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28.03.2024 Diskriminierendes Rechtssystem

Bagatellkriminalität und das Strafbefehlsverfahren

Die Vereinigung Hessischer Strafverteidiger*innen e.V. haben in Hessen ein Pilot- und Forschungsprojekt zum Strafbefehlsverfahren gestartet, um festzustellen, ob durch dieses Verfahren insbesondere die so genannten sozial Schwachen betroffen werden. Dies ist wichtig, weil die Anzahl der Strafbefehle allein beim Amtsgericht Frankfurt am Main im Jahr 2022 bei 8.754 lag und im vergangenen Jahr schon fast 10.000 überschritt.

Dazu muss man wissen, dass rechtskräftige Strafbefehle einem Urteil gleich sind. Mit einem – durchaus umstrittenen – Strafbefehl verhängt in der Regel ein Amtsrichter im schriftlichen Verfahren eine Strafe, ohne dass eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, schreibt Legal Tribune Online. Es handelt sich in der Regel um Bagatellkriminalität, wie kleine Ladendiebstähle, Fahren ohne Fahrerlaubnis, kleinere Körperverletzungsdelikte oder die Nutzung des ÖPNV ohne gültigen Fahrschein.

Damit sind Strafbefehlsverfahren eine große Arbeitserleichterung für die Gerichte. Die Frage bleibt allerdings, ob dabei das Rechtssystem auf der Strecke bleibt. Insbesondere Menschen, die diese Strafbefehle nicht genau lesen, nicht über einen Widerspruch nachdenken oder gar den Brief ungeöffnet wegwerfen, bleiben auf der Strecke. So kommt es bei nicht Bezahlen des Strafbefehls oft zu einer Ersatzfreiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt.

Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) werten das Strafbefehlsverfahren auch nur in engen Grenzen für zulässig. Beklagte verzichten in solchen Verfahren auf die mündliche Verhandlung und jegliche inhaltliche Auseinandersetzung zum Tathergang und der Beweiswürdigung. Trotzdem steht am Ende ein rechtsgültiges Urteil.

Auf die Ergebnisse der Studie kann man gespannt sein. Fraglich ist, welche Folgen es haben wird, wenn sich der vermutete Verdacht der Diskriminierung bestätigt und wie viele Jahre es dauern wird, bis sich "etwas" ändert.

Mehr dazu bei https://www.lto.de/recht/justiz/j/justiz-strafbefehl-forschung-amtsgericht-frankfurt-strafverteidiger/
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Tags: #Bagatellkriminalität #Strafbefehlsverfahren #Gerichte #Justiz #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Unkenntnis #Soziales #Gleichberechtigung #Gender #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #EMGR #BVerfG #Studie #Hessen

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03.02.2024 Alles was (un)recht ist

Bayern testet rechtswidrig Palantir

Heute gibt es nur eine Kurzmeldung, weil die Sache einfach so rechtswidrig ist. Netzpolitik.org schreibt: Der Polizei in Bayern fehlt eine Rechtsgrundlage für den aktuellen Testeinsatz von Palantir-Software. Der bayerische Datenschutzbeauftragte fordert, den Test der Analyse-Software einzustellen.

Selbst das BVerfG hat sich mit dem Thema Palantir schon beschäftigt und in seiner Palantir-Entscheidung vom 16. Februar 2023 festgestellt: Beim Einsatz solcher Software kommt es zu erheblichen Grundrechtseingriffen.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/automatisierte-polizeidatenanalyse-bayern-testet-rechtswidrig-palantir-software/
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Tags: #BVerfG # #BLKA #Palantir #Analysesystem #Bayern #Zweckbindung #DSGVO #Polizei #Geheimdienste #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz #Datensicherheit #Datenskandale

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16.01.2024 Auch Forschungsdaten sind schützenswert

Wichtiges Signal aus Karlsruhe

Von einem Psychologen erhobene Forschungsdaten dürfen nicht von der Polizei beschlagnahmt werden. Das hat das BVerfG in seiner Entscheidung (l BvR 2219/20) zum Schutz von vertraulich erhobenen Forschungsdaten festgestellt. Das Urteil wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft in ihrer Zeitschrift begrüßt. Wir zitieren:

DFG begrüßt Stärkung der Forschungsfreiheit durch Bundesverfassungsgericht
Aktuelle Entscheidung setzt Maßstäbe für Schutz vertraulich erhobener Forschungsdaten

Die DFG hat mit Nachdruck einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von Ende September begrüßt, der aus ihrer Sicht die hohe Bedeutung der Forschungsfreiheit unterstreicht.

Dem Urteil zugrunde lag die Verfassungsbeschwerde eines Psychologieprofessors gegen die Beschlagnahme von Tonbandaufnahmen und Interviewprotokollen durch die Staatsanwaltschaft München aus einem DFG-geförderten Projekt zur Erforschung von islamistischer Radikalisierung im Justizvollzug. Den Strafgefangenen war bei ihren Befragungen Vertraulichkeit zugesichert worden, wie dies bei entsprechenden Projekten üblich und unerlässlich ist.

In ihrem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts erhebliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der Beschlagnahmung zum Ausdruck gebracht. Dies ist umso bemerkenswerter, als die Verfassungsbeschwerde selbst aus formalen Gründen für unzulässig erklärt wurde. In seinen dennoch formulierten inhaltlichen Ausführungen stellte das BVerfG einleitend fest, dass Forschungsdaten zwar keinem grundsätzlichen Beschlagnahmeverbot unterlägen. Jedoch sei im konkreten Fall im Rahmen der erforderlichen Abwägung die Art und Schwere des Eingriffs in die verfassungsmäßig geschützte Forschungsfreiheit verkannt worden.

Dabei stellte das Gericht zunächst klar, dass die vertrauliche Datenerhebung zur geschützten wissenschaftlichen Methode gehört und damit in den Schutzbereich der Forschungsfreiheit fällt. Wegweisend wird nach Auffassung der DFG weiter ausgeführt, dass die Folgen der Beschlagnahme nicht auf das einzelne Projekt beschränkt sind, sondern auch künftige Forschungsvorhaben erschweren beziehungsweise verunmöglichen können, da ohne wirksame Vertraulichkeitszusagen Informationen dieser Art kaum erlangt werden können.

Je stärker ein Forschungsprojekt auf solche Vertraulichkeitszusagen angewiesen sei, desto stärker müsse die Wissenschaftsfreiheit bei der Abwägung berücksichtigt werden.

  • Einerseits: "Die effektive und funktionstüchtige Strafrechtspflege ist zwar ein Zweck von Verfassungsrang."
  • Andererseits: "Eine rationale Kriminalprävention ist in hohem Maße auf Erkenntnisse über Dunkelfelder und kriminalitätsfördernde Dynamiken angewiesen. Eine effektive Verhinderung von Straftaten setzt deshalb genau jene Forschung voraus, die durch den Zugriff auf ihre Daten zum Zwecke der konkreten Strafverfolgung erheblich erschwert oder verunmöglicht wird."

