankoscheck-fuer-staatstrojaner.html
Tags: #Blankoscheck #Staatstrojaner #EU #Pegasus #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Transparenz #Informationsfreiheit #Privatsphäre #Journalisten

aktionfsa@diasp.eu

16.06.2023 Darf die Polizei vorverurteilen?

Was darf der staatliche Hacker?

Dabei soll es heute nicht um Geheimdienste gehen, sondern um "normale Polizeiarbeit", z.B. war es verhältnismäßig die Webseite der "Letzten Generation" im Zuge der Razzia Ende Mai komplett abzuschalten und durch einen eigenen Text zu ersetzen?

Das könnten eigentlich sogar 3 mögliche Rechtsverstöße sein:

  • Das Abschalten eines Internetauftritts, wenn zur Beweissicherung bereits eine mildere Maßnahme, wie die Kopie des Inhalts der Festplatte ausgereicht hätte.
  • Das Ersetzen der Inhalte der Webseite durch eine Warnung, im konkreten Fall mit dem durch keine Urteil abgesicherten Text: "Die Letzte Generation stellt eine kriminelle Vereinigung gemäß § 129 StGB dar!"
  • Der Überwachung der IP Adressen von Zugriffen auf diese Webseite.

Für den ersten Punkt gab es ein OK vom zuständiger Richter am Amtsgericht München am Vortag der Razzia. Die beiden weiteren Punkte entstanden wohl aus dem "Rechtsempfinden" der Polizei.

LTO schreibt: "Die Beschlagnahme der Internetseite der Letzten Generation war und ist völlig unverhältnismäßig und aufgrund der mangelhaften Begründungstiefe und Klarheit zum konkreten Umfang der Maßnahme auch sonst rechtswidrig", sagt die Wuppertaler Strafrechtsanwältin Andrea Groß-Bölting, die gegen den Beschluss vorgeht und den Domaininhaber der Webseite vertritt.

Während ein Abschalten der Internetpräsenz evtl. erlaubt gewesen wäre - wenn sich die Anschuldigungen gegen die "Letzten Generation" als gerichtsfest erweisen sollten - so ist ein veränderter Weiterbetrieb in keinem Fall zulässig. Auch die Forderung der Generalstaatsanwaltschaft an die Strato AG, den Betreiber der Server, dass sie eine Beschlagnahme abwenden könnten, wenn sie freiwillig die Zugriffe der Internetnutzer statt auf die Webseite "letztegeneration.de" zu einer IP-Adresse der bayerischen IT-Verwaltung umleite, verletzt die Grundrechte der Menschen, die die Webseite aufrufen.

Ein solches Vorgehen ist letztmalig aus einem Fall von 2007 bekannt, als das Bundeskriminalamt eine Art Fangschaltung auf der Behördenwebseite platzierte. Das Verändern der Inhalte einer Webseite machte 2011 Schlagzeilen, als das Film-Kopier-Streamingportal "kino.to" geschlossen wurde und die Polizei auf den Webseiten verkündete: "Die Kriminalpolizei weist auf Folgendes hin: Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen."

Befürworter der Maßnahme begründen das Vorgehen damit, dass Nutzer aus Transparenzgründen von staatlichen Behörden den Hintergrund der Maßnahme erfahren sollten. Wir sehen allerdings zwischen "hier wird ermittelt wegen ..." und "stellt eine kriminelle Vereinigung gemäß § 129 StGB dar!" einen großen Unerschied.

Aber bis auf die laufenden Verfahren gegen die Betroffenen ist alles Schnee von gestern, denn wer heute "letztegeneration.de" aufruft, landet auf "letztegeneration.org" und findet dort alle Inhalte der alten Website, inklusive des angeblich verbotenen Spendenaufrufs.

Mehr dazu bei https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/letzte-generation-webseite-beschlagnahmt-gekapert-warnung-polizei-staatsanwaltschaft-muenchen-razzia/
Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3uC
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8431-20230616-darf-die-polizei-vorverurteilen.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8431-20230616-darf-die-polizei-vorverurteilen.html
Tags: #Hacker #Polizei #LetzteGeneration #Webseite #Abschaltung #Beschlagnahme #Veränderung #Ersatz #Fangschaltung #IP-Adressen #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #kino.to

aktionfsa@diasp.eu

14.06.2023 Waffengleicheit durch Handyaufnahme gegen Bodycam?

Ist es strafbar einen Polizeieinsatz zu filmen?

Dazu gibt es inzwischen die unterschiedlichsten Gerichtsentscheidungen von Amtsgerichten, Landgerichten, zuletzt sogar von zwei Oberlandesgerichten. Sortieren wir erst einmal die Vorwürfe und dann die Urteile.

Wir setzen dabei voraus, dass das Smartphone auch in der Lage ist den Ton aufzuzeichnen. Während der in der Öffentlichkeit ablaufende Polizeieinsatz ein öffentliches Ereignis ist, sind die Gespräche der Polizisten untereinander "nichtöffentlich". Damit dürfen sie nicht aufgezeichnet werden, im Gegensatz etwa zu Ansagen der Polizei gegenüber z.B. Demonstranten.

So hat nun das Landgericht (LG) Hanau Aussagen zu genau diesem Aspekt geliefert, der bisher noch nicht gerichtlich entschieden wurde. Wenn bei einem Polizeieinsatz die Bodycam eines Polizeibeamten eingeschaltet ist, dann macht sich nicht strafbar, wer auf der anderen Seite mit seinem Smartphone filmt und den Ton aufnimmt. Die Gespräche der Polizisten sind in der laufenden Aufnahmesituation "öffentlich".

Wenn die Polizei zum Zweck der Beweissicherung aufzeichnet, dürfen es – und zwar straffrei – auch Betroffene auf der anderen Seite. Es soll Waffengleichheit herrschen (Beschl. v. 20.04.2023 Az. 1 Qs 23/22).
Wenn die Bodycams nicht laufen? Was dann?

Es geht nur um den Ton, denn § 201 StGB schützt die Vertraulichkeit des Wortes. Wenn es technisch geht, könnte man auf die Tonaufzeichnung verzichten und wäre aus dem Schneider. Problem dabei: Erkläre das mal dem Polizisten, der dir gegenüber steht ...

Rechtswissenschaftler sind der Meinung, dass die Strafvorschrift von § 201 StGB nicht auf Polizeieinsätze in der Öffentlichkeit passe. Sie sprechen von einer "faktischen Öffentlichkeit". Das Oberlandesgericht Düsseldorf und das Landgericht Aachen sehen das jedoch sehr eng. Da Fälle zum § 201 StGB nur beim Amtsgericht und bei Beschwerde beim Landgericht entschieden werden, wird man weiter Rechtsunsicherheit haben, denn eine BGH oder OLG Entscheidung ist dazu selten zu erwarten. Natürlich könnte die Politik durch eine Klarstellung im Gesetz für Rechtssicherheit sorgen, wenn inzwischen Jede/r sein Handy "zur Beweissicherung" - oder aus Sensationsgier - zückt.

Mehr dazu bei https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-hanau-1qs2322-polizei-einsatz-filmen-smartphone-strafbar-201-stgb-strafrecht-bodycam/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3uA
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8429-20230614-waffengleicheit-durch-handyaufnahme-gegen-bodycam.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8429-20230614-waffengleicheit-durch-handyaufnahme-gegen-bodycam.html
Tags: #Waffengleicheit #Smartphone #Handyaufnahme #Bodycam #Polizeieinsatz #Urteile #Unterschiede #Tonaufnahme #Verhaltensänderung #Öffentlichkeit #Lauschangriff #Überwachung #DataMining #Videoüberwachung #Polizeigewalt

aktionfsa@diasp.eu

01.06.2023 Ausweitung der Internetüberwachung

Medienaufsicht als Hilfssheriff

Unter dem Begriff Medienaufsicht hat man lange Zeit einen Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland verstanden, der sich darum kümmert, dass das Radio- und Fernseh-Programm ausgewogen gestaltet ist und die Sendungen entsprechend ihres FSK-Wertes "altersgerecht" in den Zeitschienen liegen.