... "Das Bundesverfassungsgericht setzt mit diesem Beschluss wichtige und wegweisende Maßstäbe. In der Wissenschaft wird seit Langem beklagt, dass die Voraussetzungen der Beschlagnahme von Forschungsdaten unzureichend gesetzlich geregelt sind. ... Mit dem Beschluss sind nun Eckpfeiler gesetzt, die in künftigen Fällen von den Strafverfolgungsbehörden zu beachten sein werden", kommentierte DFG-Präsidentin Professorin Dr. Katja Becker den Beschluss und fügte hinzu: "Der Fall zeigt aber auch, dass es weiterhin gesetzlichen Regelungsbedarf gibt. Der Beschluss gibt aus Sicht der DFG hierfür wesentliche Anhaltspunkte."

Mehr dazu bei DFG Forschung Jan. 2024, S.29 und https://www.dfg.de
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04.01.2024 Medienschelte wegen Ignoranz der Schuldenbremse

Ist Ökonomie nur trocken und für die Massen uninteressant

Übermedien hat die Berichte und Kommentare der Medien über die Einführung der Schuldenbremse von 2009 bis heute genauer untersucht. Man kommt dabei zu der erstaunliche Feststellung, dass den meisten großen deutschen Leitmedien 2009 bei der Einführung in das deutsche Grundgesetz nicht klar zu sein schien, welche Bedeutung die Verfassungsänderung haben wird.

Lediglich einmal, am 29. Mai 2009 berichtete die „Tagesschau“ und zwar erst an dritter Stelle über die Grundgesetzänderung. Die großen Polit-Talkshows, wie „Anne Will“ oder „Maischberger“, griffen das Thema in dieser Zeit nicht einmal auf. Dagegen wurde in der Zivilgesellschaft und in den Parteien durchaus kontrovers über das Thema diskutiert.

In den sogenannten Leitmedien, wie dem „Spiegel“ kam der Beschluss nur als kleine Nachricht vor. Die „FAZ“ und die „Süddeutsche“ haben die Schuldenbremse zwar ausführlicher thematisiert, aber die Kommentare zu dem Beschluss waren grundsätzlich zustimmend. Es wurde der Vergleich mit Odysseus herangezogen, der an den Mast gebunden, nicht dem verführerischen Gesang der Sirenen (mehr Schulden zu machen) folgen könne. Dass sich dadurch eine gewählte Regierung handlungsunfähig machen könnte, wurde nicht thematisiert.

Die durchaus vorhandene Kritik von Ökonomen wurde weitgehend ignoriert. So hatte der Ökonom Sebastian Dullien, der heute das Institut für Makroökonomie und Konjunktur (IMK) in Düsseldorf leitet im Februar 2009 gesagt, es sei „erschreckend“, „wie wenig ökonomischer Sachverstand“ in der Debatte des Bundestags zu hören war. Übermedien stellt fest, dass andere Ökonomen wie der ehemalige Wirtschafsweise Peter Bofinger und der Konjunkturforscher Gustav Horn 2009 mit einer Petition vor den Folgen der Schuldenbremse warnten, die auch Dullien unterschrieb. Diese Petition schaffte es trotz der renommierten Wissenschaftler erstaunlicherweise nicht in die Medien.

Das Verhalten der Medien änderte sich erst mit der Verkündung des BVerfG Uteil im letzten Herbst. Selbst Tage vor der Urteilsverkündung hatte niemand die Folgen auf dem Schirm. In der dann folgenden Berichterstattung wurde immer noch versucht die Schuldenbremse zu verteidigen. Übermedien schreibt: In Teilen des Wirtschaftsjournalismus herrscht aber immer noch ein verkürztes Verständnis von Staatsfinanzen und öffentlichen Ausgaben. ... Im Jahr 2021 fehlten bei den Investitionen etwa 149 Milliarden Euro. Das bedeutet in der Realität, dass Schulen und Straßen verfallen.

Noch ein Zitat: „Schulden“ hören sich gemeinhin negativ an, doch sie können gleichzeitig wichtige Investitionen bedeuten - armer Odysseus ...

Mehr dazu bei https://uebermedien.de/90891/medien-haben-die-brisanz-der-schuldenbremse-zu-spaet-umrissen/
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15.12.2023 Volksbewegung schafft neue Grundrechte

40 Jahre Volkzählungsurteil

Heute vor 40 Jahren erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Gesetz zu einer Volkszählung in der Bundesrepublik für nichtig. Vorangegangen waren diesem wegweisenden Urteil Auseinandersetzungen darüber, wie weit der Staat in die Privatsphäre der Bürger eingreifen darf. Während die Bundesregierung als auch alle Landesregierungen mit Ausnahme des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg das Volkszählungsgesetz für verfassungsgemäß hielten, waren im ganzen Land Initiativen gegen das Vorhaben entstanden.

Die Menschen befürchteten den Missbrauch der gesammelten Daten, die erstmals mit Computern abgeglichen werden sollten und sie ahnten, dass sie zum "gläsernen Bürger" werden würden. Aktuelle Slogans waren damals z.B.

  • "Politiker fragen – Bürger antworten nicht" oder
  • "Meine Daten gehören mir"

Im Urteil vom 15.12.83 stellte das BVerfG an zentraler Stelle der Entscheidung (unter C II 1 a) fest:

"Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. […]

Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist. Hieraus folgt: Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfasst. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen."

Auch wenn Facebook und Google über diese Worte heute lachen - und sie tagtäglich ignorieren - dies ist durch den Richterspruch höchstes Verfassungsrecht und zu einem Grundrecht in unserem Land geworden. Das Gericht erinnert auch mit Blick auf die damals üblichen und heute noch immer vorkommenden Berufsverbotsverfahren mit folgenden Worten an die Gefahren von unkontrollierten Datenerhebungen:

"Wer damit rechnet, daß etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und daß ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte (Art. 8, 9 GG) verzichten."

Und was wurde aus der Volkszählung?

  • Das Gesetz zur Volkszählung 1983 war mit dem Urteil nichtig.
  • Im Jahr 1987 fand eine modifizierte Volkszählung statt, gegen die nur noch kleine Gruppen Widerstand leisteten. Diese stellte fest, dass 76.700 Menschen weniger in der Bundesrepublik wohnten als zuvor angenommen. Außerdem stellte man fest, dass es rund eine Million Wohnungen weniger gab als angenommen. Aus letzterem Ergebnis folgte wenigstens in Hessen ein Wohnungsbauprogramm.
  • 2011 gab es dann einen EU-weiten Zensus, der erstmals Gesamtdeutschland umfaßte. Nur 10% der Bevölkerung wurden befragt, ansonsten wurden die Daten aus den Melderegistern abgeglichen. Trotzdem protestierten wir als Aktion Freiheit statt Angst e.V. gegen einige Fragestellungen (Zensus 2011).
  • Der für 2021 vorgesehene EU-weite Zensus fiel der Pandemie zum Opfer.