Im Zeitalter des Internets hat die Medienaufsicht weitere Aufgaben bekommen. Nachdem in NRW mit dem Programm KIVI (KI-vigilare, überwachen) die Kontrolle von Internetinhalten "erfolgreich" getestet wurde, wird dieses Überwachungsprogramm nun bundesweit ausgerollt. Die Medienaufsicht hat damit auch einen direkten Draht zum BKA und kann nun als Hilfssheriff bezeichnet werden.

Was wird kontrolliert?

Mithilfe der Software KIVI durchforstet die Behörde Websites und soziale Medien auf der Suche nach Straftaten wie Volksverhetzung, schreibt netzpolitik.org. Warum so konkret? Wir haben jetzt eine deutschlandweite Überwachung von Online-Inhalten und das hört sich natürlich nicht gut an, wo doch die Meinungs- und Pressefreiheit ein Grundrecht sind. Also benennt man zuerst mal einen Straftatbestand, der sich für Jede/n ganz scheußlich anhört. In der Realität sucht KIVI schon jetzt nach Verharmlosung von Drogen, Gewaltdarstellungen oder Pronografie. Überwacht wird die Kommunikation innerhalb von YouTube, Twitter, TikTok und Telegram - was noch? Wie erfolgreich/erfolglos sieht es bei verschlüsselter Kommunikation, etwa bei WhatsApp, Threema, u.a. aus?

Wie wird kontrolliert?

Die Software schaut sich automatisch Online-Inhalte per Stichwortsuche und Bilderkennung an und meldet "Verdächtiges". Hier endet die angebliche künstliche Intelligenz (KI) und wie bei der Kontrolle der Flugreisedaten (PNR, Passenger Name Records) müssen dann Menschen die gefundenen Treffer sichten und beurteilen, ob es sich wirklich um einen Verdacht handelt. Im Unterschied zu den PNR Daten, die von BKA-Beamten gesichtet werden, müssen sich die Online-Inhalte nun Beschäftigte der Medienaufsicht anschauen und bewerten.Treffer werden dann an das BKA weitergeleitet.

Alles was nach Digitalisierung klingt oder sogar die Buchstaben KI enthält wird natürlich als Modernisierung und Erfolg gefeiert. KIVI hat bei den Tests in NRW etwa 2 Treffer pro Tag geliefert. Das klingt nach wenig, allerdings ist uns nicht bekannt, ob das die Treffer nach der "menschlichen Sichtung" oder des Systems waren. Denken wir an die Mühsal der BKA Beamten, die die 99,7% falschen Treffer (False Positives) bei den PNR Daten sichten müssen (Flugreisedatenauswertung liefert 99,7% Fehler ).

Vergessen wir nicht, dass ein einmal eingeführtes Verhalten oder System wieder schwer abzuschaffen sein wird. Wehret den Anfängen der Kontrolle von Inhalten! Erinnern wir uns: Jahrelang wurde uns bei der Vorratsdatenspeicherung (VDS) gesagt, dass niemand die Absicht habe die Inhalte unserer Kommunikation zu kontrollieren, es ginge nur um die Verbindungsdaten.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/direkter-draht-zum-bka-medienaufsicht-baut-internet-ueberwachung-aus/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3un
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8416-20230601-ausweitung-der-internetueberwachung.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8416-20230601-ausweitung-der-internetueberwachung.html
Tags: #Medienaufsicht #Hilfssheriff #BKA #Rddio #Fernsehen #TV #FSK #YouTube #Twitter #TikTok #Telegram #PNR #Digitalisierung #KI #AI #KüsntlicheInteligenz #Lauschangriff #Überwachung #DataMining #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Grundrechte #Menschenrechte #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit

aktionfsa@diasp.eu

11.05.2023 TikTok überwacht Journalistin

Interview mit überwachter Journalistin

TikTok überwacht Journalistin ... und entschuldigt sich bei ihr. Das ist natürlich nicht die ganze Geschichte und die Tatsache bleibt - genau wie auch das Verhalten der anderen (a)-sozialen Netzwerke - ein Eingriff in die Grundrechte und die Privatsphäre der betroffenen Menschen. Es bleibt aber wichtig, bei dem ganzen Vorgang zu sehen, dass wir es nur mit der Spitze eines Eisbergs zu tun haben, den wir schon seit mehr als 10 Jahren bei fast allen (a)-sozialen Netzwerken kritisieren.

In dem Interview mit der US-Journalistin Emily Baker-White werden zwei Dinge deutlich

  • wie die Überwachung "einfach so passiert",
  • die Vergleichbarkeit mit den anderen (a)-sozialen Netzwerken und die kleinen Unterschiede.

Wie einfach Überwachung für ein (a)-soziales Netzwerk ist

Emily Baker-White: "Sie haben mein privates TikTok-Konto herangezogen und auf die mit meinem Konto verknüpften IP-Adressen zugegriffen. Dann haben sie diese IP-Adressen mit jenen IP-Adressen verglichen, die mit den Konten ihrer Mitarbeitenden verknüpft waren. Auf diese Weise lässt sich herausfinden, ob Personen am selben Ort dasselbe WLAN genutzt haben, etwa in einem Café oder einer Bibliothek."

Das macht auch klar, wie einfach Überwachung dann erst recht für eine Polizeibehörde oder einen Geheimdienst ist.

Die kleinen Unterschiede

Emily Baker-White: "... dahinter steckten bildlich gesprochen ein paar faule Äpfel. Bloß: Manche dieser faulen Äpfel waren Chefs. ... Sie und andere Beteiligte arbeiten heute nicht mehr im Unternehmen. TikTok und ByteDance haben nach Bekanntwerden der Vorfälle Angestellte gefeuert. ... TikTok und ByteDance haben offengelegt, was passiert ist; sie haben sich an die Presse gewandt und Leute gefeuert. Das hätten die Unternehmen nicht getan, wenn ihnen die Vorfälle völlig egal wären."

Damit wollen wir den Chefs von ByteDance kein "wertebasiertes demokratisches Menschenbild" unterstellen, denn ihr vorangiges Ziel war sicher das Überleben auf dem US-Markt, aber ihr Verhalten unterscheidet sich von dem eines Elon Musk, der nach der Twitter Übernahme einfach alle Angestellten aussperrt und dann wartet, wer freiwillig verschwindet, wer untergeht und wer zurückgekrochen kommt.

Es lohnt sich, das Interview im Wortlaut zu lesen. Journalist*innen zu überwachen ist und bleibt ein Tabubruch. TikTok hat auch eine Reporterin der Financial Times in London, Cristina Criddle, überwacht, um deren Quellen aufzudecken.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/ueberwachte-journalistin-tiktok-war-veraengstigt-und-ist-ausgerastet/
und im englischen Original https://netzpolitik.org/2023/journalist-under-surveillance-tiktok-was-scared-and-freaked-out
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3u2
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8396-20230511-tiktok-ueberwacht-journalistin.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8396-20230511-tiktok-ueberwacht-journalistin.html
Tags: #TikTok #sozialeNetzwerke #Facebook #Google #WhatsApp #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #IPAdressen #Datenskandale #Anonymisierung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Verhalten #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Privatsphäre

aktionfsa@diasp.eu

Infostand auf dem MyFest

Sonniges MyFest in Berlin-Kreuzberg

Nach 2 Jahren Corona-Pause sind wir nun endlich wieder auf dem MyFest auf dem Kreuzberger Mariannenplatz. Zusammen mit Zehntausenden Besuchern feiern wir den Kampftag der arbeitenden Menschen.

Wir konnten vor den Gefahren beim unvorsichtigen Umgang mit den eigenen Daten warnen. Datenhaie der Internetgiganten und auch staatliche Behörden sammeln gern mehr als erlaubt. Wir sind mit vielen Besuchern ins Gespräch gekommen. Darüber hinaus gab es Diskussionen auf der Bühne, wie auch an den zahlreichen anderen Infoständen - und es gab genügend Zeit zu feiern.

Nach 8 Stunden hatten wir viele unserer Flyer verteilt und viele interessante Gespräche geführt. Auf der Heimfahrt konnten wir im Berliner Fenster, den Nachrichten in der U-Bahn entehmen, dass das MyFest in diesem Jahr ausgefallen war. Da sieht man mal wieder was die Medien so an Fake News produzieren ...

Hier sind die ersten Bilder von heute.
Mehr zu und bei https://www.aktion-freiheitstattangst.org/
Kategorie[49]: Aktivitäten Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3tS
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8387-20230501-infostand-auf-dem-myfest.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8387-20230501-infostand-auf-dem-myfest.html
Tags: #Myfest #Berlin #Kreuzberg #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Verschlüsselung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Internetsperren

aktionfsa@diasp.eu

28.04.2023 Erster Bericht des Unabhängigen Kontrollrats

Die Überwacher überwachen - Teil 2

Vor 2 Monaten hatten wir berichtet, dass der Unabhängige Kontrollrat seine Arbeit aufgenommen hat. Der UK musste eingerichtet werden, nachdem das BVerfG die unkontrollierte "Überwachungs-Arbeit" des BND gerügt hatte. Da es bundesweit keine abhörsicheren Räume für die Arbeit der neuen Behörde gab, mussten sich die Mitglieder des Gremiums im einstigen Pferdestall einer ehemaligen preußischen Kaserne, jetzt Außenstelle des BND treffen - um genau diesen zu überwachen.

Zwei kleine positive Nachrichten

Nun gibt es zweimal etwas Positives aus diesem schweigsamen Gremium zu berichten. Die nichtstandesgemäße Behausung in Lichterfelde wird gegen theoretisch lichtdurchflutete neue Räume am Moabiter Spreebogen getauscht werden - trotzdem wird es nicht mehr Infos über deren Arbeit geben.

Zum Anderen hat der UK nach Recherchen von WDR und NDR erstmals einen schriftlichen Bericht zur BND-Überwachung vorgelegt. In einem 60-seitigen Dokument an die Mitglieder des Parlamentarische Kontrollgremiums (PKGr) des Bundestages - dessen Arbeit "natürlich" auch geheim ist - gibt der UK Infos über seine Tätigkeit zu den Abhöraktionen des BND im vergangenen Jahr. Er hat diese kontrolliert und bewertet, allerdings hat der UK nahezu jede der vom BND beantragten 121 Überwachungsmaßnahmen genehmigt. Dazu gehörten auch Hacking-Operationen bei denen sich der BND in Handychats und andere Onlinekommunikation einklinkt.

54% der BND-Maßnahmen des vergangenen Jahres betrafen die strategische Aufklärung, damit ist das Durchforsten von Datenströmen nach bestimmten Suchbegriffen gemeint, die unser Ehrenmitglied Edward Snowden bereits 2013 öffentlich gemacht und kritisiert hat. Im Gegensatz zu den damals ergebnislosen Diskussionen um diese Suchbegriffe soll es jetzt Praxis sein, dass die damals von US-amerikanischen NSA oder des britischen Abhördienstes GCHQ verschlüsselten Suchbegriffslisten nun dem BND und auch dem UK vollständig(?) vorliegen.

Vielleicht um nicht in den Verdacht eines unkritischen Abnickgremiums zu kommen und seine Existenz zu rechtfertigen, hat der UK mindestens eine Überwachungsaktion gegen eine "juristische Person" in Deutschland beanstandet. Umgekehrt äußern BND-Mitarbeiter, dass sich ihre Befürchtungen über Mehrarbeit durch die zusätzlichen Anträge an den UK bestätigt haben.

Mit wirklicher Transparenz hat das alles noch wenig zu tun ...

Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/bnd-unabhaengiger-kontrollrat-101.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3tM
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8382-20230428-erster-bericht-des-unabhaengigen-kontrollrats.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8382-20230428-erster-bericht-des-unabhaengigen-kontrollrats.html
Tags: #BND #UK #UnabhängigerKontrollrat #ParlamentarischesKontrollgremium #Bundestag #PKGr #Spionage #Misstrauen #Geheimhaltung #Transparenz #Informationsfreiheit #EdwardSnowden #Lauschangriff #Überwachung #Rasterfahndung #DataMining

aktionfsa@diasp.eu

My telephone was bugged with Pegasus spyware

Polens Regierung hackt Opposition vor den Wahlen

Zumindest für den Bürgermeister von Sopot gilt diese Aussage. Jacek Karnowski erzählt vor dem PEGA-Ausschuss des EU Parlaments über seine Erlebnisse mit dem polnischen Staatstrojaner.

Nach dem Bericht einer polnischen Tageszeitung von Anfang März hat die damalige und auch heutige rechtskonservative Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) zwischen 2018 und 2019 die Überwachung des Oppositionspolitikers in Auftrag gegeben. Danach haben, wie Telepolis berichtet, das Zentrale Antikorruptionsbüro und der Gehemeidienst Karnowskis Handy dutzendfach mit dem Staatstrojaner Pegasus infiziert und abgehört.

Karnowski war und ist für die PiS-Partei gefährlich, weil er 2019 mit den wichtigsten Oppositionsparteien in Polen ein Wahlbündnis geschlossen und erfolgreich die Mehrheit im Senat errungen hatte. Für die Wahlen in Polen im Herbst ist eine ähnliche Allianz der Oppositionsparteien in Planung.

My telephone was bugged with Pegasus spyware ...

Jacek Karnowski berichtet vor dem PEGA-Ausschuss des EU Parlaments über die einzelnen Geschehnisse. Ein inoffizielles Tanskript seiner Aussagen ist in dem Telepolis Artikel in englisch mit enthalten.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/pega-untersuchungsausschuss-polen-hackt-buergermeister-mit-staatstrojaner/
und alle unsere Artikel zu Pegasus https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Pegasus&sel=meta
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3tK
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8380-20230426-my-telephone-was-bugged-with-pegasus-spyware.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8380-20230426-my-telephone-was-bugged-with-pegasus-spyware.html
Tags: #Polen #Wahlen #Opposition #EU #Untersuchungsausschuss #Cyberwar #Pegasusprojekt #Israel #NSO #weltweit #EdwardSnowden #Lauschangriff #Überwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Politiker #illegalerEinsatz #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Journalisten

aktionfsa@diasp.eu

24.04.2023 Konservative wollen EU-Chatkontrolle verschärfen

Unendliche Geschichte der Chatkontrolle geht weiter

Nach 2-jähriger Diskussion geht es in Brüssel nicht mehr um das "Ob" einer EU-Chatkontrolle sondern um das "Wie". Obwohl inzwischen beliebig viele Argumente gegen mehr Überwachung auf dem Tisch liegen, hat die Fraktion der konservativen Parteien im EU-Parlament im federführenden LIBE-Ausschuss einen Entwurf vorgelegt der auf scharfe Kritik trifft.

Wieder wird das sogenannte Client-Side-Scanning (CSS) gefordert. Damit sollen Nachrichten vor dem verschlüsselten Versand überprüft werden. Der Piratenabgeordneten Patrick Breyer, der für die Grünen-Fraktion am Verhandlungstisch sitzt, verurteilt diese Inhaltskontrolle persönlicher Nachrichten in einer ersten Analyse des Entwurfs.

"Was bringt das Briefgeheimnis, wenn man es im Briefkasten abschafft?"

... urteilt der EU Parlamentarier Erik Marquardt. Wie netzpolitik.org schreibt, haben der Wissenschaftliche Dienst des EU-Parlaments die Überwachungspläne der EU-Kommission scharf kritisiert und auch der Justizausschuss des irischen Parlaments bezweifelt, dass das Gesetz mit EU-Recht kompatibel ist.