Fazit

Das Urteil vor 40 Jahren legte das Fundament für ein Reihe zentraler Grundrechte

... und führte über das deutsche BDSG letzendlich zur EU-weit geltenden DSGVO.

Über die auf EU Ebene folgenden und teilweise kritisch zu betrachtenden Entwicklungen zu

  • Data Service Act - DSA: gültig seit Anfang Sommer 23
  • Data Act - DA: kurz vor letzten Änderungen
  • Data Governance Act - DGA: gültig seit 23.9.23
  • Artificial Intelligence Act AIA: noch in der Diskussion

... hatten wir unter der Überschrift Datenkapitalismus by Default bereits angefangen zu berichten.

Mehr dazu bei https://de.wikipedia.org/wiki/Volksz%C3%A4hlungsurteil
und https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/248750/vor-30-jahren-protest-gegen-volkszaehlung/
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Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8619-20231215-volksbewegung-schafft-neue-grundrechte.html
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Tags: #Protest #Demos #Urteil #BVerfG #Volkzählungsurteil #40Jahre #Grundrechte #Berufsverbote #Zensus #Privatsphäre #BDSG #DSGVO #DSA #AIAct #Datenkapitalismus

stefanh@pod.geraspora.de

Jörg Müller PräsOLG Karlsruhe @praesolgka@bawü.social:

#Justiz #BVerfG #AfD #Demokratie
Wir müssen den #Rechtsstaat schützen, solange wir noch Zeit dafür haben. Sobald AfD "Sperrminoritäten" in den Parlamenten hat, ist es zu spät.
Daher: höchste Zeit, den wichtigsten Regeln zu Richterwahl, Besetzung und Zuständigkeiten am BVerfG JETZT Verfassungsrang zu verschaffen.
Wird diese letzte Chance verpasst, lässt sich dies u.U. nicht mehr nachholen. Das wäre bitter.
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/magazin/detail/ein-verwundbares-verfassungsorgan

aktionfsa@diasp.eu

04.12.2023 Sichere Messenger

Welcher Messenger ist der Richtige für mich?

Derzeit sind Aktive unseres Vereins in Berlin und Umgebung unterwegs, um über die Überwachung unser aller Kommunikation durch staatliche Behörden oder datenhungrige Unternehmen zu sprechen. Dabei versuchen wir aufzuzeigen, welche Möglichkeiten man hat, sicher verschlüsselt mit anderen zu kommunizieren.

Zu diesem Thema gibt es auf unseren Webseiten, auch unter der Rubrik "Publikationen", bereits einiges

  • Folgerungen aus den Enthüllungen von Edward Snowden
  • Überwachung durch "den Staat"
  • Überwachung durch Unternehmen
  • Private Daten schützen
  • Zwangsdigitalisierung

Darüber hinaus haben wir in vielen Artikeln dargelegt, welche technischen Möglichkeiten man hat, sicher und anonym zu kommunizieren

  • Privatsphäre schützen - Was kann ich tun?
  • Technische Hilfe für die Installation
  • Linux Alternativen zu Windows Programmen
  • Hilfe zu sinnvollen Linux/Unix Befehlen

Inhalt des Workshops

Der folgende Text umfasst derzeit nur die wichtigen Hinweise und Links, die die TeilnehmerInnen erhalten und muss noch in der Folge erweitert und durch Links vervollständigt werden.

Vorstellung des Vereins
Aktion Freiheit statt Angst e.V. seit 2009 am schnellsten zu finden unter dem Link https://a-fsa.de
Unsere Offenen Treffen finden monatlich im Linkstreff Wedding, Malplaquetstr. 12 statt.
In unserem Web gibt es tausende Artikel zu Datenpannen und -skandalen https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=datenpannen&sel=meta

Überwachung durch Staat+Unternehmen
Hinweis auf

  • Snowden Enthüllungen: PRISM und die 15.000 gefährlichen Worte
  • Überwachung durch Staat: VDS, BKA Novelle, Lauschangriff, RFID-Chips im Pass, Fingerabdruck im Ausweis, PNR, Chatkontrolle,
  • Überwachung durch Unternehmen: WhatsApp, Big5, GAFAM, Schufa, eGK+ePA, DB, DHL

Klagen von Bürgerrechtlern und NGOs führten zu BVerfG- und EuGH-Urteilen und Datenschutzgesetzen, die die Grundrechte der Menschen festigen

  • Volkszählungsurteil 1983,
  • Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme,
  • Nichtigkeit des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung (VDS),
  • Schrems-Urteile gegen Facebook
  • EU Verordnungen: DSGVO, DataServiceAct, ...

Messenger

... bezeichnet ein Programm mit dem Nachrichten ausgetauscht werden können.
... gibt es für die verschiedenen Betriebssysteme: PC Mac, Win, Linux, Android, iOS.

Normale E-Mail können alle, ist aber veraltet und bei 90% der Nutzer unverschlüsselt. Zur Kommunikation mit Firmen und Behörden ist sie weiter unerlässlich. Wenn man sie im Freundeskreis nutzt, dann sollte man dies verschlüsselt tun, z.B. mit dem Mailprogramm Thunderbird.
Die Auswahl, welchen Messenger man nutzen möchte, sollte man mit seinen Partnern treffen (auch um die Anzahl der Apps auf dem eigenen Gerät gering zu halten).

WhatsApp, Google, Microsoft Teams, ... sind gefährlich weil sie persönliche Daten abgreifen. Bei WhatsApp kann man sich sogar strafbar machen, denn Facebook liest das eigene Telefonbuch regelmäßig aus. Laut der Facebook AGBs hat man das Einverständnis aller Menschen in den eigenen Kontakten, dass deren Daten weitergegeben werden dürfen, was wohl auf niemanden wirklich zutrifft. (Man garantiert seinen Kommunikationspartnern die Einhaltung der Vorschriften der DSGVO).

Sichere Messenger
Hier einige Alternativen, die alle Ende zu Ende verschlüsselt laufen. Einige nutzen zentrale Server, andere funktionieren Peer2Peer (P2P). Einige verschleiern die eigene IP-Adresse in dem sie den Datenverkehr über mehrere Knoten (im Tor Netzwerk) laufen lassen.

Gute Alternativen Server Tor Anmerkung
BitMessage - nur auf Desktop-Geräten, keine Anhänge
Briar - QRcode mit Partnern persönlich austauschen
Conversations + Omemo auf XMPP, veraltet
Gajim + auf XMPP, veraltet
Jitsi + nur Tel.+ Video
OnionShare - + nur Dateitransfer
Retroshare

Session - + Mess. + Tel.
Siskin - auf XMPP,
Threema + nicht kostenlos
uTox - Mess. + Video
Wire + Mess. + Tel.

Features von Session
Wir wählen hier für die Installation eines Messengers "Session". Jede/r muss das entsprechend der eigenen Bedürfnisse entscheiden.

Jede/r bekommt beim ersten Start der App eine Session ID und eine Recovery Phrase. Nur mit der Recovery Phrase lässt sich der Account (z.B. auf einem anderen Gerät) wiederherstellen.
Die Session ID ist nötig zur Kommunikation. Der Austausch der Session ID muss über "einen 2. Weg" oder bei einem persönlichen Treffen erfolgen.

Die Kommunikation ist verschlüsselt und verbirgt die eigene IP-Adresse durch Nutzung des Tor-Netzwerks.
Es gibt eine Pull und Push Variante (Alarm bei jeder neuen Nachricht).
Push kann z.B. bei der Installation über den Google Play Store ausgewählt wrden: Auswahl schnelle Nachrichten über Google oder sonst langsam
Aber Vorsicht, will man das wirklich? Der Push Service nutzt Google!
Telefon und Video sind noch im Versuchsstadium (die Verbindungen sind dann P2P, also ohne Tor Netzwerk)

Quellen + Installation von Session
Verfügbar ist z.Zt. V 1.17.4 von 10.23

Apple https://apps.apple.com/de/app/session-private-messenger/id1470168868
Google https://play.google.com/store/apps/details?id=network.loki.messenger&hl=de_CH
F-Droid https://getsession.org/f-droid
APK direkt herunterladbar: https://github.com/oxen-io/session-android/releases
für PCs bei https://getsession.org/

Fragen
?

Verwandte Themen

Open Source: quelloffene nachvollziehbar geprüfte Software

Suchen im Web möglichst nicht mit Google
Alternativen: Startpage, Duckduckgo, Ecosia

Passworte schützen: KeePassX, u.a.
Mit einem Passwort lassen sich sämtliche Zugangsdaten verschlüsselt speichern.

Eigene Daten schützen: TrueCrypt, VeraCrypt
Wichtig sind das Backup der eigenen Daten und ihre sichere Verschlüsselung.
Beides garantieren diese verschlüsselten Container.
Die Daten können sogar unsichtbar außerhalb von den genutzten Partitionen angelegt werden.

Im Neuen Jahr werden die Veranstaltungen z.B. am Safer Internet Day, am Di., 13.2.24 um 19h bei unserem Offenen Treffen im Linkstreff Wedding, Malplaquetstr. 12 fortgesetzt. Wir bitten um kurze Anmeldung per Mail an kontakt@aktion-fsa.de
Wir freuen uns über Hinweise oder Ergänzungen, da wir festgestellt haben, dass jeder Abend je nach Bedürfnissen und Vorwissen der Teilnehmer anders abläuft.

Mehr dazu bei https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7898-20220118-persoenliche-daten-sollen-privatangelegenheit-bleiben.html
und bei den oben bereits angegeben Links
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28.06.2023 Wohnungskonzerne enteignen ist möglich!

Schwarz-rot will Volksentscheid weiter blockieren

Eine Enteignungen großer Wohnungskonzerne in Berlin ist gesetzeskonform, stellt die Expertenkommission in ihrem Bericht fest, die nach dem erfolgreichen Volksbegehren vor 2 Jahren eingesetzt wurde. Eigentlich schade, dass keine Regierung mehr da ist, die wenigstens etwas Interesse daran hätte ...

Der Abschlussbericht stellt fest

  • Das Grundgesetz erlaubt Enteignungen,
  • sie wären eine verhältnismäßige Maßnahme,
  • eine Beschränkung auf "nur große" Unternehmen wäre kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz,
  • genossenschaftliche Unternehmen könnten außen vor bleiben,
  • eine Entschädigung muss nicht den Verkehrswert betragen,
  • Gerichte würden über den jeweiligen Betrag entscheiden,
  • ...

Was nun?

Achim Lindemann, Sprecher der Initiative "Deutsche Wohnen und Co. enteignen" fordert: "Die Regierung muss sofort ein echtes Vergesellschaftungsgesetz vorlegen, in dem konkret steht, wann und wie die großen Wohnungskonzerne enteignet werden."

Was wird passieren? Fast nichts! Die schwarz-rote Berliner Koalition wird in dieser Legislaturperiode - also schlimmstenfalls erst in 2-3 Jahren ein "Rahmengesetz" für solche Enteignungen vorlegen und damit auch sicher nicht "Böses" passiert, soll darin stehen, dass es erst in weiteren 2 Jahren in Kraft tritt. In dieser Zeit soll das BVerfG dazu Stellung nehmen.

Grüne und Linke fordern statt oder zumindest zusätzlich zum Rahmengesetz an einem Umsetzungsgesetz zu arbeiten, um nicht wieder Jahre der Untätigkeit zu bekommen. Wir wissen alle, dass BVerfG-Entscheidungen auch gern mal 6-8 Jahre dauern können (z.B. BKA Novelle, u.v.a.)

Mehr dazu bei https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2023/06/abschlussbericht-berliner-expertenkommission-vergesellschaftung-wohnungen-medienbericht.html
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Eine Enteignungen großer Wohnungskonzerne in Berlin ist gesetzeskonform, stellt die Expertenkommission in ihrem Bericht fest, die nach dem erfolgreichen Volksbegehren vor 2 Jahren eingesetzt wurde. Eigentlich schade, dass keine Regierung mehr da ist, die wenigstens etwas Interesse daran hätte ...

Der Abschlussbericht stellt fest

Das Grundgesetz erlaubt Enteignungen,
sie wären eine verhältnismäßige Maßnahme,
eine Beschränkung auf "nur große" Unternehmen wäre kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz,
genossenschaftliche Unternehmen könnten außen vor bleiben,
eine Entschädigung muss nicht den Verkehrswert betragen,
Gerichte würden über den jeweiligen Betrag entscheiden,
...

Was nun?

Achim Lindemann, Sprecher der Initiative "Deutsche Wohnen und Co. enteignen" fordert: "Die Regierung muss sofort ein echtes Vergesellschaftungsgesetz vorlegen, in dem konkret steht, wann und wie die großen Wohnungskonzerne enteignet werden."

Was wird passieren? Fast nichts! Die schwarz-rote Berliner Koalition wird in dieser Legislaturperiode - also schlimmstenfalls erst in 2-3 Jahren ein "Rahmengesetz" für solche Enteignungen vorlegen und damit auch sicher nicht "Böses" passiert, soll darin stehen, dass es erst in weiteren 2 Jahren in Kraft tritt. In dieser Zeit soll das BVerfG dazu Stellung nehmen.