Auch 2 weitere bereits bekannte Argumente sind wieder in den Vordergrund getreten. Das sind die Alterskontrolle und damit zusammenhängend die problematische *Identitätsfeststellung von Menschen im Netz. Die "Alterssicherung" - das ist leider keine Internetrente - soll festlegen, dass Minderjährige als risikohaft eingestufte Software nicht installieren dürfen. Damit wäre eine anonyme Nutzung von Messenger-Diensten in der EU nicht mehr möglich.

Eine weitere Folge aus der Alterskontrolle ist eine Verdrehung des offiziell verkündeten Sinns der Chatkontrolle. Denn eigentlich wurde die Chat-Kontrolle aus der Taufe gehoben, um sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Netz zu bekämpfen. Nebenbei sollte auch gegen Hass-Kriminalität vorgegangen werden. Der erste Zweck wird nun nach Ansicht von WissenschaftlerInnen konterkariert.

Weder die menschlichen Kontrolleure noch erst recht nicht die KI-basierten Programme können richtig entscheiden, ob jemand im Netz pornografische Inhalte sucht oder sich wissenschaftlich darüber informieren möchte. Die wissenschaftlichen oder medizinischen Begriffe werden wie die umgangssprachlichen verfolgt. Über den Fall einer Familie, die ihrem Arzt Fotos zugeschickt hatte und Besuch von der Polizei bekamen, hatten wir berichtet.

Selbst wenn es sich um den Austausch von sexuellen Darstellungen handelt, können diese auch einvernehmich erstellt oder getauscht werden. Wie netzpolitik.org schreibt, hat sich die EU-Kommission unzureichend mit der sexuellen Selbstbestimmung von Jugendlichen befasst. Sie sollte einvernehmliches Sexting von Jugendlichen besser schützen, fordert Sabine K. Witting von der Universität Leiden.

Jugendliche versuchen mehr über ihre Identität oder sexuelle Orientierung herauszufinden und nehmen daher einvernehmlich, oft mit der momentanen Beziehungsperson, am Sexting teil. Es ist wichtig klarzustellen, dass solch einvernehmliches Sexting an sich nicht schädlich ist, sondern – wie auch der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes und der Europarat anerkennen – für viele Jugendliche ein natürlicher Ausdruck ihrer Sexualität ist.

Folge der geplanten EU-Chatkontrolle wäre Abmahnungen, Befragungen und eventuell sogar Bestrafungen von Jugendlichen, weil die Inhaltskontrollen die Motivation der Betroffenen nicht im Blick haben. So könnten sich Jugendliche unter 18 Jahren in vielen EU-Staaten bereits strafbar machen, selbst wenn sie z.B. einvernehmlich nur untereinander Fotos oder Texte austauschen.

Die Privatsphäre im Netz wäre dahin.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/csam-verordnung-chatkontrolle-verletzt-sexuelle-selbstbestimmung-von-jugendlichen/
und https://netzpolitik.org/2023/ziemlich-frech-enttaeuschung-ueber-positionsentwurf-zur-chatkontrolle/
und alle unsere Artikel zur Chatkontrolle https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=eu+chat&sel=meta
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3tH
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8378-20230424-konservative-wollen-eu-chatkontrolle-verschaerfen.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8378-20230424-konservative-wollen-eu-chatkontrolle-verschaerfen.html
Tags: #Alterskontrolle #EU #Chatkontrolle #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Websperren #Anonymisierung #Identität #Verschlüsselung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit

aktionfsa@diasp.eu

16.04.2023 Gesetz gegen digitale Gewalt

Urheberrechtsverletzungen künftig digitale Gewalt?

Wir wünschen uns das Internet als gemeinsame gleichberechtigte Diskussions- und Arbeitswelt, wie es das nebenstehende Bild symbolisiert. Die Wirklichkeit ist leider anders. Einige wenige Big Player, z.B. die Big5, Google, Amazon, Facebook, Apple und Microsoft (GAFAM) können Milliarden Dollar verdienen und die Ansichten von Milliarden Menschen ausforschen und sie manipulieren.

Daneben gibt es einige bis viele, die mit ihren Kommentaren oder sogar Drohungen, Gewalt gegen Andere ausüben und Hass verbreiten. Letzteren hat die EU mit dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Service Act, DSA) und nun auch Deutschland mit einem Gesetz gegen digitale Gewalt den Kampf angesagt.

In Deutschland gibt es bereits seit 2017 ein Gesetz gegen Hasskriminalität im Internet, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Danach müssen Anbieter sozialer Netzwerke stärker gegen Inhalte vorgehen, die strafbar sind. Nun hat FDP-Justizminister Marco Buschmann eine Vorlage für eine Erweiterung vorgestellt.

Das Gesetz soll sich gegen Mobbing, Stalking, aber auch Identitätsmissbrauch und -Diebstahl wenden. Sehen wir mal kurz von den vorhandenen und auch im Entwurf enthaltenen Problemen mit der Beweislast und dem Vorgehen der Prüfungen über die (privatrechtlichen) Provider hinweg - der Clou kommt in den Formulierungen des Entwurfs.

Das neue Copyright Gesetz ist da

Plötzlich zielt das Gesetz gegen digitale Gewalt nicht mehr nur auf digitale Gewalttäter. Es regelt, wie netzpoltik.org schreibt „alle Fälle einer rechtswidrigen Verletzung absoluter Rechte“. Unter absolute Rechte fallen „sonstige Rechte“, unter anderem auch Immaterialgüterrechte wie „geistiges Eigentum“.

Wie eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums bestätigt soll sich das Auskunftsverfahren auf "alle Fälle einer rechtswidrigen Verletzung absoluter Rechte im Sinne von § 823 Absatz 1 BGB erstrecken" und "das betrifft auch Immaterialgüterrechte“ wie Urheberrechtsverletzungen.

Abgesehen, dass das nichts mehr mit "digitalen Gewalttätern" zu tun hat, sondern im wesentlichen den Interessen der Hollywood Filmindustrie u.ä. Konzernen nützen wird, gibt das Bundesjustizministerium selbst ein weiteres Beispiel, welches die von uns gewünschte gleichberechtigte Plattform für den demokratischen Austausch unmöglich macht. Wir zitieren netzpoltik.org :

Das Ministerium nennt selbst als Beispiel eine Restaurantkritik mit „wahrheitswidrigem Nutzerkommentar“. Denn solche Kommentare können das Geschäft der Betroffenen schädigen. Auch das hat mit digitaler Gewalt nichts zu tun.

Stochern im Heuhaufen oder Nebel

Zweimal haben wir von unserer grundsätzlichen Kritik an solchen Gesetzen "abgesehen", deshalb diese Kritik zum Schluss:

  • Wie das NetzDG wird auch dieses neue Gesetz nicht helfen. Wen es trifft bleibt zufällig.
  • Ein Kontrollmechanismus über (privatrechtliche) Provider "verschmiert" das Gewaltprivileg des Staats.
  • Eine klare Grenze zwischen privater Kommunikation und öffentlicher ist in sozialen Netzwerken praktisch nicht zu ziehen.
  • Verantwortungsbewußte Provider, wie z.B. Threema und Signal, wollen sich auch weigern persönliche Daten weiterzugeben, auch weil sie bisher keine oder nur wenige Nutzerdaten speichern.

Gerade die Äußerungen von Threema und Signal machen das Problem deutlich: Auch dieses Gesetz will nur, dass mehr Daten gespeichert und für die Kontrolle der Menschen genutzt werden können.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/justizministerium-urheberrechtsverletzungen-sind-jetzt-digitale-gewalt/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3tz
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8370-20230416-gesetz-gegen-digitale-gewalt.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8370-20230416-gesetz-gegen-digitale-gewalt.html
Tags: #DigitaleGewalt #Copyright #Urheberrechtsverletzungen #Hass #Drohungen #EU #DigitalServiceAct #DSA #NetzDG #Mobbing #Stalking #Beweislast #FalsePositives #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Internetsperren

aktionfsa@diasp.eu

11.04.2023 BerlinerInnen haben Überwachungsstaat gewählt

Warum wählen die Schafe ihren Schlachter?

Die Berliner Wählerinnen und Wähler müssen zumindest zu 28% Fans des Hollywood Films "Minority Report" gewesen sein. Nach dem jetzt zwischen SPD und CDU ausgehandelten Koalitionsvertrag soll "der Polizei der Einsatz von Staatstrojanern erlaubt werden."

Aber der ist doch bereits "erlaubt"

Wir werden aber trotzdem weiter gegen dieses Überwachungsgesetz kämpfen, welches alle Menschen einem Generalverdacht aussetzt!

Warum schreiben die "alte Kamellen" in ihren Regierungsplan?

Netzpolitik.org hat nachgefragt und vom Innensenat erfahren: Die Polizei darf zwar heute schon hacken, um Straftaten aufzuklären. Sie soll aber auch hacken dürfen, um "zukünftige Straftaten" zu verhindern.

Netzpolitik.org hat auch recherchiert, wie oft die Berliner Polizei bereits "gehackt" hat: Im Jahr 2020 hat das Land Berlin dreimal die so genannte Online-Durchsuchung angeordnet und einmal tatsächlich durchgeführt. Dabei ging es um das Betäubungsmittelgesetz. Die Berliner Polizei hackt also bereits heute, um wegen Drogen zu ermitteln.

Das bestehende Gesetz bezieht sich auf "schwere Straftaten" und künftig sollen auch im Berliner Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) Passagen eingefügt werden, so dass dort die Quellen-TKÜ oder eine Online-Durchsuchung möglich ist. Es geht im ASOG um Ordnungswidrigkeiten u.ä.

Fazit: Jede/r kann zu jedem Zeitpunkt aus welchen (vorgeschobenen) Gründen auch immer überwacht werden - denn er oder sie könnte ja vielleicht zum Straftäter oder auch nur zum Störenfried werden ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/berlin-grosse-koalition-will-staatstrojaner-schon-vor-straftaten/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3tt
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8364-20230411-berlinerinnen-haben-ueberwachungsstaat-gewaehlt.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8364-20230411-berlinerinnen-haben-ueberwachungsstaat-gewaehlt.html
Tags: #Überwachungsstaat #Berlin #SPD #CDU #Koalitionsvertrag #Staatstrojaner #Hacken #ASOG #Ordnungswidrigkeiten #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #DataMining

aktionfsa@diasp.eu

05.04.2023 Apps werden zur Überwachung genutzt

Neokoloniales Verhalten (a)-sozialer Netzwerke im globalen Süden

Wir kritisieren die (a)-sozialen Netzwerke allein schon wegen ihres Profitstrebens und dass sie alles versuchen, ihre NutzerInnen dazu verleiten wollen, möglichst lange in ihren Apps zu bleiben. Da fällt die App Grindr auf, die ihre VerwenderInnen vor wenigen Tagen warnte:

"Wir sind darauf aufmerksam gemacht worden, dass die ägyptische Polizei aktiv Verhaftungen von Schwulen, Bi- und Trans-Personen vornimmt. Sie verwenden gefälschte Konten und haben auch Konten von echten Community-Mitgliedern übernommen, die bereits verhaftet wurden und deren Telefone beschlagnahmt sind. Bitte sei online und offline besonders vorsichtig – auch bei Konten, die in der Vergangenheit vertrauenswürdig erschienen."

Wie der Spiegel berichtete, häuften sich in den vergangenen Wochen Hinweise, dass die Polizei in Ägypten gezielt Onlineplattformen nutzt, um queere Menschen zu verfolgen, obwohl rechtlich Homosexualität in Ägypten nicht verboten ist. So hatte die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) einen Bericht zur Verfolgung von queeren Personen im Nahen Osten und in den Maghreb-Staaten veröffentlicht. Insgesamt werden 45 Fälle aufgelistet, in denen Menschen anhand von Aktivitäten auf Plattformen wie Facebook, Instagram und Grindr verfolgt, gefoltert, öffentlich geoutet oder festgenommen worden seien. Im Gegensatz zu Grindr wird den anderen Apps von HRW vorgeworfen, zu wenig für den Schutz ihrer NutzerInnen zu sorgen. So stellt der Bericht fest, dass die Unternehmen bei Inhalten in arabischer Sprache die Vorgänge im Netz nur unzureichend prüfen.

Der Spiegel stellte auch fest, dass es auch in anderen Ländern auf dem afrikanischen Kontinent mehr Repressionen gegen queere Menschen gebe. In Uganda verabschiedete das Parlament unlängst ein drakonisches Gesetz, das sich gezielt gegen LGBTQIA+-Personen richtet. In Kenia kam es zu einem Mord an einem bekannten Aktivisten.

Mehr dazu bei https://www.spiegel.de/ausland/aegypten-polizei-nutzt-dating-app-grindr-zur-verfolgung-von-schwulen-a-f6d83456-9f1d-4a53-a4e4-2751345c7329
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3tn
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8358-20230405-apps-werden-zur-ueberwachung-genutzt.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8358-20230405-apps-werden-zur-ueberwachung-genutzt.html
Tags: #Grindr #AsozialeNetzwerke #TikTok #Google #Facebook #Twitter #Manipulation #Beeinflussung # #Verhaltensänderung #queer #Gender #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #Verbraucherdatenschutz #Lauschangriff #Überwachung #Polizei #Ägypten #Kenia #Uganda #Vorratsdatenspeicherung #App #Rasterfahndung

aktionfsa@diasp.eu

03.04.2023 EU-Chatkontrolle benötigt eine VDS

Neue Vorratsdatenspeicherung droht

... nun aus der EU. Dabei haben wir uns schon x-mal (x größer 10) über Gerichtsurteile hoch bis zum EuGH gefreut, die eine anlasslose Speicherung unserer Kommunikationsdaten als verfassungswidrig verurteilt haben.

  • UN Bericht zur Überwachung
  • Für ein Europa frei von Massenüberwachung und Generalverdacht
  • EuGH: VDS bleibt grundrechtswidrig
  • EuGH Urteile zur VDS bisher alle positiv
  • EUGh verwirft Vorratsdatenspeicherung
  • Termin der Urteilsverkündung zur Voratsdatenspeicherung: 02. März 2010

Heise.de berichtet nun, dass das Thema Vorratsdaten erneut die Sitzungen der einschlägigen Ratsausschüsse (COSI bzw. COPEN) beherrscht. Im EU-Raum gibt es keine zwei Staaten mit direkt vergleichbaren Regeln zur Datenspeicherung für Strafverfolger. Nach mittlerweile acht negativen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung wird nun eine "High Level Expert Group" eingerichtet.

Aus den Papieren dieser Arbeitsgruppen kommen die seltsamsten Forderungen. Sie klingen, als ob es die gegeteiligen Urteile höchster Gerichte nie gegeben hat. So fordert etwa Estland, der europäische Vorreiter bei der Digitalisierung, einfach die europäische Verfassung zu ändern, wenn diese "Freiheitsrechte höher setzt als die Sicherheit". So sei es eine unhaltbare Situation, wenn die Gerichte kein anderes Gesetz zur Verfügung haben als die EU-Charta. Das gelte so lange, bis die "EU eine Lösung vorstellt, die es dem EuGH ermöglicht, seine Prinzipien und seinen Zugang neu zu bewerten."

Das ist eine Forderung nach dem Vorrang von Sicherheit und Überwachung und ein Zurückstellen der individuellen Freiheitsrechte, die wir für lange überwunden gehalten haben. Scheinbar setzt sich im Zuge des Wachsens der autokratischen Strömungen in Polen, Ungarn, Italien, Schweden, Finnland (seit gestern), ... auch in weiteren EU-Staaten konservatives Denken durch.