Grüne und Linke fordern statt oder zumindest zusätzlich zum Rahmengesetz an einem Umsetzungsgesetz zu arbeiten, um nicht wieder Jahre der Untätigkeit zu bekommen. Wir wissen alle, dass BVerfG-Entscheidungen auch gern mal 6-8 Jahre dauern können (z.B. BKA Novelle, u.v.a.)

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Eine Enteignungen großer Wohnungskonzerne in Berlin ist gesetzeskonform, stellt die Expertenkommission in ihrem Bericht fest, die nach dem erfolgreichen Volksbegehren vor 2 Jahren eingesetzt wurde. Eigentlich schade, dass keine Regierung mehr da ist, die wenigstens etwas Interesse daran hätte ...

Der Abschlussbericht stellt fest

Das Grundgesetz erlaubt Enteignungen,
sie wären eine verhältnismäßige Maßnahme,
eine Beschränkung auf "nur große" Unternehmen wäre kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz,
genossenschaftliche Unternehmen könnten außen vor bleiben,
eine Entschädigung muss nicht den Verkehrswert betragen,
Gerichte würden über den jeweiligen Betrag entscheiden,
...

Was nun?

Achim Lindemann, Sprecher der Initiative "Deutsche Wohnen und Co. enteignen" fordert: "Die Regierung muss sofort ein echtes Vergesellschaftungsgesetz vorlegen, in dem konkret steht, wann und wie die großen Wohnungskonzerne enteignet werden."

Was wird passieren? Fast nichts! Die schwarz-rote Berliner Koalition wird in dieser Legislaturperiode - also schlimmstenfalls erst in 2-3 Jahren ein "Rahmengesetz" für solche Enteignungen vorlegen und damit auch sicher nicht "Böses" passiert, soll darin stehen, dass es erst in weiteren 2 Jahren in Kraft tritt. In dieser Zeit soll das BVerfG dazu Stellung nehmen.

Grüne und Linke fordern statt oder zumindest zusätzlich zum Rahmengesetz an einem Umsetzungsgesetz zu arbeiten, um nicht wieder Jahre der Untätigkeit zu bekommen. Wir wissen alle, dass BVerfG-Entscheidungen auch gern mal 6-8 Jahre dauern können (z.B. BKA Novelle, u.v.a.)

Mehr dazu bei https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2023/06/abschlussbericht-berliner-expertenkommission-vergesellschaftung-wohnungen-medienbericht.html

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02.02.2023 Meck-Pomms Polizeigesetz verfassungswidrig

Verfassungswidriges Handeln der Regierenden abgestraft

Wieder ein Paukenschlag aus Karlsruhe, den wir gern hören. Warum hören die Politiker nicht irgendwann mal auf uns. Seit Jahren argumentieren und demonstrieren wir gegen die Versuche meist von CDU/CSU aber auch von der SPD das Gewaltmonopol der Polizei auszubauen und unsere Grundrechte einzuschänken. Bis zum Jahresende muss das Land das Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) geändert haben.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe weite Teile des "neuen Polizeigesetzes" für verfassungswidrig und als nichtig erklärt. Es sind genau die Teile, die wir und auch andere Fachleute als nicht mit dem GG vereinbar angeprangert haben.

  • Kein heimliches Eindringen von Ermittlern in Wohnungen ...
  • ... um Handys oder Laptops mit dem Staatstrojaner (Spionagesoftware) zu bespielen.
  • Keine Wohnraumüberwachung ohne "konkrete Gefahr".
  • Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern zur Abwehr von Gefahren,
  • letzteres vor allem, wenn diese Liebesbeziehungen zu Zielpersonen eingehen.
  • V-Person dürfen nicht den eigenen Ehepartner bespitzeln.

Na so was - wer hätte das gedacht!

Innenminister Christian Pegel (SPD) verspricht, das Gesetz nun schnell zu ändern und verweist daruf, dass das BVerfG-Urteil Bedeutung über Meck-Pomm hinaus hat, denn "in den anderen Bundesländern gebe es ähnliche Regelungen".

Ja, das ist uns leider bekannt! Warten wir nun gemeinsam auf ein entsprechend genau so vernichtendes Urteil gegen das bayerische Polizeigesetz, welches noch weitaus grundrechtswidrigere Regelungen, wie die 30-tägige Präventivhaft enthält!

Mehr dazu bei https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Karlsruhe-Polizeigesetz-von-MV-teils-verfassungswidrig,polizeigesetz398.html
und unsere bisherigen Artikel zum Thema https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Polizeigesetz&sel=meta
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08.01.2023 BVerfG verhandelt zu Data Mining

Polizeiliches BigData vor dem Aus?

Mit Spannung erwarten wir nach der mündlichen Verhandlung kurz vor Weihnachten vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe in den nächsten Wochen das Urteil im Data Mining Prozess. Die Beschwerden der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) wenden sich gegen landesgesetzliche Überwachungsbefugnisse der Polizei in Hessen und Hamburg. Im Fokus der Verhandlung steht die automatisierte Datenauswertung (Data Mining) zur Vorbeugung von Straftaten („predictive policing“).

Dürfen Daten von und über Menschen ohne Zweckbindung erfasst und ausgewertet werden?

Das ist die konkrete Frage und Gefahr! Hinzu kommt die Frage, ob die Polizei dazu ausgerechnet eine Spezial-Software, das Programm Gotham des US-amerikanischen Unternehmens Palantir, einsetzen sollte, das auf Knopfdruck komplexe Persönlichkeitsprofile erstellen kann. Das Unternehmen Palantir begann als Start-up mit Kapital des US-Geheimdienstes CIA, was selbst die hessiche FDP als "fragwürdigen Ruf" wertet.

Die Kritik der GFF richtet sich genereller gegen beliebiges Datensammeln. Bijan Moini, Verfahrenskoordinator und Bevollmächtigter der Hamburger Verfassungsbeschwerde sagt: "Verschiedene Daten auch von unbescholtenen Menschen zusammenzuführen, um mit einer Software Verdachtsmomente zu generieren – was nach amerikanischem Science Fiction klingt, ist so nicht mit der Verfassung vereinbar. Umso wichtiger, dass das Bundesverfassungsgericht hier frühzeitig Grenzen zieht.“

Die Rechtsgrundlagen in Hessen und Hamburg lassen völlig unklar, aus welchen Quellen, mit welcher Datenmenge und zu welchem Zweck die Polizei die Befugnis zum Data Mining nutzen darf. Auch die Eingriffsschwelle ist viel zu niedrig, die automatisierte Datenauswertung dürfte nicht zur Vorbeugung minder schwerer Straftaten verwendet werden. Der Eingriff wiegt schwer: Wer einmal in den Fokus einer Datenauswertung gerät, wird schnell zum gläsernen Menschen.