Auch die anhaltenden Diskussionen um eine Überwachung der Kommunikationsinhalte, also die EU Chatkontrolle, trägt zu dieser Rechts-Entwicklung bei. Denn der Tenor in diesen Diskussionen der Regierungen ist noch immer "wir haben recht und müssen unsere Position der Bevölkerung und den Gerichten nur richtig verkaufen". In Deutschland kennen wir das als VDS und VDS 2.0, die beide verfassungswidrig waren und auch Belgien ist "inzwischen Europameister in der Disziplin, wie man in puncto Vorratsdatenspeicherung die Rechtssprechung des nationalen Höchstgerichts und des EuGH konsequent umgeht." Schon dreimal wurden belgische Gesetze zur VDS entweder vom belgischen Verfassungsgerichtshof oder durch den EuGH als rechtswidrig erkannt.

Verdient haben in allen EU Staaten nur irgendwelche Tech-Firmen, die immer wieder letztendlich illegale Überwachungs-Software programmieren durften. Auch eine eventuelle EU-Chatkontrolle wird nicht von allein laufen. Funktionieren wird sie sowieso nicht - dazu haben wir bereits mehrfach berichtet https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=chat&sel=meta

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Mit-der-Chatkontrolle-kehrt-die-Vorratsdatenspeicherung-zurueck-8474890.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3tj
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8355-20230403-eu-chatkontrolle-benoetigt-eine-vds.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8355-20230403-eu-chatkontrolle-benoetigt-eine-vds.html
Tags: #Lauschangriff #VDS #Klage #EUGH #Rechtslage #Ueberwachung #Chatkontrolle #Vorratsdatenspeicherung #Polizei #Geheimdienste #Grundrechte #Verfassungsänderung #Estland #Belgien #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Grundrechte #Menschenrechte

aktionfsa@diasp.eu

30.03.2023 Verfassungsschutz noch immer auf rechtem Auge blind?

Massive Hausdurchsuchung bei einem Zeugen

Wie der Spiegel berichtet, haben zehn Polizisten mit Maschinengewehren in der letzten Woche die Wohnung des Ex-Ehemanns der Linken Abgeordneten Sahra Wagenknecht, Ralph Thomas Niemeyer durchsucht. Grund sollen Ermittlungen im Rahmen der Reichsbürger-Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß gewesen sein.

Der Wohnungsinhaber war zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause, war aber über diesen Besuch nicht begeistert. Eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft bestätigte die Durchsuchung, erklärte jedoch, dass Niemeyer lediglich als Zeuge geführt wird. Wozu dann bei der Personalknappheit 10 schwerbewaffnete Polizisten dienen sollten bleibt unklar.

Niemeyer hatte am 8. Dezember letzten Jahres dem Bundesamt für Verfassungsschutz mehrere Schreiben übergeben, die er von angeblichen Aktivisten der Reichsbürger Verschwörer mit der Bitte erhalten hatte, diese nach Russland weiterzuleiten. In diesen Schreiben an den russischen Präsidenten Putin hätte Prinz Reuß vorgeschlagen als Vertreter der Regierung des "Deutschen Imperiums" in Verhandlungen über einen Friedensvertrag nach dem Zweiten Weltkrieg einzutreten.

Ähnliches wird Prinz Reuß am 13. Juni 2022 vielleicht auch im russischen Generalkonsulat in Leipzig vorgeschlagen haben, wo er nach Verfassungsschutzerkenntnissen mit einer Begleiterin war - offensichtlich nicht erfolgreich.

Der Spiegel zitiert Niemeyer zu der Razzia: "Die haben das falsche Gebäude gestürmt, denn wenn sie das Bundesamt für Verfassungsschutz durchsucht hätten, hätten sie die von mir überreichten Originaldokumente dort gefunden."
Der Durchsuchungsbeschluss diente nach Polizeiangaben dazu, weiteren Beweismitteln wie "E-Mails, Chatprotokollen, SMS-Nachrichten" und anderen Daten zu finden, die Aufschluss über "Ziele, Struktur und personelle Zusammensetzung" der Reichsbürger um Heinrich XIII. Prinz Reuß geben könnten.

Die Wahrscheinlichkeit solche Infos bei Ralph Thomas Niemeyer zu finden strebt stark gegen Null, denn er hatte die Briefe sofort an die zuständigen Stellen übergeben. Sollte also seine "Russland-Nähe" ins Rampenlicht gerückt werden oder war er nur einer von den vielen False Positives, den unschuldig Verdächtigten, die bei Überwachungsmaßnahmen immer wieder Opfer werden?

Mehr dazu bei https://www.spiegel.de/politik/deutschland/reichsbuerger-behoerden-durchsuchten-haus-von-sahra-wagenknechts-ex-ehemann-a-7b53880e-bbd4-4dfa-b7e9-459b01a4b352
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3tf
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8351-20230330-verfassungsschutz-noch-immer-auf-rechtem-auge-blind.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8351-20230330-verfassungsschutz-noch-immer-auf-rechtem-auge-blind.html
Tags: #Reichsbürger #Hausdurchsuchung #Niemeyer #Wagenknecht #Russland #Friedensvertrag #Lauschangriff #Überwachung #Unschuldsvermutung #FalsePositives

aktionfsa@diasp.eu

22.03.2023 An diesen Orten droht Strafe für Selfies

Kein Handy-Verbot aber immerhin ein Selfie-Verbot

Alle unsere Warnungen vor der Wanze - dem Handy - in der Tasche haben trotz der Berichte über hunderte von Datenpannen und -skandalen wenig Erfolg gehabt. Vielleicht hilft die folgende Warnung wenigstens davor ständig von allem und jedem ein Selfie zu schießen.

Wie Jana Freiberger auf reisereporter.de berichtet, gibt es einige Gegenden, wo die Aufnahme von Selfies nicht nur unerwünscht sondern sogar strafbewehrt ist. Über die Gründe für die Verbote verweisen wir auf ihren Bericht.

  • Beim täglichen Stierlauf in Pamplona, Spanien, drohen bis zu 3000 Euro Strafe,
  • im Tower von London,
  • ein Selfie-Verbot an den Stränden der Cote d’Azur gibt es seit 2014,
  • in New York sind Fotos mit Raubkatzen verboten,
  • das Gleiche gilt in Kalifornien für Selfies mit Bären und Raubkatzen,
  • in Indien gilt ein Selfie-Verbot an vielen touristischen Hotspots,
  • in Japan ist zumindest die Nutzung eines Selfie-Sticks seit dem Jahr 2015 an den Bahnhöfen des Landes verboten.

Vielleicht sollte man sich auf Reisen die Gegend und ihre Schönheiten auch lieber in Ruhe anschauen und das Handy in der Unterkunft lassen ...

Mehr dazu bei https://www.reisereporter.de/artikel/16555-spanien-an-diesen-orten-sind-selfies-verboten

Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3t7
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8343-20230322-an-diesen-orten-droht-strafe-fuer-selfies.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8343-20230322-an-diesen-orten-droht-strafe-fuer-selfies.htm
Tags: #Smartphone #Handy #IMSI-Catcher #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Verhaltensänderung #Datenpannen #Datenskandale #Cyberwar #Hacking #Trojaner #Anonymisierung #Lauschangriff #Überwachung

aktionfsa@diasp.eu

16.03.2023 EuGH muss über Fingerabdruck im ePerso entscheiden

Klage gegen Fingerabdruck im Ausweis erfolgreich

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat erstmal mit einer einstweiligen Anordnung (Az.: 20 E 377/23) entschieden, dass ein Antragsteller Anspruch auf ein Ausweisdokument ohne einen gespeicherten Fingerabdruck hat. Nun muss die Frage höchstrichterlich geklärt werden, ob eine EU Richtlinie so eine Speicherpflicht für alle Mitgliedsstaaten vorschreiben darf. Deshalb erhält der Kläger zunächst nur einen Ausweis befristet für ein Jahr.

Wir halten das Urteil, was leider nur eine "Anordnung" ist, für sehr wichtig, glauben aber nicht, dass ein höchstrichterliches Urteil in einem Jahr zu erhalten ist. Bedenken wir, dass z.B. die Entscheidung zur Verfassungswidrigkeit der BKA Novelle von 2008 insgesamt 8 Jahre gedauert hat.

Damit gibt es nach dem Verwaltungsgericht Wiesbaden von Anfang 2022 bereits ein 2. Urteil, dass ebenfalls erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Bestimmung hatte. Auch diese Richter hatten die Klage weitergereicht, so dass demnächst der Europäische Gerichtshof (EuGH) darüber entscheiden soll. Eine erste Anhörung gab es dort letzten Dienstag.

Das Wiesbadener Gericht äußerte Anfang 2022 ebenfalls erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Bestimmung, insbesondere im Zusammenhang mit den Artikeln 7 und 8 der EU-Grundrechtecharta zum Schutz der Privatsphäre. Dabei steht die mögliche Weitergabe der Fingerabdruckdaten an die Polizeien und deren Erlaubnis, die Daten 90 Tage zu nutzen in Frage. Ein Richter meinte am Dienstag zu dieser Frage, ob der Gesetzgeber durch die Speicherung und Weitergabe der Fingerabdrücke statt die Sicherheit des Dokuments zu erhöhen, nicht zusätzlich eine neue Sicherheitslücke geschaffen hätte.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Verwaltungsgericht-Buerger-hat-Anspruch-auf-Personalausweis-ohne-Fingerabdruecke-7547213.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3t1
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8337-20230316-eugh-muss-ueber-fingerabdruck-im-eperso-entscheiden.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8337-20230316-eugh-muss-ueber-fingerabdruck-im-eperso-entscheiden.htm
Tags: #EuGH #Fingerabdruck #ePerso #Urteil #Klage #Verwaltungsgericht #Hamburg #Wiesbaden #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #DataMining #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung

aktionfsa@diasp.eu

12.03.2023 Gedenken zum 12. Jahrestag von Fukushima

Schluss mit strahlender Gefahr - weder von AKW noch von Atombomben

Wie in jedem Jahr waren auch wieder Aktive von Aktion Freiheit statt Angst auf der Gedenkveranstaltung am Brandenburger Tor, gestern dem 12. Jahrestag zur Atomkatastrophe im japanischen Fukushima. Auch in vielen anderen Städten in Deutschland und Europa gab es Demonstrationen gegen Atomkraftwerke und gegen Atomwaffen.

Die Forderungen der Demonstranten - unter ihnen viele Menschen aus Japan - sind klar

  • Keine weiteren AKW-Laufzeitverlängerungen in Deutschland,
  • einen weltweiten Ausstieg aus der unverantwortlichen Atomenergie,
  • sofortige Stilllegung der Atomanlagen in Lingen und Gronau,
  • keine Einstufung der Atomenergie als nachhaltige Energieerzeugung/Streichung von Nuklear aus der EU-Taxonomie.
  • EURATOM-Vertrag kündigen!
  • Keine Einleitung von radioaktivem Wasser ins Meer, egal ob in Fukushima oder anderswo!
  • Dem Atomwaffenverbotsvertrag der UN beitreten!

Die RednerInnen, egal ob vom BUND, den Naturfreunden, Sayonara Berlin, den IPPNW, ...machten alle klar, dass sich AKWs und Atomwaffen gegenseitig bedingen. Der Wunsch nach AKWs entstand in allen Ländern - auch durch Verteidigungsminister Franz-Josef Strauss in Deutschland - wegen dem Begehren nach Uran und Plutonium für die Atomwaffenproduktion.

Sayonara Berlin stellte fest:

Wer hätte gedacht, dass der deutsche Atomausstieg kurz vor der vollständigen Abschaltung der restlichen Meiler verschoben werden würde, ausgerechnet von der Regierung, an der die Grünen beteiligt sind! Plötzlich wird überall Stimmung gemacht, als wäre der Weiterbetrieb von AKW die Lösung der Energiekrise. Dabei zeigt vor allem die Atommacht Frankreich – wo zuletzt über die Hälfte der AKW stillstanden - deutlich, dass auf Atomenergie kein Verlass ist. In der Debatte wird zudem seltsamerweise gern vergessen, welches Sicherheitsrisiko von Atomkraftwerken ausgeht und warum der Atomausstieg hierzulande nach Fukushima beschlossen worden war.

Während die Befürworter behaupten, mit der Atomenergie wäre man energieunabhängig, blenden sie gern die Tatsache aus, dass EU-Staaten Uran aus Russland für die Brennstäbe weiterverarbeiten. Die Atomlobby hat erreicht, dass der Atomsektor von Sanktionen der EU verschont wird.

Im Ukraine-Krieg wurde auch klar: Atomkraftwerke werden in Kriegen Angriffsziele. Das größte AKW Europas Saporischschja war immer wieder unter Beschuss und wird oft von Notfall-Dieselgeneratoren betrieben. Sollte die Stromversorgung unterbrochen werden, besteht die Gefahr eines neuen Unfalls wie in Fukushima.

Kettenreaktionen und radioaktive Strahlen kennen keine Grenzen zwischen Freunden und Feinden. Sie machen auch keinen Unterschied, ob die gleiche Technologie militärisch oder zivil verwendet wird. Die einzige sichere und klimagerechte Lösung heißt, so schnell und konsequent wie möglich grüne Energie in der ganzen Welt auszubauen.

Alex Rosen, Kinderarzt und Sprecher für IPPNW, wies darauf hin, dass inzwischen mehrer hundert Kinder aus der Umgebung von Fukushima an der Schilddrüse operiert werden mussten. Die Dunkelziffer ist noch größer, weil es, wie bereits nach den Atombombenabwürfen über Hiroshima und Nagasaki als Schande empfunden wird, ein Opfer dieser Menschheitsverbrechen geworden zu sein.

Die Demo ging dann in einem Rundkurs durch Mitte und endete mit einer Abschlusskundgebung wieder am Brandenburger Tor.

In unserem Artikel Atomstaat = Überwachungsstaat haben wir bereits vor vielen Jahren erklärt, warum wir als "Datenschützer" an diesem Thema interessiert sind. Auslöser war für uns die unrechtmäßige Überwachung von Dr. Klaus Robert Traube, einem Atomwissenschaftler und deutschem Staatsbürger, bei dem deutsche Behörden rechtswidrig mehrmals eingebrochen sind, um ihre Überwachungstechnik zu installieren.

Mehr dazu bei http://www.kazagurumademo.de/
Kategorie[49]: Aktivitäten Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3sW
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8333-20230312-gedenken-zum-12-jahrestag-von-fukushima.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8333-20230312-gedenken-zum-12-jahrestag-von-fukushima.htm
Tags: #Klimakatastrophe #Umwelt #AKW #Fukushima #Atomtod #Demo #Grundrechte #Menschenrechte #Lauschangriff #Überwachung #Videoüberwachung #Rasterfahndung

aktionfsa@diasp.eu

09.03.2023 UN Bericht zur Überwachung

UN verurteilt vorgeschobenen "Kampf gegen den Terror"

Den "Kampf gegen den Terror" als Vorstufe des von den USA in die Welt getragenen "Kriegs gegen den Terror" haben wir in den letzten 30 Jahren auch oft genug erlebt. Mehr Kontrolle, mehr Überwachung, einhegen von anderen Meinungen und bei Widerstand werden diese je nach Mode als "Ökoterroristen" oder "linke Spinner" diffamiert und mit Berufsverboten oder präventiver Vorbeugehaft behandelt.