Aktion Freiheit statt Angst weist auch in diesem Zusammenhang wieder einmal auf die "False Positives", also die fiehlerhaft als verdächtig Eingestuften hin. Für diese kehrt sich die Unschuldsvermutung um, denn sie müssen in einem solchen Fall ihre Unschuld beweisen ohne die "Erkenntniswege" der Polizei zu kennen. Markantestes Beispiel für False Positives ist die Speicherung unserer Flugreisedaten, bei der es zu über 99% zu fehlerhaften Verdächtigungen kommt.

Mehr dazu bei https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/pm-palantir-ankuendigung
und https://netzpolitik.org/2022/verfassungsbeschwerden-in-karlsruhe-polizeiliche-big-data-analyse-vor-dem-aus/
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Einbeziehung Geflüchteter ins Bürgergeld gefordert

BVerfG stellt fest: Geflüchtete sind keine Menschen 2. Klasse

In einer gemeinsamen Presseerklärung stellen PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Berlin fest:

Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft werden -
Einbeziehung Geflüchteter ins Bürgergeld gefordert

Das Bundesverfassungsgericht verurteilt die Leistungskürzungen für Geflüchtete

Dass die Leistungen für alleinstehende und alleinerziehende Asylsuchende und Geduldete in Sammelunterkünften seit 2019 um zehn Prozent gekürzt werden, ist verfassungswidrig. Im Urteil heißt es: „Weder im Gesetzgebungsverfahren noch im verfassungsrechtlichen Verfahren wurde hinreichend tragfähig begründet, dass tatsächlich die Möglichkeit besteht, diese Einsparungen durch gemeinsames Wirtschaften in Sammelunterkünften zu erzielen.“ (Rn 90) Dieses Urteil zum Asylbewerberleistungsgesetz fällte heute das Bundesverfassungsgericht in einem von PRO ASYL unterstützen Verfahren.

Wiebke Judith, rechtpolitische Sprecherin von PRO ASYL, kommentiert das Urteil: "Mit seinem heutigen Urteil stärken die Verfassungsrichter und -richterinnen ihre bisherige Rechtsprechung und stellen fest: Die Menschenwürde gilt für alle Menschen gleich in Deutschland. Migrationspolitisch motivierten Kürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz und Kürzungen ohne Faktenbasis wird eine klare Absage erteilt. Das Bundesverfassungsgericht ist somit erneut ein wichtiges Korrektiv, um ein menschenwürdiges Leben für schutzsuchende Menschen in Deutschland zu garantieren."

Das Bundesverfassungsgericht hält für aktuelle Debatten höchst relevant fest: "Migrationspolitische Erwägungen, Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, können von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen. Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren." (Rn. 56)

Bürgergeld muss auch für Geflüchtete gelten

Das Urteil stärkt zudem die Kritikerinnen des Asylbewerberleistungsgesetzes, die seit Jahren die Abschaffung dieses diskriminierenden Gesetzes fordern. "Das Urteil aus Karlsruhe ist auch ein Arbeitsauftrag für die Ampel-Regierung, endlich den Missständen bei der Versorgung von Asylsuchenden ein Ende zu setzen. Konsequent ist einzig und allein die Abschaffung des diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes und die Einbeziehung aller Geflüchteten ins Bürgergeld", sagt Wiebke Judith. Schließlich hatte die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag eine Überarbeitung des Asylbewerberleistungsgesetzes "im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" versprochen. Geändert wurde bislang jedoch nichts.

"Das Asylbewerberleistungsgesetz verstößt gegen die Verfassungsgrundsätze der Menschenwürde, des Sozialstaatsprinzips und des Gleichheitsgebots, gegen die UN-Kinderrechtskonvention und das Menschenrecht auf Gesundheit. Die diskriminierenden Sachleistungen und die Minimalmedizin sind dabei auch noch nachweislich teurer als reguläre Sozialleistungen", sagt Georg Classen, vom Flüchtlingsrat Berlin, der erst vor wenigen Tagen im November 2022 gemeinsam mit PRO ASYL eine umfassende Analyse des Asylbewerberleistungsgesetzes veröffentlicht hat. https://www.proasyl.de/material/stellungnahme-asylblg-2/

Das Bundesverfassungsgericht stellt weiter fest:
"Auch ein politisch ausgehandelter Kompromiss darf nicht zu sachlich nicht begründbaren Ergebnissen führen. Schlicht gegriffene Zahlen genügen ebenso wenig wie Schätzungen ins Blaue hinein den verfassungsrechtlichen Anforderungen, wenn sie nicht wenigstens im Ergebnis nachvollzogen werden können." (Rn. 59)

Dass die zehnprozentige Leistungskürzung nun vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde, überrascht nicht. Zahlreiche Fachorganisationen hatten in dem Verfahren beim Bundesverfassungsgericht kritische Stellungnahmen abgegeben. Für PRO ASYL hat Rechtsanwalt und Sozialrechtsexperte Volker Gerloff in seiner Stellungnahme erläutert, dass die fiktive "Zwangsverpartnerung" durch den Gesetzgeber jeder sachlichen und empirischen Grundlage entbehrt.

Schon 2012 hatte das höchste deutsche Gericht jahrelangen Leistungskürzungen durch das Asylbewerberleistungsgesetz in einem wegweisenden Urteil ein vorläufiges Ende gesetzt.

Hinweis für die Praxis

Das Gericht verfügte mit seinem heutigen Urteil die Gewährung ungekürzter Leistungen nach Regelbedarfsstufe 1 ab sofort. Dies gilt auch rückwirkend, soweit gegen entsprechende Kürzungen noch fristgemäß Widerspruch oder Klage eingelegt wird oder wurde. Das Urteil bezieht sich formal nur auf Analogleistungen nach § 2 AsylbLG, ist aber nach rechtlicher Einschätzung von PRO ASYL und dem Berliner Flüchtlingsrat auf die noch geringeren, ebenfalls um zehn Prozent gekürzten Leistungen nach §§ 3/3a AsylbLG für Alleinstehende in Sammelunterkünften übertragbar, gegen die daher jetzt ebenfalls Widerspruch und Klage eingelegt werden sollte.