Angereichert wird der "Kampf gegen den Terror" mit technischen Spielereien, die unser Leben sicherer und besser machen sollen, wie z.B.

  • Vorratsdatenspeicherung
  • Chat-Kontrolle
  • Gesichtserkennung
  • Lauschangriff auf Wohnungen und im öffentlichen Raum
  • "intelligente" Videoüberwachung (INDECT)
  • Speicherung unserer Reisedaten
  • Drohnen zur Überwachung und zur Abwehr
  • Zwangsdigitalisierung auf vielen Gebieten des Lebens
  • ...

UN-Bericht prangert an

Der Jahresbericht des Rats für Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN) stellt nun fest, dass der "Kampf gegen Terrorismus" oft nur als ein Vorwand benutzt wird, um Menschenrechte durch Überwachung zu beschneiden. Technologien wie biometrische Überwachung oder Drohnen würden "weltweit zur Einschränkung und Verletzung der Menschenrechte missbraucht", zitiert Netzpolitik.org die irische Sonderberichterstatterin Fionnuala D. Ní Aoláin aus ihrem Bericht (docx/PDF).

Statt ein mehr an Sicherheit bereiten solche Überwachungsgesetze und -maßnahmen jedoch nur die Einschränkung der Freiheiten vor, in dem sie mit ihren Technologien stark in die Privatsphäre der Menschen eingreifen. Die Folgen für die Privatsphäre, die freie Meinungsäußerung, die Vereinigungsfreiheit und die politische Partizipation bezeichnet der Bericht als "verheerend".

Verbindliche Defintion fehlt

Dem "Kampf gegen den Terror" mangelt es vor allem an einer internationalen Definition von Terrorismus oder Extremismus. Damit könnten die Staaten die Begriffe selbst definieren, wie es ihren eigenen Interessen dient. Dadurch werden Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in vielen Ländern schwer beschädigt.

Einsatz von Drohnen und KI Systemen ächten!

Wie wir bereits mehrfach gefordert haben, spricht sich auch der Bericht gegen den inzwischen alltäglichen Einsatz von Drohnen aus. Beim Einsatz bei poltischen Protesten können damit Menschen identifiziert und später verhaftet werden. Diese Bedrohung für ihr Leben geht weit über die Verletzung ihrer Privatsphäre, Meinungs- und Versammlungsfreiheit hinaus.

Darüber hinaus werden die Daten aller Überwachungsmittel in KI-Systemen nach nicht nachvollziehbaren Algorithmen verarbeitet und Menschen können allein auf Grundlage von KI-Empfehlungen verfolgt oder verhaftet werden. Hier kritisiert der Bericht auch die Nutzung privater Unternehmen, wie Cambridge Analytics, Biometrics Institute oder den Hersteller des Staatstrojaners Pegasus, die NSO Group, ohne diese namentlich zu erwähnen.

Im Fazit des Berichts sieht die UN eine "erhebliche Bedrohung für demokratische Gesellschaften" durch die "Eskalation der geheimen Überwachung" und warnt vor der rasanten Entwicklung durch unzureichend regulierte neue Technologien auf diesem Gebiet. Die Empfehlungen des Berichts sollte sich auch die EU genau ansehen und dann hoffentlich zu dem Ergebnis kommen, dass auch der in Diskussion sehende AI Act der EU an vielen Stellen schärfer formuliert werden müsste.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/un-bericht-prangert-an-kampf-gegen-terror-nur-vorwand-fuer-mehr-ueberwachung/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3sT
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8330-20230309-un-bericht-zur-ueberwachung.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8330-20230309-un-bericht-zur-ueberwachung.htm
Tags: #Kampf #Krieg #Terror #Defintion #UNO #Bericht #EU #AI #KI #Drohnen #Kontrolle #Lauschangriff #DataMining #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Grundrechte #Menschenrechte #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Willkür #VDS

aktionfsa@diasp.eu

04.03.2023 Stopp für eine Politik von gestern!

Seitenwechsel wird SPD weiter marginalisieren

Ein Blick in unsere Vereinssatzung hat uns belehrt, dass wir parteipolitisch neutral sind. Das fällt uns nach dem Sprung der ehemaligen Berliner Bürgermeisterin in den Schoß des politischen Gegners schwer. Auch ihre Erklärungsversuche bei rbb24.de haben uns da keine Aufklärung gebracht.

Unwillig bereits über die letzten Monate

Sichtbar war schon seit einiger Zeit, dass Frau Giffey mit ihren Partnern in der Landesregierung unzufrieden war. Das lag nicht an deren Untätigkeit. sondern im Gegenteil am Willen ihrer Partner in Berlin wirklich etwas zu verändern - und zwar mehr als sie selbst wollte. Trotz dem Wunsch Regierende zu bleiben, hat sich sich ohne Notwendigkeit dagegen entschieden, weil sie eine andere Politik will.

Damit spaltet sie die verbleibenen SPD Anhänger weiter, denn warum sollen diese SPD wählen, wenn sie dadurch CDU bekommen. Für die Stadt ist es eine Katastrophe, wenn der gleiche CDU-Klüngel wieder das Sagen bekommt, der uns mit den Korruptionsskandalen von Landowsky und Diepgen noch gut in Erinnerung ist. Warum vergessen die WählerInnen so schnell?

Was steht nun an?

  • Auch wenn der CDU Mann zum Wahlkampf das 29€-Ticket begrüßte, wird der neue Senat es so schnell als möglich beerdigen.
  • Die Friedrichstraße wird ihren Dauerstau wieder bekommen.
  • Die Polizeipräsenz wird mit Schauobjekten, wie der Sonderwache am Kottbusser Tor "verstärkt".
  • Die Überwachung der Menschen in Bild und Ton (siehe Verdeckter Video- und Lauschangriff verfassungswidrig) wird weiter ausgebaut.
  • Der Ausbau erneurbarer Energie in der Stadt wird weiter stagnieren.
  • Die Autobahn A100 wird, trotz einer großen Mehrheit in der Bevölkerung gegen das Vorhaben, weitergehen.
  • Die Vergesellschaftung der großen Immobilienspekulanten, 2/3 der Bevölkerung haben das in einem Volksbegehren gefordert, wird mit einem "Vergesellschaftungsrahmengesetz" beerdigt.
  • Der soziale Wohnungsbau wird im Interesse der Immobilienspekulanten weiter an Bedeutung verlieren.
  • Wie sollen Arbeit und Leben in der Stadt besser werden, wenn die CDU die Richtlinien der Politik im Sinne von Ausbeutung und Profit bestimmt? ...

Beim Schreiben merken wir gerade, dass sich die Liste in alle Bereiche des Lebens ohne weiteres weiter fortsetzen lässt - wir beenden das vorsichtshalber an dieser Stelle. Es bleibt die Festellung, die Katina Schubert, Vorsitzende der Berliner Linkspartei, gestern vor ihrer Partei aufgeworfen hat: "Wir dürfen jetzt auch sauer sein, und ich finde, wir sind auch zu Recht sauer." ... Wie soll es jemals wieder Vertrauen zur SPD geben? Mit Sicherheit nicht wieder zu Frau Giffey ...

Mehr dazu bei https://www.jungewelt.de/artikel/446725.berliner-linke-nie-mehr-mit-giffey.html
und https://www.rbb24.de/politik/wahl/abgeordnetenhaus/agh-2023/beitraege/spd-giffey-cdu-wegner-abschlusspapier-sondierungsteam.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3sM
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8324-20230304-stopp-fuer-eine-politik-von-gestern.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8324-20230304-stopp-fuer-eine-politik-von-gestern.htm
Tags: #Berlin #Wahl #rgr #Seitenwechsel #SPD #CDU #rückwärts #Mieten #soziales #Klima #Umwelt #Verkehr #Polizei #Videoüberwachung #Lauschangriff #Überwachung #Datenschutz #Datensicherheit #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Internetsperren
Erstellt: 2023-03-04 09:56:09