Flüchtlingsrat Berlin, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin

Mehr dazu bei https://www.fluechtlingsrat-berlin.de
und die Pressemitteilung von Pro Asyl und dem Flüchtlingsrat als PDF https://www.aktion-freiheitstattangst.org/images/docs/20221124PM-AsylbLG-final.pdf
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Urteil: Verfassungsschutz verstößt gegen Grundgesetz

"Terroristische Bedrohung" wird leichtfertig von Amts wegen festgestellt

Wie wir schon seit Jahren beklagen, verstößt der Verfassungsschutz gegen die geltenden Grundrechte. Das wurde uns bereits auf dem Tribunal "Geheimdienste vor Gericht" im Oktober 2016 klar. Hinzu gekommen sind in den letzten Jahren aber weitere Überwachungsbefugnisse, wie Online-Trojaner und Handy-Überwachung. Auch darüber haben wir aufgeklärt und ihre Rücknahme gefordert.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Das bayerische Verfassungsschutzgesetz verstößt in Teilen gegen die Grundrechte.

Geklagt hatten 3 Betroffene mit Unterstützung der "Gesellschaft für Freiheitsrechte". Mindestens einer von ihnen sollte von einem Berufsverbot betroffen werden, nachdem der Verfassungsschutz ihn auf einer Demonstration fotografiert hatte. Alle drei sind Mitglieder der "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten" (VVN-BdA), die der bayerischen Verfassungsschutzbericht zur "linksextremistisch beeinflusste Organisation" erklärt hat.

Die 150-seitige Urteilsbegründung behandelt weniger die Frage ob ein Mittel durch einen Geheimdienst eingesetzt werden darf, sondern unter welchen Bedingungen. Wir erinnern uns, dass die letzte Gesetzesänderung sich wieder einmal gegen "terroristische Bedrohungen richten sollte.

Also stellt das Gericht die Frage: Wie groß muss etwa eine Bedrohung sein, um solche Befugnisse zu rechtfertigen?
Und ganz neu ist die Forderung nach unabhängiger Überprüfbarkeit. Bei polizeilichen Maßnahmen muss stets ein unabhängiger Richter ein Vorgehen anordnen oder genehmigen. Dies war bisher bei Geheimdiensten nicht so. Eine Entwicklung in diese Richtung haben wir auch bei Urteilen zur Arbeit des BND mit der Erweiterung des G10-Kontrollgremiums erlebt - auch wenn es im Endeffekt dabei geblieben ist, dass der BND dem Kontrollgremium seine Arbeit (meist) erst im Nachhinein zur Genehmigung vorlegt.

Fazit: Auf jeden Fall hat das BVerfG noch einmal betont, dass Wohnraumüberwachung, die Speicherung von Bewegungsprofilen bei der Handyortung schwere Eingriffe in die Grundrechte der Menschen darstellen.
Leider wird die Klatsche für die Bayerische Landesregierung schnell verheilen, denn das Gericht hat, wie üblich, dem Bundesland eine Übergangsfrist bis Ende Juli 2023 zur Änderung des Gesetzes gewährt anstatt es in die Mülltonne der Geschichte zu verbannen.

Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bayern-verfassungsschutz-karlsruhe-101.html
und https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/bayern-bundesverfassungsgerichtt-100.html
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8000-20220428-urteil-verfassungsschutz-verstoesst-gegen-grundgesetz.htm
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Verfassungsgerichtsurteil zu CETA

CETA – Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden

Schon lange waren die sogenannten "Freihandelverträge", wie TTIP, CETA, JEFTA, TISA, Mercosur u.v.a. aus den Schlagzeilen verschwunden. Während TTIP durch den Widerstand der Menschen in allen Ländern der EU gescheitert war, kam CETA zu einem Abschluss, in dem die EU den Vertrag mit Canada einfach in Kraft gesetzt hatte, ohne dass alle Zustimmungen aus den Gebieten der EU vorlagen. Dagegen wurde und wird vor verschiedenen Gerichten geklagt.

Nun hat das BVerfG entschieden

Dazu schreibt uns Mehr-Demokratie: Nach fünf Jahren langen Wartens ging es jetzt plötzlich ganz schnell: Heute früh (15.3.) um 8:30 Uhr bekamen wir die Entscheidung per Mail zugestellt.

Beim schnellen Lesen erstmal ein Schock: Die vorläufige Anwendung von CETA ist verfassungskonform. Unsere Beschwerde gegen die Zustimmung des Bundestags zu CETA sei unzulässig.

Was? Nicht nur unbegründet, sondern auch unzulässig?! Hat jetzt das Verfassungsgericht wirklich alles durchgewunken? Erstmal durchatmen und das Urteil zu Ende lesen… die spannenden Punkte in den Urteilen sind meist auf den letzten Seiten zu finden.

Und tatsächlich zeigt der zweite Blick: Das Gericht hat einige wichtige Feststellungen getroffen, die es ohne unsere Klage nicht gegeben hätte.

  • Die CETA-Ausschüsse dürfen nicht ohne demokratische Rückbindung an Bundesregierung und Bundestag entscheiden – das ist ein Erfolg der Verfassungsbeschwerde. Sonst hätten die CETA-Organe einfach Beschlüsse fassen können, ohne dass wir es in Deutschland auch nur mitbekommen.
  • Der deutsche Vertreter oder die deutsche Vertreterin im Ministerrat hat jetzt bei Entscheidungen im wichtigsten Ausschuss sogar ein Vetorecht.
  • Die Verfassungsbeschwerde zu CETA selbst ist nur deshalb unzulässig, weil sie zu früh kam. Denn bisher liegt vom Bundestag noch kein konkretes deutsches Zustimmungsgesetz vor.
  • Wenn so ein Gesetz verabschiedet wird, können wir – mit überschaubarem Aufwand – erneut vor Gericht ziehen.
  • Zu Schiedsgerichten macht das Gericht bisher keine Aussage, weil sie jetzt noch nicht angewendet werden.

Der Beschluss des Gerichts ist kein verfassungsrechtlicher Freibrief für die Verabschiedung von CETA.

Ohne unsere Verfassungsbeschwerde – mit 125.000 Unterstützerinnen und Unterstützern übrigens die größte der deutschen Geschichte – wäre CETA ein noch größeres Demokratieproblem. Wir haben erstritten: Wenn Bundesregierung und Bundestag wollen, können Sie Einfluss auf die Entscheidungen in den CETA-Ausschüssen nehmen.

Doch bei den Schiedsgerichten ist noch alles offen. Das Gericht hat sich dazu nicht geäußert. Darauf müssen wir uns jetzt konzentrieren.

In der Opposition lehnten die Grünen ein Schiedsgerichtssystem ab. Das steht auch im heutigen Urteil (Randnotiz 115 – 120). Im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition steht sogar, dass die missbräuchliche Anwendung von Schiedsgerichten verhindert werden soll. Wir prüfen genau, ob und wie die Bundesregierung dies nun umsetzt. Und wollen jetzt mit den Grünen und der SPD ins Gespräch gehen.

Wenn dann das Zustimmungsgesetz zu CETA im Bundestag vorliegt, entscheiden wir, ob wir noch einmal vor Gericht ziehen müssen. Dafür brauchen wir einen langen Atem. Wir bitten Sie also: Fördern Sie Mehr Demokratie ab sofort mit einem regelmäßigen Beitrag.

Wir werden weiterhin alles tun, um zu verhindern, dass durch CETA eine neue und demokratisch schlecht legitimierte Entscheidungsebene entsteht, die den Alltag von uns Bürgerinnen und Bürgern in Europa beeinflusst.

Mit herzlichen Grüßen
Mehr Demokratie e.V.
Greifswalder Str. 4 | 10405 Berlin

Mehr dazu bei https://mehr-demokratie.de
und das Urteil des BVerfG https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/02/rs20220209_2bvr136816.html

Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3mr
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7956-20220316-verfassungsgerichtsurteil-zu-ceta.htm
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Prüfbericht zum BKA Staatstrojaner

Dieser Prüfbericht ist bis 2080 geheim

Deutsche Gründlichkeit zahlt sich aus. Auch die geheimen Überwachungsprogramme von Polizei und Geheimdiensten(?) werden amtlich geprüft. Allerdings sind die Prüfberichte für die Beteiligten alles andere als eine Empfehlung, wie netzpolitik.org schreibt:

  • Das Bundeskriminalamt durfte einen Trojaner von FinFisher fünf Jahre lang nicht einsetzen, weil sein Funktionsumfang gegen Recht und Gesetz verstieß.
  • Bei NSO Pegasus hatte das BKA zwei Jahre lang „gravierende rechtliche Bedenken“.
  • DigiTask verstieß so deutlich gegen deutsche Gesetze, dass die Software nach der ersten unabhängigen Untersuchung eingestampft wurde.

Nun folgte also die Prüfung des vom BKA selbst entwickelten Staatstrojaners RCIS u.a. durch den Bundesdatenschutzbeauftragten. Selbstverständlich sind seine Untersuchungen streng geheim und sein Bericht verbraucht sehr viel schwarze Farbe, um entscheidenen Zeilen unleserlich zu machen. Aber wie gesagt, ab 2080 wird der Bericht vollständig lesbar sein. Auch diese geschwärzte Version erhielt netzpolitik.org erst nach einer Informationsfreiheitsanzeige über FragdenStaat.de.

Bis dahin muss man sich wundern, dass der Bericht nur 10 Seiten lang ist, während die Einschätzung durch den Chaos Computer Club (CCC) ohne Details bereits fast doppelt solang ist. Der CCC hat seine Bereitschaft erklärt auch RCIS auf Herz und Nieren zu prüfen.

Fazit?

  • Dass Staatstrojaner die IT-Sicherheit aller schwächen, weil sie Sicherheitslücken ausnutzen und offenlassen, wird im Bericht nicht behandelt.
  • Dass sämtliche Daten, die der Trojaner an Polizei oder Geheimdienste übermittelt, von allen Akteur:innen manipuliert oder gefälscht werden können, wird im Bericht nicht behandelt.
  • Das Eindringen in den Kernbereich privater Lebensgestaltung, der laut Bundesverfassungsgericht unantastbar bleiben soll, wird einfach hingenommen. Herr Kelber bemerkt lediglich, dass "aufgezeichnete Gespräche auch teilweise gelöscht werden müssen, sofern der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung dies erfordert.“ Das BVerfG wollte bereits den Zugriff auf solche Daten verbieten!

Ansonsten gibt der Prüfbericht zu, dass von der Software lediglich Teile analysiert wurden und nicht der vollständige Quellcode - noch Fragen?

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/die-software-ist-%e2%96%88%e2%96%88%e2%96%88%e2%96%88%e2%96%88%e2%96%88%e2%96%88-%e2%96%88%e2%96%88%e2%96%88%e2%96%88%e2%96%88%e2%96%88%e2%96%88-%e2%96%88%e2%96%88%e2%96%88%e2%96%88%e2%96%88%e2%96%88/
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21.02.2022 Überwachungsgesamtrechnung wird immer umfangreicher
*Leben in der überwachten Gesellschaft

Die Liste der täglichen Überwachung wird immer länger:

Weniger sichtbar sind Gesetze wie

Zu jedem einzelnen Punkt können wir auf Artikel in unserem Web verweisen. Seit mehr als 10 Jahren mahnt das Budesverfassungsgericht die Politiker vor einer neuen Überwachungsmaßnahme die "Überwachungsgesamtrechnung" zu betrachten - wie addiert sich die Überwachung jedes Einzelnen durch diese Vorgänge?

Thomas Kruchem hat bei Deutschlandfunkkultur dazu ein Feature erstellt, in dem er ebenfalls diese "Überwachungsgesamtrechnung" zu fassen versucht. Interessanterweise stößt er dabei auf eine Tatsache, die oft als Verschwörungstheorie abgetan wird - die Beteiligung von Bill Gates. Die Vorhaben ID2020 und Known Traveller sind keine deutschen Erfindungen. So heißt es beispielsweise:

"Der Nachweis einer Coronaimpfung müsse Voraussetzung werden für grenzüberschreitendes Reisen, fordert ID2020-Partner Bill Gates am 24. März 2020 in einem Interview mit dem Onlinemedium TED Conferences. Und der Impfnachweis müsse zuverlässig sein, damit nicht unnötig Menschenleben gefährdet werden. Kein Papier, das man verlieren oder fälschen könne; nein, ein digitaler Impfnachweis auf biometrischer Basis ..."

Selbstverständlich denken auch die Erfinder solcher Ideen über Datenschutz nach und sie meinen:

"Das Konzept digitaler Identität von ID2020 sieht vor, dass wir für fragende Instanzen stets nur die Informationen freigeben, die sie brauchen und die wir freigeben wollen ..."

Dass so ein Konzept mit der Realität nichts zu tun hat, haben wir schon an der Bereitwilligkeit der Menschen gesehen, die von der sichereren Corona Warn App (CWA) bereitwillig zur Luca App gewechselt sind. Denn völlig übersehen wird das Machtgefälle bei den entsprechenden Kontrollen. Geht es bei CWA und Luca App nur um den Zugang zu einem Restaurant, so wird der Druck auf den Einzelnen beim Einstieg in ein Flugzeug oder bei einer Grenz- oder Polizeikotrolle in eine fremden Land ungleich größer sein.

Fazit: wieder einmal haben wir es mit Zwangsdigitalisierung zu tun - wir werden gezwungen digitale Geräte oder Zertifikate zu nutzen. Auf der Strecke bleiben Datenschutz, Privatsphäre und Freiheit.

Mehr dazu bei https://www.deutschlandfunkkultur.de/digitale-identitaet-leben-in-der-ueberwachten-gesellschaft-100.html
und https://norberthaering.de/macht-kontrolle/dlf-digitale-identitaet/
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7932-20220221-ueberwachungsgesamtrechnung-wird-immer-umfangreicher.htm
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